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Wasserschaden: Wer zahlt und übernimmt die Beseitigung?

Wasser ist zerstörerisch. Das weiß jeder, der schon mal einen Wasserrohrbruch in der Wohnung erlebte oder von den Überschwemmungskatastrophen 2003 und 2013 betroffen war. Da es dann oft um richtig viel Geld geht, sollte man als Eigentümer oder als Mieter wissen, welche Rechte man hat, welche Versicherungen in Anspruch genommen werden können und inwieweit Mieter die Miete mindern können. Es gilt, den materiellen Schaden nicht noch durch finanzielle Nachteile auszuweiten.

Die Fallvarianten sind vielgestaltig. Es kommt darauf an, wie der Wasserschaden entstanden ist (Überschwemmung, Rohrbruch, Rückstau, Wolkenbruch), in welcher Beziehung er sich ausgewirkt hat (Gebäudeschaden, Hausratsschaden) und wer unter Umständen dafür verantwortlich gemacht werden kann.

1. Welche Versicherung trägt welche Kosten?

Im Idealfall gibt es Versicherungen. Hat der Eigentümer keine Gebäudeversicherung oder hat der Mieter keine Hausratversicherung abgeschlossen, trägt er den Wasserschaden in der Regel ausschließlich selbst. Soweit der Mieter für den Schaden nicht selbst verantwortlich ist, kann er allenfalls die Miete mindern.

Zur Regulierung eines Wasserschadens kommen die Gebäudeversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung in Betracht. Die Umschreibung und Erfassung des Deckungsumfangs der jeweiligen Versicherung ist eine komplexe Angelegenheit. Sie erfordert ein intensives Studium  der Versicherungsbedingungen.

1.a. Deckungsumfang der Gebäudeversicherung

Jeder Eigentümer einer Immobilie sollte eine Gebäudeversicherung besitzen. Ist die Immobilie bankfinanziert, ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung Bedingung der Darlehensgewährung. Sie dient der Sicherheit der Bank. Die Gebäudeversicherung zählt zu den Elementarversicherungen und beinhaltet als „verbundene Gebäudeversicherung“ auch die Leitungswasserversicherung.

Zur Feststellung des Deckungsumfanges ist auf die Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung zu verweisen. Lesen Sie also im ersten Schritt Ihre Versicherungspolice! Lesen Sie die Police auch in Verbindung mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen, also das berüchtigte, aber maßgebliche Kleingedruckte (VGB).

Nicht alle denkbaren Schäden durch Wasser sind gleichermaßen versichert. Ein Wasserschaden kann durch Regen, erhöhtes Grundwasser, Hochwasser oder Wassereintritt im Dach infolge eines Sturms verursacht werden. Es kommt auf Ihre Police an, welcher Schaden im Einzelfall abgedeckt ist.

Nicht versicherte Risiken sind unter dem Titel „Nicht versichert sind Schäden, die …“, nachzulesen.

Grundsätzlich deckt die Leitungswasserversicherung nach der Definition in den VGB vornehmlich Schäden (innerhalb versicherter Gebäude auch Forst- und Bruchschäden) ab, die

  • durch das Austreten von Leitungswasser aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
  • aus dem mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen und Schläuchen der Wasserversorgung,
  • aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung und
  • Sprinkler- oder Berieselungsanlagen

verursacht werden. Angesichts der Vielzahl möglicher Sachverhalte lässt sich das Risiko nur allgemein definieren. Nach der Definition ist zu entscheiden, ob Ihr Fall versichert ist oder nicht. Hier kommt es auf echte Details an.

Also nochmals in anderen Worten: Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- oder Abweisungsrohren der Wasserversorgung, der Heizung oder Sprinkler- und Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Versichert sind Schäden durch Leitungswasser, das durch Rohrbruch, Forst, Korrosion oder sonstige Undichtigkeiten ausgetreten ist.

Nicht in der Gebäudeversicherung versicherte Risiken

  • Vom versicherten Leitungswasserschaden sind nicht versicherte Schäden durch Plansch- Reinigungs- Hoch- und Regenwasser abzugrenzen. Wirft die Putzfrau also den Putzeimer um, ist der Schaden am Parkettboden nicht durch Leitungswasser verursacht.  Auch Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind nicht versichert, da das Grundwasser nicht aus Leitungen austritt.
  • Nicht versichert sind ausdrücklich Witterungsniederschläge und ein durch diese hervorgerufener Rückstau in der Kanalisation. Ebenso ausgeschlossen ist das Öffnen der Sprinkleranlage wegen eines Brandes oder das Auslaufen des Wassers aus einem Aquarium. In Fall der Sprinkleranlage kommt die Feuerversicherung in Betracht. Sie ist in der Regel ebenfalls Bestandteil der Gebäudeversicherung.
  • Ursprünglich waren nur die Wasserleitungen innerhalb eines Gebäudes erfasst. Neuerdings zählen auch Zuleitungsrohre und Heizungsrohre, die sich auf dem Grundstück (also außerhalb des Gebäudes) befinden, dazu. Die Deckung umfasst Wasseraustritt infolge von Bruch- und Korrosionsschäden sowie Dichtungs- und Verstopfungsschäden. Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des versicherten Gebäudes sind meist nicht versichert. Teils sind sie bei einigen Versicherern bis zu einer bestimmten Schadenshöhe prämienfrei mitversichert, bei anderen müssen sie zusätzlich versichert werden.
  • Wer in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnt, kann bzw. muss seine Immobilie zusätzlich gegen das Risiko einer Überschwemmung (Hochwasser) versichern. Allerdings bieten viele Versicherungen eine solche Versicherung angesichts der Erfahrungen mit den Überschwemmungskatastrophen der letzten Jahre kaum noch oder nur noch zu kaum noch tragbaren Bedingungen an. Objekte der Gefährdungsklasse 4 in Überschwemmungsgebieten sind meist überhaupt nicht versicherbar. Ausgeschlossen sind ebenfalls Schäden durch Sturmfluten, Grundwasser oder Deichbruch.
  • Unter Rückstau ist die Überlastung der Kanalisation durch Störungen beim Abfluss von Hochwasser oder starke örtliche Witterungsniederschlägen zu verstehen, durch die ein plötzlicher bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Installationseinrichtungen des Gebäudes verursacht wird. Auch dieses Risiko muss gesondert versichert werden. Dann wird in der Regel auch eine Rückstausicherung im Keller gefordert.
  • Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Schäden, solange das versicherte Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist. Insbesondere ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile regelmäßig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. Wichtig ist dies im Winter, um das Einfrieren und Platzen von Wasserleitungen zu vermeiden. Tut der Eigentümer dies nicht, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

1.b. Deckungsumfang der Hausratversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt vornehmlich die durch das Wasser verursachten Schäden am Gebäude ab. Wird dabei auch Hausrat beschädigt, wird eine Hausratversicherung benötigt.

Eine Hausratversicherung ist für Eigentümer und Mieter gleichermaßen relevant. Zu den versicherten Gefahren gehört ebenfalls die Leitungswasserversicherung. Zusätzlich kann die Überschwemmung des Versicherungsortes sowie der Rückstau versichert werden. Der Deckungsumfang der Leitungswasserversicherung ist mit dem der Gebäudeversicherung weitgehend identisch.

1.c. Deckungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung

Ist der Wasserschaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Eigentümers oder des Mieters verursacht worden, ist der Verursacher verantwortlich und kann auf eine bestehende Privathaftpflichtversicherung zurückgreifen. Diese ersetzt dem Geschädigten den entstandenen Schaden. Die Versicherung ersetzt allerdings nur Fremdschäden, nicht aber Schäden, die man selbst verursacht hat.

Beispiel: Der Mieter im ersten OG lässt die Badewanne überlaufen. Das Badewasser sickert durch den Boden und tropft aus der Decke des Mieters im UG auf dessen Perserteppich. Der Mieter haftet persönlich und kann den Schaden am Perserteppich des Mieters und der Bausubstanz gegenüber dem Eigentümer über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren.

2. Wo zeigt sich der Wasserschaden?

Wo sich der Wasserschaden zeigt, ist sekundär. Entscheidend ist zunächst die Feststellung der Ursache. Danach richtet sich die Entscheidung, ob, inwieweit und vor allem durch wen der Schaden zu ersetzen ist.

Schaden im Keller

Wasserschäden im Keller können unterschiedliche Ursachen haben. Ist aufsteigendes Grundwasser die Ursache, besteht mangels  bestimmungsgemäßen Austritts aus einer Wasserleitung kein Gebäude- und Hausratversicherungsschutz. Zeigt sich feuchtigkeitsbedingter Schimmel an der Wand, fehlt es ebenfalls an der Voraussetzung, dass Leitungswasser ausgetreten sein muss. Gleiches gilt, wenn infolge eines Gewitterregens Regenwasser unter der Kellertür eingedrungen ist. Auch dann zahlt die Gebäude- und Hausratversicherung nichts.

Ist an der Waschmaschine der Zuleitungsschlauch geplatzt und durchnässt das Mauerwerk zum Nachbarhaus, ist zwar Leitungswasser ausgetreten. Die Gebäude- bzw. Hausratversicherung reguliert den Schaden aber nur, wenn Ihnen keine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen werden kann. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie es versäumt haben, einen alten und rissigen Wasserschlauch rechtzeitig auszutauschen oder den Schlauch nicht durch eine zusätzliche Sicherung an der Waschmaschine befestigt haben, um ihn gegen die Erschütterungen beim Waschvorgang zu sichern. In diesen Fällen kann die Versicherung die Vernachlässigung verkehrsüblicher Sorgfaltspflichten einwenden.

Schaden am Gemeinschaftseigentum

Wasserleitungen können als Gebäudebestandteile sowohl Sondereigentum als auch Gemeinschaftseigentum sein. Die Hauptversorgungsleitungen für  Wasser und Heizung und die Hauptabflussrohre sind Gemeinschaftseigentum. Beim Übergang in die Wohnung sind sie Sondereigentum.

In der Regel enthält die Gemeinschaftsordnung eine Regelung, nach der die Gemeinschaft und der Hausverwalter verpflichtet sind, das Gebäude als Ganzes gegen Elementarschäden zu versichern. Damit wird ihm die Verwaltungshoheit auch für die Versicherung des Sondereigentums übertragen. Fehlt ein solcher Passus, sind Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter nach der Rechtsprechung dennoch berechtigt und verpflichtet, das Gebäude als Ganzes zu versichern.

Schaden am Sondereigentum

Der einzelne Wohnungseigentümer hat nur die Möglichkeit, über eine Hausratversicherung sein Sondereigentum einzeln beispielsweise gegen Leitungswasserschäden abzusichern. Voraussetzung ist, dass er in seinem Eigentum wohnt. Hat er die Wohneinheit vermietet, kann er dieses Risiko nicht über eine Hausratversicherung absichern, da diese immer nur für selbstgenutzte Wohneinheiten gilt.

Wasserschäden am Gemeinschaftseigentum werden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch Leitungswasserschäden im Bereich des Sondereigentums sind generell versichert, jedoch bleibt ein Teil des Schadens gemäß den Versicherungsbedingungen oft ausgenommen.

Beispiel: In einer Eigentumswohnung (Sondereigentum) leckt ein Zuleitungsrohr zur Badewanne. Das auslaufende Wasser verursacht einen in der Wohnung des Sondereigentümers und in der Wohnung des darunter liegenden Sondereigentümers einen Leitungswasserschaden. Die Versicherung zahlt den Schaden. Soweit auch die Armatur beschädigt ist, muss der Sondereigentümer diesen Schaden selbst tragen. Armaturen sind nur bei Frostschäden versichert.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren Gebäudeversicherung müsste die Kosten für die defekte Armatur nur dann übernehmen, wenn deren Zerstörung, Beseitigung oder Beschädigung notwendig war, um einen versicherten Schaden am Gemeinschaftseigentum beseitigen zu können (vgle. § 14 IV WEG:  Danach muss der Sondereigentümer das Betreten und die Benutzung der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile gestatten, soweit dies zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist; der hierdurch entstehende Schaden ist ihm zu ersetzen).

3. Wodurch wurde der Wasserschaden verursacht?

Die Feststellung, wodurch der Wasserschaden verursacht wurde, ist entscheidend insoweit, als die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung Wasserschäden nur unter bestimmten Voraussetzungen abdecken. Insoweit ist auf die obigen Ausführungen zur Gebäudeversicherung zu verweisen.

Wasserschaden durch Leitungswasser

Ist der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht,  greift nach der Definition des versicherungsmäßigen Wasserschadens in der Regel problemlos die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung.

Wasserschaden durch undichtes Dach / Regenwasser

Ist der Wasserschaden durch ein undichtes Dach oder Regenwasser entstanden, fehlt es an der entscheidenden Voraussetzung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach das Wasser aus einem Rohrsystem der Wasserversorgung ausgetreten sein muss. In diesem Fall trägt der Eigentümer den Schaden selbst. Ist ein Mieter betroffen,  kommt eine Verantwortung des Vermieters als Eigentümer und dessen Privathaftpflichtversicherung in Betracht, soweit er für den Schaden verantwortlich ist.

Ein Wasserschaden kann diesem Fall jedoch durch die Sturmversicherung abgedeckt sein. Sie schützt vor Schäden, die bei einer Windgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h entstehen. Dann sind Schäden durch Niederschlags- oder Schmelzwasser versichert, wenn das Wasser in ein Gebäude eintritt, weil feste Baubestandteile (Dachziegel) oder ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren durch das Schadensereignis (Sturm) beschädigt oder zerstört wurden.

Wasserschaden durch Abwasser

Auch hier gilt, dass Deckungsschutz in Gebäude- und Hausratversicherung nur dann besteht, wenn das Wasser aus einem Ableitungsrohr der Wasserversorgung ausgetreten ist. Dies kann ein undichter Kanalabfluss sein, nicht aber das infolge eines Rückstaus austretende Wasser. Dieser Fall bedarf einer gesonderten Absicherung.

Wasserschaden durch Hochwasser

Hochwasserschäden bedürfen immer der gesonderten Absicherung. Unter Hochwasser ist die Überflutung des Grund und Bodens durch über die Ufer tretende oberirdische Gewässer oder extreme Witterungsniederschläge zu verstehen.

4. Folgen für die Bewohner

Verursacher des Wasserschadens

Oft gibt es keinen direkten Verursacher des Wasserschadens. Platzt ein Wasserrohr in der Wand, erhält der Eigentümer des Gebäudes Schadenersatz von seiner Gebäudeversicherung, bei Schädigung seines Hausrats von seiner Hausratversicherung.

Hat der Mieter vergessen, den Wasserzulauf an der Badewanne zuzudrehen, steht er als Verursacher fest und muss den Schaden gegenüber dem Vermieter, im Idealfall über seine Privathaftpflichtversicherung, regulieren. Ist sein eigener Hausrat betroffen, kommt die eigene Hausratversicherung in Betracht.

Platzt an der Waschmaschine der Wasserzuleitungsschlauch, ist derjenige verantwortlich, der die Waschmaschine betreibt. In diesem Fall prüft die Gebäude-/Hausratversicherung je nach Art des Schadens, ob sie überhaupt zahlt und wenn sie zahlt, ob sie den Verursacher in Regress nehmen kann. Gemäß § 61 VVG ist der Versicherer von der Leistung nämlich frei, wenn der Versicherte an der Entstehung des Schadens grob fahrlässig oder vorsätzlich beteiligt war. Im Fall der Waschmaschine kommt es darauf an, wie alt der Wasserschlauch und das dadurch bedingte zunehmende Risiko seiner Undichtigkeit war.

5. Aus der Praxis – Tipps für Betroffene

Wer von einem Wasserschaden betroffen ist, muss schnell reagieren. Dies gilt insbesondere unter dem Aspekt, dass sich der Schaden vergrößert, solange das Wasser nicht beseitigt wird. Bevor Sie das Wasser beseitigen, sollten Sie möglichst Fotoaufnahmen machen und Zeugen zu ziehen. Dies ist wichtig, um gegenüber Ihrer Versicherung nachzuweisen, dass die Situation so war, wie Sie sie vortragen.

Wer kümmert sich um die Beseitigung eines Wasserschadens?

Nach Möglichkeit sollten Sie danach umgehend beginnen, das Wasser zu entsorgen. Natürlich können Sie auch einen Handwerker (Sanitärfirma, Hausmeisterservice) beauftragen. Allerdings kostet dies wertvolle Zeit, in der das Wasser möglicherweise sich in Ihren Hausrat weiter hineinfrisst und den Schaden minütlich vergrößert.

Wie wird der Wasserschaden beseitigt?

Ideal ist ein Nasssauger, der auch Wasser aufsaugen kann. Der Füllbehälter wird dann fortlaufend in den Abfluss entleert. Ansonsten sind Sie darauf angewiesen, das Wasser mit Putzlappen aufzusaugen und mühsam mit Eimern wegzuschaffen. Ist der Schaden im Keller eingetreten, können Sie im günstigsten Fall mit einem Besen das Wasser zu einem Abfluss geleiten.

Mit der Wasserbeseitigung sollten Sie alle Türen und Fenster öffnen und für Durchzug sorgen. Nur so gelingt es, die verbleibende Restfeuchtigkeit dauerhaft zu beseitigen. Bei größeren Schäden sollten Sie ein Trocknungsgerät beschaffen, das so dimensioniert ist, dass es die Feuchtigkeit regelrecht hinausbläst. Ansonsten kann auch mindestens ein größerer Ventilator gute Dienste leisten.

Wichtig ist natürlich auch, dass Sie alle Hausratsgegenstände, die durchnässt wurden (insbesondere Kartons, Kleidungsstücke, Bücher und Zeitschriften) entfernen, um zu verhindern, dass sich die verdunstende Feuchtigkeit in den Räumen niederschlägt.

Die Beseitigung und Trocknung des Wasserschadens hängt vom Ausmaß der vorhandenen Wassermenge und davon ab, wie intensiv und mit welcher technischen und personellen Unterstützung Sie vorgehen.

6. Mietminderung für Mieter

Mietern steht ein Minderungsrecht zu, wenn ihre Wohnqualität durch einen Wasserschaden beeinträchtigt wurde, vorausgesetzt natürlich, dass sie den Wasserschaden nicht selbst verschuldet haben. Die Abdeckung des Wasserschadens durch eine Leitungswasserversicherung ändert nichts an dem Umstand, dass der Mieter die Miete mindern kann. Auch wenn der Wasserschaden infolge eines nicht versicherten Risikos eingetreten ist (undichtes Dach, überlaufende Badewanne des oben wohnenden Nachbarn), kann der Mieter unter Umständen dennoch eine Mietminderung geltend machen.

Mietminderung bei Wasserschaden

Steht der Keller unter Wasser, sprach das  AG Osnabrück (ZMR 1987, 342) 5 %  Mietminderung zu. Die völlige Durchfeuchtung der Wohnung aufgrund eines Wasserschadens und die dadurch bedingte Unbewohnbarkeit wurde mit 100 % (LG Berlin MM 1988, 148).

Mietminderung bei Einsatz von Trocknungsgeräten

Bei einer Schimmelbildung infolge eines Wasserschadens wurden einem Mieter 80 % Mietminderung wegen des Einsatzes zweier Trocknungsgeräte über einen Zeitraum von 1, 5 Monaten zugesprochen, zusätzlich wurde ein fristloses Kündigungsrecht bestätigt. Das Gericht stellte darauf ab, dass der Lebensraum innerhalb der Wohnung  durch den Geräteeinsatz und das Abrücken der Möbel von den Wänden unangemessen beeinträchtigt wurde (LG Köln ZMR 2012, 625);

Das AG Schöneberg (WuM 2008, 477) erkannte auf 100 % Mietminderung, da der Einsatz von Trocknungsgeräten das Wohnen unzumutbar machte.

222 Antworten auf "Wasserschaden: Wer zahlt und übernimmt die Beseitigung?"

  • Hansch Peter
    09.01.2014 - 10:44 Antworten

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage:

    Und zwar habe ich eine vermietete Eigentumswohnung. ( Haus mit 8 WE ) In dieser ist einer durch die ISTA ( der Eigentümer) verbauten Zähler defekt gegangen. Das heisst ich habe einen Wasserschaden erlitten, der Kosten NUR für das ausgeflossene Wasser € 5062,– zu Folge hatte. Weiter wurde eine unten liegende, nicht bewohnte Wohnung in Mitleidendschaft gezogen. Inzwischen ist die Hausratsversicherung eingetreten und hat den entstandenen Schaden in der Wohnung bezahlt. Von unserer Hausverwaltung höre ich nun, dass ich von den € 5062,– Kosten Wasser, € 1200,– übernehmen soll. Anscheinend gibt es ein Gesetz, oder Vorgabe die aussagt, dass max. € 1000,– für die Kosten des ausgeflossenen Wassers von der Versicherung bezahlt werden. Die weitere Differenz wurde in Absprache mit dem Eigentümer und der Hausverwaltung von dem Geld das die Versicherung für die betroffene Wohnung mit dem Wasserschaden erstattet hatte, bzw. was nach Abzug aller Kosten übrig blieb mir zusgesprochen, ca. € 2800,– sodass die oben stehenden noch verbleibenden € 1200,– zu Stande kamen.

    Zur weiteren Erläuterung: Mein damaliger Mieter, heute Hartz IV war in dem Zeitraum des Wasserschadens nur selten bis gar nicht in der Wohnung und hat diesen so nicht bemerkt, bzw. hat diese zwischenzeitlich bei Ihrem Lebensgefährten gewohnt, ( Versäumniss der Sorgfaltspflicht ) sodass da nichts zu holen ist, als auch die Kosten an den Vermieter weitergereicht werden.

    Ich hätte gerne gewusst, ob dies rechtens ist, dass der Vermieter, obwohl nachweislich der Schaden durch den defekten Zähler der ISTA verursacht wurde, einzig in Höhe von max. € 1000,– für das entlaufene Wasser durch die Versicherung entschädigt wird.

    • Mietrecht.org
      14.01.2014 - 13:41 Antworten

      Hallo Peter,

      danke für Ihre umfassende Schilderung. Ich kann Sie leider nur an einen Anwalt verweisen, gerade bei einem solch großen Schaden sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Tipp: Verschaffen Sie sich über die (WEG) Hausverwaltung Einblick in die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Erika Steding
        02.10.2021 - 08:12 Antworten

        Bei der Flut in Ahrweiler wurde die Wohnung unter mir total unterstützt. Der Vermieter hat die Wohnung erst nach 6 Wochen entkernt erst nach 11 Wochen wurde ein bautrockner aufgestellt. Nach 6 Wochen hob sich in meiner Wohnung das Laminat, die Tapete löste sich von der Wand. Der Sohn des Vermieter war sofort in der Wohnung. Zeuge war dabei. Er sagte ja schauen wir mal. Ein gelernter Schreiner, eine gelernte Maler und Anstreicherin bestätigte Feuchtigkeit von unten. Nach 8 Wochen, bei einem Telefonat mit dem Sohn, sagte er das ganze Ahrtal sei betroffen warum ich nicht. Als ich dann verlangte mit der Mutter, der Vermieterin zu sprechen, erteilte er mir ein Verbot mit Ihr zu reden. Bis heute liegt mir nichts schriftliches vor, das der Sohn für die Mietsache zuständig ist. Ich schickte Bilder von dem Boden der Tapete, es hieß dann nach 9 Wochen ich das Laminat an den Seiten hochheben und dann würde man sehen. Der Schreiner war wieder in der Wohnung, er konnte festgeschrsubte Fussleisten einfach so mit der Hand abnehmen. DIE fussleisten sahen aus wie Papier. Der Schreiner nahm den Boden heraus um weiteren Schaden auch am Hausrat zu vermeiden. Ich telefonierte mit dem Gutachter der Versicherung meine Vermieterin, der war aus Datenschutz nicht bereit für mich da zu sein. Nun will der Sohm der Vermieterin mir eine Abmahnung schicken weil ich den Fußboden herausgenommen habe und den Gutachter angerufen habe. Ist diese Abmahnung gültig? Bzw wie gehe ich dagegen vor? Über rasche Hilfe wäre ich dankbar.

        • Mietrecht.org
          04.10.2021 - 08:21 Antworten

          Hallo Erika,

          es gibt meines Erachtens keinen Grund für eine Abmahnung. Sie haben mit dem Handeln Schaden vom Haus und von Ihrem Hausrat abgewendet. Recherchieren Sie zum Thema Mietminderung.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Nadine K.
    06.02.2014 - 11:52 Antworten

    Guten Tag,

    bei mir gab es den klassischen Fall, dass die Nachbarin über mir die Dusche hat laufen lassen und das Wasser zu mir durchgesickert ist. Es sind 3 Räume betroffen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Maler. Das ist geklärt. Jedoch stellt sich mir die Frage, ob mir darüber hinaus auch ein Schadensersatz zusteht. Ich hatte enormen Aufwand bei der Beseitigung, musste in 3 Räumen 3 Tage ohne Strom leben und einen Tag Urlaub zur Besichtigung der Malerarbeiten aufwenden. Gibt es hir einen Satz für nicht materielle Schäden?

    Viele Grüße
    N.K.

  • Barbara
    21.03.2014 - 14:13 Antworten

    Hallo Zusammen,

    würde mich freuen, wenn Ihr auch mir weiterhelfen könntet. Wir besitzen ein 2-Familienhaus (BJ 1985). In der Mietwohnung (1.OG) gibt es aktuell einen Wasserschaden (undichter Bogen in KW-Leitung), der von der Gebäudeversicherung anerkannt wurde. Somit laufen derzeit die erforderlichen Maßnahmen, wie Trocknung, Mietkürzung, etc. Die Ursache wurde von einem Leckageunternehmen lokalisiert, somit wurde “nur” um das undichte Rohr geöffnet (entfernen der Duschtasse inkl. Fliesen). Nun wurde im Zuge der Diskussionen der Wiederaufbauarbeiten der Hinweis gegeben, dass wir als Vermieter davon ausgehen könnten, dass die Leitungen aufgrund ihres Alters auch bald an anderen Stellen lecken könnten und dann eine weiterer Schaden die Folge wäre, den die Versicherung dann nicht mehr tragen würde. Aufgrund dessen wird uns derzeit die Komplettsanierung des Bades inkl. neuer Leitungen, Sanitärgegenstände etc. empfohlen. Da das Bad neutrale Fliesen hat und auch die Sanitärgegenstände noch top sind, ist eine Komplettsanierung unsererseits derzeit rein finanziell nicht eingeplant. Somit würden wir “nur” den schaden beseitigen lassen und die Duschtasse inkl. Fliesen wieder einbauen lassen.

    Hierzu nun meine konkrete Frage: Darf die Versicherung zukünftige, weitere Wasserschäden aufgrund dieses Ereignisses ablehnen? Schließlich ist doch das Haus entsprechend dem BJ versichert? Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich als Vermieter verpflichtet sein sollte, nur aufgrund des Wasserschadens nun eine Komplettsanierung für mind.10.000 € plus durchführen zu lassen.

    Wie ist Ihre Einschätzung?
    Freue mich auf eine Antwort und schon mal vielen Dank im Voraus.

    VG Barbara

    • Mietrecht.org
      21.03.2014 - 14:20 Antworten

      Hallo Barbara,

      ich kann das Verhalten der Versicherung nachvollziehen. Die Versicherung will ja nicht nach und nach das gesamte Zu- und Abwassersystem erneuern. Das ist logisch. Ob das Verhalten rechtlich in Ordnung ist, sollten Sie entweder Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen oder die Frage an einen spezialisierten Anwalt richten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine
    04.04.2014 - 13:48 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe im Sommer 2013 ein Haus gekauft. Der Eigentumsübergang war am 01.12.2013, von August bis November hatte ich mit dem Eigentümer ein Mietverhältnis vereinbart. Bei den Renovierungsarbeiten (Tapete abkratzen) im Juli/August (ich hatte aufgrund des Leerstandes bereits einen Schlüssel) wurde in einem Kellerraum, der als Wohnraum dient, von uns ein Wasserschaden entdeckt. Zwei Wände und der Teppichboden waren völlig durchnässt. Ich zeigte den Schaden dem Eigentümer sofort an. Entstanden war er durch den Ausfall einer Wasserpumpe im außen liegenden Bereich. Aufgrund starken Regens war der Grundwasserspiegel angestiegen und durch die Seitenwand des Kellerraumes eingedrungen.
    Der Eigentümer hat die Pumpe ersetzt. Teppichboden und Tapeten wurden durch eine Malerfirma entfernt, der Estrich durch eine Spezialfirma mit zwei Kernbohrungen geöffnet und zwei Wochen lang mit einem Bautrockner getrocknet. Anschließend wurde neu tapeziert und ein Laminatboden gelegt.
    Die Trocknung und die entstandenen Stromkosten wurden vom Eigentümer bezahlt und an seine Gebäudeversicherung weitergeleitet. Zunächst hatte er mich gebeten, die Rechnung des Malers und Bodenlegers auf seinen Namen ausstellen zu lassen, damit er diese dann bei seiner Versicherung geltend machen könne. Anschließend musste ich die Rechnungen aber komplett bezahlen, weil er nicht in Vorleistung treten wollte, und ich ja nun mal Auftraggeber war.
    Da sich der damalige Eigentümer (also mein ehemaliger Vermieter) mit dem Eigentümer eines Nachbarhauses im Rechtsstreit befindet (Grund ist u.a.die Suche nach dem Verursacher des Schadens an der nicht mehr funktionierenden Wasserpumpe), ist die Lage bis heute nicht geklärt. Ob er den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet hat, ist mir nicht bekannt.
    Ist es zur Wahrung meiner Interessen sinnvoll, den Anspruch auf Schadenersatz noch einmal mit einem offiziellen Brief geltend zu machen? Der bisherige Schriftverkehr erfolgte per Mail.
    Gibt es eine Verjährungsfrist für einen solchen Schadenersatzanspruch?
    Ist es sinnvoll, mich an einen Fachanwalt zu wenden, und können Sie mir sagen, mit welchen Kosten ich so ungefähr für eine Rechtsberatung rechnen muss? Gibt es evt. Beratungsstellen, an die ich mich wenden kann?
    Es wäre nett und sehr hilfreich, wenn Sie mir bei diesen Fragen weiterhelfen könnten.

    Vielen Dank und beste Grüße

    Sabine

    • Mietrecht.org
      04.04.2014 - 14:08 Antworten

      Hallo Sabine,

      so wie ich Sie verstehe ist der Schaden doch bereits behoben. Ich würde für eine Einzelfallberatung immer die Kontakt zu einem Anwalt empfehlen. Sie sehen oben in der Navigation die Möglichkeit einen Anwalt anzurufen. Das wäre vielleicht ein erster Schritt für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Miriam Bender
    14.04.2014 - 19:49 Antworten

    Hallo,
    ich benötige eine Auskunft.
    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem großen Wohnkomplex.
    Seit Wochen scheint hinter dem Waschbecken im Bad ein Rohr defekt / durchgerostet gewesen zu sein. Der Wasserschaden ist erst jetzt aufgefallen, da in angrenzenten Räumen der Holzboden hochkommt. Nun stellt sich heraus, das auch schon hinter Möbeln Schimmel und Wasserflecken an den Wänden entstanden sind.
    Das Rohr ist inzwischen geflickt, angeblich übernimmt die Versicherung des Hauses den Schaden.
    Gibt es eine Höchstgrenze? Muss ich als Eigentümer der der Wohnung, die vermietet ist, auch Kosten tragen? Können die Mieter die Miete kürzen? Die Trocknungsgeräte laufen ca. 4-6 Wochen lang, danach kann saniert werden.
    Es kann ca. 1/3 der Wohnung nicht mehr optimal / gar nicht genutzt werden.
    Vielen Dank für Informationen diesbezüglich.

    Viele Grüße, Miriam Bender

    • Mietrecht.org
      15.04.2014 - 10:15 Antworten

      Hallo Miriam,

      danke für Ihren Kommentar. Ich möchte Ihnen mit zwei Punkten weiterhelfen:

      Voraussetzungen für eine Mietminderung

      Die versicherungstechnischen Details sollten Sie mit der WEG-Verwaltung (Gebäudeversicherung) und dem Mieter (Hausratversicherung) besprechen. Lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maik Benninghoven
    15.04.2014 - 17:38 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in eine Mehrfamilienhaus. Bei einem Mitbewohner über mir ist eine Leitung gerissen und Wasser über einen Versorgungsschacht bis in meinen Keller gelaufen.
    Meine Frage ist welche Versicherung mir die Entsorgungskosten der Gegenstände im Keller bezahlt? Meine Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung des Vermieters?
    Vielen Dank und Viele Grüße
    Maik Benninghoven

  • Alicja Kara
    22.04.2014 - 21:06 Antworten

    Schönen guten Abend,

    ich habe eine Frage bez. eines Wasserschadens.

    Wir besitzen eine Wohnung, die wir Vermieten. Vor ein paar Tagen hat uns die Hausverwaltung informiert, dass bei einer Nachbarin unter uns einen Wasserfleck an der Decke hat. Die Verwaltung hat ein Unternehmen beauftragt, den Grund zu ermitteln.

    Wir haben folgende Informationen erhalten:

    “Die Silikonversiegelung der Badewanne ist defekt bzw. undicht. Ursache für die defekte Silikonversiegelung ist der Styropor-Wannenträger der nicht eben montiert wurde bzw. ist und somit die Silikonversiegelung durch die Bewegung der Badewanne reißt.”

    Kommentar der Verwaltung:
    “Bei diesem Schaden handelt es sich um keinen Versicherungsschaden. Sowohl der Austritt des Schadens, als auch die Entstehung des Schadens liegen im Bereich des Sondereigentums. Aus diesem Grund dürfen wir die Behebung der Schäden nicht beauftragen.”

    Ist das richtig? Wird der Schaden (Trocknung, Neuanbau der Wanne, Malerarbeiten bei der Nachbarin, etc.) nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

    Wir sind ein wenig verzweifelt daher werden wir uns sehr über Ihre schnellstmögliche Rückmeldung sehr freuen.

    Mit besten Grüßen
    A. Kara

    • Mietrecht.org
      23.04.2014 - 10:15 Antworten

      Hallo Alicja,

      in der Tat handelt es sich bei der Badewanne um Ihr Sondereigentum. Sie sollten bei der Gebäudeversicherung fragen, ob der Schaden gedeckt ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wolfgang
    23.05.2014 - 20:38 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!
    Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus zur Vermietung. In dieser Wohnung ist im Bad ein Wasserschaden aufgetreten. Die Ursache war ein unter Putz verlegter undichter WC- Spülkasten. Die Wandfliesen mußten aufgebrochen werden, der undichte Spülkasten wurde als Ursache identifiziert.
    Der Schaden im Bad betrug ca. 1200€. Außerdem ist die Wand im Treppenhaus an dem sich das Bad anschließt durchfeuchtet.
    Die Hausverwaltung teilte mir mit, daß die in der Wohnung befindlichen Wasserleitungsrohre zum Sondereigentum der Eigentumswohnung gehören.
    Für den Leitungswasserschaden kommt nicht die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft auf, sondern die Wohngebäudeversicherung der Eigentumswohnung. Dies sind zwei verschiedene Versicherungsunternehmen.
    Die Gebäudeversicherung der Eigentumswohnung verweigert die Übernahme der Kosten im ‘Bad mit der Begründung, daß der unterputzliegende Spülkasten nicht dazu gehört. Den Schaden im Treppenhaus würde sie übernehmen.
    Ich habe mich bei der Bay. Versicherungskammer erkundigt, wenn ich bei Ihnen versichert wäre, ob bei ihnen der Versicherungschutz für den unterputzliegen Spülkasten vorhanden wäre. Anwort: Ja
    Was mich jetzt wunderte: Die Gebäudevertragsbedingungen zum Wasserleitungsschaden sind bei beiden Versicherungen identisch (wörtlich).
    ” Leitungswasser ist Wasser, das aus Zu-oder Abwasserrohren der Wasserversorgung, mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtung oder Schläuchen der Wasserversorgung …..bestimmungswidrig ausgetreten ist.”
    Unter “nicht versicherte Sachen und Schäden wird der unterputzliegende Spülkasten nicht ausgenommen!
    Kann meine Wohngebäudeversicherung sich einfach weigern den Schaden im Bad zu übernehmen?
    Viele Grüße von Wolfgang

    • Mietrecht.org
      28.05.2014 - 10:44 Antworten

      Hallo Wolfgang,

      danke für Ihren Beitrag. Konfrontieren Sie Ihre Versicherung doch mit Ihren Recherche-Ergebnissen und der Aussage der Bayrischen Versicherungskammer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wegebee
    01.06.2014 - 07:13 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Wir haben vor ca. 1 Woche eine Doppelhaushälfte gekauft. Die andere Haushälfte ist vermietet.
    Vor ein paar Tagen stellte ich fest, dass rundum sämtl. Kellerwände kniehoch feucht sind. Der zu Rate gerufene seinerzeitige Sanitär- u. Heizungsinstallateur stellte fest, dass die Ursache im Nachbarhaus liegt. Dort hat wochenlang der Wasserdruckminderer getropft und keiner hat`s gemerkt, weil wohl die Waschmaschine diese Armatur zugestellt hat. Auch die Schimmelbildung ist den Nachbarn nicht aufgefallen. Das Wasser hat sich den Weg in die Silikonfuge am Boden gesucht, ist unter der Betonplatte entlang gekrochen und an den Kellerwänden aufgestiegen.

    Auch wenn das Haus entfeuchtet wird, haben wir eine mangelhafte Immobilie und wollen den Verursacher (Mieter des Nachbarhauses) schadensersatzpflichtig machen. Wie sind die Aussichten?

    Denn immerhin sind gehabte Wasserschäden bei einem evtl. Weiterverkauf des Hauses den Kaufinteressenten grundsätzlich mitzuteilen! Stichwort: Wertminderung

    • Mietrecht.org
      02.06.2014 - 16:35 Antworten

      Hallo Wegebee,

      danke für Ihren Kommentar. Sie haben Recht, im Zweifel geht es um mehrere tausend Euro. Daher würde ich mich an Ihrer Stelle auf jden Fall rechtlich beraten lassen. Nutzen Sie doch einfach für eine erste Einschätzung unsere Telefonberatung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Holger
    09.06.2014 - 18:32 Antworten

    Guten Tag,

    ich hatte einen Rohrbruch im Obergeschoß.

    Die Versicherung hat die Trocknungsarbeiten bezahlt.

    Jetzt geht es um die Wiederherstellungsarbeiten. Ich möchte nicht alle Arbeiten zur Wiederherstellung ausführen lassen, die im von der Versicherung akzeptierten Kostenangebot aufgeführt sind, da ich das Haus verkaufen möchte. Ich möchte viel lieber das eingesparte Geld vom Kaufpreis in Abzug bringen, um einen günstigen Verkaufspreis zu haben.

    Kann ich mir die Summe des Kostenvoranschlags von der Versicherung auszahlen lassen, um Teile des Wasserschadens wieder herstellen zu lassen?

    Meine 2. Frage lautet: Muss die Versicherung die Kosten für das ausgelaufene Wasser bezahlen?

    Und zu guter letzt: Beim Wasserschaden ist die Einbauküche in Mitleidenschaft gezogen worden. Muss ich bei aufgequollenem Holz eine Reparatur akzeptieren? Und wie wird der Schaden abgerechnet? Bezahlung erst nach Einbau einer neuen Küche, oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen.

    Für die Beantwortung meiner Fragen vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße

    Holger

    • Mietrecht.org
      10.06.2014 - 14:53 Antworten

      Hallo Holger,

      danke für Ihren Beitrag und Ihre Fragen. Die Fragen müssen Sie allerdings mit Hilfe der Versicherungsbedingungen oder mit einem Anruf bei Ihrer Versicherung klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Micha
    14.06.2014 - 20:01 Antworten

    Guten Tag.

    Bei meiner hat sich folgendes abgespielt.
    Sie bewohnt eine Mietwohnung. Nachts ist eine Kaltwasserzuleitung zur Mischbatterie im Badezimmer geplatzt.
    Bis der Schaden bemerkt wurde verging einige Stunden. Das Wasser befand sich u.a. im Schalfzimmer. Schrank und Bett sind aufgeqollen. Teppich ruiniert.

    Sie hat KEINE Hausratversicherung.

    Kann sie sich an den Vermieter wenden?

    • Mietrecht.org
      16.06.2014 - 16:10 Antworten

      Hallo Micha,

      Sie müssen hier sicher den Schaden an der Wohnung (Vermieter) und den Schaden an den Möbeln (Hausratversicherung) unterscheiden. Näheres sollten Sie mit Ihrem Vermieter oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silke
    16.06.2014 - 14:33 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Die Vorgeschichte ist folgende:

    Wir sind im Februar in unsere derzeitige Wohnung gezogen. Anfang Mai haben wir dann einen moderigen Geruch bemerkt und festgestellt, dass die Luftfeuchtigkeit in sämtlichen Räumen der Wohnung ständig zwischen 75 und 85 % liegt. Ein durch unseren Vermieter beauftragter Baubiologe hat Ende Mai festgestellt, dass im Wohnzimmer an einer Stelle die Fußbodenheizung defekt ist und Wasser austritt. Die dadurch entstandene Feuchtigkeit ist im Lauf der Zeit in die Wände (Rigips) gezogen und der Schaden kann nur durch eine aufwändige Bautrocknung sowie Reparatur der Fußbodenheizung behoben werden. Der Baubiologe hat uns geraten, so schnell wie möglich aus der Wohnung auszuziehen, da das ganze Haus in einem sehr schlechten Zustand ist (undichtes Dach, Schimmel im Keller, etc.) und durch die Feuchtigkeit in unserer Wohnung Gesundheitsgefährdung besteht. Darauf hin haben wir uns mit unserem Vermieter darauf geeinigt, das Mietverhältnis zum 30.06. einvernehmlich zu beenden und im Gegenzug auf eine Mietminderung zu verzichten.

    Nun zu meiner Frage:

    Wir haben nun die Befürchtung, dass die Feuchtigkeit in unsere Möbel gezogen ist, vor allem in die Schlafzimmermöbel (Bett, Nachtschränke, großer Kleiderschrank), und wir nun neue Möbel anschaffen müssen. Die Vermutung rührt daher, dass sich Kleidungsstücke, die seit längerer Zeit im Schrank liegen sich “klamm” anfühlen und das Schlafzimmer an sich sehr nach Feuchtigkeit riecht. Können wir von unserem Vermieter Schadensersatz für die feuchten Möbel verlangen oder müssen wir hierzu unsere eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen? Die Schlafzimmermöbel sind erst 2,5 Jahre alt.

    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietrecht.org
      16.06.2014 - 16:17 Antworten

      Hallo Silke,

      danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich würde A: die Hausratversicherung anschreiben und um eine Stellungnahme bitten und B: mich rechtlich bzgl. des Schadenersatzes von einem Anwalt beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    19.06.2014 - 18:19 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    In meiner Mietwohnung ist ein Wasserschaden durch Heizungsrohrbruch aufgetreten, den ich nicht verursacht habe. Die Renovierungsarbeiten haben sich u.a.auch durch mangelnde Organisation meines Vermieterduos über 7 Wochen hingezogen. Nun verhandele ich demnächst mit ihnen über die Kosten, wie zB. Mietminderung. Meine Vermieter sagen, die Kosten für den Mietausfall würde über meine Hausratsversicherung geregelt werden. Ich habe aber leider keine. Kann ich von meinen Vermietern trotzdem die Miete für den Renovierungszeitraum (zumindest teilweise) zurück verlangen? Und müsste ich die Kosten für den neugelegten Fussboden theoretisch selbst zahlen, weil er unter Hausrat fällt?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      20.06.2014 - 12:56 Antworten

      Hallo Julia,

      die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Hausrat. In meinem Augen hat diese Versicherung nichts mit dem MIeuasfall zu tun. Näheres sollten Sie bei der Versicherung erfragen.

      Sie sollten sich grundsätzlich mit dem Thema Mietminderung auseinandersetzen. Hier ein Artikel zu den Voraussetzungen für eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sonja
    30.06.2014 - 13:33 Antworten

    Hallo,

    ich hätte auch mal eine Frage.
    Im Jahr 2007 gab es einen Wasserschaden im Keller eines Einfamilienhauses unserer Familie. Zu dem Zeitpunkt hat mein Bruder dort gewohnt. Er hat gesagt, er würde den Schaden der Versicherung melden.
    Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass er es nicht gemeldet hat. Dabei war bzw. ist das Haus versichert ( Gebäudeversicherung + Elementar ). Er hätte nur da anrufen müssen.
    Am 31.5. sind meine Mutter und ich das erste mal seit sieben Jahren im Haus drin gewesen. Zuvor hatte mein Bruder uns nie reingelassen, aber das ist wohl eine andere Geschichte.

    Wir haben gesehen, dass der Schaden NIE reguliert worden ist. Und bei der Versicherung lag auch nie der Fall vor.
    Jetzt ist die Frage: Übernimmt die Versicherung den Schaden trotzdem noch?
    Wir haben es ja erst am 31.5 gesehen.

    Was ist zu tun?
    Danke im vorraus für Ihre Antwort!!!

    • Mietrecht.org
      30.06.2014 - 14:38 Antworten

      Hallo Sonja,

      die Fragen sollten Sie am besten der Versicherung stellen (oder in den Versicherungsbedingungen nachlesen). Mehr ein als Nein kann im schlimmsten Fall nicht kommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dajana Falinski
    03.07.2014 - 16:52 Antworten

    Hallo Mietrecht-Team,

    ich habe mal eine Frage. Bei mir im Keller stand nach Dauerregen (nach dem Männertag) Wasser im Keller. Ein Havariedienst meinte, dass der Ablauf von der Straße zum Haus defekt ist und erneuert werden muss. Der Vermieter wollte sich darum kümmer, aber bis jetzt ist noch nichts geschehen. Und seit 2 Tagen steht wieder Wasser im Keller, da nichts repariert wurde. Wer muss jetzt für den Schaden im Keller aufkommen und die Kosten für die Entsorgung der Gegenstände zahlen?

    Danke im voraus für eine Antwort.

    Gruß Dajana :)

  • Anja Hümme
    20.07.2014 - 10:39 Antworten

    Guten Morgen,

    ich bzw. wir Mieter haben da ein Problem.
    Vorgeschichte: Wir wohnen mit 6 Parteien in einem Haus einer WGH. Der Keller des Hauses ist in einem extrem desolaten Zustand. Überall blättert der Putz/das Mauerwerk ab, es sind Risse in den Wänden.
    Am schlimmsten ist aber, dass bei Starkregen in einigen Kellern das Wasser durch die Fenster rein läuft oder auch von unten durch den Boden hochdrückt und die Kellerräume somit teilweise voll Wasser laufen.
    Dies ist in letzter Zeit häufig passiert.Die Kellerräume sind feucht, die dort gelagerten Sachen sind klamm und riechen muffig. Teilweise mussten wir schon im Keller gelagerte Dinge wegschmeißen, da sie durch die Feuchtigkeit unbrauchbar geworden sind. Außerdem bildet sich unter der Decke bereits Schimmel.

    Wir haben uns mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und jemand von den Mitarbeitern war vor Ort und hat die Schäden begutachtet. Der Vermieter will jetzt in den nächsten Wochen die Schäden beheben. Allerdings wurde uns gleich gesagt: Sollte es wirklich so sein, dass das Wasser in den Kellern tatsächlich durch die Bodenplatte hochgedrückt wird (Grundwasser), so werden wir definitiv nicht ausschachten und eine Drainage legen. Das ist uns zu teuer.

    Hallo?? Das kann es ja wohl nicht sein. Es reicht ja nicht, die Risse zuzuspachteln und neuen Putz und Farbe an die Wand zu klatschen. Beim nächsten Regen stehen die Keller dann wieder unter Wasser und die Feuchtigkeit zieht wieder ins Mauerwerk und das ganze Spiel geht von vorne los.
    Als Mieter haben wir ja Anrecht auf einen trockenen und benutzbaren Keller.
    Wie können wir uns verhalten, wenn der Vermieter feststellt, dass die Feuchtigkeit durch Eindringen von Grundwasser verursacht wird und trotzdem (aufgrund zu hoher Kosten) nichts unternimmt?
    Können wir klagen? Haben wir ein Anrecht auf Mietminderung? Wenn ja, wie lange?

    Freue mich über Ihre Antwort.
    Viele Grüße
    Anja

    • Mietrecht.org
      22.07.2014 - 15:53 Antworten

      Hallo Anja,

      wenn der Keller schon immer leicht feucht war – was bei Altbauten keine Seltenheit wäre – dann besteht möglicherweise kein Recht zur Mietminderung. Gerade wenn Sie den Mangel bei Einzug kannten, ist das Recht zur MIetminderung ggf. verwirkt. Lassen Sie sich am besten rechtlich beraten – gerade wenn Sie auf den Keller angewiesen sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      PS: Die Trockenlegung eines Kellers kann schnell etliche 10-tausend Euro kosten.

  • Kirsten
    22.07.2014 - 15:09 Antworten

    Hallo Mietrecht-Team,

    ich habe eine Frage wegen eines Mieters. Der hat in seiner Wohnung vorsätzlich einen Wasserschaden verursacht. Duschen ohne Vorhang oder Kabine Eltern und Kinder. Jetzt sind die Fliesen lose und die fugen haben sich aufgelöst. Dieser Mieter hat davon aber nichts gesagt. Jetzt ist der Schaden da. Wer kommt jetzt für den Schaden auf? Voraussichtlich muss der Boden auch erneuert werden.

    Verzweifelte Grüße
    Kirsten

    • Mietrecht.org
      22.07.2014 - 15:35 Antworten

      Hallo Kirsten,

      als erstes würde ich Ihnen bei einer großen Schaden immer eine rechtliche Beratung empfehlen. Für Abnutzungen und Schäden die nicht im vertragsgemäßen Gebrauch des Mietsache liegen, haftet der Verursacher. Für solche Fälle sollte der Mieter eine private Haftpflichtversicherung haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin
    23.07.2014 - 15:43 Antworten

    Hallo,
    in der Wohnung, in die ich zum 1. März eingezogen bin, wurde im Herbst des vergangenen Jahres ein Rohrbruch unter der Badewanne festgestellt, da sich in der Wohnung darunter ein Wasserfleck an der Decke gebildet hat. Es wurde dann lediglich das Loch repariert und eine Fliese der Badewanne zum “Austrocknen” vom Vermieter entfernt, die dann zu meinem Einzugstermin wieder installiert wurde. Weitere Trocknungsmaßnahmen sind nicht erfolgt. Nun haben sowohl meine Nachbarn unter mir als auch ich eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen mit Schimmelbildung an den Wänden. Wie ich von anderen Nachbarn gehört habe, ist Schimmel im gesamten Wohnhaus (Baujahr 1960 – es wurde im Herbst vergangenen Jahres auch eine Außenwanddämmung vorgenommen) zu bemerken. Was kann man machen bzw. wie kann man den Vermieter dazu bringen, diesen Schaden in vorgeschriebener Weise beheben bzw. auch die Schimmelbelastung in der Luft prüfen zu lassen? Es kommt sowohl das Laminat im Flur (angrenzend zum Bad) als auch Laminat im Wohnzimmer hoch, wo Feuchtigkeit durch nicht ordnungsgemäß gedämmte Wohnzimmerfenster (es wurde mit PU-Schaum abgedichtet, der sich in Auflösung befindet) eintritt. Ich vermute auch dort Schimmelbefall.

    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    Kerstin

  • Henning
    24.07.2014 - 15:55 Antworten

    Hallo,
    ich habe eine Frage: im Rahmen einer Begehung von Wohnungen in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen sind Schäden an einer Wohnung festgestellt worden.
    Konkret handelt es sich um die Wohnung im Stockwerk unter meiner Wohnung.
    Die Balkondecke an der Wohnung unter meiner Wohnung hat einen Wasserschaden. Jetzt wird vermutet, dass Regenwasser durch die schadhaften Fugen meines verfliesten Balkons gedrungen ist und diese Schäden verursacht hat.
    Der Verwalter der Anlage hat mir mitgeteilt, dass die Fliesen Sondereigentum sind und von mir kostenpflichtig entfernt werden müssen. Dann erst kann der Ursprung des Schadens ermittelt werden.
    Sollte der Ursprung des Schadens im Sondereigentum liegen, werde ich dafür bezahlen müssen. Falls der Schaden im Gemeinschaftseigentum entstanden ist, zahlt die Eigentümergemeinschaft für die Schadensbeseitigung.
    Meine Fragen sind jetzt:
    Ist die Annahme realistisch, dass der Wasserschaden auch im Gemeinschaftseigentum entstanden sein kann?
    Muss ich mit einer vollen Kostenübernahme rechnen?
    Kann ich eventuell eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung in Anspruch nehmen?
    Vielen Dank für alle Hinweise.

    • Mietrecht.org
      24.07.2014 - 16:54 Antworten

      Hallo Henning,

      leider kann niemand aus der Ferne den Schaden und die Ursache beurteilen. Ich würde mich rechtlich absichern und einen Anwalt befragen.

      Tut mir leid, dass ich Ihnen bei Ihren konkreten Fragen nicht helfen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saskia
    13.08.2014 - 16:44 Antworten

    Meine Frage ähnelt der obigen:
    Ich bewohne eine Eigentumswohnung. Vor einigen Jahren hatte ich an der Decke einen Wasserschaden, der durch einen Dachschaden entstanden ist. Die kaputten Dachziegel wurden geflickt, aber eine Erneuerung des Daches steht noch aus (ist seit etlichen Jahren in der Planung).
    Im Frühsommer 2014 nach den heftigen Stürmen trat wieder Wasser ein, Dachziegel wurden wieder repariert. Die Dachdecker vermuteten jedoch, dass das Wasser (auch) über den Balkon des Nachbarn über mir eintritt.
    Da im Juli/August noch einmal Wasser eingetreten ist, scheint dies der Fall zu sein.
    Nun sind die Verfärbungen an der Decke nicht mehr schön und die Tapete ist auch in Mitleidenschaft gezogen. Wer muss fürs Neu-Tapezieren und Streichen aufkommen? Ich, weil mein Sondereigentum beschädigt wurde? Der Nachbar über mir, weil der Schaden durch seinen Balkonboden entstanden ist? Die Hausgemeinschaft, weil ein Teil des Schaden durch die ausbleibende Dachreparatur entstanden ist?

    • Mietrecht.org
      14.08.2014 - 10:33 Antworten

      Hallo Saskia,

      für einen speziellen Einzelfall – in dem die Ursache ggf. sogar zweigeteilt ist – kann ich nur eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessika
    14.08.2014 - 11:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe einen Wasserschaden in meinem Keller entdeckt. Das Wasser dringt wohlmöglich von Außen ein über einen Kanal oder ein kaputtes Fallrohr. Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Nun meine Frage, wer kommt für den Schaden bzw. die Beseitigung des Schadens auf? Ich besitze leider nur eine Haftpflichtversicherung aber keine Hausratversicherung. Muss ich überhaupt aufkommen, wenn ich schuldlos bin? Ist der Vermieter dafür verantwortlich und kann ich vielleicht sogar eine Mietminderung bewirken? Danke für eine Antwort, viele Grüße

  • Thomas
    15.08.2014 - 23:19 Antworten

    Hallo,

    ich lebe in einer Mietwohnung und vor einigen Tagen gab es Starkregen. In folge dessen wurde Abwasser hochgedrückt und stand ca. 15 cm hoch im Keller.
    Meine Hausrat deckt Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Bei Versicherungsabschluss fragte ich extra nach, ob solch ein Fall ebenfalls abgedackt sei. Dies wurde mit so vom Versicherungsmakler bestätigt.
    Nun hab ich den Schaden der Versicherung gemeldt. Anstatt eines Schadenformulars erhielt ich lediglich ein Schreiben: “Nach Ihren Informationen ist der Schaden an Ihrem Hausrat nicht auf Leitungswasser im Sinne der Versicherungsbedingungen zurückzuführen. Vielmehr sind hierfür Witterungsniederschläge verantwortlich.”

    Sind Witterungsnierdschläge nicht unter Sturm abgedeckt? Kann ich den Vermieter, bzw. dessen Versicherung haftbar machen?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      16.08.2014 - 10:03 Antworten

      Hallo Thomas,

      danke für Ihren Beitrag. Ich würde mich im ersten Schritt an den Vermieter wenden, ggf. an dessen Gebäudeversicherung. Wenn der Schaden entsprechen hoch ist und Sie alleine nicht weiterkommen, bleibt leider nur die rechtliche Beratung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Axel
    16.08.2014 - 18:52 Antworten

    Hallo,

    auch mich hat es erwischt. Der Mieter über mir hat vergessen, als er in den Urlaub gefahren ist den Hahn an der Waschmaschine zu schließen. Der Zulauf-Schlauch wurde nicht fachgerecht verlängert. Am letzten Urlaubstag ist nun der Schlauch gerissen und ich hatte Nachts halb 2 eine Tropfsteinhöhle. Leider hat der Mieter über mir und auch Ich, weder eine Haftpflichtversicherung noch eine Hausratversicherung. Der Schaden am Haus, wird nun von der Hausversicherung bezahlt. Es sollen auch die Wände in meiner Wohnung getrocknet werden. Das Problem ist, dass meine Wohnung ziemlich voll gestellt ist und ich, durch Krankheit die Räume nicht leer räumen kann. Da die Hausversicherung die Räumung nicht bezahlen will, nun meine Frage. Was kann ich machen. Muss ich dem Vermieter, die nach meiner Meinung, nicht feuchten Wände trocknen lassen? Wer kommt für die Kosten für die Räumung auf? Wer bezahlt die anschließende Renovierung? Zählt nicht das Räumen der Zimmer zum Umfang der Trocknungsarbeiten? Denn wenn die Räume nicht leer sind, kommen sie ja nicht an die Wände.

  • Müller Ursula
    20.08.2014 - 08:04 Antworten

    Guten Tag.
    Bei uns im Haus (Eigentum) ist die Dusche undicht und hat einen Schaden in der Aussenwand hinterlassen,haben sofort die Gebäudeversicherung informiert die sagt das seit 2013 bei uns nicht mehr Wasserschäden versichert sind. Wir müssen die komplette Dusche wegreissen und die Wand trocknen. Kommt eventuell die Hausratversicherung oder Haftpflicht dafür auf.

    • Mietrecht.org
      24.08.2014 - 17:20 Antworten

      Hallo Ursula,

      vereinfacht: mit der Hausratversicherung versichern Sie Ihren Hausrat. Die Haftpflicht, schützt Sie vor der Pflicht zu haften, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Ich würde mich an Ihrer Stelle versicherungsrechtlich beraten lassen oder mich direkt mit der Frage an die jeweiligen Versicherungen wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne
    29.08.2014 - 19:18 Antworten

    Guten Tag,

    wird in der Regel bei einem vermieteten Einfamilienhaus, welches durch eine Hausverwaltung betreut wird, die Wohngebäudeversicherung auf die Hausverwaltung oder den Hauseigentümer ausgestellt? Die Hausverwaltung beteuert, dass die Wohngebäudeversicherung natürlich auf sie ausgestellt sein müsse, während der Versicherungsmakler an die Decke ging ob dieser Behauptung.

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      30.08.2014 - 08:41 Antworten

      Hallo Susanne,

      in meinen Augen kann man bei einem Einfamilienhaus sicherlich beides vereinbaren. Wenn der Punkt für Sie essentiell ist, sollten Sie sich dazu beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elena
    07.09.2014 - 16:02 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:und zwar habe ich in meiner Mietwohnung in der Dusche am 24.8 einen Wassereinbruch erlitten. Ich war vom 28.6 bis gestern den 6.9 aber nicht in der Wohnung, da ich während meiner Semesterferien im Ausland war. Feuerwehr und Polizei mussten kommen, da das Wasser auch in der Wohnung unter mir Schaden verursacht hat. Ich habe eben mit meiner Vermieterin gesprochen und meinte, dass sie als das passierte im Urlaub war. So, ich habe jetzt von der Feuerwehr eine Rechnung von 331 euro bekommen. Diese Rechnung habe ich auch der Vermieterin gezeigt und ihr auch gesagt, dass ich für den Schaden nicht verantwortlich sein kann, da ich ja nicht da war und es somit auch nicht verursacht haben kann. Ich habe sie dann gefragt was es genau war und sie meinte, sie weiß es auch nicht kommt drauf an was sich die Feuerwehr im Protokoll stehen hat. Momentan habe ich auch kein Wasser, da es abgedreht wurde. Sie meinte noch, dass sie schauen würde ob ihre Haushaltsversicherung den Schaden zahlen würde.Morgen will sie noch einen Installateur anrufen ,der es sich anschaut und genau die Ursache dafür finden kann.Meine Frage ist jetzt: Falls die Versicherung den Schaden nicht bezahlt, wer muss dann hierfür haften?
    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      10.09.2014 - 13:41 Antworten

      Hallo Elena,

      ich kann Ihnen leider nut empfehlen, dass Sie sich zur Kostenübernahme rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Britta
    15.09.2014 - 21:34 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich vermiete eine Eigentumswohnung. Im Keller befindet sich eine Waschküche. Meine Mieter hatte die Waschmaschine dennoch ins Bad gestellt, gewaschen und das Gerät unbeabsichtigt gelassen. Der Waschmaschienschlauch befand sich in der Toilette und dieser sprang raus. Das ganze Wasser breitete sich in der Wohnung aus, so dass auch die unter liegende Wohnung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Feuerwehr wurde verständigt, weil die Nachbarin keine Nummer meiner Mieter hatte. Aber die betroffene Mieterin hatte die Nummer meiner Maklerin gefunden und diese verständigt. Meine Maklerin informierte meine Miterin und diese traf nach 5 Minuten zum Ort des Geschehens ein. Eigentlich ist der Fall ja klar… wenn die Mieter eine Hausrat- oder Haftpflichtversichtung hätten. Meine Mieter beziehen Harz IV. Muss ich nun den gesamten Schaden zahlen? Über eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Britta

    • Mietrecht.org
      16.09.2014 - 11:24 Antworten

      Hallo Britta,

      danke für die Ausführliche Schilderung und das Teilen Ihrer unschönen Erfahrungen. Wir reden hier sicher über einen Schaden von einigen tausend Euro. Ich kann in einem solchen Fall immer nur die rechtlich Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

      Sie könnten in ersten Schritt die telefonische Rechtsberatung wählen oder sich einen Anwalt in Ihrer Nähe suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralf T.
    22.09.2014 - 16:55 Antworten

    Guten Tag,

    ich hatte bei mir in der Mietwohnung in einer WEG einen Wasserschaden durch gerissenen Wasserschlauch. 3 Eigentumswohnungen darunter hatten entspr. Schäden mit Schadensregelung über die Gebäudeversicherung. Ich habe Privathaftpflicht und Hausratversicherung. Wegen Trocknungsgeräten, Beeinflussung Lebensqualität … habe ich jetzt vom Amtsgericht eine Klage der Eigentümer über ca. 15.000 EUR für “Mietminderung”. Frage 1: Ist das zulässig für Eigentümer ? Frage 2; wenn ja, an welche Versicherung muss ich mich wenden, wenn dies mit einer Versicherung normalerweise abgedeckt ist ?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      23.09.2014 - 11:38 Antworten

      Hallo Ralf,

      wenn mir jemanden eine Klage auf Zahlung von 15.000 Euro schicken würde, würde ich einen Anwalt aufsuchen. Gleiches kann ich Ihnen auch nur empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hans-joachim Fitzek
    27.09.2014 - 10:20 Antworten

    Guten Tag, folgendes Problem:

    Mein Mieter setzt Mietwohnung bei Umzug durch nicht verschließen des Zuflusses der Waschmaschine unter Wasser. Die Versicherung zahlt den anderen Mietern die Stromkosten für die Trocknungsmaschine und alle anderen Kosten. Nun fordert der Mieter von mir (dem Vermieter, Geschädigtem) mit Rechtsanwalt die Stromkosten der Trocknungsmaschine von 280 Euro in seiner Wohnung. Die Versicherung verweigert, da er Verursacher ist:

    Muss ich das bezahlen? Ich bin doch der Geschädigte? Danke für eine Antwort.

    • Mietrecht.org
      27.09.2014 - 13:01 Antworten

      Hallo Herr Fitzek,

      danke für Ihre Schilderung. Ich kann Ihnen leider nur empfehlen, die Sache von einem Anwalt prüfen zu lassen. Gerade die Begründung der Forderung ist sicherlich interessant und entscheidend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Schmid
    01.10.2014 - 19:37 Antworten

    Guten Abend,

    Ich bin Mieterin einer Wohnung seit 45 Jahren. Beim unserem Einzug haben wir in der Küche auch Geschirrspüler und Waschmaschine anschließen lassen. Ich kann mich heute nicht mehr erinnern, ob das besagte Kupferrohr von der Armatur zu den Anschlüssen der beiden Geräte in der Wand bereits vorhanden war oder ob wir das haben machen lassen. Jedenfalls ist dort jetzt ein Wasserschaden aufgetreten. Die Hausverwaltung hat einen Installateur geschickt, der hat in Höhe der Armatur die Wand aufgestemmt und das T-Stück wo die Anschlüsse draufhängen einfach abgeschnitten und zugemacht. Ein neuer Anschluss in der Wand wird nicht gemacht. Wenn ich das möchte kann ich das Oberputz machen. Die Hausverwaltung trägt nur die Kosten für die neuerliche Verfliesung der aufgestemmten Stelle. Ist das korrekt? Ich dachte immer alles was in der Wand ist, ist Angelegenheit des Hauseigentümers. Und dann war doch was mit “mit der Wohnung fix verbunden…” Bitte können Sie mir sagen welche Kosten der Eigentümer zu tragen hat und ob er mich für einen Rohrbruch in der Wand und dessen Folgeschäden (Wasserflecken an anderen Stellen in der Küche und Schimmel) verantwortlich machen kann? Vielen Dank für ihre Hilfe
    Susanne

    • Mietrecht.org
      02.10.2014 - 14:50 Antworten

      Hallo Susanne,

      ohne alle Einzelheiten zu kennen, kann man zu Ihrem Fall schlecht etwas sagen. Gerade wenn es sich um größere Kosten handelt, würde ich mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gertrud Bick
    10.10.2014 - 15:38 Antworten

    Hallo Zusammen,

    vor kurzem bin ich in meine neue Mietwohnung eingezogen und habe dort die Küche vom Vormieter übernommen. Die kommenden zwei Monate wohne ich dort auch noch unter dem Mietvertrag des Vormieters und übernehme dann erst die Wohnung.

    Nun habe ich den Kühlschrank abgetaut und trotz Wanne ist anscheinend Wasser ausgelaufen.
    Am darauffolgenden Tag kam ich in die Wohnung und das Stäbchenparkett hatte Wellen, obwohl wir das Wasser direkt aufgewischt hatten.
    Mein Freund hat sich dann direkt selbst an die Reparaturarbeiten gemacht. Die Stäbchen entfernt, trocknen lassen, abgeschliffen und wieder eingesetzt. Allerdings kann man erkennen, dass an dieser Stelle ein Schaden besteht/bestanden hat.

    War es ein Fehler, den Schaden erst selbst versuchen zu reparieren? Hat das Auswirkung auf die Versicherung? Wie soll ich jetzt am besten fortfahren?

    Den Vermieter bzw. Hausmeister habe ich noch nicht informiert. Allerdings steht die offizielle Wohnungsübergabe auch noch aus.

    Vielen Dank vorab schon mal für ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gertrud Bick

    • Mietrecht.org
      11.10.2014 - 17:10 Antworten

      Hallo Gertrud,

      für mich klingt das nach einen Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie das Gespräch suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    10.10.2014 - 16:08 Antworten

    Hallo, ich habe seit 27.08.14 unter einem Wasserrohrbruch zu leiden. Seit dem 11.09. stehen Trockengeräte in der Wohnung. Es ist freies Wasser unter dem Estrich in Bad und Toilette aufgetreten. Die Leckageortung ergab ein defektes Warmwasserrohr hinter der Badewannenarmatur, welches gestern repariert wurde. Die Trockengeräte laufen noch und auch die Wohnzimmerwand ist noch feucht. Nun wurde eine neue Leckortung in Auftrag gegeben. Zur Zeit wohnen wir im Hotel (Hausratversicherung). Die Sache kann mindestens noch 3 wochen dauern. Frage: Wer zahlt Schadenersatz für die Kosten wie Wäschwaschen im Waschsalon, essen in Restaurants und entgangene Einnahmen die durch Nachhilfe in der Wohnung erzielt worden wären? Für baldige Antwort danke ich im Voraus!
    Viele Grüße
    Claudia

    • Mietrecht.org
      11.10.2014 - 17:12 Antworten

      Hallo Claudia,

      ich weiss nicht, wer für den Schaden verantwortliche ist. Unabhängig davon würde ich die rechtliche Beratung durch einen Anwalt empfehlen, da es sich offensichtlich um einen größeren finanziellen Schaden handelt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • goodie
    15.10.2014 - 17:16 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    nach einem massiven (unverschuldeten) Wasserschaden stehen in allen Räumen meiner 90 qm großen Wohnung umfangreiche Renovierungsarbeiten an. Auch Bad und Gäste-WC sind von dem Schaden betroffen (Wasser ist in tiefe Setzrisse gelaufen) und nun ergreift der Vermieter die Gelegenheit, eben diese Räume komplett zu erneuern. Das heißt: Dusche, Wanne, 2 x Waschbecken, 2 x WC, Fliesen, Heizung – alles raus, alles neu.

    Die Wohnung muss für die übrigen Instandsetzungsmaßnahmen komplett geräumt werden, ist seit dem Wasserschaden ohnehin nicht bewohnbar. Für mich als Mieterin ohne Ende Stress, für meine Hausratversicherung teuer, für den Vermieter einigermaßen bequem (leere Wohnung = Handwerker können sich austoben, ohne auf Folgeschäden achten zu müssen).

    Nun zu meiner Frage: muss ich nach Fertigstellung der renovierten Sanitärbereiche mit einer Mieterhöhung rechnen? Bad und WC sind so alt und kaputt, dass mit kleinen Schönheitsreparaturen nichts mehr zu machen ist. Habe ich die Möglichkeit, im Voraus eine eventuelle Mieterhöhung zu verhindern? Denn meiner Meinung nach handelt es sich hier nicht um eine klassische Modernisierung, auch wenn alles neu gemacht werden muss.

    Vielen Dank für Ihre Antwort! :o) goodie

  • Smarty
    30.11.2014 - 13:19 Antworten

    Hallo Zusammen,

    ich hätte da mal ein anliegen.

    Mein Arbeitgeber hat eine Wohnung gemietet (Ferienwohnung). Diese habe ich bewohnt und meinen nicht benötigten Hausrat im Keller der FeWo untergestellt.Nun gab es im Versorgungsraum einen undichten Filter der den Druck nicht mehr halten konnte und Flutete den Treppenzugang der Kellerräume und Versorgungsraum trennt.
    Ich habe diesen Schaden zufällig mitbekommen da kein Wasser mehr in der Wohnung vorhanden war.
    Der Vater der Vermieterin war bereits damit beschäftigt das Wasser zu beseitigen.
    Ich fuhr 2 Tage später in den Urlaub und zog dann zwei Wochen später aus.
    Beim Auszug bemerkte ich aber das mein Keller wohl vom Wasserschaden in mitleidenschaft gezogen wurde.
    Auf das Ansprechen der Vermieterin sei es nicht Ihr Problem ich müsse den Schaden meiner Hausratversicherung melden (die ich nicht habe).
    Meine Frage nun: Ist solch ein Schaden meine Angelegenheit oder die des Vermieters?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      01.12.2014 - 06:17 Antworten

      Hallo Smarty,

      in der Tat ist es so, dass Schäden an Gegenständen im Keller in aller Regel durch die Hausratversicherung getragen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frechdachs
    30.12.2014 - 16:37 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich bin Mieter einer Wohnung. Nun gab es einen Wasserschaden im Wohnzimmer. Decke, Rolladen-kasten und die angrenzende Wand ( 5 m lang) sind betroffen.
    Mein Vermieter übernimmt den Schaden. Das ist geklärt.
    Nun meine Fragen:
    – Kann ich mir einen Malermeister meines Vertrauens nehmen und den Schaden ordnungsgemäß beseitigen lassen?
    – Wenn ja, muss ich in Vorlage treten und die Rechnung bezahlen und mir dann das Geld von meinem Vermieter zurück holen?
    – Da die mit betroffene Wand 5 m lang ist, muss die ganze Wand gestrichen werden oder muß ich einen Farbabsatz von ca. 2 m hin nehmen?
    – Oder muss ich es dulden, (überspitzt ausgedrückt) das meine Vermieter irgend wann, sich wen nimmt, um meinen Schaden irgendwie zu beseitigen?
    Beim Einzug in die Wohnung, habe ich die Wohnung komplett von einem Malermeister streichen lassen. Es wurde extra Farbe für die Wände angemischt (Brillux)

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Frechdachs

    • Mietrecht.org
      31.12.2014 - 13:33 Antworten

      Hallo Frechdachs,

      wenn Ihr Vermieter den Schaden beseitigt, liegt es auch bei Ihm Handwerker auszuwählen, zu beauftragen und zu bezahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Werner
    13.01.2015 - 01:15 Antworten

    Guten Abend, seit dem 21.12.14 tritt in unseren Keller über eine Vertiefung im Boden, welche durch eine Metallplatte abgedeckt war, Wasser ein, sodass wir tagsüber mehrfach und teilweise auch nachts, je nach der Menge der Niederschläge, abschöpfen und trocken wischen müssen. Der Verwalter und die Vermieterin wurden am 22.12.14 informiert, doch bis jetzt, 12.1.15 ist nichts passiert, trotz mehrerer Anrufe und Zusagen etwas zu unternehmen. Nun haben wir beschlossen das Wasser nicht mehr abzuschöpfen, da es mittlerweile nicht mehr zumutbar ist. Das Wasser steht nun Zentimeter hoch. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die Waschräume und die Waschmaschine erreicht werden. Wie sollen wir uns am besten verhalten? Danke im Voraus. MfG Inga

    • Mietrecht.org
      13.01.2015 - 10:28 Antworten

      Hallo Inga,

      weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich, am besten per Einschreiben oder per Boten, auf Ihr Vorgehen hin und dass es für Sie unzumutbar ist, das Wasser täglich mehrfach zu beseitigen. Neben der Mangelanzeige ist das sicher ein ratsamer Schritt. Im Zweifel sollten Sie wie immer die Empfehlung eines Anwalts einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Merten Lips
    28.01.2015 - 15:54 Antworten

    Hallo,
    zu folgendem Vorfall würde ich gerne Ihre Meinung hören. In meiner Mietwohnung kam es nachts zu einem Wasserschaden durch einen geplatzen Panzerschlauch an meiner Spüle. Da ich immer mit Earplugs schlafe und Türen zum Wohnzimmer und zur Küche schließe, habe ich nichts gehört, so dass binnen einer Stunde meine Wohnung gleichmäßig (ca. 3 cm) unter Wasser stand.
    Die Mieterin aus der unteren Wohnung hatte es zum Glück bemerkt, da bei ihr das Wasser durch kam. Ich rief dann die Feuerwehr, die die Wohnung abpumpte.
    Leider war der Boden bzw. Estrich total durchnässt: für 4 Wochen musste ich in eine andere Wohnung ziehen, während meine sowie die Wohnung meiner Nachbarin (die auch aus ihrer Wohnung ausziehen musste) getrocknet und saniert wurde.
    Den Umzug sowie die Sanierungskosten hat die Gebäudeversicherung der Wohnungsgesellschaft übernommen. Für die Sachschäden bei meiner Nachbarin kam deren Hausratversicherung auf; bei mir selbst ist im Grunde keinerlei Schaden entstanden. Ich selbst verfüge über keine Haftpflichtversicherung oder Hausratversichrung.
    Nun fordert die Gebäudeversicherung die Nummer meines Haftpflichtversicherers.
    Nun meine Fragen:

    1. Inwieweit ist die Gebäudeversicherung überhaupt zu einer Regressforderung berechtigt? Immerhin handelt es es sich um einen unverschuldeten Leitungswasserschaden. Müsste im Fall einer Regressforderung nicht ein Verschulden bzw. grobe Fahrlässigkeit meinerseits vorliegen? Ich schätze, die Gebäudeversicherung will hier nach dem Verursacherprinzip gehen. Der Wasserschlauch sowie die dazugehörige Armatur wurde durch meinen Vater korrekt angeschlossen. Von Schuld kann hier meiner Einsicht nach nicht die Rede sein!

    2. Bestünde die Möglichkeit, dass im Ernstfall die Haftpflichtversicherung meines Vaters in Anspruch genommen werden kann, da dieser ja den Schlauch angeschlossen hat? Wobei ich glaube, dass diese den Regressanspruch sowieso ablehnen wird, da kein Verschulden meinerseits vorliegt.

    Die Sache ist den Umständen entsprechend belastend, da ich Student bin und über keinerlei Einkommen verfüge.

    Über Ihre Antwort wäre ich erfreut und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    M.Lips

    • Mietrecht.org
      28.01.2015 - 16:50 Antworten

      Hallo Merten,

      ich kann Ihnen bei diesem Umfang einer möglichen Haftung nur die Beratung durch einen Anwalt (Versicherungsrecht) empfehlen. Leider kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht weiter helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Merten Lips
        29.01.2015 - 02:58 Antworten

        Vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung.

        Aber liege ich prinzipiell damit richtig, dass mir die Gebäudeversicherung des Vermieters leichte oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen müsste (was sich ja bei einem geplatzten Schlauch naturgemäß als schwierig erweisen würde..), wenn sie die Absicht verfolgt, mich in Regress zu nehmen?

        Mit freundlichen Grüßen

        M. Lips

  • Raphael
    05.02.2015 - 19:34 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es handelt sich bei mir um einen Wasserschaden der durch 2 defekte Dachpfannen am 20.Dezember entstanden ist. Das Regen und Tauwasser ist nun durch die Decke und am Sturz über einem Fenster durch gekommen und hat braune Flecken hinterlassen. Dem Vermieter wurde Bescheid gegeben und er hat es seiner Versicherung auch sofort weiter gegeben, die Versicherung möchte nun aber nur einen Teilbereich streichen lassen. Auf Grund dessen dass es eine abgetönte Farbe ist, habe ich nun Bedenken dass es hinterher einen Farbunterschied zu sehen gibt. Wand und Deckenfarbe ist die gleiche. Darf ich darauf bestehen das der ganze Raum gestrichen wird? Wenn ja, wie gehe ich nun vor? Ich wäre Ihnen sehr Dankbar wenn Sie mir in dieser Frage helfen könnten und eine Rückantwort geben würden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Raphael

    • Mietrecht.org
      06.02.2015 - 11:09 Antworten

      Hallo Raphael,

      bitten Sie Ihren Vermieter, das mindestens eine vollflächige Wand, besser noch das ganz Zimmer gestrichen wird. Weisen Sie Ihn darauf hin, dass Sie einen Mangel (verschiedene Farben) nicht ohne Konsequenzen (z.B. eine Mietminderung) hinnehmen werden. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie
    25.02.2015 - 23:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vielleicht können Sie mir, besser gesagt meinem Nachbarn, auch helfen. Er hat in der Dusche einige Klamotten waschen wollen, hat aber vergessen den Wasserhahn zu schließen. Foleg: Die halbe Mietwohnung (Einzimmerwohnung) wurde überflutet.
    Er hat eine normale Haftpflichtversicherung.
    Fragen:
    1. Falls demnächst der untere Nachbar Wasserschäden meldet, wer zahlt es?
    2. Höchstwahrscheinlich muss er im Zimmer (der einzige Raum mit Laminat) den ganzen Laminatboden austauschen lassen. Wer zahlt das?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Schöne Grüße,
    Marie

    • Mietrecht.org
      26.02.2015 - 12:06 Antworten

      Hallo Marie,

      für den Schaden in der Wohnung tritt im Besten Fall die Hausratversicherung ein, für den Fremdschaden die hoffentlich die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wenden Sie sich für eine Einschätzung an die Versicherungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eva
    13.04.2015 - 15:21 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    bedingt durch einen porösen Heizkörper entstand ein Wasserschaden am (lose durch uns verlegten)Laminat. Der Laminatboden wurde, bestätigt durch ein eMail des Vermieters, vom Vermieter bezahlt.
    Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten der Trocknung; der Heizkörper wurde bereits ersetzt.

    Die Neuverlegung des Laminats wird durch meine Hausratversicherung nicht übernommen.

    Können Sie sagen, wer dafür aufkommen muss?

    Danke Ihnen für ihre Rückinfo!

    • Mietrecht.org
      16.04.2015 - 09:22 Antworten

      Hallo Eva,

      das kann ich leider nicht, denn in meinen Augen kommen nur die Gebäudeversicherung oder Ihre Hausratversicherung in Frage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marina Sommer
    03.05.2015 - 21:16 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    die Nachbarin, die im Hause meiner Tochter ueber ihr wohnt,, hat einen Wasserschaden im Abwasserrohr durch Bohren verursacht. Die Wand im Schlafzimmer meiner Tochter hat einen runden Fleck von ca. 80-100 cm Durchmesser und da es sich um ein Abwasserrohr handelt stinkt es auch. Meine Tochter hatte unverzueglich den Vermieter darueber informiert. Der schickte einen Installateur raus, der sich den Schaden ansah. Er versuchte die Nachbarin zu erreichen, die jedoch zu dem Zeitpunkt nicht da war.
    Der Vermieter sagte meiner Tochter, dass eine Trocknungsmaschine aufgestellt werden muesste und danach wuerde dann gestrichen werden.
    Das ganze ist jetzt 6 Tage her und bisher ist noch nichts nennenswertes passiert, den der Fleck hat sich in dieser Zeit vergroessert und stinkt mehr und mehr.
    Welche Rechte hat meine Tochter in diesem Fall? Wer kommt fuer den Schaden auf, auch wenn z.B. die Nachbarin keine Versicherung hat und den Schaden nicht zahlen kann? Ist eine Mietminderung moeglich? Wenn ja, wie sollten wir am besten vorgehen? Wie koennen wir die Sache vorantreiben, dass der schaden unverzueglich behoben wird?
    Mit vielem Dank im Voraus fuer Ihre Antwort verbleibe ich
    mit freundlichen Gruessen
    Marina Sommer

  • Chris
    03.06.2015 - 01:27 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt!

    letzten Winter befand ich mich im Urlaub für 2 Wochen, als ich wieder kam informierte mich mein Vermieter über einen Wasserschaden in meiner Wohnung. Die Kosten für die Instandsetzung würden min. 20000 Euro betragen ( nach 5 Monaten habe ich das angebliche Gutachten seiner Versicherung noch nicht gesehen). Hierbei handelt es sich um seine Waschmaschine ( ich durfte sie mitbenutzen), welche Teil der Einbauküche die er eingerichtet hat, ist. Vom normalen Wasserhahn geht ein Gummischlauch zu der Waschmaschine. Im Schrank unter dem Waschbecken befindet sich ein Verbindungsstück (Drehverschluss), quasi eine Verlängerung für den besagten Gummischlauch – dort war auch das Leck. Laut Vermieter soll ich diesen beschädigt haben, als ich den Putzkorb im Schrank gegengestoßen habe. Muss ich jetzt für den Schaden aufkommen? Er hätte es wohl seiner Gebäudeversicherung gemeldet, welche sich wohl, laut seiner Aussage, weigert.

    Viele Grüße !

    • Mietrecht.org
      03.06.2015 - 09:44 Antworten

      Hallo Chris,

      leider kann ich nicht beurteilen, ob Sie den Schaden verursacht haben. Tut mir leid, dass ich hier nicht mehr für Sie tun kann. Lesen Sie das Gutachten und sprechen Sie ggf. mit Ihrer Haftpflichtversicherung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Chris
        03.06.2015 - 16:13 Antworten

        Trotzdem vielen Dank :)

  • Birgit Geitz
    16.06.2015 - 13:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Wir haben bei uns im Bad letzten Freitag Wasser am Boden vorgefunden, welches aus der Decke tropfte.
    Wir informierten sofort den Sohn unseres Vermieters, der die über uns liegende Wohnung bewohnt.
    Am nächsten Tag kam unser Vermieter persönlich vorbei und bat uns die Deckenverkleidung (Styropor) zu entfernen, was wir dann auch taten. Er hatte in der Wohnung einen Defekt der Wasserableitung bei der Dusche festgestellt.
    Unter dieser Verkleidung fanden wir schwarzen und weißen Schimmel. Zudem bröckelte der Putz von der feuchten Decke. Unter diesem Putz fanden wir durchnässte Strohmatten, die fürchterlich stanken. Bei dem entferner der Platten gingen einige Fliesen kaputt, da die als Abschluss dienende Dekorleiste mit diesen verklebt war.
    Heute war ein Fachmann da, der das Ganze in Augenschein nahm. Der Vermieter will nun auf ein Angebot warten.
    Nun zu meinen Fragen:
    Wie lange müssen wir den desolaten Zustand des Bades jetzt in Kauf nehmen, bevor es gemacht wird?
    Wer kommt für die Instandsetzung auf (auch für die kaputt gegangenen Fliesen). Da dies ein 70iger Jahre Bad ist, wird es schwierig sein diese Fliesen wieder zu bekommen. müssen wir eine Stückelung der Fliesen akzeptieren? Oder muss das ganze Bad gefliest werden?
    Mein Mann ist selbständig, wer zahlt seinen Verdienstausfall wenn er wegen der Instandsetzung zu Hause bleiben muss?
    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Birgit Geitz

  • Marcel Müller
    22.06.2015 - 11:27 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich wohne zur Miete in einer Mietswohnung zu welcher ein Kellerraum gehört. Nach starkem Regen vergangene Woche hat sich wohl der Grundwasserspiegel (Ursache nicht sicher) erhöht und der Keller stand ca. 5 cm unter Wasser. Da ich den Schaden erst 4 Tage danach bemerkte, sind mir einige Dinge wie Matratzen, Bücher und Schuhe durch Schimmelbefall kaputt gegangen. Ich bin hausratsverichert, allerdings ohne die Zusatzversicherung für Elementarschäden. Könnte ich den Schaden meines persönlichen Eigentums auch über die Gebäudeversicherung (mit Elementarschadensversicherung) abwickeln?
    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!

    • Mietrecht.org
      22.06.2015 - 12:59 Antworten

      Hallo Marcel,

      ich würde zumindest versuchen diesen Weg zu gehen und beim Vermieter anfragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Krempl, Carina
    29.06.2015 - 01:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit 2 Jahren zur Miete in einer Souterrain Wohnung. Dasselbe Problem wie bei Herrn Marcel Müller trat bei mir auch auf. Meine Wohnung stand allerdings nun 20cm unter Wasser. Alles musste raus. Mein Vermieter hat mir sein Zimmer als Übergang gegeben (innerhalb des Hauses). Seit 2 Wochen ist die Wohnung unbewohnbar, durch den Luftentfeuchter. Jetzt sind noch Stockflecken aufgetaucht vom letzten Schaden (Anscheinend von vor 6 Jahren, was ich nicht glaube). Bedeutet: es geht noch länger. Muss ich für das Zimmer dasselbe bezahlen, wie für die Wohnung oder zählt die 100%ige Mitminderung? Habe ich in dem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht zwecks Bezugs einer anderen Wohnung? Ich Danke Ihnen im Voraus! Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      29.06.2015 - 19:28 Antworten

      Hallo Carina,

      wenn die Wohnung nicht gleichwertig ist, können Sie dafür auch nicht die selbe Miete zahlen. Zu einer möglichen Kündigung sollten Sie sich am besten anwaltlich beraten lassen. Zum Beispiel können Sie hier die Möglichkeit der Kündigung prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    08.07.2015 - 21:11 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hoffe, Sie können mir bei einigen Unklarheiten weiterhelfen.
    Wir haben einen Wasserschaden in unserer Mietwohnung welche wir nun seit vielen Jahren bewohnen. Ausgelöst wurde dieser offenbar durch einen nicht mehr sachgemäß verschraubten und damit leicht undichten Siphon. Über einige Wochen oder auch wenige Monate ist dort Wasser nicht zu 100% in das Abwasserrohr geflossen sondern teilweise in das Mauerwerk eingesickert. Entweder hat sich mit den Jahren die Verbindung gelöst oder es wurde durch ein Familienmitglied gereinigt und unsachgemäß verschraubt. Bemerkt wurde dies erst durch einen Sanitärfachmann, nachdem Wasserflecken an der Wand sichtbar wurden.
    1. Wer trägt die Beweislast in diesem Fall – der Vermieter oder der Mieter, wie ist Ihre Einschätzung dazu?

    2. Angenommen der Schaden wurde dadurch ausgelöst, daß bei einer Reinigung des Siphons dieser nicht wieder ordentlich eingeschraubt wurde – handelt es sich um eine grobe oder leichte Fahrlässigkeit?
    Dies wird vermutlich entscheidend sein, ob die Haftpflichtversicherung den Fremdschaden vollständig begleicht oder nur teilweise. Dieser Punkt ist vermutlich noch wichtiger als der erste, da eigenes Eigentum nicht beschädigt wurde.

    Vielen Dank und herzliche Grüße!

    • Mietrecht.org
      09.07.2015 - 20:32 Antworten

      Hallo Marcel,

      ich kann Sie leider nicht zu Ihren rechtlich, möglicherweise entscheidenden Fragen, in Form eines Kommentars beraten. Ich würde an Ihrer Stelle offen an Ihre Haftpflichtversicherung herantreten und den Fall so schildern, wie er sich zugetragen hat.

      Mögliche Details sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Tut mir leid, dass ich hier keine besten Tipps fr Sie habe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jakob
    14.07.2015 - 15:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    ich bin Eigentümer einer 3 Zimmerwohnung die vermietet ist. Über dieser Wohnung ist eine weitere Wohnpartei mit Dachterrasse. Von der Terrasse drang Wasser in die Decke sowie Wände meiner Wohnung ein.Ich wurde gleich von meinem Mieter informiert und ich habe mich umgehend mit dem Verwalter in Verbindung gesetzt.
    Der Schaden an der Dachterrasse wurde zwischenzeitlich behoben. Nach Aussage des Verwalters muss ich als Eigentümer den Schaden der dadurch in meiner Wohnung entstanden ist, der ja nicht von meinem Mieter sowohl von mir verursacht wurde, selbst tragen!!
    Das kann doch nicht sein, oder? Trägt das nicht die Hausgemeinschaft mit den Rücklagen?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Mithilfe.

    mfg

    • Mietrecht.org
      14.07.2015 - 16:59 Antworten

      Hallo Herr Jakob,

      recherchieren Sie nach “Gemeinschaftseigentum verrucht Schaden am Sondereigentum”. Ich kann hier leider nicht so weit ausholen, aber mit der Recherche kommen Sie sicher weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Niklas
    18.08.2015 - 17:32 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe in meiner Mietswohnung folgendes Problem:
    Vor gut zwei Wochen rief meine Vermieterin während meines Jahresurlaubs an, dass rein Wasserschaden in der Wohnung wurde, verursacht durch ein geplatztes Rohr unter dem Waschbecken. Daraufhin saugten sie das Wasser ab etc. Anscheinend lief das Wasser jedoch durch die Holzdielen durch in die Oberbalken der darunter liegenden Garage und somit musste in meiner Wohnung die komplette Küche abgebaut werden neben dem Herausreißen des Bodens natürlich. Nun haben wir für mindestens eine Woche, wahrscheinlich länger ein Trockengerät in der Küche stehen und es werden arbeiten am Gebälk vorgenommen werden sodass wir unsere Küche nicht wieder beziehen können. Ergo steht die gesamte Küche + Einrichtung in den anderen Zimmern, was diese wirklich winzig macht.
    In welchem Umfang könnte man an dieser Stelle Mietminderung fordern? – Ich bin mir nicht sicher ob das Urteil des Landesgerichts Köln (LG Köln ZMR 2012, 625) auf unseren Fall zutrifft.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Niklas Strüver

    • Mietrecht.org
      19.08.2015 - 09:06 Antworten

      Hallo Niklas,

      es ist unzählige Urteile zu einer nicht nutzbaren Küche und zur Trocknung von Böden/Wänden/Räumen. Die Urteile können ohnehin nur Anhaltspunkte sein. Im Zweifel sollten Sie die Quoten eher geringer ansetzen oder sich anwaltlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabriele
    06.09.2015 - 10:17 Antworten

    Guten Tag,
    ich wohne im 13. Stock eines Hochhauses zur Miete. Da ich das letzte Obergeschoss bewohne, habe ich in der Küche einen (Wasser) Überlauf. Das wurde wohl so in den 70er Jahren gebaut. Ein dreiviertel Jahr lief immer wieder aus diesem Überlauf Wasser heraus, wahrscheinlich weil man die Wasseranlage im Keller neu installierte und oft das gesamte Wasser im Haus abgestellt war. Das Wasser lief durch meinen Küchenhängeschrank, der daraufhin aufgequollen ist. Ich meldete das meinem Vermieter und der speiste mich mit der Antwort ab, das wäre ein Fall für meine Versicherung, weil das ja meine Küche wäre. Aber ich habe den Schaden ja nicht verursacht… Was sagen Sie dazu?
    Freundliche Grüße
    Gabriele

    • Mietrecht.org
      06.09.2015 - 11:32 Antworten

      Hallo Gabriele,

      ich kann Ihren Einzelfall nicht bewerten, aber tatsächlich haftet für einen Wasserschaden an Möbeln in der Regel die Hausratversicherung des Bewohners.

      Im Zweifel sollten Sie die Haftung mit einen Anwalt besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lexi
    11.09.2015 - 15:09 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus. das gesamte Objekt wird von einer Hausverwaltung betreut.
    An einem Freitag Abend stellte meine Mutter, die diese Wohnung bewohnt fest, das es im Bad über der Toilette von der Decke tropft (Abwasser).
    Sie sagt mir sofort Bescheid und ich rief am Montag sofort die Hausverwaltung an und teilte es Ihnen mit, da schon öfters Wasserschäden im Haus bekannt sind, schickte die Versicherung am Mittwoch einen Gutachter, der auch Fotos von dem Schaden in meiner und der darüberliegenden Wohnung machte. 2 Tage später rief ich wieder die Hausverwaltung an wann der der Schaden behoben werden würde. Diese teilte mir mit,dass dies bis spätestens Ende der nächsten Woche geschehen würde, wann genau könne er mir nicht sagen, da die Firma uns irgendwie mit reinquetscht. Dies war allerdings nicht der Fall und ich wurde um noch eine Woche vertröstet, da ich genau 14 Tage nach dem der Schaden aufgetreten ist noch mal anrief. Sein Zitat: Nächste Woche wird sich auf jeden Fall jemand drum kümmern aber wahrscheinlich nicht gleich am Montag sondern im Laufe der Woche. Was ja schon die dritte Woche wäre!

    Muss abschließend noch sagen das ich vor zwei Monaten schon feststellte, das ein Wasserfleck an Decke sichtbar wurde und die Decke mir persönlich auch feucht erschien. Dies hatte ich aber sofort der Hausverwaltung gemeldet gehabt und Sie haben daraufhin Fotos erst über den Hausmeister und dann über einen Fotograf (wahrscheinlich von der Versicherung) machen lassen, darauf hin hört ich nichts mehr davon bis zu dem Zeitpunkt als es dann angefangen hat zu tropfen.

    Kann man Schadenersatzansprüche geltend machen?
    Wenn ja gegen wen?
    und welche Schadensersatzansprüche?

    Natürlich werde ich auch noch einen RA konsultieren. Jedoch würde ich schon gerne vorab etwas bescheid wissen. Vielen Dank im vorraus!

    Viele Grüße
    Lexi

    • Mietrecht.org
      11.09.2015 - 16:12 Antworten

      Hallo Lexi,

      jeder Kommentar muss erst freigeschaltet werden und ist erst dann sichtbar. Leider haben Handwerker gerade sehr, sehr viel zu tun und es ist schwierig Termin zu bekommen. Ihre Verwaltung hat zumindest reagiert – ob diese Reaktion ausreichend war, sollten Sie bei Bedarf tatsächlich mit einen Anwalt beleuchten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lotti
    22.09.2015 - 19:47 Antworten

    Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung bei der die Küche von mir vor Jahren gekauft und vom Händler eingebaut wurde. Nun ist am Küchen-Kaltwasserhahn der Anschlussschlauch (flexibel) geplatzt.
    Da ich nicht zu Hause war, hat der untere Mieter die Feuerwehr um Hilfe gebeten und diese hat dann meine Wohnung aufgebrochen und das Wasser abgestellt.
    Die Gebäudeschäden in der unteren Wohnung hat die Gebäudeversicherung vom Haus bezahlt.
    Die Feuerwehr hat nun die Rechnung für den Einsatz an die Hausverwaltung geschickt. Diese verlangt nun vom unteren Mieter die Rechnung zu begleichen, da er die Feuerwehr gerufen hat. Wenn er das nicht bezahlt, soll er das Schreiben an mich weitergeben, da ja der Anschluss des Wasserhahns “privat” sei.

    Meine Frage: Bin ich dafür haftbar, wenn ein Wasseranschluss ( lt. Hausverwaltung mein Eigentum) von alleine zerreisst?
    Wer muss den Feuewehreinsatz bezahlen, oder ist das nicht ein Notfall ?

    Grüße
    Lotti

    • Mietrecht.org
      23.09.2015 - 10:17 Antworten

      Hallo Lotti,

      ich würde meine private Haftpflichtversicherung kontaktieren und die Kostenübernahme besprechen, ebenso wie die Gebäudeversicherung. Wenn Sie so nicht weiterkommen, empfehle ich Ihnen die Einschätzung des Sachlage durch einen Anwalt. Dieser kann Sie entsprechend beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    21.10.2015 - 20:53 Antworten

    Hallo,

    meine Mietswohnung ist seit Wochen von einem Wasserrohrbruch in der darüber liegenden Wohnung betroffen. Das Wasser tropfte in Schlafzimmer und Flur, wodurch größere Schäden an Decken, Wänden und dem Laminat aufgetreten sind. Mein Vermieter wird die Schäden beseitigen.

    Wenn der Vermieter nun das Laminat neu verlegen lässt – welche Rechte und Pflichten habe ich dann beim Auszug? DIe Wohnung wurde laut Vermieter ohne Laminat vermietet. Könnte der Vermieter dann lediglich bei Auszug den Rückbau verlangen (was er vermutlich nicht tut, da neu)? Oder kämen eventuell weitere Kosten (zb durch nachträglich verursachte Schäden) auf mich zu? Könnte ich ggf. eine Ablöse vom Vermieter oder Nachmieter bei Auszug verlangen?

    Zudem ist die Überlegung das Laminat im Wohnzimmer direkt mit zu erneuern (war nicht vom Wasserschaden betroffen). Dafür soll ich den Hauptteil zahlen, und der Vermieter würde sich zb mit 25% an den Kosten beteiligen. Wenn ich mich auf die 25% einlassen sollte, kann ich dann bei Auszug noch Ablöse für das Laminat verlangen?

    Viele Grüße,
    Anna

    • Mietrecht.org
      22.10.2015 - 09:59 Antworten

      Hallo Anna,

      ich verstehe Sie so, dass der Vermieter für Ihr Laminat Ersatz liefert. Folglich geht das Laminat wieder in Ihr Eigentum über. Um die Dinge klar zu Regeln, sollten Sie die gewünschte Vereinbarung schriftlich fixieren und/oder sich ggf. beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marleen
    26.10.2015 - 17:55 Antworten

    Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Mieter hat mich vor 2 Jahren gefragt, ob er eine Regentonne neben der Haustüre aufstellen und am Regenfallrohr anschließen darf. Ich habe dem zugestimmt (alles mündlich) und zur Auflage gemacht, dass kein Wasser aus der Regentonne oder dem Anschluss ans Fallrohr austreten darf. Nun habe ich festgestellt, dass die Kellerwand genau unter der Stelle, an der die Regentonne steht von innen nass ist. Da dies noch nie vorgekommen ist, habe ich vermutet, dass das mit der Regentonne zusammenhängt. Es hat sich herausgestellt, dass der Mieter keinen Abfluss von der Tonne zurück ins Fallrohr angebracht hat, so dass die Tonne, wenn sie voll war, übergelaufen ist. Die Wiese neben der Tonne ist auch sumpfig. Der Mieter hat die Tonne sofort entfernt. Danach habe ich gesehen, dass der Zulauf für die Tonne, die der Mieter am Regenrohr angebracht hat undicht war: Der Einlauf ließ sich zwar zudrehen, war aber nicht dicht. Der Mieter hatte ein Loch ins Fallrohr geschnitten und diesen Regendieb eingesetzt. Diese Stelle war ebenfalls undicht. Es ist also immer Wasser am Fallrohr entlang in den Boden gesickert. Ich habe hierfür Augenzeugen und ein Foto. Der Mieter meint nun, dass die nasse Kellerwand durch ihn verursacht würde, wäre nicht bewiesen und er hätte nichts mit diesem (sicher sehr teuren) Folgeschaden zu schaffen. Ich habe zwar eine Gebäudeversicherung, aber nur für Leitungswasserschäden. In meiner Grundbesitzerhaftpflicht sind als versicherte Personen auch Mieter genannt. Leider habe ich nicht die finanziellen Mittel, die Erde gut 2,5 Meter tief abtragen zu lassen. Meiner Ansicht nach hat der Mieter diesen Schaden verursacht, auch wenn der sich erst nach nun ca. 2 Jahren erst zeigt. Was soll ich nun machen? Für Rätschläge wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      27.10.2015 - 17:33 Antworten

      Hallo Marleen,

      danke für Ihren interessanten Beitrag. Ich kann Ihnen leider nur den Rat geben, das Sie sich von einem Anwalt beraten lassen ob und wie Sie gegen den Mieter vorgehen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Beni
    26.10.2015 - 19:50 Antworten

    Guten Tag!

    Wir hatten vergangenen Freitag das Problem, dass das Abwasser des gesamten MFH Abwasserfallrohrs durch unser WC zurück drückte.
    Dies geschah, weil im Keller bei einer Y- Verzweigung das gemeinsame Abwasserfallrohr verstopft war (Der Fehler lag im Allgemeinenteil und wir waren nicht schuld).

    Wir konnten zum Glück noch frühzeitig einen Wasserstaubsauger organisieren um Schäden zu verhindern.
    Dies hatte die Folge, dass ich den ganzen Morgen mit Wasser absaugen und nachher reinigen des WC’s beschäftigt war.

    Meine Hausratversicherung bezahlt mir jedoch keinen “Erwerbsausfall”, diese zahlt nur Schäden an Mobiliar.
    Besteht wirklich keine Chance wenigstens ein wenig entschädigt zu werden? Immerhin ist durch meinen Einsatz keinen Schaden entstanden!

  • Meier F
    06.04.2016 - 14:29 Antworten

    Sehr geehrtes Mietrecht.org Team,

    ich habe einen Wasserschaden gehabt und brauche ein paar Antworten.Vielleicht koennen Sie mir weiterhelfen. Der Flexschlauch unter der Armature ist i.d Nacht geplatzt,wir haben es irgendwann gemerkt,abgedreht,aufgewischt… Danach wurde trockengelegt. Zuerst bei der Partei darunter,später auch endlich bei mir. Ausgemalt wurde ebenfalls bei der Partei darunter. Jetzt zu meinen Fragen.
    Ich habe eine Haushalstversicherung und Haftpflichtversicherung. Der beschädigte Boden in meiner Wohnung wird wohl von der Haushaltsversicherung übernommen, die Kostenklärung für das Trockenlegen bei der unteren Partei,wie auch bei mir gestaltet sich sehr schwierig, bzw wurde abgelehnt, mit der Begründung, mich trifft keine Schuld. Vom Vermieter höre ich ständig nur,daß ich Schuld habe. Somit ergibt sich eine Zwickmühle für mich.Habe ich nun Schuld oder nicht? Habe ich grob fahrlässig gehandelt, weil ich über Nacht die Wasserzufuhr aufgedreht lasse? Wie sieht es im Falle eines Materialschadens nach 6 Jahren aus? Bin um jeden Ratschlag sehr dankbar. Hochachtungsvoll Meier F.

    • Mietrecht.org
      07.04.2016 - 10:30 Antworten

      Hallo Frau Meier,

      ich kann Sie zu diesen Versicherungsfragen hier leider nicht beraten. Ein Anwalt mit entsprechender Spezialisierung wird Ihnen weiterhelfen können. Alles Gute für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernhard B.
    20.05.2016 - 11:23 Antworten

    Ich hätte da mal eine Frage !
    Ich wohne zur Miete in einer 2 Zimmerwohnung, im zweitem Obergeschoss, nun habe Ich zum Glück noch rechtzeitig am Pfingssonntag bei mir ein Wasserschaden entdeckt. Es lief bei mir eine absolut stinkende Brühe von brake wasser durch die Decke in meinem Flur. Das Wasser lief vom Flur bis in die Küche. Am darauffolgendem Dienstag war ein Handwerker da der den Schaden aufnahm und ihn auch beheben konnte. Als Ich ihn fragte wie es denn zu dem Wasserschaden kam, antwortette er mir, daß der Mieter über mir den Trabs unter seiner Badewanne gelöst hatte um eine verstopfung zu beheben. Doch leider hat dieser den Traps unter der Badewanne nicht wieder richtig befestigt so das sein Badewasser bei mir im Flur von der Decke lief !!! Ich musste nun meinen Schuhschrank, den Teppich, meine frisch gewaschene Wäsche, den Teppich, und so gar meinen Pc den Ich erst kürzlich von der Reperatur, abgeholt und erstmal in den Flur gestellt hatte entsorgen! Ich bin nicht Versichert, mein Nachbar über mir auch nicht. Wer kommt denn jetzt für den enstandenen Schaden (Schuhschrank, Teppich, Pc ) auf?
    Ich hoffe sie können mir da helfen.

    • Mietrecht.org
      22.05.2016 - 00:51 Antworten

      Hallo Bernhard,

      wer einen Schaden verursacht ist für die Konsequenzen verantwortlich. Eine Versicherung entlastet den Verantwortlichen im Fall der Fälle. Sie lagern das Risiko damit aus. Wenn jemand keine Versicherung abschließen möchte, dann ist das natürlich auch möglich.

      Sie als Geschädigter sollten sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Raphael
    09.06.2016 - 16:42 Antworten

    Hallo zusammen,

    Ich brauche mal euren Rat. Meine Mitbewohnerin hat vor kurzem das Fenster auf Kippe gelassen und ist zu Arbeit gegangen. Leider kam es dann zum Unwetter mit heftigen Winden und Starkregen. Der Fußboden war nun ziemlich nass, wir haben das Wasser als wir es festgestellt aufgewischt. Am Abend dann der Schreck unsere Nachbarin von unten bemerkte Wasserflecken. Wird dieser Fall durch eine Versicherung getragen, PS meine Mitbewohnerin hat keine private Haftpflicht ich schon, aber ich habe den Schaden ja nicht verursacht. Außerdem haben wir eine Hausrat und der Vermieter besitzt eine Gebäudeversicherung, möchte diese aufgrund anderer Sturmschäden, die noch laufen nicht nutzen.
    Außerdem bin ich als Hauptmieter vermerkt und sie hat einen Untermietvertrag. Leider alles etwas verzwickt.
    Was sagt ihr, bin für jeden Ratschlag dankbar.
    Viel Dank im voraus.

    Viele Gruß

    Raphael

    • Mietrecht.org
      10.06.2016 - 11:04 Antworten

      Hallo Raphael,

      wenn jemand einen Schaden verursacht, muss diese Person auch dafür haften. Eine private Haftpflichtversicherung nimmt dem Verursacher diese Last ab. Gibt es keine Versicherung, haftet trotzdem der Verursacher.

      Bitte befragen Sie bei Bedarf einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Familie Ratlos
    13.06.2016 - 21:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    vor einigen Tagen wurde unsere Eigentumswohnung durch einen Wasserschaden in der über uns liegenden Wohnung unter Wasser gesetzt. Die Gebäudeversicherung, Hausratversicherungen etc. wurden informiert. Gutachter waren da und die Schadensbehebung wird von der Handwerkerfirma der Versicherung geplant und die Kosten werden durch diese auch übernommen, Höhe ist uns bisher nicht bekannt. Die halbe Küchendecke stürzte herab. Wir putzen und tun unser Möglichstes, konnten aber bereits an einigen Stellen der angrenzenden Räume feststellen, dass das Laminat (Erstbelag durch uns mit Trittschalldämmung verlegt), teilweise verkratzt und Stückchen abplatzen bzw. schon sind, höchstwahrscheinlich vom Staub/Mörtel unter den Schuhen etc., dies war definitiv vor dem Schaden nicht gewesen. Wie können wir diesen Folgeschaden nun glaubhaft bei der Versicherung geltend machen? Schadensgutachter anschreiben nach der Sanierung, vorher schon oder sofort zu einem Anwalt (eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, diese gab aber die Auskunft, dass noch kein Rechtsschutzfall eingetreten sei, da nich kein “Streit” vorliege)? Wir verweisen explizit darauf, dass wir alles neu gekauft haben vor ca. 4 Jahren und nichts ersetzt haben wollen, was nicht durch den Schaden auch beschädigt wurde, aber eben auch nicht noch auf entsprechend hohe Schäden “sitzen” bleiben möchten, da wir teilweise immer noch für die neuen Sachen abbezahlen und uns alles hierfür absparen müssen.
    Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort.
    Mit freundlichen Grüssen

    • Mietrecht.org
      14.06.2016 - 08:34 Antworten

      Hallo Familie Ratlos,

      danke für Ihren Beitrag. Es bliebt nur die Möglichkeit diesen Schaden ebenso bei den Versicherungen anzuzeigen und die Reaktionen abzuwarten. Was sollten Sie auch anderes tun?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Ullrich
    29.06.2016 - 19:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne in einem Mehrparteien-Mietshaus. Am Wochenende ist durch Starkregen Grundwasser in die Kellerräume gedrungen. Das Wasser stand ca 20 cm hoch.

    Der Schaden wurde dem Vermieter/Hausverwaltung sofort angezeigt. Nach langem Ringen wird durch die Hausverwaltung ein Containter gestellt zur Müllbeseitigung und eine Reinigungsfirma für die Schlammbeseitigung.

    Eine Trocknung des Kellers lehnt die Hausverwaltung ab. Sie ist der Meinung, dass sich das durch Lüften regelt, obwohl der Keller bereits Schimmelbildung aufweist.

    Eine Sanierung des Kellers und der Rückflussdichtung wird ebenfalls abgelehnt, so dass eine Überflutung jederzeit wieder möglich ist.

    Erste Frage: Darf der Vermieter so etwas ablehnen? Ich halte die Tatsache, dass die Haustür den ganzen Tag aufsteht für unzumutbar und auch nicht ausreichend. Der Keller wird für immer unbrauchbar.

    Ich habe den Schaden bei meiner Hausrat angezeigt, die jedoch nicht für Elementarschäden aufkommt. Desweiteren habe ich den Schaden bei der Hausverwaltung angezeigt und diese über eine Mietminderung in Höhe von 5 % informiert. Ich habe ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht in derzeit noch unbekannter Höhe. Die materiellen Sachen lassen sich auch relativ gut bewerten.

    Zweite Frage: wie setze ich den Verdienstausfall an? Mein Hauptschaden liegt darin, dass meine Schulungsunterlagen unter Wasser gestanden haben und ich seit 4 Tagen dabei bin, Blatt für Blatt zu trocknen. In dieser Zeit konnte ich nicht arbeiten gehen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    A. Ullrich

    • Mietrecht.org
      30.06.2016 - 08:09 Antworten

      Hallo Ullrich,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen leider nur raten, sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.

      Grundsätzlich liegt es in meinen Augen schon im Ermessen des Vermieters, ob z.B. der Keller für XX,000 Euro abgedichtet werden soll oder nicht. Ihnen bleibt m.E. erstmal die Mietminderung als Druckmittel, solange ein Mangel besteht.

      Zum Thema Verdienstausfall sollten Sie nach Schadenersatz bei einer Mietminderung suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    04.07.2016 - 21:36 Antworten

    Hallo zusammen!

    Ich habe aktuellen Sachverhalt mit einer Spülmaschine, welche die nicht meine ist, sondern vom Vermieter mit Küche zu Verfügung gestellt wird. Das ist die Ausführung meines Vermieters:

    “Als Grund haben Sie Spülmaschinenbenutzung bei verstopftem Abwasserabfluss angegeben.
    Die Abwasserrohrreinigungsfirma, die wir mit der Notrohrreinigung am 03.07.2016 beauftragten, konnte Ihre Aussage nach Reinigung des Rohres in Ihrer Wohnung bestätigen.

    Laut Ihrer Schilderung ist die Spülmaschine am 02.07. bis ca. 00:00 Uhr gelaufen. Nachdem der Spülgang fertig war räumten Sie die Maschine aus und merkten, dass im Spülbecken Abwasser ca. 5 cm hoch stand. Das Wasser floss nicht ab. Danach aßen Sie etwas , das benutzte Geschirr räumten Sie in die Spülmaschine ein und schalteten diese erneut ein um zu sehen ob das Wasser im Spülbecken aus der Spülmaschine kommt.
    Allerdings warteten Sie das Ende des Spülganges nicht ab und legten sich schlafen.
    Am 03.07. 16 wachten Sie gegen 08:30 auf und stellten in Ihrer Küche den Wasserschaden fest. Das Abwasser sammelte sich im Spülbecken und floss über.”

    Ich werde aufgefordert den Kontakt mit meiner Haftpflichtversicherung herzustellen, aber zu erst würde ich gerne wissen, welche Rolle es spielt, dass
    a) die Spülmaschine Eigentum des Vermieters ist und
    b) die Ursache für den Rückstau des Wassers in einer Verstopfung des Abwasserabfluses liegt, durch Abwasserrohrreinigungsfirma bestätigt wurde.

    Wie soll ich mich verhalten?

    • Mietrecht.org
      06.07.2016 - 12:12 Antworten

      Hallo Sandra,

      danke für Ihren Beitrag. Es war sicherlich nicht ideal, eine möglicherweise defekte Spülmaschine über Nacht anzuschalten. Hier liegt sicherlich das Kernproblem. Mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht schreiben. Bei Bedarf sollten Sie die Sachlage rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jürgen
    26.07.2016 - 08:21 Antworten

    Hallo zusammen!

    Ich habe in meiner EG-Wohnung einen Wasserschaden durch ein undichtes/geplatztes Heizungsrohr, das unterhalb des Laminats verlegt ist. Bis der Schaden OBERHALB der Bodenbeläge (durch aufsteigende Nässe und Schimmelbildung) erkennbar war, war bereits jedes einzelne Zimmer mehr oder minder stark geschädigt. Estrich und Perlit müssen wahrscheinlich komplett erneuert werden; in jedem Fall muss ich die Wohnung räumen.

    Eine Wohngebäudeversicherung seitens des Vermieters besteht. Ich als Mieter habe allerdings keine Hausratversicherung mehr, obwohl es gemäß Mietvertrag gefordert ist.

    Gemäß Sachverständigem (des Wohngebäudeversicherers) trägt die Versicherung nur die Kosten für die Sanierung und den Abtransport meiner Einrichtung bis zur Wohnungstür. Die Kosten für die Zwischenlagerung meiner Einrichtung, den weiteren Transport zur und von der Lagerstätte sowie die Kosten für die Ausweichwohnung soll nun ich tragen. Obwohl ich eindeutig nicht der Schadensverursacher bin!

    Hat da jemand eine Idee dazu oder eine eigene Erfahrung beizutragen, ob die Aussage des Gebäudeversicherers so in Ordnung ist?

    Danke und viele Grüße,
    Jürgen

  • Fenja
    29.07.2016 - 22:17 Antworten

    Hallo zusammen!

    In unserer Wohnung ist gestern die Heizung ausgelaufen. Boden und die Wand sind mit rot/braunem Zeug versaut.. Leider aber auch unsere Couch und eine Stehlampe. Wir hatten den Vermieter schon darauf hingewiesen, dass die Heizung (bisher nur leicht) ausläuft, jedoch hat er sich nicht darum gekümmert.
    Zahlt die Schäden an der Couch und Lampe nun unsere Hausratversicherung oder muss das unser Vermieter bezahlen?

    Vielen Dank & viele Grüße
    FD

  • mario
    24.08.2016 - 17:02 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    bei uns ist während eines Urlaubs der Panzerschlauch zwischen Mischbatterie und Eckventil geplatzt. Der Vermieter sagt, ab Eckventil handele es sich hier um Mietersache, gleiches sage seine Gebäudeversicherung. Meine Haftplflichtversicherung meint, dass dem Vermieter entstandener Schaden sehr wohl durch die Gebäudeversicherung versichert sei. Den Panzerschlauch habe ich weder montiert noch jemals berührt.

    Vielen Dank vorab!

    • Mietrecht.org
      24.08.2016 - 17:41 Antworten

      Hallo Mario,

      ich würde den Vermieter erstmal darauf hinweisen, dass Amateur und Waschtisch in Ihrem Fall offensichtlich auch mit vermietet sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • mario
        24.08.2016 - 21:36 Antworten

        Hallo herr Hundt,
        vielen Dank für die sehr rasche Antwort. Nein, mitvermietet ist Amatur und Waschtisch nicht wirklich. Vielmehr wusste bei unserem Einzug niemand mehr, woher das stammt, auch der Vormieter hat dies schon übernommen.
        Lässt sich aufgrund dieses Sachverhalts etwas zu Gebäudeversicherung versus Haftpflicht dagen?

        Beste Grüße

        • Mietrecht.org
          26.08.2016 - 10:18 Antworten

          Hallo Mario,

          m.E. ist das mit vermietet, was sich bei Einzug in der Wohnung befand und wozu es keine besondere Absprache gab (z.B. Übernahme vom Vormieter). Welche Versicherung in der Pflicht steht, sollten Sie am besten mit einem Anwalt erörtern.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Herbert
    29.08.2016 - 13:30 Antworten

    Guten Tag,

    ich besitze eine größere Eigentumswohnung. Aufgrund eines Baumangels muss die gesamte Wohnung trockengelegt werden. Das bedeutet, dass ich für 6 Wochen aus der Wohnung ausziehen muss.

    Die Gebäudeversicherung zahlt die Trockenlegungsarbeiten, aber mich würde interessieren was ich als Eigentümer fordern kann für:
    1) Ein Ersatzquartier bzw gibt es eine Mietminderung für Eigentümer?
    2) Die Firma hat mir gesagt, dass ich selbst den Wohnungsinhalt in Boxen räumen muss, damit mit der Trockenlegung begonnen werden kann. Das war ein nicht unwesentlicher Aufwand. Kann man hierfür einen Stundensatz für die verrichtete Arbeit verlangen?

    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen,
    Herbert

    • Mietrecht.org
      29.08.2016 - 17:01 Antworten

      Hallo Herbert,

      lassen Sie sich bitte von einem Anwalt in Sachen Schadenersatz beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jablonowski
    06.09.2016 - 14:05 Antworten

    Guten Tag!

    Ich wohne im 1. OG in einer Mietwohnung. Darunter (EG) war in einer ebenfalls vermieteten Wohnung einen Wasserrohrbruch gegeben (Hochdruckwasserleitung in der Wand), weshalb es zu Schäden in meinem Keller gekommen ist, der sich unter der EG-Wohnung befindet. Die Schäden beziehen sich auf meine Privatgegenstände. Ich habe leider keine Hausratversicherung. Die Haftpflichtversicherung des Mieters hat (nachvollziehbar) gesagt, dass sie die Kosten nicht übernehmen würde, weil der Mieter für den Wasserrohrbruch nicht verantwortlich gemacht werden könne.

    Die Gebäudeversicherung will wegen der privaten Schäden ebenfalls nicht einspringen. Korrekt? Es bleibt dann wohl nur noch die Haftpflichtversicherung des Vermieters der Wohnung im EG? Müsste sie einspringen oder habe ich Pech, weil ich keine Hausratversicherung abgeschlossen hatte?

    Besten Dank vorab!
    Viele Grüße,
    Wladimir

    • Mietrecht.org
      07.09.2016 - 10:46 Antworten

      Hallo Wladimir,

      für Ihren Haurat im Keller sind grundsätzlich Sie verantwortlich. Sie können das Schadenrisiko mit einer Hausratsversicherung abfedern. Eine solche haben Sie leider nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Svenja
    07.09.2016 - 13:57 Antworten

    Guten Tag,

    heute wurde bei mir ein Wasserschaden festgestellt. Dieser wurde herbeigeführt durch Lecks an drei Rohren der Wasserleitungen aus dem Hausflur unseres Sechs-Parteinhauses. Sämtliche Innenwände innerhalb der Wohnung sind mit Schimmel befallen. Dies wird nun alles auf Kosten des Vermieters geregelt. Soweit so gut. Da die Wohnung nun leider nicht mehr bewohnbar ist, muss ich während der Arbeiten die Wohnung verlassen.
    Meine Frage ist nun, wer trägt die Kosten des “Umzugs”? Muss ich die Kosten tragen für das Umzugsunternehmen, Lagerraum der Möbel und für eine vorüber gehende Wohnung bis die Sanierungsarbeiten vorbei sind? Erst recht ohne Hauseratsversicherung?! Oder läuft das noch über die Gebäudeversicherung?

    Vielen Dank schon vorab!

    Gruß Svenja

  • Daniel
    21.09.2016 - 14:04 Antworten

    Hallo,

    Ich bin Mieter einer Eigentumswohnung und nicht Versichert.
    Vor einigen Tagen gab es eine Verstopfung in der Dusche. Ich habe daraufhin den Sumpfdeckel abgemacht und den sich darin befindlichen Dreck beseitigt. Der Abfluss hat seine Funktion wieder erfüllt. Eine Woche später informiert mich der Hausmeister und die Vermieterin das in der Wohnung unter mir im Bad Wasser tropft und sich Feuchtigkeit an den Wänden und der Decke befindet. Auch aus Leitungen im Keller tropft es. Die Hausverwaltung hat daraufhin einen Techniker vor Ort geschickt um der Sache auf den Grund zu gehen. Nach einer Druckprüfung hat einer der Techniker gemeint das der Sumpf im mein Bad nicht ordnungsgemäß positioniert und zugeschraubt ist und sich das Wasser von dort aus ausbreitet. Er hat den Sumpfanschluss auf und zugemacht. Jetzt bleibt die Frage offen ob das Wasser in der Wohnung unter mir und im Keller weiterhin tropft.
    Die Mieterin droht mir jetzt mit voller Kostenübernahme für die im Haus entstandenen Schäden falls der Schaden tatsächlich durch den Abfluss im meiner Dusche zustande gekommen ist.
    Muss ich dafür aufkommen, denn ich sehe meine Schuld als Mieter nicht ein? Und welche Kosten kommen auf mich zu? Ich muss ja duschen und das Wasser könnte sich weiterhin ausbreiten falls der Schaden wirklich in meiner Wohnung ist. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

    Gruß Daniel

    • Mietrecht.org
      22.09.2016 - 08:08 Antworten

      Hallo Daniel,

      ich kann den Fall aus der Entfernung leider nicht beurteilen. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, müssen Sie im schlimmsten Fall auch mit der Kostenübername rechnen. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Norbert Conrad
    29.09.2016 - 06:03 Antworten

    Guten Tag,

    ich bewohne eine gemietete Eigentumswohnung in einem Sechsfamilienhaus. Im Haus (Hauswand und im Gemeinschaftskeller) ist durch ein Leck im Abflussrohr ein Wasserschaden entstanden, der inzwischen beseitigt wurde. Zu diesem Zweck musste meine Einbauküche zum Teil demontiert werden, was zur Folge hatte, dass Arbeitsplatten und Spüle nicht mehr wiederverwendbar waren und erneuert werden mussten.
    Trägt nun diese Kosten auch die Gebäudeversicherung oder muss ich (auch) meine Hausratversicherung einschalten ?
    Kommt für mich eine Mietminderung in Betracht ? Küche war ca 2 Wochen lang nur bedingt nutzbar.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Gruß
    Norbert Conrad

  • Viktoria Bauer
    08.10.2016 - 19:08 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bzgl. eines etwas komplizierten Falles. Und wäre sehr dankbar für jede Hilfe.

    Hintergrund:
    Mein Nachbar, ein 93-jähriger Mann in einer Mietwohnung, hatte einen Wasserschaden bei einem Küchenrohr, welches nicht in der Wand liegt (Wasser trat aus einem alten Rohr aus). Ich wohne in einer Eigentumswohnung darunter und habe durch den Vorfall einen erheblichen Schaden von mehreren tausend Euro.
    Während des Vorfalls war ich im Urlaub und habe den Zustand in seiner Wohnung nicht gesehen. Laut dem Hausmeister jedoch, der unmittelbar kontaktiert wurde, als der Schaden durch den Nachbarn bemerkt wurde, war der Teppich in der Küche triefend nass und voller Wasser. Mir ist nicht bekannt, ob diese Information durch den Nachbarn an seine Haftpflichtversicherung weitergegeben wurde.
    Laut des Sohnes meines Nachbarn, der sich um alle Angelegenheiten kümmert, handelte es sich um ein tropfendes Rohr, wo das Wasser direkt in die Wand gelaufen ist. Hier sehe ich einen Widerspruch zum triefenden Teppich.

    Nun habe ich als Geschädigter eine Ablehnung auf meine Schadensersatzforderung durch die Haftpflichtversicherung meines Nachbarn bekommen. Die Begründung: ihr Versicherungsnehmer (mein Nachbar) habe sich nicht pflichtwidrig verhalten. Zusätzlich kam der Hinweis, ich solle mich an die Gebäudeversicherung wenden. Die Gebäudeversicherung sagt nach Prüfung, dass sie für diese Art von Rohrbruch nicht zuständig ist. Leider habe ich keine Hausratversicherung und sitze nun auf den Kosten.

    Meine konkrete Fragen:
    1. Welche Rolle spielt das Alter des Nachbar (93)? Kann man so einen Menschen unbeaufsichtigt lassen, obwohl die Kinder des Herren angeblich jeden Tag vorbeischauen? (Stichwort: pflichtwidriges Verhalten)

    2. Ist der Nachbar nicht pflichtwidrig vorgegangen, indem er den Schaden so spät bemerkt hat? Welche Rolle spielt hier die Zeit? Wie lange muss denn ein Rohr tropfen, dass der ganze Teppich nass ist? Hier spielt wohl auch das Alter des Herren eine Rolle.

    3. Welche Rolle spielt das Alter des Rohres? Ist er nicht verpflichtet dies zu checken, um solche Vorfälle zu vermeiden?

    4. Habe ich bei einem Gerichtsprozess Chancen die Kosten von dem Verursacher übernehmen zu lassen, wenn sich der Nachbar laut Versicherung tatsächlich nicht pflichtwidrig Verhalten hat und sie dadurch nicht zahlt?

    Entschuldigen Sie den langen Text und Danke im Voraus für die Antworten. Ich bin langsam wirklich verzweifelt und befürchte auf dem hohen Schaden, den ich nicht verursacht habe, sitzen zu bleiben.

    Viele Grüße
    Viktoria

    • Mietrecht.org
      09.10.2016 - 17:36 Antworten

      Hallo Viktoria,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann hier leider nicht auf Ihren (vielen) Fragen eingehen. Das Hauptproblem scheint zu sein, dass Sie keinen Versicherungsschutz haben. Bitte lassen Sie sich zu Ihren Fragen rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tom
    09.10.2016 - 23:46 Antworten

    Hallo,
    ich bin Mieter und habe eine Frage zu meinem Fall. Ich bin Mieter einer Wohnungsgenossenachaft und habe Beginn des Jahres unten in unserem Kellerabteil einen Wasserrohrbruch gehabt, welcher im Kellergang mehrere Partein überschwemmt hat. Da nun in meinem Kellerabteil das Abflussrohr entlang lief hat der entsprechende Notdienst meinem Keller aufgebrochen und dieses durchlöchert damit die Überschwemmung ablaufen konnte, worüber ich aber nicht unterrichtet wurde. Nach 4 Tagen trocknen viel mir auf das in meinem Kellerabteil immer noch ein Pfütze stand welches entsetzlich stank und da bemerkte ich ich es erst. Nach einer Aufforderung an die Wohnungsgenossenachaft dies zu beheben kam der gleiche Klempner noch einmal und schmierte das Loch mit Silikon zu welches sich aus fachmännische Sicht als Fusch erwies. Nun zum eigentlichen. Das Silikon schimmelte sehr langsam ohne das ich es bemerkte und als ich es bemerkte war es auch schon zu spät. Am nächsten Morgen stand mein Abteil mit dem Abflusswasser unter Wasser und beschädigte mein Eigentum welches schon 10 cm hoch gelagert wurde. Dies reichte leider nicht aus.Diese waren Möbel wie Regale etc. Nun meine Frage. Muss mir die Wohnungsgenossenachaft den Zeitwert ersetzen da der Objektbetreuer es versäumt hat die Reparatur zu prüfen ? Mein Schaden beläuft sich auf mehrer hundert Euro. Meine Hausrat haftet dafür nicht. Muss ich mich mit der Firma selbst rumschlagen oder nur mit der Genossenschaft welches den Auftrag ja erteilt hat? Gibt es einen Paragrafen im Mietrecht auf das ich mich stützen kann ?

    Danke schön einmal im Vorraus für die Mühe mein Anliegen überhaupt zu lesen :-)

    LG
    Tom

  • Iskan Sürer
    25.10.2016 - 16:27 Antworten

    Hallo,
    Wir hatten ein Rohrbruch in unserer Mietwohnung. Wir haben vom Vermieter eine Ersatzwohnung für einen Monat bekommen. Die Arbeiten im Haus dauern aber 2 Monate. Die Kosten für den 2 Monat sollen wir selbst bezahlen. Dafür brauchen wir keine Miete an den Vermieter zahle. Dadurch haben wir aber etwa 250 Euro höhere Kosten die uns entstehen. Das kann doch nicht rechtens sein oder? Vielen Dank für die Rückmeldungen. Gruß Iskan

  • Kerstin Luther
    17.02.2017 - 19:44 Antworten

    Guten Tag!
    Heute wende ich mich an Sie, weil ich nicht mehr weiter weiss. Ich bin Eigentümerin der Wohnung in der ich lebe und bin Haftpflichtversichert.
    Im September 2016 bemerkte ich abends tropfendes Wasser aus meiner Decke im Bad. Die Mieterin über mir war nicht da. Ich dokumentierte den Schaden per Foto und habe per Email die Hausverwaltung informiert. Erst am kommenden Tag wurde der Wohnungseigentümer sowie die Mieterin erreicht. Ein Klempner war da und stellte fest, dass ein Wasserrohr geplatzt war.
    Mittlerweile hatten sich Risse in der Badeecke gebildet, durch die das Wasser stetig tropfte und in der daran anschliessenden Küche große Wasserflecken an Decke und Wand.
    Die Hausverwaltung beauftragte eine Firma mit der Beseitigung des Schadens.
    Ende September dokumentierte ein Mitarbeiter der Firma den Schaden in meiner Wohnung.
    – Wiederherstellung der Decke im Bad
    Wiederherstellung der Wandbemalung (1 Wand)
    -Wiederherstellung der Decke in der Küche
    -Wiederherstellung der Wandbemalung (1 Wand)
    ich machte damals schon darauf aufmerksam, dass in meiner Wohnung sog. Allergikerfarben verwendet wurden und dass die Farbgebung ein Gesamtkonzept ist, dass aufwendig von einem Künstler gefertigt wurde. Ich wäre damit einverstanden, wenn die Wände einfarbig und mit Allergikerfarbe gestrichen werden. Zudem wäre ich bereit, evtl. zusätzliche Kosten ( also, das was von der Versicherung ggf. nicht übernommen werden kann) zu übernehmen. Ich bräuchte dafür einen detaillierten Kostenvoranschlag.
    Mitte November wurden die Trocknungsschläuche sowie Heizelemente wieder abgebaut.
    Daraufhin passierte: nichts.
    Anfang Dezember meldete ich mich bei der Firma. Ich erhielt die Auskunft, dass erst Anfang Januar wieder Zeit wäre.
    Anfang Januar dokumentierte der Maler ein weiteres Mal die Schäden sowie auch meinen Vorschlag. bezifferte die evtl. zusätzlichen Kosten für mich in Höhe von ca. € 200,00 bis € 300,00 – ich signalisierte Zustimmung.
    Es passierte wieder: nichts
    Nach einer Email von mir Ende Januar an die Firma, wiederum mit der Bitte, mit KV sich zu melden, erreichte mich dieser Anfang Februar in Höhe von € 1.200,00 für zusätzliche Arbeiten.
    Da dieser pauschal ausgestellt wurde und aus meiner Sicht Arbeiten enthält, die eindeutig Seitens der Versicherung zu übernehmen sind, lehnte ich das ab und informierte die Hausverwaltung. Im KV sind u.a. umfangreiche Abdeckarbeiten sowie Kosten für die Wiederherstellung der Decke enthalten.
    Die Hausverwaltung hat den gesamten KV weitergereicht an die EG Versicherung mit der Bitte um Kostenübernahme. Die das natürlich abgelehnt hat.
    Meine Fragen:
    1. Ist bei einem unverschuldeten Wasserschaden die komplette Wiederherstellung zum ursprünglichen Zustand über die Gebäude-Versicherung abgedeckt?
    2. Besteht bei diesem langen Zeitraum der für die Behebung des Schadens vergangen ist ( in den Decken rieselt Staub aus den Löchern der Trocknungsschläuche permanent herunter), Küchenschränke stehen im Wohnzimmer, gesamtes Geschirr in Umzugskartons, zu den Feiertagen mussten Gäste wieder ausgeladen werden etc.) die Möglichkeit, zusätzlich Schadensersatz zu beantragen?
    3. Was kann ich dazu beitragen, dass alsbald eine Lösung gefunden wird bei der nicht ich die Kosten für die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand zu tragen habe?
    Mittlerweile ist das Ende meiner Belastbarkeit erreicht.
    Ich freue mich von Ihnen zu lesen – Vorab ‘Vielen Dank’ für ihre Mühe und Unterstützung.

    Mit freundlichem Gruß
    Kerstin Luther

    • Mietrecht.org
      20.02.2017 - 09:08 Antworten

      Hallo Kerstin,

      ich kann Sie hier leider nicht zu Ihrem (vielen) Fragen beraten. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen bei Ihrem Einzelfall helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra Scholz
    29.07.2017 - 20:07 Antworten

    Hallo, in der Mietwohnung über mir ist eine Waschmaschine falsch angeschlossen worden, so dass u.a. meine Wohnung überschwemmt wurde. Das Laminat und die Türen sind stark aufgequollen und müssen nun erst einmal trocknen. Dadurch lässt sich auch die Wohnungstür nicht mehr schließen und ist schon gar nicht mehr abschließbar. Die syrischen Flüchtlinge über mir haben keine Versicherung, können aber auch für den Schaden nicht aufkommen. Mein Vermieter ist nicht bereit, die Tür in Ordnung bringen zu lassen, da er das Geld nicht wieder sieht. Die Verursacher sollen sich darum kümmern. Vlt. hätten diese einen Freund oder Bekannten mit entsprechenden handwerklichen Fähigkeiten. Das bedeutet allerdings für mich als Berufstätigen, meine Wohnung tagsüber offen stehen lassen zu müssen. Wer muss sich um die Abschließbarkeit meiner Wohnung kümmern und dann auch bezahlen?

    • Mietrecht.org
      30.07.2017 - 08:20 Antworten

      Hallo Petra,

      Ihr Ansprech- und Haftungspartner ist Ihr Vermieter. Dieser muss für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung sorgen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Maciosek
    25.08.2017 - 13:33 Antworten

    Hallo, ich bin Mieter in einem Mietshaus und vor dem Haus ist derzeit eine Baustelle. Diese muß uns, wie auch immer, Abwasser in den Keller gedrückt haben, denn im ganzen Keller gibt es keinen Abfluss (ob dies nun überhaupt so sein darf, wäre auch eine Klärung wert) aber eines Tages kam Abwasser durch einen Riss im Boden in den Keller geströmt. Somit kann es ja nur ein Rohrbruch sein welches auch unter dem Haus herführt. Nach 3 Tagen wurde dieses Fäkalien verseuchte Wasser dann endlich durch eine Firma, die die Hausverwaltung beauftragte, abgepumpt!!
    Seit dem sind aber die Wände Klatschnass und der ganze Boden ist noch immer mit Fäkalien versäucht und das ein zum Himmel stinkender Verwesungsgeruch durchs Haus zieht brauche ich wohl nicht erwähnen.
    Da am nächsten Tag ein Container kommen sollte der den stinkenden Beschädigten im Keller gelagerten Hausrat aller Mieter abholt, sollten wir diesen ersteinmal hinterm Haus unter einem Carport auf einen Haufen schmeißen. Dies ist allerdings nun gut 2 Wochen her.
    Zudem Meldet sich urplötzlich die Hausverwaltung nicht mehr um den weiteren Verlauf zu besprechen.
    Da der ganze Gestank inzwischen natürlich auch Ratten angezogen hat die natürlich nun auch im Keller sind, bin ich echt der Verzweiflung nahe.
    Denn zum lüften blieb uns ja nichts anderes übrig als die Haustür offen stehen zu lassen.
    Mein Problem ist nun das ich überhaupt nicht weiß was ich in diesem Falle zutun habe, denn ich bin Trödler und habe 3 Kellerräume voll Hausrat und somit einen riesigen Schaden. Zudem habe ich natürlich von keinen dieser Sachen Rechnungen da ich sie von überallher geschenkt bekommen habe.
    Wie genau läuft da jetzt die Schadensregulierung ab??
    Denn der Vermieter hat zwar eine Gebäudeversicherung aber ich selbst habe keine Hausratversicherung.
    Die Frage wäre aber ob ich dafür überhaupt eine bräuchte, denn ich habe den Schaden ja nicht verursacht.
    Und wie gefährlich ist es überhaupt mit den Fäkalien? Und was kann ich tun damit der Vermieter endlich tätig wird?
    Denn ich denke mir das dort ein Bautrockner aufgestellt und der ganze Keller desinfiziert werden müsste, oder??
    Ich bitte um eine schnelle Antwort!!

    • Mietrecht.org
      28.08.2017 - 14:13 Antworten

      Hallo Michael,

      bei Schäden an Ihrem Hausrat im Keller greift im Normalfall die Hausratversicherung (sofern vorhanden).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mario
    30.08.2017 - 16:48 Antworten

    Hallo

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen,

    Wir wohnen in ein Mietshaus, sind erst eingezogen und mußten ein Teil davon in Keller stellen kurz nach dem Einzug lief der Keller voll mit Wasser weil im Keller ein Rohr was von Gulli vor dem Haus karm nicht richtig befestigt wurde, dadurch wurde das Roh am stecksystem undicht und hat jede Menge beschädigt.

    Die Hausratversicherung sagte sie übernehmen das nicht weil es ein Schaden von außen ist, das sehe ich hier aber anders, der Vermieter hat hier ein Rohr legen lassen was nicht geprüft wurde. Den solchen Schrauben lösen sich nicht von heute auf morgen.

    Ich Hab einen Riesen Schaden dazu war der Gulli bis oben hin mit Sand gefüllt waren dabei als die Firma diesen geöffnet haben.

    Was kann ich nun tun.

    LG

  • Bruce Wayne
    08.09.2017 - 08:52 Antworten

    Guten Tag!
    Sie schreiben in diesem Beitrag: ” Bei größeren Schäden sollten Sie ein Trocknungsgerät beschaffen, das so dimensioniert ist, dass es die Feuchtigkeit regelrecht hinausbläst. ”
    Richtig ist: Entfeuchter entziehen der Luft Wasser durch Kondensation an einem Kühlkörper. Das Wasser wird entweder im Gerät in einem Sammelbehälter aufgefangen oder per Schlauch in den Abfluss befördert.
    Mit freundlichen Grüßen!

  • Denise Dannenberg
    07.10.2017 - 15:18 Antworten

    Hallo liebes Mietrecht-team,

    In unserer Wohnung gab es im Schlafzimmer einen Wasserschaden durch ein verstopftes Abwasserrohr. Die Verstopfung wurde nun behoben. Leider wurde unser Boxspringbett in Mitleidenschaft gezogen, da die Decke geöffnet werden musste.
    Ein Gutachter der Gebäudeversicherung kommt nun um den Schaden zu beurteilen.
    Welche Rechte haben wir nun?
    Steht uns nur die Mietminderung zu?
    Wird das Bett ersetzt oder ist nur eine Reinigung von der Versicherung zu erwarten?
    Wir haben eine 11 Wochen alte Tochter und es kann nicht von uns erwartet werden im Wohnzimmer zu schlafen, welches mit Möbeln vorgestellt ist, oder sehen wir das falsch?

    Danke schon mal im Voraus für eine Antwort.

  • M.König
    12.10.2017 - 05:41 Antworten

    Hallo, durch einen Wasserschaden bei einem Nachbarn im Erdgeschoss (defekte Toilettenspülung), bei dem das Wasser ca.1 Stunde lang außerhalb und innerhalb der Vorsatzschale ausgetreten ist, tropfte es eine gewisse Zeit im Keller auf die Elektronik unserer Toploader-Waschmaschine, welche nun defekt ist. Wer übernimmt den Schaden?

    Vielen Dank und beste Grüße,
    Familie König

  • M. Georg
    08.12.2017 - 20:48 Antworten

    Hallo,
    der Mieter über mir hat bei der Heizungsentlüftung vergessen das Ventil wieder zu schließen. In der Folge habe ich in meiner Mietwohnung einen Wasserschaden an Decken und Wänden, austretenden Feuchtegeruch aus den Holzbalkendecken, eine defekte Steckdose. Der Raum wird nunmehr meinerseits über gebühr geheizt, min. die Tapeten sind offenkundig zu erneuern.
    Ich habe hierüber meinen Vermieter umgehend schriftlich informiert, gleichfalls geschah dies durch den Obermieter telefonisch gegenüber dem Vermieter wie auch gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht des Obermieters verweist auf eine notwendige Schadensanzeige durch den Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung um Aufträge wie die Begutachtung durch einen Sachverständigen auslösen zu können. Der Vermieter wiederum möchte mit dem Vorgang nichts zu tun haben, und erwartet eine Regulierung zwischen den beiden Mietern bzw. der Haftpflicht des Obermieters. Im Moment passiert somit nichts, und es besteht min. das Risiko von Schimmelbildung.
    Wie ist die richtige Vorgehensweise, was muss ggfls. der Vermieter, was die Haftpflicht des Obermieters, was ich selbst ggfls. noch machen?

    Vielen Dank und LG

    • Mietrecht.org
      12.12.2017 - 15:25 Antworten

      Hallo Georg,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihre Vermieter. Dieser muss die Dinge koordinieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fabian
    16.02.2018 - 13:28 Antworten

    Hallo guten Tag,

    in einer Mietwohnung ist durch einen Wasserschaden, offenbar verursacht durch einen im Keller aufgetretenden Leitungsschaden, erheblicher Sachschaden an der Möblierung des Mieters sowie Wänden und Boden der Wohnung entstanden, sodass die Wohnung im Augenblick unbewohnbar ist. Zusätzlich sind Schäden in der Wohnung durch einen beauftragten Handwerker enstanden, der durch durch die Hausverwaltung, bzw. direkt durch den Mieter beauftragt wurde.
    Der Vermieter (Eigentümer) ist bisher von keinem der Vorgänge unterrichtet worden.
    Gehe ich recht in der Annahme, dass die durch den Wasserschaden verursachten Schäden die Gebäudeversicherung der Hausgemeinschaft aufkommt, bzw. der Mieter aufgrund unterlassener Information zum Beispiel für Mietausfälle, Renovierungen usw. in die Pflicht genommen werden kann?
    Lohnt es sich in diesem Fall einen Gutachter hinzuzuziehen?

    Herzlichen Dank & Grüße

    Fabian

    • Mietrecht.org
      16.02.2018 - 16:49 Antworten

      Hallo Fabian,

      aus wessen Sicht schreiben Sie denn? Wer hat den Schaden entdeckt und wer ist im Moment informiert? Die Hausverwaltung? Diese vertritt ja den Eigentümer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Fabian
        16.02.2018 - 17:50 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich schreibe aus Sicht des Vermieters/ Eigentümers. Dieser ist bisher nicht von einem der beiden Parteien (Mieter und Hausverwaltung) informiert worden.
        Aus meiner Sicht gibt es hier zwei Aspekte:
        1.) Ohne dass Informationen an den Vermieter geflossen sind, wurden Reparaturarbeiten an der Wohnung ausgeführt. Der optische Zustand der Reparatur lässt darauf schliessen, dass der Wiederveerkaufswert der Wohnung im Wert gemindert wurde/ Nacharbeiten notwendig werden. Der Handwerker wurde vom Mieter beauftragt (Ohne Absprache mit dem Vermieter)
        2.) der allgemein entstandene Wasserschaden (in Zusammenhang mit dem möglicherweise unzureichend ausgeführten Reparaturarbeiten) hat die Wohnung unbewohnbar gemacht. Durch das versäumte Vorgehen den Vermieter in das Vorgehen zu involvieren (sodass dieser hätte Maßnahmen ergreifen können), ist zu vermuten, dass der Wiederverkaufswert der Wohnung erheblich reduziert wurde. Darüber hinaus sind ausbleibende Mieteinnahmen zu befürchten.

        Gehe ich recht in der Annahme, dass die durch den Wasserschaden verursachten Schäden die Gebäudeversicherung der Hausgemeinschaft aufkommt, bzw. der Mieter aufgrund unterlassener Information zum Beispiel für Mietausfälle, Renovierungen usw. in die Pflicht genommen werden kann? Lohnt es sich in diesem Fall einen Gutachter hinzuzuziehen?

        Herzlichen Dank & Grüße

        Fabian

        • Mietrecht.org
          17.02.2018 - 14:16 Antworten

          Hallo Fabian,

          Ihr Anliegen ist komplex. Wenn Sie vermuten, dass Ihre Wohnung an Wert (also min. mehrere tausend Euro) verloren hat, würde ich mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Gleiches gilt für die Haftung des Mieters. Für Schäden an Möbeln haftet i.d.R. die Hausratversicherung des Bewohners.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Birgel Susann
    25.03.2018 - 18:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir hatten im November 2017 einen Wasserschaden, der durch die Mieter über uns verursacht wurden ist.
    Wir hatten 3 Wochen lang 3 Bauluftentfeuchter stehen, sowie 2 Deckenplatten zum entfeuchten. Wir haben eine Mietminderung gemacht, jedoch wurde der Strom von uns bezogen, über einen seperaten Zähler. Die Abrechnung haben wir, mussten den Strom aber von unserem Geld zahlen. Der Eigentümer verweigert die Zahlung, wir mussten eine Ratenzahlung vereinbaren mit dem Stromanbieter weil die Abrechnung dadurch sehr hoch war,Plus Extragebühren durch die Ratenzahlung und Zurückbuchung. Der Eigentümer hat die Versicherung aufgefordert zur Zahlung, jedoch erst im Februar 2018 , da die Stromabrechnung auch erst im Februar 2018 vorlag .Die Versicherung hat sich diesbezüglich noch nicht gemeldet bei dem Eigentümer.
    Ich bitte um einen Rat wie ich weiterverfahren kann. Ob ich das Einklagen kann oder nochmals eine Mietminderung machen kann. Desweiteren sind wir verpflichtet, Reperaturen in Höhe von 100€ zu zahlen im Jahr.2017 mussten wir schon 100€ zahlen und jetzt stehen wieder Reperaturkosten an die nächsten Tage. Hinzu kommt die nichtzahlung der Stromgebühren, die wir ausgelegt haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Susann Birgel

    • Mietrecht.org
      26.03.2018 - 07:09 Antworten

      Hallo Susann,

      fordern Sie die Stromkosten inkl. aller Gebühren vom Vermieter zurück – zahlt dieser (oder die Versicherung) nicht, müssen Sie über eine Verechnung mit der Miete nachdenken (belesen Sie sich hierzu bitte genau).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Britta
    17.04.2018 - 12:33 Antworten

    Eventuell können Sie mir auch einen Rat geben. Angeblich wurde in der Wohnung unter meiner ein Nässeschaden an der Decke entdeckt. Diese Wohnung ist zwar seit Monate neu vermietet, aber steht nach wie vor leer. Keiner kennt diesen ominösen Mieter.
    Mein Vermieter behauptet nun, ich sei verantwortlich für diesen Schaden und hätte Installationen eigenmächtig verändert. Das stimmt aber nicht – sondern ist lediglich u.a. Vorwand, um wiederholt Zutritt in meine Wohnung zu bekommen, da sich Mieter gegen “sachliche Begründung” nicht verweigern dürfen.
    Seit wann und wie lange jener angebliche Nässeschaden (und ob überhaupt) in der Nachbarwohnung bestanden haben könnte – wird mir nicht beantwortet. Ich habe Zweifel, dass er überhaupt existiert.
    Kann sich ein Mieter gegen solche Behauptungen und Forderungen seines Vermieters irgendwie wehren?
    Alle Armaturen in meiner Wohnung sind gepflegt, sind nicht verändert worden, glänzen wie neu und sind dicht. Der Geschäftsführer unserer Wohnungsverwaltung aber ist bekannt für seine Aggressivität. Er bekommt stets seinen Willen und ist gefürchtet (was wir nicht wussten, als wir hierher zogen vor Jahren). Ich will keine falschen Beschuldigungen und ich will aber auch nicht auf meine Kosten ausziehen. Ich fühle mich hilflos ausgeliefert.

    • Mietrecht.org
      17.04.2018 - 16:59 Antworten

      Hallo Britta,

      zeigen Sie dem Verwalter doch die Installationen und sprechen Sie sich damit frei.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ch. Kremser
    19.04.2018 - 07:15 Antworten

    Guten Morgen,
    vielleicht können Sie mir Rät geben.
    Bei einem Mietvertrag von vor ca. 20 Jahren wurde festgelegt das alle Arbeiten an und rund ums Haus selber getragen werden, in zwischen hat das Haus 2-3 mal den Eigentümer gewechselt, aber der Mietvertrag ist so geblieben . Wenn jetzt ein Wasserrohrbruch eintritt, wer muss für den Schaden aufkommen. Es sind die Rohre seit Bau des Hauses nie erneuert worden.
    MfG

  • Jens
    05.06.2018 - 09:42 Antworten

    Hallo,

    ich bräuchte einen Rat.
    Ich hatte an einem Donnerstag eine Rohrverstopfung (Hauptwasserrohr) und entsprechend eine verstopfte Toilette. Ich habe die Verwaltung über deren Internetseite benachrichtigt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, Nachdem ich keine Reaktion bekam auch noch telefonisch und die Antwort bekommen, eine Sanitärfirma wäre beauftragt worden und meldete sich bei mir zwecks Termin. Die Sanitärfirma hat auf meine Anrufe und mails nicht reagiert, was dann zur Folge hatte, dass Wasser aus der Waschmaschine im Stockwerk über mir in mein Badezimmer lief (mein Glück, dass es keine Fäkalien waren. Meine Nachbarn haben auf Klingeln und Klopfen bevor das passierte nicht reagiert…). Durch das Waschmschinenwasser hat sich die Verstopfung aber wohl erstmal gelöst und alles lief wieder normal ab. Freitagabend meldete sich dann auch die beauftragte Sanitärfirma für einen Termin. Auf meine Schilderung der Vorfälle hin war das Thema aus deren Sicht erledigt, da ja alles wieder ablief.
    Am Samstag trat aber erneut eine Verstopfung auf und ich habe selber eine Notdienstfirma beauftragt, da keine Notdienstnummer im Haus hinterlegt war und auch sonst kein Ansprechpartner der Verwaltung verfügbar war. Die Rohre sind alt, stark verengt und unter meiner Wohnung mit einem Absatz versehen und sollen Ende des Jahres ausgetauscht werden.
    Jetzt weigert sich die Verwaltung, die Rechnung zu zahlen mit dem Hinweis, dass wenn die von ihnen beauftragte Firma tätig geworden wäre, wäre kein Notdienst nötig gewesen.

    Wie kann ich in diesem Fall vorgehen?
    Vielen Dank für den Rat und viele Grüße
    Jens

  • Laura
    28.06.2018 - 19:09 Antworten

    Guten Abend sehr geehrtes Mietrecht-Team,
    Mein Partner und ich haben folgendes Problem:
    Vor ca 1 Jahr haben wir bemerkt, dass die Tapete an der Küchenwand zum Bad nass ist. Es kamen mehrere Handwerker und im Endeffekt meinte ein Sanitärmeister es liege an den Duschamaturen, die mit Silikon abgedichtet wurden (aber nur die Blenden). Der Wasserfleck ist nicht kleiner geworden und im Verlauf (jetzt ca ein dreiviertel Jahr später) kam es zur Eskalation: Wasserrohrbruch an genau der Stelle. Nun soll das komplette Badezimmer und ggf auch der Küchenboden instand gesetzt werden (Boden mit Schüttung, Fließen und ggf Balken) Die Gebäudeversicherung unserer Vermietern übernimmt diese Kosten. Nun meine Frage: Wir haben bereits zwei Wochen keine Dusche mehr und müssen für die Instandsetzungsarbeiten wohl vorübergehend ausziehen. Haben wir Anspruch auf eine Kostenübernahme für beispielsweise eine Ferienwohnung in dieser Zeit (ca 2 bis 3 Monate) und wenn ja wer übernimmt diese Kosten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Laura K.

  • Heidi Schaible
    05.07.2018 - 20:06 Antworten

    Hallo,

    meine Tochter hat im Keller einen Wasserschaden. In der Wohnung über dem Keller war ein Ventil an der Spülung der Toilette undicht. Dadurch tropfte ständig Wasser in ihren Keller. Durch einen Urlaub wurde das nicht gleich bemerkt und so sind diverse Dinge, die dort gelagert wurden verschimmelt.

    Die Hausverwaltung meinte nun, dass sie den Schaden nun an die Hausratsversicherung melden muss und diese holt sich dann das Geld von der Haftpflicht des Verursachers. Meine Tochter hat nun keine Hausratsversicherung, da es sich nur um eine kleine Wohnung (Studentenwohnung) handelt. Daraufhin meinte die Hausverwaltung, da hätte sie Pech gehabt. Vom Verursacher haben wir auch keine Adresse.

    Es kann doch jetzt nicht sein, dass sie auf dem Schaden sitzenbleibt, da sie die Versicherung, die dann ja auch nicht zuständig ist, nicht hat. Außerdem dürften Schuhe und Bücher sowieso nicht im Keller gelagert werden. Der Keller ist jedoch warm und trocken.

    Vielen Dank und viele Grüße

    H.Schaible

  • Fam.Mittag
    31.08.2018 - 06:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich hatte gestern Nachmittag auch mein Problem hier eingetragen und auch alles eingegeben.
    Warum ist mein Schreiben nicht angekommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Fam.Mittag

    • Mietrecht.org
      31.08.2018 - 07:07 Antworten

      Hallo Fam.Mittag,

      leider ist Ihr Kommentar nicht angekommen – könnten Sie Ihr Anliegen nochmals schildern?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Milli
    26.11.2018 - 21:43 Antworten

    Hallo,
    vor kurzem haben wir einen Mietvertrag unterschrieben. Wir wurden als Nachmieter von einem jungen Paar ausgesucht und zahlen an diese auch noch einen kleinen Abschlag, für die Einbauküche.
    Nun mussten wir feststellen, dass der Geschirrspüler schon beim Vormieter einen Wasserschaden verursacht hatte, von dem wir aber nichts wussten.
    Wer muss jetzt für die Kosten aufkommen? Wir, die Vormieter, oder der Vermieter?

    Bitten um Rat
    Vielen Dank im voraus

    • Mietrecht.org
      27.11.2018 - 10:16 Antworten

      Hallo Milli,

      nehmen Sie den Schaden im Übergabeprotokoll auf. Sie kaufen die Küche und nicht den Wasserschaden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alina
    13.02.2019 - 21:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Vllt können Sie mir weiterhelfen, ich habe einige Fragen zu meinem Wasserschaden.

    Zum 01.09.2016 bin ich eine Mietwohnung einer Genossenschaft eingezogen.

    In der Küche ist ein Niederdruck Boiler angebracht und im Mietvertrag stand, dass für dieses Gerät eine extra Niederdruck Armatur gekauft werden muss. Das habe ich auch getan (Habe die Rechnung und die Montageanleitung als Nachweis).

    Ein Fachmann, der die Küchenmontage machen sollte, hat mündlich zu mir gesagt, dass der Boiler alt wäre und eigentlich ausgetauscht werden muss. Diese Info habe ich damals an die Genossenschaft telefonisch weitergegeben mir wurde aber gesagt, dass das Gerät gewartet wurde und sowieso wenn der nächste Termin ansteht, werde ich auf jeden Fall benachrichtigt und ich brauche mir keine Sorgen machen.

    Dann kam die Küche, die Montage wurde von Fachleuten durchgeführt, die das Ganze auf Kulanz gemacht haben, weil ich bei der Küche eine Reklamation hatte.

    Die Küche stand zwei Jahre einwandfrei drin bis vorletzte Woche, dann kam es zu einem Wasserschaden in meiner und Nachbars Wohnung. Ich war nicht daheim als es passiert ist, die Tür wurde von der Feuerwehr aufgebrochen. Es stellte sich heraus, dass der Boiler defekt war (wurde bei der Feuerwehr und Polizei so festgehalten.)

    Dann kam die Schadensbegutachtung und ein Handwerker, der den Boiler austauschen sollte, geschickt von der Gesellschaft. Er hat den alten ausgebaut und einen neuen geholt, dann aber den Einbau verweigert, weil die Armatur angeblich falsch wäre und es deswegen zu diesem Wasserschaden kam. Von dem Fall gibt es nun drei verschiedene Versionen, zum einen, dass die komplette Armatur von mir falsch gekauft war, zum anderen, dass der Anschluss bei der Montage falsch war und zum dritten (neuste Version), dass im Wasserhahn selbst ein Defekt war und es daher zum Schaden am Boiler kam. Dass der Boiler evtl einfach auch nur zu alt oder schon defekt war, hat niemand in Betracht gezogen.

    Vor Ort waren meine Eltern, sie haben den Bericht des Handwerkers nicht unterschrieben. Sie haben versucht den Fall mit der Sachbearbeiterin telefonisch zu klären, sie ist nicht Ran und hat auch nicht zurück gerufen.

    Und nun kam direkt ein Brief von der Genossenschaft mit der ersten absolut fehlerhaften Version des Falls und dass eine neue Armatur auf meine Kosten eingebaut werden soll sowie der Schaden von meiner Haftpflichtversicherung übernommen werden soll und vorher wird der Boiler nicht angeschlossen.

    Nach kurzer Internet Recherche hab ich sogar eine Info gefunden, dass genau mein Boiler Modell einen Hersteller Rückruf im September 2016 hatte, da ging es allerdings darum, dass bei einem Falschanschluss sogar Brandgefahr bestand. Ich habe aber nie eine Info von der Genossenschaft darüber erhalten und in den 2,5 Jahren, wo ich jetzt da wohne, wurde das Gerät nie gewartet geschweige denn ausgewechselt.

    Für mich stellen sich folgende Fragen, wer haftet jetzt hier für den Schaden?

    Und wie sieht es mit der Tatsache aus, dass es einen Rückruf für exakt dieses Boiler Modell gab und dass ich leider nur telefonisch darauf hingewiesen habe, das der Boiler ausgetauscht werden sollte, als ich da eingezogen bin?

    Meiner Meinung nach kann eine Haftpflichtversicherung den Schaden gar nicht übernehmen, da meine Schuld gar nicht vorliegt.

    Danke schon Mal für Ihre Antwort

    • Mietrecht.org
      14.02.2019 - 11:15 Antworten

      Hallo Alina,

      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich kann die Sachlage hier per Kommentar leider nicht bewerten und Ihnen nur die rechtlichen Beratung empfehlen. Vielleicht kann Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung auch eine Einschätzung liefern. Ich hoffe, dass die Sache gut für Sie ausgeht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M. von Hagen
    21.02.2019 - 04:48 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    wir sind Mieter eines Hauses. Im 1. OG ist eine Wasserleitung (Zuleitung) von der Toilette kaputt gegangen und das Wasser ist innerhalb kürzester Zeit unten im Wohnzimmer angekommen und dort in die Stereoanlage gelaufen, die in einem Wandregal stand.

    Bei wem könnten wir um Schadensersatz für die Stereoanlage anfragen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • Mietrecht.org
      21.02.2019 - 12:03 Antworten

      Hallo M. von Hagen,

      ich würde es zuerst beim Verursacher probieren und im zweiten Schritt bei Ihrer Hausratversicherung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karin
    02.08.2019 - 13:52 Antworten

    Hallo,

    ich bin Mieter einer Wohnung. Nun gab es einen Wasserschaden im Wohnzimmer aufgrund störmische Regen. Über unsere Wohnzimmer ist ein Balkon, die zu unserer Nachbarin gehört, der Abfluss war verstopf und das Wasser ist durch die Decke und Wände in unsere Wohnzimmer gelandet.
    Mein Vermieter übernimmt den Schaden in der Wohnung aber nicht die Schaden von unseren Möbeln. Das Wasser ist literweise auf unseren Sofa getropft, dementsprechend können wir den Sofa vernichten. Hier ist meine Frage, we ist dafür zuständig?

    Vielen Dank im Voraus

    • Mietrecht.org
      06.08.2019 - 10:53 Antworten

      Hallo Karin,

      versuchen Sie den Schaden über Ihre Hausratversicherung zu regulieren und fragen Sie im Zweifel nochmals explizit bei der Gebäudeversicherung des Vermieters an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia Mattsson
    13.08.2019 - 12:53 Antworten

    Hallo, habe eine Frage. Mein Mieter hat durch überlaufendes Wasser in der Dusche einen Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung verursacht. Der Schaden ist nicht gross , hat aber einen Wasserflecken der inzwischen getrocknet ist ,an der Decke im darunterliegenden Bad hinterlassen. Da mein Mieter handwerklich geschickt und nicht gross bei Kasse ist, hat er angeboten den Schaden selbst zu beheben , was ich ihm auch zutraue. Bautrockner gibt es, usw. Darf mein Mieter den Schaden selbst beheben durch neues verptzen, tapezieren , malen oder muss er dafuer eine Firma beschäftigen?

    • Mietrecht.org
      14.08.2019 - 10:15 Antworten

      Hallo Silvia,

      grundsätzlich erscheint das möglich – ich würde alleine aufgrund der Haftung und möglicher Folgeschäden immer einen Handwerker beauftragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cornelius Kullmann
    06.11.2019 - 09:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Allem voran erstmal vielen Dank für Ihren Artikel und Ihre ausdauernde Kommentierung, ich war beeindruckt wieviele Fälle schon behandelt wurden.

    Auch ich habe einen Fall :
    Ich bin Vermieter einer kleinen 1 Zimmer Wohnung in der ein Wasserschaden entstanden ist.
    Die Wohnung muss getrocknet werden und die Mieterin in dieser Zeit ausziehen.
    Die Gebäudeversicherung übernimmt die ausgefallene Miete in dieser Zeit, jedoch nicht die Kosten für den Ersatzwohnraum. Meine Mieterin hat keine Haftpflichtversicherung (obwohl dies im Mietvertrag als Mietvorraussetzung definiert ist). Wer muss in diesem Fall die Kosten für den Ersatzwohnraum tragen?

    Danke vorab für Ihre Antwort!

    • Mietrecht.org
      07.11.2019 - 06:39 Antworten

      Hallo Cornelius,

      m.E. muss der Mieter die Miete für weiterzahlen, da (hoffentlich vergleichbarer) Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Sie als Vermieter bleiben in meinen Augen auf die mögliche Differenz zwischen Wohnung und Ersatzwohnraum sitzen. Ggf. können Sie hier die Gebäudeversicherung in die Pflicht nehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kassandra
    22.12.2019 - 12:59 Antworten

    Hallo,
    in der Wohnung neben unserer vermieteten Wohnung wird seit Wochen eine undichte Waschmaschine benutzt. Mittlerweile ist in unserer Wohnung eine Wand komplett nass. Es wurde im Auftrag der HV die Tapete und der Putz entfernt und Trockner aufgestellt.

    Ebenso läuft an der gegenüberliegenden Wand im Gemeinschaftskeller das Wasser die Wand runter. Auch hier ist die Wand nass und es wird, obwohl noch Wasser an der Wand runter läuft, getrocknet.
    Offensichtlich wird die undichte Waschmaschine immer noch benutzt. Der Vermieter der Wohnung unternimmt gar nichts.
    Welche Möglichkeiten hat die WEG um die undichte WaMa zuverlässig aus dem Verkehr zu ziehen.

    • Mietrecht.org
      31.12.2019 - 07:06 Antworten

      Hallo Kassandra,

      die WEG-Verwaltung muss den Eigentümer auffordern, die Schadensursache abzustellen. Der Eigentümer muss das gegenüber seinem Mieter durchsetzen. Beide haften im Zweifel für Folgeschäden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Markus
        30.04.2020 - 13:31 Antworten

        Guten Tag, Herr Hundt,
        in meinem Einfamilienhaus wurde durch die Wasserwerke ein Zähler gewechselt. Nach einiger Zeit wurde er undicht und hat einen Wasserschaden verursacht. Dieser wird nun behoben. Meine Gebäudeversivherung hat die Übernahme der Trocknungskosten bestätigt – abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes von 500€. Könnte ich stattdessen die gesamten Kosten vom Verursacher (Wasserwerke) fordern, um nicht auf dem Selbstbehalt sitzen zu bleiben? Oder ist das sehr aufwändig? Oder schon zu spät, wenn ich schon mal meine Gebäudeversicherung eingeschaltet habe? Oder kann ich den Selbstbehalt von den Wasserwerke einfordern?
        Grüße, Markus

        • Mietrecht.org
          04.05.2020 - 09:10 Antworten

          Hallo Markus,

          ich kann im Detail leider nur beurteilen, ob die Wasserwerke für den Schaden aufkommen werden. Hier kommt es sicher auf den Einzelfall an.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Esther Mitteis
    20.06.2020 - 10:28 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen in einer Mietwohnung in die aufgrund von Starkregen aus dem über uns liegenden Dach Wasser in unser Esszimmer eingetreten ist. Unser Esstisch ist dadurch unbrauchbar geworden. Von einer Fachfirma wurde festgestellt, dass ein Riss in einer Bitumenbahn auf dem Dach vorhanden ist und das Wasser voraussichtlich durch diesen eingedrungen ist. Wer übernimmt den Schaden an unserem Tisch? Unser Vermieter und die HV teilten uns mit, dass wir von Ihnen keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Unsere Hausratversicherung übernimmt den Schaden nicht, da es sich nicht um einen Leitungswasserschaden handelt.

  • jonny
    10.08.2020 - 12:22 Antworten

    Hallo, wir wohnen in einem Mehrparteienhaus und sind Mieter. Ich habe früh morgens eine Erfrischungsdusche genommen, da es bei uns im Dachgeschoss bei den aktuellen Temperaturen sehr warm wird. In den Abfluss der Duschtasse habe ich einen Stöpsel mit Überlauf (Standrohr) gesteckt. Aufgrund der Uhrzeit bin ich eingeschlafen und die Duschwanne ist ein wenig übergelaufen. In der unteren Wohnung ist nun in zwei Räumen an der Decke jeweils ein kleiner Schaden aufgetaucht. Bin ich dafür voll haftbar? Über welche Versicherung muss der Schaden gemeldet werden (meine Haftpflichtversicherung oder die Wohngebäudeversicherung des Vermieters)?

    • Mietrecht.org
      10.08.2020 - 16:21 Antworten

      Hallo Jonny,

      als Verursacher sind Sie natürlich verantwortlich. Gehen Sie zuerst mit IRHer Haftpflicht ins Gespräch und besprechen Sie die Regulierung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Meyer
    24.08.2020 - 15:40 Antworten

    Hallo zusammen,

    leider haben wir vor ca. einem Monat einen Wasserschaden erlitten. Im Schlafzimmer ist das Heizungsrohr geplatzt und wir haben es erst bemerkt, als Wasser unter der Tür durch kam ins flur.

    Sofort wurde der Notdienst angerufen, wir haben dann eigenständig versucht das kochend heiße schwarze Wasser zu stoppen, jedoch vergeblich.

    Leider haben Frau und ich keine Hausratversicherung, da wir neu Verheiratet sind und sowas nicht wussten. Jetzt natürlich schon, weil wir es am eigen leib erlebt haben, wie wichtig es ist.

    Laut Klempner war es ein Materialmangel bzw. ein Technisches Problem, der Vermiter wehrt sich aber gegen die Kosten an dem Mobäliat.
    50% der Möbel sind beschädigt und nicht mehr nutzbar.

    Da es nicht unser Verschulden ist, sondern die vom Vermiter (Materialmangel) wollte ich fragen, wie hier tatsächlich die Sachlage ist. Denn im Internet finden wir keine Eindeutige Aussage.

    Danke vorab
    Meyer

    • Mietrecht.org
      25.08.2020 - 08:15 Antworten

      Hallo Frau Meyer,

      ich würde versuchen den Schaden bei der Gebäudeversicherung des Vermieters einzureichen. Vielleicht gibt es hier eine gewisse Kulanz.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina
    15.10.2020 - 10:48 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich bin vor kurzem aus einer Mietwohnung ausgezogen, der Vertrag läuft wegen der Kündigungsfrist noch bis Ende November. Beim Ausbau der Küchenzeile fiel auf das dahinter ein leichter Wasserschaden, vermutlich durch ein Leck aus Spüle oder Spülmaschine, entstanden ist.

    Betroffen ist hauptsächlich die Fußleiste, sowie der untere Teil der Tapete. Ob eventuell der PVC-Boden ersetzt werden muss kann ich nicht beurteilen. Greift in diesem Fall die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung? Oder kann mir ein Verschulden zugesprochen werden sodass meine Haftpflichtversicherung zuständig ist?
    Die Spüle und Spülmaschine waren ordnungsgemäß angeschlossen und die Wasserzufuhr zu letzterer wurde nur zwecks Benutzung aufgedreht. Es gab keinen Anlass vor Ausbau einen Schaden zu vermuten, da es keinen Geruch oder hohe Luftfeuchtigkeit gab (ich nutze generell ein Innen-/Außenthermometer mit Luftfeuchtigkeitsanzeige) sodass auch keine Vermutung möglich ist, wann genau der Schaden entstand.

    Es geht mir nur um den Schaden an der Wohnung.

    Liebe Grüße,
    Katharina

  • Regina
    24.02.2021 - 15:26 Antworten

    Guten Tag,
    In meiner Mehrfamilienhaus-Wohnung ist ein Schaden (Fleck) an der Decke aufgetreten durch das undichte Dach. Das Dach wurde daraufhin repariert. Die Wohnung ist vermietet. Der Mieter möchte nun einen neuen Komplettanstrich der Decke. Bin ich als Vermieter dafür zuständig. Oder handelt es sich hier um eine „Schönheitsreparatur“.
    Danke für eine Info
    Regina

    • Mietrecht.org
      24.02.2021 - 18:04 Antworten

      Hallo Regina,

      wenn der Schaden durch Sie bzw. durch einen Mangel am Haus entstanden sind, stehen Sie als Vermieterin in der Pflicht (wer auch sonst?).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Louise
    28.02.2021 - 14:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unsere vermietete Wohnung befindet sich im Dachgeschoss. Jetzt ist durch Schmelzwasser auf dem Dachboden ein Schaden entstanden, für den laut Verwalter keiner haftbar gemacht werden kann, da es sich um widrige Umstände handelt. Das heißt, ich muss für die Trocknung von Decken und Wänden selbst aufkommen, da es sich um Sondereigentum handelt. Muss ich auch für den neuen Wohnungsanstrich aufkommen, obwohl wir die Wohnung „ungestrichen“ vermietet haben?

    Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Danke.

    Louise

    • Mietrecht.org
      28.02.2021 - 19:09 Antworten

      Hallo Louise,

      Ihr Mieter wird sich zurecht an Sie als Vermieterin wenden – ob Sie den Anstrich ausführen lassen, sollte m.E. garkein Frage sein. Ohne die Instandhaltung riskieren Sie eine Mietminderung des Mieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia Honisch
    03.03.2021 - 23:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in meiner vermieteten Wohnung ist durch ein Leck im Heizungssystem ein Wasserschaden aufgetreten, der Bodenarbeiten in der Küche erforderlich machte. Dazu musste die Einbauküche des Mieters ab- und nach Fertigstellung der Reparaturarbeiten wieder aufgebaut werden.
    Nach Aussage der Wohngebäudeversicherung der WEG werden nur die Kosten für die Demontage übernommen.
    Der Mieter hat seine Hausratversicherung erst nach Einritt des Schadens abgeschlossen, so dass diese die Montagekosten vermutlich nicht übernehmen wird.
    Wer muss nun die Kosten für den Küchenaufbau des Mieters aufbringen? Bin ich als Vermieterin in der Pflicht oder muss der Mieter diese selber tragen?

    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Silvia

    • Mietrecht.org
      04.03.2021 - 07:45 Antworten

      Hallo Silvia,

      eins vorweg: lassen Sie die Situation bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Zwei Gedenken von mir: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Praxis auch Aufwendungen, wenn keinen Hausratversicherung besteht. Dem Mieter ist ein Schaden entstanden und wird auf Beseitigung nach dem Verursacherprinzip drängen.

      Ich kann Ihnen hier leider keine rechtssichere Einschätzung liefern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chino
    07.05.2021 - 20:20 Antworten

    Hallo zusammen,
    Haben auch einen Wasserschaden in unserer Eigentumswohnung durch einer falsch installierten Anschluss vom Waschbecken zum Abwasserrohr (sondereigentun) erlitten.
    Hier war die Verbindungsstelle nicht ganz dicht.
    Folgen sind Schaden beim Nachbarn, bei uns…
    Als nächstes müssen Trocknungsarbeiten durchgeführt werden und gekoppelt dadran müssen wände, fliesen aufgeschlagen werden und wiederhergestellt werden.
    Darüberhinaus müssen wir das Waschbecken
    fachgerecht anschliessen…
    Wer kommt für die Kosten auf?

    Danke im Voraus für eure Hilfe!

  • Jo
    26.07.2021 - 18:10 Antworten

    Hallo,

    unser Hausmeister legt immer einen Gummiabtreter auf den Bodenblauf im Eingangsbereich. Bei Starkregen stehen dann min 5 cm im Eingangsbereich und Treppenhaus trotz geschlossener Tür. Wer haftet da?

    • Mietrecht.org
      26.07.2021 - 20:57 Antworten

      Hallo Jo,

      weisen Sie Iren Vermieter und den Hausmeister drauf hin und bitten Sie im Abhilfe. Eine neue Fußmatte wird das Problem vielleicht schon lösen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heiner Zimmer
    14.10.2021 - 11:51 Antworten

    Heiner
    Hallo bei dem Starkregen in Bayern vor 6 Wochen wurde mein Mietshaus durch Hochwasser erheblich beschädigt. Für den Mieter ist das Haus für etwa 8-10 Monate nich nutzbar. Sofort wurde mit der Sanierung durch mich und die Elementarversicherung begonnen.
    Nun hat die von der Versicherung beauftragte Firma Trocknungsgeräte aufgestellt die täglich zu entleeren sind. Wer ist nun verpflichte diese zu entleeren der Mieter oder Vermieter. Mir ist es nicht möglich da ich 600 km entfernt wohne.
    Herzlichen Gruß
    Heiner

    • Mietrecht.org
      14.10.2021 - 13:54 Antworten

      Hallo Heiner,

      für die Instandsetzung des Gebäudes ist der Vermieter verantwortlich. Denken Sie z.B. an Arbeitszeiten (z.B. Montage) oder einen Urlaub des Mieters. Wenn Sie eine einfache Lösung suchen, holen Sie den Mieter einvernehmlich ins Boot und bitte Sie um Hilfe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah
    03.01.2022 - 08:54 Antworten

    Guten Tag, wir haben eine Garage angemietet die zu einem anderen Wohnhaus gehört. Die hatten nun einen Wasserschaden und unsere Garage ist vollgelaufen mit Väkalien. Da wir bereits eine Weile nicht mehr vor Ort wohnen ist es erst jetzt meiner Mutter aufgefallen, also etwa 2-3 Wochen nach dem Schaden. Natürlich ist nun alles was in der Garage steht (kleinere Schränke an der Seite und ein paar Umzugskartons uns Stühle) kaputt.
    Die Garage ist problemlos noch mit einem PKW zu befahren, sie wurde also nicht in ihrem Zweck verändert.

    Wer Zahlt nun die Entsorgung und auch die Beseitigung der Väkalien? Uns wurde von seitens der Vermieter nicht bescheid gegeben, dass es einen Schaden gab. Man hätte den Schaden mit Sicherheit mindern können.

    • Mietrecht.org
      03.01.2022 - 10:00 Antworten

      Hallo Sarah,

      für die Instandhaltung der Mietsache ist in aller Regel der Vermieter verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    02.06.2022 - 12:03 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne zur Miete in einer Wohnung ,
    Im Flur sind mir Wasserschäden aufgefallen. Die Kaltwasserleitung die unter dem Boden verläuft hatte ein Leck und wurde ausgetauscht. In der Küche, Flur und meinem Schlafzimmer sind Wasserflecken und Schimmel. Um die betreffenden Stellen frei zu räumen, kann ich meine Küche nicht nutzen und mein Arbeitsplatz und Schlafbereich sind nur eingeschränkt nutzbar. Auch der Schimmel macht mir Sorge. Ich habe keine Hausratversicherung. Es ist eine sehr kalte Kellerwohnung und es werden Trocknungsgeräte aufgestellt. Welche Ansprüche kann ich trotzdem geltend machen ?
    Vielen lieben Dank,
    Julia

    • Mietrecht.org
      02.06.2022 - 12:45 Antworten

      Hallo Julia,

      danke für Ihren Beitrag. Auch wenn der Vermieter sich um die Schadensbeseitigung kümmert, können Sie trotzdem die Miete mindern. Recherchieren Sie nach vergleichbaren Fällen und einigen Sie sich am besten einvernehmlich mit dem Vermieter auf einen festen Minderungssatz der Warmmiete. Zum Beispiel 20 % für die Zeit der Beeinträchtigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • XYZ
    23.09.2022 - 22:48 Antworten

    Der gemeldete Schaden ereignete sich nachts gegen 23:00 Uhr.
    Wir schliefen und wachten durch die Glocke auf, die von einem Mieter geläutet wurde, der in der Etage unter uns wohnte, dass Wasser von der Decke in ihrem Haus tropfte und dass es auch in die Lichter in der Decke ihres Hauses eindrang. Wir hatten jedoch keine Wasserausrüstung am Laufen und schliefen. Zusammen mit dem Mieter und jemand anderem, den er mitgebracht hatte, sahen wir uns in unserem Haus um und fanden Wasser auf dem Boden des Badezimmers und in Räumen neben dem Badezimmer. Wir versuchten gemeinsam, die Quelle zu lokalisieren, aus der das Wasser kommen könnte, konnten sie aber nicht identifizieren. In wenigen Minuten kam auch Hausmeister, um nachzusehen, und sagte, dass das Wasser für das gesamte Gebäude bereits abgestellt sei und dass jemand von der Wartungsfirma am nächsten Tag morgen kommen werde, um nachzusehen, bis zu dieser Zeit sei das Wasser geschlossen.

    Wir haben die Böden mit Hilfe von Mopp, Handtüchern und Eimer von Wasser gereinigt, um weitere Schäden einzudämmen.

    Am nächsten Morgen inspizierte der Klempner das Badezimmer, um die Quelle zu finden, er inspizierte die Isolierung, brach den Putz in unserer Badezimmerwand, um zu prüfen, ob es Leckagen durch Rohre hinter dem Putz gab, er überprüfte den Boden über unserem, ob es Lecks gab, überprüfte auch das Eckventil des Waschbeckens in unserem Badezimmer und kam zu dem Schluss, dass es nirgendwo in der Gebäudeleitung ein Leck gab. Er startete das Wasser des Gebäudes neu und überprüfte die Handbrause und kam zu dem Schluss, dass das Wasser aus der Handbrause gekommen sein musste, die über ein T-Ventil mit dem Wasserhahn verbunden war.

    Wir haben diese Handbrause hauptsächlich zum Reinigen der Stoffwindeln unserer drei Monate alten Tochter verwendet und die gleiche wurde installiert, als wir in dieses Haus einzogen, außerdem hatten wir eine ähnliche Handbrause problemlos in unserer letzten Wohnung installiert, in der wir 4,5 Jahre gelebt haben .

    Nach unserem Verständnis trat der versehentliche Wasserschaden irgendwo nach dem Abend auf, als wir gegen 18:00 Uhr gewaschene Kleidung im angrenzenden Raum getrocknet hatten und bis zu diesem Zeitpunkt nirgendwo Wasser auf dem Boden war.

    unser Engagement:

    Da es sich bei dem Vorfall wahrscheinlich um das am Wasserhahn montierte T-Ventil zusammen mit der Handbrause handelt, behauptet der Eigentümer, dass dies die Haftung unsererseits sein sollte, da es sich nicht um ein eingebautes Zubehör der Mietwohnung handelte und etwas, das wir als Mieter installiert haben . Alle plötzlichen versehentlichen Schäden, die vom Mieter installierte Geräte betreffen, gehen zu Lasten des Mieters. Daher unser Engagement.

    sprich unsere Haftpflichtversicherung
    da es sich um eine einfache fahrlässigkeit handelt, sollte die gebäudeversicherung für die regulierung zuständig sein.

    unsere frage
    wie soll das weitere Vorgehen aussehen

    • Mietrecht.org
      24.09.2022 - 20:33 Antworten

      Hallo XYZ,

      selbst wenn die Gebäudeversicherung zahlt, wird diese m.E. die Kosten beim Verursacher einfordern.

      Bitte lassen Sie sich zu Ihrem Einzelfall am besten rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • XYZ
        24.09.2022 - 23:21 Antworten

        vielen Dank für Ihre prompte Antwort. ich habe 3 fragen zu euren antworten und anregungen:
        1. würde die gebäudeversicherung des vermieters nicht mit unserer haftpflichtversicherung kommunizieren 2. wenn nein, ist unsere haftpflichtversicherung nicht leistungspflichtig, da hier einfache fahrlässigkeit und nicht grobe fahrlässigkeit vorliegt oder vorsätzliche Beschädigung, selbst durch sie
        3. Schlagen Sie jetzt eine Rechtsberatung vor oder sobald wir von der betroffenen Partei eine rechtliche Aufforderung erhalten

  • Michael Wind
    19.12.2022 - 12:03 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne zur Miete in einer Altbauwohnung.
    Vor ein paar Wochen hatte ich einen Wasserschaden in der Küchendecke, verursacht duch ein geplatztes Leitungswasserrohr.

    Die Decke wurde getrocknet, neu verputzt und gestrichen.
    Nun hat sich meine Vermieterin gemeldet und mir mitgeteilt, dass die Gebäudeversicherung alle Kosten übernimmt – bis auf die Malerarbeiten, die will sich die Gbd. Versicherung sich mit meiner Hausratsversicherung teilen.

    Das Problem ist, ich habe keine Hausratsversicherung, da ich keine wertvollen Gegenstände besitze.

    Unabhängig davon wundere ich mich, dass die Gebäudeversicherung hier nicht alle Schäden übernimmt. Ist das üblich?

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      19.12.2022 - 16:21 Antworten

      Hallo Michael,

      Ihre Hausratsversicherung würde primär Schäden an Ihren Möbeln übernehmen. Für die Instandhaltung der Mietsache ist die Vermieterin verantwortlich (gut, wenn sie eine Versicherung hat). In meinen Augen also nicht Ihr Thema. Recherchieren Sie vielleicht nochmal nach dem Thema “alt für neu” – vor allem, wenn Sie eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Vertag haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gamper
    01.02.2023 - 09:27 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage wegen Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens.
    Bei den neuen Mietern wurde einen Monat nach Einzug festgestellt das sie einen Wasserschaden im Flur haben, welcher durch unsere Dusche die Schräg versetzt nach oben liegt. Dieser Schaden wurde Ende September 2022 gemeldet. Daraufhin meinte unser Vermieter das wir die Dusche nicht mehr benutzen sollten, da das Wasser aufgrund von fehlender Isolierung unterhalb des Fliesenspiegels durch die Wand läuft. Mitte November kam dann endlich mal eine Firma auf wiederholter Nachfrage unserer Seite die Trocknungsgeräte aufgestellt und die Duschkabine ausgebaut hat. Diese Standen nochmal 3 Wochen. Kurz vor Weihnachten kamen dann Fließenleger und Heizungsbauer um das weiter vorgehen zu Besprechen. Als Mitte Januar immer noch keine Rückmeldung diesbezüglich kam haben wir wiederholt beim Vermieter Nachgefragt wann die Dusche denn wieder eingebaut wird. Letzte Woche wurden die Fliesen gelegt und die Duschwanne eingebaut, jedoch keine Duschkabine oder Armatur, so dass wir die Dusche wieder benutzen könnten. Jetzt zu meiner Frage, wie kann ich vorgehen bei einer evtl. Mietkürzung und wie hoch darf diese sein. Unser Bad hat noch eine Badewanne, welche wir seit nunmehr 4 Monaten zum Duschen benutzen.
    Vielen Dank schonmal für Ihrer Hilfe.

    LG

    • Mietrecht.org
      01.02.2023 - 13:25 Antworten

      Hallo Frau Gamper,

      natürlich kann dieser Mangel zur Mietminderung berechtigen. Sie sollten sich an Rechtsprechung orientieren und dazu recherchieren. Sie müssen aber bedenken, dass die Mietminderung vermutlich nicht so hoch ausfällt, da Sie eine andere Möglichkeit zum Duschen haben (Wanne).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    07.08.2023 - 13:09 Antworten

    Guten Tag,

    Durch Arbeiten an den Wasserleitungen in der Wohnung über uns ist in unserer Wohnung ein Wasserschaden entstanden.
    Die komplette Wohnung wurde mit Matsch geflutet und einige unserer Möbel sind ruiniert. Wir können derzeit nicht in der Wohnung wohnen.

    Wer kommt für die Schäden an unseren Möbeln und die Kosten für ein Hotel auf?

    Vielen Dank.
    Herzliche Grüße, Anna

    • Mietrecht.org
      07.08.2023 - 14:02 Antworten

      Hallo Anna,

      für Schäden an den Möbeln haftet meines Erachtens Ihre Hausratversicherung. In erster Linie kommt eine 100-prozentige Mietminderung bei unbewohnbarkeit der Wohnung für Sie in Betracht. Ob sie darüber hinaus Schadenersatz gegenüber dem Vermieter geltend machen können, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heike NIcolaus-Konna
    14.08.2023 - 12:24 Antworten

    Guten Tag,
    wir haben einen Wasserschaden im Keller unseres Einfamilienhauses. Verursacht wurde dieser durch eine defekte Heizung im Nachbarhaus. Dessen Keller stand ebenfalls komplett unter Wasser.
    Wir haben am selben Abend (Mittwoch 9.8.2023) das Wasser komplett entsorgt, haben aber nun die Befürchtung, dass ein Schaden IM Gemäuer versursacht wurde, da dort noch Feuchtigkeit zu sehen ist.
    Wie gehen wir vor?

    • Mietrecht.org
      15.08.2023 - 21:16 Antworten

      Hallo Heike,

      sorgen Sie für eine sachgerechte Trockung und prüfen Sie ggf. Schadenersatzansprüche.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Gandenberger
    22.02.2024 - 17:46 Antworten

    Frage: Wir haben ein kleines Wirtschafthäuschen seit ca. 20 Jahren an einen älteren Mann vermietet. Erdgeschoßwohnung direkt darüber ein Spitzdach mit alten Ziegeln. Nun die Meldung das Regenwasser durch die Decke kommt und den darunter stehenden Fernseh samt Resiever zerstört hat. Wie teilt sich hier die Haftung auf? Wir haben eine Gebäudeversicherung… ob er eine Hausrat hat bezweifeln wir. Kann unsere Haftpflicht den Sachschaden übernehmen oder ist das Ausgeschlossen? DANKE!

    • Mietrecht.org
      23.02.2024 - 08:52 Antworten

      Hallo Peter,

      sofern der Mieter keine Hausratversicherung hat, sollten Sie zumindest mit Ihrer Gebäudeversicherung sprechen, ob diese bereit ist den Schaden ebenso zu regulieren. Vielleicht hat Ihr Mieter Glück.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Peter Gandenberger
        23.02.2024 - 12:02 Antworten

        DANKE!

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