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Sonntagsruhe im Mietrecht – Was müssen Mieter wissen?

Die Sonntagsruhe ist für die meisten Mieter eine wichtige Pause im sonst so stressigen Alltag. Denn während der Sonntagruhe ist garantiert, dass man keinerlei Lärmbelästigungen zu ertragen hat und die freie Zeit zur puren Entspannung nutzen kann. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Nachbar diesen freien Tag in der Woche nicht zu schätzen weiß und seinen Rasen mäht, das Auto wäscht oder sich handwerklich austobt. Aus der Sonntagsruhe wird dann schnell in Sonntagsdrama zwischen Nachbarn.

Doch wer ist bei einem Streit über die Einhaltung der Sonntagesruhe im Recht? Was kann man am Sonntag denn im Haushalt oder Garten tun? Was sind die No Go`s während der Sonntagsruhe und wie wehrt man sich als Mieter bei Störungen?

I. Allgemeines zur Sonntagsruhe: Das ist die rechtliche Grundlage

Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zu allgemeinen Ruhezeiten für Wohnhäuser mit Mietwohnung, aber es gibt Vorschriften zur Sonntagsruhe.

Auf landesrechtlicher Ebene gibt es das Sonn- und Feiertagsgesetz und in nahezu jeder Gemeinde oder Stadt gibt es weitere ortsrechtliche Bestimmungen. Danach gilt die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe immer ganztägig. Das bedeutet, von 0:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr nachts, ist an Sonntagen und Feiertagen die sogenannte Ruhezeit.

Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zu allgemeinen Ruhezeiten für Wohnhäuser mit Mietwohnung, aber es gibt Vorschriften zur Sonntagsruhe. Auf landesrechtlicher Ebene gibt es das Sonn- und Feiertagsgesetz und in nahezu jeder Gemeinde oder Stadt gibt es weitere ortsrechtliche Bestimmungen. Danach gilt die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe immer ganztägig. Das bedeutet, von 0:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr nachts, ist an Sonntagen und Feiertagen die sogenannte Ruhezeit.

In diesen öffentlich- rechtlichen Regelungen ist dann meist zudem bestimmt was man darf und was nicht. So sind zum Beispiel Ruhestörungen, bestimmte gewerbliche Tätigkeiten und störende Haus- oder Gartenarbeiten zu unterlassen. Typischer Weise verboten zum Beispiel das Auto waschen oder das Streichen des Hauses. In manchen Ortschaften dürfen auch die Fenster nicht geputzt werden.

Daneben wird die Sonntagsruhe bei den meisten Mietverhältnissen zusätzlich in den Mietverträgen oder in der Hausordnung geregelt. Zu finden ist die Regelung dann unter dem Punkt allgemeine Ruhezeiten.

II. Diese Dinge darf man am Sonntag nicht tun

Während der Sonntagsruhe darf man grundsätzlich nichts tun, was ruhestörend ist. Dabei versteht man unter ruhestörend alle Tätigkeiten die über die Zimmerlautstärke hinausgehen. Im Grunde genommen ist nichts erlaubt, was auch während der normalen Ruhezeiten nicht erlaubt ist.

Am Sonntag sollte man daher zum Beispiel nicht:

Darüber hinaus sind bei der Sonntagsruhe auch alle Arbeiten zu unterlassen, die nach dem Sonntags- und Feiertagsgesetz oder Ortsrecht der jeweiligen Gemeinde/Stadt verboten sind. Welche Tätigkeiten in Ihrem Wohnort dann genau sind, können Sie leicht durch einen Blick in die einschlägige Verordnung herausfinden. Meist sind diese auf der Internetseite der Kommune zu finden.

III. Wenn der Nachbar die Sonntagsruhe stört: So gehen Sie vor

Wird man am Sonntag gestört, weil der Nachbar die Sonntagsruhe nicht einhält, hat man als Mieter das Recht sich zu wehren.

Am besten versucht man zunächst in Ruhe mit dem Nachbar zu sprechen und friedlich auf die Ruhezeiten hinzuweisen. Der erste Schritt sollte immer der persönliche Weg zum Nachbarn sein.

Zeigt der Nachbar keine Einsicht kann man unter direkter Berufung auf die Hausordnung von dem jeweiligen Nachbarn Unterlassung verlangen. Dieser Anspruch ist sogar einklagbar.

Der nächste Schritt ist zum Vermieter oder der Hausverwaltung. Dort darf man sich über den Nachbarn beschweren und darauf bestehen, dass der Vermieter Abhilfe schafft. Eine wiederholte Störung der Sonntagsruhe kann bis zur Mangelhaftigkeit der Mietwohnung führen, wenn der Nachbar unzumutbaren Lärm am Sonntag macht. Der gestörte Mieter darf dann sogar die Miete mindern.

Anstelle der Minderung kann man als Mieter auch Schadensersatz vom Vermieter verlangen, wenn dieser nichts gegen die Störung der Sonntagsruhe durch den Nachbarn unternimmt.

Letztlich bleibt auch die Beschwerde bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beziehungsweise dem Ordnungsamt, wenn gegen die gemeinde- oder landesrechtlichen Vorschriften zur Einhaltung der Sonntagsruhe verstoßen wird. Veranlasst man die Behörde zum Einschreiten und fügt vielleicht noch ein paar Beweise bei, kann schnell ein Bußgeldbescheid im Briefkasten des benachbarten Störenfrieds landen. Manchmal steht auch bereits direkt nach dem Anruf bei dem Nachbarn die Polizei vor der Tür.

Hält ihr Nachbar sich allgemein nicht an Ruhezeiten finden Sie auch in folgendem Beitrag hilfreiche Tipps: Ruhezeiten in der Mietwohnung? Was tun bei Ruhestörungen (z.B. Musik oder Partys).

IV. Zusammenfassung: Am Sonntag ist ganztägig Ruhezeit

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Sonntagsruhe genau das bedeutet, wo nach Sie klingt: Am Sonntag ist Ruhezeit. Das bedeutet aber nicht nur, dass man keine lärmenden Tätigkeiten verrichten darf, sondern ganz allgemein, dass man bestenfalls gar keine Arbeiten verrichtet. Inwieweit ein allgemeines Nichtstun verordnet ist, bestimmt sich insbesondere nach den örtlichen Vorschriften. Hält man sich nicht an die Sonntagsruhe, drohen Probleme mit dem benachbarten Mieter, dem Vermieter und eventuell sogar mit dem Ordnungsamt.

17 Antworten auf "Sonntagsruhe im Mietrecht – Was müssen Mieter wissen?"

  • Bernd
    05.03.2018 - 22:36 Antworten

    Interessant zu wissen wäre, was z.B. ist, wenn der Vermieter, der im Hause wohnt, sich selbst nicht an die Ruhezeiten hält. Bleibt einem Mieter dann nur die Duldung?

    • Mietrecht.org
      06.03.2018 - 11:08 Antworten

      Hallo Bernd,

      die Ruhezeiten unterscheiden hier nicht zwischen Mieter und Eigentümer einer Wohnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    12.08.2018 - 16:42 Antworten

    Was ist, wenn die Nachbarn ihre Kinder (7-16 Jahre) permanent am Sonntag im Innenhof spielen lassen, was ja durchaus eine Menge Krach verursacht, obwohl drei (!) Spielplätze im Umkreis von 500 Metern Luftlinie verfügbar sind?

    An “Sonntagsruhe” ist dabei keinen Millimeter zu denken, ach was sage ich – permanente Ruhestörung 24/7 ist das!

    • Sebastian
      07.04.2019 - 09:17 Antworten

      Das BGH hat in zahlreichen Grundsatzentscheidungen festgehalten, dass Kinderspiel und der damit verbundene Lärm schützenswert ist und somit keine Ruhestörung darstellt. Solange die allgemeinen Ruhezeiten nicht überschritten werden muss man damit leben.
      Kinder sollen spielen und müssen dies auch um ihre Entwicklung kindgerecht ausleben zu können. Hier hilft vielleicht ein NETTES Gespräch.

      Trotzdem finde ich es schade, dass gerade in unserer alternden Gesellschaft Kinder eher als störend empfunden werden. Jeder will sejne gute Rente haben, aber es soll ja keinen geben, der sie bezahlt.

      • Thomas
        21.03.2021 - 23:35 Antworten

        Gerade die Kinder, die nicht richtig erzogen werden, zahlen später keinen Cent in die Rentenkasse… Warum? Weil sie keinen Erfolg haben werden, weder in der Schule noch in der Arbeitswelt… Richtige Erziehung, und dazu gehören auch Regeln, sind sehr wichtig fürs Leben. Vor allem in einer zivilisierten Gesellschaft.
        Das habe ich vielfach beobachtet. Leider/zum Glück wird beides auch noch vererbt.
        Kinder ja, freche und wilde Kinder und damit später solche Erwachsene NEIN!
        Gut erzogene Kinder werden niemals als störend empfunden, nicht pauschalisieren! Großer Fehler!

        • Lina
          03.11.2021 - 11:37 Antworten

          An dieser Aussage ist einfach so vieles falsch. Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll!

        • Sebastian
          06.03.2022 - 09:43 Antworten

          So einen unsinn habe ich noch nie gelesen. Mir scheint es, als habe Thomas noch nie Kinder gehabt, sich mit dem Thema in wissenschaftlicher Hinsicht gar nicht befasst und ich wage es zu behaupten, dass seine Aussagen sich bloß auf eine narzisstische Denkweise stützen.

          Mir tut es für jeden sehr leid, der die Aussagen von Thomas lesen muss. Genauso wie Lina und ich das lesen mussten.

  • anonym
    24.03.2019 - 13:52 Antworten

    Wichtiger ist:

    Was kann ich gegen Nachbarn machen, die keinen Respekt haben, sich nicht an Ruhezeiten halten und einen “terrorisieren” mit trampeln & schweren Dingen auf den Fussboden knallen, Möbel ständig über den Fussboden ziehen? Beginnt am WE besonders gern 6.30 Uhr geht auch in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr. Und am besten in der Woche immer ab 17.45 Uhr abends bis ca. 22 Uhr.

    Und wenn man was sagt, kommt dann der Kindergarten zum Vorschein mit der dümmsten Aussage: “der macht das über uns auch”.
    Wehrt man sich, wird weiter gemacht.

    Hohl, null Verstand, Nase regnet es rein (so hoch wird die getragen) und respektlos.

    Das sollte man wissen (auch bekommt meine keine Hilfe von der Hausverwaltung), was man da machen kann und wie man sich wehren kann.

    • Sebastian
      07.04.2019 - 09:15 Antworten

      Hallo anonym,

      das “Trampeln” ist in den meisten Fällen normales gehen (viele haben einen sogenannten Fersengang), das bei dir einfah nur als Trampeln wahrgenommen wird. Wir haben hier aktuell die gleichen Fälle.
      Daran wirst du nur nichts ändern können, denn Trittschall stellt keine Lärmbelästigung durch Mitmieter da. Das einzige was du tun kannst ist deinen Vermieter zu bitten dir nachzuweisen, dass beim Bau des Hauses die DIN 4109 eingehalten wurde. Diese definiert die Schall-technischen Mindestanforderungen beim Hausbau, sind aber absolut kein Garant für ungestörtes Wohnen. Sofern die DIN eigehalten ist hast du keine Handhabe außer eine gütliche Einigung. Solltest du glauben die Werte der DIN werden überschritten musst du den Nachweis erbringen, das geht nur über ein Schallgutachten – teuer. Aber auch selbst dann ist es nicht die Sache deiner Nachbarn ihr Gehverhalten zu ändern, sondern die Aufgabe des Vermieters den Schallschutz nachzubessern. Gehen gehört zum zweckgemäßen Gebrauch der Wohnung und ist entsprechend geschützt. Da die Schwerkraft auch nach 22 Uhr nicht aussetzt musst du ebenfalls ertragen, dass deine Nachbarn auch nachts durch die Wohnung gehen.

    • manaka
      15.05.2019 - 10:47 Antworten

      Bei mir ist es genau das gleiche seit Monaten wird bei mir nebenan nur schwere Gegenstände über den Boden geschoben von morgens bis abends, als hätte mein Nachbar eine Werkstatt. Wenn man fragt was die machen sagen die nix Feier und Sonntagsruhen werden nicht eingehalten 12 Stunden am Tag Lärm unglaublich aber wenigstens bin ich nicht alleine

  • Joerg Lohmer
    30.07.2020 - 13:15 Antworten

    Was tun wenn der Vermieter selbst nebenan baut und auf die Ruhe und Sperrzeiten pfeift. Kennt weder Nachtruhe auch nach 22 Uhr und Sonntag oder Feiertag interessiert Ihn auch nicht. Bin nichts aufs Land gezogen um nicht schlafen zu können und selbst am Sonntag Lärm zu haben. Muss um 4:45 Uhr raus und jeder Mensch braucht doch auch Mal Schlaf?

  • Arnd
    21.03.2021 - 23:47 Antworten

    Du unterstellst ihm, nicht zwischen Trampeln und normalem Gehen zu unterscheiden? Wie frech sind Sie überhaupt? Und den Rest auch noch ignorieren… schweren Dingen auf den Fussboden knallen, Möbel ständig über den Fussboden ziehen … Ignoranz pur. Einfach arm.

  • Elisabeth Conrad
    14.11.2021 - 20:13 Antworten

    Ja das habe ich auch jeden Tag zu ertragen. Möbel werden ständig hin und her geschoben
    ( hört sich an als ob sie auszieht ) saugt jeden Tag eine kleine zwei Zimmer Wohnung stundenlang
    ein kleines Bad wird eine Stunde gesaugt (nur Fliesen)
    Sonnabend viele Freunde da ( Mobel rücken, 23 Uhr gebohnert) dann weiter im Schlafzimmer bis
    2.30 morgens. An Schlaf war nicht zu denken und Madame geht mit 31 Jahren nicht arbeiten.
    Der Staat macht es ihnen auch sehr leicht.

  • Merle Flügge
    10.01.2022 - 15:57 Antworten

    Thomas und anonym haben vollkommen Recht. Die Rücksichtslosigkeit von Eltern hat unerträgliche Ausmaße angenommen. Überall wir gelärmt rund um die Uhr. Erziehung Fehlanzeige.
    Wir mussten nach 26 Jahren umziehen, weil unsere neuen Übermieter die letzten 4 Jahre keinerlei Rücksicht genommen haben. Und Gehen auf Hacken ist Trampeln! Kind wurde morgens um 5:30 täglich (!) auf Parkett gesetzt und Golfbälle zum Spielen gegeben, Türenschlagen, metallene Gießkanne jeden Morgen mehrmals gegen das Balkongeländer gekickt, im Zimmer über unserem Schlafzimmer wurde eine Werkbank mit Hobeln, Fräsen, Bohren usw. eingerichtet. Möbelrücken, permanentes Rumoren, lautes Palaver im Garten waren dagegen noch harmlos.Hausverwaltung schrieb Abmahnung, ohne Erfolg. Zig höfliche Gespräche waren sinnlos. Satt dessen wurden die extra noch lauter. Strafanzeige wegen Lärmbelästigung und Nötigung wurde eingestellt. Ob Richter, die ja meist im eigenen Haus wohnen, wissen, wieviel Leid sie damit verursachen?

    • Mietrecht.org
      10.01.2022 - 18:19 Antworten

      Hallo Merle,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mona
    07.10.2023 - 18:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt, gilt die Sonntagsruhe ebenso für Gewerbetreibende in einem Wohnung- und Geschäftshaus (über 80 Prozent Wohnfläche)? Es dringen fast ganztägig Geräusche in den Innenhof, die über 50 Dezibel liegen.
    Wie wird hier die Sonntagsruhe definiert?
    Mit besten Grüßen,
    Mona Bade

    • Mietrecht.org
      09.10.2023 - 08:45 Antworten

      Hallo Mona,

      ich kann Ihnen bei dieser speziellen Frage leider nicht helfen. Ich würde mich bei Ihrer Gemeinde nach den Regelungen für Ihren Einzelfall erkundigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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