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Bis wann darf man Staubsaugen – Abends / Sonntags oder Feiertags?

Viele Mieter kommen erst am späten Nachmittag nach Hause und so bleibt für die täglichen Haushaltspflichten oft nur der Abend. So verwundert es in der Regel nicht, wenn man den Nachbarn auch noch nach 20 Uhr Staubsaugen hört.  Doch ist das eigentlich erlaubt? Kann man als Mieter wirklich am späten Abend noch Staubsaugen. Was ist am Wochenende? Ist Staubsaugen an Sonn- und Feiertagen verboten? Darf man während der Ruhezeiten Staubsaugen?

In diesem Artikel wird erklärt, ob man in der Mietwohnung abends und sonntags oder feiertags Staubsaugen darf und was dabei zu beachten sind.

I. Ruhezeiten gelten für jeden Lärm — auch Staubsaugen!

Zu den Ruhezeiten im Haus sowie sonntags und feiertags sind alle Tätigkeiten zu unterlassen, die über Zimmerlautstärke gehen. Das Staubsaugen zählt daher nur dazu, wenn der Staubsaugerlärm über Zimmerlautstärke hinausgeht. Leise Staubsauger, die man nicht außerhalb der Wohnung hört, darf man immer benutzen, denn nicht die Tätigkeit selbst ist verboten, sondern die damit ggf. bedingte Geräuschentwicklung.

Daher gelten die Einschränkungen zu den Ruhezeiten z.B. nur für das (laute) Staubsaugen oder andere Lärmende Tätigkeiten, wie z.B. Bohren, Rasenmähen usw.

Gesetzliche Regelungen zu den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen finden sich in dem sog. Sonn- und Feiertagsgesetz. Meist gibt es außerdem örtliche Bestimmungen  der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, in der sich das Mietshaus befindet. Danach ist sonntags und feiertags immer ganztägig Ruhe zu halten—also von  0:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr nachts. An diesen Tagen sollte man daher generell auf lautes Staubsaugen verzichten. Mehr zur Sonntagsruhe lesen Sie hier: Sonntagsruhe im Mietrecht – Was müssen Mieter wissen?

Im Übrigen sollte man unter der Woche und samstags, die allgemeinen Ruhezeiten laut Mietvertrag und Hausordnung beachten: Oft ist dort eine Mittagsruhe zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr,  sowie eine Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens geregelt. Weitere Einzelheiten dazu welche Ruhezeiten in einer Mietwohnung zu beachten sind, lesen Sie hier: Mittagsruhe im Mietrecht – Von wann bis wann muss Ruhe sein? und Ruhezeiten in der Mietwohnung? Was tun bei Ruhestörungen?

II. Rechtsfolgen bei lautem Staubsaugen zu den Ruhezeiten

Wie bei anderen Ruhestörungen und Lärmbelästigungen gilt auch hier: Beachtet ein Mieter die Ruhezeiten nicht, verletzt er damit seine mietvertragliche Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und verstößt gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag zur Einhaltung der Ruhezeiten (ggf. auch gegen die Hausordnung, wenn eine existiert).

Beides kann zu einer Abmahnung durch den Vermieter und im äußersten Fall zu einer Kündigung führen, wenn man wiederholt und in unzumutbarer Weise Lärm macht. Vorausgesetzt ist dafür natürlich, dass der Vermieter davon erfährt und das passiert meistens durch Beschwerden der Nachbarn wegen Lärmbelästigung, Ruhestörung oder Störung des Hausfriedens. Unter Umständen kann der Vermieter sogar Schadensersatz von dem störenden Mieter verlangen, wenn ein durch diesen gestörter Mieter seine Miete mindern.

Darüber hinaus hat auch der gestört Nachbar selbst einen einklagbaren Unterlassungsanspruch. Fordert der Nachbar einen Mieter zur Ruhe auf und bittet ihn um Unterlassung, sollte man diese  Aufforderung ernst nehmen. Mehr dazu lesen Sie hier: Hausfriedensstörung durch Nachbarn – Was können Mieter tun?

III. Fazit

Kündigt sich kurzfristig Besuch an und will man noch schnell die Wohnung durchsaugen, ist das zwar verständlich, aber dennoch sollte man sonntags, feiertags und während der Ruhezeiten darauf verzichten, wenn der Staubsaugerlärm über die Zimmerlautstärke hinausgeht.  Anderenfalls könnte das  Staubsaugen zu den Ruhezeiten als mietvertraglicher Verstoß gewertet werden, der seitens des Vermieters zur Abmahnung und seitens des benachbarten Mieters zu einem Unterlassungsanspruch führen kann.

2 Antworten auf "Bis wann darf man Staubsaugen – Abends / Sonntags oder Feiertags?"

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