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Eigenbedarf für Zweitwohnung bzw. Zweitwohnsitz anmelden

Häufig werden Mieter einer Wohnung mit einer Kündigung des Vermieters konfrontiert, wobei in einer überwiegenden Anzahl der Fälle eine Eigenbedarfskündigung vorliegt. Der Vermieter meldet dabei Eigenbedarf an und will die Eigentumswohnung als Erst- oder aber als Zweitwohnsitz anmelden und nutzen.

Ist eine solche Kündigung des Vermieters, mit der Begründung eine Zweitwohnung einrichten zu wollen, wirksam? Kann ein Vermieter das Mietverhältnis mit einer solchen Begründung aufkündigen?

Diese Fragen soll der folgende Beitrag klären und beantworten.

Eigenbedarf auch für Zweitwohnung: Lebensmittelpunkt ist keine Voraussetzung

Prinzipiell ist es dem Vermieter möglich, ein Mietverhältnis gemäß § 573 BGB aufzukündigen, mit der Begründung, dass er die Wohnung für sich oder seine Familie bzw. Angehörige seines Haushaltes benötigt.

Dabei ist es eine wichtige Voraussetzung, dass der Vermieter die Mietwohnung weiterhin als solche nutzen möchte. Eine Begründung, wonach die Mietwohnung zukünftig als Gewerbeeinheit genutzt werden soll, reicht nicht aus, um eine Eigenbedarfskündigung zu rechtfertigen, § 573 Abs. 2, Nr. 2 BGB.

Es reicht allerdings aus, wenn die Wohnung durch den Eigentümer als Ferienwohnung oder Zweitwohnung genutzt werden soll (LG Hamburg NJW- RR 1992, S. 1365; LG Regensburg WM 1992, S. 192). Eine Nutzung der Wohnung als Lebensmittelpunkt ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Eigenbedarf.

Der Wunsch eines Eigentümers, eine ihm gehörende Wohnung nur zeitweilig zu nutzen, berechtigt zu einer Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Fazit: Eigenbedarfskündigung für Zweitwohnsitz möglich

Ein Vermieter kann eine Wohnung und das dabei bestehende Mietverhältnis mit der Begründung des Eigenbedarfs aufkündigen und dies damit begründen, dass er sich einen Zweitwohnsitz zulegen möchte.

2 Antworten auf "Eigenbedarf für Zweitwohnung bzw. Zweitwohnsitz anmelden"

  • Dorothea Kumzmann
    16.02.2014 - 19:43 Antworten

    Hallo, ich habe folgendes Anliegen:
    Ich wohne derzeit im europäischen Ausland und habe eine vermietete Eigentumswohnung in Deutschland.
    Seit Kauf der Wohnung muss ich mit der Mieterin ständig gerichtliche kommunizieren. Sie meldet ununterbrochen Mängel an, die ich schnellstes versuche durch beauftragte Handwerker zu beseitigen. Ich habe in ca. 7 Jahren insgesamt über 10.000.- Euro investiert und bisher keine Mieterhöhung durchsetzen können. Dier qm Preis liegt weit unter dem ortsüblichen Mietspiegel (25%). Die Wohnung wurde von einem Gutachter besichtigt und als normal und sauber bezeichnet.
    Da ich im nächsten Jahr in Rente gehe, würde ich mir gerne einen zweiten Wohnsitz in D. einrichten und der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen. Ist dies legal und welche Pflichten hätte ich, denn ich wurde nicht das ganze Jahr in d. wohnen wollen.

    • Mietrecht.org
      18.02.2014 - 11:47 Antworten

      Hallo Frau Kumzmann,

      danke für Ihren Kommentar. Neben den Artikel oben kann ich Ihnen unser E-Book Eigenbedarf anmelden empfehlen.

      Mit diesem Ratgeber können Sie bestimmt viele Ihre Fragen klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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