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Modernisierung: Wann hat der Mieter ein Recht auf eine Ersatzwohnung?

Modernisierungsmaßnahmen gehen für den Mieter mit Beeinträchtigungen seines Wohnkomforts einher. Dennoch hat der Mieter auch bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen kein Recht auf eine Ersatzwohnung. In diesem Artikel erklären wir, warum es kein Recht auf eine Ersatzwohnung bei einer Modernisierung gibt und zeigen, wie Mieter und Vermieter sich dennoch einigen können.

1. Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatzwohnung

Keinesfalls ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, wenn die angemietete Wohnung unbewohnbar ist (LG Düsseldorf DWW 1996 282). Dafür sprechen folgende gute Gründe:

  1. Wollte man ein Recht auf eine Ersatzwohnung zuerkennen, müsste auch die Frage beantwortet werden, wie der Mieter dieses Recht gegenüber dem Vermieter durchsetzen und wie der Vermieter dem Mieter eine Ersatzwohnung beschaffen sollte. Die damit verbundenen Probleme wären kaum zu bewältigen. Der Vermieter müsste selbst eine Wohnung anmieten. Der Mieter müsste diese als adäquaten Ersatz akzeptieren und umziehen. Wenn, dann funktioniert dies Verfahren allenfalls auf freiwilliger einvernehmlicher Basis.
  2. Und überhaupt: Würde der Vermieter eine Ersatzwohnung nicht zur Verfügung stellen wollen, müsste ihn der Mieter verklagen. Bis zum Abschluss eines Klageverfahrens wäre die Modernisierungsmaßnahme wahrscheinlich abgeschlossen und die Klage gegenstandslos.
  3. Angesichts der Knappheit an Wohnraum könnte es dem Vermieter u.a. in Großstädten schlicht unmöglich sein, überhaupt eine Ersatzwohnung zu finden und zu zumutbaren Bedingungen anzumieten.
  4. Und ein weiterer Aspekt besteht darin, dass der Vermieter dann einen Mietvertrag auf die Dauer der Modernisierungsmaßnahmen abschließen und den Mietvertrag nach Beendigung der Bauarbeiten wieder kündigen müsste. Dazu müsste er erst einen Vermieter finden, der bereit wäre, sich auf ein derart kurzfristiges Mietverhältnis überhaupt einzulassen.
  5. Auch macht es für den Mieter nicht unbedingt Sinn, sich für einen überschaubaren Zeitraum in einer anderen Wohnung mit seinem Hausrat einzuquartieren.

Besser und einfacher ist es, die Problematik über einen Schadensersatzanspruch des Mieters zu regeln.

2. Ideallösung: Modernisierungsvereinbarung vermeidet Probleme

Um die eine Modernisierungsmaßnahme einhergehenden Beeinträchtigungen in einen Rahmen zu packen, trifft der Vermieter idealerweise mit dem Mieter eine nach dem Gesetz ausdrücklich vorgesehene Modernisierungsvereinbarung. In einer solchen Vereinbarung regelt die Parteien die zeitliche und technische Durchführung der Maßnahme und eventuelle Aufwendungsersatzansprüche des Mieters einvernehmlich (§ 555f BGB). Führt die Baumaßnahme dazu, dass die Wohnung für den Mieter nicht mehr zumutbar bewohnbar ist, kann der Vermieter dem Mieter immer noch freiwillig eine Ersatzwohnung zur Verfügung steht oder die Kosten für eine Ersatzunterkunft (Wohnung, Hotel, Pension, Campingplatz) ersetzen.

3. Rechte des Mieters bei Unbewohnbarkeit seiner Wohnung

Erweist sich die Mietwohnung infolge der Bauarbeiten als nicht mehr bewohnbar, stehen dem Mieter ein Minderungsrecht, das Recht zur Kündigung des Mietvertrages und ein Schadensersatzanspruch für die Beschaffung einer Ersatzunterkunft beiseite.

3.1. Minderung

Hat der Vermieter die Unbewohnbarkeit zu verantworten, kann der Mieter die Miete um 100 % mindern. Da er die Wohnung überhaupt nicht nutzen kann, braucht er keine Miete zu bezahlen (LG Wiesbaden MM 1988, 151; AG Köln ZMR 1980, 87).

3.2. Kündigung

Da es insoweit auf ein Verschulden des Vermieters nicht ankommt, kann der Mieter neben der Minderung auch die Kündigung des Mietvertrages ins Auge fassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Unbewohnbarkeit als wichtiger Grund einzuschätzen ist und es dem Mieter nicht zuzumuten ist, auf die Fertigstellung der Arbeiten zu warten (ultima ratio).

3.3. Schadensersatz

Sind die Beeinträchtigungen derart schwerwiegend und unzumutbar, dass der Aufenthalt in der Mietwohnung nicht mehr möglich, muss der Mieter vorübergehend in eine andere Wohnung, Unterkunft oder in ein Hotel umziehen. Im Extremfall kündigt er den Mietvertrag und zieht um. Der Vermieter muss die Mieter die Kosten für die Beschaffung einer Ersatzwohnung ersetzen, wenn er ihm schadensersatzpflichtig ist. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist allgemein ein Verschulden des Vermieters. An dieser Voraussetzung wird der Schadensersatzanspruch oft scheitern. Soweit der Vermieter die Wohnung oder das Gebäude modernisiert, ist der Mieter nämlich verpflichtet, die Maßnahmen zu dulden (§ 555d I BGB). Insoweit ist ein möglicher Schadensersatzanspruch auch im Lichte der rechtlichen Situation des Modernisierungsrechts zu beurteilen. Als Schadensersatz kommen vornehmlich die Beschaffungskosten (Link: wer trägt mögliche Umzugskosten bei einer Modernisierung?) in Ansatz (Umzugswagen, Arbeitsaufwand, Arbeitszeitverlust, Fahrtkosten, eventuell Makler). Die Miete für die Ersatzwohnung muss der Mieter selbst zahlen, da er infolge der 100 % Minderung für die alte unbewohnbare Wohnung keine Miete bezahlen muss. Lediglich einen eventuellen höheren Betrag kann er ersetzt verlangen, vorausgesetzt, dass er keine alternative Möglichkeit hatte, eine Wohnung mit gleichen Kosten anzumieten.

3.4. Aufwendungsersatzanspruch

Ausgleichend gesteht das Gesetz dem Mieter einen Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn er infolge der Bauarbeiten Aufwendungen zur Schadensbeseitigung machen muss (neue tapezieren, neuer Teppichboden verlegen) (§§ 555a III, 555d VI BGB). Auf Verlangen muss der Vermieter sogar Vorschuss leisten. Dazu hat der Mieter die Aufwendungen nach Art, Umfang und Höhe aufzuschlüsseln und kann die Duldung von der Vorschussleistung sogar abhängig machen (AG Hamburg WuM 1987, 272).

44 Antworten auf "Modernisierung: Wann hat der Mieter ein Recht auf eine Ersatzwohnung?"

  • Florian Bau
    01.06.2016 - 08:35 Antworten

    Hallo,
    das Landgericht Berlin hat die Frage, ob der Mieter selber die Ersatzwohnung suchem muss gerade anders entschieden (Urteil vom 17.ß2.2016, AZ: 65 S 301/15).

    Zitat: “Die Kammer geht dabei davon aus, dass sich dem Begriff der “Duldung” nach § 555d Abs. 1 BGB seinem Wortsinn nach bereits keine Verpflichtung oder auch nur Obliegenheit des Mieters entnehmen lässt, die Durchführung des Modernisierungsvorhabens des Vermieters dadurch letztlich (aktiv) zu unterstützen, dass der Mieter seinen auf das Modernisierungsvorhaben zurückzuführenden Ersatzwohnbedarf selbst deckt. Dem Wortsinn nach erfasst der Begriff der Duldung ein passives Verhalten, während die Suche nach Ersatzwohnraum eine erhebliche, zudem äußerst kurzfristige Aktivität erfordert (vgl. zur fehlenden Mitwirkungspflicht des Mieters auch: Eisenschmid in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 555d Rn. 17).”

    Grüße,
    Florian Bau

  • Andrea K.
    11.10.2018 - 04:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wie steht es um die Rechte des Mieters, wenn eine 1-Zimmer-Wohnung vollständig mit Bodenbelag renoviert werden muss (bei fehlender Renovierungsklausel im Mietvertrag!)?
    Habe ich als Mieterin einen Anspruch auf eine professionell sichere Einlagerung meines Hausrates? Oder darf Vermieter mein Hab und Gut aus Kostengründen einfach mal ins Treppenhaus bzw. in seine Garage stellen?
    Wer kommt bei einer notwendigen Ausquartierung für evtl. Transportschäden oder für Verlust von Mieter-Eigentum auf? Greift da noch die Hausratversicherung des Mieters?
    Muss ein berufstätiger Mieter sich terminlich nach den Vermieter richten oder darf auch der Mieter (zwecks Beaufsichtigung seines Hab und Gutes!!) auf seine nächstmöglichen Urlaubstage verweisen??
    Darf ich als geringverdienende Mieterin einen angemessenen Aufwandvorschuss für die dann notwendige Ausserhaus-Verpflegung vom Vermieter verlangen? Oder muss ich per belastenden Kredit in Vorkasse gehen?

    Herzlichen Dank im Voraus für Beantwortung meiner Fragen!

    Viele Grüße
    Andrea K.

    • Mietrecht.org
      11.10.2018 - 06:28 Antworten

      Hallo Andrea,

      es kommt i.d.R. auf die Angemessenheit an. Suchen Sie eine einvernehmliche Lösung und/oder lassen Sie sich zu Ihren Fragen bitte anwaltlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Melanie Schmidt
      27.10.2021 - 02:46 Antworten

      Sehr geehrte Herr Hundt ,
      Ein Kumpel wohnt in einem Hobby Keller alter Keller ( Die Heizung alt wird nicht warm) mein Kumpel hat schon mehrmals Mundlich darauf hingewiesen.. der Keller ist nass kalt, die Wäsche und Bettdecke Feucht an der Hausmauer ist nicht das Loch zu gemacht so das Wasser sich sammelt und die den Keller Wasser drin steht. Öfters hat der Kumpel dieses erlebt. Vom Baumamt würde dieses gleich gesperrt werden weil das Leib und Leben wegen den gesundheitlichen Zustand immer schlechter wird mein Kumpel keine Kraft und Energie hat. Nur ist das Problem, wenn das Baumamt bescheid weiß, das mein Kumpel sofort wohnungslos ist. Er hat auch keine Kraft und Energie selbst auf wohnungssuche zu gehen denn er hat nicht einmal 1000euro für eine Kaution und wenn es jetzt schon Probleme gibt dann wird es auch Probleme mit der ausbezahlt geben kommen und 800euro Für eine Pension hat er nicht… was gibt es für Möglichkeiten… der Vermieter wird nur reagieren verleicht wenn Druck von einem Amt bekommt, die geld Strafen sind sehr hoch. 400 Euro bezahlt mein Kumpel für einen alten Keller mit Halten Heizung die nicht funktioniert es nass kalt ist feucht modrig richt… mein Kumpel hat auch keine Möglichkeit unter zu kommen.

      Beste Grüße und danke sehr für Ihr Offenes Ohr
      Melanie Schmidt

      • Mietrecht.org
        27.10.2021 - 08:35 Antworten

        Hallo Melanie,

        was soll ich Ihnen schreiben, Sie haben die Folgen der beiden Handlungsmöglichkeiten gut zusammengefasst.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Sirka Hiltner
    25.01.2019 - 12:13 Antworten

    Guten Tag,

    meine Vermieterin möchte mein Bad komplett sarnieren also Boden, Wände, Sanitäranlagen und Fenster.
    Es ist eine Sarnierungszeit von ca. 1 Montag mit einer Handwersfirma angesprochen worden, in der ich mein Badezimmer nicht benutzen kann.
    jetzt habe ich als Freischaffende auch meinen Arbeitsplatz Zuhause und kann während der Baumaßnahmen meine Wohnung nicht nutzn.
    Welche Rechte habe ich, bzw. welche Lösungen gibt es?
    Muss meine Vermieterin eine Ferienwohnung zahlen? In welchem Umfang?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Sirka Hiltner

    • Mietrecht.org
      25.01.2019 - 16:35 Antworten

      Hallo Sirka,

      danke für Ihren Beitrag. Mit Ihrer Frage befasst sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Roswitha Braun
      07.07.2020 - 13:42 Antworten

      In meiner Wohnung reisen alle Decken besonders Schlafzimmer und Küche sind betroffen. Die Baugenossenschaft weiß es seit 4 Jahren. Mitlerweile habe ich Pflegestufe2 80 %Schwerbehinderung wollte eine Erdgeschoss Wohnung da ich Genossenschaftsanteile habe. Mir wurde sie verwehrt mit der Aussage ich hätte ja eine Wohnung. Ich bin mit den Nerven am ende. Ich kann die Möbel nirgends unterstellen geschweige Malern nach Reperatur.

  • A. Plein
    28.01.2019 - 09:14 Antworten

    Guten Morgen Herr Hundt,
    Unser Vermieter möchte in 2 Monaten Elektrik und Heizung sanieren lassen und bittet uns für 2 Wochen auszuziehen.
    Wir haben Tiere und das Arbeitszimmer meines Mannes ist in der Wohnung. Die Miete ist schon gemindert durch ständige Heizungsausfälle. Sehen Sie irgendeine Lösung, die für beide Seiten befriedigend sein kann? Wir haben leider auch nicht viel Geld zur Verfügung. (320,- Strom/Monat)
    Herzlichen Dank,
    A. Plein

    • Mietrecht.org
      28.01.2019 - 13:47 Antworten

      Hallo A. Plein,

      wo will der Vermieter Sie in der Zeit der Renovierung unterbringen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hugo Lessing
    16.04.2019 - 20:44 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    unser Vermieter möchte eine Kernsanierung durchführen. Ich wohne seit über 25Jahren im Haus.

    VM äussert sich nur vage über Termine, Dauer & Miete / Erhöhung nach der Modernisierung und möchte
    es auch ungern / sträubt sich es schriftlich festzuhalten.

    Wir, das heisst meine Nachbarn / Rentner betrifft es auch, wir sollen zusehen und eine Ersatzwohung suchen damit er schnellstens mit den arbeiten anfangen kann. Info kam vor 2 Wochen. Dauer in etwa 12 Monate + / – je nachdem welche Überraschung während der Bauzeit/Baufortschritt auftritt. Wir dürfen danach wieder in die Wohnung/en zurück, allerdings ist die neue höhere Miete & Datum unbekannt.

    Wer kommt für die höhere Miete/n während der Bauzeit auf und wer übernimmt die Kosten für Container, Lagerplatz und Spedition/Umzugsunternehmen zwischen den Umzügen von Haupt- / Umsetzwohnung & zurück.

    Auch stellt sich für mich die Frage wie ich mich verhalten soll wenn ich einen neuen Mietvertrag unterschreibe, habe aktuell gute Chancen eine ErsatzWohnung zu bekommen, und der jetzige Vertrag ungekündigt ist. Zahle ich dann doppelt, wird der alte Vertrag stillgelegt bzw was passiert wenn ich keine Miete mehr zahle da unbewohnbar? Das muss doch alles schriftlich festgehalten werden oder liege ich da falsch?

    Vielen Dank im Voraus fürs Feedback und freundliche Grüße

    Hugo Lessing

    • Mietrecht.org
      17.04.2019 - 08:27 Antworten

      Hallo Hugo,

      ich kann Ihnen nur dringend raten, alle angesprochenen Punkte schriftlich festzuhalten. Einen neuen Mietvertrag brauchen Sie nicht zu unterschreiben, da Ihr alter Mietvertrag bestand hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Hugo Lessing
        17.04.2019 - 15:46 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für das schnelle Feedback. Ich werde die Punkte zusammenfassen und auf Papier bringen und unserem Vermieter vorlegen um diese miteinander zu besprechen.

        Viele Grüsse

        Hugo Lessing

      • Tim
        11.11.2019 - 18:24 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        bei uns sollen ebenfalls Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund einer chronischen Erkrankung, ist eine Toilette zu jeder Zeit notwendig bzw. muss erreichbar sein. Während der Modernisierung, wäre dieses nicht gegeben (es werden Arbeiten im Bad durchgeführt und danach in anderen Räumen, somit ist unter anderem keine Privatsphäre gegeben).
        Kann ich, aus diesem Grund, eine Ersatzwohnung verlangen bzw. meinen Vermieter bitten, die Kosten für eine Pension zu übernehmen ?

        Vielen Dank für Ihre Hilfe !

        • Mietrecht.org
          14.11.2019 - 15:11 Antworten

          Hallo Tim,

          ich würde in dieser Situation immer versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu finden. Ggf. kann die Badezimmertür über die Bauphase erhalten bleiben.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Kai Limberger
    19.01.2020 - 11:27 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir müssen unsere Wohnung für 3 Wochen verlassen, da der Vermieter die Bäder und Heizung sanieren möchte. Unter anderem wird Asbest aus Lüftungs- und Abwasserleitungen entsorgt.

    Ich bin alleinerziehend und arbeite vom Homeoffice aus. Dadurch dass ich mein Homeoffice nicht nutzen kann bin ich gezwungen in die Firma zu fahren. Jeweils 1 Stunde Fahrzeit für Hin- und Rückweg. Ich werde dadurch Probleme für die Betreuungszeiten meiner Tochter erhalten und auch in dieser Zeit nicht auf meine reguläre Arbeitszeit kommen da ich durch die zusätzliche Fahrtzeit weniger arbeiten kann.

    Der Vermieter hat uns eine Pauschale pro Tag vorgeschlagen. Die Miete der Wohnung muss weiter gezahlt werden. Meine täglichen Kosten werden durch die Fahrzeit darüber liegen. Außerdem müsste ich zusätzlich eine Betreuung für meine Tochter zahlen.

    Mir graut vor den Sanierungsmassnahmen. Was ist wenn die Arbeiten sich verzögern? Für mich bedeutet dies einen erheblichen Einschnitte da ich das Homeoffice nicht nutzen kann.

    Wer garantiert mit, dass sich nach der Sanierung keine Asbeszfasern mehr in der Wohnung befinden?

    Zählt alleinerziehend und Homeoffice nicht nutzen können als härte Fall?

    Über eine Stellungnahme wie meine Möglichkeiten / Rechte sind würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!

    Viele Grüße

    Kai Limberger

    • Mietrecht.org
      19.01.2020 - 18:02 Antworten

      Hallo Kai,

      danke für den Beitrag. Ich kann Ihre Sorge gut verstehen, denke aber nicht, dass Sie mit Ihren Einwänden die Modernisierung blockieren können. Solche Sachen sind immer unschön. Recherchieren Sie in Richtung Schadenersatz oder treffen Sie einen bessere Vereinbarung mit Ihrem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Koen Smekens
    05.02.2020 - 16:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen zur Miete in eine große (150m2) Altbauwohnung ( 4 Parteien Haus)
    Jetzt nach Verkauf des Hauses an eine Immobilien KG soll eine umfassende energetische Sanierung und Modernisierung durchgeführt werden.
    Der Architekt der in Auftrag des neuen Eigentümers bereits erste Messungen durchführen konnte berichtet von eine Bauzeit von mindestens 1 Jahr. Ein Zeitraum in dem die Wohnung aufgrund der Größenordnung der Maßnahmen nicht bewohnbar sein wird.
    Eine offizielle Ankündigung liegt noch nicht vor, der neue Besitzer hat sic noch nicht vorgestellt, die Miete geht vorerst weiter an den vorherigen Eigentümer.

    In wie fern haben wir hier als Härtefall Ansprüche bzw. Rechte auf Ersatzwohnung oder finanzielles Entgegenkommen gegenüber dem neuen Besitzer ?
    Oder ist hier Verhandlungsgeschick gefragt wenn er sich dann mal meldet.
    Alle andere Mietparteien sind oder werden ausziehen unabhängig von o.g. Sachlage, war bereits im Vorfeld geplant. Wir werden also in kürze allein in dem Haus wohnen.
    Kann er dann bereits mit Baumaßnahmen anfangen? (Dach erneuern, Gerüst aufbauen, Treppenhaus
    sanieren, Aufzug anbauen etc.? ) Wir wohnen im ersten Stock von 3.
    Und uns auf diese Weise das Leben dort unerträglich machen und so eine Kündigung provozieren?

    • Mietrecht.org
      10.02.2020 - 14:36 Antworten

      Hallo Koen,

      Sie haben Anspruch auf eine Mietminderung und damit auch direkt oder indirekt auf die Option auf Ersatzwohnraum.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Svenja Drechsler
    07.02.2020 - 16:21 Antworten

    Guten Tag,

    aufgrund einer undichten Hauswand ist in zwei Zimmern meiner Wohnung ein extremer Schimmelpilzbefall entstanden. Nach Einigem Hin und Her wird nun endlich saniert. Da es sich um zwei Schlafräume ( Kinderzimmer) handelt habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, dass die Sanierung Zimmer für Zimmer stattfinden muss, da ich das Mobiliar ja im Rest der Wohnung verteilen muss und einen Schlafplatz im Wohnzimmer einrichten muss. Der Vermieter möchte aber beide Zimmer zeitgleich sanieren lassen und fordert mich auf die Anfahrtskosten für zweite Anfahrt der Handwerker zu übernehmen, wenn ich mich nicht dazu bereit erkläre beide Räume zeitgleich sanieren zu lassen. Somit wäre im Grunde auch das Wohn-/Esszimmer nicht mehr wirklich zu nutzen, da ich nur dort das Mobiliar unterbringen könnte.

    Muss ich die Anfahrtskosten tatsächlich übernehmen? Die Sanierung dauert mindestens eine Woche.

    Danke im Voraus für Ihre Mühe.

    Liebe Grüße, Svenja Drechsler

    • Mietrecht.org
      10.02.2020 - 14:31 Antworten

      Hallo Svenja,

      Sie müssen die Sanierung ermöglich und die Handwerker müssen auch sinnvoll “Arbeiten” können. Zweimal ein Zimmer komplett zu sanieren dauert sicher deutlich länger als zwei Zimmer parallel zu sanieren. Finden Sie eine Lösung mit dem Vermieter, denken Sie über Ersatzwohnraum und über eine Mietminderung nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Wagenlader
    19.02.2020 - 23:08 Antworten

    Hallo,

    auch bei mir geht es um Modernisierungsmaßnahmen, und mein Vermieter zwingt mich mit einem anderem
    fremden Mieter in eine Wohnung im Haus als WG für 5 Monate zu gehen.
    Darf er das ?

    Wie ist es Rechtlich und welches Gesetz regelt das?

  • Wolfgang Neumann
    16.05.2020 - 08:42 Antworten

    Hallo,

    hier meldet sich mal ein Vermieter mit einer Frage.

    In dem ganzen Haus (6 Etagen) wurden die Wasserleitungen saniert bei dieser Gelegenheit haben wir das Bad modernisiert, Dusche statt Badewanne, dies auch zum Vorteil für die Mieterin (77 J.). Die ausführende Firma hat während der Bauphase (2 Wochen für alle Wohnungen + ca 3 Wochen für die anschließende Modernisierung des Bades) vor dem Container aufgestellt, für die Wohnung wurde ein Campingtoilette angeboten. Die Mieterin hat sich aber entschieden, ein Appartement zu nehmen, ohne Info. über evtl. Kosten, ohne das ich als Vermieter die Gelegenheit hatte, nach einer Alternative zu suchen, während der Modernisierungsphase (über Ostern) habe ich auf eigene Kosten Waschbecken und Toilette provisorisch installieren lassen. Die Eigentümer kannte den Umfang der Maßnahme, war bei der Info-Veranstaltung. Nun erwartet die Mieterin als Gegenleistung für die verauslagten Kosten für das App. mehrere Jahre auf eine Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung verzichte. Ein Blick in den Mietspiegel zeigte aber, dass sie bereits heute ca. 0,80 €/m² unter dem aktuellen Mietwert (mittlerer Wert) wohnt. Mein Frage, meine Meinung: Sie hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für das App., ich habe einen Anspruch auf eine Anhebung der Miete gemäß Mietspiegel, eine mögliche Erhöhung (8% der Modernisierungskosten) habe ich nicht vor. Meine Erachtens ist dies rechtens?
    Danke

    • Ebru Ózdemir
      09.08.2020 - 19:33 Antworten

      Guten Tag,

      Wenn das Bad aufgrund von Sanierungsarbeiten über einen Zeitraum von 2 bis 3 Wochen nicht genutzt werden kann, kann eine Ersatzwohnung verlangt werden?
      Der Vermieter ist der Meinung nur eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen deren Kosten die Mietminderung nicht übersteigen.

  • Lars Lüth
    25.05.2020 - 06:44 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne mit meiner Freundin in einer Doppelhaushälfte (Bungalow) + Garten zur Miete, meine Freundin ist im 6 Monat schwanger und ich besitze einen Hund.

    Nun soll was seid Jahren bekannt ist das Dach erneuert werden, da zum einen es bei meinem Nachbarn schon öfter reingeregnet hat (bei mir nicht) und zum anderen es Asbest haltig sein soll. Wegen dem Asbest können sie jetzt angeblich das Dach nicht öffnen und die Renovierung absehen / schätzen. Wenn es unwirtschaftlich sein würde, wollen sie das Objekt abreißen.

    Sie haben mir bisher nichts schriftlich gegeben. Möchten aber das ich zum 30.08. aus der Wohnung ausziehe.
    Sie sagen sie suchen mir / mit eine alternativ Wohnung aber nicht zur gleichen Miete – muss ich das so akzeptieren, also mehr miete für die neue Wohnung zahlen? Zur Zeit zahlen wir für 85m² Wohnfläche + ca 300 m² Garten 550€ und da meine Freundin nicht mehr arbeiten darf (wegen der Schwangerschaft) verdient sie nicht mehr soviel Geld – daher wird eine höhere Miete schwierig für uns.

    Ein weiteres Problem ist wenn wir wo anders – hinziehen und sei es drei Straßen weiter verlieren wir unsere Hebamme da es dann nicht mehr ihr Gebiet ist.

    Habe ich Anspruch auf eine alternativ Wohnung / Ferienwohnung?
    Wer trägt die Kosten wie Umzug / Lagerkosten etc? Kann ich mich gegen die Sanierung weigern oder herauszögen da ende August unser Kind zur Welt kommen soll?

    Wir haben gerade in den letzten Monaten 3 Räume Renoviert, haben wir Anspruch auf Entschädigung?

    Vielen Dank im Voraus!

    Lars Johansson

    • Jayar
      16.12.2020 - 11:42 Antworten

      Hallo liebe Ratgeber,

      ich muss mich derzeit ebenfalls mit dem Thema Ersatzwohnung beschäftigen. Es fällt dabei immer wieder der Begriff der Unbewohnbarkeit.

      Ich bin Mieter einer Wohnung bei einer großen Wohnunggesellschaft. In meiner Miet-Wohnung ist im Sicherungskasten ein lokal begrenztes Feuer entstanden. Dieses konnte schnell durch die Feuerwehr gelöscht werden. Löschschäden sind unerheblich. Durch den Brand ist viel Rauch durch die verbrennenden Leitungen und den Kunststoff-Sicherungskasten entstanden.

      Durch die Nachbarschaft wurde der Verdacht geäußert, dass die elektrische Anlage nicht ausreichend gewartet wurde. Ein Schadensersatz meines Hausrat wird abgelehnt, eine Kostenübernahme einer Ersatz-Unterbringung wurde, im Rahmen einer Kulanzregelung, für gerade mal 5 Tage zugesagt und die angekündigten Instandsetzungsetzungsarbeiten setzen das Freiräumen der Wohnung voraus – welches ich zu organisieren habe und bezahlen soll.

      Kurzfristig eine Ersatzwohnung zu finden ist erfolglos geblieben. Hotels schließen aufgrund der CoronaSchVO bald oder verlangen sehr hohe Preise die als Vorkasse zu entrichten sind.

      Welche Verpflichtungen hat der Vermieter?

      Liebe Grüße
      JayaR

      • Mietrecht.org
        16.12.2020 - 17:46 Antworten

        Hallo Jayar,

        der Vermieter ist für Instandhaltung der Wohnung verantwortlich, muss dieses Problem lösen und Sie entsprechend unterstützen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Anette Lippert
    27.08.2020 - 10:03 Antworten

    Hallo

    meine Vermieterin lässt unser Bad renovieren und sanieren. Ich , meine Tochter und unser Hund müssen ausziehen für 4 Wochen. Es wird eine Ersatzwohnung gestellt. Leider darf dort kein Hund untergebracht werden, den muss ich nun woanders hingeben. Dem Vermieter entstehen Kosten für die Ersatzwohnung. Muss ich die Miete dann weiterzahlen?? Für den Hund enstehen ja auch Kosten wenn er woanders untergebracht ist und ich habe es weiter zur Arbeit.
    Vielen Dank
    Anette Lippert

    • Mietrecht.org
      27.08.2020 - 19:28 Antworten

      Hallo Anette,

      wenn die Ersatzwohnung gleichwertig ist, zahlen Sie Ihre Miete einfach weiter. Wenn die Wohnung kleiner ist, zahlen Sie ggf. eine geringere Miete. Bzgl. Ihres Hundes sollten Sie sich zum Thema “Schadenersatz im Rahmen einer Mietminderung” recherchieren. Sofern Ihnen die Kostenausgleich entsprechend wichtig ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janine
    10.11.2020 - 16:09 Antworten

    Hallo….in meiner Wohnung funktioniert in der Küche kein Strom mehr.Sehr alte Aluleitungen von 1963. Vermieterangebot….2-3 Monate in Ersatzwohnung bis meine Wohnung instand gesetzt ist oder dauerhaft in die Ersatzwohnung ziehen. Wenn ich dauerhaft umziehen tue muss in der Ersatzwohnung tapeziert werden und ein neuer Fußboden verlegt werden. Diese Kosten will der VM auf eine neue höhere Miete umschlagen.
    Ich zahle eine sehr kleine Kaltmiete und hohe BK/HK…dies möchte der Vermieter anpassen in Form von Erhöhung der KM.
    Die Ersatzwohnung ist gleichwertig da im selben Haus.

    Ist das legitim ?

    • Mietrecht.org
      10.11.2020 - 20:46 Antworten

      Hallo Janine,

      wenn Sie einverstanden mit dem Konditionen sind, können Sie die Wohnung wechseln. Ansonsten ist das keine Pflicht, der Vermieter muss Ihre aktuelle Wohnung instand halten und sich auch darum kümmern, dass Sie weiter “wohnen” können (bzw. Ersatzwohnung oder bis zu 100% Mietminderung).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Kuhbald
    08.06.2021 - 15:50 Antworten

    Hallo,
    derzeit werden an dem Haus, in dem ich zur Miete eine Wohnung beziehe, Sanierungsarbeiten der Außenfassade durchgeführt, welche dazu führen, das durch den Aufbau des Gerüstes erheblicher Lärm besteht. Meine Vermieterin hatte mich darüber nie in Kenntniss gesetzt, ich habe von dem Vorhaben letzte Woche erfahren, als ich mit einer Nachbarin sprach.
    Da ich im Krankenhaus arbeite und jetzt Nachtschichten habe, ist es mir unmöglich bei diesem Lärm nach meiner Schicht im Haus zu schlafen, weshalb ich mir ein günstiges Hotelzimmer gebucht habe. Meine Vermieterin will die Kosten dafür nicht übernehmen, da sie sagt, Sie habe erst im April davon erfahren.
    Inwiefern kann ich die Kosten für das Hotelzimmer von Ihr verlangen oder etwaige Ansprüche geltent machen?

    Danke für die Hilfe

    • Mietrecht.org
      08.06.2021 - 20:07 Antworten

      Hallo Martin,

      Sie sollten eher über eine Mietminderung gehen und von der Ersparnis (ggf. auch nur teilweise) das Hotel zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cynthia Rennenberg
    14.06.2021 - 09:51 Antworten

    Hallo, wir brauchen Hilfe.

    wir wohnen in de 8. Etage und haben vor 1 Woche die Ankündigung erhalten, dass beide Aufzüge für 3-4 Monate außer Betrieb gesetzt werden, weil sie erneuert werden. Beginn der Maßnahme ist Ende Juni / Anfang Juli. Montag-Freitag ist für 2 Stunden am Tag ein Außenaufzug “angefragt” worden. Ist also noch fraglich, ob er kommt… Aber selbst dann hilft uns das, genau wie eine Mietminderung, nicht. Wir haben einen 14,5 Jahre alten Hund (knapp 30 kg) und sind beide nicht in der Lage, den Hund 3-4x am Tag 8 Etagen runter und wieder rauf zu tragen.

    Was können wir tun?

    Danke & viele Grüße
    Cynthia

    • Mietrecht.org
      14.06.2021 - 12:52 Antworten

      Hallo Cynthia,

      ich sehe leider kaum Optionen für Sie. Suchen Sie sich im Zweifel Hilfe, um den Hund zu transportieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Telse Mohr
    19.01.2022 - 11:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wie wohnen in einem Mietbloch mit 16 Wohnungen. Diese sind auf 2 Eigentümer (12 und 6 Wohnungen) aufgeteilt. Die 12 Wohnungen wurden in den letzten 1,5 Jahren modernisiert. Dies war mit starkem Schmutz und extremer Lautstärke verbunden. Das Problem ist, das zu Coronazeiten, Homeoffice und Onlinestudium notwendig ist. Dies ist bei der Lautstärke kaum machbar. Leider bekommen wir immer nur vage Informationen, wielange die Situation noch anhält.

    Frage:
    Wielange müssen wir Bauarbeiten akzeptieren?

    Mietminderung wurde uns, zum Ende der Bauarbeiten, in einem Betrag angeboten. Ist das rechtens?

    MfG
    Telse

    • Mietrecht.org
      19.01.2022 - 12:32 Antworten

      Hallo Telse,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann schwer einschätzen, welche Arbeiten in den Wohnungen erledigt wurden. Wenn eine Wohnung nach der anderen renoviert/modernisiert wird, sehe ich keine Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Anders kann es aussehen, wenn die Arbeiten bewusst in die Länge gezogen werden und zum Beispiel ein Badezimmer wochenlang im Rohbau verbleibt. Wenn Sie dem Vermieter nicht vertrauen, sollten Sie die Einschränkungen durch die Bauarbeiten dokumentieren, beim Vermieter anzeigen sich die Option zur eigenständigen Mietminderung offen halten. Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Mietminderung aber eine gute Idee. Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank
    18.01.2023 - 20:07 Antworten

    Guten Tag,

    wir wohnen zu zweit mit Hund in einer 1 Zimmer Wohnung.

    Nun soll das Abwassersystem erneuert werden und dazu 3 Wochen Bad (Zugang über Flur) und Küche (Zugang ùber Zimmer) saniert werden.
    Dazu muss Flur, Bad, Küche und Zugang frei bzw leergeräumt werden. Die Wohnung hat keinen Keller.

    Dass heisst, Bad und Küche sind 3 Wochen unbenutzbar. Es steht ein Toilettencontainer im Hof.

    Wenn nun alles in das eine Zimmer geräumt wird und noch Platz zum Durchgehen gelassen wird, bleiben von der 40qm Wohnung vielleicht noch 10qm “bewohnbar”.

    Ersatzwohnungen sind durch die derzeitige Lage in Berlin ohne Hoffnung.

    Müssen wir das akzeptieren, also 3Wochen auf 10qm ohne Wasser und Küche leben?

    Wir sind Rentner, also überwiegend zu Hause.

    • Mietrecht.org
      19.01.2023 - 01:03 Antworten

      Hallo Frank,

      prüfen Sie das Thema Mietminderung. Das es nicht schön wird ist klar, aber das wird die Sanierung der Abwasserleitungen m.E. nicht verhindern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Krohl
    04.09.2023 - 16:24 Antworten

    Hallo. Mein Vermieter hat saniert und ich muß jetzt eine Etage tiefer ziehen mit neuen Mietvertrag. Bleibt das alte Mietverhältnis bestehen oder kann er wieder befristeten.

    • Mietrecht.org
      06.09.2023 - 08:03 Antworten

      Hallo Herr/Frau Krohl,

      grundsätzlich ändert die Sanierung nichts am Fortbestand des Mietvertrages. Wenn sie allerdings in eine neue Wohnung ziehen, und einen neuen Vertrag abschließen, dann gelten natürlich die Vereinbarungen des neuen Vertrages. Gegebenenfalls könnte man die Vereinbarungen des alten Vertrages über eine Verhandlung mit in die neue Wohnung nehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Grischa Petry
    22.10.2023 - 13:58 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    durch einen Wasserschaden ist nunmehr eine umfangreiche Sanierung (bakterielle Belastung des Estrich) nach Laboruntersuch notwendig. Die Miete wird seit über einem Jahr (Leckortung, Reparatur des Lecks, Schimmelbeseitigung, Trocknung) um 50% gemindert.
    Die jetzigen Sanierung des Estrich erfordert Entfernung der Parkettböden und des Fliesenbelags. Somit ist die Wohnung nicht nutzbar. Voraussichtliche Dauer ca. 3 Monate. Wer ist für die Beschaffung einer “Ersatzwohnung” zuständig? Wie muss diese beschaffen sein? Was ist angemessen? Die Wohnung hat 170m² und wird von 2 Personen bewohnt.
    Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.

    Grischa Petry

    • Mietrecht.org
      26.10.2023 - 21:28 Antworten

      Hallo Grischa,

      lesen Sie sich am besten nochmals oben im Artikel ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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