Sie kommen alleine nicht mehr weiter und brauchen rechtliche Hilfe?
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie sich im Wohnraummietrecht professionell rechtlich beraten lassen können. Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, wie unsere Rechtsanwältin Friederike David Ihnen weiterhelfen kann.
Unsere Beratungsangebote:
1. Möglichkeit: Friederike David als Anwältin beauftragen
- Unverbindliche Anfrage stellen und Problem schildern
- Kostenfreie Kosteneinschätzung per E-Mail erhalten (i.d.R. innerhalb von 24 Stunden)
- Anwältin beauftragen
- Frau David tritt als Anwältin nach außen auf und übernimmt die Kommunikation mit der Gegenseite (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)
- Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – ggf. über Ihre Rechtsschutzversicherung
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Über die Anwältin:
Friederike David ist eine erfahrene Rechtsanwältin, die seit über 12 Jahren im Bereich Mietrecht tätig ist. Seit 2013 arbeitet sie erfolgreich mit dem Portal Mietrecht.org zusammen, um sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern bei der Lösung mietrechtlicher Probleme zu helfen.
Frau David bietet kompetente Beratung zu Themen wie z.B. Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf und Kündigung. Dank ihrer Unterstützung konnten viele Mandanten ihre Probleme lösen und oft erhebliche Kosten sparen.
Mit ihrer praxisorientierten Herangehensweise und stets aktuellem Fachwissen setzt sie sich engagiert für die bestmögliche Lösung für ihre Mandanten ein. Friederike David vertritt Mieter und Vermieter nach Absprache deutschlandweit.
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Fragen und Artworten zur Rechtsberatung (Beispiele)
Für Mieter
Mein Vermieter zahlt meine Kaution nicht zurück – können Sie mir helfen, sie einzufordern?
Ja. In diesem Fall prüfe ich zunächst die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung und bewerte, ob dem Vermieter berechtigte Gründe für Zurückbehaltungen zustehen. Anschließend erläutere ich Ihnen schriftlich oder telefonisch, welche rechtlichen Schritte möglich sind, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Sollte Ihr Vermieter weiterhin nicht reagieren oder unzulässige Abzüge vornehmen, kann ich Sie in Verhandlungen vertreten oder – falls nötig – auch ein gerichtliches Verfahren anstoßen.
Ich möchte meine Miete mindern, weil Reparaturen ausbleiben – können Sie mich dabei unterstützen?
Natürlich. Zunächst untersuche ich, ob die ausbleibenden Reparaturen einen erheblichen Mangel darstellen, der zu einer Mietminderung berechtigt. Ich erkläre Ihnen schriftlich oder telefonisch die rechtlichen Voraussetzungen und zeige Ihnen auf, in welcher Höhe eine Minderung angemessen ist. Anschließend unterstütze ich Sie dabei, diese gegenüber Ihrem Vermieter durchzusetzen – von der formalen Mitteilung bis hin zur Begleitung in einem möglichen Streitfall, falls der Vermieter die Minderung nicht akzeptiert.
Mein Vermieter verlangt unberechtigte Schönheitsreparaturen – können Sie mir helfen?
Gerne. Ich analysiere Ihren Mietvertrag und bewerte, ob die geforderten Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart wurden und tatsächlich in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen, ob Sie überhaupt zur Durchführung verpflichtet sind oder ob Sie die Forderung zurückweisen können. Sollte sich Ihr Vermieter nicht einsichtig zeigen, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, indem ich Kontakt mit ihm aufnehme oder – falls nötig – rechtliche Schritte einleite.
Unangekündigte Wohnungsbesichtigungen stören mich – können Sie mich dazu beraten?
Selbstverständlich. Zunächst kläre ich mit Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Besichtigungen zulässig sind und welche Ankündigungsfristen der Vermieter einhalten muss. In einer schriftlichen oder telefonischen Beratung erläutere ich Ihnen Ihre Rechte, damit Sie wissen, wie Sie auf unzulässige Besuche reagieren können. Sollte der Vermieter sein Verhalten nicht ändern, übernehme ich auf Wunsch die direkte Korrespondenz mit ihm, um Ihre Privatsphäre wirksam zu schützen.
Der Vermieter reagiert nicht auf meine Mängelmeldungen – können Sie mich unterstützen?
Ja. Ich prüfe zunächst, ob der Vermieter zur Beseitigung der gemeldeten Mängel verpflichtet ist und in welchem zeitlichen Rahmen er handeln muss. Anschließend erläutere ich Ihnen schriftlich oder telefonisch, welche Schritte Sie unternehmen können – von der nochmaligen, formal korrekten Aufforderung bis hin zur Mietminderung oder Einleitung rechtlicher Schritte. Auf Wunsch übernehme ich auch die direkte Kommunikation mit Ihrem Vermieter und setze Ihre Ansprüche nötigenfalls vor Gericht durch.
Gegen meine angebliche Eigenbedarfskündigung möchte ich vorgehen – können Sie helfen?
Natürlich. Ich prüfe gründlich die Gründe, auf die sich die Eigenbedarfskündigung stützt, und bewerte, ob sie den rechtlichen Anforderungen entspricht. Anschließend erläutere ich Ihnen schriftlich oder telefonisch Ihre Verteidigungsmöglichkeiten, zum Beispiel das Bestreiten des behaupteten Eigenbedarfs oder das Aufzeigen von Härtegründen. Wenn Ihr Vermieter nicht einlenkt, vertrete ich Sie gerne gegenüber ihm oder – falls nötig – vor Gericht, um Ihre Wohnung zu sichern.
Mein Vermieter antwortet nicht auf Fragen zur Nebenkostenabrechnung – können Sie mir helfen?
Gerne. Ich prüfe die Nebenkostenabrechnung im Detail, um festzustellen, ob alle Positionen nachvollziehbar und rechtlich zulässig sind. Anschließend teile ich Ihnen schriftlich oder telefonisch mit, welche Unklarheiten bestehen und wie Sie diese geltend machen können. Sollte Ihr Vermieter weiterhin nicht reagieren oder sich weigern, eine ordnungsgemäße Abrechnung vorzulegen, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – notfalls auch gerichtlich.
Der Vermieter will die Miete erhöhen, behebt aber keine Mängel – können Sie mich schützen?
Ja. Zunächst prüfe ich, ob die geplante Mieterhöhung den rechtlichen Vorgaben entspricht und ob der Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen, unter welchen Umständen Sie die Zustimmung zur Erhöhung verweigern oder von der Beseitigung der Mängel abhängig machen können. Sollte es zu einem Konflikt kommen, vertrete ich Ihre Interessen in der Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder – wenn nötig – vor Gericht.
Nach Eigentümerwechsel verlangt der neue Vermieter Schönheitsreparaturen – können Sie mich beraten?
Selbstverständlich. Nach einem Eigentümerwechsel bleiben Ihre Rechte als Mieter grundsätzlich bestehen, so auch die ursprüngliche Verteilung von Schönheitsreparaturen. Ich prüfe Ihren Mietvertrag sowie die einschlägige Rechtsprechung und erkläre Ihnen schriftlich oder telefonisch, ob und in welchem Umfang Sie zur Durchführung verpflichtet sind. Wenn der neue Vermieter auf seinen Forderungen beharrt, unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche und Rechte effektiv durchzusetzen.
Der Vermieter verweigert mir den Zugang zu Gemeinschaftsflächen – können Sie helfen?
Ja. Ich untersuche Ihren Mietvertrag und die geltenden Regelungen, um festzustellen, inwiefern Sie ein Recht auf Nutzung der Gemeinschaftsflächen haben. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen, wie Sie auf die Weigerung des Vermieters reagieren und Ihre Ansprüche geltend machen können. Sollte er sich weiterhin querstellen, übernehme ich die Kommunikation oder vertrete Sie gerichtlich, um Ihren vertraglich zugesicherten Zugang durchzusetzen.
Unangekündigte Wartungsarbeiten stören meine Privatsphäre – können Sie mich unterstützen?
Natürlich. Ich prüfe, ob der Vermieter die Arbeiten rechtmäßig ausführt, welche Ankündigungsfristen er einhalten muss und welche Rechte Sie haben, um Ihr Zuhause vor unzumutbaren Eingriffen zu schützen. Schriftlich oder telefonisch erkläre ich Ihnen Ihre Optionen – von einer förmlichen Rüge gegenüber dem Vermieter bis hin zu rechtlichen Schritten. Falls erforderlich, setze ich mich direkt mit dem Vermieter auseinander, um Ihre Privatsphäre sicherzustellen.
Ich möchte vorzeitig kündigen, aber mein Vermieter stellt sich quer – können Sie mir helfen?
Gerne. Ich bewerte, ob vertragliche oder gesetzliche Regelungen es Ihnen erlauben, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, etwa durch das Stellen eines Nachmieters oder aus besonderen Gründen. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen und helfe Ihnen dabei, Ihren Vermieter von einer einvernehmlichen Lösung zu überzeugen. Sollte dies nicht gelingen, vertrete ich Sie bei Bedarf rechtlich, um eine faire Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen.
Für Vermieter
Mein Mieter erkennt meine Eigenbedarfskündigung nicht an – können Sie helfen?
Natürlich. Ich bewerte, ob die Eigenbedarfskündigung formell wirksam und inhaltlich ausreichend begründet ist. Anschließend erläutere ich Ihnen schriftlich oder telefonisch, wie Sie Ihren Anspruch auf Rückgabe der Wohnung durchsetzen können, und helfe Ihnen dabei, Beweise und Argumente zusammenzustellen. Falls der Mieter sich weiterhin weigert, setze ich Ihre Ansprüche vor Gericht durch, um die Wohnung für Ihren Eigenbedarf rechtlich abgesichert zu erhalten.
Der Mieter lehnt eine berechtigte Mieterhöhung ab – können Sie mich dabei unterstützen?
Gerne. Zunächst prüfe ich, ob Ihre Mieterhöhung formell und inhaltlich den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen, wie Sie dem Mieter gegenüber deutlich machen, dass die Erhöhung legitim ist. Sollte der Mieter dennoch nicht einlenken, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gegebenenfalls auch vor Gericht, um die Erhöhung rechtlich abzusichern.
Mein Mieter zahlt nicht – können Sie mir helfen, die ausstehende Miete einzufordern?
Ja. Ich untersuche den Fall, um sicherzustellen, dass die Zahlungsverpflichtungen des Mieters zweifelsfrei bestehen. Anschließend erkläre ich Ihnen schriftlich oder telefonisch, welche Schritte Sie unternehmen können, um die Forderung beizutreiben – von einer formellen Zahlungsaufforderung bis hin zu einer Mahnklage. Sollte der Mieter nicht reagieren, setze ich Ihre Ansprüche konsequent durch, um den Mietrückstand zu begleichen oder das Mietverhältnis zu beenden.
Der Mieter verweigert vereinbarte Schönheitsreparaturen – können Sie helfen?
Selbstverständlich. Ich prüfe den Mietvertrag und bewerte, ob die Klauseln zu Schönheitsreparaturen wirksam sind. Anschließend erläutere ich Ihnen schriftlich oder telefonisch, ob der Mieter zur Durchführung verpflichtet ist. Sollte er sich weiterhin verweigern, setze ich Ihre Ansprüche entweder außergerichtlich oder, falls erforderlich, gerichtlich durch, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Es liegt eine unerlaubte Untervermietung vor – können Sie mich unterstützen?
Gerne. Ich kläre zunächst die vertragliche und gesetzliche Situation, um festzustellen, ob der Mieter für die Untervermietung Ihre Zustimmung benötigt und ob er diese eingeholt hat. Schriftlich oder telefonisch zeige ich Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben, um die unerlaubte Untervermietung zu unterbinden oder entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Sollte der Mieter nicht reagieren, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts, notfalls auch vor Gericht.
Mein Mieter akzeptiert die Nebenkostenabrechnung nicht – können Sie helfen, meine Forderung durchzusetzen?
Natürlich. Ich prüfe die Abrechnung auf formelle und inhaltliche Richtigkeit. Anschließend erkläre ich Ihnen schriftlich oder telefonisch, wie Sie die einzelnen Posten nachvollziehbar darlegen und welche Nachweise Sie erbringen müssen. Sollten Unklarheiten bestehen oder der Mieter unberechtigt beanstanden, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – notfalls auch gerichtlich –, um eine faire Begleichung der Nebenkosten zu erreichen.
Der Mieter verweigert den Zugang zur Wohnung für Reparaturen – können Sie mich unterstützen?
Ja. Ich bewerte zunächst, ob Sie ein berechtigtes Interesse an der Durchführung der Reparaturen haben und kläre, welche Ankündigungsfristen einzuhalten sind. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen, wie Sie den Mieter formgerecht zur Duldung der Arbeiten auffordern können. Wenn er sich dennoch weigert, vertrete ich Sie bei der rechtlichen Durchsetzung Ihres Zutrittsrechts, um die notwendigen Arbeiten ohne weitere Verzögerung ausführen zu können.
Der Mieter lehnt jede Mieterhöhung ab – können Sie mir helfen, meine Interessen zu wahren?
Gerne. Ich prüfe, ob die von Ihnen geplante Mieterhöhung rechtlich zulässig ist, etwa im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen, welche Belege oder Begründungen notwendig sind. Wenn der Mieter weiter jede Erhöhung blockiert, vertrete ich Sie in Verhandlungen oder vor Gericht, um Ihre berechtigten Interessen erfolgreich durchzusetzen.
Der Mieter hat Schäden verursacht und zahlt nicht – können Sie mir helfen, Schadensersatz einzufordern?
Ja. Ich prüfe die Rechtslage hinsichtlich der Haftung des Mieters für die entstandenen Schäden. Anschließend erläutere ich Ihnen schriftlich oder telefonisch, wie Sie Schadensersatzansprüche korrekt geltend machen, welche Nachweise erforderlich sind und welche Fristen Sie beachten müssen. Sollte der Mieter sich weigern zu zahlen, vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gegebenenfalls auch im gerichtlichen Verfahren.
Der Ex-Mieter will volle Kaution, trotz Schäden – können Sie mich beraten?
Selbstverständlich. Ich überprüfe, ob die von Ihnen geltend gemachten Schäden oder Kosten für Nachbesserungen rechtlich einwandfrei und hinreichend nachgewiesen sind. Schriftlich oder telefonisch erläutere ich Ihnen, in welcher Höhe Sie berechtigte Abzüge von der Kaution vornehmen können. Wenn der Ex-Mieter nicht einverstanden ist, unterstütze ich Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche, notfalls auch vor Gericht, um einen angemessenen Ausgleich zu sichern.
Ich möchte meinem Mieter kündigen, aber er weigert sich auszuziehen – können Sie mich unterstützen?
Ja. Ich prüfe zunächst die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung, einschließlich Form, Frist und Begründung. Schriftlich oder telefonisch erkläre ich Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch auf Räumung der Wohnung geltend machen. Sollte Ihr Mieter nicht freiwillig ausziehen, vertrete ich Sie beim Versuch einer einvernehmlichen Lösung oder setze Ihre Ansprüche – wenn erforderlich – gerichtlich durch, um das Mietverhältnis rechtssicher zu beenden und die Wohnung zurückzuerhalten.