Go to Top

Heizkosten

Heizkostenabrechnung für Einliegerwohnung

Für die Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser muss der Vermieter normalerweise die Vorschriften der Heizkostenverordnung beachten. Die Verordnung hat Gesetzeskraft. Nach der Verordnung muss der Energieverbrauch immer mindestens zu 50 % verbrauchsabhängig für jede einzelne Wohnung abgerechnet werden. Zu diesem Zweck sind alle Heizkörper mit Messeinrichtungen auszurüsten, die eine verbrauchsabhängige Ablesung und Abrechnung ermöglichen. Mieter und Vermieter in einem Zweifamilienwohnhaus können im Mietvertrag aber auch den Verzicht auf die Anwendung …Artikel jetzt weiter lesen

Heizkostenabrechnung: Aufteilung von Grundkosten und Verbrauchskosten

Die Heizkostenverordnung bestimmt die Kostenverteilung der Heizkosten. Sie enthält selbst keine Vorschriften über die Abrechnung der Heizkosten, so dass die Nebenkosten auf der Grundlage der allgemeinen Grundsätze über die Gestaltung einer Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Die Verordnung hat die Energieeinsparung zum Ziel. Lediglich in wenigen Fällen, insbesondere in Zweifamilienwohnhäusern, in denen der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt, können die Parteien vereinbaren, dass die Heizkostenverordnung keine Anwendung findet und auch die Verbrauchskosten …Artikel jetzt weiter lesen