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Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzähler – So funktioniert’s

Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Vermieter, zumindest einen Teil des Energieverbrauchs des Mieters in Abhängigkeit von dessen Verbrauch abzurechnen. Um den Verbrauch zu erfassen, muss der Vermieter Geräte zur Verbrauchserfassung installieren.

Nach § 5 HeizkostenV kommen zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler in Betracht. Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler unterscheiden sich in technischer Hinsicht, vor allem aber in der Höhe der Anschaffungskosten. In der Heizkostenverordnung stehen sie gleichwertig nebeneinander.

Es ist reine Ermessensentscheidung des Vermieters, für welches System er sich entscheidet. Voraussetzung ist lediglich, dass die Geräte die nach § 5 I 2 HeizkostenV erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere die anerkannten Regeln der Technik. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die technisch optimale Lösung zu wählen (LG Hamburg WuM 1992, 245).

Wärmeerfassung: Wärmezähler sind teuer

Da die Wärmemengenzähler relativ teuer sind (ci. 320 € je Gerät), kommen sie relativ selten zum Einsatz. Allerdings kann die Wärmeerfassung bei bestimmten Heizungstypen (z.B. Fußbodenheizung) nur über solche Wärmemengenzähler vorgenommen werden. Üblich sind insoweit eher die Heizkostenverteiler. Diese Geräte sind nicht eichpflichtig, unabhängig davon, ob sie nach dem Verdunstungsprinzip mit Röhrchen oder elektronisch mit Digitalanzeige betrieben werden.

Wärmemengenzähler messen den tatsächlichen Verbrauch je nach Gerätetyp in Kilo- oder Megawattstunden oder Kilojoule. Zur Verbrauchserfassung wird festgestellt, wie viel Wärme die Heizungsanlage an die jeweilige Wohnung abgegeben hat. Dabei wird die Temperatur des Heizungswassers bei Wohnungseintritt und bei Wohnungsaustritt gemessen. Aus diesen Daten lässt sich die Wärmeabgabe errechnen.

So erfolgt die Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzählern

Die Messergebnisse werden im Zusammenhang mit der Verbrauchsabrechnung immer nur zur Verteilung der Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage auf die einzelnen Mieter herangezogen. Der Mieter kann nicht ablesen, wie viel Heizkosten er bezahlen muss. Die Ergebnisse müssen immer erst ins Verhältnis zu der Kostensumme der Betriebskosten gesetzt werden, die der Gebäudeeigentümer jährlich aufbringen muss. Erst wenn diese Kosten feststehen, können die anteiligen Heizkosten im Verhältnis der gemessenen und erfassten Größen auf die Mieter verteilt werden. In Abgrenzung zu den Heizkostenverteilern ergeben sich insoweit keine Unterschiede.

An den Messgeräten wird oft eine Kontrollkarte angebracht oder in der Nähe aufbewahrt. Darauf wird bei der jährlichen Ablesung der Verbrauch festgehalten und vom Mieter und Ableser unterzeichnet.

In der Heizkostenabrechnung werden die Gesamtkosten in Grundkostenanteile und Verbrauchskostenanteile aufgeteilt. Bei den Verbrauchskosten wird der gemessene Wärmeverbrauch in KWH oder MWH bezeichnet.

Die Geräte unterliegen der Eichpflicht (5 Jahre) entsprechend dem Eichgesetz. Die dabei dem Vermieter entstehenden Eichkosten sind umlegbare Nebenkosten. Der letzte und der nächste Eichtermin ergeben sich aus der Jahreszahl der am Zähler angebrachten Eich- oder Beglaubigungsmarke.

Vorerfassung unterschiedlicher Nutzergruppen

Befinden sich innerhalb eines Gebäudes verschiedenartige technische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler) muss der Vermieter den Verbrauch jeder Ausstattungsgruppe vorab erfassen und auf dieser Grundlage ihren Anteil am Gesamtverbrauch festzustellen. Dann können die Messergebnisse nicht unmittelbar zueinander in Beziehung gesetzt werden.

Dies ist oft der Fall, wenn der Verbrauch von Wohn- und Gewerberäumen getrennt erfasst werden soll. Dabei gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass in Gewerberäumen stets ein höherer Wärmeverbrauch erfolgt und deshalb eine Vorbefassung notwendig ist (AG Berlin Schöneberg GE 1986, 1178). Befindet sich im gewerblich genutzten Teil ein Fitnessstudio und ein Schwimmbad, wurde jedoch die Notwendigkeit einer Trennung angenommen (LG Hamburg WuM 2006, 273).

Demgemäß hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass bei einer Vorerfassung nach Nutzergruppen der Anteil einer jeden Nutzergruppe am Gesamtverbrauch durch ein gesondertes Messgerät erfasst werden muss (BGH Az. VIII ZR 57/07).

Insbesondere genügt es nicht, wenn nur eine von zwei Ausstattungsgruppen mit einem Gerät zur Voraberfassung ausgestattet ist und der Verbrauch der anderen Nutzergruppe durch Subtraktion des Verbrauchs der ersten Gruppe vom Gesamtverbrauch errechnet wird.

46 Antworten auf "Heizkostenabrechnung mit Wärmemengenzähler – So funktioniert’s"

  • Melcher
    21.03.2014 - 16:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe mein Elternhaus Ende 2011 gekauft, mit drei Wohnungen, die aber bis dahin nicht vermeitet waren. Aufgrund einer Vermietung habe ich die Heizkostenverteiler an jeder Heizung in den Wohnungen angebracht. Dies geschah aber erst im Laufe des Abrechnungsjahres, (April 2012) da es mir vorher nicht möglich war. Der Wärmemessdienst hat danach eine Abrechnung erstellt einerseits mit den tatsächlich entstandenen Heizkosten und hat die Zeit vor der Installation mit Gradtagszahlen hochgerechnet. Auf die Hochrechnung hatte ich meinen Mietern bereits 15 % Abzug gewährt. Meine Mieter haben nun auf Anraten des Mietervereins nur eine Abschlagszahlung geleistet, die mehr als 50 % unter der Abrechnung liegt.

    Für das Jahr 2013 wurde ebenfalls die komplette Heizkostenabrechnung um 15 % durch die Mieter gekürzt, da kein Wärmemengenzähler für Warmwasser vorhanden war.

    Meines Erachtens besteht für beide Abrechnungen kein Kürzungsrecht, da ja von mir verbrauchsabhängig abgerechnet wurde. Was raten Sie mir? Soll ich den Rechtsweg gegen die Mieter beschreiten und die Nachzahlung gerichtlich einfordern?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Mietrecht.org
      22.03.2014 - 11:03 Antworten

      Hallo Frau Melcher,

      ich würde empfehlen, dass Sie einen Anwalt mit der Prüfung des Falls beauftragen. Dieser kann auch die Reaktionen des Mieters (und die Beratung des Mietervereins) einschätzen. Im zweiten Schritt kann man dann entscheiden, ob man rechtliche Schritte einleitet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melcher
    22.03.2014 - 15:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Genauso hatte ich es auch vor, da ich selber nicht weiterkomme, da der Mieterverein auf der Kürzung besteht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie Melcher

  • Meusel
    26.06.2015 - 20:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    letztes Jahr wurde bei uns im Haus so ein Wärmemengenzähler eingebaut, wovon wir nichts wußten. Jetzt haben wir unsere Abrechnung bekommen und sollen obwohl wir über 2000kWh weniger Heizleistung verbraucht haben 268,00€ nachzahlen. Was mir sehr horent vorkommt ist das der Wärmemengenzähler 8100kWh in einem Jahr verbraucht haben soll. Der jetztige Stand sind 8400kWh. Das sind 300kWh in einem halben Jahr. Wie kann ich denn prüfen ob das realistisch was da gemessen wird. Ich danke Ihnen für eine kurze Info.
    Viele Grüße

    A. Meusel

  • Sch.
    12.11.2016 - 20:00 Antworten

    Hallo,

    die Antwort zur Frage aus 2015 wäre mal sehr interessant.

    Bei der aktuellen Berechnung (laut Unternehmen richtig) mit dem Wärmemengenzähler macht das momentan 52,74% für die Warmwasserkosten aus. Der Rest von 47,26% sind dann eben die Heizkosten – und dafür dass Heizkosten wohl teurer sind, stehen in der Abrechnung tatsächlich 20,55 EUR / m³.

    Ich frage mich, wo dieser Traumrichtwert von 18% der Warmwasserkosten der HKVO mal her kam.

    Grüße

  • Frau Mantel
    17.01.2018 - 10:43 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    mein Freund und ich wohnen nun das erste Jahr in einem Neubau, das 2017 fertiggestellt wurde und auch ein Energiesparhaus ist.

    Wohnung:
    – 85 qm Wohnfläche
    – Heizen mit Brennholz (eigenes Holz vom Vermieter)

    Die Vermieter haben zuvor noch nie vermietet und kamen nun zu uns mit der Abrechnung.
    Eigentlich hat alles gepasst, doch als wir die Rechnung der Heizkosten gesehen haben, waren wir geschockt.
    Scheinbar hätte der Vermieter 20 Ster Holz benötigt, um unsere Heizung zu betreiben. meine Eltern haben ein großes Haus, mit zwei Mietswohnungen (alles zusammen knapp 280qm) und brauchen gerade mal 15-18 Ster Holz. Und wir wohnen im selben Dorf, bei uns war es also kein anderer Winter.
    Das Problem ist, dass wir ja nicht nachzählen können, wie viel da an Holz verbrannt wurde.
    Unser Wärmezähler zeigt ca. 7.000 kWh an, das passt doch nicht zusammen, oder?
    Können Sie uns da einen Rat geben?

    • Mietrecht.org
      17.01.2018 - 11:15 Antworten

      Hallo Frau Mantel,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann die genanten Mengen nicht einschätzen, tut mir Leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heike Nordmann
    12.02.2018 - 16:59 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben in unerer Mietwohnung Fußbodenheizung und zur Ermittelung der Heizkosten einen Wärmemengenzähler eingebaut. Wie erfolgt hier die Abrechnung? Kann ich nur anhand der verbrauchten Menge die Heizkosten berechnen? Oder muß ich auch noch Aufteilen in Grund- und Betriebskosten? Wenn ja, wie geschieht das?
    Eigentlich kann ich doch genau ermitteln wieviel verbraucht worden ist.
    Warmwasser wird über einen Boiler erzeugt.

    Können Sie mir weiterhelfen?

    Vielen Dank

    H. Nordmann

    • Mietrecht.org
      12.02.2018 - 17:20 Antworten

      Hallo Heike,

      Sie können mit jedem Messgerät ermitteln, wieviel Energie verbraucht wurde. Die Aufteilung nach Fläche und Verbrauch erfolgt z.B. deshalb, weil in der Mitte liegende Wohnungen weniger heizen müssen, als z.B. Wohnungen im EG oder DG.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Barbara Wegener
    14.03.2018 - 16:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe ein Haus mit Einliegerwohnung, die ich nun vermieten möchte. Ich habe eine Fußbodenheizung und für die Einliegerwohnung auch einen Wärmemengenzähler. Ich weiß leider nicht wie man diesen abliest, z.B. 12.595 MWh. Können Sie mir dabei helfen?

    Vielen Dank
    Barbara Wegener

    • Mietrecht.org
      15.03.2018 - 08:17 Antworten

      Hallo Barbara,

      ich kann Ihnen da leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.Kokot
    13.05.2018 - 08:52 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es geht um die Warmwasserberechnung unserer Herzkostenabrechnung. Wir haben ein verbundenen System und für Heizung und Warmwasser jeweils Wärmemengenmesser. Bisher wurden die Verbräuche nach der HKVO abgerechnet. Jetzt soll das geändert werden. In 2017 hatten wir 8700kWh Warmwasser und 7900kWh Heizung, der Ölverbrauch lag bei 2360l. Jetzt soll das Verhältnis von WW und Hzg. zur Summe der Wärmemenge für den jeweiligen Anteil am Ölverbrauch genommen werden. Das bedeutet für WW einen Anteil von ca. 52% an 2360l gleich ca. 1200l Öl für das Warmwasser. Gib es für diesen Rechenweg Beispiele bzw. eine rechtliche Grundlage?
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen.
    A.Kokot

  • Andre
    01.07.2018 - 08:37 Antworten

    Guten tag Herr Hundt, folgendes Problem ich wohne seit 15.12.2017 mit Freunden in einer Villa, ich bin der einzigste mit Fußbodenheizung und Heizkörpern und Abrechnungszeitraum ist vom 01.12.2017-26.02.2018 und wir sollen 1200€ Gas nachzahlen. Unser einziger Gaszähler zeigt ald Verbrauch 05239,38 an. Jetzt das Problem das jetzt behauptet wird,dass ich am meisten Gas verbraucht hätte,weil angeblich mein Wärmezähler 4577 kWh anzeigt und bei den anderen beiden jeweils 2818 und 2938kwH.
    Kann man daraus schließen,dass ich da am meisten Gas verbraucht haben soll? Muss auch dazu sagen,dass der Hausbesitzer mir seit Einzug nie sagen konnte,wie man die Fußbodenheizung aus machen kann,einzige Antwort von ihm war,müssen sie ausprobieren.
    Es sind seit 2-3Monaten die Heizungen auf * und trotzdem ging die Fußbodenheizung an,wurde mir zumindest gesagrt und die soll in der Nacht zwischen 7-8kWh verbraucht haben.
    Wie kann ich meinen tatsächlichen Verbrauch ermitteln? Denn wir haben auch einen Wärmespeicher und dieser wird ja auch an einen Wärmezähler mit dran hängen und ich vermute dass der bei meinen Wärmezähler mit gezählt wird.

  • Dittmar Oldenburg
    10.07.2018 - 10:06 Antworten

    Sehr geehrter Her Hundt!
    In unserer Wohneinheit haben wir für 2016 und für 2017 völlig verschiedene Heizkostenabrechnungen bekommen. Es gibt 4 Heizgruppen mit Wärmemengenzählern.

    Für 2016 wurde so abgerechnet:
    1. Aufteilung der Gesamtkosten im Verhältnis der jeweils gezählten Wärmemenge der vier Heizgruppen
    2. Diese Ergebnisse wurden aufgeteilt im Verhältnis 30 : 70 für die Berechnung von Grund- und Verbrauchskosten jeder Heizgruppe.

    Für 2017 wurde so gerechnet:
    1. Aufteilung der Gesamtkosten im Verhältnis 30 : 70 für die Berechnung des Anteils an Grund- und Verbrauchskosten an den Gesamtkosten
    2. Aufteilung der so ermittelten Grundkosten nach der Gesamtfläche der einzelnen Heizgruppen (also unabhängig vom Ergebnis der Wärmemengenzähler)
    3. Aufteilung der Verbrauchskosten im Verhältnis der Ergebisse der Wärmemengenzähler

    Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert und hätte nun gern gewusst, welche Berechnung richtig ist, denn bei uns ist der Verbrauch 2017 um ca. 300 kWh niedriger als 2016, die Kosten aber um 250% höher.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichem Gruß
    Dittmar Oldenburg

    • Mietrecht.org
      10.07.2018 - 16:01 Antworten

      Hallo Dittmar,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier per Kommentar leider nicht helfen. Lassen Sie die Abrechnungen im Zweifel rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas
    02.01.2019 - 16:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Vermieter berechnet die Heizkosten wie folgt:

    Verbrauch in Mwh lt. Wärmemengenzähler x Faktor x€. Dieser Faktor sei variabel, man könne ihn im Internet nachschlagen. Er wäre für Gas- und Ölheizungen unterschiedlich hoch.

    Ich habe so etwas noch nie gehört.

    • Mietrecht.org
      02.01.2019 - 19:04 Antworten

      Hallo Thomas,

      ich kann die Rechnung schlecht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass die Gesamtkosten über die Fläche und den Verbrauch umgelegt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mlotek Herbert
    07.01.2019 - 11:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir haben ein energieeffizientes Wohnhaus gebaut mit 4 Mietparteilen. Wir haben eine Erdbohrung gemacht mit Fußbodenheizung. Hier wird die Wärmepumpe nach kWh abgerechnet. Diese möchte ich nach 4 Wohneinheiten abrechnen. Ist der Wärmemengenzähler nach mWh hier bereits im Verbrauch mit eingerechnet, oder muß der gesondert aufgeführt werden?
    Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Herbert Mlotek

  • Walter Eckhard
    10.01.2019 - 13:57 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir haben seit 20 Jahren in unserer Waschküche einen Heizkörper installiert, der o h n e Wärmemengenzähler bisher ausgestattet war. (Ist unzulässig nach der Heikostenverordnung) Heute wurde nun dieser Wärmemengenzähler eingebaut. Da es ein Raum für die Allgemeinheit ist stellt sich die Frage, nach welchem Prinzip die Heizkosten verteilt werden. Nach Wohnungsgrröße (qm) oder wird der Verbrauch durch die 6 Wohnungen gleichmässig berechnet ? Wäre nett, wenn Sie mir hier Auskunft erteilen könnten.

    Mit freundlichen Grüße
    W.Eckhard

  • Em Pe
    28.01.2019 - 22:33 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Jede Einheit hat einen Wärmemengenzähler. Er misst die kwh. In der Nebenkostenabrechnung wird das Gas in m³ abgerechnet, kann leicht in kwh umgerechnet werden. Die Messwerte aller Mieter entspricht aber in keiner Weise dem Gesamtverbrauch des Gases (Wasser wird nicht damit erwärmt!)
    Kann das sein?

  • Christian
    07.02.2019 - 09:00 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich besitze seit einigen Monaten mein eigenes Haus und habe darin ein Wohnung vermietet. In dem Haus befinden sich drei Wärmemengenzähler. Einen Für den Warmwasserspeicher, einen für die Heizung und einen für die Mietwohnung. Alle drei Zähler sind nun veraltet und müssen neu geeicht werden.

    Da ich die Eichkosten ja auf die nächsten Nebenkostenabrechnungen verteilen kann, wäre jetzt meine Frage, ob ich nur die Kosten von dem Zähler für die Mietwohnung verteilen kann, oder auch die entstehenden Kosten für den Gesamtzähler den ich ja ebenfalls für die ermittlung der Werte benötige.

    Vielen Dank und viele Grüße

  • Karl-heinz Reuß
    19.11.2019 - 09:43 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seit dem 01.09.2019 wohne ich in einer Mietwohnung mit Fussbodenheizung.
    Wo muss der Wärmezähler dafür verbaut sein? In der Wohnung im Versorgungsschacht?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Wilfried Zolper
    13.12.2019 - 17:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    bezüglich einer Zentral-Heizungsanlage für ein Wohnhaus mit 8 Wohnungen habe ich folgende Frage.:
    Situation : Lieferung ( Gas ) des Versorgers für 2018, ca 57953 kWh
    Summe der 8 Einzelzählungen für 2018, ca 22000 kWh ( 1 Jahresabrechnung mit den
    neuen Zählern. Fabrikat der Zähler, Sontex, Typ Supercal 739

    Frage: Ist diese Differenz, Wirkungsgrad = ca 0,38, zu akzeptieren?
    Nach meinem Ermessen zählen die Zähler zu wenig, d.h. die Einzelzählungen sind somit auch
    zu ungenau.
    Bei vergleichbaren Objekten habe Wirkungsgrade von ca 0,6 – 0,8

    Einer Antwort von Ihnen sehe mit Interesse entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen.

    • Mietrecht.org
      18.12.2019 - 14:07 Antworten

      Hallo Wilfried,

      danke für Ihren detaillierten Beitrag. Ich kann Ihnen in der Sache leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kuscher
        29.12.2019 - 20:42 Antworten

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        Ich habe eine Frage zur Heizkostenabrechnung.

        Ich bin am 15.10.2018 in eine 3 Zimmer Wohnung 66.51 qm gezogen.

        In der ersten Heizkostenabrechnung sollte ich 3363 kWh verbraucht haben für 78 Tage. Auf Nachfrage beim Vermieter gab es wohl Probleme bei der Funkablesung.
        Theoretisch hätte ich innerhalb der nachfolgenden 11 Monaten nur 400kwh verbraucht. Was mir in der Relation nicht stimmig war.

        Es wurde nachberechnet und in der nächsten werden 2581kwh bestimmt.
        Was mir immer noch zu hoch vorkommt.

        Die Werte wurden via Wärmemengenzähler im Keller ermittelt.

        Nach der eigenen Kontrolle auf den Geräten Qundis Wärmeverteiler habe ich eine Summe von 1340kwh für den angegebenen Zeitraum abgelesen.

        Wie kann ich jetzt prüfen lassen welcher Wert in Frage kommt, da es eine Nachzahlung von 350€ plus Erhöhung im Raum steht?

        Mit freundlichen Grüßen

        R. Kuscher

      • Max Schmitt
        10.06.2023 - 14:42 Antworten

        Hallo Her Hundt,
        die Frage des Fragestelelrs ist aber sehr interessant,
        wer weiß denn sowas? Gibt es da ggfs. befreundete Experten?

        Denn der tatsächliche Gasverbrauch bei solchen Effekten sind ja nicht die suggerierten kWh am einzelnen Wärmemengenzähler, sondern anteilig von dem, was vorne reinkommt.
        Hat in obigem Beispiel eine Wohneinheit 5.000 kWh auf dem Zähler und freut sich über den niedrigen Verbrauch, sind es real ja 5.000/38*100=13.157 kWh.

        Auf der einen seite haben Heizkosten-Abrechnungen drei Nachkommastellen für suggerierte Genauigkeit, andererseits gibt es nicht nachvollziehbare oder belegpflichtige signifikante Verluste in der Heizanlage,

        Außerdem müssen sicch Mieter so den tatsächlcihen Gasverbrauch anhand der Abrechnungen selbst ausrechnen, eigentlich ein Unding.

        • Mietrecht.org
          10.06.2023 - 20:09 Antworten

          Hallo Max,

          danke für Ihr Feedback dazu.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Volker Langbehn
    02.06.2020 - 00:37 Antworten

    Ich habe hier eine Trivialfrage. Ich habe ein Haus mit zwei Mietparteien. Beide haben Ihren eigenen Wärmemengenzähler fuer Ihre Wohnung. Nun habe ich auch noch einen Wärmemengenzähler fuer den Warmwasserspeicher / Heizkessel. Dieser hatte nun 3240 KwH im Jahre 2019 auf der Uhr.

    Wie kann ich jetzt genau die Kosten ermitteln? Gehe ich nach Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl? Gehe ich nach dieser Formel, dann komme ich auf eine eher absurde Zahl betreffs m3. Denn ich komme dann auf 293 m3. Ich liege doch richtig, wenn ich diese Kosten in m3 auffuehre oder. Das macht aber keinen Sinn, denn hier geht es ja “nur” um die Betriebskosten von Warmwasserspeicher / Heizkessel. Ich habe einen Allmess Integral-V Lite 5.2 Qn 2.5 Ruecklauf

    • Mietrecht.org
      02.06.2020 - 07:46 Antworten

      Hallo Volker,

      ich kann Ihnen bei Ihrer speziellen Fragen leider nicht helfen. Vielleicht fragen Sie beim Hersteller nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ulli
    30.12.2020 - 09:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in einem Zweifamilienhaus in dem der Eigentümer eine Wohnung bewohnte, wurden bislang der Energieverbrauch der vermieteten Wohnung über einen Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler erfasst ohne den Gesamtverbrauch des Hauses oder der eigengenutzten Wohnung zur erfassen.
    Künftig werden beide Wohnungen vermietet.

    Wäre es zulässig künftig den Energieverbrauch der vormals eigengenutzen Wohnung durch Abzug des Enegieverbrauchs der vorher schon vermieteten Wohnung vom Gesamtverbrauch zu berechnen und in der Folge die errechneten Verbräuche dann entsprechend der Verteilerschlüssels 70:30 umzulegen.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Vorab vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      04.01.2021 - 17:16 Antworten

      Hallo Ulli,

      von der Heizkostenverordnung kann nur im selbstbewohnten Zweifamilienhaus abgewichen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rosalinde Haller
    03.01.2021 - 13:12 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    mit Interesse habe ich die diversen Anfragen und Ihre Antworten gelesen. Es wäre so hilfreich für mich,
    wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
    Wir haben eine 2-Haus WEG, das eine Haus ist vermietet (2 Mieter) das andere Haus bewohne ich allein.
    Da wir eine gemeinsame Heizung haben, wurden vor Jahren zwei Wärmemengenzähler (1 je Strang) eingebaut. Für Haus 2 wird die abgelesene abgenommene Wärmemenge lt. HKVO in 30 : 70 an die Mieter verteilt. das 1-Fam. Haus benutzte ich selber und hier wird die abgenommene/abgelesene Wärme zu 100 % verteilt. Ist das richtig? Die Nebenkosten werden von Minol einberechnet und auf beide Häuser gem. abgenommener Wärme verteilt.

  • Franco Siragusa
    13.07.2022 - 20:21 Antworten

    Hallo,
    ich habe ein Problem als Mieter.
    Und zwar leben bzw lebten meine frau, 3 Kinder und ich in einem 2 Familienhaus. Beide Wohnungen mit Wärmemengenzähler ausgestattet.

    In der Nebenkostenabrechnung steht nur ein Verbrauch in KWH, wie und zu welchem Preis das Heizöl eingekauft wurden steht nicht drauf.
    Ebenso steht auch nichts drauf welche menge an Heizöl wir Verbraucht haben sonder lediglich die KWH und dahinter für mich nicht nachvollziehbare Geldsummen. Also es ist keinerlei Transparenz in dieser Abrechnung, keine Ölmengen oder Ölpreise sondern nur KWH und seitens des Vermieters wird auch nichts weiter offen gelegt wie das errechnet wurde. Meinen Sie das ist Richtig so?
    Gruß
    Franco

    • Mietrecht.org
      14.07.2022 - 09:49 Antworten

      Hallo Franco,

      als Mieter haben Sie das Recht die Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen. Wenden Sie sich an Ihren Vermieter und bitten Sie um Offenlegung der Heizölrechnungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Privat
    05.10.2022 - 16:39 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    gemäß unserer letzten Nebenkostenabrechnung werden die Wäreeinheiten bzw. die Verbrauchskosten durch die gesamten Wäremeinheiten geteilt.
    Dabei ergibt sich ein Betrag von 0,06799 = gerundet: 0,068€ Pro Wärmeeinheit.
    Unser Vermieter rechnet jedoch in der Abrechnung nur mit zwei Stellen hinter dem Komma. Somit mit 0,07€ pro Wärmeeinheit.
    Ist dies zulässig? oder muss in diesem Fall bei einem Währungsbetrag mit drei Stellen hinter dem Komma gerechnet werden, da so keine unerheblichen Differenzen zu stande kommen.
    Beispiel:
    Wir haben 5.893 Wäremeinheiten verbraucht
    = 5.893 x 0,07€/Wäremeinheit = 412,51€
    = 5.893 x 0,068€/Wäremeinheit = 400,72€
    Somit liegt in der Berechnung eine eigentliche Differenz von 11,79€

    Über eine Klare Berechnung bzw. Aussage von Ihnen wäre ich sehr dankbar

    Freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      05.10.2022 - 20:02 Antworten

      Hallo Privat,

      die Nebenkostenabrechnung muss für den Mieter rechnerisch nachvollziehbar sein. An sinnvollen Stellen kann der Vermieter sicherlich angemessen Runden. Die Rundung an dieser Stelle erscheint mir nicht sinnvoll / angemessen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wiederspan, Viktor
    14.04.2023 - 13:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir haben ein Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten jede Wohneinheit ist mit je 1 Wärmemegen- und Warmwasserzähler ausgestattet, wie ist hier abzurechnen jede einzelne nach tatsächlichem Verbrauch oder muss hier ein Verteilerschlüssel zbsp. 70/30 angewendet werden.
    Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Viktor

    • Mietrecht.org
      16.04.2023 - 11:09 Antworten

      Hallo Viktor,

      mit genau dieser Frage befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie am besten nochmals nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Astrid Ivandic
    07.07.2023 - 17:21 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel gelesen.
    Die Vermieterin möchte ihre NK durchsetzen und behauptet unter anderem, dass kein Wärmemengenzähler für DAMPF bei Wohnhäuser einbaubar wäre.

    Ist das richtig? Kennen Sie jd, an den ich mich dazu wenden kann?

    Ich bin nach nachmittäglicher Suche über google zu Ihrem Artikel gestoßen und hoffe,
    dass Sie mir mit einem Stichwort/ Ansprechpartner vllt weiter helfen können.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort-
    Ihnen ein schönes WE und
    viele Grüße, Astrid

    • Mietrecht.org
      08.07.2023 - 12:17 Antworten

      Hallo Astrid,

      ich weiss leider nicht genau, was Sie meinen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Astrid
    10.07.2023 - 17:19 Antworten

    Tut mir leid, dass ich mich offenbar missverständlich ausgedrückt habe.
    Meine Wohnung hat Fernwärme und es ist kein Wärmemengenzähler für meine Wohnung eingebaut.
    Es wird das Kondensat gemessen und danach mein individueller Verbrauch berechnet.
    Damit steht mir nach BGH Rspr. ein Kürzungsrecht iHv. 15 % bei den Nebenkosten zu.
    Dies lehnt die Vermieterin mit der Behauptung ab, in dem Wohnhaus, wo ich wohne, kann kein Wärmemengenzähler für Dampf eingebaut werden.
    Das seien Geräte nur für die Industrie.
    Kennen Sie eine Firma, der einen Dampf-WMZ für Wohnhäuser herstellt? Grillo hab ich jetzt gefunden.. da bin ich in Kontakt. Gibt es sonst noch Alternativen?
    Danke & viele Grüße, Astrid

    • Mietrecht.org
      10.07.2023 - 18:39 Antworten

      Hallo Astrid,

      m.E. wird bei Fernwärme und bei Beheizung über Heizkröer der Verbrauch mit Zählern an den Heizkörpern gemessen. Eigentlich unkompliziert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Walter und Brigitte Weisser
    27.02.2024 - 12:08 Antworten

    Hausverkauf – 2 Wohnungen – Käufer braucht keine Wärme und Kaltwasserzähler. Verkäufer hat von Vormieter Heizkosten für 2 Parteien abrechnen lassen. Jetzt will Heizkosten Abrechnungsfirma eine Ablösesumme von 1.659,52 €. Käufer will keine Heizkostenfirma und zahlt auch nicht.
    Verkäufer soll zahlen, obwohl nichts mehr gebraucht wird. Heizkostenfirma wurde von beiden Parteien, ihre vermieteten Geräte abzuholen, was diese Firma überhaupt nicht interessiert. Muss die Ablösesumme bezahlt werden?

    • Mietrecht.org
      28.02.2024 - 07:24 Antworten

      Hallo Walter,

      bei Ihrer Frage geht es nichts um das Mietrecht. Vielmehr müssen Sie Ihren Vertrag mit der “Heizungsfirma” prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nenad
    07.06.2024 - 15:56 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    In einem Gebäude mit ca. 100 Wohnungen sind alle Wohnungen mit Heizkörpern ausgestattet und die Abrechnung erfolgt über Heizkostenverteiler. Darf man in einer einzigen Wohnung im Zuge von Sanierungsarbeiten alle Heizkörper entfernen und eine Fußbodenheizung einbauen? Für die Fußbodenheizung ist ein Wärmemengenzähler notwendig. Darf man Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler in einem Gebäude, natürlich in unterschiedlichen Wohnungen, kombinieren? Ist eine korrekte Abrechnung möglich?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Nenad Jovanovic

    • Mietrecht.org
      08.06.2024 - 10:50 Antworten

      Hallo Nenad,

      ich kann Ihnen leider nicht sagen, wie in einem selchen Fall (korrekt) abgerechnet wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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