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Wohnungsübergabe vor Mietvertragsende – Muss der Mieter weiter zahlen?

Ist der Umzug beschlossen, wollen viele Mieter aus der alten Wohnung schon vor Mietvertragsende raus. Besonders dann, wenn der Nachmieter bereit ist eher einzuziehen und man selbst in die neue Wohnung kann, steht dem Umzug vor Mietvertragsende ja eigentlich nichts entgegen. Allerdings sollten Mieter bei so einer verfrühten Übergabe einiges beachten: Anders als viele Mieter annehmen, ist es nämlich nicht so, dass man keine Miete mehr zahlen muss, weil man die Wohnung bereits an den Vermieter übergeben hat. Die Miete ist grundsätzlich bis zum Ende des Mietvertrages zu zahlen und der wird in der Regel nicht allein dadurch beendet, das man auszieht. Schließlich ist es eine Entscheidung des Mieters ob er die Wohnung bis zum Vertragsende nutzt, zahlen muss er die Miete jedenfalls bis zum Ende des Vertrages.

Was Mieter zur Wohnungsübergabe vor Mietvertragsende wissen sollten und wann Sie keine Miete mehr zahlen, sobald die Wohnung übergeben ist, erfahren Sie hier.

I. Mietzahlungspflicht bleibt solange der Mietvertrag besteht

Generell ist die während der ganzen Mietzeit zu zahlen, also vom Beginn des Mietvertrages bis zum Ende. Nach der Kündigung der Mietwohnung endet der Mietvertrag mit dem Tag, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Das ist dann das Ende des Mietvertrages und der letzte Tag, für den die Miete zu zahlen ist.

Will ein Mieter nun schon vor dem Mietvertragsende ausziehen und dadurch eine doppelte Mietzahlung (in der neuen und er alten Wohnung) vermeiden, funktioniert das nur, wenn er auch durch den Auszug aus der alten Wohnung von seiner Mietzahlungspflicht frei wird. Das ist aber meistens nicht der Fall, da in dem Auszug, der Wohnungsübergabe und der Schlüsselübergabe allein keine Beendigung des Mietvertrages gesehen wird:

1. Mietvertrag bleibt trotz Wohnungsübergabe bestehen

Das entschied das Landgericht Wuppertal in einem Fall, in dem der Mieter vor Ende des Mietvertrages auszog. Die Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe an den Vermieter wurden vorgezogen und der Mieter wollte daher nur bis zum Übergabezeitpunkt die Miete zahlen. Er war der Meinung, dass durch die Übergabe der Wohnung samt Schlüssel der Mietvertrag stillschweigend bzw. automatisch aufgehoben wurde. Der Vermieter hielt dagegen und bestand auf die Zahlung der Miete. Er erklärte dem Mieter bereits vor Übergabe, dass er trotz des Auszugs nicht mit einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einverstanden ist.

Das Landgericht Wuppertal gab dem Vermieter Recht. Nach Ansicht des Gerichts wird der Mietvertrag nicht automatisch durch die vorzeitige Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe aufgehoben (LG Wuppertal, Urteil vom 05. November 2015, Az.: 9 S 69/15). Für eine solche stillschweigende Aufhebung des Mietvertrages muss nach dem Landgericht mehr vorliegen: „Die Bewertung einer Erklärung als Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags ist nur gerechtfertigt, wenn dadurch mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, dass sich der Erklärende hierdurch binden will. An den Bindungswillen dürfen nicht zu geringe Anforderungen gestellt werden. Ein Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags ist nur dann anzunehmen, wenn aus bestimmten Umständen der Schluss gezogen werden kann, dass der Vermieter gleichzeitig seine Ansprüche gegen den Mieter abschließend regeln will. Dies ist dann gerechtfertigt, wenn z.B. der Vermieter dem Mieter die Rückgabe der Kaution anbietet oder hierüber abrechnet und damit zum Ausdruck bringt, dass das Mietverhältnis beendet sein soll.“ (zit. LG Wuppertal, Urteil vom 05. November 2015, Az.: 9 S 69/15)

2. Schlüsselübergabe beendet Mietvertrag nicht

Für die Schlüsselübergabe gilt dasselbe wie für die Wohnungsabnahme. Allein dadurch, dass der Mieter die Schlüssel an den Vermieter zurückgibt, wird der Mietvertrag nicht automatisch aufgehoben. Dazu braucht es eine besondere Aufhebungsvereinbarung und diese kann jedenfalls nicht allein in der Übersendung und der Annahme der Wohnungsschlüssel gesehen werden (OLG Köln, Urteil vom 09. Juli 1997, Az.: 27 U 5/97).

Was Mieter bei der Übergabe der Wohnungsschlüssel noch beachten sollten lesen Sie hier: Schlüsselübergabe vor Mietende

Merke:

Mieter können nicht davon ausgehen der Mietvertrag sei mit der Wohnungsübergabe oder Schlüsselübergabe beendet. Das ist nicht der Fall!  Als Mieter muss man mit dem Vermieter eine extra Aufhebungsvereinbarung schließen, wenn man vor dem Mietvertragsende aus dem Vertrag heraus will. Lässt sich der Vermieter nicht darauf ein bleibt man verpflichtet, die Miete bis zum Mietvertragsende zu zahlen.

Tipp:

Wie Sie eine Aufhebungsvereinbarung schließen lesen sie hier: Mietaufhebungsvertrag: umfangreicher Ratgeber + Muster Bestenfalls verknüpfen sie die Aufhebung mit einer Vereinbarung des Nachmieters, damit dieser ab Wohnungsübergabe die Miete und die Nebenkosten übernimmt: Mieter-Nachmieter-Vereinbarung – Ratgeber und Muster.

II. Ausnahmen: In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Mietzahlung bei Wohnungsübergabe

Neben der ausdrücklichen Aufhebungsvereinbarung gibt es außerdem noch Fälle bei denen der Vermieter sein Recht auf die Miete durch gewisse Umstände im Zusammenhang mit der vorzeitigen Wohnungsübergabe ganz oder zum Teil verliert.

Das sind z.B.  folgenden Fälle:

  • Der Mieter übergibt die Wohnung auf Wunsch des Vermieters vorzeitig, weil dieser die Wohnung vor Einzug des neuen Mieters renovieren bzw. sanieren will. Hier muss der Mieter keine Miete mehr zahlen, da die Wohnung einerseits nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist und andererseits, weil der Vermieter sie anderweitig verwendet (§§ 536, 537 BGB)
  • Der Mieter übergibt die Wohnung vorzeitig. Der Vermieter hat aber schon vor Ablauf der Kündigungsfrist des alten Mieters einen Vertrag mit dem neuen Mieter. Der Vermieter hat also in gewisser Weise doppelt vermietet. Dann muss sich der Vermieter die Miete des neuen Mieters anrechnen lassen; ist der neue Mieter schon eingezogen entfällt die Miete für den alten Mieter, da er die Wohnung nicht mehr nutzen kann.
  • Der Vermieter überlässt die Wohnung nach vorzeitiger Übergabe bereits einem Dritten (§ 537 Abs. 2 BGB) oder nutzt sie selbst: auch hier entfällt die Miete für den alten Mieter, da er die Wohnung nicht mehr nutzen kann.

III. Fazit

Mieter müssen bis zum Mietvertragsende die Miete zahlen – unabhängig davon, ob sie die Mietwohnung bereits vorher übergeben oder nicht. Solange der Mietvertrag nämlich nicht aufgehoben wird oder der Vermieter seinen Anspruch auf die Miete durch besondere Umstände verliert, bleiben Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Weitere Tipps zu Wohnungsübergabe bekommen Sie hier: 13 Tipps zur Wohnungsübergabe beim Auszug für Mieter

174 Antworten auf "Wohnungsübergabe vor Mietvertragsende – Muss der Mieter weiter zahlen?"

  • Renate Wolf
    12.04.2020 - 08:01 Antworten

    Mein Vermieter hat während der Kündigungsfrist private Sachen in die Wohnung gestellt. Muss ich für den Monat noch Miete zahlen?

    • Isabell
      27.10.2021 - 09:04 Antworten

      Hallo,
      ich habe einen Mieterwechsel. Die Schlüsselübergabe hat bereits vor einem Monat stattgefunden. Der Mietvertrag des neuen Mieters beginnt am 01.11. kann ich den Schlüssel bereits am 29.10. den neuen Mieter übergeben?

        • Anonym
          13.09.2023 - 12:27 Antworten

          Hallo, ganz aktuell:

          -Mieter will vorzeitig Wohnung verlassen und Mietvertrag beenden, weil neue Wohnung gefunden

          -> Vermieter stimmt einer vorzeitigen Beendigung ausdrücklich zu, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird

          -Mieter stellt einen äußerst passenden Nachmieter
          -> Vermieter sieht den gestellten Nachmieter auch als passend und teilt dies dem Mieter mit.

          -Vermieter und Mieter treffen sich zur Wohnungsübergabe und es wird ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben
          -Während der Übergabe bestätigt Vermieter nochmals den gestellten Nachmieter so zu akzeptieren und mit ihm in Kontakt zu treten um mit ihm ein Mietverhältnis einzugehen

          Jetzt kommts:
          -Vermieter meldet sich wochenlang nicht beim Nachmieter
          -> Nachmieter springt daraufhin ab

          Jetzt will Vermieter die Miete weiterhin vom Mieter obwohl dieser die Schlüssel zur Wohnung nichtmal mehr hat.

          Wer ist im Recht?

          • Mietrecht.org
            13.09.2023 - 12:50

            Hallo Anonym,

            sinnvoll wäre es gewesen, einen schriftlichen Mietaufhebungsvertrag zu schließen. Ob mit der Wohnungsübergabe, das Mietverhältnis beendet wurde, sollten Sie für Ihren Einzelfall im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

            Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht besser helfen kann.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

          • Meike Youssef
            26.10.2023 - 15:31

            Guten Tag,
            meine Eltern müssen aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nach 50 Jahren aufgeben. Sie haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wir wollten gern zum 31.10.23 raus, die Frist geht bis zum 31 12. 23. Die Saga bietet eine Vereinbarung an: Die Eltern dürfen einen Monat vorzeitig aus dem Vertrag, also zum 30.11.23, nur wenn sie die Schlüssel zum 31.10 bzw. 01.11.23 abgeben, damit die Wohnung renoviert werden kann und obwohl, die im Übergabeprotokoll vermerkten Mängel behoben wurden. Unterschreiben meine Eltern diese Vereinbarung nicht kommen sie auch nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis raus. Ist eine solche Vereinbarung tatsächlich rechtens?

          • Mietrecht.org
            26.10.2023 - 21:10

            Hallo Meike,

            in meinen Augen kein schlechter Kompromiss zwischen Vermieter und Mieter. Diese Vereinbarung ist einvernehmlich und für beide Parteien freiwillig.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

        • Jana Gräcmann
          12.01.2024 - 22:37 Antworten

          Guten Abend,
          Mein Partner hat seine Wohnung am 17.11 gekündigt und wollte vor der Kündigungsfrist raus um doppelt Miete zu vermeiden. Dafür hat er einen geeigneten Nachmieter gefunden. Es hat eine Wohnungsübergabe stattgefunden und es wurde ein neuer Mietvertrag zum 01.01.24 mit diesem unterschrieben. Jetzt möchte der neue Mieter fristlos kündigen, da Schimmel in der Wohnung ist. Er sagt, er sei nicht ausreichend darüber informiert worden. Die Vermieter haben meinen Partner jetzt angerufen und ihm gesagt, er solle dafür aufkommen und die Miete für Februar zahlen, da er noch in der Kündigungsfrist ist. Stimmt das so? Wir denken, dass der neue Vertragsschluss ihn von allem entlastet und das alles mit dem neuen Mieter geklärt werden muss, oder?
          Vielen Dank und liebe Grüße

          • Mietrecht.org
            15.01.2024 - 14:20

            Hallo Jana,

            da bereits ein neuer Mieter in der Wohnung gelebt hat und der Vertrag offensichtlich ausgehoben wurde, sehe ich keine Grundlage, den ausgezogenen Mieter in die Pflicht zu nehmen.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

        • Gerd Schere
          02.02.2024 - 10:52 Antworten

          Guten Tag,
          ich habe einen ähnlichen Fall wie Meike Youssef. Mein Vater ist gestorben und ich soll der Saga zum 15.2.24 die Wohnung geräumt übergeben aber die Miete noch bis zum 31.3.24 zahlen. Im Gegenzug übernimmt die Saga sämtliche Restarbeiten.
          Kann ich meinen Strom bereits zum 15.2. abmelden, da ich die Schlüssel bereits übergeben habe? oder darf die Saga auf meine Strom und Wasserkosten auch noch revovieren?
          viele Grüße,
          Gerd

          • Mietrecht.org
            02.02.2024 - 15:06

            Hallo Gerd,

            grundsätzlich ist dieses Vorgehen nur einvernehmlich möglich. Ja, Ihren Strom sollten Sie abmelden. Wer die Mietnebenkosten (z.B. Wasser) zahlt, sollten Sie in der einvernehmlichen Vereinbarung definieren.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • S.B.
    08.07.2020 - 10:13 Antworten

    Wenn ich Zum 31.8 gekündigt habe, dann hab ich doch das Recht am 31.8 noch meine Sachen rauszutragen und die Schlüssel am 1.9 morgens zu übergeben, richtig?

    • Mietrecht.org
      09.07.2020 - 08:59 Antworten

      Hallo S.B.,

      ja, Sie können sich am am 31. noch in der Wohnung aufhalten. Ab dem nächsten 1. haben Sie aber keinen Anspruch mehr die Wohnung zu nutzen. Daher findet dich Übergabe in der Praxis oftmals schon am 31. oder früher statt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kiki
    20.07.2020 - 11:55 Antworten

    Ich habe zum 30.09. gekündigt, die Nachmietern hat einen Vertrag zum 01.09.2020 somit entfällt für mich der September 2020, soweit klar.

    Da ich am 13.08.2020 bereits ausziehe, will der Vermieter noch reparaturen durchführen lassen, bevor die neue Mieterin einzieht.

    Ich habe den Dauerauftrag zum 15.08.2020 somit beendet. Richtig?

    • Mietrecht.org
      20.07.2020 - 17:54 Antworten

      Hallo Kiki,

      klären Sie schriftlich mit dem Vermieter, dass der Vertrag am 15.08. enden soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Lara B.
        23.02.2021 - 23:51 Antworten

        Ich habe zum 30.04 gekündigt (wg, jeder mit einzelnen Mietvertrag). Der Vermieter hat mir schriftlich und telefonisch bereits mitgeteilt dass ab dem 01.03 ein neuer Mieter in mein Zimmer einziehen wird. Meine Mitbewohner haben mir erzählt , dass er den neuen Mieter angeblich jetzt doch nicht möchte. Ich habe von meinem Vermieter jedoch keine Info bekommen.

        Muss ich dann trotz der dreifachen Bestätigung (telefonisch, schriftlich und per Audionachricht) die Miete für den März zahlen, falls er den neuen Mieter doch ablehnt?

        • Mietrecht.org
          24.02.2021 - 18:10 Antworten

          Hallo Lara,

          lassen Sie rechtlich prüfen, ob es sich bei der Mitteilung des Vermieters um ein Angebot zur vorzeitigen MIetertragsaufhebung handelt (das Sie entsprechend annehmen müssen, Vgl. Mietaufhebungsvertrag.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Martin
        27.03.2021 - 21:07 Antworten

        Guten Abend,

        ich habe meine Wohnung zum 31.03.2021 gekündigt, habe die Schlüssel aber schon am 26.03 abgegeben.

        Der Hausmeister stellt mir 5 Steckdosenabdeckungen in Rechnung für 95€..

        Habe sie aber wiedergefunden.!

        Hab ich noch ein recht in meine Wohnung zu gehen, um die anzubringen?

        Lg

    • Umedjon Urunov
      29.07.2020 - 17:58 Antworten

      Hallo, können Sie mir bitte helfen? Mein Mitbewohner (3- WG) wurde fristlos gekündigt. Und er hat das Datum des Auszugs auch eingehalten. Aber dadurch, dass wir in so einer kurze Zeit keinen Nachmieter für die Wohnung gefunden haben, müssen wir zur zweit komplette Miete zahlen. Ist es überhaupt so richtig?

      Der Fall: der gekündigte Mitbewohner ist immernoch im Mietverhältnis, und er wird da sein, bis er seine Schulden an Vermieter ausgleicht (2000 Euro). Alle drei sind Hauptmieter.

      • Mietrecht.org
        29.07.2020 - 18:45 Antworten

        Hallo Umedjon,

        in diesem Fall kann der Vermieter nur allen drei Mietern kündigen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Umedjon Urunov
          29.07.2020 - 19:20 Antworten

          Die Hausverwaltung hat es aber nicht gemacht. Sie haben leider auf meiner Frage nicht geantwortet:

          Wenn der Mieter fristlos gekündigt wurde und immernoch im Mietverhältnis, bis er seine Mietschulden ausgeglichen hat, aber schon ausgezogen ist, muss der Mieter die Miete für nächsten Monat, bis Nachmieter gefunden wird, zahlen oder nicht?

          Lg
          Umedjon

          • Mietrecht.org
            30.07.2020 - 06:47

            Hallo Umedjon,

            eine Kündigung nur gegenüber einen Mieter auszusprechen ist nicht möglich und damit unwirksam.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

        • Moni
          09.06.2022 - 12:43 Antworten

          Vermieter will Wohnung verkaufen und hat vorgeschlagen ob wir am 6.6.22 ausziehen damit der Maler rein kann. Habe nicht mehr drin gewohnt. Musste aber volle Miete plus Tiefgarage zahlen. Muss ich nicht nur eine Kaltmiete zahlen

      • Albert Vogt
        14.12.2022 - 05:56 Antworten

        Guten Tag, wir haben mit unserem Eigentùmer ein Übergabetermin,nun möchte er aber gerne 6 Wochen vorher ins Haus um ,um verschiedene Sachen zuklären,muss ich ihn ins Haus lassen,da wir wissen was Besenrein bedeutet,gruss vogt

    • Karen Lohmann
      04.02.2021 - 22:27 Antworten

      Ich habe fristgerecht zum 28.02.2021 mein Mietverhältnis gekündigt . Bin aber zum 31.01 schon in die neue Wohnung gezogen ,also einen Monat früher. Mit meinem Vermieter der alten Wohnung habe ich die Hälfte der Kaltmiete abgemacht. Nun möchte der Vermieter schon zum 06.02 die Schlüsselübergabe machen. Ist es rechtens , darf er das ? Mit freundlichen Grüßen

      • Mietrecht.org
        05.02.2021 - 19:26 Antworten

        Hallo Karen,

        auf welcher Grundlage zahlen Seiner die halbe Miete? Finden Sie einen Kompromiss, der Miethöhe und Übergabezeitpunkt realistisch berücksichtigt.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

      • Iuliana Paduraru
        18.04.2021 - 00:02 Antworten

        Hallo, ich habe eine Frage.
        Meine Vermieterin hat mich gekündigt und 3 Monate Zeit gegeben für eine neue Wohnung zu finden (bis Juli). Ich habe schon eine neue Wohnung gefunden und ich möchte ab Mai einziehen, bin ich immer noch verpflichtet die Miete bis Ende des Kündigungfrist zahlen?
        Sie sagt, dass ich inklusiv Juni zahlen soll egal ob ich schon ausgezogen bin.
        Danke!

        • Mietrecht.org
          19.04.2021 - 12:07 Antworten

          Hallo Iuliana,

          wenn Sie heute selbst kündigen, müssen Sie bis einschließlich Juli zahlen. Ihre Vermieterin liegt also richtig.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

        • Manuela Büchte
          10.07.2023 - 17:43 Antworten

          Habe meine Wohnung zum 31.7.23 gekündigt, weil ich von Hessen nach Schleswig-Holstein ziehe. Die Wohnung ist zwar schon leer, aber der Vertrag endet ja erst zum 31.7. Mein Vermieter verlangt das ich die Schlüssel bei meinem Nachbarn lassen muss, wegen Nachmieter. Die wohnungsabnahme war aber noch nicht. Ist rechtens das Sie die Schlüssel schon vorher verlangt. Mit freundlichen Grüßen Frau Büchte

          • Mietrecht.org
            10.07.2023 - 18:37

            Hallo Manuela,

            Sie müssen Ihre Wohnung und den Schlüssel zu Ende Juli übergeben. Alles andere ist auf freiwilliger Basis möglich.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • P.M.
    22.07.2020 - 12:55 Antworten

    Hallo,

    ich bin aus meiner Mietwohnung ausgezogen und zahle noch 1 1/2 Monate Miete. Jetzt möchte der Vermieter schon eine Wohnungsübergabe machen, um die Schlüssel dem Makler zu übergeben, der damit beauftragt wurde das Objekt zu verkaufen ( es haben bereits während ich noch dort gewohnt habe Besichtigungen statt gefunden). Muß ich die Miete für den nächsten Monat dann überhaupt noch zahlen? Ich bin so gesehen Ja nicht mehr in der Lage das Objekt zu bewohnen.

    Danke
    P.M.

    • Mietrecht.org
      22.07.2020 - 20:45 Antworten

      Hallo P.M.,

      machen Sie die Schlüsselübergabe von der vorzeitigen Aufhebung des Mietvertrages abhängig. Finden Sie diesbezügliche eine Lösung mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dean N.
        03.08.2022 - 09:30 Antworten

        Guten Tag,
        mein Vermieter weigert sich seit zweieinhalb Monaten den Wasserschaden, der durch seine “Renovierung” am Dach entstanden ist, zu beseitigen. Ich kam Ihn schon entgegen und hab die verschimmelte Tapete aus dem Schlafzimmer entfernt.

        Da mir das zu blöd war, hab ich den Mietvertrag fristgerecht zum 31.10.22 gekündigt. Die Wohnung steht seit dem 28.07.22 leer und ich möchte einen Übergabetermin vereinbaren, aber der Eigentümer ruft nicht zurück oder antwortet auf meine Mails.
        Ich vermute, dass der Eigentümer versucht mit Schweigen auf den 31.10.22 zu warten und mich weiterhin zahlen lässt.

        Muss ich nun weiterhin die Miete für die alte Wohnung zahlen?
        Theoretisch schon, da der Mietvertrag erst zum 31.10.22 beendet ist, aber die Wohnung nur teils bewohnbar und “beschädigt”.

        Vielen Dank vorab!

        MfG
        Dean N.

        • Mietrecht.org
          03.08.2022 - 13:34 Antworten

          Hallo Dean,

          bis Ende Oktober haben wir noch etwas Zeit einen Übergabetermin zu vereinbaren. Sie als Mieter müssen den Zugang zur Kündigung beweisen. Wenn sie das können, sind sie auf der sicheren Seite. Ein Wasserschaden kann eine Mietminderung rechtfertigen. Recherchieren Sie nach der angemessenen Höhe.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

    • Alina
      12.01.2024 - 17:35 Antworten

      Hallo,

      Ich habe eine Frage. In meiner Mietvertrag steht ein Mietmindestensdauer für 2 Jahre.
      Wie kann ich vorzeitig raus ? Ein Jahr ist schon vorbei. Den Frist wäre bis Dezember 2024.

      Vielen Dank,

      Alina Plescan

      • Mietrecht.org
        12.01.2024 - 19:59 Antworten

        Hallo Alina,

        normalerweise geht das nur einvernehmlich mit dem Vermieter.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Felix Worms
    23.07.2020 - 08:35 Antworten

    Guten Tag,

    uns trifft ein ähnliches Problem. Der Mietvertrag unserer Wohnung endet offiziell zum 31.10.2020. Unser neues Haus können wir jedoch zum 01.10.2020 beziehen und wir haben auch zu diesem Zeitpunkt einen Nachmieter für die Wohnung gefunden.
    Der Vermieter hat jedoch vor dem 01.10.2020 angeblich keine Zeit und kann erst zum 28.10.2020 eine Wohnungsübergabe durchführen. Sprich, der neue Mieter wird bereits einen knappen Monat, in der noch durch uns angemieteten Wohnung leben, erst dann folgt die offizelle Wohnungsübergabe.
    Wie sollte man hier am besten vorgehen, um sich gegen evtl. verursachte Schäden des Nachmiteters abzusichern? Wie rechtswirksam wäre ein Vertrag zwischen dem Nachmieter und uns? Wer sollte die Miete in dieser Zeit an den Vermieter entrichten?

    Besten Dank im Voraus

    Felix Worms

    • Mietrecht.org
      24.07.2020 - 13:00 Antworten

      Hallo Felix,

      Sie könnten die Wohnung in diesem Zeitraum mit Zustimmung des Vermieters untervermieten. Aber wie Sie richtig schreiben, hängen da ein paar Risiken dran.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cahtleen Nitze
    10.09.2020 - 08:06 Antworten

    Hallo,

    ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.03. gekündigt und auch ausgezogen. Mein Vermieter hatte aber erst am 01.04. Zeit für die Schlüsselübergabe. Jetzt will er das ich für den April noch die Miete zahle, was meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist oder liege ich da falsch? Können Sie mir einen Rat geben?

    MFG Cathleen N.

    • Mietrecht.org
      10.09.2020 - 11:25 Antworten

      Hallo Cahtleen,

      das ist natürlich nicht gerechtfertigt, insbesondere wenn der Vermieter die Wohnung nicht zum 31.03. übernehmen konnte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    22.09.2020 - 13:03 Antworten

    Hallo,

    ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 1.12. gekündigt, bin jedoch schon jetzt im September draußen.
    Die Übergabe und auch die der Schlüssel, erfolgen am 02./03.10. und ab Mitte Oktober, 10. oder 17.10. macht die Nachmieterin die Übernahme, während ihr Vertrag bereits zum 1.11. beginnt.
    Der Vermieter verlangt für Oktober dennoch die Miete von mir. Ist das so rechtens, wenn ich im Endeffekt schon ab dem 02./03. Oktober das Objekt nicht mehr bewohnen kann?

    • Mietrecht.org
      22.09.2020 - 15:05 Antworten

      Hallo Tanja,

      mit der Frage der Wohnungsübergabe vor Mietvertragsende befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie am besten nochmals im Details nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tanja
        22.09.2020 - 16:20 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt,

        dass allein durch die Übergabe die Mietzahlung nicht entfällt ist klar, steht da auch unmissverständlich.
        Jedoch steht bei dem ersten Punkt der Ausnahmen, dass wenn der nächste Mieter vorzeitig in die Wohnung geht für Renovierungsarbeiten, in dem Fall wird tapeziert, kann ich im Oktober die Wohnung entsprechend nicht mehr nutzen.
        Daher müsste ich den Oktober doch nicht mehr zahlen, oder sehe ich das falsch?
        Und wenn dem so ist, wie kann ich das am besten auch dem Vermieter vermitteln?

        Vielen Dank!

        LG Tanja

  • Dirk
    01.10.2020 - 19:52 Antworten

    Hallo,
    wir haben unsere Mietwohnung zum 31.10.20 gekündigt, Wohnungsübergabe ist der 10.10.20
    Der neue Mieter bekommt bereits am 12/13.10.20 die Schlüssel für unsere alte Wohnung… ist das dann so das ich keine Miete mehr zahlen muss..?

    • Mietrecht.org
      01.10.2020 - 21:02 Antworten

      Hallo Dirk,

      ja, vereinbaren Sie am besten mit dem Vermieter, dass der Mietvertrag zum 12. oder 13.10. aufgehoben wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dirk
        12.10.2020 - 10:23 Antworten

        Hallo
        einen sogenannten “Aufhebungsvertrag” kam nicht zu stande. Nach unserer Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe am 10.10.20 haben die Nachmieter die Schlüssel bekommen, diese warteten schon im Hausflur, das Klingelschild und Briefkastenschilder wurden auch schon gewechselt.

        • Mietrecht.org
          12.10.2020 - 14:25 Antworten

          Hallo Dirk.

          lesen Sie oben unter “II. Ausnahmen: In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Mietzahlung bei Wohnungsübergabe” nach.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Jasmin
    26.10.2020 - 14:28 Antworten

    Hallo, wir haben am 13.10.20 unsrem Vermieter und der Verwaltung mitgeteilt, dass wir das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termin beenden möchten. Gleichzeitig haben wir einen Nachmieter zum 01.11.20 vorgeschlagen. Dieser wurde auch vom Vermieter akzeptiert. Alle Unterlagen der neuen Mieter liegen der Verwaltung vor. Nun teilte die Verwaltung mit, dass sie bis zum 09.11.20 benötigen um einen Mietvertrag zu erstellen. Kann die Hausverwaltung den neuen Mietervertrag so lange hinauszögern?

    • Mietrecht.org
      27.10.2020 - 15:30 Antworten

      Hallo Jasmin,

      Sie sind leider auf die Hilfe der Hausverwaltung angewiesen – denken Sie an Krankheit oder Urlaub des zuständigen Kollegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Diana
    31.10.2020 - 14:03 Antworten

    Hallo, ich möchte ein Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer kündigen. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, (also zum 3. ten des übernächsten Monats usw.)
    Der Vermieter/ Hauptmieter bewohnt die Wohnung nicht selber, nutzt sie nur als Zweitwohnung, an vielleicht einem Wochenende im Monat. (Zweitwohnsitz)
    Jetzt habe ich gelesen, man kann mit einer Frist von 14 Tagen kündigen?
    Welche Kündigungsfrist ist nun richtig? Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      01.11.2020 - 12:03 Antworten

      Hallo Diana,

      lassen Sie die Klausel und die Kündigungsfrist prüfen, z.B. hier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Berinike
    25.11.2020 - 17:45 Antworten

    Hallo, ich habe fristgerecht zum 31.12.20 gekündigt und auch eine Bestätigung hierzu vom Vermieter erhalten.
    Mit meinem Nachmieter habe ich mich darauf geeinigt, dass er bereits zum 15. in die Wohnung kann (da mein Umzug bereits Anfang Dez stattfindet). Nun habe ich erfahren, dass sein Mietvertrag bereits am 15.12. beginnt und er ab dann Miete an den Vermieter zahlt.
    Habe ich ein Recht entsprechend nur die Hälfte der Miete für Dez zu zahlen?
    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      25.11.2020 - 20:03 Antworten

      Hallo Berinike,

      die Antwort finden Sie oben unter “Das sind z.B. folgenden Fälle:”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathi
    18.12.2020 - 08:42 Antworten

    Guten Tag,
    unser Mietverhältnis endet zum 31.01.2021.
    Da der Vermieter am 27., 28., und 29.01.2021 keine Zeit für eine Übergabe hat, möchte er bereits am 21., 22., 25. oder 26. Januar die Wohnung an den neuen Mieter übergeben.
    Das heißt, wir würden die restlichen Tage für den neuen Mieter zahlen und sind damit nicht einverstanden. Wie ist hier die Rechtsgrundlage?
    Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      18.12.2020 - 14:02 Antworten

      Hallo Kathi,

      wenn Sie einer derart frühen Übergabe zustimmen, dann sollten Sie zu dem Datum den Mietvertrag aufheben und dann auch keine Miete mehr zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander
    21.12.2020 - 18:12 Antworten

    Hallo hätte eine Frage mein Mietvertrag läuft am 31.01.2021 aus.
    Meine Vermieterin teile mir per WhatsApp mit das es ein Nachmieter gibt, sie fragte auch an wann sie die Schlüssel haben kann.
    Jetzt habe ich erfahren das es doch keinen Nachmieter gibt.
    Die Frage ist muss ich für Januar noch die Wohnung zahlen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander

    • Mietrecht.org
      22.12.2020 - 08:42 Antworten

      Hallo Alexander,

      sofern Sie den Vertag nicht zu einem bestimmten Termin schriftlich aufgehoben haben, sind Sie an Ihren Mietvertrag gebunden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alexander
        23.12.2020 - 04:34 Antworten

        Also sie hat mich schriftlich per WhatsApp gefragt wann ich die Schlüssel geben kann da sie ein neuen Mieter hat. Reicht dies aus ?

  • Monika
    11.01.2021 - 11:34 Antworten

    Bin mir gerade etwas unschlüssig. Ich habe meinen Mietvertrag zum 31.1.21 gekündigt die Übergabe der Wohnung erfolgt am 16.1 auf meinen Wunsch hin dem hat der Vermieter zugestimmt. Es gibt keinen neuen Nachmieter die Wohnung möchte der Vermieter für sich nutzen. Darf er nach Übergabe der Wohnung Sachen (Möbel) und renovieren?

    • Mietrecht.org
      12.01.2021 - 14:15 Antworten

      Hallo Monika,

      wenn der Vermieter die Wohnung ab dem 16. nutzen möchten, sollten Sie vereinbaren, dass Sie als Mieterin auch keine Miete mehr zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne
    17.01.2021 - 12:11 Antworten

    Guten Tag, ich habe eine Frage: Wir haben unsere Haushälfte zum 31.01..2021 gekündigt.
    Bei einem Vorabtermin mit dem Vermieter wurde der 22.01. als Übergabetermin vereinbart, damit er noch notwendige Malerarbeiten (Beseitigung von Setzrissen z.B.) durchführen lassen kann. Ein neuer Mieter “steht bereits in den Startlöchern.” Als Gegenleistung will er uns etwas unter einem Viertel der Warmmiete erlassen. Ist das ausreichend? Zumal er diesen Betrag mit den Malerarbeiten für die gesamte Haushälfte verrechnen will? Es liegt hier noch kein Kostenvoranschlag vor.

    Viele Grüße
    Susanne

    • Mietrecht.org
      17.01.2021 - 14:36 Antworten

      Hallo Susanne,

      wenn Sie die Malerarbeiten ausführen bzw. zahlen sollten, sollten Sie prüfen, ob Sie dafür überhaupt verantwortlich sind: Schönheitsreparaturklausel prüfen.

      Der Ausgleich für die frühere Rückgabe ist Verhandlungssache, grundsätzlich wären 9/31tel am fairsten (Zeitraum vom 23. bis 31.01.).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Th.
    20.01.2021 - 15:15 Antworten

    Hallo, ich habe auch eine Frage.
    Mein Mietvertrag endet zum 31.1. diesen Jahres, der Vertrag des Nachmieters beginnt am 1.2.
    Zum 15.1. wurde jetzt eine Wohnungsübergabe durchgeführt. Mit dieser wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, in welchem sämtliche Zählerstände und der Zustand der Wohnung erfasst wurden. Mit diesem Protokoll fand auch die Schlüsselübergabe und die Anmeldung des Nachmieters auf den Stromzähler statt.
    Das Protokoll wurde von allen drei Parteien unterschrieben.
    Desweiteren wurde im Vorfeld im eMail Schriftverkehr zur Terminfindung darauf hingewiesen, dass die Miete anteilig zwischen den Mietern zu verrechnen ist, sowie der Betrag genannt. Den Termin hat der Nachmieter allerdings mündlich (der Hausverwaltung) und per WhatsApp (mir) offensichtlich nach Lesen der eMails bestätigt. Den Empfang der Mails hat er mir ebenfalls per WhatsApp bestätigt.

    Problem: Der Nachmieter will nicht zahlen und behauptet jetzt, er hätte die Wohnung nie zum 15.01. haben wollen.

    Was tun?
    Eine anwaltliche Erstberatung kostet schonmal den halben Streitwert, und die Aussicht auf Erfolg ist fragwürdig? Oder sieht das ganz anders aus?
    Defakto habe ich als Mieter seit dem 15. keinen Zugriff mehr auf “meine” Wohnung und darf mich dort auch gar nicht aufhalten, da alle Zähler und die Verantwortung bereits überschrieben wurden.

    MfG,
    Th.

    • Mietrecht.org
      20.01.2021 - 18:35 Antworten

      Hallo Th.,

      Ihr Vertragspartner ist immer der Vermieter. In welchen Fällen die Verpflichtung zur Mietzahlung entfällt lesen Sie oben unter II.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Umhang Jürg
    21.01.2021 - 08:37 Antworten

    Guten Tag
    Ich habe meine Mietwohung vorzeitig abgegeben und bezahle die Miete noch bis am 31.1.2021. Nun hat der Vermieter die Wohnung am 15.1.2021 einem Nachmieter übergeben.
    Wie verhält es sich mit der von mir bezahlten Miete?
    Vielen Dank für ein rasches Feedback.
    Freundliche Grüsse

    • Mietrecht.org
      25.01.2021 - 09:33 Antworten

      Hallo Jürg,

      oben im Artikel finden Sie die Antwort auf Ihre Frage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kuznetsov
    04.02.2021 - 12:47 Antworten

    Hallo,

    Wir haben mit der Vermieterin von Anfang an Probleme.
    Es waren mehrere Mängeln i n der Wohnung, die bis jetzt nicht beseitigt worden sind.Die Vermieterin kam immer mit leeren Versprechungen. Die Wohnung haben wir gekündigt ( mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten). Wir haben Nachmieter gefunden, diese wollte aber unsere Vermieterin nicht und gab uns Ende Dezember erst Bescheid das Sie mit denen Nachmietern nicht einverstanden ist.
    Jetzt will Sie das wir für die weiteren Monate bezahlen. Obwohl Schlüsselübergabe am 25.12.2020 stattfand. Was können wir machen?

    • Mietrecht.org
      05.02.2021 - 19:34 Antworten

      Hallo Frau Kuznetsov,

      mit Ihrer Frage befasst sich der Artikel oben. Bitte lesen Sie nochmals im Detail nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nuraini Mahama
    22.02.2021 - 20:54 Antworten

    Hallo,

    Ich habe meine Wohnung zum 31.12.2020 gekündigt, ich habe aber von der Vermieter erst am 12.01.2021 Übergabe Termin, da ich in einem Risiko Gebiet Urlaub hatte, musste ich in Quarantäne. Der Vermieter hat mir einen Termin zum 28.01.2021 gegeben aber die Wohnung wurde nicht genommen wegen Löcher in der Wand, erst am 01.02.2021 wurde der Wohnung von Vermieter übernommen. Muss ich nun für Januar 2021 Mieter zahlen ?

    Grüße

  • Päßler
    27.02.2021 - 12:32 Antworten

    Hallo,

    wir haben jetzt fristgerecht zum 31.05.2021 gekündigt.
    Wir hatten beim Einzug (Januar 20218) im ersten Monat die komplette Kaution so wie eine Miete überwiesen. Ein Monat (Feb.) später die gewohnte Miete überwiesen plus noch eine zusätzliche Miete. Zur Sicherheit, falls mal was sein sollte.

    Können wir nun im April das letzte Mal Miete überweisen?
    Vielen Dank!

    Viele Grüße
    Jennifer P.

    • Mietrecht.org
      27.02.2021 - 13:32 Antworten

      Hallo Jennifer,

      lassen Sie sich vom Vermieter einen aktuellen Auszug Ihres Mietenkontos zusenden bzw. stimmen Sie das Vorgehen mit dem Vermieter ab.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Henri Mey
    11.03.2021 - 13:56 Antworten

    Hallo,

    ich hatte meine Wohnung fristgerecht zum 30.11.2020 gekündigt. Auf meine Anfrage beim Vermieter, dass ich bereits früher ausziehen wollte und die Nachmieterin bereits früher einziehen wollte, erhielt ich die Anwort, dass ich dies in Absprache mit der Nachmieterin machen könne, die finanziellen Angelegenheit dann aber mit dieser intern regeln müsse. Die Übergabe müsse jedoch dann früher der Verwaltung angezeigt werden und der offizielle Mietbeginn sei wie im Vertrag angegeben der 01.12.2020.

    Die Wohnungsabnahme und -übergabe mit der Hausverwaltung erfolgte dann am 09.11. Die Hausverwaltung teilte uns im Termin dann mit, dass sie dem Vermieter vorschlagen werde, noch anfällige Reparaturmassnahmen vor Einzug durchzuführen. Auf Nachfrage beim Vermieter erhielt ich die Antwort, dass im November noch Reparaturmassnahmen (wahrscheinlich Schönheitsreparaturen) an der Wohnung durchgeführt werden und der Mietbeginn für die Nachmieterin der 01.12 sei. Die Nachmieterin konnte dann am 19.11. vorzeitig in die Wohnung einziehen.

    Da ich bereits die Miete für den gesamten Monat November gezahlt hatte, habe ich gegenüber dem Vermieter eine zeitanteilige Mietminderung für den Zeitraum 10.-18.11 geltend gemacht. Dieser Anspruch wurde vom Vermieter zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass man mir mitgeteilt habe, dass die finanziellen Angelegenheiten im Falle eines früheren Einzuges mit der Nachmieterin zu klären seien.
    Macht es Sinn die Mietminderung (ca. 250 EUR) rechtlich weiter zu verfolgen?

    Viele Grüße

    Henri M.

    • Mietrecht.org
      12.03.2021 - 06:58 Antworten

      Hallo Henri,

      die Sachlage erscheint komplex. Ich kann nur auf die Ausnahmen unter “II. Ausnahmen: In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Mietzahlung bei Wohnungsübergabe” verweisen. Lassen Sie die Situation bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Subura
    16.03.2021 - 17:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe meine Wohnung zum Dezember gekündigt und zahle regulär noch bis einschließlich März die Miete. Ich bin bereits im Januar umgezogen und habe die Wohnungsübergabe Anfang Februar vollzogen. Nun habe ich gesehen, dass schon am 13.3 sowohl am Briefkasten als auch an der Wohnungstür jedoch nicht am Klingelschild die Namen der Nachmieter angebracht wurden. Ob die Wohnung schon bezogen wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Habe ich dadurch schon ein Anrecht auf Mietrückzahlung?

    • Mietrecht.org
      17.03.2021 - 08:31 Antworten

      Hallo Peter,

      erfragen Sie beim Vermieter, ob und zu wann bereits nachvermietet wurde. Im Zweifel bekommen Sie diese Information auch beim neuen Mieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Darwish
    03.05.2021 - 15:25 Antworten

    Hallo,
    ich habe ein unbefristeten Mietvertrag den ich bis 31.07.2021 fristgerecht gekündigt habe. Muss ich jetzt einen Nachmieter finden und wenn ich ab 01.08.2021 immer noch keinen Nachmieter gefunden habe, muss ich die Miete zahlen solange die Wohnung leer ist?
    Vielen Dank
    Darwish

    • Mietrecht.org
      03.05.2021 - 19:53 Antworten

      Hallo Darwish,

      wenn Sie einen normalen Mietvertrag ohne Kündigungsausschluss regulär kündigen, dann stehen Sie nicht in der Pflicht einen Nachmieter zu finden. Anders kann es aussehen, wenn Sie einvernehmlich mit dem Vermieter einen Nachmieter finden wollen, um eher aus dem Vertrag auszuscheiden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jeanette
        07.06.2023 - 16:03 Antworten

        Hallo,

        wir ziehen zum 01.07.23 in ein Haus und müssen in der jetzigen Wohnung wegen der gesetzlichen Kündigungsfrist noch für Juli und August Miete zahlen. Jetzt wollte ich gerne wissen, ob wir auch weiter Nebenkosten zahlen müssen, da es im jetzigen Mietverhältnis keine Nebenkostenabrechnung gibt? Laut Mietvertrag zahlen wir eine NK Pauschale von 200€ monatlich für Heizung und Wasser, seit Kriegsbeginn in der Ukraine wurden die NK um 50€ erhöht, dies wurde im Mietvertrag aber nie geändert.
        Da wir ab Mitte der ersten Juliwoche raus sind, haben wir keinen Verbrauch mehr in der alten Wohnung und können mangels Abrechnung auch nichts zurückbekommen. Wie sieht unsere rechtliche Situation aus, müssen wir nur die Kaltmiete zahlen oder trotzdem auch noch zwei Monate lang die Nebenkosten?
        Vielen Dank im Voraus.

        • Mietrecht.org
          08.06.2023 - 14:17 Antworten

          Hallo Jeanette,

          Sie müssen die vereinbarte Warmmiete zahlen. Ob Sie die Wohnung nutzen oder nicht, spielt keine Rolle.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Jasmin
    06.05.2021 - 08:31 Antworten

    Hallo,
    ich habe meinen Mietvertrag zum 30.05.2021 gekündigt, bin aber schon ausgezogen und Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe war am 29.04.2021 (also 1 Monat früher)
    Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt: Keine Mängel in der Wohnung und Rückgabe der Kaution abzgl. 1/2 Kaltmiete (aus Kulanz des Vermieters). Er sagte, ich müsse für den Mai nur die Hälfte Kaltmiete noch zahlen, die andere Hälfte übernimmt der neue Mieter.
    Nun wurde ich nach 1 Woche über Whatsapp angeschrieben, dass die Wohnung angeblich doch nicht in Ordnung war (zu schlecht gestrichen etc.) und man würde mir von der Kaution 200 € für Reinigungsarbeiten, Streichen abziehen! Ich akzeptiere das nicht, da bei der Übergabe 4 Personen anwesend waren und alles in Ordnung war, wie auch von allen unterschrieben.
    Nun wurde mein Vermieter sauer und hat mir doch die komplette Miete in Abzug gebracht von der Kaution!
    Das kann doch nicht Recht sein? Kann er trotz Vereinbarung im Übergabeprotokoll nun so willkürlich entscheiden? Noch dazu lässt er sicher die neuen Mieter nun bald in die Wohnung und ich habe dafür die Miete bezahlt!
    Was kann ich tun?

    • Mietrecht.org
      06.05.2021 - 08:36 Antworten

      Hallo Jasmin,

      der Vermieter ist an die Vereinbarungen im Übergabeprotokoll gebunden. Bitte holen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jasmin
        06.05.2021 - 09:53 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Wohin genau soll ich mich wenden? An einen Anwalt für Mietrecht?

        Viele Grüßen
        Jasmin

        • Mietrecht.org
          06.05.2021 - 11:45 Antworten

          Ja, genau.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Michael
    02.06.2021 - 10:28 Antworten

    Ich bin vorher aus meiner Wohnung ausgezogen und habe den Verdacht, dass die Nachmieter vorzeitig eingezogen. Der Vermieter bestreitet dies.

    Ich muss nachweisen, dass dies so ist.
    In Annahme, dass die Nachmieter sich bei den Stadtwerken angemeldet haben.
    Kann ich von den Stadtwerken die Information bekommen, auf wen der Zähler gemeldet war, da ich offiziell noch Mieter war? Bzw. dürfen die Stadtwerke mir die Information geben?

  • Lucas
    09.06.2021 - 14:07 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe fristgerecht zum 31.03. gekündigt und habe mit dem Vermieter abgesprochen einen Nachmieter zu stellen.
    Der Nachmieter wurde gefunden und es wurde ein Mietvertrag zum 15.03. geschlossen (obwohl dies noch über einen Monat entfernt war – diese Verzögerung war wohl durch die knappe Kapazität der Maklerin für die Übergabe geschuldet).

    Da ich und der Nachmieter gern einen früheren Zeitpunkt gehabt hätten bemühte ich mich um einen früheren Termin für die Übergabe. Telefonisch sagte mir eine Mitarbeiterin des Vermieters zu, dass dies kein Problem sei und das der Mietvertrag dann vordatiert werden würde. Schriftlich wurde die Frage ignoriert, man schrieb mir lediglich, es wäre kein Problem die Übergabe vorzuverlegen.

    Die Übergabe wurde von einer Maklerin durchgeführt, die vom Vermieter beauftragt wurde.
    Die Übergabe fand am 02.03. in meinem Beisein und im Beisein des Nachmieters statt. Die Schlüssel wurden an den Nachmieter übergeben.

    Nun möchte mir der Vermieter allerdings nur die März Miete ab 15.03. zurückzahlen. Ich denke mir steht die Miete ab dem 02.03. zu, da ich die Wohnung nicht (nur) an den Vermieter, sondern an den Nachmieter übergeben habe und die Wohnung daher nicht mehr nutzen konnte.

    Dabei beziehe ich mich auf:
    Rechtsprechung AG Neuruppin, 15.01.2009 – 42 C 273/08:
    …Das Amtsgericht Neuruppin gab dem Mieter Recht. Zieht ein Mieter vorzeitig aus der Mietwohnung aus und überlässt der Vermieter die Wohnung einem Nachmieter zeitweise unentgeltlich oder zu einem geringeren Mietzins, so ist der frühere Mieter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Entrichtung der Miete verpflichtet…

    sowie

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
    (2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.

    Wie erwähnt, die Maklerin die die Übergabe als Repräsentantin des Vermieters durchführte war ja offiziell beauftragt und nicht etwa nur auf meinen Wunsch da.
    Sehe ich das richtig?
    Wie sollte ich am besten vorgehen? Direkt eine Zahlungsaufforderung mit Nennung der rechtlichen Grundlagen schicken, meine Sichtweise erklären..?
    Es geht um knapp 300€, ich fürchte ein Anwalt wird sich nicht recht lohnen.

    Vielen Dank im Voraus,
    mit freundlichen Grüßen,
    Lucas

      • Lucas
        10.06.2021 - 13:22 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        vielen vielen Dank für die schnelle und ermutigende Rückmeldung!
        Ich nehme an das gilt auch für die Betriebskosten? Der Nachmieter nutzt di Wohnung statt mir weiter, ich muss keine Miete mehr zahlen und auch keine Betriebskosten mehr?!
        Nochmals vielen Dank,
        Grüße
        Lucas

        • Mietrecht.org
          10.06.2021 - 13:54 Antworten

          Hallo Lucas,

          es würde keinen Sinn machen, wenn Sie die Betriebskosten für den neuen Mieter zahlen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • K.G
    28.06.2021 - 12:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe Anfang April fristgerecht meine Wohnung zum 31.07.2021 gekündigt. Die Nachmieterin hat mir schriftlich in WhatsApp zugesagt bereits ab Juli schon die Wohnung zu übernehmen. Dies habe ich meinem Vermieter mitgeteilt und er war damit einverstanden. Der Vermieter meinte er ändert dies dann in Ihrem bereits vorhandenen Mietvertrag für den 1.08 auf den 01.07 um. Dies hat er scheinbar aus guten Glauben erstmal nicht gemacht. Da bei allen drei Beteiligten ein vertrautes Verhältnis besteht. Nun habe ich am 21.06.21 die Wohnungsübergabe mit meinem Vermieter gemacht. Er hat die Schlüssel wieder bekommen und mir meine Kaution wieder gegeben (Unterschrift im Aufhebungsvertrag des Mietkautiofskontos).

    Jetzt ist die Nachmieterin auf die Idee gekommen, dass es ihr doch besser passt erst im August einzuziehen und weigert sich den Juli zu bezahlen, da ihr Vertrag erst ab dem 01.08 gilt.

    Der Vermieter will nun dass ich für die Mietkosten im Juli aufkommen. Jedoch hat der Vermieter mit der Rückgabe der Kaution damit zum Ausdruck gebracht, dass das Mietverhältnis beendet sein ist. Wie in zit. LG Wuppertal, Urteil vom 05. November 2015, Az.: 9 S 69/15.

    Muss ich also nicht für die Miete im Juli aufkommen?

    Vielen Dank im Voraus!

    • K.G
      28.06.2021 - 12:26 Antworten

      PS: Der Vermieter droht mir nun damit den Anwalt einzuschalten, damit ich für die Miete im Juli aufkomme..

  • Sven Kosseck,
    25.07.2021 - 20:03 Antworten

    Wir haben zum ende September gekündigt. Am 16.8. ist die Übergabe. Darf der Vermieter die Schlüssel einbehalten, obwohl wir Miete zahlen.

    • Mietrecht.org
      26.07.2021 - 14:20 Antworten

      Hallo Sven,

      nach der Übergabe geht das Risiko auf den Vermieter über. Wenn Sie den Schlüssel behalten, haben Sie Zugang zur Wohnung und der Vermieter ist im Risiko. Wieso wollen Sie am 16.08. übergeben, aber bis Ende des Monats Zugang erhalten? Legen Sie die Übergabe auf Ende des Monats.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rene Ludewig
    27.09.2021 - 11:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Frage, meine Freundin hat ende August 26.8.21 eine Kündigung zum 30.11.21 bei Ihrem Vermieter eingereicht. Dieser hat dann schriftlich per WhatsApp mitgeteilt, dass er einen neuen Mieter bereits ab dem 1.10 hätte, der auch dann einziehen wollen würde.

    Die Wohnungsübergabe ist dementsprechend schnell passiert und fand am 11.9.21 statt.
    Die Rückzahlung der Kaution ist noch nicht passiert.

    Der neue Mieter hatte dem Vermieter bereits mündlich zugesagt aber heute am 27.9.2021 ist er doch abgesprungen (hat den Vertrag nicht unterschrieben) und nun fordert der Vermieter, weitere Mietzahlungen bei meiner Freundin bis zum 30.11.21 mit den Worten er ließe sich diesen Bären nicht aufbinden…

    Könnten Sie hier helfen wie die Rechtslage aussieht ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Rene Ludewig

    • Mietrecht.org
      27.09.2021 - 14:03 Antworten

      Hallo Rene,

      eine Kündigung und auch eine Aufhebung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Wurde der Vertrag als nicht aufgehoben, sieht es schlecht aus und der Mieter “landet” wieder bei seiner ursprünglichen Kündigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Rene Ludewig
        27.09.2021 - 18:32 Antworten

        Vielen lieben Dank Herr Hundt

  • Antje Mader
    30.09.2021 - 08:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Mein Privatvermieter lässt mich nicht aus dem Mietvertrag von meiner verstorbenen Mutter.. Wir hatten schon zwei Übergabe Termine. Jedesmal findet er was neues was noch lt. Mietvertrag fachgerecht erledigt bzw. Bezahlt werden soll!
    Fachgerecht heißt für ihn eine Firma.
    Beim tapezieren und streichen , fand er kleinere Mängel , die er auf meine Kosten beheben lassen will.

    Da die Firmen aktuelle keine Termine frei hat, besteht er erst nach Erledigung dieser und andere Arbeiten (Fußboden schleifen) auf Beendigung der Mietvertrages!

    Muss ich das so hinnehmen?
    Ich habe gesagt, dass ich die Kosten übernehme.., aber muss ich dann auch noch solange Miete zahlen?!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Alexander
    01.10.2021 - 19:59 Antworten

    Hallo,

    Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 30.11 gekündigt doch wir sind nun schon früher aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat schon diverse Besichtigungen gemacht und einen Nachmieter
    für Oktober gefunden und ihm Versprochen das er zum 24.09 einziehen kann was aber nicht möglich für uns war da wir die Wohnung noch streichen mussten dann haben wir einen späteren Termin ausgemacht und am Tag der Übergabe haben die Vermieter dem Nachmieter abgesagt. Jetzt wollen die Vermieter natürlich das wir die miete für den Oktober noch zahlen.
    Für mich nicht verständlich!

    Bitte dringen um Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      04.10.2021 - 09:32 Antworten

      Hallo Alexander,

      für Sie ist das Datum Ihrer Kündigung oder das Datum eines Mietaufhebungsvertrages maßgeblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Holger Giebeler
    03.10.2021 - 11:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben unseren Mietvertrag zum 31.12. gekündigt, ziehen aber schon Mitte November aus (mit Schlüsselübergabe). Wir wohnen dann mehrere hundert Kilometer von der bisherigen Wohnung weg. Kann uns der Vermieter nach der Übergabe noch zum Schneeräumen verpflichten bzw. Kosten dafür geltend machen oder ist das (wie auch Hausflur putzen) nicht mehr möglich?

    Viele Grüße
    Holger

    • Mietrecht.org
      04.10.2021 - 09:41 Antworten

      Hallo Holger,

      wenn Sie diese Pflichten übernommen haben, dann stehen Sie bis zum Ende des Mietvertrages in der vollen Pflicht und Verantwortung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nina Bayer
    28.10.2021 - 07:32 Antworten

    Guten Morgen,

    wir haben offiziell zum 01.11.2021 eine neue Wohnung gemietet. Wir hatten vorher beim Vormieter angefragt ob wir ein paar Tage früher in die Wohnung können, und auch angeboten dafür etwas zu zahlen.
    Nun haben die Vormieter die Wohnung selbstständig am 14.10.2021 an den Vermieter zurückgegeben und wir haben dann die Info vom Vermieter bekommen, dass wir zum 15.10.2021 in die Wohnung können, während er noch ein paar Sachen erneuert und tauscht.

    Nun ist es so, dass die Vormieter gerne den halben Monat Miete haben möchten. Darüber wurden wir vorher jedoch nicht in Kenntnis gesetzt, zu den sowieso schon hohen Umzugskosten kommt nun noch Betrag X. Hätten wir vorher gewusst, dass wir den halben Monat zahlen sollen, hätten wir die Wohnung nicht so viel früher übernommen. Hinzu kommt dass die Wohnung sehr dreckig übergeben wurde (ein Kilo Haare im Abfluss etc)
    Unser Vermieter konnte auch garnicht verstehen, dass die Vormieter noch Geld von uns möchten. Er dachte das wäre abgesprochen, da die Vormieter auch die Mustertapete in der Küche dran gelassen haben, diese hätte wohl eigentlich entfernt werden müssen. Da haben wir 2 Tage für gebraucht (sehr hartnäckig).
    Kurz gesagt, wir möchten den Beitrag gerne reduzieren. Da wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.

    Kann man das machen ?

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      29.10.2021 - 16:57 Antworten

      Hallo Nina,

      ich kenne die genaue Vereinbarung zwischen Ihnen und den Vermietern nicht. Grundsätzlich sind Sie aber an einen Vertrag gebunden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klaus Hüller
    02.11.2021 - 09:32 Antworten

    Guten Tag,
    ich bin Vermieter und möchte gerne einmal nachfragen, wie man es am elegantesten löst:
    -der Mieter muss laut Mietvertrag bis Mai 2022 die Miete zahlen. Dieser möchte jedoch schon im März 2022 aus der Wohnung und wir würden uns nun gerne in der Mitte treffen. D.h. er zahlt die Miete bis einschließlich April und gibt mir die Schlüssel allerdings schon in März wieder.

    Reicht es aus, wenn wir die Bedingungen ausdrucken und beide unterschreiben?
    Oder wie geht man da am besten vor, damit man auf der sicheren Seite ist?

    • Mietrecht.org
      02.11.2021 - 16:00 Antworten

      Hallo Klaus,

      zahlt der Mieter Miete, muss er die Wohnung auch nutzen können. Schließen Sie am besten eine Mietaufhebungsvertrag ab und regeln Sie dort die Bedingungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thorsten
    24.11.2021 - 12:55 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter sagte mir, das er das Haus in dem wir beide Wohnen, verkaufen wird. Somit werde ich auch ausziehen müssen, da mir die Wohnung viel günstiger vermietet wurde als im Mietspiegel steht.

    Jetzt meine Frage: Wenn ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bekomme und schon nach einem Monat ausziehen kann, muss ich dann für den Rest der Zeit noch Miete zahlen?

    Danke im vorraus.

    Gruß Thorsten

    • Mietrecht.org
      25.11.2021 - 07:47 Antworten

      Hallo Thorsten,

      ja, Sie sind an die vollständige Frist gebunden. Ein Lösung wäre ein Mietaufhebungsvertrag. Der neue Eigentümer würde Ihre grünste Mieter übernehmen und kann diese auch nur eingeschränkt erhöhen (max. 20% innerhalb von drei Jahren).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Thorsten
        25.11.2021 - 14:06 Antworten

        Vielen lieben Dank für die Info.

        Gruß Thorsten

  • Dagmar M.
    01.12.2021 - 16:45 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe einen Mietvertrag ab 01.01.2022 unterschrieben. Die Vormieterin hat mir angeboten, die Wohnungs- und Schlüsselübergabe bereits am 06.12.2021 zusammen mit dem Vermieter vorzunehmen, da diese bereits Ihre Umzugstätigkeiten abgeschlossen hat.

    Zum heutigen Datum (01.12.2022) wird die Frage gestellt, wer für den Monat Dezember 2021 die Miete übernimmt. Es besteht kein Aufhebungsvertrag zwischen dem Vermieter und der Vormieterin und die Kündigungsfrist der Vormieterin läuft bis zum 31.12.2021.

    Freue mich über eine Info!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dagmar M.

    • Mietrecht.org
      02.12.2021 - 07:52 Antworten

      Hallo Dagmar,

      in so einem Fall findet man eine einvernehmliche Lösung. Zum Beispiel, dass sie ab 15. Dezember die Miete zahlen. Wenn Sie mit dem Thema nichts zu tun haben wollen und die frühere Übergabe für sie kein Vorteil darstellt, sollten sie am besten bis zum 1. Januar warten und dann erst die Wohnung übernehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dagmar M.
        02.12.2021 - 18:39 Antworten

        Vielen Dank für die Auskunft!

        Gruß Dagmar M.

  • Julia Darboven
    06.12.2021 - 17:31 Antworten

    Hallo,
    ich habe schon gesehen, dass Sie vielen Verzweifelten hier antworten und wollte mich dafür generell erstmal bedanken.

    Wir haben gerade den klassischen Fall, dass unsere Nachmieter und wir gleichzeitig Miete gezahlt haben. (Wir sind früher ausgezogen, haben bis Ende März gezahlt, die haben ab Mitte März gezahlt)
    Wir haben schon im Mieterschutzbund angerufen, wo uns gesagt wurde, dass dies das recht des Vermieters sei und sie diesen Umstand mehrmals wöchentlich bei ihren Kundinnen aufklären müssten.

    Da auch bei Ihnen steht, dass der Vermieter nicht doppelt kassieren darf,
    wollte ich fragen, ob es einen Gesetzestext o.Ä. gibt, worauf ich mich beziehen kann.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Julia D.

  • Sabrina Vetter
    16.12.2021 - 12:38 Antworten

    Guten Tag,

    ein bekannter ist ins Pflegeheim gekommen. Bevor wir allerdings seine Wohnung kündigen konnten, mussten wir die Bestätigung vom Sozialamt abwarten. Somit konnten wir erst zum 30.09.2021 kündigen.
    Da der Vermieter so schnell wie möglich die Wohnung haben wollte, wurde eine Entrümpelungsfirma beauftragt. Anfang August erhielt dann der Vermieter die Schlüssel. Unter Drohung, dass der Mietzins dennoch bis 30.09.2021 zu zahlen wäre. Ebenso nimmt er die Kaution zum Renovieren (nach 30 Jahren Mietzeit). Aus einem dummen Zufall, konnte mein Bekannter die Miete im September nicht mehr zahlen. Wir wissen, dass die Wohnung saniert wurde (in der Zeit, wo Mietzins verlangt wurde). Hier gibt es Zeugen und Bilder, da wir die neuen Mieter kennen. Jetzt bekommen wir eine Mahnung, da die Miete für September nicht bezahlt wurde. Schlimm finde ich noch, dass es ein Anwalt ist, der sich eigentlich im Mietrecht auskennen sollte. Was machen wir?
    Punkt II im obigen Dokument ist eindeutig und eigentlich steht uns eine Rückzahlung an?

    S. Vetter

    • Mietrecht.org
      16.12.2021 - 17:21 Antworten

      Hallo Sabrina,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihrem eigenen Recherchestand nichts hinzufügen. Ich denke Sie brauchen anwaltliche Unterstützung um die Mieten und auch die Kauion (Schönheitsreparaturklausel vermutlich unwirksam) zurückzuverlangen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • David Brunk
    06.01.2022 - 20:39 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    vorab ein frohes und gesundes Neues.
    Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 31.12. gekündigt – schriftliche Bestätigung liegt vor.
    Übergabe wurde für den 06.01. aufgrund von Feiertagen und Jahreswechsel vereinbart.

    Kurz zum Sachverhalt:
    – es wurde gestrichen, es gibt noch Makel und wir sollen nochmals nachbessern
    – wir haben vom Vormieter neben der Küche auch geänderte Tapetenakzente übernommen
    auch diese wurden durchgeweißt – nun die Forderung, dass wir neu tapezieren
    Im Mietvertrag wird die Übergabe als suchgeweißt und besenrein benannt, fordert jedoch auch, dass alle
    5 Jahre auf Kosten des Mieters tapeziert werde muss – u.E. starre Renovierungsfristen und nicht zulässig

    nun erfolgte der Übergabetermin und es wurde eine Nachfrist gesetzt, um tapezieren und malern zu können mit der Aussage, dass wir für Januar Miete zu zahlen haben.

    Ist dies rechtens?

    Vielen Dank und beste Grüße

    David B.

  • Martina
    17.05.2022 - 09:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hoffe Sie können mir in meiner Angelegeheit einen Tipp geben.

    Ich habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 30.06. gekündigt, wir haben uns dann per WhatsApp darauf geeinigt, dass ich bereits zum 31.05. ausziehen kann. Der Sohn des Vermieters wird nach mir in die Wohnung einziehen. Jetzt habe ich die Nachricht bekommen, dass sein Sohn zum 01.06. doch nicht in die Wohnnung einziehen kann, da sein Nachmieter abgesprungen ist und er dann zum 01.07. einzieht.

    Mir wurde das Auszugsdatum zum 01.06. per WhatsApp bestätigt, bin ich in dem Fall noch verpflichtet die Miete für den Juli zu Zahlen?

    Lieben Gruß

    • Mietrecht.org
      17.05.2022 - 16:01 Antworten

      Hallo Martina,

      Unter welchen Voraussetzungen der Mietvertrag aufgehoben werden kann lesen Sie hier: Mietaufhebungsvertrag

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.Krause
    26.05.2022 - 09:58 Antworten

    Hallo Mietrecht.org,
    meine Frau und ich haben zum 01.06.2022 eine neue Wohnung angemietet. Die Kündigungsfrist für die alte Wohnung läuft allerdings noch bis zum 01.07.22. Während den Besichtigungen der Interessenten für die Nachmiete und in Anwesenheit des Vermieters, wurde immer klar der 01.06. als Einzugstermin für die Nachmieter genannt. Alle Parteien haben keinen widerspruch eingelegt. Die neue Nachmieterin, welche auch tatsächlich einziehen will, hat den 01.06. tatsächlich bestätigt.
    Im neuen Mietvertrag wird aber der 01.07. genannt, welcher auch schon unterschireben ist. Dies wurde uns so erst kurz vor ‘knapp’ mitgeteilt. Daher die Frage: Wenn alle Parteien scheinbar mit dem 01.06. einverstanden sind, ist es dann rechtens, dass der Vermieter den neuen Vertrag erst auf den 01.07. ausstellt?

    • Mietrecht.org
      27.05.2022 - 13:08 Antworten

      Hallo A.Krause,

      ich verstehe, dass Sie das nicht gut finden. Aber Mieter und Vermieter werden sich auf das Wunschdatum geeinigt haben. Vielleicht war dem Nachmieter bei genauerer Überlegung der 01.07.2022 doch lieber. Sie sind leider an Ihre Kündigungsfrist gebunden, ich sehe da keinen Handlungsspielraum.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter G.
    13.06.2022 - 22:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hatte auch meine letzte Wohnung vorzeitig übergeben:
    – alle Schlüssel zurückgegeben
    – Ablseung aller Zählerstände
    – Abnahmeprotokoll
    Alles beidseitig unterschrieben.
    Nebenkosten werden per 30% /70% (Gesamt-/ Verbrauchskosten) abgerechnet.
    Nun verlangt der Eigentümer noch einen nicht unerheblichen Betrag an Verbrauchskosten (Heizung) für die Zeit in der das Mietverhältnis noch galt aber ich bereits keinen Zugang mehr hatte.
    Ist das rechtens?

    Danke und Gruß
    Peter G.

    • Mietrecht.org
      14.06.2022 - 19:44 Antworten

      Hallo Peter,

      mit der Frage und den Folgen der Übergabe haben wir uns oben befasst.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Heinz
    19.06.2022 - 18:50 Antworten

    Guten Abend
    Wir haben eine Kündigung vom Vermieter erhalten, die 3 Monate geht. Wir können jetzt ein Monat früher raus, weil wir eine neue Wohnung gefunden haben. Der Vermieter verlangt von uns, dass wir diese Wohnung bis zum dritten Monat fertig bezahlen, d.h. bis Ende der Frist. Wir müssen jetzt für die neue und alte Wohnung zahlen und neue Mietkautionen kommen auch dazu. Das sind hohe Kosten. Darf der Vermieter das ?

    Liebe Grüsse

    • Mietrecht.org
      19.06.2022 - 18:59 Antworten

      Hallo Peter,

      Sie sind leider an das Kündigungsdatum gebunden. Wenn Sie früher ausziehen wollen, hätten Sie selbst kündigen müssen. Ich weiss, das war in Ihrer Situation nicht möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jonas Weber
    06.07.2022 - 20:17 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe nachfolgenden Fall:
    Am 27.06.2022 haben wir die Wohnungsübergabe durchgeführt. Der Vermieter hat unter Zeugen keine Mängel beanstandet (Wohnung wurde gemeinsam besichtigt). Ein Protokoll wurde nicht angefertigt, der Vermieter wollte das nicht.
    Am 28.06.2022 (einen Tag später) hat der Vermieter die Schlüssel den Nachmietern übergeben.
    Heute am 06.07.2022 (ca. 2 Wochen später) bemängelt der Mieter Kratzer im Laminat und fordert uns zur Behebung auf.
    Da die Wohnung allerdings schon seid zwei Wochen von einer anderen Person genutzt wird kann meiner Ansicht nach nicht ausgeschlossen werden, dass der Nachmieter die Kratzer verursacht hat.

    Wie gehe ich hiermit um? Kann der Vermieter dennoch eine Behebung der Schäden verlangen?

    • Mietrecht.org
      10.07.2022 - 11:10 Antworten

      Hallo Jonas,

      erstelle Sie bitte immer ein Protokoll – im Zweifel ein eigenes. In Ihrem Fall würde ich auf die mangelfreie Übergabe unter Zeugen und auf die Nutzung der Nachmieter verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan Tomas
    28.07.2022 - 15:39 Antworten

    Hallo, unser Vermieter hat die Miete erhöht, und ich habe mit 3Monatsfrist zum 31.6. gekündigt – ich wollte eh ausziehen, weil ich wegen einem Job umziehen muss. Ursprünglich bestand der Vermieter auf eine Fortzahlung bis ende des Jahres, weil im Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 4 Jahren vereinbart war (deren Rechtmässigkeit stark anzuzweifeln ist, aber darum soll es hier nicht gehen.). Der Vermieter ist dafür bekannt, die Kaution nicht zurück zu zahlen, daher habe ich keine Miete mehr gezahlt für Mai und Juni. Im Juni ist auch die Wohnung bereits neu vermietet gewesen, was mir Nachbarn mitteilten.

    Nun weigert sich der Vermieter bzw der Makler, das zuzugeben. Sie fordern beide Mieten in voller Höhe, obwohl ich schon seit 5.5. nicht mehr dort wohne. Die Wohnung ist in eine Wohnhauskomplex, und es gab schon viele Bewerber für die Wohnung. Jeden Dienstag bewerben sich mehr Interessenten als es dort freie Wohnungen gibt. Wie kann ich bewirken, dass der Vermieter zugibt, bereits neu vermietet zu haben, bzw wer ist in Beweispflicht? Kann man ihn zwingen, die entsprechenden Dokumente herauszugeben, bzw kann ich den neuen Mieter als Zeuge nennen?

    • Mietrecht.org
      29.07.2022 - 08:13 Antworten

      Hallo Stefan,

      die Nichtzahlung der Mieten war von Ihrer Seite nicht korrekt. Mietkaution abwohnen: Die Folgen für Mieter und Vermieter

      Aus dieser “schwachen” Position ist es natürlich schwierig weiterzukommen. Am Ende wird spätestens ein Gericht feststellen, wer sich wie falsch verwalten hat und wann neu vermietet wurde. Ich frage mich, wie neuvermietet werden konnte, wenn Ihr Mietverhältnis offiziell nicht bestand.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manja Liebhard
    23.10.2022 - 16:51 Antworten

    Hallo.
    Ich hätte eine Frage. Unser Mietvertrag läuft bis 31.12.22. Wir ziehen aber am 5.12. aus. Jetzt hat uns unser Vermieter mitgeteilt das wir alles streichen müssen,da der nachmieter eine Katzen Allergie hat. Wohnzimmer,Kinderzimmer und Gästezimmer sind aber im Frühjahr erst gestrichen worden. Muss ich das jetzt alles streichen?
    Lg
    Frau Liebhard

    • Mietrecht.org
      24.10.2022 - 07:56 Antworten

      Hallo Manja,

      Sie müssen dann streichen, wenn es erforderlich ist und die Ausführung der Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart worden sind. De Belange des Nachmeters spielen keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. Brandt
    02.11.2022 - 12:27 Antworten

    Sehr ggeehrter Herr Hundt,
    ich bin ein Newcomer in Sachen Vermietung und habe nun folgenden Fall:
    Mieter Ende August verstorben. Wohnungskündigung von den Nachkömmlingen erfolgte fristgerecht zum 30.11.22. Die Wohnung wurde Anfang Oktober geräumt. Die Schlüsselübergabe erfolgte dann am 11.10.22. Der Mietvertrag des neuen Mieters beginnt zum 1.12.22. Ich habe am 13.10.22 angefangen die Wohnung zu reinigen und teilweise Repararturen durchgeführt sowie mit der Renovierung gestartet.
    Nun verlangt der Nachkömmling die halbe Monatsmiete für Oktober zurück!
    Ist das richtig so?
    Und wenn ja, hätte ich bis zum 30.11.22 mit dem Start der Renovierung warten müssen?
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen

    • Mietrecht.org
      02.11.2022 - 17:24 Antworten

      Hallo D. Brandt,

      ich würde sowas immer schriftlich vereinbaren – z.B. freilege Schlüsselübergabe zu Datum X, Vermieter darf bereits renovieren. Daher Entgegenkommen bei der Miete oder Ähnliches. Zu Ihrer Frage siege oben: II. Ausnahmen: In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Mietzahlung bei Wohnungsübergabe

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michel Kemmann
    20.11.2022 - 11:58 Antworten

    Hallo ,
    meine Kündigungsfrist läuft noch bis zum 15.12.22 . Die wohnungsabgabe fand mit einer Maklerin allerdings schon am 17.11.22 statt . Nachdem ich die Schlüssel abgegeben hatte , bekam diese direkt die Nachmieterin , klingel und Postkasten schilder wurden ebenfalls schon getauscht . Als mir das alles nochmal durch den Kopf ging habe ich meinen Vermieter und die Maklerin Kontaktiert und meinen Unmut geäußert. Dann sei es alles ein Missverständnis gewesen und sie würden die Nachmieterin bitten die Schlüssel wieder abzugeben. Bin ich verpflichtet noch den halben Dezember Miete zu zahlen ?
    LG

  • Bärbel
    07.12.2022 - 20:05 Antworten

    Hallo, muss ich meine Vermieter schon 1,5 Monate vor Mietende die Schlüssel und Wohnungsübergabe machen weil wir nicht mehr in der Lage sind die Miete voll zu zahlen.

    • Mietrecht.org
      08.12.2022 - 19:33 Antworten

      Hallo Bärbel,

      finden Sie eine einvernehmliche Lösung. Sie sind auf den guten Willen des Vermieters angewiesen, wenn Sie die Miete nicht mehr vollständigf zahlen können/wollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian Armbruster
    08.12.2022 - 00:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt, ich hätte auch mal ne frage. Ich habe meine Wohnung zum 31.12.22 gekündigt. Bin allerdings schon Mitte November ausgezogen. Da mein Vermieter meine Nachmieter ablehnte die ich ihm vorgeschlagen habe, hat er selber inseriert und einen Mieter gefunden. Da ich ja einen Nachmieter zum 1.12 wollte machte der Vermieter folgenden Vorschlag… Ich soll bzw habe die Wohnung zum 30.11 leer geräumt und Schlüssel übergeben. Die neuen Mieter haben sofort hinterher die Schlüssel bekommen, aber die Miete für Dezember müssen wir uns teilen. Mietverhältnis der neuen Mieter begann am 1.12. Allerdings steht da drin das sie für Dezember nur die Hälfte bezahlen, da ich als Vormieter die andere Hälfte bezahle. Aber irgendwie ist mir das irgendwie wie ein Dorn im Auge.
    Grundmiete beträgt 720 Euro, Nebenkosten pauschal 160 Euro
    Wasser 40 Euro
    zzgl heizöl separat.
    Heißt 920 Euro habe ich immer überwiesen und soll nun 460 für den Dezember bezahlen. Ist das rechtens so ne Vereinbarung?

  • Vivien Pahl
    28.12.2022 - 16:00 Antworten

    Moin, mein Vater ist am 8.12.22 verstorben und ich habe am 27.12.22 den Vermieter informiert das er verstorben ist. Der Vermieter war damit einverstanden das wir zum 31.12.22 kündigen. Nun stellt sich mir die Frage, wenn wir eine Schüsselübergabe machen (damit eine Maklerin versuchen kann vorzeitig die Wohnung zuvermieten damit ich die Kosten spare) ob ich bis zur Neuvermietung oder bis zum Ende der Frist von 3 Monaten einen Schlüsselsatz behalten darf und nur einen aushändige ( für die Maklerin). Da der Vermieter mir gegenüber sehr zickig war habe ich die Befürchtung ,dass er die Wohnung vermieten könnte und mir denoch die Kosten aufdrückt.

    • Mietrecht.org
      28.12.2022 - 20:41 Antworten

      Hallo Vivien,

      sofern sich der Vermieter auf Ihren Vorschlag ein lässt, kann so durchaus ein Kompromiss aussehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    29.12.2022 - 11:18 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten mit der 3 monats frist beziehungsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt (so steht es in in der Kündigung)
    Ich habe jetzt eine Wohnung gefunden und mitgeteilt das ich zum 31.12 ausziehen kann.

    Nun verlangt sie das ich noch 2 Monate zahlen soll (3 Monatsfrißt) laut ihr.

    Wie soll ich mich am besten bei Wohnungsübergabe verhalten den ich am 31 von meiner Seite aus anbiete.
    Leider kann ich erst im neuen Jahr rechtlich beraten werden.

    Wenn ich die Schlüssel behalte, ist das doch sicher ein Einverstanden oder?

    Andererseits wird sie in die Wohnung gehen renovieren oder nutzen und ich soll zahlen.

    • Mietrecht.org
      29.12.2022 - 12:40 Antworten

      Hallo Anna,

      behalten Sie den Schlüssel bis zum Ende der Kündigungsfrist und übergeben Sie dann die Wohnung. Eine vorzeitige Auflösung ist nur einvernehmlich möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hubert
    09.03.2023 - 23:18 Antworten

    Hallo,

    Ich habe im Dezember meinen Vermieter einen aufhebungsvertrag geschickt. Dieser antwortete das er ihn unterschreibt sobald er einen nachmieter gefunden hat und beauftragt den Makler der auch bei mir damals zuständig war.

    Am 10.04 hat mir der Makler über WhatsApp geschrieben das der Anschluss Mietvertrag ab 01.04 gemacht wird. Nun hat er mich heute am 08.03 angerufen das die neuen nachmieter den Mietvertrag unterschrieben hatten aber jetzt doch nicht einziehen da sie wo anders hin ziehen.

    Jetzt stehe ich vor dem Problem-> ich hab keinen aufhebungsvertrag und muss ab 01.04 doppelt Miete zahlen.

    Ist die WhatsApp Nachricht bindend vom Makler oder hab ich Pech gehabt?

  • Böttger Nadine
    30.08.2023 - 13:40 Antworten

    Guten Tag,

    die Wohnung wurde fristgerecht zum 31.10.2023 gekündigt. Wohnungs- und Schlüsselübergabe erfolgte am 30.08.2023. Muss ich noch Miete weiterhin zahlen wenn vom Vermieter Handwerker in der Wohnung sind?

    Mit freundlichem Gruß

    • Mietrecht.org
      30.08.2023 - 14:21 Antworten

      Hallo Nadine,

      siehe oben: II. Ausnahmen: In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Mietzahlung bei Wohnungsübergabe

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Victoria
    01.10.2023 - 22:32 Antworten

    Guten Tag,

    meine Vermieterin will am 20.10. die Übergabe machen weil sie später nicht kann, aber mein Mietvertrag geht noch bis 31.10. . Ich kann zwar früher in meine neue Wohnung sehe aber nicht ein wenn ich die Wohnung übergeben habe noch weiter zu zahlen.
    Was kann ich tun ? Kann ich ihr einfach weniger Geld geben da sie ja die Übergabe früher will?
    Der Nachkieter zieht erst zum 1.11. ein.

    • Mietrecht.org
      02.10.2023 - 12:04 Antworten

      Hallo Victoria,

      Sie könnten die frühere Übergabe unter der Prämisse akzeptieren, dass Sie auch nur bis zum 20.10. Miete zahlen. Das sollten Sie dann entsprechend vereinbaren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simon
    16.10.2023 - 12:35 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe für meine Mietwohnung frühzeitig einen Nachmieter gefunden, der auch vom Vermieter akzeptiert wurde. Nach meiner fristgerechten Kündigung (Mietende Monat Y) haben die beiden einen Mietvertrag ab Monat Z abgeschlossen. Mit dem Vermieter haben Nachmieter und ich ausgemacht, dass er auch schon früher in die Wohnung kann, falls ich schon früher ausziehe, und wir (Nachmieter und ich) dies bzgl. der Miete untereinander verrechnen.
    Nun bin ich bereits im Monat X ausgezogen und hatte auch die Wohnungsübergabe mit meinem Vermieter. Der Vermieter hatte schon seit Längerem Renovierungsarbeiten geplant, die eigentlich noch zu meiner Mietlaufzeit hätten stattfinden sollen. Wie es der Zufall will, wurden sie nun kurzfristig unmittelbar auf Termin nach meinem Auszug gelegt und hätten bis zum Monatsende X abgeschlossen werden können. Soweit so gut.
    Nun verzögerten sich die laufenden Arbeiten, sodass der Nachmieter erst gegen Ende meines offiziellen Mietendes (Ende Monat Y) die Wohnung beziehen konnte. Von diesem werde ich daher nur einen geringen Anteil der Miete erstattet bekommen. Auf Forderung, dass der Vermieter die Miete für die restliche Zeit dieses Monats trägt, erhielt ich die Auskunft, dass dazu keine Rechtsverpflichtung bestehe und die Regelung bzgl. dieser Monatsmiete zwischen dem Nachmieter und mir liege. Ich hätte somit den Ausfall selbst zu tragen, da das Mietverhältnis weiter besteht.

    Wie beurteilen Sie dies: Ist der Vermieter im Recht oder besteht eine Verpflichtung, dass er mir die Miete für den Zeitraum erstattet, in dem der Nachmieter aufgrund der länger andauernden Renovierungsarbeiten noch nicht einziehen konnte? Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      20.10.2023 - 17:50 Antworten

      Hallo Simon,

      der Vermieter bewegt sich m.E. auch ziemlich dünnem Eis. Sie sollten den Wohnungsschlüssel zurückfordern und damit das Nutzungsrecht der Wohnung zurück erhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Viktor Rudolph
    26.10.2023 - 02:36 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe im August einen Aufhebungsvertrag (Wohnung) zum 30.09.2023 mit meinem ehemaligen Vermieter geschlossen. Die Übergabe der Wohnung fand bereits am 02.09.2023 statt, da ich zu diesem Zeitpunkt bereits seit dem 01.09.2023 in meine neue Wohnung eingezogen war und es sich anbot.

    Nun hat mir ein Freund, der im Nachbarhaus wohnt, gestern erzählt, dass neue Mieter nachweislich bereits am 23.09.2023 in meine ehemalige Wohnung eingezogen sind. Eine Schlüsselübergabe an die Nachmieter könnte ggf. noch früher erfolgt sein. Das konnte er aber so weit nicht nachweisen.

    Habe ich nun einen Anspruch auf Rückerstattung für die acht Tage im September (23.09.23 bis 30.09.23)? Denn immerhin habe ich für diese Tage im September noch am 03.09.2023 im Voraus die Miete bezahlt.

    Ich will jedoch auch nicht kleinlich gegenüber meinem ehemaligen Vermieter sein. Vermutlich wird er von den neuen Mietern für diese acht Tage auch keine anteilige Miete verlangt haben, obwohl das Mietverhältnis vermutlich erst zum 01.10.2023 begonnen hat. Immerhin hat er mich damals auch an einem Wochenende (fünf Tage vorher) vor dem vertraglichen Mietbeginn einziehen lassen.

    Viele Grüße
    V. Rudolph

    • Mietrecht.org
      26.10.2023 - 07:28 Antworten

      Hallo Viktor,

      die Rechtslage ist oben erklärt. Sie haben selbst gut beschrieben, dass Sie auch von einer derartigen Lösung profitiert haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anonym
    15.11.2023 - 13:22 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Wohnung habe ich eigentlich zum 31.10.23 gekündigt. Die Kündigung hat mein Vermieter nun nicht akzeptiert und sagt ich muss bis ende Januar Miete zahlen. Seit dem 31.10.23 hat der Vermieter schon die Schlüssel, da er auf eine Schlüsselübergabe bestanden hat, um Renovierungsarbeiten durchzuführen. Es war eigentlich geplant das ein Nachmieter die Wohnung übernimmt. Diesen hat der Vermieter kurzfristig aber nun doch abgesagt. Jetzt soll wohl zum 01.12.23 jemand in die Wohnung. Falls der Vertrag nicht zustande kommt soll ich weiter Miete zahlen, obwohl ich keine Schlüssel mehr habe und der Vermieter die Wohnung für Renovierungsarbeiten schon übernommen hat. Das er die Kündigung nicht akzeptiert kann ich irgendwo verstehen, da sie per mail war. Obwohl bisher sämtliche Korrespondenz über solche Themen per mail akzeptiert wurde. Nun aufeinmal aber nicht mehr, worauf er mich allerdings nicht hingewiesen hat. Es kam einfach keine Antwort von ihm. Kann der Vermieter die Mietzahlungen von mir verlangen oder habe ich das Recht die Zahlung zu verweigern, da ich keinen Zugang zu dem Mietobjekt habe und er mir diesen auch nicht gewähren will. Es handelt sich dabei um ein WG-Zimmer falls dies eine Rolle spielt.

    Der Vermieter droht mir nun mit einem Anwalt falls ich die Miete nicht pünktlich und in voller Höhe zahlen sollte.

    Eigentlich wollte der Vermiter mir die Kosten für das Streichen der Wohnung von der Kaution abziehen, da aber alle Mängel mit einem Lappen entfernt werden konnte, hat dieser immerhin drauf verzichtet das Zimmer neu zu streichen, hat aber wegen der Verzögerung wohl dem Nachmieter abgesagt. Wir haben ihm die Mängelbeseitung 45 Minuten nachdem er die Wohnung verlassen hat mitgeteilt. Kann er dennoch behaupten, dass er aufgrund der Verzögerung nun einen neuen Nachmieter nehmen musste, da es ja zu lange gedauert hat bis der neue Mieter einziehen konnte?

    Das ganze ist sehr belastend und ich weiß nicht weiter. Wenn gar nichts mehr geht muss ich zu einem Anwalt gehen, diese sind allerdings sehr teuer.

    • Mietrecht.org
      16.11.2023 - 12:38 Antworten

      Hallo Anonym,

      als Mieter stehen Sie in der Pflicht, den fristgerechten Zugang der Kündigung nachzuweisen. Es ist also ratsam, hier vorsichtig zu sein. Auf der anderen Seite muss abgeklärt werden, ob der Vermieter Ihre Kündigung nicht mit der Wohnungsabnahme akzeptiert hat. Sie sollten das einfach rechtlich prüfen lassen. Wie es mit der Mietzahlung aussieht, haben Sie oben gelesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vivien
    24.11.2023 - 15:07 Antworten

    Hallo,
    Ich komme gerade von meiner Wohnungsübergabe und bin enttäuscht.
    Ich habe mich von der Hausverwaltung dazu überreden lassen die Übergabe eine Woche vor Mietende durchzuführen. Die Nachmieterin war dabei. Grund: Die Nachmieterin wollen schon Möbel dort lagern und aufbauen.
    Ich habe mich überreden lassen, weil mir die Nachmieterin den restlichen Teil meiner Miete versprochen hat, da die Hausverwaltung nach eigenen Aussagen keinen Anteil zurück überweist.
    Nun habe ich die Wohnung übergeben aber kein Geld bekommen. Beide Parteiien haben zugesichert, dass das nicht so abgesprochen war. Ich habe allerdings einen Zeugen, der meine Version bezeugen kann.

    Mir ist klar, dass die Nachmieterin nicht in der Pflicht steht. Aber wie ich hier gelesen habe muss der Vermieter bei vorzeitiger Schlüsselübergabe und anschließender Benutzung der Wohnung durch Dritte (dem Nachmieter) dafür aufkommen. Gilt das auch in dem Fall, dass ich die letzte Miete bereits überwiesen haben und auch für einen Teilbetrag der letzten Miete?

    • Mietrecht.org
      25.11.2023 - 15:27 Antworten

      Hallo Vivien,

      da Mieter die Miete nach Gesetz immer im Voraus zahlen, spielt der bereits erfolgte Zahlungseingang keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    26.11.2023 - 13:19 Antworten

    Wir haben eine Wohnungsübergabe gemacht mit Zählerstände etc und auch keine Schlüssel mehr mit unterschriebenen Übergabeprotokoll. Müssen wir jetzt noch die Warmmiete zahlen oder nur die Kaltmiete.

    • Mietrecht.org
      29.11.2023 - 10:45 Antworten

      Hallo Peter,

      grundsätzlichen sind Sie in der Pflicht, bis zum Mietvertragsendet die Warmmiete zu bezahlen. Egal, ob sie in der Wohnung leben oder nicht. Ausnahmen können bestehen, auch wenn der Vermieter die Wohnung übernimmt und zum Beispiel schon neu vermietet oder renoviert. Siehe Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine
    13.12.2023 - 13:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt, ich hätte auch eine Frage: Es ist jemand verstorben und die Wohnung wurde durch die Angehörigen ordnungsgemäß mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Die Kündigung erfolgte an eine Immobilienfirma. Hieraufhin gab es eine vorzeitige Wohnungsübergabe, mit dem Hinweis der Immobilienfirma, dass hier eine Monatsmiete gespart werden kann. Die Wohnungsübergabe erfolgte, aber die angekündigte Mietrückzahlung blieb aus. Somit wurde die Immobilienfirma angeschrieben und die Zahlung der Miete verlangt. Nun wies die Immobilienfirma mit folgender Mitteilung die Zahlung ab:

    “Es ist korrekt, dass wir die Wohnungsübergabe am 15.02.2023 durchgeführt haben. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Nachmieter gefunden. Geplant war die Erneuerung des Fußbodens für die Zeit vom 16.02. – 28.02.2023. Zum 01.03. sollte dann die Wohnung neu vermietet werden. Da sich der Eigentümer jedoch gegen die Erneuerung der Fußbodenarbeiten durch uns entschieden hat, starteten die Arbeiten erst Ende Mai. Die Wohnung wurde auch erst zum 01.07. nach Fertigstellung neu vermietet.

    Wir bedauern, dass es zu diesen Unannehmlichkeiten kam. Wir weisen jedoch jegliche Schuldzuweisungen ab. Die vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis wäre ein Entgegenkommen unsererseits aus Kulanz gewesen. Das dies nun aus den genannten Gründen nicht eingetroffen ist, befreit Sie nicht von der Zahlungspflicht.”

    Nun wäre meine Frage, ist das rechtens? Hat man ggf. hier eine Chance noch die Miete für die vorzeitige Rückgabe zu erhalten?

    Vielen Dank für Ihre unverbindliche Antwort

    Beste Grüße

    Sabine

    • Mietrecht.org
      14.12.2023 - 11:54 Antworten

      Hallo Sabine,

      ich würde an Ihrer Stelle den Schriftverkehr prüfen und vor allem Augenmerk darauf legen, ob es der Wunsch des Vermieters / der Hausverwaltung war, die Wohnung vorzeitig zu übergeben. Sieh oben “II. Ausnahmen: In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Mietzahlung bei Wohnungsübergabe”

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    18.01.2024 - 12:20 Antworten

    Hallo, wie verhält es sich denn andersherum, meine Schwester verlässt das Land und hat alles gekündigt. Sie soll zum 31.3 ausziehen. Sie bezahlt den März noch Miete- soweit unstrittig. Der Vermieter möchte jedoch keine Vorzeitige Abnahme (Zu Mitte Feburar) und sagt sie muss Ende März nochmal herfliegen. Kann der Vermieter eine Vorzeitige Rückgabe (mit korrekten Mietzahlungen) ablehnen? Die Aussage warum das nicht geht ist angeblich weil sonst Schimmel entsteht da niemand da ist und nicht gelüftet wird. Ich kann einfach nicht glauben das diese Argumentation ein Grund ist.

    • Mietrecht.org
      19.01.2024 - 08:24 Antworten

      Hallo Anna,

      Ihre Schwester könnte auch eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Denken Sie an die Ablesung der Zähler – hier sind Probleme zu erahnen und der Vermieter möchte vermutlich nicht die Heizkosten für den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist tragen bzw. die Diskussionen fördern. Das Verhalten ist zumindest nachvollziehbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathrin
    26.01.2024 - 15:10 Antworten

    Hallo Folgender Fall.

    Meine Tochter hatte einen 2 Jahres Mietvertrag.
    Mit Erlaubnis und Wunsch des Eigentümers wurde ein Makler beauftragt einen Nachmieter auf eigene Kosten zu suchen.
    Es wurde ein geeigneter Nachmieter gefunden der zum 1 März einziehen wird.

    Eigentümer teilte uns Schriftlich mit das es nun möglich wäre die Wohnungübergabe vorzeitig jetzt im Januar durchzuführen und für Februar müsse nur noch die Kaltmiete gezahlt werden.

    Die Wohnungsübergabe war heute gewesen und meine Tochter Fragte wann der Nachmieter einziehen wird.
    Antwort darauf vom Eigentümer.
    Im Februar da diese eigentlich sogar schon im Januar rein wollte.

    Ist es nun rechtens das der Eigentümer nochmals Kaltmiete vordern kann obwohl der neue Mieter Einzieht?

    • Mietrecht.org
      27.01.2024 - 13:42 Antworten

      Hallo Kathrin,

      mir genau dieser Frage befasst sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M. Franken
    07.02.2024 - 10:18 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe die Schlüssel meiner gemieteten Wohnung bereits am 01.02.24 an den Vermieter übergeben, obwohl der Vertrag offiziell noch bis Ende März läuft. Der Nachmieter zieht laut Vermieter am 01.03. ein, woraufhin mein Mietvertrag dann vorzeitig aufgehoben wird.
    Nun hat mir der Nachmieter privat geschrieben, dass er bereits eine Woche vorher in die Wohnung kann und einziehen wird. Ist es rechtens den neuen Mieter bereits in die Wohnung zu lassen, während ich noch die Miete zahle? Habe ich in diesem Fall Anrecht auf eine anteilige Erstattung der Miete für Februar?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      07.02.2024 - 11:14 Antworten

      Hallo M. Franken,

      mit dieser Frage befasst sich der Artikel oben. Die Frage ist, ob der Vermieter den Nachmieter freundlicherweise früher einziehen lassen würde, wenn der Vermieter in dieser Zeit keine Miete erhält. Aber klar, ich gehe davon aus, dass der Vermieter keinen Anspruch auf doppele Mietzahlung / Mietzahlung von Ihnen hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine Rimschneider
    13.02.2024 - 20:22 Antworten

    Hallo,
    meine Freundin hatte zum 31.10.2022 den Mietvertrag gekündigt. Die Vermieter haben aber noch Malerarbeiten verlangt, die dann danach ausgeführt wurden. Einen Abnahmetermin haben die Vermieter hinausgezögert. Mündlich wurde vereinbart, dass meine Freundlin sich Zeit lassen kann, da noch kein Nachmieter vorliegt. Nun verlangen die Vermieter jedoch eine Miete für 20 Tage im November einschließlich anteilige Nebenkosten, da dann erst das Übergabeprotokoll angefertigt war. Meine Freundlin hat aber im November gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt.
    Das der Vermieter wirklich noch Miete verlangen, obwohl es um Malerarbeiten ging, die vom Vermieter immer wieder moniert wurden und somit die Übergabe hinausgezögert wurde?
    Ich bedanke mich für eine Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Sabine

    • Mietrecht.org
      14.02.2024 - 10:57 Antworten

      Hallo Sabine,

      wenn die Mieter berechtigt nachbessern müssen, dann steht dem Vermieter i.d.R. eine Nutzungsentschädigung zu. recherchieren Sie dazu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Hohnen
    15.03.2024 - 15:39 Antworten

    Hallo lieber Herr Hundt,

    Folgender Fall:
    Der unterschriebene Mietvertrag startet zum 1.1.2024 – Die Übergabe der Wohnung hat jedoch bereits am 14. Dez. 2023 stattgefunden, weil die Mieter uns früher reingelassen haben.

    Nun bekommen wir eine Nebenkostenabrechung, die ungewöhnlich hoch ist.

    Auf Nachfrage hin, wie diese berechnet worden sei, bekamen wir die Antwort, dass nicht auf exakt die 18 Tage im Dezember berechnet werden kann – Daher habe man die Nebenkosten für 2023 auf 365 Tage aufgeteilt und auf die Tage nach der Übergabe (18 Tage) hochgerechnet.

    Die Vormieter haben bereits rechtmäßig die Warmmiete inkl. Nebenkosten für den Dezember bezahlt.

    Es wurde keine Absprache bezüglich Übernahme der Nebenkosten im Dez. 2023 mit Vormieter oder Vermieter vereinbart.

    Frage:
    – Ist eine Einforderrung der Nebenkosten vor Beginn des Mietvertrages richtig?
    – Kann der Vermieter uns eine Nebenkostennachzahlung einfordern, ohne wirklich nachweisen zu können ob überhaupt Kosten (=Nachzahlungen) für den Dezember entstanden sind?

    Danke für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      16.03.2024 - 12:39 Antworten

      Hallo A. Hohnen,

      normalerweise würde man expliziert vereinbaren, dass die Tage im Dezember Mietfrei, aber mit Abrechnung der Nebenkosten erfolgen.

      Sie sollten sich darauf stützen, dass der Vermieter nicht zweimal vermieten kann. Wenn der Vormieter die Miete gezahlt hat, können Sie nicht mehr mit der Miete belastet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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