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Lärmbelästigung durch Tiere (z.B. Hunde) in der Nachbarwohnung

Tiere sind Teil unseres sozialen Miteinanders. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres“ im Bürgerlichen Recht vom 20.8.1990 stehen Tiere unter dem besonderen Schutz der Rechtsordnung. Sie sind keine Sachen mehr (§ 90a BGB) und werden durch besondere Gesetze geschützt.

Wird in der Nachbarwohnung ein Tier gehalten, ist die Haltung des Tieres grundsätzlich im Sinne der freien Entfaltung des Persönlichkeitsrechts des Tierhalters zu würdigen und gegen das Persönlichkeitsrecht des sich belästigt fühlenden Nachbarn abzuwägen.

Wir möchten in diesem Artikel Mieter, Nachbarn und Vermieter aufklären und ein bisschen mehr Licht ins Dunkel bringen.

Tierhaltung im Widerstreit der Persönlichkeitsrechte

Haustiere dürfen dennoch Nachbarn nicht in unzumutbarer Art und Weise durch Bellen, Pfeifen oder ähnliche Geräusche stören. Damit ist keine Diskriminierung des Tieres verbunden. Schließlich muss der Nachbar auch beim Feste feiern oder Musik hören die Zimmerlautstärke einhalten.

Bellt in der Nachbarwohnung ständig ein Hund oder schreit ein Papagei in seinem Käfig seinen Frust hinaus, empfindet es der Nachbar oft als Lärmbelästigung. Der Mieter, der sich dadurch beeinträchtigt fühlt, kann vom Vermieter, aber auch vom Nachbarn in der Nachbarwohnung aus rechtlicher Sicht verlangen, dass der Lärm eingestellt wird. Wie dies in der Praxis von statten geht, ist eine rein praktische Frage.

Dabei kommt es sicher darauf an, um was für ein Tier es sich handelt. Meist geht es um Hunde. Hundegebell in der Nachbarwohnung jedenfalls berechtigt einen Mieter zur Mietminderung, aber auch nur dann, wenn durch ein ständiges und ruhestörendes Bellen die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten wird (LG Braunschweig 6 S 47/89).

Bellt ein Hund, ist dies natürlich und normal. Kläffende Hunde können hingegen ein Ärgernis sein. Die Grenzziehung ist schwierig. Hier steht das Persönlichkeitsrecht des Hundehalters an der Haltung eines Tieres im Widerstreit mit dem Persönlichkeitsrecht des Nachbarn, sich in Ruhe in seiner Wohnung aufhalten zu können.

Bei Lärmbelästigung durch Tiere zählt der objektive Maßstab

Mieter müssen ihr Haustier so halten, dass die Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Die Beurteilung richtet sich danach, wie ein Nachbar als verständiger Mensch die Situation beurteilt, nicht aber, wie ein ausschließlich sich an seinen persönlichen und subjektiven Empfindungen orientierender Mensch die Situation bewertet. Wer lärmempfindlich ist, kann seine Empfindlichkeit nicht zum allgemeinen Maßstab erheben, auch wenn er eine gewisse Rücksichtnahme erwarten darf.

So kann auch die Einschätzung eines Tierfreundes kein zuverlässiger Maßstab sein. Ein Tierfreund beurteilt einen Hund anders, als eine Person, die keine Affinität für Tiere hat und jeden Hundelaut bereits als störend empfindet, während es für den Tierfreund zur normalen Geräuschkulisse gehört.

Letztlich kommt es auch auf den Hund selbst an. Bellt eine Dogge, ist der Ton durchdringender und hörbarer, als wenn sich ein Dackel mitteilt. Die Grenze zur Unzumutbarkeit wird auch dann schneller erreicht, wenn der Mieter einen Kampfhund hält, der in aggressiver Art und Weise jedes Geräusch zum Anlass nimmt, sich mitzuteilen.

Lärmbelästigung durch Hunde

Meist entzündet sich der Ärger an Hunden. Mietvertraglich ist die Situation so, dass der Vermieter einem Mieter die Haltung eines Tieres, z.B. eines Hundes durchaus verbieten kann. Wird ein Nachbar durch das Hundegebell belästigt, kann er vom Vermieter verlangen, dass er den Hundehalter auffordert, das Tier abzugeben oder er mindert die Miete.

So können und müssen Vermieter gegenüber einem Mieter die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen, wenn die Beeinträchtigungen der Nachbarn ein unzumutbares Ausmaß erreichen (LG Hamburg WuM 1999, 453). Gehört der Hund einem Nachbar, der nicht Mieter ist, muss der Vermieter notfalls gerichtlich gegen das Hundegebell vorgehen. Tut er dies nicht, setzt er sich zwangsläufig Minderungsansprüchen seines eigenen Mieters aus.

Unter Umständen kann auch die Ortspolizeibehörde auf der Grundlage des Landesimissionsschutzgesetzes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Tierhalter einleiten (OLG Düsseldorf WuM 1990, 123).

Mehr auch unter: Hunde in der Mietwohnung: Was ist erlaub und was nicht?

Wann wird Hundegebell unzumutbar?

Die Grenze, ab der Hundegebell unzumutbar wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Rechtsprechung ist wenig einheitlich. Es gibt keine pauschalen Vorgaben. Es kommt auf die Umstände an.

So gehöre Hundebellen in einem Mehrfamilienhaus zum normalen Geräuschspektrum (AG Hamburg, Urt. v. 06.03.2005, 49 C 165/05).

Gelegentliches Bellen ist immer zumutbar. Dies gilt vor allem dann, wenn der Mieter Besuch bekommt oder selbst nach Hause kommt und der Hund ihn begrüßt oder auf plötzlich auftretende Geräusche mit Bellen reagiert (AG Hamburg-Wandsbek WuM 1991, 94). Erst wenn der Hund ständig über Stunden hinweg oder nachts bellt, verhält sich der Mieter vertragswidrig. Auch für Wachhunde gelten keine Sonderregelungen (OLG Düsseldorf WM 1990, 400).

Dabei ist auch auf die örtlichen Gegebenheiten abzustellen. In einer ländlichen geprägten Umgebung ist Tierlärm eher Bestandteil des Alltagslebens als in einer Großstadt oder in einem Mehrfamilienhaus mit hellhörigen Wänden und vielen Menschen, von denen die wenigsten vielleicht auch überhaupt ein Tier halten.

Hunde kennen keine Ruhezeiten

Das OLG Hamm (WuM 1990, 123) versuchte das Unmögliche. Danach sollen Hunde nur zwischen 8:00 bis 13:00 Uhr und 15 bis 19:00 Uhr und auch dann nicht länger als 10 Minuten am Stück und höchstens 30 Minuten insgesamt bellen dürfen. Ähnlich versuchte das OLG Köln (VersR 1993, 1242) dem Hund und dem Hundehalter vorzuschreiben, den Hund so zu halten, dass er außerhalb des Zeitraumes von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 22:00 und 6:00 Uhr nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und höchstens 30 Minuten bellt.

Wie auch Gerichte subjektiv Tierlärm und Hundegebell einschätzen, zeigt ein Urteil des AG Düren (WuM 1990, 117): Danach soll das störende Bellen eines Hundes in der Nachbarschaft grundsätzlich einen minderungsbegründenden Mangel darstellen. Das AG Darmstadt (DWW 1995, 316) ist der Meinung, dass Hundegebell von einem Nachbargrundstück mit einem Lärmpegel bis zu 84 dB einen Unterlassungsanspruch begründet und somit zur Minderung berechtigt.

Lärmbelästigung durch Papageien

Das schrille, über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapagei stelle in einer reinen Wohngegend in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine unzumutbare Lärmbelästigung dar (OLG Düsseldorf WuM 1990, 123). Der Halter des Papageis wurde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von 500 Euro belegt.

So sollen auch Papageien nur die Zeit von 9 bis 12 Uhr und zwischen 13 und 16 Uhr auf der Terrasse oder im Freien verbringen dürfen. Gleiches gilt für Kakadus.

Lärmbelästigung durch Hähne

Das Krähen von Hähnen in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand muss so eingeschränkt werden, dass dem Nachbarn keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen (OLG Hamm WuM 1990, 123).

Wird ein Hahn in einem Wohngebiet gehalten, soll er erst ab 8 Uhr krähen dürfen, am Wochenende und an Feiertagen sogar erst ab 9 Uhr. Auf dem Land sieht das sicherlich wieder ganz anders aus.

73 Antworten auf "Lärmbelästigung durch Tiere (z.B. Hunde) in der Nachbarwohnung"

  • Dirk Simon
    08.06.2014 - 11:05 Antworten

    “Die Grenze zur Unzumutbarkeit wird auch dann schneller erreicht, wenn der Mieter einen Kampfhund hält, der in aggressiver Art und Weise jedes Geräusch zum Anlass nimmt, sich mitzuteilen.”

    Was für eine Hunderasse soll ein Kampfhund sein? Die Rasse ist mir unbekannt und zeigt, dass Ihr Fachwissen über Hunde, insbesondere über “Kampfhund”, offensichtlich der Boulevardpresse entstammt.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      10.06.2014 - 14:29 Antworten

      Hallo Dirk,

      der Begriff “Kampfhund” gehört sicher nicht zum Fachvokabular, richtig. Die Inhalte auf Mietrecht.org richten sich aber auch nicht an Hundezüchter oder Experten, sondern an normale Mieter und Vermieter. Daher bitte ich die Umgangssprache zu entschuldigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Lucie
      28.03.2017 - 12:30 Antworten

      Hehe Danke! Hab mir dasselbe gedacht!

    • Mele
      24.06.2020 - 17:58 Antworten

      Das sehe ich genauso! Vorallem, als würden nur Kampfhunde jedes Geräusch zum Anlass eines Konzertes nehmen. Das ist doch von Hund zu Hund abhängig. Hier gibt es kleine Hunde die alles zum Anlass nehmen zu kläffen.

      Sehr unglaubwürdig und nicht hilfreich.

    • Tina
      18.08.2022 - 23:14 Antworten

      Hallo Dennis,
      wir haben seit einer Woche unseren Welpen und wohnen in einem Mehrfamilienhaus.
      Unsere Nachbarin die unter uns wohnt hat sich beschwert und sagte, dass sie damit nicht einverstanden ist und sie gewollt hätte, dass unsere Vermieterin Sie fragt bevor wir die Genehmigung bekommen.
      Sie ist eine ältere Dame und hat keine guten Erfahrungen mit Hunden und beschwert sich wirklich oft. Mein Hund bellt am Tag Max. 5min insgesamt ( nicht am Stück) und er bellt nur wenn er uns mitteilen will wenn er was braucht 1-3 mal und dann ist Ruhe.
      Andere Gründe bringen ihm nicht zum bellen.

      Kann die Nachbarin erreichen, dass wir unser Welpen abgeben müssen ?
      Die genannten Kriterien treffen nämlich nicht zu denn der Hund bellt nicht so lange und nicht so oft, dazu wohnen wir auf dem Land ( Kleinstadt 9.000 Einwohner)
      Unsere Nachbarschaft haben auch Hunde.

      Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

      Danke im Voraus

      Mit freundlichen Grüßen

      Tina

      • Mietrecht.org
        19.08.2022 - 12:05 Antworten

        Hallo Tina,

        danke für Ihren Beitrag. Wenn der Vermieter die Genehmigung erteilt hat, dann steht diese vorerst. Natürlich können zunehmende und oft angebrachte Beschwerden dazu führen, dass eine Genehmigung entzogen wird. Hierzu muss die Nachbarin dem Vermieter gegenüber gut dokumentieren und ggf. auch mit Zeugen bzw. anderen Nachbarn argumentieren.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Christine Moch
    30.07.2014 - 14:21 Antworten

    Hallo Mietrecht.org-Team,

    der Artikel bezieht sich auf Hunde, die in Nachbarwohnungen ihr “Unwesen” treiben. Was ist aber, wie in meinem Fall, wenn der Hund mich, wenn er sich in seiner Wohnung befindet, nicht belästigt aber ausserhalb? Die Wohnung dieses Hundes ist in meiner Nachbarschaft aber der einzige Zugang zu dieser Wohnung verläuft direkt an meinem Balkon und an meiner Wohnung. Dieser Hund bellt ununterbrochen, fühlt sich von jeder Bewegung und jedem Geräusch provoziert und stellt sein Gebelle erst ein, wenn er wieder zuhause ist. Was bedeutet, dass er über die ganze Straße und das minutenlang zu hören ist. Hinzu kommt dann das ständige Gekeife des Besitzers, der diesen “Kläffer” in die Schranken zu weisen versucht und die Situation nicht unter Kontrolle hat. Das Ganze natürlich mehrmals täglich bis spät in die Nacht hinein. Wir zucken schon alle zusammen, wenn wir diesen Köter hören und auch andere Nachbarn reagieren inzwischen schon sehr gereizt auf diesen Hund. Was können wir tun? Wohin können wir uns wenden? Vielen Dank

  • Frank Just
    27.09.2014 - 18:59 Antworten

    Hallo Mietrecht.org-Team,

    ich bin Eigentümer eines Reihenhauses. Mein Nachbar hält einen zugegebener Maßen eher kleinen Hund, einen Jack Russel Terrier. Dieser Hund ist nicht nur ein übler Kläffer, die Tonlage ist sehr schrill. Da er ab ca. 07.00 Uhr morgens allein gelassen wird winselt, heult und kläfft er ohne Punkt und Komma bis am Nachmittag jemand nach Hause kommt. Auch am Wochenende wird er häufig allein gelassen. Das selbe Spiel.
    Zur Zeit haben die Nachbarn dazu noch 2 Dackel und einen Mops in Pflege. Dann sind vier Hunde allein und der Lärm ist entsprechend vervierfacht. Mit den Nachbarn ist nicht zu reden.
    Meine Frau und ich fühlen uns dadurch sehr gestört.
    Was kann ich gegen diese Belästigung tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      29.09.2014 - 15:21 Antworten

      Hallo Frank,

      wie beziehen uns hier auf das Mietrecht. Daher kann ich Ihnen als Eigentümer leider nur die Einschätzung durch einen Anwalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Aldo Romito
    15.12.2014 - 21:37 Antworten

    Hallo Mietrecht.org-Team,

    ich bin selbst Hundehalter. Mein Hund hat einen Bandscheibenvorfall und ist aktuell in Behandlung. Nun lässt es sich in der Heilungsphase nicht vermeiden, dass bei auftreten des Stechschmerzes den so ein Bandscheibenvorfall mit sich bringt, der Hund entsprechende laute Geräusche äußert. Jeder der einen Bandscheibenvorfall hatte kennt die Schmerzen. Diese halten auch keine Ruhezeiten ein. Ein Schreiben in dem ich mich für die Unannehmlichkeiten entschuldige, habe ich bereist im Treppenhaus ausgehängt. Nun bin ich jedoch unsicher ob wir Konsequenzen befürchten müssen wenn sich jemand gestört fühlt. Zum Verständnis, es handelt hier sich nicht um Minuten langes Gejaule sondern wie beim Menschen auch eher um ein Aua in entsprechender Lautstärke.

    Viele Grüße und besten Dank

    • Mietrecht.org
      16.12.2014 - 11:15 Antworten

      Hallo Aldo,

      ich denke Sie gehen den richtigen Weg, indem Sie um Verständnis bitten. Um mögliche Beschwerden würde ich mich kümmern, wenn es soweit ist. Vielleicht ist Ihre Situation ja für alle Mitbewohner nachvollziehbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janina Sabath
    03.03.2015 - 09:24 Antworten

    Unsere Untermieterin hat sich einen Jack Russel Terrier zugelegt der morgens sowohl auch abends meine Tochter aus dem Bett bellt. Er bellt nur wenn es ans Gassi gehen geht. Dann aber 5 Minuten am Stück u sehr laut. Was tun ?

    • Mietrecht.org
      03.03.2015 - 18:50 Antworten

      Hallo Janina,

      sprechen Sie mit der Mieterin und bitten Sie um mehr Rücksichtnahme. Wenn das nicht hilft, holen Sie Ihren Vermieter mit ins Boot und bitten diesen um Hilfe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stella Federspiel
    18.04.2015 - 13:22 Antworten

    “Bellt eine Dogge, ist der Ton durchdringender und hörbarer, als wenn sich ein Dackel mitteilt.”

    Der ist echt gut :-)))
    Ich habe einen Zwergdackel (Tierheimhund mit problematischer Vergangenheit und extrem ängstlich) und eine sehr große Jagdhündin.
    Beide sind keine Kläffer (und auch nie allein zuhause), aber wenn sie mal bellen, wird der Dackel schon aufgrund der Tonhöhe nicht nur von mir als durchdringender und nervender wahrgenommen als die Jagdhündin mit ihrem tieferen Organ. In der Lautstärke hingegen nehmen sich beide nichts. Das dürfte auf den Vergleich Dogge – Dackel übertragbar sein.

    • Mietrecht.org
      20.04.2015 - 12:04 Antworten

      Hallo Stella,

      danke für die Schilderung Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah Berlin
    27.04.2015 - 14:40 Antworten

    Liebes Mietrecht.org-Team,

    ich habe Ihre Seite gefunden, da ich mich als Hundebesitzer informieren möchte. Wir haben einen kleinen 1,5 Jahre alten Pinscher-Mix, leider sehr ängstlich und schreckhaft. Vor nun 3 Wochen sind wir umgezogen, in der alten Wohnung (Erdgeschoss) hatte er sich super eingelebt, nur gebellt wenn Fremde durchs Haus liefen (also nur Minuten). Nun in der neuen Wohnung sind die Wände sehr hellhörig und es sind mehr Wohnungen im Haus, sodass er auch seine Zeit braucht sich an alles zu gewöhnen. Ich trage ihn grundsätzlich runter, damit wir nicht zu laut sind, gehe nur ins Treppenhaus, wenn ich niemanden höre. Nach dem Einzug war uns nicht bewusst, dass er ein kleiner Störenfried sein könnte, aber Nachbarn informierten uns, dass er 2 Stunden lang an der Tür gekratzt und gebellt hat (Freitag abend von 19 bis 22 Uhr). Wir konnten den Ärger natürlich nachvollziehen und entschuldigten das mit dem Umzug. 3 Wochen lang haben wir nun penibel darauf geachtet, dass er nie allein war, aber am vergangenen Wochenende waren wir zu einem Geburtstag eingeladen und ließen ihn zum erneuten Versuch allein zu Hause.

    Direkte Beschwerden gab es keine. Allerdings wurde gestern im Treppenhaus eine anonyme Information ausgehangen, dass Hundebesitzer doch bitte auch auf die Ruhezeiten zwischen 12 und 15 Uhr und 22 und 6 Uhr achten möchten. Nett formuliert, aber dennoch mit der Drohung dass in Zukunft Lärmprotokolle geschrieben und Unterschriften gesammelt werden, ggf. Vermietung und Ordnungsamt eingeschaltet werden insofern das Bellen länger als 30 Minuten am Stück anhält. In unserem Haus befinden sich 3 Hunde, einer davon direkt im Erdgeschoss, der nachts desöfteren länger bellt, da die Dame in der Nachtschicht arbeitet und ihn allein lässt.

    Da ich nicht nachvollziehen kann, welcher Nachbar das verfasst hat, ist also eine direkte Klärung unmöglich.

    Meine Frage ist also: Was muss ich befürchten? Fällt diese eine Nacht unter eine “Ausnahme” oder muss ich generell mit Konsequenzen rechnen, wenn nun ein Jahr lang ein Lärmprotokoll geführt wird und ab und an Gebelle auftritt?
    Normales gebelle beim Empfang von Besuch umfassen natürlich niemals mehr als 30min, kommt aber bei uns auch definitiv vor, eben halt weil er so ängstlich ist und Besuch bei uns am Wochenende auch gern auch um 22 Uhr eintrifft, oder der Pizzamann klingelt oder was sonst so anfällt. Gelten die Ruhezeiten auch an Wochenenden?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, natürlich möchte ich meine Nachbarn nicht strapazieren und wir werden auch entsprechende Maßnahmen zukünftig ergreifen, aber ich möchte trotzdem meine Rechte bzw die der Nachbarn kennen.

    Herzlichen Dank für kommende Infos.

    Freundliche Grüße
    Sarah aus Berlin

    • Mietrecht.org
      27.04.2015 - 21:13 Antworten

      Hallo Sarah,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann dazu leider nicht viel schreiben. Die Störungen sollten im Rahmen bleiben – ansonsten droht Ärger mit Ihrem Vermieter. Der Vermieter muss für den Hausfrieden und für ein einvernehmliches miteinander sorgen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie Gellissen
    03.05.2015 - 10:44 Antworten

    Lieber Herr Hundt.

    Ich habe folgendes Problem. Ich wohnen nun seit 2 Jahren mit Hund hier in meiner Wohung ganz oben unterm Dach, von insgesamt drei Parteien im Haus.
    Seitdem ich wieder arbeite, soll mein Hund Snoopy ständig und anhaltend bellen.
    Ich habe dies dann mal mit einer Camera dokumentiert und nette Nachbarn gefragt, ob sie mal horchen können.
    Snoopy bellt zwar, schlägt an wenn er etwas im Hausflur hört, beruhigt sich aber wieder nach ca. max 3 Minuten. Kein anhaltenes Gebelle.
    Zudem muss ich sagen, dass ich mich mit den Nachbarn unter mir zerstritten habe und ich vermute, dass diese mir nun versuchen etwas auszupinnen.

    Mein Vermieter rief mich an um mir zu sagen, dass ich das in 14 Tagen abstellen soll, sonst müsse ich meinen Hund weggeben.

    Meine Frage ich nun. Darf er das einfach so? Wie kann ich beweisen, dass doch Hundegebell etwas natürliches ist?

    Und wie kann ich dem ganzen Ärger am Besten entgegentreten, wenn ich hier den hausfrieden will und vor allem, das wohl meines Hundes?

    Mit Freundlichen Grüßen

    M. Gellissen

    • Mietrecht.org
      04.05.2015 - 08:12 Antworten

      Hallo Frau Gellissen,

      wenn das Hund dauerhaft den Hausfrieden stört, wird das zusammenleben so nicht möglich sein. Der Vermieter muss hier auch an die anderen Nachbarn denken. Ich kann Ihnen den Tipp geben, dass Sie ein Lärmprotokoll führen, um das Verhalten des Hundes zu dokumentieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bianca Bub
    18.07.2015 - 10:16 Antworten

    Wir haben folgendes Problem. Es ist jetzt schon der zweite Sommer, daß unser Nachbarshund, der Tag und Nacht auf dem Hof lebt (ca. 3m Luftlinie vom Schlafzimmer weg) uns den Schlaf raubt. Das Haus ist Eigentum der Hundehalter.
    Meine Familie und auch eine andere Mieterin in diesem Haus fühlen sich extremst gestört durch diesen Hund. Er bellt sehr schrill, Tag und Nacht, teilweise stundenlang. Wir werden sogar von dem Gebelle geweckt, wenn die Fenster im Sommer notgedrungen geschlossen gehalten werden.
    Wir und auch die andere Mieterin haben versucht mit den Hundehaltern zu reden. Nicht möglich. Das ist ein Hofhund und wenn er stört, sollen wir die Polizei rufen.
    Nun haben wir eines Nachts mal die Polizei gerufen, diese kümmerten sich, aber sagten das wir uns ans Ordnungsamt unserer Gemeinde wenden sollen. Dies taten wir nun auch.
    Die Hundehalter wurden angeschrieben, aber das interessiert sie wenig.

    Was kann man dagegen tun?

    • Mietrecht.org
      18.07.2015 - 13:07 Antworten

      Hallo Bianca,

      Sie können Ihren Vermieter um Hilde bitten. Dieser muss sich dann mit den Nachbarn auseinandersetzen, damit Sie mängelfrei wohnen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bianca Bub
        18.07.2015 - 20:12 Antworten

        Meinten Sie, den Vermieter um Milde bitten?
        Was mach ich, wenn der Vermieter nichts macht? Unsere Vermieter sind nämlich von der Sorte, die sich nirgends einmischen oder was am Haus macht.

        • Mietrecht.org
          19.07.2015 - 07:24 Antworten

          Hallo Bianca,

          eine einvernehmliche Lösung ist oft die beste Lösung. Aber auch eine Mietminderung scheint zumindest auf den ersten Blick nicht ausgeschlossen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

    • Stefanie
      20.10.2015 - 20:20 Antworten

      Hallo Bianca,

      hast du eine Lösung gefunden ?

      Ich habe nämlich genau das gleich Problem.
      Erst war es nur ein Hund in der Nachbarschaft ( Schlafzimmer ca 6 m von seinem “Gehege” entfernt.
      Ein Jahr lang hat der Hund ständig gebellt. Den ganzen Tag immer wieder.
      Jetzt haben sich die Nachbarn noch einen Hund dazu geholt. Der bellt natürlich jetzt stolz mit.
      Bellt alles und jeden an zu jeder Tag- und Nachtzeit.
      Ich habe schon 2 Briefe hingeschickt – ohne Besserung.
      Die Polizei macht nichts und hat mich an das Ordnungsamt verwiesen. Die verlangen von mir dass ich die Nachbarn anzeige ( was ich nicht machen werden – bin ja kein Unmensch) oder ich erwirke ein Schlichtungsverfahren, von dem ich die Kosten tragen muss. Und obwohl ich das Ordnungsamt drauf hingewiesen hatte, dass ich anonym bleiben will bieten sie mir ein Gegenüberstellung mit den Nachbarn an. ( ich weiß nicht mit wem ich es hier zu tun habe und bin eine allein stehende Frau)

      Ich habe mittlerweile körperlich Beschwerden durch das Dauergebelle.

      Dazu muss ich sagen dass ich Schicht arbeite und die Hunde ab 6 Uhr morgens bis ( das späteste) 1:30 nachts bellen.

      Über eine Info würde ich mich freuen.

      Vielen Dank

      Gruß
      Stefanie

  • Lassie
    20.07.2015 - 15:16 Antworten

    Ich bin Besitzer eines Dackels und seit einiger Zeit bellt er , wenn er Laute hört und anscheinend durchgehend 2-3 Stunden .
    Mitgeteilt wurde dies durch meinen Vermieter und er bat mich darum, den Nachbarn, welcher sich mehrfach beschwert hat, doch selbst zu kontaktieren. Dies tat ich umgehend und wurde auf nicht freundliche Weise angemeckert , dass er jetzt dann Schritte-welche er meinte, konnte ich leider nicht von ihm erfahren – einleiten werde. Ich entschuldigte mich höflich und sagte, er solle es mir doch sagen , wenn es wieder vorkommen sollte.
    Daraufhin besorgte ich ein Antibellhalsband mit Zitronenduft und anscheinend hielt dies 2 Tage an am 3 Tag war es leer und der Dackel bellte wieder ! Und der aufgebrachte Mieter rief wieder beim Vermieter an.
    Nun ich verstehe, dass dies sehr nervend sein kann und suche nun nach einer Betreueng für den Hund in den 3-4 Stunden , in denen er alleine sein muss. Nur frage ich mich so langsam, warum die Gesellschaft in Deutschland nicht mehr mit den alltäglichen Geräuschen wie Kindergeschrei, Hundegebell, Baulärm, Autolärm etc. umgehen kann wie vor 15 Jahren ? Warum beobachte und höre ich mehr auf mein Umfeld , als mich mit mir selbst zu beschäftigen ? Warum werden MItmenschen immer rücksichtsloser? Beschweren sich über Hundegebell und fräsen selbst Platten bis nachts auf der Terrasse ? Schade, dass es Menschen gibt , die nicht mehr miteinander reden sondern nur noch übereinander ! Vielleicht ist auch dies einfach ein Zeichen der heutigen Zeit , dass es nur noch um Streiten geht und keine Hilfsbereitschaft mehr da ist ?!

    • Susi
      13.09.2021 - 19:25 Antworten

      Hallo,

      Was ist wenn die Hunde ständig durch die Wohnung rennen, Ballspielen, und bellen? Das machen die zwei den ganzen Tag über.
      Selbst wenn das Frauchen zuhause ist.

      Freundliche Grüße

  • Tamina
    05.09.2015 - 01:10 Antworten

    Hallo zusammen,
    wir mussten leider durch unglückliche, familiäre Ereignisse nach 14 Jahren aus dem 2. Haus meiner Schwiegereltern ausziehen. Bevor hier Vorurteile geäußert werden: So war es leider nicht absehbar.
    Wir haben zwei 1,5 Jahre alte Rüden aus dem Tierschutz, mit denen wir nun in noch nicht mal vier Monaten umziehen mussten.
    Im Moment sind wir sehr ängstlich, weil wir nicht wissen, wie unsere Nachbarn die Hunde annehmen werden, deshalb erkundige ich mich gerade, worauf ich bei der Erziehung noch konsequenter achten muss.
    Ein Absatz aus ihrem Artikel verstehe ich nicht ganz. Tagsüber halten die Hunde definitiv ihre “Bellzeiten” mit Gäste und Passanten ein. Wir gehen so viel wandern, dass sie eh meist schlafen. Außerdem geben sie streng genommen sogar nur Laut (also 1- 3x Wau). Doch da steht: “Erst wenn der Hund ständig über Stunden hinweg oder nachts bellt, verhält sich der Mieter vertragswidrig.” Nun gibt einer von Beiden in der neuen Wohnung 2x die Nacht leider auch kurz Laut. Ist das schon vertragswidrig?
    Zur Zeit bin ich auf Ursachensuche und hoffe es bald abstellen zu können. Doch es bereitet mir Sorgen…
    Gegen Ende gibt es noch einen Absatz von Ihnen: “Hunde kennen keine Ruhezeiten

    Das OLG Hamm (WuM 1990, 123) versuchte das Unmögliche…” Sind die Gerichte eigentlich damit durchgekommen oder nicht?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Tamina

  • Angelik
    02.12.2015 - 11:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich bin auch Tierhalter und bekomme immer wieder, aber in großen Abständen, Beschwerden vom Mieter unter mir. Doch nicht wegen Hundegebell, sondern wegen meinen zwei Katzen, dir nachts für den Nachbarn zu laut toben. Das tun sie natürlich nicht durchgehend und auch nicht die ganze Nacht, aber der Nachbar wird anscheinend dadurch aus dem Schlaf gerissen – trotz Ohrstöpsel.

    Das Haus ist ein älteres Mehrfamilienhaus (10 Parteien). Und der Nachbar kloppft Nachts an die Wände wenn ihn irgend jemand in dem Haus stört und betreibt Staubsauger und Waschmaschine am liebsten Sonntag mittags…

    Wenn es dann zu einer Beschwerde kommt wird mitten in der Nacht geklopft und eine Lösung erwartet ohne selbst einen Vorschlag zu haben. Ich kann meine Katzen aber nicht auf Knopfdruck ruhig stellen, beruhigende Phäromone helfen auch nichts. Jetzt fürchte ich, dass er sich erneut an unseren Vermieter wendet dieser das Problem wieder zu mir zurück gibt.

    Vom Vermieter habe ich mich vor der Anschaffung der Katzen natürlich absichern wollen und habe sogar eine schriftliche Erlaubnis zur Haltung von 2 Katzen in meiner Wohnung.

    Was könnte in Folge einer Beschwerde meines Nachbarn tatsächlich auf mich zukommen und welche Möglichkeiten habe ich noch?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika

  • Schwittaua
    30.01.2016 - 20:15 Antworten

    Liebes Mietrecht Team,

    in meiner Nachbarwohnung befinden sich 2 Hunde die regelmäßig und lautstark über Stunden hinweg jaulen. Ich habe durchaus Verständnis und mich meinen Nachbarn gegenüber schon öfter über die Situation erklärt. Leider scheint sich nichts zu verbessern. Ab wann und unter welchen Umständen bin ich berechtigt die Miete zu mindern? Mein Vermieter hat auf diverse Kontaktversuche nicht reagiert und meint ich MUSS meine Nachbarin anzeigen. Vorher wäre keinerlei Mietminderung möglich.
    Stimmt das und was genau müsste ich bei Mietminderung berücksichtigen?

  • Nicole
    08.02.2016 - 12:32 Antworten

    Hallo liebes Mietrechtteam,

    ich bin Hundebesetzerin und wohne mit meinen Hunden seit 8 Jahren in einer Mietwohnung. Wir wohnen im Erdgeschoss und es wurde mehrfach versucht bei uns einzubrechen. Des weiteren klingelten ständig irgendwelche Leute die ins Haus wollten an unserer Tür und auch Postboten und Lieferanten liefern immer bei uns ab, weil wir halt ganz unten wohnen. Wir haben unsere Klingel nun schon ausgestellt weil es schon echt belästigend war. Wenn es klingelt oder klopft dann springen die Hunde an. Das unterbinden wir grundsätzlich sofort sodass sofort wieder Ruhe eintritt wenn wir zu hause sind. Vor einiger Zeit sind neue Nachbarn eingezogen und diese beschwerten sich nun, da unser Dackel am Wochenende wo wir nachts für ca 3 Stunden gegenüber was trinken waren 1 1/2 Stunden kleffte. Besagter Nachbar sagte auch dass er die ganze Zeit klopfte und niemand öffnete. Ich wies ihn darauf hin, dass es doch klar ist, dass wir nicht im Haus sind wenn der Hund so klefft weil wir es doch sonst sofort unterbunden hätte. Ebenfalls sagte ich ihm dass es das kleffen nicht besser macht wenn er die ganze Zeit weiterhin an unsere Tür klopft. Es ist auch so, dass besonders am Wochenende immer wieder irgendwelche besoffenen sich auf unser Fensterbrett setzen und somit auch die Hunde verrückt machen.

    Ich erklärte ihm schriftlich diese Situation und entschuldigte mich für die Ruhestörung und versicherte ihm dass wir künftig entweder zuhause bleiben oder unsere Hunde mitnehmen.

    Nun haben wir Post vorm Ordnungsamt bekommen wegen einer Ordnungswidrigkeit. ( Hunde unbeaufsichtigt gelassen) und ich mache mir Sorgen, dass wir wegen dieser Sache noch richtig Ärger mit dem Vermieter bekommen. Wir wohnen in Berlin und eine neue Wohnung zu finden ist fast unmöglich. Außerdem fühlen wir uns dort sehr wohl. In 8 Jahren hat sich nie jemand beschwert, mit allen anderen Parteien kommen wir wunderbar zurecht. Als ich jedoch mit meinen Hunden zu meinem Freund zog, haben wir von der Hausverwaltung nur ein mündliches OK für die Hundehaltung bekommen. Im Mietvertrag steht dass Hunde nach Absprache erlaubt sind. Seit ca. 3 Jahren haben wir aber eine neue Hausverwaltung. Kann es passieren, dass Die Hausverwaltung verlangt dass wir unsere Hunde abgeben müssen, nur wegen diesem Vorfall? Besagter Nachbar kann uns nicht ausstehen und schreckt auch vor Lügen nicht zurück.

    • Mietrecht.org
      08.02.2016 - 22:25 Antworten

      Hallo Nicole,

      wenn die Hunde den Hausfrieden stören, muss die Hausverwaltung sogar einschreiten und um Besserung bitten oder gar die Hundehaltung untersagen. Alleine schon zum “Wohl” der anderen Mieter im Haus.

      Solange es keinen neuen Grund für die mögliche Abschaffung gibt, sollten Sie sich auf die erteilte Erlaubnis beziehen. Im Zweifel sollten Sie sich wie immer rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Langschwager
    10.06.2016 - 12:27 Antworten

    Hallo, eine Frage zur Katzenhaltung
    Ich bin Eigentümer eines Reihenhaus. Meine Nachbarwohnung wurde vermietet.Die Mieterin hält in der Wohnung ca. 10-15 Katzen. Ständig kommen und gehen Katzen-also ich will damit sagen, sie betreibt einen Handel damit. Da sich die Katzen unter sich nicht vertragen gibt eine große Lärmbelästigung.
    Mit der Mieterin lässt sich nicht reden-immer wieder versprechungen-nichts wird gehalten.
    Der Vermieter kümmert sich gar nicht.
    Was können wir tun?

  • Marion
    14.06.2016 - 10:22 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben in unserem Mehrfamilienhaus auch zwei Hunde die ständig bellen. Es handelt sich um Kleintierrassen bzw. Terrier von der art Jack Russel. Wir werden ständig und das schon seit Jahren angebellt wenn wir rein und raus gehen aus unserer Tür. Beschwerden an den Vermieter blieben bis jetzt erfolglos. Auch sonst bellen die Hunde jeden Tag mehrmals lautstark so das wir uns belästigt fühlen. Die Halter selber sind sehr stur und es war auch nicht sehr hilfreich in Ruhe mit denen über Ihre Hunde zu reden und diese gehen auf unsere Beschwerden auch nicht ein. Wir führen bereits Lärmbelästigungsprotokolle und möchten den Mieterbund hinzu ziehen. Nun meine Frage an Sie : Müssen wir uns das ständige angebelle gefallen lassen? Wir erschrecken uns immer und dann werden wir richtig sauer aber nicht auf die Hunde sondern auf die Halter. Gibt es da zumindest eine Rechtsgrundlage die besagt das grade das ständige angebelle und das ständige gebelle überhaupt ( wenn beide aufeinander treffen bellen und beißen sie sich ganz laut ) untersagt werden kann ? Zumindest die Halter aufgefordert werden Ihre Hunde so zu halten das es keine unruhen hier mehr gibt.Können wir auch unsere Miete mindern weil wir uns belästigt fühlen? Haben wir rechte wenn wir uns stark belästigt fühlen ? Bei der Polizei wollten wir bereits anzeige erstatten wegen Lärmbelästigung diese haben aber das nicht akzeptiert als Anzeige.Wie gesagt da sich die Hunde auch untereinander nicht verstehen gibt es eine Lährmbelästigung die ständig sich wiederholt.Was können wir tun ?

    Liebe Grüße Marion

    • Mietrecht.org
      14.06.2016 - 11:01 Antworten

      Hallo Marion,

      danke für Ihren Beitrag. Im Artikel oben geht es genau um die Frage: was können Mieter tun, wenn Sie durch Lärmbelästigung durch Tiere in Ihrer Wohnsituation beeinträchtigt werden? Wenn Sie sich alleine nicht in dieses Thema “einlesen” möchten, würde ich immer die rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marion
        15.06.2016 - 08:06 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für die schnelle Information.Ich hab mir das jetzt durch gelesen und werde ein Anwalt beauftragen meine Interessen zu vertreten denn dieses Hundegebelle fällt in akuter Lärmbelästigung. Vielen Dank .

        MFG Marion

  • Betty
    03.10.2016 - 15:57 Antworten

    Hallo,
    meine Nachbarin hat einen kleffenden überhaupt nicht erzogenene Dackelverschnitt, der jeden Morgen zwischen 6 und 8 Uhr dermaßen im Haus und Hausflur kläfft dass ich jedesmal im Bett stehe. Ich schlafe normal bis gegen 10 Uhr. Seit dieser Hund da ist, nicht mehr. Ich habe schon gebeten, Sie möge das Tier still halten, da gerade bellen im Hausflur doppelt so laut ist weil es hallt.
    Keine Reaktion, statt dessen spielt die mit dem Hund Ball im Hausflur bevor es Gassi geht.
    Was kann ich tun? Das ist doch schon Absicht oder?
    Viele Grüsse
    Betty

    • Mietrecht.org
      04.10.2016 - 13:53 Antworten

      Hallo Betty,

      zuerst würde ich den Weg über den Vermieter suchen – bitten Sie diesen um Hilfe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • W.C.Fields Nachf.
    18.10.2016 - 13:39 Antworten

    Meine Nachbarn lassen ihren Hund unbeaufsichtigt zuhause. Wenn er irgendein Geräusch hört, das ihm nicht gefällt, bellt er mehrere Minuten lang laut und aggressiv. Ich habe zu Hunden keinerlei “Draht” und bin äußerst geräuschempfindlich, erschrecke jedesmal, wenn das Tier unvermittelt loslegt, oft halt, wenn man gerade an der Tür vorbeigeht. Ich schleiche wie Falschgeld durchs Treppenhaus, versuche jedes Geräusch zu vermeiden, bis zur totalen Verkrampfung … Das Wohnen in dem Haus ist mir verleidet, die Wohnung möchte ich andererseits ungern aufgeben. Der Hund löst nur noch Wut und Hass aus bei mir. Ich kann nichts tun, habe keine Handhabe ?

    • Mietrecht.org
      18.10.2016 - 14:48 Antworten

      Hallo,

      neben dem Artikel kann ich Ihnen noch den Tipp geben ein Lärmprotokoll zu führen. Wenden Sie sich mit Nachdruck an Ihren Vermieter und bitten Sie darum die Lärmbelästigung abzustellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Peters
    17.11.2016 - 14:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne jetzt ein Jahr in einem Einfamilienhaus zur Miete.Nun hat sich unser Nachbar ein paar Hühner und zwei Hähne zugelegt.Dadurch das ich Dauernachtschicht arbeite ist an Schlaf kaum zu denken. Auf ein Gespräch lässt er sich nicht ein,muss ich das jetzt so hinnehmen zumal wir in einer ländlichen Gegend wohnen? Mit freundlichen Grüßen
    M. Peters.

    • Mietrecht.org
      17.11.2016 - 15:30 Antworten

      Hallo Herr Peters,

      ich bin sicher, hierzu finden Sie Gerichtsurteile. Mit Sicherheit ist diese Beeinträchtigung in einer ländlich geprägten Nachbarschaft eher zu tolerieren als in der Stadt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    29.09.2017 - 17:51 Antworten

    “Die Grenze zur Unzumutbarkeit wird auch dann schneller erreicht, wenn der Mieter einen Kampfhund hält, der in aggressiver Art und Weise jedes Geräusch zum Anlass nimmt, sich mitzuteilen.”

    So ein Schwachsinn! Erstens gibt es keine Kampfhunde- dieser Artikel ermutigt wieder nur Menschen, dieses Wort zu nutze und Zweitens: wie jemand hier schon sagte. Gebell von kleinen Hunden ist oftmals schwerer zu ertragen als das von Großen.

    Zudem finde ich es keinen Unterschied, ob Kinder trampeln, schreien, Ball spielen innder Wohnung usw. oder ob ein Hund bellt.
    Beides ist Lärm. Nur Kinder dürffen das…
    Heute ist diese Differenzierung extrem und keiner traut sich bei Kindern was zu sagen.

    Ich wurde von meinen Eltern so erzogen, mich möglichs ruhig zu verhalten, heute scheint es einen Freifahrtsschein zu geben.

    Klar, Kinder sind Kinder. Aber Rücksicht sollte man trotzdem nehmen. Ob Hund oder Kind!

    • Mietrecht.org
      30.09.2017 - 13:02 Antworten

      Hallo Sandra,

      danke für das Teilen Ihrer Auffassung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna Kirsch
    17.10.2017 - 11:44 Antworten

    Hallo,

    wir haben auch Schwierigkeiten mit unseren Nachbarn, die unten uns wohnen. Unser Hund ist kaum 5 kg schwer und bellt nie. Erstmal das Problem war, dass wir abends mit dem Hund in der Wohnung spielen (ca 10 Minuten mit einem Ball). Ca. vor zwei Wochen haben wir das Thema mit den Nachbarn persönlich besprochen und haben wir den Ball des Hundes abgeschafft. Jetzt kam wieder die Beschwerde von den Nachbarn, dass der Hund zu laut läuft in der Wohnung (ich wiederhole, sie ist eine 4 Monate alte Weibchen, die kaum 5 kilo wiegt!) und am besten nach 16 Uhr nicht mehr in der Wohnung spielen, da es die stört… Wir arbeiten bis 17 Uhr, daher leider davor können wir nicht mit dem Hund spielen… Hat der Nachbarn dazu Recht um uns zu sagen, wie ich mit meinem Hund spielen darf? In dieser Sinne sie können alles herausfinden, was sie stören. Sie haben sich schon auch beim Vermieter beschwert, weil der Hund im Garten ist… Die Gartenbenutzung ist in unserem Mietvertrag. Ich halte den Garten immer sauber. Tierhaltung ist auch in unserem Haus erlaubt… Aber letztendlich darf ich in meiner Wohnung ab 16 Uhr nicht spielen, darf ich den Garten nicht benutzen… Langsam kommt die Frage, ob ich mich eigentlich in der Wohnung bewegen darf?

    Zusammenfassend, wasfür Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Unser Vermieter möchte sich vom Streit fern halten.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    MfG

    • Mietrecht.org
      17.10.2017 - 16:58 Antworten

      Hallo Anna,

      ich kann Ihnen hier leider nicht helfen. Ich persönlich denke, dass man mit einem Hund nicht in der Wohnung “Ballspielen” sollte. Ein Hund sollte sich m.E. draußen austoben können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela
    18.10.2017 - 21:16 Antworten

    Hallo,

    auch wir wohnen neben einem Hundehalter, der sich nicht um sein Tier kümmert. Der Hund wird ausschließlich draußen gehalten und ist nur im Hof – tagsüber, nachts, bei Wind und Wetter. Das Tier bellt zu jeder Tages- und Nachtzeit und fühlt sich von jedem Geräusch provoziert. Ob es vorbeigehende Spaziergänger sind oder Autos, die Müllabfuhr oder eine Katze. Am schlimmsten ist es, wenn die Kirchglocken läuten. Dann bellt er nicht nur, sondern heult minutenlang. Unsere Kirchturmglocke schlägt zu jeder vollen Stunde. Die Lärmbelästigung ist unerträglich.Mein Mann arbeitet oft Nachtschicht und ist kurz vorm Durchdrehen. Auch z.B. in der Mittagszeit ist an ein Nickerchen nicht zu denken. Der Hund bellt quasi immer.

    Noch dazu kommt, dass der Hundebesitzer nicht Mieter in unserer Reihenhaussiedlung, sondern Eigentümer des benachbarten Grundstücks/Hauses ist. Der Hund wird nur im Hof gehalten, darf auch nicht hinaus, wird also auch nicht Gassi geführt. Der ganze Hof ist voll von Exkrementen, die – wenn der Wind ungünstig steht – einen ekelhaften Gestank zu uns herüber wehen. Mit dem Hundehalter ist nicht zu reden, er öffnet nicht die Tür und ignoriert alles. Andere Nachbarn haben bereits wiederholt die Polizei gerufen, auch der Tierschutz war schon da – hat alles nichts gebracht. Wie können wir uns gegen diese Lärmbelästigung wehren?
    Können wir uns an unseren Vermieter wenden (Wohnungsbaugesellschaft)? Wie hoch kann man denn Miete mindern? Vielen Dank für die Auskunft. MfG

  • Dirk Fink
    04.01.2018 - 09:24 Antworten

    Hallo.
    Welche Möglichkeiten hat man, wenn es dem Vermieter (Mehrparteien-Haus) egal ist,das ein Tier für Lärm verantwortlich ist?

  • Karin
    21.12.2018 - 10:19 Antworten

    Bezug nehmend auf Ihre Kommentare, teile ich mit, daß ich seit einem Jahr Ärger mit Nachbars Hund habe. Es ist ein größerer Mischlingshund, welcher jeden Tag stundenlang bellt, wenn die Nachbarn weggehen. Ich habe schon zwei Bellprotokolle bei meinem Vermieter abgegeben, ohne das etwas passiert. Zu meinem Ärger haben die Nachbarn einen elektrischen Wäschetrockner auf dem Balkon gleich neben meiner Wand stehen, welcher laut rumpelt und Dämpfe ausstößt, auf meine Beschwerde beim Vermieter, darf er das. Können Sie mir etwas raten, zumal der Hund schon wieder seit einer Stunde bellt. Danke.

  • Schlueter
    11.03.2019 - 17:32 Antworten

    Guten Tag,
    ich wohne nach dem Tod meines Partners alleine in einer DDH auf dem Land. Angrenzend ist ein Familienbetrieb mit Hühnern, Kleintiere. Sie besitzen 2 grosse Hunde und haben einen 3 Hund bei sich aufgenommen. Diese 3 Hunde bellen mit kurzen Minuten Pause ununterbrochen und schlagen bei jeder Bewegung oder Geräusch aggressiv an. An einen Umzug ist derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zu denken. Die Lautstärke ist so extrem, dass bei geschlossenen Fenstern das Bellen stets innerhalb meiner Wohnung dauerhaft hörbar ist. Ich bin so sensibilisiert auf das Dauerbellen, dass das Wohnen zum Alptraum wird. In der Vergangenheit wurde ich schon Opfer von Mobbing auf dem Land weil die Rücksichtslosigkeit angesprochen wurde in einem anderen Dorf. Aus Angst vor erneutem Gruppenmobbing bin ich sehr ratlos und weiss mir keine Hilfe. Was würden Sie mir raten? Dankbare Grüße T. SCHLUETER

    • Mietrecht.org
      12.03.2019 - 12:49 Antworten

      Hallo Frau Schlueter,

      ich würde mich vertrauensvoll an Ihren Vermieter wenden und fragen, ob dieser helfen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Robert Weiß
    26.11.2019 - 10:30 Antworten

    Hallo, ich habe da mal eine Frage.

    Ich war mit meinem Hund jetzt einige Wochenenden bei meiner Freundin.
    Wir wollten jetzt zusammen in ihre Wohnung ziehen.
    Jedoch erlaubt die Vermietung den Hund nicht, da die Mieterin unter meine Freundin über laufgeräuche des Hundes beschwert hat. Der Boden ist Laminat Boden.
    Wir können dem Hund ja nicht das laufen verbieten.

    • Mietrecht.org
      01.12.2019 - 09:20 Antworten

      Hallo Robert,

      da haben Sie Recht. Auf der anderes Seite müsste der Vermieter die Hundehaltung genehmigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annie
    25.08.2020 - 08:32 Antworten

    Guten Tag liebes Team von Mietrecht.org,

    Ich habe das Problem das mein Nachbar seit September 2018 einen Havaneser hat und wenn dieser alleine ist über Stunden ununterbrochen am Bellen und am jaulen ist. Es wurde mit den Nachbarn gesprochen, diese entschuldigen sich mehrfach, aber eine Besserung gabe es bis heute nicht. Ein Lärmprotokoll habe ich von Anfang an geführt und auch dem Vermieter und dem Ortnungsamt zukommen lassen, weil das Problem des alleine bleibens nicht angegangen wurde sondern nur die Grunderziehung. Es ging jetzt 2 Monate gut und der Hund wurde immer mitgenommen, seit dem 9.8.2020 ist er wieder täglich alleine von 8:00 Uhr bis 15 Uhr. Der Vermieter wurde erneut mit Lärmprotokollen informiert sowie das Ortnungsamt. Der Vermieter rief letzte Woch Samstag an und sagte das jetzt Konsequenzen eingeleitet werden, aber sagte nicht genau was es ist.
    Nun ist meine Frage müssen die Nachbarn den Hund abgeben oder wird Ihnen gekündigt? Wie gesagt Lärmprotokolle wurden immer geführt, Vermieter hat sich in den zwei Jahren mehrfach mit den Nachbarn in Verbindung gesetzt (nicht nur wegen dem Hundegebell auch andere Beschwerden aus der Umgebung). Selbst der Hausmeister hatte sue immer wieder darauf angesprochen bezüglich des Bellens.

    • Mietrecht.org
      26.08.2020 - 08:01 Antworten

      Hallo Annie,

      i.d.R. wird der Vermieter nun abmahnen und den Mieter zur Einhaltung der Hausruhe auffordern. Der Vermieter kann den Mieter nicht zwingen den Hund abzugeben. Das Verhalten kann im schlimmsten Fall bis zur Kündigung führen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Joachim Holl
    06.05.2021 - 08:32 Antworten

    Hallo
    Ich habe das Problem, das in der Wohnung unter mir ein Hund eingezogen ist.
    Allerdings kann der Hund nicht allein sein, das bellen und heulen ist so laut das es ausserhalb der Wohnung und in meiner Wohnung unerträglich ist.
    Den Hundehalter darauf angesprochen, bekam ich zur Antwort, das die Hunderasse nicht allein sein kann und ich es eben ertragen muss.
    Seine Versuche durch Fernsehen oder Musik den Hund zu pbertönen, bringt auch nichts ausser noch mehr Lärm.
    Gibt es nur die Möglichkeit eine Anzeige wegen Ruhestörung zu veranlassen oder ist es sinnvoller sich mit dem Tierschutz in Verbindung zu setzen?
    Gespräche sind nicht mehr möglich und der Vermieter unternimmt auch nichts, kann es allerdings such nicht beurteilen, da er seit drei Jahren schon nicht mehr vor Ort war.
    Gruß
    Joachim

    • Mietrecht.org
      06.05.2021 - 08:34 Antworten

      Hallo Joachim,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter. Wenn der Vermieter nichts unternimmt, sollten Sie zum Thema Mietminderung recherchieren und so ggf. den Druck zur Handlung auf den Vermieter erhöhen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian Elsner
    02.06.2021 - 02:58 Antworten

    Ich liege gerade um 3 Uhr nachts wach weil der Hund in der Wohnung über mir mal wieder träumte und loskläffte.
    Wie üblich ruft die Halterin dann nach ihm bis er damit aufhört.
    Muss ich das hinnehmen?
    Gespräche haben dahingegend seit der Anschaffung des jungen Hundes nicht dazu geführt, dass sich daran etwas ändert.

  • Jörg
    30.06.2022 - 15:41 Antworten

    Hallo,
    auf dem Nachbargrundstück, hinter einer Hecke direkt an unserer Terrasse, steht ein Vogelkäfig für 2 “Papageien”. Abstand max 2 Meter
    Diese beiden schaffen es auf beachtliche 86 Dezibel während ihres Freigangs. Der ist täglich ca. 10 Std. im Durchschnitt uns auch mal länger als 22 Uhr. Es gibt durchaus mal 2-3 min. wo nichts zu hören ist.
    Der Nachbar ist Eigentümer und wir noch Mieter dieses Hauses.
    Der Vogelkäfig ist fest Installiert und stand schon vor dem Einzug in unser Haus. Sollte der Nachbar nicht einsichtig sein, wie wäre denn das Beste weitere vorgehen?

    • Mietrecht.org
      30.06.2022 - 16:51 Antworten

      Hallo Jörg,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter. Holen Sie diesen mit ins Boot. Ansonsten sollten Sie nach Rechtsprechung suchen und prüfen, ob diese Lärmbelästigung ein Grund für eine Mietminderung darstellen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manfred
    13.08.2022 - 18:27 Antworten

    Langer Artikel, aber die Realität sieht so aus, dass Asoziale aufgrund unserer schlimmen Vergangenheit und historischen Verantwortung absolute Narrenfreiheit haben. Da muss schon ganz viel passieren, damit mal jemand wegen eines bellenden Hunderudels mitten in einem Wohnblock Konsequenzen erfährt.

    Die einzige realistische Option ist: 3 Monate Doppelmiete, möglicherweise schlechtere Lage und in Österreich auch noch 2 BMM Maklerprovision hinnehmen und wegziehen. Nachmieter möglichst warnen.

  • Dvorak Carola
    28.05.2023 - 14:33 Antworten

    Guten Tag,
    ich wohne als Vermieter in einer Doppelhaushälfte. Die andere ist vermietet.

    Unsere Mieter haben 2 Hunde. An und für sich kein Problem. Wir lieben Hunde.

    Der jüngere Hund ist ein schrecklicher Kläffer und hat mich auch schon einmal gebissen. Das habe ich mit den Mietern geklärt und den Garten auf meine Kosten getrennt, so dass ich ohne Gefahr da langgehen kann.

    Nun ist es so, dass die Mieter sehr früh aufstehen (Frühschicht) und dann draußen rauchen und die Hunde taus lassen. Wir reden hier von 5 Uhr. Um diese Uhrzeit bellt der Hund dann auch öfter rum, so dass wir davon wach werden. Unser Schlafzimmer geht zum Garten raus.

    Heute (Pfingstsonntag) was dies um 6.30 der Fall. Ich habe die Mieterin um 11h darauf angesprochen und es fab eine eher unschöne Auseinandersetzung. Sie meinte nämlich „es ist ja nicht mein Problem, wenn ihr davon aufwacht“.

    So langsam aber sicher habe ich genug und denke wirklich daran, ihnen zu kündigen. Habe ich da überhaupt eine Chance?

    Verwarnung schriftlich eingeschrieben wegen dem Problem (und Rauchen und Husten) auf der Terrasse auch nachts ging schon vor 2 Monaten raus.

    • Mietrecht.org
      28.05.2023 - 19:31 Antworten

      Hallo Carola,

      schwierig. Mieter können Ihre Terrasse grundsätzlich nutzen und auch rauchen, wann sie möchten. Die Störung durch die Hunde ist ein anderer Punkt. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an und ein gewisses Maß an Störung ist sicherlich hinzunehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Resi
    12.06.2023 - 05:32 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Mein Kumpel hat seit einem Jahr eine Katze, seit 2 Wochen noch eine kleine dazu.
    Die zwei spielen und laufen durch die Wohnung, auch nach 22 Uhr.
    Ein Nachbar hat ihm gestern geschrieben, dass er es abstellen soll, dass die Katze durch nach 22 Uhr durch die Wohnung läuft ggf, von etwas herunterspringt.
    Könnte man angeschwärzt werden? Weil die Katze sich frei bewegt?
    Was könnte der Nachbar tun??

    Mit freundlichen Grüßen
    Resi

    • Mietrecht.org
      19.06.2023 - 12:55 Antworten

      Hallo Resi,

      ein Mieter muss sich grundsätzlich an die Ruhezeiten halten und das gilt natürlich auch für die Haustiere eines Mieters.

      Viele Grüße

      Dennis

  • Fiona
    05.08.2023 - 21:21 Antworten

    Meine neue Nachbarin hat im Mai 2023 ihren Hund bekommen. Sie ist ungefähr 5 Monate alt. Ich bin mir nicht sicher, aber jedes Mal, wenn sie das Haus verlässt, um einkaufen zu gehen, was eine Stunde oder länger dauert, bellt und heult dieser Hund ständig. Ich wohne direkt neben ihnen und habe das Geräusch gefilmt, bei dem man meinen könnte, der Hund wäre direkt neben mir. Ich habe mit dem Hundebesitzer gesprochen und er hat mir gesagt, sein Hund sei jung und habe noch nicht gelernt, allein zu sein. Ich sagte, er habe zwei Stunden lang gebellt und geweint, und das störe meine Ruhe, da meine Schlafzimmerwand seine Wohnzimmerwand sei. Der Hundebesitzer macht ständig Ausreden, also habe ich ihn mit dem Tonvideo bei meinem Vermieter angezeigt, der ihn dann angerufen hat und jetzt ist er sauer, dass ich das getan habe. Ich habe dem Hundebesitzer heute eine WhatsApp-Nachricht geschickt und ihm mitgeteilt, dass der Hund wieder bellt. Das passiert jeden Tag, wenn sie alle rausgehen und diesen Hund in Ruhe lassen. Was soll ich also jetzt tun, weil ich als behinderter und kranker Mensch keine Ruhe finden und bei diesem ständigen Lärm nicht in meinem Bett liegen kann?

    • Mietrecht.org
      05.08.2023 - 21:30 Antworten

      Hallo Fiona,

      Sie können sich leider nur immer wieder an den Vermieter wenden, um Abhilfe bitte und ggf. auch die Möglichkeit der Mietminderung prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian Berlin
    13.08.2023 - 19:42 Antworten

    Hallo, ich habe Ärger mit meiner Nachbarin. Ich habe eine 13jahre alte jack russel Dame. Meine Nachbarin beschwert sich weil mein Hund angeblich zu laut junken würde. Das kuriose ist, das sie nicht mal direkt über mir oder neben mir wohnt. Sie will das bis in ihrer Wohnung hören. Mein Hund trägt wenn ich arbeiten bin ein anti bell Band. Mein direkter Nachbar, Wand an Wand, hört sie nur gelegentlich und auch nicht besonders laut. Der Vermieter kennt mich, daß ist die dritte Wohnung die ich bei ihm gemietet habe. Nirgendwo gab es Beschwerden oder Ärger. Nur jetzt auf einmal. Ich habe sogar die Möglichkeit von der Arbeit aus in meine Wohnung zu hören. Tue ich dies, ist es ruhig. Desweiteren lasse ich den Fernseher laufen um die Geräusche von draussen nicht so laut in die Wohnung zu lassen. Meine Fenster sind auch geschlossen. Kann sie mir deswegen auch irgendwas?

    • Mietrecht.org
      15.08.2023 - 21:21 Antworten

      Hallo Florian,

      Ihr Nachbarin müsste m.E. ein Lärmprotokoll führen und sich beim Vermieter beschweren und/oder die Miete mindern. Nur der Vermieter kann “Druck” auf Sie ausüben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alanny
    03.12.2023 - 17:03 Antworten

    Hallo ein etwas komplizierter Fall.

    Der Nachbar unter uns hält einen Hund, es kommen weitere Hunde zu Besuch, manchmal sind es 3 Stück oder mehr..

    Die Hunde bellen dann ganz oft , manchmal zusammen , allerdings kurz.
    Wenn ich das protokolliere dann sehe ich dass es faktisch alle zwei bis drei Minuten ist.
    Vor allem an Sonntagen wenn Besuch von anderen Hunden da ist, geht es rund.
    Wir haben öfters den Nachbarn drum gebeten, dass jener etwas gegen das Bellen unternehmen soll, da wir quasi so an Feiertagen oder Sonntagen nicht zu Ruhe kommen, jener bestreitet komplett das Bellen des Hundes und will keine Einigung, desweiteren schlägt der Hund auch Mal hier und da nachts an, kurz aber es reicht dass er uns damit weckt.

    Auch da haben wir darum gebeten dass der Hund nicht direkt vor dem Fenster schläft, da er da natürlich automatisch anschlägt.
    Doch auch da wurde nichts unternommen.

    In wie weit habe ich da Spielraum in das Geschehen rechtlich erfolgreich einzugreifen, da die Gerichte ja unterschiedlich entscheiden, würde ich gerne wissen ob ich zumindest an Sonntagen und Feiertagen plus nachts Ruhe verlangen darf.

    • Mietrecht.org
      06.12.2023 - 13:39 Antworten

      Hallo Alanny,

      danke für deinen Kommentar. Sie müssen sich überhaupt nicht mit ihrem Nachbarn beschäftigen, sondern sollten sich mit ihrem Anliegen an den Vermieter wenden. Liegt ein erheblicher Mangel vor? Falls ja, sollten Sie über eine Mietminderung nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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