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Hunde in der Mietwohnung: was ist erlaubt, was ist verboten?

Hunde sind die besten Freunde der Menschen. Sie haben vielfältigen Nutzen, finden aber nicht immer die Sympathie der Nachbarn. Bevor Mieter planen, einen Hund in die Mietwohnung aufzunehmen, sind sie gut beraten, im ersten Schritt ihren Mietvertrag zu lesen.

Im Mietvertrag findet sich regelmäßig eine Bestimmung zur Tierhaltung. Auf die Frage, was ist erlaubt und was ist verboten, gibt es dennoch keine allgemeingültige, pauschale Antwort. Dies gilt erst recht, wenn sich im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung findet oder die Tierhaltung pauschal verboten ist.

Mit diesem Artikel wollen wir Mietern und Vermieter helfen, die sich mit der Hundehaltung in einer Mietwohnung beschäftigen oder beschäftigen müssen.

1. Im Idealfall erlaubt der Mietvertrag die Hundehaltung

Erlaubt der Mietvertrag pauschal die Tierhaltung, sind normale und sozial verträgliche Hunde sicherlich erlaubt.

Ungewöhnlich große oder aggressive Hunde sind hingegen in aller Regel trotzdem ausgeschlossen. Solche Tiere passen nicht in das soziale Gefüge eines Mietshauses. Sie beinhalten für die Nachbarn unkalkulierbare Risiken. Gerade große und aggressive Hunde sind kaum beherrschbar, können ins Treppenhaus entweichen, bellen durchdringend und schaffen im Haus eine Atmosphäre von Misstrauen, Angst und vielleicht übertriebener Vorsicht. Dies trifft vornehmlich zu, wenn Kleinkinder und alte Leute im Haus leben.

In diesem Sinne lässt sich auch das Urteil des BGH v. 20.3.2013 (VIII ZR 168/12) verstehen. Unabhängig davon, ob die Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt oder verboten ist, müssen im Einzelfall die konkret betroffenen Belange und Interessen von Vermieter und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters ausschlägt, ist die Hundehaltung nicht zu beanstanden (siehe dazu unten Einzelfälle in der Rechtsprechung).

2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist

a. Hundehaltung kann vertragsgemäßer Gebrauch sein

Findet sich im Mietvertrag keine Regelung der Tierhaltung, kommt es darauf an, ob die vom Mieter konkret geplante Haltung eines Hundes zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört oder nicht.

Die Situation ist in einem Einfamilienhaus anders zu beurteilen als in einem großen Mietshaus mit vielen Parteien. Gleiches gilt für eine Einzimmerwohnung im Verhältnis zu einer Wohnung mit größerer Wohnfläche. Auch auf dem Land kann sich die Situation im Hinblick auf die Mentalität der Menschen anders darstellen als in der Großstadt.

Kleintiere werden regelmäßig nicht beanstandet. Yorkshire-Terrier zählen meist als Kleintiere (LG Düsseldorf 1993, 604), ebenso ein Chinchilla (AG Hanau WuM 2002, 91). Geht von dem Kleintier eine erhebliche Belästigung der Mitbewohner aus (beständiges Bellen, vor allem auch nachts), kann der Vermieter die Haltung allerdings untersagen (AG München WuM 2005, 649). Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Mieter als Hundehalter selbst unzuverlässig ist, das Tier quält, nicht versorgt oder gar misshandelt.

b. Hunde in der Mietwohnung im Lichte der Rechtsprechung

Enthält der Mietvertrag keine Regelung, stellt der BGH im Einzelfall auf die Interessen aller Beteiligten ab (WuM 2008, 23). Diese Interessenabwägung kommt auch dann zum Tragen, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung an sich erlaubt, sich im Einzelfall aber doch Probleme ergeben.

Die Abwägung wirklich folgende Kriterien bestimmt: Rasse und Größe des Tieres, Verhalten und Anzahl der Hunde, weitere Tiere in der Wohnung, soziales Umfeld der Wohnung sowie der Immobilie, persönliche Verhältnisse des Mieters, insbesondere Alter und berechtigte Interessen des Mieters, Vermieters und der Mitbewohner, Anzahl weiterer Tiere und Hunde im Haus, bisherige Handhabung des Vermieters sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (Blindenhund).

In einer neu gebauten oder frisch sanierten Wohnung ist es dem Vermieter weniger zuzumuten, einen bisswütigen Hund zu akzeptieren als in einer eher sanierungsbedürftigen Wohnung.

In Anbetracht solcher Kriterien ist zu prüfen, ob der Vermieter die Hundehaltung im Einzelfall gestatten muss oder verbieten darf. Ein Vermieter braucht demgemäß einen Bullterrier (LG Krefeld WuM 1996, 533) oder einen Rottweiler (AG Bergisch Gladbach WuM 1991, 341) nicht zu erlauben.

  • In einem Einfamilienhaus ist die Hundehaltung regelmäßig vertragsgemäß (LG Hildesheim WuM 1989, 9), in einem Mehrfamilienhaus eher nicht (LG Karlsruhe NZM 2002,. 246). In einem einsam gelegenen Haus darf der Mieter einen Wachhund halten (AG Neustrelitz WuM 1995, 535).
  • Hält ein anderer Mieter bereits einen Hund in seiner Wohnung, darf der Vermieter einem anderen Mieter die Hundehaltung nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund verbieten (LG Berlin WuM 1987, 213).
  • Bei einem Blindenhund überwiegt regelmäßig das Interesse des sehbehinderten Mieters (AG Blankenese WuM 1985, 256), ebenso, wenn der Mieter aus therapeutischen Gründen auf einen Hund angewiesen ist (LG Hamburg WuM 1997, 674).
  • Rentner haben einen (aus sozialen, therapeutischen Gründen pp) Anspruch darauf, zumindest einen kleinen Hund in der Wohnung aufzunehmen (LG Hamburg WuM 2002, 666).

3. Hundehaltungsverbot im Mietvertrag

Viele Mietverträge enthalten pauschal ein Verbot der Tierhaltung. Dann kommt es darauf an, ob das Verbot individuell oder formularmäßig in Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart wurde und ob das Verbot pauschal für jede Art von Tieren Geltung hat oder sich nur auf bestimmte Tierarten bezieht.

a. Individuelle Vereinbarung

Soweit das Verbot individuell zwischen Vermieter und Mieter verhandelt und vereinbart wurde, ist es weitgehend wirksam und der Mieter muss sich daran halten, da er das Verbot in Kenntnis seiner Tragweite akzeptiert hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verbot nicht pauschal jegliche Tierhaltung erfasst, sondern sich auf bestimmte Tiere, beispielsweise Hunde oder bestimmte Hunderassen bezieht.

Wird jede Art von Tieren erfasst, kann das Verbot unwirksam sein, weil dann auch Kleinsttiere (Fische im Aquarium, Wellensittiche) erfasst werden und den Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht zu sehr einschränken. Es empfiehlt sich, im Mietvertrag möglichst zu differenzieren.

b. Formularmäßige Vereinbarung

b. Enthält der Mietvertrag hingegen formularmäßig (AGB) ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung, ist eine solche Klausel unwirksam. Da dadurch auch Kleinsttiere erfasst würden, beurteilt die Rechtsprechung eine solche Klausel als unangemessen (BGH WuM 2008, 23).

So darf eine Wohnungsgenossenschaft im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen ihren Mietern nicht generell verbieten, Hunde in ihren Mietwohnungen zu halten. Weil so die Hundehaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die jeweilige Interessenlage verboten wird, ist der einzelne Mieter unangemessen benachteiligt (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12).

Vorsicht: Der BGH stellte aber auch klar, dass die Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel keinesfalls dazu führe, dass der Mieter einen Hund ohne Rücksicht auf Vermieter und andere Mieter halten dürfe. Die Entscheidung ist kein Freibrief.

Vielmehr sind im Einzelfall die konkreten Belange und Interessen von Vermieter und Mieter, sowie der anderen Hausbewohner und Nachbarn umfassend gegeneinander abzuwägen. Nur wenn die Interessenabwägung zu Gunsten des Mieters überwiegt, ist ihm die Hundehaltung zu gestatten. Es gelten dann die Ausführungen zu Ziffer 2 (Mietvertrag enthält keine Regelung zur Tierhaltung).

4. Vermieter behält sich im Mietvertrag seine Zustimmung vor

Eine vierte Variante kann darin bestehen, dass der Vermieter mietvertraglich die Hundehaltung ausdrücklich von seiner Zustimmung abhängig macht. Soweit sich die Zustimmung nicht auf alle Tierarten, insbesondere auf Kleinst-und Kleintiere bezieht, ist der Vorgabe wirksam. Der Vermieter kann dann entscheiden, ob der Mieter einen Hund wieder ausquartieren muss oder nicht (LG Köln ZMR 2010, 533).

Hat der Vermieter seine Zustimmung erteilt, kann er diese aus wichtigem Grund auch widerrufen. Ängste vor einem Bullterrier (LG Nürnberg-Fürth WuM 1991, 93) oder einem Dobermann (LG Hamburg 1999, 453) sind wichtige Gründe. Der Widerruf darf auch nicht willkürlich sein, da der Mieter aufgrund der ursprünglichen Zustimmung des Vermieters darauf vertrauen kann, dass er das Tier behalten darf.

Verunreinigt der Hund wiederholt das Treppenhaus und dringt er in fremde Wohnungen ein (AG Hamburg-Altona WuM 1989, 624), ist der Widerruf begründet.

212 Antworten auf "Hunde in der Mietwohnung: was ist erlaubt, was ist verboten?"

  • Renate Last
    25.06.2014 - 11:03 Antworten

    Mein Vemieter hat für meinen Hund, ein Mischling ähnlich sehr kleinem Schäferhund,
    einen eigenen Mietvertrag gefordert. Ist das rechtens?
    Ich zahle monatlich 7,50 Euro für die angeblich, zusätzliche Abnutzung der Mietsache.
    Ich bin übrigens die einzige in diesem 16 Etagen-Hochhaus die solchen Mietvertrag hat.

    • Mietrecht.org
      30.06.2014 - 07:52 Antworten

      Hallo Renate,

      Sie sollten im ersten Schritt prüfen, was für eine Vereinbarung Sie im Mietvertrag zur Tier- bzw. Hundehaltung getroffen haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Pauline
        10.06.2021 - 17:25 Antworten

        Guten Tag, unser Vermieter verbietet uns einen Hund, ohne genauere Gründe zu nennen.
        Wir haben sogar einen Garten in dem
        Der Hund erlaubt wäre…
        Ich habe gelesen, dass wenn man einen Garten hat, der Vermieter da den Hund eigentlich nicht mehr verbieten kann.
        Stimmt das?

        • Mietrecht.org
          12.06.2021 - 19:54 Antworten

          Hallo Pauline,

          das stimmt nicht. Der Vermieter muss aber plausibel begründen, warum er Ihnen die Haltung eines Hundes nicht gestattet.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • A. Kunze
    05.07.2014 - 15:11 Antworten

    Hallo,

    in meinem Mietvertrag ist die Variante 4 der Fall. Wo halte ich die Zustimmung der Vermieters schriftlich fest? Reicht es im Übergabeprotokoll oder lieber doch unter sonstige Vereinbarungen?

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      10.07.2014 - 08:43 Antworten

      Hallo Frau Kunze,

      grundsätzlich sind Sie an keine Form gebunden, aufgrund der Beweisbarkeit ist die schriftliche Zustimmung immer der bessere Weg. Wo der Vermieter schriftlich zustimmt ist in meinen Augen zweitrangig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • L.K.
    10.07.2014 - 13:36 Antworten

    Es geht um folgenden Sachverhalt: Mieter M zieht im Oktober 2013 in eine Mietwohnung ein. Im Mietvertrag steht, dass das Halten von Tieren der Zustimmung der Verwaltung benötigt, handschriftlich wurde “Keine Hunde, Keine Katzen!!” ergänzt. Es wurde vorher angefragt, ob der Familienhund zu Besuch kommen dürfte und das wurde erlaubt. Im März schafft sich M ohne zu fragen, also ohne Erlaubnis einen Hund an, da bereits 3 Hunde im Haus leben und nach Rücksprache mit einem der Halter herauskommt, dass dieser auch keine schriftliche Erlaubnis hat. Im Juni erhält M Post von der Hausverwaltung, dass ihm die Hundehaltung nicht erlaubt wurde, diese aber bei ihm vermutet wird. Bei Nichtbeachtung des Schreibens wird eine Abmahnung versendet. Nach sofortiger Rückmeldung bei der Hausverwaltung konnte M zunächst nur mit Person X sprechen, die aber meinte, dass das an sich kein Problem sei und man sicher eine Lösung finde. Am nächsten Tag ruft M wieder bei der Hausverwaltung an und erreicht Person Y, die die Ansprechpartnerin für das Haus ist. Y sicherte zu, dass sie eine schriftliche Erlaubnis zusenden wird, in dem die Hundehaltung erlaubt wird, der Hund aber abgeschafft werden muss, wenn er andere Mieter belästigt. Etwas über eine Woche darauf bekommt M wieder Post von der Hausverwaltung und darin steht: “Nach nochmaliger Rücksprache und Überlegungen sind wir jedoch zu dem Entschluss gekommen, der Haltung des Hundes in Ihrer Wohnung nicht zuzustimmen. Es handlt sich, wie wir gehört haben, hier um einen sehr großen Hund. Wir möchten im Haus Z nicht noch mehr Hunde im Haus haben. In den nächsten Monaten planen wir, das Treppenhaus zu renovieren und dann möchten wir – nach den ganzen Baumaßnahmen – ein sauberes und gepflegtes Treppenhaus haben. Die Hunde sind uns ein Dorn im Auge!” M hat direkt wieder bei der Hausverwaltung angerufen und konnte Y wieder nicht erreichen. Es war erneut X am Telefon, die nun darauf pochte, dass man von vorneherein nicht gefragt hatte, ob der Hund gehalten werden darf (was natürlich auch stimmt!) und auf Rückfrage, dass die anderen Hunde ja auch erlaubt seien, dass diese schon länger hier wohnen würden. Der Hund ist übrigens ein Border Collie, um die 60 cm hoch.

    Ist somit die mündliche Zusicherung ungültig? Muss M nun ausziehen oder den Hund abschaffen? Wie sähe denn eine Frist aus, um den Hund abzuschaffen?

    • Mietrecht.org
      10.07.2014 - 14:11 Antworten

      Hallo L.K.,

      danke für die ausführliche Schilderung. Leider kann Sie sich nur einen Anwalt verweisen, dieser kann die Vereinbarung im Mietvertrag auf Ihre Wirksamkeit prüfen und Ihnen konkret Tipps für das weitere Vorgehen geben.

      Ein günstige Variante ist die Telefonberatung durch einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • G. Heim
    24.07.2014 - 15:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank erstmal für die ausführliche Schilderung der Rechtslage!

    Ich habe eine Frage: ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete (private Vermieter) und bei uns ist die Haustierhaltung generell pauschal untersagt.

    Nun habe ich vor einigen Monaten den kleinen, alten und absolut ruhigen Hund (3 kg) meines Vaters aufnehmen müssen, da dieser dauerhaft erkrankt ist. Das ist zwar ungünstig aber auf keinen Fall möchten wir den alten Hund abgeben. Zudem planen wir sowieso in einem Jahr auszuziehen.

    Meines Erachtens nach weiß kaum jemand im Haus davon (die die es wissen haben nichts dagegen), man bemerkt den Hund ja auch gar nicht (er macht nichts kaputt, kann durch das Treppenhaus getragen werden und ist nicht laut o.ä.).
    In der Hausgemeinschaft von ca. 10 Wohnungen könnte ich mir nur einen Mieter vorstellen, der eventuell ein Problem damit haben könnte.

    Wie sind meine Chancen den Hund bei etwaigen Schwierigkeiten mit den Vermietern in der Wohnung behalten zu dürfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße
    G. Heim

      • Jakob Schlund
        30.10.2021 - 17:28 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Auf Nachfrage verbietet mir die Hausverwaltung/der Vermieter die Haltung eines Hundes, da bereits Anfragen anderer Mieter abgelehnt wurden und man keine Ausnahmeregelung schaffen möchte. Ist dies ein triftiger Grund?

        Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

        Jakob Schlund

        • Mietrecht.org
          01.11.2021 - 08:15 Antworten

          Hallo Jakob,

          Ihnen wird die Haltung verboten, weil einem anderen Mieter die Haltung verboten wurde. Das ist natürlich kein sachgerechter Grund.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Ute K.
    09.08.2014 - 00:39 Antworten

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage, meine Vermieterin verbietet es mir tageweise ca. 2x im Jahr für 7-10 Tage einen Hund meiner Freundin in Pflege zu nehme obwohl sie mir Hundehaltung erlaubt hat, ich selbst habe einen Labrador, sie begründet es damit, das ich keine Tierpension bin. Darf sie mir das echtlich verbieten?
    Lg Ute

  • C. Zollner
    29.08.2014 - 04:24 Antworten

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.
    Wir leben in einer Mitwohnung. Im Mietvertrag steht, dass man um Erlaubnis fragen muss, bevor man sich ein Haustier anschafft. Wir haben gelesen dass Chihuahuas zu den Kleintieren zählen und man da nicht nachfragen muss. Wir haben uns einen geholt und es gab auch überhaupt keine Probleme/Stress mit der Vermieterin, obwohl wir ihn einfach geholt haben ohne zu fragen. Andere Mieter haben sich einen Mops geholt, ebenfalls ohne zu fragen, eine andere hat eine Katze. Das war alles kein Problem, obwohl der Mops ja nicht mehr zu den Kleintieren zählt.
    Nun wollen wir uns aber einen zweiten Hund holen, da der erste nicht gerne alleine bleibt und gerne Gesellschaft von seines gleichen hat. Wir wollten uns eine mittlere Mischlingshündin (ca. 40 cm) aus dem Tierheim holen. Im Mietvertrag steht kein ausdrückliches Hundehalteverbot. Kann die Vermieterin uns kündigen wenn sie das erfährt ? Weil sogesehen ist ja der erste ein Kleintier, das heißt der zweite zählt nur als richtiger Hund. Der Mietvertrag gibt vor bei Haustieren um Erlaubnis zu fragen, aber enthällt kein ausdrückliches Hundehalteverbot. Kann die Vermieterin das Halten dieses Hundes verbieten? Weil 40 cm sind bei meiner Größe von 1,78 noch nicht mal Knie hoch, also ein kleinerer Hund.
    Zudem hält eine Mieterin einen Mops, das zählt ja als Hund, also kann sie uns doch keinen verbieten oder?
    Danke im Vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    C. Zollner

    • Mietrecht.org
      30.08.2014 - 08:39 Antworten

      Hallo Frau Zollner,

      ich würde den erst Schritt gehen und den Vermieter um Erlaubnis bitten, nach dem Mietvertrag schreibt das Ihre Pflicht zu sein. Wenn der Vermieter ablehnt, sollten Sie sich tiefgründiger mit der genauen Formulierung im Mietvertrag den dem Grund der Ablehnung beschäftigen.

      Im zweiten Schritt lassen Sie sich dann im besten Fall anwaltlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • L. Lothmann
    12.09.2014 - 08:15 Antworten

    Guten Tag,
    Wir haben folgendes Problem:
    Ich bin aufgrund einer Angststörung ( Panikattacken) längerfristig krank geschrieben und bald in Behandlung in einer Tagesklinik. Diese wird nur ein paar Wochen gehen.

    Damit es mir schnell besser geht, ich einen Pflichtgrund habe rauszugehen und eine Beschäftigung habe, haben mein Partner und ich überlegt uns einen Hund anzuschaffen und diesen als Unterstützung für mich auszubilden. Dies würde über einen Verein laufen.

    Einen passenden Hund haben wir gefunden, und weil es im Mietvertrag so vereinbart ist, unsere Vermieterin, die auch mit uns befreundet ist, um Erlaubnis gebeten. Diese hat abgelehnt, mit der Begründung dass das Haus gut als Gemeinschaft funktioniert für Katzen und Kinder, aber nicht für Hunde, und das ich zur zeit andere Prioritäten haben soll als einen Hund.
    Das der Hund über eine Organisation zu uns kommt, es eine Vor- und nachsorge gibt, der Hund finanziell und zeitlich perfekt abgedeckt ist, dazu kamen wir gar nicht mehr. Auch das wir den Hund nach den Kriterien kinder- und katzenfreundlich ausgesucht haben, da wir hier gerne wohnen und keinen Ärger mit den Nachbarn provozieren wollen.

    Zudem hält eine Nachbarin schon einen Hund, einen Mops, der in den Garten macht und ständig frei herumläuf( dass dies bei uns nicht so wäre ist unserer Vermieterin bewusst)
    Diese Nachbarin ist generell verantwortungslos und hat deswegen so etwas wie einem freifahrtsschein hier, auch hat sie es anscheinend so gedreht das der Hund offiziell nur zu Besuch ist( seit fast zwei Jahren)
    Wir wohnen in einer Eigentumswohnung, der Hausbesitzer ist allerdings ein anderer, er ist auch der Vermieter der Nachbarin mit Hund.

    Gibt es gar keine Chance friedlich unseren Hund nach hier holen zu können? Müssen wir wirklich umziehen? Bei meinem aktuellen Gesundheitsstand wäre dies nicht besonders zuträglich.
    Danke im voraus,
    L. Lothmann

  • Nadine B.
    14.10.2014 - 13:34 Antworten

    Hallo! Ein sehr interessanter Artikel. Bei uns trifft der Punkt 4 zu – Hunde und/oder Katzenhaltung ist vom Vermieter zu genehmigen. Nun ist es so, das in unserem Hause 5 Mietpartein sind. Eine meiner Nachbarinnen hält bereits eine Katze (mit Zustimmung) und eine andere Nachbarin hält einen Hund, einen Schäferhund-Mischling, also nicht grade klein. Die Hundehalterin wohnt im Erdgeschoss und ist quasi die erste Wohnung, an der man vorbei geht, nach 5 Stufen kommt dann unsere Wohnung. Die Wohnungen sind leicht versetzt, weil wir am Hang wohnen. Wenn man aus unserem Fenster schaut, ist das durchaus auch als Erdgeschoss anzusehen.
    Nun möchte ich mir auch die Genehmigung zur Hundehaltung holen. Dabei geht es um einen wesentlich kleineren Hund. Kann die Vermieterin ihre Zustimmung verweigern? Lt. meiner Nachbarin hat sie nur die Zustimmung zur Hundehaltung gegeben, weil das die Erdegeschoss-Wohnung ist. Sind dann 5 Stufen ein Grund, mir die Zustimmung zu Verweigern? Darf sie die Hundehaltung an die Etage binden? Die Katze wohnt ganz oben, das interessiert irgendwie auch niemanden. Bisher sind alle Tiere im Haus lieb und ruhig. Es gibt keine Probleme und wir Nachbarn sind uns eigentlich auch einig.

    Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      14.10.2014 - 18:28 Antworten

      Hallo Nadine,

      ich würde um Erlaubnis bitten, wenn die Vermieterin was dagegen hat, wird Sie ihr “Nein” begründen müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • S. Moss
        27.01.2021 - 14:58 Antworten

        Unser Fall:

        Meine Verlobte und ich möchten gerne einen Hund aus dem Ausland adoptieren. Im Mietvertrag steht nun das die Erlaubnis der Hausverwaltung erforderlich ist.

        Allerdings verlangt unser Sachbearbeiter das wir den Hund vorher persönlich vorzeigen. Es handelt sich dabei um einen ca. 30cm hohen Pinscher-Mix. Es ist rein logistisch nicht wirklich möglich den Hund vorzustellen bevor wir die Genehmigung erhalten. Wir haben wie von unserem Sachbearbeiter verlangt bereits alle Nachbarn im Haus eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Zudem haben wir ihm Fotos und Videoaufnahmen des Bundes zukommen lassen.

        Verhält sich der Sachbearbeiter korrekt? Müssen wir den Hund tatsächlich persönlich vorstellen und was passiert wenn der Sachbearbeiter dann Nein sagt… Wir können den Hund ja schlecht wieder ins Ausland schicken.

        Danke für etwaige Hilfe

        • Mietrecht.org
          27.01.2021 - 17:31 Antworten

          Hallo S. Moss,

          das Vorgehen ist zumindest sehr unüblich und ich denke nicht, dass dieses Vorgehen in der Rechtsprechung bestand haben würde.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Michail B.
    20.10.2014 - 10:47 Antworten

    Hallo!

    Meine Frau und ich haben uns in unserer Mietwohnung einen Hund zugelegt. Hierfür haben wir uns vorab die schriftliche Genehmigung des Vermieters eingeholt.

    Jetzt suchen wir nach einer größeren Wohnung, da meine Frau schwanger ist. Das ist allerdings schwierig, da in den meisten Exposees keine Haustierhaltung erwünscht ist. In anderen wiederum wurde dazu keine Angaben gemacht. Hier haben wir nun die Absicht den Hund erst auf Nachfrage bzw. bei einer möglichen Vertragsunterzeichnung zu erwähnen.

    Haben Sie andere Vorschläge?

    • Mietrecht.org
      20.10.2014 - 12:34 Antworten

      Hallo Michail,

      der beste Vorschlag ist wohl den Hund von Anfang an zu erwähnen. Stellen Sie sich vor, Sie treffen sich um den Mietvertrag zu unterschreiben, erwähnen Ihren Hund und der Vermieter möchte Sie nicht mehr als Mieter. Von daher kann ich nur Ehrlichkeit empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sven G
    21.10.2014 - 12:35 Antworten

    Hallo Mietrecht.org,

    folgender Sachverhalt liegt bei uns vor:

    Wir wohnen in einer 100 qm Dachgeschoss-Wohnung zur Miete. Unter uns wohnt eine weitere Mietpartei mit einem Hund (ca. 30 cm). Im Erdgeschoss befindet sich eine Apotheke (hierzu sei gesagt, dass die Geschäftsräume nicht öffentlich von unserem Hausflur zugänglich sind).
    Anfang des Jahres hat der Vermieter gewechselt, wobei die alten Mietverträge ohne weitere Unterschrift übernommen wurden.
    Wir hatten bis vor kurzem zwei Katzen, die wir leider Aufgrund starker allergischer Reaktionen unseres Kindes abgeben mussten. Die Katzen wurden, wie es der Mietvertrag verlangt vom Vermieter genehmigt (sowohl vom alten, als auch vom neuen Vermieter)
    Nun ist es ohne Tiere in unserer Wohnung ziemlich still und wir alle (gerade unser Sohn) tut sich schwer mit dem Verlust unserer Katzen.
    Daher ziehen wir in Erwägung uns einen Hund (max. 40 cm, kein Kampfhund) anzuschaffen. Auch hierzu haben wir den Vermieter um Erlaubnis gebeten und warten nun auf Antwort. Nach einem kurzen Gespräch meinte er, dass er sich das erst überlegen müsse und uns bis nächste Woche bescheid geben würde.
    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Antwort wohl negativ ausfallen wird.

    Meine Frage daher:
    Kann der Vermieter bei den oben genannten Umständen den Hund ohne weiteres ablehnen, oder muss er zwingende Gründe angeben (die sicher schwer zu finden wären)?

    Danke im vorraus,

    Sven G

    • Mietrecht.org
      21.10.2014 - 12:58 Antworten

      Hallo Sven,

      mein Tipp: warten Sie erstmal den Zustimmung/Ablehnung und die mögliche Begründung ab. Auch würde ich vorab nach einer Regelung im Mietvertrag schauen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Katharina
      11.09.2022 - 21:36 Antworten

      Unsere Mietmieter im Haus hatten uns gefragt, ob wir etwas dagegen hätten, wenn sie sich einen Hund anschaffen. Wir haben zugesagt und der Hund – aus dem Ausland angeschafft- war direkt am nächsten Tag da. Sprich, unser Einverständnis war eh nur formal. Laut Mietvertrag ist handschriftlich Hunde- und Katzenhaltung verboten.
      Nun sind beide Rentner bzw arbeitslos, so dass wir davon ausgegangen sind, man habe genug Zeit, einen Solchen zu erziehen. Leider ist das nicht der Fall. Der Hund ist ständig am Bellen und Kläffen und hört überhaupt nicht. Springt alle an, was natürlich für unseren Beach nicht auch nicht schön ist.
      Die Beschwerde an den Vermieter hat nur einen Einzeller zurückgegeben, indem geschrieben wurde, dass besagte Nachbarn aufgefordert wurden, Abhilfe zu schaffen. Das ist 6 Monate her und es hat sich nichts geändert. Was können wir tun?

      • Mietrecht.org
        12.09.2022 - 06:29 Antworten

        Hallo Katharina,

        Sie können sich leider nur wiederholt und am besten mit einem Lärmprotokoll an den Vermieter wenden, um Abhilfe bitten und ggf. eine Mietminderung durchsetzen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Sven G
    21.10.2014 - 15:00 Antworten

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Der Mietvertrag sagt klar aus, dass bei Tierhaltung der Vermieter um Erlaubnis zu fragen ist. Ausgenommen Kleintiere.
    Ich persönlich würde auf Grund der Gegebenheiten meinen, dass der Vermieter es wohl schwer haben wird, ein Verbot auszusprechen. Jedoch bin ich mir unsicher.

    Ich werde also abwarten, was passiert und danach dann weiter schauen, was zu tun ist.

    Dank und Grüße,

    Sven G

  • M.Sommer
    24.10.2014 - 13:26 Antworten

    Hallo,

    wir leben in einem 6 Parteien Haus, indem die Wohnungen verschiedenen Personen gehören. Manche Bewohner sind Eigentümer Ihrer Wohnung, wir sind Mieter.

    In unserem Mietvertrag ist Tierhaltung generell untersagt. Dennoch möchten wir uns gern einen Hund anschaffen (kleiner Terrier, ca. 35 cm hoch). Die Nachbarn haben nichts dagegen, ein ähnlicher Hund lebt auch bereits im Haus. Die Hundehalter sind allerdings Eigentümer ihrer Wohnung.

    Selbstverständlich wollen wir zunächst das Gespräch mit der Vermieterin suchen, um evenutell ihr Einverständnis zur Hundehaltung zu bekommen. Wenn die Vermieterin die Hundehaltung aber nicht gestattet, können wir dann auf Grund des aktullen BGH Urteils dennoch einen Hund halten? Bzw. wie könnten wir argumentieren?

    Gruß

    M. Sommer

    • Mietrecht.org
      24.10.2014 - 15:24 Antworten

      Hallo Frau Sommer,

      ich würde die Vermieterin fragen. Im Bestfall bekommen Sie ihr OK. Wenn nicht, dann können Sie sich natürlich auf das Urteil stützen und die Vermieterin auf die Unwirksamkeit der Klausel hinweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja Franz
    03.11.2014 - 20:05 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus indem Hunde- und Katzenhaltung verboten ist. Wir haben einen alten Mietvertrag indem Tierhaltung generell untersagt ist. Vor ca 10 Jahren habe ich mir eine Katze angeschafft. Wir wohnen sehr ländlich und haben einen grossen Garten. Mit Erlaubnis unseres Vermieters haben wir uns dann noch einen Dackel gekauft. Als unsere Schäferhündin krank wurde haben wir sie für die letzten Monate ihres Lebens aus dem Zwinger nachhause geholt.Unsere Nachbarn lieben unseren Hund. Nun gibt es ein Problem.Unser Vermieter ist verstorben und seine Söhne haben einen Hausverwalter eingestellt. Sie wissen nicht das wir einen Hund haben. Wir haben es bis jetzt noch nicht bekannt gegeben. Aus Angst das wir unseren Dackel, den wir nun seit acht Jahren haben, abgeben müssen. Wir haben mit unserem Vermieter damals nicht schriftliches vereinbart. Das wollte er nicht. Wie sollen wir uns verhalten?

    • Mietrecht.org
      04.11.2014 - 08:54 Antworten

      Hallo Tanja,

      Tiere die Sie über Jahre mit Einverständnis des Vermieter gehalten haben, müssen Sie nicht mit einem Vermieterwechsel abgeben. Zudem haben Sie oben in Artikel gelesen, dass ein generelles Hunde-Verbot mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam ist. Ich würde mit dem Thema ganz offen umgehen. Sollte es weiterhin Probleme geben, würde ich rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • T. Jahn
    04.11.2014 - 20:21 Antworten

    Hallo,

    mein Freund und ich bewohnen eine 95qm große Wohnung.Es wohnen mehrere Mietparteien im Haus, einige mit Hund.
    Mir ist eine Familie mit Schäferhund in der Wohnung bekannt.

    Nun überlegen wir seit einigen Monaten uns einen Hund zu holen, wollten dies im Vorfeld aber mit der Vermietung absprechen, da im Mietvertrag geregelt ist, dass Hundehaltung nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist.
    Die Wohnung in der wir leben, wird von einer Firma fremd verwaltet, die den Eigentümer uns gegenüber vertritt.

    Ich schrieb der Verwaltung also wegen der Hundehaltung und erhielt heute positive Nachricht, das dies kein Problem wäre, ich müsste nur die mir übersandte Hundehaltungserlaubnis unterschreiben.
    Diese hat es aber in sich.
    Sie ist eine Nebenregelung zum Mietvertrag und regelt, dass ich als Hundebesitzer für alle Schäden und Abnutzungen, die der Hund in der Wohnung verursacht, aufkomme, was ja erstmal kein Problem ist.
    Weiterhin heißt es aber, dass sich die Kaltmiete um 0,50€/qm erhöht, Gründe dafür sind in der Erlaubnis nicht genannt.

    Auf Nachfrage heißt es, dass der Vermieter diesen Mietaufschlag verlangt, da eine erhöhte Abnutzung der Wohnung wegen der Hundehaltung zu erwarten ist.

    Gemäß dem Urteil vom BGH gibt es für eine erhöhte Abnutzung in diesem Fall überhaupt keine Begründung.
    Ich möchte aber nicht mehr Miete zahlen, als ich jetzt schon zahle.
    Für unsere Wohnung wären das im Jahr 570€, nur weil ich einen Hund halte.

    Ich würde aber schon gerne einen Hund aufnehmen wollen.

    Wie sollen wir uns nun verhalten?

    Gruß

    • Mietrecht.org
      05.11.2014 - 11:42 Antworten

      Hallo Frau Jahn,

      wenn Sie es genau wissen wollen, würde ich die rechtlich Überprüfung dieser Vereinbarung empfehlen. In meinen Augen ist der Vermieterwunsch nicht ganz unbegründet, durch Tiere erfahren Wohnungen in aller Regel mehr Abnutzung (mein persönlicher Eindruck und sicher nicht zu pauschalisieren).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Irene
    10.11.2014 - 10:35 Antworten

    Hallo,
    es wäre sehr nett, wenn Sie noch nicht die Kraft verlassen hat und Sie auch mir antworten würden. Die Tierhaltung ist im MietV nicht geregelt. Ich wohne in einer Wohnanlage, 3 Häuser, je 8 Parteien. Die Wohnungen haben unterschiedliche Eigentümer. Meinem Vermieter gehört nur meine Wohnung.

    Es wäre mein Herzenswunsch, einen Malteser (kleiner Hund) zu haben… Mein Leben ist problematisch, ein Hund würde seelisch sehr helfen. Auch wenn ich das lieber nicht vor Gericht erwähnen würde. Ich sehe da eine Parallele zu dieser Rentner-Gerichtsentscheidung. Ich bin selber sehr lärmempfindlich. Nie würde ich dem Hund durchgehen lassen, zu kläffen. In der Anlage sehe ich nur 1 anderen Hund. Er soll nur zu Besuch sein.

    Mein Vermieter ist mir nicht wohl gesonnen, ich musste die Untervermietung (aus finanz. Gründen) per RA “erzwingen”, er hat die Miete erhöht.

    1. Benötige ich vor Anschaffung e. Maltesers dessen Einwilligung. Was wäre ohne? Eine fristl. Kündigung wäre wohl nicht möglich. Er müsste wohl erst abmahnen…
    Aber was dann?

    Ich verstehe die Rechtslage nicht. Wenn der Hund ruhig ist – kann der Vermieter die Haltung dann einfach so verbieten.

    Wäre es klug, den V. vorher zu fragen? Bei Verbot auf Einwilligung klagen?

    Momentan habe ich eine Wohnungskatze. Ich habe nicht gefragt. Ich glaube aber, vor Gericht würde ich im Streitfall obsiegen.

    Danke schön im Voraus.

    LG

    • Mietrecht.org
      11.11.2014 - 13:00 Antworten

      Hallo Irene,

      danke für Ihren Beitrag. Leider kann ich nur auf den Teil im Artikel verweisen, der darauf eingeht, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag nicht geregelt ist. Für eine individuelle Beatmung zu Ihrem Einzelfall würde ich die Beratung durch einen Anwalt nahelegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Luckau
    10.11.2014 - 14:39 Antworten

    Hallo,
    ich habe meinen Vemieter nun öfters wegen einer Zustimmung zur Hundehaltung angeschrieben.
    1. Ablehnung kam zur Größe und Rasse (Laprador) und daraufhin fragte ich wegen einer anderen Rasse.
    2. Ablehnung erfolgt dann generell, keine Hunde sind erlaubt.

    Ich verwies hundert mal auf das neue Urteil, ich bekam nie eine Begründung.
    Dann machte ich mich beim Mieterbund schlau, dieser meinte, wenn im Vertrag lt. Zustimmung steht und der Hund dann trotzdrem generell nicht erlaubt wird ist die Klausel unwirksam. Die Kopie schickte ich vor kurzem zum Vermieter und fragte erneut wegen einer Zustimmung nach. Und jetzt bekomm ich einfach keine Antwort mehr.

    Nächster Schritt wäre wieder Mieterbund, wirklich klagen mag ich nicht.
    Einfach einen Hund holen darf ich auch nicht oder?

    • Mietrecht.org
      11.11.2014 - 12:56 Antworten

      Hallo Luckau,

      wenn der Mieterbund in Ihrem Fall eingearbeitet ist, sollten Sie die Dinge in einem Hand und ich dort beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny Baer
    10.11.2014 - 21:03 Antworten

    Hallo

    Und zwar ich habe einen Huskey und meine Vermieterin hat zu mir gesagt das in diesem Haus wo andere Mieter auch wohnen das Hunde verboten sind !! Und jetzt muss ich mein Hund ab geben weil in dem Haus Hunde verboten sind !!!

    Wie muss ich mich jetzt in diesem Fall verhalten !!

    Viele grüße
    Jennifer Baer

    • Mietrecht.org
      11.11.2014 - 12:53 Antworten

      Hallo Jennifer,

      prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag nach den Ausführungen im Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jenny Baer
        11.11.2014 - 14:28 Antworten

        Ich hab gerad mein Mietvertrag nochmal nach gelesen und wegen Tierhaltung steht da nix davon ob ich einen Hund halten darf oder nicht ???

        Viele grüße
        Jennifer Baer

        • Mietrecht.org
          11.11.2014 - 16:36 Antworten

          Hallo Jenny,

          dann ist der Absatz oben im Artikel für Sie interessant: 2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist..

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Marco
    12.11.2014 - 19:11 Antworten

    Hallo,
    Ich bin vor einem Jahr in eine Mietwohnung gezogen. Im Mietvertrag steht nichts über die Tierhaltung, bekam aber eine mündliche erlaubniss für einen Hund.
    Seit geraumer Zeit ca. 4 Monate plante ich jetzt die Hundeanschaffung. Nach erneuter Anfrage bekam ich erneut eine Zusage das es ok ist.
    Urplötzlich ändert sich die Meinung und jetzt darf ich doch nicht?

    Was gilt?

    • Mietrecht.org
      13.11.2014 - 08:00 Antworten

      Hallo Marco,

      grundsätzlich können Vereinbarungen auch mündlich geschlossen werden. Wenn Sie den bestehende Vereinbarung beweisen können, würde ich mich auf diese stützen. Ansonsten sollten Sie zuvor vielleicht lieber rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vanessa
    26.11.2014 - 20:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Nun habe auch ich eine Frage.

    Aus gesundheitlichen Gründen hat mir mein Arzt Nahe gelegt, einen Hund anzuschaffen. Bei uns im Haus leben 5 Parteien. Die Familie im Erdgeschoss hat einen kleinen Hund (35cm) mit Genehmigung unseres Vermieters. Begründung seinerseits: “es handelt sich um eine Ausnahme, da ein winziger Garten zu der Whg gehört.
    Nun ist über mir ein neuer Mieter eingezogen. Dieser hat einen Boxer/Bernhardinermix. Unser Vermieter weiß davon.
    Ich fragte meinen V. nun, ob ich mir einen Hund anschaffen dürfte. Seine Antwort war ernüchternd. Ein klares “Nein”. Auf meine Frage wegen des neuen Mieters war die Antwort meines Vermieters: “Herr XY sagte mir, dass dieser Hund nur zu Besuch sei. Da kann ich nichts machen.”

    Hier nun die Regelung im Mietvertrag
    §17 Tierhaltung
    Tiere, auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Hühner, Tauben, Kaninchen dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden.

    Dagegen ist die Haltung von Kleintieren, von denen ihrer Art nach irgendwie Störungen und Schädigung nicht ausgehen können, wie Zierfische, Goldhamster, Zwergkaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten, kleine Vögel wie Wellensittiche und Kanarienvögel und ähnliche andere Kleintiere erlaubt. Sie bildet eine Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs.

    Darf ich jetzt eine Hund halten oder nicht? Heimlich, wie der neue Mieter möchte ich das nicht machen.
    Vielen Dank für Ihre Zeit

    • Mietrecht.org
      27.11.2014 - 04:33 Antworten

      Hallo Vanessa,

      Sie merken schon selbst, das ein klares Ja oder Nein nicht möglich ist. Ich kann Sie nur auf den Absatz “b. Formularmäßige Vereinbarung” verweisen und empfehlen, dass Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt zur Einschätzung der Situation wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Öz
    05.12.2014 - 10:38 Antworten

    Hallo,
    ich bin Vermieter einer Mietwohnung. Meine Wohnung ist nicht besonders groß, es reicht für 4 Personen. In meiner Wohnung leben 5 Personen. Ich hatte ihnen ausdrücklich gesagt, dass ein Hund nicht erlaubt ist, jedoch habe ich diese nicht in den Vertrag reingeschrieben. Im Vertrag stand auch Garten sauber halten und Treppe putzen (3 Familienhaus, 3 Mieter), meine Mieter ist im untersten Stock. Sie putzen die Treppe nicht und halten auch den Garten sauber. Nun haben sie auch noch einen Hund angeschafft obwohl ich ihnen ausdrücklich gesagt hatte, dass ich einen Hund nicht will. Der Hund bellt ständig und stört die anderen Mieter im Haus. Jedoch weigern sie sich den Hund abzugeben, weil es nicht im Vertrag steht. Was soll ich machen?

    Danke im Vorraus

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      05.12.2014 - 16:27 Antworten

      Hallo Öz,

      Sie ahnen bereits, dass ich Ihnen nicht wirklich helfen kann. Ich kann Sie nur auf die Ausführungen im Artikel hinweisen. Prüfen Sie die Vereinbarung zur Hundehaltung im Mietvertrag und ziehen Sie die entsprechenden Schlussfolgerungen. Die Klausel mit geprüft werden, anders kommen Sie aktuell nicht weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Püppi
    07.12.2014 - 18:13 Antworten

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Wir sind Mieter einer Wohnung eines Zweifamilienhauses. Wir wollen uns gerne einen Hund anschaffen. Es soll ein Rhodesian Ridgeback sein. Die Hunde sind zwar relativ groß, aber im Haus sehr ruhig.
    In unserem Mietvertrag steht die klausel – nach Vereinbarung- .
    Durch die flexiblen Arbeitszeiten meines Lebensgefährten und die Möglichkeit, dass ich den Hund mit ins Büro nehmen kann, wäre der Hund nicht alleine.
    Des weiteren haben wir das “okay” von unseren Nachbarn.
    Wir haben auch vorgeschlagen, dass wenn es dennoch zu Problemen kommen sollte wir bereit sind, den Hund wieder abzugeben oder alternativ, uns eine andere Wohnung zu suchen. Dies sollte natürlich nachträglich vertraglich festgehalten werden.
    Dennoch bekamen wir von unserem Vermieter die Absage, mit der Begründung, dass er grundsätzlich keine Hunde in seinen Häusern duldet.
    Für uns einfach nur unverständlich.

    Gibt es eine Möglichkeit dagegen vorzugehen oder müssen wir diese Entscheidung unseres Vermieters akzeptieren?

    • Mietrecht.org
      08.12.2014 - 07:49 Antworten

      Hallo Püppi,

      ich kann Sie hier leider nur zur Prüfung der Gegebenheiten und der Absage an einen Anwalt verweisen. Ich persönlich kann es zumindest nachvollziehen, dass der Vermieter keinen (großen) Hund in seiner Wohnung haben möchte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kiefer
    06.01.2015 - 12:14 Antworten

    Hallo,

    wie muss ich die “Einzelfallentscheidung nach Interessenabwägung” verstehen?
    Wir wohnen in einem Altbau mit einer weiteren Familie. Im Mietvertrag sind außer Kleintieren keine weiteren Tiere erlaubt. Als Grund dafür führten die Vermieter schlechte Erfahrungen mit vorherigen Mietern an:
    -Schäden an Teppichböden (wir haben nur Laminat und PVC)
    -Störung der Nachbarn (nach Rücksprache versicherten uns die Nachbarn, keine Einwände gegen einen Hund zu haben)
    -Schäden in der Wohnung (wir haben eine vertragliche Verpflichtung zu einer Tierhaftpflichtversicherung, welche Mietschäden abdeckt vorgeschlagen)
    -Nicht artgerechte Haltung, da frühere Mieter einen Windhund in einer kleinen Wohnung gehalten hätten (wir bewohnen 80qm und es handelt sich um einen kleinen Hund von ca. 35cm Schulterhöhe)

    Wenn wir also alle Punkte des Vermieters entkräften bzw durch Versicherungen etc lösen können, darf er uns dann trotzdem einen Hund verweigern?

    • Mietrecht.org
      06.01.2015 - 12:17 Antworten

      Hallo Herr Kiefer,

      Einzelfallentscheidung meint, das vor Gericht abgewogen wird, wessen Interessen mehr Gewicht bekommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kiefer
        06.01.2015 - 18:05 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Meinen Sie denn, dass es sich in dem von mir geschilderten Fall lohnen würde, den Schritt zum Richter zu gehen?

        • Mietrecht.org
          06.01.2015 - 21:14 Antworten

          Hallo Herr Kiefer,

          für eine Einschätzung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann die Situation beurteilen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Gregor Berger
    07.02.2015 - 14:50 Antworten

    Hallo,
    meine Frau und ich bewohnen ein Zwei-Parteien-Haus. Eine Wohnung hat meine Frau vor zehn Jahren gemietet, die andere ich vor drei Jahren (nach der Hochzeit). Insgesamt ca. 120 m² Wohnfläche. Außer uns wohnt also kein anderer Mieter im Haus.
    Es existieren keine schriftlichen Mietveträge. Die Lage ist ländlich am Feldrand, mit eigenem, abgezäunten Garten. Der Vermieter wohnt ebenfalls auf dem Gelände. Der Vermieter hält selbst mehrere Pferde und einen Hund auf dem Gelände.
    Seit zwei Jahren halten auch wir einen Hund, ohne dass es deshalb zu Störungen mit dem Vermieter gekommen wäre.
    Nun haben wir einen zweiten Hund aufgenommen, die Haltung ist problemlos, beide Tiere sind ruhig und erledigen ihre Geschäfte nicht auf dem Grundstück. Die Hunde sind mittelgroß (20 kg) und gehören keiner “berüchtigten Rasse” an.
    Nun will der Vermieter uns den zweiten Hund verbieten. Sachliche Argumente oder Vertragsklauseln gegen den zweiten Hund kann er nicht vorlegen, er beruft sich auf “sein gutes Recht als Vermieter”.
    Nun ist bekannt, dass der Vermieter das komplette Anwesen verkaufen möchte, die Interessenten aber lieber ohne Mieter kaufen würden. Offensichtlich sucht der Vermieter also einen Weg uns kurzfristig zum Auszug zu bewegen, und glaubt mit dem neu dazu gekommenen Zweithund einen Hebel gefunden zu haben.
    Wie ist die Rechtslage?
    In anderthalb Jahren wollen wir ohnehin neu bauen. Deshalb wäre es extrem ärgerlich, für diese kurze Zeitspanne eine Zwischenwohnung suchen zu müssen.
    Beste Grüße,
    Gregor Berger

    • Mietrecht.org
      09.02.2015 - 08:31 Antworten

      Hallo Gregor,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie leider nur auf die Ausführungen in dem Absatz “a. Hundehaltung kann vertragsgemäßer Gebrauch sein” verweisen. Sie haben einen mündlichen Vertrag, der die Hundehaltung schonmal nicht verbietet (das ist gut), Sie und der Vermieter haben schon jeweils einen Hund, zudem wohnen Sie ländlich. Das sind alles Argumente, die Sie dabei unterstützen, dass die Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache(n) gehört.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anita Bäcker
    25.02.2015 - 19:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Situation ist folgende:
    Seit einem dreiviertel Jahr habe ich nun nach einer Wohnung gesucht, die mir die Haltung eines Hundes erlaubt. Ich habe einen altdeutschen Schäferhund, der ziemlich groß gewachsen ist. Jedoch ist er sehr ruhig und umgänglich. Er ist meines Erachtens sehr gut erzogen und ich bin stets darum bemüht, dass ich ihm die größtmögliche Auslastung bieten kann, damit er bei mir zu Hause entspannt und zufrieden ist. Ich habe ihn immer mit in meiner Arbeit dabei, wo er auch eine therapeutische Funktion hat (Ich arbeite als Erzieherin in einem Heim für emotional benachteiligte Jugendliche, eine Referenz von meinem Arbeitgeber kann ich nachweisen und habe auch eine Hundehaftpflichtversicherung). Nun habe ich nach langer Suche endlich eine Wohnung gefunden, die ich mit meinem Hund beziehen durfte. Sowohl der Makler, als auch der Vermieter gestanden mir die Haltung meines Hundes zu. Dies wurde sogar im Mietvertrag mit einer “Sonderklausel” aufgenommen. Ich putzte und renovierte also die Wohnung und zog ein. Keine Woche später informierte mich nun der Makler, dass es doch ein Problem mit der Haltung des Hudes gäbe. Er hätte völlig übersehen, dass in der Eigentümerordnung stehe, dass Hundehaltung grundsätzlich nicht erlaubt sei. Er gab mir den Rat, mich doch allen Mietern, in Form eines Schreibens, vorzustellen und zu erläutern, warum ich meinen Hund habe. Dem kam ich nach und wurde auch von einigen Mietern herzlich begrüßt, die mir auch mitteilten, dass sie persönlich kein Problem damit hätten, aber nicht wissen würden, ob die anderen Mieter was dagegen hätten. Dennoch wurde ich von meinem neuen Vermieter und wiederholt von meinem Makler angerufen, dass ich doch bitte versuchen solle, meinen Hund wegzugeben, denn ich selbst sei ja nicht das Problem. Des weiteren bot mir der Makler sogar an, mir bei der Suche einer neuen Wohnung behilflich zu sein und mir die Provision zurückzuzahlen. Bis jetzt habe ich noch nichts schriftlich und habe auch keinem Angebot des Maklers zugestimmt. Ich fühle mich völlig über den Tisch gezogen und bin hier wohl die einzige, die mit offenen Karten gespielt hat. Meine Frage ist nun, wie stehen die rechtlichen Chancen für mich, in der Wohnung bleiben zu können? Schließlich habe ich die Wohnung mit der Vorraussetzung der Haltung meines Hundes bezogen. Ich bin nicht gewillt, nur darüber nachzudenken, meinen Hund wegzugeben. Ein erneuter Umzug würde für mich einen sehr großen Aufwandt bedeuten. Schon allein, was den finanziellen Aspekt und die Tatsache, dass ich hier schon so lange gebraucht habe, um mit meinem Hund etwas zu finden, betrifft. Zudem musste ich mir neue Möbel anschaffen, da einige meiner alten Möbel nicht mit dem Schnitt der Wohnung kompatibel waren.

    Ich hoffe, Sie können mir einen Tip geben, was ich tun kann

    MfG

    Anita Bäcker

    • Mietrecht.org
      26.02.2015 - 12:11 Antworten

      Hallo Anita,

      ich sehe Sie auf einer recht sicheren Seite. Sie haben nichts verkehrt gemacht und einen Vertrag kann man nicht einseitig verändern. Ich würde mich auf den Mietvertrag beziehen und dann abwarten, was die Gegenseite macht. Im Zweifel sollten Sie einen rechtlichen Rat von einem Anwalt einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Anita Bäcker
        26.02.2015 - 20:24 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mir nun einen Termin bei einem Rechtsanwalt geben lassen. Mit den meisten Mietern in der Wohnanlage habe ich bereits gesprochen und sie haben nichts dagegen und wollen mich auch unterstützen. Allerdings scheint es doch einen kleinen Teil zu geben, der sich auf die Eigentümerordnung beruft und aus Prinzip dieses generelle Verbot durchsetzen will. Diese forderten nun sogar für sich eine Mietminderung ein, falls ich bleiben dürfe. Für mich völlig unverständlich. Ich finde es wirklich schade, dass es noch solch intolerante Menschen gibt. Ich hoffe das nimmt ein gutes Ende.

        Vielen Dank nochmal und viele Grüße

        Anita Bäcker

        • Julia
          01.02.2019 - 15:38 Antworten

          Liebe Frau Bäcker,

          mich würde interessieren wie es denn nun bei Ihnen ausgegangen ist?

          Vielen Dank.

  • Valerija
    19.04.2015 - 21:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Freund und ich wohnen in einem Dorf also ländlich in einer Mietwohnung mit 6 Parteien.

    In unserem Mietvertrag steht, dass wir für einen Hund oder eine Katze eine Erlaubnis des Mieters brauchen. Nun haben wir unserer Verwaltung geschrieben und diese hat geschrieben, dass Hunde in diesem Haus generell Verboten sind. Der Grund dafür ist, dass der Vermieter mal eine schlechte Erfahrung damit gemacht hat.
    Er möchte es einfach nicht und fertig.

    Zuhause hat er selber einen Jagdhund!
    Wir wollen nur eine kleine französische Bulldoge.

    Wir wohnen in einer 65 m2 3 Zimmer Wohnung und haben genug Platz.

    Der Hund wird selbstverständlich Haftpflichtversichert. Keiner unserer Nachbarn hat etwas dagegen, im Gegenteil die drücken uns die Daumen.

    Eine Nachbarin hat eine Katze. Wir können uns keine Katze holen, da mein Freund eine Katzenhaarallergie hat.

    Was können wir nun tun?

    • Mietrecht.org
      20.04.2015 - 11:59 Antworten

      Hallo Valerija,

      wenn Sie keinen Ärger provozieren wollen, ist ein Umzug vielleicht eine Option?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thora G.
    04.06.2015 - 15:55 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe in meinem Mietvertrag stehen, dass der Vermieter bei der Tierhaltung vorher gefragt werden will. Ich hab die mündliche Zustimmung von meinem Vermieter und hier im Haus haben auch viele Leute Hunde und Katzen. Ich bekomme Ende des Monats eine kleine Katze und habe mich schon darauf eingestellt.
    Jetzt kam die Information, dass das Gebäude an einen neuen Vermieter verkauft wurde und somit ja alles auf den neuen Vermieter übergeht. Wenn die Vermietung auf den neuen Besitzer übergeht, habe ich allerdings die Katze schon.
    Muss ich den neuen Vermieter auch wieder fragen? Oder sollte ich mir vorher noch eine schriftliche Zustimmung von meinem jetzigen Vermieter holen?

    • Mietrecht.org
      04.06.2015 - 16:41 Antworten

      Hallo Thora,

      ich würde eine schriftliche Zustimmung einholen, auf die Sie sich später beziehen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hannelore Sprenger
    20.06.2015 - 13:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    Ich habe eine Frage und zwar haben wir einen kleinen Hund er ist ca.20 cm groß uns lebt seit zwei Jahren bei uns im Haus nun habe wir uns einen zweiten Hund gekauft gleiche Rasse .Im Mietvertrag ist keine Regelung getroffen. Jetzt will der Vermieter das wir den zweiten Hund abschaffen. Was kann ich tun ?

    • Mietrecht.org
      22.06.2015 - 13:02 Antworten

      Hallo Hannelore,

      ich kann Sie leider nur auf diesen Part oben verweisen: “2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcus Schulmann
    22.07.2015 - 21:52 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Meine Frau und ich würden uns gerne einen etwa kniegroßen Hund aus dem Tierheim anschaffen. In unserem Mietvertrag steht Folgendes:
    Ҥ19 Tierhaltung
    Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Ausgenommen hiervon sind kleine Haustiere wie Ziervögel, Hamster, etc. Eine erteilte Genehmigung erlischt, wenn das Tier nicht mehr vorhanden ist. Die Genehmigung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wiederrufen werden.”
    Ich denke dass unser Vermieter Hunde nicht sonderlich mag. Wie sieht es aus, wenn ich mir trotz eines Verbotes (auf Nachfrage) dennoch einen Hund holen würde. Außerdem würde mich noch interessieren wie ein solches Verbot auszusehen hat, bzw. welche Gründe zulässig sind und welche nicht.

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    Beste Grüße,
    Marcus

  • Familie Wohlert
    14.08.2015 - 18:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben uns vor kurzem einen Cavalier King Charles Spaniel Welpen geholt. Die Auflage unseres Vermieters war bei unseren Nachbarn Unterschriften zu sammeln und sie damit quasi zu informieren. Es war dabei aber nicht definiert das alle Partein zustimmen müssten. In unserem Dauernutzungsvertrag für die Wohnung gibt es keine Erwähnung zur Tierhaltung und in der Hausordnung der Genossenschaft bei der wir wohnen steht nur das der Vermieter zu fragen ist, kein absolutes Verbot. Unser Vermieter wollte trotz Unterschriften Liste zuerst nicht zustimmen, mit der Begründung wir wären beide jung und arbeitstätig, dabei arbeitet mein Mann von zu Hause. Dazu kommt, dass es schon mehreren Mietern gestattet wurde Hunde zu halten und nicht allen wurde auferlegt Unterschriften zu sammeln, einige Hunde wurden gleich geduldet.
    Wir haben unseren Welpen wie gewünscht auch unserem Vermieter vorgestellt, der darauf hin auch nichts weiter gesagt hat, außer das er für die Akte die Unterschriftenliste zurück haben möchte.
    Jetzt haben wir die Liste aber wieder bekommen mit einem Schreiben, das wir unterschreiben sollen. In dem steht:
    ” Genehmigung zur Tierhaltung, die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden, insbesondere bei Belästigung der übrigen Mieter durch ihr Tier….oder bei Verunreinigungen der Gemeinschaftsräume und Ausßenanlagen. Wenn wir von diesem Recht gebrauch machen, verpflichten Sie sich, das Tier innerhalb von 14 Tagen aus dem Haus zu entfernen.

    Diese Genehmigung bezieht sich nur auf das oben bezeichnete Tier. Für jedes weitere Haustier ist eine neue Genehmigung erforderlich. Der Vermieter verpflichtet sich, nach Anschaffung des Tieres ein Foto an den Vermieter zu Übergeben. Die Hundesteueranmeldung ist dem Vermieter Vorzulegen.”

    Unser Tier ist natürlich schon bei der Stadt angemeldet worden und trägt bereits seine Hundemarke und Haftpflichversichert sind wir auch bereits, die ´Hundehaftpflicht habe ich gleich ergänzen lassen.
    Meine Frage ist nun, muss ich dieses Schreiben von unserem Vermieter wirklich so unterschreiben?
    Die Vormulierung finde ich nicht sehr unglücklich.

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Viele Grüße
    Familie Wohlert

    • Mietrecht.org
      15.08.2015 - 12:28 Antworten

      Hallo Frau Wohlert,

      danke für Ihren Kommentar. In meinen Augen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Vermieter sich die Abschaffung des Tieres bei Störungen offen hält. Ob das dann wirklich durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage.

      Wenn Sie mit der Vereinbarung so nicht einerstanden sind, sollten Sie diese nicht unterschreiben. Die Frage ist dann aber, ob Sie dem Ziel dann näher kommen, wahrscheinlich nicht.

      Im Zweifel sollten Sie den Mietvertrag und die Genehmigung durch einen Anwalt prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Familie Wohlert
        23.08.2015 - 09:18 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        mittlerweile waren wir bei einem Anwalt, den ich auch im Vorfeld um Rat gefragt hatte.
        Wir hatten ja mit etwas hin und her die Erlaubnis von unserem Vermieter bekommen, worauf hin etwas verspätet dann das oben erwähnte Schreiben kam.
        Laut Anwalt hat der Vermieter keine wirkliche Handhabe den Steuerbescheid für die Anmeldung zu fordern, kann aber beim Amt prüfen lassen ob ein Hund gemeldet wurde.
        Mit dem Foto ist es ähnlich. Ein Foto von einem Welpen, der sich noch verändern kann ist nicht wirklich sinnvoll. Außderm stellt sich dann die Frage, warum die ein Foto von unserem Besitz möchten, da Hunde ja leider unter Besitzgegenstände laufen. Und von dem Rest unseres Besitzes kann ja auch keiner ein Foto fordern.
        Sinnvoller wäre es gewesen Fellfarbe oder ähnliches in dem Schreiben mit aufzunehmen.

        Laut Anwalt können wir die Punkte im Schreiben die uns nicht gefallen streichen und dann unterschreiben. Selbst wenn der Vermieter von seinem Recht des Widerrufs gebrauch machen will, muss er Gründe und Beweise vorlegen, die auch aussagekräftig genug sind und sich eindeutig auf unseren Hund beziehen.

        Wir haben unseren Welpen jetzt zwei Wochen. Und jetzt läuft eine Partei rum und fragt wer unserem Hund zugestimmt hat. Eines ihrer Familienmitgleider hätte angeblich wegen unseres Hundes eine Herzattacke oder Herzinfarkt gehabt. Wohlgemerkt, die Partei hat unseren Hund höchstens gesehen, aber direkt getroffen haben sie ihn noch nicht.

        Liebe Grüße
        Familie Wohlert

  • S. Heß
    11.09.2015 - 16:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne mit meiner Freundin und unseren 2 Kindern (12, 5) auf 116 qm Mietwohnung. Als wir eingezogen sind (vor 2 Jahren) haben wir unsere 2 Katzen mit angegeben (5, 13). Vor einem Jahr haben wir uns für einen Hund entschieden (Shiba Inu). Wir haben natürlich die Wohnungsverwaltung um genehmigung gefragt. Musste jeden Mieter im Haus ( 5 Parteien ) um genehmigung bitten. Als dieses erledigt war erhielten wir die Genehmigung. Jetzt, möchten wir gern einen zweiten Hund, der gleichen Rasse.
    Wieder bei der Wohnungsverwaltung angefragt. Wurde abgelehnt. Begründung: Trotz der geringen Größe des Hundes, entspricht die Haltung von mehreren Tieren nicht mehr dem Vertragsgemäßen Gebrauch Ihrer Mietwohnung.

    Was tun??

    LG

    • Mietrecht.org
      11.09.2015 - 17:02 Antworten

      Hallo Herr Heß,

      ich finde es eigentlich nicht verwunderlich, dass die Hausverwaltung gegen die Haltung eines weiteres Hundes ist. Vier Personen, zwei Katzen, ein Hund, da ist es zumindest nachvollziehbar.

      Wenn Sie denken, dass es weiterhin dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht (ich kann es nicht einschätzen), dann würde ich an Ihrer Stelle entsprechend argumentieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa
    10.10.2015 - 19:00 Antworten

    Hallo zusammen,
    ich würde gerne wissen wie sich ein Mieter mit Hundewunsch nach dem Urteil von 2013 verhalten soll. Ich gehöre zu Fall 3-b. Das heißt, dass Hunde laut meinem Mietvertrag generell nicht erlaubt sind.
    Ich hätte aber gerne einen Hund, vielleicht in ein paar Monate.
    Soll ich zuerst fragen? Wenn die nein sagen, soll ich trotzdem mit meinem neuen Hund kommen? Wer muss gegen wem klagen? Mieter gegen Vermieter oder umgekehrt?
    Und wie lange dauert so eine Klage vom Moment wo die eingereicht wird bis zur Entscheidung + Berufung?
    Was passiert eigentlich wenn man ein Hund abschaffen muss und es nicht tut? Gefängnis? Straffe? Hund zwangseingeschläfert?
    Einfacher wäre es wenn die Menschen mehr Verständnis füreinander haben…

  • Silvana
    07.11.2015 - 21:59 Antworten

    Hallo

    ich hatte in meiner Wohnung 7 Jahre lang einen kleinen Dackel. Letztes Jahr musste ich ihn einschläfern lassen. Anfang diesen Monats habe ich mir zusammen mit meinem Freund einen kleinen Welpen geholt. Jetzt sagt mein Vermieter, dass der nur geduldet wäre und ich die Mieter im Haus um Erlaubnis fragen muss und auch Unterschriften sammeln muss, damit wir ihn behalten können. Bei einer Familie bin ich mir nicht so sicher, diese Unterschrift zu bekommen. Kann der Vermieter dann von mir verlangen, den Hund wieder abzuschaffen? Kann er mir die Wohnung kündigen, wenn ich es nicht mache?

  • Judith
    07.12.2015 - 10:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Folgendes Problem:

    Wir wohnen in einem Reihenhaus mit 6 Parteien von einer Wohnungsgesellschaft . Gerne würden wir uns im Sommer einen Golden Retriever kaufen. 3 unserer Nachbarn haben bereits schon kleine Hunde. Zwei davon sind nicht gemeldet und bei dem einem wurde die Haltung abgelehnt. In dem schreiben würden keine Gründe genannt. Daraufhin waren wir auch bei unserer Kundenberaterin und sie lehnte uns es leider auch ab. In einem Ort weiter sind genau dieselben Häuser ähnliche Lage (Feld in der Nähe) nur ein anderer Kundenberater, dieser erlaubt die Hundehaltung. Könnten wir denn da irgendwie evtl da etwas durchboxen. Wir haben 2 Kinder. Unsere große hat ziemlich Probleme Kontakte zu knüpfen. Die Züchterin hat auch Therapie Hunde und meinte dass der Hund ihr evtl dabei helfen könnte, dieses haben wir gar nicht erwähnt.

    Liebe Grüße

    Judith

    • Mietrecht.org
      07.12.2015 - 14:27 Antworten

      Hallo Judith,

      in ersten Schritt würde ich schriftlich um eine Begründung bitten, gerne auch mit Bezugnahme auf das andere Haus. Im zweiten Schritt würde ich eine Absage mit Begründung von einem Anwalt bewerten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tecini
    10.01.2016 - 15:35 Antworten

    Hallo Mietrecht..org ich habe folgendes Anliegen. Ich besitze seit 8 Jahren einen Beagle der bei meiner Wohnung auch gemeldet war, was ich leider nicht mehr nachweisen kann, da meine alte Verwalterin nicht mehr berufstätig ist und die Vereinbarung nur mündlich war. Die Sachlage verhält sich nun folgendermaßen. Seit einem Jahr bin ich jetzt wieder in einer neuen Beziehung. Meine Lebenspartnerin erwartet ein Kind von mir, was mich bewegt mit ihr in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Laut ihrem Mietvertrag ist die Kleintierhaltung genehmigt. Kann der Vermieter mich jetzt zwingen meinen Hund abzuschaffen, zumal in ihrer Wohnung schon ein Haskie zugegen ist ? Auch ist mir bekannt das in dem Mehrfamilienhaus schon Hunde in Familien leben

    • Mietrecht.org
      11.01.2016 - 02:27 Antworten

      Hallo Tecini,

      Sie müssen offensichtlich beim Vermieter eine Genehmigung für die Hundehaltung einholen. Wie der Vermieter hier reagieren wird, kann Ihnen niemand vorhersagen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hinze
    07.02.2016 - 12:34 Antworten

    Folgende Frage,
    und zwar ist nix rein garnichts im Mietvertrag angegeben, ob Tierhaltung erlaubt ist oder nicht. Wir überlegen uns,bei 100m2 Wohnfläche, umd ca 800m2 Garten zur alleinigen Nutzung, eine französische Bulldogge anzuschaffen. Über uns wohnt eine alte Dame, die das Haus nie verlässt, man sie nie sieht und sonst auch nichts hört. Wir leben im Waldgebiet, hundeschule am Ende der Straße. Nachbarn 30 Meter luftlinie entfernt. Können wir uns ohne Zustimmung den Hund anschaffen?
    Liebe grüße

  • Peter Mayer
    19.02.2016 - 13:02 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    Bei mir ist die Regelung im Vertrag ebenso auf Nachfrage. Nun zog meine Freundin zu mir und sie hat einen Hund (der aber bisher noch woanders wohnt). Ich fragte bei Hausverwaltung nach und erhielt eine Absage. Die Hundehaltung sei generell nicht gestattet (was ja im Prinzip dem Vertrag widerspricht). Der Hund ist klein, ruhig und hat kurzes Fell. Auch wohnen wir schon über einer Bar ;-) Die Gründe wurden aber alle nicht berücksichtigt. Der Mieterverband riet mir dazu, in einem Schreiben auf vom BGH geforderte Einzelfallprüfung zu verweisen. Wir haben aber das Problem dass wir die Sache zeitlich bald klären müssen weil der Hund bis spätestens Juni zu uns kommen muss.

    Frage: was passiert wenn man juristisch gegen Verbot des Vermieters vorgeht. Darf der Hund dann dennoch schon kommen? Schließlich haben wir im Prinzip gar keine andere Möglichkeit.
    Und was kann passieren wenn wir uns nicht an das zweifelhafte Verbot halten? Es wurden ja keine Gründe vorgetragen…

    Herzlichen Dank.

    Peter Mayer

    • Mietrecht.org
      19.02.2016 - 19:30 Antworten

      Hallo Peter,

      ich kann sie nur bitten, den vorgeschlagenen Weg Ihre Anwalts / Mieterverbandes einzuschlagen. Ein Kommentar an dieser Stelle, kann eine individuelle Beratung zu Ihrem Einzelfall nicht ersetzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cseh
    22.02.2016 - 18:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin Anfang Februar in eine neue Wohnung gezogen. Im Mietvertrag ist die typische Kleintier-Haltung geregelt, aber kein ausdrücklicher Ausschluss für Hunde. Auf Anfrage für einen kleinen Chihuahua hat er abgelehnt und war allein über die Anfrage sehr verärgert. Wie ist in dem Fall die Rechtslage?

    Viele Grüße, Viktoria Cseh

    • Mietrecht.org
      22.02.2016 - 20:28 Antworten

      Hallo Viktoria,

      natürlich ist der Vermieter verärgert. Sie sind vor wenigen Wochen ohne Hund eingezogen und wollen sich jetzt einen Hund anschaffen. Recherchieren Sie am besten nach passenden Urteilen, diese können Ihnen eine Richtung aufzeigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia Riße
    08.03.2016 - 15:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einer 55qm Wohnung in einem 6 Parteienhaus und bin selber Mieterin.

    Im Mietvertrag stehen nun zwei sich widersprechende Klauseln:

    1. Die Haltung einer Haustiers, insbesondere eines Hunds oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig.

    2. Tierhaltung ist mit Ausnahme von Kleintieren nicht gestattet. Hunde sind keine Kleintiere. (steht unter “zusätzliche Vereinbarungen”)

    Nun zu meiner Frage:
    Welche Klausel stimmt nun ? Meiner Meinung nach stehen sich diese beiden Klauseln gegenübr. Die eine erlaubt es nach der Zustimmung und die andere untersagt es komplett. Ich möchte mir gerne einen kleinen Hund anschaffen und habe gehört, dass ein Chihuahua als Kleintier zählt. Stimmt das? Dann dürfte der Verwalter im Mietvertrag doch gar nicht schreiben, dass Hunde keine Kleintiere sind ?

    • Mietrecht.org
      08.03.2016 - 22:35 Antworten

      Hallo Saskia,

      für Sie ist der Teil oben “b. Formularmäßige Vereinbarung” von Interesse. Am Ende wird es darauf hinauslaufen, das Sie die Genehmigung einholen müssen. Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, in der ein Chihuahua als Kleintier eingestuft wird.

      Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jacqueline Brutschin
    08.03.2016 - 23:02 Antworten

    Hallo,
    ich hab eine Frage. Ich wohne in einem Dachgeschosswohnung mit Dachterrasse (2. Etage) auf dem Lande. Im Mietvertrag steht: Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Hausbewihner und Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.

    Ich hab eine Anfrage gestellt und eine unschlüssige Aussage erhalten: Nach Rücksprache mit meinem Bruder stehen wir Ihrem Ansinnen, einen Dackel in der Wohnung zu halten, etwas kritisch gegenüber. Wir sind uns nicht sicher, ob ein Jagdhund in einer kleinen Wohnung richtig aufgehoben wäre. Auch hegen wir Bedenken über den Verbleib des Hundes, wenn Sie Ihrer Arbeit tagsüber nachgehen. Wir sehen hier schon etwas Streitpotenzial mit den anderen Bewohnern des Haus bzw. des Objektes.

    Daraufhin hab ich geantwortet: Ihre Sorge kann ich gut verstehen. Ich kann gerne alle Mietparteien dazu befragen. Wegen der Haltung tagsüber wird es im Wechsel mit meiner Mutter und mir nachgegangen, da wir beide den Hund halten werden. Und laut Ihres Mietvertrages zählt der Hund unter Kleintier und laut BGH-Urteil vom 23.3.2013 (VII ZR 168/12) ist es nicht verboten ein Kleinhund in der Wohnung zu halten. Seitdem hab ich keine Antwort bzw. Feedback mehr bekommen. Darf ich mir den Hund trotzdem holen ohne gekündigt zu werden?
    In meinem Mietshaus wohnen 3 alte Damen, die eine ist viel unterwegs, die andere in der Reha und die andere habe ich noch nie gesehen.
    Können Sie mir bei meinem Problem helfen?

    Lg Jacqueline Brutschin

    • Mietrecht.org
      09.03.2016 - 09:10 Antworten

      Hallo Jacqueline,

      danke für Ihren Beitrag. Das Urteil sagt keineswegs, das ein Hund oder ein Dackel als Kleintier zu bewerten ist. Vielmehr geht es um ein grundsätzliches Hundehaltungsverbot (und des Unwirksamkeit).

      Bitte Sie Ihren Vermieter doch einfach um eine erneute Reaktion und versuchen Sie die Bedenken auch weiterhin auszuräumen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • N.E.
    09.03.2016 - 19:53 Antworten

    Hallo,
    in unserem Mietvertrag steht “Die Mieter sind verpflichtet – sofern erforderlich – für das Halten von Haustieren die erforderliche Genehmigung des Vermieters einzuholen.” Bei der Übernahme der Wohnung haben wir eine mündliche Erlaubnis für die Haltung eines Hundes erhalten.
    Wir leben in einem Haus zusammen mit unseren Vermietern, die selber 3 Hunde halten.
    Nun wollen wir uns einen Hund zulegen, worauf hin unser Vermieter argumentiert das wäre zu viel, da wir ja bereits 2 Kaninchen (leben im Garten) und 3 Leopardgeckos (im Terrarium im Wohnzimmer) halten, und das ja schon mehr sei als andere Vermieter gestatten. Wobei, meines Wissens nach, Kaninchen und Geckos unter das Kleintierprivileg fallen und somit keiner Zustimmung des Vermieters unterliegen.
    Wie verhält es sich nun, da unsere Nachbarn/Vermieter ja selber Hunde halten, uns aber nun trotz mündlicher Zusage die Haltung eines Hundes untersagen wollen?

    • Mietrecht.org
      09.03.2016 - 21:48 Antworten

      Hallo N.E.,

      danke für Ihren Beitrag. Es wird wie so oft auf die Prüfung des Einzelfalls ankommen. Weitere Tiere und (zukünftig) vier Hunde in einem kleinen Haus können sicherlich Argumente sein. Es kommt auf die individuellen Umstände an. Im Zweifel sollten Sie die Dinge rechtlich bewerten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • B.K.
    21.04.2016 - 14:16 Antworten

    Ich wohne seit 9 Jahren auf einem Pferdehof wo ca 14 Katzen leben 1 Hund des Vermieters und eine neue Mieterin hat 6 Katzen + demnächst Katzenwelpen. Ich habe 2 Hunde einer davon ist 15 Jahre alt und krank, bekomme nächsten Monat eine Welpe als Ersatz wenn der alte nicht mehr da ist. Jetzt will mein Vermieter mir diese Hundehaltung untersagen also von dem dritten Hund. Kann ich dagegen angehen?

  • S.B.
    31.05.2016 - 12:41 Antworten

    Hallo,
    vielleicht habe ich die passende Antwort überlesen oder es gibt sie noch nicht, daher hier einfach mal mein Anliegen:

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der letzten Etage (4.OG, mit Holzdielen) und plane mir im August 2016 einen Hund anzuschaffen.
    Mein Mietvertrag sieht vor, dass für Haustiere (mit Ausnahme von Kleintieren) die Zustimmung des Vermieters erfolgen muss. Demzufolge habe ich im April 2016 eine schriftliche Anfrage an die Hausverwaltung geschickt, mit der Frage, was sie hierzu von mir brauchen und ob es vielleicht (Größen und/oder Rassenabhängige) Einschränkungen gibt.

    Nach einer Woche ohne Rückmeldung hatte ich dann das erste Mal telefonisch nachgefragt. Die Dame (nennen wir sie Frau X) druckste etwas herum und hatte verschiedene Punkte:
    a) Frau X: Wie groß sei denn der Hund? –> Da ich noch keinen angeschafft habe, habe ich diese Frage zurück gegeben, ob es da Einschränkungen gibt, ich würde maximal mit 40-45cm großen Hunden “planen” wollen. Als Vergleichsbeispiel gab ich Labrador an, da diese Rasse vermutlich jeder kennt.
    Das wäre ja schon ein sehr sehr großer Hund. Den Vergleich mit einer Deutschen Dogge und deren Größe hat sie aber dann eingesehen. Was ich aber von vornherein ausschließe sind eben solche Riesen und aber auch Listenhunde. Da ich eben in einem Mehrfamilienhaus wohne, möchte ich da auch einfach niemanden verschrecken.
    b)Frau X: Der bellt ja dann den ganzen Tag. –>Da ich den Hund mit auf die Arbeit nehmen kann und auch anderweitig bereits organisiert wäre, sollte eventuelles Bellen, eher selten im Haus vorkommen.
    c) Der macht ja dann den Holzboden kaputt mit seinen Krallen. –>?!?! Vermutlich genauso viel, wie ich mit meinen Schuhen oder mit Möbel verrücken oder ein Kind mit seinem Rutscheauto.

    Ich hatte ehrlich gesagt das Gefühl, sie wäre nicht wirklich im Thema oder wollte das Telefonat kurz halten, es hatte einen recht negativen Nachgeschmack. Nun gut. Sie wollte hierzu dann mit dem Eigentümer direkt nochmal sprechen, um es final zu besprechen. Sie würde sich melden.

    3 Wochen später habe ich wieder angerufen, da die Rückmeldung wieder ausblieb.
    Frau X: Sie hat mit dem Eigentümer gesprochen und da der Holzboden bei mir ja gerade erst geschliffen worden sei, wäre das nicht so schön, wenn der direkt wieder “zerstört” wird. –>Würde ich prinzipiell einsehen. Ich wohne aber schon seit 5 Jahren in dieser Wohnung und meine Vormieter ungefähr 10 Jahre. Der Boden ist in der Zeit definitv nicht erneuert/geschliffen worden(Protokoll meiner damahligen Übergabe führt auch einige bereits vorhandene Schäden am Fußboden), daher hinkt diese Argumentation etwas.
    Es stellte sich raus, dass sie die Wohnungen vertauscht hat, denn im 1.OG wurde erst letzten Monat der Boden erneuert.
    Frau X: Zudem wäre ja immernoch das Problem, wenn Leute an der Wohnug vorbeigehen, würde der Hund bellen. –> Da ich ganz oben wohne, kommen da außer meinen direkten Nachbarn neben mir, keine Leute “vorbei”. Das Bellen dürfte sich damit also wenn überhaupt auf ein “Normalmaß” beschränken.
    Frau X: Sollten Schäden vom Hund verursacht werden, will es dann ja immer keiner Zahlen! –>Schade, wenn Sie die Erfahrung gemacht haben. Da der Hund ja vom Gesetz her eine Haftpflichtversicherung benötigt, sehe ich da aber kein Problem. Zudem habe ich ebenso eine Haftpflichtversicherung. Daher komme ich bzw. die Versicherung ja in jedem Fall dafür auf. Gerne gebe ich das dann auch schriftlich weiter, wenn gewünscht.

    Da sie mich nun eben in die falsche Wohnung sortiert hat damit unter falschen Vorraussetzungen mit dem Eigentümer gesprochen hat, wollte sie dies nochmal Absprechen und sich “auf jeden Fall” bei mir melden.

    Nebenbei sei angemerkt:
    Es haben im Haus und auch im Hinterhaus bereits Hunde verschiedenster Größen gelebt und das auch über längeren Zeitraum. Ob die eine Zustimmung hatten oder nicht kann ich nicht sagen, da die Hauswärtin aber mit im Haus wohnt, wäre es sicher irgendwann auch bei der Verwaltung über diesen Weg bekannt gewesen.
    Katzen leben nach wie vor im Haus. Bezüglich des Punktes “Abnutzung/Zerstörung Boden” würde ich hier sogar behaupten wollen, dass gelangweilte Stubentiger sich nicht nur am Boden sondern auch mal am Türrahmen austoben…aber auch das lässt sich nicht pauschal verallgemeinern…

    Nun habe ich nach einer Woche wieder nachgehakt. Diesmal scheint der Eigentümer im Urlaub zu sein, Frau X wäre aber dran und sie hätte mich nicht vergessen.
    Dies ist nun eine Woche her! Es mag ja alles seine Zeit dauern, aber nach 2 Monaten sollte es doch eine Entscheidung geben, oder sehe ich das falsch?
    Anders herum gefragt: Gibt es vielleicht sogar einen Zeitpunkt an dem man von einer “Stillschweigenden Zustimmung” sprechen kann? Denn einfach nicht melden, kann ja auch keine Lösung sein.
    Gibt es “feste” oder definierte Argumente die gegen eine Zustimmung sprechen? Ich sehe in den seitens Hausverwaltung vorgebrachten Argumenten ehrlich gesagt kein absolutes Ausschlusskriterium. Oder übersehe ich da etwas?
    Selbst wenn man nun ein klares Nein aussprechen würde: Was müsste denn gemacht werden, so dass die “Zustimmung” erfolgen kann?

    Danke und herzliche Grüße
    S.B.

  • Ramona Basel
    31.05.2016 - 14:26 Antworten

    Hallo!
    Ich habe gestern den Vertreter unseres Vermieters um die Erlaubnis gebeten, einen Hund (7kg, 40cm) halten zu dürfen.

    Als Antwort kam Folgendes:
    der von Ihnen beantragten Hundehaltung können wir leider nicht zustimmen.

    Zum einen wäre mit einer erhöhten Abnutzung der Wohnung zu rechnen und der Hund wäre einen Großteil des Tages alleine und unbeaufsichtigt in der Wohnung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Darf er das nach dem BGH-Urteil mit dieser Begründung verbieten? Wir sind beide Lehrer. Der Hund wäre also höchstens und in Ausnahmefällen 6 von 24 Stunden alleine. Falls es doch einmal länger werden würde, hätten wir jemanden, der sich um ihn kümmert. Natürlich würden wir eine Haftpflichtversicherung inkl. Mietsachschäden abschließen.
    Im Mietvertrag steht nichts.

    Danke für die Hilfe!

    • Mietrecht.org
      31.05.2016 - 17:35 Antworten

      Hallo Ramona,

      es kommt auf die Interessesabwägung im Einzelfall an. Ich würde versuchen die beiden Argumente des Vermieters möglich umfassend zu entkräften, z.B. das der Hund bereut werden und eben nicht den Großteil des Tages alleine sein würde.

      Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich ggf. rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gina
    02.06.2016 - 12:11 Antworten

    Hallo,
    wir dürfen grundsätzlich einen Hund halten, bekommen dies aber nicht schriftlich. Jetzt haben wir uns einen Hund angesehen, einen jungen Boxer, der noch auf Malta sitzt .. Allerdings möchte der Tierschutz ein schriftliches ok vom Vermieter. Ich habe bereits schon Emailverkehr und telefonischen Kontakt mit unserem Vermieter gehabt und habe auch gesagt das sie es schriftlich festhalten sollen, falls der Hund zu viel bellt oder ähnliches, die Genehmigung zur Hundehaltung, jederzeit entzogen werden kann. Bis jetzt keine Zustimmung .. Habt ihr Tipps ?
    Wir verzweifeln .. wir wollen der kleine Maus unbedingt ein schönes Zuhause bieten :(

    LG

    • Mietrecht.org
      02.06.2016 - 13:43 Antworten

      Hallo Gina,

      wenn der Vermieter sich nicht schriftlich äußern will, ist er von der Ihrer Idee vielleicht doch nicht so begeistert. Das einfach als Gedanke dazu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • SheepDog
    12.06.2016 - 16:10 Antworten

    Ich habe das Problem das mein Vermieter zuerst im Beisein und einverständnis meiner Nachbarin das ok gegeben hat das mein Hund bleiben darf. Ich habe ihn vorher aber net gefragt ob ich einen Hund halten darf. Im Mietvertrag steht Hundehaltung nach Absprache erlaubt. Ich müsse dafür sorgen das das Treppenhaus sauber gehalten wird und das habe ich getan. Habe meinem Hund bei Regenwetter die Pfoten abgewischt und das Treppenhaus gesaugt. Jetzt sagt er aber der Hund muss in 1 Woche weg,das ginge net mehr da er zuviel Dreck mache und meine Nachbarin auszieht und eine Familie mit Kind einziehen wird. Ich habe nachgegeben und wohne jetzt vorrübergehend bei meiner Mutter,da ich den Hund net abgeben werde. Ich,meine ExFreundin und meine Tochter wohnen seit 12 Jahren in diesem Haus und es gab nie irgendeinen Zwist. Ich habe mich kurz vorher von meiner Freundin getrennt und wir wohnen halt noch zusammen. Sie hat jetzt Angst,das wenn ich dagegen angehe,gekündigt wird. Darf mein Vermieter das? ich habe leider keinerlei Ahnung. mein Hund ist übrigens ein mittelgroßer Kroatischer Schäferhund,ruhig,superlieb,bellt nie und macht auch keinerlei Theater.Mein Vermieter sagt das die Wohnung (2 Zimmer,aber sehr große Räume) zu klein wäre für so ein großes Tier (57cm) aber ich gehe 4x tägliche jeweils 1,5 Stunden raus und in der Wohnung beschäftige ich ihn mit Kopfarbeit und Lernübungen. ich hoffe Ihr könnt mir einen rat geben da ich sonst bald auf der Straße sitze. Bislang war jede Wohnungssuche erfolglos da keiner Hundehaltung duldet. Bis auf eine Wohnung die einer guten Freundin gehört und sie noch bis ende diesen Monats dort gemeldet ist,aber da sagt der Vermieter er will keinen weiteren Hund da schon 2 Möpse dort leben die aber im treppenhaus bellen,laut sind und eine Sondergenehmigung haben..aber für was? es sind Möpse und keine Retriever zb ausgebildet als Blindenhund oder sowas..und es gibt sows wie Sondergenehmigungen net da der Vermieter keinem anderen Mieter verbieten darf Hunde zu halten wenn schon Hunde im Haus leben.

    Ich hoffe auf positive Rückmeldung

    MfG SheepDog

  • Anna
    30.06.2016 - 15:21 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage. Meine Hündin wurde im Mietvertrag verankert nun verstarb sie abrupt und unerwartet im Januar. Nun möchten wir uns wieder einen zulegen und andere Mieter haben seit einem halben jahr auch einen Hund, doch mein Vermieter möchte es nicht. Darf ich mir dennoch einen zulegen,wenn meine verstorbene Hündin schriftlich erlaubt wurde?

    • Mietrecht.org
      30.06.2016 - 17:12 Antworten

      Hallo Anna,

      wenn die Genehmigung für einen bestimmten Hund erfolgte, brauchen Sie für einen anderen Hund folglich wieder eine Genehmigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eleni Skiada
    05.08.2016 - 09:45 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen kleinen Hund der viel bellt wenn ich weg bin. Das bedeutet vormittags 6.30-15.00 wenn ich zur Arbeit bin. In drei Jahre bin ich dreimal umgezogen. Ich verstehe dass sowas stört und in Hundeschulen helfen Sie nicht,sie können keine Lösung finden.

    Was kann ich denn in dieser Situation machen?
    Ist sowieso schwer hier in Deutschland eine Wohnung zu finden, mit einem bellenden Hund geht das einfach nicht.

    Danke im Voraus,
    Eleni

    • Mietrecht.org
      08.08.2016 - 11:37 Antworten

      Hallo Eleni,

      Ihr Fall zeigt ja ganz gut, warum Vermieter “Angst” vor Hunden haben. Natürlich müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die anderen Bewohner nicht belästigt werden und den Hund z.B. in eine “Tagespflege” geben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Richard
    05.09.2016 - 13:03 Antworten

    Hallo,
    ich bin auf Ihrer Seite gelandet, weil ich mir nicht sicher bin, wie ich mich verhalten soll. Ich (Student) bin auf Wohnungssuche und habe ein Gesuch aufgegeben. Daraufhin hat sich ein Vermieter gemeldet und wir haben einen Besichtigungstermin ausgemacht. Ich habe ihr hinterher gesagt, mir gefalle die Wohnung sehr und ich würde sie nehmen. Sie schickte mir dann das Formular über die Selbstauskunft zu und sagte per WhatsApp, es seien keine Tiere in der Wohnung erlaubt.
    Ich habe ihr bisher nicht gesagt, dass ich einen Hund habe (aus Angst, meine Bewerbung würde direkt “aussortiert” werden). Wie soll ich mich jetzt verhalten? Auf den Mietvertrag warten und schauen, was dort wie formuliert ist? Vielen Dank schonmal.

    Grüße
    Richard

    • Mietrecht.org
      05.09.2016 - 17:14 Antworten

      Hallo Richard,

      wenn Sie keinen Ärger provozieren wollen, sollten Sie die Vermieterin natürlich von dem Hund berichten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Smallow37
    21.09.2016 - 09:55 Antworten

    Hallo, Ich wollte mir einen Hund zulegen. Da ich ein eigenes Haus habe , bezieht sich meine Frage darauf wie es ist wenn ich zu Besuch bei meiner Freundin in der Mietwohnung bin? manchmal für 2 – 3 wochen am Stück.Spielt es eine Rolle was im Mietvertrag steht? Da ich ja nur Gast bin . LG

  • Thomas Bender
    30.10.2016 - 07:57 Antworten

    Hallo, ich möchte einen Hund in der Mietwohnung halten. Im Mietvertrag steht, das die Tierhaltung der Zustimmung /Erlaubnis des Vermieters bedarf. Der Vermieter hat meinen schriftlichen Antrag zur Erlaubnis der Hundehaltung abgelehnt, mit der Begründig, der Hund könnte durch Bellen stören und das Grundstück mit Kot und Urin verunreinigen.
    Kann ich mir trotzdem ein Hund anschaffen weil die Formulierung im Mietvertrag alle Tierarten betrifft?

  • S. Sassen
    31.10.2016 - 16:42 Antworten

    Guten tag liebes Team,
    Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall: Meine Frau, unsere beiden Mädchen und Ich bewohnen ein Einfamilienhaus (mit Garten etc) zur Miete. Das Haus war bei Übernahme in schlechtem Zustand und wurde von uns in Eigenleistung aufwändig Renoviert, somit entfiel die Kaution. Da meine Frau an Depressionen leidet, wurde geraten, dass wir uns einen Hund zulegen.
    Im Mietvertrag steht unter § 9 Tierhaltung folgendes: Tiere, mit Ausnahme von Kleintieren, von denen Gefahren oder Belästigungen nicht ausgehen können, wie bsw. Zierfische, Nagetiere o.ä in angemessener Anzahl, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden.
    Über die Zustimmung ist unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden.
    Nun haben wir Anfang des Jahres des öfteren versucht die Vermieter telefonisch zu erreichen, leider erfolglos. Desweiteren haben wir die Vermieter angeschrieben und so um Erlaubnis gebeten (keine Antwort erhalten und nicht per Einschreiben versendet).
    Aufgrund der Ignoranz haben wir uns dann einen kleinen Jack Russell (Schulterhöhe 30cm) zugelegt. Dieser ist sauber, ruhig und zerstört auch nichts, ebenso ist er täglich nur für kurze Zeit alleine im Haus.
    Nun war der Vermieter letzte Woche unangemeldet da und sah den Hund und ging wortlos weg. Am Abend habe ich den Vermieter angerufen und dieser wurde gleich boshaft und sagte: Hund entsorgen oder raus! Ich fragte, ob er sich die Situation nicht einmal ansehen oder anhören wolle? Es kam der selbe Satz und er legte auf.
    Meine Frage, was habe ich nun zu befürchten bzw was kann im schlimmsten Fall passieren?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Heike Vi.
    13.01.2017 - 21:14 Antworten

    Hallo Dennis,
    auch ich habe dazu eine Frage: Ich habe eine schriftliche, individuelle Genehmigung vom Vermieter, dass ich meinen Hund in der Mietwohnung halten darf. Ich bewohne diese Wohnung mit meinem Hund seit 2014. Nun ist mein Hund älter geworden und hat damit verbundene Alterserscheinungen, unter anderem tröpfelt er ab und zu Urin im Treppenhaus ab. Dieses wird dann von mir unmittelbar gereinigt. Im Übrigen sind noch 2 weitere Hunde im Haus.
    Nun widerruft mein Vermieter seine Erlaubnis und fordert die sofortige Abschaffung – was ein Einschläfern bedeuten würde. Muss ich das tun?

    Vielen Dank schon mal für die Aufmerksamkeit.

    • Mietrecht.org
      14.01.2017 - 09:31 Antworten

      Hallo Heike,

      ich weiss leider nicht, wie sehr Ihre Mietmieter und das Eigentum des Vermieters betroffen sind. Vielleicht ist eine Hunde-Windel eine Lösung. Ansonsten kann ich Ihre Situation gut verstehen, aber auch, dass der Vermieter nicht möchte, dass sein Eigentum beschäftigt wird und es vielleicht zur Geruchsbelästigungen kommt oder andere Mieter sich nicht mehr wohl fühlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bastian W.
    18.01.2017 - 18:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Meine Freundin und ich wollen uns gerne einen Hund holen (französische Bulldogge) und sind auch grade dabei die hausgemeinschaft durch zu fragen ob eventuell jemand was dagegen haben wird, mehr als die Hälfte haben schon unterschrieben und haben nichts dagegen. Wir haben von einen Mieter bei uns im Haus erfahren, das schon mal jemand einen Hund im Haus hatte und er diesen auf Grund eines anderen Mieters wieder abgeben musste weil er eine “allergie” hätte, laut Vermieter. Hat der Vermieter das Recht mir einen Hund zu verweigern weil 1 Mieter im Haus was dagegen hat, wegen einer allergie?

    Mit freundlichen Grüßen
    Bastian Wulf

    • Mietrecht.org
      18.01.2017 - 20:24 Antworten

      Hallo Bastian,

      wenn der Vermieter eine Verbot angemessen begründen kann, dann ist es möglich dies wirksam durchzusetzen. Auch eine Allergie eines Mieter kann m.E. ein Grund sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bastian W.
        18.01.2017 - 20:41 Antworten

        Danke für die schnelle Antwort, will hoffe das man mit der Vermieter drüber reden kann.

  • Judith Krause
    23.01.2017 - 11:59 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus mit großem Garten. Im Mietvertrag wurde die Haltung eines Hundes festgelegt weitere nach Genehmigung.

    Nun ist mein Hund aber gewerblich gehalten … d.h. ausgebildeter Therapiebegleithund … die Auftragslage gestaltet sich jetzt so, dass ein 2ter Hund ausgebildet werden müsste, um zukünftige Anfragen abdecken zu können.

    Nun wurde meine Bitte für die Erlaubnis eines 2t Hundes abgelehnt … mit der Begründung des Gesundheitszustandes der Vermieter, demnach kein 2ter großer Hund im Haus wohnen könne.

    Vermieter befinden sich im Ausland und haben selbst einen kleinen Hund und mit 48 cm ist mein Hund doch eher Mittelgroß.

    Kann ich dagegen was machen?

    Beste Grüße
    Judith

    • Mietrecht.org
      23.01.2017 - 15:07 Antworten

      Hallo Judith,

      der Vermieter muss die Absage begründen. Gut begründen. Auf der anderen Seite halten Sie kein “normales” Haustier, sondern bilden Hunde gewerblich aus. Lassen Sie Ihren besonderen Fall im Zweifel rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Lauer
    29.01.2017 - 00:16 Antworten

    Guten Tag, unser Vermieter hat unsere Wohnung gekündigt. Weil er uns generell raushaben will. Im 2-Parteienhaus möglich ohne Angabe von Gründen. Nun wollen wir uns einen Hund aus dem Tierheim holen, obwohl Tiere pauschal im MIetvertrag verboten sind (unwirksame Klausel), könnte es da noch Probleme geben, obwohl er uns sowieso schon gekündigt hat und wir nach anderem Wohnraum uns umsehen? Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      30.01.2017 - 15:18 Antworten

      Hallo Susanne,

      ich verstehe leider nicht genau, warum Sie sich einen Hund anschaffen wollen, wenn das im Mietvertrag ausgeschlossen ist und Sie ohnehin ggf. ein schwieriges Verhältnis mit dem Vermieter haben (aufgrund der Kündigung). Sollte das also nicht einfach bis zum Bezug der neuen Wohnung warten?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Susanne L.
        19.02.2017 - 23:31 Antworten

        Lieber Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre Antwort. Die ich einerseits verstehen kann, andererseits weiß niemand, wann wir eine neue Wohnung finden werden, das kann sich noch bis zum Nimmerleinstag hinziehen, ewig, unser Vermieter sagt, mit dem Auszug das hätte Zeit, er würde uns nie rausräumen lassen, dazu ist er nicht in der Lage von seinen ich will es vorsichtig ausdrücken “Fähigkeiten”, er wollte seinerzeit noch nicht einmal einen Mietvertrag machen (darauf habe ich bestanden), am liebsten hätte er alles nur schön mündlich, da das Wohnungsangebot gegen 0 geht und ich als alleinerziehende Freiberuflerin immer wieder abgelehnt werde, ich habe Zeit und wir hätten gern einen Hund und für mich ist es schwer zu akzeptieren, dass der Vermieter generell ablehnt (obwohl die Vormieterin hier auch einen HUnd hatte), nur weil er uns das Leben schwer machen will. Und wenn wir niemals eine neue Wohnung finden? Mit freundlichen Grüßen S. Lauer

  • Mario G.
    29.01.2017 - 19:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne gemeinsam mit meiner Freundin in einem Mehrfamilienhaus (3 Parteien) zur Miete mit Gewerblicher Nutzung des Vermieters im Erdgeschoss. In unserem Mietvertrag ist folgende Klause eingetragen:

    “Tierhaltung:
    Der Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters, wenn er in den Mieträumen ein Tier halten will es sei denn, es handelt sich um Kleintiere (z.B. Wellensittich, Zierfisch). Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern, wenn Belästigung der Hausbewohner oder Beeinträchtigung der Mietsache nicht zu erwarten sind.

    Die Haltung einer Katze wird erlaubt.”

    Jetzt meine Frage:

    Wir haben unsere Vermieter nach einem Hund (Jack Russel Welpen) gefragt. Diese haben im ersten Gespräch abgelehnt und verneint. Nach wiederholtem Gespräch wollte sich das Vermieterehepaar nochmal beraten. Dieses wurde dann Verneint nachdem sie sagten das wohl der PVC Fußboden kaputt gehen würde. Nachdem wir mit allen Mieter im Haus gesprochen haben um ihre Meinung und ihr Einverständnis einzuholen haben wir uns wiederholt an die Vermieter gewandt, auch weil wir aus der Mietvertragsklausel verstehen das es nicht zu verweigern ist. Diese meinten zu uns wir können uns vielleicht den Boden mit einem Teppich oder schutzmatten oder billigem pvc auslegen. Über diese Möglichkeit haben wir uns bei einem Baumarkt informiert und uns am nächsten Tag gleich die matten kaufen wollen bzw. haben. Dieses reichte Ihnen dann wohl auch nicht, weil sie trotz unserer Bemühungen wieder umschwenkten und die Hundehaltung verboten.

    Unser Vermieter stand dann heute morgen vor der Tür und wurde ziemlich patzig “sie hätten die Hunde Haltung verboten und wir sollte ihn wieder abschaffen oder wir könnten uns eine neue Wohnung suchen!”

    Was können wir tun? Müssen wir unseren Welpen wieder abgeben?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mario

    • Mietrecht.org
      30.01.2017 - 15:15 Antworten

      Hallo Mario,

      verstehe ich Sie richtig? – Ihr Vermieter hat der Hundehaltung ausdrücklich nicht zugestimmt, Sie haben jetzt aber schon einen Hund?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Mario G.
        30.01.2017 - 17:23 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        nein nicht ausdrücklich verboten sondern. Erst Kompromiss (mit Teppich oder PVC auslegen) angeboten und dann wieder zurück gezogen nach 2 Tagen in der zwischen Zeit ist der Hund und einige Schmutzfangmatten bei uns eingezogen, weil wir in dem glauben waren es wäre so in Ordnung.
        Ebenfalls fühlen wir uns durch den Mietvertrag gestärkt.
        Ich muss dem ganzen hinzufügen das wir heute Morgen eine Abmahnung im Briefkasten hatten.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Mario

  • S.T.
    29.01.2017 - 22:48 Antworten

    Hallo,

    meine Freundin und ich möchten gerne einen Hund aus dem Tierheim adoptieren. Hierzu haben wir unsere Vermieter, die unter uns wohnen, gefragt, ob sie etwas dagegen hätten.

    Als Antwort erhielten wir eine ausdrückliche Verneinung mit der Begründung, dass die Vermieterin Angst vor Hunden hätte und sie das Gebell stören würde. Man muss dazu sagen, dass es sich um einen älteren Hund mit ruhigem Gemüt handelt.

    Im Mietvertrag behalten sich die Vermieter bei Tierhaltung eine schriftliche Zustimmung vor. Die Hundehaltung wurde nicht explizit verboten:
    “… bei Tierhaltung, soweit nach Art und Anzahl der Tiere Belästigungen von Nachbarn und eine Beeinträchtigung der Mietsache nicht von vornherein auszuschließen sind.”

    Darf uns die Hundehaltung aufgrund oben genannter Schilderung untersagt werden?

    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

    • Mietrecht.org
      30.01.2017 - 15:10 Antworten

      Hallo S.T.,

      der Vermieter muss die Ablehnung begründen. Im Zweifel kommt es auf den Einzelfall an. Wenn es sich z.B. um ein Zweifamilienhaus mit einer Eigentümer- und einer Mietwohnung handelt, ist die Begründung eher zu akzeptieren, als in einem großen Miethaus in dem die Vermieter garnicht wohnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • S.T.
        30.01.2017 - 17:33 Antworten

        Hallo,

        vielen Dank für die zügige Rückmeldung.

        Es handelt sich um ein Zweiparteienhaus; eine Eigentümerwohnung und eine Mietwohnung.

        Mir stellt sich die Frage, ob die Aussage, dass sie Angst vor Hunden hat und generell keine Hunde im Haus haben möchte (u.a. wegen dem Bellen) als Begründung für eine Ablehnung ausreicht.

        Freundliche Grüße
        S.T.

  • Chibiusa
    19.02.2017 - 23:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Problem ist folgendes: Ich habe seit knapp 2 Jahren einen Hund in meiner Wohnung (45qm), ohne mir vorher die Zustimmung meines Vermieters geben zu lassen.
    Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (4 Eingänge á 6 Wohnungen), zu diesem Haus gehören noch weitere Häuser. Mal abgesehen von mir, gibt es noch mindestens 3 weitere Mieter mit Hund (einer der Hunde ist ständig am bellen sowie sie draußen ist) aber es sind eher kleinere Hunde. Mein Hund ist ein Riesenschnauzer-Mix (40kg) und sehr ruhig und ausgeglichen, da ich viel mit ihm raus gehe. Jeder weiß das ich diesen Hund habe, auch die Angestellten des Vermieters (inkl. der Hausmeister). Bisher hat niemand etwas gegen meinen Hund gesagt (weder die anderen Mieter noch der Vermieter), denn er ist eher ruhig, bellt nur sehr wenig (wenn dann nur wenn es bei mir klingelt aber auch dann nur kurz) und ist total lieb. Natürlich habe ich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen die auch Schäden in der Wohnung einbezieht. Bisher hat er aber keine Schäden verursacht, er macht nirgens hin und verhält sich auch im Treppenhaus ruhig. Ich bin Rentnerin (aus gesundheitlichen/psychischen Gründen) und somit ganztags zuhause und verbringe somit entsprechend Zeit mit meinem Hund.
    Nun hat mein Vermieter einen neuen “Technischen Verwalter/Leiter” und er hat vor 1 Woche erstmals meinen Hund gesehen, aber gesagt hat er nichts dazu (er sah aber auch nicht unbedingt erfreulich aus). Er ist recht streng und stellt im Moment einiges auf den Kopf (neuerdings wird eine Parkerlaubniss benötigt wenn das Auto hinter dem Haus steht, Mülltonnen werden Videoüberwacht usw.) und ich habe nun Angst, dass er etwas gegen den Hund haben könnte und ich meinen Hund nun weggeben muss.
    Ich muss dazu sagen, dass der Hund für mich eine große psychische Stütze ist, da ich ohne ihn kaum das Haus verlassen kann (Panikanfälle) und auch mein Sohn (der an den Wochenenden und in den Ferien bei mir ist) sehr an den Hund hängt (auch für ihn ist der Hund eine große Stütze, da mein Sohn ADHS hat und aufgrunddessen sogut wie keine Sozialen Kontakte, der Hund ist sozusagen sein bester Freund).
    Meine Frage ist nun, kann der Vermieter mir nach knapp 2 Jahren plötzlich die Wohnung kündigen bzw. verlangen den Hund weg zu geben oder muss der dafür trifftige Gründe haben (zb. mieter die sich belästigt fühlen, ständiges bellen, aggressiv etc.) ?

    Zusammenfassend: ich habe ihn knapp 2 Jahre
    – er macht keinen Lärm in der Wohnung oder in der näheren Umgebung des Hauses
    – er ist nicht aggressiv
    – macht nichts kaputt
    – kein Mieter kam bisher auf mich zu um sich zu beklagen
    – sein “Geschäft” macht er nie in der Nähe des Hauses (falls doch wird es von mir natürlich aufgesammelt und entsorgt)

    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, denn weggeben möchte ich ihn nicht, eine neue wohnung (geschweige denn einen umzug) kann ich mir absolut nicht leisten und wäre auch eine psychische extrembelastung für mich.

    LG Chibiusa

    • Mietrecht.org
      20.02.2017 - 08:56 Antworten

      Hallo Chibiusa,

      ich würde die Sache einfach ins reine bringen und auf den Verwalter zugehen und um eine schriftliche Genehmigung bitten. Solange das nicht geschehen ist, werden Sie immer mit der “Angst” leben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura
    23.02.2017 - 10:03 Antworten

    Hallo,

    zuerst einmal möchte ich mich für die zahlreichen Antworten zu diesem Thema bedanken, die auch mir schon ein bisschen weitergeholfen haben. Dennoch möchte ich meine Sachlage vortragen und hoffe auf einen Rat:
    Auszug aus dem Mietvertrag: “Jede darüber hinausgehende Tierhaltung (z.B. Hund, Katze) innerhalb der Mietwohnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung wird nur für den Einzelfall erteilt und kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Widerruf einer Zustimmung kommt in Betracht, wenn der Mieter Auflagen nicht einhält, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder wenn die Mietsache oder das Grundstück beeinträchtigt werden”

    Ich habe bei der Hausverwaltung angerufen, die Rücksprache mit der Vermieterin hielt und meine Anfrage ablehnte. Da ich sicher gehen wollte, dass alle Angaben auch wirklich bei der Vermieterin ankommen schrieb ich ihr einen Brief den ich über die Hausverwaltung zustellen lies. Ich beschrieb den Hund: 20cm Schulterhöhe, bot ein Probequartal an, um Vorurteile zu entkräften und informierte über eine Haftpflichtversicherung für den Hund.

    Erneut erhielt ich ein unbegründetes ‘Nein’. Auch auf wiederholte Nachfrage wurde mir eine Begründung verwehrt. ‘Die Vermietung übt Hausrecht aus, das hätte mich alles nicht zu interessieren. Es ist ihr Eigentum und sie habe das letzte Wort. Begründet werden muss gar nichts.”

    Stimmt das so? Was kann ich tun? Mit der Hausverwaltung lässt es sich nicht reden, muss man mir nicht sachliche Gründe für eine Ablehnung vorbringen? Der Mietvertrag gibt mMn nach nur her wann mir eine Erlaubnis entzogen werden kann und das grunsätzlich eine Erlaubnis möglich ist, aber nicht ob ich einen Handstand oder eine Rolle vorwärts vollführen muss, um eine Zustimmung zu erhalten…Willkür? Ungültig?

    Im Haus wohnt ein kleiner Chihuahua, kürzlich eingezogen, angeblich eine kurzfristige, befristete Sondergenehmigung (Auskunft der HV, Mieterin sagte sie sei mit dem Tier eingezogen). Katzen sind erlaubt.

    Wie stehen nun meine Chancen? Dem BGH Urteil entnehme ich, dass im Einzelfall geprüft werden muss wenn eine Vertragsklausel ungültig ist.
    Wie sieht das bei einer gültigen Klausel aus?
    Ich weiß nicht vor und nicht zurück…

    Vielen Dank für Ihre Mühe!

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      23.02.2017 - 13:33 Antworten

      Hallo Laura,

      die Situation ist schwierig. Der Vermieter muss begründen, warum die Tierhaltung untersagt wird. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, bevor Sie sich ein Tier anschaffen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maike
    11.07.2017 - 21:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich möchte mir gerne im Herbst einen Hund anschaffen. Im Mietvertrag stimmt, dass die Anschaffung zustimmungspflichtig ist, also habe ich einen Antrag auf Tierhaltung gestellt, der – ohne Nennung von Gründen – abgelehnt wurde. Ich habe daraufhin ein weiteres Schreiben geschickt, in dem ich nach den Gründen für die Ablehnung gefragt habe (insbesondere, da ich von einer Katze im Mietshaus weiß und Katzen auch der Erlaubnis bedürfen). Daraufhin hat die Hausverwaltung geschrieben, dass es bereits zu viele Tiere, v.a. Hunde, im Mietshaus gebe. Bei Überzahl könne dies zu Unstimmigkeiten zwischen den Tieren führen und dies sollte stets vermieden werden..

    Ich wohne jetzt seit fast einem Jahr hier und habe noch nie einen Hund gehört oder im Treppenhaus gesehen. Meine Vermutung ist daher, dass die Hausverwaltung sich diesen Grund ausgedacht hat. Wenn dem so wäre und ich das nachweisen könnte, hätte ich dann die Chance die Hundehaltung durchzusetzen?

    Vielen Dank für Ihre Mühe & herzliche Grüße
    Maike

  • Marc K.
    19.07.2017 - 13:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einem 6 Parteien Haus. Im 2. OG. Der Mieter aus dem EG (in etwa gleiches Alter/Arbeitstätig etc) hat einen Hund. Mein Vermieter verweigert mir die Haltung eines Hundes mit der Aussage: “Hunde dürfen nur im EG gehalten werden”. Ich empfinde eine solche Aussage als diskeminierend. Ich kann mir keinen plausieblen Grund vorstellen warum eine Etage drüber ein Hund nicht mehr gehalten werden dürfte. Ob ein Hund im EG bellt oder im 2. OG macht doch keinen Unterschied.
    Ist eine solche “Begründung” des Verbots “rechtens” bzw. gibt es ein Gegenargument mit dem ich eine solche Aussage aushebeln/entkräften kann?

    Grüße Marc K.

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 13:09 Antworten

      Hallo Marc,

      für mich wäre es zumindest ein Unterschied, ob ein Hund im EG lebt oder im 4. OG und damit immer durch das komplette Treppenhaus muss. Ich würde die (schriftliche) Begründung des Vermieters rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole C
    24.08.2017 - 15:15 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!
    Es geht um folgendes: In meinem Mietvertrag steht das Tiere, auch Haustiere mit Ausnahme nicht störender Kleintiere z.B.Zierfische und Ziervögel nicht gehalten werden dürfen. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden. Nun möchten wir uns im nächsten Jahr einen Hund holen höchstens in der Größe eines Chihuahuas. Muss ich in diesem Fall auch meine Nachbarn fragen und/oder kann der Vermieter grundsätzlich den Hund ablehnen?
    Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe.
    Nicole C.

    • Mietrecht.org
      28.08.2017 - 14:18 Antworten

      Hallo Nicole,

      Ihre Nachbarn brauchen Sie nicht zu befragen. Ihren Vermieter müssen Sie bei der Hundehaltung um Erlaubnis bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Irene Keller
    15.01.2018 - 15:51 Antworten

    Hallo,
    Was ist die Regelung in der Schweiz wenn ein ausdrückliches Verbot gegen Hund und Katze im Mietvertrag steht. Jedoch haben wir ein therapeutischer Chihuahua. Er ist vom Arzt verschrieben worden. So, was können wir tun. Was ist die Regelung hier? Gilt das Tierverbot oder ist es Diskriminierung gegen den Halter wenn uns ein Mietvertrag wegen Haltung eines therapeutisches Tieres abgesagt wird?

    Irene

    • Mietrecht.org
      15.01.2018 - 16:10 Antworten

      Hallo Irene,

      bitte befragen Sie einen Anwalt, der sich im Schweizer Mietrecht auskennt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chris
    15.01.2018 - 19:22 Antworten

    Erstmal vielen Dank für den Artikel.
    In meinem Mitvertrag steht die Klausel: “Der Mieter ist verpflichtet – sofern nach Art und Größe des Haustieres erforderlich – für das Halten von HAustieren eine Genehmigung des Vermieters einzuholen.”

    Ich habe nun meinen Vermieter gefragt, ob ich einen Hund halten darf – ohne Angabe von Rasse oder Größe des Hundes. Es würde sich auf jeden Fall um keinen Kampfhund handeln und eher ein kleiner Hund werden.

    Die Antwort des Vermieters war, dass wir keinen Hund haben dürfen. Begründet wurde es damit, dass im Erdgschoß ein Kindergarten ist und wenn der Vermieter uns die Erlaubnis gibt, er sie jedem Mieter geben müsste.

    Zudem hat keiner der anderen Bewohner des Hauses etwas gegen Hundehaltung.

    Ist das Verbot bzw. die Begründung rechtens?

    Vielen Dank für die Antworten!!

    • Mietrecht.org
      15.01.2018 - 19:59 Antworten

      Hallo Chris,

      der Vermieter möchte einfach keinen Hunde – das dies als Grund ausreicht darf bezweifelt werden. Auf der anderen Seite kann ich verstehen, wenn der Vermieter in seinem Haus keine Hunde wünscht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessi
    25.01.2018 - 12:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einer Genossenschaftswohnung im 3 Stock und in meinem Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass Hunde nicht erlaubt sind. Jedoch hat meine Mutter einen Hund (Kniehoch, lieb, kastriert, bereits 9 Jahre alt) und ich werde ihn “Erben” (es gibt sonst niemanden) , da sie ableben wird. Telefonisch hat mit die Hausverwaltung mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen gemacht werden, da sie jeden Mieter gleich behandeln.

    Mir bleibt nach diesem Gespräch eigentlich nur noch die Wohnungssuche oder? Den Hund abgeben kriege ich nicht übers Herz… Können Sie mir einen Rat geben?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    Jessi

    • Mietrecht.org
      25.01.2018 - 14:49 Antworten

      Hallo Jessi,

      wenn der Vermieter die Hundehaltung rechtmäßig untersagt, dann dürfen Sie in dieser Wohnung keinen Hund halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Richter
    13.02.2018 - 16:00 Antworten

    Hallo zusammen,

    es gibt 4 Wohnungen in dem Haus wo wir wohnen und eine Partei hat 3 kleine, unerzogene und aggressive Hunde die dauernd Lärm verursachen und Tag und Nacht bellen. die Wohnung ist kleiner als 70 Quadratmeter. Vor ein paar Wochen gab es zusätzlich eine neue Familie die neue eingezogen ist und die besitzen auch ein klein Hund. Die 3 Hunde von einer Familie und der 1 Hund von der zweite Familie kommen miteinander nicht klar und bellen sich gegenseitig an jedes Mal wenn einer von den beiden Familien mit den Hunden spazieren geht. Ist so was gar nicht geregelt? Welche Möglichkeiten haben wir vor allem weil unser 4 jähriger Sohn besonders von den 3 aggressiven Hunden sehr viel Angst kriegt und teilweise nicht traut nach draußen zu gehen. Was können Sie uns in diesem Fall empfehlen?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      13.02.2018 - 18:59 Antworten

      Hallo Frank,

      ich denken Sie könnten Protokoll über die Lärmbelästigung führen, den Vermieter informieren und ggf. über eine Mietminderung nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kat_H
    07.03.2018 - 08:01 Antworten

    Hallo,
    Bei uns ist auch Variante 4 der Fall, dass wir die Zustimmung des Vermieters beantragen müssen. Wir sollten im Hausflur einen Aushang machen auf dem die restlichen Mietparteien unterschreiben sollten, dass sie mit einem Hund im Haus einverstanden sind.
    3 haben mit Ja gestimmt, 3 mit Nein und 1 Enthaltung. Die 3, die mit Nein stimmten, wohnen in den obersten beiden Stockwerken (wir im EG) und wären somit am wenigsten vom Hund mitbekommen.
    Jetzt hat die Vermietung gesagt, dass aufgrund der 3 Nein Stimmen eine Hundehaltung nicht erlaubt werden kann.

    Für uns ist das kein richtiger Grund um eine Hundehaltung zu verbieten.
    Darf die Vermietung das nur wegen 3 Nein Stimmen? Oder gibt es für uns eine Möglichkeit doch noch einen Hund in unsere Wohnung zu holen?

    Vielen Dank schonmal.

  • Hanna Schober
    03.04.2018 - 16:22 Antworten

    Hallo,
    meine Vermieter haben die Haustierhaltung im Mietvertrag ausgeschlossen. Ich würde mir allerdings gerne einen Welpen kaufen und ihn beruflich bedingt als Schulhund ausbilden lassen. Ich habe meine Vermieteten bereits vor zwei Wochen per Mail und diese Woche nochmals per Post um eine Ausnahmeregelung gebeten. Bisher kam keinerlei Reaktion. Wie kann ich weiter vorgehen? Ein generelles Verbot ist ja eigentlich nicht rechtens. Könnte ich mir somit einfach einen Hund kaufen und ihn in meiner Wohnung halten?

  • cilly
    19.05.2018 - 08:17 Antworten

    Hallo,
    wir hatten schon in dieser Wohnung einen Mischlingshund und unsere Kinder wünschen sich wieder einen. Im MIetvertrag steht drinnen, dass der vorherige Mischlingshund Flocke sein darf.
    Muss ich nun neu anfragen oder darf ich mir ohne zu nach zu fragen einen neuen holen?
    Danke für Eure Hilfe

    • Mietrecht.org
      21.05.2018 - 13:56 Antworten

      Hallo cilly,

      wenn die Genehmigung des Vermieters für einen bestimmten Hund gilt, brauchen Sie für einen anderen Hund eine weitere Genehmigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Björn
    04.06.2018 - 12:25 Antworten

    Schönen Guten Tag.
    Ich habe in einem Artikel gelesen das der Vermieter dem Mieter eine Hundehaltung nicht untersagen darf wenn die Mietwohnung über einen Gartenanteil verfügt?!Ist das richtig?
    Zum anderen wollte ich fragen wenn andere Mieter einen Hund halten dürfen und ich nicht…
    Ist das rechtens? Oder gilt hier die Gleichbestimmung?
    MfG

  • Desiree Stahl
    30.07.2018 - 15:18 Antworten

    Hallo,
    In meinem Mietvertrag ist festgelegt, dass eine allgemeine Tierhaltung in der Wohnung verboten ist. Zur Zeit ist der Hund meines Freundes (da er seit acht Wochen in Reha ist) bis zum 31.07 geduldet. Danach muss er aus der Wohnung “verschwinden” und nun wurde auch ein Verbot aus gesprochen, das der Hund (Alt-Deutscher Schäferhund, 10 Jahre) nicht mal mehr über Nacht bleiben darf.
    Ist dies rechtens?
    Vielen Dank für die Hilfe

  • Nina
    25.10.2018 - 15:09 Antworten

    Hallo, mein Freund und ich wohnen in einem Haus seiner Großeltern zur Miete, es gibt keinen Mietvertrag. Zuvor wohnte die Tante meines Freundes 6 Jahre mir Hund in diesem Haus. Ich würde sehr gerne einen Hund halten. Da ich Depressionen habe, hat mir unter anderem mein Arzt dazu geraten, da er meint, dass es meine Lebensqualität verbessern würde. Da es Probleme mit dem Hund der Tante gab, verbieten die Großeltern uns das halten eines Hundes. Ich würde sehr gerne dagegen vorgehen, da mein Alltag sehr von Traurigkeig überschattet ist und ich in einer Hundetherapie die Erfahrung gemacht habe, dass ein Hund sehr viel Freunde in mein Leben bringt.
    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten doch einen Hund zu halten, dürfen sie mir das überhaupt verbieten? Kann ich gekündigt werden weil ich einen Hund halten möchte? Wir wohnen in einem 100 qm Haus auf dem Lande mit Hof und Garten neben den Großeltern meines Freundes. Beschädigungen im Haus wären ja von der Haftpflichtversicherung des Hundes mit abgedeckt. Ich würde mich auch vertraglich dazu verpflichten für alle Beschädigungen aufzukommen.
    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Pierre
    25.03.2019 - 14:11 Antworten

    Guten Tag,
    folgende Situation.
    Mehrfamilienhaus,verschieden Wohungseigentümer, bisheriger Stand war die übliche Klausel im Vertrag.
    Im Mietvertrag steht die übliche Klausel bzgl. Tierhaltung und bei Hunden Zustimmung des Vermieters,handschriftlich wurde hinzugefügt “keine Haustiere”. Nun wurde ich Diabetiker und will bzw. muss ich einen Diabetikerwarnhund zulegen bzw. ausbilden. Kann der Vermieter dieses Hund auch verbieten?
    Im Haus wohnt schon eine Familie mit Hund die den Hund illegal zugelegt hat. Nun hat die Familie einen neuen Wohnungsteigentümer und diesem ist es egal ob ein Hund in der Wohnung ist bzw. duldet den Hund. Der Hund muss also nicht weg. Ist es erlaubt das im Haus jeder Eigentümer seine Haltung zum Thema Hund frei entscheiden kann zumal einmal festgelegt wurde dass alle Wohnungen keine Hunde halten dürfen?

  • Anne K.
    16.04.2019 - 20:42 Antworten

    Hallo, ich bin vor einem Jahr in meine jetzige Mietwohnung gezogen. Damals holte ich mir mündlich die Erlaubnis meines Vermieters einen Hund zu halten und bin mit ihm zusammen dann auch eingezogen. Nun, nach einem Jahr, verbietet er plötzlich die Haltung, weil der Hund angeblich den Korkteppich im Treppenhaus abnutzen würde und andere Mieter sich bedroht fühlen. Ich habe mit allen Mietern Kontakt aufgenommen und alle sind mit dem Hund einverstanden und sind selbst empört über das Verhalten des Vermieters und können sich nicht erklären, woher er die Info nimmt, dass jemand sich bedroht fühlen würde. Ich habe sogar von allen Nachbarn die Unterschriften, dass sie mit dem Hund einverstanden sind. Der Hund bellt nie, ist wohl erzogen, ist stets angeleint und hinterlässt keinen Kot im Hausflur oder dem Garten, der zum Haus dazu gehört. Kann er mir nun plötzlich die Haltung untersagen mit der einfachen Begründung er würde den Flur beschmutzen und den besagten Teppich abnutzen?
    Vielen Dank vorab.

    • Mietrecht.org
      17.04.2019 - 08:54 Antworten

      Hallo Anne,

      ich würde an Ihrer Stelle versuchen so gut es geht zu legen, dass Ihr Vermieter die Hundehaltung tatsächlich genehmigt hat und er diese Genehmigung i.d.R. nur aus wichtigen Grund widerrufen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carolin Güthlein
    22.05.2019 - 23:36 Antworten

    Hallo liebes Team,

    ich wohne nun seit 10 Jahren in meiner Mietwohnung. Schon von Anfang an wurde in diesem Vertrag festgehalten ,das Katzen – und Hundehaltung verboten ist.
    Nun habe ich vor fünf Jahren bei meinem Vermieter (Gemeindewohnung) schriftlich nachgefragt, ob ich mir nicht doch einen kleinen Hund zulegen dürfte, da ich aus gesundheitlichen Gründen in Bewegung bleiben soll (Spaziergänge), und ich diese nicht gerne allein bestreiten möchte. Zudem war ich mein halbes Leben lang Hundehalterin und sehne mich sehr nach vierbeiniger Gesellschaft Ich weis sehr wohl um die Verantwortung für so ein Tier.
    Ich habe auch angeführt, das für mich nur mehr ein kleiner Hund in Frage käme.
    Ich bekam von Vermieterseite kurz darauf ein Schreiben, das man von dem Halteverbot nicht absehen werde, mit der Begründung, das es diesbezüglich wohl bei anderen Mietern Probleme gegeben hätte. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, wurde mir im nächsten Satz (Schlußsatz) gleich einmal damit gedroht, das man mir fristlose kündigen würde, wenn ich mich nicht daran halte.
    Nun habe ich vermehrt gelesen, das sehr kleine Hund als “Kleintiere” zählen. Zudem haben einige Bekannte verlauten lassen, das sich diesbezüglich gesetzlich einiges getan hätte.
    Da ich aber nicht Gefahr laufen möchte, gekündigt zu werden, wollte ich Sie als Experten fragen, was Sie mir anraten würden – womit ich auch leben könnte.
    Mir geht dieser Herzenswunsch schon sehr ab. Nachdem ich chronische Patientin bin (und auch nicht mehr berufsfähig) würde mich ein Hündchen zwar nicht heilen, aber wohl sehr zu meinem Wohlbefinden
    beitragen.

    Ach ja: ich wohne in einem Häuschen, das keine anderen Mieter hat. Auf der einen Hausseite befindet sich ein Krankenhaus, auf der anderen Seite ein Geschäftshaus. Lärmbelästigung könnte man mir nicht zuschreiben, da hier keiner Rücksicht auf das Krankenhaus nimmt ,weder die Gemeinde, noch die lieben Mitmenschen (selber Hunde, Eisdiele in der Nachbarschaft und viele Feste auf dem Platz)

    Vielen lieben Dank schon im Vorraus für ihre Antwort

  • Steffi E.
    19.09.2019 - 19:38 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne seit 4 Monaten in einer neuen Wohnung die tierhaltung nach Vereinbarung regelt. Wir hatten bereits vor Einzug Probleme mit der Verwaltung. Nach Kontakt mit anderen Mietern sind diese auch nicht positiv auf das Verwaltungspaar zu sprechen.
    Wir wohnen in einer Dachgeschoss Maisonnette Wohnung.
    Oben ist nur das Schlafzimmer, wo Teppich verlegt ist. Der ist ekelig und wir hatten bei Einzug gefragt ob wir diesen auch raus reissen können, dies wurde zögerlich bejat. Unten sind Fliesen und pvc.
    Wir möchten uns einen Hund zulegen. Ich bin aktuell noch schwanger.
    Folgendes habe ich als Antwort von der Hausverwaltung erhalten :
    “wir können einer Hundehaltung leider nicht zustimmen.Hundehaltung in einer Dachgeschosswohnung ist nicht artgerecht. Hinzu kommt ein Bodenbelag aus einer Naturfaser, welcher die Gerüche von einem Hund aufnehmen würde.Ohne Festlegung auf eine Rasse und / oder Größe, ist selbst eine wohlwollende Entscheidung nicht möglich (unabhängig von Dachgeschoss und Teppich). ”

    Müssen wir uns mit dieser Antwort zufrieden geben?

    • Mietrecht.org
      08.10.2019 - 09:38 Antworten

      Hallo Steffi,

      ich würde die Rasse benennen und erfragen, warum keine artrechte Haltung nicht möglich sein soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria H.
    09.02.2020 - 13:07 Antworten

    Guten Tag,

    ich stehe kurz vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages. Die Haltung meines freundlichen, ruhigen etwa kniehohen Mischlingshundes (Border-Collie) wird vom Vermieter erlaubt. (ich habe von Vorvermietern auch Referenzen bezüglich meines Hundes, der dort als freundlich, ruhig und gut erzogen dargestellt wird)

    So weit, so gut.

    Nun gibt es einen Anhang zum Mietvertrag (der vom Maklerbüro ausgefertigt wird; den Vermieter kenne ich persönlich noch nicht!) bzgl. Hundehaltung.
    Dort steht ziemlich viel Allgemeines zur Hausordnung und Beseitungung von Verunreinigungen etc. – auch in Bezug auf Katzen …
    Alles klar und für mich selbstverständlich. Ich bin Rentnerin und habe schon seit über 30 Jahren Hunde in Mietwohnungen gehabt und noch nie Probleme, weil ich immer Rücksicht nehme auf andere Mieter und das Eigentum anderer.
    Nun beunruhigt mich folgender Passus im Anhang, der Bestandteil des Mietvertrages würde:

    Unrechtsfolgen: Bei berechtigten Beschwerden der Mitmieter sowie bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Ziffern 2 bis 6 dieser Vereinbarung kann der Vermieter schriftlich verlangen, dass die lästigen Auswirkungen der Heimtierhaltung innerhalb einer Woche beseitigt werden. Leistet der Mieter auch einer zweiten schriftlichen Mahnung keine Folge, so kann der Vermieter auf vertragsgemäße Benutzung, Unterlassung des Missbrauches und Schadenersatz klagen.
    (ACHTUNG, folgender Passus ist im weiteren Verlauf gemeint): Aus wichtigen Gründen kann der Vermieter unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten durch eingeschriebenen Brief dem Mieter die Genehmigung zur Heimtierhaltung entziehen, und der Mieter hat
    innerhalb dieser Frist sein Heimtier an einen neuen, geeigneten Platz außerhalb des Mietobjekts zu
    bringen.

    Der letzte Absatz macht mir Kopfzerbrechen. 1. “Aus wichtigen Gründen” ist nicht weiter definiert, der Vermieter könnte (willkürlich) seine wichtigen, also subjektiven, Gründe aufführen, oder?
    Da dort nicht steht, dass ein Verstoß (z.B. gegen die Hausordnung oder Nicht-Beseitigung von Hinterlassenschaften etc.) eine Kündigung nach sich zieht, sondern dass das Heimtier abzuschaffen sei, macht mich sehr unsicher.
    Grund: Ich habe einem zweijährigen Kündigungsausschluss zugestimmt. Was nun, wenn der Vermieter nach Einzug irgendwann mit einem “wichtigen” Grund kommt und von mir verlangt, dass ich meinen Hund abschaffe. Ich habe dann noch nicht einmal die Möglichkeit zu kündigen, da ich an die zwei Jahre gebunden bin. Im Prinzip macht mir das nichts aus, ich will sowieso langfristig mieten. Und meine Hündin ist tatsächlich ruhig und sehr menschenfreundlich; es gab noch nie Probleme, auch nicht mit Mitmietern!
    Wir hätten in der neuen Wohnung einen separaten Eingang, im EG, und auch nur zwei Mitmieter, einer neben uns einer oben drüber.
    Einen direkten Kontakt mit den Mitmietern würde es wohl kaum geben, kein gemeinsamer Hausflur, außerdem keinen Grund zur Beschwerde, weil meine Hündin höchst selten allein sein würde. Sie bellt auch kaum, zumal ich immer da bin oder sie mit mir aushäusig ist. Auch ist sie selbstverständlich stubenrein und in den früheren Wohnungen gab es nie irgendwelche Beanstandungen.
    Aber könnte der Vermieter nun – willkürlich – entscheiden, vllt. weil einem Mitmieter nun meine Nase nicht passt – , dass ich meinen Hund abgeben muss? Wäre es nicht angemessener, dass im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung mir die Kündigung droht. Dass das da genau definiert werden muss!
    Ich befinde mich in einer Zwickmühle.
    Ich will diese Wohnung so gern haben.
    Ich kenne den Vermieter nicht, kann also nicht mit ihm ehrlich über meine Sorge reden. (er kennt auch meinen Hund nicht, nur die Maklerin, die kein Problem sah)
    Muss ich nun diesen Mietvertrag in der Form, also mit diesem Passus, unterschreiben? Oder ist das eigentlich unzulässig? Müssen nicht auch die Rechte des Mieters (gleichermaßen wie die des Vermieters) beachtet werden?
    Wie kann man verlangen, dass jemand seinen Hund, seinen Lebensgefährten, abschafft? Aufgrund von “wichtigen Gründen”, die nicht näher definiert sind! Wäre da nicht eine Kündigung angemessener? (Wie gesagt, ich hätte in den ersten zwei Jahren keine Möglichkeit zu kündigen, also auch nicht, wenn der Vermieter verlangt, dass ich mein Tier abschaffe …)
    Was ist das für eine Knebel-Formulierung, die dem VErmieter alle Rechte einräumt, den Mieter allerdings vollkommen ausliefert.
    Wie gesagt: Ich erwarte nicht, dass meine Hündin Probleme macht, weil sie sehr ruhig und freundlich ist, aber ich kenne die Mitmieter nicht, kenne den Vermieter nicht und kann überhaupt nicht einschätzen, wie dieser o.g. Passus zu meinem Nachteil ausgelegt würde.

    Danke für kurze Rückmeldung, ob so ein Passus überhaupt rechtens ist und nicht der reinen Willkür des Vermieters unterliegen würde – gegen das Recht des Mieters von einer ordentlichen Kündigung.

    Liebe Grüße
    Maria

    PS: Bitte um Entschuldigung für die Länge des Textes, ich wollte mich nur richtig verständlich machen.

    • Mietrecht.org
      10.02.2020 - 11:37 Antworten

      Hallo Maria,

      danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Möglicherweise ist die Klausel unwirksam, dass könnten Sie hier prüfen lassen: Klausel im Mietvertrag prüfen (für Mieter und Vermieter).

      Ich würde den Vermieter auf die Zwickmühle hinweisen und darum bitten die Klausel zu ändern. Auf der anderen Seite wird die beschriebene Situation vermutlich nie eintreten.

      Eine Abschaffung des Tieres us wichtigem Grund kann der Vermieter grundsätzlich immer verlangen, aber in der Tat kann dann i.d.R. zur Mieterkündigung führen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marc
        19.03.2021 - 23:10 Antworten

        Moin Herr Hundt.

        Wir würden uns gerne einen Yorkshire Terrier anschaffen.
        Wir wohnen derzeit in einem 4 Parteien Mietshaus.
        Unser Nachbar hatte sich im letzten Jahr die Erlaubnis für einen American Staffordshire Terrier ohne Probleme eingeholt. Auch ein Pärchen, welches im vergangenen Jahr ausgezogen ist, hatte einen Hund und 2 Katzen.
        Im Mietvertrag steht das man die Erlaubnis des Vermieters braucht.

        Nun ist es so das der Vermieter die Verwaltung zum 01.02.21 gewechselt hat und es uns nicht erlaubt den Yorki einziehen zu lassen. Als Grund gab er an das es in der Wohnanlage derzeit 2 Problemhunde gibt und deswegen neue Hunde verbietet.

        Auch ein persönliches Gespräch lehnte der Vermieter ab, dies hatte uns die Verwaltung am Telefon mitgeteilt.

        Meine Frage ist nun, gibt es Möglichkeiten doch noch die Zustimmung zu bekommen?

        Lg Marc

        • Mietrecht.org
          20.03.2021 - 12:35 Antworten

          Hallo Marc,

          die Frage ist, ob der Grund der Absage durch die Rechtsprechung gedeckt ist. Recherchieren Sie hier weiter.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Katja-Susann Rose
    17.07.2020 - 08:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter fordert für die Hundehaltung eine Genehmigung. Soweit so gut. Beantrage ich diese soll ich 10,00 € dafür zahlen. Ist das statthaft? Es handelt sich dabei nach meiner Ansicht um Verwaltungskosten.
    Was kann passieren wenn ich die 10,00€ nicht zahle und die Sache auf sich beruhen lasse. Ich habe bereits bei meiner Wohnungsbewerbung angegeben, dass ich einen Hund habe. Auf Unkenntnis kann sich der Vermieter also nicht berufen.

    Für eine Vermieterbestätigung, die zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig ist werden im Übrigen auch Kosten erhoben.

    • Mietrecht.org
      17.07.2020 - 09:07 Antworten

      Hallo Katja-Susann,

      ja, das sind m.E. Verwaltungskosten. Die Frage ist aber, ob Sie ihr Ziel erreichen, wenn Sie sich hier hart zeigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marielle
    18.08.2020 - 17:07 Antworten

    Hallo,

    wir brauchen die Einverständnis unser Vermieterin. Sie hat jetzt aber abgelehnt, wegen den Tierhaaren. Sie meinte, dass die Wohnung vorher Tierhaarfrei war und sie es auch weiterhin so haben möchte, wegen möglicher Allergien. Obwohl man diese ja bereinigen kann, wenn wir dann in ein paar Jahren ausziehen sollten. Ich bin selber Allergikerin, aber nicht gegen Tierhaare, trotzdem weiß ich, dass das was die Allergie auslöst, nicht in die Wände o.ä. zieht. Die Nachbarn haben zwei Hasen, da kann jemand auch eine Allergie haben, aber diese dürfen ja ohne Erlaubnis gehalten werden. Und die Nachbarn im Haus, die einen anderen Vermieter haben, haben auch Hunde.
    Die Frage ist jetzt, ob die Begründung mit den Tierhaaren gerechtfertigt ist und wir uns somit keinen Hund zulegen können?

    MfG
    Marielle

    • Mietrecht.org
      18.08.2020 - 20:12 Antworten

      Hallo Marielle,

      sicherlich eine sehr “dünne” Begründung die m.E. rechtlich nicht haltbar ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fiona
    12.12.2020 - 10:51 Antworten

    Hallo,
    mein Mann und ich leben in einer 73qm Wohnung. Wir habe die Hausverwaltung gefragt ob wir einen Labrador anschaffen könnten. Dieses wurde uns nicht gestattet, da der Labrador eine Schulterhöhe von 57-60cm hat und es sind nur Hunde mit eine Schulterhöhe von 40 cm erlaubt. Begründung dafür is erfolge “Um eine artgerechte Haltung sicherzustellen wäre eine deutlich größere Wohnung oder ein Haus mit Garten erfoderlich damit der Hund seinem natürlichen Bewegungs- und Beschäftigungsdrang nachgehen dann. In Ihrer Wohnung erscheint un dies nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht möglich. Eine Genehmigung zur Hundehaltung können wir nur erteilen wenn Sie einen geeigneten kleinen Hund vorschlagen mit einer Widerristhöhe unter 40cm”. Ist diese Einschränkung rechtens?
    VG,
    Fiona

    • Mietrecht.org
      14.12.2020 - 07:53 Antworten

      Hallo Fiona,

      ob die Antwort der Hausverwaltung rechtssicher ist, könnten Sie mit der Recherche nach entsprechenden Urteilen herausfinden. Ich kann die Argumentation allerdings sehr gut nachvollziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carolyn
    08.01.2021 - 13:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen in einem Reihenhaus mit Garten und sind hier vor 5 Jahren mit Hund eingezogen. Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass nur dieser Hund gehalten werden darf.
    Unser Hund ist letztes Jahr gestorben und wir würden gerne wieder ein Tier halten und dachten an eine oder zwei Katzen. Unsere Vormieter hatten zwei Wohnungskatzen.
    Darf unser Vermieter aufgrund der Klausel im Vertrag die künftige Tierhaltung verbieten?

    Danke für Ihre Beratung!

    Carolyn

    • Mietrecht.org
      08.01.2021 - 13:42 Antworten

      Hallo Carolyn,

      wenn der Vermieter Ihre Erlaubnisanfrage ablehnt, muss er die Ablehnung begründen. Versuchen Sie also Ihr Glück.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    31.01.2021 - 20:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wollen in eine neue Wohnung ziehen und uns dann einen Hund zulegen. Im Mietvertrag ist keine Regelung zwecks Tierhaltung aufgeführt, jedoch haben wir in unserer Mieterselbstauskunft vermerkt, dass wir uns einen kleinen Hund anschaffen wollen (ohne, dass weiter mit dem Vermieter darüber gesprochen wurde). Kann uns der Vermieter nach Einzug trotzdem die Anschaffung eines Hundes verbieten, wenn wir dann um Erlaubnis fragen? An sich wurde uns ja durch die Zusage zur Wohnung bestätigt, dass alles, was in der Selbstauskunft steht, im Einklang mit den Vorstellungen des Vermieters steht.

    Wäre eine Ablehnung des Vermieters also rechtens oder könnte man auf Grundlage der Selbstauskunft eine Hundehaltung durchsetzen?

    Viele Dank und Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      01.02.2021 - 07:47 Antworten

      Hallo Julia,

      bitte lesen Sie unter “2. Wenn die Tier- und Hundehaltung im Mietvertrag überhaupt nicht geregelt ist” nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    10.03.2021 - 06:57 Antworten

    Die Nachbarin, die über mir wohnt hat 2 Hunde die in der Nacht regelmäßig hin und her rennen. Da meine Nachbarin laut eigener Aussage seit 10 Jahren Arbeitslos ist und ich untere der Woche um 5 Uhr morgens zur Arbeit muss stört mich das sehr, da ich immer wieder wach werde wenn ich höre wie die Hunde über das Laminat rennen. Auf meine bitte darauf zu achten entgegnete Sie (die Nachbarin) das “geht klar”. Verändert hat sich leider nichts, ich bin jeden Morgen wie gerädert. Konnte im Mietvertrag nichts dazu finden. Ich weiß auch nicht ob die Hunde ihr gehören oder dem Freund der seit einiger Zeit bei ihr wohnt aber meines Wissens nach nicht im Mietvertrag steht. Ich weiß nicht was ich noch tun kann??? Bitte um Rat!
    Viele Grüße
    Marcel Lenz

    • Mietrecht.org
      10.03.2021 - 20:23 Antworten

      Hallo Marcel,

      holen Sie den Vermieter in Boot und versuchen Sie zu dritt eine Lösung zu finden. Insgesamt m.E. schwierig, da die Hunde “nur rennen” nicht nicht bellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lars
    25.03.2021 - 21:24 Antworten

    Hallo! Bei uns ist folgendes der Fall:
    Zuerst einmal trifft Punkt 4 zu, die Erlaubnis haben wir allerdings nur mündlich erhalten (unter Zeugen). Meine Freundin, ihre 5jahrige Tochter und ich leben in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Parteien. Mein Vermieter behauptet nun mein Hund sei aggressiv und nicht erzogen, ausserdem soll es bereits Beschwerden deswegen gegeben haben und es wird behauptet daß er den Nachbarshund gebissen hat was einfach eine Lüge ist!! Mein Hund ist alles andere als aggressiv, er ist gut erzogen und hört aufs Wort. Er ist nun 3 Jahre alt und nicht kastriert manchmal ist er etwas stürmisch wenn er draussen ist und bei fremden oft im ersten Augenblick misstrauisch aber auf gar keinen Fall aggressiv, er ist schließlich mit einem Kind aufgewachsen und wird von uns immer gut behandelt und gepflegt. Nun verlangt der Vermieter von uns das wir die Hundeschule besuchen und das der Hund nurnoch mit einem Maulkorb nach draussen darf ansonsten droht er mit einer fristlosen Kündigung. Der Vermieter hat den Hund erst 1 Mal gesehen und dort war der Hund leider etwas ängstlich und eingeschüchtert da er eine Person wie den Vermieter nicht kennt (Vollbart und längere schwarze haare, niemand in unserem Bekanntenkreis hat einen Vollbart) und hat ihn angeknurrt und gebellt was den Eindruck von ihm wohl versaut hat. Ich möchte nochmal betonen daß der Hund keinesfalls aggressiv ist, im Gegenteil er ist ein guter Familien Hund und will nur spielen nichts weiter. Ich habe Angst das wir nun machtlos sind da mein Vermieter mir nicht glauben will und schon sehr herablassend mit mir gesprochen hat. Ich freue mich über jede Hilfe. Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      26.03.2021 - 08:16 Antworten

      Hallo Lars,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Wenn der Vermieter Ihnen kündigen will, sollte er zuvor eine Abmahnung senden, die er entsprechend begründen muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Lars
        26.03.2021 - 17:36 Antworten

        Hallo Herr hundt, ich mach mir jetzt grosse sorgen. Wir mussten die Wohnung vor Einzug komplett renovieren und mir kommt es Grad so vor als wollte der Vermieter uns jetzt nach getaner Arbeit loswerden. Er bezieht sie auf die Aussagen einer Nachbarin dessen Kinder wohl erzählen das unser Hund aggressiv sei. Er ist es allerdings wirklich kein bisschen. Ich weiss nicht wie ich mich ihm gegenüber verhalten soll da er mir schon sehr schwerwiegende unbegründete Vorwürfe macht.

  • Ben
    02.04.2021 - 15:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserer kleinen Mietswohnung (38m²) trifft Punkt 4 zu. Wir haben daher bei der Verwaltung angefragt, die uns direkt ein “Verbot” der Hundehaltung erteilt hat. Als Grund wurde zunächst lediglich genannt, dass die Wohnung zu klein für Hunde sei.
    Allerdings gibt es bereits Hunde im Haus, zu denen die Verwaltung meinte, dass das noch aufgrund älterer Mietverträge (Immobilie hat 2019 den Eigentümer gewechselt) der Fall sei und “dass sie da dran sind [die Hunde loszuwerden]” – wie auch immer das Aussehen soll.
    Nach einer weiteren Mail oder Telefonat viel dann außerdem der Satz, dass der Eigentümer “einfach keine Hunde im Haus will”. Brisant ist unserer Meinung nach, dass das Haus eine reine Finanzanlage für den Eigentümer (selbst Anwalt.. macht wohl irgendetwas mit “Hausverwaltung”) ist.

    Gehen wir Recht in unserer Annahme, dass rein rechtlich gesehen uns die Hundehaltung so gar nicht verboten werden kann?

    Vielen Dank!

    Ben

    • Mietrecht.org
      03.04.2021 - 11:32 Antworten

      Hallo Ben,

      auch wenn die Ablehnung vielleicht (noch) nicht ideal formuliert ist, ist das Argument nachvollziehbar. Insbesondere dann, wenn Sie nicht allein in der 38 qm-Wohnung leben (sondern z.B. mit zwei Personen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefanie
    08.04.2021 - 15:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    lebe seit 13 Jahren in der selben Mietwohnung, vom alten Eigentümer wurde mir damals die Hundehaltund eines näher beschriebenen Hundes erlaubt.
    Der neue Eigentümer hat den Mietvertrag und bestehende Absprachen übernommen.
    Nun ist unsere Hündin verstorben und wir würden gerne eine neue Hündin in unsere Wohnung holen.
    Bedarf es hierfür eine neue Erlaubnis oder ist die alte ausreichend??

    Viele Grüße

    Stefanie

    • Mietrecht.org
      08.04.2021 - 20:39 Antworten

      Hallo Stefanie,

      ja, wenn Ihnen die Haltung für einen bestimmten Hund genehmigt wurde, benötigen Sie eine neue Genehmigung für einen anderen Hund.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M. K.
    17.05.2021 - 19:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Zunächst, nicht ohne zuvor, vielen Dank für Ihre Aufarbeitung hier auf mietrecht.org.

    Meine Frau und ich wohnen seit 5 Jahren in einem Dreifamilienhaus zur miete. Seit April 2020 mieten wir nun die zweite Wohnung auf Grund eines Familienzuwachses an. Zusammen beträgt die Wohnfläche ca. 175 m², ein eigener Garten mit ca. 80 qm ist auch dabei.

    Wir wollen uns nun einen Hund anschaffen (Schulterhöhe max. 30 cm), Mischling, kein Kampfhund. Der Hund soll kastriert werden. Außerdem soll ein Wesenstest durchgeführt werden um die Eignung zur Arbeit mit Kindern (Kindergartenhund) zu überprüfen. Ausbildung des Hundes verstehst sich von selbst.

    Im Mietvertrag ist Punkt 4 vereinbart. Mehrere Telefonate und ein schriftlicher Antrag führten zur Absage.

    Die Begründung:
    – Möglicher Ärger im Haus (die zweite Mietpartei findet es in Ordnung, dass uns einen Hund anschaffen wollen)
    – Die Treppe geht durch die Krallen kaputt (wir würden für alle Schäden entsprechend aufkommen und es ist in unserem Interesse, dass die Mietsache intakt bleibt)
    – Der Hund pinkelt vielleicht möglicherweise ins Treppenhaus
    – Der Hund wird alleine sein (ich arbeite dauerhaft im Homeoffice)
    – der Hund ist zu groß, kleine Hunde wären i.O.
    – Das Bellen des Hundes könnte andere Nachbarn stören (es handelt sich um ein freistehendes Mehrfamilienhaus).

    Können diese Punkte eine tatsächliche Begründung für die Verweigerung der Hundehaltung sein?

    Beste Grüße und vielen Dank vorab,

    Marcel

    • Mietrecht.org
      17.05.2021 - 20:34 Antworten

      Hallo Marcel,

      danke für Ihre Lob. Ihr Vermieter hat gewisse Befürchtungen, die aber m.E. keine Absage begründen. Ich würde aber davon unabhängig überlegen, ob Sie sich mit der Anschaffung eines Hundes gegen den Vermieter “stellen” wollen. Offensichtlich haben Sie ein gutes Verhältnis, sonst hätten Sie keine zweite Wohnung in Haus anmieten können. Ich kann zumindest verstehen, dass der Vermieter einfach ein ungutes Gefühl bei einem Hund hat und nicht wünscht, dass in seinem Haus ein Hund lebt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • M. K.
        19.05.2021 - 19:48 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das Verhältnis ist aushaltbar, es könnte aber mehr “geben” und weniger “nehmen” geben. Verstehen kann ich die Befürchtungen auch, allerdings kann man sehr viel über Kommunikation lösen.

        Vielen Dank nochmals und bleiben Sie gesund,

        Marcel

  • Jacqueline Maus
    19.05.2021 - 17:44 Antworten

    Guten Tag,

    In unserem Mietvertrag ist die vierte Variante hinterlegt.

    Wir haben einen Lapradormix und im Vertrag steht das “der im Haushalt lebende Hunde” erlaubt sei. Also ein kleiner Schreibfehler.

    Jetzt möchten wir zwei russische Toy Terrier ca.2 Kilogramm, beide über ihr zu erwartendes Lebensalter hinaus, in unsere Obhut nehmen, sie sind von einem guten Freund und er kann Sie auf Grund einer Erkrankung nicht mehr halten.

    Unsere Vermieterin verbietet das, mit der Aussage, sie möchte nicht so viele Hunde in dem großem Einfamilien-Reihen-Mietshaus mit über 400 qm Garten haben.

    Mündlich hatte Sie uns zugesagt, dass wir gerne noch einen Hund anschaffen können, wenn wir sie informieren. Nun sagt Sie, dass Sie meinte, wenn unser jetziger Hund versterben würde.

    Ist das Willkür, oder Rechtens?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jacqueline

    • Mietrecht.org
      19.05.2021 - 21:32 Antworten

      Hallo Jacqueline,

      ich kann zumindest verstehen, dass die Vermieterin keine drei Hunde in dem Reihenhaus wünscht. Ob eine Absage für diese Sachlage rechtmäßig ist, sollten Sie mit der bestehenden Rechtsprechung abgleichen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hans Günter Theobald
    20.05.2021 - 10:45 Antworten

    Ensprechend unserem Mietvertrag ist die Haltung eines Hundes erlaubt. Meine Frau soll jetzt einen kleinen Chiwawa ihrer Freundin übernehmen. Bis zu welcher Größe zählt in NRW ein solches Tier noch nicht als Hund im Sinne des Mietvertrages?
    Danke

    • Mietrecht.org
      20.05.2021 - 21:17 Antworten

      Hallo Hans Günter,

      ich verstehe die Frage leider nicht – wenn Sie Hundehaltung ohnehin erlaubt ist, gibt es doch kein Problem?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mario W.
    25.05.2021 - 14:42 Antworten

    Hallo, mir wurde durch den Vermieter eine Hundehaltung (kleine Hunde) gestattet, ohne Befristung o.ä. . Meinen bisherigen Hund gibt es nicht mehr und ich habe mir einen neuen, jedoch kleineren Hund zugelegt. Jetzt kam mein Vermieter auf mich zu und hat mir zu verstehen gegeben, dass ich für den neuen Hund eine neue Einwilligung des Vermieters hätte einholen müssen, obwohl ja eine “pauschale” Genehmigung vorliegt. Der Vermieter begründet das damit, weil er keine Hunde mehr im Haus haben möchte.

    • Mietrecht.org
      25.05.2021 - 19:56 Antworten

      Hallo Mario,

      wenn Sie eine allgemeine Erlaubnis haben, sehe ich keinen Grund eine erneute Erlaubnis einzuholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Isabel F.
    26.08.2021 - 11:25 Antworten

    Hallo.
    Wir wohnen seit 5 Jahren in einer Mietwohnung mit 2 Katzen. Diese wurden vom Vermieter erlaubt.
    In meinem Vertrag steht, dass es einer ausdrücklichen Erlaubnis bedarf, ein Tier zu halten.
    Es kann auch versagt werden, wenn eine Beeinträchtigung vorliegt/ die beiden anderen Parteien gestört werden. Meine beiden Katzen, besonders der Siamkater waren Rassebendingt verhältnismässig laut.
    Ich habe mich schweren herzens vom Kater getrennt. Nun kam meine Tochter mit einer kleinen Podengo Hündin aus dem Urlaub. Sie ist stubenrein, leise und ist sehr klein/leicht (9kg). Ich habe den Vermieter über die Hausverwaltung verständigt, dieser hat nun den Hund verboten.
    Ist es nun das ‘Aus’? muss ich bei ‘Nicht-Abgabe’ die Wohnung/unser Zuhause aufgeben?

    • Mietrecht.org
      26.08.2021 - 20:01 Antworten

      Hallo Isabel,

      es ist natürlich nicht vorteilhaft, die Hausverwaltung vor vollendete Tatsachen zu stellen. Wie begründet die Hausverwaltung das Verbot?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christina Müller
    04.09.2021 - 18:03 Antworten

    Hallo,

    ich habe mir vor 6 Jahren einen Zwergpinscher aus dem Tierheim geholt, mein damaliger Vermieter erlaubte es mir. Durch einen Hausverkauf kam es zu einem Vermieterwechsel, mein jetziger Vermieter ist sehr nett, aber beim Thema Hundehaltung sind wir anderer Meinung.

    Ein anderer Mieter hatte ihn mal gefragt ob er sich einen Hund holen dürfte, da ich ja auch einen Hund hätte und laut diesem Mieter sagte mein Vermieter damals, das mein Hund ja nur geduldet wäre weil er schon da war als er das Haus gekauft hat, dieses Argument habe ich selbst aber nie gehört.

    Ich habe vor langer Zeit das Thema Hund bei einem Besuchs unseres Vermieters angeschnitten, da meinte er nur das ein Hund viel Platz bräuchte seiner Meinung nach min. 100 qm, aber ich weis nicht in wie weit er selbst Erfahrung mit Hunden hat.

    Nun wollte ich mir eigentlich einen Zweithund zu legen, aber ich weis nicht wie ich das hin bekommen soll, gibt es da irgendwie eine Rechtssprechung das mein Vermieter mir zustimmen muss oder gibt es irgendwelche Argumente die er bringen muss um mir die Haltung eines weiteren Hundes abzusagen?

    Die anderen Mieter würden sicher zustimmen das ich einen weiteren Hund halten darf, denn sie lieben meinen jetzigen Hund, denn dieser bellt nicht und ist sehr gut erzogen. Dann würde ich den Hund ja auch versichern, so das evtl. Mietsachschäden (die ich natürlich verhindern werde) abgesichert sind, der neue Hund wird auch dazu erzogen, das er die anderen Mieter nicht stört.

  • Julia Schmiedl
    27.11.2021 - 15:13 Antworten

    Hallo, ich habe folgende Situation bei mir.
    Ich lebe mit meinen beiden Hunden in einem Mehrfamilienhaus. Seit einem Jahr haben wir einen Neuzugang bei den Nachbarn. Eine kleine Rasse, aber er war die ersten Monate nur am Jaulen (wodurch ich tatsächlich 2 Stockwerk darüber oft wach gemacht wurde). Mittlerweile ist dieser kleine Kläffer 12 Monate und kläfft sagenhaft laut, sobald jemand an deren Tür vorbei geht oder wenn ihm sonst was nicht passt. Reingepinkelt in den Hausflur hat er mehrfach. Da gab’s schon Auseinandersetzungen mit mir und der Nachbarin (die heillos überfordert ist, ihn eigentlich noch lobt, für sein Verhalten mit “alles ist gut”) Naja zum Hauptthema.. mittlerweile geht er auf meinen beiden Hunde los und will nach ihnen schnappen, vom Gebell ganz zu schweigen, wenn wir aufeinander treffen. Was kann ich jetzt tun? Mit meiner Nachbarin lässt sich nicht reden..

    • Mietrecht.org
      28.11.2021 - 07:55 Antworten

      Hallo Julia,

      Sie sollten sich immer an Ihrer Vertragspartner wenden, an Ihren Vermieter. Dieser muss dafür sorgen, dass sich alle Mieter vertragsgemäß und rücksichtsvoll verhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christina Müller
    30.12.2021 - 00:06 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter hat meinen Hund akzeptiert (der war schon da bevor er das Haus gekauft hat, wurde also vom Vorbesitzer erlaubt), ich hatte ihn mal gefragt ob ich einen zweiten Hund haben dürfte, dies erlaubte er mir schriftlich, es zog bisher aber kein zweiter Hund ein.

    Es geht aber eher um meine neuen Nachbarn und die Rechtssprechung dort.

    Laut Vermieter sollten die neuen Nachbarn mit einem kleinen Hund einziehen und das wird denke ich auch so im Mietvertrag stehen, denn mein Vermieter meinte mal in einem Gespräch, nach dem Besichtigungstermin mit den damals noch potenziellen neuen Mietern, das sich die Hundeanzahl ja dann verdreifachen würde (falls bei mir ein zweiter einziehen sollte).

    Nun stellte mein Vater (Hausmeister bei uns) schon bei der Schlüsselübergabe letzte Woche fest, das sie zwei Hunde haben (laut ihm zwei Französische Bulldoggen, aber er kennt sich nicht so gut aus), aber es müssen nach meinen heutigen Beobachtungen 3 Hunde sein, obwohl ich noch nicht alle Hunde gesehen habe, ich weis nur das die Nachbarn einen Boxer und min. 1 Französische Bulldogge haben.

    Wie sieht hier nun die Rechtssprechung aus? Also der Vermieter lässt die neuen Mieter seines Wissens nach mit einem Hund einziehen (was bestimmt so festgehalten wurde) und plötzlich leben zwei bis drei Hunde in der Wohnung.

    • Mietrecht.org
      30.12.2021 - 09:56 Antworten

      Hallo Christina,

      ich verstehe die Frage nicht genau. Wenn das Tierwohl nicht gefährdet ist, liegt es beim Vermieter die Haltung von mehreren Hunden in einen Wohnung zu erlauben oder eben auch nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MM
    29.03.2022 - 10:34 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein Einfamilienhaus vermietet und den Mietern die Haltung von zwei Hunden erlaubt. Nun habe ich von mehreren Seiten erfahren, dass die Mieter ein Hunde züchten. Im Mietvertrag ist festgelegt, dass die Mieter für alle Schäden, die durch die beiden erlaubten Hunde entstehen, aufkommen. Vier Welpen potenzieren das Problem der Bödenabnutzung extrem.

    – kann ich den Mietern die Zucht verbieten oder sogar komplett die Hundehaltung?
    – Ist die Vereinbarung über einen möglichen Schadensersatz der Böden erlaubt oder nichtig/nicht zulässig?
    – müssen mich die Mieter über die Zucht informieren? Es handelt sich auch nicht um einen Oopswurf, sondern die Tiere werden über ebay vertickt mit der Nennung des Vaters.

    Dankeschön im Voraus!

    • Mietrecht.org
      29.03.2022 - 14:48 Antworten

      Hallo MM,

      Wwenn Sie die Haltung von zwei Tieren erlaubt haben, sollten Sie die Haltung weiterer Hunde entsprechend unterbinden. Die Mieter haften ohnehin für Schäden die sie oder ihre Haustiere anrichten. Für die Haltung weiterer Haustiere ist der Mieter natürlich auf Ihre Zustimmung angewiesen – zumindest dann, wenn Sie das entsprechend im Mietvertrag vereinbart haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    13.06.2022 - 08:56 Antworten

    Mein Fall: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in der neue Mieter im EG eingezogen sind, die Hunde mitgebracht haben. Keiner der anderen Mieter wurde gefragt, ob das für sie auch in Ordnung ist. Der Garten, der zum Haus gehört und als gemeinschaftliche Fläche genutzt wird, verkommt nun immer mehr zum Hundeklo. Die Hunde rennen dort frei herum und die Hinterlassenschaften, wenn sie denn vom Halter entdeckt werden, werden zwar weggeräumt (ohne sie danach zu neutralisieren), aber es bleiben natürlich immer Reste übrig, vor allem bei “weicheren” Geschäften. Auch das Urinieren findet überall statt, dessen Stellen überhaupt nicht “behandelt” werden – und wenn es dazu länger nicht regnet… Wie allg. bekannt ist, ist Hundekot ein Hauptträger für Keime und Parasiten, Urin schädigt zudem Rasen und Pflanzen, alles zusammen lockt auch noch Ungeziefer und evtl. fremde Tiere an. Die Hunde selbst wälzen sich auch in fremden Exkrementen, weswegen man auch nicht von ihnen angesprungen oder beschnüffelt werden will. Ergo: Man kann den Garten nicht mehr betreten! Es macht sicherlich keinen Spass, auf einem Liegestuhl zwischen Kot- und Urinresten zu sitzen oder sich anderweitig im Garten zu betätigen, geschweige denn barfuss zu laufen. Die Hunde kläffen jeden längere Zeit an, der sich dem Garten nähert, haben also bereits “ihr Revier” beansprucht, ausserdem sind sie nie angeleint. Dazu kommt, dass sich immer wieder sämtl. andere Hundebesitzer samt Tieren in unserem Garten treffen, um dann gemeinsam Gassi zu gehen. Solange keine zunehmende Lärmbelästigung entsteht, können die Hunde von mir aus in deren Wohnung machen, was sie wollen. Aber den Garten als Hundeklo zu benutzen und sie ausserhalb der Wohnung nicht anzuleinen, nach allem zu kläffen, was sich nähert (die Halter haben null Kontrolle über sie, es scheint auch kein Interesse daran zu bestehen), geht m.E. nach zu weit. Wie sehen Sie das und wie könnte man dem Vermieter begegnen, der dies ja offensichtlich genehmigt hat, ohne dass es zu Streit kommt, vielmehr zu Einsicht und Rücksicht? Niemand hat etwas gegen die Mieter oder Hunde direkt, jedoch gegen die Verunreinigungen.
    Gibt es dazu auch eine spez. Rechtsprechung?
    Vielen Dank im voraus.

    • Jasmin
      13.06.2022 - 09:08 Antworten

      Zusatz: Auch Kräuterernten ist jetzt natürlich nicht mehr möglich.

      • Mietrecht.org
        13.06.2022 - 13:22 Antworten

        Hallo Jasmin,

        bitte Sie den Vermieter klare Regel zu definieren, wie der Garten genutzt werden kann. Von Mensch und Tier. Eventuell kommt eine Mietminderung in Betacht. Aufgrund Ihrer Schilderungen sicherlich nur im minimalen Bereich.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Jasmin
          13.06.2022 - 14:56 Antworten

          Angenommen, dem Vermieter wäre das Verhalten der Hunde(halter) egal, er würde sozusagen alles durchgehen lassen, wie sollte ich mich am besten verhalten?
          Vielen Dank Herr Hundt und Gruss.

          • Mietrecht.org
            14.06.2022 - 08:03

            Hallo Jasmin,

            dann wenn sie nicht viel unternehmen und nur über die Möglichkeit der Mietminderung nachdenken.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

    • Dila M.
      22.06.2022 - 15:14 Antworten

      Guten Tag,
      Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur miete und die Mieter dürfen auch Tiere( Hunde, Katzen, etc) halten. Mein Nachbar im Erdgeschoss hat einen großen und meines Erachtens einen aggressiven Hund. Der Hund ist ein Mischling und ich weiß, dass da auch Dogge mit drin ist. Es kann doch nicht sein, wenn die Besitzer die Wohnung verlassen, dass der Hund alles und jeden was sich im Treppenhaus bewegt anbellen darf. Damit meine ich kein „normales“ bellen. Er bellt und wirft sich gegen die Tür. Es reicht auch schon, dass spielende Kinder an unserem Haus vorbei laufen da bellt er auch ständig. Wir haben in dem Haus noch 2 weitere Mieter mit Hunden. Mit den Hunden klappt es doch auch. Ich habe mittlerweile schon Angst meine Einkäufe hochzutragen, falls er es schafft die Wohnungstür zu öffnen und ich mit Tüten vor ihm stehe. Wie kann ich in meinem Fall am besten vorgehen ? Wir planenj für die nächsten 1-2 Jahre einen Nachwuchs. Ich möchte ungern, dass sich das Baby durch das Gebell erschreckt. Es geht mir hier nur ums Treppenhaus. Wenn man an der Wohnungstür der Familie X entlanglaufen muss um raus zu gehen nicht jedesmal angebellt zu werden. Ich bitte um Ihre Hilfe 🙏🏽

      • Mietrecht.org
        23.06.2022 - 12:48 Antworten

        Hallo Dila,

        ich denke der Weg kann nur zum Vermieter führen. Dieser muss dafür Sorge tragen, dass die Mitmieter ihre Tiere im Griff haben und entsprechend artgerecht halten und erziehen. Gegebenenfalls könnte man über eine Mietminderung nachdenken.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Kaffeetante
    31.08.2023 - 12:37 Antworten

    Der obere Mieter lässt scheinbar seinen Hund ständig auf den Balkon kacken. Wir können dadurch unseren Balkon nicht mehr nutzen. Auf Ansprache hat er nicht reagiert. Kann unser Vermieter ihm aus diesem Grund die Hundehaltung verbieten?? Die nächste Grünanlage ist eigentlich gleich um die Ecke.

    • Mietrecht.org
      31.08.2023 - 21:03 Antworten

      Hallo Kaffeetante,

      das ist sicherlich ein Grund zur Abmahnung und weiteres Fehlverhalten kann auch zur Untersagung der Hundehaltung führen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kaffeetante
    31.08.2023 - 21:42 Antworten

    Danke für die schnelle Info

  • Mathias Wolfgang
    02.01.2024 - 23:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    in meinem Mietvertrag steht, das ein Haustier in der Regel kein Problem darstellt. Es bedarf aber die Zustimmung des Vermieters. Allerdings steht im Mietvertrag etwas von Kleintieren. Darunter würden wohl Wellensittiche, Kaninchen und wie ich gesehen habe wohl auch Katzen fallen. Wenn es von der Größe geht, müsste ein Dackel dann doch auch gehen. Wie würden Sie das einschätzen? Mit freundlichen Grüßen,
    Mathias Wolfgang

    • Mietrecht.org
      03.01.2024 - 07:26 Antworten

      Hallo Mathias,

      ein kleiner Hund ist leider kein Kleintier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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