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Wohnung mieten in Deutschland als Ausländer (Tipps für Mieter)

Wenn Sie als Ausländer eine Wohnung in Deutschland mieten wollen, ist es richtig sich gut zu informieren. Eine Wohnung finden Sie am besten durch die Wohnungsanzeigen im Internet oder in der Tageszeitung. Durch eine direkte Nachfrage über Angebote zum Wohnungsmarkt bei einem Makler, erhalten Sie meist auch schnell eine umfangreiche Liste. Nun geht es darum, sich als Mietinteressent für die Vermieter besonders interessant zu machen und sich mit gut vorbereiteten Dokumenten um die Wohnung zu bewerben. Denn eins muss allen klar sein, die eine Wohnung in Deutschland mieten wollen: Der Wohnungsmarkt ist zwar groß aber es gibt auch sehr viele deutsche Mietinteressenten und die Unterlagen die Vermieter von einem Bewerber sehen wollen, werden immer länger.

Der nachfolgende Artikel gibt Ausländern, egal ob Nicht-EU Bürgern und EU-Bürgern, Tipps was zu beachten ist, wenn Sie eine Wohnung in Deutschland mieten wollen.

Tipp 1: Die Sprache ist der Schlüssel

Sprechen Sie kein Deutsch oder verstehen Sie nur schwer die deutsche Sprache, sollten Sie bereits bei dem ersten Gespräch mit dem Vermieter oder Makler einen Dolmetscher mitbringen.

Ob für die erste persönliche Vorstellung, bei Vertragsverhandlungen oder beim Abschluss des Mietvertrags, die deutsche Sprache ist für das Mieten einer Wohnung in Deutschland sehr wichtig:

  • der Vertragstext wird grundsätzlich in Deutsch verwendet und
  • alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen während des Mietverhältnisses sind regelmäßig nur in deutscher Sprache rechtsgültig.

Eine Ausnahme hinsichtlich der Sprache kann dann gelten, wenn der Vermieter Ihre Sprache spricht oder ein zweisprachiger Mietvertrag verwendet, in dem ausdrücklich auch die zweite Sprache als Vertragssprache vereinbart wird.

Wichtig:

Als ausländischer Mietinteressent sollten Sie dafür Sorge tragen, dass der Vermieter nicht davon ausgeht, dass es Verständigungsprobleme gibt. Glaubt ein Vermieter, dass Sie ihn nicht verstehen, stehen die Chancen schlecht als Ausländer eine Wohnung in Deutschland zu mieten. Verständigungsprobleme bieten zu viel Potential für Probleme während des Mietverhältnisses, so dass die meisten Vermieter dann lieber Abstand nehmen.

Tipp 2: Diese Dokumente sollten Sie dem Vermieter mitbringen

Sie sollten bereits bei dem ersten Besichtigungstermin die folgenden Dokumente mitbringen:

  • Ausweis, Reisepass oder sonstige Dokumente über Ihre Identität
  • (vorübergehende) Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Folgende Unterlagen sind nicht zwingend, geben aber Pluspunkt im Bewerberprofil:
    • Referenzschreiben von einem bisherigen Vermieter: Ist dies im Original in ausländischer Sprache verfasst lohnt es sich, wenn Sie eine übersetzte Fassung anheften. So sieht der Vermieter Ihre Mühen und hat das Original ebenso vor Augen.
    • Werden Sie als Ausländer hier in Deutschland von einer Organisation betreut oder sind in einem entsprechenden Verein, können Sie auch von dort ein Referenzschreiben über die Zuverlässigkeit Ihrer Person mitbringen.

Wichtig ist, dass Sie als ausländischer Bewerber einer Mietwohnung in Deutschland grundsätzlich nicht mehr Unterlagen vorzeigen müssen als ein deutscher Bewerber. Je mehr positive Details ein Vermieter aber weiß, umso eher entscheidet er sich für einen bestimmten Mieter.

Daneben ist es sehr sinnvoll einen Nachweis für Ihre Zahlungsfähigkeit mitzubringen. Als Nachweis für die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit verlangen Vermieter in Deutschland regelmäßig neben der Auskunft über das Einkommen eine sogenannte SCHUFA- Auskunft. Eine solche Auskunft ist ein Ausdruck aus einer Datenbank, die nahezu alle in Deutschland wohnhaften Menschen erfasst: Dort ist dann zum Beispiel gespeichert, ob und wo jemand verschuldet ist. Für Vermieter ist das neben der Einkommensbestätigung und der Leistung der sogenannten „Mietsicherheit“ eine zusätzliche positive Bestätigung, dass die Zahlungsfähigkeit des Mieters höchstwahrscheinlich gesichert ist.

Alle Details zur SCHUFA-Auskunft erklärt der Beitrag: SCHUFA-Auskunft des Mieters: Pflicht, Inhalt und Kosten.

Für Ausländer der Erhalt einer SCHUFA-Auskunft meist erst möglich, wenn Sie bereits länger in Deutschland leben und ein deutsches Bankkonto haben. Ist es Ihnen (noch) nicht möglich einer SCHUFA-Auskunft oder ein entsprechendes Dokument vorzulegen, dann lesen Sie unter Tipp 4 was Sie dem Vermieter anstelle der SCHUFA-Auskunft mitbringen können.

Tipp 3: Selbstauskunft ausfüllen

Regelmäßig wollen deutsche Vermieter, dass Sie eine sogenannte „Selbstauskunft“ ausfüllen. Die „Selbstauskunft“ ist ein Fragebogen, in dem hauptsächlich folgende Informationen abgefragt werden:

  • Persönlichen Angaben zur eigenen Person: wie z.B. Name der Mietinteressenten, ledig oder verheiratet, Kinder etc.
  • Daten zur Erreichbarkeit: wie z.B. E-Mail, aktueller Wohnsitz
  • Daten zur Tätigkeit: wie z.B. Student, Selbstständig, Arbeit beim Arbeitgeber X oder sonstige Erklärung wie Einkommen erzielt wird wie z.B. staatliche Bezüge mit Nennung der öffentlichen Stelle
  • Sonstige Informationen z.B. zu bisherigen Mietverhältnissen etc.

Was ein Vermieter alles fragen darf, können Sie hier nachlesen: Mieterselbstauskunft – Welche Fragen sind zulässig?

Tipp 4: So, geht´s auch ohne SCHUFA

Können Sie als Ausländer keine SCHUFA- Auskunft vorlegen, gibt es auch andere Möglichkeiten, um den Vermieter von der eigenen Zahlungsfähigkeit zu überzeugen.

Die eine Möglichkeit ist dem Vermieter, wie bereits erwähnt, ein Referenzschreiben der eigenen Bank mitzubringen.

Die andere Möglichkeit ist das freiwillige Angebot einer Bürgschaft neben der Zahlung der Mietsicherheit. Eine Bürgschaft ist eine Erklärung eines Dritten, dass dieser z.B. im Falle des Zahlungsverzugs für die Mietschulden haftet. Wie bei einem jungen Mieter und der Bürgschaft seiner Eltern, können Ausländer überlegen, ob Sie nicht versuchen von Ihrer zuständigen Behörde oder einer betreuenden (Hilfs-)Organisation eine Bürgschaftserklärung für die Anmietung einer Mietwohnung in Deutschland zu bekommen.

Wichtig ist, dass so eine zusätzliche Bürgschaft grundsätzlich nicht von dem Vermieter verlangt werden kann, da dieser grundsätzlich nur Anspruch auf eine Mietsicherheit von maximal drei Monatsmieten hat. Angesichts der schwierigen Situation als Ausländer die eigene Solvenz glaubhaft darzulegen und dem damit verbundenen Problem eine Wohnung zu finden, ist es aber durchaus denkbar, dass so eine freiwillige angebotene Zusatzbürgschaft – ebenso wie die Elternbürgschaft– ausnahmsweise zulässig ist (Die Voraussetzungen und ein Muster der vergleichbaren Elternbürgschaft finden Sie hier: Mietbürgschaft über die Eltern – Ratgeber + Muster). Einen Vorteil im Bewerberprofilbringt dies auf jeden Fall.

4 Antworten auf "Wohnung mieten in Deutschland als Ausländer (Tipps für Mieter)"

  • Jan Dijkstra
    26.10.2018 - 10:31 Antworten

    Als Ausländer muss man sich erst daran gewöhnen, wie das Mieten in Deutschland läuft. Ich finde, dass Tipp 2 sehr wichtig ist. Ich habe bei jeder Besichtigung die notwendigen Unterlagen mitgenommen und schließlich auch eine Wohnung gefunden.

  • Salvador Ramos
    14.05.2021 - 12:20 Antworten

    Sehr geehrter Redakteur, Redakteurin des oben stehenden Artikels,

    Ihr Artikel ist fachlich umfassend und informativ.
    Gerne würde ich Sie als Deutschtrainer jedoch auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Wenn Sie Nicht-Muttersprachler informieren wollen (und mit “Tipps für Ausländer” nicht nur Schweizer und Österreicher im Blick haben) sollten Sie den sprachlichen Ausdruck für diese Zielgruppe auf ein Sprachniveau B1 vereinfachen. Und das geht, denn wie sie richtig schreiben: “Die Sprache ist der Schlüssel”
    Es kostet etwas Überwindung mal diese Brille beim Schreiben aufzusetzen, hilft aber der Zielgruppe Ihres Artikels enorm!
    Als Beispiel:
    “Eine Ausnahme hinsichtlich der Sprache kann dann gelten, wenn der Vermieter Ihre Sprache spricht oder ein zweisprachiger Mietvertrag verwendet, in dem ausdrücklich auch die zweite Sprache als Vertragssprache vereinbart wird”.
    Mein Vorschlag zur Umschreibung dieses Satzes:
    “Es entstehen keine Sprachprobleme, wenn der Vermieter einen zweisprachigen Mietvertrag anbietet oder Ihre Sprache spricht”.

    Weiterhin Frohes Schaffen auf http://www.mietrecht.org !

    • Mietrecht.org
      14.05.2021 - 13:59 Antworten

      Hallo Salvador,

      sehr guter Hinweis, danke.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sam Moh
    08.06.2021 - 11:21 Antworten

    Hallo,

    Darf der Vermieter den Mietvertrag ablehnen, wenn der perspektivische Mieter eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat?
    Ein Freund von mir hat eine befristete Aufenthaltserlaubnis, hat aber seit kurzem einen festen Job. Der Vermieter lehnt ihm einen Mietvertrag ab, sogar einen befristeten Mietvertrag, nur auf der Basis seines Aufenthaltsstatus. Ich finde das eine große Diskriminierung. Gibt es irgendeine rechtliche Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

    LG
    Sam

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