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Kleinreparatur: Türschloss – Wer trägt die Kosten – Mieter oder Vermieter?

Das Türschloss der Wohnungstüre beim Mieter ist kaputt und muss repariert werden. Da stellt sich die Frage, wer die aufkommenden Reparaturkosten zahlen muss?

Fällt die Reparatur eines Türschlosses unter eine im Mietvertrag vereinbarte „Kleinreparaturklausel“ und muss daher vom Mieter getragen werden?

Vorausgesetzt, die Kleinreparaturklausel an sich wurde wirksam vereinbart und hält sich an die inhaltlichen Anforderungen der Rechtsprechung, können Reparaturen an Türschlossern grundsätzlich als „Kleinreparaturen“ abegerechnet werden, da Schlösser Gegenstände sind, die dem häufigen Zugriff durch den Mieter ausgesetzt sind und dieser den Grad der Abnutzung durch seinen Gebrauch mitbestimmen kann. Trotzdem muss im Einzelfall u.U. differenziert werden:

Handelt es sich bei dem Türschloss um das Türschloss der Wohnungstüre des eigenen Mieters?

Die Wohnungseingangstüre bei einem Mehrfamilienhaus z.B. steht oft im Gemeinschaftseigentum mehrerer Wohnungseigentümer und betrifft nicht das einzelne Mietverhältnis, weshalb hierauf die Kleinreparaturklauseln nicht anwendbar sind.

War das Türschloss schon vor Beginn des Mietverhältnisses beschädigt und wird erst während der Mietzeit vom Vermieter repariert?

In diesem Fall ist die Kleinreparaturklausel nicht einschlägig. Der Mieter würde hierdurch nämlich mit seinen Gewährleistungsrechten ausgeschlossen ( BGH, Urteil vom 06.05.1992, Az: VIII ZR 129/91 ).

Belaufen sich die Kosten der Reparatur höchstens bis zur vereinbarten Betragsgrenze in der Kleinreparaturklausel?

Reparaturen an Türschlössern können schnell ins Geld gehen! Hier kommt es dann darauf an, ob die Kosten der Reparatur die in der Kleinreparaturklausel vereinbarte Betragsgrenze überschreiten. Ist dies der Fall, muss der Mieter die Reparaturkosten nicht tragen – auch nicht anteilig.

31 Antworten auf "Kleinreparatur: Türschloss – Wer trägt die Kosten – Mieter oder Vermieter?"

  • Thomas Sochart
    09.02.2016 - 20:11 Antworten

    Meinen Sie Wohnungseingangstüre oder Hauseingangstüre bei einem Mehrfamilienhaus?

    • Mietrecht.org
      10.02.2016 - 04:30 Antworten

      Hallo Thomas,

      die Wohnungseingangstore.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wolfgang Knapp
    20.04.2016 - 13:58 Antworten

    Hallo Dennis,
    ich habe keine Antwort, aber eine sehr ähnliche Frage: Bei uns sind die Schlösser sämtlicher ZIMMERtüren in einem Mietshaus, das wir allein bewohnen, mit Farbe überpinselt. Das bedeutet, das man die Türen zwar normal schließen, aber nicht absperren kann. Der Schlüssel lässt sich nicht umdrehen, weil vermutlich Farbe reingelaufen ist und alles verklebt. Keine Ahnung, was genau die Ursache ist.
    Wir haben das beim Einzug nicht bemerkt.
    Wie sieht es da mit den Kosten für neue Schlösser aus, bzw. die Reparatur der alten?
    ich freue mich über eine Antwort.
    Wolfgang

    • Mietrecht.org
      21.04.2016 - 05:11 Antworten

      Hallo Herr Knapp,

      leider kann ich Ihnen hier keine befriedigende Antwort geben. Der Vermieter wird sich darauf beziehen, dass die Türen alt sind und Sie die Gängigkeit der Schlösser hätten prüfen müssen. Ich würde einfach versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu erreichen. Er trägt die Kosten, Sie bauen ein… sowas in der Art.

      Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • C. Rottwilm
    15.07.2016 - 07:14 Antworten

    Hallo, wie ist es, das komplette Schloss an der Eingangstür ausgetauscht werden musste? Ist das eine Reparatur ,die eventuell vom Mieter zu zahlen ist? Oder ist es ein neues Schloss, das de Vermieter zahlen muss?

  • Hans Dieter Joppen
    29.06.2017 - 14:23 Antworten

    Hallo,

    wie wäre die Rechtslage, wenn ein Zusatzschloss (also zusätzlich zum Zylinderschloß) an der Wohnungstür plötzlich defekt ist (Schlüssel lässt sich unendlich drehen und es öffnet nicht mehr) und man infolgedessen den Schlüsseldienst gerufen hat, damit dieser Zugang zur Wohnung verschafft (Vermieter war zwecks Absprache an dem Tag nicht zu erreichen).
    Wer trägt hier die Kosten für den Schlüsseldienst? Und für den Neueinbau eines Schlosses? Der Vermieter weigert sich nach Gespräch am nächsten Tag und verweist auf meine Haftpflicht-Versicherung.

    Vielen Dank für die Antwort. VG

    Hans Dieter Joppen

    • Martin
      18.02.2019 - 16:21 Antworten

      Hallo Herr Joppen,

      ich bin interessiert zu erfahren, wie Sie das Thema gelöst haben bzw. wie es weiterging.
      Haben Sie Gelegenheit, das kurz darzustellen?

      viele Grüße
      Martin

  • Ludwig Laniewski
    09.01.2018 - 04:46 Antworten

    Hallo,
    Ich habe ein großes Problem und zwar am 5.1.18 Freitag nachmittag konnte Ich die Türe zur meiner Mietswohnung nicht mehr öffnen da der Schlüssel drehte sich ganz rund.Ich stand da im Treppenhaus und überlegte was ich machen soll, entweder zur Polizei gehen und um Rat bitten oder gleich den Schlüsselnotdienst anzurufen.Schliesslich habe Ich mich für den SN-Dienst entschieden und jetzt habe Ich eine Rechnung die Ich nicht alleine bezahlen kann.
    Meine Frage ist wer übernimmt die Kosten, Ich als Mieter oder der Vermieter.
    Ich würde mich freuen eine Antwort von Ihnen zu bekommen.

  • Heiber
    08.06.2018 - 16:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Folgende Frage. Meine Mutter bewohnt mit mehreren Patienten eine Wohngemeinschaft für Demenzpatienten, Diese WG befindet sich in einem Haus mit mehreren Wohngruppen (Wohngemeinschaften), insgesamt sind das 4 Wohngemeinschaften.
    Im Haus ist, verteilt auf die Hauseingangstür, die Eingangstüren zu den einzelnen Wohngemeinschaften, und die Zimmertüren zu den einzelnen Privaträumen der Patienten ein Schließsystem mit mehreren Gruppenschlüsseln installiert.
    Jetzt haben wir festgestellt und auch durch das Pflegepersonal wurde uns der Sachstand so geschildert, dass sich die Eingangstüren zu den einzelnen Wohngruppen nicht mehr ordentlich verschließen, bzw. öffnen lassen. Der jeweilige Schlüssel dreht durch und ein Öffnen der Tür ist nur nach mehrmaligem probieren und mit den “Gewissen Trick” möglich. Dies stellt aus unserer Sicht (Vertretung der Mieterschaft als Auftraggebergemeinschaft) einen groben und sicherheitsrelevanten Mangel dar.
    Ich habe diese Woche die Hausverwaltung und der Vermieter aufgefordert, diesen Mangel umgehend abzustellen.
    Die Hausverwaltung lehnt dieses mit Verweis auf den Mietvertrag und die Kleinreparaturklausel ab.
    Ist dies rechtens?
    Die Reparatur / der Austausch eines u.U. kompletten Schließsystems unterliegt unserer Ansicht nicht der Kleinreparaturklausel, zumal die Mieter keinen Zugriff auf Daten des Schliesystems haben und ein solches auch nur von speziell “zugelassenen” Firmen ausgeführt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frank Heiber

  • Brigitte Beckmann
    08.11.2020 - 22:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich wohne zur Miete in einem Reihenhaus. Das Tūrschloss der Haustür klemmt und ich habe den Vermieter informiert. Dieser meinte, ich müsste die Reparatur, bis 100€ bezahlen. Aber es gibt darüber keine Klausel im Mietvertrag. Auch ist die Wohnzimmertür abgenutzt und hängt leicht. Was mūsste ich bezahlen?

    • Mietrecht.org
      09.11.2020 - 09:39 Antworten

      Hallo Brigitte,

      Keimreparaturen unterliegen engen Beschränkungen und müssen ohnehin nur dann vom Mieter getragen werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nora
    11.01.2021 - 16:41 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    mein Schlüssel zur Eingangstür des Mehrfamilienhauses funktioniert nichtmehr, seitdem diese vor wenigen Tagen repariert wurde. Ich bin laut der Verwaltung wohl die einzige Person mit diesem Problem und soll die Kosten nun selbst tragen, da mir der Schlüssel ja auch runtergefallen sein könnte. Dies war jedoch nie der Fall und der Schlüsse weist auch keine Veränderungen auf. Zumal es sich um einen wirklich robusten Schlüssel handelt. Ist die Hausverwaltung hier im Recht, dass ich die Kosten selbst tragen muss?

    Beste Grüße

    • Mietrecht.org
      12.01.2021 - 14:10 Antworten

      Hallo Nora,

      was genau meinen Sie mit “funktioniert nicht mehr”?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria
    15.01.2021 - 01:15 Antworten

    Hallo! Ich habe auch eine Frage. Bei mir wurde der kleine Schlüssel der Balkontür abgebrochen also ein Teil davon im Schloss geblieben. Die teil habe ich geschafft selber rauszunehmen aber weil ich Angst hatte dass dir Tür zugeht und wir die nicht mehr öffnen können dachte ich ok für Sicherheit muss ich Hilfe holen. Hausverwaltung hat dann einen Gläser aufgetragen und der hat ganz schnell ein neuer Schloss gemacht. Nun bekomme ich überraschenderweise eine Rechnung. 43 Euro und für eine Alleinerziehende Mutter es ist schon viel Geld. Jedenfalls hat mir keiner gesagt dass ich diese Kosten tragen muss sonst würde ich auch darüber nachdenken ob ich so dringend ein Schlüssel für 43 Euro brauche. Hat die Hausverwaltung eigentlich recht, dass die es nicht zahlen? Bzw. wäre es mit Haftpflichtversicherung zu decken? Würde mega dankbar für einen Ratschlag.

    • Mietrecht.org
      15.01.2021 - 10:11 Antworten

      Hallo Maria,

      womit haben Sie gerechnet? Wenn Sie einen Schaden verursachen, dann noch externe Hilfe holen, dann müssen Sie auch mit er Kostenübernahme rechnen. Wer sollte die Kosten sonst tragen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja Herges
    08.03.2021 - 08:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Seit Anfang des Winters lässt sich meine Wohnungstür nur schwer aufsperren und zuschließen. Außerdem funktioniert der Schnapper nicht mehr (also die Tür schließt nur noch, wenn ich absperre, ich kann sie nicht mehr “nur” zuziehen). Dies habe ich der Hausverwaltung mitgeteilt. Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich “wd40” in das Türschloss spritzen soll. Dies habe ich auch gemacht. Der Schlüssel lässt sich jetzt wieder leichter drehen. Allerdings funktioniert der Schnapper immer noch nicht. Die Hausverwaltung sagt, ich muss es reparieren lassen und ich müsste es selber zahlen (Kleinreperaturen). Fällt das wirklich unter Kleinreperaturen oder muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen?

    • Mietrecht.org
      08.03.2021 - 18:59 Antworten

      Hallo Tanja,

      danke für Ihren Beitrag. Mit Ihrer Frage befasst sich er Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • laura
    27.05.2021 - 16:39 Antworten

    Ich muss das Sicherheitsschloss für meine Wohnungstür ersetzen.

    Ich habe noch die Schlüssel. Die Schlüssel funktionieren auch, um die Haustür zu öffnen.

    Mit wie viel Kosten muss ich rechnen?

    • Mietrecht.org
      27.05.2021 - 16:57 Antworten

      Hallo Laura,

      das kann ich Ihnen leider nicht sagen – am besten Sie holen ein Angebot von einem Schlüsseldienst ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Violetta
    30.08.2021 - 20:02 Antworten

    Wir haben einen neuen Schliesszylinder in die Hauseingangstüre online bei einem Fachgeschäft gekauft und zuschicken lassen. Nun lässt sich der Schlüssel kaum noch herausziehen – nach 15 Monaten. Nun sollen wir es einschicken. Lustig, denn was soll ich währenddessen einbauen? Wie wäre der korrekte Ablauf bei einer solchen Reklamation? Oder soll man lieber sofort ein Neues kaufen?

  • Heiderose Munzinger
    01.07.2022 - 08:27 Antworten

    Frage meine Mietpartei, hat nach zwei Jahren Mietzeit jetzt als Reklamation angemeldet, dass in einem der Bäder das Türschloss komplett herausgerissen ist. Sie behaupten dies wäre bereits beim Einzug so gewesen. Die stimmt natürlich nicht. Auszugsprotokoll der Vormieter und Einzugsprotokoll der jetzigen Mieter von Zeugen und Mieter unterschrieben.Alles aufgeführt aber keine kaputtes Schloß!!!!
    Der Schreiner der vor 5 Jahren alle Türen eingebaut hat,
    hat mir erklärt dieses Türschloß ist mit ganz grober Gewalt kaputt gemacht worden.
    Wer muss zahlen?? Kosten des Schadens und die folgende Reparatur 400 €. (muß komplett ein Teil der Türe ausgeschnitten werden und neu eingesetzt)

    • Mietrecht.org
      04.07.2022 - 07:08 Antworten

      Hallo Heiderose,

      das Übergabeprotokoll hat bindende Wirkung und somit liegt der Schaden ganz klar auf Seiten der Mieter. Diese müssen den Schaden auch wieder beseitigen bzw. die Beseitigung bezahlen.

      Hier eine Hilfe für Sie: Mängel trotz Übergabeprotokoll – Wer trägt die Kosten?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna
    15.02.2023 - 15:40 Antworten

    Guten Tag,
    bei unserem Büro lässt sich der Schlüssel nur noch einmal umdrehen. Das zweite Mal ist nicht möglich. Es hat den Anschein, dass es klemmt. Auf Mitteilung an die Hausverwaltung kam eine Rechnung zum Austausch des Schließzylinders (=350 EUR), welchen wir im Rahmen der Schönheitsreparaturen übernehmen sollen. Der Mietvertrag ist älteren Datums und beinhaltet folgende Vereinbarung: im Inneren des Mietgegenstandes anfallende Schönheitsreparaturen trägt der Mieter bis 3 % des Jahresnettomietwertes (=350 EUR). Fällt der Austausch unter die Schönheitsreparaturen und ist unsere Sache?

  • Martin Bösel
    28.06.2023 - 10:37 Antworten

    Guten Tag,
    mir ist die Spitze des Briefkastenschlüssels im Schloss abgebrochen. Die Spitze steckt noch drin und lässt sich nicht entfernen. Da es beim normalen Rausziehen des Schlüssels aus dem Schloss passierte und die Spitze abbrach, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine normale Abnutzung (Materialermüdung) der Mietsache. Der Briefkasten ist auf, aber das Schloss lässt sich nicht mehr drehen.

    Ich habe den Schaden dem Vermieter gemeldet mit der Bitte, den Briefkasten reparieren zu lassen. Dieser lehnt allerdings mit Verweis auf die im Mietvertrag enthaltene Kleinreparaturklausel ab. Darin werden zwar “Fenster- und Türverschlüsse”, nicht jedoch abgebrochene Schlüssel bzw. der Briefkasten erwähnt.

    Meine Recherche im Netz ergab keine klare Antwort, ob dies rechtens ist. Zwar geht solch eine Reparatur nach dem Urteil des Amtsgerichts Halle/Saale (Az.: 93 C 4044/08) vom Grundsatz her zu Lasten des Vermieters, allerdings kann hier auch die Kleinreparatur-Klausel greifen.
    Auf einer anderen Website fand ich wiederum, dass diese nicht gilt, wenn es sich beim Schaden um eine normale Abnutzung handelt. Hier gilt § 538 BGB:

    Meine Frage lautet nun, ob bei einem defekten Schloss aufgrund eines gebrochenen Briefkastenschlüssels sehr wahrscheinlich aufgrund von Materialermüdung immer der Vermieter bezahlen muss, oder er mittels der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag die Kosten auf mich als Mieter abwälzen darf.

    Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      28.06.2023 - 10:55 Antworten

      Hallo Martin,

      aus Vermietersicht ist es wahrscheinlich schwer vorstellbar, dass die Schlüsselspitze einfach so – aufgrund eines Materialfehlers – abgebrochen ist. Ihr Vermieter wird eine Fehlbenutzung vermuten. Ehrlich gesagt würde ich mich wegen dieser “Kleinigkeit” auch nicht mit dem Vermieter streiten. Ein Briefkastenschloss gibt es für wenige Euro im Baumarkt oder auch online zu bestellen. Der Austausch ist auch für Laien möglich.

      Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesem Kommentar helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Bösel
    28.06.2023 - 11:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Dass Schlüssel i. d. R. wegen Materialermüdung abbrechen und nicht wegen einer Fehlbenutzung hat ja schon das Amtsgericht Halle festgestellt. Dass es im meinem Fall die Spitze, also die schwächste Stelle des Schlüssels ist, macht die Sache noch plausibler. Gemäß dem Urteil müsste mein Vermieter mir auch die Fehlbenutzung nachweisen, bevor er deshalb die Kosten auf mich abwälzen kann.

    Ich habe schon verschiedene Schlüsseldienste angefragt und eine Reparatur mit einem neuen Schloss, das wahrscheinlich notwendig wird, wird bei 85 bis 100 € liegen. Deshalb handelt es sich auch um keinen Bagatellschaden. Ein fachmännisches Austauschen des Schlosses ist mir als Laien nicht möglich und könnte ggf. später erneut zu Problemen mit dem Vermieter führen, falls er dies dann bemängeln sollte.

    Deshalb wäre ich für eine Einschätzung Ihrerseits, ob in einem solchen Fall die Kleinreparaturklausel greift oder nicht, sehr dankbar.

    Beste Grüße

    • Mietrecht.org
      28.06.2023 - 14:01 Antworten

      Hallo Martin,

      klar, auch der kleinste Handwerkereinsatz kostet heute schon um die 100 Euro. Alleine wegen des Stundensatzes und der Anfahrt. Das wäre unvermeidlich. Schauen Sie mal hier, in diesem Artikel geht es um die Kleinreparatur an einem Briefkasten: https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-briefkasten/

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chandra Vamshi Paladi
    22.03.2024 - 12:34 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage und muss etwas klären.

    Ich wohne in einem gemieteten Haus und mein Kind ist 1,5 Jahre alt (ungefähr). Mein Freund hat uns im Haus besucht und während seines Aufenthalts nahm mein Freund mein Kind mit in den Waschraum und schloss die Tür. Der Schließmechanismus der Tür hat versagt und ich habe die Hilfe meines Hausmeister in Anspruch genommen, um das Schloss zu öffnen. Er hat das Schloss aufgebrochen und dabei wurde die Waschraumtür und der Türrahmen leicht beschädigt.

    Mein Grundstückseigentümer sagt, ich müsse die gesamten Kosten für die Reparatur der Tür und des Rahmens tragen.

    Wer hat die Kosten rechtlich zu tragen?

    • Mietrecht.org
      22.03.2024 - 14:34 Antworten

      Hallo Chandra,

      ich kann die Lage rechtlich leider nicht ein ordnen. Tut mir leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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