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Wäsche trocknen in der Wohnung – erlaubt oder verboten?

Immer wieder ein Streitthema zwischen Mietern und Vermietern ist das Trocknen und Aufhängen nasser Wäsche in der Mietwohnung. Das folgt vor allem daraus, dass sich hier bei einem Zusammenspiel aus schlechter Belüftung der Mietwohnung und dem Trocknen von Wäsche sehr schnell ein Feuchtigkeitsschaden, wie z.B. eine Schimmelbildung ergeben kann. Als Vermieter hat man daher grundsätzlich ein Interesse daran, dass die Mieter die Wäsche nicht in der Wohnung, sondern etwa in Trockenräumen aufhängen. Doch, was ist wenn der Mieter die Wäsche in der Wohnung trocknen will? Ist ein Verbot wirksam?

In folgendem Artikel soll daher geklärt werden, ob das Trocknen der Wäsche in der Mietwohnung grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

I. Wäsche trocknen in der Wohnung kann nicht verboten werden

Ein Verbot im Rahmen einer mietvertraglichen Klausel, wie z.B. „Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist nicht gestattet“, ist nach der Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt nicht möglich (Urteil vom 27. Februar 1990, Az.: 2/13 O 474/89). In dem zugrundeliegenden Fall wollte der Vermieter eine Streitigkeit um das Wäschetrocknen in der Wohnung durch ein mietvertragliches Verbot von Anfang an vermeiden: das Landgericht Frankfurt hat dem Verbot aber eine Absage erteilt und die Unzulässigkeit eines solchen Verbotes festgestellt.

Begründet hat das Gericht die Unzulässigkeit damit das durch das Verbot das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ausnahmslos verwehrt werde, obwohl es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehöre: Gerade das Aufhängen von schleudergetrockneter Wäsche – von der nur noch ein geringer Verdunstungsgrad ausgeht – oder Kleinwäsche (wie z. B. Babywäsche), die etwa auf einer Wäschespinne oder -leine in den Feuchträumen der Wohnung (rest-)getrocknet wird, sei ein völlig normaler und vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjektes i.S. von §§ 535, 536 BGB. Das gelte nach Ansicht des Landgericht Frankfurts auch insbesondere dann, wenn dem Mieter keine anderweitige Trockengelegenheit zur Verfügung gestellt wird.

Nach dem Landgericht Düsseldorf ist es neben dem Aufstellen und Betreiben eines Wäschetrockners in der Wohnung auch vertretbar, das Trocknen von Wäsche auf Wäscheständern o.ä. innerhalb der Wohnung für vom gewöhnlichen Mietgebrauch umfasst anzusehen, soweit sich das “Trockenaufkommen” im Rahmen des Üblichen hält. Und zwar unabhängig davon ob ein separater Trockenraum besteht (LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2008, Az.: 21 T 38/08).

II. Für Schimmelbildung wegen nasser Wäsche haftet Mieter

Wird durch das übermäßige Aufhängen nasser Wäsche in der Mietwohnung allerdings ein Schimmelschaden verursacht, haftet der Mieter für die Beseitigung. Im Rahmen seiner Sorgfalts- und Obhutspflicht für die Mietsache, muss er nämlich alle möglichen Schäden und Gefährdungen abwenden, die zu einer Verschlechterung der Mietwohnung führen können: das bedeutet, trocknet der Mieter seine Wäsche in der Mietwohnung, sind die entsprechenden Räumlichkeiten auch besonders zu lüften und zu beheizen, um Schäden durch die entstehende Feuchtigkeitsbildung abzuwenden.

Hinweis: Will ein Vermieter das Wäschetrocknen eines Mieters, bereits vor Schimmelentstehung abmahnen oder untersagen, muss er konkreter Tatsachen vortragen können, dass in den Zeiten der Wäschetrocknung in der Wohnung die Mietwohnung nicht ausreichend gelüftet bzw. beheizt wurde und bereits nachweislich ein Anfangsschaden aufgrund des Verhaltens des Mieters eingetreten ist (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2008, Az.: 53 C 1736/08).

III. Fazit

Das Trocknen von der Wäsche des Mieters in der Mietwohnung wird regelmäßig als erlaubt anzusehen sein, solange es sich um einen normalen Umfang handelt und keine Feuchtigkeitsschäden entstehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang insbesondere das richtige Lüften in der Mietwohnung, um entsprechende Schäden zu vermeiden. Zu dem Thema Heizen und Lüften in der Mietwohnung erhalten Sie weitere Informationen in den Beiträgen: “Mieter lüftet seine Wohnung nicht – Was tun?” und “Heizen und Lüften = Mieterpflicht? Wir zeigen was Mieter machen müssen“.

 

4 Antworten auf "Wäsche trocknen in der Wohnung – erlaubt oder verboten?"

  • Sabrina
    08.07.2017 - 14:32 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem sehr kleinen, möblierten Apartement.
    Im Mietvertrag steht: “Zum Trocknen von Wäsche ist die Maschine im Waschraum zu benutzen, um Feuchtigkeit und Stockflecken im Wohnraum zu vermeiden.”
    Leider gibt es im Haus nur Trockner-Geräte, keine Wäscheständer.
    Viele meiner Kleidungsstücke sollen jedoch nicht in den Trockner.
    Wenn ich jedoch in der Wohnung einen Wäscheständer aufstelle, wird sich sicher Feuchtigkeit bilden.
    Hafte ich dafür trotzdem, obwohl mir der Vermieter kaum eine andere Möglichkeit lässt, dadurch dass es keinen richtigen Trockenraum gibt?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Viele Grüße

  • Christian
    31.07.2017 - 12:01 Antworten

    Hallo Sabrina,

    dein Vermieter lässt dir ausreichend Spielraum, deine Wäsche ohne Probleme zu trocknen. Er stellt extra Trockengeräte auf UND stellt einen Trockenraum zur Verfügung. Du kannst dort problemlos einen Wäscheständer aufstellen und die Wäsche, welche nicht in den Trockner kann, dort aufhängen.

    Besorge dir doch einfach einen Wäscheständer, den du in Absprache mit dem Vermieter dort aufstellst wo die Trockner stehen, dann wäre doch das Problem eigentlich gelöst, oder nicht? Es ist üblich, dass Mieter sich selbst um einen Wäscheständer bemühen, genau wie um ein Bügeleisen. Dass im Trockenraum keine Wäscheständer stehen, ist kein Argument zu sagen, es steht kein richtiger Trockenraum zur Verfügung.

    Solltest du dennoch in der Wohnung Wäsche aufhängen und es entsteht Schimmel, dann ist der Ärger vorprogrammiert – auf andere schieben kannst du das dann nicht – der Vermieter hat alles getan damit die Wäsche nicht in der Wohnung getrocknet werden muss und er hat auch geäußert, dass er dies nicht will, warum willst du das einfach ignorieren? Du wohnst in einer fremden Wohnung und hast dementsprechend auch Verpflichtungen.

    Vermeiden kannst du Schimmel in der Wohnung nur durch ausreichend Lüften und Heizen, falls du das hinkriegst, denn das könnte mit höheren Kosten verbunden sein.

    Also, kauf dir einen Wäscheständer und stell den in den Trockenraum und nutze den Trockner für die Sachen, die da rein dürfen.

    Christian

    • Mietrecht.org
      31.07.2017 - 13:54 Antworten

      Hallo Christian,

      danke für Ihren Beitrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sanny Jung
    24.10.2019 - 11:38 Antworten

    Ich lebe jetzt seit 6 Jahren in meiner Wohnung und suche gerade nach einem Nachmieter . Mein Vermieter beschwerte sich wegen dem Schimmel an den Außenwänden der Wohnung. Erst meinte er das würde durch meine Pflanzen entstehen oder jetzt durch das Wäsche trocken . Belüftet ist die Wohnung super und der Vormieter hatte wohl auch Ärger mit dem Schimmel. Jetzt meinte er ich sollte die Wäsche draußen trocknen . Was nicht möglich ist da im Hof Garagen von Nachbarn sind oder beim Regen die Wäsche nass wird oder ich nicht trocknen kann wie im Herbst auch mal eine Woche regnen kann . Ist das rechtens das der Vermieter das verlangen kann ?

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