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Mietvertrag nicht von allen Mietern unterschrieben

Auch bei einem Vertrag gibt es immer zwei Parteien. Ob und inwieweit ein Vertrag zu Stande kommt, richtet sich nach allgemeinen vertraglichen Regeln des Bürgerlichen Rechts.

Wie jeder Vertrag bedarf auch der Mietvertrag des Angebots und der Annahme. Stehen auf einer Seite oder auf beiden Seiten des Vertrages mehrere Personen, müssen alle Personen den Vertrag unterzeichnen. In der Praxis können sich je nach Fallgestaltung erhebliche Probleme ergeben. Im ungünstigsten Fall ergibt sich die Unwirksamkeit des Mietvertrages. Verträge werden oft leichtfertig unterschrieben, hinterher will es keiner gewesen sein.

Stehen auf der Mieterseite mehrere Personen, unterzeichnen im Idealfall alle den Mietvertrag. Wird der Mietvertrag nicht von allen Mietern unterschieden, kommt es auf weitere Umstände an.

Dabei spielt die Frage eine entscheidende Rolle, ob ein Unterzeichner vertretungsberechtigt ist und für einen anderen Mieter den Mietvertrag mitunterzeichnen kann, ohne dass dieser selbst unterschreiben muss.

Gleichermaßen stellt sich die Frage dann, wenn eine Person, die in der Wohnung gewohnt hat, aus der Wohnung auszieht und eine andere Person in der Wohnung verbleibt: Muss die ausziehende Person dann ausdrücklich das Mietverhältnis kündigen oder kann sie ohne Kündigung ausziehen, weil sie nicht mit Vertragspartei ist? Kann der Vermieter diese Person weiterhin auf Zahlung der Miete in Anspruch nehmen? Oder kann der verbleibende Mieter darauf bestehen, dass die ausziehende Partei für einen gewissen Zeitraum noch einen Anteil an der Miete übernimmt? Alle Fragen beurteilen sich danach, wie die vertragliche Situation bei Abschluss des Mietvertrages ausgesehen hat.

1. Mietvertrag unter Beteiligung von Eheleuten

Die Problematik, dass der Mietvertrag nicht von allen Mietern unterschrieben wird, ergibt sich regelmäßig dann, wenn Ehepartner eine Wohnung mieten wollen.

Im Idealfall unterschreiben beide Ehepartner den Mietvertrag. Dann gibt es keine Probleme. Treten die Eheleute Hans und Erna Müller als Mieter auf, sollten sie beide den Mietvertrag unterschreiben. Verweigert Hans Müller die Unterschrift, weil er beispielsweise die Trennung von Erna beabsichtigt und nicht mehr in die neue Wohnung einziehen möchte, kommt der Mietvertrag alleine mit Erna Müller nicht zu Stande. Will Erna Müller in diese Wohnung einziehen, muss sie mit dem Vermieter besprechen, dass der Mietvertrag ausschließlich auf ihren Namen abgestellt wird. Ist der Vermieter damit nicht einverstanden, weil ihm die Bonität von Erna Müller nicht genügt, kommt der Mietvertrag nicht zu Stande.

Nicht immer müssen alle Mieter tatsächlich unterschreiben. In der Praxis unterzeichnet eine Vertragspartei oft in Stellvertretung für eine andere. Beispiel: Hans Müller unterzeichnet auch für seine Ehefrau den Mietvertrag. Im Idealfall verfügt Hans Müller über eine schriftliche Vollmacht seiner Ehefrau, in der sie ihn ermächtigt, den Mietvertrag auch für sie zu unterschreiben.

Will Hans Müller den Mietvertrag stellvertretend auch für seine Ehefrau unterschreiben, muss er im Mietvertrag hinreichend deutlich machen, dass er als Vertreter handelt (BGH NZM 2010, 82; ZMR 2004, 19). Dies geschieht dadurch, dass er selbst für sich unterschreibt und zusätzlich mit seinem Namen für seine Ehefrau unterschreibt und durch einen Vertreterzusatz (i.V. oder i.A.) bei der Unterschrift erkenntlich macht, dass er auch für seine Ehefrau Erna Müller handelt.

Die Grundsätze gelten gleichermaßen für die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Unterzeichnet ein alleinstehender Mieter den Mietvertrag und zieht später ein Ehepartner oder Lebenspartner in die Wohnung ein, wird dieser nicht zum Vertragspartner des Vermieters. Allein der Umstand, dass der Mieter Familienangehörige in die Wohnung aufnimmt, macht diese nicht zum Vertragspartner des Vermieters. Im Mietvertrag ergibt sich allenfalls eine Beschränkung daraus, dass der Mietvertrag ursprünglich in Bezug auf eine bestimmte Personenzahl abgeschlossen wurde. Soweit Ehepartner einziehen oder Kinder geboren werden, ergeben sich daraus regelmäßig aber keine Probleme.

2. Unterschrift ohne Vertretungshinweis

Sind im Vertrag Eheleute als Mieter bezeichnet, unterschreibt aber nur einer den Mietvertrag, kann sich das Vertrauen des Vermieters aus dem Gesichtspunkt einer stillschweigenden Vertretung des Nichtunterzeichners ergeben. Voraussetzung ist aber, dass bei den Vertragsverhandlungen hinreichend deutlich geworden ist, dass die Eheleute gemeinsam Mieter werden wollen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Nichtunterzeichner jedenfalls an den Vertragsverhandlungen beteiligt war (LG Marburg WuM 2000, 680; OLG Schleswig GE 1993, 371). In einem Fall des OLG Düsseldorf (WuM 19989, 362) wurde die Stellvertretungsbefugnis deshalb bejaht, weil die Eheleute bereits einen vorhergehenden Mietvertrag für dieselben Räume gemeinsam unterzeichnet hatten.

Allein aus dem Umstand, dass die Eheleute verheiratet sind, ist kein Anhaltspunkt dafür, dass der Mietvertrag ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs sei, zu dessen Abschluss gemäß § 1357 BGB jeder Ehegatte berechtigt ist (LG Berlin GE 2004, 1096).

Ist umgekehrt im Mietvertrag nur ein Ehepartner als Vertragspartei bezeichnet, wird der Vertrag aber von beiden Ehepartnern als Vermieter oder Mieter unterschrieben, wird nur der bezeichnete Ehepartner Vertragspartei. Wollte man dies anders sehen (so LG Schweinfurt WuM 1989, 362), käme dies der

3. Beteiligung eigenständiger Personen (Wohngemeinschaft, WG)

Wollen zwei Personen als Wohngemeinschaft in eine Wohnung einziehen, sollte jeder für sich unterschreiben. Stellvertretung ist zwar möglich und erlaubt, sollte aber im Hinblick auf klare Verhältnisse vermieden werden.

Unterschreibt ein Mieter den Mietvertrag nicht, fehlt es an einer ordnungsgemäßen Annahme des Vertragsangebots des Vermieters. Dann muss der Mietvertrag auf den unterzeichnenden Mieter ausschließlich abgestellt werden. Nur dann kann der Mietvertrag wirksam werden.

Im Verhältnis zum nicht unterzeichnenden Mietinteressenten kann der unterzeichnende Mieter dann einen Untermietvertrag eingehen, zu dessen Abschluss er allerdings der Zustimmung des Vermieters bedarf. Der Untermietvertrag begründet keine vertragliche Beziehung des Untermieters zum Vermieter.

4. Beteiligung eigenständiger Personen (Partnerschaft, Lebensgemeinschaft)

Sind zwei Mieter nicht miteinander verheiratet und leben in einer bloßen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft miteinander zusammen, wenn sie wie eigenständige Person betrachtet. Ohne ausdrückliche Vertretungsbefugnis ist eine nicht berechtigt, den andern rechtsgeschäftlich zu vertreten.

Unterschreibt ein im Mietvertrag bezeichneter Partner den Mietvertrag nicht, muss der Mietvertrag auf die unterzeichnete Person abgeändert werden. Auch hier kommt dann der Abschluss eines Untermietverhältnisses zwischen Hauptmieter und dem nicht unterzeichnenden Mietinteressenten in Betracht.

5. Mit „i.V.“ unterschreiben, „i.A.“ vermeiden

Der Zusatz „i.A.“ ist als Vertretungshinweis problematisch und sollte vermieden werden. Er deutet nämlich in der Regel auf eine bloße Botenstellung hin und nicht auf eine eigene Erklärung aufgrund einer erteilten Vollmacht.

Um sicher zu gehen, sollte also Hans Müller vor seiner Unterschrift für seine Ehefrau also unbedingt den Zusatz „i.V.“ verwenden, auch wenn der BGH einmal entschieden hat, dass bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine natürliche Person auf Mieter- oder Vermieterseite (entsprechend § 164 BGB) dem Vertretungserfordernis konkludent genügend getan sein kann, wenn eine andere Person den Mietvertrag ohne diesen Vertreterzusatz unterschreibt (BGH NJW 2008, 2178).

6. Minderjährige als Vertragspartei

Minderjährige Mietinteressenten können keinen Mietvertrag abschließen. Sie bedürfen immer der Zustimmung ihrer Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Solange die Zustimmung fehlt, ist der Mietvertrag unwirksam. Der Vermieter kann aus dem Vertrag keinerlei Rechte herleiten. Der Mietvertrag wird erst mit der Zustimmung wirksam.

Auch der Abschluss eines Untermietvertrages zwischen dem Hauptmieter und dem minderjährigen Mietinteressenten bedarf der Zustimmung der Eltern.

7. Konsequenzen fehlender Unterschriften

A. Folgen für den Mieter, der den Mietvertrag unterzeichnet

Unterzeichnet ein Mieter den Mietvertrag allein, ist er alleiniger Vertragspartner des Vermieters und allein für die Zahlung der Miete und alle anderen Verpflichtungen verantwortlich. Eine weitere Person wird nur bei wirksamer Vertretungsbefugnis in das Mietverhältnis einbezogen und haftet dann gleichermaßen.

Zieht die nicht unterzeichnende Person dann aus, haben weder Vermieter noch der verbleibende Mieter irgendwelche Ansprüche. Einer Kündigung bedarf es nicht. Der verbleibende Mieter hat allenfalls einen Anspruch, wenn er eine Abrede über die Beteiligung der Miete getroffen hat.

B. Folgen für den Mieter, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet

Wer im Mietvertrag als Mieter bezeichnet ist, ohne diesen zu unterzeichnen, wird nur Vertragspartner des Vermieters, wenn der unterzeichnende Mieter vertretungsberechtigt war. Ohne Unterschrift und ohne Vollmacht wird der nicht unterzeichnende Mieter nicht verpflichtet. Ihm verbleibt die Möglichkeit, mit dem Hauptmieter mit Zustimmung des Vermieters ein Untermietverhältnis zu vereinbaren.

Zieht diese Person aus der Wohnung aus, bleibt sie mietvertraglich nur verpflichtet, wenn sie Vertragspartei geworden ist. Ist sie dieses nicht, kann sie ohne weiteres ausziehen. Einer Kündigung bedarf es nicht.

C. Folgen für den Vermieter

Unterzeichnen nicht alle Mieter den Mietvertrag, trägt der Vermieter das Risiko, dass er im Streitfall nur auf den Unterzeichner zurückgreifen kann. Allein der Umstand, dass eine weitere Person in der Mietwohnung wohnt und den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, macht diese Person nicht zum Vertragspartner. Sie braucht das Mietverhältnis bei Auszug nicht formal zu kündigen.

Zieht diese Person aus der Wohnung dann aus, kann sich der Vermieter nur an den verbleibenden Mieter als Vertragspartei halten. Auch eventuelle Ansprüche aus einem Untermietverhältnis stehen ihm mangels vertraglicher Beziehung nicht zu.

91 Antworten auf "Mietvertrag nicht von allen Mietern unterschrieben"

  • Gerd Groll
    03.12.2013 - 21:55 Antworten

    Der Mieter wohnte vor der Wende bereits inder gleichen Wohnung.(hatte einen DDR Mietvertrag)
    Den BRD Mietvertrag hat er nie unterschrieben.Heute am 1.Dezember ist er ohne Kündigung ausgezogen.
    Kann er sich auf den DDR vertrag berufen?

    • Mietrecht.org
      04.12.2013 - 17:57 Antworten

      Hallo Gerd,

      der Mieter kann sich auf die Regelungen des bestehenden Mietvertrages berufen, worauf auch sonst. Wenn nie ein anderer Mietvertrag abgeschlossen wurde, kam auch kein neuer Vertrag zu Stande. Fragen Sie im Zweifel bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina
    16.01.2014 - 01:54 Antworten

    Der Artikel ist sehr aufschlussreich! Wie verhält es sich jedoch im Falle einer Bürgschaft? Also wenn ein Mietvertrag zwischen einem Vermieter und einem Mieter abgeschlossen wird, wobei beide Parteien unterschreiben, jedoch die Unterschrift des Bürgen fehlt, die ebenfalls im Mietvertrag vorgesehen ist. Ist der Mietvertrag dennoch gültig?

    • Mietrecht.org
      16.01.2014 - 14:45 Antworten

      Hallo Katharina,

      lassen Sie Ihren persönlichen Sachverhalt am besten von einem Anwalt prüfen. Ansonsten in dieser Satz “Unterzeichnet ein Mieter den Mietvertrag allein, ist er alleiniger Vertragspartner des Vermieters und allein für die Zahlung der Miete und alle anderen Verpflichtungen verantwortlich.” auf dem Artikel sicherlich interessant für Sie.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg H.
    23.02.2014 - 17:22 Antworten

    Verstehe ich nicht?

    Wenn ich WG-Mitglied bin und alle Mitbewohner den Vertrag unterzeichnet haben muss ich doch irgendeine Möglichkeit haben auch wieder aus dem Vertrag zu kommen. Also auch wenn sowohl Vermieter (lässt mich nicht aus dem Vertrag) wie auch Mitbewohner (wollen nicht gemeinschaftlich kündigen) mich quasi blockieren. Sonst bleibe ich ja ewig in diesem Vertrag selbst wenn ich schon Jahre nicht mehr in der Wohnung wohne. Da muss es doch eine Lösung geben auch wenn weder Vermieter noch Mitbewohner kooperieren (und auch keine vertragliche Regelung zu Ausscheiden eines Mieters getroffen wurde).

    Bin gespannt auf die Antwort.

    Viele Grüße
    Jörg H.

  • Paul Hernandez
    15.04.2014 - 13:00 Antworten

    Hallo, danke für die Info.

    Wir haben eine Frage:

    Ich habe einen Mietvorvertrag unterschrieben. Meine Frau steht auch auf dem Vorvertrag aber sie hat nicht unterschrieben. Wir wollen den Vorvertrag stornieren. Könnten wir es ohne Schadensersatz von dem Vorvertrag rauskommen.

    Der Vorvertrag ist grundsätzlich ein Blatt, wo steht, dass wir die Wohnung ab X Datum mieten wollen.

    Danke im Voraus,

    Mit freundlichem Gruß,

    Paul

    • Mietrecht.org
      15.04.2014 - 14:10 Antworten

      Hallo Paul,

      ich kann Ihnen nur empfehlen das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und den Mietvorvertrag im Zweifel rechtlich prüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hakan
    01.05.2014 - 11:44 Antworten

    Im letzten Abschnitt steht – folgen für den Vermieter und es wird nur darauf eingegangen, an wen der Vermieter seine Forderungen richten kann.
    Bei mir habe ich den Fall, dass der Mieter im Mieterselbstauskunft (Teil des Vertrages) angegeben hat, alleine einziehen zu wollen und diesen unterschrieben. Mietvertrag läuft auch nur auf ihn.
    Dann zogen jedoch noch seine Ehefrau und 2 Kinder ein.
    Jetzt ist der Ehemann ausgezogen – neue Partnerin – und die Ehefrau mit 2 Kinder sind noch drin und wollen nicht ausziehen….ihre Bonität erlaubt das jedoch nicht.

    Wie bekomme ich nun eine Person (mit 2 Kindern) aus meiner Wohnung, die weder Mieterin ist noch einen Vertrag mit dem Vermieter hat?

  • Dirk S.
    25.11.2014 - 13:49 Antworten

    Ich möchte noch einmal sicherheitshalber genau nachfragen:

    Ist ein Mietvertrag unter folgenden Bedingungen wirksam?:
    Mietvetrag soll zwischen Vermieter und ZWEI Mietern, die eigenständig zu betrachten sind, erfolgen.

    Der Mietvertrag wird jedoch nur von einem Mieter unterschrieben!

    Vielen Dank für die Antwort.
    Dirk S.

    • Mietrecht.org
      25.11.2014 - 14:16 Antworten

      Hallo Dirk,

      Vertragspartner ist der Mieter, der unterschrieben hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Dirk S.
        25.11.2014 - 14:48 Antworten

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Also ungeachtet dessen, ob im Rubrum zwei Vertragspartner (Mieter) aufgeführt sind, wird derjenige Vertragspartner, der unterschrieben hat?

        • Mietrecht.org
          26.11.2014 - 04:37 Antworten

          Hallo Dirk,

          ich kann und darf Sie hier nicht zu Ihren Einzelfall beraten. Wenn Sie Ihren Vertrag prüfen lassen wollen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Sebastian
        10.09.2019 - 15:16 Antworten

        Hallo :)

        Können Sie bitte auf die jeweilige Rechtsgrundlage verweisen?

        Ich finde leider dazu nichts ?!

        Lg Sebastian

  • Maike
    22.12.2014 - 10:32 Antworten

    Hallo zusammen,

    wie sieht das Ganze denn aus, wenn die Mieter einen Mietvertrag unterschreiben (2 Monate vor Mietbeginn), und nach fast 7 Wochen (also bis kurz vor tatsächlichem Mietbeginn) noch keinen vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag zurück erhalten haben?
    Ist dann ein Mietverhältnis zustande gekommen?

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße…

    • Mietrecht.org
      22.12.2014 - 11:58 Antworten

      Hallo Maike,

      lesen Sie im BGB “§ 147 Annahmefrist”. In meinen Augen sind 7 Wochen deutlich zu lange, sodass der Mieter nicht mehr mit der Annahme des Mietvertrages durch den Vermieter rechnen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex F
    15.01.2015 - 02:37 Antworten

    Hallo zusammen,
    Ist es möglich, dass der Vermieter verlangen kann, dass jeder in einer 3er WG (kein partnerschaftliches oder familiäres Verhältnis) einen eigenständigen Mietvertrag für das GANZE Wohnungsobjekt unterzeichnet? Dabei sollen die Mieter unter sich ausmachen, wer wieviel für sein Zimmer zur Gesamtmiete beiträgt. Ist dies möglich, weil normalerweise, wenn der Vermieter jeden Mieter als Gesamtschuldner belangen können möchte, doch alle Parteien EINEN Mietvertrag gemeinsam unterschreiben müssen?

    Liebe Grüße und danke für die Antowort!

    • Mietrecht.org
      15.01.2015 - 13:18 Antworten

      Hallo Alex,

      es ist mir Sicherheit höchst problematisch, wenn der Vermieter mit jedem (WG)Mieter einen Mietvertrag für die gesamte Wohnung schließt (er würde die Wohnung mehrfach vermieten). Damit tun sich Mieter und Vermieter bestimmt keinen Gefallen. Ein Vertrag der von allen Mieter unterzeichnet wird, ist der übliche Weg.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Alex F
        15.01.2015 - 19:18 Antworten

        Dankeschön, wurde letztendlich auch wie von Ihnen vermutet gehandhabt.

  • Manuela Häusler
    25.01.2015 - 09:13 Antworten

    Hallo,
    Meine Lebensgefährtin und ich haben gestern den Vertrag unterzeichnet. Besser gesagt meine Lebensgefährtin hat dies getan. Als sie unser beider Namen hineinschreiben wollte sagte der Vermieter er wolle ihn nur mit einem Vertragspartner ausfüllen.
    Welche Vorteile hat dies für ihn?
    Bzgl. uns sehen wir nur Nachteile.

    Bei der Wohnungsbesichtigung hatte er ausdrücklich gefragt ob wir uns beide als Mieter zeigen wollen. Und auch bei der Selbstauskunft stehen wir als erster und zweiter Mieter fest.
    Können wir uns darauf rechtlich berufen?
    Logischerweise müsste der Vermieter meinen Teil der Selbstauskunft doch vernichten da ich kein Mieter bin oder?

    Weiterhin hat er einfach die Kaltmiete von 750 auf 780 erhöht und eine Kaution von 2000 anstatt von 1500 verlangt.

    Im Standardvertrag steht, dass Untervermietung nicht gestattet ist (folglich dürfte ich meiner Partnerin nichts bezahlen)
    Gibt es einen rechtlich sicheren Weg diesen Untermietvertrag zu machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuela Häusler

    • Mietrecht.org
      27.01.2015 - 08:05 Antworten

      Hallo Manuela,

      für den Vermieter ist es immer besser mehrere Parteien als Mieter zu haben, so hat man bei Schäden und Problemen immer mehrere Ansprechpartner, die auch haften. Wenn es jetzt schon zu Schwierigkeiten kommt, solchen Sie sich überlegen, ob Sie dort überhaupt Mieter werden möchten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Catja
    04.02.2015 - 00:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe ein sehr großes Problem. Im August unterschrieb ich alleine einen Mietvertrag, weil meine Kollegin mit mir zusammenziehen wollte, da es sich bei mir privat anders ergab, bin ich nicht eingezogen, sie wohnte allerdings seit August in der Wohnung, für die ich nur anteilig die Miete beglichen habe. Jetzt zieht sie aus und lässt mich auf den Kosten alleine sitzen. Ich aber habe den Vertrag in dem Glauben unterschrieben, dass sie mit in der Wohnung wohnt. Habe heute schon mit einem Anwalt telefoniert und der meinte, es ist schwierig. Was kann ich tun? Habe noch zwei volle Mieten zu begleichen.

    • Mietrecht.org
      04.02.2015 - 09:16 Antworten

      Hallo Catja,

      ja, es ist schwierig, Sie haften als Mieter gemeinsam und der Vermieter wird sich an den Teil wenden, der im Zweifel die Schulden besser begleichen kann. Haken Sie denFall als Erfahrung ab, das ist mein Tipp.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Catja
        04.02.2015 - 23:29 Antworten

        Hallo.
        Vielen Dank für die Auskunft. Also schmeiße ich das gute Geld dem schlechten nach sozusagen.

  • Anne
    27.02.2015 - 15:39 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage dazu. Ich habe meine Wohnung jetzt gekündigt (Kündigung wird zum 31.5. wirksam). Beim Umzugskisten packen habe ich mir meinen Mietvertrag für die gekündigte Wohnung angeschaut und bemerkt, dass weder der Vermieter noch ich auf meinem Exemplar unterschrieben haben. Es sind allerdings beide Unterschriften auf dem Exemplar vom Vermieter. Hat dies jetzt irgendwelche Auswirkungen?

    Danke und viele Grüße
    Anne

    • Mietrecht.org
      02.03.2015 - 15:19 Antworten

      Hallo Anne,

      grundsätzlich reicht auch ein Exemplar aus, der Vermieter wird schon auf die Vereinbarungen im Mietvertrag achten, schließlich liegt ihm der Vertrag vor.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    28.02.2015 - 20:37 Antworten

    Hallo,
    ich wohne in einer Wohnung, deren Vertrag ich alleine unterschrieben habe. vor kurzem ist mein Freund und Vater unserer Tochter dazugezogen. Nun habe ich mich von ihm getrennt und möchte, dass er auszieht so schnell wie möglich. Er weigert sich allerdings. Im Mietvertrag stehe nur ich als Mieterin. Welche Möglichkeiten habe ich ihn aus der Wohnung zu bekommen?

    • Mietrecht.org
      02.03.2015 - 15:17 Antworten

      Hallo Sandra,

      geben Sie Ihm eine angemessene Frist und verweisen Sie darauf, dass Sie alleine Mieterin sind. Holen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. Schmidt
    30.04.2015 - 08:38 Antworten

    Mietvertrag ohne Unterschrift des Mieters.
    Unter “B” “Folgen für den Mieter, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet” wird mir nicht klar, welche Folgen dies nun wirklich hat ?
    Wenn es nur einen Mieter in der Wohnung gibt und der sich weigert, den Mietvertrag zu unterschreiben ?
    Der Mietvertrag wurde nur vom Vermieter unterschrieben.
    Welche Folgen hat dies für den Mieter und den Vermieter ?

  • jasi
    04.08.2015 - 01:05 Antworten

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn eine Mutter mit ihrer 19 jährigen Tochter eine Wohnung anmietet, die Tochter aber lediglich genannt wird und die Mutter unterschreibt?

    Ist die Tochter nach Auszug aus der Wohnung der Mutter, haftbar zu machen wenn die Mutter Probleme mit dem Vermieter hat??

    Liebe Grüße

  • Julia
    05.01.2016 - 12:09 Antworten

    Hallo,

    wohne in einer WG, nur der Hauptmieter hat unterschrieben. Möchte jetzt ausziehen, aber die anderen haben keinen Nachmieter gefunden. Bin ich verpflichtet den nächsten Monat trotzdem Miete zu zahlen? Habe Ende November bescheid gegeben, dass ich ausziehen möchte, leider ohne schriftlichen Verkehr, hatte wohl zu viel Vertrauen. Und wie ist es mit der Kaution? Müssen die WG-Bewohner mir die Kaution geben oder muss ich mich da an den Vermieter wenden?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      05.01.2016 - 14:04 Antworten

      Hallo Julia,

      Sie müssen prüfen, wer ihr Mietvertragspartner ist, die WG oder der Wohnungsvermieter. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saeideh Wesemann
    28.04.2016 - 13:02 Antworten

    Hallo,

    wir haben als Eheleute einen Mietvertrag unterschrieben. Zu Ende Februar 2016 haben wir das Haus gekündigt. Die Kündigung ist nur von einem Ehepartner unterschrieben. Nun haben wir erfahren, dass der Vermieter davon ausgeht, dass die Ehefrau wohnen bleibt, da sie nicht explizit gekündigt hat. Wir haben jedoch mündlich kommuniziert, dass wir gemeinsam ausziehen. Besteht für mich noch weiter der Mietvertrag oder hätte der Vermieter einen weiteren neuen Vertrag mit mir aufstellen müssen?

    Herzliche Grüße

    • Mietrecht.org
      28.04.2016 - 21:14 Antworten

      Hallo Frau Wesemann,

      genau genommen kann Ihr “alter” Mietvertrag nur mit der Unterschrift aller Mieter gekündigt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patrick
    01.05.2016 - 11:59 Antworten

    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage.
    Meine Frau und ich haben einen 2jahres Vertrag außerordentlich gekündigt.
    Bei Abschluss des Vertrages waren wir noch nicht verheiratet. Nun auf der Kündigung habe ich mit meinem Nachnamen unterschrieben (meine Frau hat den gleichen) mit dem Zusatz Familie xy.
    Wie verhält sich das?Ich habe stellvertretend für meine Frau mit unterschrieben. Nun klagt die Vermieterin. Sie wusste aber bis zur Klage nicht das wir verheiratet sind, da sie seit 7 Monaten jeglichen Kontakt mit uns unterbindet. Dazu kommt noch das in der Klageschrift die Daten von eingegangener Post bei Ihr nachweislich (Einschreiben mit Datum) verkehrt sind. Wir haben mittlerweile 40Interessenten für die Wohnung gestellt. Alle wurden abgelehnt.Oftmals aus Gründen die die Herkunft betreffen. Wie viele müssen wir denn noch stellen?
    Wir haben wirklich alles mögliche in Bewegung gesetzt um einen Nachmieter zu finden und einen Übergabe hin zu bekommen.
    Der Grund des Wechsels ist unser Sohn (6). Wenn wir die Wohnung nicht wechseln würden wäre es eine zusätzliche Belastung von etwa 300€ im Monat und mein Sohn müsste jeden Tag um 5 aufstehen. Erst in den Kindergarten und dann in die Schule. Der wäre schon geschafft, wenn er in der Schule ankommt. Beim Abschluss des Vertrages waren diese Dinge noch nicht abzusehen. Es war knapp ein Jahr vor der Einschulung. Zwischendurch haben sich dann auch einige berufliche Veränderungen ergeben.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Mit besten Grüßen
    Patrick

  • Martin Schumacher
    09.05.2016 - 11:35 Antworten

    Hallo …benötige mal Hilfe…

    habe eine Wohnung an 2 Personen (nicht verheiratet …so zusammenlebend) vermietet. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Jetzt hat die eine Person gekündigt und die andere wollte drin wohnen bleiben. Es ist noch kein neuer Mietvertrag mit dieser einen Person gemacht worden. Jetzt beruft diese sich darauf, weil wir nicht sofort einen neuen Mietvertrag gemacht, das der bestehende für ihn auch keine Gültigkeit hat und will ebenfalls zum 01.06.2016 ausziehen.

    Wie ist die Rechtslage?

  • Marina Müller
    24.06.2016 - 07:57 Antworten

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage…

    Ein Freund möchte den Studienort wechseln und kann beim Besichtigungstermin selber nicht vor Ort sein. Er hat mich gebeten den Mietvertrag für ihn zu unterschreiben.

    Könnte der Vermieter bei einem unwirksamen Vertrag Schadenersatz von mir verlangen? So rein theoretisch?

    Viele Grüße
    Marina

    • Mietrecht.org
      24.06.2016 - 14:29 Antworten

      Hallo Marina,

      ich kann Ihnen nur raten, dass auch der eigentliche Mieter den Mietvertrag unterschreibt. Im Zweifel kann man das auch auf dem Postweg erledigen. Alles andere für m.E. nur zu Problemen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mariano
    13.07.2016 - 18:54 Antworten

    Guten Tag liebes Team,

    mein Fall ist wie folgt.
    Ich bin selbstständig und leider ist es, durch Mittellosigkeit, bei mir in der Vergangenheit immer wieder zum Zahlungsverzug meiner Miete gekommen.
    Nun wurde mir vor 14 Monaten zum ersten Mal fristlos gekündigt, was durch Zahlung unwirksam wurde.
    Nun hat mir mein Vermieter nochmals wegen unregelmäßiger Mietzahlung gekündigt .
    Ich zahlte die Mieten nicht immer zum Anfang des Monats und manchmal auch zwei Monate rückwirkend – je nachdem wie das Geld auf mein Konto einging.
    Das Ärgernis des Vermieters ist verständlich. Leider gab es für mich keine andere Lösung.
    Nun habe ich in Kürze eine Güteverhandlung beim Landgericht.
    Ich habe eine Verteidigung eingereicht in der ich lediglich meine Situation und die Gründe für mein Handeln dargelegt habe. Es sind alle Mietrückstände ausgeglichen und ich habe sogar die nächste Miete im Voraus bezahlt. Was mein Vermieter bzw. sein Anwalt bisher nicht wusste ist, dass meine Frau seit fast drei Jahren auch in der Wohnung lebt. Jetzt schon und es wurde beantragt, uns als Gesamtschuldner zur Räumung zu verurteilen. Die Kündigungen wurden aber nur mir ausgestellt. Der Mietvertrag besteht nur zwischen dem Vermieter und mir. Ist das gesamte Verfahren von der Form her in Ordnung . Besteht noch eine Chance das Schlimmste abzuwenden?

    Ich danke im Voraus – Mariano

  • frances
    02.11.2016 - 11:53 Antworten

    Guten Tag,

    meine Tochter und ihre Freundin haben eine Wohnung gemietet.Meine Tochter will jetzt ausziehen hat auch schon ein Nachmieter gefunden. Kann sie trotzdem in der Wohnung angemeldet bleiben. Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben.

    Ich danke im Voraus

    • Mietrecht.org
      03.11.2016 - 13:40 Antworten

      Hallo Frances,

      wenn Ihre Tochter umzieht, muss Sie sich auch ummelden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie
    05.12.2016 - 11:51 Antworten

    Guten Tag.
    ich habe eine Frage zum Thema Lebenspartner/Mietvertrag.
    Wir sind nicht verheiratet und haben ein gemeinsames Kind.
    Da ich noch keinen Arbeitsvertrag hatte, hat mein Partner den Mietvertrag zunächst unterschrieben (wir sind aber beide genannt).
    Jetzt sind wir gerade eingezogen, und ich möchte den Mietvertrag – zu meiner Absicherung – auch noch unterschreiben. Muss mein Partner da einwilligen, bzw. muss der Vermieter dessen Einverständnis einholen? Könnte mein Partner sich ggfs. dagegen wehren? Hätte der Vermieter einen Nachteil, wenn ich unterschreiben möchte?

    (Ich bin deswegen verunsichert, weil mein Partner schon einige dumme Bemerkungen gemacht hat im Hinblick darauf, dass er mich jederzeit “hinauswerfen” könnte. Finde ich leider nicht witzig.)

    Vielen Dank und herzliche Grüsse!

    Marie

    • Mietrecht.org
      06.12.2016 - 11:10 Antworten

      Hallo Marie,

      der Mietvertrag ist zwischen den Personen entstanden, die den Vertrag unterzeichnet haben. Wenn Sie einen neuen Vertrag oder einen Nachtrag wünschen, müssen m.E. alle Vertragspartner zustimmen. Lassen Sie Ihren Einzelfall bitte bei Bedarf rechtlich bewerten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mietrecht.org
    06.12.2016 - 11:16 Antworten

    Hallo Felix,

    ich bin nicht sicher ob nur Sie alleine Mieter sind oder ob es sich um einem gemeinsamen Mietvertrag handelt.

    Viele Grüße

    Dennis Hundt

  • Felix
    07.12.2016 - 14:28 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!

    Mein erster Versuch einer Frage, wurde gelöscht, aber ich versuche es nochmal :-)

    Fragen zu folgendem Sachverhalt. Meine Ehefrau trennt sich und hat die Absicht bekundet, in eine andere Wohnung zu ziehen. Wir wohnen seit 6 Jahren in der jetzigen, noch gemeinsamen Wohnung zur Miete, aber ich habe den Vertrag alleine unterschrieben, auch nicht zusätzlich i.V. meiner Frau. Es war allerdings klar, dass die ganze Familie einzieht, ist aber nicht schriftlich dokumentiert.

    Meine Fragen:
    1) Ist es nach 6 Jahren noch erheblich, ob meine Frau auch unterschrieben hat, oder wird sie nach einer gewissen Wohnzeit automatisch zur Mitmieterin?
    2) Meine Frau lässt sich sehr viel Zeit bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Habe ich rechtliche Möglichkeiten, Sie innerhalb einer Frist zum Auszug zu zwingen?
    3) Welche Verpflichtung hat meine Frau in Bezug auf die gemeinsame Wohnung gegenüber dem Vermieter und gegenüber mir? Rennovierung, Mietaval, evtl. Schäden etc. und wie lange besteht eine Verpflichtung für die Zukunft? Muss Sie für Ihren Teil kündigen?

    Vielen Dank vorab!

    • Mietrecht.org
      08.12.2016 - 10:37 Antworten

      Hallo Felix,

      Mieter ist derjenige, der den Mietvertrag unterschreibt. Gegenüber dem Vermieter kann kein neuer Vertrag mit weiteren Mietern entstehen, nur weil jemand mit in der Wohnung lebt.

      Ich würde mich an Ihrer Stelle mit dem Thema Untervermietung beschäftigen. Für alle anderen Fragen kann ich Sie leider nur zur individuellen Beratung an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    13.12.2016 - 22:46 Antworten

    Hallo,

    ich habe mit meiner Freundin eine Wohnung gemietet. Der Mietvertrag läuft gemeinsam auf unsere Namen. Aus Zeitgründen habe ich den Mietvertrag bis jetzt nicht unterschrieben. Wir leben seit ein paar Monaten zusammen in der Wohnung. Jetzt will sie raus und mich vor die Türe setzen (Vertrag ist schon von uns beiden gekündigt). Ich habe bisher alles bezahlt. Mieten, Kaution, Einrichtung.
    Ich habe angekündigt, die letzten Mieten nicht mehr zu zahlen. Wenn ich nicht zahle, will sie mich als alleinige Mieterin in ein paar Tagen aus der Wohnung werfen.
    Ist das rechtens? Ich stehe ja auf dem Mietvertrag, nur die Unterschrift fehlt. Wenn ja, wie schnell darf sie mich “rausschmeissen”? Was passiert mit der Kaution, die von meinem Konto überwiesen wurde?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

    Michael

    • Mietrecht.org
      14.12.2016 - 17:41 Antworten

      Hallo Michael,

      Sie sprechen hier rechtliche Fragen an, die vor allem die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer Freundin und weniger das Mietrecht betreffen. Bitte lassen Sie sich ggf. dazu rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea Höcker
    02.02.2017 - 14:47 Antworten

    Hallo,

    beide Ehegatten stehen im Mietvertrag und beide haben unterzeichnet. Nach der Ehescheidung ist der Mann ausgezogen und die Frau in der Wohnung verblieben. Am Mietvertrag wurde nichts korrigiert. Später hat die Frau eine Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen und alleine unterschrieben.
    Haftet der ausgezogene Ex-Ehemann auch noch für die Pflichterfüllung aus dieser Nachtragsvereinbarung?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    LG
    Andrea

  • Wilfried PU
    06.02.2017 - 00:13 Antworten

    Hallo,
    Meine noch Ehefrau und Ich leben noch in der gemeinsam angemieteten Wohnung.Jetzt hat sie die Scheidung eingereicht,und will das Ich ausziehe.Ich habe jetzt im Mietvertrag festgestellt das der Mietvertrag auf meine Frau und mich läuft,aber nur von Mir und nicht von meiner Frau unterschrieben wurde.Wer ist jetzt eigentlich der Mieter der Wohnung?

    Mfg Wilfried

    • Mietrecht.org
      07.02.2017 - 17:39 Antworten

      Hallo Wilfried,

      mit genau diesen Fragen befasst sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eugen
    06.02.2017 - 21:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mir ist etwas unklar.
    So wie ich das verstehe wird der Vertrag laut Punkt 4 unswirksam, sobald der Partner zwar im Mietvertrag als Mieter gelistet ist, diesen aber nicht unterzeichnet.
    Aus den Punkten A und B geht jedoch hervor, dass der Unterzeichner alleiniger Vertragspartner wird, somit also der Vertrag wirksam ist.

    Dies ist bei mir der Fall. Habe ich nun einen wirksamen Vertrag oder muss dieser neu geschlossen werden?

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Eugen

  • Antje
    13.02.2017 - 14:27 Antworten

    Ich stehe alleine im Mietvertrag, den ich vor der Ehe schloss. Nun möchte ich gerne die Wohnung einfach kündigen und Umziehen, da ich mich von meinem Mann trennen möchte. Ich weis, dass er Wohn- & Nutzungsrechte hat. Er ist bis Dato arbeitssuchend und lebt von mir.
    Da ich ihn sehr gut kenne, verbleibt er in der Wohnung, auch wenn ich umgezogen bin und die Wohnung gekündigt habe. Könnte ich ihn dann rausklagen? Weil die Kosten muss ich ja sonst weiter tragen.

    • Mietrecht.org
      14.02.2017 - 08:59 Antworten

      Hallo Antje,

      Sie sollten dafür sorgen, dass Ihr Ex-Mann die Wohnung verlässt, bevor die Kündigungsfrist bei Ihrem Vermieter ausläuft. Alles andere bringt Ihnen nur sehr große Probleme.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nico
    01.03.2017 - 16:02 Antworten

    Guten Tag,

    ich suche nun schon länger nach einer Regelung, die auf mich zutrifft.
    Wie schaut es denn aus, wenn der Nutzungsvertrag (da Wohnungsverein) von meiner damaligen Lebensgefährtin alleine unterzeichnet wurde und ich, da ich damals kurz vor der Insolvenz stand, nicht unterzeichnet habe. Stattdessen haben wir einen Untermietvertrag geschlossen ( Lebensgefährtin und ich).
    Wir sind mittlerweile verheiratet und stehen jetzt vor den Scherben des Glücks. Ist der Mietvertrag beim WV nur gegenüber meiner Ehefrau gültig ? Ist der UNtermietvertrag durch die Eheschließung überhaupt noch gültig oder gar nichtig ?

    Grüße

    Nico

  • Jörrg
    09.03.2017 - 09:58 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin in eine bestehende WG eingezogen. Die Vormieterin hat zum 1.12. gekündigt und ich bin zum 1.12. eingezogen. Der Vermieter will den Mietvertrag nicht auf meine Person anpassen und sagt zudem, ich wäre am 01.03 folgenden Jahres eingezogen (dies hat Betrugshintergründe des Vermieters).

    Wie muss ein WG-Mietvertrag bei Wechsel der Mieter rechtlich angepasst werden? Habe ich das Recht auf einen Mietvertrag mit meinem Namen? Welche Rechte hat ein dazugekommener Mieter in einer bestehenden WG?

    Danke & Gruß Jörg

  • Gabriele
    29.05.2017 - 12:00 Antworten

    Ich habe auch eine Frage und wäre für eine konstruktive Antwort sehr dankbar:

    Eine Mutter und ihre minderjährige Tochter mit Baby (alle leben von Hartz4) werden beide auf Wunsch des Amtes im Mietvertrag als Mieter benannt, den Mietvertrag hat allerdings nur die Mutter – und auch nur einmal – mit ihrem Namen ohne weitere Zusätze (i. V. oder ähnliches) unterschrieben.

    Wer ist nun Vertragspartner gegenüber dem Vermieter? Es geht mir darum dass ich wissen möchte, ob es sich hierbei um einen gemeinsamen Mietvertrag handelt oder ob die Mutter als alleinige Mieterin gilt.

    Vielen Dank.

    • Mietrecht.org
      29.05.2017 - 12:18 Antworten

      Hallo Gabriele,

      Ihre Frage wird im Artikel beantwortet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Irene Demmig
    27.06.2017 - 14:02 Antworten

    Wir haben ein Haus gemietet (4 Pers.), wobei nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat und 3 Personen als Mitbewohner aufgeführt sind. Bisher war in Ihren Kommentaren nichts von irgedwelchen Nachteilen für die Mitbewohner zu lesen, die nicht den Mietvertrag unterzeichnet haben.
    Gibt es Nachteile?

    MfG

  • Katrin Podlich
    20.07.2017 - 12:48 Antworten

    Hallo,

    ich habe da eine Frage. Ich habe nie einen unterschriebenen Mietvertrag von meinem Vermieter erhalten. Also ich habe einen unterschrieben und ihm zugesendet, aber im Gegenzug habe ich nie einen unterschrieben Vertrag erhalten.

    Nun möchte ich aus meinem Mietvertrag raus und mein Vermieter erpresst mich mit der Kaution. Habe ich irgendwelche Rechte?

    Danke für eure Hilfe!

    • Mietrecht.org
      22.07.2017 - 13:00 Antworten

      Hallo Katrin,

      kündigen Sie Ihren Mietvertrag. Wie “erpresst” Sie Ihr Vermieter denn?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Irmgard
    28.09.2017 - 12:29 Antworten

    Mein Freund und ich ziehen nächsten Monat in die erste gemeinsame Wohnung.
    Der Vermieter hat beide Namen und Daten von uns beiden in den Mietvertrag aufgenommen. Nun habe ich gehört, dass allein der Vermieter einen Vorteil hat, wenn wir beide unterschreiben. Es wäre aber für uns von Vorteil, es würde nur einer unterschreiben. Wie sieht es diesbezüglich rechtlich aus?
    Vielen Dank

  • Angela
    09.11.2017 - 12:52 Antworten

    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage.
    Und zwar geht es darum das ich noch kein eigenes Einkommen habe und mein Freund somit den Mietvertrag alleine unterschreiben muss. (Er hat ein festes Einkommen)
    Wäre es dann möglich das ich den Anteil an Miete an meinen Freund gebe und er dann die gesamt Miete an den Vermieter geben kann ?
    Oder besteht der Vermieter darauf das ich mein eigenen Anteil überweise?
    Das kann ich doch sicherlich mit meinem Freund dann besprechen denn die Vermieter bekommen dann ja ihre Miete von einer Person.

  • Cindy
    02.01.2018 - 09:04 Antworten

    Hallo.

    Ich habe vor knapp 3 Jahren den Mietvertrag für meine Wohnung unterschrieben. In die Wohnung bin ich damals allein eingezogen. Vor etwa anderthalb Jahren ist mein Freund bei mir eingezogen. Wir haben dem Vermieter mitgeteilt, dass er ab …. Tag mit in der Wohnung wohnt und er hat es abgesegnet. Nun haben wir eine größere Wohnung gefunden und wollen kündigen. Muss mein Freund die Kündigung unterschreiben oder reicht es wenn ich allein unterschreibe? Es wurde nach Einzug meines Freundes kein neuer Mietvertrag geschlossen. D. h. der Mietvertrag wurde ja eigentlich nur zwischen mir und dem Vermieter geschlossen oder hat die Einzugsmitteilung einen Einfluss darauf?

  • Daniel
    16.05.2018 - 16:15 Antworten

    Guten Tag,
    Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag!

    Ich würde gerne noch einen Fall erfragen.
    Wie sieht es aus wenn in dem Mietvertrag beide Mieter drinstehen, jedoch nur einer (nicht vertretungsberechtigt) unterschrieben hat. Kommt dennoch ein mündlicher Mietvertrag mit dem Mieter der nicht unterschrieben hat zustande?

    • Mietrecht.org
      17.05.2018 - 07:21 Antworten

      Hallo Daniel,

      mit genau dieser Frage befasst sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mark
    08.07.2018 - 10:41 Antworten

    Hallo,

    ich wohne jetzt seit knapp 2 Jahren in einer WG. Wir haben zunächst nur zu zweit hier gewohnt und auch beide unterschrieben. Dann ist vor etwa einem Jahr eine dritte Person hinzugezogen. Vermieter hat neuen Mietvertrag geschickt, wir haben auch unterschrieben und es dann der dritten Person überlassen, ihn auch zu unterschreiben und zurückzuschicken. Nun möchte die dritte Person plötzlich fristlos ausziehen und beruft sich darauf, dass sie ihn offenbar doch nie unterschrieben hat.
    Nach Ihrem Artikel würde ich jetzt meinen, die Person wäre im Recht, was mir aber komplett falsch vorkommt. Immerhin hat sie hier ein Jahr gelebt und auch Miete mitgezahlt und uns in dem Glauben gelassen, alles wäre geregelt. Ist da wirklich nichtmal ein mündlicher Vertrag zustande gekommen?

    • Mietrecht.org
      09.07.2018 - 13:30 Antworten

      Hallo Mark,

      Sie sollten prüfen (lassen) ob in Ihrem Fall nicht ein konkludenter Mietvertrag zustande gekommen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Inga G.
    05.11.2018 - 11:44 Antworten

    Hallo.

    Bei meiner Famielie ist fogendes Problem eingetreten.

    Meiner Oma und meiner Mutter gehört ein Zweifamielien-Haus, welches in 2 Wohn-Einheiten aufgeteilt ist. Eine Einheit bewohnen wir, die andere wird vermietet.

    Zum 01.08.18 sind 2 Erwachsene mit zwei Kindern eingezogen, die in einer Patrnerschaft leben.
    Nun hat er, wegen Trennung, fristgerecht zum 31.01.19 den Mietvertrag gekündugt.
    Es stehen beide Erwachsene als Mieter im Vertrag. Die nun Ex-Partnerin hat den Vertrag allerdings nicht unterscgrieben.
    Muss sie nun ebenfalls zum Kündigungstermin ausziehen oder darf sie wohnen bleiben? Ich muss dabei erwähnen, dass sie Exemplar des Mietvertrages unterschrieben hat. Das Exemplar, das wir Mieter haben aber nicht.

    Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen.

    LG

  • Jansen
    17.05.2019 - 23:09 Antworten

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage zu der ich keine Antwort finde:

    Ein Mieter bewohnt seit 15 Jahren eine Wohnung. Jetzt ist mir aufgefallen, dass der ursprüngliche Mietvertrag nur von den damaligen Eigentümern nicht aber vom jetzigen Mieter unterschrieben wurde.

    Der Mietvertrag ist also ausgefüllt, vom Mieter aber nicht unterschrieben, obwohl er seit Jahren in der Wohnung lebt.

    Frage: besteht ein gültiges Mietverhältnis?

    Besten Dank!

    P. Jansen

    • Mietrecht.org
      19.05.2019 - 07:49 Antworten

      Hallo P. Jansen,

      recherchieren Sie zum Thema konkludenter und/oder mündlicher Mietvertrag. Kurz: es besteht m.E. in jedem Fall ein gültiger Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Koch
    03.09.2020 - 10:14 Antworten

    Sehr geehrte Herr Hundt,
    mir ist etwas unklar.
    So wie ich das verstehe wird der Vertrag laut Punkt 4 unwirksam, wenn der Mitmieter zwar im Mietvertrag als Mieter gelistet ist, diesen aber nicht unterzeichnet hat.
    Aus den Punkten A und B geht jedoch hervor, dass der Unterzeichner alleiniger Vertragspartner wird, somit also der Vertrag wirksam ist.

    Habe ich nun einen wirksamen Vertrag und bin letztlich alleiniger Mietschuldner oder ist der Vertrag unwirksam, weil eine Mieterunterschrift fehlt?
    MFG Koch

    • Mietrecht.org
      07.09.2020 - 09:47 Antworten

      Hallo Frau Koch,

      danke für den Hinweis. Ich habe Punkt geändert, sodass jetzt über Punkt A und B Klarheit entsteht. Lassen Sie Ihren Einzelfall bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Böhm, Markus
    02.01.2022 - 15:16 Antworten

    Hallo,
    vor ca 3 Jahren hat mein Vater (Vermieter) ein Mietvertrag Unterschrieben und den dem Mieter (Migranten, Miete kommt vom Jobcenter, damals gab’s noch ein Betreuer) gegeben, der ebenfalls unterschreiben und dann zurück geben sollte. Den hat er aber bis heute nicht zurück gegeben, mein Vater hat nur ein halben ausgefüllten und nicht unterschriebenen Vertag. Nun wollen wir (inzwischen helfe ich ihm) den Mieter aber Kündigen, da es immer mehr Schäden gibt und trotz schriftliche Mahnungen keine Besserung gibt. Wie können wir dann Kündingen ohne unserseits gültigen Vertrag? Wir wissen noch nicht einmal an wenn wir überhaupt die Kündigung richten sollen. An den Mieter oder ans Jobcenter?

    MfG Markus

    • Mietrecht.org
      03.01.2022 - 09:59 Antworten

      Hallo Markus,

      im Zweifel haben Sie einen konkludenten bzw. mündlichen Mietvertrag abgeschlossen. Ihre Vertragspartner sind die Mieter, nicht das Jobcenter. Wenn sie selbst im Thema Mietrecht nicht so erfahren sind, sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Lassen Sie prüfen, ob eine Kündigung überhaupt möglich ist und wie Sie diese rechtssicher aussprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Stephan
    05.01.2022 - 18:28 Antworten

    Hallo, wie verhält es sich wenn der Mietvertrag von einem alleinstehenden Mieter geschlossen und unterschrieben wurde. Aber später eine Partnerin dazu gekommen ist ihr Name im Mietvertrag ergänzt wurde aber sie diesen nicht unterschrieben hat. Ist sie dann auch gleichgestellte Mieterin oder nicht ?

    Danke für Ihre Antwort.
    Viele Grüße
    Peter Stephan

    • Mietrecht.org
      05.01.2022 - 19:14 Antworten

      Hallo Peter,

      für Ihren Einzelfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Aber wie Sie oben im Artikel gelesen haben, wird nur derjenige Vertragspartner, der den Vertrag unterzeichnet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Peter Stephan
        05.01.2022 - 19:31 Antworten

        Hallo Dennis,

        danke für die schnelle Antwort !!

  • Andrea
    27.01.2022 - 18:32 Antworten

    Guten Tag,
    ich bin in die Wohnung meines Mannes mit eingezogen. Der Mietvertrag läuft nur auf seinen Namen. Er ist psychisch krank und im Moment auch sehr aggressiv. Er will mich aus der Wohnung werfen. Habe ich eine rechtliche Grundlage, dieses zu verhindern? Wir sind verheiratet und ich zahle anteilig Miete an ihn.

    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Andrea

  • Joche
    31.08.2022 - 15:23 Antworten

    Hallo Denis,

    folgender Sachverhalt: Ich wohne in einer WG mit einem Mitbewohner. Wir sind beide Hauptmieter. Der Mietvertrag wurde von uns beiden zum 31.08 ordentlich gekündigt. Beide haben die Kündigung unterschrieben und wir haben ebenfalls eine Kündigungsbestätigung vom Vermieter. Nun hat mein Mitbewohner den Mietvertrag um 1 Monat verlängert – ich wusste nichts davon und habe auch nichts unterschrieben. Von der Vermietung habe ich heute telefonisch erfahren, dass wir beide noch als Mieter eingetragen sind und wir beide haftbar sind. Wie kann der Vermieter einer Vertragsverlängerung zustimmen, wenn es keine Zustimmung von meiner Seite her gibt?

    Danke und freundliche Grüße

    Joche

    • Mietrecht.org
      31.08.2022 - 19:22 Antworten

      Hallo Joche,

      Sie und Ihr Mitmieter haben wirksam gekündigt. Eine Verlängerung kann in meinen Augen nur ein “Neuabschluss” mit Ihrem Mitmieter bedeuten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis
    07.01.2023 - 13:50 Antworten

    Hallo Dennis,

    folgende Situation, meine Ex-Partnerin weigert sich aus der gemeinsam genutzten Wohnung auszuziehen. Ich habe als einziger den Mietvertrag bei Einzug unterschrieben, Ihr Name wird nur als Mitbewohner/nutzer im Mietvertrag vom Vermieter erwähnt, damit klar ist, dass er zwei Personen in der Wohnung akzeptiert. Sie beteiligte sich monatlich immer an der Miete. Jetzt weigert sie sich auszuziehen.

    Ich weiß, dass ich für die Mietzahlung verantwortlich bin, da ich der alleinige Mieter bin im Vertrag und das ist auch ok so, aber was sind meine Möglichkeiten, meine Ex-Partnerin aus der Wohnung zu bekommen? Ich befürchte der nächste Schritt ist, dass sie nicht mehr zahlen wird.

    Habe ich das Recht sie “rauszuwerfen”, nicht wörtlich physisch natürlich, aber rechtlich und dies auch durchzusetzen?

    LG Dennis

  • Sasa
    23.02.2024 - 09:48 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage. Meine Tochter (Azubi 18) will mit ihrem Kumpel ( 19) eine wg Wohnung beziehen. Wir Eltern der Tochter sind Hauptmieter. Da sie erst um 01.ü3 einziehen ist der Untermietvertrag für den Mitbewohner noch nicht unterschrieben. Es existiert noch keiner ,er hat aber seine Sachen bereits in seinem zimmer gestellt.
    Jetzt sagte er ,er könne seine hälftige Mietskaution und Miete ab März nicht bezahlen. Haben wir als Hauptmieter die Möglichkeit ihn vor die Tür zu setzen? Gibt es schon gesetzliche Regelungen für uns ? Über einen Rat ihrerseits wäre ich Ihnen als Hauptmieterin sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      23.02.2024 - 11:27 Antworten

      Hallo Sasa,

      Sie sollten prüfen, ob mit Einzug nicht bereits ein konkludenter Mietvertrag entstanden ist. Ihre Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach dem Gesetz.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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