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Mietwohnung: Tiere zu Besuch – Was muss man beachten?

Unverhofft kommt oft. Nicht jeder Besuch lässt sich vermeiden. Die Situation kann sich daraus ergeben, dass ein Besucher seinen Hund mitbringt oder ein Tierhalter sein Haustier wegen Krankheit oder Urlaub vorübergehend bis dauerhaft bei einem Bekannten in dessen Mietwohnung unterbringt.

Sind Tiere zu Besuch, fühlt sich mancher Nachbar berufen, den Besuch zu beanstanden. Also: Was muss oder sollte man als Mieter beachten und vor allem was müssen Nachbarn und Vermieter dulden?

Mit dieser Frage beschäftigt sich dieser Artikel und richtet sich damit an den Tierhafter, an den Mieter der den Besuch empfängt und auch an den Vermieter – der wissen muss, in wie weit er Störungen durch den tierischen Besuch akzeptieren muss.

Lesen Sie auch: Tierhaltung in der Mietwohnung – Ratgeber für Mieter und Vermieter.

Auch ohne Regelung im Mietvertrag haben Tierbesuche Grenzen

Findet sich im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung, ist die Tierhaltung und damit auch der Besuch eines Tieres dem Mieter gestattet, soweit mit dem Besuch keine Gefahren oder Belästigungen für die benachbarten Mieter oder die Mietsache zu erwarten sind. Der Besuch kläffender, bissiger und aggressiver Hunde kann daher durchaus verboten werden, da auch bei einer fehlenden Vereinbarung zur Tierhaltung immer im Rahmen einer Interessenabwägung zu bestimmen ist, wann eine Tierhaltung die Grenze zur Unzumutbarkeit und damit den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache überschreitet.

Der Vermieter kann es daher grundsätzlich nicht verbieten, dass Besucher des Mieters einen Hund in die Mietwohnung mitbringen (AG Aachen WuM 1992, 432).

Kleintiere sind immer willkommen

Unproblematisch ist die Situation, wenn in der Mietwohnung Kleintiere beherbergt werden. Kleintiere gehören immer zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung und unterliegen nicht einem eventuell vereinbarten Tierhaltungsverbot. Ihr Besuch kann in aller Regel nicht beanstandet werden, zumindest nicht, wenn sich ihre Anzahl in Grenzen hält und die Unterbringung einer artgerechten Tierhaltung entspricht.

Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob ein Kleintier (Hamster, Meerschweinchen, Schildkröte, Fische im Aquarium, Kanarienvogel) nur vorübergehend für kurze Zeit oder für einen längeren Zeitraum in der Mietwohnung untergebracht wird.

Tierhaltungsverbot ist noch kein Tierbesuchsverbot

Problematisch kann die Situation werden, wenn ein Besucher einen Hund mitbringt. In vielen Mietverträgen findet sich ein in Bezug auf Hunde und Katzen meist individuell vereinbartes Tierhaltungsverbot.

Wenn man vom Begriff Tierhaltung ausgeht, ist der vorübergehende Besuch eines Tieres nicht mit der Haltung des Tieres gleichzusetzen. Wenn der Besucher die Mietwohnung verlässt, ist das Thema eigentlich erledigt. Deshalb umfasst ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung nicht den stundenweisen Aufenthalt eines Hundes in Begleitung seines Halters anlässlich des Besuchs (AG Osnabrück WuM 1987, 380).

Tierbesuchsverbot im Ausnahmefall möglich

Problematisch kann die Situation allenfalls dann werden, wenn es das Tierhaltungsverbot ausdrücklich in Bezug auf die besondere individuelle Situation eines Mieters wegen dessen möglicher Tierhaarallergie vereinbart wurde und sich dieser Nachbar durch den Besuch des Hundes tatsächlich beeinträchtigt fühlen könnte. Soweit dies objektiv und nachvollziehbar der Fall ist, könnten der Vermieter und letztlich auch der benachbarte Mieter darauf bestehen, dass der Besuch des Hundes unterbleibt.

Tierhaltungsverbot steht einem Dauerbesuch entgegen

Ist mietvertraglich die Haltung bestimmter Tiere, beispielsweise  von Hunden und Katzen, verboten, greift ein Tierhaltungsverbot umso früher, je länger der Aufenthalt dauert. Je länger der Aufenthalt dauert, desto mehr bewegt sich der Mieter aus dem Bereich des bloßen Tierbesuchs in den Bereich der Tierhaltung hinein. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn der eigentliche Tierhalter mit dem Mieter nicht personenidentisch ist und die Absicht hegt, dass Tier früher oder später wieder zurückzunehmen.

Wollte man dieses anders sehen, müsste man objektive und nachvollziehbare Grenzen ziehen können, bei deren Überschreitung das Tierhaltungsverbot greifen würde. Einige solche Grenzziehung wäre weitgehend willkürlich und würde zu einer Interessenabwägung führen, deren Ergebnis praktisch kaum vorhersehbar wäre.

In diesem Sinne urteilte das Amtsgericht Rheine  (Az. 4 C 673/03). Es verbot den Besuch eines Hundes, wenn der Besucher regelmäßig sein Tier mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung verbleibt oder sich dort täglich mehrere Stunden auffällt. Dann handele es sich eben nicht mehr um einen vorübergehenden Aufenthalt.

Auch das LG Frankfurt ging von einer Hundehaltung ist aus, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt  (LG Frankfurt, Urt.v.12.1.1988, Az: 2/11 S 276/87).

Ist laut Mietvertrag  die Hundehaltung ausdrücklich verboten, soll es dem Mieter auch nicht gestattet sein, einen Hund im Durchschnitt zwei- bis dreimal in der Woche für jeweils ca. 3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).

Und noch ein paar Selbstverständlichkeiten

Kommt ein Tier zu Besuch, ist natürlich darauf zu achten, dass fremdes Eigentum und Personen nicht geschädigt werden. Dass ein Hund das Treppengeländer nicht zum Urinieren missbrauchen darf, sollte selbstverständlich sein. Da Tiere nur bedingt kontrollierbar sind, führt jeder verantwortungsbewusste Hundehalter einen Kotentsorgungsbeutel mit sich. Hunde sind an der Leine zu führen. Sie dürfen keine Bissschäden anrichten. Bissige Hunde sollten nur mit einem Maulkorb ausgeführt werden. Das Anbellen von Personen im Haus muss unterbleiben. Lärmbeeinträchtigungen durch Hunde provozieren Nachbarn und tragen nicht dazu bei, dass der Besuch von Tieren im Haus geduldet wird.

94 Antworten auf "Mietwohnung: Tiere zu Besuch – Was muss man beachten?"

  • Frau Vogel
    15.12.2014 - 22:56 Antworten

    Hallo.

    wie verhält es sich, wenn man KEINEN Mietvertrag hat und einen kleinen Hund (der tags nicht im Hause ist, keinen Lärm oder Dreck macht) eine gewisse Zeit zu Besuch da hat?

    Mit vielen Grüßen

    • Mietrecht.org
      16.12.2014 - 11:13 Antworten

      Hallo Frau Vogel,

      wenn Sie in einer Wohnung als Hauptmieterin leben, haben Sie auch einen Mietvertrag. Dieser ist nicht schriftlich, sondern mündlich oder konkludent geschlossen worden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bea
        13.01.2023 - 13:57 Antworten

        Hallo,

        Ich würde gerne für einen Monat einen Hund in unserer Wohnung halten. In unserem Mietvertrag sind 2 Hunde bis maximal 40cm schulterhöhe gestattet – nach Absprache mit der Hausverwaltung Jetzt ist der Hund nur etwas großer als 40cm schulterhöhe. Und muss ich für einen Monat Besuch der Hausverwaltung Bescheid geben?

        Vielen Dank für die Hilfe!

        LG bea

        • Mietrecht.org
          13.01.2023 - 14:13 Antworten

          Hallo Bea,

          um Ärger vorzubeugen macht es immer Sinn die Hausverwaltung / den Vermieter zu informieren.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • S. Wiedbrauk
    19.12.2014 - 10:13 Antworten

    Wie verhält es sich wenn ich den Hund 1-2 mal pro Jahr (maximal) für ein Wochenende bis eine Woche bei mir aufnehme bzw. der Hund tagsüber zu Besuch ist, der Besitzer ihn jedoch abends immer abholt? Gibt es da Grenzen zu beachten?

    • Mietrecht.org
      19.12.2014 - 17:33 Antworten

      Hallo Herr Wiedbrauk,

      “1 bis 2 mal im Jahr” – ich denke deutlicher kann es nicht sein, dass es sich um Besuch handelt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Mandy
        30.07.2021 - 16:13 Antworten

        Hallo,

        ich möchte gern von einem Bekannten die Katzen (2 Stück) für 17 Tage (einmalig, höchstens einmal im Jahr, jetzt das erste Mal!!!) aufnehmen, da die eigentliche Tierbetreuung abgesagt hat.

        Ist das zulässig?

      • Tanja Braun
        15.05.2022 - 07:20 Antworten

        Wie verhält es sich, wenn der Vermieter aufgrund seiner negativen Erfahrung von vormietern sagt, er möchte nicht, das katzen gehalten werden

  • Herr Yoo
    22.12.2014 - 19:29 Antworten

    Hallo,

    Wie hält es sich, wenn meiner Schwester ihre Katze 1 mal pro Jahr für eine Woche mitbringt? Können wir auch zwei Tage im Urlaub sein, wenn die Katze bei mir bleibt mit einer Katzensiterin?

    viele Grüße,
    Yoo

    • Mietrecht.org
      23.12.2014 - 10:59 Antworten

      Hallo Herr Yoo,

      in meinen Augen ist eine Wochen absolut im Rahmen eines Besuchs.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Cristina
        16.09.2021 - 23:33 Antworten

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        vor zwei Monaten sind wir in die neue Wohnung umgezogen.

        Vor Abschluss des Mietvertrages sprach ich mit einer Dame aus der Hausverwaltung und sagte, dass wir auch eine Katze haben und ob es geht (in der Mieterselbstauskunft wurde die Katze nicht erwähnt).
        Die Dame war sehr nett und meinte, dass es kein Hund ist und niemandem im Haus stören wird. Wir sages es einfach nicht weiter..Mir liegt also keine schriftliche Erlaubnis vor. Im Mietvertrag ist es aber festgelegt, dass man eine Erlaubnis zur Haltung der Katzen braucht.
        Brauche ich die Erlaubnis tatsächlich schriftlich, oder ist eine mündliche Vereinbarung/Zusage ausreichend.

        Vielen Dank im Voraus.
        Mit freundlichen Grüßen,
        Cristina

        • Mietrecht.org
          17.09.2021 - 08:47 Antworten

          Hallo Cristina,

          Sie benötigen die schriftliche Erlaubnis um auf der sicheren Seite zu sein.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Viktor Krenzler
            27.11.2022 - 23:36

            Hallo

            Ich teile meinen Hund mit meiner ex Freundin

            Der Hund ist meistens von Donnerstag bis Sonntag bei mir zu Besuch
            Wenn ich urlaub hab auch länger (1 bis 2 Wochen)
            Der Hund tut weder bellen, sonst irgend einen Ärger verursachen
            Der Hund ist auch auf meine ex Freundin gemeldet und ich hab ihn nur während der oben genannten Zeit

            Leider haben wir im Haus ein tierhalteverbot

            Kann mich mein Vermieter dafür kündigen?

            Vielen Dank im voraus!

          • Mietrecht.org
            28.11.2022 - 10:17

            Hallo Viktor,

            wenn sie ein Hund in der Wohnung halten, brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters. Fragen Sie bitte beim Vermieter nach.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • derda
    02.01.2015 - 19:11 Antworten

    Hallo, meine Freundin ist ca. 2 bis 3 mal die Woche mit 2 Hunden über Nacht bei mir zu Besuch. Am Wochenende manchmal das ganze Wochenende. Ich selbst halte eine Katze gegen die der Vermieter nichts eingewendet hat. Die Tierhaltung ist daher also nicht grundsätzlich untersagt. Bisher hat sich auch noch nie jmnd beschwert. Nur falls es dazu kommen sollte, wie sollte ich reagieren?

    • Mietrecht.org
      03.01.2015 - 10:46 Antworten

      Hallo derda,

      wie Sie gelesen haben, hat der Besuch von Tieren auch Grenzen. Schauen Sie in den Mietvertrag, wie die grundsätzliche Vereinbarung zur Tierhaltung aussieht. Ob sich jemand beschwert oder nicht, wird maßgeblich davon abhängen, ob es (Ruhe)Störungen durch die Hunde gibt oder nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuela
    03.01.2015 - 18:05 Antworten

    Guten Tag,

    mein Bruder hat sich von seiner Lebenspartnerin getrennt und wohnt vorübergehend gemeinsam mit mir in meiner Wohnung, bis er ein neues Appartement gefunden hat. Die Wohnung befindet sich in einem Stadthaus mit mehreren Mietpartien. Mein Bruder hat einen mittelgroßen Hund, jedoch kein Kampfhund oder dergleichen. Der Hund ist Stubenrein, nicht bissig oder aggressiv und bellt auch extrem selten. Nur bei Lärm im Treppenhaus hat er schon mal kurz gebellt.

    In meinem Mietvertrag ist die Hundehaltung verboten. Ich bin auf meinen Vermieter zugegangen, doch er lehnt den Hundebesuch für diese Dauer ab. Mein Bruder hat keine andere Möglichkeit den Hund unterzubringen, und wie alle Hundehalter verstehen werden, möchte ich ihm auch nicht zumuten, sein Tier ins Tierheim abzugeben.

    Ich möchte mich nicht auf Kriegsfuß mit meinem Vermieter begeben, doch ich frage mich welche Konsequenzen ich zu erwarten habe wenn ich den Hund trotzdem ein oder zwei Monate in der Wohnung behalte bis mein Bruder eine eigene Wohnung gefunden hat.
    Ich nehme an es beginnt mit einer Abmahnung. Gibt es auch etwas das ich tun könnte?

    Vielen Dank

    LG Manuela

    • Mietrecht.org
      04.01.2015 - 10:49 Antworten

      Hallo Manuela,

      leider kann ich Ihnen nicht sagen, wie Ihr Vermieter reagieren wird. Ich fürchte jedoch, das der Hund + das gute Verhältnis zum Vermieter wahren nicht funktionieren wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Natalie
    12.01.2015 - 00:36 Antworten

    Guten Abend,

    der Artikel ist sehr ausführlich, jedoch kann ich im Netz keine einheitliche Meinung finden.
    Ein Bekannter wird die nächsten Wochen leider im Krankenhaus bleiben müssen und hat auser mir keinen der sich um seinen Hund kümmern möchte und kann. Ich darf jedoch bloss eine Katze halten und als ich vor drei Monaten den Mietvertrag unterschrieben habe wurde mir deutlich gesagt das Hunde hier nicht gehalten werden dürfen.
    Hier handelt es sich nun um ein Notfall auch wenn mir bewusst ist das Vermieter dies nicht so sehen werden, denn es gibt ja Tierheime.
    Wie soll / kann und darf ich in diesem speziellen Fall handeln?
    Liebe grüße

    • Mietrecht.org
      12.01.2015 - 11:55 Antworten

      Hallo Natalie,

      sprechen Sie doch einfach offen mit Ihrem Vermieter. Dieser zeigt vielleicht Verständnis für die Situation.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oertel
    27.02.2015 - 08:26 Antworten

    Hallo,
    meine Freundin kommt demnächst zu Besuch, sie wohnt aber 200 km weg von mir, deshalb lässt es sich nicht vermeiden, dass sie ihren kleinen Hund mitbringt. Ihr Hund bellt aber fast nie und ist auch sauber. Nachts schläft ihr Hund und macht auch keinen Lärm. Meine Freundin will eine Woche bleiben. Kann mein Vermieter etwas dagegen machen?

    • Mietrecht.org
      27.02.2015 - 12:06 Antworten

      Hallo Oertel,

      schauen Sie in Ihren Mietvertrag, was dort zur Hundehaltung vereinbart wurde. Ansonsten kann ich Sie leider nur auf die Ausführungen im Artikel verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Urban
    16.03.2015 - 23:11 Antworten

    Hallo,
    Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Wohnung uns es soll die erste eigene Wohnung sein. NUn mache ich mir so meine Gedanken. Wenn ich ausgezogen bin kommen meine Eltern ab und an natürlich mal zu Besuch und diese haben einen kleinen Hund welchen sie mitbringen würden. Ein oder zweimal im Jahr kann es auch sein das ich einmal auf ihren Hund einen Tag aufpassen sollte. Muss ich dies bei den Wohnungsbesichtigungen dem Vermieter sagen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hofarco
    02.06.2015 - 09:33 Antworten

    Frage eines Vermieters, ob er mit seiner Auffassung richtig liegt:
    Die Hunde und Katzenhaltung waren lange Jahre wegen unseren älteren ängstlichen und empfindlichen Personen im Mietshaus (4 Wohnungen) tabu. Hinzu kommt, dass diese Mieter bei dem sich im Haus verbreitenden Ausdünstung von großen Hunden Atemnot bekommen und täglich ihre Wohnung lüften mussten, um den Geruch weg zubekommen. (wir hatten probeweise bei einem vorherigen Mieter den Versuch gewagt)
    Bei der jetzigen Vermietung wurde bei dem Erstgespräch ein Yorkshire-Terrier präsentiert, der auch genehmigt wurde. Dieser Hund wurde uns auch in der Mieterselbstauskunft als einziges Tier angegeben.
    Die Wohnung wurde zwischenzeitlich von den neuen Mietern -bereits vor Beginn des Mietverhältnisses ab 1.6.15- bezogen und von uns kulanterweise ohne Mietzahlung genehmigt.
    Am 1.6.15 wurde bei der Vertragsunterzeichnung für den Anhang ” Tierhaltung Hund” von den Mietern plötzlich ein weiterer Hund erwähnt, der angeblich der Frau gehöre und z.Zt. bei ihren Eltern sei. Sie habe angeblich den Eltern versprochen, diesen irgendwann aus irgendwelchen Gründen aufzunehmen.
    Ich bin als Vermieter dagegen, weil dies eine Täuschung war und nie die Rede von einem anderen und zweiten Hund war. Dies ist eindeutig eine Vertragsverletzung, weil der Mietvertrag unter der Voraussetzung entstand, dass nur dieser Yorkshire-Terrier mitgebracht wird.
    Abgesehen davon ist die Hundehaltung von zwei Hunden problematisch, die dann möglicherweise in der Wohnung (68qm) spielerisch herumtollen und erhebliche Schäden verursachen können, wie dies mir bereits in der Vergangenheit in einem anderen Mietshaus zweimal passiert ist und nach dem Auszug der Mieter mit erheblichen Kosten die Laminatböden und die Tapeten ausgetauscht werden mussten. Türen und Wände zerkratzt, Hundehaare, Hundepisse und Kot waren unter die Böden geflossen. Auch diese Tierhalter haben alles Mögliche versprochen, dass es zu keinen Schäden und Belästigungen kommen würde. Bezahlt haben diese Mieter keinen Euro aus Mangel an ausreichendem Einkommen.
    Wir haben vor kurzem teure Türen in die Mietwohnung eingebaut, die einzeln als Sonderanfertigung über 500€ gekostet haben.
    Dazu kommt noch, dass beide Mieter beschäftigt sind und die Hunde stundenlang ohne Aufsicht sein werden.
    Im Übrigen sind die neuen Mieter die einzigen, die im Haus nur diesen kleinen Hund halten dürfen. Diesen Hund haben die Mieter in ihrer Mieterselbstauskunft als einziges Tier angegeben.
    Nach der Rechtsprechung kann der Vermieter in einem Mietshaus verlangen, dass jedes anmeldepflichtige Tier von ihm genehmigt werden muss. Zum Thema Besuch besagt ein Gerichtsurteil, dass bereits ein ständiger Besuch eines Hundes von drei Tagen nicht gestattet werden muss, weil dann schon eine zu genehmigende Tierhaltung vorliegt.
    Ich sehe in diesem Forum leider nur tierliebende Mieter, die versuchen mit allen möglichen scheinheiligen Argumenten ihren Willen durchzusetzen, die Vermieter sind leider immer im Nachteil.

    • Charlotta
      08.04.2016 - 12:22 Antworten

      Hallo Hofarco,
      es ist ja schon eine kleine Weile her, als Sie diesen Tread schrieben, aber Ihre Zeilen annimieren mich nun doch “meinen Senf dazu zu geben”.
      Sie sehen in diesem Forum nur tierliebe Mieter, die scheinheilig ihren Willen durchsetzen wollen. Ist das nicht ganz schön schubladenlastig???
      Haben Sie denn solche schlimmen Erfahrungen mit Hunden und Hundebesitzern machen müssen?
      Ich selbst lebe zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Seit 6 Jahren. Die Erlaubnis habe ich speziell für meine alte Golden-Retrieverin. Ich halte alles immer sauber und schön, repariere, was verschleißt ist und halte das Haus in Schuss, als wäre es mein eigenses. Meine Hündin bellt nicht, legt sich aber gern mal auf den Rasen in die Sonne, hat noch niemals irgend ein Teil im Haus angenagt oder zerbissen (außer einen Gartenschuh, als sie ein Welpe war) und stubenrein ist sie auch. Ja, sie verliert zwei mal im Jahr recht viel Fell (Fellwechsel), dafür sauge ich in diesen 4 Wochen aber auch 2 mal täglich alles durch und lasse sie einmal im Jahr scheren.
      Hundehaltung muss nicht schlimm für einen Vermieter sein!!!

      Und den Menschen, die anderen Menschen vorübergehend helfen wollen, weil ein plötzlicher Notstand (Trennung, neue Wohnung, Krankenhausaufenthalt) aufgetreten ist und die dann – weil sie für die in Not geratenen Menschen die letzte Hoffnung & Möglichkeit sind – scheinheiligkeit zu unterstellen…, DAS finde ich ziemlich dreist von Ihnen. Mit Sicherheit sind jene die besseren Menschen!!

      Ich kann Vermieter verstehen, die ihr Eigentum nicht von Mietern und Tieren zerstören lassen wollen. Wäre ich Vermieter, hätte ich eine Klausel im Mietvertrag, dass ich unter Vorbehalt einen Hund erlaube, jedoch muss er erzogen sein, nichts zerstören, stubenrein sein und Kontrollbesuche sollten auch mal erlaubt sein. Es gibt nämlich auch ganz tolle Hunde!!

      • Katja
        13.10.2016 - 10:42 Antworten

        Sehr geehrte Charlotta,

        auch mir ist klar, dass die Anfrage schon älter ist, ich möchte mich aber zu einigen Aussagen in Ihrer Antwort äußern.

        “Sie sehen in diesem Forum nur tierliebe Mieter, die scheinheilig ihren Willen durchsetzen wollen. Ist das nicht ganz schön schubladenlastig???
        Haben Sie denn solche schlimmen Erfahrungen mit Hunden und Hundebesitzern machen müssen?”

        Zunächst zu Ihrem zweiten Punkt, den schlimmen Erfahrungen: Hofarco beschreibt in seinem Beitrag recht eindeutig solche: “Abgesehen davon ist die Hundehaltung von zwei Hunden problematisch, die dann möglicherweise in der Wohnung (68qm) spielerisch herumtollen und erhebliche Schäden verursachen können, wie dies mir bereits in der Vergangenheit in einem anderen Mietshaus zweimal passiert ist und nach dem Auszug der Mieter mit erheblichen Kosten die Laminatböden und die Tapeten ausgetauscht werden mussten. Türen und Wände zerkratzt, Hundehaare, Hundepisse und Kot waren unter die Böden geflossen.”
        Dass diese Spuren keine Ergebnisse artgerechter Haltung sind, und hoffentlich eher die Ausnahme darstellen, sollte auch klar sein.

        Zu Ihrem ersten Vorwurf: Nicht wenige der Beiträge zum Bereich Tierhaltung hier lesen sich so, dass Mieter ihren Wunsch nach einem Tier in dem Sinne hinter dem Rücken des Vermieters durchzudrücken versuchen, dass sie diesen nicht nach Erlaubnis fragen und die unwirksamen Klauseln im Mietvertrag klären wollen, obwohl dies die offenste Variante wäre, sondern ohne sein Wissen gerne “einfach machen” würden. Zusammen mit den oben beschriebenen schlechten Erfahrungen ist Hofarcos Aussage bezüglich der tierlieben, scheinheiligen Mieter zwar überspitzt, aber nicht unverstänlich.

        Dass Sie selbst so gut für Ihren Hund sorgen freut mich. Ich bin selbst mit Hunden aufgewachsen, so wie Sie es beschreiben sollte es sein. Leider gibt es unangenehme Ausnahmen von diesen Fällen, die leider nicht von vornherein als solche erkennbar sind.

        “Und den Menschen, die anderen Menschen vorübergehend helfen wollen, weil ein plötzlicher Notstand (Trennung, neue Wohnung, Krankenhausaufenthalt) aufgetreten ist und die dann – weil sie für die in Not geratenen Menschen die letzte Hoffnung & Möglichkeit sind – scheinheiligkeit zu unterstellen…, DAS finde ich ziemlich dreist von Ihnen. Mit Sicherheit sind jene die besseren Menschen!!”

        Ihre letzte Aussage ist, das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, unverschämt.
        Hofarco beschreibt in seinem Beitrag, dass es in dem Haus vier Parteien gibt, die ein erhebliches Problem mit insbesondere großen Hunden haben: “Die Hunde und Katzenhaltung waren lange Jahre wegen unseren älteren ängstlichen und empfindlichen Personen im Mietshaus (4 Wohnungen) tabu. Hinzu kommt, dass diese Mieter bei dem sich im Haus verbreitenden Ausdünstung von großen Hunden Atemnot bekommen und täglich ihre Wohnung lüften mussten, um den Geruch weg zubekommen. (wir hatten probeweise bei einem vorherigen Mieter den Versuch gewagt)”
        So wie er es beschreibt, war die Haltung aufgrund der Interessen der anderen Mieter verboten worden. (Auch wenn ich bezüglich der Beschreibung der ‘Ausdünstungen’ etwas skeptisch bin. Aber ich möchte für den weiteren Kommentar annehmen, dass die Aussage wahrheitsgemäß und nicht übertrieben ist.) Der Terrier der neuen Mieter war ausnahmsweise erlaubt worden, da er anscheinend kein Problem darstellt.
        Hofarco beschreibt, dass der zweite Hund “irgendwann aus irgendwelchen Gründen” aufgenommen werden soll. Er gibt nicht an, unter welchen Umständen das genau geschehen soll, für mich klingt “aufnehmen” ehrlichgesagt aber nach einer längerfristigen Betreuung, wenn nicht sogar nach einer kompletten Übernahme. Dass das mit den Interessen der anderen Mieter nicht übereinstimmen kann, wenn Hunde- und Katzenhaltung deretwegen lange Zeit generell verboten war, sollte klar sein.
        Um es auch nocheinmal zu hervorzuheben, da die Mieterin ihren Eltern versprochen hatte, den Hund aufzunehmen, ist davon auszugehen, dass der Umstand kein “Notfall” ist, sondern ein abzusehender, beispielsweise ein längerer Urlaub oder eben eine dauerhafte Übernahme.

        Ich finde es verständlich, dass Hofarco sich unter den gegebenen Umständen über den Tisch gezogen fühlt. Ich sehe allerdings auch (als Laie) kein allzu großes Problem darin, den zweiten Hund zu verbieten, wenn er die Interessen der anderen Mieter stark beeinträchtigt.

        “Ich kann Vermieter verstehen, die ihr Eigentum nicht von Mietern und Tieren zerstören lassen wollen. Wäre ich Vermieter, hätte ich eine Klausel im Mietvertrag, dass ich unter Vorbehalt einen Hund erlaube, jedoch muss er erzogen sein, nichts zerstören, stubenrein sein und Kontrollbesuche sollten auch mal erlaubt sein. Es gibt nämlich auch ganz tolle Hunde!!”

        An dieser Stelle bin ich ganz Ihrer Meinung. Ich fürchte allerdings, dass in Hofarcos Fall ein großer Hund nicht “unter Vorbehalt” erlaubt werden kann, da das Problem nicht so sehr die Beschädigung der Wohnung, sondern vor allem die Beeinträchtigung der anderen Mieter darstellt.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Katja

  • Franziska
    09.06.2015 - 08:16 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe die Möglichkeit, 2mal im Monat einen kleinen Mops zu betreuen. Das Tier wäre dann 2mal im Monat einen ganzen Tag und eine Nacht bei mir. Dies in einer Mietwohnung, in der weder Hunde- noch Katzenhaltung erlaubt ist.

    Der Hund würde zu mir gebracht und auch wieder abgeholt werden.
    Sehen Sie da Probleme?

    Danke für Ihre informative Webseite und Ihre Antwort,
    Franziska

    • Mietrecht.org
      11.06.2015 - 10:38 Antworten

      Hallo Franziska,

      ich würde den Vermieter fragen, ob der regelmäßige Besuch in Ordnung ist, So vermeiden Sie Probleme – insbesondere wenn Sie eine längerfristige Verpflichtung eingehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michelle
    24.07.2015 - 09:28 Antworten

    Guten morgen.

    Ich bin nun in eine Wohnung eingezogen ,wo der Vermieter unten drin wohnt und die Tierhaltung nur durch seine Zustimmung erlaubt ist ,was für mich auch vollkommen in Ordnung ist.

    Mein Opa, der mich nun auch gerne mal besuchen kommen würde, besitzt ein Hund, ohne den er nicht weggeht , sprich, er würde ihn gerne mitbringen.

    Das Thema hatte ich gestern bei meinem Vermieter angesprochen und er hat mir klar gesagt, dass er mir verbietet ,dass der Hund mit zu besuch kommen darf.

    Was passiert nun ,wenn ich mein Opa mit Hund reinlasse ?

    Dazu gesagt ,mein Opa kommt maximal 6-8 mal im Jahr.

    Mit freundlichen grüßen
    Michelle

    • Mietrecht.org
      24.07.2015 - 10:50 Antworten

      Hallo Michelle,

      danke für Ihren Kommentar. Ich kann Sie leider nur auf die Ausführungen im Artikel verweisen – dort finden Sie die Antworten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia
    16.09.2015 - 15:58 Antworten

    Guten Tag,

    eine Freundin von mir zieht studientechnisch jetzt in eine eigene Wohnung und somit bei ihrer Mutter aus und nimmt ihren Hund mit.

    Die Freundin mit dem Hund hat jetzt auch eine Wohnung gefunden in der der Hund erlaubt ist. Die Mutter ist jetzt aber auch auf der Suche nach einer neuen Wohnung da die alte zu groß ist und sucht nach einer mit Hundeerlaubnis da wenn die Tochter 1-2 mal im Jahr in den Urlaub fährt sie diese für die Zeit gerne aufnehmen würde. Muss sie sich da jetzt wirklich eine Wohnung erlaubt mit Hund suchen (weil ihr das in ihrer Umgebung und ohne Auto scherfällt) oder kann sie auch in eine Wohnung ziehen wo es entweder nicht im Vertrag steht oder die Haltung verboten ist? Der Hund wohnt ja bei der Tochter knapp 100 km entfernt und wäre wirklich nur im Urlaub bei ihr außerdem ist die Hündin schon 13 und ich glaube so viele besuche würden das nicht mehr werden.

    Vielen Dank und liebe Grüße Silvia

    • Mietrecht.org
      16.09.2015 - 17:47 Antworten

      Hallo Silvia,

      ich kann Sie nur auf den Artikel verweisen, dort geht es ja ganz genau darum: Tiere zu Besuch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Baer
    11.10.2015 - 22:30 Antworten

    Guten Tag,

    eine Bekannte von mir hatte mich drum gebeten auf ihren Hund aufzupassen über Nacht. Was ich auch getan habe. Am nächsten Morgen bekam ich von meinem Vermieter eine Whats App Nachricht dass Hundehaltung verboten ist, er keinen Besuch gestatte und den Hund aus der Wohnung entfernen soll.
    Der Hund war im September und Oktober für jeweils eine Nacht da. Darf mir der Vermieter dieses verbieten und mich auffordern den Hund aus der Wohnung zu entfernen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel

    • Mietrecht.org
      12.10.2015 - 09:57 Antworten

      Hallo Daniel,

      danke für den Beitrag. Ich kann dem Thema “Tiere zu Besuch” leider nicht mehr hinzufügen als bereits im Artikel geschildert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mike
    12.01.2016 - 01:15 Antworten

    Hallo,

    mein Eigentümer und deren Frau leben im Hinterhaus mit einer eigener Wohnungshaustür und haben meine Freundin am Morgen angesprochen, dass Hunde nicht im Haus gestattet sind. Da meine Freundin 2 bis 3 mal in der Woche, ab ca. 21:00 bis 08:00 Uhr bei mir schläft, dass natürlich immer mit ihrem Hund (Huskie), ist es eigentlich doch nur als Besuch zu verzeichnen oder? Im Mietvertrag steht nur mit Zustimmung des Vermieters aber laut BGH ist es ja nichtig im Mietvertrag.
    Es kamen auch keine Beschwerden von anderen Mietern oder er ist auch nicht aggressiv oder laut aufgefallen.
    Wie kann ich nun Vorgehen gegen meinem Vermieter?

    • Mietrecht.org
      13.01.2016 - 03:42 Antworten

      Hallo Mike,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen leider nicht viel mehr schreiben, als Sie bereits oben im Artikel gelesen haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • C.Erkes
    20.03.2016 - 16:40 Antworten

    Guten Tag,

    folgende Wohnsituation: Mietwohnung (Haus in Haus), 2 Parteienhaus, 2. Partei ebenfalls Mieter. Unser Vermieter gestattete uns vor fast 3 Jahren einen Hund, der auch bei uns lebt.

    Einmal im Jahr, für ca 2 Wochen, sind die Hunde meiner Freundin bei uns zu Besuch. Diese Gasthunde sind sonst nicht bei uns, auch nicht zu Besuch.

    Hin und wieder, vielleicht einmal im Monat, kommt meine Tochter mit Ihrem Hund zu Besuch, nicht über Nacht. Darf der Vermieter diese Gastunde verbieten?

    Gibt es diesbezüglich Urteile ?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      20.03.2016 - 22:31 Antworten

      Hallo C. Eckes,

      um genau diese Frage dreht die der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie
    24.03.2016 - 11:03 Antworten

    Guten Tag,

    Folgende Situation: Mein Freund hat 2 Hunde (Bernersennenhund und Golden Retriever – 9 Jahre und 11 beides Rüden). Die Hunde wohnen bei seiner Noch Frau. Er hat die Hunde im Monat vielleicht mal ein Wochenende oder ab und zu auch mal ca 1 Woche aber mehr auch nicht. Und die Hunde sind auch nie alleine … sind gut erzogen nicht laut / aggressiv etc. Und wir achten auch immer drauf, dass sie im Treppenhaus leise sind es nicht dreckig wird usw. Wir lassen die ab und zu höchstens mal 20 / 30 Minuten alleine in der Wohnung wenn wir was holen oder so. Mein Freund hat voreinen Antrag zu schreiben aber macht sich bisschen Gedanken ob der Vermieter dies vielleicht dann verbieten könnte wegen der Größe zb. Darf der Vermieter die Besuchswochenenden oder die Woche im Monat verbieten wegen der Größe oder etwas anderem?
    Gibt es diesbezüglich Urteile?

    LG Melanie

  • Sylvia M.
    31.05.2016 - 22:22 Antworten

    Hallo,

    meine Schwester wohnt in einer Wohnung in der Hunde nicht gestattet sind. Ich besuche sie ca. 6 mal im Jahr mit meinem Hund. Der Vermieter ist sehr aufbrausend, wenn dieser mich anschreit weil ich den Hund dabei habe und mein Hund dann bellt und knurrt (mich verteidigt) zählt das dann als lärmbelestigung? Und oder mein Hund als gefährlich?

  • MorryMemento
    17.08.2016 - 20:48 Antworten

    Hey,

    In meinem Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung ich habe 1-2 mal die woche die Hunde einer Freundin zu Besuch, da Sie an diesen Tagen lange arbeiten muss. Meine Vermieterin hat gerade zum ersten mal die Hunde gesehn und mir mit Mietkündigung gedroht. Meine Frage ist nun da es im Vertrag keine Klausel über Tierhaltung gibt welche rechtlichen folgen ich nun zu befüchten habe?

    • Mietrecht.org
      18.08.2016 - 08:49 Antworten

      Hallo MorryMemento,

      im Artikel geht es genau um diese Thematik – lesen Sie am besten nochmals oben nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dani
    01.09.2016 - 06:23 Antworten

    Guten Tag,

    meine Mutter hat zwar im Mietvertrag eine Tierhafter-Regelung stehen und es wurde ihr vor ca. 15 Jahren Hunde und katzenhaltung erlaubt ( beide sind verstorben,) .
    Nun musste sie die Wohnung zwangsweise aufgeben ( Abriss des Hauses) und zog in eine neue Wohnung des selben Vermieters, wo sie vor ein paar Wochen Katzen in Pflege, für einige Wochen aufgenommen hat und der Freigänger Kater über das Grundstück eines Nachbarhauses überquert und sich laut Nachbar dessen Aussage dort auf dem Grundstück aufhält, was dieser nicht möchte und mit Steinen die Katze bewarf.
    Er rief den Vermieter meiner Mutter an und dieser teilte meiner Mutter die Abschaffung der Katze, sowie keine vorhandene Erlaubnis mit.
    Meine Mutter ist sehr betagt und viel aus allen Wolken, mit Herzproblemen, durch das unangenehme Gespräch. Ich bin entsetzt, über diese Maßregelung, ohne Vorgespräch, einer vor Zeiten erteilenden Erlaubnis und hätte nicht gedacht, dass ein Nachbar aus der Straße, wo sämtliche Katzen leben, sich bei dem Vermieter meiner Mutter beschweren kann …P.s. innerhalb des Mietshauses gibt es Mieter ( direkte Nachbarn / selbiger Vermieter ) mit Katzenhaltung!

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

    • Mietrecht.org
      01.09.2016 - 07:21 Antworten

      Hallo Dani,

      bitten Sie den Vermieter um eine Erlaubnis. Wenn er diese nicht erteilen möchte, muss er dies begründen. Wenn es Nachbarn mit Katzen gibt, wird die Begründung eines Verbotes nicht einfacher.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dani
        01.09.2016 - 16:39 Antworten

        Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort Herr Hundt,

        nun heißt es, die Katze darf in der Wohnung bleiben und nicht mehr raus.
        Auch seltsam….ich rufe dort morgen Mal an.

        Viele Grüße

        Dani

  • Lena
    02.09.2016 - 22:12 Antworten

    Hallo,

    ich habe die Möglichkeit montags bis freitags jeweils von ca 10-18 Uhr 2 kleine, sehr ruhige Hunde zu betreuen. Ich wäre viel mit denen unterwegs, aber sie wären ja auch in der Wohnung. Jedoch nie über Nacht.
    Zählt das unter Besuch, solange es keinen stört?

    • Mietrecht.org
      05.09.2016 - 17:31 Antworten

      Hallo Lena,

      “zu betreuen” klingt schon gewerblich und weniger nach Besuch. Es kommt auf den Einzelfall an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patricia
    21.02.2017 - 13:32 Antworten

    Hallo, ich habe da eine Frage .. und zwar geht es darum, das wenn ich arbeiten gehe, ich meinen Hund zu meinem Freund bringe, ich arbeite 3-4 Tage die Woche für 5 Stunden.
    Mein Hund bellt nicht, knurrt die Nachbarn nicht an oder sonstiges in die Richtung. Die Nachbarn sehen meinen Hund eigentlich nie. Und wir laufen im Hausflur (EG) nur mit Leine.
    In der Wohnung ist die Tierhaltung verboten.
    Aber mein Hund kommt ja nur zu Besuch, kann die Hausverwaltung dies Verbieten?
    Mit freundlichen Grüßen Patricia:)

    • Mietrecht.org
      21.02.2017 - 15:00 Antworten

      Hallo Patricia,

      genau um Ihre Frage geht es im Artikel oben – lesen Sie am besten nochmals in Ruhe nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cathrin
    20.03.2017 - 14:27 Antworten

    Sind Besuchshunde im Treppenhaus an der Leine zu führen? Wie verhält es sich, wenn Kinder im Haus wohnen, die Angst vor Hunden haben?

    Hundehaltung ist im übrigen lt. Mietvertrag nicht erlaubt.

    LG Cathrin

  • Ursula L.
    07.04.2017 - 06:38 Antworten

    Ich habe schon über vierzig Jahre mit mündlicher Zustimmung meines Vermieters, der aber schon lange verstorben ist, zwei Hunde in meinem Haushalt gehabt. Mein letzter Zweithund mußte ich vor etwa zwei Jahren einschläfern lassen, so das ich nur noch einen hatte. Eine Freundin von mir ist in eine Notlage geraten und bringt mir ein paarmal stundenweise ihren Hund, aber nie über Nacht. Nun mußte ich nach fast zehn Jahren auch meinen letzten eigenen Hund einschläfern lassen. Bin aber froh das ich den Hund meiner Freundin weiter in Obhut nehmen kann. Er lenkt mich ab, es ist ein sehr ruhiger und angenehmer Hund. Nun droht mir meine Vermieterin mit fristloser Kündigung wenn ich den Hund weiter bei mir aufnehme. In meinem Mietvertrag sind keine extra Vereinbarungen enthalten. Ich verstehe nicht das ich über vierzig Jahre immer zwei Hunde halten durfte ohne das es irgendwelche Beanstandungen gab und man jetzt so mit mir verfährt.

    LG Ursula L.

  • Stui
    10.04.2017 - 23:03 Antworten

    Hallo zusammen,

    mein Freund und ich wohnen bereits seid 2 Jahren in unserer Wohnung und fühlen uns auch sehr wohl. Es ist ein 6 Parteien-Haus mit unterschiedlichen Wohnungseigentümer die ihre Wohnungen vermieten und einer separaten Hausverwaltung ist vorhanden.

    Schon als kleines Kind habe ich mir einen Hund gewünscht und jetzt wo wir in unseren eigenen 4 Wänden sind ist der Wunsch nach einer Fellnase immer noch da.

    Wir haben in unseren Bekanntenkreis viele Hundehalter und wenn die uns besuchen sind auch ab und an Hunde mit dabei.

    Ab und zu haben wir auch 3-4 Tage einen Hund zu besuch mit dem wir auch super klar kommen und am liebsten gar nicht mehr her geben möchten.

    Vor einigen Tag hat uns die Besitzerin gefragt ob wir ca. 2 Monate auf ihren Hund aufpassen können. Sie kann es aus gesundheitlichen Gründen für diesen zeitraum leider nicht. Wir würden es natürlich sofort machen und ich helfen wollen. Jetzt gibt es da aber vielleicht ein Problem.

    In unserem Mietvertrag bzw. Hausordnung steht, dass es nur mit der Erlaubnis des Vermieters erlaubt ist einen Hund zu halten.
    Wir haben vor einiger Zeit unseren Vermieter gefragt ob wir einen Hund in unserer Wohnung halten dürfen. Dies wurde verneint mit der Begründung, es wurde mal in eine Eigentümerversammlung beschlossen, dass Hundehaltung nicht gestattet ist und wir ja hellen Teppich im Büro und Schlafzimmer haben.

    Wie sieht es denn jetzt aus mit dem Hundebesuch für ca. 2 Monate. Ist das erlaubt?
    Leider finde ich online für so einen Zeitraum keine Angaben und ich meine mal gehört zu haben, das es eine Art zeitliche Begrenzung für Hundebesuch gibt?!

    Wir wollen unsere Bekannte unterstützten und vermeiden das der Hund in ein Heim oder zu komplett fremden Leuten kommt. Er hat uns bereits als Rundelmitglieder akzeptiert. ;-)

    Wir freuen uns auf jede Antwort.

    Liebe Grüße
    Stui

  • Isabelle
    17.05.2017 - 09:43 Antworten

    Hallo! In unserem Mietvertrag steht ein Tierhaltungsverbot, was auch ok ist. Jetzt wollte uns allerdings meine Mutter mit ihrem Hund für 3 Tage (Sonntag bis Mittwoch) besuchen und auch bei uns übernachten. Dies hat uns der Vermieter verboten. Ist er im Recht? Oder ist ein kurzfristiger Aufenthalt des Hundes mit Halter inkl. Übernachtung dennoch erlaubt. Danke für Ihre Antwort.

  • ThiNe
    01.06.2017 - 23:49 Antworten

    Hallo zusammen!

    Wir haben ein etwas anderes Problem.

    Wir sind vor zweieinhalb Jahren in unsere Wohnung (Terrasse und Gemeinschaftsgarten) mit zwei Katzen gezogen. Dies war erlaubt und von den tierlieben Vermietern gewünscht. Die Katzen sind und waren immer Freigänger; hierzu der Kommentar der Vermieter: “Jetzt gehört den Katzen der Garten!”

    Zwei Jahre war alles in Ordnung, bis die Vermieter – welche übrigens nicht im Haus wohnen – sich zwei Hunde aus dem Urlaub mitgebracht haben. Bei zwei, drei Besuchen der Vermieter – deren Kinder mit uns im Haus wohnen – haben wir festgestellt, dass unsere Katzen Angst vor den Hunden haben. Dieses geschuldet durch nichtanleihnen der Hunde im Garten, jagen der Katzen, kontinuierliches Gebell. Für die Vermieter kein Problem.

    Wir wiesen hierauf hin. Dann baten wir, dass sich die Vermieter doch kurz anmelden sollen, um die Katzen reinzuholen – was bei umtriebigen Katzen schon schwierig ist. Leider klappt das mit den Vermietern nicht so gut. Situation schon etwas angespannt.

    Je mehr wir den Vermietern entgegen gekommen sind, desto dreister wurden sie. Jetzt verbringen sie schon zwölfstunden Tage im Garten in dieser Zeit unsere Katzen bei schönstem Wetter eingesperrt. Wir im Übrigen auch, da sich die Tür von außen nicht verschließen lässt.

    In welchem Maße müssen wir die Hundebesuche nun dulden? Entgegenkommen zeigten wir ja bereits.

    Danke, ThiNe

  • Susanne Friedrich
    19.06.2017 - 13:29 Antworten

    Hallo,

    mein Exfreund und ich haben eine Mietwohnung in dem Haus unseren damaligen besten Freundes bezogen. Das Haus gehört eigentlich den Eltern, der beste Freund, wie die Eltern leben aber in einem extra Haus und nicht mit in dem Mehrparteienhaus.

    Vor zwei Jahren, als wir einzogen, fragten wir ob immer mal ein Hund von uns (wir haben 3) mit nach Hause darf. Sie sind eigentlich auf einem extra Grundstück mit beheizter Halle und großem Garten. Aber wenn mal einer krank ist oder sie aus irgendwelchen Gründen nicht zusammen sein konnten, haben wir immer einen mit nach Hause genommen, dass er nicht alleine ist.

    Im Mietvertrag steht nur mit Erlaubnis.

    Aber uns wurde mündlich gesagt, dass es kein Problem ist.

    Zwei Hunde waren dauerhaft in der Wohnung um sich an uns zu gewöhnen. Alles kein Problem.

    Nun, nach zwei Jahren in der Wohnung haben wir uns getrennt. Ich hab mich mit dem besten Freund gestritten und nun wurde es mir komplett verboten meinen Hund mit zu bringen.

    Mein Hund ist nicht regelmäßig da und auch nur wenn ich zu hause bin. Ich hab ihn abends mitgebracht und morgens wieder mit genommen. Er ist zwar groß, hat aber noch nie Ärger gemacht und bellt nicht und wurde bis jetzt ja auch immer geduldet.

    Darf der Vermieter mir gleich gänzlich einen Hundebesuch verbieten?

    Der korrekte Satzlaut war: wir möchten keine Hunde mehr im Haus.

    Ist das rechtlich gesehen in Ordnung
    ?

    Liebe Grüße

  • Julia H.
    08.09.2017 - 11:06 Antworten

    Hallo.

    Ich habe einen Hund und halte mich am Wochenende in der Wohnung meines Freundes auf. Unter der Woche bin ich nicht da, da ich studiere. Im Mietvertrag steht, dass eine Haltung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sei.

    Zählen mein Hund und ich als Besuch oder wird der Hund in der Wohnung gehalten.
    Welche Konsequenzen können wir erwarten, wenn der Hund länger als ein paar Stunden in der Wohnung ist. Und wie sieht das dann mit der Kündigungsfrist aus. Kann uns der Vermieter unverzüglich vor die Tür setzen?

    Dankeschön.
    Liebe Grüße.
    Julia

  • Stefan
    24.03.2018 - 10:09 Antworten

    Hallo,
    was ist wenn man in einem Gewerberaum gewerblich Hunde betreut und diese Hunde z. B. mit in seine privat Wohnung nimmt, um sich was zu essen zu machen, ein Kaffee trinken will etc.
    Ist das gesetzlich erlaubt oder ist das verboten, weil man gewerblich Hunde betreut?
    Oder dürfen sich die Hunde nur in dem Gewerberaum aufhalten?
    MfG
    Stefan

  • N.S.
    04.05.2018 - 19:51 Antworten

    Hallo.
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Es sind 2 Parteien im Haus die je einen Hund haben. Diese sind wirklich brav und leise. Doch die eine Partei erhält jedes Wochenende von Freitags bis Sonntags und Feiertage Besuch ihrer Tochter. Die ihren Hund ständig bellen lässt. Das fängt schon morgens früh an. Auch wenn die Dame mit dem Hund aus der Wohnunstür kommt, schießt er ein Stück auf mich zu und ist aggressiv am bellen. So das ich schon Angst habe das er irgendwann mich oder meine Tochter (8 Jahre ) beisst.
    Habe auch schon mit meiner Vermieterin gesprochen (es fühlen sich mehrere Parteien gestört ) , doch diese unternimmt nichts.
    Kann die Vermieterin wirklich nichts machen? Muss ich das wirklich dulden?

  • A.Z.
    04.06.2018 - 13:18 Antworten

    In meinem Vertrag wurde hinter “Tiere nach Absprache erlaubt” handschriftlich in meinem Beisein “außer Hunde” ergänzt. Die Vermieterin begründete dies damit, dass in den unteren Etagen Arztpraxen seien mit denen dies so vereinbart sei. Auf spätere Rückfrage, Besuche seinen sicherlich davon ausgeschlossen, verneinte sie dies jedoch.

    Ich verstehe es aber so dass dies nicht verboten werden kann (trotz Arztpraxen) wenn die Hunde ruhig, nur selten, unter Aufsicht die Wohnung besuchen?

  • Nicole
    18.07.2018 - 08:13 Antworten

    Guten Tag,
    durch die neue Gesetzeslage für die Einführung von Welpen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland, kann die belgische Züchterin unseres Hundes (inzwischen verstorben) die nach Deutschland verkaufen Welpen erst nach 15 Wochen an die neuen Besitzer übergeben. Dass bedeutet, dass die für Welpen wichtige Präge- und Bindungsphase ins Wasser fällt.
    Da wir für die Züchterin auch als Dogsitter tätig sind, würde die Züchterin gerne die nach Deutschland verkauften 1 bis 2 Welpen für 1 bis 2 Wochen zu uns geben, damit die Kleinen die große, weite Welt kennenlernen. Es geht um 2 bis 4 Würfe im Jahr und die Hunde sind stubenrein, wenn diese zu uns kommen. Ach ja, die Hundehaltung ist laut Mietvertrag nicht generell verboten, wir müssen nur bei der Anschaffung eines neuen Hundes eine Erlaubnis einholen, Gasthunde werden im Mietvertrag nicht geregelt.
    Jetzt die Frage, wie weit die Umsetzung dieses Plans mögliche ist, wie oft, wie lange und wie viele Welpen dürften wir pro Wurf als Besuch bei uns aufnehmen?
    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe und einen schönen Tag.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

    • Mietrecht.org
      18.07.2018 - 12:22 Antworten

      Hallo Nicole,

      wenn Sie Hunde gewerblich betreuen, hat das nichts mit “Besuch” zu tun.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hildegard Borde
    07.09.2018 - 13:43 Antworten

    Guten Tag,
    ich wohne seit 42 Jahren ohne jegliche Beschwerde mit meinen Katzen in einer Mietwohnung. Meine Nachbarin links von mir bekommt täglich Besuch von ihrer Tochter mit einem Hund, einem Frenc Bulldog. Der Hund kann Katzen nicht leiden und riecht sie durch die Tür. Er versucht mittlerweile mit Gewalt und Duldung der Tochter über den Balkon unter dem Seitengeländer zu mir rüberzukriechen, damit er meine Katzen angreifen kann. Auch springt er aus geichen Gründen täglich an meine Wohnungstür und verschmutzt und verkratzt sie. Mehrere freundliche Gespräche mit der Mutter dieses doch bitte abzustellen haben keine Besserung gebracht. Ein Gespräch mit der Tochter endete vor einer Woche im Streit. Sie meint ihr Hund dürfe das alles. Seit dem Streit bringt die Tochter den Hund täglich, sobald sie bei ihrer Mutter in der Wohnung ist nach draußen auf den Balkon bis zum Geländer meines Balkons Der Hund versucht dann sofort die Abgrenzungssteine, die meine Katzen daran hindern zu meinen Nachbarn rüber zu gehen, wegzuschieben. 2Mal ist es ihm fast gelungen bei mir einzudringen. Muß ich das alles dulden oder gibt es dazu ein Mietrecht?
    Mit freundlichen Grüßen

  • Denise Höppner
    12.09.2018 - 11:20 Antworten

    Hallo
    Ich wohne momentan bei meinem Mann, da wir umziehen in eine gemeinsame Wohnung. Bis Freitag wohne ich mit unserem Hund hier, der ab und an bellt wenn sich im Hausflur was tut. Ansonsten ist er lieb und ruhig, zeigt nur ab und zu anderen Personen gegenüber, das er Angst hat, weil sie fremd sind.
    Darf mein Mann mich und den Hund in seiner Mietwohnung beherbergen bis es zum Umzug kommt? Im Mietvertrag ist nichts ersichtlich.
    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      12.09.2018 - 11:37 Antworten

      Hallo Denise,

      auf Ihre Frage geht der Artikel oben ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M.
    13.09.2018 - 10:43 Antworten

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn wir aus persönlichen Gründen, 2x in der Woche für 2-3 Std. einen Hund in der Wohnung zu Besuch haben? Davon ist man dann auch locker eine halbe Stunde mit dem Tier draußen spazieren. Ist das erlaubt?

    Danke,
    M.

  • julia
    31.01.2019 - 12:16 Antworten

    Hallo, in meinen Mietvertrag sind Tiere (Hund/Katze) nicht grundsätzlich verboten, sondern bedarf einer Zustimmung des Vermieters. Ist es mir nun Untersagt für 2 Tage eine Katze aufzunehmen?

  • Ilker
    01.04.2019 - 17:21 Antworten

    Hallo
    Wie wäre es denn in diesem Fall?
    Es geht darum das ich einen Pitbull möchte.
    Mein Vermieter (Haus mit einem Garten/Familiengebiet) sagt allerdings er ist dagegen, weil die Wohnsiedlung sich dadurch gestört fühlen würde. Daraufhin habe ich Unterschriften gesammelt von den Nachbarn ob sie dagegen sind oder nicht. Keiner war dagegen.
    Nachdem er die Unterschriften sah, sagte er einfach er möchte es von sich aus nicht.
    Im Mietvertrag sind Hunde erlaubt.

    Meine Frage wäre ob ich den Hund bei einem Bekannten mit einem riesigen Grundstück (als Wachhund) anmelden kann und ihn dann auch zu Besuch zu mir holen darf. Er wird ca 200m von mir entfernt wohnen und auch dort schlafen können.
    Wie lange dürfte der Hund dann bei mir bleiben ohne Unterbrechung oder ist es überhaupt möglich das ich so vorgehe?

    Mein Vermieter sagte sobald wir einen Pitbull haben kündigt er uns fristlos. Wenn man es so betrachtet ist der Hund ja nur zu Besuch bei uns.

  • Philipp
    22.07.2019 - 22:55 Antworten

    Hallo,

    ich bin der Sohn eines Vermieters. Eine unserer Mieterinnen bekommt in letzter Zeit immer mal wieder Besuch und dieser bringt einen Schäferhund mit in die Wohnung. In der Wohnung ist der Hund größtenteils ruhig, sobald er allerdings im Treppenhaus jemanden sieht, den er nicht kennt, fängt er sofort an zu bellen. Als Grund dafür wird dann genannt, er hätte Angst vor Menschen, die er nicht kennt. Ich habe allerdings auch etwas Angst vor Hunden, vor allem wenn sie mich so ankläffen. Dies führt dementsprechend dazu, dass ich die eigene Wohnung immer mit einem unguten Gefühl verlasse aus Angst, diesem Hund ja wieder begegnen zu können. Muss ich das dulden oder kann ich etwas dagegen tun?

  • Erich Friedberger
    11.08.2019 - 15:02 Antworten

    Hallo,

    ich bitte um aussagekräftige Information:

    Ich bin Vermieter und habe im Dachgeschoß an eine Frau seit 6 Jahre vermietet und plötzlich hat Ihre
    Tochter, (alleinstehend) nur 200 Meter entfernt einen Mops angeschafft. Vermutlich wegen ihrer
    Berufstätigkeit bleibt dieser Hund seit Monaten öfters wöchentlich 3 volle Tage mit Übernachtung bei der Mutter also bei mir in der vermieteten Wohnung. Im Mietvertrag steht in der Hausordnung das Hunde nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden dürfen. In einer zusätzlichen Vereinbarung mit beidseitiger Unterschrift steht nochmals das halten von Haustieren ist nicht erlaubt. Abmahnungen und fristlose Kündigung wurde bereits erteilt ohne Reaktion von der Mieterin.
    Auskünfte von Haus und Grund raten mir von einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen wenig Erfolg ab. Wenn ich Ihre Kommentare lese hätte durchaus gerichtlichen Erfolg.
    Was empfehlen Sie mir?

    • Mietrecht.org
      12.08.2019 - 11:17 Antworten

      Hallo Erich,

      ich würde Ihnen empfehlen, der individuellen rechtlichen Einschätzung zu folgen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lg
    06.06.2020 - 08:13 Antworten

    Wir haben zur Zeit einen kleinen Hund zu Besuch, da wir für eine Freundin, die ihn aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht halten kann, auf ihn aufpassen müssen.
    Der Hund ist völlig ruhig, bellt nie und macht auch nichts kaputt.
    Wir tragen ihn immer vom Hof (wir wohnen auf einem Hof & der Vermieter wohnt auch dort) runter & lassen ihn erst auf der gegenüberliegenden Seite auf die Wiese. Alles was der Vermieter & auch evtl Nachbarn von dem Kleinen mitbekommen könnten ist, dass wir ihn auf dem Arm vom Hof tragen.
    Nun hat sich der Vermieter beschwert. Er fing an uns zu beleidigen und meinte, er ruft das Ordnungsamt & er kommt dann ins Tierheim.

    Wie ist das rechtlich gesehen? Dürfen wir weiter auf ihn aufpassen, oder müssen wir dafür sorgen, dass wir jemand anderen finden, der ihn nimmt?…

    Im Mietvertrag steht NICHTS über Tierhaltung oder Tierbesuch..

    Was können wir tun?

    • Mietrecht.org
      06.06.2020 - 08:53 Antworten

      Hallo Lg,

      Ihre Frage wird im Artikel oben beantwortet. Lesen Sie am besten nochmals nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pia
    02.12.2020 - 18:06 Antworten

    Laut Mietvertrag ist es uns nicht gestattet Katzen oder Hunde zu halten. Aber wie würde es aussehen wenn ich als Nebenverdienst 4 mal die Woche für ein paar Stunden auf einen Hund aufpasse? Darf unsere Vermieterin dagegen etwas sagen?

    • Mietrecht.org
      03.12.2020 - 08:28 Antworten

      Hallo Pia,

      wenn Sie in Ihrer Mietwohnung ein Gewerbe betreiben wollen, sollten Sie das in dem fall von der Vermieterin genehmigen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tupy
    02.03.2021 - 09:11 Antworten

    Zu uns kommt ab und zu ein oder zweimal die Woche ein Hund zu Besuch inkl. Übernachtung. Demnach sind wir keine Hundebesitzer bzw der Hund Wohnt hier nicht.
    Wir Wohnen im OG in einem sechs Parteienhaus und jetzt hat sich unser Hausmeister bei der Hausverwaltung Beschwert er würde mehr Dreck hinterlassen als sonst was einen größeren Reinigungsaufwand nach sich zieht. Jetzt möchte die Hausverwaltung bzw. Der Hausmeister von uns 600 Euro aufs Jahr hochgerchnet haben. Der Hund ist von 360 Tagen Höchstens 60 Tage im Jahr bei uns. Ich finde den Betrag unverhältnismäßig hoch und kann die behauptung das er einen so extremen mehr Dreck macht als sonst nicht nachvollziehen.
    Gibts es hierzu regeln? In der Hausordnung steht das Haustiere gestattet sind sofern sie niemanden belästigen und die Vermieter Einverstanden sind.

    • Mietrecht.org
      02.03.2021 - 09:19 Antworten

      Hallo Tupy,

      ein Hund als Besuch muss der Vermieter ganz einfach dulden. Anders kann es aussehen, wenn Sie regelmäßig einen Hund betreuen und dass ggf. sogar gewerblich. Bei normalem Besuch sehe ich keine Notwendigkeit für die Erhöhung der Nebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michel D.
    07.06.2021 - 14:29 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir haben aktuell ein Angebot in eine Mietwohnung einzuziehen. Der Vermieter möchte ausdrücklich keine Haustiere in der Wohnung.

    Nun hüten wir seit ca. 1Jahr einen kleinen, sehr gut erzogenen Hund (1 Woche / Monat) und können uns von dieser Vorstellung nicht lösen.

    Haben Sie eventuell eine Empfehlung wie man in dem fall am besten in die Verhandlung tritt?

    Denn wir sollten das auf jeden Fall melden, bevor wir einziehen, um kein recht zu verletzen?

    Über einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar!

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

    Michel Dickler

    • Mietrecht.org
      08.06.2021 - 20:12 Antworten

      Hallo Michel,

      sprechen Sie offen mit dem Vermieter – anderes wird es nicht gehen, ohne das Vertrauen zu schädigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • B. Schäfer
    20.08.2021 - 10:34 Antworten

    Hallo,
    die Mieter unseres Hauses haben sich getrennt. Die Frau verblieb mit den gemeinsamen Kindern in der Wohnung während der Mann auszog. Der Mietvertrag läuft seitdem nur noch auf die Frau.
    Kurz nach dem Auszug hat sich der Mann einen großen Hund zugelegt.
    Seit mehreren Monaten kommt der Vater täglich für mehrere Stunden, teilweise auch über Nacht mit seinem Hund ins Haus, um dort die Frau in der Haushaltsführung, insbesondere Kinderbetreuung, zu unterstützen.
    Der Hund verbleibt auch zeitweise bei der Frau und den Kindern während der Mann Erledigungen macht.
    Angesprochen auf das im Mietvertrag festgehaltene Verbot der Hundehaltung, gab der Mann an, er sei ja lediglich Besuch und er müsse schließlich seinen väterlichen Pflichten nachkommen. Außerdem führe er nicht Buch über die Zeiten in denen der Hund im Haus sei.
    Andere Mieter im Haus (Kellerwohnung) geben an, der Hund sei definitiv täglich über längere Zeit im Haus. Zum Teil werden die Mieter durch den Hund geweckt wenn dieser morgens raus muss um sein Geschäft zu erledigen.
    Liegt hier ein Verstoß gegen das Hundehaltungsverbot vor und liegt ein Sonderkündigungsrecht vor?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Schäfer

    • Mietrecht.org
      20.08.2021 - 12:45 Antworten

      Hallo B. Schäfer,

      so wie ich es einschätze, lebt der Hund nicht in der Wohnung sondern ist tatsächlich nur zur Besuch vor Ort. Siehe Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sascha
        14.10.2021 - 09:35 Antworten

        Hallo,
        Meine Partnerin wohnt in einer Mietwohnung welche über 100 km entfernt wohnt.
        Im Mietvertrag wurden keine größeren Haustiere gestattet, sie wohnt seit knapp 10 Jahre dort, jedoch wurde ihr vor 3 Jahren eine Ausnahmegenehmigung erteilt, das Sie sich einen Hund halten darf. Nun hatte sie sich vor 3 Jahren einen Hund geholt. Der Vermieter möchte aber nicht das mein Hund dort beherbergt wird.
        Ist es ein Problem, wenn ich am Wochenende Samstag mittags/Nachmittag bis Montags früh 6-7uhr bei ihr zu Besuch bin

        • Mietrecht.org
          14.10.2021 - 10:20 Antworten

          Hallo Sascha,

          danke für Ihren Beitrag. Wie Mieter und Vermieter mit Hunden zu Besuch umgehen, lesen Sie oben im Artikel.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Björn Frey
    02.12.2021 - 13:50 Antworten

    Mein Sohn überlässt mir regelmäßig für 2-4 Wochen einen seiner zwei Hunde. Beide Hunde sind bei ihm gemeldet, versichert und er bezahlt auch die Steuern für die Tiere an seinem Wohnort. Des Weiteren habe ich die schriftliche Erlaubnis meines Vermieters, sogar dauerhaft einen Hund zu halten. Oft ist auch Wochen lang kein Hund zu Besuch. Jetzt hat ein weiterer Mieter bei der Stadt in der ich lebe angegeben, das ich einen Hund halten würde, was aber definitiv nicht der Fall ist. Die Stadt fordert mich jetzt auf, den Namen und die Adresse meines Sohnes zur Verfügung zu stellen und da habe ich doch Ressentiments. Ich habe der Stadt schriftlich die Situation erläutert und erhalte jetzt diese Aufforderung. Muss ich dieser nachkommen? Und wie lange darf in dieser beschriebenen Situation ein Hund am Stück zu Besuch bei mir sein, ohne das es mir von der Stadt als Haltund des Tieres ausgelegt werden kann. Wie gesagt, der Vermieter ist hier nicht das Problem.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.

    Mit besten Grüßen
    Björn

    • Mietrecht.org
      02.12.2021 - 19:29 Antworten

      Hallo Björn,

      Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht wirklich. Geben Sie doch einfach bekannt, wem der Hund gehört.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kramer Stephanie
    11.12.2021 - 13:48 Antworten

    Mein Freund hat 2 Hunde ein Großen und ein kleinen ich 2 mittelgroße weil meine Wohnung größer ist und ich auch 2 kinder habe schlafen wir oft bei mir können wir da Probleme bekommen?

    • Mietrecht.org
      11.12.2021 - 17:29 Antworten

      Hallo Stephanie,

      danke für Ihren Kommentar. Sie fragen ja nicht ohne Grund, Sie vermuten vielleicht schon Schwierigkeiten. Ich persönlich würde es als Vermieter oder Nachbar auch kritisch sehen, wenn plötzlich vier Hunde in einer Wohnung aufhalten. Gegen normalen Besuch spricht sicherlich nichts, es darf halt nur nicht darüber hinausgehen. Lassen Sie die Sache im Zweifel rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mirko
    25.01.2022 - 20:33 Antworten

    Hallo,

    Ich wohne in einer Mietwohnung, die Hundehaltung ist von Seiten des Vermieters nicht gewünscht. Nun bekommt meine Freundin aber demnächst einen anerkannten Assistenzhund, ähnlich einem Blindenhund. Sie wohnt nicht bei mir, wäre aber natürlich oft zu Besuch und würde auch hier übernachten. Dann soll auch der Hund hier zu Besuch sein, denn sie ist auf ihn im Alltag angewiesen. Der Hund hat eine besondere Ausbildung, bellt also z.b. nicht. Kann der Vermieter den Besuch eines Assistenz Hundes einschränken?

    Vielen Dank für Auskünfte.
    Mirko

  • Linda
    03.09.2023 - 07:12 Antworten

    Dazu eine Frage:

    Im Mietvertrag wurden 2 Hunde und 4 Katzen vereinbart. Da wir auf einem Dorf leben und eine normale Katzenklappe haben, kommen immer wieder Nachbarskatzen ins Haus (uns stört es nicht). Jetzt hatte die Vermieterin gemeint, dass die Besuchskatzen uns gehören würden (unsere Tiere sind kastriert und können keinen Nachwuchs bekommen, ausserdem ist ein Hund im April verstorben) was jedoch nicht stimmt und hatte mir eine Abmahnung geschrieben, worauf ich darauf hinwies, dass wir eben seit April nur einen Hund und unsere Freigängerkatzen haben und die restlichen Katzen Nachbarskatzen sind und uns eben nicht gehören. Bisher hatten die Katzen noch nichts zerstört. Auch haben die Tiere nur in extra dafür vorgesehenen Toiletten uriniert und gekotet. Anders jedoch sieht es in einem Kellerraum aus, in dem ein Fenster (schon immer) fehlt und in dem immer wieder Tiere (ich denke, dass es anhand der Losung Marder sind) rein und raus gehen und sich dort auch teilweise erleichtern. Ich hatte dies dem Vermieter mehrfach mitgeteilt. Hab deswegen auch die Kellertür ins Haus versperrt, da dort auch schon an der Kellertür gekratzt wurde und ein Schaden entstand. (der Keller hat einen Lehmboden und die Tiere / das Tier hatten dort auch gebuddelt)

    • Mietrecht.org
      04.09.2023 - 08:37 Antworten

      Hallo Linda,

      eine Idee wäre mit einer technischen Lösung dafür zu sorgen, dass nur Ihre Katzen das Haus betreten können. Ich denke an einem Chip am Halsband oder Ähnliches.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ronin
    28.12.2023 - 14:35 Antworten

    Was mich interessiert, in dem Miethaus (7 Parteien) in dem ich lebe, sind laut Mietvertrag Haustiere wie generell nicht erlaubt. In einigen Wohnungen werden Katze und Hunde gehalten. Als Hunde werden Chihuahua und ein junger Pudel gehalten.

    Kann sich nun der Mieter gegen einen weiteren Hund meinerseits wie z.B. ein Labrador aussprechen?

    Ich habe in der Vergangenheit eine Anfrage an die Hausverwaltung bzgl. eines Hundes geschickt. Es kam keine klare Antwort nur, dass man ein Bild von dem Hund haben möchte. Generell habe ich kein Problem ein Bild von einem Hund an die Hausverwaltung zu schicken. Nur sehe diese Art der Antwort eher als Schikane an… Ich setze mich mit einem Züchter in Verbindung… und sicke ein Bild des Hundes… Und ich frage mich welche Sinn diese Methode mit sich bringt?

    Ich hätte eher an eine Antwort in Form von welche Hunderassen nicht erlaubt sind wie z.B. Kampfhunde, Jagdhunde…

    • Mietrecht.org
      28.12.2023 - 14:42 Antworten

      Hallo Ronin,

      Sie können als Mietmieter leider nichts unternehmen. Mögliche Maßnahmen müssen Sie dem Vermieter überlassen. Unabhängig davon, sind Ihnen die Inhalte der anderen Mietverträge vermutlich nicht bekannt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex
    12.02.2024 - 14:45 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgende Situation, welche mich beschäftigt. Nur aufgrund einer schriftlichen Erlaubnis halte ich in meiner Mietwohnung zwei Katzen.
    Nun habe ich erst kürzlich für eine Woche zwei weitere Katzen bei mir daheim betreut (Urlaubsbetreuung). Nach einer Woche wurden diese durch ihre Besitzerin bei mir wieder abgeholt. Mein Vermieter hat dies mitbekommen und mich unverzüglich schriftlich abgemahnt. Ist seine schriftliche Abmahnung in diesem Fall zulässig? Es waren ja nicht meine eigenen Katzen, sonder ja nur eine Urlaubsbetreuung.

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      14.02.2024 - 10:42 Antworten

      Hallo Alex,

      weisen Sie darauf hin, dass die Katzen nur zu Besuch bei Ihnen waren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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