Das Gesetz ermöglicht es dem Vermieter in bestimmten Fällen, die Miete während des Mietverhältnisses zu erhöhen. Eine Mieterhöhung ist zum einen dann möglich, wenn die aktuelle Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In diesem Fall kann der Vermieter unter den strengen Voraussetzungen der §§ 558 ff. BGB die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Eine weitere Möglichkeit, die das Gesetz für eine Mieterhöhung vorsieht, ist in …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung korrigieren – Beginnt die Frist erneut?
Der Mieter hat das Mieterhöhungsschreiben bekommen und nun stellt sich heraus, dass zu wenig Miete verlangt wurde. Oder vielleicht ist die Mieterhöhung auch zu hoch ausgefallen? Gleichwie, als Vermieter haben Sie immer die Möglichkeit eine falsch berechnete Mieterhöhung nachträglich zu korrigieren. Ob formelle Fehler in der Erklärung oder Rechenfehler— beides kann jederzeit behoben werden. Eine maximale Korrekturfrist gibt es nicht. Wichtig ist es nur für Vermieter zu wissen, dass die …Artikel jetzt weiter lesen
Nachtrag zum Mietvertrag: Einvernehmliche Mieterhöhung
Mit einem einfachen Nachtrag zum Mietvertrag können Vermieter und Mieter die bisherige Miete einvernehmlich ändern und verbindlich einen neuen Betrag für die Miete bestimmen. Eine solche einvernehmlichen Mieterhöhung ist dabei nichts anderes als eine neue Vereinbarung zur Kaltmiete zwischen Mieter und Vermieter. Es hängt ganz und gar von beiden ab, wie hoch die neue Miete sein soll und ab wann die neue Miete zu zahlen ist. Im Gegensatz zu einem …Artikel jetzt weiter lesen
Einvernehmliche Mieterhöhung (inkl. Muster) – Was muss ich wissen?
Unzählige Mieter erleben es jedes Jahr, dass sich ihre Miete erhöht. In der überwiegenden Zahl aller Fälle wird ihnen die Mieterhöhung vom Vermieter aufgezwungen. Es kommt aber auch vor, dass sich Mieter und Vermieter einvernehmlich darauf verständigen, dass die Miete steigen soll. Auch wenn eine einvernehmliche Mieterhöhung sehr viel unkomplizierter vorgenommen werden kann als eine einseitige Mieterhöhung, gibt es hierbei sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter einiges …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung ohne Grund – Warum es keinen “echten Grund” (z.B. Verbesserung der Wohnung) geben muss (-> ortsübliche Vergleichsmiete)
Der Vermieter will die Miete erhöhen: Eine Mieterhöhung ist nicht nur bei Modernisierungen oder Staffelmietvereinbarungen möglich. Der Vermieter kann auch ganz ohne einen solchen Grund die Miete erhöhen. Vorausgesetzt ist zum Beispiel, die Miete ist besonders niedrig, liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete und ist seit 15 Monaten unverändert. Im Gesetz ist diese Möglichkeit der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausdrücklich geregelt (§ 558 BGB). Der Mieter muss dieser Forderung der …Artikel jetzt weiter lesen
Vor- und Nachteile: Mietvertrag mit Indexmiete – ja oder nein?
Vor dem Abschluss eines Mietvertrages ist wichtig sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Mietvertragsgestaltung zu befassen: eine Möglichkeit ist die Indexmiete. Der Mietpreis wird hier an die Steigerung oder Senkung des Lebenshaltungsindex angekoppelt und verändert sich damit nahezu jährlich. Dies hat für Mieter und Vermieter verschiedene Vorteile und Nachteile, die im nachfolgenden Artikel näher betrachtet werden sollen. Was die Indexmiete bringt und ob ein Abschluss des Indexmietvertrages sinnvoll ist, erfahren …Artikel jetzt weiter lesen
Vor- und Nachteile: Mietvertrag mit Staffelmiete – ja oder nein?
Die Staffelmiete ist eine besondere Form der Vereinbarung der Mietzahlungen im Laufe des Mietverhältnisses: Mieterhöhungen werden bereits bei Abschluss des Mietvertrages gemeinsam festgelegt. Eine Vereinbarung einer solchen Staffelmiete muss von beiden Mietparteien gewollt sein: deshalb ist es wichtig sich einmal mit den Vor- und Nachteilen der Staffelmiete auseinanderzusetzen. Was bringt eine solche Vereinbarung dem Mieter und welche Vorteile hat die Staffelmiete für Vermieter? Im nachfolgenden Artikel soll ein Überblick über …Artikel jetzt weiter lesen
Checkliste: Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)
Nutzen Sie unsere umfassende Checkliste zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung (nach § 559 BGB). Vermeiden Sie kostspielige Fehler und gehen Sie Schritt für Schritt die Liste durch, damit Ihre Modernisierungs-Mieterhöhung den rechtlichen Gegebenheiten stand hält. I. Grundsätzliche Aspekte 1. Rechtslage bei Modernisierung nach § 559 BGB Die Rechtslage zur Mieterhöhung wegen Modernisierung ist im Text „Mieterhöhung nach § 559 BGB: Modernisierung“ nachzulesen. 2. Modernisierungsmaßnahme oder Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahme? Nur die in § 555 b …Artikel jetzt weiter lesen
Muster: Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)
Die Voraussetzungen, nach denen Sie als Vermieter die Miete wegen einer ausgeführten Modernisierungsmaßnahme erhöhen dürfen, regelt das Gesetz in § 559 BGB. Details entnehmen Sie bitte dem Artikel: „Mieterhöhung nach § 559 BGB: Modernisierung“. Der Inhalt eines Mieterhöhungsschreibens muss sich an die gesetzlichen Vorgaben orientieren. Diese sind recht formalistisch. Nachlässigkeiten führen häufig zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung. Zur Orientierung dient das nachfolgende Muster. Verwenden Sie diesen unverbindliche Muster als Grundlage für …Artikel jetzt weiter lesen
Mieterhöhung nach § 559 BGB: Modernisierung
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Recht des Vermieters zur Mieterhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen sehr detailliert, aber auch komplex. Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Gesetzes sind die in § 555 b BGB bezeichneten Maßnahmen. Das Gesetz definiert sieben Fälle von Modernisierungsmaßnahmen. Davon berechtigen aber nur fünf Maßnahmen den Vermieter zur Mieterhöhung. Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Modernisierung. Im Wesentlichen handelt es sich bei Modernisierungsmaßnahmen um bauliche Veränderungen, die nicht der bloßen …Artikel jetzt weiter lesen