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Heizkosten

Ablesung der Zähler versäumt oder verspätet – Heizung und Warmwasser

Gemäß § 4 Abs. 1 der Heizkostenverordnung hat der Gebäudeeigentümer (Vermieter) den anteiligen Verbrauch der Nutzer (Mieter) an Wärme und Warmwasser zu erfassen. Eine jährliche Ablesung der Zähler ist daher im Mietrecht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, um eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zu gewährleisten. Die Ablesung ist dabei recht unkompliziert und wird meist angekündigt. Die Durchführung erfolgt durch den Vermieter selbst oder Drittunternehmen. Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann wenn eine Ablesung der …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Wann und wie werden Gradtagszahlen genutzt?

In so manch einer Nebenkostenabrechnung ist er schon aufgetaucht: der Begriff der Gradtagszahlen oder der Gradtagszahltabelle. Doch was steckt dahinter? Wann und wie spielen Gradtagszahlen denn eine Rolle und wie werden Sie genutzt? Zum Verständnis, woher der Begriff der Gradtagszahlen kommt ist schon ein Blick in die Richtlinie VDI 2067 ausreichend, denn dort werden verschiedene standardisierte Berechnungen der Wirtschaftlichkeit von gebäudetechnischen Anlagen (GTA) aufgezeigt und die Gradtagszahl ist ein wichtiger …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Ist der Abrechnungsservice auf Mieter umlegbar?

Die alljährliche Nebenkostenabrechnung kann sowohl vom Eigentümer selber als auch von einer darauf spezialisierten Firma erstellt werden. Möchte sich der Vermieter/ Eigentümer nicht mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beschäftigen, so erteilt er einen Auftrag zur Erstellung der Abrechnung an eine Abrechnungsfirma, welche diesen Abrechnungsservice anbietet. Dabei werden die relevanten Daten der Verbrauchseinheiten und der kalten Nebenkosten an die Firma übergeben, welche daraus eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Die Beauftragung erfolgt somit über …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung nur nach Verbrauch – Folgen für Mieter und Vermieter

Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Vermieter, den Energieverbrauch des Mieters für Heizung und Warmwasser mindestens zu 50 % und höchstens 70 % nach dessen Verbrauch abzurechnen (§§ 7,8 HeizkostenV). 1. Heizkostenabrechnung nur nach Verbrauch ist erlaubt Zugleich bestimmt § 10 HeizkostenV, dass der Vermieter mit dem Mieter eine von diesen Vorgaben abweichende Regelung im Mietvertrag vereinbaren und demgemäß die Heizkostenabrechnung auch ausschließlich und nur nach dem Verbrauch und damit zu 100 …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung ist falsch: Korrektur, Verjährung – Was ist zu tun?

Heizkostenrechnungen erfordern ein hohes Maß an Kompetenz. Naturgemäß sind sie fehleranfällig. Immer wieder kommt es vor, dass eine Heizkostenabrechnung falsch ist. Mieter und Vermieter stellen sich dann die Frage, wann eine Korrektur möglich ist, wann Verjährung eintritt und allgemein was zu tun ist. Zunächst muss man wissen, dass der Vermieter nach § 556 III 2 BGB verpflichtet ist, nach Ablauf des mietvertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraumes die Nebenkosten für die an den …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung bei einer Hackschnitzelheizung – So geht’s

Hackschnitzelheizungen werden mit erneuerbaren Energien betrieben. Ihr Brennstoff Holz wächst nach. Vor allem ist die Verbrennung von Holz auch unter klimatischen Gesichtspunkten ein neutraler Vorgang, da durch den Verbrennungsvorgang nicht mehr CO² freigegeben wird, als der Baum vorher gebunden hat. Gegenüber einer normalen Öl- oder Gasheizung spart die Hackschnitzelheizung nicht unbedingt Energie. Da Holz als Rohstoff aber deutlich billiger zu beschaffen ist, fällt ihr Betrieb weitaus weniger ins Gewicht als …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzähler – So funktioniert’s

Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Vermieter, zumindest einen Teil des Energieverbrauchs des Mieters in Abhängigkeit von dessen Verbrauch abzurechnen. Um den Verbrauch zu erfassen, muss der Vermieter Geräte zur Verbrauchserfassung installieren. Nach § 5 HeizkostenV kommen zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler in Betracht. Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler unterscheiden sich in technischer Hinsicht, vor allem aber in der Höhe der Anschaffungskosten. In der Heizkostenverordnung stehen sie gleichwertig nebeneinander. Es ist …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung ohne Heizkostenverteiler

Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet, den Energieverbrauchs für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung mindestens zu 50 % in Abhängigkeit vom Verbrauch des Mieters abzurechnen. Dies kann er nur, wenn er entsprechende Erfassungsgeräte installiert. Als Erfassungsgeräte kommen unter anderem Heizkostenverteiler in Betracht. Dazu ist angesichts der Alltagserfahrung offenbar nicht jeder Vermieter bereit. 1. Mieter hat 15 % Kürzungsrecht Die Situation regelt § 12 Heizkostenverordnung. Danach darf der Mieter den …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Checkliste für Mieter und Vermieter

Nicht immer wohnen Vermieter und Mieter gemeinsam in einem Zwei-Familienwohnhaus. Denn nur dann können sie eine Warmmiete vereinbaren, bei der der Energieverbrauch des Mieters mit der Miete abgegolten ist, so dass sich eine Heizkostenabrechnung erübrigt. In allen anderen Fällen verpflichtet die Heizkostenverordnung den Vermieter, regelmäßig nach Ablauf einer Abrechnungsperiode die Heizkostenabrechnung zu erstellen. Insbesondere lautet die gesetzliche Vorgabe, dass die Heizkosten mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Schwierigkeit für …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Kosten der Verbrauchserfassung

Der Vermieter ist nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, den Energieverbrauch des Mieters für Heizungswärme und Warmwasser zu mindestens 50 % nach dem Verbrauch des Mieters abzurechnen. Um diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen und den Verbrauch zu erfassen, muss der Vermieter in den Räumlichkeiten des Mieters entsprechende Erfassungsgeräte installieren § 4 HeizkostenV). Zugleich verpflichtet die Heizkostenverordnung den Mieter, die Anbringung der Verbrauchserfassung Geräte zu dulden (§ 4 II 2 HeizkostenV). Sinn und …Artikel jetzt weiter lesen