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Katze in der Mietwohnung – Was ist erlaubt und was nicht?

Die gute Nachricht vorweg: Eine Katze in der Mietwohnung ist in der Regel immer erlaubt. Die weniger gute Nachricht: Jede Regel hat ihre Ausnahme.

Die Tierhaltung findet ihre Grenze dort, wo die Interessen des Mieters hinter den Interessen des Vermieters oder der Nachbar zurückstehen müssen.

Gut ist, wenn Vermieter und Mieter das „Katzenrechtsprechung“ kennen. Wer den meist gegenläufigen Interessen von Vermieter und Mieter (mehr oder weniger) gerecht werden will, kommt um gewisse juristische Aspekte nicht herum.

Wir haben hier die wichtigsten Punkte zur Katzenhaltung in Mietwohnungen zusammengetragen und wollen Mieter und Vermieter auf diese Weise zu Ihren Rechten und Pflichten informieren.

1. Individuell vereinbartes Katzenhaltungsverbot ist verbindlich

Was erlaubt ist und was nicht, richtet sich zunächst danach, was im Mietvertrag vereinbart. Ist dort im Hinblick auf die individuelle Situation ausdrücklich und individualvertraglich (nicht formularmäßig) verhandelt und vereinbart, dass der Mieter in der Mietwohnung keine Katze halten darf, ist das Tierhaltungsverbot verbindlich. In diesem Fall hat der Mieter den Mietvertrag in Kenntnis der Situation abgeschlossen und das Verbot der Tierhaltung durch den Vermieter akzeptiert. Will der Mieter später doch eine Katze beherbergen, muss der Vermieter nicht zustimmen. Das Argument, die Katze sei ein Kleintier, hilft dann nicht.

2. Formularmäßiges Katzenhaltungsverbot ist unwirksam

Anders ist die Situation dann, wenn das Tierhaltungsverbot nicht individualvertraglich, sondern formularmäßig im Sinne allgemeiner Geschäftsbedingungen im Mietvertrag vorgegeben wird. Insbesondere, wenn in einer solchen Klausel formuliert ist, dass „jegliche Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen“, verboten ist, hat der Mieter gute Karten.

In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof eine Klausel für unwirksam erklärt, die jede Tierhaltung mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte. (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12; BGH Urt.v. 14.11.2007, VIII ZR 34/06). Wohlgemerkt: Der BGH beanstandete eine formularmäßig vereinbarte Klausel im Mietvertrag. Es ging also nicht um ein individualvertraglich vereinbartes Verbot.

Im Fall hatte der Vermieter dem Mieter die Haltung von zwei British Kurzhaar-Katzen verweigert. In der Klausel wurde eine unangemessene Benachteiligung des Mieters gesehen. Diese Benachteiligung ergab sich daraus, dass der Mieter ohne seine Zustimmung nur die Haltung von Ziervögeln und Zierfischen erlauben wollte, andere kleine Haustiere nach dem Wortlaut aber davon ausgenommen waren. Es ist inzwischen allgemeine Rechtsprechung, dass eine Katze als Kleintier gilt und die Haltung von Kleintieren grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Der Grund besteht vornehmlich darin, das von Kleintieren normalerweise keine Beeinträchtigung der Räumlichkeiten oder Störungen Dritter ausgehen.

Außerdem wurde darauf abgestellt dass die Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung nicht in dessen freiem Ermessen stehen darf, sondern nur aus sachlichen Gründen verweigert werden kann. Da in der besagten Klausel keine sachlichen Gründe bezeichnet waren, war sie schlichtweg unwirksam.

Gleiche Erwägungen gelten auch für den Fall, dass der Vermieter eine Erlaubnis zur Katzenhaltung widerrufen will. Heißt es im Mietvertrag, dass die Erlaubnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann, wird der Mieter unangemessen benachteiligt. Der Mieter kann nämlich nicht erkennen, unter welchen Bedingungen der Vermieter widerrufen will (LG Berlin Az. 63 S 493/12). Er wäre der Willkür des Vermieters ausgeliefert.

Mehr unter: Grundsätzliches Tierverbot in der Mietwohnung ist unwirksam.

3. Fehlende oder unwirksame Regelung führt zur Interessenabwägung

Soweit sich im Mietvertrag keine Regelung findet oder eine vorhandene Regelung als unwirksam beurteilt werden muss, ist die Zulässigkeit der Tierhaltung danach zu beurteilen, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört oder nicht. Dabei ist davon auszugehen, dass die Haltung von Kleintieren immer erlaubt ist. Da Katzen als Kleintiere betrachtet werden, steht ihrer Haltung im Grundsatz nichts entgegen.

Will der Vermieter die Katzenhaltung also verbieten, muss er sachliche und objektive Gründe vortragen. Pauschale Argumente genügen dafür nicht. Der Vermieter muss konkrete Störfaktoren darlegen können, die gegen eine Katzenhaltung sprechen. Im Rahmen einer Interessenabwägung ist dann zu entscheiden, wessen Interessen überwiegen. Berechtigte Interessen des Vermieters und der Nachbarn sind dabei nur ein Aspekt der Abwägung.

Weitere Aspekte (BGH WuM 2008, 23) sind die Anzahl der Katzen in der Wohnung, das Verhalten des Tieres (aggressiv, kastriert), die Haltung (nur in der Wohnung, freilaufend), Zustand und Lage der Wohnung im Haus, Interessen der Nachbarn (Katzenallergie), bisherige Handhabung des Vermieters (Gleichbehandlungspflicht aller Mieter) oder besondere Bedürfnisse des Mieters (therapeutische Zwecke, Vereinsamung).

4. Interessenabwägung in Einzelfällen

Die Interessenabwägung richtet sich immer nach Umständen im Einzelfall. Dafür gibt es in der Rechtsprechung zahlreiche Beispiele.

  • Der Mieter in einer Genossenschaftswohnung hielt für seinen Sohn auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes aus therapeutischen Gründen eine Katze. Der Sohn litt unter Panikattacken und Schlafstörungen. Die Katze sollte ihn in seiner Entwicklung fördern. Der Vermieter widerrief die Erlaubnis zur Katzenhaltung, weil ein Wohnungsnachbar an allergischem Asthma litt. Die Gefahr, dass der Nachbar einem lebensbedrohlichen Asthmaanfall ausgesetzt werden könnte, wurde im Rahmen der Interessenabwägung als schwerwiegender beurteilt als die psychische Entwicklung des Kindes ohne Katze (LG München 34 S 16167/03).
  • Demgegenüber urteilte das AG Hannover (Az. 8611 76/86), dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Tierhaltung zu untersagen. In diesem Fall fiel Interessenabwägung eben anders aus. Maßgebend ist insoweit immer der Vortrag der Parteien, die den Richter für das eine oder andere Interesse überzeugen müssen.
  • Kratzspuren auf einem Parkettboden gehören dann zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung, wenn der Vermieter die Tierhaltung geduldet hat. Dann gehöre auch die durch das Tier verursachte Abnutzung des Bodens zum üblichen Mietgebrauch (AG Berlin Köpenick Az. 8 C 126/98).
  • Halten andere Mieter bereits eine Katze oder einen Hund, darf der Vermieter einem anderen Mieter die Katzenhaltung nicht willkürlich verbieten und muss alle Mieter gleichbehandeln (LG Berlin WuM 1987, 213; LG Hamburg WuM 1982, 254).
  • Der Vermieter muss ein am Balkon angebrachtes Katzenschutznetz dulden, soweit das Gesamtbild des Gebäudes dadurch nicht optisch beeinträchtigt wird und das Netz jederzeit folgenlos beseitigt werden kann (AG Köln Az. 222 C 227/01).
  • Anders entschied das AG Wiesbaden (Az. 93 C 3460/99): Dort wurde der Mieter verpflichtet, das zum Absturzschutz seiner Katze am Balkon angebrachte Katzenschutznetz zu entfernen.
  • Problematisch erweisen sich immer wieder Fälle, in denen freilaufende Katzen die Nachbarn ärgern, beispielsweise die von einem Nachbarn betreuten Singvögel fressen oder Nachbars Balkone oder Kinderspielplätze verunreinigen oder in der Nacht durch ihr Geheul Schlafstörungen verursachen.
  • Insoweit wurde das Verbot der Katzenhaltung in der Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für wirksam erachtet, wonach Katzen in Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen dürfen. Das Interesse der Gemeinschaft an der Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen der Wohnanlage, insbesondere Kinderspielplätze, sei maßgebend (BayObLG Az. 2 ZBR 99/04).
  • Auch in einem Urteil des LG München (Az. 1 T 1633/04) findet sich der Hinweis, dass saubere Kinderspielplätze wichtiger seien als die Freiheitsliebe von Katzen. Wer als Mieter die Haltung der Katze in der Wohnung als nicht artgerecht empfinde, müsse sich ein anderes Haustier anschaffen.
  • Gleiches gilt auch, wenn die Katze eines Mieters das Grundstück des Nachbarn als Katzenklo missbraucht. In einem Urteil des Landgerichts Bonn wurde der Halter verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Voraussetzung ist aber, dass die Störung der Katzen das übliche Maß überschreitet und das vereinzelte Eindringen fremder Katzen in Nachbarhäuser und auf Nachbargrundstücke grundsätzlich nicht als Besitzstörung angesehen werden kann (OLG Koblenz Az. 3 U 834/88).
  • Katzen müssen allgemein so gehalten werden, dass sie Balkone oder Terrassen von Nachbarn nicht verschmutzen (LG Bonn NJW-RR 2010, 31).
  • Hier muss der Katzenfreund zur Kenntnis nehmen , dass es das Tierschutzgesetz in seiner neuen Fassung vom Juli 2013 künftig erlaubt, dass eine Gemeinde ein bestimmtes Gebiet abgrenzt, in dem der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt werden kann. Auch kann eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen vorgeschrieben werden.
  • Ein Mieter, der für seine Katze in die Zimmertür der Mietwohnung ein 16 mal 16 Zentimeter großes Loch hineinsägt, handelt zwar vertragswidrig, berechtigt den Vermieter aber nicht zur fristlosen Kündigung. Erst nach Auszug müsse der Mieter das Katzenschlupfloch wieder folgenlos beseitigen bzw. der Vermieter habe einen Schadensersatzanspruch, den er ggf. mit der Kaution verrechnen kann (AG Erfurt, Az. 223 C 1095/98; AG Hohenschönhausen Az. 2 C 435/03).
  • Nicht jede Katzenhaltung entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch. Ein Mieter, der sieben Katzen in der Wohnung hält, obwohl der Vermieter nur eine Katze erlaubt hatte, ist bei Auszug verpflichtet, die Wohnung vollständig zu renovieren (LG Mainz Az. 6 Az 6 S 28/01).

Im Rahmen der Interessenabwägung ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Katzenhaltung im Interesse eines normalen Tierfreundes entspricht. In der Praxis werden immer wieder Fälle bekannt, in denen in der Mietwohnung eine Unzahl von Katzen und anderen Tieren gehalten werden.

In diesen Fällen ist oft davon auszugehen, dass der Mieter an einer psychischen Störung leidet und die Tierhaltung den vertragsgemäßen Gebrauch einer normalen Wohnung überschreitet. Kommen dann noch weitere Umstände, beispielsweise die Vermüllung, Verunreinigung oder Beschädigung der Räumlichkeiten dazu, ist das Ergebnis der Interessenabwägung zu Gunsten von Vermieter und Nachbarn leicht zu begründen.

263 Antworten auf "Katze in der Mietwohnung – Was ist erlaubt und was nicht?"

  • Lisa
    11.03.2014 - 13:04 Antworten

    Hallo,

    ich wohne Seit 1.2.2014 in einer Wohnung im 1 OG, in einem 4 Parteien Haus. Der Vermieter hat mir erlaubt eine Katze zu halten. Er wusste auch, dass ich diese raus lassen würde (über Balkon aufs Dach). Vielleicht noch mal zur Erklärung, ich wollte den Kater eigentlich bei meinem Vater lassen, der hat aber leider keine Zeit sich Vernünftig um den Kater zu kümmern. Nun beschwert sich die Mieterin unter mir, dass mein Kater ihre kostbaren Blumen ständig ausbuddeln würde und ich solle den Kater doch in der Wohnung lassen. Ich habe ihr gesagt, dass ich den Kater nicht in der Wohnung lassen kann, weil der das überhaupt nicht kennt, nicht nach draußen zu dürfen. . Ich habe ihn dann nur rausgelassen, wenn ich da war, damit er weniger Zeit hat Unfug zu machen. Allerdings wird er immer unruhiger und aggressiv. Und auch jetzt beschwert sich die gute Frau, dass der Kater ihre schönen Stockrosen ausbuddelt und sie das ständig wieder neu einpflanzen muss. Ich meinte halt, dass ich da leider nichts dran ändern kann und ich ihn extra schon weniger raus lasse. Sie sagte, dann müsste ich ausziehen. Ich konnte mir ein lachen nicht verkneifen. Sie will nun den Vermieter kontaktieren. Ich möchte unter diesen Umständen gar nicht mehr in dieser Wohnung wohnen. Kann ich in diesem Fall um einen Aufhebungsvertrag bitten? Kann der Vermieter mir überhaupt sagen, dass ich die Katze in Zukunft in der Wohnung lassen soll?

    Grüße

    • Mietrecht.org
      11.03.2014 - 18:04 Antworten

      Hallo Lisa,

      danke für Ihre Schilderung. Natürlich können Sie den Vermieter bitten, einvernehmlich einen Mietaufhebungsvertrag mit Ihnen zu schließen. Wenn sich die Wohnung gut vermieteten lässt, hat der Vermieter möglicherweise nichts dagegen und Sie sparen sich die Frist zur Kündigung des Mietvertrages.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Lena
        25.09.2017 - 18:11 Antworten

        Liebes Mietrecht.org-Team,
        Sehr gerne würde ich mir eine Katze anschaffen, jedoch geht mein Vermieter leider nicht auf meine Frage ein. Nun würde ich gerne wissen, was denn genau meine Rechte sind. Brauche ich überhaupt die Zustimmung von meinem Vermieter? Wie kann ich vorgehen?

        In meinem Mietvertrag steht:
        Tierhaltungsverbot
        Tiere dürfen nicht gehalten werden, mit Ausnahme von Kleintieren wie zB Zierfischen, Wellensittiche, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.

        Ich hoffe ihr könnt weiter helfen! Vielen Dank!

        LG

        • Mietrecht.org
          27.09.2017 - 09:07 Antworten

          Hallo Lena,

          ich persönlich würde in der Praxis erneut schriftlich und nachweisbar nachfassen und dem Vermieter schreiben, dass Katzen ja zum Teil von der Rechtsprechung als Kleintier gesehen werden und Sie keine Antwort binnen 4 Wochen als Zustimmung werten. Ein bisschen provozierend, aber vielleicht lockt das den Vermieter aus der Reserve.

          Für Ihren Einzelfall sollten Sie sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Marco
            04.12.2021 - 22:36

            Naja ich würde ja sagen lieber eine Wohnung suchen, die Tierhaltung erlaubt. Es sei denn man mag zukünftig einen stressigen Umgang mit dem Vermieter pflegen…

          • Mietrecht.org
            05.12.2021 - 12:48

            Hallo Marco,

            ja, das wäre sicher die beste Lösung.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

          • Krissi
            06.11.2022 - 18:50

            Hallo, wir haben von unserem Vermieter die Erlaubnis 2 Katzen zu halten. Diese sind Freigänger und in der Nachbarschaft gibt es mehrere andere Katzen die raus gehen. Vermieter wohnen nebenan mit einem Garten und beschweren sich dass unsere Katzen in den Garten koten. Ihre Kinder können den Garten gar nicht mehr benutzen so schlimm sei das Problem und immer nachts würden die Katzen in den Garten koten. Unsere Katzen sind nachts immer zuhause.
            Wir versuchen so gut es geht dem Kot zu entfernen. Jedoch wurde uns gedroht die Erlaubnis zu wiederrufen und wir die Katzen abgeben müssen, weil es zu einem angeblich nicht zumutbaren Zustand gekommen sei.
            vielen Dank für die Hilfe
            liebe Grüße Krissi

  • kathy
    30.03.2014 - 20:10 Antworten

    Hallo

    Ich habe ein ähnliches Problem. Mir ist vor 1,5 Jahren ein kastriert er Kater zu gelaufen. Jetzt beschweren sich die Nachbarn aus dem EG, dass der Kater über ihr Dach läuft – haben ihn aber damals selbst mit Grillfleisch angelockt bevor er bei mir eingezogen ist. Der Vermieter will nun den Baum absägen, damit der Kater nicht mehr hoch kommt.
    Eigentlich ist Tierhaltung nicht erlaubt, jedoch durfte bei meinem Einzug ein Nachbar aus dem 2. OG sogar 2 Hauskatzen halten.
    Was kann man bei diesem Problem machen?
    Liebe Grüße

  • Xeni
    01.04.2014 - 18:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    als wir Ende 2011 in die Wohnung eingezogen sind, mussten wir praktisch mit der Vermieterin darum kämpfen unsere Katze mitnehmen zu dürfen. Daraufhin bekamen wir eine Zusatzvereinbarung zugeschickt, in der steht:

    “Abweichend vom Mietvertrag wird die Haltung einer (unterstrichen) Hauskatze kulanter weise gestattet. Dies geschieht unter der Bedingung, dass dies das einzige Haustier des Haushaltes bleibt, dass keine Belästigungen für die anderen Bewohner entstehen…”

    Bisher hat sich keiner aus dem Haus über die Katze beschwert und meines Wissen weiß mehr als die Hälfte der Hausbewohner überhaupt nicht, dass wir eine Katze halten, weil sie recht ruhig ist. Mein Mann und ich sind jetzt beide berufstätig und die Katze ist so gesehen alleine. Wir würden gerne eine zweite Katze anschaffen. Und wie ist da jetzt zu verfahren? Das neue Gesetz besagt ja, dass Katzenhaltungen nicht grundsätzlich verboten werden können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Xeni

    • Mietrecht.org
      02.04.2014 - 09:08 Antworten

      Hallo Xeni,

      warum haben Sie denn vereinbart, dass Sie nur eine Katze halten dürfen? Es kann gut sein, dass es sich um eine sogenannte Individualvereinbarung handelt (siehe Abschnitt “1. Individuell vereinbartes Katzenhaltungsverbot ist verbindlich”).

      Sprechen Sie den Vermieter am besten offen auf Ihr Vorhaben an und bitten Sie um Erlaubnis. Wenn das nicht klappt, würde ich den Rat eines Anwalts einholen, um die Möglichkeiten prüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Xeni
        02.04.2014 - 13:08 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        mein Frage wäre jetzt, ob man grundsätzlich eine Zweitkatze verbieten kann obwohl die erste geduldet wird? Oder hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun? Wir wollen ja nicht züchten, da die erste Katze bereits kastriert in der Wohnung eingezogen ist und die zweite würden wir auch kastrieren lassen.

        Viele Grüße

        Xeni

        • Mietrecht.org
          02.04.2014 - 13:10 Antworten

          Hallo Xeni,

          es geht ja offensichtlich nicht um “grundsätzlich” sondern um eine geschlossene Individualvereinbarung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Vanessa
    04.04.2014 - 09:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir würden uns auch gerne eine Katze anschaffen, da die Psychologin meiner Tochter ihr das geraten hat (sie hat Angststörungen und spezielle Angst vor Nähe), aber im Mietvertrag werden Hunde und Katzen verboten. Wie gut stehen unsere Chancen, dass der Vermieter dies zulässt?
    Mfg Vanessa

    • Mietrecht.org
      04.04.2014 - 09:34 Antworten

      Hallo Vanessa,

      ihre Fragen wird in dem Artikel beantwortet, lesen Sie speziell den Abschnitt “2. Formularmäßiges Katzenhaltungsverbot ist unwirksam”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    06.04.2014 - 19:04 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    erstmal vielen Dank für ihre umfangreiche Auskunft auf dieser Seite!!

    Meine Freundinn und ich sind vor kurzem umgezogen und wollten uns in nächster Zeit eine Wohnungskatze aus dem Tierheim in unser neues zu Hause einladen.
    Im Mietvertrag steht, dass bis auf Kleinstiere (wie Hamster, Kaninchen, Vögel) für anderweitige Haustiere die Einwilligung des Vermieters eingeholt werden muss. Also fragten wir den Vermieter.

    Er verweigerte die Einwilligung mit der Begründung, dass man als Vermieter das Halten einer Katze mit der Maßgabe, dass die Katze die Wohnung nicht verlassen dürfe, nicht erlauben könne. Außerdem hätten Sie in der Vergangenheit in einem anderen Haus schlechte Erfahrungen mit der Haltung von Katzen gemacht.

    In wie weit sind die Aussagen rechtens und in wie weit müssen wir uns daran halten? Ist, wie in ihrem dritten Punkt beschrieben, eine Interessensabwögung von Nöten, wie sieht das ganze praktisch aus? Dies klingt für mich eher wie eine Ausrede und sie haben nichts festes in der Hand die Katzenhaltung zu verbieten. Jedoch möchten wir nun nicht einfach eine Katze zu uns nehmen, ohne vorher eine klare Abklärung zu bewirken, da wir nicht möchten, dass die Katze wieder zurück gegeben werden muss, da dies nicht im Sinne des Tiereswohl wäre.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Michael

    • Mietrecht.org
      08.04.2014 - 13:56 Antworten

      Hallo Michael,

      danke für Ihrem Kommentar. Es gibt Gerichte, die sehen Katzen als Kleintiere an. Daneben kann mich aber nur auf den Abschnitt “3. Fehlende oder unwirksame Regelung führt zur Interessenabwägung” beziehen. Sie sehen, es gibt hier leider kein einfach Ja oder Nein.

      Hier noch ein Urteile für Sie: Das Landgericht Hamburg (Az: 307 S 207/95) stuft die Katzenhaltung als vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Alina
      16.12.2020 - 23:10 Antworten

      Hallo Dennis, habe mein Haus vermietet mit einem Hund, dann kamen noch ein Hund und eine Katze. Das hat die auch ohne mich zu Fragen gemacht, ob sie darf noch ein Hundund Katze anschaffen! Die Wände in die Küche hat grell grün gestrichen. Bei Auszug, sind die Tapeten im Flur am hängen und zerkratzt. Duschwanne mit dickem Kalk Ablagerung . Als ich der geschrieben habe, das die kann das nach Weihnachten beseitigen, hatte mir geantwortet, das die muss nicht renovieren. Obwohl, ich habe auch nicht gebeten das Haus zu renovieren, nur die paar Punkten zu beseitigen, dann würde ich die Kaution zurück zahlen. Oder Muss ich das alles auf meine Kosten alles machen? Vielen Dank für die Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen Alina

  • Heiderose Bleibler
    09.04.2014 - 22:50 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich wohne in einer Dachstockwohnung im 2. Stock mit Dachbalkon.Die Mieter in der Wohnung nebenan haben seit Kurzem eine Katze. Die Katze läuft auf dem Dach herum,kommt auf die Balkone, und in die Wohnung durch offene Dachfenster oder Balkontüre.Ist sie dann in der Wohnung,bekommt man sie sehr schwer wieder hinaus.Auch hat sie schon versucht durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung zu gelangen. Ich kann nichtsmehr offenlagen, oder die Wohnung lüften,was vor allem im Sommer unertäglich wäre.Leider kann ich mich mit dieser Frau nicht verständigen,weil sie gleich agressiev reagiert.Dem Vermieter habe ich schon emails geschickt,und auch telefoniert,bis jetzt aber noch keine Reaktion erhalten. Was kann ich tun,ich fühle mich eingeengt in meiner eigenen Wohnung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heiderose Bleibler

    • Mietrecht.org
      13.04.2014 - 12:43 Antworten

      Hallo Heiderose,

      ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie zum Thema “Mieterminderung wegen störenden Katzen” recherchieren. Ich habe leider kein passendes Urteil für Sie parat. Im erste Schritt würde ich imm das Gespräch mit (dem Mieter und) dem Vermieter suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Leonie Advena
        26.02.2015 - 16:09 Antworten

        Hallo Liebe Seitenbetreiber,

        ich habe eine Frage und zwar hat mein Vermieter mir ohne angeben von Gründen gesagt ich solle meine Katze aus der Wohnung entfernen. Ich wohne in einem Srudentenwohnheim mit ca. 245 Mietpateien wo jeder eimen anderen Vermieter haben kann,was ich aber nicht genau weiß. Was ich aber weiß ist, das ein Nachbar von mir auch 2 Katzen hat (er hat auch einen anderen Vermieter als ich). Jetzt ist die Katze kein Freigänger, und stört keine anderen Mieter. In meinem Mietvertrag steht: “Jegliche Tierhaltung ist untersagt”. Muss ich die Katze jetzt wie mein Vermieter sagt”entfernen”, oder darf ich sie behalten? Wenn due Hausverwaltung das gleiche sagt wie mein Vermieter,was sagt hier die Rechtssprechung?
        Danke für die Antwort im Vorraus.
        P.S. Die Schäden in der Wohnung waren schon vorher da.

        • Mietrecht.org
          27.02.2015 - 12:36 Antworten

          Hallo Leonie,

          wenn die Tierhaltung vollständig ausgeschlossen ist, dann handelt es sich bei einem Wohnraummietvertrag mit sehr großer wahrscheinlich um eine unwirksame Klausel. Nun weiss ich leider nicht, ob Sie in einer besondere “Wohnform” leben (Studentenwohnheim) und ob ggf. deshalb abweichende, ggf. wirksame Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sollten Ihren Mietvertrag und die Klausel entsprechend prüfen lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Hans Schneider
    01.05.2014 - 16:29 Antworten

    Guten Tag.

    Ich hätte hierzu eine Frage und würde mich freuen, wenn sie mir eine Antwort geben könnten. Ich zog vor einiger Zeit mit meiner Katze in eine größere Mietswohnung. Dort leben viele Hunde und Katzen in den Wohnungen, weswegen ich meine Wohnungskatze nicht extra angab, da ich davon ausging, dass dies offenbar kein Problem darstellt.
    Zwischenzeitlich habe ich jedoch im Mietvertrag eine Klausel entdeckt, die ich beim Abschluss gar nicht beachtete. In dieser steht, dass man vor der Anschaffung von Hunden und Katzen den Vermieter um schriftliche Erlaubnis bitten muss.
    Leider habe ich momentan ziemlichen Ärger mit meinem Vermieter, weswegen ich davon ausgehen muss, dass er einen Grund sucht, mich zu kündigen und auch nachträglich nicht in die Katzenhaltung einwilligen würde.
    Sollte er nun aus irgendeinem Grund von meiner Katze erfahren (geschwätzige Nachbarn?), kann er mir denn jetzt aufgrund dieser Klausel kündigen?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietrecht.org
      02.05.2014 - 08:09 Antworten

      Hallo Hans,

      unabhängig von einer evtl. Kündigung(sandrohung) kann die aktuelle Konstellation zumindest für Ärger und ein noch angespannteres Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter sorgen.

      Ich würde immer empfehlen die vollständige Klausel erst einmal auf deren Wirksamkeit zu überprüfen. Bei Wirksamkeit sind Sie natürlich zur Einhaltung der Vereinbarung verpflichtet. Daher würde in die Katzenhaltung in diesem Fall anzeigen.

      Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, würde ich an Ihrer Stelle rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elena
    05.05.2014 - 14:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind mit meinem Freund letzte Woche in einer größeren Wohnung eingezogen. Als wir vor zwei Monate die Wohnung zum ersten mal besichtigt haben, hatten wir noch keine Katze. Wegen langem Auslandsaufenthalt mussten wir den kastrierten stubenreinen Kater von dem Bruders meines Freundes zu uns nehmen. Ich habe noch damals den Makler angerufen und ihm die Situation erklärt. Er hat die Vermieterin kontaktiert und sie gefragt ob wir für einem gewissen Zeitraum den Kater bei uns wohnen lassen dürfen. Es hieß – Ja. Haben den Mietvertrag unterschrieben und sind letzten Sonntag eingezogen.Mit der Katz.
    Sooo, seit ner Woche sind wir in der neuen Wohnung und schon kommt der Stress. Die Vermieter wollen den Kater doch nicht haben. Der Grund – sie haben nix gegen Katzen, wollen aber keine haben. Haben auch ihere Tochter verboten Katze zu haben und sie hat ihre zwei Vierbeiner ins Tierheim gebracht. So wurde uns das gesagt. (Die Tochter von dene wohnt bei uns im Haus).

    Ich habe den Makler angerufen und gefragt was wir machen sollen. Er ist der Meinung, dass wir den Kater rechtlich gesehen nicht anmelden müssen, weil er Kleintier ist, kastriert, stubenrein und nicht raus aus der Wohnung geht. Die Vermieter wollen, dass wir den Kater abgeben oder ausziehen. Nach einer Woche…
    Unser Wunsch ist die Katze zu behalten. Sogar für immer. Wir wollen sie nicht ins Tierheim schicken und es gibt keiner der sie nehmen kann.

    In dem Mietvertrag steht, dass wir Haustiere haben dürfen, sobald der Vermieter nix dagegen hat und dass der Vermieter nur dann nein sagen darf, wenn es schwerwiegende Gründe gibt.
    Der Vermieter nennt uns als Grund – ihre Tochter darf keine Haustiere haben, wir also auch nicht. Ich das gerecht? Und stimmt überhaupt die Geschichte mit der Tochter… Das wissen wir auch nicht.

    Würden uns sehr freuen, wenn sie uns eine Antwort geben könnten.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietrecht.org
      10.05.2014 - 11:45 Antworten

      Hallo Elena,

      Sie beantworten die Frage im Grunde schon selbst: Es muss ein “Schwerwiegender Grund” gegen sie Katze sprechen. Sichern Sie sich im Zweifel bitte durch einen anwaltlichen Rat ab.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carina
    22.05.2014 - 07:38 Antworten

    Guten Morgen,

    ich bin im September 2009 in eine Terrassen-Mietwohnung gezogen. Von Anfang an wusste der Vermieter, dass ich 2 Katzen habe und wurden im Mietvertrag aufgenommen – wörtlich: Der Mieter bringt 2 Katzen mit Bestätigung des Vermieters mit in die Wohnung.

    Bei der Selbstauskunft habe ich auch angegeben, dass ich 2 Haustiere Katzen habe.

    Gestern beschwerte sich meine direkte Nachbarin bei mir, dass meine Katze Ihr Fensterbrett (ein paar Katzenpfotenabdrücke und die darunter liegende Wand verschmutzt hat) Zudem teilte Sie mir mit, dass Sie bereits mit meinem Vermieter gesprochen hat, dass das so nicht weitergehen kann und meine Vermieterin meinte dann, ich hätte ja nie gesagt, dass die Katzen rausgehen… Sie wollen sich nun beim Hausverwalter beschweren.

    Meine Frage ist, darf dies so einfach gemacht werden? Ich meine ich bin extra in diese Wohnung gezogen, damit ich die Katzen rauslassen kann und bin mir sehr sicher, dass ich das auch gesagt habe. Zudem habe ich lt. dem Verwalter (damals 2009) die Wohnung nur bekommen, weil in der Gegend ein Vogelproblem herrscht und die Vermieterin möchte, dass das aufhört.

    Ich sehe völlig ein, dass die Verschmutzung von mir zu beseitigen ist und darum geht es mir auch gar nicht. Auf meine Frage an die Nachbarin, was machen wir in Zukunft wenn das nochmal passiert kam dann: “Lassen Sie sich was einfallen, so kann es nicht weitegehen”. Es ist das erste Mal in fast 5 Jahren nebeneinander wohnen, dass die Wand verschmutzt wurde. Die Mäuse die meine Katzen leider immer wieder mitbringen werden von mir entsorgt, das stört sie zwar auch, aber da ich sie wegmache kann sie nichts mehr sagen.

    Haben Sie einen Tipp für mich wie ich hier am Besten umgehen kann? Wie kann ich dafür Sorge tragen, dass meine Katze da nicht mehr hingeht, wie in einem oberen Fall beschrieben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      22.05.2014 - 15:16 Antworten

      Hallo Carina,

      danke für Ihre ausführliche Schilderung. Leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben, die Sie Ihren Katzen zeigen, wo dieses hin dürfen und wo nicht. Ich würde immer den friedlichen Weg nutzen und mit den Nachbarn ins Gespräch kommen. Entschuldigen Sie sich mit einer Flasche Wein, steht die Nachbarin vielleicht auf einmal in Ihrer “Schuld” und wird Ihnen das Verhalten der Katzen eher nachsehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carina
    02.06.2014 - 10:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    jetzt muss ich doch noch einmal auf Ihre Hilfe zurück greifen.

    Kurz gesagt, meine Nachbarin möchte nicht mit mir reden. Ich habe bereits auch ein Gespräch mit meiner Vermieterin gesucht, welche mir nun mitteilte, dass ich entweder meine Katzen an die Leine nehmen soll, Sie weggeben sollte oder sogar ausziehen.

    Meine Frage ist das nicht vertragswidrig? Im Mietvertrag stehen meine Katzen und jetzt, nach fast 5 Jahren in der einmal eine Verunreinigung aufgetreten ist soll ich ausziehen?

    Den Hausverwalter selbst habe ich versucht zu erreichen, aber seit einer Woche keine Chance. Muss ich jetzt mit einer Kündigung rechnen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      02.06.2014 - 16:31 Antworten

      Hallo Carina,

      ich würde mich im Zweifel rechtlich beraten lassen, entweder jetzt oder spätestens wenn tatsächlich mehr Ärger droht. Tut mir Leid, dass ich Ihnen keinen besseren Tipp geben kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin
    02.06.2014 - 22:25 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    zur Sachlage:

    ich wohne seit einigen Jahren in einem 7 Parteienhaus. In diesem Haus gibt es 5 Eigentümer ( mein Vermieter gehört dazu und wohnt im selben Haus) und der Rest lebt in Miete dort.
    Wir hatten immer ein sehr gutes Verhältnis zueinander und ich bin eine sehr ruhige Mieterin.
    Meine Familie hat mich vor einer Woche mit einer Wohnungskatze ,als Geschenk, überrascht. Im Mietvertrag ( Einheitsmietvertrag) steht :
    ” Mit Ausnahme von als Haustieren üblichen Kleintieren (Ziervgel und Zierfischen) im ortsüblichen Umfang bedarf das Halten von Haustieren der vorhergehenden Einwilligung des Vermieters. Diese kann aus wichtigem Grund wiederrufen werden ”

    In der Hausordnung steht :
    ” Das Halten von Haustieren ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Verwaltung gestattet. Abfälle der Tiere müssen selbst entsorgt werden. Lärm oder Geruchsbelästigung für die Zurücknahme der Genehmigung nach sich ziehen.

    Ich habe meinem Vermieter die Situation geschildert und dass er nicht mehr aus meiner Wohnung hören wird, als sonst auch. Seine Antwort war sofort Nein. Alle Eigentümer wären beim Einzug damals (ca 15 Jahre her) gegen Haustiere gewesen und er persönlich sei es auch.

    Unterdessen habe ich mich mit einem anderen Eigentümer im Haus unterhalten und er schilderte mir, dass es damals hauptsächlich um die Haltung von Hunden ging und eine Wohnungskatze niemanden stören würde.
    Wie soll ich Ihrer Meinung nach vorgehen? Aus Trotz wollte ich sie in 4 Wochen einfach holen. Sollte mein VErmieter es mitbekommen, was könnte rechtlich auf mich zukommen?
    Ist sein “Verbot!” überhaupt wirksam?

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      04.06.2014 - 07:29 Antworten

      Hallo Kerstin,

      Sie haben ja im Artikel gelesen, dass die Katzenhaltung nicht ohne weiteres untersagt werden kann. Zudem definiert es ja auch Ihr Mietvertrag: ein Verbot kann auch “wichtigem Grund” erfolgen – ein einfaches Nein ist sicher noch nicht ausreichend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine
    13.06.2014 - 14:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    weder in meinem Mietvertrag noch in der Hausordnung wird das Thema Tierhaltung erwähnt. Dennoch habe ich den Vermieter im Vorfeld auf meine beabsichtigte Katzenhaltung angesprochen und ihn darauf hingewiesen, dass eine weitere Mieterin (eine ältere Dame von 85 Jahren) bis einen Monat zuvor auch eine Katze gehalten hatte. Er meinte daraufhin, dass er sich überlegen wolle, keine Haustierhaltung mehr zu erlauben. Ein endgültiges Verbot gab es nicht.

    Mein Kater, den ich seitdem nun fast ein Jahr in der Wohnung/im Garten halte, erfreut nicht nur mich, sondern auch die ältere Dame, die sich wegen des fortgeschrittenen Alters keine eigene Katze mehr anschaffen will.

    Nun habe ich einen Brief der Hausverwaltung erhalten, in dem steht “wir haben von Mitbewohnern erfahren, dass Sie sich eine Katze angeschafft haben. Lt. Ihrem Mietvertrag müssen Haustiere von der Hausverwaltung genehmigt werden.” Wie bereits erwähnt kann ich dazu allerdings in meinem Mietvertrag nichts finden.

    Ich wäre Ihnen für einen kurzen Kommentar zur diesbezüglichen Rechtslage sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      16.06.2014 - 16:08 Antworten

      Hallo Nadine,

      weisen Sie die Verwaltung doch einfach darauf hin, dass es keinen Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag gibt, nach der Sie einen Genehmigung brauchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    15.06.2014 - 19:39 Antworten

    Hallo. Ich habe folgendes Problem.
    Wir wollten uns eine katze zulegen, wohnen in einer Mietwohnung, Vermieter sagte, ich zitiere “in der Wohnung waren noch nie tiere und werden auch nie welche sein”.
    So. Im Mietvertrag steht aber drin “Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet.” Und dann noch “Tierhaltung ist in den Mieträumen mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Es wird eine Haftpflichtversicherung von Seiten des Mieters für das entsprechende Haustier abgeschlossen und eine Kopie des Vertrags dem Vermieter ausgehändigt.”
    Und unter sonstige Vereinbarungen steht noch handschriftlich geschrieben “Haustiere sind nicht erlaubt.”
    Hab ich jetzt ein recht auf eine katze oder nicht?

    Liebe Grüße

    Sandra

    • Mietrecht.org
      16.06.2014 - 16:11 Antworten

      Hallo Sandra,

      wenn Sie den Artikel nochmals aufmerksam lesen, beantwortet sich Ihre Frage sicher zur Ihrer Zufriedenheit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja
    22.06.2014 - 14:46 Antworten

    Hallo.
    Ich wohne in einem Haus, in dem 2 Mietparteien wohnen. In meinem Vertrag steht: die Haltung eines Haustieres, insbesondere Hunde und Katzen, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall und ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig. Das Halten von Kleintieren bedarf keiner Zustimmung.

    Jetzt habe ich folgendes Problem: meine Freundin zieht bei mir ein und hat eine Katze. Ich selbst habe einen kleinen Hund (den der Vermieter erlaubt hat) – darf der Vermieter die Katze ablehnen?

    Viele Grüße

    Anja

  • Anne
    25.06.2014 - 10:18 Antworten

    Hallo!

    Ich hätte mal eine Frage. Mein Freund und ich wohnen in einer Mietwohnung in einem Drei-Familienhaus und wir möchten uns gerne eine Hauskatze anschaffen. Ich habe gestern mit unserer Vermieterin geredet und sie teilte mir mit, dass sie ungerne eine Katze in der Wohnung haben möchte, da von einem ehemaligen Mieter die Katze Schäden an Wänden und Türen angerichtet hat. Kann ich Gründe hervorbringen um sie noch überzeuge können?

    Liebe Grüße
    Anne

    • Mietrecht.org
      30.06.2014 - 07:54 Antworten

      Hallo Anne,

      im ersten Schritt sollten den den Mietvertrag daraufhin prüfen und eine mögliche Verbotsklausel auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tobias
        03.07.2014 - 23:27 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        auch ich befinde mich aktuell in einer gleichen Situation wie Anne.
        Meine Frau und ich bewohnen eine Mietwohnung im EG mit Terrasse und möchten uns gerne ein Katzenpaar anschaffen. In unserem Mietvertrag steht, das Tierhaltung (z.B. Hunde & Katzen) nur unter Zustimmung des Vermieter erlaubt ist. Grundsätzlich ist er der Haustierhaltung in einer Mietwohnung eher negativ gestimmt.
        Seine bedenken gehen dahin, das er Angst hat, das die Katzen evtl. Türrahmen & Wände verkratzen, welche bei einem Mieterwechsel nicht oder nicht vollständig wieder instand gesetzt werden.
        Meine Argumentation in Bezug auf Kratzbäume und Erziehung der Katzen hat er irgendwie ignoriert.
        Auch das die Katzen sich als Paar eher mit einander beschäftigen als Einzelkatzen, die u.U. eher dazu neigen, bei Langeweile sich im Haus austoben, hat er eher beschwichtigend abgewiesen.
        Zudem haben meine Frau und ich beide aus der Kindheit schon Erfahrung in der Katzenhaltung und Erziehung.
        Generell würde doch einer Katzenhaltung unter diesen Voraussetzungen nichts im Wege stehen !?
        Mein Vermieter hat sich nun bis Mitte nächster Woche eine Bedenkzeit eingeräumt, allerdings sehe ich dem ganzen nicht wirklich Positiv entgegen.

        Sollte es doch zu einer Ablehnung kommen, wie können wir uns dann verhalten, damit es trotzdem zu dem Wunsch meiner Frau kommt ?

        Liebe Grüße,

        Tobi

        • Mietrecht.org
          10.07.2014 - 08:49 Antworten

          Hallo Tobias,

          wenn Sie den harten Weg gehen wollen, müssen Sie wohl die Unwirksamkeit der Vereinbarung beweisen oder die willkürliche Argumentation des Vermieter. In einem solchen Fall würde ich zuerst die Klausel rechtlich einordnen lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Petra Bohne
    05.07.2014 - 15:03 Antworten

    Als ich meine Wohnung anmietete, besaß ich eine Katze, die die Vermieter akzeptierten und dieses im Mietvertrag niederschrieben. Sie akzeptierten nur dieses Tier und keine Nachfolgekatze. 5 Jahre ging alles gut. Als diese Katze starb, schenkte man mir eine Neue. Die sehr ruhig , sauber und lieb und bei der Hausgemeinschaft beliebt ist. Sie lebt nur in meiner Wohnung. Bei einem Besuch meiner Vermieter sahen sie dieses Tier und forderten mich auf, es sofort abzuschaffen. Da ich aber alleine lebe, ist dieses Tier mir sehr ans Herz gewachsen.. Was soll ich nun tun??? Wer kann mir Antwort geben es kriegt mir viel dieses geliebte Tier zu behalten.. Bitte antworten sie mir, lb.. Grüße Petra

    • Mietrecht.org
      10.07.2014 - 08:44 Antworten

      Hallo Petra,

      bevor Sie sich rechtlich beraten lassen, sollten Sie erstmal das Gespräch suchen und die Gründe für das beabsichtigte Verbot erfragen. Schließlich hatten Sie bereits eine Katze in der Wohnung. Wenn Ihr Vermieter nicht einlenkt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sare Tedesco
    12.07.2014 - 14:08 Antworten

    Hallo,

    ich bin momentan im Begriff zu meinem Freund zu ziehen. Die Wohnung hat 85m². Ich besitze allerdings zwei Katzen. Wir gingen nicht aus, dass dies ein Problem werden würde, da die Vormieterin ebenfalls eine Katze hielt.
    Der Vermieter lehnt den Zuzug meiner Katzen allerdings wehement ab, allerdings nennt er uns auch keine Gründe für sein Verbot. Für mich ist es nun sehr schwierig, da ich bereits meinen Hausstand aufgelöst und mir hier eine Arbeit gesucht habe. Mein Gehalt reicht allerdings auch nicht aus um mir eine eigene Wohnung anzumieten und einfach weggeben möchte ich die Katzen natürlich auch nicht. Sie sind wirklich mein Ein und Alles.
    Im Mietvertrag ist folgender Passus zu finden:
    “Tierhaltung (z.B. Hunde-und Katzenhaltung) ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie gilt nach Ausübung billigen Ermessens bei Erteilung nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses wiederrufen werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht für solche Kleintiere, durch deren Haltung keinerlei Schäden , Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können und keine Ekelgefühle bei Dritten hervorgerufen werden. Eine erteilte Zustimmung erlischt mit dem Tod oder der Abschaffung des Tieres….”

    Wie sieht denn nun unsere Rechtslage aus?

    • Mietrecht.org
      15.07.2014 - 12:46 Antworten

      Hallo Sare,

      danke für Ihren Beitrag. Wenn die die Wirksamkeit der Formulierung prüfen lassen möchten, würde ich eine rechtlich Beurteilung durch einen Anwalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ajlin Dena
    20.07.2014 - 22:49 Antworten

    Hallo liebes Mietrecht-Team,
    in meinem Mietvertrag steht eine Klausel, die kurz gesagt besagt: “Keine Hunde, Katzen, Fische und Vögel – Ist alles untersagt. Mit dem Unterschreiben des Mietvertrages stimmt der Mieter dem zu. Für Schäden muss der Mieter aufkommen.” Ist es denn nicht immer so, dass der Mieter für irgendwelche entstandenen Schäden aufkommen muss ? Habe jetzt doch 2 Katzen geholt, darf mein Vermieter aber nicht wissen… Kann er mich – falls er es heraus findet – rauswerfen ?

    Und die andere Frage: Habe Teppichboden und er will mir verbieten Laminat zu verlegen. Darf er das?

    Liebe Grüße & danke für die Hilfe…
    A.D.

    • Mietrecht.org
      22.07.2014 - 15:49 Antworten

      Hallo Aylin,

      Sie haben je oben gelesen, dass ein pauschales Verbot unwirksam ist (siehe “Formularmäßiges Katzenhaltungsverbot ist unwirksam”). Um Laminat zu verlegen, brauchen Sie in aller Regel die Zustimmung des Vermieter. Nicht selten werden Nachbarn durch die entstehenden Laufgeräusche gestört.

      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffen
    25.07.2014 - 10:54 Antworten

    Hallo liebes Mietrecht-Team,

    was mich noch interessieren würde ist:
    Was ist wenn der Vermieter den Antrag auf Zustimmung der Tierhaltung einfach ignoriert?
    Ich habe in meinem Fall so langsam das Gefühl, dass unser Vermieter genau weiß dass er uns das Halten einer Hauskatze nicht verbieten kann, bzw. dass er hierfür keinen stichhaltigen Grund anführen kann, und deshalb einfach mal nicht darauf reagiert. Ist ja ganz schlau gemacht: Erlauben will er nicht, verbieten kann er nicht, also besser dazu schweigen.

    Was habe ich da jetzt noch für Möglichkeiten?

    Viel Dank schon einmal für die Antwort!

    LG
    Steffen

    • Mietrecht.org
      25.07.2014 - 11:28 Antworten

      Hallo Steffen,

      diese Frage kann Ihnen sicher ein Anwalt am besten beantworten. Ich würde grundsätzlich immer mit Fristsetzungen in meinen Schreiben arbeiten. Vielleicht können Sie eine Antwort beschleunigen, indem Sie schreiben, dass Sie ein Schweigen ab Datum X als Zustimmung werten. Aber wie gesagt, lassen Sie sich am besten rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    29.07.2014 - 20:15 Antworten

    Hallo,
    Bei mir ist der Fall das mir der Vermieter die Haltung einer Katze vor zwei Monaten genehmigt hat. Meine Katze ist ein Jahr alt und eine reine Wohnungskatze, mit Nachbarn gibt es überhaupt keine Probleme. Sie hat im Flur am Anfang nur die Tapete angekratzt was ich aber natürlich wieder ausbessern will. Da meine Mausi aber ziemlich einsam ist haben wir das Angebot für eine zweite Katze bekommen. Ich wollte es jedoch vorher mit meinem Vermieter absprechen, da hat er mir aber die Haltung einer Zweiten Katze untersagt – mit der Begründung das es dann zu Keilerei kommen kann und er Angst um die Tapeten hat. Kann ich die Anschaffung der zweiten Katze vergessen oder darf der Vermieter mir die Haltung nicht verbieten?

    • Mietrecht.org
      30.07.2014 - 15:54 Antworten

      Hallo Marcel,

      ich kann Sie nur nochmals auf die Ausführungen im Artikel verweisen. Wenn Sie eine rechtlich fundierte Antwort brauchen, würde ich einen Anwalt die Klausel im Mietvertrag bewerten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Sebastian
      22.10.2014 - 07:36 Antworten

      Hallo Marcel.

      Ich hab das gleiche Problem.
      Bist du da weiter gekommen?
      Hast du weitere Infos?

      Lg
      Sebastian

  • Carlotta
    14.08.2014 - 23:13 Antworten

    Ich wohne in einer Mietwohnung im 1. Stock.
    Vor 2 Monaten habe ich mir eine 11 Monate alte Katze aus dem Tierheim geholt. Nach 2 Wochen habe ich angefangen sie abends bei der Haustür raus zu lassen und morgens wieder reinzulassen. Nun haben sich einige Mieter beschwert dass meine Katze manchmal unter den Fenstern steht und miaut und nun hat mein Vermieter gesagt, dass ich sie nicht mehr rauslassen darf. Darf mir der Vermieter das rauslassen meiner Katze verbieten und wenn ja, wie schaffe ich es dann ihr beizubringen, dass sie nun drinnen bleiben muss?

    • Mietrecht.org
      16.08.2014 - 10:01 Antworten

      Hallo Carlotta,

      danke für Ihren Beitrag. Ich würde im ersten Schritt nach einer Regelung im Mietvertrag schauen. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich speziell zum “Ausgang” der Katze rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martina
    03.09.2014 - 15:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    mein Sohn hatte sich zwei Katzen geholt,da er gesehen hatte,das unter ihm die auch Katzen hat,ging er davon aus,man dürfte. Erst nach einem Tag hat er gesehen was im Mietsvertrag steht, Haustiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Mein Sohn hat gefragt und bekam das zu Antwort “das Katzen untersagt ist da zuviel schlechte Erfahrung”. Darauf schrieb mein Sohn, ob er es nicht mal versuchen kann,(um ihm zu zeigen,das es keine schlechte Erfahrung geben wird) und das die unter ihm auch Katzen hätten. Der Vermieter meinte “auch von einem versuch sehen wir ab und die Frau mit ihren Katzen würden das Haus auch verlassen.” Die beiden Kleine sind jetzt erst einmal bei mir,mein Sohn will sich eine andere Wohnung suchen aber das kann etwas dauern und solange möchte er nicht auf die Katzen verzichten, da er alleine Lebt. Meine frage, muss er sich von den Katzen trennen?
    Ich sage schon mal im Voraus Danke

    Lieben Gruß
    Martina

    • Mietrecht.org
      03.09.2014 - 17:23 Antworten

      Hallo Martina,

      ich würde an der Stelle Ihres Sohnes die Formulierung im Mietvertrag genau prüfen (lassen). Vielleicht ist diese gänzlich unwirksam und man braucht sich über die Details keine Gedanken mehr zu machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin
    10.09.2014 - 14:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe gestern eine Abmahnung von meinen Vermieter bekommen wegen Besitz eines Hundes.
    Einen Hund besitze ich nicht, dafür aber zwei Wohnungskatzen und schon seid über einem Jahr. Hatte meinen Vermieter gefragt wegen Katzenhaltung und er hatte sie erlaubt, leider hab ich das nur mündlich. Im Mietvertrag steht jetzt aber das man eine schriftliche Erlaubnis für Hunde- und Katzenhaltung braucht.
    Andere Parteien im Haus besitzen auch Hunde und Katzen.
    Kann er mir, obwohl sich die Abmahnung nicht auf meine Katzen bezog und ich ja eigentlich auch seine mündliche Zusage hatte, einen Kündigungsgrund daraus machen?

    Viele Grüße

    Kerstin

    • Mietrecht.org
      12.09.2014 - 10:41 Antworten

      Hallo Kerstin,

      ich würde Ihrem Vermieter schreiben, das Sie keinen Hund haben. Für Details zur Katzenhaltung sollten Sie die Mietvertragsklausel genau prüfen (lassen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin Tode
    11.09.2014 - 08:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit ca. 15 Jahren in dem selben Haus (Wohnblock mit sehr vielen Wohnungen, alles ein Eigentümer, in dem Aufgang 6 Parteien). Die ganze Zeit hatten wir 2 Katzen. Dies war auch unserer Hausverwaltung m. E. bekannt. Vor 7 Jahren ist mein Mann ausgezogen, ich habe die Wohnung behalten und einen eigenen Mietvertrag bekommen. Ich habe nach wie vor eine Katze.

    Gestern bekam ich einen Brief von der Hausverwaltung, in dem stand, dass bei mehrmaligen Begehungen des Hauses festgestellt wurde, dass es aus meiner Wohnung unangenehm nach Exkrementen einer Katze riechen würde. Es wurde auf den Paragrafen im Mietvertrag hingewiesen, in dem nur Kleintierhaltung erlaubt ist und nur mit Genehmigung des Vermieters die Haltung einer Katze (Formularvertrag). Diese Genehmigung würde mir nicht erteilt werden und ich sollte innerhalb eines Monats die Katze “dauerhaft aus der Wohnung entfernen”. Ich habe dann erstmal dort angerufen und meinem Ärger Luft gemacht. Es ist richtig, dass es bei uns im Treppenhaus manchmal unangenehm riecht, aber nicht aus meiner Wohnung, geschweige denn von meiner Katze. Ich habe der Dame von der Hausverwaltung auch gesagt, dass wir bereits die ganze Zeit, in der wir da wohnen, Katzen haben. Es gibt sicherlich Mieter in unserem Eingang, die ins Treppenhaus lüften oder in deren Wohnung es seltsam riecht. Aus meiner Wohnung und in meiner Wohnung riecht es definitiv nicht und erst recht nicht nach Katze..

    Kann mein Vermieter mir die Katze jetzt verbieten? Gibt es so etwas wie Bestandsschutz? Leider habe ich die Mietverträge von damals nicht mehr, die hat mein Mann beim Auszug mitgenommen.

    Bitte um schnelle Auskunft, was ich jetzt machen soll, denn ich will die Katze auf keinen Fall weggeben. Sie ist jetzt 12 Jahre alt, lebt seit 10 Jahren bei uns und ist wie ein zweites Kind für mich.

    Falls heute Nachmittag kein widerrufendes Schreiben der Hausverwaltung bei mir im Kasten ist, werde ich dort persönlich vorsprechen.

    Noch ein Nachtrag: Die Katze ist nur in der Wohnung. Am Balkon ist ein Katzennetz gespannt, wie es auch viele andere Mieter im Haus haben. Die Katze ist nur in Wohnzimmer und Küche, die Tür zum Flur ist immer geschlossen.

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    MfG
    Katrin Tode

    • Mietrecht.org
      12.09.2014 - 10:43 Antworten

      Hallo Katrin,

      ich kann Ihnen nur raten, dass Sie sich auf die vergangen 10 Jahren ohne Belästigung beziehen. Wenn die Hausverwaltung weiter “ernst macht” sollten die die Klausel im Mietvertrag prüfen (lassen) und ggf. rechtlichen Rate einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin Tode
    11.09.2014 - 16:38 Antworten

    Ich habe heute Nachmittag mit meiner Hausverwaltung persönlich gesprochen. Alles gut, die Katzen waren in der damaligen Selbstauskunft enthalten. Es wurde nur vergessen, diese im Mietvertrag mit aufzunehmen. Ich bekomme eine nachträgliche Genehmigung, aber nur für diese Katze. Wenn ich eine weitere oder eine andere Katze anschaffen will, brauche ich eine neue Genehmigung.

    • Mietrecht.org
      12.09.2014 - 10:45 Antworten

      Hallo Katrin,

      das freut mich sehr, offensichtlich war es ein Missverständnis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kris
    13.09.2014 - 18:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe auch ein aktuelles Problem. Ich werde sonst zum Anwalt gehen aber evtl. können Sie mir schon helfen:

    Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem 3 Parteien Haus. Zwei Parteien gehören zusammen. Vor zwei Jahren wurde von der anderen Partei darauf gedrungen in der Eigentümerversammlung einen Beschluß zum Verbot von Tierhaltung zu fassen. Demnach darf nur bei Zusatimmung der Verwaltung zwei Katzen gehalten werden, die diese selbst halten. Mir wurde Katzenhaltung verboten. Da ich leider nicht genug Anteile habe, mußte ich dem zustimmen.Nun habe ich die Wohnung vermietet und meine Mieter haben sich zwei reine Wohnungskatzen angeschafft. Der andere Eigentümer möchte nun das sie diese wieder abschaffen, da ja lt. Beschluss nur bei Zustimmung des Verwalters Katzen gehalten werden dürfen, und diese Zustimmung hat er sich ja selbst gegeben und hält zwei Katzen. Ich selbst habe nichts gegen die Haltung. Ist das rechtens? Kann der andere Eigentümer meine Mieter zwingen, die Katzen abzugeben? Für eine Hilfe wäre ich dankbar.

    VG

    • Mietrecht.org
      15.09.2014 - 12:21 Antworten

      Hallo Kris,

      ich kann Ihnen leider nur den Tipp geben, dass Sie den Beschluss, die erteile Genehmigung (für den anderen Eigentümer) und Ihren Mietvertrag rechtlich durch einen Anwalt prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    24.09.2014 - 20:18 Antworten

    Ich wohne mit meinem Sohn seit 2009 in der Wohnung, haben damals eine Katze mitgebracht. Im Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung, jetzt haben wir seit Anfang Juli einen kleinen Kater dazu bekommen. Nun habe ich gestern einen Brief von Vermieter bekommen das er erfahren hat, dass wir eine 2. Katze halten und er das nicht duldet, muss unser Kater wieder ausziehen?

    • Mietrecht.org
      27.09.2014 - 09:46 Antworten

      Hallo Claudia,

      ich kann Sie hier leider nur auf Punkt 3 im Artikel verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vanessa R.
    29.09.2014 - 00:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    aufgrund Ihrer vielen fachmännischen Ratschläge, möchte ich Sie auch um einen Rat im folgenden Fall bitten:

    Noch besitzte ich keine Haustiere, möchte mir aber 1-2 Katzen anschaffen.

    Ich wohne in einem Haus mit 12 Mietparteien, jede Mietpartei ist eine Eigentumswohnung und jede Mietpartei hat einen anderen Eigentümer. Das ganze Haus selbst wird von einer Hausverwaltung verwaltet. In meinem Mietvertrag steht nichts bzgl. Tierhaltung, dort wird nur auf die Hausordnung verwiesen. Die Hausordnung verplichtet die Mieter zur gegenseitigen Rücksichtsnahme und erfordert der Zustimmung des Vermieters bei der Haltung von Tieren (ausgenommen Ziervögel u. Fische). Meine Vermieter/Eigentümer der Mietwohng haben mir eine Katzenhaltung untersagt, mit der Begründung die Katze könnte Schaden in der Wohnung anrichten, die Hausverwaltung hat das nicht gern, und ich arbeite so lange. Zwei andere Mieter halten allerdings einmal einen kleinen Hund und einmal eine Katze (wohlgemerkt, hier sind es and. Wohnungseigentümer u. damit and. Vermieter).
    Gemäß der im Artikel geschilderten Rechtssprechung ist die Regelung in meinem Fall unwirksam, womit es zur Interessenabwägung kommt.

    Nach der geschilderten Rechtssprechung rechne ich mir gute Chancen aus, einzigen Gegenargumente die mein Vermieter hat sind folgende:
    – die Katze/Katzen sind den ganzen Tag über allein, da ich VZ arbeite (deshalb auch ggf. 2 Katzen wg. der Artgerechtigkeit)
    – Wohnungshaltung: ggf. ist die Wohnung zu klein? (1-2 Katzen in einer ca. 55qm Wohnung, wobei die Nutzfläche ca. 66qm beträgt)

    Gibt es einen Richtwert, wie viel Katzen auf wie viel Fläche an Wohnung gehalten werden können? Wie sehr fällt, das Argument, dass ich den ganzen Tag arbeite, bei der Interessenabwägung ins Gewicht?

    Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Rat!

    Freundliche Grüße
    Vanessa R.

    • Mietrecht.org
      29.09.2014 - 15:26 Antworten

      Hallo Vanessa,

      die Interessenabwägung erfolg im Zweifel immer vor Gericht. Daher kann ich leider nicht einschätzen, in wie weit sich Ihre volle Berufstätigkeit und die Fläche auswirken. Ich kann Ihnen empfehlen sich rechtlich beraten zu lassen oder nach passenden Urteilen zu suchen.

      Ich hoffe ich konnte Ihnen trotzdem weiterhelfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. Ziegle
    19.10.2014 - 18:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich lebe in einer Mietwohnung (Mehrfamilienhaus; Katzen in anderen Wohnungen vorhanden ,jedoch anderer Eigentümer) und möchte gerne eine-Katze. In meinem Mietvertrag steht folgendes:

    “Haltung von Hunden sowie anderen größeren Tieren ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird dann nur für den Einzelfall erteilt und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen werden.”

    Für mich bedeutet dass, das ich keine explizite Genehmigung vom Vermieter einholen muss, da nur von Hunden bzw größeren Tieren die Rede ist. Ist das so korrekt?

    Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen!

    MfG,
    J. Ziegle

    • Mietrecht.org
      20.10.2014 - 12:37 Antworten

      Hallo Frau Ziegle,

      ja, meiner Minuend nach müssen Sie den Vermieter fragen, bevor Sie einen Hund in Ihrer Wohnung halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    30.10.2014 - 18:33 Antworten

    Hallo,
    ich bin Mitte September in eine kleine Wohnung gezogen, im Mietvertrag steht Tiere seien erlaubt. Einige Bewohner haben auch Hunde und Katzen. Nun habe ich bei meinem Einzug angegeben keine Haustiere zu haben, vermisse es nach Jahren mit Tieren im Haus/in der Wohnung aber doch und würde mir gern eine Wohnungskatze anschaffen. Was genau wäre also zu tun? Kann ich mir einfach eine Katze anschaffen oder müsste ich zunächst den Vermieter kontaktieren?

    • Mietrecht.org
      30.10.2014 - 21:19 Antworten

      Hallo Anna,

      ich würde die Vermieterin (unabhängig von der Erlaubnis im Mietvertrag) informieren, dass Sie sich zu Datum X eine Katze anschaffen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tina S.
    09.11.2014 - 15:09 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    hiermit haben Sie jetzt eine Anfrage von der „anderen“ Seite: Es geht um Vermietung einer Wohnung an einen Mietinteressenten mit 2 (unkastrierten Katzen).
    Die zu vermietende Wohnung befindet sich im Obergeschoß eines 3-Familienhauses. In dem Haus bereits seit vielen Jahren lebt eine schon sehr betagte kastrierte Katze mit freiem Ausgang.
    Die Mietinteressentin will 2 Katzen (unkastriert) mitbringen, die z.Zt. in ihrem alten Zuhause freien Auslauf haben. Sie meint, dass sie die Katzen runter bringen und wieder abholen wird. Dass das klappen soll, sehe ich mit großem Zweifel entgegen.
    Im Prinzip haben wir nichts gegen die Haltung von 2 Katzen, wenn sie in der Wohnung bleiben und kastriert sind und möchten deshalb im Mietvertrag verbindlich festhalten, dass
    1. die Katzen unbedingt kastriert und geimpft sein müssen (auch aus Rücksicht gegenüber anderen Katzenhaltern in der Nachbarschaft),
    2. die Katzen ausdrücklich in der Wohnung gehalten werden müssen.
    Begründung: sie werden erfahrungsgemäß ihren neuen Revier markieren, was unweigerlich zur Verunreinigung des Teppichbodens im Treppenhaus und starker Geruchsbelästigung führt, auch wenn fremde Kater durch die rollige Katze ins Haus angelockt werden.
    Wir möchten späteren Ärger mit der neuen Mieterin und auch mit den anderen Mietern deswegen vermeiden, deshalb die Frage: Wie können wir diese Forderungen im Mietvertrag formulieren, dass es auch verbindlich ist.

    Vielen herzlichen Dank im voraus
    mit freundlichen Grüßen
    Tina S.

    • Mietrecht.org
      10.11.2014 - 05:59 Antworten

      Hallo Tina,

      Sie ahnen es bereits selbst, Sie bewegen sich auf dünnem Eis. Wenn überhaupt ist an ein individuelle Vereinbarung zu denken (individuelle Vereinbarung = Mieter und Vermieter verhandeln über die Konditionen). Wenn Sie jetzt schon Ärger sehen, sollten Sie vielleicht über einen anderen Mieter nachdenken oder sich eine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrem Vorhaben von einem Anwalt holen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah K.
    13.11.2014 - 13:00 Antworten

    Guten Tag!

    Da mein Lebensgefährte mich verlassen hat, stehe ich mit beiden Hauskatzen alleine da. Jedoch gestaltet sich die Wohnungssuche als sehr schwierig, manche Vermieter verbieten direkt eine Katzenhaltung. Ist dies rechtens?

  • H
    01.12.2014 - 06:48 Antworten

    Hallo,

    ich ziehe bald in die Wohnung meines Freundes und möchte meine Katze mitnehmen.
    Im Mietvertrag steht, dass die Haltung von Haustieren (ich weiß nicht mehr, ob da generell Haustiere oder konkret “Hund und Katze” steht) mit dem Vermieter geklärt werden muss.
    Wir haben uns vor Monaten bei der Vermieterin gemeldet und sie gefragt, ob wir eine Katze halten dürfen, aber es kam nie eine Antwort.
    Ab Anfang Januar wohne ich bei ihm.
    Was mache ich, wenn die sich plötzlich meldet und ein Problem damit hat?

    Viele Grüße
    H.A.

    • Mietrecht.org
      02.12.2014 - 02:29 Antworten

      Hallo H,

      ich würde den Mietvertrag zur Hand nehmen und nach dem oben genannten Vorgehen prüfen. Nur mit dem genauen Wortlaut kommen Sie zu einer verlässlichen Antwort auf Ihre Fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Valerie Bruehl
    26.12.2014 - 23:56 Antworten

    Hallo,
    Ich habe wirklich ein Problem. Mein Kater ist vor einem Jahr weggelaufen, ich habe ihn registrieren lassen. Da ich davon ausgegangen bin das ich ihn wohl nicht mehr wieder sehe, bin ich mit meinem Freund umgezogen. Tiere sind laut Vermieter absolut Verboten! Unsere Nachbarn hatten trotzdem eine. Diese hat sich das voll Programm geliefert auf die Terrasse gemacht, unsere Gartenmöbel verschmutzt und beschädigt, bei uns in der Wohnung gewesen usw..Ich habe sie daraufhin gebeten die Sachen zu waschen und die Katze abends reinzunehmen. Sie hat gesagt das ist nicht ihre Katze, sie hätte diese angefüttert.
    Ich habe sie dann mehrfach dannach nochmal gebeten die Katze reinzunehmen abends und wieder keine Einsicht. Es wäre nicht ihre usw. Darauf hin habe ich meinem Vermieter gesagt, dass eine Katze von den Nachbarn angefüttert worden ist und deshalb wir ständig alles reinigen müssen und sie sich der Sache nicht annehmen will. Ich liebe Tiere mein Freund ist allergisch und hat ziemlich Probleme damit gehabt wegen der Katze. Jetzt hat sich vor 3 Wochen eine Frau beii mir gemeldet sie hat mein Kater gefunden. Ich habe ihn dann abgeholt und mein Kater ist kastriert, vill liegt es daran aber auf hin reagiert er nicht so extrem. Aufjedenfall habe ich dann versucht ihn wo anders unterzubringen, leider musste ich ihn heute wieder abholen, da die anderen Katzen sich mit ihm nicht vertragen haben. Und jetzt heisst es ausziehen oder den Kater ins Tierheim und ich wollte ihn nicht ganz angeben, nur zu pflegen. Meine Frage ist darf ich ihn bei mir in der Wohnung halten? Oder ist das dann unfair den anderen gegenüber? Ich habe ihn mit versichert und komme auch für ihn auf.
    Ich hoffe mir kann da einer weiter helfen
    Lg

  • Lisa
    08.01.2015 - 17:59 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    ich würde mir liebend gern eine Katze anschaffen. Dies wäre auch von der Hausverwaltung her kein Problem. Da ich die Katze allerdings sehr gerne rauslassen würde, musste ich noch die Nachbarn unter uns fragen (wir wohnen im 1. Stock, die Katze müsste über eine Leiter vom Balkon runter). Leider verstehen wir uns aber mit den Nachbarn unter uns nicht sehr gut. Sie sind sehr empfindlich und fühlen sich häufig von uns gestört – dementsprechend willigten sie auch nicht ein, als ich vorhin anfragte, ob es für sie in Ordnung wäre, wenn wir uns eine Katze zulegten.
    Kann ich da irgendwas unternehmen? Ich habe das starke Gefühl, dass er nur “nein” gesagt hat, um uns eine reinzudrücken. Muss ich das so hinnehmen?

    Die Nachbarn beschweren sich seit Tag 1 häufig wegen irgendetwas, sei es Lautstärke des Basses, des Mixers (!), Wasserspritzer beim Balkonpflanzengiessen, etc. Dabei habe ich selbst das Gefühl, nicht außergewöhnlich laut zu sein – auch andere Nachbarn meinten auf Nachfrage, dass sie sich nicht von uns gestört fühlen. Ich möchte es ihnen ungern mit gleicher Münze zurückzahlen, und mich meinerseits über ihre lauten Gäste, das Rumsen der Rolläden oder die häufigen Grillparties mit Fleischgestank beschweren, da ich eigentlich kein solcher Mensch sein will, aber langsam fühle ich mich selbst durch die ständigen Beschwerden eingeschränkt. Kann man sich über Beschwerden beschweren?

    vielen lieben Dank für ihre Hilfre

    Lisa

    • Mietrecht.org
      08.01.2015 - 18:39 Antworten

      Hallo Lisa,

      wenn Sie mit der Leiter in den “Mietbereich” der Nachbarn eingreifen, dann sollten diese schon Ihr OK dazu geben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • monika jung
    21.01.2015 - 12:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Warum soll immer der Vermieter der böse sein?

    Trotz meiner Tierfellallergie haben wir in unserer Dachwohnung bei unserem Mieter geduldet,
    das Sie zwei Katzen hielt.
    Die Quittung bekommen wir jetzt bei ihrem Auszug,da sieht man die Schäden die die Katzen durch
    tiefe Kratzspuren an sämtlichen Fenstern anrichteten.
    Ein Schreiner hatte uns die günstigste Variation ausgerechnet(ca.1500,-)
    Da sie sich natürlich weigert diesen Schaden in Ordnung zu bringen werden wir klagen müssen.
    Soviel zu Verständnis, wenn ich in einer Mietwohnung Tiere halte dann nur mit genügend Verantwortung.
    Würde mich über einen Kommentar von Ihnen freuen!

    • Mietrecht.org
      21.01.2015 - 15:11 Antworten

      Hallo Frau Jung,

      danke für den Beitrag. Sie haben absolut recht, es gibt mit Sicherheit gute Gründe, warum Vermieter gegen Haustiere in der Wohnung sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Leonie
    31.01.2015 - 23:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Freund und ich möchten uns eine Katze zulegen. Im Mietvertrag steht:

    §11 “Für jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, ausgenommen Kleinsttiere in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieter. Die Erlaubnispflicht umfasst ebenso das zeitweilige Verwahren von Tieren. Treten Unzuträglichkeiten auf, kann die erteilte Erlaubnis widerrufen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tode des Tieres erlischt die einmal erteilte Erlaubnis.”

    Ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch rechtens?

    Vielen Dank,
    Leonie G.

    • Mietrecht.org
      02.02.2015 - 12:46 Antworten

      Hallo Leonie,

      leider kann ich die rechtliche Situation unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung nicht beurteilen. Wenn Sie eine aktuelle Einschätzung der Klausel wünschen, kann ich Ihnen diese über dieses Produkt empfehlen oder Sie fragen den Anwalt Ihres Vertrauens.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Leslie Sutter
    03.02.2015 - 00:27 Antworten

    Hallo Mietrecht.org-Team,

    in einem anderen Artikel hier auf der Seite wurden Hunde und Katzen nicht zu den Kleintieren gezählt. Auf dieser Seite steht jedoch, dass Katzen als Kleintiere betrachtet werden. Sorry jetzt bin ich verwirrt.
    Könnt ihr mich bitte aufklären?

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      03.02.2015 - 19:22 Antworten

      Hallo Leslie,

      die Rechtsprechung ist hier einfach nicht einig, in einigen Fällen wurde eine Katze durchaus als Kleintier bewertet, von anderen Gerichten hingegen nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessie
    12.02.2015 - 02:17 Antworten

    Hallo,

    habe mal eine Frage wir mein Lebensgefährte und unsere zwei Katzen wohnen seit Feb. 2012 in einer Mietwohnung die Privat vom Eigentümer vermietet wird.

    Haben den Vermieter sofort gesagt, dass wir zwei Katzen haben und jetzt eine Wohnung gesucht haben mit Balkon das Sie sich auch auf den Balkon aufhalten werden. Und das wir noch ein Katzennetz anbringen.
    Er sagte es wäre alles kein Problem. Ich wollte mir schriftlich aber geben lassen das Haustiere erlaubt sind. Darauf wurde er stutzig und sagte, da muss ich erstmal anrufen.
    Nach einigen Minuten sagte er alles in Ordnung geht klar können wir machen.

    Jetzt habe ich ein Problem die Nachbarn(andern Eigentümer) fühlen sich gestört vom Anblick. Das witzige daran, man sieht kaum etwas vom Netz.

    Unser Vermieter sagte uns zu machen sie sich keine Sorgen das Netz bleibt so einfach ist gar nicht und selbst wenn dann läuft das erstmal Jahre vor Gericht. Er regelt das schon.

    Jetzt hat er nur seine Meinung plötzlich geändert und mündlich am Telefon gesagt das Katzennetz muss ab.

    Was kann ich tun wie sind unsere Chanchen?
    Ich hoffe Sie können uns weiter helfen!

    • Mietrecht.org
      12.02.2015 - 13:25 Antworten

      Hallo Jessie,

      Sie wohnen offensichtlich in einem Haus, das aus Eigentumswohnungen besteht. Hier muss sich der Vermieter lieder auch an die Regelungen der Eigentümergemeinschaft richten. In wie weit Sie trotz der Zusage des Vermieters verpflichtet sind dieses wieder zu entfernen, fragen Sie am besten einen Anwalt. Dieser wird die Situation für Sie einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maier
    08.03.2015 - 08:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne seit knapp 6 Jahren in der Wohnung, die Katzen 2 kastrierte Weibchen sind von Anfang an im Mietvertrag aufgenommen worden. Vor zwei Jahren haben kleinere Probleme angefangen, sich aber nur auf die mitgebrachten Mäuse beschränkte. Irgendjemand in der Nachbarschaft (7 Parteienhaus in Wohngebiet) hat sich einen Kater zugelegt, der nicht kastriert ist und dementsprechend auch überall seine Duftmarke absetzt. Auf meiner Terrasse, der von der Nachbarin usw. Meine Nachbarin möchte jetzt jedesmal, dass ich ihre Sachen reiniges, weil das nur von mir sein kann (?). Den Hinweis auf meine, siehe oben gibt es für sie nicht und eine andere Katze hätte sie nie gesehen (eigentlich unmöglich, weil er auch ziemlich laut mauzt, was meine nicht machen).

    Die Reinigung habe ich bis jetzt nur einmal gemacht um den guten Willen zu zeigen und dann darauf verwiesen sie soll den Besitzer des Katers ausmachen und ihn ansprechen. Wörtlich sagte sie: “gehen sie dahin wo sie herkommen und wenn das nicht aufhört werde ich Rattengift verteilen.”

    Ich finde das natürlich nicht in Ordnung und weiß sie möchte nur darauf abzielen, dass ich die Katzen nicht mehr raus lasse, aber was wenn nicht? Darf sie das so einfach? Das Problem Gestank wird ja deswegen nicht aufhören…

    Ein weiteres Gespräch ist schon fehlgeschlagen, sie hat mir einfach die Tür vor der Nase zugeschlagen.

    Danke für Ihre Antwort

    Viele Grüße
    Maier

    • Mietrecht.org
      08.03.2015 - 12:34 Antworten

      Hallo Herr Maier,

      verweisen Sie die Nachbarin doch darauf, dass der Gestank erst aufkam, als neue Tiere in die Nachbarschaft kamen. Sie halten Ihren Katzen ja schon sehr lange. Ansonsten würde ich den Vermieter mit ins Boot holen, vielleicht zu einem vermittelnden Gespräch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maier
    09.03.2015 - 18:43 Antworten

    Was ich noch erwähnen sollte ist, dass meine Vermieterin das leider genauso sieht. Habe ich etwas zu befürchten?

  • Rott
    16.03.2015 - 11:18 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zum Urteil: Kratzer in Parkettböden.
    In einem Gerichtsurteil schreiben Sie, dass Kratzer im Parkettboden zum normalen Mietgebrauch gehört.

    Ist das bei Laminat auch so? Bei meinem Einzug wurde ein typischer Mittelklasse Laminat verlegt. Kratzspuren von mir bzw. für die Katzen sind bei einer Mietdauer von fast 10 Jahren natürlich an der Oberfläche gegeben. Hat hier der Vermieter das Recht auf Einbehaltung der Kaution bzw. teilweise?

    Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      16.03.2015 - 12:33 Antworten

      Hallo Frau Rott,

      das Urteil kann man sicherlich auch auf andere Bodenbeläge ausweiten. Es würde ja keinen Sinn ergeben, wenn es nur für Paket Anwendung findet, nicht jedoch für Laminat oder Dielung. Fragen Sie im Zweifel am besten einen Anwalt, dieser kann Ihnen speziellen Fall sicher am besten einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander
    24.03.2015 - 00:56 Antworten

    Hallo,
    ich und mein Freund hatten uns letzten Freitag eine 3-Zimmer Wohnung im 1.OG eines Mehrfamilienhauses angeschaut. Dem Vermieter gehört das gesamte Haus.
    Mein Freund hat einen 5 Jahre alten Kater, kastriert, und freilaufend. Die Wohnung hat uns sehr gefallen. Zum Ende der Besichtung haben wir dem Vermieter erzählt, dass wir noch eine Katze haben. Er lehnte das ab. Er sagte, dass in seinen Mietverträgen bei allen drin steht, dass Haustiere nicht erlaubt sind. Würde er uns eine Ausnahme machen, dann müsse er aufgrund der Gleichbehandlung es bei allen anderen Parteien auch zulassen. Damit hat er ein Problem, weil dann jeder mit einer Katze kommen könnte und “die Hölle los” sei. Weiterhin erinnerte er mich noch daran, dass Katzen gerne mal die Wohnung zerkratzen (was ich aber noch nie erlebt habe).

    Meine Frage ist nun, ob der Vermieter überhaupt das Recht hat, dem Mieter bei der Besichtigung pauschal eine Katze zu verbieten ? Auf immobilienscout z.b. gibt es extra ein Beschreibungsmerkmal: Haustiere erlaubt: ja/nein. Hat das dann überhaupt für den Wohnungssuchenden eine Relevanz ?

    Und in unserem konkreten Fall: Könnte der Vermieter mich kündigen, wenn wir vorsätzlich trotzdem die Katze ins Haus bringen ? Ich habe es nicht vor, weil die Probleme dann ja schon vorprogrammiert wären. Aber mich würde es generell interessieren, ob man bei einer Wohnungsbesichtigung zu dieser Frage lügen darf ?

    Grüße

  • Sonja T.
    24.03.2015 - 18:17 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe auch eine Frage.

    Ich möchte gerne zwei Katzen bei mir aufnehmen (ausschließlich Wohnungshaltung).
    Auch in meinem Mietvertrag steht, dass die Zustimmung des Vermieters notwendig ist.

    Ich habe meine Vermieterin angerufen und sie gefragt was sie zur Tierhaltung sagt. Ihre Antwort war:
    “Nur sehr ungern. Wenn ich die Tierhaltung einem Mieter erlaube, dann wollen alle anderen auch und das möchte ich nicht. Außerdem machen die doch die Möbel und Wände kaputt”.

    Sehe ich das richtig, dass dies kein wirklicher Grund ist weil sie es den anderen Mietern dann auch erlauben müsste?! Kann sie mir kündigen wenn ich mir jetzt einfach zwei Katzen hole weil ich es dann nicht nochmal extra mit ihr abgesprochen habe?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung

  • Bianca B.
    19.04.2015 - 14:19 Antworten

    Hallo,

    in unserem Mietvertrag ist der für unwirksam erklärte Passus über die Tierhaltung enthalten.

    Ich habe auf ihrer Seite gelesen, dass die Vermieter die Katzenhaltung aus sachlichen Gründen untersagen können. Was sind den sachliche Gründe?

    • Mietrecht.org
      20.04.2015 - 12:00 Antworten

      Hallo Bianca,

      wenn die Klausel unwirksam ist, wenn steht doch der Tierhaltung ohnehin nichts mehr im Wege. Ein sachlicher Grund wäre z.B., wenn ein Hund Nachbarn bedroht oder das Treppenhaus oder den Garten verunreinigt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank
    28.04.2015 - 07:43 Antworten

    Schönen guten Tag,

    ich habe momentan auch ein Problem mit meinem Vermieter. Ich wohne seit Juni 2010 in Berlin Friedrichshain in einer renovierten Altbau Wohnung im 4. Stock mit Balkon. Nun gab es vom Vermieter ein Rundschreiben, dass er gerne in allen Wohnungen den Dielenboden abschleifen und versiegeln lassen würde und würde sich freuen wenn man diesem zustimmt. Als Entschädigung bietet er sogar 350,- EUR an. Soweit so gut… hatte bisher auch nur gute Erfahrungen mit denen.

    Jetzt war er zur Begutachtung in meiner Wohnung und hat meine zwei Hauskatzen gesehen welche ich seit Februar 2011 habe. Daraufhin drohte er mir mündlich die Kündigung an und verlangt nun innerhalb von 14 Tagen von mir eine Auskunft darüber ob ich die Katzen abschaffen oder ausziehen will. Sollte ich ihm mitteilen, die Katzen abschaffen zu wollen will er dies irgendwann überprüfen und mir bei Nicht Erfüllung eine schriftliche außerordentliche Kündigung geben.

    Meine beiden Katzen sind sehr ruhig, 4 Jahre alt und haben noch nie etwas zerkratzt oder beschädigt. Zudem gibt es keinerlei Belästigungen gegenüber den Nachbarn. Meine beide Nachbarn links und rechts würden dies sogar schriftlich zur Dokumentation geben. Auf dem Balkon habe ich ein 80cm hohes Katzennetz mit dünnen (1cm Durchmesser) Bambusstäben befestigt. Dieses ist sehr akkurat angebracht und von der Straße aus kaum zu erkennen. Auch dieses soll ich unverzüglich abnehmen. Was mache ich denn jetzt hier? Weder möchte ich ausziehen noch meine geliebten Katzen abgeben!!!

    Im Mietvertrag steht folgendes:
    Ҥ8 Tierhaltung
    Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwerkaninchen oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.
    Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn von dem Tier Störungen und/oder Belästigungen ausgehen. Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die einmal erteilte Zustimmung und ist bei Neuanschaffung eines Tieres erneut einzuholen.”

    Ich muss eingestehen bei der Anschaffung meiner Katzen überhaupt gar nicht an meinen Mietvertrag gedacht zu haben. Mein Leben lang habe ich nun Katzen und hätte nicht gedacht, dass dies einmal zu einem Problem werden kann. Aber Unwissen schützt nicht vor Srafe… dessen bin ich mir bewusst :/

    Ich hoffe Sie können mir eine, für mich positive, Auskunft erteilen.

    Lieben Gruß,
    Frank

  • Steffi
    01.06.2015 - 14:17 Antworten

    Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen…
    Die Wohnungsverwaltung meiner Wohnung lehnte meinen Antrag auf Katzenhaltung ab, mit folgender Begründung:
    …leider können wir Ihrem Antrag, zwei Katzen in Ihrer Wohnung aufzunehmen, auf Grund der ausgereitzten
    Personenbelegung Ihrer Wohnung nicht stattgeben.

    Ist das rechtens?
    Im Haus gibt es eine Familie die Katzen hält…
    Über eine Antwort freue ich mich!
    Mit freundlichem Gruß, Steffi.

  • Wolfgang Göller
    18.06.2015 - 13:43 Antworten

    Hallo,
    seit Januar leben wir in einer “neuen” Mietwohnung. Im Mietvertrag steht keinerlei Vereinbarung über Tierhaltung. Deshalb haben wir unseren Kater (kastriert, stubenrein, verursacht keinerlei Schäden) mitgenommen, ohne die Vermieterin darüber zu informieren. Nun, ca. ein halbes Jahr später hat sie ihn auf dem Balkon gesehen, und verlangt, dass wir ihn “weg tun”. Sie begründet das mit einer Katzenallergie ihrerseits. Der Kater lebt ausschließlich bei uns in der Wohnung und auf dem Balkon (im Sommer).- Unsere Vermieterin wohnt im gleichen Haus ein Stockwerk tiefer und hat ihn bisher niemals gehört, oder anderweitig wahrgenommen.
    Müssen wir uns wirklich von dem Tier trennen?

  • Kathi
    23.06.2015 - 20:14 Antworten

    Guten Tag,
    mein Mann und ich haben heute den Mietvertrag unterschrieben. Im Vertrag selbst steht, dass eine Hauskatze erlaubt sei (wurde für uns extra hinzugefügt), darunter steht jedoch ein weiterer Satz, dass Tiere wie Hunde, Katzen u.ä. generell verboten sind. Die Hausverwaltung weiß, dass wir eine Katze mit in die Wohnung bringen. Nun hat sich jedoch ergeben, dass meine zweite Katze mitkommen muss, da wir sie nirgends unterbringen können und ich sie um ehrlich zu sein auch nicht abgeben möchte.
    Die Vormieterin hatte ebenfalls zwei Katzen, was auch erlaubt wurde und kein Problem darstellte.
    Ich habe nun Angst, dass zwei Katzen im Nachhinein nicht gestattet werden und wir entweder wieder gekündigt werden oder wir doch eine Katze abgeben müssten (wobei letztes niemals in Frage käme). Infos zu den Katzen selbst – sie sind kastriert und reine Stubenkater und natürlich auch stubenrein.
    Bevor ich die Verwaltung darauf hinweise, dass nun zwei Katzen mit in die Wohnung ziehen, wollte ich mich vorher erstmal informieren, wie unsere “Chancen” sind.
    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      24.06.2015 - 18:16 Antworten

      Hallo Kathi,

      ich würde die Hausverwaltung einfach offen darauf ansprechen und um eine weitere Genehmigung bitten. Alles andere wäre ein Blick in die Glaskugel, der Sie nicht weiterbringt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rilana
    27.06.2015 - 16:11 Antworten

    Hallo,
    meine Mutter ist vor einigen Wochen in eine Wohnungsbaugesellschafts Mietwohnung gezogen.
    Die Katze (sterilisiert) meiner Mutter ist im Mietvertrag erlaubt, gleichzeitig erhielt sie ein Schreiben in dem steht das sie sich an Regeln halten soll bezgl. der Katze, kein Freigang, keine Verunreinigungen, etc.
    Katzennetz wurde am Balkon angbracht.
    Nun sind in der Nachbarschaft mehrere Katzen unter anderem ein Kater dessen Besitzer über ihr wohnt.
    Dieser Kater ist Freigänger und unkastriert.
    Er läuft also immer draussen, im Treppenhaus etc. rum.
    Er setzt sich auf die Fensterbaank meiner Mutter und schreit wie am Spieß, versucht auf ihren Balkon zu
    kommen und macht sogar an der Wohnungstür tierischen Terror, er markiert im Treppenhaus.
    Die Katze meiner Mutter wird total eingeschüchtert und meine Mutter bereits mit ihren Nerven am Ende.
    Welche Möglichkeiten hat man in solch einem Fall.
    Die Besitzer sagen, der Kater ist nicht kastriert weil sie Nachwuchs mit einer Katze wollen die auch aus der Nachbarschaft ist. Allerdings hat der Kater dort auch Hausverbot weil er alles markiert.
    Wir sind ratlos, insbesondere weil meine Mutter ja gerade erst zugezogen ist.
    Kann man die Nachbarn zur Kastration zwingen ?
    LG

    • Mietrecht.org
      29.06.2015 - 19:25 Antworten

      Hallo Rilana,

      Sie können nur mit dem Vermieter sprechen und diesen bitten hier einzuschreiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dunja Trenz
    07.07.2015 - 19:57 Antworten

    Hallo,

    seit 6 Monaten habe ich eine Katze aus einem Tierheim, welche alle ihre 7 Lebensjahre als reine Wohnungskatze verbracht hat und mit diesem Ausgangspunkt erlaubte mir mein Vermieter diese in der Wohnung aufzunehmen. Nun wohne ich im Erdgeschoss mit großer Terrasse, sitze oft draußen und meine Katze möchte dann nicht alleine in der Wohnung bleiben, sondern bei mir. Ich nahm sie dann mit raus, nur wenn ich auch draußen war. Nun hatte sie den Freigang entdeckt und es gefiel ihr. Es passierte, dass sie versehentlich einmal in der Garage und einmal im Keller mit Hausgarage über Nacht eingesperrt war. Mein Vermieter kam auf mich zu und sagte, meine Katze hätte 3 seiner Autos verkratzt, Pfostenabdrücke waren deutlich auf allen Autos erkennbar. Ich meldete den Schaden meiner privaten Haftpflicht und diese bezahlt die Aufbereitung aller 3 Autos.
    Um weitere Schäden zu vermeiden wollte ich ein transparentes Schutznetz an meiner Terrasse anbringen. Dies wiederum erlaubt mein Vermieter nicht. Ergo dachte ich an ein Katzengeschirr mit Leine. Inzwischen habe ich aber schon 5 verschieden Katzengeschirre probiert und aus jedem wendet sie sich raus. Inzwischen lag sie auch auf dem Windschott des nächsten Autos vor unserem Haus und hat dieses durch ihr Gewicht wohl beschädigt. Den Schaden bezahle ich aus eigener Tasche, sonst kündigt mir meine private. Haftpflicht, wenn ich alle paar Wochen einen Schaden melde…
    Ich wohne ländlich, hier gibt es viele Katzen, aber meine wurde immer unter Zeugen gesehen…
    Inzwischen denke ich, es gibt nur die Möglichkeit eine neue Wohnung zu suchen…
    Oder?

    Freundliche Grüße

    Dunja Trenz

    • Mietrecht.org
      07.07.2015 - 20:07 Antworten

      Hallo Dunja,

      ja, eine Umzug kann eine Lösung sein. Zumindest wenn Sie die Katze weiterhin frei laufen lassen wollen. Obwohl auch dann nicht gesichert ist, dass Ihre Katze keine weiteren Schäden anrichtet.

      Danke, dass Sie Ihre Situation hier teilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eva
    16.07.2015 - 15:46 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich lebe zur Zeit in Kanada mit meinen Toechtern and 5 Katzen und einem Hund. Meine juengere Tochter und ich moechten innerhalb der naechsten 12 Monate zurueck nach Deutschland ziehen um in der Naehe meiner Eltern zu leben. Der Ort ist sehr laendlich, eine ehemalige Kraftswerksiedlung. Ich moechte eine 3 Zimmer Wohnung in einem apartment building mieten, welches nahe dem Haus meiner Eltern ist. Bevor ich mich mit dem Vermieter in Verbindung setze wollte ich gerne wissen was ich zu beachten habe wegen der Tiere. Die Katzen sind alle aelter und werden wahrscheinlich nicht mehr nach draussen gehen, wenigstens nicht ohne mein Beisein. Ich weiss das andere Bewohner in der Siedlung und in den Gebaeuden mit mehreren Wohnungen Katzen und Hunde halten.

    Vielen Dank im Vorraus,

    Eva

    • Mietrecht.org
      16.07.2015 - 18:15 Antworten

      Hallo Eva,

      geben Sie Ihre Tiere einfach offen und ehrlich in den Selbstauskünften an, die Sie in der Regel für die Wohnungsbewerbung ausfüllen. Mehr können Sie im ersten Schritt nicht machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    24.07.2015 - 18:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne zur Zeit mit meinen zwei 7 Jahre alten, kastrierten Katzen in einem Zweistöckigem Mehrfamilienhaus. Ich wohne im 2.OG. Es gab bis jetzt noch nie Probleme mit meinen Vermietern zum Thema Katzenhaltung. Jetzt auf einmal besteht dieser darauf, dass wir unsere Katzen weggeben sollen, weil sie Mäusereste auf dem Grundstück liegen lassen und sie dieses nicht mehr wollen. Darf der Vermieter einfach so bestimmen, wann man die Katzen wegzugeben zu hat, obwohl diese, laut Mietvertrag, erlaubt sind? Und was würde passieren wenn der Vermieter sich nicht auf einen Einigung einlassen will, wie auf ein tägliches Kontrollieren des Grundstückes nach Mäuseresten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Marcel

    • Mietrecht.org
      27.07.2015 - 20:36 Antworten

      Hallo Marcel,

      Sie sollten zuerst einmal die genaue Formulierung im Mietvertrag prüfen. Zum Beispiel ob eine Zustimmung überhaupt widerrufen werden kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    04.08.2015 - 23:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne derzeit in einer ca 67 qm großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
    Bereits bei der Wohnungsbesichtigung sagte mir mein Vermieter, dass Tierhaltung (insbesondere Katzen und Hunde) nicht gestattet sei.

    Nun bin ich aber großer Katzenliebhaber und denke darüber nach, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt.

    In meinem Vertrag steht Folgendes:

    §13
    der Mieter bedarf der schriftlichen Zustimmug des Vermieters:

    zur Untervermietung

    zur sonstigen Überlassung (…) an Dritte (…)

    zur Haltung von Tieren in der Mietwohnung / Ausnahme: Fische in Aquarien

    bauliche Veränderungen, Anbringung von Satellitenanlagen etc.

    Desweiteren besitzen meine Nachbarn in der Wohnung über mir eine Katze. Allerdings gehörte das Haus vor einiger Zeit noch dem Vater meines jetzigen Vermieters, der demnach auch mit meinen Nachbarn den Mietvertrag geschlossen hatte.

    Die Argumentation meines Vermieters bezüglich eines Katzenverbotes geben mir auch zu denken. Es heißt, es könnte bei einer Neuvermietung Probleme geben, falls ein Allergiker in die Wohnung ziehen möchte.

    Vielleicht haben Sie ja einen Rat für mich, wie ich meinen Wunsch nach einem Haustier doch noch umsetzen kann.

    Vielen Dank vorab.

    Gruß
    Julia

    • Mietrecht.org
      05.08.2015 - 21:24 Antworten

      Hallo Julia,

      ich würde den Vermieter einfach um Erlaubnis fragen, wie Sie es im Mietvertrag vereinbart haben. Ansonsten muss ich sagen, dass es Ihnen scheinbar bei Vertragsabschluss bewusst war, dass die Katzenhaltung zumindest nicht gewünscht ist (von der rechtlichen Einordnung mal abgesehen) – vielleicht sollten Sie den Vermieterwunsch respektieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura Sommer
    18.08.2015 - 00:34 Antworten

    Hallo,

    In unserem Mietvertrag steht Haustiere nach Vereinbarung. Nun hat unser Vermieter eine Katze abgelehnt ohne einen handfesten Grund.
    Ein Argument war,dass bei einem Bekannten in der Wohnung der Teppich durch die Katze verunreinigt wurde. In unserer Wohnung befindet sich kein Teppich.
    Was kann uns hier im schlimmsten Fall passiwren, wenn wir trotzdem eine Katze einziehen lassen?

    Zudem litt ich ein halbes Jahr an Depressionen und ein Haustier würde mir durchaus helfen hier wieder völlig gesund zu werden.

    Vielen Dank
    Freundliche Grüße
    Laura Sommer

  • Sarah
    18.08.2015 - 18:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Nachbarin hat sich bei mir nun schon mehrfach darüber beschwert, dass mein Kater immer in ihre Wohnung geht und sich dort mit ihrem Kater und ihrem Hund anlegt. Nun hat sie einen Zettel mit ihrer Beschwerde im Hausflur aufgehängt, so dass alle Nachbarn diesen sehen können. Darin steht, dass mein Kater in ihre Wohnung eindringt (durch das Fenster zum Hof) und ihren Kater so massiv verletzt, dass sie mit diesem schon mehrfach zum Tierarzt musste. Nun will sie sich bei der Hausverwaltung beschweren.

    Mein Kater ist kastriert. Ihrer auch.

    Was soll ich tun? Ich kann den Kater nicht drinnen halten. Er liebt es nach draußen zu gehen. Dazu kommt, dass sie ihren Kater auch ab und an mal raus lässt.
    Muss ich verhindern, dass der Kater in ihre Wohnung klettert.

    Ps.: wir haben beide eine Genehmigung zur Tierhaltung von unserer Verwaltung erhalten.

    Danke für Ihre Hilfe !

    Mit freundlichen Grüßen

    Sarah

    • Mietrecht.org
      19.08.2015 - 09:02 Antworten

      Hallo Sarah,

      Sie sind für das Verhalten Ihres Katers verantwortlich und bei Störungen kann die Katzenhaltung auch widerrufen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rebecca R.
    19.08.2015 - 05:09 Antworten

    Verehrter Herr Hundt,

    in München wird bei der Besichtigung einer Wohnung standardmäßig ein Formblatt ausgegeben, in dem mögliche künftige Mieter verschiedene (zum Teil persönliche Dinge) angeben müssen. In diesem Formblatt wird auch nach Haustieren gefragt:

    Haustier: ja … nein?
    Katze Anzahl: ____
    Hund Anzahl: ____
    Andere: _____

    Bin ich verpflichtet diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten oder kann ich auch „nein“ ankreuzen?
    Ich habe eine 11 Jahre alte Wohnungskatze mit Epilepsie, die absolut stubenrein ist und nie etwas kaputt macht. Trotzdem denke ich, dass meine Katze bei dem heiß umkämpften Wohnungsmarkt in München einen sehr großen Nachteil für mich darstellt. Ich finde es zwar auch nicht gut das Vertrauensverhältnis gleich am Anfang mit einer Lüge zu beschädigen, aber es ist immer noch besser als auf der Straße zu landen.
    Da grundsätzlich die Kleintierhaltung erlaubt ist, muss ich meine Vermieter auch nicht darüber informieren. Oder liege ich da falsch?

    Im ersten Abschnitt ihres Artikels heißt es, dass Vermieter das Halten von Tieren verbieten können, wenn im Hinblick auf die individuelle Situation ausdrücklich und individualvertraglich (nicht formularmäßig) verhandelt und vereinbart wird, dass die Mieter in der Mietwohnung keine Katze halten dürfen.
    Wie genau müsste den so ein Verbot im Mietvertrag aussehen? Könnten Sie mir ein Beispiel nennen?

    Sie erwähnten außerdem die Gleichbehandlungspflicht aller Mieter. Dazu habe ich auch noch eine Frage: Darf ein Vermieter bzw. eine Vermieterin in einer größeren Wohnanlage, in der andere Vermieter ihren Mietern Haustiere gestatten, die Haltung von Haustieren verbieten?

    Vielen Herzlichen Dank und mit Freundlichen Grüßen,
    Rebecca R.

  • Johanna
    26.08.2015 - 14:54 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Ich werde ab September zwei Zimmer in meiner Eigentumswohnung “unter”vermieten. Ich selbst besitze eine Wohnungskatze. Der Mieter hat ebenfalls zwei Wohnungskatzen, die er gern mitbringen würde. Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand abschätzen, ob sich die Tiere verstehen werden (sie werden in den gleichen Räumlichkeiten zusammen leben).
    Wie kann ich mich als Vermieter für den Fall absichern, dass sich die Katzen nicht verstehen und der Mieter seine Katzen woanders unterbringen muss?

    Besten Dank!
    Johanna T.

    • Mietrecht.org
      26.08.2015 - 15:39 Antworten

      Hallo Johanna,

      am besten Sie vereinbaren ein (beidseitiges) Sonderkündigungsrecht – ob der Untermieter sich darauf einlassen wird, steht auf einem anderen Blatt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Christine
        26.05.2016 - 23:13 Antworten

        Hallo Johanna,

        ob sich die Katzen vertragen und sich nicht attackieren o.ä. Kann man auch Schon im voraus herausfinden in dem ihr schon kennenlern und beschnupper Termine mit den Katzen macht natürlich unter eurer Aufsicht. Wenn das machbar ist von euch aus. Sinnvoll und hilfreich ist es definitiv. Sie aneinander zu gewöhnen beschunppern kennen zu lernen. Klar ist es ein Aufwand aber besser als ihn abzulehnen oder es darauf hinaus laufen zu lassen was geschieht passiert wenn sie von heute auf morgen sich ihr Zuhause teilen zu müssen und gut ist es auch nicht dann auf Grund Unverträglichkeit die Tiere kurzfristig ohne richtige unterbring Möglichkeit irgendwo hin zu bringen oder gar ins Tierheim da das den Tieren psychischund physisch schadet.

  • Anja
    01.09.2015 - 22:41 Antworten

    Hallo, Ich habe folgendes Problem. Ich bin vor 3 Jahren mit 3 Katzen in eine 85qm große Wohnung gezogen. Im Mietvertrag steht zum Thema Hunde und Katzen, dass ich ich die Zustimmung des Vermieters brauche. Diese hab ich auch bekommen (mündlich) nach einem Jahr ist mein Kater leider verstorben. Nach ein paar Monaten habe ich von einem Bekannten wieder einen Kater bekommen, Vermieter gefragt, kein Thema alles ok. Vor ein paar Monaten ist nun auch meine andere Katze verstorben. Hatten also dann noch 2. Vor ein paar Tagen haben wir uns wieder eine 3. geholt und eben nicht mehr gefragt, schließlich hatten wir ja schon 2x die Zustimmung für 3. Die Vermieterin verlangt nun dass wir die kleine innerhalb einer Woche abgeben, sonst will Sie uns kündigen (weil wir diesmal nicht gefragt haben). Müssen wir die kleine abgeben ? Unsere Katzen sind keine Freigänger und stören auch die Nachbarn nicht, außer die Vermieterin die mit im Haus lebt. Wir möchten dort sowieso ausziehn, nur geht das leider nicht so schnell.Beruf / Schulwechsel (leben in einem 5500 Einwohner Dorf). Müssen wir eine fristlose kündigung fürchten?

  • Jolanda
    09.09.2015 - 19:35 Antworten

    Hallo,
    ich wohne seit 6 Jahren mit meinen vier Kindern in einer privat vermieteten Wohnung und würde mir nun gerne eine Katze anschaffen.
    Im Mietvertrag steht nur ‘Die Haustierhaltung ist untersagt’. Was genau bedeutet das? Soll ich meinen Vermieter um Erlaubnis bitten oder ist eine Katze generell in Ordnung? Freigang hätte sie keinen und sie würde auch sonst niemanden im Haus stören (es sind noch 10 Parteien).
    Lg Jolanda

  • Trapp Laura
    12.09.2015 - 15:51 Antworten

    Hallo,

    Ich bin am 1.August in eine Dachgeschosswohnung gezogen. Meine Vermieterin hat einer Hauskatze zugestimmt. Jedoch hat sie bedenken, dass meine Nachbarn etwas dagegen haben werden. Und die Hausverwaltung deshalb nicht zustimmen würde.
    Was kann ich tun wenn ich die Erlaubnis der Hausverwaltung nicht bekomme?
    Brauche ich denn überhaupt die Erlaubnis, wenn ich die meiner Vermieterin schon habe?

    Gruß Laura

    • Mietrecht.org
      14.09.2015 - 07:56 Antworten

      Hallo Laura,

      Ihre Wohnung scheint eine Eigentumswohnung zu sein. Sie brauchen das OK von Ihren Ansprechpartner. Entweder Ihr Vermieter, oder wenn dieser sich von einer Hausverwaltung vertreten lässt, von dieser.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Paul
    17.09.2015 - 12:46 Antworten

    Guten Tag,

    unser Mietvertrag sagt aus standartgemäß aus, dass Kleintierhaltung grundsätzlich erlaubt sei, die Haltung von anderen Haustieren nach Vereinbarung.
    Nun haben wir angefragt wie es mit einer Katze aussehe, worauf wir die Antwort “.., dass keine Genehmigung zur Haltung von Haustieren (Katze) erteilt werde.” bekommen haben.
    Anbei die Frage ob es sich lohnt Rechtsberatung einzuholen, da es meiner Ansicht nach in keinster Form begründet ist. Die Tochter der Hauseigentümerin wohnt mit im Haus und besitzt einen Hund.

    Vielen Dank für mögliche Antworten

    Beste Grüße

    Paul

  • Zartbitter
    20.09.2015 - 14:34 Antworten

    Guten Tag, ich bin eine Mieterin in einem 8 Parteinhaus.
    Seit einem halben Jahr wohnt eine junge Frau mit Katze im Haus.
    Ihre Katze lässt sie über die Haustür nach draußen. Das stört mich alles nicht, jedoch hält sich die Katze auch im Flur und in den Kellerräumen auf.
    Heute habe ich meine Wintersachen aus dem Keller geholt. Diese waren in einem Karton in meinem Keller. Der Karton war eingedrückt und die Wintersachen sind voller katzenhaare und total versaut. Der Keller hat keine geschlossenen Wände es sind klassische holzleisten.
    Ich habe die Nachbarin darauf angesprochen und ihr gesagt, dass ich das nicht akzeptiere und das das nicht sein kann. Sie hat mir die Tür vor der Nase zu geschlagen!
    Es kann doch nicht sein, dass ich akzeptieren muss dass eine fremde Katze Zugang zu meinem Keller und meinem Eigentum hat?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Mietrecht.org
      21.09.2015 - 09:46 Antworten

      Hallo Herr Zartbitter,

      nein, das müssen Sie sicher nicht dulden. Wenden Sie sich am besten an Ihren Vermieter und bitten Sie um entsprechende Abhilfe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena Meyer
    25.09.2015 - 21:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einer Mietwohnung und möchte mir demnächst zwei kleine Katzen zulegen. Da keine Möglichkeit besteht, dass die Katzen selbständig rein und raus gehen können, werden es vorläufig Wohnungskatzen “werden” (daher auch zwei).

    In meinem Mietvertrag steht nun:

    Ҥ 25 Tierhaltungsverbot
    Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z.B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.”

    Verstehe ich jetzt so, dass es im Prinzip verboten ist (und Katzen offenbar nicht zu Kleintieren gehören) und ich eine Anfrage an den Vermieter stellen muss. Richtig?

    Herzlichen Dank im voraus!
    L. Meyer

    • Mietrecht.org
      27.09.2015 - 13:28 Antworten

      Hallo Lena,

      ja, Sie brauchen offensichtlich das OK des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. Meyhoefer
    07.10.2015 - 11:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wollte mir gerne eine Samtpfote anschaffen. Auch weil meine Freundin nun zu mir zieht und sie im Grunde bereits 2 Katzen besitzt.
    Höfliche Menschen wie wir sind, wurde auch bei der Vermieterin angefragt woraufhin wir das “OK” erhielten.
    1 Stunde später wurde dieses “OK” aber in eine ewig lange Diskussion wieder zurückgenommen (willkür).

    Nun habe ich mal den Mietvertrag durchgelesen und in der Hausordnung folgendes gelesen:
    “Die Mieter sind verpflichtet -sofern erforderlich- für das halten von Haustieren die erforderliche Genehmigung des Vermieters einzuholen.”
    Nun ist es so, dass es sich hier um einen 08/15 Formularvertrag handelt (erhältlich im jeden Schreibwarenfachhandel) und darüber hinaus keine Individualregelung existiert.

    Somit gehe ich davon aus, dass die Haltung von Haustieren (insb. 2 Katzen in Wohnungshaltung) kein Problem darstellen sollte.

    Sehe ich das richtig?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      07.10.2015 - 12:27 Antworten

      Hallo Herr Meyhoefer,

      gehen Sie von der Unwirksamkeit der Klausel aus?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • S. Meyhoefer
        07.10.2015 - 12:43 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        die schwammige Formulierung der Klausel sagt weder was, welche Haustiere Genehmigungspflichtig sind und welche nicht. Dies scheint wirklich willkürlich zu sein. Daher würde ich es vorsichtig bejahen dass diese Klausel unwirksam ist. Allerdings bin ich mir aufgrund der schwammigen Formulierung sehr unsicher und gehe eher davon aus, dass es sich dabei um Tiere handelt die allgemein Genehmigungspflichtig (Schlangen, Spinnen, Exoten, etc.) sind.

        Was denken Sie?

        • Mietrecht.org
          07.10.2015 - 18:00 Antworten

          Ich wüte wohl einfach den Vermieter fragen, ob r mit der Katzenhaltung einverstanden ist. Das ist der sicherste und sauberste Weg.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Tine
    27.10.2015 - 17:22 Antworten

    Hallo

    Mein Anliegen…meine drei Kinder & ich wollen uns eine Katze zu legen. “Unser Vermieter” (bzw der momentane Pfarrer) ist die kath. Kirche in unserem Ort. Vor zwei Jahren hatte ich schon mal den Wunsch eine Katze zu uns zu holen und hatte mit der kath. Kirche auch dort schon das Thema gehabt. Da wir direkt neben dem Kindergarten wohnen, der sowohl auch zu der kath. Kirche gehört, wurde mir der Grund genannt, das der Kindergarten bzw Kindergartenleitung was dagegen hätte wenn ich mir eine Katze zu legen würde. Somit war das Thema Katze erstmals für mich erledigt. Dazu gesagt, hatte ich nie erwähnt das wenn ich Katze hätte, die dann sich auch draußen aufhält.

    Nun nach zwei Jahren kam der Wunsch erneut.
    Da ich weiß welcher Grund mir genannt wurde, bin ich letzte Woche dann in den Kindergarten nebenan und hab mit der Kindergartenleitung gesprochen. Der gesamte Kindergarten hat keine Einwände gegen meinen Katzenwunsch, zu mal schon mehrere andere Katzen in unserer Nähe spazieren gehen und die Gegend erkunden (Meinung der Kindergartenleitung). Da wir nicht allein im Haus wohnen, fragte ich auch gleich meine Nachbarn unter uns. Auch sie hätten nichts dagegen und würden sich sogar freuen.

    Im Mietvertrag steht geschrieben:
    “Mit Ausnahmen von als Haustieren üblichen Kleintieren (z.B. Zierfischen, Ziervögel) in ortsüblichen Umfang bedarf das halten von Haustieren der vorhergehenden Einwilligung des Vermieters. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden (z.B. wegen Gefährdung oder unmutzubarer Belästigung durch das Haustier).

    Kann mir der Vermieter nun immer noch mit dem genannten Grund kommen und unseren Wunsch verneinen, trotz Abklärung mit Kindergarten und Nachbarn?

    Mit freundlichen Grüßen
    Tine

    • Mietrecht.org
      27.10.2015 - 18:02 Antworten

      Hallo Tine,

      ich kann dem Artikel oben und auch der Formulierung in Ihrem Mietvertrag “bedarf der Einwilligung” nichts mehr hinzufügen. Schreiben Sie Ihrem Vermieter doch freundlich, dass Sie mit dem Kindergarten gesprochen haben und von dieser Seite kein Einwand besteht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    09.11.2015 - 17:56 Antworten

    Hallo, ich habe auch eine Frage, in unserem Mietvertag steht drin “mit Einwilligung des Vermieters”. -> Die haben wir uns geholt, wohlgemerkt das er nicht begeistert war. Unsere Katze haben wir auch in den Innenhof gelassen, wonach dieser durch Kot verschmutzt wurde. (Es laufen mehrere Katzen im Innenhof) Nach ansprechen einer anderen Vermieterin im gegenüberliegendem Haus haben wir die Katze in der Wohnung gelassen, trotzdem haben die Verschmutzungen nicht aufgehört – somit steht fest das diese damals nicht von unserer Katze verursacht wurden. Naja, da immer noch Kot im Innenhof lag haben wir jetzt ein Schreiben von unserem Vermieter bekommen, die Katzen auf gar keinen fall in den Hof zu lassen sonst spricht er ein Haltungsverbot aus.
    Obwohl es nicht unsere Katze ist die dies verursacht, müssen wir trotzdem mit Sanktionen rechnen?

    LG Nicole

  • Irmgard Wolf
    17.11.2015 - 15:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt.

    Wir haben in der 2. Etage eine Mieterin, die eine Katze hält. Wenn die Mieterin für mehrere Tage die Wohnung verlässt, wird die Balkontür ein Stück weit geöffnet festgeklemmt, so dass die Katze auf den Balkon kann, somit ist die Balkontür Tag und Nacht geöffnet bei jeder Witterung. Es entweicht Wärme aus der Wohnung bzw. sie kühlt aus und es besteht die Gefahr, dass es hereinregnet bzw. die Tür zugeschlagen wird. Ist das erlaubt und was kann ich dagegen unternehmen?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort
    Irmgard Wolf

    • Mietrecht.org
      20.11.2015 - 02:32 Antworten

      Hallo Irmgard,

      ich denke am “Lüftungsverhalten” der Nachbarin werden Sie nichts ändern können. Vielleicht sprechen Sie die Dame freundlich darauf an?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Speck
    19.11.2015 - 13:32 Antworten

    Hallo,

    ich möchte mir gern eine Katze zulegen. In meinem Mietvertrag steht : “Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen bedarf der Einwilligung des Vermieters.” Bei der Wohnungsübergabe und auch beim Unterschreiben des Mietvertrags wurde mir von der Immobilienfirma, welche der Vermieter beauftragt hat, versichert, dass einer Katzenhaltung nichts im Wege steht.
    Als ich jetzt angefragt habe, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich keine Katze in der Wohnung halten darf. Ich habe jedoch keinen direkten Kontakt zum Vermieter, sondern nur zu der Immobilienfirma.
    Habe ich trotzdem eine Chance auf eine Katzenhaltung?
    Da ja nichts begründet wurde, und auch der Vermieter selbst gar nichts dazu gesagt hat, sondern nur die Immobilienfirma.

    • Mietrecht.org
      20.11.2015 - 02:45 Antworten

      Hallo Frau Speck,

      die Hausverwaltung vertritt den Vermieter und ist für Sie der Ansprechpartner. Fragen Sie nach einer Begründung und verweisen Sie auf die mündliche Zusage. Das wären meine ersten Schritte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Arpine
    03.12.2015 - 00:43 Antworten

    Hallo liebes Mietrecht – Team!

    Vielen Dank für eurem. Beitrag.
    Ich habe leider ein Problem:
    Mein Freund und ich sind umgezogen und wussten von Anfang an, dass in dem drei Parteien Haus eine Frau wohnt, die eine Allergie hat. Der Vermieter hat grundsätzlich nichts gegen Katzen, schrieb aber in dem Mietvertrag ein Verbot nieder, dass ausdrücklich Katzen verbietet, weil bereits in unserer jetzigen neuen Wohnung (zweite Etage) bereits ein Paar gewohnt hat, dass sich eine Katze geholt hat und die Mieterin im Erdgeschoss wohl unter allergische Reaktionen litt. Wir haben bereits zwei Katzen und das wusste der Vermieter. Wir haben uns geeinigt, dass wir zumindest das mit den Katzen ausprobieren und haben geblöfft, die Katzen ab zu geben, sollte es nicht klappen aber uns trennt keiner von unseren Lieblingen! Zumal wir Antiallergenes Shampoo für Katzen und einen Antiallergenen Luftfilter benutzen werden, um jegliches Allergen zu beseitigen. Doch bei meiner netten Frage, ob wir die Katzen holen können, hat die Allergikerin es sofort verneint und gesagt, sie hätte momentan genug Probleme. Wir sind vor drei Tagen eingezogen und wollten sowieso die Stubentiger holen, wenn hier alles grob aufgestellt ist, um unsere zwei Kater in einer ruhigen und ungefährlichen Umgebung rein zu lassen. Ob die Mieterin das will oder nicht, ist mir egal momentan, ich hole morgen definitiv meine Kater. Im Notfall ziehen wir wieder aus, aber die Aussicht auf Erfolg war vor dem Gespräch so hoch und auf so eine Intoleranz war ich nicht vorbereitet. Der Vermieter hat bis dato noch kein schriftliches Dokument eines Arztes, dass eine Allergie beweist.
    Nun meine Frage: welche rechtliche Möglichkeiten haben wir? War das Verbot der Katzen rechtmäßig? Was passiert, wenn die Katzen nun doch hier sind?
    Zur Info: die Allergikerin hat in den paar Tagen auch nicht über allergische Reaktionen geklagt, obwohl unsere Möbel von Katzenhaaren verseucht sind und diese sich im Hausflur verteilt haben!

    Vielen Dank im Voraus!
    Ich brauche dringend eure Hilfe! !

    Liebe Grüße
    Arpine

    • Mietrecht.org
      03.12.2015 - 02:29 Antworten

      Hallo Arpine,

      ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, warum Sie einziehen, mit dem Wissen, dass Sie sich nicht an Ihre eigene Zusage halten wollen? In meinen Augen hat der Vermieter Sie vor Mievertragabschluss auf die Situation hingewiesen und Sie haben das akzeptiert.

      Ich würde mich nicht trauen, unter diesen Umständen Tiere anzuschaffen, die ich mit großer Wahrscheinlichkeit wieder abgeben muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia
    30.12.2015 - 10:45 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    im Mai 2014 sind wir in ein acht Parteien Haus eingezogen, in dem fünf Parteien durch Eigentümer und drei Parteien durch Mieter (uns eingeschlossen) bewohnt sind. Vor einigen Monaten wollten wir uns zwei Katzen zu legen, die Vermieterin stimmte auch erst zu,rudert dann aber wieder zurück, sie müssen das erst mit der zuständigen Hausverwaltung absprechen.
    Die Hausverwaltung konnte sich nicht wirklich äußern, da ihr keine Hausordnung o.ä. Zu “unserem” Haus vorliegt.
    Daraufhin haben wir einen Nachbarn, der Eigentümer ist, gefragt. Und der sagte uns dann, in der Hausordnung würde stehen, es sei keine Katzen bzw. Tierhaltung erlaubt.
    Diese Hausordnung haben wir nie erhalten. Weder beim Einzug noch hängt sie irgendwo “öffentlich” aus.
    Bei der letzten Eigentümerversammlung, an der wir ja nicht teilnehmen dürfen, sollte das Thema Katzenhaltung laut Vermieterin dann seitens der Hausverwaltung angesprochen werden, da unsere Vermieterin selbst nicht anwesend war.
    Dies ist nicht geschehen….
    Unsere Vermieterin kümmert sich jetzt weiter nicht mehr, nicht weil sie dagegen ist sondern weil sie in meinen Augen einfach ein bisschen unbeholfen ist, was Vermietung angeht.
    Ihr Vorschlag war, dass wir alle Nachbarn ansprechen und fragen ob sie was dagegen hätten bzw. mit Unterschrift ihre Zustimmung geben. Aber was ist wenn auch nur einer dagegen ist UND was mache ich mit den beiden anderen vermieteten Wohnungen? Muss ich da den Kontakt zu deren Vermietern suchen?
    Muss sich um sodass nicht eigentlich die Hausverwaltung kümmern?
    Was würden Sie mit raten, wie ich vorzugehen habe?
    MfG Saskia

    • Mietrecht.org
      31.12.2015 - 02:15 Antworten

      Hallo Saskia,

      im Grunde ist Ihr Vermieter Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie den Hausfrieden wahren und auf Nummer sicher gehen wollen, kann es durchaus ein Weg sein, von den Nachbarn das Ok für die Katze einzuholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Saskia
        02.01.2016 - 23:07 Antworten

        Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
        Mit freundlichen grüßen, Saskia

  • Marcel
    06.02.2016 - 17:22 Antworten

    Hallo zusammen.

    Wir haben im Januar einen neuen Vermieter bekommen. Sowohl wir als auch unsere Nachbarn oben halten je 1 Katze. Dieses möchte der neue Vermieter auch nicht verbieten. Dafür aber den Freigang.

    Die Katzen haben ab sofort in der Wohnung zu bleiben. Die Nachbarn links und rechts am Grundstück angrenzend halten auch Katzen welche Tag täglich übers Grundstück laufen. Es ist ein 3 Parteien Haus von welchem eine Wohnung leer steht. Den Vermieter stört das bei Besichtigungen eine Katze vor der Tür sitzt. Einen Spielplatz der verunreinigt werden kann gibt es nicht auch finden keine Beschädigungen durch die Tiere statt.

    Sie stören nur der Optik der Immobilie. Hat der “gute ” mann Chancen damit durch zu kommen? Haben eine Frist bis nächste Woche. Wenn dann noch eine der beiden Katzen draußen gesichtet wird gibt’s ne Abmahnung usw.

  • Faik
    09.03.2016 - 11:00 Antworten

    Hallo liebes Mietrecht-Team,

    in meinem Mietvertrag steht “Die Haltung von Haustieren in den Mieträumen ist nicht gestattet.” Laut dem Artikel ist das Ungültig. Nun weis ich aber, dass mein Vormieter einen Hund hatte, da sein Hunde-Bett Abrieb Spuren auf dem Parkett hinterlassen hat. Wir wollen und zwei Katzen zulegen und haben deswegen bei unseren Vermietern angefragt, ob wir trotz dieser Klausel (und unter Berücksichtigung dass der Vormieter ja auch ein Tier halten durfte) die Tiere halten dürfen. Seine Antwort war, dass er es noch mit dem Miteigentümer der Wohnung absprechen müsse, aber das er nicht glaube das zu einer Erlaubnis kommt, da ja schon der Hund das Parkett beschädigt habe.

    Meine Frage ist nun, gilt eine Hauskatze als Kleintier? Hierzu habe ich nämlich mehrere widersprüchliche Angaben gefunden.
    Und darf der Vermieter uns die Tiere mit dieser Argumentation verbieten?

    Viele Grüße
    Faik

    • Mietrecht.org
      09.03.2016 - 11:49 Antworten

      Hallo Faik,

      Katzen werden zum Teil als Kleintiere betrachtet, zum Teil nicht. Viel wichtiger ist aber, dass eine genereller Ausschluss der Tierhaltung unwirksam ist.

      Hier lesen Sie mehr dazu: https://www.mietrecht.org/tierhaltung/

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • O. Krosch
    18.03.2016 - 09:21 Antworten

    Hallo, da ist ein Fehler im Text. Im Abschnitt 1. Individuell vereinbartes Katzenhaltungsverbot ist verbindlich muss es ja wohl am Schluss heissen: “Will der Mieter später doch eine Katze beherbergen, muss der Vermieter NICHT zustimmen”

    • Mietrecht.org
      18.03.2016 - 10:10 Antworten

      Hallo Frau Krosch,

      danke für den Hinweis, ist korrigiert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eva Lauterbach
    18.03.2016 - 15:59 Antworten

    Hallo liebes Mietrecht-Team,

    Bei mir liegt folgende Situation vor:

    Ich wohne nun seit ca. 2 1/2 Jahren in einer Mietswohnung in einem 8 Parteienhaus. Die Vermieter selbst wohnen nicht im gleichen Gebäude. Meine Nachbarn von oben haben seit Jahren eine Katze. Dies ist mit den Vermietern abgesprochen und wird gedultet. Die anderen Nachbarn haben keine Probleme damit, dass in dem Haus eine Katze gehalten wird.

    Nun möchte ich gerne zwei Hauskatzen (weiblich, kastriert, stubenrein) bei mir aufnehmen. Die Katzen würden als reine Wohnungskatzen gehalten und könnten somit weder den Hausflur noch die Umgebung verschmutzen. In meinem Mietvertrag steht folgendes geschrieben:

    “Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes […] ist nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters zulässig. Eine Einwilligung wird im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt und kann, wenn Unzuträglichkeiten auftreten […] widerrufen werden.”

    So weit erst mal verständlich. Als ich damals einzog war das ganze für mich noch kein Thema. Daher gab es im Vorfeld keine genaueren Absprachen. Also habe ich mich mit meiner Vermieterin in Verbindung gesetzt. Diese lies mich meinen Fall gar nicht schildern und lehnte die Anfrage sofort ab. Hierzu konnte sie mir keine konkreten Gründe nennen. Sie sagte lediglich, dass sie grundsätzlich keine Tiere (abgesehen von Vögeln, Nagetiere etc.) im Haus haben möchte. Auch die Tatsache, dass es sich um zwei statt einer Katze handle schien nicht ausschlaggebend für ihre Entscheidung zu sein. Da ich wusste, dass die Vermieterin die Katze meiner Nachbarn duldet hakte ich nach. Leider ohne Erfolg. “Dann möchte nacher jeder ein Tier halten.”

    Darf meine Vermieterin meinen Nachbarn die Katzenhaltung erlauben und sie gleichzeitig mir verbieten ohne, dass hierzu sachliche Gründe vorliegen? Kann ich irgendetwas gegen diese Entscheidung unternehmen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus
    Eva

    • Mietrecht.org
      18.03.2016 - 22:12 Antworten

      Hallo Eva,

      die Interessen müssen abgewogen werden und dafür braucht es von der Vermieter natürlich auch Argumente / eine Begründung, warum die Haltung versagt werden soll.

      Befragen Sie zu Ihren Einzelfall im Zweifel einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karin
    29.03.2016 - 18:00 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    nach dem Lesen Ihres Artikels habe ich zu meiner persönlichen Situation noch ein paar Fragen, da ich nicht ganz sicher bin, wie die Sachlage zu bewerten ist:

    Ich bin Ende des letzten Jahres zu meinem Partner in ein 11 Parteienhaus in eine Mietwohnung gezogen.

    Im Mietvertrag ist folgender Paragraph enthalten:
    “§6 Tierhaltung: Tiere, insbesondere Hunde und Katzen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die einmal erteilte Genehmigung kann bei Eintritt von Unzuträglichkeiten widerrufen werden, sie erlischt beim Tode oder Verkauf des Tieres. Die Haltung von Kleintieren wie Wellensittichen, Kanarienvögeln, Zierfischen, Hamstern und Ähnliches ist ohne vorherige Genehmigung statthaft.”

    Von meinem Verständnis her ist diese Klausel wirksam, da ein generelles Verbot nicht ausgesprochen wurde und auf die Genehmigung des Vermieters hingewiesen wird.

    Nun gibt es aber eine “Anlage 1 zum Mietvertrag” in der es bei Punkt 8 von 17, die allesamt Ankreuzfelder sind, heißt:
    “Tierhaltung ist generell untersagt.”
    Darauf bezieht sich meine Frage: Ist dies, weil es eine Anlage ist und nicht im Mietvertrag steht, eine von Ihnen erwähnte “individualvertragliche Regelung”, die somit wirksam ist? Oder ist dies, weil es eine den Mietvertrag ergänzende Anlage ist, eben NICHT individualvertraglich und aufgrund der Aussage somit unwirksam?

    Ich hatte, da ich den Mietvertrag vor meinem Einzug nicht gelesen hatte, den Vermieter schriftlich um Erlaubnis gebeten, meine zwei Katzen halten zu dürfen, die ich explizit beschrieben habe (Rasse, stubenrein, ruhig, reine Wohnungskatzen) und auch mitgeteilt, dass ich den ganzen Tag zuhause bin und somit kein Spielraum für die Katzen besteht um Unfug zu treiben.

    Es kam darauf nur die allgemeine Antwort “Bedauerlicherweise können wir der Haltung zweier Katzen in der Wohnung nicht zustimmen, wir bitten um Ihr Verständnis.”
    Eine Begründung erfolgte nicht. (Was von meinem Verständnis her somit unzureichend wäre)

    Im Haus lebt auch ein Hund als Haustier, der jedoch unter Bestandsschutz zählt, nehme ich an. Der Hund exisitierte bereits, bevor diese Vermietergesellschaft das Haus aufkaufte. Oder hätte ich damit trotzdem evtl. eine Möglichkeit auf meine Katzen wegen der “Gleichbehandlungspflicht”?

    Können Sie mir vielleicht weiterhelfen und mir sagen, ob das Verbot also individualvertraglich und somit verbindlich für mich ist, oder ob ich doch eine Chance habe, Katzen halten zu können? Würde es im Endeffekt auf eine Interessenabwägung hinauslaufen?
    Ich musste meine beiden Tiere mangels Alternative ins Tierheim geben, hätte jedoch aus therapeutischen Gründen Bedarf an diesen Tieren. (Und einen Arzt und Therapeuten, die mir dies attestieren könnten)

    Dass ich für alle Schäden, die durch meine Katzen entstünden, aufkommen würde, ist selbstverständlich.

    Ich bedanke mich im Voraus vielmals für Ihren Rat und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen,

    Karin

    • Mietrecht.org
      30.03.2016 - 05:34 Antworten

      Hallo Karin,

      ich kann Sie hier leider nicht konkret beraten, habe aber einen wichtigen Link für Sie. Hier lesen Sie, wann es sich um eine Individualvereinbarung handelt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Scheps
    17.04.2016 - 18:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin diesen Monat mit meinem Kater in eine neue Wohnung gezogen. In meinem Mietvertrag steht, dass mir die Haltung EINER Katze erlaubt ist. Ich würde mir nun aber gerne schnell eine zweite Katze anschaffen, da mein Kater erst neuerdings ein Einzeltier ist und Gesellschaft braucht. Kann mir der Vermieter die Haltung einer 2. Katze verbieten?

    Freundliche Grüße und vielen Dank

    Julia

    • Mietrecht.org
      18.04.2016 - 09:34 Antworten

      Hallo Julia,

      ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sie mit dem Vermieter die Haltung einer Katze vereinbaren, wenn scheinbar Ihr Wunsch nach einer zweiten Katze schon feststand? Bitten Sie den Vermieter um Genehmigung für die zweite Katze und lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alina
    20.04.2016 - 10:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben folgendes Problem: (bzw. wir wissen nicht einmal ob es ein Problem ist) wir wohnen seit 1 Jahr in unserer Wohnung und haben nie mit dem Gedanken gespielt und ein Haustier abzuschaffen. In dem Mietvertrag befindet sich keine Klausel die für oder gegen eine Tierhaltung spricht, allerdings fragten die Vermieter uns vor einem Jahr bei der Wohnungsbesichtigung ob wir Tiere haben, was wir verneinten. Unsere Familienkatze lebt seit der Trennung meiner Mutter von ihrem Exmann bei eben diesem. Jetzt haben wir erfahren, dass er sich nicht sonderlich gut um die Katze kümmert und sie gar nicht mehr und Haus lässt. Er stellt lediglich Futter vor die Türe und das wars. Damals haben wir die Katze dort gelassen, weil wir dachten es würde ihr in einem großen Haus mit Garten besser gehen. Allerdings können wir sie nach den neusten Ereignissen nicht mehr guten Gewissens bei ihm lassen. Da wir die einigen sind die überhaupt die Möglichkeit haben, sich um eine Katze zu kümmern, wollen wir alles versuchen. Auch wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung steht, sollten wir doch die Erlaubnis der Vermieter einholen, oder?
    Wie gehen wir vor, wenn diese die Tierhaltung verweigern? Liegt hier vielleicht ein Härtefall vor, da es sich um eine Familienkatze handelt, die wir immerhin seit 8 Jahren habe und der es seit neustem nicht mehr gut geht?

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      21.04.2016 - 05:07 Antworten

      Hallo Alina,

      danke für Ihren Beitrag. Wie Sie unter Punkt drei gelesen haben, müsste der Vermieter begründen, warum Sie die Katze nicht halten dürfen. Der erste Schritt ist also tatsächlich die Bitte um Erlaubnis. Mehr können Sie aktuell nicht tun.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alina
        22.04.2016 - 12:17 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Danke für Ihre Antwort, wir haben uns sofort an die Vermieter gewendet und den Sachverhalt geschildert. Als jedoch das Wort “Katze” fiel, wurden wir abrupt unterbrochen, mit den Worten “auf gar keinen Fall”. Unsere Vermieter “begründeten” das damit, dass sie mehrere Wohnungen hätten und alle Mieter immer irgendwann mit diesem Thema kämen und sie wohl von vorneherein absolut gegen jegliche Tierhaltung sind. Wir stießen also auf Granit, ohne eine Möglichkeit die Meinung der Vermieter zu ändern.
        Was können wir tun? Immerhin besteht ja kein wirklicher Grund, außer die persönliche Abneigung gegenüber Haustieren.

        • Mietrecht.org
          22.04.2016 - 23:30 Antworten

          Hallo Alina,

          ein “das will ich nicht” wird als Begründung nicht genügen, Sie bringen es auf den Punkt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Helena Meier
    02.05.2016 - 19:47 Antworten

    Hallo.
    Unser Vermieter ist allergisch gegen Katzen. Er hat aber eine Zusatzvereinbarung in den Mietvertrag reingeschrieben, dass wir unsere Katze halten dürfen, solange er in der Wohnung bleibt. Das wäre für ihn kein Problem, weil er mit den Haaren nicht in Berührung kommt. Kurz vor dem Umzug ist mein Kater leider verstorben. Nach ein paar Monaten haben wir uns wieder einen Kater geholt, weil es im Mietvertrag ja erlaubt ist. Als die es erfahren haben, waren sie sehr sauer und haben rum geschrien. Aber es dann eingesehen, dass wir im Recht waren. Nach drei Monaten haben wir uns eine zweite Katze geholt, weil unser Kater immer gemaut hat. Jetzt sind beide sehr ruhig. Heute haben unsere Vermieter die zweite Katze auf der Fensterbank gesehen und sind ausgerastet. Die Ehefrau behauptet aufeinmal, dass ihr Mann ganz rote Augen hätte und mit der Allergie zu kämpfen hat. Obwohl wir sie seit einem Monat schon haben. Sie hat uns sogar damit gedroht uns raus zu schmeißen. Ist das rechtlich erlaubt? Liebe Grüße Helena Meier

  • Jasmin
    03.05.2016 - 09:41 Antworten

    Ich wohne seit Oktober 2015 zusammen mit meinem Freund in einer Mietwohnung (2. Stock, Dachgeschosswohnung mit 67qm). Vor Einzug wurden wir von der Vermieterin gefragt, ob wir Haustiere haben. Unsere Mäuse hat sie geduldet, Katzen nicht. Zuerst war die Begründung, dass die Katze überall ihre Haare verteilen würde. Jetzt ist die Begründung, dass die Wohnung zu klein für eine Katze wäre.

    Wir haben ein großes Wohnzimmer, Schlafzimmer etc und sind auch schon mit einer französischen Bulldogge in dieser Wohnung klar gekommen, die wir in Pflege hatten. Wir wollen uns nun eine Katze aus dem Tierheim holen, da die Vermieterin selbst nicht im Mietvertrag festgelegt hat, dass Tierhaltung verboten ist.
    In dem Mietvertrag (Vordruck – Haus und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V.) steht: “§7. Benutzung der Mieträume: (2) Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauches.”

    Dürfen wir uns trotzdem eine Katze holen ohne, dass die Vermieterin was dagegen sagen kann?

    • Mietrecht.org
      04.05.2016 - 01:25 Antworten

      Hallo Jasmin,

      Sie sind mit Ihren Mietvertrag verpflichtet die Genehmigung einzuholen. Wenn die Vermieterin Ihre Anfrage ablehnt, dann muss sie das entsprechend begründen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • susi
    16.06.2016 - 07:57 Antworten

    Hallo,
    wir haben vor in eine neue Wohnung umzuziehen und die Hausverwaltung dessen hat bereits im Expose den Satz integriert das zu beachten ist das der Besitzer keine Tierhaltung wünscht. Es wird also nicht genau deklariert ob es sich hierbei um Katzen, Hunde o.a. handelt.
    Wir haben zwei Stubentieger, welche jedoch reine Wohnungskatzen sind, keine Schäden verursachen und für die in unseren bisherigen Wohnung befindlichen Nachbarn keine Belästigung oder ähnliches darstellen. Ich habe mir zu dieser Zeit die Zustimmung meines Vermieters geholt.
    Nun ist es so das in der eventuell neuen Verwaltung in allen derer angebotenen Wohnungen keine Haustiere gewünscht werden.
    Ist diese Aussage als Verbot zu betrachen, oder eher als Bitte?

    Und ich möchte noch bemerken das wir auf Haustierhaltung bei der Besichtigung nicht angesprochen wurden, bzw darauf hingewiesen wurde.

    Viele Grüße
    Susi

    • Mietrecht.org
      16.06.2016 - 11:01 Antworten

      Hallo Susi,

      rechtlich ist der Ausschluss der Tierhaltung vielleicht nicht wirksam zu vereinbaren. Dennoch frage ich mich, warum Sie den Wunsch des Eigentümers nicht respektieren wollen und sich für eine Wohnung bewerben, bei der klar ist, dass Tiere nicht erwünscht sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Angela Junghans
    22.07.2016 - 09:04 Antworten

    Guten Tag!

    Könnte eine andere Wohnung beziehen, der Mieter weiß, dass ich drei Katzen habe und hat mir jetzt zur Tierhaltung eine Zusatzseite des Mietvertrages zugeschickt, indem folgendes aufgeführt wurde:

    8. Prämien/Sonstige Vereinbarungen

    Nach Absprache mit dem Vermieter ist eine Katzenhaltung erlaubt,
    der Paragr. 16 Absatz 2 ist hierbei stets zu beachten und einzuhalten.

    Zur Tierhaltung ist generell eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen.
    Die schriftl. Genehmigung setzt voraus, dass Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, duche die allgemeine Haftpflichtversicherung oder durch eine spezielle Haustier-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

    Darf ich alle drei Mietzen mit nehmen, oder nicht?

    Für Ihre Antwort bin ich dankbar!

    Angela

  • Romina Misc
    22.08.2016 - 19:43 Antworten

    Hallo,

    mein Freund und ich sind im Begriff uns einen Kater in unsere Wohnung mit Balkon zu holen.
    Wir haben bereits eine Katze gefunden, die uns sehr gut gefällt, aber leider haben wir noch keine Erlaubnis von unserem Vermieter. (Ich kann ihn zurzeit nicht erreichen) Allerdings halten die Mieter über uns sogar 2 Katzen und die Mieter unter uns einen Hund.
    Kann unser Vermieter uns die Katze verbieten, auch wenn anderen Parteien die Tierhaltung bereits erlaubt wurde?

    Vielen Dank!

    Romina

    • Mietrecht.org
      23.08.2016 - 16:33 Antworten

      Hallo Romina,

      der Vermieter müsste eine Absage begründen. Eine vernünftige Begründung für ein Verbot wird natürlich nicht gerade einfacher, wenn Ihre Nachbarn schon Tiere haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Romy
    20.09.2016 - 14:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe hier gerade eine hitzige Diskussion über das Thema ob Katzen nun als Kleintiere gelten oder nicht. Ich habe mich auf diesen Artikel berufen und großen Widerspruch bekommen: ‘Nein auf keinen Fall etc.’.

    Haben Sie einen Gerichtsbeschluss vorliegen der Katzen eindeutig als Kleintiere einstuft?
    Den zu sehen würde helfen.

    Herzlichen Dank und viele Grüße,
    Romy

    • Mietrecht.org
      20.09.2016 - 15:39 Antworten

      Hallo Romy,

      eine “Eindeutigkeit” gibt es in der Frage leider nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Juliane Wetzlar
    27.09.2016 - 08:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bin vor kurzem mit meinem Freund zusammen gezogen und habe zwei Katzen mitgebracht. Die Wohnung ist eine Eigentumswohnung der Eltern, die er monatlich abzahlt. Die Katzen konnte ich zuvor nur in der Wohnung mit Balkon halten und hatte nun die Hoffnung sie endlich raus lassen zu können.

    In dem Haus wohnen zwei weitere Parteien. Ein Ehepaar ebenfalls in einer Eigentumswohnung im EG mit Garten und eigenen Kellerräumen und ein Paar zur Miete in der Mitte. Wir ganz oben im DG. Im Vorhinein hatten wir bereits Kontakt mit den anderen Hausbewohnern aufgenommen, um abzuklären, ob wir nicht eine Katzenklappe in ein Kellerfenster einbauen könnten. Das wurde allerdings abgelehnt. Das Ehepaar im EG hat ebenfalls zwei Katzen und kündigte zudem Probleme unter den Katzen an. Ihr Rat war, meine Katzen doch weiterhin in der Wohnung zu halten. Das geht für mich moralisch und auch für mindestens eine der beiden Katzen, die sehr aktiv ist, nicht länger. Er würde uns alles kaputt machen.
    Nun habe ich angefangen meine Katzen an den Gang durch das Treppenhaus zu gewöhnen, damit sie dann bald auch draußen sein können.
    Als die Nachbarin aus dem EG (mit den beiden anderen Katzen) das mitbekam, fauchte sie mich an, “das dürfte ich nicht!”. Ihre Katzen hätten Hausrecht. Ich müsste meine Katzen weiter drinnen halten. Auch den Flur dürften sie nicht durchqueren, obwohl ihre Katzen sogar durch die privaten Kellerräume ins Haus können und schon bei uns oben vor der Türe saßen. Sie meinte dazu gäbe es jede menge Urteile, könnte ich nachlesen. ich habe jetzt nichts dergleichen finden können. Nur das es eine Interessensentscheidung wäre.
    Wobei ich denke, dass wenn es beides Eigentumswohnungen sind, man also nicht auf die Erlaubnis des Vermieters angewiesen ist, und deren Katzen auch durch den Hausflur raus dürfen, dann dürfen meine das auch, oder? Immerhin gab es bisher noch keinerlei Problem. Die Katze der Nachbarn saß bereits vor unserer Wohnungstüre und hat meine ganz freundlich ‘anmiaut’, ganz ohne Fauchen oder ähnliches. Da sollte man doch erst einmal abwarten.
    Es wäre toll wenn Sie mir dabei weiterhelfen könnten.

    herzlichen Dank

    • Mietrecht.org
      27.09.2016 - 08:47 Antworten

      Hallo Juliane,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht wirklich helfen, da ich nicht weiß, ob es Beschlüsse der Eigentümer in der Sache gibt. Ich kann aus meiner persönlichen Sicht sagen, dass ich es als Bewohner nicht gut finden würde, wenn eine oder zwei Katzen vom Dachgeschoss ohne Aufsicht durch das gesamte Treppenhaus streifen würden. Vielleicht sollten Sie sich dazu mit den Eltern – den Eigentümern der Wohnung – austauschen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Juliane Wetzlar
        29.09.2016 - 08:18 Antworten

        Danke für ihr Bemühen. Die Situation hat sich beruhigt und die Herrschaften haben eingesehen, dass wenn gleiches Recht für alle gelten muss. Die Katzen aus dem EG haben bereits durch die privaten Kellerräume des Ehepaares freien Zugang zum gesamten Hausflur und auch ohne Aufsicht, sodass dies bereits akzeptiert wird. Meine Katzen hätten das nicht. Sie könnten nur durch uns raus, bzw. wieder reingelassen werden, da eine Katzenklappe nicht erlaubt ist.

        Viele Grüße,

        Juliane

  • Carolin
    19.10.2016 - 14:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich Halte zwei junge Katzen. Diese sind an sich auch gestattet und kein Problem. Nun gibt es eine Grünanlage bei der die Katzen aufgrund möglicher Verschmutzung nur als Wohnungs Katzen gehalten werden dürfen. Es gibt Nachbarn auf der Anlage die Hunde halten und mit diesen Gassi gehen. Dies entspricht natürlich dem Bedürfniss eines Hundes.
    Meine Frage ist ob eine Katze mit Leine okay (kein freigang) ist oder dies nicht bei katzen als Bedürfnis angesehen wird. Ich wurde gerne wissen ob ich mit einer leine ggf. Meinen Katzen etwas Frischluft neben Katzennetz verschaffen könnte da sie vom Bauernhof kommen und eine von beiden sich scheinbar sehr nach Freigabe sehnt.

    Danke und Gruß

    Carolin

    • Mietrecht.org
      19.10.2016 - 18:55 Antworten

      Hallo Carolin,

      ob eine Katze mit Leine noch eine Wohnungskatze ist kann ich Ihnen leider nicht sagen. Vielleicht fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach, ob das Ausführen der Katzen in Ordnung ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K.Jarre
    04.11.2016 - 22:04 Antworten

    Mich beschäftigt schon lange etwas. Meine Mitbewohnerin und ich haben im Mietvertrag eintragen lassen, das Katzenhaltung und Bau eines Freigeheges besprochen und genehmigt ist. Bei Besichtigung der Wohnung haben wir ihm gesagt, das wir mit 8Katzen kommen, da wir zwei Wohnungen zusammen legen. Das war ok für Ihn. Meine Mitbewohnerin ist sich sicher, unsere Zucht gesagt zu haben. Im Mietvertrag steht dort nichts. Dass es eine Homepage gibt, weiss er. Hat er mir vor ein paar Wochen noch gesagt. Soweit so gut. Nun wurde uns eine Zwischen Tür zum Hausflur zu gemacht, da neue Nachbarn eingezogen sind und die diese Tür nicht akzeptiert haben. Wir haben dem nicht zu gestimmt, aber die Tür wurde trozdem mit einer Holzplatte zugemacht. Er ist Koleriker und maulte mich an, es wäre nur ein Brief uns aus der Wohnung zu bekommen, von wegen Geruch. Wie schlecht würden unsere Chancen sein, wenn es wirklich dazu kommen würde? Er selber ist Hühnerzüchter. Muss man eine Zucht erwähnen bei Besichtigung, oder reicht die Anzahl der Tiere? Da die neuen Nachbarn eine Katastrophe sind und wie ich festgestellt habe, dass das Kaninchen nicht richtig gehalten wird und oft kein Wasser oder Futter hat, habe ich Angst Ihm was zu sagen. Ich habe Angst dass er mit seiner Ausage, es reiche nur ein Brief recht hat. Wie sollen wir uns Verhalten? Er weiss, das ich unter Burn-out leide und schon drei körperliche Totalausfälle hatte. Da ich viel Ruhe haben soll und die neuen Nachbarn nur Laut sind, suchen wir etwas neues. Ist es dann besser bei Besichtigung zu sagen, das wir eine Hobbyzucht haben?

    • Mietrecht.org
      09.11.2016 - 10:44 Antworten

      Hallo K.Jarre,

      ich kann Sie leider nur bitten, Ihre besondere Situation (8 Katzen und eine Zucht) von einem Anwalt einschätzen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniela
    11.11.2016 - 19:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich lebe in einem Mehrparteienhaus, welches von einer Hausverwaltung zusätzlich verwaltet wird. Meine Vermieter sind mit der Katzenhaltung einverstanden. Ich habe 2 Kater. Nun überlege ich, mir eine 3. Katze anzuschaffen. Allerdings steht in der Hausordnung der Hausverwaltung, dass immer nur 2 Tiere einer Rasse gehalten werden darf. Ist das so? Darf die Hausverwaltung mir das vorschreiben?
    Vielen Dank für Ihre Antwort,
    Daniela

    • Mietrecht.org
      15.11.2016 - 14:17 Antworten

      Hallo Daniela,

      ich kenn Ihre Situation leider nicht genau – aber es kann durchaus sein, dass die Eigentümer der Wohnungen eine Hausordnung aufgestellt haben, in der die Tierhaltung eingeschränkt ist. Ob und in wie weit das für Sie rechtlich bindend ist, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. B.
    21.11.2016 - 11:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich muss etwas ausholen: Ich wohne in einer größeren Stadt in NRW bei einer Hausverwaltung die annähernd 12 Tausend Wohnungen hier unterhält. Wohne in meiner Wohnung seit 2015.

    In unseren Mietverträgen steht: Der Mieter verpflichtet sich, keine Hunde oder Katzen in dem zum Mietgebrauch überlassenen Räumlichkeiten . . . zu halten oder zu dulden.

    Da ich weiß das alleine im Umkreis von 50 Metern 4 Katzen wohnen, darum hatte ich bei meinem letzten Besuch einfach aus neugierde die Empfangsdame vom Service gefragt, wie das denn mit Katzenhaltung aussähe?

    Man sprach von “stillschweigender duldung”. Etwas schriftliches bekäme ich von meinem zuständigen Sachbeabeiter.

    Ich freute mich und setzte ein nettes Schreiben auf, in dem ich um Katzenhaltung (bis 2 Tiere) und einem Netz für den Balkon bat.

    Die Antwort hat mich doch ziemlich aus der Bahn geworfen, da ich mir den Wunsch nach einer Katze nach Jahren wieder erfüllen wollte:

    *Zitat*

    Da wir bereits in dem mit Ihnen abgeschlossenen Mietvertrag ausdrücklich darauf hinweisen, dass Hunde- und Katzenhaltung in unseren Objekten nicht gestattet ist, können wir Ihnen leider weder die Genehmigung zur Katzenhaltung noch die Genehmigung der Anbringung eines Katzennetzes aussprechen.

    — Bitte wie? Was denn mit den anderen Mietern sei, die Tiere hätten?—

    Es ist uns bewusst, dass einige unserer Kunden sich entgegen der Vereinbarung im Mietvertrag Hunde oder Katzen anschaffen. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass wir falls es zu Beschwerden aus der Hausgemeinschaft (Allergien, Ruhestörungen usw.) kommen sollte, wir auf Abschaffung der Tiere klagen werden.


    Erst einmal bedankt und geschrieben, ich würde vom Wunsch absehen… scheinbar haben die von dem BGH Urteil noch nie etwas gehört, bzw irgnorieren das.

    Ich möchte gern unterstützung vom Mietverein holen, habe aber Angst das ich dann die Wohnung deswegen verliere :(

      • S. B.
        21.11.2016 - 14:19 Antworten

        Lieber Herr Hundt,

        danke für dei Links und die schnelle Antwort.

        Ich habe allerdings noch eine weitere Frage: Das BGH Urteil von 2013 wird scheinbar von meiner Hausverwaltung ignoriert, da (nach deren Antwortschreiben) in allen Mitverträgen das selbe steht.

        So fern ich das richtig verstanden habe, muss meine Vermietung “sachliche und nachvollziehbare” Gründe für ein Verbot darbringen und das Verbot individuell in meinem Mietvertrag nachträglich einbringen. Oder ist das falsch verstanden?

        Wenn ich meine zuständigen Sacharbeiter in einer Email freundlich darauf aufmerksam mache und wieder eine unbegründete Antwort mit “nein – ist so bleibt so” kommt, sollte ich mich da an einen Anwalt wenden oder lieber das ganze im Sande verlaufen lassen?

        • Mietrecht.org
          22.11.2016 - 15:12 Antworten

          Hallo S.B.,

          wenn Sie sich rotz Verbot eine Katze anschaffen wollen, würde ich das kurz mit einen Anwalt besprechen, damit Sie auch für Ihren Einzelfall auf der sicheren Seite sind.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • S. B.
            22.11.2016 - 15:53

            Sehr geehrter Herr Hundt,
            ich habe lange an einer freundlichen und sachlichen Email an meine Hausverwaltung gearbeitet. Ich verwies auf das Gerichtsurteil und das ich halt eine formal Klausel hätte die so nicht mehr erlaubt sei. es dauerte keine 10 min, da bekam ich Rückmeldung, dass sich die zuständige Rechsabteilung nun damit befassen würde.

            Je nach Rückmeldung dieser werde ich den Schritt zum Anwalt machen. Ich hoffe natürlich das mir das erspart bleibt.

            Danke nochmals :)

  • Nicole S
    30.11.2016 - 15:00 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage. Ich möchte unglaublich gerne eine Hauskatze haben, was anderes ist bei meiner Wohnung nur schwer möglich.
    In meinem Mietvertrag steht, dass Kleintiere wie : Kaninchen, Vögel etc erlaubt sind. Bei Katzen und Hunden muss ich den Vermieter Fragen.

    Erstens: Ist dies überhaupt Rechtens??
    Zweitens: Auf meine nachfrage hin hat er relativ schroff geantwortet, dass ich keine haben darf, wie im Vertrag stände und er mir bei Einzug gesagt habe. Leider weiß ich nicht mehr was er damals gesagt hat, einen guten Grund hat er mir bis jetzt allerdings nicht genannt. Kann der mir das überhaupt so grundsätzlich verbieten?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Nicole S.

    • Mietrecht.org
      30.11.2016 - 15:18 Antworten

      Hallo Nicole,

      wie Sie gelesen haben, muss der Vermieter seine Ablehnung begründen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. B.
    04.12.2016 - 19:46 Antworten

    Sehr geehrter Her Hundt,

    es erreichte mich nun ein Schreiben (per Post, vorher alles per Email), dass eine Katze geduldet wird. Unter der Vorraussetzung, dass es zu keinerlei Beschwerden kommt, oder jemand wegen Allergie ect etwas einwendet. Das Katzennetz wurde aufgrund der Optik abgelehnt.
    Im Schreiben selbst steht, dass es sich nicht um eine ausdrückliche Genehmigung, aber um eine (schriftlich festgehaltene) Duldung.
    Ein kleiner großer Schritt, nun steht dem Stubentiger nichts mehr im Wege – mein direkter Nachbar weiß von der Geschichte und hat absolut nichts gegen einzuwenden. Alle anderen Nachbarn sind “zu weit” entfernt, als das ich überhaupt wüsste wie die Bewohner aussehen ;)
    Nun hoffe ich, dass dieses Schriftstück auf meinem örtlichen Tierheim genügt.

    Ich bedanke mich nochmals für die vielen Tipps!
    S. B.

  • Meike
    26.01.2017 - 13:58 Antworten

    Hallo, ich bin in eine große Wohnung gezogen in der keine Haustiere erlaubt sind( handschriftlich unter dem Mietvertrag geschrieben) allerdings hab ich einen 16 jährigem Hund der geduldet wird solange er noch lebt ! Mein Vermieter hat ganz viele Häuser in denen Katzen und Hunde leben, aber bei uns wird es verboten !! Jetzt ist meinen Eltern eine Katze zu gelaufen, die ich gerne aufnehmen würde, darf er es mir verbieten ? Bitte um Hilfe.

  • Natascha Frisch
    08.02.2017 - 03:35 Antworten

    Ich bräuchte auch mal einen Tipp. Ein Kollege von mir möchte von einem Freund einen kleinen Kater übernehmen. Er wohnt in einer Genossenschaftswohnung und der Mietvertrag ist wie folgt geschrieben.
    Paragraph 16. Das Mitglied verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten. Insoweit findet Paragraph 11 keine Anwendung.
    Paragraph 11. Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft, wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung (Ziervögel, Fische usw.) handelt. Es sei denn in Paragraph 16 ist etwas anderes vereinbart.
    Ist das dann eine individuelle Regel, denn das ist ein Vertrag den jeder bei Einzug so vorgelegt bekommt. Und ich kenne einige Leute die in Wohnungen von dieser Genossenschaft leben und Hunde oder Katzen haben.
    Zu dem Kater möchte ich anmerken, er ist bereits kastriert und es wäre eine reine Wohnungskatzen.

    • Mietrecht.org
      08.02.2017 - 10:21 Antworten

      Hallo Natascha,

      eine Individualvereinbarung muss in jedem Einzelfall zwischen den Parteien verhandelt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • F.M
    10.03.2017 - 17:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meine Freundin und ich wollen Umziehen und das passende Objekt schon gefunden. Jedoch haben wir eine Katze.
    Nun ist Heute der Mietvertrag gekommen.

    Dort steht:
    “Der Mieter verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten. Insoweit findet Nr. 8 AVB keine Anwendung.”

    In Nr. 8 AVB steht:
    “Zustimmungspflichtige Handlungen des Mieters

    (1) Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Wohnugsunternehmens, wenn er

    […]
    d) Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt (z.B. Fische, Hamster), es sei denn, in Nr 14 AVB ist etwas anderes vereinbart.
    […]”

    Nr 14 AVB ist platz für zusätzliche Vereinabrungen (zz. leer).

    In Ihrem Artikel steht, dass formularmäßiges Katzenhaltungsverbot unwirksam sind.
    Trifft dies in diesem Fall zu? Muss die Katzenhaltung mit dem Vemieter abgeklärt werden, da Kleintierhaltung im Grunde erlaubt ist?

    Viele Grüße

    F. M.

    • Mietrecht.org
      11.03.2017 - 06:49 Antworten

      Hallo F.M,

      um keine Formularklausel zu sein, muss über der Teil zwischen den Parteien verhandelt worden sein. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Aber selbst wenn die Klausel unwirksam ist (lassen Sie dies bitte im Zweifel prüfen), stellt sich die Frage, ob Sie sich von Anfang an direkt über die Vermieterabsicht hinwegsetzen wollen und sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sunny
    20.03.2017 - 14:49 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    nun mein zweiter Beitrag (der erste war vermutlich auf der falschen Seite). Ich habe folgendes Problem:

    Seit ca. einem halben Jahr wohne ich nun mit meinem Freund zur Miete. Da ich wirklich gerne eine Katze haben möchte, habe ich meine Vermieter angerufen und mündlich um Erlaubnis gebeten. Diese haben mir eine Katze verweigert, mit der Begründung die werden alle in unserer Gegend überfahren und dass diese Riechen etc. Die Katze soll eine reine Hauskatze sein und nur in der Wohnung bleiben, nicht einmal auf den Balkon soll diese gehen. Wir wohnen in einem sechs Parteien Haus, in dem meines Wissens vier Eigentümer wohnen und zwei zur Miete. Der Hausverwalter ist für das gesamte Haus zuständig.

    In unserem Mietvertrag steht nur “… bedarf der Zustimmung des Vermieters… ohne Angabe eines wichtigen Grundes kann ein Tier nicht verweigert werden”. Ich würde Geruch unter einem wichtigem Grund verstehen, da ich aber sehr penibel bin und eine Hausstauballergie habe und deshalb regelmäßig mindestens alle zwei Tage gründlich wischen und saugen muss, kann sich kein Geruch bilden. Bei meinen Eltern hatte ich über 10 Jahre eine Katze und es war NIE irgendwas zu riechen oder sonstiges.

    Ich habe meiner Vermieterin geschrieben, dass wir selbstverständlich bereit sind, alle durch die Katze entstandenen Schäden zu beseitigen. Ich habe auch noch dazu geschrieben, dass wir alles gerne schriftlich festhalten können.

    Können mir meine Vermieter dennoch eine Katze verweigern?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    • Mietrecht.org
      20.03.2017 - 17:30 Antworten

      Hallo Sunny,

      ein “Nein” zur Katzenhaltung muss der Vermieter begründen. Persönliches Befinden des Vermieters reicht hier nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steve M
    21.04.2017 - 09:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bräuchte eine kurze Einschätzung ihrerseits. Da eine Freundin für 1-2 Monate ins Krankenhaus muss hat sie mich gebeten ihre Katze für die Zeit bei mir unterzubringen. Muss ich nun für diese Übergangszeit die Einwilligung meines Vermieters holen oder kann ich diese kurzfristig aufnehmen?

    In meinem Mietvertrag steht bezüglich Tierhaltung folgendes:

    “Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
    Aus einer anderweiten Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten.”
    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße Steve

  • Ole
    01.06.2017 - 17:53 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit Jahren mit drei Katzen in der Wohnung. Im Mietvertrag sind nur Kleintiere erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer Regelung. Dies haben wir nicht getan. In 14 Tagen will der Vermieter eine Hausbegehung machen. Jetzt sind wir natürlich etwas panisch.

    Wie können wir gut vorgehen? Was für Tipps gibt es?

    Danke schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten.

  • Anna
    20.07.2017 - 10:26 Antworten

    Guten Tag zusammen, in meinem neuen Mietvertrag ist folgendes vermerkt:

    Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie beispielsweise Zierfischen und
    Wellensittichen bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich
    erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier.
    Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für
    alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
    Aus einer anderweitigen Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten.

    Ich habe eine reine Hauskatze. Ist die o.g. Formulierung formularmäßig und somit unwirksam? Vielen Dank für die Antwort!

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 13:01 Antworten

      Hallo Anna,

      ein Formularvertrag ist ein Vertrag, der mehr als einmal verwendet wurde und / oder nicht “ausgehandelt” wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathi
    26.07.2017 - 08:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich beabsichtige mir 2 Katzen zuzulegen. Ich habe bereits mit dem Vermieter gesprochen, der die Haltung auch erlaubt. Allerdings möchte er von mir 3 Monatskaltmieten als Kaution aus Angst vor verursachten Schäden. Beim Einzug habe ich bereits 2 Monatskaltmieten als Kaution hinterlegt. Ist eine solche zusätzliche Kaution überhaupt rechtens ?

    Viele Grüße,

    Kathi

    • Mietrecht.org
      27.07.2017 - 14:42 Antworten

      Hallo Kathi,

      rechtlich ist die Idee min. Grenzwertig – aber vielleicht kann das der Konsens sein, mit dem beide Seiten gut leben können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lea
    01.08.2017 - 18:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich lobe ihre Geduld :)
    Mir wäre schon längst der Kragen geplatzt, hätte ich einen Artikel geschrieben, den anscheinend 99% der Fragesteller nicht lesen. Wie sonst so viele Fragen, die sich einfach durch das Lesen des oben angegbenen Artikels klären lassen würden…

    Mit freundlichen Grüßen

    L.R

    • Mietrecht.org
      01.08.2017 - 19:55 Antworten

      Hallo Lea,

      Ihr Kommentar (Nr. 200) zaubert mir ein Lächeln ins Gesicht :-).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole Gorus
    06.09.2017 - 13:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich wohne jetzt seit 1 1/2 Jahren in einer Mietwohnung . Es ist eigentlich ein Einfamilienhaus, das heißt unter mir wohnt meine Vermieterin die allerdings sehr selten zu Hause ist und sonst wohne nur ich noch in dem Haus . Jetzt wollte ich mir eine Hauskatze zulegen und habe es meiner Vermieterin erzählt, da es bei der wohnungsbesichtigung hieß das Tiere kein Problem sind. Jetzt versucht die es mir aber schlecht zu reden das alle Schäden die meine Katze macht auf mich zurück fallen und dies über tausende von Euros sein könnten. Und das mein Mietvertrag dann geändert werden müsste. In diesem steht “Tiere, mit Ausnahme von Kleintieren,von denen Gefahr oder Belästigung nicht ausgehen können,wie beispielsweise Zierfische, Nagetiere ob in angemessener Anzahl, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Über die Zustimmung installiert unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden.” Vor dieser Klausel ist allerdings kein Kreuzchen gesetzt worden . Wie muss ich mich jetzt verhalten? Muss ich ihr Bescheid geben ? Die Wohnung ist sehr gut schallisoliert und es gibt auch keine Teppiche die die Katze beschädigen könnte. Vielen Dank und mit freundlichen grüßen Nicole Gorus

    • Mietrecht.org
      07.09.2017 - 11:31 Antworten

      Hallo Nicole,

      Schäden die Ihre Tiere verursachen gehen natürlich zu Ihren Lasten. Wenn die Tierhaltung im Mietvertrag nicht eingeschränkt ist, dann ist m.E. auch die Katzen- oder Hundehaltung im normalen Umfang als vertragsgemäßer Gebrauch zu werten. Lassen Sie sich bitte im Zweifel rechtlich beraten und/oder versuchen Sie mit dem Vermieter eine friedliche Lösung zu finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marina Gründel
    20.09.2017 - 13:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter hat gestern ein Schreiben in den Briefkasten geschmissen, dass meine zwei Wohnungskatzen bis zum 31.10.17 zu entfernen seien, aus gesundheitlichen Gründen hätte sich eine andere Mietpartei beschwert.

    Ich habe allerdings mehrere Mietverträge, da zuerst mein Bruder und ich darin wohnten, er dann auszog und meine Verlobte einzog. Im ersten stand, dass Tierhaltung verboten sei. Im jetzigen hat er gar nichts angekreuzt, dass Tierhalten verboten sei. Damals rief ich ihn an und fragte, ob Katzenhaltung erlaubt sei und er stimmte zu.
    Diese gesundheitlichen Gründe sind an den Haaren herbei gezogen, da unsere Nachbarin im Erdgeschoss behauptet, sie würde Staphylokokken während ihrer Schwangerschaft bekommen, wenn sie die Katze auch nur ansieht. (?!?!?!?!???)

    Die Katzen werde ich nicht weggeben, eher suche ich mir eine andere Wohnung. Das ist Psychoterror von meiner Nachbarin, sie hat schon mehrere Mietparteien aus dem Haus gemobbt. Das Problem:

    1. Wenn wir eine Wohnung finden zum 31. Oktober 17, darf ich kündigen und dem Vermieter die ausstehenden Mieten zahlen und meine Sachen packen?

    2. Oder darf er mich fristlos kündigen, sollten wir die Katzen nicht bis zum Termin abgegeben haben?

    3. Kann ich, wenn er einem Mietaufhebungsvertrag nicht zustimmen sollte, die Katzen in der Wohnung lassen und auf eine fristlose Kündigung warten, wenn wir eine Wohnung gefunden hätten?

    Wir suchen schon verzweifelt eine Wohnung und mir wäre es am liebsten, wenn wir einfach gehen könnten…

    Ich hoffe sehr, dass Sie uns helfen können und danke Ihnen!!

    • Mietrecht.org
      21.09.2017 - 06:50 Antworten

      Hallo Marina,

      entweder Sie verweisen darauf, das die Katzenhaltung im Mietvertrag nicht verboten wurde und somit zum Vertragsgemäßen Gebrach zählt oder Sie kündigen selbst mit der gesetzlichen Frist und ziehen entsprechend um.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathi
    01.10.2017 - 12:40 Antworten

    Ich bin Vermieterin und habe wirklich sehr nette Mieter, die sich nun eine Katze anschaffen möchten. Da die Mietwohnung neu renoviert ist, hatten wir bei Einzug vereinbart, dass keine Tiere gehalten werden. Ich habe einfach Sorge um die neuen Türen und den Fußboden. Mit zerkratzten Tapeten könnte man ja noch leben, aber ich habe als Vermieterin einfach keine Lust später auf den Kosten sitzen zu bleiben. Kann ich Katzenhaltung überhaupt verbieten? Kann man vertraglich vereinbaren, dass Mieter für eventuelle Schäden aufkommen? (Neue Türen, tapezieren, Boden neu verlegen). Ist es bei Auszug realistisch, dass Schadensbeseitigung erfolgt. Kann ich zwar eine Katze erlauben, aber ein Netz am Balkon verbieten?
    Im Mietvertrag steht eine wahrscheinlich ungültige Standartklausel, wonach nur Kleintiere erlaubt sind.

    • Mietrecht.org
      01.10.2017 - 15:46 Antworten

      Hallo Kathi,

      ich kann Ihre Fragen hier leider nicht alle beantworten. Wenn Sie hier auf Mietrecht.org etwas recherchieren, finden Sie viele Antworten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kathi
        02.10.2017 - 13:35 Antworten

        Das habe ich schon getan, nur leider besteht das www größtenteils nur aus Tipps für Mieter, der Vermieter hat da irgendwie immer das Nachsehen.
        Viele Grüße

  • Peter
    16.10.2017 - 13:50 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einem 12-Parteien-Haus. Tierhaltung ist geduldet. Es werden im Haus mehrere Hunde gehalten, alles ist sauber und ruhig.
    Nun meine Frage: Ebenfalls im Haus wohnt ein junges Pärchen mit einem 1-jährigen Kind. Zudem werden dort mind. 4 Katzen gehalten. Die Wohnung ist sehr unrein, die Wohnung stinkt nach Katzenurin. Auch ist der penetrante strenge Geruch im Hausflur zu riechen und der Gestank zieht bei geöffneten Fenstern des Pärchens auch in andere Wohnungen und man kann auch nicht unbelästigt auf dem Balkon sitzen, da der Wind immer wieder mal den Gestank in alle Richtungen treibt. Ich war schon mal in einer Wohnung, in welcher die Katzen nicht immer aufs “Katzenklo” gegangen sind und in jede beliebige Ecke gepinkelt haben. Es ist einfach nur eklig.
    Zudem wird es bestimmt auch nicht ganz ungefährlich für das kleine Kind sein, welches in diesem Dreck umher krabbelt.
    Sind so viele Katzen überhaupt in einer Mitwohnung erlaubt???
    Andere Nachbarn werden offensichtlich hierdurch gestört und belästigt.
    Kann man gegen die Katzenhaltung vorgehen?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    • Mietrecht.org
      16.10.2017 - 14:14 Antworten

      Hallo Peter,

      ich würde empfehlen, dass offene Gespräche mit dem Vermieter und den Nachbarn zu suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melina
    09.01.2018 - 16:10 Antworten

    Hallo,
    ich bin total Enttäuscht, denn meine Vormieter hatten einen Hund, einen recht großen, meine Nachbarin im Haus hat eine Katze. Im Mietvertrag steht: Kleintiere darf der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters im Haushaltsüblichen Umfang halten.
    Die Haltung einer Katze oder eines Hundes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Dritte durch die Tierhaltung beeinträchtigt werden.

    Unsere Vermieterin meinte: da sie Erfahrungen damit gemacht hat und insbesondere Kater markieren und alles zerkratzen, will sie das nicht. Unsere Nachbarin ihre Wohnung hat keinerlei blissuren in der Wohnung von der Katze.

    Was kann ich machen, wenn ich aber so gern eine Katze hätte?

    Liebe Grüße
    Melina K.

  • Alex
    25.02.2018 - 21:29 Antworten

    Meine Freundin uns ich möchten uns nun nach einem Jahr in einer Mietwohnung einen Kater zulegen. Dieser soll ein reiner Wohnungskater sein. Im Mietvertrag steht Katzen und Hundehaltung ist mit dem Vermieter zu klären. Nun zur ganzen Geschichte: Auf meine Frage am Telefon ob das in Ordnung geht sagt er, er finde “die Dinger” ja auch ganz niedlich und spreche noch mit seiner Frau. Am Folgetag schrieb er “Tut uns Leid die Katzenhaltung ist in dem Haus nicht gestattet”. Einen Grund nannte er nicht. Einige Monate später nun fragte ich nach Gründen und als Antwort kam “Wir möchten keine Tiere im Haus, haben Angst vor Schäden am Parkett und ich habe eine Katzenhaarallergie (er wohnt unter uns), allerdings dürften Sie das bei 840€ mehr Kaltmiete im Jahr und renovierter Wohnung bei Auszug”. Ich möchte die Mieterhöhung aber nicht hinnehmen da ich das nicht verhältnissmäßig finde und auf einen Kater verzichten wollen wir auch nicht? Wie kann ich dies außergerichrlich lösen? Und wenn das nicht geht wie löst man sowas auf dem Rechtsweg?

  • Sam
    09.04.2018 - 13:32 Antworten

    Liebes Mietrech.org-Team,

    Ich wohne zur Miete in einem Zweifamilienhaus. Mein Vermieter (Familie) und ich sind arg verkracht ( persönliche Dispute).

    Nun will mein Freund mich für ein paar Wochen besuchen und würde seine Katze mitbringen ( ein sehr kleiner Kater, kastriert, Hauskatze, kein! Freigang). Durch den persönlichen Streit will man mit verbieten die Katze zu beherbergen. Der Kater wurde bereits schon mal mehrere Wochen beherbergt mit Wissen des Vermieters und es gab keinerlei Probleme.

    Ist es rechtens mir zu verbieten die Katze in meiner Wohnung zu halten?

    Meine Vermieterin leidet an einer Katzenallergie,jedoch da wir getrennte Eingänge/Flure und auch getrennte Terassen/Garten haben, gibt es keinerlei Berührung mit dem Tier.

    Zudem ist die komplette Wohnung gefliest, so das keine Schäden an den Böden enstehen können.

    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

    Gruß Sam

    P.S. Über die Dauer einen Aufenthaltes, welches als Besuch gilt ist bekannt und wird eingehalten.

      • Sam
        10.04.2018 - 13:00 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Danke dafür, daß Sie sich Zeit genommen haben.Den verlinkten Artikel, hatte ich bereits entdeckt und auch brav gelesen.

        Jedoch hilft mir dieses nur bedingt weiter.Ein Mietvertrag existiert zwar, jedoch scheint dieser “verschwunden” . Dieser war ein Standard-Mietvertrag. Mir geht es vorwiegend darum, ob ich die Katze nun einfach bei mir aufnehmen kann, ohne Konsequenzen zu befürchten.Und ob man gegen Willkür etwas unternehmen kann. Denn es werden des öfteren die “Regeln” geändert über die Benutzung der Außenanlage bis hin zu dem versuchten Verbot von Besuchern, die dem Vermieter( Familie) nicht passen.

        Ich möchte mich nur rechtlich absichern in Bezug auf das Tier.Gibt es keine gültige Aussage, wie zum Bsp. …Wenn das Stockmaß nicht höher ist als…. oder diverses? Oder vielleicht sogar einen gültigen Paragraphen? Denn wenn ich die Artikel so lese komme ich zu dem Schluß:

        Grundsätzlich ist es erlaubt, jedoch wenn ein triftiger Grund vorliegt, kann die Tierhaltung untersagt werden.

        Triftige Gründe können jedoch schon mal schnell aus dem Hut gezaubert werden.Wie kann man sich dagegen wehren?

        Natürlich ist ein Umzug zu empfehlen, dieser ist mir zur Zeit jedoch nicht möglich.

        Gruß

        eine verzweifelte Sam

  • Martina
    10.05.2018 - 07:38 Antworten

    Hallo Zusammen
    Ich hätte da eine Frage: dürfen Katzen in einem Mietshaus mit mehreren Parteien frei im Treppenhaus und im Keller herumlaufen? Oder geht davon eine Gefährdung für die weiteren Mieter aus?
    Grüsse

  • Xien16
    24.09.2018 - 10:29 Antworten

    Guten Tag,

    ich und meine Freundin wünschen uns eine Katze, der Mietvertrag verbietet die Haltung von Hunden und Katzen jedoch.

    Wörtlich: “Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden können, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen in den Mieträumen nicht gehalten werden.”

    Im Artikel gibt es die beiden Punkte:
    1. Individuell vereinbartes Katzenhaltungsverbot ist verbindlich
    2. Formularmäßiges Katzenhaltungsverbot ist unwirksam

    Was trifft in unserem Fall zu?

    Wir haben bereits beim Vermieter um Erlaubnis gefragt, da in der Hausordnung etwas anderes steht.
    Dort heißt es: “Haustiere dürfen stets widerruflich gehalten werden. […] Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf der Zustimmung des Wohnungseigentümers.”

    Leider wurde unser Wunsch ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
    Müssen wir uns mit “Nein, möchte ich nicht!” zufrieden geben oder gibt es noch Hoffnung?

    Vielen Dank und Gruß

  • Lara Berger
    04.11.2018 - 16:12 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin vor über 7 Jahren in eine Mietwohnung gezogen und haben die Erlaubnis erhalten ein Katzennetz am Balkon anzubringen. Nun sollen große Bäume vor dem Balkon entfernt werden und im Zuge dessen ist dann laut Vermieter das Katzennetz nicht mehr erlaubt. Kann der Vermieter das durchsetzen? Mein Kater ist schon über 10 Jahre alt und für ihn wäre es schlimm wenn er nicht mehr raus könnte.
    Besten Dank
    Ihre Lara Berger

  • Melina
    09.11.2018 - 11:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Freund und ich sind kürzlich in eine neue Wohnung gezogen, in der unsere Vormieter eine Katze hatten.
    Wir haben jetzt auch eine Katze (Hauskatze, kastriert), unsere Vermieter wollen uns diese aber verbieten (Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus). Den einzigen Grund, den unsere Vermieter angeben, ist die Allergie des Vermieters, der nicht mal in der selben Stadt lebt wie wir.
    Im Mietvertrag steht, dass Haustiere “nach Absprache möglich sind”.
    Was kann man da tun?

    Besten Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Melina

    • Mietrecht.org
      09.11.2018 - 22:01 Antworten

      Hallo Melina,

      zuerst hätte ich Ihnen empfohlen vor der Anschaffung die Vermieter zu fragen. Ansonsten kann ich Sie leider nur auf den Artikel oben verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sophie Zuch
    28.11.2018 - 04:09 Antworten

    Meine Mitbewohnerin und ich wollen uns eine Katze holen, allerdings ist dies im Mietvertrag untersagt. Hier der genaue Wortlaut: “Tierhaltung (Hunde und Katzen, Schlangen und Nagetiere) ist im Interesse der anderen Mietparteien nicht gestattet.”
    Was können wir da tun? Reicht es eine Einwilligung aller Mietpartein beim Vermieter vorzulegen?

    LG Sophie und Kim

  • M
    02.04.2019 - 22:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich wohne seid 4 Monaten in einer 75m2 Wohnung zur Miete. Nun wollte ich mir gerne 2 Katzen dazu holen, welche ich als Freigänger halten möchte. Das Haus liegt in einer ruhigen Nschbarscjafft und ist an einer wenig befahrenen Straße gelegen. Zudem gehört ein großer Garten dazu (auch gibt es viele Gärten in der Nachbarschaft).
    Mein Mietvertrag enthält folgende Klausel:

    „Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintiere wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen bedarf der Einwilligung des Vermieter. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier. Sie kann wiederrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Aus einer anderen Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten.“

    Auf die Frage, ob ich mir zwei Katzen in die Wohnung holen darf antwortet mein Vermieter, dass er mich diesbezüglich leider enttäuschen müsste. Hase oder Hamster seine kein Problem, jedoch habe er mit Katzen schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht.

    Sind diese schlechten Erfahrungen sogenannte sachliche Gründe mir die Katzehaltung zu verbieten und läuft so ein Fall zwingend auf eine individualprüfung hinaus? Ist die Klausel so wie sie dort steht wirksam?

    Viele Dank schonmal im Voraus!
    M

  • Jens
    26.04.2019 - 09:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind eine sehr tierliebe Familie. In unserem Mietshaus wohnt jedoch eine Dame mit zwei Katzen (beides Freigänger). Leider urinieren und koten diese gelegentlich ins Treppenhaus, speziell meist aus den Fußabtretern der restlichen Mieter. Gibt es eine Möglichkeit, dies zu untersagen? Es geht nicht darum, jemanden seine Tiere wegnehmen zu wollen, da die Tiere oft sehr wichtig für den Besitzer sind. Leider haben ruhige Gespräche bisher keinen Erfolg gebracht, da die Mieterin immer sofort ausfallend und beleidigend wird. Beschwerden verschiedener Mieter beim Vermieter wurden vom Vermieter bisher ignoriert.Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dies hinnehmen muss.

    MfG Jens

    • Mietrecht.org
      28.04.2019 - 12:52 Antworten

      Hallo Jens,

      ich Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter. Wenn ein Mangel besteht, dass ggf. eine Mietminderung rechtfertigen. So können Sie den Druck auf den Vermieter erhöhen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine H.
    19.07.2019 - 08:13 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    seit 8 Monaten wohne ich mit meinem Mann und meiner Tochter in einem Einfamilienhaus zur Miete. Nun ist es so, dass wir uns eine Katze anschaffen möchten und der Vermieter gesagt hat, er würde es sich überlegen. Im Mietvertrag steht laut Benutzung des Mietobjekts, dass er die Zustimmung einer Tierhaltung nur verweigern oder widerrufen kann, wenn ein berechtigtes Interesse als Vermieter das Berechtigte Interesse des Mieters an der Tierhaltung, unter besonderer Berücksichtigung der Tierart, der Tiergröße, der Tierhaltung und der Gefahr oder Belästigung überwiegt.
    Da dies aber in unserem Fall nicht gegeben ist, bin ich der festen Überzeugung, dass er zustimmen muss, da Katzen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören und wir Schönheitsreparaturen laut Mietvertrag sowieso selbst tragen müssen.

    Einen freundlichen Brief mit dieser Bitte und Hinweisen habe ich ihm auch schon geschrieben. Leider aber noch keine Antwort bekommen.

    Bei einem Gespräch argumentierte er, dass Katzen Schäden an den Türen verursachen, was ich mit ” das können Kleinkinder auch” kommentierte.

    Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich sehr.

    Viele Grüße Nadine H.

  • Timon
    11.11.2019 - 17:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe gerade ein Problem. Ich habe mir eine 8 Wochen junge Babykatze angeschafft. Im Mietvertrag stand nach dem Hinweis vom Vermieter, dass Hunde und Katzen der Zustimmung des Vermieters bedarf. Er sagte mir der er das nicht möchte da er schlechte Erfahrungen gemacht hat und gibt mir 5 Tage Zeit diese wieder abzugeben. Ich bringe es nicht übers Herz Sie abzugeben da sie sich so gut entwickelt hat und schon von der Mama getrennt wurde. Ich wohne in einer EG Whg. mit 60 qm2 und 2,5 Zimmern.
    Nur ein Obermieter welcher gleichzeitig mein Vermieter ist. Die benutzen nicht dasselbe Treppenhaus wie ich sondern einen eigenen Hauseingang von ihm. Meine Katze ist eine Hauskatze und schläft gefühlt den ganzen Tag. Laut jaulen tut sie ebenfalls gar nicht. Das Katzenklo steht separat in einem Abstellraum. Es können keine Gerüche nach oben hin austreten, noch nach außen. Mein Vermieter hat keine Algergie er sagt er hat lediglich schlechte Erfahrungen gemacht.
    Ich bitte um dringende Hilfe wie ich weiter verfahren soll…

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      14.11.2019 - 15:12 Antworten

      Hallo Timon,

      das Problem ist ein Stück weit hausgemacht, weil Sie einfach gehandelt haben ohne Zustimmung. Ich habe leider keinen guten Tipp für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tiffany
    24.12.2019 - 14:26 Antworten

    Guten Tag aus Trier,

    Wir wollten uns vor kurzem eine Katze zulegen. Laut unserem Vertrag müssen wir die Einwilligung des Vermieters für jede einzelne Katze einholen. Wir haben ihn in einem Brief um die Zustimmung gebeten, haben erklärt um welche Katze es sich handelt, dass es eine ruhige Katze sei, dass wir für Schäden haften würden und dass es sich um eine reine Wohnungshaltung handeln würde.

    Nun hat der Vermieter die Haltung abgelehnt mit der einzigen Begründung, er würde Katzenhaltung generell nicht erlauben weil auch bei reiner Wohnungshaltung Katzen aus der Umgebung angezogen würden und wir uns dann sicherlich nicht um die Beseitigung der Unreinheiten die dadurch in der Wohnanlage entstehen würden kümmern würden. Er würde die Haltung mit einem deutlichen Nein ablehnen.

    Entspricht dies einem gültigen sachlichen Argument? Würde es Sinn machen Einspruch zu erheben? Klingt für uns eher wie eine weithergeholte Entschuldigung. Zudem empfanden wir seine Antwort als recht unfreundlich.

    • Mietrecht.org
      31.12.2019 - 06:57 Antworten

      Hallo Tiffany,

      m.E. ist das ziemlich dünn – im Zweifel sollten Sie das Antwortschreiben des Vermieters anwaltlich prüfen lassen. In meinen Augen ist entscheidend, wie sehr Sie den Wunsch der Katzenhaltung verfolgen wollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mai Ida Marquardsen
    16.01.2020 - 09:27 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe einen Kater und möchte bei einer Freundin in die WG ziehen. Im Mietvertrag steht, dass Kleintiere erlaubt seien und jegliche andere Haltung mit dem Vermieter abgesprochen werden müsse und dieser einen triftigen Grund nennen müsse, um die Haltung zu verbieten.
    Dennoch haben wir uns bei der Wohnungsgesellschaft erkundigt, da mein Kater ein Freigänger ist. Meine Freundin rief dort an und sagte noch gar nichts davon, dass er ein Freigänger sei, dennoch sagten sie sofort nein.
    Jetzt frage ich mich, ob ich das so hinnehmen muss oder ob ich der Wohnungsgesellschaft nochmal schreibe und auf das im Vertrag genannte hinweisen soll. Zusätzlich würde ich natürlich anbieten, vorab mit den Leuten im Haus zu sprechen, ob eine frei lebende Katze im Haus für jemanden ein Problem sei.

    Viele Grüße!

    • Mietrecht.org
      17.01.2020 - 09:44 Antworten

      Hallo Mai Ida,

      ggf. könnten Sie die Anschaffung einer Katze “durchdrücken”, wenn Sie bereits Mieterin sind. Wenn Sie aber mit Katze garnicht erst in den Mietvertrag kommen, aber Sie m.E. keine Chance.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine
    09.02.2020 - 18:39 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Freund und ich möchten uns zwei Katzen anschaffen. In unserm Mietvertrag, Avery Zweckform Einheitsmietvertrag 2873, § 9 Tierhaltung (nicht angekreuzt) steht folgendes: Tiere, mit Ausnahme von Kleintieren, von deenen Gefahren oder Belästigungen nicht ausgehen können, wie beispielsweise Zierfische, Nagetiere o. ä. in angemessener Anzahl dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Über die Zustimmung ist unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden.

    Da der dort kein Kreuz ist verstehe ich das so, dass wir uns die Katzen anschaffen können ohne die Zustimmung der Vermieterin einzuholen. Sehe ich das richtig? Wie ist hierzu die Rechtslage?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    Nadine

  • Mücke, Rita
    13.03.2020 - 11:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    der Vermieter verlangt von mir, daß ich das Katzennetz erfreuen muß, obwohl er nicht beweisen kann,
    – das das Gemeinschaftseigentum durch die Anbringung des Katzenschutznetz geschädigt wurde,
    – das es sich um eine bauliche Veränderung handelt,
    – das das Katzenschutznetz an der Fassade befestigt wurde,
    – das das Katzenschutznetz die Fassade verschandelt,
    – das es sich beim Katzenschutznetz um einen Festeinbau handelt,
    – das Katzenschutznetz mobil ist und jederzeit entfernt werden kann.
    SÄMTLICHE PUNKTE TREFFEN BEWEISBAR NICHT ZU. Es handelt sich um eine flexible Lösung.

    Er erlaubt Tierhaltung in der Wohnung, wo auch die Loggia dazu gehört – es handelt sich beweisbar nicht um einen Balkon, verweigert aber geschützte Lebensqualität für die Tierhaltung.

    Meine Frage:
    Kann er mir die Anbringung eines Kaninchendrathes verbieten?

    Vielen Dank,

    • Mietrecht.org
      13.03.2020 - 12:20 Antworten

      Hallo Rita,

      in einer Wohnungseigentümergemeinschaft geht es auch immer um das äußere Erscheinungsbild des Hauses, welche einzelne Mieter/Eigentümer nicht ohne Weiteres verändern dürfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Privat
        13.03.2020 - 12:24 Antworten

        Das ist leider keine Antwort auf meine Frage, ob Kaninchendraht als Ersatz erlaubt ist, es handelt dabei nicht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Mücke

        • Mietrecht.org
          14.03.2020 - 09:22 Antworten

          Hallo Rita,

          Sie müssen so oder so dulden, dass der Vermieter nicht möchte, dass die Ansicht des Haues verändert wird. Ist es üblich einen Balkon mit Kaninchendraht abzusperren – vermutlich eher nicht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Bettina Valissik
    25.03.2020 - 15:32 Antworten

    Hallo,
    ich wohne in einer Mietwohnung und würde mir gerne eine Hauskatze zulegen.
    Ich habe schon letztes Jahr bei der Vermieterin angefragt und sie meinte nur, dass Katzen und Hunde nicht erlaubt sind. Im Mietvertrag steht “Dem Mieter sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt: das Halten von Tieren”.
    Natürlich möchte ich keinen Streit anfangen, würde mich aber dennoch gerne über meine Rechte informieren. Kann ich hier etwas machen?

    Vielen Dank,
    Bettina Valissik

  • Karl Koch
    02.11.2020 - 15:54 Antworten

    Hallo, ich lebe in einer Mietwohnung im 1 Stock.
    Seit 9 Jahren gehe ich abends eine Runde durch die Anlage mit der Katze an der Leine. Meine Katze hat noch nie irgendwo hingemacht oder sonstigen Unfug angestellt und es gab keine Probleme mit den Nachbarn deswegen. Nun hat wohl ein Mieter seiner Katze Freigang gewährt und die Katze in das Blumenbeet der anderen Mieter gemacht. Deswegen wurde nun Katzen der Freigang untersagt und sie sollen im Haus bleiben. Wie ist das jetzt rechtlich bei meiner Katze die ja nur Abends an der Leine raus geht.
    Ich meine Hunde dürfen ja auch an der Leine raus gehen.

    Vielen Dank und schöne Grüße

    • Mietrecht.org
      02.11.2020 - 19:39 Antworten

      Hallo Karl,

      ich denke kaum, dass wirksam vereinbart werden kann, dass Sie die Katze nicht an der Leine ausführen dürfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    08.04.2021 - 21:36 Antworten

    Lieber Dennis,
    Wir wohnen in einer Mietwohnung von einem Wohnungsverein und haben einen unserer Katzen raus gelassen und es auch so angemeldet vorab. Uns wurde schriftlich erklärt dass, das halten der Katzen kein Problem ist aber das frei lassen könnte er uns nicht bestätigen, aber wenn es kein Problem für die Nachbarn wäre, wäre es ok. Nun zu erst war es auch kein Problem für die Nachbarn. Nun lassen wir den Kater seit ca einem Jahr raus und jetzt flattert ein Brief rein mit der Anweisung den Kater nicht mehr raus zu lassen, da es laut Punkt 10 der Hausverordnung verboten ist. Dort steht tatsächlich drin, das das frei laufen der Katzen auf dem Grundstück verboten ist. Ist die nun rechtens? Herzlichen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Nicole

    • Mietrecht.org
      09.04.2021 - 07:59 Antworten

      Hallo Nicole,

      schwierige Frage. Fair wäre es wohl, wenn Sie mögliche Störungen respektieren und die Katzen wie genehmigt in der Wohnung halten. Ihre Verwaltung weiss sicherlich aus Erfahrung, warum die Genehmigung zum Freilauf nicht erteilt wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie
    09.04.2021 - 00:04 Antworten

    Hallo! Wir sind vor kurzem in einen Neubau (Erstbezug) eingezogen. Im Mietvertrag steht, dass die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden soll für die Haltung von Haustieren bzw. Katzen und Hunden. Ich habe dann bei der Hausverwaltung angefragt, ob wir denn zwei Katzen halten dürften und ein kurzes Schreiben über unser Anliegen aufgesetzt. Obwohl wir unsere Katzen als reine Wohnungskatzen halten würden und auch versichert haben, dass wir für jegliche Schäden aufkommen, wurden wir mit einem einfachen “Nein” vom Vermieter abgefertigt. Ich habe jetzt viel über das Thema gelesen und bin mir jetzt unsicher, ob wir jetzt dagegen vorgehen sollten. Es wurde immerhin nicht mal ein Grund genannt. Die Vermieter möchten einfach keine Haustiere in ihrem Neubau haben. Kann man in diesem Falle noch irgendetwas tun, oder müssen wir uns jetzt einfach damit abfinden? Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Vielen Dank und viele Grüße!

    • Mietrecht.org
      09.04.2021 - 07:56 Antworten

      Hallo Marie,

      Sie können natürlich dagegen vorgehen und auf die Haltung der Katzen drängen. Vermutlich könnte der Vermieter es nicht verhindern. Auf der anderen Seite hätte sich der Vermieter über die Info zur Absicht der Katzenhaltung sicherlich vor dem Einzug gefreut. Zudem sind Eigentümer bei Neubauten / Erstbezügen natürlich entsprechend sensibel was Haustiere angeht. Irgendwo auch verständlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marie
        12.05.2021 - 20:42 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für die Rückmeldung! Wir haben es jetzt erstmal akzeptiert, weil wir einfach noch etwas abwarten wollten und wir ja auch die Vermieter verstehen können.

        Allerdings ist uns vor kurzem aufgefallen, dass einer der Parteien einen Hund besitzt. Nun stellt sich für mich die Frage, ob das nicht für uns eine Benachteiligung wäre? Würde das die Sachlage noch einmal ändern? Vielen Dank im Voraus!

        Liebe Grüße
        Marie

        • Mietrecht.org
          14.05.2021 - 13:49 Antworten

          Hallo Marie,

          wie gesagt, Sie können das vermutlich auch so “durchdrücken”.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Doris O.
    08.12.2022 - 08:13 Antworten

    Ich möchte mal nachfragen, ob eine Partei seine Wohnungstür auflassen darf, damit die Katze im Treppenhaus herumlungern kann?
    Ich bin allergisch und bringe die Katzenhaare in meine Wohnung, diese Partei versucht es immer wieder die Katze im Treppenhaus laufen zu lassen.
    Ich mag das nicht und ich muss Flur putzen, da ich allergisch bin und Asthma habe, ist das für mich nicht tragbar

  • Sonja
    07.11.2023 - 11:14 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hätte eine Frage zur Rechtslage bzgl. folgender Situation:

    ich bin Eigentümerin einer EG-Wohnung in einem 4-Parteien-Haus. Insgesamt habe ich drei Katzen (Freigänger), alle kastriert bzw. sterilisiert. Ein Kater schläft tagsüber auf dem Sofa in meinem Keller, d.h. ich öffne ihm die Wohnungstüre, er geht über das Treppenhaus direkt in meinen Keller, schläft dort und geht anschließend wieder nach oben. Da ich von zu Hause aus arbeite, bekomme ich durch sein Kratzen an der Fußmatte mit, wenn er wieder hinein möchte und mache ihm die Türe auf. Bisher war es für die Mieter im Haus kein Störfaktor, da mein Kater weder etwas beschädigt hat, noch unangenehme Gerüche verbreitet etc.
    Nun ist ein neuer Mieter ins Haus eingezogen, den es stört, dass mein Kater über das Treppenhaus nach unten in meinen Keller geht. Es liegen bei ihm keine Allergien etc. vor und mein Kater hat, wie gesagt, nichts beschädigt, zerstört, markiert und verursacht auch keine Ruhestörung. Der Mieter geht mich diesbezüglich jedoch fast täglich verbal an……auch unter der Gürtellinie.

    Lieben Dank für Ihre Antwort und viele Grüße,
    Sonja

    • Mietrecht.org
      07.11.2023 - 14:58 Antworten

      Hallo Sonja,

      danke für Ihren Beitrag. Das sich Tiere frei im Treppenhaus bewegen und aufhalten ist zumindest ungewöhnlich und ich kann zumindest nachvollziehen, dass nicht jeder damit einverstanden ist. Ich würde vorschlagen, dass Sie das Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • N. Meyer
    27.11.2023 - 19:55 Antworten

    Wir hatten bisher eine Katze (über 10 Jahre lang). Unsere Vermieterin wusste von ihr und hat uns mündlich die Haltung der Katze erlaubt. Auch die gesamte Hausgemeinschaft wusste, dass wir eine Katze gehalten haben. Es hat nie jemand gestört. Nun ist die katze verstorben und wir überlegen uns eine ggf. auch 2 neue Katzen zu holen. Brauchen wir dafür eine neue Erlaubnis? Oder gilt die alte Erlaubnis weiterhin?
    Im Mietvertrag gibt es vorformulierte klausel die von Haltungsverbot von Hund und Katze redet und das es immer individuelle Zustimmung des Vermieters bedarf, die mit dem Tod des Tieres automatisch erlischt. Ist eine solche Klausel rechtens?

    • Mietrecht.org
      29.11.2023 - 10:57 Antworten

      Hallo N. Meyer,

      Sie sollten auf jede um erneute Erlaubnis bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MiaSol
    12.03.2024 - 00:13 Antworten

    Hallo und guten Tag…

    hätte da auch mal eine Frage, ich wohne in einem Dreiparteien Haus, ich wohne mittig und die im Erdgeschoss haben drei Hauskatzen.
    Ich habe eigentlich kein Problem mit Katzen, meine Mama hat selbst immer wieder Katzen gehabt….
    mein Problem ist, dass ich das Gefühl habe, dass unter mir die Mieter ihre Katzen immer extra im ganzen Treppenhaus laufen lassen, sie haben bisher noch nicht uriniert oder so, aber sie sitzen dann immer irgendwo im Treppenhaus und machen wirklich Krach plus das sie dann immer Recht laut und lange nach ihnen rufen tut bis sie wieder in die Wohnung kommen.
    Ich arbeite im drei Schichtdienst und es sind manchmal wirklich hammer Uhrzeiten, habe auch schon meinem Vermieter Bescheid gegeben, dass es störend ist, aber er ist eher so, kommste heute nicht, kommste morgen.
    Was kann ich noch tun, damit sich da was ändert…..

    vielen Dank im voraus
    MiaSol

    • Mietrecht.org
      12.03.2024 - 16:14 Antworten

      Hallo MiaSol,

      Sie müssen Ihren Vermieter ins Boot holen. Dieser sollte ein eigenes Interesse haben, nicht stetig Katzen im Treppenhaus zu haben. Druck können Sie nur über eine Mietminderung ausüben. Da der Mangel aber minimal ist, wird die Mietminderung entsprechend gering ausfallen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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