Was versteht der Gesetzgeber unter „energetischer Modernisierung“? Unter dem Begriff der „energetischen Modernisierung“ versteht der Gesetzgeber gemäß § 555 b Nr. 1 BGB bauliche Veränderungen, z.B. Umbaumaßnahmen, die bei der Mietsache zur Einsparung von Endenergie führen, wie z.B. der Einsatz von Solarenergie für die Warmwasserbereitung oder die Dämmung der Gebäudefassade. Welche Konsequenzen hat dies nun u.a. für Vermieter und Mieter? a) Auch die Kosten der energetischen Modernisierung können auf die Mieter …Artikel jetzt weiter lesen
Neues Mietrecht ab Mai 2013: Die Neuregelungen der Mietrechtsreform
Welche Bereiche des Mietrechts wurden reformiert und welche Auswirkungen hat dies auf Vermieter und Mieter? Der nachfolgende Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über einige wichtige Neuregelungen verschaffen, die für Sie als Mieter oder Vermieter interessant sein könnten. Als ein wesentliches Ziel sollte die Reformierung des Mietrechts u.a. zu einer Entlastung der Mieter bei den Energiekosten führen und den Vermietern Anreize zur Tätigung von Investitionen für energetische Modernisierungen geben. In …Artikel jetzt weiter lesen