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Kaution nach Auszug bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten?

Das Mietverhältnis ist gekündigt, der Mieter hat seinen Auszug hinter sich gebracht. Eigentlich hatte der Vermieter nichts beanstandet, trotzdem behält er die Kaution des Mieters erst einmal ein!

Für Mieter oftmals ärgerlich, da der neue Vermieter natürlich auch seine Mietkaution im Vorfeld haben möchte, der ehemalige Vermieter diese aber noch nicht gleich herausgeben will mit dem Argument, dass noch Nachforderungen aus der Abrechnung über die Nebenkosten anfallen könnten.

Mieter und Vermieter stellen sich in diesem Punkt oft dieselbe Frage: Wie lange darf eigentlich eine Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses noch einbehalten werden?

Das sagt die Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht:

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Mietkaution nach der Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten, wenn aus der noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung über dafür geleistete Vorauszahlungen eine Nachforderung zu erwarten ist (AG Gießen: Urteil vom 10.05.2012, 48 C 352/11).

Die Kaution sichert zu Gunsten des Vermieters auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben und erstreckt sich damit auch auf Nachforderungen der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten (BGH: Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05).

Der Vermieter darf also prinzipiell bis zum Ablauf einer ihm zuzubilligenden Abrechnungsfrist den Teil der Mietkaution einbehalten, der zur Sicherung seiner Ansprüche angemessen ist. Er kann allerdings nicht pauschal die gesamte Kaution zurückbehalten, sondern nur den Teil, den er zur Sicherung seiner Ansprüche voraussichtlich benötigt.

Maßstab für diese Abrechnungsfrist soll für den Vermieter jedoch nicht grundsätzlich der Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist über Nebenkosten sein, sondern es soll ihm nur eine angemessene Prüf-und Überlegungsfrist zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung zugebilligt werden (AG Hamburg-Barmbek: Urteil vom 12.11.2009, 813 b C 34/09). Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek z.B. hatte zu diesem Punkt in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass die entstandenen Betriebskosten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres feststünden und unter Berücksichtigung der dem Vermieter zustehenden angemessenen Prüf-und Überlegungsfrist keine Gründe ersichtlich waren, warum eine Abrechnung der Betriebskosten noch nicht erfolgt sei.

Welche Frist daher für den Vermieter jeweils als angemessen und für den Mieter als noch zumutbar anzusehen ist, entscheidet sich im Einzelfall. Als „Faustformel“ wird Vermietern i.d.R. seitens der Rechtsprechung ein Zeitraum ca. 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zugebilligt (BGH: Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05). Die Frist kann sich je nach den Umständen des Einzelfalls sowohl verlängern als auch verkürzen. (das AG Hamburg-Blankenese hat in seinem Urteil vom 18.07.2012, Az: 531 C 347/11 ein Zurückbehaltungsrecht des Vermieters an der Mietkaution über einen Zeitraum von 6 Monaten hinweg wegen eines während der Mietzeit verursachten Wasserschadens bejaht; das AG Krefeld hingegen hatte in seinem Urteil vom 12.06.2007, Az: 12 C 301/06 dem Vermieter überhaupt kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution zugebilligt, da aus seiner Sicht keine Gegenansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis bestanden hätten und die letzte Nebenkostenabrechnung zu Gunsten der Mieterin ein Guthaben ergeben hatte;)

Fazit:

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution wird i.d.R. nach Ablauf einer angemessenen Prüfungs-und Entscheidungsfrist des Vermieters darüber, inwieweit er die Kaution bzw. Teile hiervon zur Deckung  von Forderungen aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung benötigt erst fällig. Diese Frist kann im Einzelfall länger oder auch kürzer als 6 Monate sein, wobei 6 Monate in der Regel von den Gerichten als angemessen angesehen werden. Sind die Nebenkosten abrechnungsreif oder  ist der gesetzliche Abrechnungszeitraum verstrichen und bestehen keine sonstigen Gründe, die einen Sicherungszweck des Vermieters an der Mietkaution rechtfertigen, entfällt das Zurückbehaltungsrecht des Vermieters und der Mieter kann seine Mietkaution von ihm herausverlangen.

149 Antworten auf "Kaution nach Auszug bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten?"

  • Isabel
    08.05.2014 - 11:29 Antworten

    Gilt diese Regelung ebenso, wenn durch den Mietvertrag eine Pauschale über die Nebenkosten vereinbart wurde? Ich habe das Problem gerade, dass ich auf die Zurückzahlung meiner Kaution warte. Durch den Untermietvertrag war eine Nebenkostenpauschale geregelt. Würde mich sehr über eine Antwort freuen!
    Mit freundlichen Grüßen!

      • Diana G.
        16.12.2023 - 12:42 Antworten

        Hallo!

        Bin im Mai ausgezogen und mein ehemaliger Vermieter hat 1000 Euro der Kaution einbehalten mit dem Hinweis für N K 22/23. Heute kam die Nebenkostenabrechnung für 22 aber die 1000 Euro waren nicht abgezogen worden und jetzt will der Vermieter 903 Euro Nachzahlung. Er muss doch erstmal das Kautionsguthaben verwenden. Sonst zahle ich doch mehr als notwendig. Oder kann er bis zur Abrechnung 2023 warten?

        • Mietrecht.org
          16.12.2023 - 19:32 Antworten

          Hallo Diana G.,

          Sie müssen die Nachzahlung leisten, denn der Vermieter ist grundsätzlich nicht zu Verrechnung verpflichtet. Finden Sie ggf. einen Kompromiss. Nach Ausgleich aller Forderungen muss der Vermieter die Kaution auszahlen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Sabrina
    13.05.2014 - 15:54 Antworten

    Wir haben zum 01.09.2013 unser Mietverhältnis gekündigt. Die 6 Monate sind also schon längst verstrichen. Unser Ex Vermieter hat 320,00 € einbehalten. Es ergab sich noch ein Schaden im Waschbecken, welches allerdings über die Haftpflicht abgedeckt wurde. Eine Nebenkostenabrechnung haben wir noch nicht erhalten. Den Schaden für das Waschbecker hat er bei unserer Haftpflicht noch nicht geltend gemacht obwohl diese die Schadensumme freigegeben hat, d.h. er hat der Versicherung noch keine Rechnung über die Reparatur zukommen lassen. Kann er die 320,00 € weiterhin einbehalten? Bei der letzten Nebenkostenabrechnung hatten wir ein Guthaben, welches uns ausgezahlt wurde, sodass wir gerne eine Nebenkostenabrechnung bekommen würden. Dazu kommt leider noch, dass er kein Übergabeprotokoll unterschreiben wollte… Haben wir eine Chance das Geld wieder zu bekommen?

      • Beate Cunzemann
        06.12.2023 - 18:20 Antworten

        Sehr geehrte Damen und Herren

        Ich bin am 31.11.2022 aus meiner Wohnung aus gezogen.

        Bis heute bekomme ich noch 500€ Mietkaution zurück und möchte wissen,ob es rechtens ist nach so langer Zeit das Geld noch nicht ausgezahlt wurde.

        Der Vermieter vertröstet mich ständig auf die Nebenkostenabrechnung.

        Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

        Mit Freundlichen Grüßen

        • Mietrecht.org
          07.12.2023 - 09:25 Antworten

          Hallo Beate,

          der Gesetzgeber gesteht dem Vermieter bis zu sechs Monate Zeit, über die Kaution abzurechnen. Ein angemessener Teil der Kaution darf auch länger einbehalten, sofern eine Nachzahlung aus der letzten Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist. Über das Kalenderjahr 2022 muss der Vermieter bis Ende 2023 abrechnen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Luer Heidi
        09.01.2024 - 17:42 Antworten

        Habe meinen Vermieter die Kaution überlassen da wir die Kündigungsfrist nicht einhalten konnten Die Wohnung wurde sofort vermietet Wie sieht das mit den Nebenkosten aus muß ich die noch Zahlen?DANKE

  • Rebekka
    17.05.2014 - 15:29 Antworten

    Ich bin zum 31.3.2014 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Vermieter haben 225 Euro Kaution einbehalten mit der Begründung der Nebenkostenabrechnung. Die Nebenkostenabrechnung für 2013 hat die Vermieterin heute bei mir abgegeben (50,36 Euro Nachzahlung). Nun verlangt Sie von mir, dass ich die Nachzahlung leiste, obwohl sie von mir für die Nebenkostenabrechnung die 225 Euro Kaution einbehalten hat. Sie behauptet, dies bräuchte sie als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung 2014 (für 3 Monate, die ich dann noch in der Wohnung gelebt habe). Sie möchte diese also noch für weitere 12 Monate einbehalten und behauptet, sie dürfe das, da im Mietvertrag stand, dass sie einen Teil der Kaution (war nicht näher betitelt) für die Nebenkostenabrechnung einbehalten würde.

    1) Ist das rechtens, dass sie von mir weiteres Geld für die Nebenkosten verlangt, obwohl die Kaution speziell dafür zurück gehalten wurde?
    2) Ist das rechtens, dass sie die Mietkaution über 1 Jahr zurück behalten will (225 Euro für 3 Monate obwohl m eine Nachzahlung für das ganze Jahr 2014 nur 50 Euro sein soll)?

    Herzlichen Dank und viele Grüße

    Rebekka

    • Mietrecht.org
      17.05.2014 - 18:10 Antworten

      Hallo Rebekka,

      leider kann ich Sie nur auf den Artikel verweisen. Für eine individuelle Rechtsberatung sollten Sie einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Miriam
    07.07.2014 - 11:41 Antworten

    Hallo,

    habe einen Untermietervertrag mit meiner ehemaligen Vermieterin von Oktober 2012 bis Oktober 2013 gehabt, der Hausverwaltung wurde ich nicht gemeldet.
    Habe ihr eine Kaution von 550€ gezahlt, bin im Oktober 2013 ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung von 2012 ergab eine Nachzahlung. Nun will meine ehemalige Vermieterin die komplette Kaution einbehalten, weil wieder eine Nachzahlung von der Nebenkostenabrechnung ihrer Meinung erwartet wird.
    Ich lese jedoch da oben, dass man einen angemessenen Teil einbehalten darf, gilt das auch wenn man nur eine Kaution i.H.v. 550€ gezahlt hat? Zudem ist sie schon über die 6 Monate.

    Ich danke im voraus und viele Grüße.

    • Mietrecht.org
      10.07.2014 - 08:34 Antworten

      Hallo Miriam,

      ich würde erstmal den Untermietvertrag prüfen, ob Sie die Nebenkosten überhaupt anteilig tragen müssen. Ein “angemessener Teil” ist natürlich einen dehnbare Bezeichnungen, hier spielen mehrere Dinge mit ein, z.B. auch die zu erwartende Nachzahlung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Banker
        24.01.2021 - 17:08 Antworten

        Vermieter will die Kaution mit Betriebskosten. Im Mietvertrag steht ohne Betriebskosten ?

        • Mietrecht.org
          25.01.2021 - 07:59 Antworten

          Hallo Banker,

          die Hohe der Kaution ist auf drei Kaltmieten (ohne Betriebskosten und Heizkosten) begrenzt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Lars
    29.10.2014 - 17:02 Antworten

    Hallo. Ich bin mitte diesen Jahres ausgezogen und die Kaution von 880€ wurde vorerst komplett einbehalten. Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung von 2013 erhalten und laut ihr muss ich 1300€ nachzahlen. Für 2014 habe ich noch keine erhalten aber ich rechne damit, das ich da auch was nachzahlen muss. Ich fühle mkch etwas über den Tisch gezogen, da im Jahr 2012 meine Vorauszahlungen ausgereicht haben. Jetzt ist meine Überlegung, wenn ich nicht zahle, wird dann nur die Kaution einbehalten oder werden sie gerichtlich gegen mich vorgehen?

    • Mietrecht.org
      30.10.2014 - 10:25 Antworten

      Hallo Lars,

      Sie dürfen davon ausgehen, das sich der Vermieter auch die Differenz zwischen Kaution und Nachzahlung holen wird.

      Mein Tipp: Bei 1.300 Euro Nachzahlung sollten Sie die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marinko
        07.09.2022 - 09:38 Antworten

        Hallo, Ich bin September dieses Jahres ausgezogen und habe kein volles Jahr in der Wohnung gewohnt. 2020 habe ich für November wie Dezember 30 Euro nachzahlen müssen. Mein Vermieter möchte nun von meiner Kaution von insgesamt 960 Euro, 520 einbehalten. Aufgrund von möglichen Nachzahlungen nächstes Jahr. Dieser Betrag basiert auf einer von mir nicht nachzuvollziehenen Schätzung der Energie Krise und demnach einer Verdopplung der Heizkosten. Die letzte Nebenkostenabrechnung erfolgte im erst im mai letzten Jahres. Das sind also über 8 Monate. Ist diese Schätzung sowie der Zeitraum dafür rechtswidrig?

        • Mietrecht.org
          07.09.2022 - 16:50 Antworten

          Hallo Marinko,

          der Vermieter kann einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung des Jahres 2022 einbehalten, im Zweifel also bis Ende 2023. Ob die Schätzung angemessen ist weiss vermutlich aktuell niemand.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Dean
            28.08.2023 - 11:50

            Hallo,

            im Mai diesen Jahres bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt (keine Beanstandungen) und Mitte Juli erhielt ich ein Schreiben, dass ein Großteil meiner Kaution “innerhalb der nächsten Tage” überwiesen wird. Ein kleiner Teil wird für die Endabrechnung zurückgehalten. Nun ist es bereits Ende August, ich habe mit dem Vermieter drei Mal telefoniert, wobei ich immer auf die jeweilige Folgewoche/ -tage verwiesen wurde, dass die Kaution dann kommt. Leider ist bis heute keine Überweisung bei mir eingegangen. Kann ich, auf Basis des Schreibens des Vermieters, ein Forderungsschreiben aufsetzen bzw. welche Möglichkeiten habe ich?

          • Mietrecht.org
            28.08.2023 - 13:12

            Hallo Dean,

            die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter bis zu sechs Monate zur Abrechnung der Kaution zu. Ein angemessener Teil darf auch länger ( bis zur Abrechnung) einbehalten werden.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Naddi
    21.11.2014 - 16:29 Antworten

    Hallo,

    Wir unterschrieben am 1.9.2014 den Mievertrag, wo die NK für 2 Personen 80 € betragen. Strom und Gas wird über die Stadtwerke geregelt. Für den Monat September haben wir die komplette Miete und den kompletten Nebenkostenanteil bezahlt, obwohl wir erst am 22.09.2014 hier richtig einzogen und auch erst dann zum ersten Mal Wasser verbrauchten. Nun endet das Mietverhältnis zum 30.11.2014 und unsere Vermieterin möchte von uns beiden einen Teil der Kaution einbehalten. Wir sind Studenten und wohnten hier genau 3 Monate, wovon meine Mitbewohnerin 1 Monat nicht hier wohnte, da sie das Studium abbricht. Auch sonst, waren wir am Wochenende immer bei unseren Familien und somit wurde hier kein Wasser verbraucht. Ich bat sie nun, die Kaution auszuzahlen und uns eine Rechnung zuzuschicken, sollte eine Nebenkostenabrechnung tatsächlich anfallen. Dies bezweifeln wir aber, aufgrund der oben genannten Aspekte. Sie lehnte meine Bitte ab und versicherte mir, dass wir auf jeden Fall eine Nachzahlung bekommen würden. Da sie die Bürgschaft unserer Eltern hat, was prinzipiell als Sicherheit ebenfalls gilt, wenn ich mich nicht irre, frage ich mich nun, ob das rechtens sei.

    Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort.

  • Rebekka
    12.01.2015 - 15:49 Antworten

    Hallo,

    ich habe meine Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt, Wohnungsübergabe war wegen den Feiertagen am 04.01.2014. Vom Vermieter gab es keine Beanstandungen.

    Im Laufe des Jahres habe ich ihn wiederholt wegen der Rückzahlung meiner Kaution (500 €) kontaktiert. Er teilte mir jeweils mit, dass er noch die Nebenkostenabrechnung abwarten möchte zwecks eventueller Rückzahlungen. Zuletzt hatte ich am 15.11.2014 telefonischen Kontakt mit ihm. Bei dem Gespräch teilte er mir mit, dass die Nebenkostenabrechnung in Arbeit wäre und in den kommenden Tagen fertig gestellt werden würde.

    Bis zum heutigen Tag habe ich allerdings keine Unterlagen erhalten. Deshalb habe ich meinen ehemaligen Vermieter angeschrieben mit der Bitte mir meine Kaution sofort und komplett zu überweisen. Ich habe eine bitterböse E-Mail von ihm erhalten mit der Unterstellung, dass ich auf Verjährung spekuliert hätte etc. Er würde mir nun allerdings 400 € sofort auf mein Konto überweisen.

    So wie ich das nun aus dem o.g. Artikel verstehe, hätte er meine Kaution nicht über ein Jahr zurückbehalten dürfen, höchstens einen angemessenen Betrag für eine eventuelle Nachzahlung der Betriebskosten – liege ich hier richtig?

    Außerdem geht es mir um die Nebenkostenabrechnung an sich – denn diese hat er mir trotz meiner wiederholten Erinnerungen nicht zukommen lassen. Sind eventuelle Nachforderungen verjährt?

    Besten Dank schon einmal und freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      12.01.2015 - 16:06 Antworten

      Hallo Rebekka,

      ich denke Sie liegen sehr richtig. Bei der Abrechnungen nach Kalenderjahre, hätte der Vermieter Ihren die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12.2014 zustellen müssen. Siehe auch: Nebenkostenabrechnung: Fristen im großen Überblick

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefanie
    28.01.2015 - 09:54 Antworten

    Hallo.

    Ich bin am 29.11.2014 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen.
    Habe danach den Vermieter gefragt wie sich das handhabt mit der Kaution, weil nix darüber im Mietvertrag stand. Zur Antwort habe ich bekommen das sie die komplette Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten wollen.
    Ist das rechtens die ganze Kaution einzubehalten ?

    Vielen Dank für ihre Antwort und freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      28.01.2015 - 17:02 Antworten

      Hallo Stefanie,

      wie Sie im Artikel gelesen haben, geht es immer um einen angemessenen Teil der Kaution.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sly
    04.02.2015 - 10:30 Antworten

    Hallo, ich bin zum 1. Oktober 2014 aus meiner Wohnung ausgezogen. Habe ein Übergabeprotokoll, dass alles in Ordnung ist / war .

    Wann kann ich denn mit der Nebenkostenabrechnung und Rückzahlung der Kaution rechnen?
    Im Mietvertrag steht, dass 3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution einschließlich Zinsen zurückzuzahlen ist.

  • Steffi
    05.03.2015 - 14:47 Antworten

    Hallo!
    Eine Freundin hat zunächst in Wohnung A, dann in Wohnung B gewohnt. Beide wurden von der gleichen Firma verwaltet. Nun hat sie verspätet (mehr als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) Nebenkostenabrechnungen mit Nachzahlungsbeträgen für Wohnung A erhalten. Nachdem wir der Hausverwaltung geschrieben haben, dass sie gemäß § 556 BGB nicht zahlen wird, kam nun ein Schreiben, dass die Hausverwaltung die noch ausstehende Kaution von Wohnung B mit den Nebenkosten von Wohnung A verrechnet. Das ist doch nicht rechtens, oder? Kann die Kaution nicht nur für etwaige Kosten der gleichen Wohnung zurückbehalten werden? Wie können wir uns dagegen wehren? Gibt es eindeutige rechtliche Vorschriften dazu?

    • Mietrecht.org
      05.03.2015 - 16:32 Antworten

      Hallo Steffi,

      schauen Sie in den zweiten Mietvertrag, dort ist sicher geregelt, das die Kaution (nur) im Zusammenhang mit dem zweiten Mietverhältnis genutzt werden kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karola Kahlmeyer
    25.03.2015 - 12:11 Antworten

    Meine Mutter ist durch einen Sturz ins KH gekommen und dort wurde uns nahe gelegt das sie nicht mehr in der Lage ist in Ihrer Wohnung alleine zu Leben. Sie kam danach direkt in ein Seniorenheim. Ich habe Ihre Wohnung daraufhin zum 31.03.2015 gekündigt, in der Hoffnung das der Vermieter uns entgegenkommt und uns evtl früher aus dem Vertrag lässt, oder aber uns in sache Miete entgegenkommt, was er leider nicht getan hat, so habe ich jetz 4 Monate volle Warmmiete bezahlt,ohne das dort jemand gewohnt hat. Kann ich jetzt darauf bestehen, das er mir die Kaution sofort zurück gibt oder muss ich auch warten bis alles abgerechnet ist.Da ja die Nebenkosten nicht verbraucht wurden und es mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Rückzahlung gibt.

    • Mietrecht.org
      25.03.2015 - 17:09 Antworten

      Hallo Karola,

      Sie können natürlich argumentieren, dass ein angemessener Teil der Kaution zumindest geringer ist, als wenn jemand in der Wohnung gelebt hätte. Als Vermieter würde ich dennoch einen kleinen Teil der Kaution zurückhalten, bevor ich nach der Abrechnung einer möglichen Nachzahlung hinterherlaufe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Angela T.
    30.07.2015 - 17:19 Antworten

    Guten Tag!
    Ich bin zum 01.03.2015 ausgezogen, die Übergabe verlief problemlos. Nun habe ich bei meiner ehemaligen Hausverwaltung wegen der Kaution nachgefragt
    (400€, die angelegt werden sollten und deren Zinsen laut Mietvertrag mir zustehen) und zur Antwort bekommen, daß sie 250€ zur eigenen Sicherheit einbehalten und zur nächsten Nebenkostenjahresabrechnung verrechnen (die monatlichen Nebenkosten beliefen sich auf 110€ inkl. Heizung, exkl. Strom) werden (ich erhalte also 150€ + einer Rückerstattung der Heizkosten vom letzten Jahr). Nun bin ich ein wenig verunsichert, ob da nicht etwas arg viel einbehalten wird; zumal ich nicht weiß, ob die Nebenkosten dann entsprechend meines Verbrauchs abgerechnet werden (in der Vergangenheit gab es da einige Streitigkeiten, unter anderem das auch der Heizbedarf des im Erdgeschoss befindlichen Gewerbes jahrelang anteiligt einfach auf alle Mieter verteilt wurde…) und inwiefern die Hausverwaltung von ‘erwarteten’ Aufwendungen spricht, wo ich von 2014 Geld zurück bekomme.

    Skeptisch macht mich weiterhin, das der neue Gebäudeeigentümer, der nach meiner Kündigung das Haus übernommen hat, große Sanierungen plant…

    • Mietrecht.org
      01.08.2015 - 10:40 Antworten

      Hallo Angela,

      ich kann Sie da leider nur auf den Artikel verweisen – einen angemessen Teil darf der Vermieter bis zur Nebenkostenabrechnung (für eine zu erwartende Nachzahlung) einbehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny
    09.09.2015 - 16:13 Antworten

    Hallo,

    ich bin am 01.08.2014 mit einer Freundin in eine Wohnung gezogen. Da sie der Hauptmieter ist, habe ich die Kaution an sie gezahlt. Am 31.07.2015 bin ich ausgezogen, meine Freundin wohnt weiterhin in der Wohnung, hat eine neue Mitbewohnerin. Die Hauptmieterin hat seitdem 100 EUR meiner Kaution einbehalten – mit dem Grund sie möchte auf die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung warten.

    Der Hausverwalter hat mir mitgeteilt, dass die Nebenkostenabrechnung (wir haben bislang noch gar keine erhalten) erst im November oder Dezember erfolgen wird. Ich würde nun gerne wissen, ob es korrekt ist, dass sie bis wohlmöglich Ende Dezember meine 100 EUR einbehält.

    Liebe Grüße

    Jenny

  • Andreas Boldt
    11.09.2015 - 10:53 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hatte eine Ferienwohnung für knapp 5 Monate gemietet. Der Vermieter verlangte eine Mietkaution in Höhe von €2000. Mietpreis war €1450, im Falle der vorzeitigen Kündigung €1600.
    Da vom 17.6. bis 31.8. nur €1450 bezahlt wurden einigte ich mich mit dem Vermieter, dass er die zusätzliche Miete von der Kaution abziehen könnte.
    Das Mietverhältnis endete am 10.9. Gestern nach 85 Tagen Miete erfolgte die Übergabe der Wohnung. Es wurden keine Mängel festgehalten im Protokoll. Der Vermieter zog €750 für die 10 Tage im September und Mehrmiete (€1600 statt €1450) von der Kaution ab und zahlte den Rest aus. Das wurde im Protokoll festgehalten.
    Der Vermieter hat sich verrechnet und terrorisiert mich nun mit Telefonanrufen und Androhung weiterer Schritte, sollte ich ihm nicht sofort die Differenz von ca. €150 nachzahlen.

    Ich gehe davon aus, dass mit Übergabe der Restkaution und Abrechnung der Mehrmiete (€750) die Angelegenheit abgeschlossen ist oder kann der Vermieter im Nachhinein Nachforderungen für Mietzahlungen stellen?

    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der Mietpreis €1450 bzw. €1600 pro Monat betrug. Vom 17.6. bis 31.8. wurden insgesamt €5570 gezahlt inkl. €2000 Kaution. Bei Übergabe wurden €750 für zusätzliche Mietforderungen von der Kaution abgezogen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas

    • Mietrecht.org
      11.09.2015 - 12:34 Antworten

      Hallo Andreas,

      ich kann Ihrem Fall leider nicht wirklich folgen und kann Sie zur Einschätzung der rechtlichen Situation leider nur an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Andreas Boldt
        11.09.2015 - 14:06 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre Nachricht.
        Grundsätzlich wollte ich wissen ob der Vermieter nach Abnahme und Abrechnung inkl. Rückzahlung der Kaution im Nachhinein weitere Miete einfordern kann weil er sich verrechnet hat…

        Mit freundlichen Grüßen
        Andreas

    • Susanne Brunda
      01.05.2020 - 09:05 Antworten

      Mein Auszug aus der alten Wohnung ist nun mehr als 6 Monate her, bei der Schlüsselübergabe hatte meine damalige Vermieterin nichts zu beanstanden, nun will sie aber die nebenkostenabrechnungssumme einbehalten weil sie der Meinung ist das ich die Wohnung mangelhaft übergeben habe.
      Nun die Frage ob das zulässig ist?
      Über Antwort würde ich mich sehr freuen

  • Jannik Traut
    22.09.2015 - 16:36 Antworten

    Hallo,

    ich werde zum nächstes Jahr zum 28.2. aus einem Appartement in einem Studentenwohnheim ausziehen.
    Mein Vermieter, das Studentenwerk, hat vor kurzem den Mietvertrag einseitig geändert und behält nun einen Teil der Kaution ein, für evtl. Nachzahlungen bei den Nebenkosten.
    Dieser Teil soll bis zur Nebenkostenabrechnung für 2016 einbehalten werden, da diese erst im April/Mai 2017 erstellt wird also für mehr als ein Jahr.

    Ist dies rechtlich zulässig?

    • Mietrecht.org
      22.09.2015 - 17:12 Antworten

      Hallo Jannik,

      die Fragen wird oben im Artikel beantwortet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer Ziegler
    01.10.2015 - 08:57 Antworten

    Hallo,
    folgender Fall bei mir:
    War gestern bei meinem Ex-Vermieter wegen Schlüsselrückgabe und Besprechung Kaution/ Abrechnung etc.
    Hat mir dann auf einmal das Sparbuch vorgelegt, auf dem die Kaution von 900 € zurückgelegt worden war.
    Erfahre dann mal so nebenbei, dass sich mein Ex, der damals mit eingezogen ist, und auch am Mietvertrag mitunerschrieben hatte, ich aber eigl als Hauptmieter gelte, die Hälfte der Kaution hat ausbezahlen lassen, als er ausgezogen ist.
    Das sagt mir mein Vermeiter nach 2 Jahren? Hab dann gefragt, ob er das denn schriftlich hätte, mit Unterschrift meines Exfreundes? Meinte so, nein, er habe das sich nur notiert im Mietvertrag.. Und man sieht auch eine Umbuchung am Sparbuch. Jedoch ohne jeglichen Verwendungszweck oder schriftlicher BEstätigung. Habe damals das ganze Geld für die Kaution von meinen Sparbuch geholt, sprich, ich hab diese auch komplett bezahlt und möchte die auch wieder zurück haben. Wie sehen wir meine Rechte aus? Der Vermieter hat nichts Schriftliches in der Hand. Hab dann auch meinen Exfreund angerufen, sind im Guten auseinander gegangen. Der weiß auch nichts von der Sache und hätte das gern schriftlich. Hätte mein Vermieter sich das nicht auch schriftlich von mir bestätigen lassen müssen, dass ich drüber Bescheid weiß, dass nun die Hälfte der Kaution weg ist? Er behält außerdem momentan noch die 450 € zurück, bis die Abrechnung fertig ist, obwohl er selber hinzufügte, dass ich mit Sicherheit was rausbekommen werde, da ich kaum Nebenkosten gebraucht habe. Bitte dringend um Rat. Mir wurde ein Rechtsschutz empfohlen. Kann ich meinem Vermieter drohen, dass ich dann rechtliche Schritte einleiten werde, wenn ihc nicht die komplette Kaution erhalten werde? Wird mir der Anwalt dann von ihm gezahlt, wenn ich gewinne?

    Bitte um Rückinfo.

    Vielen Dank.

    MfG Jennifer Ziegler

    • Mietrecht.org
      01.10.2015 - 11:11 Antworten

      Hallo Jennifer,

      danke für Ihren Beitrag. Ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen sagen, wie Sie am besten vorgehen sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Höhn Daniela
    07.10.2015 - 10:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt. Unser Vermieter wohnt nebenan befindet sich aber derzeit bis August 2016 auf Weltreise.Wir haben eine Kaution von 1.200,00€ hinterlegt. Eine Nebenkostenabrechnung wird es nicht geben, da wir keine Nebenkosten zahlen. Dies ist im Mietvertrag festgehalten, denn die Kreisläufe für Gas und Strom sind für beide Wohnungen nicht getrennt und Wasser kommt aus dem Hausbrunnen. Derzeit ist die Tochter des Vermieters unser Ansprechpartner. Diese hat jedoch mehrfach verlauten lassen, daß ihr das alles egal ist. In der Kündigung haben wir um Überweisung auf unser Konto zum Ende des Mietverhäktnisses gebeten. Wahlweise haben wir eine Verrechnung der letzten beiden Mieten angeboten. Wie verhalten wir uns bezüglich der Kaution wenn eine Erstattung nicht erfolgt ?

    LG Daniela

    • Mietrecht.org
      07.10.2015 - 12:27 Antworten

      Hallo Daniela,

      die Kaution muss nicht zum Ende des Mietvertrages ausgezahlt werden. Vielmehr billigt die Rechtsprechung dem Vermieter einen angemessenen Zeitraum zu (i.d.R. sechs Monate).

      Mehr zum Thema Mietkaution abwohnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie
    25.11.2015 - 12:57 Antworten

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn man bisher bei seiner Nebenkostenabrechnung immer mehrere 100,00 € Guthaben hatte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich nun auf einmal eine Nachzahlung leisten müsste. Darf der Vermieter nach Auszug dann einen Teil einbehalten mit der Begründung, dass die Nebenkosteabrechnung für dieses Jahr noch offen steht.

    • Mietrecht.org
      26.11.2015 - 03:25 Antworten

      Hallo Stephanie,

      oben im Artikel findet sich die Antwort: “… wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist…”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mücke
    15.12.2015 - 21:39 Antworten

    Hallo,
    unser Mietverhältnis lief bis 30.06.2014.
    Bis wann kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung stellen? Hat er hierfür bis 31.12.2015 Zeit? Oder verjährt der Anspruch nach 12 Monaten, also im Juni 2015?
    Danke.

    • Mietrecht.org
      16.12.2015 - 13:44 Antworten

      Hallo Mücke,

      das ist abhängig von der Lange des Abrechnungszeitraums. Wenn nach Kalenderjahren abgerechnet wird, hat der Vermieter bis Ende 2015 Zeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie
    05.01.2016 - 08:08 Antworten

    Hallo,

    ich bin am 30.09.2014 aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen. Und hatte dort eine Mietkaution von 1300€ (Deutsche Kautionskasse) hinterlegt.
    Die haben alles einbehalten. Nun gestern bekam Ich ein Brief von der Deutschen Kautionskasse das der ehemaliger Vermieter die komplette Summe beantragt zur Auszahlung.
    Und Ich soll nun beweisen ob der Schadensfall rechtens ist, aber hab nie was vom Vermieter bekommen.
    Dazu muss Ich auch sagen, dass der Vermieter der die Auszahlung beantragt hat nur vom 15.02.- 01.10.2013 mein Vermieter war und danach jemand anderes. Ist das denn Rechtens?

    • Mietrecht.org
      05.01.2016 - 10:20 Antworten

      Hallo Stephanie,

      wenn es keine Grund zum Einhalt der Kaution gab, fordern Sie den Vermieter zu Auszahlung auf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana Ospald
    13.01.2016 - 06:26 Antworten

    Hallo,

    Ich bin bereits am 15.01.2015 ausgezogen und der Vermieter hat einen Kautionanteil von 150 € einbehalten und vertröstet mich nun Monat für Monat. Übermorgen bin ich also schon ein Jahr ausgezogen, was kann ich tun? Hat er jetzt noch das Recht eine hohe Nachzahlung zu verlangen, befürchte nämlich fast dass es eher darauf hinausläuft und ich mein Geld nie wieder sehe..

    Habe schon überlegt ihm schriftlich mit einem Anwalt zu drohen, aber der wird letztendlich dann ja teurer.. Ich bin ratlos.

    • Mietrecht.org
      13.01.2016 - 09:23 Antworten

      Hallo Jana,

      die Nebenkostenabrechnung 2015 muss Ihnen Ihr Vermieter bis Ende 2016 zustellen. Bis zur Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, sofern mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica
    21.01.2016 - 13:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    nach einer Mietzeit von nur sieben Monaten bin ich zum 30.11.2015 aus meiner Wohnung ausgezogen. Die Betriebskosten beliefen sich auf ca. 180€ im Monat. (Strom und Gas habe ich via Anbieter bezogen und bereits abgerechnet und eine stolze Rückzahlung erhalten, weil ich aus gesundheitlichen Gründen die meiste Zeit nicht in der Wohnung war.) Meine Kaution in Höhe von 1272€ hatte ich der Vermieterin via Sparbuch hinterlegt. Wie lässt es sich nun am besten regeln, einen Teil Kaution schon jetzt zurückzubekommen? Kann/sollte/muss der Vermieter von diesem Sparbuch einen Betrag X abheben und mir überweisen? Der “angemessene Teil” dürfte m.E. ja wohl weit UNTER den 1272€ liegen…

    Besten Dank schon im Voraus,

    Jessica

    • Mietrecht.org
      21.01.2016 - 13:56 Antworten

      Hallo Jessica,

      ich würde dem Vermieter bitten das Sparbuch freizugeben und im Gegenzug hinterlegen Sie einen angemessen Teil als Barkaution.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jessica
        21.01.2016 - 14:15 Antworten

        Herzlichen Dank für die rasche Antwort!

  • Marie
    29.01.2016 - 14:03 Antworten

    Guten Tag,

    mein Mietverhältnis in der letzten Wohnung endete zum 30.09.2015. Der Vermieter hat bis heute die gesamte Kaution einbehalten da er diese mit der Nebenkostenabrechnung verrechnen möchte. Ich habe weniger als 1 Jahr dort gewohnt, so dass nicht von einer hohen Nachzahlung auszugehen ist. Kann ich von ihm die Herausgabe zumindest eines Teils der Kaution verlangen?

    Vielen Dank

    Marie

    • Mietrecht.org
      29.01.2016 - 22:57 Antworten

      Hallo Marie,

      der Vermieter darf natürlich nur einen realistischen Teil der Kaution für eine zu erwartende Nachzahlung einhalten. Es kommt auf den Einzelfall an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hiltrud Godin
    28.03.2016 - 20:33 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Rückzahlung der Kaution:
    Unser Mieter zieht Ende des Monats aus. Er hat bis jetzt die Miete vom Amt bezahlt bekommen. Es steht allerdings noch eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung für 2014 in Höhe von 487,00 € aus, für die wir bei der Hausverwaltung in Vorlage getreten sind. Angeblich sind noch Rückfragen mit der Ablesefirma für die Heizung. Wir haben das Geld bis heute nicht bekommen. Ich vermute, dass es deshalb Probleme mit dem Amt gibt.
    Heute haben wir ein Schreiben von unserem Mieter mit den Bankdaten bekommen, worauf wir die Kaution bezahlen sollen.
    Der Mieter zieht wie schon erwähnt Ende März aus und die Nebenkosten für 2015 bis zum 01. 04. 2016 stehen ja noch aus.
    Die Kaution hat 700,00 € betragen. So wie es aussieht werden wieder Nachzahlungen anstehen.
    Was sollen wir machen? Für 2014 hat er noch 487,00 € zu bezahlen.
    Ich bin ratlos.
    Was sollen wir machen?
    Freundliche Grüße
    Hiltrud Godin

    • Mietrecht.org
      29.03.2016 - 04:30 Antworten

      Hallo Hiltrud,

      wie Sie oben gelesen haben, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zur Erstellung Nebenkostenabrechnung einbehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heike Müller
    13.04.2016 - 14:29 Antworten

    Guten Tag,

    vielen Dank für die Information Herr Hundt!

    Mein Kommentar:
    dann ist der Mieter erneut der Verlierer, wenn er mit jedem EUR für die neue Wohnung rechnen muss.
    Haben die Vermieter es plötzlich so nötig bzw. solch große Angst ihre Betriebskosten nicht zurückerstattet zu bekommen, wo sie doch so sorgfältig ihre Mieter aussuchen?
    Ich kann nur jedem Menschen – der plant umzuziehen – raten, beizeiten sich früh genug ein kleines Polster zuzulegen, damit man selbst wegen einer neuen Wohnung nicht auf der Strecke bleibt und den scheinbar, meiner Meinung nach, sorgenvollen Noch-Vermieter nicht den Geldhahn zudrehen kann.
    Überdies frage ich mich allen Ernstes, was genau an “neuen” Erleichterungen dem Mieter durch neuere Mietgesetze denn zum Vorteil gereicht wurden ? Keine, meiner Meinung nach, denn ebensowenig wird zwar direkt bezeichnete “Courtage” nicht mehr verlangt, anderseits kann man dem Kind auch einen anderen Namen geben (s.o.).

    Viele Grüße

    Heike Müller

  • Martin Müller
    12.05.2016 - 06:39 Antworten

    Guten Tag!

    Bin zum 15.02.2016 aus meiner Wohnung ausgezogen. Keine Mängel bei Übergabe. Mein Vermieter will mir aber stand heute (11.05.2016) die Kaution erst zurücküberwiesen, wenn die Nebenkosten für 2015/2016 abgerechnet sind. Ist das Ok? Für 2014 gab es eine Nachzahlung von 100€. Sollte es nicht reichen, wenn er zB 300€ einbehält und den Rest auszahlt?

    Viele Grüße
    Martin

    • Mietrecht.org
      12.05.2016 - 07:49 Antworten

      Hallo Martin,

      die Rechtsprechung geht von einem angemessenen Teil aus, den der Vermieter auch bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Martin Müller
        12.05.2016 - 09:54 Antworten

        Hallo,

        Danke für die Antwort! Was ist denn ein angemessener Teil? Wie gesagt 2014 wurde am 21.12.2015 abgerechnet, da waren es 100€ Nachzahlung! So lange will ich aber nicht warten, sonst kriege ich die Kaution erst irgendwann 2017… Das wäre doch auch nicht in Ordnung oder?

        • Mietrecht.org
          12.05.2016 - 14:35 Antworten

          Hallo Martin,

          “angemessen” ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Ich kann Ihnen hier auch keinen Wert nennen. Wenn Sie in 2016 nur im Winter in der Wohnung gelebt haben, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit eine höhere Nachzahlung geben.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Martin Müller
            22.05.2016 - 18:21

            Hallo,

            Danke für die Antwort. Das “Spiel” meines Vermieters geht jetzt weiter.
            Ich habe nun die Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten, mit der Bitte ihm die Nachzahlung (ca. 200€) zu überweisen. Kann ich nicht von ihm fordern, dass er den Betrag mit der Kaution verrechnet/aufrechnet? Dann hab ich immer noch ein Guthaben von gut 1500€, falls für den Zweitraum 01.01.2016-15.02.2016 was anfällt!

            Gruß
            Martin

  • Erwin
    18.05.2016 - 13:19 Antworten

    Hallo ! Ich bin Ende Juli 2015 aus einer 2-Zimmer-Mietwohnung ausgezogen. Die Wohnungsuebergabe erfolgte mit einem Uebergabeprotokoll , wo lediglich geringe Maengel protokolliert wurden. 2 Tage nach dieser Uebergabe schickte mir der Vermieter eine zweiseitige Auflistung ueber Maengel und Schaeden in der Wohnung , die er angeblich noch nach der Uebergabe feststellte. Er forderte mich auf , die angeblichen Maengel und Schaeden zu beseitigen. — Alle Schreiben des Vermieters kamen lediglich per email ( angebl. vorab als email u. nicht als postalischer Brief ).Eine mir zugesandte Nebenkostenabrechnung fuer 2014 beglich ich im Dezember 2015 . Ich liess sie vorher korrigieren — sie war fehlerhaft. — Bis jetzt hat mir der Vermieter noch keinen Euro meiner Kaution zurueckgezahlt. Die Kaution betrug ca. 1400.- Euro. — Vielen Dank fuer Ihre Aufmerksanmkeit. L. Gruesse von Erwin.

  • Anna Fabozzi
    24.05.2016 - 12:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgendes ist bei mir grad aktuell. Mein Freund und ich sind zum. 1.5. aus unserer Wohnung ausgezogen. Die Wohnung hatte keine Heizung, wurde mit einem Holzkohleofen geheizt, war nicht gedämmt und regelmäßig bildete sich schwarzschimmel an den Wänden. Da unser Vermieter nach mehrmaliger Aufforderung nicht reagierte entschieden wir dann irgendwann, auszuziehen. Bei erster Abnahme gab es Mängel, die wir umgehend beseitigten. Einer weiteren Abnahme stimmte er nicht zu, bestand darauf, dass es nun ja stimmen müsse. Zeugen haben wir dabei, die uns dabei halfen und bezeugen können, dass alles nach Protokoll beseitigt wurde.
    Da unser Ex Vermieter jedes weitere Gespräch verweigerte, ließen wir ihm schriftlich zukommen, was wir alles unternommen haben, um die Mängel zu beseitigen. Nachbarn haben wir ebenfalls schriftlich als Zeugen genannt. Fotos haben wir beigefügt.
    Wir haben ihn darum gebeten, uns unsere Kaution zurückzuzahlen oder uns eine Begründung oder Abrechnung bzgl eines Einbehalts zukommen zu lassen. Es geht hierbei um 1200€. Das ist nicht einfach nur ein bisschen Kaution. Deswegen ist es uns besonders wichtig zu wissen, was nun geschieht. Wir haben allerdings bisher nichts mehr von dem Vermieter gehört. Es folgte keine Reaktion. Welche Rechte haben wir nun? Was steht uns zu und haben wir überhaupt das Recht nach Informationen zu verlangen?

    Gruß,
    Anna

  • Olaf
    24.05.2016 - 23:27 Antworten

    Hallo,
    habe ich Wohnung bezogen ohne das Tapeten an der Wand waren ( Neubau mit weiß gestrichenden Wänden). Habe mir die Einwilligung des Vermieters geholt und die Wände farblich gestaltet aber mit der Absprache das bei Auszug alles wieder weiß ist. Es sind verschiedene Gelbtöne (also nicht z.B.rot).
    Ziehe jetzt schon nach ca. einem Jahr wieder aus. Alles noch recht neuwertig. Muss ich trotzdem die Wände wieder weiß streichen?

    • Mietrecht.org
      25.05.2016 - 15:30 Antworten

      Hallo Olaf,

      warum wollen Sie sich nicht an Ihre Zusage und Vereinbarung halten? Gibt es dafür einen bestimmten Grund?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mareike H.
    04.07.2016 - 20:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
    Ich bin zum 31.01.2016 aus der Wohnung ausgezogen. Es wurden auf einem Übergabeprotokoll kleinere Mängel festgehalten. Der Vermieter hat mir nun die Mietkaution (Sparbuch) vollständig erstattet, ABER direkt folgend eine Abrechnung mit der von ihm behobenen Mängel übergeben. Diese Abrechnung weicht stark von dem Übergabeprotokoll ab.
    Die Rechnungshöhe entspricht genau dem Betrag meines Guthabens der Nebenkostenabrechnung.
    Kann mein Vermieter diese Mängel mit meinem Guthaben gegerechnen (einbehalten)?

  • Robert K.
    30.07.2016 - 18:10 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor einigen Monaten aus meiner 3er Wohngemeinschaft ausgezogen. Untereinander haben wir es immer so geregelt, dass die Kaution vom Neu-Mieter an die Person ausgezahlt wird, die auszieht. Nun warte ich schon seit einigen Monaten auf meine Kaution, da mündlich abgemacht war, nur eine kleine Summe als Sicherheit, für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einzubehalten, wurde sich jetzt spontan seitens der Neu-Mieterin dazu entschieden, einen Großteil der Kaution einzubehalten. Dies sehe ich jedoch als unverhältnissmäßig an, weil ich bei vorangegangen Nebenkostenabrechnungen immer eine gute Summe zurück erhalten habe. Kann ich mit gegen die Willkür meiner Nachmieterin wären oder muss ich mich dem beugen?

    PS: Ich habe die WG im Streit verlassen und habe das Gefühl, dass dies eine Idee von meinen ehemaligen Mitbewohner ist, mir noch eine Schikane reinzudrücken!

    • Mietrecht.org
      31.07.2016 - 20:19 Antworten

      Hallo Robert,

      wie Sie gelesen haben, darf laut Rechtsprechung ein angemessener Teil für die Nebenkostenabrechnung einhalten werden. Was angemessen ist, kommt tatsächlich immer auf den Einzelfall an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max
    18.08.2016 - 08:08 Antworten

    Hallo,
    eine kurze Frage.
    Ich bin jetzt aus meiner Wohnung zum 01.08.2016 ausgezogen.
    Dies war eine WG-Wohnung. Ich war Hauptmieter. Die monatliche Nebenkostenpauschale wurde dabei häfltig geteilt, ebenso wie etwaige Nachzahlungen. Die ehemalige Untermieterin ist jetzt Hauptmieterin.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Die Vermieterin will eine anteilige Kaution iHv 60 % (ca. 365 €) einbehalten um etwaige Nebenkostennachzahlung aus dem Jahr 01.01.2016 bis zum 01.08.2016 abzusichern. Die letzte Nebenkostenabrecchnung 2015 ergab jedoch eine Rückerstattung zu meinen Gunsten iHv 35 €.

    Darf in diesem Zusammenhang überhaupt die Mietkaution einbehalten werden, obwohl die letzte Nebenkostenabrechnung zu meinen Gunsten ausfiel? Im übrigen erscheinen mir 60 % etwas hoch für eine ca. halbjährige mögliche Nebenkostennachzahlung.

    • Mietrecht.org
      18.08.2016 - 08:45 Antworten

      Hallo Max,

      ein “angemessener Teil” darf einbehalten werden. Ihr letztes Guthaben aber auch ein kalter und langer Winter können Anhaltspunkte für die Ermittlung des angemessenen Teils sein. Darüber lässt sich natürlich hervorragend streiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • C.M.
    14.11.2016 - 03:14 Antworten

    Hallo,

    unser Vermieter hat bei unserem Auszug am 28. April 2016 schriftlich festgehalten, dass er 500 Euro unserer Kaution (von insgesamt 1500 Euro) einbehält, zur Abgleichung der Nebenkostenabrechnung. Es ergab sich noch ein weiteres Problem: in der Wohnung fehlten bei Einzug bereits Bauteile (Steckdosen, Schalter, etc.) daher haben wir unsere eigenen Materialien bei Einzug verbaut und wollten diese bei Auszug selbstverständlich wieder mitnehmen. Allerdings hat der Vermieter darauf bestanden, dass wir für den Ersatz aufkommen. Wir wollten jedoch eine Rechnung darüber sehen, dass bei unserem Einzug wirklich alle Materialien vorhanden waren. Diese konnte er uns in den Monaten vor unserem Auszug nicht erbringen und hat deswegen unsere gesamte Kaution einbehalten. Nach nun mehr als 6 Monaten (mehreren Mails mit der Aufforderung der Rückzahlung, jedoch ohne Rückmeldung) kam endlich die Nebenkostenabrechnung. Zu dem wird verlangt, dass wir fuer den Umbau und den Materialienersatz aufkommen. Aus der Rechnung geht jedoch hervor, dass bei Einzug bereits mehrere Teile gefehlt haben. Fairerweise sagen wir dazu, dass wir scheinbar auch einpaar Teile verschusselt haben. Aber die Frage ist nun, durfte er die gesamte Kaution ohne jegliche Rückmeldung einbehalten? Die Nebenkostenabrechnung wurde laut Rechnung bereits vor mehreren Monaten erstellt.

    Wir sind es leid so lange zu warten und noch weiter mit ihm dieses Hin und Her zu spielen und werden die Materialien nachbestellen und den Elektriker selber beauftragen.

    Aber kann mir da jemand Rat geben, ob ich da als Vermieter nicht das Recht gehabt hätte schon eher meine Kaution zurück zu bekommen?

    • Mietrecht.org
      15.11.2016 - 14:06 Antworten

      Hallo C.M.,

      in der Praxis geht man von 6 Monaten aus, die der Vermieter Zeit hat, um über die Mietkaution abzurechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Englmeier THomas
    23.11.2016 - 10:51 Antworten

    Hallo. Folgender Fall liegt bei mir vor. Auszug zum 31.07.2016. Der Vermiter hat die gesamte Kaution einbehalten wegen angeblicher ANsprüch auf Schäden an der Mietwohnung.
    Jetzt kam gestern die Nebenkostenabrechnung, welche ein Guthaben für mich ausweist.
    Er legte einen Zettel dazu und schrieb drauf: Du wirst ja nicht glauben das ich dir das Geld auszahle.

    Er behauptet die Kaution in Höhe von 1000 Euro würde nicht für die Schäden in Höhe von 2500 Euro ausreichen. Bezüglich der Schäden wird sich da noch ein Klage einstellen.

    Darf er nun die Nebenkostenguthaben einbehalten?

    Vielen Dank für die Antwort.

  • C.K.
    20.07.2017 - 08:12 Antworten

    Folgender Fall:
    Meine Familie (4 Pers.) und ich sind zum 01.03.17 aus einem Mittelreihenhaus ausgezogen. Ein Übergabeprotokoll besteht. Jetzt fordern die Ex-Vermieter in der Endabrechnung Kosten für Gartenarbeiten und Dachrinnenreinigung ein.
    1. Gartenarbeit/Gartenpflege hatten wir als Zusatz im Mietvertrag. Wir haben uns um den Garten gekümmert.
    2. Dachrinnenreinigung – wurde nach Bedarf bzw. Benachrichtigung durchgeführt. Nicht jedes Jahr, nicht regelmäßig. Wir sehen es nicht ein, diese Kosten zu zahlen.
    Der Ex-Vermieter hat angedroht gerichtlich gegen uns vorzugehen, um diese Kosten (am liebsten die gesamten Rechnungen) zu bekommen. Der Ex-Vermieter ist der Ansicht, daß das Mietrecht/Betriebskosten bei Mittelreihenhäusern anders gehandhabt wird.
    Es besteht dadurch eine hohe Nachzahlung für 2 Monate.
    Er will auch die Kaution komplett einbehalten.

  • Benjamin B.
    06.09.2017 - 18:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wird sind zum 30.04.2016 aus unserer Wohnung ausgezogen. Die Vermieterin ist schon etwas älter und hat uns nach etwa drei Monaten und einem Anruf dann kurzfristig einen Teil (1000€; Da sie den genauen Betrag nicht wusste) überwiesen da wir auf das Geld gewartet haben. Sie wollte dann nachschauen und uns den Rest (1010€) überweisen. Nach circa 3 Monaten haben wir es erneut probiert. Sie hatte es vergessen und wollte es nachholen. Daraufhin habe ich Ihr zwei Briefe mit den Daten der Kaution und unsere Kontodaten geschickt. Seit Anfang dieses Jahres rufen wir circa zwei Mal im Monat an und erinnern sie an die Kaution. Langsam ist auch unser Geduldsfaden überspannt und wir fragen uns, wie wir das Geld zurück erhalten können. Da wir die Jahre in der Wohnung immer Nebenkosten zurück erhalten haben, ist auch keine NBK-Nachzahlung zu erwarten (Eine Abrechnung haben wir immer noch nicht erhalten), erst recht da dies wahrscheinlich schon verjährt ist. Wie sollte man mit so einer (alten) Frau umgehen? Rechtsanwalt androhen, Inkassounternehmen beauftragen…?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Jessica
    24.09.2017 - 15:31 Antworten

    Hallo,
    Ich bin zum 31.01.2017 ausgezogen.
    Übergabe lief reibungslos wobei ich ein paar Monate später eine Rechnung bekam weil noch Dinge ausgetauscht werden mussten.
    Also hatte ich noch einen offen Betrag von 360€ ..den ich in 3 raten zurück zahlen wollte. Nach Bezahlung der 1 Rate kam im September 2017 dann die Betriebskostenabrechnung mit Guthaben von 600€…darauf hin rief ich bei meinem Vermieter an und fragte nach ob man den offenen restbetrag verrechnen kann und mir die Differenz die übrig bliebe überweisen kann. Als Antwort kam dann sie wollen den restlichen Betrag sprich 400€ komplett zur Sicherung einbehalten weil nächstes Jahr wieder eine Betriebskosten Abrechnung erstellt wird da ich noch einen Monat dort gewohnt hab im Jahr 2017. Nun meine Frage : ist das rechtens 400€ zur Sicherung einzubehalten wegen einem einzigen Monat ? Zumal ich im dieses Jahr 600€ Guthaben hatte , dann kann ich in einem Monat doch nicht 400€ minus machen?

    Danke im Voraus liebe Grüße Jessica

  • Martin
    10.01.2018 - 09:21 Antworten

    Guten Tag Herr hundt,
    Ich bin am 01.08.2017 aus meiner Wohnung ausgezogen die Übergabe der Wohnung lief problemlos.
    Der Vermieter sicherte mir zu das er die Kaution 750 Euro an mich zurück überweist.
    Nach mehreren Telefonaten und der bitte mir die Kaution zurück zu geben fiel dem Vermieter immer etwas neues ein ich hätte die Miete nicht bezahlt und ein Waschbecken kaputt gemacht etc…
    Alle Punkte die er beanstandet hat wurden als haltlos und falsch von meiner Seite bewiesen und von ihm schriftlich auf Richtigkeit abgenommen.
    Nun im Januar 2018 bekomme ich 50 Euro meiner Nebenkosten zurückerstattet.
    Jetzt Frage ich mich natürlich warum die Kaution im vollen Umfang weiterhin einbehalten wird und wieso ich noch keine schriftliche Abrechnung bekommen habe.

    Vielen dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin

  • Veit Schönstedt
    16.04.2018 - 18:52 Antworten

    Hallo

    Ich bin Ende August 2017 aus meiner alten Wohnung ohne Mängel ausgezogen. Die Kaution haben wir kurz darauf in voller Höhe zurück bekommen. Nun kam mein Ex Vermieter vor 3 Wochen mit einer Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 123 Euro. Darf er mir diese noch in Rechnumg stellen? Normal ist die Sache doch mit Rückzahlung der gesamten Mietkaution erledigt?
    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      17.04.2018 - 07:11 Antworten

      Hallo Veit,

      “Normal ist die Sache doch mit Rückzahlung der gesamten Mietkaution erledigt?” – Wie kommen Sie darauf?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hans-Ulrich Neureuther
    12.07.2018 - 19:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    hatte im Juni 2016 einen offenen Posten, sprich Mietrückstand.
    Wie sich jetzt herausstellte, hat mein Vermieter die Kautionsurkunde sprich das Konto dann aufgelöst und den offenen Posten mit der Kaution verrechnet.
    Ist das rechtens?

    Hbe ich den auch einen Aspruch auf Herausgabe der entwerteten Kautionsurkunde ( in Kopie)

    MfG

  • Florian
    08.11.2018 - 18:14 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihren ausführlichen Bericht.
    Kurze Randdaten bei mir: Auszug Feb.2018; Betriebskostenzeitraum 1.6-31.5
    Der Vermieter wollte die NK-Abrechnung von 2016-2017 und 2017-2018 mit der Kaution verrechnen, kommt aber seinen Versprechen nicht nach die letzte NK-Abrechnung fertigzustellen; Er hat ja bis zum 31.5.2019 Zeit. Nun möchte ich gerne einen Teil der Kaution zurück erhalten.
    Ich habe eine Frage zu Ihrem Musterschreiben. Hier gebe ich die gesamte Kaution an, die ich zurückfordere. Kann der Vermieter sich den Betrag selbst “aussuchen”, welchen er zur Sicherung der beiden NK-Abrechnungen einbehält?

    Danke und Gruß
    Florian

    • Mietrecht.org
      09.11.2018 - 07:32 Antworten

      Hallo Florian,

      der einbehaltene Betrag muss angemessen sein. Der Begriff ist aber dehnbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    02.01.2019 - 19:38 Antworten

    Guten Abend,

    Am 01.06.18 bin ich aus einer Wohnung ausgezogen. Die Vermieterin hatte mir per Mail mitgeteilt, dass ich eine Abschlagszahlung der Kaution (1200€) erhalten werde. Dies ist jedoch nie geschehen. Nach mehrmaligen Telefonaten wurde ich dann immer wieder darauf hingewiesen, dass sie erst gerne die Nebenkostenabrechnung machen würde.
    Am 31.12.2018 ist dann eine Nebenkostenabrechnung bei mir eingegangen aber die von 2017, mit der bitte den fälligen Betrag bis 20.01.18 zu bezahlen.
    Meine Frage ist jetzt, habe ich Anspruch auf eine Abschlagszahlung oder sogar den Anspruch auf die komplette Rückzahlung Kaution abzüglich der weiteren Nebenkosten oder muss ich evtl. jetzt bis zum 31.12.19 warten, bis die zweite Nebenkostenabrechnung für 2018 erfolgt ist?

    Freundliche Grüße
    Peter

    • Mietrecht.org
      03.01.2019 - 15:58 Antworten

      Hallo Peter,

      einen angemessenen Teil der Kaution kann die Vermieterin auch noch für die Nebenkostenabrechnung 2018 zurückhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Emma
    07.01.2019 - 17:23 Antworten

    Hallo,

    bis September 2017 hatte ich eine Wohnung angemietet. Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten war jeweils ein Kalenderjahr. Für die Abrechnung für 2017 ließ der Vermieter (/Hausverwalter) die Abrechnungsfrist verstreichen. Nach dem Jahreswechsel kontaktierte ich ihn also wegen der ausstehenden Nebenkostenabrechnung und der einbehaltenen Kaution.
    Daraufhin schickte er mir die Nebenkostenabrechnung, datiert auf März des letzten Jahres, zusammen mit der Information, er würde die geforderte Nachzahlung (ca. 120€) mit der einbehaltenen Kaution verrechnen und mir den Restbetrag dann ausbezahlen.

    Ich bin der Meinung, das sei nicht rechtens, da laut § 556 Abs. 3 BGB gilt:
    „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen […].“

    Oder gilt im Falle einer Verrechnung mit einbehaltener Kaution etwas anderes?

    Mit freundlichen Grüßen

    Emma

  • Ines
    05.04.2019 - 11:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir haben im September 2017 eine Wohnung angemietet und sind zum 01.10.2018 wieder ausgezogen .Unser Vermieter hat uns für 2017 keine Nebenkostenabrechnung geschickt und für das letzte Jahr haben wir bis zum heutigen Zeitpunkt auch noch keine .Auch unsere Kaution in höhe von 1860 Euro haben wir noch nicht erhalten , er ist der Meinung das er sie solange einbehält bis er die Abrechnung fertig hat .

    Bitte geben sie uns einen Rat was wir tun können

    Mit freundlichen Grüßen

    Ines

  • Ina Werner-Hoff
    08.05.2019 - 10:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre vorherige Antwort.

    Für den Abrechnungszeitraum 01.07.17-30.06.18 habe ich Guthaben der Nebenkosten von 500 € zurück erhalten.
    Am 31.08.18 bin ich ausgezogen. Da ich ja nun bis 30.06.20 (also noch über 1 Jahr) auf die Endabrechnung der Nebenkosten für die beiden Monate noch warten muss, meine Frage:

    Vermieter hat von der Kaution die Miete inkl. NK für Aug 18 einbehalten (140€ NK) + zus. ein Rollo (125€) wobei sie hier schon weiß, dass das falsch war.
    D.h. im Klartext für den Zeitraum 01.07.18-31.08.18 hat sie jetzt meine bezahlten NK für Juli, dann die einbehaltenen NK Aug + Rollo = ges.: 405 € für 2 Monate.

    Darf der Vermieter wenn man im Vorjahr Guthaben hatte soviel Geld für eine Restabrechnung von 2 Monaten einbehalten?

    Im Voraus besten Dank.

    • Mietrecht.org
      08.05.2019 - 13:15 Antworten

      Hallo Ina,

      der Vermieter darf einen angemessen Teil eingehalten. “Angemessen” bietet natürlich einen gewissen Spielraum.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tran, Felix
    27.01.2020 - 00:41 Antworten

    Hallo,

    ich bin zum 1.1.2020 über einen Aufhebungsvertrag vorzeitig ausgezogen, wobei ich und meine Vermieterin ursprünglich vereinbart haben, ein Mietverhältnis zum 31.7.2020 einzuhalten. Nun habe ich eine Provision in fast der gleichen Höhe wie die Kaution übernommen aufgrund der Nachmietersuche, wobei ich mit meinem Nachbarn vereinbart habe, dass er in meine Wohnung einzieht. Meine Frage wäre, ob die Vermieterin die Kaution beibehalten darf, da ich früher ausgezogen bin und sie z.B. für einen Wasserschaden verwenden kann, der durch äußere Umstände(heftiges Unwetter) entstanden ist, oder ob sie mir die Kaution zurückzahlen muss, da ich durch einen Aufhebungsvertrag das Mietverhältnis beendet habe und die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand und so übergebe wie ich sie übernommen habe?
    Und abhängig von der Nebenkostenabrechnung, wie viel Anteil der Kaution darf ich überhaupt zurückbekommen wegen vorzeitigem Vertragsende, aber alles andere wie Wohnungsordnung, normale Miet- und Nebenkostenzahlung sowie Fristbewahrung ist eingehalten?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Felix Tran

    • Mietrecht.org
      28.01.2020 - 14:41 Antworten

      Hallo Felix,

      die Kaution muss mit angemessnerer Frist nach Mietvertragsende zurückgezahlt werden, sofern Sie im Aufhebungsvertrag nichts anderes vereinbart haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralf Kühl
    06.07.2020 - 17:57 Antworten

    Hallo,

    unser ehemaliger Vermieter hat beschlossen die Kaution einzuhalten, weil er sich sicher ist das wir eine Nachzahlung haben. wir haben für eine Nachzahlung schon eine Ratenvereinbarung. Woher wissen die jetzt schon das ich wir nächstes Jahr eine Nachzahlung haben? wir haben noch nicht mal die vom letzten Jahr erhalten.

    Viele Grüße

    Ralf Kühl

    • Mietrecht.org
      06.07.2020 - 21:20 Antworten

      Hallo Ralf,

      ggf. weiss der Vermieter bereits, dass es in 2019 eine Nachzahlung geben wird und schließt daraufhin auch auf eine Nachzahlung in 2020.

      Viele Grüße
      Dennis Hundt

  • R P.
    06.09.2020 - 08:49 Antworten

    Hallo, Entschuldigung, kann das sein, dass der Text einen fundamentalen Fehler enthält?

    Sie schreiben nämlich bei “Das sagt die Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht”, dass dem Vermieter bzgl. Einbehaltung eines Teils der Mietkaution “i.d.R. seitens der Rechtsprechung ein Zeitraum ca. 6 Monaten – nach Beendigung des Mietverhältnisses (!) -zugebilligt [wird]”.

    Die Quelle, die Sie aber direkt im Anschluss angeben (BGH: Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05), handelt vom exakten Gegenteil!

    Nämlich, dass, entgegen der Klage, dem Vermieter ein Einbehaltungsrecht bis zu ca “sechs Monate[n] – nach Ablauf der Abrechnungsperiode (!) -” zugebilligt wird.

    Selbiges bzw. ähnliches steht auch in der zweiten von Ihnen angegebenen Quelle (AG Hamburg-Barmbek: Urteil vom 12.11.2009, 813 b C 34/09).

    Bitte Vorsicht! Hätte meinen ehem. Vermieter heute fast zu Unrecht abgestraft bzw. einen Brief geschickt (der Brief war schon im Kuvert)…

    MfG R P.

    • Mietrecht.org
      07.09.2020 - 09:37 Antworten

      Hallo R P.,

      ein angemessener Teil der Kaution darf für eine mögliche Nebenkostennachzahlung auch länger als sechs Monate nach Mietvertragsende einbehalten werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karina Gerber
    22.09.2020 - 11:39 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meinen zum 01.05.2019 abgeschlossenen Mietvertrage habe ich zum 30.09.2019 gekündigt. Die Kaution von 900€ hat der Immobilienverwalter aufgrund der noch nicht vorliegenden Nebenkostenabrechnung einbehalten. Nach mehreren Rückfragen meinerseits, auf die er mir nie antwortete, bekam ich eine Antwort nachdem ich mit rechtlichen Schritten drohte, dass er für die Abrechnung bis zum 31.12.2020 Zeit habe. Meine Frage hierzu: Stimmt das? Hat er tatsächlich Zeit bis dahin? Leider habe ich zu diesem Herren nur negative Bewertungen im Internet gelesen und einige Mieter haben die Kaution tatsächlich erst nach 2 Jahren ausgezahlt bekommen.
    Wie soll ich mich verhalten?

    Mit freundlichen Grüßen
    Karina Gerber

    • Mietrecht.org
      22.09.2020 - 15:06 Antworten

      Hallo Karina,

      über die Nebenkostenabrechnung 2019 muss bis Ende 2020 abgerechnet werden. Das stimmt. Einen angemessenen Teil der Kaution kann der Vermieter für eine mögliche Nachzahlung zurückbehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Larysa
    27.01.2021 - 19:11 Antworten

    Ich bin Ende Juni 2020 aus meiner Wohnung ausgezogen. Es wurden 100 Euro als Sicherheit für die Nebenkosten einbehalten. Im Dezember 2020 habe ich die Abrechnung für 2019 erhalten und bekomme 450 Euro zurückgezahlt. Kann der Vermieter nun das Geld weiter einbehalten, da ich ja auch noch auf die Nebenkostenabrechnung von 2020 warten muss? Auf nachfrage bei der Hausverwaltung, ob ich die 100 Euro mit der Rückzahlung bekomme, bekam ich nur die Antwort, dass der Vermieter dafür eine Freigabe erteilen müsste.

    • Mietrecht.org
      27.01.2021 - 21:41 Antworten

      Hallo Larysa,

      grundsätzlich kann der Vermieter einen angemessen Teil der Kaution auch länger einbehalten, wenn mit einer Nachzahlung aus 2020 zu rechnen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Larysa
        28.01.2021 - 09:02 Antworten

        Danke für die Antwort. Auch in der Abrechnung von 2018 habe ich auch über 400 Euro zurückgezahlt bekommen. Nachgezahlt habe ich nie. Wäre es dann trotzdem Rechtens weiterhin Geld einzubehalten?

        • Mietrecht.org
          28.01.2021 - 09:27 Antworten

          Hallo Larysa,

          vermutlich ist in diesem Fall mit keiner Nachzahlung zu rechnen, sodass die volle Kaution erstattet werden müsste. Vielleicht fragen Sie einfach bei der Hausverwaltung nach, auf welcher Grundlage der Teilbetrag einhalten wird.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Larysa
            28.01.2021 - 11:58

            Leider habe ich bis jetzt noch nicht mal die Rückzahlung meiner Nebenkosten. Ich habe angefragt unter welcher Grundlage mein Geld nun zurückbehalten wird. Leider werden dort Telefonate oft nicht beantwortet und Emails manchmal auch nicht.

  • Martin Lange
    28.04.2021 - 09:16 Antworten

    Ich bin zum 31.12.2019 aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat zunächst die Kaution einbehalten, was ok war. Nach Ablauf der Zugangsfrist für die Nebenkostenabrechnung erkundigte ich mich nach der Erstattung der Kaution. Erst daraufhin erhielt ich im Februar 2021 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019, aus der sich eine Nachzahlung meinerseits von 70 Euro ergab. Der Vermieter verrechnete die 70 Euro mit der Kaution und überwies mir lediglich die Differenz. Ich schrieb meinem Vermieter, dass er mir bitte auch die restlichen 70 Euro überweisen möge, da die Nebenkostenabrechnung verspätet eingetroffen ist und er daher keinen Anspruch auf die Nachzahlung hat. Dieses zunächst nette Schreiben ignoriert mein Vermieter jedoch. Wie gehe ich nun am besten vor? Ich will wegen 70 Euro auch keinen Anwalt einschalten müssen…

    Liebe Grüße und danke für die Antwort,
    Martin

    • Mietrecht.org
      29.04.2021 - 09:45 Antworten

      Hallo Martin,

      schwierig, der nächste Schritt wäre ein Antwortschreiben. Das lohnt sich bei kleineren Beitragen tatsächlich nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anonym
    03.08.2021 - 08:43 Antworten

    Hallo,

    folgende Frage: Nach Umzug zum April hat mein ehemaliger Vermieter die Kaution (2 Kaltmieten) komplett einbehalten, da die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr noch nicht erfolgt war.
    Mitte Juli wurde mir nun die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr zugestellt. Ich soll über 400€ nachzahlen.

    Der Vermieter verlangt von mir das ich ihm diesen Betrag umgehend überweise. Die Kaution möchte er bis zur Abrechnung nächstes Jahr einbehalten, da ja für die 3 Moante dieses Jahr nochmal eine Abrechnung kommt.

    Da ich inzwischen jedoch Grundsicherung erhalte, kann ich diese Summe nicht so leicht aufbringen. Das Jobcenter übernimmt keine Nachzahlung wenn man nicht mehr in dieser Wohnung wohnt und dort kein Grundsicherungsempfänger war. Im Gegenzug betrachtet das Jobcenter Kautionsrückzahlungen jedoch als Einkommen und zieht diese von den Leistungen ab.

    Kann ich vom ehemligen Vermieter die Verrechnung der Nachzahlung mit der einbehaltenen Kaution verlangen? (dafür hat er sie doch einbehalten)? – es würden danach immer noch mehr als 300€ für die Abrechnung nächstes Jahr übrig bleiben – oder bin ich zur Überweisungf des Betrages verpflichtet?

    • Mietrecht.org
      03.08.2021 - 13:13 Antworten

      Hallo Anonym,

      Sie können den Vermieter darum bitten. Vielleicht findet sich auch ein Kompromiss, 200 Euro zahlen, 200 Euro von der Kaution einbehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabrina Pollok
    20.02.2022 - 22:35 Antworten

    Hallo ich habe folgendes Problem. Mir wurde das Mietverhältniss zum 30.10.20 gekündigt, aufgrund von mehrfach zu spät gezahlter Miete. Mein Mietverhältnis bestand seit dem 01.11.1999. Nun bin ich ausgezogen und mir wurden Schäden in Rechnung gestellt, Höhe 1194 EUR. Zudem wurde die Miete in Höhe von 352,76 EUR am 01.11.20 einbehalten. Auch meine betriebskostenabrechnung mit einer Gutschrift in Höhe von 336,52EUR wurden einbehalten. Die Anteile sollen mit dem offenen Betrag von 1194 Euro berechnet werden, so habe ich es schriftlich. Was ist nun mit meiner einbehaltener Miete und Gutschrift der betriebskostenabrechnung? Ist das alles so rechtens?

    • Mietrecht.org
      21.02.2022 - 06:53 Antworten

      Hallo Sabrina,

      lesen Sie in Ihrem Mietvertrag nach. In der Regel ist hier definiert, dass Zahlungen zuerst auf die Miete und dann auf die Nebenkosten angerechnet werden. Sie müssen zudem prüfen, ob Ihnen die Schäden tatsächlich zuzurechnen sind. Lassen Sie den Sachverhalt bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Mark
    22.05.2022 - 15:19 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe eine wichtige Frage.
    Zum 01.07.2021 habe ich meine alte Wohnung gekündigt.
    Es wurde ein Schaden an der Küchenarbeitsplatte festgehalten und diese von Seiten der Vermieterin wohl behoben. Die Höhe der Rechnung ist mir allerdings noch unbekannt.

    Die Vermieter haben meine komplette Kaution von 1800 Euro seit 10 Monaten einbehalten, weil sie auf die Nebenkostenabrechnung noch wartet. Hat sie das Recht die ganze Summe seit fast einem Jahr einzubehalten wegen Nebenkosten und der Arbeitsplatte?
    Zur Info. In 3 Jahren habe ich immer Nebekosten zurück bekommen, da ich alleine gewohnt habe.

    Gruß und vielen Dank!
    A. Marquardt

    • Mietrecht.org
      22.05.2022 - 18:33 Antworten

      Hallo A. Marquardt,

      an ihrer Stelle würde ich einen Teil der Kaution zurückfordern. Der Vermieter sollte mittlerweile die Kosten für die neue Arbeitsplatte nachweisen können. Für die Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter nur einen angemessenen Teil zurückbehalten. Das ist sicher nicht die ganze Kaution.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin P.
    07.06.2022 - 14:38 Antworten

    Hallo,

    eine kurze, interessante Frage zum Thema Mietkaution:

    Meine ehemalige Hausverwaltung hat mir nach etwas mehr als 6 Monaten und mehrerer Nachfragen meinerseits (schriftlich + telefonisch) 2/3 meiner Mietkaution ausgezahlt, abzüglich Einbehalt ca. 1/3 der ursprüngl. Mietkaution, bei fehlender Nebenkostenabrechnung und zuerwartener Nachzahlung für den letzten Mietzeitraum 2021.

    Nun wurde mir aber laut Hausverwaltung “versehentlich” die 2/3 Mietkaution “zweimal” ausgezahlt”, so dass ich jetzt etwas mehr als die ursprüngliche Mietkaution zurückerhalten habe (4/3).
    Ich wurde aufgefordert die zweite Auszahlung zurückzuüberweisen.

    Meine Frage:
    Ist es rechtens, wenn ich die komplette (meine) ursprünglich gezahlte Mietkaution (3/3) jetzt einbehalte und nur den zuviel überwiesenen Betrag (1/3) zurücküberweise mit dem Hinweis, offene Forderungen (Nebenkosten) nach zusenden der ordentlichen Nebenkostenabrechnung zu begleichen.

    Vielen Dank im Voraus und Herzliche Grüße! Martin

    • Mietrecht.org
      07.06.2022 - 16:03 Antworten

      Hallo Martin,

      ich glaube es ist klar, dass Sie mit dem Vorgehen einen Fehler ausnutzen würden. Rechtlich sollten Sie Ihr Vorgehen bei Interesse anwaltlich bewerten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg Tredup
    07.07.2022 - 06:51 Antworten

    Guten Tag,
    Eine Frage:
    Ich habe einen Untermietvertrag ab 1.3.22 und habe für die Mietkaution eine Teilzahlung von 115€ pro Monat für 1 Jahr vereinbart. Nun ziehe ich zum 30.7.22 aus und habe bisher 5x 115€ bezahlt. Nun verlangt der Vermieter, das ich auch nach meinem Auszug die weiteren Raten, also 7x 115€ bezahle und frühestens 2024 mit einer Erstattung rechnen dürfte. Ist das korrekt?

    • Mietrecht.org
      10.07.2022 - 11:12 Antworten

      Hallo Jörg,

      die Zahlung in 12 Raten ist sehr ungewöhnlich. Lassen Sie die Vereinbarung im Zweifel bitte rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Thiel
    11.11.2022 - 14:00 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    darf der Vermieter auch dann einen “angemessenen Teil” der Mietkaution einbehalten, wenn der Mieter nachweislich (über die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas) kaum Zeit in der Wohnung verbracht hat (in meinem Fall circa einen Monat im gesamten Jahr 2022) und parallel dazu monatlich die Nebenkosten in vollem Umfang bezahlt hat? Trotz diesem Hinweis beharrt mein Vermieter darauf, mir nur 40 Prozent meiner Mietkaution zu überweisen. Besonders brisant: Meine Nebenkostenabrechnung für 2021, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Rückerstattung ergibt, habe ich bis heute nicht erhalten.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

    Mit besten Grüßen
    Frank Thiel

    • Mietrecht.org
      11.11.2022 - 19:06 Antworten

      Hallo Frank,

      für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung 2021 hat der Vermieter bis Ende 2022 Zeit. Hier ist also alles im gründen Bereich. Ein angemessen Teil darf einbehalten werden, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wittrock
    11.01.2023 - 07:49 Antworten

    Guten Tag..

    Mein Ex-Vermieter hat mir die Nebenkostenrechnung geschickt, aber meine Mietkaution nach einem Jahr immer noch nicht zurückerstattet.
    Kann ich ihm einen Brief mit zwei Wochen Frist schreiben und ihn bitten, die Kaution für die Nebenkosten zu verwenden?
    Oder sollte ich einfach zuerst die Mietkaution anfordern?

    • Mietrecht.org
      11.01.2023 - 08:19 Antworten

      Hallo Herr Wittrock,

      natürlich können und sollten Sie den Vermieter an die Auszahlung der Mietkaution erinnern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sam
    02.02.2023 - 21:21 Antworten

    Hallo,

    ich habe meine Apartment 3 Monaten untervermietet, weil ich ins Auslnd war, und dafür eine Kaution in Höhe von 574 EUr gelangen.

    Jetzt bin ich vorletzte Woche wieder zurück eingezogen, und habe meine Wohnung geschimmelt gefunden, und einfach so unsauber zurück bekommen, dass ich 2 Tagen lang nur alles sauber gemacht habe.

    An dem Tag habe ich auch eine Schabe im Wohnung gesehen, aber nur eine, der ich getötet habe, und danach für knapp eine Woche nicht wieder. Dann habe ich wieder mehrmals Schabe im Wohnung gesehen, und auch gefunden, dass meine Matratze(hat neu vor 1 Jahr knapp 100 eur gekostet) auch von unten Schimmel hat. Hoffentlich geht diese Weg wenn ich es wasche, aber vielleicht auch nicht, und die beide Sachen sind ein enormes Gesundheitsrisiko.

    Jetzt die Frage, wie viel von diese 574 Euro darf ich rechtlich einbehalten?

    Wegen die Hilfe meines Hausmeister könnte ich zum Glück Schimmel selber entfernen, und wir versuchen gerade, die Schaben auch selber zu bekämpfen, vielleicht muss ich aber auch eine profezionelle Bekämpfung machen. Wie lange darf ich auch dafür den Geld behalten?

    VG

    • Mietrecht.org
      03.02.2023 - 03:35 Antworten

      Hallo Sam,

      in Idealfall finden Sie einen einvernehmliche Lösung mit Ihren Untermieter. Ansonsten sollten Sie Ihren Kosten nachweisen, um eine Grundlage für den Kautionseinbehalt zu schaffen. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    23.02.2023 - 18:36 Antworten

    Hallo,

    ich habe in meiner Wohnung knapp 7 Monate (August 22 bis heute) gewohnt. Die Kaution betrug 1.100 EUR.
    Mein Vermieter hat mir bei der Abnahme heute mitgeteilt, dass er vorerst nur einen Teil der Kaution (ca. 300 Euro) zurückzahlt und den Rest mit einer möglichen Nachzahlung verrechnen wird.
    Die Betriebskostenabrechnung wird vom Hausverwalter (Mehrparteienhaus) allerdings erst im September/Oktober 2023 erstellt.
    Ist eine Einbehaltung von über 70% der Kaution über einen so langen Zeitraum rechtens?
    Vielen Dank vorab.
    Gruß

    • Mietrecht.org
      23.02.2023 - 20:54 Antworten

      Hallo Jan,

      grundsätzlich ja. Vor allem, wenn mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas
    30.08.2023 - 18:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich habe Mitte dieses Monats meine Wohnung an meine Vermieterin übergeben. Die Übergabe wurde protokolliert und keine Beanstandung Ihrerseits festgestellt. Wenige Tage nach der Übergabe, hat Sie mir jedoch von Schäden am Waschbecken berichtet und verlangt dieses von mir ersetzt zu bekommen. Ich habe ihr daraufhin geschrieben, dass im Protokoll nichts von solchen Schäden steht und ich ihren Ansprüchen nicht entsprechen kann und sie daher gebeten die Kaution auf mein Konto zu überweisen. Seitdem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Das ist jetzt knapp 2 Wochen her. Die Betriebskosten Abrechnung ist auch bereits abgeschlossen. Hat die Vermieterin das Recht meine Kaution dennoch einzubehalten?

    Vielen Dank für ihre Unterstützung

    VG

    • Mietrecht.org
      30.08.2023 - 18:46 Antworten

      Hallo Andreas,

      unabhängig von der Nebenkostenabrechnung gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter ca. 6 Monate Zeit zu, um über die Kaution abzurechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    18.10.2023 - 13:55 Antworten

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich Kaution

    Meine Ehefrau hat ca 10 Jahre in ihrer Wohnung gewohnt.
    Die Kaution wurde in der eingezahlten Höhe ausbezahlt!, okay.

    Aber wir haben keine Zinsen bekommen.
    Jetzt liegt der Auszug knapp zwei Jahre zurück.

    Kann ich jetzt noch die Zinsen einfordern?

    Danke und liebe Grüße
    Stefan

  • Sonja
    13.12.2023 - 19:23 Antworten

    Guten Abend,

    wie ist denn die Rechtslage bei einbehaltener Kaution, wenn die Nebenkostenabrechnung verspätet zugestellt wird, also nach dem 31.12.?

    Kann der Vermieter eine eventuelle Nachforderung trotzdem noch von der Kaution einbehalten oder ist er zur Auszahlung der Kaution verpflichtet?

    Vorab vielen Dank und viele Grüße,
    Sonja

    • Mietrecht.org
      14.12.2023 - 11:58 Antworten

      Hallo Sonja,

      der Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter i.d.R. keine Nachzahlung mehr fordern und diese folglich auch nicht mit der Kaution verrechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tataringa
    27.01.2024 - 11:14 Antworten

    Hallo. Ich habe unsere Wohnung im November 2023 aufgrund von Problemen und Stress zwischen mir und den Eigentümern mit einer Frist von einem Monat gekündigt. Sie haben die Kündigung zwar nicht schriftlich angenommen, aber wir haben unsere Kündigung dennoch respektiert. Am 6. Januar 2024 einigten sich die Eigentümer mit einem Zeugen auf die Übergabe der Wohnung. Alles wurde von ihnen genehmigt, da die Wohnung sauber und ohne Probleme war. Am 25. Januar wachten wir mit einem Brief des Anwalts auf, weil wir die Miete und die Nebenkosten für den Monat Januar nicht bezahlen wollten. Ist es für sie legal, dies zu tun, solange wir noch über die Kaution des Eigentümers verfügen? Vielen Dank im Voraus.

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