Häufig kommt es vor, dass Eheleute, nicht miteinander verheiratete Paare oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft einen Mietvertrag gemeinsam abschließen. Möchte dann nur einer der Mitmieter für sich allein das Mietverhältnis beenden, während der oder die anderen das Mietverhältnis fortsetzen, kann es zu Problemen kommen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und gibt Praxistipps, auf welche Weise Streitigkeiten schon im Vorwege verhindert werden können. Da es nicht ganz einfach ist, …Artikel jetzt weiter lesen

