Kündigt der Mieter den Mietvertrag und zahlt keine Miete mehr, verletzt er seine mietvertragliche Pflicht nach § 535 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen — und zwar auch nach der Kündigungserklärung. Allein der Umstand, dass der Mietvertrag in absehbarer Zeit beendet ist, entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete. In der Praxis, stellt sich für den …Artikel jetzt weiter lesen
Mietschulden nachzahlen – So sollten Mieter vorgehen
Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, ist dies nicht nur für den Vermieter, der die ihm zustehende Leistung nicht erhält, eine unschöne und nervenaufreibende Angelegenheit. Nicht minder schwere Nachteile drohen auch dem Mieter selbst. Dieser läuft nämlich Gefahr, infolge des Mietrückstandes seine Wohnung zu verlieren. Jeder Mieter sollte daher alles daran setzen, seine Mietschulden so schnell wie möglich zu begleichen. Nach einem Überblick über die Konsequenzen, die der Zahlungsverzug für …Artikel jetzt weiter lesen
Mietnomaden erkennen – Diese 7 Tipps helfen Ihnen als Vermieter
Kein Vermieter ist beim Abschluss eines Mietvertrages frei von der Angst, auf ihn hereinzufallen, den sog. Mietnomaden. Als Mietnomaden bezeichnet man Mieter, die eine Wohnung oder ein Haus mit der von vornherein bestehenden Absicht anmieten, die Miete nicht zu zahlen und nach der einkalkulierten Kündigung ohne Begleichung der Mietschulden „weiterziehen“ und das gleiche Spiel mit einem anderen Vermieter treiben. Mit Gewissheit schützen kann man sich vor Mietnomaden nicht. Es gibt …Artikel jetzt weiter lesen
Mietrückstand: Mieter in Verzug setzen?
Bei einem Mietrückstand von zwei oder mehr Monatsmieten, hat der Vermieter die Möglichkeit außerordentlich eine fristlose Kündigung nach §§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB zu erklären. Ist der Mietrückstand weniger greift die ordentliche Kündigung. Vorausgesetzt ist allerdings, dass der Mieter mit der Mietzahlung in Verzug ist. Neben dem Mietrückstand muss also auch ein Verzug vorliegen. Doch was ist der sogenannte Verzug und ist der …Artikel jetzt weiter lesen
Fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Vermietet ein Vermieter eine Wohnung, tut er dies in der Regel einzig und allein deshalb, um Einnahmen zu erzielen. Auch wenn der Vermieter einige Möglichkeiten hat, sich über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eines Mietinteressenten zu informieren, wie z. B. die Einholung einer Selbstauskunft, einer Vorvermieterbescheinigung oder einer SCHUFA- Auskunft, bleibt immer ein Restrisiko und dem Vermieter letztendlich nichts anders übrig, als dem Mieter zu vertrauen und ihm einen Vertrauensvorschuss zu …Artikel jetzt weiter lesen
Die Zwangsvollstreckung bei Mietschulden (Teil 3 von 3)
Viele Vermieter unterliegen dem Irrglauben, sie seien bereits am Ziel, wenn sie gegen den Mieter, der die Miete nicht zahlt, ein Urteil erwirkt haben, mit dem der Mieter zur Zahlung der rückständigen Miete verurteilt worden ist. Dies ist keineswegs immer der Fall. Oft schließt sich an das Klageverfahren ein weiteres Verfahren, das sog. Vollstreckungsverfahren an. Zahlt der Mieter trotz seiner Verurteilung nicht freiwillig, muss der Vermieter nämlich die Zwangsvollstreckung aus …Artikel jetzt weiter lesen
Mietschulden einklagen: Ein Praxis-Ratgeber für Vermieter (Teil 2 von 3)
Dass der Mieter die Miete nicht ordnungsgemäß zahlt, kann die verschiedensten Ursachen haben. Nicht selten ist der Mieter hierzu tatsächlich nicht in der Lage, sei es, weil er die Prioritäten falsch gesetzt und sein Geld für andere Dinge ausgegeben hat oder aber, weil er unverschuldet in eine Notlage geraten ist. Nicht weniger häufig kommt es jedoch auch vor, dass der Mieter zwar zahlungsfähig ist, aber der Ansicht ist, zur Zahlung …Artikel jetzt weiter lesen
Wichtige Vorüberlegungen zum Einklagen von Mietschulden (Teil 1 von 3)
Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, möchte der Vermieter verständlicher Weise so schnell wie möglich alle notwendigen Schritte einleiten, um den Mieter notfalls mit gerichtlicher Hilfe zur Zahlung zu veranlassen. Haben auch mehrfache Aufforderungen an den Mieter nicht zum Erfolg geführt, erscheint die Erhebung einer Zahlungsklage oft als letztes Mittel. Hierbei sollte der Vermieter allerdings nicht vergessen, dass eine Klage nicht nur Zeit und Nerven erfordert, …Artikel jetzt weiter lesen
Mietschulden bei Hartz IV – Diese Möglichkeiten haben Vermieter (und Mieter)
Unter den rund 35 Millionen Mietern in Deutschland befindet sich auch eine große Zahl von Hartz – IV- Empfängern oder solcher Personen, die einen Anspruch auf Hartz – IV – Leistungen haben. Gibt es Probleme mit der Leistungserbringung durch das Jobcenter, kommt es schnell zu einem Zahlungsrückstand, da die Mieter in der Regel nicht in der Lage sind, die Miete aus der eigenen Tasche zu zahlen. Vermieter nehmen grds. keine …Artikel jetzt weiter lesen
Zahlungsverzug nach einer Mieterhöhung wegen Modernisierung
Nimmt der Vermieter in einer Mietwohnungen Modernisierungsmaßnahmen vor, sollte man meinen, der Mieter müsse darüber erfreut sein. Schließlich führen diese in der Regel zu einer Verbesserung seiner Wohnqualität. Zu Anfang werden Modernisierungen von Mietern oft in der Tat begrüßt, doch die Ernüchterung kommt schnell. Nur selten nämlich bleibt es nämlich bei den ausschließlich positiven Auswirkungen der Modernisierung für den Mieter. Kurz nach Fertigstellung der Arbeiten erhalten viele Mieter Post von …Artikel jetzt weiter lesen