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Mängel trotz Übergabeprotokoll – Wer trägt die Kosten?

Mancher Vermieter betrachtet die Mietkaution offensichtlich als zusätzliche Einnahmequelle. Endet das Mietverhältnis, wird die Kaution mit der Begründung einbehalten, die Wohnung sei beschädigt und müsse vom Vermieter renoviert werden.

Besonders ärgerlich für den Mieter ist die Situation dann, wenn er ein Übergabeprotokoll unterzeichnet hat, in dem die vom Vermieter behaupteten Mängel überhaupt nicht erwähnt wurden. Dabei ist die Rechtslage klar.

In diesem Artikel zeigen wir, wie Mieter und Vermieter sich bei Mängel in der Wohnung (nach der Übergabe und Erstellung eines Übergabeprotokolls) richtig verhalten.

1. Mängel trotz Übergabeprotokoll

Endet das Mietverhältnis, sollten Vermieter und Mieter gleichermaßen daran interessiert sein, bei der Übergabe der Wohnung möglichst persönlich anwesend zu sein und ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Zwar ist der Mieter nicht verpflichtet ein solches Protokoll zu unterzeichnen, im Regelfall ist es ihm aber dennoch anzuraten.

Ein Übergabeprotokoll (Abnahmeprotokoll) stellt rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis dar. Es dokumentiert und bestätigt, dass die Wohnung in einem bestimmten Zustand vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben wurde. Damit wird Klarheit über das Aussehen der Räumlichkeiten geschaffen. Das Übergabeprotokoll führt zum Ausschluss späterer Einwendungen beider Parteien. Es wirkt insoweit „negativ“, als alles, was nicht erwähnt wurde, nicht existent ist.

2. Vermieter ist für Mängel beweispflichtig

Bei der rechtlichen Bewertung ist davon auszugehen, dass der Vermieter eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Mieter beweisen muss. Er muss also darlegen und beweisen, dass der Mieter die Mietsache während seiner Mietzeit verändert oder verschlechtert hat. Dazu muss der Vermieter in einem eventuellen Gerichtsverfahren präzise beschreiben und darlegen, welche Veränderung oder welche Verschlechterung tatsächlich eingetreten ist (OLG Düsseldorf DWW 1988, 251; OLG Hamm ZMR 1988, 300).

Leichter nachvollziehbar ist die gleich zu beurteilende Situation bei der Übergabe der Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss beweisen, dass er die Mietsache unbeschädigt und vertragsgemäß übergeben hat. Dazu erstellen die Parteien regelmäßig ein Übergabeprotokoll. Der Sinn und Zweck eines solchen Übergabeprotokolls besteht darin, dass es den Zustand der Mietsache beweissicher dokumentiert (BGH NJW 1983, 446).

Gleichermaßen muss der Vermieter bei Rücknahme der Wohnung beweisen, dass die Mietsache beschädigt war. Ist streitig, ob der Schaden bei der Rückgabe bereits vorhanden war oder danach entstanden ist, muss der Vermieter beweisen, dass der Schaden bei Rückgabe vorhanden war (LG Detmold WM 1990, 290). Diesen Beweis kann er durch ein Übergabeprotokoll führen.

3. Details machen das Übergabeprotokoll beweissicher

Um den Beweiswert eines Übergabeprotokolls zu gewährleisten, muss der Vermieter den Zustand der Wohnung genau beschreiben. Allgemeine oder bloße wertende Darstellungen: „Wohnung befindet sich im vertragswidrigen / nicht ordnungsgemäßen / beanstandungswürdigem“ Zustand, sind völlig unzureichend. Auch Begriffe ohne konkreten Bedeutungsinhalt: „Wohnzimmer ist verschmutzt; Küchenzeile ist beschädigt“ genügen nicht.

Im Idealfall beschreibt der Vermieter im Übergabeprotokoll den Zustand und das Aussehen eines jeden Raumes, den er beanstanden möchte exakt: „Im Wohnzimmer sind an der Wand über dem Fenster Beschädigungen des Gipsverputzes festzustellen, von denen sich 3 Furchen über jeweils 20 cm und einer Tiefe von mindestens 3 cm erstrecken“ oder „Im Badezimmer sind die Fliesen + Angabe einer Fläche oder Anzahl – mit schwarzer Farbe übermalt“.

Es nützt dem Vermieter auch nichts, beim Gericht eine Beweisaufnahme zu beantragen, um den konkreten Zustand feststellen zu lassen. Darin liegt ein unzulässiger Ausforschungsbeweis, der den Vermieter nicht von seiner konkreten Nachweispflicht befreit (LG Berlin GE 1994, 1119).

Das Übergabeprotokoll sollte auch den genauen Tag und die Uhrzeit der Übergabe festhalten sowie die Personen bezeichnen, die bei der Besichtigung zugegen waren.

Idealerweise werden die festgestellten Mängel auch fotografiert. Hilfreich ist es, wenn neutrale Zeugen zugegen sind.

4. Übergabeprotokoll sollte auch Mängelbeseitigungspflicht feststellen

Dem Protokoll sollte auch entnehmen sein, welche Maßnahmen der Mieter zur Schadensbeseitigung vorzunehmen hat. Unzureichend ist die Feststellung: „Die Wände im Schlafzimmer müssen neu tapeziert werden“. Besser ist: „Die Tapeten im Schlafzimmer lösen sich an mehreren Stellen ab. In der rechten hinteren Ecke fehlt ein Tapetenstück in der Größe 30 x 40 cm. Deshalb muss das gesamte Zimmer neu tapeziert (Raufaser …) werden.“

Das Protokoll solle nicht lediglich eine Zustandsbeschreibung darstellen. Im Idealfall unterschreibt der Mieter das Protokoll und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die bezeichneten Mängel innerhalb einer vereinbarten Frist tatsächlich beseitigen wird. In diesem Fall erklärt der Mieter ein Schuldanerkenntnis mit der Konsequenz, dass er keine Einwendungen tatsächlicher oder rechtlicher Art mehr vortragen kann, die er bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses kannte oder hätte kennen müssen.

5. Übergabeprotokoll schafft Rechtssicherheit

Bestätigen Vermieter und Mieter mit ihrer Unterschrift, dass das Übergabeprotokoll den Zustand der Wohnung zutreffend und abschließend beschreibt, kann keine Partei im Nachhinein Einwendungen erheben. Der Vermieter kann nicht mehr behaupten, dass die Mietsache über die festgestellten oder eben nicht festgestellten Mängel bei Übergabe beschädigt gewesen sei. Der Vermieter kann den Mieter also nur für solche Schäden verantwortlich machen, die er im Protokoll vermerkt hat.

Umgekehrt muss sich der Mieter an den im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mängeln festhalten lassen und kann im Nachhinein nicht mehr behaupten, dass die festgestellten Mängel tatsächlich nicht vorgelegen haben.

Eine Ausnahme ist allenfalls für solche Schäden denkbar, die bei Übergabe nicht erkennbar waren. Für die Miete von Gewerberäumen hat der BGH festgestellt, dass es für die Erkennbarkeit auf die Einschätzung eines Fachmanns ankomme (BGH NJW 1983, 446). Dann muss der Vermieter einen Fachmann beiziehen, um auch verdeckte Schäden festzustellen. Tut er dies nicht, geht es zu seinen Lasten, wenn er Schäden übersieht. Im Bereich der Wohnraummiete ist die Beiziehung eines Fachmanns aber unüblich.

Kann der Vermieter deshalb beispielsweise wegen einer übernommenen Möblierung oder wegen Einbauten Wände, Decken oder Fußböden nicht besichtigen und dadurch verdeckte Schäden feststellen, sollte er sich im Übergabeprotokoll vorbehalten, den Mieter diesbezüglich noch in die Verantwortung zu nehmen. Jedenfalls ist der Vermieter insoweit nicht verpflichtet, auf Ansprüche zu verzichten. Hat er im Übergabeprotokoll keinen Vorbehalt erklärt, dürfte er Schwierigkeit haben, im Nachhinein zu behaupten und zu beweisen, dass er verdeckte Mängel übersehen habe.

Günstiger ist Situation für den Vermieter dann, wenn er nachweisen kann, dass der Mieter einen Mangel kannte und ihn bewusst, also arglistig verschwiegen hat. Dann kann er seine Erklärung im Schuldanerkenntnis wegen Irrtums anfechten und den Mieter nachträglich haftbar machen.

Oft wird das Problem in der Praxis auf den Nachmieter verlagert. Dieser übernimmt die Wohnung regelmäßig so, wie er sie vorfindet und unterzeichnet diesbezüglich ein Übergabeprotokoll. Sofern er wegen eventuell versteckter Mängel keinen Vorbehalt macht, riskiert er, vom Vermieter dafür in die Verantwortung genommen zu werden, sofern sich bei seinem Auszug die Mängel offenbaren. Insbesondere gilt dies für die Durchführung von Schönheitsreparaturen.

6. Übergabe durch Beauftragte ist Vermieterrisiko

Ein Risiko kann für den Vermieter darin bestehen, dass er beispielsweise einen Hausverwalter oder einen Makler damit beauftragt, die Wohnung von dem Mieter zu übernehmen und ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Da dessen Verhalten dem Vermieter zugerechnet wird, trägt der Vermieter auch das Risiko, wenn die beauftragte Person das Übergabeprotokoll nachlässig erstellt. Dann kann der Vermieter den Mieter nicht mehr in Anspruch nehmen. Ihm bleibt nur, die beauftragte Person auf Schadensersatz zu belangen (LG Hamburg ZMR 1999, 406).

7. Fazit

Ein sorgsam erstelltes Übergabeprotokoll schafft für beide Seiten Rechtssicherheit. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen. Sofern kein Vorbehalt gemacht wurde, kann der Vermieter den Mieter nicht für nachträglich entdeckte Mängel in Anspruch nehmen. Umgekehrt ist der Mieter gut beraten, bei der Übernahme einer Wohnung ein detailliertes und sorgfältiges Übernahmeprotokoll zu erstellen und sich vorzubehalten, eventuell verdeckte Mängel nachträglich anzuzeigen und zu beanstanden.

Weigert sich der Vermieter mit Hinweis auf nachträglich entdeckte Mängel, die Kaution zu erstatten, kann ihn der Mieter zunächst darauf hinweisen, dass die nachträglich entdeckten Mängel mit der Protokollierung der Übergabe ausgeschlossen sind. Weigert sich der Vermieter dann immer noch, müsste ihn der Mieter auf Rückzahlung der Kaution letztlich verklagen.

340 Antworten auf "Mängel trotz Übergabeprotokoll – Wer trägt die Kosten?"

  • Nina Dorn
    09.07.2015 - 10:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Wohnungsabnahme erfolgte vom Makler und Mieter.

    Lt. Makler war die Abnahme ein Fiasko (Mieter laut schreiend weil der Hausmeister nicht persönlich da war um den Stromzähler abzulesen usw.)

    Der Makler hat ein Abnahmeprotokoll erstellt und es “ordnungsgemäß abgenommen” unterzeichnen lassen. Ein Tag später erfolgt vom Makler eine E-Mail mit dem Abnahmebericht. Da steht u. a. drin, dass die Küche und der Abstellraum vom Mieter gestrichen wurde – bloß wie! – teilweise sind die Tapeten bis über die Sockelleisten und auf die Fensterbänke geklebt, die Farbe läuft über die Sockelleisten und teilweise sind die Türrahmen mit Farbe verschmiert. Ebenso sind überwiegend die Steckdosen mit Farbe über pinselt. Beim weiteren durchgehen der Wohnung hat er noch festgestellt, das die Treppe stark verschmutzt ist, offensichtlich wurde die nicht gereinigt.
    (Fotos wurden beigefügt)

    Das Übergabeprotokoll vom 26.06.15 hat er uns zugeschickt. Die Mängel aus seiner Mail vom 27.06.15 hat er nachträglich ergänzt.

    Wie verhalte ich mich nun? Wer übernimmt nun die Kosten, von der Fachfirma die die Malerarbeiten ausgebessert haben. Die Fachfirma wurde beauftragt, da der Mieter nach Fristsetzung mit der Behebung der Mängel nicht nach gekommen ist.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

    Nina Dorn

    • Mietrecht.org
      09.07.2015 - 20:28 Antworten

      Hallo Nina,

      ich weiss leider bei Ihrem Fall nicht genau wer was im Protokoll festgehalten hat. Wenn ein beauftragter Makler die Wohnung für Sie als Vermieterin mangelfrei abnimmt – ist der Mieter in meinen Augen fein raus. Sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tugce
        01.08.2017 - 17:44 Antworten

        Guten Tag , ich hatte gestern eine Wohnungsrückgabe. Die Wohnung war verstaubt und Badewanne war fleckig.Ausgetrocknete Flecken vom shampoo. Es ist eine 50 Quadratmeter Wohnung.ich habe es nicht richtig sauber gemacht und die Badewanne übersehen. Kann die Hausverwaltung meine Kaution behalten desswegen? Mit freundlichen Grüßen dagdogan

        • Mietrecht.org
          01.08.2017 - 19:55 Antworten

          Hallo Tugce,

          ich würde an Ihre Stelle anbieten, die Reinigung nachzuholen. Ansonsten kann sicherlich ein angemessener / kleiner Teil der Kaution für die Reinigung einbehalten werden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

        • Silvia
          02.10.2024 - 17:35 Antworten

          Guten Tag,
          Ich bin vor 1 Monat aus meiner Wohnung ausgezogen. Meine Vermieter waren nicht zur Wohnungsübergabe da. Meine Vermieterin meldete sich und meinte ich soll noch in Küche und Bad streichen. Die Küche sei nicht ordentlich geputzt gewesen (oben auf den Schränken), der Backofen sei nicht nach ihrem Geschmack geputzt. Diesen habe ich vorher geschrupt (1fleck geht leider nicht raus). Im Bad sind kalkflecken behauptet sie und das habe ich definitiv geputzt. Die Klopapier Halterung hängt noch und soll entfernt werden, das vorher besprochen war das es hängen bleiben kann.
          Ich habe den Standard Mietvertrag (grün) da steht drin das man nach 5 Jahren Schönheitsreparaturen machen müsste, ich bin allerdings nach 4 ausgezogen. Die Dübel Löcher habe ich zu gemacht. Vor 4 Jahren wurde das Mietobjekt ohne Beanstandungen übergeben.
          Kann meine alter Vermieterin darauf bestehen, daß ich noch streiche? Da sie der Meinung ist da ich die Wohnung neu bezogen habe. Und sie soviel Geld rein gesteckt haben.

      • Na Al We
        29.06.2021 - 23:15 Antworten

        Hallo,

        als erstes möchte ich anmerken, dass dies ein sehr aufschlussreicher Text ist.
        Wir haben aktuell das Problem, das die Vermieterin nicht zu einer Abnahme der Wohnung bereit war. Wir haben mit einer Unparteiischen Person eine Abnahme gemacht und diese dee Vermieterin vorgelegt. Nach ca. 2 Wochen ist sie mit den ersten Schäden gekommen und wöchentlich werden es immer mehr. Mittlerweile will sie rund 2500 Euro und zwingt uns regelrecht dazu, Meldung an die Haftpflicht zu machen. Dagegen weigeren wir uns. Wir haben Beweisse, dass die angesprochenen Schäden bereits vor Einzug bestanden. Aber dies ist der Vermieterin egal. Haben sie einen Tipp, wie wir uns verhalten können?Danke

    • Markus Heuschkel
      04.02.2019 - 15:18 Antworten

      Hallo Herr Hundt,

      wie haben am 31.01.19 unsere Wohnung abgegeben, wobei der Vermieter ein Übergabeprotokoll für unnötig hielt und somit auch nichts fixiert wurde. Die geleistete Kaution i.H.v 500€ wollte er zu einem Teil von 350€ zurückzahlen und den Rest für die Nebenkostenabrechnung zurückhalten. Wir haben allerdings jedes Jahr eine Gutschrift bekommen, und es ist uns auch bewusst, dass er für diesen Zweck die Kaution nicht zurückhalten darf. Im Nachgang hat er nun festgestellt, dass eine Zimmertüre verzogen ist und er diese jetzt auf unsere Kosten richten lässt. Wie schätzen Sie die Situation ein?

      Beste Grüße, Markus Heuschkel

      • Elena
        09.11.2021 - 18:52 Antworten

        Hallo,
        Ich habe eine Frage. Bei uns wurde am 04.11 ein Übergabeprotokoll gemacht. Im Protokoll steht nur, dass wir einen neuen Türgriff für den Balkon übernehmen müssen. Aber bei uns war ein Wasserhahn locker. Das haben wir dem Vermieter auch gesagt. Noch am 04.11 abends, sagte er, dass der Wasserhahn kaputt ist. Jetzt am 08.11 schickt er uns eine Rechnung und hat die Kosten schon von unserer Kaution abgezogen. Hat er ein Recht dazu ?

        • Mietrecht.org
          10.11.2021 - 08:12 Antworten

          Hallo Elena,

          verweisen Sie auf das bindende Übergabeprotokoll.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Petra Klein
        13.03.2024 - 11:36 Antworten

        Hallo,

        ich habe eine Mieter vor Auszug gebeten den veschädigten Parkett bei der Versicherung zu melden. Das ist leider nicht geschehen. Bei Auszug und bei Übergabeprotokoll hat sich der Parkett verschlechtert. Der Boden wurde leider nicht richtig gepflegt.
        Ich habe es im Übergabeprotokoll festgehalten und wurde von den Mietern unterschrieben. Nach weiteren Druck haben Sie es der Versicherung gemeldet und nun kann ich 6 bis 8 Wochen warten wie es weitergeht.
        Ich kann die Wohnung nicht weitervermieten, da ich keinen Einzugstermin und keinen Mietvertrag abschließen kann.
        Kann ich mir selber einen Handwerker bestellen , der den Parkett richtet und die Rechnung an die Versicherung weiterleite oder von der Kaution abziehen.
        Die Mieter hatten fast 5 Monate Zeit den Schaden zu beheben.

        • Mietrecht.org
          14.03.2024 - 11:40 Antworten

          Hallo Petra,

          ich weiß leider nicht, was für ein Schaden vorliegt. Es kann aber durchaus sein, dass es mit “Kanonen auf Spatzen geschossen” ist, die Wohnung nicht neu zu vermieten und abzuwarten. Das würde ich tendenziell nicht empfehlen. Ein Parkettboden kann auch nachdem der Nachmieter eingezogen ist instandgesetzt werden. Unschön, aber möglich.

          Sie sind überhaupt nicht an die Versicherung gebunden, Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Mieter. Wie der Mieter seine Kosten reguliert oder ob der für die Kosten selber aufkommt, ist seine Sache.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

    • Adil Bunn
      27.06.2019 - 13:25 Antworten

      Sehr geehrter Herr Hundt,

      Wir haben eine Wohnung in Berlin gemietet und das Wohnungsübergabe unterschrieben.
      Am selben Tag (ein paar Stunden später) entdeckten wir Kratzer auf dem Holzboden.
      Wir haben den Besitzer noch am selben Tag mit Fotos informiert, aber er sagte, dass wir verantwortlich sind, seit wir das Wohnungsübergabe unterzeichnet haben.

      Gibt es einen Rat oder irgendetwas, was wir tun könnten? Der Besitzer ist unehrlich und es könnte uns viel Geld kosten, um es zu reparieren.

      Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

      • Mietrecht.org
        27.06.2019 - 20:21 Antworten

        Hallo Adil,

        die Situation ist schwierig, der Vermieter kann nun behaupten, dass Sie den Kratzer verursacht haben. Sie können das Gegenteil leider nicht beweisen. Bei der Übergabe sollten Mieter und Vermieter sehr aufmerksam sein.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

    • Elke
      07.06.2020 - 20:13 Antworten

      Bei mir kam der Vermieter, obwohl telefonisch von ihm bestätigt, nicht.
      Er schickte den Gärtner, ich war fassungslos. Dieser besagte Herr ging ins WZ, drehte sich im Kreis und meinte, er kann die Wohnung nicht abnehmen, da nicht frisch gestrichen.
      Habe vor 2 Jahren die Wohnung unrenoviert übernommen, habe alles frisch gestrichen Und jetzt so etwas.
      Wohnungsschlüssel wurden mir aber sofort abgenommen!
      Kann mir jemand etwas dazu sagen?

  • Maria Lörich
    28.07.2015 - 14:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir haben beim Einzug kein Abnahme Protokoll verfasst. Je länger wir in der Wohnung wohnen, desto mehr Makel und Defekte fallen uns auf und wir fürchten, dass der Vermieter nach dem Auszug die Kaution einbehält. Wie ist die Rechtslage in dem Fall das gar kein Protokoll erstellt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen
    Maria Lörich

    • Mietrecht.org
      28.07.2015 - 18:10 Antworten

      Hallo Maria,

      schade das Sie die Mängel nicht erfasst haben – der Vermieter wird nun logischerweise von Mangelfreiheit ausgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa Krutko
    31.08.2015 - 15:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hoffe Sie können uns weiter helfen.

    Wir sind Ende Mai aus unserer ehemaligen Mietwohnung ausgezogen und es wurde auch ein Übergabeprotokoll erstellt, der ohne Mängel/Schäden von beiden Seiten, sowie von der Nachmieterin unterschrieben wurde – Schlüsselübergabe erfolgte gleich im Anschluss.
    Kaution wurde auch komplett zurück gegeben.

    Gut einen Monat später wurde von einem Mitarbeiter der Hausverwaltung Mängel bzw. ein Schaden an der Gummidichtung d. Terrassentür (außen sichtbar und innen leichte Kratzspuren) entdeckt und dies dem Vermieter gemeldet und Fotos gemacht (wir wurden zu diesem Zeitpunkt NICHT informiert).
    Nachmieterin wurde “beauftragt” uns dies mitzuteilen – Wobei ich mir nun die Frage stelle: Ist dies nicht ein Fall für den Vermieter?

    Vor einer Woche bekomme ich einen Anruf vom Vermieter bzgl. dieser Schäden. Er hat ein Angebot eingeholt und fragt, ob wir den Schaden bezahlen oder er rechtlich vorgehen soll?!

    Ich habe ein offizielles Schreiben verlangt, was auch kurze Zeit später gekommen ist.
    In dem Schreiben wurden diese festgestellten Kratzspuren auf unsere Haustierhaltung zurückgeführt, auch steht drin, dass zum Zeitpunkt der Übergabe vor der offenen Terrassentür Umzugskartons abgestellt waren (was so nicht der Wahrheit entspricht, denn man hat rein und raus laufen können).

    Ist dies rechtlich in Ordnung, dass der Vermieter nun im Nachhinein Schadensersatz fordert obwohl im Übergabeprotokoll keinerlei Mängel festgehalten sind?

    Mit freundlichen Grüßen

    L. Krutko

    • Mietrecht.org
      31.08.2015 - 16:07 Antworten

      Hallo Lisa,

      ich würde Ihnen gerne weiterhelfen, könnte aber nur die Ausführungen im Artikel wiederholen. Im Grunde klären sich die Fragen im Punkt “5. Übergabeprotokoll schafft Rechtssicherheit”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa Krutko
    01.09.2015 - 13:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Ich hätte allerdings noch eine Nachfrage…
    Sollte ich dann gegen dieses Schreiben Widerspruch einlegen?

    Viele Grüße

    Lisa K.

    • Mietrecht.org
      01.09.2015 - 13:45 Antworten

      Hallo Lisa,

      ich persönlich würde eine Antwort mit dem Verweis auf das Übergabeprotokoll verfassen. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.Boro
    06.10.2015 - 10:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Vor 3 Jahren bin ich in eine Wohnung gezogen und habe diese Saniert (neue Böden, Laminat, Fliesen im Bad, Wände geschliffen, Decke gestrichen, Badezimmerarmaturen gewechselt usw.) Die Materialkosten trug der Vermieter, die Arbeit habe ich erledigt. Nun bin ich ausgezogen und habe folgende Situation.

    Nun bin ich ausgezogen und soll für die Fliesenarbeit haften. Es sind paar stellen an denen die Silikonarbeit nicht perfekt ist und eine Fliese ist gerissen und bei einer ist ein Stück abgebrochen. Der Vermieter hat sich die Arbeit die am Anfang geleistet wurde nie angeguckt bzw. abgenommen.
    Im Übergabeprotokoll (war er auch nicht anwesend, sondern der Hausmeister) steht, einzelne Fehlstellen im Bad, Fliesenschäden.

    Kann ich dagegen vorgehen oder wie weit hat der Vermieter jetzt das recht die Kaution zu behalten. Haftet für solche Schäden meine Versicherung?

    Als ich die Wohnung übernommen habe, waren mehrere Stellen im Bad mit Löchern ca. 50 Löcher versehen. Diese habe ich alle beseitigt und durch die Fliesenarbeit ist ein Mehrwert der Immobilie entstanden. Mich ärgert jetzt der Punkt, dass man mir an die Wäsche will. Es lässt mir jetzt keine Ruhe dieser Sachverhalt.

    Über eine Antwort wär ich Ihnen sehr dankbar.

    Gruß
    Boro

    • Mietrecht.org
      06.10.2015 - 12:18 Antworten

      Hallo Herr Boro,

      leider ist Ihr Fall sehr speziell und ich kann Ihnen mit keinen passenden Artikel weiterhelfen. Ich würde daher die Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Beate
    15.10.2015 - 15:10 Antworten

    Bei uns ist im Übergabeprotokoll festgehalten worden, dass alles in Ordnung ist, beide Parteien haben unterschrieben. Nun möchte der Vermieter 2 Wochen später noch einen Schlüssel zurück, den es nicht mehr gibt. Was machen wir nun? Bei der Rückgabe der Wohnung hatte er alle Schlüssel in der Hand und hat diese in den zughörigen Schlössern ausprobiert. Alles war ok. Ich dachte, mit dem Unterschreiben des Protokolls ist alles erledigt und es können nachträglich keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden?

    • Mietrecht.org
      16.10.2015 - 09:26 Antworten

      Hallo Beate,

      ich kann dem Artikel oben leider keine weiteren nützlichen Informationen für Sie hinzufügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Schmidt
    11.01.2016 - 09:07 Antworten

    Hallo,

    wir sind Mieter und sind ausgezogen in unser Eigenheim. Wir haben mit dem Vermieter ein ordentliches Übergabeprotokoll erstellt, worin alle Mängel aufgelistet worden sind. Diese haben wir behoben.

    Jetzt fast anderthalb Monate nach Übergabe fordert der Vermieter von uns das Streichen der Wände, die in einem dunkleren Farbton gehalten sind.

    M. E. habe ich mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls Rechtssicherheit geschaffen. Leider hat der Vermieter noch die Kaution. Wie soll ich mich in dem Fall verhalten? Die Malerarbeiten würden 3 Räume betreffen.
    MFG M. Schmidt

  • Petra Kühn
    13.01.2016 - 14:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    die Vormieter haben die Wohnung zum Vertragsende renoviert. Die Wohnung ist vom Vermieter abgenommen worden. Der neue Mieter hat die Wohnung vom Vermieter übergeben bekommen mit Übergabeprotokoll. Dort sind auch einige kleine Mängel wie Gebrauchsspuren am Parkett etc. aufgenommen worden. Nach ca. 1 Jahr sind Mängel an den Tapeten ersichtlich, die der neue Mieter gegenüber dem Vermieter bemängelt und auf Beseitigung plädiert. Er beruft sich darauf, dass der Vermieter die Verantwortung trägt, die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Hat der Vermieter hier tatsächlich die Mängel zu beseitigen?
    Viele Grüße
    P.Kühn

  • Patricia Hinrichs
    25.01.2016 - 21:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Mein Fall ist leider etwas kompliziert und ohne Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll. Ich habe am 15.8.15 mein WG Zimmer an meine Nachfolgerin ohne beanstandende Mängel übergeben. Für den Monat September haben wir uns die Miete geteilt aber keiner von uns hat in diesem Monat in dem Zimmer gewohnt. Dann ist eine Dame in diesem Monat für 2 Wochen dort eingezogen. Ich habe den Vetrag von der Bank für die angelegte Mietkaution und die Kündigungsfrist Betrug 3 Monate. Nach 3 Monaten wurde mir keine Kaution zurück gezahlt und ich habe meiner Vermieterin darauf hin eine Email geschrieben. Sie antwortete dass sie bei der Besichtigung nach meinem Auszug (wahrscheinlich 14 Tage nach Auszug) einen Wasserschaden auf dem Fußboden vor der Terassentür festgestellt hat und fragte ob ich eine Versicherung hätte.
    Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet und angegeben, dass bei meinem Auszug kein sichtbarer Schaden vorhanden war. Diese schrieb meiner Vermieterin bereits, dass wir nicht für den Schaden aufkommen. Von meiner Nachfolgerin habe ich mir Fotos zukommen lassen und es ist wirklich nur minimal verfärbt, es sieht aus als würde einmal schrubben reichen und der Boden ist wieder sauber. Jetzt die Fragen:
    – Darf Sie einfach so nach 3 Monaten mit einem Schaden um die Ecke kommen?
    – kann ich trotzdem meine Kaution zurück Verlagen, wenn nicht wann dann?
    – da es direkt bei der Terassentür ist, kann es auch an einem nicht fachgerechten Bau liegen?

    Ich brauche die Kaution dringend zurück und von ihrer Seite kam bislang kein Kosten-Voranschlag oder sonstiges.

    Vielen Dank!
    Patricia Hinrichs

    • Mietrecht.org
      26.01.2016 - 07:51 Antworten

      Hallo Patricia,

      ich kann Sie hier leider nicht rechtlich beraten. Sie sollten sich dazu an einen Anwalt wenden. Sie sollten sich aber grundsätzlich einige Fragen stellen.

      – Wer war Ihrer Vermieterin gegenüber für die Zeit Mieter?
      – Wer war Vermieter an die Untermieterin für zwei Wochen?
      – Wer hat die Über- und Abnahmen mit der Untermieterin gemacht?

      Ansonsten hier noch ein Linktipp für Sie: Schönheitsreparaturen: Welche Nachfrist muss dem Mieter gesetzt werden? (+Muster)

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Fabiola Gründel
        06.06.2019 - 07:59 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Ich habe meine Wohnung an einen Hausverwalter übergeben. Es wurden keine Fotos gemacht, im Übergabeprotokoll aber ein Fleck auf dem Parkett festgestellt.
        Nach zweieinhalb Monaten soll dieser Fleck nochmal von einem Handwerker begutachtet werden. Darf dies ohne meine Anwesenheit geschehen, bzw. Überhaupt im Nachhinein?

        Beste Grüße
        Fabiola Gründel

        • Mietrecht.org
          06.06.2019 - 11:08 Antworten

          Hallo Fabiola,

          warum haben Sie die spätere Inaugenscheinnahme vereinbart?

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Christian Kuhn
        11.11.2019 - 18:56 Antworten

        Guten Abend.

        Ich ziehe bald aus. Mein Vermieter will auf Teufel komm raus , dass ich den Einbauschrank der schon immer in der Wohnung verweilt und der auch nicht so leicht zu entfernen ist, abbauen.

        Bei Beginn des Missverhältnis wurde im Übergabeprotokoll festgehalten dass der alte Schrank so gestaltet werden kann wie man Lust hat oder ihn entsorgt.

        Nun bekam ich Post vom Vermieter dass ich den Schrank abzubauen habe , da er mir “geschenkt ” würde.

        Im Anhang des Schreibens befand sich das Übergabeprotokoll von dem ich leider nie eine Kopie bekam . Und plötzlich stand hinter der Zeile mit dem Schrank gestalten und machen was man damit will , die Zeile “(ist geschenkt!!!)”.

        Ich kann es leider nicht beweisen, aber es sieht durchaus so aus als wäre es nachträglich eingefügt worden.

        Wie verhalte ich mich?
        Ich habe hier schon viel zu viel über mich ergehen lassen und habe auch Angst dass wenn ich den massiven Schrank ausbaue , hinter dem sich nur eine dünne Sperrholzwand zum Nachbarn befindet etwas zu beschädigen was mir wieder zur Last gelegt wird.

        Danke schon mal für die Hilfe

        • Mietrecht.org
          14.11.2019 - 15:09 Antworten

          Hallo Christian,

          genau aus diesem Grund brauchen Sie einen Kopie des Protokolls bzw. eine eigene Version. Wenn Sie keinen große Sache daraus machen wollen, sollten Sie den Schrank entfernen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

        • Katharina
          31.05.2020 - 20:21 Antworten

          Hallo Herr Hundt,

          hatten gestern Wohnungsübergabe mit protokoll, bei dem allerdings nur mein mann und ich unterschrieben haben und die Vermieterin nicht.
          Die Wohnung war komplett leer und alle “Mängel” ersichtlich.
          Heute bekam ich eine Email in der mir die Vermieterin mitteilte das die Toilette mehr oder weniger ausgetauscht werden muss weil ich den urinstein nicht wegbekommen habe(wurde bei der Übergabe aber erwähnt) ebenso ist hier und da an den türstöcken der Lack abgeplatzt wenn der Staubsauger an die Kante ran ist. Im bad ist eine fließe hohl und gesprungen… Meine ex Vermieterin möchte mir das nun alles in Rechnung stellen und ich muss sagen ich weis garnicht wie ich dieser person gegenüber treten soll. In ihrer Email hat sie mehr oder weniger durchblicken lassen das sie der Auffassung ist das wir die letzten 5 jahre in der Wohnung gehaust haben und nicht gewohnt. Ich bin sprachlos nicht weil ich mir Fehler nicht selber eingestehen kann sondern weil soviele freunde und auch die leute im Haus bestätigen können das es bei uns weder dreckig war noch sonst irgendwas.
          Sie verrechnet anfallende Kosten für Reparaturen etc mit der Kaution. Ich möchte dieser Frau keinen Cent schenken was also tun?

          Viele Grüße Katharina Post

          • Mietrecht.org
            02.06.2020 - 11:11

            Hallo Katharina,

            ich kann mich aufgrund der Komplexität nur sehr kurz fassen: Verursache Schäden müssen Sie begleichen, normale Abnutzung gehört zum Wohnen und muss nicht ausgeglichen werden, recherchieren Sie nach Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Steffi
    06.02.2016 - 18:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir sind bereits aus unserer letzten Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter wurden keine Mängel festgestellt. Als ich das Übergabeprotokoll unterschreiben wollte meinte er nur, dass das nicht gemacht wird und es ja nur für seine Unterlagen ist. Deshalb haben wir jetzt kein unterzeichnetes Protokoll.
    Ca. zwei Wochen später meldetet er sich wieder bei uns und hat mitgeteilt, dass die Wände und Decken nicht ordnungsgemäß gestrichen sind und wir jetzt für die Kosten aufkommen sollen. Die Nachmieter sind mittlerweile schon eingezogen und deshalb will er es so machen, dass sie bei ihrem Auszug nicht streichen müssen und wir dann sozusagen jetzt schon den Maler bezahlen sollen den er dann später braucht.
    Haben wir rechtlich irgendwelche Chancen dagegen vorzugehen auch wenn wir kein unterschriebenes Protokoll haben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Steffi

  • Dennis
    18.02.2016 - 04:15 Antworten

    Hallo der Hundt,
    folgende Lage:
    Meine ehemaliger Mitbewohner und ich sind am 31.01.2015 aus einer Wohnung ausgezogen.
    Die Wohnung an sich wurde im ordnungsgemäßem Zustand mit Protokoll übgeben.
    Jedoch fehlte ein Schlüssel (zu einer Schließanlage), was auch so im Übergabeprotokoll niedergeschrieben wurde. (Einziger Makel der festgestellt wurde)
    Über diesen fehlenden Schlüssel informierten wir die Hausverwaltung bereits 2 Monate vor Auszug telefonisch.
    Bei der Übergabe wurde uns mündlich von der Verwaltung berichtet, dass wohl die komplette Schließanlage ausgetauscht werden soll und das schnell im Bereich von 2500€ liegen könnte.
    Zwischenzeitlich habe ich auch schon die erste Betriebskostenabrechnung (07/2013-07/2014) bekommen und diese beglichen. Ich erwarte noch die letzte Abrechnung für die letzen Monate. So weit so gut.
    Jedoch habe ich nie ein Schreiben bekommen, dass die Thematik mit der Schließanlage anspricht.
    Jetzt wollte ich meinem Ex-Vermieter einen Brief per Einsendeschreiben zur Rückzahlung der Kaution mit Frist schreiben. Schließlich wurde die Wohnung bereits vor knapp 13 Monaten übergeben und wir reden von einer Kautionshöhe von 1620€.
    Meine Frage lautet: Hat mein Ex-Vermieter/Eigentümergemeinschaft noch jeglichen Schadensersatzanspruch in Bezug auf die Schließanlage? So wie ich das verstanden habe, hat der Vermieter unabhängig davon, ob etwas im Übergabeprotokoll beanstandet wurde oder nicht, nur 6 Monate nach Wohnungsübergabe Zeit, bis sein Schadensersatzanspruch verjährt. Er hat mich ja, wie oben schon geschrieben, nicht schriftlich darüber informiert ob da nun etwas getauscht werden soll oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      19.02.2016 - 01:04 Antworten

      Hallo Dennis,

      es scheint sich nicht um einen klassischen Mangel (nicht gemalert, Tür kaputt oder ähnliches) zu handeln.

      Ich kann Sie daher nur bitten, sich zu Ihrem Einzelfall rechtlich beraten zu lassen. Das an Rande: Sie wollen die Kaution ja irgendwann zurück erhalten und dazu müssen Sie diese öffentlich ohnehin irgendwann einfordern (wenn die Hausverwaltung nicht von alleine reagiert).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Werner K.
    25.02.2016 - 09:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    habe als Vermieter in ca. 4 Wo. eine Übernahme/Abnahme eines Ladenlokals. Diese Leute (Mieter) kommen zur Übergabe mit 4 Pers. ich werde 1 Person mitbringen. Was tun wenn die Noch-Mieter das Übergabe/Abnahme Protokoll NICHT unterschreiben?!? Einen Tag später will der neue Mieter einziehen?!?

    Vielen Dank für Ihren Rat.
    MfG
    Werner K.

  • Sven K.
    08.03.2016 - 16:07 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt.

    Wir hatten am zum 29.2.2016 unsere Wohnung gekündigt. In den 12 Jahren als Mieter gab es keinerlei Probleme. Auch das wir alle 3 Jahre unserer Nebenkostenabrechnungen, meist 3 Stück an der Zahl, bekommen hatten, duldeten wir mit dem Hintergrund, dass ansonsten alles friedlich war.

    Am 29.2.2016 hatten wir dann auch Wohnungsübergabe. An dem Tag fand sich der Vermieter um 16:20 Uhr ein, es war zu diesem Zeitpunkt also Taghell und betrat die Wohnung allein. ca. 15 min später folgten wir der Besichtigung. Das Übergabeprotokoll schrieb der Vermieter fleißig voll und auf anfragen von uns, warum zum Beispiel Verschleißerscheinungen an einer 15 Jahre alten Einbauküche Dokumentiert werden kam als Antwort, sie wolle die Information für den Nachmieter festhalten damit er weiß in welchen Zustand er die z.Bsp. EK übernimmt. Okay, das ist ja nicht weiter tragisch dachten wir uns. Die Übergabe war beendet und weil keine Beanstandungen erwähnt wurden, wo wir aufgefordert wurden diese zu beseitigen, dachten wir es lief ja besser als gedacht. Als wir dann durch waren hatte der Exvermieter sofort den Nachmieter bestellt, der dann ca. 17:30- 17:45 Uhr eintraf. Zu diesem Zeitpunkt waren wir bereits in unserer neu bezogenen Wohnung, die 2 Stockwerke unter der alten Mietwohnung lag.

    Als die Übergabe mit dem Nachmieter vorbei war klingelte der Vermieter an unserer Tür wie vorher vereinbart um noch die, um es mit seinen Worten wiederzugeben, die Übergabe abzuschließen und nahm Bezug auf das Thema Kaution und Unterschrift des Übergabeprotokolls. Zum Schluss kam die Frage auf ob noch was zu klären sei und es dauerte mind. 30 Sekunden wo Die Vermieter die Frage in den Raum stellten und sich Zeit nahmen um diese dann mit einem Nein zu beantworten. Wir baten noch darum uns die Zählerstände zu notieren damit wir unsere Abrechnung mit dem Energieversorger machen konnten und der Vermieter sagte mir, er würde mir eine Kopie des Protokolls zukommen lassen.

    Eine Woche später klingelte es an der Tür und meiner Frau wurde mitgeteilt dass der ehemalige Vermieter jetzt hoch gehen würde, das Bad zu streichen, da wir das ja nicht gemacht hätten. Als ich vor 12 Jahren dort eingezogen bin war die Wohnung in meinen Augen auch nicht frisch renoviert, zumindest lag dies schon mehr als ein Jahr zurück, wie der Vermieter, der damals selbst die Wohnung bezog, gesagt hatte. Das Bad, welches wir verlassen hatten war, nicht frisch gestrichen aber sehr wohl in einem Guten Zustand.

    Meine Frage lautet nun, bis jetzt habe ich noch keine Kopie der Übergabeprotokolls erhalten. Meine Unterschrift befindet sich aber darunter. Ich habe nun die Vermutung dass im Nachhinein dort etwas rein geschrieben wird was bei der Übergabe nie zur Sprache kam. Und habe ich nicht als Mieter das Recht auf Nachbesserung, die mir der Vermieter hier klar und deutlich verwehrt hat? Ich solle ihm nämlich nun die Farbe zahlen, obwohl ich noch 10 Liter weiße Farbe in meinem Keller hätte!

    Vielen Dank für ihre Antwort.

    Mit freundliche Grüßen

    Sven K.

  • Lauterbach
    15.03.2016 - 13:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben mit Datum 06.01.2016 ein Abnahmeprotokoll. Gefertigt vom Eigentümer und Hausverwaltung, in unserer Anwesenheit. Mit protokolliert wurden die Zählerstände.
    Unterzeichnet haben Hausverwaltung und wir als abgebende Mieter.

    Da wir mit dem Stromanbieter ein eignes Vertragsverhältnis hatten, haben wir den Zählerstand aus dem Protokoll mit geteilt und eine entsprechende Schlußrechnung (ca. Februar) erhalten, damit war der Fall für uns eigentlich erledigt.

    Nun erfolgte (März) eine erneute Schlußrechnung über den gleichen zeitraum, aber mit einem völlig anderen Zählerstand. Der Stromanbieter teilte auf nachfragen mit, dass der Eigentümer einen korrigierten Zählerstand mitgeteilt hätte und sie das aus dem Protokoll nicht interessiere. Auch sein doch der neue Zählerstand plausibler.

    Ich sehe so ein Protokoll als rechtsverbindlich und weiß doch gar nicht was nach dem 06.01.2016 in der Wohnung veranstaltet wurde und zu weiteren Stromverbräuchen geführt haben könnte. Der Stromanbieter kann eine Plausbilität doch nicht aus der Ferne feststellen, er weiß doch gar nicht, wie wir im Abrechnungszeitraum genutzt haben, das läßt sich doch mit den vorhergehenden Abrechnungen nicht vergleichen.

    Wie gehen wir jetzt mit dieser Problematik um, ist der Zählerstand nicht verbindlich welcher im Protokoll steht?
    Muss dann nicht der Eigentümer die ggf. vorhandene Differenz tragen?

    Viele Grüße und meinen Dank!

    Katrin

    • Mietrecht.org
      17.03.2016 - 11:15 Antworten

      Hallo Katrin,

      das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Stromanbieter hat mit dem Mietvertrag erstmal nichts zu tun. Daher kann ich Ihnen hier auch nicht wirklich helfen. Fragen Sie beim Vermieter nach, warum es zu einer Korrektur kam. Das wäre mein erster Schritt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Katrin
        17.03.2016 - 15:43 Antworten

        Danke zunächst Herr Hundt.

        Es ging mir darum, wie verbindlich sind die Angaben auf einem beiderseits unterschriebenen Abnahmeprotokoll, auf dem auch die Zählerstände notiert wurden.

        Kann man darauf beharren oder muss der im Nachgang korrigierte Zählerstand hingenommen werden oder muss nun eben der Vermieter muss dann für den Fehler einstehen?

        bei Mängeln wird ja auf die Bindung an das Abnahmeprotokoll verwiesen sollte das dann nicht für alle dort dokumentierten Angaben gelten?

        frdl
        Katrin

  • klaudia
    18.03.2016 - 15:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vor 9 Monaten bin aus der alten Wohnung ausgezogen. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben, im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgehalten. Da ich meine Kaution noch nicht zurückerhalten hatte, habe ich vor einem Monat den Vermieter darauf angeschrieben.

    In seiner Antwort hat der Vermieter auf versteckte Mängel hingewiesen (nicht funktionierender Elektroherd und verschmutzte schwer zugängliche Stellen an der Küchenzelle). Beides trifft nicht zu, den Herd haben wir sogar bei der Übergabe zusammen geprüft (aber im Übergabeprotokoll leider nicht als extra Punkt festgehalten). Nach dem Vorschlag des Vermieters soll ich mich an den Kosten für eine externe Firma beteiligen, die er zur Beseitigung der Mängel beauftragt hat.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, darf der Vermieter hier generell mit seinen Ersatzansprüchen gegen meiner Kaution aufrechnen (§215 BGB). Was mir aber nicht klar ist, ob der Vermieter hier rechtlich gesehen richtig gehandelt hat (im Sinne §280, §281). Also ob er eine externe Firma (auf meine Kosten) beauftragen durfte ohne mich darüber in Kentniss zu setzen und ohne eine Fristsetzung etc.

    VG und besten Dank

    • Mietrecht.org
      18.03.2016 - 22:08 Antworten

      Hallo Klaudia,

      lesen Sie in § 281 BGB nach:,”…wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.”

      Diese Frist gab es bei Ihnen offenbar nicht. Ohnehin ist es natürlich absurd, dass der Vermieter mit dem Mängeln nach 9 Monaten und nur auf Anfrage auf Sie zukommt.

      Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Kruse
    08.04.2016 - 10:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind vor etwa 1,5 Monaten aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde auch ein Übergabeprotokoll erstellt und unterschrieben. Dort wurde vermerkt, dass lediglich die Wände nochmals überstrichen werden müssen, was auch geschehen ist. Mit der Mieterin wurde vereinbart, dass die Kaution dann im April ausgezahlt wird und sie uns das Übergabeprotokoll per Mail zukommen lässt. Das ist bis heute nicht geschehen. Heute bekomme ich eine Mail der Vermieterin, in der es heißt, dass ihr “nach einer endgültigen Begutachtung der Wohnung die beschädigte Wohnungseingangstür und der stark verschmutzte Teppich aufgefallen” seien (Der Teppich ist mindestens 8 Jahre alt, Verschleiß also ganz normal, wie ich finde.). Für die Reparatur will sie die Kaution einbehalten. Ich weiß, dass wir aufgrund des Übergabeprotokolls nicht verpflichtet sind, die Kosten dafür zu übernehmen und ein Recht auf die Kaution haben. Allerdings habe ich nun Angst, dass die Vermieterin behaupten könnte, dass es gar kein Übergabeprotokoll gab: Sie hat ja eins, nur wir nicht. Sind wir trotzdem im Recht?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      08.04.2016 - 11:36 Antworten

      Hallo Julia,

      es ist ein immer wieder auftauchender Fehler, dass Mieter sich das Protokoll nicht gleich aushändigen lassen.

      Mein bester Tipp für Sie ist dieser Artikel: Schönheitsreparaturen: Welche Nachfrist muss dem Mieter gesetzt werden? (+Muster). Fragen Sie die Vermieterin, warum Sie erst jetzt mit den Feststellungen kommt.

      Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich von einem Anwalt beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica Grauwinkel
    13.04.2016 - 13:05 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    folgender Sachverhalt. Am 29.03.2016 haben wir unsere alte Wohnung (unter Vorbehalt laut protokoll) abgenommen bekommen. Einzige Mängel im Protokoll:
    – Keller nicht besenrein
    – Balkon nicht von Laub befreit
    – keine Lüsterklemmen in den Zimmern
    – Lüfter im Bad nicht gereinigt

    Soweit so gut, wir hatten den größten teil einfach vergessen und sind der Meinung, dass uns diese kleien Reinigung ja von der Kaution abgezogen werden könnte.
    Heute erhielten wir jedoch ein Schreiben, in dem Sachen aufgeführt waren die nicht im protokoll standen, wir jetzt aber im Nachhinein beheben sollen:
    – auf dem Balkon Verlegeplatten entfernen
    – Wände und Decken sind fleckig und nicht deckend gestrichen (auf dem Übergabeprotokoll steht
    “Decken und Wände waren mit frischem Farbanstrich-weiß-gestrichen)
    – Rollos an allen Fenstern vorhanden
    – Silikonfugen an den Fenstern schimmlig
    – Einbauküche verschmutzt

    All diese aufgeführten Mängel sollen wir bis Montag den 18.04.2016 beseitigen oder diese Arbeiten werden auf unsere Kosten (verrechnung Kaution) durchgeführt. Schlüssel hatten wir am 29.03.2016 ebenfalls mit abgegeben.

    Sind diese Forderungen denn rechtens, wenn sie nicht im Übergabeprotokoll standen? Es sind ja keine Sachen die der Vermieter bei der Abnahme nicht hätte sehen können…

    Ich danke Ihnen herzlichst für Ihre Antwort

    MFG

    • Mietrecht.org
      13.04.2016 - 13:15 Antworten

      Hallo Jessica,

      danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Der Artikel oben geht genau auf diese Fragen ein: Was ist, wenn es Mängel gibt, die im Protokoll nicht festgehalten wurden? Vielleicht lesen Sie den Artikel nochmals in Ruhe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Jessica Grauwinkel
        13.04.2016 - 17:35 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Vielen Dank für die Antwort. Also habe ich es richtig verstanden, dass im Nachhinein keine neuen Mängel mehr beanstandet werden kann. Mich macht nur stutzig, dass im Protokoll angekreuzt wurde ” Wohnung wurde unter Vorbehalt abgenommen”. Dieser Vorbehalt ängstigt mich. Die Erklärung dazu ist im Wortlaut:
        “Das Recht zur Forderung der Beseitigung bei der Abnahme nicht erkennbarer oder später auftretenden Mängeln bleibt dem Vermieter weiterhin vorbehalten.”
        Könnten Sie kurz darauf eingehen ob diese Passage uns “gefährlich” werden könnte?

        Vielen Dank

        Mfg

  • Werner Steig
    21.04.2016 - 20:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wie kann ich in einem Mietaufhebungsvertrag sicherstellen, dass der Vermieter die Kaution nicht einbehalten kann aufgrund von vorgeschobenen Mängeln? Hintergrund: aufgrund eines zerrütteten Vermieter/Mieterverhältnis, möchte ich dem Druck des Vermieters schnell auszuziehen nachkommen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, und um mich schnell wieder “zuhause” zu fühlen. Nun bietet sich ein Aufhebungsvertrag an. Jedoch habe ich von anderen Mieter vernommen, dass der Vermieter bereits versucht hat die Kaution aufgrund von vorgeschobenen Mängeln einzubehalten. Deshalb bestehe ich im Vertrag auf sofortige Kautionsrückzahlung in bar. Der Vermieter hat bereits signalisiert, dass das für Ihn ok ist. Bin mir allerdings nicht sicher ob meine Formulierung ausreichend ist: “Der Auszug und die Rückgabe der Mietsache ist mit Übergabe der Wohnungsschlüssel erfolgt. Der Vermieter stellt neben der Mietzahlung keine weiteren Forderungen oder Nachzahlungen. Schönheitsreparaturen müssen vom Vermieter nicht geleistet werden. Die Mietkaution in Höhe von — € wird bei Auszug in bar ausgezahlt.”
    Würde diese o.g. Formulierung so ausreichen um die Rückzahlung der Kaution sicherzustellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      21.04.2016 - 20:52 Antworten

      Hallo Werner,

      Ihre Formulierung klingt für mich erstmal schlüssig. Wenn Sie es genau wissen wollen, sollten Sie die Klausel anwaltlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Schmidt
    25.05.2016 - 19:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine Frage zu dem Artikel.
    Ich bin vor ca. 2 Monaten in meine Wohnung eingezogen. Zum Zeitpunkt des Einzuges habe ich keine Mängel erkennen können, was auch in einem Übergabe Protokoll festgehalten wurde.
    Im Wohnzimmer gibt es 2 Möglichkeiten eine Deckenleuchte anzubringen. Jetzt wollte ich eine zweite Deckenleuchte anbringen und habe dafür die Deckenanschlussdose entfernt. Die Decke darunter sieht an einigen Stellen verbrannt aus und meiner Meinung nach sieht es aus, als ob es hier mal einen Kurzschluss gegeben hat. Zum Test habe ich eine Glühbirne angeschlossen und festgestellt, dass kein Strom durch die Kabel fliest.

    Für mich stellt sich die Frage wer die Kosten für die Beseitigung des (meiner Einschätzung nach erheblichen) Mangels tragen muss? Da die Deckenanschlussdose über der Stelle montiert war konnte ich den Mangel bei der Übergabe nicht erkennen.

    Mit freundliche Grüßen

    • Mietrecht.org
      25.05.2016 - 20:20 Antworten

      Hallo Daniel,

      melden Sie doch erstmal den Mangel und bitten Sie um Beseitigung. Vielleicht kennt der Vermieter den Mangel noch nicht, da dieser z.B. vom Vormieter nicht gemeldet wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jürgen
    28.05.2016 - 11:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind nach 3,5 Jahren aus unserer Mietwohnung ausgezogen, haben mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll ohne Mängel unterschrieben und auch unsere Kaution zurückerhalten. Zwei Wochen später zeigt der Vermieter uns Fotos unserer verschmutzten Toilette (Kalkstein unter dem Rand), sowie Bilder eines Staubtuches. Das wäre aufgefallen, als eine von der Nachmieterin beauftragte Putzfrau geputzt hätte. Die Kosten dafür (50€) sollen wir nun über die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung zahlen.
    Ist das rechtens?
    MfG Jürgen

    • Mietrecht.org
      28.05.2016 - 21:21 Antworten

      Hallo Jürgen,

      in meinen Augen ein schlechter Versuch Ihnen Kosten aufzuerlegen. Verweisen Sie auf das Übergabeprotokoll und lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten. Sie haben Glück, dass Sie der Kaution nicht nachlaufen müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Rochlitz
    31.05.2016 - 10:18 Antworten

    Hallo,

    habe das Problem, dass bei unserer Abnahme Mängel aufgelistet wurden, der Vermieter diese aber im Protokoll als “in Ordnung” angekreuzt hat und ohne den Vermerk Behebung durch Mieter.

    Hintergrund ist der, dass unser Vermieter behauptet, dass ein Fenster durch ein Nagelloch so beschädigt wurde, dass es ausgetauscht werden muss. Im Protokoll ist dies wie folgt aufgelistet: “Rechtes Fenster durch Nagelloch stark beschädigt”. In dem Protokoll gibt es die Möglichkeit die Mängel mit “in Ordnung” und “nicht in Ordnung” zu bewerten.
    Angekreuzt ist in diesem Fall wie schon erwähnt “in Ordnung”.

    Müssen wir jetzt für den Schaden aufkommen oder ist es durch das Kreuz bei “in Ordnung” jetzt in der Verantwortung des Vermieters.

    • Mietrecht.org
      31.05.2016 - 13:48 Antworten

      Hallo Daniel,

      ich kann Ihnen hier leider nicht mit Ja oder Nein antworten. Sie sollten den Vorgang sonst Protokoll im Zweifel von einem Anwalt bewerten lasen. Wenn Sie den Schaden verursacht haben, spricht ja erstmal nichts dagegen, das Sie für die Beseitigung verantwortlich gemacht werden – unabhängig davon, ob das Fenster tatsächlich ausgetauscht werden muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie
    03.06.2016 - 20:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    für meine Wohnung habe ich einen Nachmieter gefunden, der den Mietvertrag zum 01.06.2016 unterschrieben hat. Die Wohnungsübergabe erfolgte am 03.06.2016. Im Mietvertrag wurde weder “keine Mängel” noch “es bestehen Mängel” angekreuzt. Beide Felder wurden leer gelassen. Die Hausverwaltung hat die Zählerstände eingetragen und unterschrieben. Für mich heißt das: die Wohnung wurde als Mängelfrei anerkannt und ich bekomme die komplette Kaution.

    Ich war bei der Wohnungsbesichtigung nicht anwesend und habe meine Nachbarin bevollmächtigt. Während der Wohnungsbesichtigung habe ich einen Anruf vom Hausverwalter erhalten, dass die Wohnung Mängel aufweist und zwar das nicht ausreichend geputzt wurde und das ich die weißen Wände bei Auszug nicht weiß gestrichen habe (dort wo meine Schränke standen hat die Tapete einen anderen Weißstich). Für mich kaum erkennbar. Die Wohnung wurde vor einem Jahr frisch grundsaniert und komplett rennoviert. Die Hausverwaltung besteht auch darauf, dass die Löcher nicht nur verschlossen werden und weiß gemacht werden, sondern das die ganze Wand und somit der ganze Raum weiß gestrichen wird. Die Hausverwaltung verweist auf den Farbunterschied in den Weiß-tönen. Ich habe die Löcher (ca. 5 Löcher pro Wand) verschlossen und einen Kleks weiße Farbe angebracht. Hierbei ist ein leichter Farbunterschied zu erkennen, jedoch nicht gravierend.

    Am Telefon haben die Hausverwaltung, die Nachmieterin, meine Bevollmächtigte und ich mündlich ausgemacht, dass die Wohnungsübergabe trotzdem stattfindet und ich die komplette Kaution erhalte (dies ist laut Ihrem Artikel mit unterschriebenem Übergabeprotokoll erfüllt). Außerdem haben wir mündlich ausgemacht, dass die Nachmieterin meine Mängel übernimmt und ich die Nachmieterin für die Mängelbeseitigung bezahle.
    Ein paar Stunden nach dieser Vereinbarung habe ich mich umentschieden,dass ich die Mängel selbst beseitige statt zu zahlen. Meine Nachmieterin hat jedoch schon geputzt, also einen Mangel beseitigt, möchte selbst streichen. Sie möchte mich nicht mehr in die Wohnung lassen, alle weißen Wände weiß zu streichen. Sie besteht auf die Zahlung. Die Hausverwaltung hat mir am Telefon mitgeteilt, dass sie mir die Kaution so lange nicht überweist bis keine Bestätigung von der Nachmieterin eingegangen ist, dass ich ihr die Kosten für die Mängelbeseitigung erstattet habe. Des Weitern hat mir die Hausverwaltung mitgeteilt, dass sie einen Maler mit der Mängelbeseitigung beauftragt, sollte ich der Nachmieterin nicht die Kosten erstatten.
    Diese Vereinbarung ist schriftlich nicht festgehalten, sondern nur zwischen allen vier Personen telefonisch vereinbart.

    Meine Frage:
    – Muss ich das Geld für die Mängelbeseitigung an die Nachmieterin zahlen?
    – Muss ich überhaupt die Mängel beseitigen, wenn das Übergabeprotokoll die Mängel nicht enthält und die Nachmieterin bereits eingezogen ist?
    – Darf mir die Hausverwaltung die Kautionsauszahlung verwähren wenn ich die Mängel nicht beseitigt habe oder wenn ich die Nachmieterin nicht bezahle?
    – Dürfte mir die Hausverwaltung die Kosten für einen Maler von der Kaution abziehen (Kostenpunkt von 1000 Euro laut Hausverwaltung)

    Vielen Dank,
    Melanie

    • Mietrecht.org
      04.06.2016 - 15:10 Antworten

      Hallo Melanie,

      der Mietvertrag mit Ihrer Nachmieterin hat ja erstmal nichts mit Ihrer Übergabe zu tun. Es scheint sich nicht um ein Übergabeptrokoll zu handeln?

      Ich würde als erstes die Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag prüfen (lassen).

      Dann würde ich diesen, diesen und diesen Artikel lesen.

      Ob Sie am Telefon eine wirksamen Vertrag mit der Nachmieterin geschlossen haben, sollten Sie am besten von einem Anwalt bewerten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa
    14.06.2016 - 15:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hoffe SIe könne mir helfen.
    Ich bin Ende Mai ausgezogen und wir haben auch ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Dort fiel auf, dass bei der Küchentür die Türdichtung fehlt und der Klopapierhalter im Bad. Ich habe meinen Hausmeister (der bei uns alles durchführt) gebeten, zu schauen, ob die Sachen sich auf dem Dahchboden befinden und wenn nicht, ich diese kaufen werde, das er mir Bescheid geben soll.

    Heute war ich nochmal in der Wohung, zu dem Grund komme ich gleich und sah das eine neue Türdichtung sowie ein neuer Klopapierhalter gekauft wurde. Ca ein Wert von 50 Euro insgesamt. Ist dies so zulässig? Hätte man mich nicht erst fragen müssen, ob ich diese Nachbesserung durchführe, bevor es professionell erledigt wird? Denn ich gehe davon aus, dass man diese beiden Sachen auch unter 50 Euro hätte bekommen können.

    Mein anderes Problem besteht darin, dass ich meine Küche an den Vermieter verlauft habe. Dieser wohnt irgendwo im Ruhrpott und ich habe ihr Fotos von der kompletten Küche incl. E-Geräte geschickt. Wir haben auch einen Kaufvertrag, den beide Seiten unterschrieben haben. Alle Geräte waren funktionstüchtig und wurden auch bei Übergabe getestet. Nun hat sie einfach von der Kaufsumme 200 Euro eingehalten, ohne mioch zu informieren, weil angeblich der Kühlschrank kaputt ist.

    Ich habe aber Zeugen, dass dieser bis zum Auszugstag funktioniert hat.

    Was kann ich in den beiden Fällen tun? Wie sind meine Rechte?
    Danke für Ihre Hilfe!

      • Lisa
        21.06.2016 - 09:01 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für die Antwort. Ich habe mir den Artikel durchgelesen. Sehe ich es also richtig, das mien Vermieter verpflichtet ist mir diese Nachfrist zu setzen? Das wurde nämlich nicht getan. Die Nachbesserungen wurden gemacht, ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen. Somit hat der Vermieter kein Recht mir die Kosten für die Schönheitsreparaturen in Rechnung zu setzen. Sehe ich das richtig?

        • Mietrecht.org
          21.06.2016 - 12:20 Antworten

          Hallo Lisa,

          der Artikel sollte Ihnen als Ansatzpunkt dienen. Dort geht es um die Schönheitsreparaturen. In Ihrem konkreten Fall sind es ja weniger die Schönheitsreparaturen, die beanstandet wurden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Christian
    30.06.2016 - 19:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin vor einer Woche in eine neue Wohnung gezogen. Bei der Übergabe standen noch teile von einer Einbauküche im Zimmer. Ich hab die Wohnung oberflächlich angesehen und es sah auch alles neu renoviert aus. Im Übergabeprotokoll wurde alles mit “neu” makiert. Ich habe das Protokoll auch unterschrieben. Die Verwalterin hat sich auch nicht alles vernünftig angesehen. Nun sind mir direkt am nächsten Tag die Mängel aufgefallen. Im Badezimmer sind die Fugen teilweise nicht richtig mit Silikon abgedichtet am Badezimmerfenster wurde überhaupt nicht mit Silikon abgedichtet. Die Türen wurden nur zur Hälfte neu gemalt. Die Rückseiten teilweise garnicht. Die Wände wurden auch nicht richtig gestrichen. Die Fliesen im Wohnzimmer haben teilweise Zementschlieren und auch die Ecken sind nicht richtig verfugt. Im Klo kann man sehen das dort versucht wurde Zement zu entsorgen. Auf dem Boden sieht man natürlich nun die Reste. Ich habe von jeder sache ein Foto gemacht und es auch der Verwaltung gemeldet. Muss ich mir wegen eines späteren auszug gedanken machen? Reichen die eMails als beweis? Oder sollte ich nochmal alles schriftlich festhalten und die Fotos ausdrucken und per einschreiben an die Verwaltung senden?

    Bin mir nicht sicher welche rechte ich nun habe. Laut Verwaltung wird es notiert und die Fugen im Badezimmer soll der Hausmeister mit Silikon abdichten. Ich habe keine lust beim Auszug später die Wohnung zu renovieren nur weil die jetzigen Mängel dann beanstandet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian

    • Mietrecht.org
      01.07.2016 - 06:40 Antworten

      Hallo Christian,

      Sie haben ja ein Übergabeprotokoll erstellt, damit der Zustand beweissicher dokumentiert wurde. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie die Mängel nachträglich melden. Ansonsten kann ich Sie auf den Artikel oben verweisen, der befasst sich genau mit Ihren Fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carla
    22.07.2016 - 09:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe am 30.06.2016 meine Wohnung übergeben. Es wurde auch ein Übergabeprotokoll unterschrieben von mir, der neuen Mieterin und der Vermieterin. Darin wurde vermerkt, das alles gut ist und es keine Schäden gibt. Drei Wochen später hat die neue Mieterin zwei Schäden der Vermieterin gemeldet und jetzt möchte die Vermieterin mir den Betrag von der Reparatur von der Kaution abziehen. Kann sie das machen? Ich habe leider keine Ausfertigung vom Übergabeprotokoll erhalten. Eine Ausfertigung hat der Vermieter behalten und die andere war für den neuen Mieter. Ich habe nur unterschrieben, dass alles ohne Schäden übergeben wurde und das hat die Vermieterin auch mit ihrer Unterschrift bestätigt. Was kann ich tun?

    Danke im Voraus

    • Mietrecht.org
      22.07.2016 - 11:48 Antworten

      Hallo Carla,

      um genau diese Thematik geht es im Artikel oben. Lesen Sie dort am besten nochmals nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julian Jaworski
    22.07.2016 - 21:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin am 30.03.2015 ausgezogen und bei der letztmaligen Nebenkostenabrechnung, wo ich auch u.a. meine “Teil”Kaution wiederbekommen habe (erhalten am 07/2016), ist mir sofort in den Unterlagen aufgefallen, dass mein “lieber” Vermieter aufgrund von Kleinreparaturen 111 EUR aus der Kaution einbehalten hat. Der Rechnungsbeleg dieser Kleinreparatur liegt mir auch vor und ist vom 08.07.2015!!! Also knapp 3 Monate nach meinem Auszug.

    Es liegt natürlich ein Übergabeprotokoll ohne jegliche Mängel vor.

    Bei der Kleinreparatur handelt es sich um den Wasseranschluss in der Küche (Grohe Teil 60 EUR + Monteurlohn 50 EUR).

    Wie sind meine Rechte?
    Danke für Ihre Hilfe!

    Grüße
    Julian

    • Mietrecht.org
      23.07.2016 - 08:13 Antworten

      Hallo Julian,

      weisen Sie den Vermieter auf das Übergabeprotokoll und die Mängelfreiheit hin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisa Urban
    01.08.2016 - 11:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vor kurzem hatten wir den Fall das unser Hausverwalter eine Wohnung abgenommen hat. Nach der Abnahme stellte sich jedoch heraus, das durch eine unerlaubte Katzenhaltung Urin bis unter dem Fußboden eingedrungen ist. Am selben Tag ist jedoch der Nachmieter eingezogen. Natürlich haben wir sofort aus der Kaution des Mieters diese bezahlt. Mangel wurde nicht im Protokoll festgehalten.
    Nun beschwert sich natürlich der Mieter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elisa Urban

  • André Penati
    05.08.2016 - 07:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich bin Vermieter und habe letzte Woche meine Wohnung von meinem Mieter übergeben bekommen. Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und verteilt. Mängel wurden festgehalten. Beim Herrichten der Wohnung sind uns nun weitere Mängel aufgefallen die bei der Übernahme nicht sofort ersichtlich waren. In einem Fall habe ich den Mieter direkt nach der Übernahme (2 Stunden danach) darüber informiert und er hat dem Mangel und dessen Regulierung zugestimmt. Nach Reparatur der Duschkabine ist uns aufgefallen (eine Woche nach Übernahme) dass die Brausehalterung gebrochen ist und mit Klebeband so geflickt wurde, dass ein Defekt nicht sofort sichtbar gewesen ist (vsl. Kosten der Ersatzteile o. Montage: 110 €). Ebenso ist uns im Nachgang aufgefallen, dass ein Brausschlauch an der Badewannenarmatur mit falschem Werkzeug ersetzt wurde und somit die Armatur am Anschlusspunkt beschädigt wurde (Kosten der Armatur ohne Brause: 400€). Auch dies ist erst beim Putzen aufgefallen.
    Wie kann ich mich verhalten? Die Kaution habe ich noch nicht übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    AP

    • Mietrecht.org
      05.08.2016 - 09:19 Antworten

      Hallo André,

      schwierige Situation. Ich kann Ihnen nur eine individuelle Beratung zu Einzelfall empfehlen. Ansonsten hier nich ein Auszug aus dem Artikel oben “Ein sorgsam erstelltes Übergabeprotokoll schafft für beide Seiten Rechtssicherheit. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen. Sofern kein Vorbehalt gemacht wurde, kann der Vermieter den Mieter nicht für nachträglich entdeckte Mängel in Anspruch nehmen.”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hartmann
    25.08.2016 - 17:13 Antworten

    Guten Tag,

    beim Auszug wurde ein Übergabeprotokoll verfasst und von beiden Parteien unterschrieben. Darin enthalten war die Angabe, dass seitens des Mieters eine Glasplatte zu Bruch ging. Allerdings wurden im Protokoll keine Preise veranschlagt.
    Nun behält der Vermieter 600€ für die Glasplatte ein, was nicht annähernd dem Wert der Platte entspricht.
    Darf er das?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      26.08.2016 - 10:22 Antworten

      Hallo Frau Hartmann,

      bitten Sie den Vermieter im erste Schritt den Wert nachzuweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • unbekannt
    30.08.2016 - 15:33 Antworten

    Guten Tag,

    wir benötigen bitte etwas Hilfe.
    Am 31.07.2016 haben wir unsere Wohnung direkt an die neuen Nachmieter übergeben. Diese haben sich alles angeguckt und für gut befunden. Der Vermieter war aus Urlaubsgründen nicht anwesend. Daher sollten wir das alleine durchführen.
    Jetzt nach ca. 1 Monat kommt der Vermieter mit einer Mängelliste an uns um die Ecke. Ist das korrekt? Wir haben die Wohnung geweißt uns gründlich gesäubert. Wir wissen doch nicht was die Nachmieter in dieser Zeit in der Wohnung angestellt haben. Würde mich über eine Antwort freuen. Danke & Grüße

    • Mietrecht.org
      31.08.2016 - 07:35 Antworten

      Hallo,

      ich würde auf die Vereinbarung mit dem Vermieter verweisen (Übergabe zwischen Mieter) und auf die mängelfreie Übergabe, im Idealfall mit Protokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja
    30.08.2016 - 21:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe vor ca. 1 Jahr mit mündlicher Erlaubnis meines Vermieters einen Türspion eingebaut. Ich war die einzige deutsche Frau im Haus und sonst sind überwiegend nach mir Männer in das Haus eingezogen. Es gab mir eine gewisse Sicherheit. Er hatte nichts dagegen. Nachdem ich dann neue Nachbarn hatte, fing mein Vermieter immer mehr an mir Unterstellungen zu machen. Ich würde Zigarettenasche und Kippen im Flur hinterlassen und auf die Treppen spucken. Ich wohne im EG. Ich wies dies natürlich ab, da so etwas unter meinem Niveau ist. Ich bekam dafür zu Unrecht eine Abmahnung. Als meine Heizung dann im Winter über längere Zeit kaputt war, fingen die Streitereien an. Ich hätte die Reparatur mutwillig verzögert, da ich Termine abgelehnt hätte. Dabei habe ich dem Monteur lediglich gesagt, wie ich arbeiten muss. Er sagte, er meldet sich, wenn das bestellte Teil da ist. Oder… einige Tage nach der Reparatur meldete ich wieder einen Ausfall. Da wurde mir unterstellt, ich hätte die Heizung ausgeschaltet. Er hätte alles dokumentiert und fotografiert, denn Gasuhren lügen nicht und so weiter. Er fand immer neue Dinge, welcher er beanstandet und unterstellt hat. Unter anderem bermerkte er auch im Januar, ich hätte ohne schriftl. Erlaubnis einen Türspion eingebaut. Nachdem die Abrechnung für die Heizung kam, war mir klar, bei diesem hohen Verbrauch, trotz überwiegend nicht funktionierender Heizung muss ich vor dem Winter raus. Von Januar bis August hatte ich keinen Kontakt zum Vermieter, bis auf die von mir eingereichte Kündigung. Gestern habe ich dann die Wohnung mit Übergabeprotokoll ohne Mängel übergeben. Heute meldet sich der Vermieter per SMS und teilt mit, die Tür ist beschädigt. Nächste Woche kommt der Gutachter und entweder soll ich gleich Gutachter und Reparatur zahlen oder er nimmt meine Kaution dafür. Dazu kommt, er weigert sich die Vorvermieterbescheinigung auszustellen obwohl keine Mietschulden sind. Er begründet dies, dass noch keine Betriebskostenabrechnung erfolgt ist. Ohne diese kann ich jedoch beim neuen Vermieter den Mietvertrag nicht unterschreiben. Es hängt nur an diesem Schreiben. Jetzt musste ich deshalb erstmal bei meinen Eltern einziehen. Wie verhalte ich mich denn nun? Ich würde mich über ein paar Tips freuen. Vielen Dank im voraus.

    Freundliche Grüße

    Katja

      • Katja
        31.08.2016 - 10:16 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        vielen Dank für Ihre Antwort. Die Auszüge wurden bereits kopiert und liegen dem neuen Vermieter vor. Das ganze ist jedoch noch in Klärung. Bis dahin heißt es nur warten und nachfragen. Einen schönen Tag noch.

        Freundliche Grüße

        Katja

  • Robin
    05.09.2016 - 10:13 Antworten

    Einen wunderschönen guten Morgen,

    danke für diesen umfassenden Bericht. Ich bin Anfang Februar aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Beim 1. Besichtigungstermin wurden einige Mängel genannt, die verständlich waren und die ich auch behob. Beim 2. Termin war alles in Ordnung und dies wurde so auch auf dem Übergabeprotokoll vermerkt.

    Nachdem der Vermieter nun auf sein “Recht” pochte, die Kaution in Form eines Sparbuchs 6 Monate einzubehalten, akzeptierte ich dies. Anfang August wandte ich mich dann wieder an besagten Vermieter, um mir endlich meine Kaution auszahlen zu lassen. Nachdem erst der Sachbearbeiter und dann ich 2 Wochen im Urlaub war, fand ich im Briefkasten ein Schreiben meiner Bank. Der Vermieter wolle einen Teil der Kaution, 150€, einbehalten. Dieser hat sich bis heute, Anfang September, nicht dazu geäußert, warum er das will. Leider ist die Sparkasse wohl nicht befugt, die Summe zurückzubehalten. Sie gab mir jedoch seit Mitte August geltend eine Frist von einem Monat, damit ich in Erfahrung bringen kann, warum nicht die komplette Summe für mich freigegeben wird. So muss ich mich an den Vermieter wenden, der sich aber nicht regt.

    Sollte ich mir rechtlichen Beistand holen? Oder gibt es irgendwo ein Gesetz zu Gunsten des Vermieters, wodurch er den Betrag als Bearbeitungsgebühr, Aufwandsentschädigung o.ä. einbehalten kann?

  • Claudia
    16.09.2016 - 13:59 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind gerade aus unserer alten Wohnung nach 8 Jahren ausgezogen. Vor unserem Einzug wurde der Parkettboden frisch abgeschliffen. Die Wohnung wurde wegen Eigenbedarf seitens des Vermieters gekündigt und von uns frisch gestrichen und geputzt ordnungsgemäß übergeben (wobei ich auch hier gehört habe, dass dies seitens des Vermieters zu fordern trotz Klausel im Mietvertrag nicht mehr rechtens sei). Während der Übergabe hat unser alter Vermieter einen Mangel am Parkett festgestellt, eine Schleifspur, die durch das Rücken einer Bank entstanden ist. Im Protokoll hat er allerdings keine Mängel angekreuzt und nur vermerkt, dass der Boden leichte Gebrauchsspuren hat, jedoch ansonsten sauber sei. Er hatte also nichts zu beanstanden und wir haben beiderseits unterschrieben. Nun habe ich jedoch eine E-Mail von ihm erhalten, in der er erklärt, dass er nun doch nicht mit dem Zustand des Bodens einverstanden sei und sich deshalb fachmännischen Rat einholen möchte und wir, sollte der Boden neu abgeschliffen werden müssen, die Hälfte der Kosten zu tragen hätten bzw. er den Betrag von der Kaution einbehalten wird. Kann der Vermieter trotz unterschriebenem Übergabeprotokoll (ohne Vermerk “unter Vorbehalt”) diese Forderung an uns gültig machen?

    Vielen Dank für Ihr Feedback!

    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia

    • Mietrecht.org
      17.09.2016 - 10:20 Antworten

      Hallo Claudia,

      mit genau dieser Frage beschäftigt ist der Artikel oben. Ich möchte hier ungern die Dinge wiederholen. Lesen Sie am besten nochmal oben nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marc
    18.09.2016 - 11:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Wir sind unerfahrene Vermieter und haben unseren Mietern leider vertraut. Im Mietvertrag wurde die Pflege der Gartens und des Vorgarten mit vereinbart. Bei Auszug der Mieter wurde die Übergabe der Mietsache vor dem Vereinbarten Termin aus Zeitgründen veranlasst. Es war nur noch der Ehemann anwesend, obwohl beide Eheleute als Mieter aufgeführt sind. Beim Durchgang durch das Haus sind uns einige Mängel aufgefallen, die wir nicht dokumentiert haben. (Sockelleisten die mit Farbe verunreinigt waren, überstrichene Lichtschalter und Steckdosen, jede Menge Dübel in den Wänden und leider auch im Laminatfussboden). Der Mieter forderte schnell von uns per Mail das Übergabeprotokoll, angeblich wegen der Zählerstände, die aber längst gemeldet waren) Am darauffolgenden Tag besichtigten wir da EFH noch einmal und entdeckten leider noch Viele Mängel. Sämtliche Pflanzen, Sträucher Blumen waren vertrocknet. Bäume fehlten ebenso wie der Komposthaufen. Die Mülltonnen waren randvoll. Wir haben versucht telefonisch Kontakt aufzunehmen, erhielten aber eine Nachricht per Einschreiben, in der wir zur Zahlung der Kaution aufgefordert wurden. Von unsererSeite haben wir den Mieter mit Fotos dokumentiert, in welchem Zustand die Außenanlagen, resultierend aus ihrem Mietverhältnis waren. Bestätigt wurde dieser Mangel durch einen Makler. Wir beabsichtigen die halbe Kaution einzubehalten sowie die Nebenkostenabrechnung vom Rest abzuziehen. Beides haben wir mitgeteilt.
    Haben wir Chancen, Recht zu bekommen?

    • Mietrecht.org
      19.09.2016 - 07:12 Antworten

      Hallo Marc,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann hier leider nicht mehr zu Ihrer Sachlage schreiben, als bereits im Artikel oben. Sie haben ja gelesen, welche Wirkung ein Übergabeprotokoll entfaltet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anne
    21.09.2016 - 21:24 Antworten

    Guten Abend,

    vielen Dank für den ausführlichen Artikel! Dennoch habe ich ein individuelleres Problem:
    Am 31.03.2016 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Übergabeprokotoll sowie im Mietvertrag vom 19.09.2013 steht “Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Keine Renovierung bei Auszug.” Das Bad war sehr in die Jahre gekommen, die Vermieterin teilte mir aber mit, dass eine Renovierung frühestens 2016 anstehen würde.

    Vor der Wohnungsübergabe am 31.03.2016 stellten meine Nachmieterin und ich einen Uringeruch im Bad fest. Da ich zwei Katzen besitze, vermutete sie, der Geruch käme vom Katzenurin. Den Uringeruch (meines Erachtens Menschenurin) nahm ich während meiner Mietzeit häufig wahr und vermutete ein undichtes Klo. Bereits meine Vormieterin erzählte mir von dem Geruch. Während der Mietzeit war dies einige Male verstopft, so dass ich sogar Ausscheidungen in der Dusche hatte. Diese hartnäckigen Verstopfungen beseitigte ich selbst und teilte es dem Vermieter mit.

    Meine Katze urinierte tatsächlich einige Male neben die Dusche, ich beseitigte dies natürlich sofort. Ich teilte der Nachmieterin dies auch in einem persönlichen Gespräch mit, da sie auch Katzen hatte und befürchtete, ihre würden auch dort hin urinieren. Sie wollte sie Stelle für sich nochmal nach Einzug säubern.

    Bei der anschließenden Wohnungsübergabe mit der Vermieterin wurden keine Mängel festgestellt, lediglich der Uringeruch im Bad. Ich teilte der Vermieterin nochmals mit, dass ich den Ursprung in der Toilette vermutete.
    Im Übergabeprotokoll wurde der Zustand der Wohnung als “ok” von der Vermieterin beschrieben. Die Toilette wollte sie kontrollieren lassen, hielt dies aber nicht schriftlich fest.

    Die Kaution hat sie bisher komplett einbehalten, am 20.09. erhielt ich von ihr die Nachricht, sie würde 150 Euro für eine evtl. Nachzahlung der Nebenkosten einbehalten und 150 Euro für die Neuverlegung des Badezimmerbodens. Meine Behauptung bzgl. des Toilettengestanks hätten sich nicht bestätigt, so dass der PVC entfernt und festgestellt wurde, dass die Holzdielen darunter mit Katzenurin durchtränkt waren. Es wurde ein neuer Boden verlegt und dick mit Silikon abgedichtet, um den Geruch fern zu halten. Auf weitere Reparaturarbeiten zur Beseitigung des Geruchs wurde verzichtet. Die komplette Renovierung soll dann wohl nächstes Jahr stattfinden, daher wurde ein Boden mit Klicksystem gewählt.
    Die Reparaturkosten beliefen sich auf 500 Euro, 30% soll ich nun davon zahlen. Die Neuverlegung des Bodens erfolgte wohl schon vor einigen Monaten, warum sie mich jetzt erst davon unterrichtet, ist mir nicht klar. Sie hat mir auch nie bewiesen, dass ich den Schaden verursacht haben soll und ob es wirklich Katzen- oder Menschenurin von der Toilette ist. Sie gab mir auch nicht die Chance, den Schaden selber zu beheben. Außerdem halte ich die Höhe von 20% für deutlich zu viel in Anbetracht des Zustands des Badezimmers.

    Laut meiner Nachmieterin waren wohl 2 Stellen, die mit Urin getränkt waren. Ich weiß aber definitiv, dass mein Katze nur an einer Stelle uriniert hat und befürchte nun, die Vermieterin möchte das Bad auf meine Kosten renovieren, da dies sowieso lange fällig war. Der Boden war auch sehr unordentlich mit Silikon abgedichtet, wo sich mir auch die Frage stellt, ob dieser PVC-Boden ein angemessener Boden fürs Bad war.

    Habe ich in Anbetracht der Umstände Chancen, die komplette Kaution zurück zu bekommen?

    Vielen Dank und Gruß,
    Anne

    • Mietrecht.org
      22.09.2016 - 08:10 Antworten

      Hallo Anne,

      danke für Ihren Beitrag. Ich möchte diesen nicht umkommentiert lassen, auch wenn ich Ihnen nicht wirklich helfen kann. Ich kann die Lage vor Ort nicht einschätzen. Nur soviel: Wenn Sie grundsätzlich einsehen, dass der Geruch von Ihnen Katzen kommt, halte ich eine Beteiligung in Höhe von 150 Euro für angemessen. Schließlich trägt der Vermieter die anderen 70% der Kosten. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica Rilk
    13.10.2016 - 04:01 Antworten

    Hallo,

    ich habe vor 2 Wochen meine Wohnung an den Eigentümer übergeben. Er hatte Eigenbedarf angemeldet.
    Bei der Übergabe wurde auch ein Protokoll geschrieben und unterzeichnet. Alles war okay!
    Die Frau von der Verwaltung sagte auch alles gut, sie können sich dann ihre Kaution abholen.
    Jetzt zwei Wochen nach der Übergabe sagt der Eigentümer das ich beim Umzug die Wohnungstür beschädigt hab.
    Kann er jetzt noch eine Regulierung verlangen obwohl diese Schäden nicht im Übergabeprotoll stehen.
    Oder gibt es da irgendwelche Fristen das er das noch nachtragen kann oder im Nachhinein von mir verlangen kann?

    Mit freundlichen Grüßen J. Rilk

  • Nanny
    17.10.2016 - 10:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich habe vor 4 Wochen meine alte Mietwohnung an den Vermieter übergeben. Dieser fertigte ein Protokoll an, welches bestätigt das die Wohnung mängelfrei sei, welches ich auch unterschrieb und mit mit dem Handy Bilder davon machte. Leider habe ich bis zum heutigen Tag dieses Protokoll nicht erhalten.
    Die Mietkaution wird auch zurück gehalten, wozu es keine Veranlassung gibt. Die Nebenkostenabrechnung des vorangegangen Zeitraumes wies ein nicht unerhebliches Guthaben aus und da auch keine Mängel protokolliert wurde, besteht doch rein theoretisch keine Grundlage um die Kaution zurück halten zu können? Da auch die Abrechnung für 2016 ein Guthaben ergeben wird, wie der Verwalter (jedoch nur mündlich) bereits sagte.
    Welche Möglichkeit habe ich um die Kaution einfordern zu können, ohne die 6 Monate abwarten zu müssen?
    MfG
    Nanny

  • Isabelle Worth
    26.10.2016 - 11:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    können Sie auch zu Gewerbemietrecht beraten?
    Sachverhalt ist folgender: Gewerberäume (Restaurant) wurde vom Vormieter übernommen, im Vertrag steht, dass nach Auszug Einbauten zurückgebaut werden müssen. Der Vertrag wurde seitens der HV gekündigt und die Abnahme durch den Hausmeister vorgenommen. Dieser hat im Übergabeprotokoll nichts verzeichnet, das zurückzubauen oder zu verändern, entfernen ö.a. wäre. Die Schlüssel wurden übergeben. Nun hat die HV nachträglich den Rückbau einiger Wände usw. gefordert. Es steht zwar im Vertrag, aber wurde also bei der Abnahme nicht berücksichtigt. Wie ist die Rechtslage? Ich wäre sehr dankbar für Infos!

    • Mietrecht.org
      26.10.2016 - 12:25 Antworten

      Hallo Isabelle,

      ich kann Sie leider nicht zu einem Einzelfall beraten. Am besten lassen Sie die Dinge von einem Anwalt einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schmidt
    31.10.2016 - 07:12 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in meiner Wohnungsübergabe steht:
    “Dieses Abnahmeprotokoll stellt kein negatives Schuldanerkenntnis mit der Folge dar, dass Mängel, die hierhin nicht festgehalten werden, nicht geltend gemacht werden können. Das Abnahmeprotokoll beinhaltet nur die am Tag der Abnahme ersichtlichen Mängel und bedeutet nicht, dass diesw abschließend sind. Mängel die bei einerweiteren Besichtigung festgestellt werden, können gegenüber dem Mieter jederzeit geltend gemacht werden.”

    Die Wohnung wurde zweimal besichtigt. Einmal waren die Möbel in der Wohnung, es wurde nichts notiert. Ca. 1-2 Wochen später war dann die Wohnungsübergabe mit Protokoll. Hier wurde eine Schramme an einem Rahmen einer Innentüren festgestellt. Wegen der Schramme soll die eine Seite des Türrahmes ausgetauscht werden. Dies ist für mich okay und so habe ich es auch unterschrieben. Knapp 12 Stunden nach der Übergabe führt mir die Vermieterin eine Liste von Dingen auf, welche ich kaputt gemacht haben soll. Es ging dabei z.b um einen Sprung in einem Fenster und einen Riss im Spiegel.

    Von all diesen Dingen weiß ich nichts und hätte ich es bemerkt oder verursacht, hätte ich es gemeldet.

    Muss ich für diese Dinge nun aufkommen?

    • Mietrecht.org
      31.10.2016 - 13:31 Antworten

      Hallo Frau Schmidt,

      ich würde die Klausel im Übergabeprotokoll rechtlich prüfen lassen, ggf. ist diese unwirksam. Vor allem handelt es sich bei den nachgetragenen Mängeln ja nicht um verstecke Mängel, sondern um sichtbare.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Schmidt
        02.11.2016 - 05:35 Antworten

        Ich danke vielmals für Ihren Rat und Ihre erste Einschätzung. Ich werde rechtliche Hilfe aufsuchen.

        Freundliche Grüße

  • Kirn Tamara
    11.11.2016 - 15:35 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir haben ein Problem mit unseren alten Vermieterin. Laut Übergabeprotokoll haben wir die Wohnung ohne Mängel übergeben. Ausser das Fehlen eines bei Einzug alten Spiegels der das zeitliche gesegnet hatte. Freitag fiel der Dame ein, Mängel gefunden zu haben, wie eine Silikonfuge die ihr nicht ordentlich gemacht ist und am Aussenfensterrahmen die Lasur abgeht. Sie möchte uns wie im Übergabeprotokoll angeben und unterschrieben die Kaution nicht überwiesen sondern wir müssen diese Mängelbeseitigung durch einen Fachmann bezahlen. Wenn Mängel da sind waren sie zu jedem Zeitpunkt sichtbar für jeden, auch war die Dame mehrmals in der Whg bei Besichtigungen. Wir sind ratlos, was tun und was ist rechtens? Müssen wir dafür aufkommen?
    Vielen Dank
    MfG

    • Mietrecht.org
      11.11.2016 - 17:06 Antworten

      Hallo Tamara,

      mit genau diesem Problem befasst sich der Artikel oben. Ich kann leider nicht mehr hinzufügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Norbert Brüx
    15.11.2016 - 14:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vor 6 Wochen habe ich eine Wohnung neu vermietet. Vor dem Einzug wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und eine extrem ausführliche Wohnungsbesichtigung (fast 2 Stunden) durchgeführt. Im Protokoll wurde festgehalten, welche Mängel vorhanden sind und durch mich beseitigt werden. Diesen Pflichten bin ich auch nachgekommen. Daher bin ich umso erstaunter, dass sich die neuen Mieter seit dem Einzug quasi im 2-Wochen-Takt bei mir melden und noch irgendwelche Nachbesserungen verlangen. Es ist ja nicht so, dass wir bei der Besichtigung im Schweinsgalopp durch die Wohnung gegangen sind. Die Mieter haben sich wirklich alles angesehen. Vom Keller bis zum Dachboden und selbst der alte Schuppen neben dem Haus wurde von den Mietern inspiziert. So langsam nerven mich die Leute. Wozu erstellt man denn überhaupt ein Übergabeprotokoll, wenn man nachträglich doch noch Extrawünsche hat? So ein Protokoll soll doch beiden Seiten eine gewisse Sicherheit geben.

    MfG

    • Mietrecht.org
      16.11.2016 - 11:08 Antworten

      Hallo Norbert,

      danke für das Teiler Ihrer Erfahrungen aus Vermietersicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julian
    01.12.2016 - 09:11 Antworten

    Hallo,

    Ich habe bei der Übergabe meines WG-Zimmers ein Übergabeprotokoll unterschrieben, wo für die Küche nur “Boden” aufgeführt war, jedoch keine Details. Grund dafür war eine Verschmutzung die zwei Wochen zurück liegt, bei der mir meine Mitbewohner keine Chance gelassen haben es selbst zu reinigen. Von der Verschmutzung war bei der Übergabe jedoch nichts mehr zu sehen.
    Muss ich mir Sorgen machen, dass die Ansprüche haben? Mein Vermieter hat meine Mitbewohner mit der Übergabe beauftragt und war persönlich nicht da.

    Viele Grüße

  • Worch
    06.12.2016 - 16:22 Antworten

    Hallo,

    ich habe da mal ne Frage. Ich hatte 6 Jahre in der Wohnung gelebt. Die wurde übergeben und es waren auch Mängel aufgeschrieben wurden (Beschädigung des Fußbodenbelags und nicht ausgeführte komplette malermäßige Instandsetzung). Zur Übergabe wurde die Wohnung gleich weiter vermietet.
    Jetzt hab ich eine Rechnung erhalten. Einen Pauschalbetrag den ich bezahlen soll.
    Muss ich das bezahlen wenn die Wohnung schon wieder vermietet wurde und es nicht fachmännisch nachbearbeitet wurde?

    MfG

  • Evelyn
    08.12.2016 - 14:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin vor einer Woche aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bevor es zur Übergabe der Wohnung kam, habe ich alle Mängel fachmännisch beheben lassen.
    Im Übergabeprotokoll war demzufolge auch nichts mehr offen und es wurde nichts notiert. Nun 1 Woche später meldete sich mein Vermieter bei mir, dass eine Reparatur, die ich beauftragt hatte und bei der Übergabe auch so durch die Hausverwaltung abgesegnet wurde (als repariert), nun wieder kaputt sei.

    Bin ich nun trotzdem in der Pflicht die Küchenleiste komplett zu ersetzen, wie von meinem Vermieter gefordert? Oder ist der Anspruch durch das Übergabeprotokoll am Mietende erloschen?

    MfG

    • Mietrecht.org
      08.12.2016 - 17:01 Antworten

      Hallo Evelyn,

      danke für Ihren Beitrag. Mit genau dieser Fragen befasst sich der Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Victoria Hansen
    08.02.2017 - 11:21 Antworten

    Guten Tag

    wenn der Vermieter nach Auszug des Mieters einen verdeckten Mangel feststellt und bereits ein neuer Mieter in der Wohnung ist – wie ist dann das Vorgehen?

    1. Muss der Vermieter den ehemaligen Mieter informieren, oder darf er einfach die Reparatur mit der Kaution verrechnen?
    2. Kann der Vermieter einfach selber reparieren lassen oder muss dem Vormieter die Möglichkeit der Mangelbeseitigung gegeben werden (geht natürlich nur, wenn der Vormieter informiert ist)
    3. Muss er nachweisen, dass es ein “Vormieter” Schaden ist? Es wohnt schließlich schon wieder jemandi n der Wohnung, der den Mangel selbst erzeigt haben könnte.

    Dankeschön!

  • Patricia M.
    10.02.2017 - 21:23 Antworten

    Hallo,
    ich bin ein wenig ratlos und hoffe, Sie können mir bei folgender Sache weiterhelfen:

    Heute flatterte mir die Rechnung der Wohnungsabnahme, welche im Januar stattfand, ins Haus. Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten (welches ich unterschrieben habe), dass lediglich der Toiletten-Deckel “beschädigt” ist (Reste von der Bad-Garnitur klebten am Deckelrand und konnten nicht restlos entfernt werden, ohne den Deckel zu zerkratzen, aber benutzbar war dieser noch).

    Nun beträgt der von mir verlangte Betrag 120,37€ (Zusammensetzung: 37€ Deckel, 3,45€ Pauschale Befestigungsmaterial, 43,50€ Monteur für 1,2 Std., 8,50€ Fahrzeug-Pauschale), da die Hausverwaltung einen Sanitärinstallateur hat kommen lassen um den Toiletten-Deckel zu wechseln. In keiner Silbe, weder auf dem Protokoll noch mündlich wurde erwähnt, dass die Hausverwaltung einen Installateur bestellen wird – sonst hätte ich den Deckel auch selbst gewechselt…

    Eine Kaution musste ich bei Einzug nicht bezahlen, deswegen wird von mir nun ein Betrag verlangt.

    Muss ich die komplette Rechnung bezahlen? Im Übergabeprotokoll steht jedenfalls nicht, dass irgendetwas auf meine Kosten renoviert oder ersetzt werden muss. Den Toiletten-Deckel würde ich noch bezahlen, aber ich sehe nicht ein einen Installateur für den Wechsel eines simplen Deckels zu bezahlen…

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus :)

  • Jan Z.
    22.03.2017 - 08:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Folgender Sachverhalt: Bei der Wohnungsuebergabe war die Wohnung mehrere Stunden, evtl Tage durchgelueftet. Sie wurde als in Ordnung abgenommen.
    Bei geschlossenem Fenster und eingeschalteter Heizung zeigte sich, dass ein Raum nach Nagern riecht (die dort gehalten wurden). Zahlreiche Versuche der Beseitigung seitens der Nachmieter u.A. mit mikrobiologischen Reinigern, blieben erfolglos. Eine Sanierung scheint unausweichlich. Meines Erachtens nach muessen die Verursacher die Kosten tragen.
    Die Vormieter berufen sich auf das Uebergabeprotokoll.

    Wer hat Recht?

    • Mietrecht.org
      22.03.2017 - 15:40 Antworten

      Hallo Jan,

      mein Tipp: recherchieren Sie nach “versteckten Mängeln”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias Kunz
    10.04.2017 - 15:21 Antworten

    Guten Tag!

    Meine Vermieter und ich beenden das Mietverhältnis Ende Juli im Unfrieden.

    Nach mehreren Streitigkeiten und Kündigung aufgrund Eigenbedarfs, welcher ich widersprochen hatte, habe ich nun meinerseits im Rahmen der Frist gekündigt.

    Aufgrund der Erfahrungen von Nachbarn, bei deren Auszug heftige Diskussionen bezüglich etwaiger Mängel und Schäden entbrannten, bin ich vorgewarnt.

    Ich wohnte sieben Jahre in dieser Wohnung, was bedeutet, dass das ein oder andere natürlich abgewohnt, nicht mehr im selben Zustand wie bei Einzug ist. Beispiel : Parkettboden im Wohnzimmer.

    Für alles, was nun im Protokoll aufgeführt wird und für was ich somit auch unterschreibe, gestehe ich ja quasi mein Verschulden ein.

    Ist es bei unterschiedlichen Ansichten, was nun “Gebrauchsspuren” und was “Schäden” sind nun sinnvoller, das Übergabeprotokoll nicht zu unterschreiben?

    Gruß

    Matthias K.

  • Theresa und Basti M.
    19.04.2017 - 10:50 Antworten

    Hallo,
    wir sind schon im Umzug, aber befürchten jetzt nach der Vorabnahme, dass wir vom Vermieter über den Tisch gezogen werden könnten. Vielleicht kann uns ja jemand helfen.

    Wir wohnen seit 4,5 Jahren in unserer Altbauwohnung und haben von der Vormieterin ein paar Möbel übernommen. Beim Einzug, genauer gesagt beim Erstellen des Übergabeprotokolls, ist uns schon aufgefallen, dass in den Ecken der Wohnung Schimmel vorhanden gewesen sein muss, da die Vormieterin mit Linoleumstücken die Wand überklebt hat. Wir hatten aber keine andere Wahl, als einzuziehen.
    Dieser Mangel wurde nicht im Protokoll dokumentiert, denn uns wurde ohnehin laut Protokoll zugesichert, dass auch sie schimmeligen Fugen der Fenster erneuert werden sollen. Das Protokoll ist auch allgemein sehr grob geschrieben, die Mängel sind alle nicht detailiert aufgeschrieben.

    In den letzten viereinhalb Jahren wurden die Fugen nicht erneuert. Es war mal ein Handwerker da, der aber wegen der kalten Witterung nicht arbeiten konnte, und sagte, dass man sich für den Rest nochmals melden würde. Das ist nie geschehen.
    Mittlerweile schimmeln alle Außenwände und wir müssen jeden Winter mit chemischen Reinigern den Schimmel entfernen, er kommt aber immer wieder. Da nun auch der Nachmieter vom Schimmel Kenntnis hat und diesen vor dem Einzug entfernt haben will, haben wir den Schimmel nochmal beim Vermieter gemeldet. Heute wurde uns dann mitgeteilt, dass laut den Daten des Ablesers dieses Jahr (Januar-Mai) noch GARNICHT geheizt worden sei, die Zähler also auf null stünden. Somit werden wir für den Schaden verantwortlich gemacht.
    Wir haben aber definitiv geheizt.

    Wir sollen jetzt den Schimmel selber entfernen. Die Wohnung müssen wir sowieso streichen. Das würden wir auch alles machen, allerdings gehen wir davon aus, dass der Schimmel, der ja auch schon bei der Vormieterin da war, auch beim Nachmieter wieder kommt.

    Jetzt zur Frage: 1. Wir sollen eigentlich die Linoleum-Stücke von der Wand entfernen. Diese haben wir ja aber gar nicht angebracht. Das könnten wir im Zweifelsfall auch nachweisen, denn wir haben ein Foto von den Stellen beim Einzug gemacht. Ist es legitim, wenn wir dem Vermieter das einfach so mitteilen und alles so lassen? Bekommen wir dann die ganze Kaution zurück?

    2. Die Mängel, die laut Protokoll, also vertraglich geregelt, behoben werden sollten, wurden nicht behoben. Hätten wir im Zweifelsfall einen Anspruch auf Ersatzleistungen?

    3. Wir haben vom Vermieter die genauen Ablesedaten angefordert. Wenn der Zähler tatsächlich null anzeigen sollte (wir haben aber definitiv geheizt), bei der Nebenkostenabrechnung dann aber etwas anderes herauskommt, haben wir ja den Schimmel trotzdem entfernt, obwohl wir es mit ausreichendem Heizen nicht gemusst hätten. Was können wir dann machen?

    4. Wie sollen wir uns beim Erstellen des Übergabeprotokolls verhalten? Kann uns jemand Tipps geben, was wir beachten sollen?

    Wir sind noch Studenten und mit fast 1000€ Kaution haben wir für unsere Verhältnisse ein Vermögen ausgegeben. Das Geld möchten wir gerne vollständig zurück. Wir legen keinen großen Wert darauf, gerichtlich gegen den Vermieter vorzugehen und würden die Sachen gerne mit guten Argumenten so klären. Es wäre klasse, wenn uns jemand gute Tipps geben kann.

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
    Theresa und Basti M.

  • Karsten E.
    28.04.2017 - 10:24 Antworten

    Hallo,
    vor einem Monat bin ich aus meinem Zimmer einer durch den Wohnungsvermieter verwalteten WG ausgezogen. Es gibt ein Übergabeprotokoll, in dem zwei Mängel aufgeführt sind (“Badezimmer – Duschabtrennung verschmutzt, kein Mangel” und ” Küche – 1 Funierstreifen löst sich ab”). Dazu gibt es folgende Vereinbarung im Protokoll “Ich ziehe 100€ für die Reinigung ab. Damit ist alles erledigt!”.
    Es wohnt auch bereits ein Nachmieter in dem Zimmer.
    Problem: Trotz der eindeutigen Lage weigert mein Vermieter sich, mir meine Kaution zurück zu zahlen mit der Begründung “versteckte Mängeln die vielleicht später auffallen berücksichtigen zu können” und verweist auf die 6 Monate.
    Darf er in dieser Situation die gesamte Kaution zurück behalten oder gibt es für mich die Möglichkeit, die Kaution (abzüglich der Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung) im Zweifelsfall mit anwaltlicher Hilfe zurück zu fordern?
    (Falls das eine Rolle spiel, ich habe ebenfalls herausgefunden, dass er das Geld nicht, wie Vertrag vereinbart, auf einem separaten Sparbuch vorhält sondern auf seinem privaten Konto)

    Vielen Dank und Grüße
    Karsten

  • Silke
    24.05.2017 - 09:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir ziehen jetzt nach 4 Jahren Streit mit dem Vermieter aus. Wir haben Unterstützung durch den Mieterverein.

    Bei uns ist folgendes Problem:
    Unser Vormieter haben die Mängel verschwiegen bzw. verdeckt, so dass der Vermieter nicht sehen konnte. Die Vormieter hatten kein Wohnungsabnahme-Protokoll und wir keine Wohnungsübernahme-Protokoll. Wir haben die Schäden direkt nach unserem Einzug entdeckt – dem Vermieter angezeigt, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Es liegt detaillierte Schadens-Protokoll mit Fotos versehen vor.

    Die Türe weisen extreme Abnutzung auf. So dass es Gefahr besteht von innen eingeschlossen zu werden, ohne die Tür öffnen zu können. Das war in dem Fall bei meinem Sohn. So mussten wir gewaltsam die Tür öffnen.

    Jetzt meine Frage. Müssen wir den Schaden an der Tür trotz extreme Abnutzung beseitigen? Was ist wenn der Vermieter kein Wohnungsabnahme-Protokoll macht, müssen wir für die Mängel, die nachträglich festgestellt werden,, beseitigen?

    Wir werden bei unserem Auszug die Wohnung dennoch filmen bzw. fotografieren .

    Vielen Dank und viele Grüße
    Silke

    • Mietrecht.org
      29.05.2017 - 17:15 Antworten

      Hallo Silke,

      die Lage scheint kompliziert zu sein und ich kenne die Situation vor Ort nicht – z.B. was Sie mit “extremer Abnutzung” der Tür meinen. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie dem Rat des Mietervereins folgen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Natalia
    01.06.2017 - 04:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind Ende Februar aus der Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurden einige Mängel festgehalten – u.a. Bohrlöscher, kleine Kratzer und “Klappe von Tür fehlt und Stange vom Türschließer draußen (Foto)”.
    Uns wurde dabei gesagt, dass es um vorhandene oder Gebrauchsmängel handelt und uns nichts kosten wird. Wir haben den Protokoll unterschrieben, eine Pflicht zur Mängelbeseitigung wurde nicht festgehalten. Die Mängel sind schlicht aufgelistet.
    Die Kaution wurde vor Kurzem zurückgezahlt und Ausgaben für Mängelbeseitung einbehalten. Dies haben wir angemahnt, u.a. weil es um die “gebrauchsmäßige Mängel” ging, keine Mängelbeseitungspflicht unsererseits gab und uns keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde.
    Nun weigert sich der Vermieter, die Restkaution zu zahlen und weißt uns darauf hin, dass wir mit dem Übergabeprotokoll die Mängel und Mängelbeseitung anerkannt haben.
    Ist es so? oder muss die Mängelbeseitungserfordernis im Übergabeprotokoll festgehaten werden?
    Welche Wertung hat die mündliche Aussage bei der Übergabe, dass es um vorhandene Mängel handelt?
    Was können wir nun tun?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Natalia

    • Mietrecht.org
      01.06.2017 - 09:28 Antworten

      Hallo Natalia,

      Mängel die Sie bei der Anmietung erfassen, müssen Sie bei Auszug natürlich nicht beseitigen. Dafür erstellt man ja ein Protokoll. Anders kann es sein, wenn Sie die Beseitigung vertraglich Übernommen haben und z.B. einen halben Monat mietfreie Zeit dafür bekommen. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karena
    12.09.2017 - 10:26 Antworten

    Hallo,

    meine WG-Mitbewohner und ich wollten bei der Übergabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll anfertigen. Unser Vermieter schickte einen Mitarbeiter um die Wohnung zu übergeben, der sich weigerte ein Übergabeprotokoll anzufertigen oder zu unterzeichnen. Er beharrte darauf, dass die neuen Mieter 10 Tage Zeit haben alle Mängel der Wohnung zu melden.
    Es sind seitdem mehr als 10 Tage vergangen, und er weigert sich immer noch uns ein Übergabeprotokoll auszustellen und vertröstet uns auf die nächsten Wochen. Ist dies überhaupt rechtens? Gilt die Wohnung jetzt als abgenommen?

    • Mietrecht.org
      12.09.2017 - 15:30 Antworten

      Hallo Karena,

      ich würde in so einen Fall den Zustand mit Bildern und in einem eigenen Protokoll dokumentieren (möglichst mit Zeugen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea Neumann-John
    18.10.2017 - 09:34 Antworten

    Guten Tag,
    ich bin Vermieter. Beim letzten Auszug haben wir ein Protokoll erstellt, die Wohnung war ‘besenrein’. Später hat sich dann herausgestellt, dass die inneren Fensterrahmen völlig verdreckt und verschimmelt waren. Da ich die Fenster bei der Übergabe leider nicht geöffnet hatte, ist dieser Mangel natürlich nicht im Protokoll dokumentiert. Die Mieterin hatte offensichtlich nie die Fensterrahmen gereinigt. Für die Reinigung habe ich einige hundert Euro bezahlt. Fotos existieren. Kann ich diese Reinigungskosten von der Kaution einbehalten mit dem Argument, dass es sich um versteckte Mängel handelt? Ich habe keine Vorbehalte wg. versteckter Mängel im Protokoll gemacht.
    Die Mieterin argumentiert, dass a) es nicht im Protokoll steht b) die Wohnung an einer Hauptverkehrsstraße liegt und c) Sauberkeit subjektiv sei.
    Das mit der Hauptverkehrsstraße stimmt, aber ist ja eher ein Grund für eine häufigere Reinigung, da sie ja beim Einzug schon die Lage kannte.
    Danke im Voraus für einen Hinweis.

  • Tob
    20.10.2017 - 14:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe eine kurze Frage:

    Als wir damals die Wohnung übergeben bekommen haben, gab es Mängel, die wir gar nicht gesehen haben oder sehen konnten. Weiterhin hat sich der Vermieter zudem vehement gewährt einen Mangel des Dielenbodens in das Übergabeprotokoll aufzunehmen mit dem Hinweis, dass Dielenböden “leben”.
    Nun wird uns nach Auszug genau dieser Mangel des Bodens zur Last gelegt und auch damit gedroht, dass wir das in Ordnung bringen sollen bzw. der Vermieter eine Firma beauftragt.
    Können wir hiergegen vorgehen oder haben wir da eine realistische Chance?

    MfG

    • Mietrecht.org
      23.10.2017 - 12:34 Antworten

      Hallo Tob,

      um solche Probleme zu vermeiden, nimmt man lieber mehr als zu wenig in ein Protokoll auf. Ich würde jetzt versuchen zu klären, ob es sich um einen Schaden handelt oder um normale Abnutzung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Denise
    26.10.2017 - 06:21 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin im Juni aus meiner Wohnung ausgezogen, habe die Wohnung komplett durch geweisst. Da ich kein Fachmann bin, ist es auch nicht so fachmännisch geworden, es war teilweise fleckig. Eine Nachbesserung war bei mir aus zeittechnischen Gründen nicht möglich. Im Übergabeprotokoll steht Wände fleckig… Jetzt stellt mir mein ehemaliger Vermieter 1000 Euro für malermäßige Instandsetzungsmaßnahmen der Wände und Decken in Rechnung.

    • Mietrecht.org
      26.10.2017 - 15:28 Antworten

      Hallo Denise,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrung. Wenn man als Mieter selbst fachgerecht streichen kann, würde ich immer eine Firma beauftragen.

      Lassen Sie hier prüfen, ob Sie überhaupt hätten streichen müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Iver Cappel
    26.10.2017 - 06:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Mutter ist umgezogen und hatte mich mit der Renovierung der Wohnung und der Übergabe beauftragt, da Sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist/war.
    Der Vermieter lehnte meine Anwesenheit jedeoch bei der Übergabe ab und verwies mich vor der Abnahme der Wohnung jener Wohnung. Neutraler Zeuge dafür war anwesend.
    Die Wohnungsabnahme hat der beauftragte Makler somit alleine gemacht. Im Übergabeprotokoll wurde dann lediglich ein fehlendes Backblech beanstandet.
    Zwei Wochen später kam dann vom Vermieter ein Brief, das im nachhinein festgestellt wurde das der Laminatfussboden im Wohnzimmer aufgequollen sei, und meine Mutter diesen “Versteckten Mängel” fachgerecht instandzusetzen hat. Die Wohnung war komplett leer…
    Ist das Rechtens ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Cappel

    • Mietrecht.org
      26.10.2017 - 15:30 Antworten

      Hallo Iver,

      aufgequollene Laminatfugen sind m.E. bei einer leeren Wohnung auch beim ersten Abnahmetermin sichtbar gewesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Iver Cappel
        01.11.2017 - 18:33 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für Ihre Meinung. Ich habe ein entsprechendes Schreiben an den Vermieter geschickt, in dem ich daruf hingewiesen habe, das es kein “versteckter Mangel” sein kann, da die Wohnung komplett leer war, der Abnahmetermin nachmittags um 14 Uhr war und der Mangel hätte auffallen müssen, sofern er vorhanden war. Ich bin mal gespannt, wie das ganze sich weiter verhält.

        Mit freundlichen Grüßen
        Cappel

        • Mietrecht.org
          02.11.2017 - 17:10 Antworten

          Hallo Iver,

          lassen Sie uns gerne wissen, was in der Sache rausgekommen ist.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Hannah
    07.11.2017 - 13:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Am Freitag habe ich meine Wohnung übergeben. Dabei war die Hausverwaltung und die Nachmieterin anwesend. Im Übergabeprotokoll steht, dass alle Räume in Ordnung sind. Das Protokoll wurde sowohl von mir, als auch von der Nachmieterin unterschrieben.
    Soeben hat mir die Nachmieterin Fotos von einem Raum geschickt, in dem man durch die weiße Farbe noch Reste von dem alten Anstrich durch sieht. Sie fragte mich, was ich ihr nun dafür anbieten könne.

    Muss ich nun etwas tun ? Oder gar damit rechnen, dass die Hausverwaltung teile meine Kaution einbehält ?
    Schließlich sind diese Mängel nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt.

    MfG

    • Mietrecht.org
      07.11.2017 - 20:32 Antworten

      Hallo Hannah,

      Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter (Ihre Hausverwaltung). Wenn Sie ein Übergabeprotokoll haben, welches keine Mängel aufweist, sollten Sie darauf verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bert
    29.11.2017 - 20:52 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vor einem Monat bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen und es fand auch eine Wohnungsübergabe mit dem vom Vermieter beauftragten Makler und der Nachmieterin statt.
    Während der Wohnungsübergabe wurde auch ein Übergabeprotokoll vom Makler erstellt und von ihm, der Nachmieterin und mir unterschrieben. Darin wurden keine vom Mieter zu beseitigenden Mängel festgestellt.

    Nach zwei Wochen sandte ich dem Vermieter eine E-Mail mit dem Foto des Übergabeprotokolls und bat ihn um schnellstmögliche Rückgabe des Kautionssparbuches.

    Zwei Wochen später bekam ich eine E-Mail vom Vermieter, in der er mir mitteilte, dass der Makler im Zuge der Übergabe der Wohnung ein gerissener Spiegel und eine beschädigte Tür festgestellt hat.
    Der Vermieter unterbreitete mir ein Angebot, einen Betrag in Höhe einer Monatsmiete auf sein Konto zu überweisen, um mir dann das Kautionssparbuch zurückzusenden. Eventuelle Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung seien damit auch abgegolten.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann der Vermieter nur die im Übergabeprotokoll dokumentierten Mängel beanstanden.

    Wie soll ich auf die Forderungen vom Vermieter jetzt reagieren?

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      30.11.2017 - 18:41 Antworten

      Hallo Bert,

      verweisen Sie den Vermieter auf das Protokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis
    01.12.2017 - 15:16 Antworten

    Hallo,

    wir haben ein “Zustandsprotokoll” in dem Nachbesserungen stehen. Diese wurden durchgeführt. Anschließend wurde mir mitgeteilt, dass andere Teile der Wohnung nicht sachgerecht gestrichen wären. Daraufhin habe ich nochmals nachgebessert mit dem Hinweis auf Kulanz, da diese Mängel so nicht im Protokoll stünden.

    Nach 5,5 Monaten bekommen wir nun einen Kostenvoranschlag für eine 88qm 3 Raum Altbauwohnung über 7000€. Sie würden uns diese erlassen wenn wir den Mietausfall bezahlen würden. (Knapp 3000€)

    Alle Wohnugen die in den letzten Jahren leer geworden sind wurden nicht weiter vermietet. Was uns zeigt, dass das ganze Haus luxusrenoviert werden soll.

    Nun die Frage: Ist das überhaupt wirksam? Die Mängel die die Maler beseitigen sollen wurden mir nie mündlich oder schriftlich genannt. Es handelt sich dabei z.B. um Heizungsrohe und Heizungen. Im Zustandsprotokoll steht lediglich, dass ich zwei Wände nachbessern soll. Stattdessen habe ich auf Kulanz nahezu alle Wände in allen Räumen nachgebessert.

    • Mietrecht.org
      01.12.2017 - 19:56 Antworten

      Hallo Dennis,

      verweisen Sie den Vermieter auf das Protokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian
    04.12.2017 - 15:47 Antworten

    Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen meine jetzige Wohnung gekündigt und heute die Bestätigung meines Vermieters erhalten.

    Anbei war ein Merkblatt zur Wohnungsübergabe, welches mich an zwei Stellen negativ überrascht hat:
    1. Es wird darauf bestanden Schönheitsreparaturen durchzuführen, was ja im gesetzlichen Rahmen vertretbar ist, allerdings gibt es folgenden Passus den ich so nicht kenne:
    “Schönheitsreparaturen beziehen sich aber auch auf die vollständige Funktion der technischen Einrichtungen: Elektrische Installationen (Warmwasserbereiter, Leitungen, Steckdosen, Lichtschalter und sonstige Anschlüsse), Installationen für Be- und Entwässerung (Wasserleitungen und Armaturen) sowie sonstige technische Einrichtungen wie Türschlösser, Schließvorrichtungen der Fenster.”

    2. Der Grund warum ich überhaupt nachfrage ist, dass später im Text darauf folgendes steht: “Sollten bei der Abnahme Mängel festgestellt werden, die vom Mieter zu beseitigen sind, endet das Vertragsverhältnis erst nach Behebung dieser Mängel.”

    Für mich als Laie liest sich, dass so als würde das Mietverhältnis erst nach Beseitigung aller Mängel enden, sprich ich müsste, sollte es zu einem Streit kommen, weiterhin Miete zahlen? Ist eine solche Klausel zulässig?

    In meinem Mietvertrag habe ich nebenbei zu beiden Punkten nichts gefunden.

    Vielen Dank für Ihre Auskünfte
    und beste Grüße
    Sebastian

    • Mietrecht.org
      05.12.2017 - 08:14 Antworten

      Hallo Sebastian,

      für Sie relevant ist der Mietvertrag und kein “Merkblatt” mit Wünschen des Vermieters. Bei dieser Herangehensweise würde ich vermuten, dass die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag auch überspitzt formuliert und damit ggf. unwirksam ist. Lassen Sie das bei Bedarf hier prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. I.
    07.01.2018 - 10:52 Antworten

    Guten Morgen,

    ich habe vor 6 Wochen eine neue Wohnung bezogen und auch mir fallen immer mehr Mängel auf.

    Ich habe den Vermieter nun per Email darauf hingewiesen, dass die Fugen der Fenster in allen Räumen schwarz und von Schimmel befallen sind. Bei der Übergabe dachte ich noch, dass die Fester einfach schwarz verfugt wurden. Da es schier unmöglich ist, dass sich in 6 Wochen ein Schimmelbefall aller Fugen einstellt, hoffe ich nun, dass ich dafür nicht zur Kasse gebeten werde. Wie ist das mit solchen Mängeln? Der Schimmel arbeitet wahrscheinlich schon seit Jahren an den Fenstern und ich möchte diese natürlich nicht bezahlen müssen bei Auszug.

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    J. I.

  • J. I.
    07.01.2018 - 10:58 Antworten

    Nachtrag:

    Des Weiteren möchte ich fragen, ob der Vermieter für einen Mängel und dessen Behebung zuständig ist.

    Ich habe eine Mulde im Boden der Abstellkammer, dort ist der Estrich eingebrochen. Ich bat den Vermieter den Mangel zu beheben, was er vehement ablehnte. Er gab an, dass ich das gerne auf eigene Kosten machen könnte, er das aber sicherlich nicht übernimmt. Wenn ich nun eine Leiter aufstelle, um mein Regal einzuräumen, wackle ich auf ihr herum, da sie keinen sicheren Halt abgrund der Mulde hat.

    Ich habe schon diverse Dinge in der Wohnung repariert und die Kosten dafür getragen (Silikonfugen erneuert, Elektrik repariert, Türe neu genagelt da kaputt, Gastherme durch Installateur reparieren lassen,…).

    Mit freundlichen Grüßen
    J. I.

  • Melanie Ankner
    14.01.2018 - 15:57 Antworten

    Hallo,
    Ich bin Anfang November aus einer Mietwohnung ausgezogen. Zu meinem Einzug würde kein Übernahmeprotokoll erstellt. Zu meinem Auszug fand dies dann statt.
    Meine Vermieter bemängelten hierSchäden am Parkett, diese gab es bereits bei meinem Einzug, aber sie behaupten davon nix zu wissen. Naja.. es gab viele Beanstandungen von Ihnen. Darunter auch Möbel aus dem Bad und dem Keller, im amietvertrag sind sie nicht aufgeführt, ich habe sie weggeschmissen. Hatte hochwertigere Möbel gekauft und wollte sie Ihnen überlassen, dies wurde abgelehnt und man sagte ich hätte sie beklaut!
    Unser neustes Streitthema ist die Dunstabzugshaube einer Einbauküche. Im Protokoll würde nixbeanstandet, sie wurde ausprobiert und funktionierte. Jetzt hatte ein Handwerker sie ausgebaut und festgestellt dasssich jemand an einem Scharnier zu schaffen gemacht hatte und sie ausgetauscht werden muss. Neu gekauft hat mein Vermieter eine 499 Euro teure und lies diese Einbauen. Er schickte mir eine Auflistung aller beseitigten Mängel, ich durfte nach der Übergabe nix mehr machen, also keine Mängel mehr beseitigen, er listete alles auf und was es kostete. Dank der neue Haube will er zu meiner Kaution noch 200 Euro extra haben. Eine Rechnung der neuen Haube hat er, aber keine Belege was die alte gekostet hat und wie alt sie war.
    Zusätzlich beschimpft er mich und sagt ich könne ihn nicht zwingen eine geringwertige zu kaufen, wenn er etwas hochwertiges will.

    Kann mir hier jemand bitte helfen? Er setzt mich sehr unter Druck per WhatsApp und steht an meiner neuen Adresse vor der Tür.

  • Anna Barsch
    14.02.2018 - 22:52 Antworten

    Hallo,

    ich wohne seit Oktober in einer WG. Als die Hauptmietperson gewechselt hat wurde ein Übergabeprotokoll erstellt. In dem Protokoll steht u. A. dass sich Schimmel hinter den Fliesen (oder in den Fugen) befindet. Müssen wir als WG diesen Schaden bezahlen oder ist der Vermieter dafür verantwortlich? Worauf kann man sich berufen oder beharren wenn sich der Vermieter darum kümmern muss?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Anna

  • Mirja Schönebach
    18.02.2018 - 20:47 Antworten

    Hallo, ich habe meine Wohnung unter vermietet und mein Schlafzimmer, welches mit Laminat ausgelegt ist, an eine nicht gerade ordentliche und saubere Dame vermietet. Inzwischen ist sie zum Glück ausgezogen, hat das Zimmer aber nicht, wie ich sie vorher schriftlich aufgefordert habe, gereinigt. Dies hatte sie vorher auch so übernommen. Aufgrund dessen musste es noch gereinigt werden, hierbei stellte man fest, dass das Laminat tiefe Kratzer und auch Löcher enthält. Als ich ihr schrieb, sagte sie, ich hätte das Zimmer ohne Erwähnung der Macken übernommen. Klar, konnte ich auch erst sehen als es geputzt war. Trotzdem muss sie doch für den Schaden eintreten oder? Danke für eine Antwort.

    • Mietrecht.org
      19.02.2018 - 10:44 Antworten

      Hallo Mirja,

      suchen Sie (im Artikel) nach “verdeckten Schäden”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Waldemar
    27.02.2018 - 11:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    bei mir hat sich folgendes Problem ergeben. Als ich in die Wohnung eingezogen bin, hatten wir zuvor mir der Hausverwaltung A die Wohnung besichtigt. Bei der Besichtigung hatten, die mir gesagt das die Wohnung schon älter wäre und es sich um ganz normale Gebrauchsspuren handelt, wovon die Bescheid wissen, so dass diese nicht sonderlich relevant sind. Also haben wir im Protokoll “in ordnung” angekreuzt, da ich dachte die Hausverwaltung weiß bescheid und ich werde höchstens 2,5 Jahre in der Wohnung verbleiben.

    Nun hat sich kurz vor meinem Auszug die Situation ergeben, dass eine neue Hausverwaltung das Gebäude gekauft hat. Diese neue Hausverwaltung eruft sich jetzt auf das Protokoll und wollen mir die Gebrauchsspuren anhängen.

    Meine Frage ist ob ich die Kosten jetzt tragen muss, obwohl die neue Hausverwaltung nie den anfangst Zustand kannte?
    Hoffe Sie können mir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      27.02.2018 - 17:10 Antworten

      Hallo Waldemar,

      die neue Hausverwaltung beruft sich auf das Protokoll. Auf was auch sonst? Das ist in Ihrem Fall unglücklich gelaufen. In Ordnung heisst für mich ebenfalls, ohne Schäden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus
    05.03.2018 - 14:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir eine 4 Köpfige Familie sind letzten Jahr im November aus einer Mietwohnung ausgezogen. Wir haben 9 Jahre in der Wohung gelebt, bereits nach 1 – 2 Jahren haben wir festgestellt das die Wände sehr kalt und feucht sind. Das Haus ist 53 Jahre alt und aus Sandstein. Auch der Keller unter unserer Wohnung war feucht. Zudem ist ein Blumenfenster das aus Holz verkleidet ist geschimmelt.
    Nach Anruf an den Vermieter sollten wir eine dickere Styrorplatte auf den kalten Stein legen, um zu verhindern das das Holz weiter schimmelt, was es natürlich weiter passiert ist.
    So mussten wir alle Möbel mindestens 10 cm von der Wand wegstellen um zu Verhindern, das die Wände Schimmel ansetzen.
    Nach dem Auszug wollte der Vermieter die Wohnung nicht so übernehmen.
    Nach einigen Diskussionen einigten wir uns darauf, das er einen Kostenvoranschlag der angeblichen Reparaturen uns erstellt und wir ins darüber informieren, welche Mängel wir beseitigen müssen.
    Ein Fenster und Waschbecken, das wärend dem Auszug kaputt gegangen sind, wollten wir mit der Versicherung decken, was auch abgeklärt wurde.
    4 Monate nach dem Auszug hatten wir immer noch keinen Kostenvoranschlag des Vermieters. Das Fenster wurde aber bereits schon ausgetauscht.
    Nach dem heutigen Anruf des ehemaligen Vermieters, wurden wir sehr überraschend von ihr beschuldigt, das wir an dem Schimmel der Wände, sowie Fenster, Schuld sein sollten, da wir angeblich nicht richtig gelüftet hätten. Was aber eine totale Lüge und Anschuldigung ist. Mit den Worten, “Sie können sich auf was gefasst machen” wurde das Telefonat beendet. Unsere Frage dazu wäre:
    Kann der Vermieter die Reparaturen einfach ohne Kostenvoranschlag machen, bzw ohne unsere Zustimmung.
    Wir bekamen nicht mal eine Liste von den Reparaturen die er machen will, oder schon gemacht hat.
    Bei der Wohnungsübergabe wurde kein Protokoll festgehalten, sowie auch keine Mängel, Schäden usw.
    Was kann der Vermieter uns jetzt im Nachhinein alles unterstellen?
    Beste Grüße
    Markus

    • Mietrecht.org
      07.03.2018 - 13:45 Antworten

      Hallo Markus,

      ich kann Ihnen zu Ihrer individuellen Sachlage leider nicht helfen. Ich würde genau schauen, was im Protokoll vereinbart (Kostenvorschläge einholen, Ausführung, Kostenverteilung) wurde. Das ist am Ende entscheidend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    05.03.2018 - 17:03 Antworten

    Ich habe eine Frage, denn das Verhalten unserer Ex-Vermieter finde ich wirklich etwas unpassend.

    Uns wurde nach 20 Jahren die Mietwohnung aufgrund Eigenbedarfs gekündigt. Die Tochter der Berliner Eigentümer studiert in München und ihr WG-Zimmer hier wurde ihr gekündigt, so dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs ins Haus kam. Wir haben trotz großer Maßnahmen und eine passende Wohnung gefunden, jedoch hat sich der Auszug um einen Monat verzögert.

    Wodurch unsere Vermieter total sauer reagierten. Der Herr wurde am Telefon richtig ungehalten und tat grad so als hätten wir uns die Jahre irgendetwas zu Schulden kommen lassen. Der Wohnungsmarkt in München ist nunmal eine Katastrophe.

    Nun zum eigentlichen Problem. Die Tochter des Eigentümers hat die Wohnungsübergabe durchgeführt. Wir haben ein Übergabeprotokoll dabei gehabt, weil er zuerst telefonisch meinte, er macht sowas nicht mit Protokoll, hätte er noch nie gehört. Sie hatte das Protokoll nur einfach dabei, wir haben es mit dem Smartphone abfotografiert. Aber auch das von uns mitgebrachte Protokoll jeweils ausgetauscht, so dass jeder ein Exemplar hatte. Sie meinte, es wäre toll und eh viel besser, als das Zimmer das sie jetzt hatte. Ich muss dazu sagen, dass eine Wand im Schlafzimmer zwar geweisselt war, da aber alles auf den letzten Drücker erfolgte, die Farbe nicht richtig gedeckt hatte. So dass die alte Farbe noch ein wenig daruner hervorschien. Wir haben noch ein paar Mängel die aufgrund eines Gegensprechanlagentauschs von der Handwerkerfirma hinterlassen wurde und noch eine lose Steckdose im Wohnzimmer als Mängel aufnotiert.

    Eine Stunde nach erfolgter Übergabe erhielt mein Mann eine SMS mit der bloßen Nachricht von der Tochter des Eigentümers “Das wird ein Nachspiel haben”.

    Bitte was? Also dachte zuerst ich les nicht richtig.
    Nun kam eine Mitteilung von ihr, dass die Einbauelemente im Kühlschrank kaputt seien, sie stundenlang hätte die Türen von Katzenurin befreien müssen, die Wohnung stinken würde und gescheit gestrichen sei auch nicht. Die alte Wohnung von ihr seit zwar alt aber nicht so versifft.

    Die Wohnung ist nicht versifft. Das Haus ist aber nicht das neueste, im Bad wurde nicht wirklich in den 20 Jahren etwas gemacht. Hier haben wir sogar vor einigen Jahren den PVC-Boden ausgetauscht. Ja, wir haben Katzen, aber es war nirgendwo Urin oder sonstwas und geputzt habe ich auch extra nochmal die Wohnung.

    Wie soll man hier reagieren? Also einem freundlich ins Gesicht grinsen und dann so unfreundlich daher zu kommen. Ich wollte ihr ja sogar noch anbieten, nochmal nachzuweiseln. Nur war das auch echt alles auf den letzten Drücker, hatten eine Woche für den Umzug mit Renovierung der neuen Wohnung.
    Bin grad etwas verzweifelt.

  • Matthias
    07.03.2018 - 18:13 Antworten

    Hallo. Folgendes Szenario:
    Wir sind am 28.2. aus unser 3 Zimmer Wohnung ausgezogen. Aufgrund passende Nachmieter, konnten wir zum Glück einen Monat früher die Wohnung verlassen. Am 28.2. hatten wir einen Termin mit unserem ehemaligen Vermieter. Die Wohnungsübergabe lief relativ problemlos. Lediglich ein Mangel in unserem Büro wurde festgestellt und im Protokoll notiert. Das Protokoll wurde von beiden Seiten unterschrieben und vom Vermieter aufbewahrt.
    Am folgenden Tag erreichte uns eine Nachricht des Vermieters, dass 2 weitere Mängel festgestellt wurden für die wir finanziell aufkommen sollen. Der erste Mangel (2 flackernde LED im Badezimmer) wurde vom Vermieter bei der Übergabe gesehen aber nicht notiert. Der 2. Mangel ist ein abgebrochener Schlüssel in einem der Wohnungstüren der nicht entfernt werden kann weshalb das Schloss ausgetauscht werden soll welches uns in den 1,5 Jahren in der wir in der Wohnung lebten,nie auffiel.
    Beide Mängel werden zusammen einige hundert Euro kosten, so die Aussage des Vermieters und sind fällig mit der kommenden Nebenkostenabrechnung.
    Eine Woche später, erhielt ich auf Wunsch eine Kopie des Übergabeprotokoll. Dieses wurde trotz Unterschriften nachträglich um die oben genannten Mängel erweitert. Für mich klingt das nach Urkundenfälschung oder bin ich da falsch informiert?
    Welchen Rat können Sie mir für diese Situation empfehlen? Ist ein weiterer Kontakt zum Vermieter sinnvoll oder sollte ich mich direkt an meinen Anwalt wenden?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    • Mietrecht.org
      07.03.2018 - 18:27 Antworten

      Hallo Matthias,

      mein Rat für die Zukunft ist, dass Sie ein unterschriebenes Protokoll nicht mehr aus der Hand geben sollten. Dann haben Sie Ihre Originalversion die nicht mehr verändert werden kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura
    15.03.2018 - 10:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind vor 7 Monaten in eine auch im Übergabeprotokoll als “unrenoviert” bezeichnete Altbauwohnung eingezogen. Mein Mann hatte damals das Übergabeprotokoll gutmütig bis naiv unterschrieben. Quasi überall war “normale Gebrauchsspuren” angekreuzt, plus noch sehr wenige geringfügige Alibi-Defekte. Saniert wurde diese Wohnung vor 20 Jahren. Seitdem wohl nur noch abgelebt, alles vergilbt, verschmutzt usw. Überall kleinere – mittlere Defekte im Parkett, Risse am Terassenboden usw. Mittlerweile zeigt sich, dass die Vermieter der Meinung sind, ihre “unrenovierte” Altbauwohnung sei quasi schadlos gewesen. Ich befürchte, sie werden jede einzelne Scharte, und z.B. kleine Brandflecken auf dem Parkett, die für uns zuvor unter “unrenoviert” fielen, uns Mietern in die Schuhe schieben. Wie können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt und angesichts des unterschriebenen Übergabeprotokolls noch dagegen wehren? Wie ist denn der Begriff “unrenoviert” sonst überhaupt auszulegen, zumal wenn Parkett vermutlich seit Jahren nicht abgeschliffen wurde, bzw. eben überhaupt seit Jahren hier fast nichts gemacht wurde (und wenn dann völlig verdreckt war)? Sie würden mir mit dieser Rückmeldung, also: “ist bei “unrenoviert” trotzdem jeder einzelne kleine-mittlere Schaden ohne Funktionseinbußen zu notieren” und “was können wir Mieter nun im Nachhinein tun” sehr helfen. Dass mein Mann nicht genauer geschaut und notiert hatte, ist natürlich total bescheuert, zumal bei solchen Vermietern, das ist klar. Wir waren sehr erschöpft (Umzug aus dem Ausland) und waren auch nicht von solchen Neglects und Bösartigkeiten seitens der Vermieter ausgegangen. Freundliche Grüße und vielen Dank, L.B.

    • Mietrecht.org
      15.03.2018 - 15:11 Antworten

      Hallo Laura,

      “umrenoviert” bezieht sich m.E. in erster Linie auf Wände und Flächen die lackiert sind (z.B. Türen). Schadstellen im Boden würde ich immer ins Protokoll aufnehmen. Aber warten Sie erstmal die Übergabe ab. Ggf. ist eine Vorabnahme sinnvoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Schmidt
    04.04.2018 - 19:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir hatten letzte Woche unsere Wohnungsübergabe.
    Ein Übernahmeprotokoll wurde erstellt und von allen Parteien unterzeichnet.

    Jetzt beschwert sich der Nachmieter das im Wohnzimmer und Küche die Decke nicht richtig gestrichen wurde und fordert Nachbesserung. Dies wurde allerdings nicht im Protokoll festgehalten.

    Muss ich der Forderung nachkommen?

    Freundliche Grüße

    Michael Schmidt

    • Mietrecht.org
      05.04.2018 - 07:20 Antworten

      Hallo Michael,

      verweisen Sie auf das Protokoll. Genau dafür erstellen die Parteien ja ein Übergabeprotokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah Bachmann
    12.04.2018 - 12:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich habe im Oktober 2017 meine Wohnung mängelfrei übergeben, habe auch ein mängelfreies Protokoll bekommen. Als ich dann jetzt bei der Hausverwaltung nach meiner Kaution gefragt habe, wurde mir mitgeteilt das jetzt eine neue Hausverwaltung dafür zuständig sei und ich mich an diese wenden soll. Das habe ich natürlich auch getan und der Herr sagte mir am Telefon das er mir meine Kaution auch nicht auszahlen würde da die Wände vergilbt seien und das wären versteckte Mängel.
    Ich habe vor Auszug alles weiß gestrichen und wie gesagt auch ein mängelfreies Übergabe Protokoll von der alten Hausverwaltung bekommen. Darf er meine Kaution einfach so behalten und zählt sowas zu versteckten Mängeln?

    • Mietrecht.org
      12.04.2018 - 13:21 Antworten

      Hallo Sarah,

      gibt es denn einen Mangel? Zum Beispiel Nikotin, dass nach Ihrem Anstrich wieder durch die Farbe “schlägt”?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sarah Bachmann
        12.04.2018 - 13:49 Antworten

        Ich habe die Wohnung 1 Woche vor Abgabe gestrichen und da war alles Weiss. Hätte ich jetzt nicht nach meiner Kaution gefragt, dann hätte ich nicht mal gewusst das etwas nicht gestimmt haben soll.

  • Simon
    03.05.2018 - 06:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    am 29. Dezember haben wir unsere Wohnung übergeben. Die Übergabe wurde vom Vermieter durch den Hausmeister als Berechtigte Person durchgeführt.
    Nun, auf mein Nachfragen wo die restlichen 150€ der Kaution bleiben bekomme ich diese Antwort:
    Bei der Übergabe der Wohnung an den neuen Mieter wurde von Herrn xxx markiert, dass die Wände nicht gestrichen und die Farbe an den Türstöcken abblättern.
    Da dies bei Ihrer Übergabe nicht vermerkt wurde, müssen wir davon ausgehen, dass die Mängel während Ihrer Mietzeit entstanden sind.
    Somit werden wir die 150,00 EUR Einbehalt der Kautionsabrechnung für die Mängel einbehalten.

    Im Protokoll ist kein mangel aufgelistet und die Wohnung ohne Mängel übergeben worden.

    Kann der Vermieter hier die ausstehende Kaution einbehalten? Hat der Vermieter hier ein Recht auf nachträgliche änderung?
    Lt. ihrem Artikel nicht wie ich das verstehe – richtig?

    Vielen Dank,
    Simon

    • Mietrecht.org
      03.05.2018 - 10:44 Antworten

      Hallo Simon,

      verweisen Sie auf Ihre Version des mangelfreien Protokolls und bitten Sie um Auszahlung der gesamten Kaution.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    08.05.2018 - 19:08 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind im Februar aus unserer Wohnung ausgezogen, weil wir wegen einer dringenden Grundsanierung die Kündigung erhalten haben. Der Vermieter hat nur eine Besenreine Wohnung verlangt, da ja sowieso die Bauarbeiter kommen. Er hat uns die Wohnung auch so abgenommen!
    Jetzt verlangt er plötzlich eine Grundreinigung, da er die Grundsanierung verschoben hat und jemanden zur Zwischenmiete rein tun will. Wenn ich nicht putze, holt er jemanden zum Grundreinigen und will mir das in Rechnung stellen. Darf er das???

    Viele Grüße

    Claudia

  • Oletta
    14.06.2018 - 14:29 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in unserem Fall (ich spreche hier für meinen Vater =VM und mich) geht es um Folgendes:
    Vermietet war in einem ländlichen Bereich ein großes Fachwerkhaus mit angrenzenden und separaten Scheunen, Ställen und Schuppen. Insgesamt sicher > 300 qm überbauter Raum und mehr als 1200 qm Grundstück. Mieter war eine kleine Familie. Wegen des tragischen Tod der jungen Frau haben wir zugestimmt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

    Im Übergabe-Protokoll hat mein Vater nur einige kleine Mängel festgehalten. Bei einer nun angesetzten Aufräum-Aktion haben wir u.a. im Keller (schwer zugänglich) und auf dem Grundstück versteckt ca. 50 große Müllsäcke entdeckt. Darin eine bunte Sammlung von Müll der letzten Zeit. Bekleidung, Speisereste, Pfandflaschen, Zeitungen, Geschirr – und sogar Trauerkarten und andere Post.

    Für die Entsorgung kalkulieren wir ca. 750 EUR. Hier stellt sich die Frage, ob in einem solchen Fall über die Anfechtung des Protokolls wegen arglistiger Täuschung nachgedacht werden kann?

    Besten Dank vorab
    Heike

    • Mietrecht.org
      16.06.2018 - 16:45 Antworten

      Hallo Heike,

      offensichtlich wurden diese Räume nicht begangen – warum nicht? Ob das eine Täuschung ist, sollten Sie im Zweifel anwaltlich beurteilen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thorsten Schäfer
    05.07.2018 - 11:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe am Dienstag, 03.07.2018 meine Mietwohnung übergeben. Der Vermieter und ich haben jeder ein Übergabeprotokoll unterzeichnet. Dieses habe ich von Immobilienscout24 heruntergeladen und gleichermaßen ausgefüllt. Die Wohnung wurde i.O. übernommen und durch die Unterschrift des Vermieters bestätigt. Nun meine Frage:

    Er hat nun gesagt, dass ich beim Ausbau der Waschmaschine die Anschlussrohre verändert habe.(dem ist natürlich nicht so!) Es wäre das ganze Wasser in den Heizkeller gelaufen. Er lässt es jetzt von einem Fachbetrieb machen und will mir die kosten aufdrücken.
    Er hat aber das Übergabeprotokoll unterzeichnet.
    Darf er mir das aufdrücken?
    Und darf ich Ihm eine Email schreiben, dass ich die Zahlung der Kaution zeitnah erwarte? Was soll ich tun?

    LG, Thorsten Schäfer

  • Martin Pötzsch
    19.07.2018 - 13:03 Antworten

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob der Vermieter nach Übergabe der WHG in der Abschlussrechnung eine Heizungsstörung verrechnen darf, obwohl die Heizung bis Auszug Ende Juni 2018 und Übergabeprotokoll.
    Bis zum Auszug, Januar bis Ende Juni, war kein Heizungsmonteur zur Störungsbehebung oder sonstiges vorort. Der Vermieter hält nun die Kaution bis Begleichen der Abschlussrechnung zurück. Vielen Dank

    Familie Pötzsch

    • Mietrecht.org
      19.07.2018 - 14:20 Antworten

      Hallo Martin,

      die Behebung einer Störung (Instandsetzung) ist grundsätzlich nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    27.07.2018 - 14:03 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne seit Ende 2013 in einer Dachgeschosswohnung und habe diese nun zum Ende Oktober gekündigt.

    Nun schrieb der Vermieter mir eine Mail mit der Bestätigung meiner Kündigung und, dass ich sämtliche Löcher/Dübel/schäden entfernen/schließen/beseitigen muss. Ich muss dazu sagen, dass der jetzige Vermieter das Haus vor rund 3 Jahren übernommen/gekauft hat.

    Bei meinem damaligen Einzug gab es noch eine Hausverwaltung, welche glücklicherweise ein Übergabeprotokoll erstellt hat. Jetzt zu meinen Fragen:

    1——
    Beim Einzug ist aufgefallen, dass das Badezimmer einem Schweizer Käse geähnelt hat. Der Vormieter hatte weder die Dübel entfernt, noch die sämtlichen Löcher verschlossen. Ich bat die Hausverwaltungsdame daher, dies im Übergabeprotokoll zu vermerken, da ich an dieser Stelle schon Ärger gerochen habe. Dies tat sie auch ohne zu widersprechen.

    Muss ich diese Dübel und Löcher nun wirklich entfernen/schließen, auch wenn keine dieser Löcher von mir stammen und diese bei Einzug bereits nachweislich vorhanden waren?

    2——
    An einem regnerichen Tag wurde ich durch Tropfen im Gesicht (Bett steht unter den Dachfenster im Schlafzimmer) wach. Als ich aufstand und nachsah, wo die Tropfen herkamen, war ich erschrocken, denn es regnete bei mir rein (lief am Fensterrahmen vorbei). Ich habe also sofort mein Smartphone in die Hand genommen und Fotos davon gemacht und dem Vermieter umgehend eine Mail mitsamt den Fotos geschickt.

    Es kam dann auch eine Woche später ein Schreiner vorbei, der sich das ganze anschaute, aber nichts finden konnte. Angeblich soll dann auch noch ein Dachdecker da gewesen sein, davon weiß ich aber nichts, denn bei mir hat sich kein Dachdecker vorgestellt.

    Der Wassereindrang hat nun an der Wand Spuren hinterlassen, allerdings glücklicherweise keinen Schimmel! Der Vermieter war dann im März diesem Jahres bei mir und wollte sich erkundigen wie es mir geht und sich den Schaden auch einmal anschauen. Im Grunde sind es nur Wasserspuren mit Dreck vom Dach, oder wo auch immer das Wasser herkam vermischt. Der Vermieter meinte zu mir, dass ich da einfach nur weißer Farbe drüber streichen soll.

    Muss ich diese Unschönheit wirklich beseitigen, oder muss dies der Vermieter selber in die Hand nehmen?

    Über eine kuze Information zu den beiden Punkten würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    • Mietrecht.org
      27.07.2018 - 18:32 Antworten

      Hallo Christian,

      Schäden die der Vormieter verursacht hat, müssen Sie nicht beseitigen. Für die Instandhaltung der Wohnung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thorben Wegbrecht
    30.07.2018 - 15:48 Antworten

    Guten Tag

    ich bin vor 5 Tagen ausgezogen. Bei der Übergabe waren die Nachmieter, die Vermieter und die aktuellen Mieter zugegen (gesamt 10 Leute)
    Es wurden 2 kleinere Mängel gesehen und es wurde sich geeinigt wie diese behoben wurden.
    Jetzt kommen die Nachmieter quasi täglich mit neuen Mängeln und der Vermieter will die Sachen den bornierten jetzt in Rechnung stellen.
    Ist das möglich?

    • Mietrecht.org
      30.07.2018 - 16:23 Antworten

      Hallo Thorben,

      verweisen Sie auf das Übergabeprotokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Thorben wegbrecht
        31.07.2018 - 09:41 Antworten

        Es gibt Keins

  • Nina Schreiber
    07.08.2018 - 08:46 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mir ist am Wochenende ein Haarpflegeprodukt aus dem Spiegelschrank auf das Waschbecken gefallen, sodass dieses kaputt gegangen ist und an der Stelle nun ein ~15x15cm Loch ist. Das Waschbecken hatte bereits zuvor an dieser Stelle ziemlich viele Risse, das haben wir so vom Vormieter übernommen.

    Unsere Privathaftpflicht zahlt durch den bereits zuvor vorhandenen Schaden nur anteilig die Reparatur, die Risse im Waschbecken sind aber nicht im Übergabeprotokoll vermerkt. Wir kennen den Vormieter persönlich und könnten möglicherweise eine schriftliche Stellungnahme einholen, dass die Risse im Waschbecken schon zuvor da waren. Wäre das rechtlich nützlich oder überhaupt in Ordnung? Bzw. gibt es eine andere Möglichkeit, damit die Vermieter den Anteil der Reparaturkosten übernehmen?

    Danke und beste Grüße
    Nina

    • Mietrecht.org
      07.08.2018 - 09:59 Antworten

      Hallo Nina,

      bitten Sie den Vermieter um eine Beteiligung. Ansonsten wird dieser sich zu Recht auf das Protokoll beziehen. Genau dafür erstellt man ja ein Übergabeprokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie Platz
    19.09.2018 - 19:56 Antworten

    Hallo,

    unser Mietverhältnis wurde am 31.5.18 beendet. Am 4.6. fand die Wohnungsübergabe statt. Dabei wurde von unserer Vermieterin und uns ein Übergabeprotokoll erstellt. Es wurden keine Mängel festgestellt. Die Wohnung war komplett leer und unrenoviert. Unterschrieben haben beide Parteien. Sie wollte uns eine Kopie machen und zu schicken. Knapp drei wochen später schrieb sie mich an und stellte einen Mangel am Küchenboden fest. Angeblich wäre der Boden 2cm abgesackt…ggf durch einen Wasserschaden. Der nicht vorlag. Die küche haben wir vollständig mit in unser Haus genommen. Seitdem kam nichts mehr…bis heute. Es seien weitere Mängel festgestellt wurden. Wie z.b. Klebereste von Fliegengittern, zerkratzte zargen und Türgummi’s durch unsere Katze. Die Kosten werden jetzt ermittelt und man würde sich wieder bei uns melden. Kann unsere Vermieterin noch Ansprüche stellen?
    Viele Grüße

  • Polak
    12.12.2018 - 09:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir sind am 27.10.2018 ausgezogen.
    Der Chef der Verwaltung der Mietwohnung hat mit uns persönlich die Übergabe gemacht. Dabei ist er nur flüchtig durch die Räume gegangen und hat alles schnell in seine App getippt.

    Das Übergabeprotokoll haben beide Parteien unterschrieben.

    Es wurden darin keine Mängel festgestellt.

    Nach ca 2-3 Tagen bekamen wir eine Mail, wir sollen doch die Wohnung nocheinmal komplett weiß streichen, da Ihm das bei der Übergabe nicht aufgefallen wäre.

    Gutmütig kamen wir dieser Aufforderung nach.

    Nun bekamen wir wieder eine Mail, dass es immer noch nicht ausreichend wäre und nun unsere Kaution zur Hälfte (630€) einbehalten wird.

    Ist das rechtens? Gibt es dafür einen Paragraphen um es der Verwaltung glaubhaft zu machen?

    Uns wurde schon mit einem Gerichtsverfahren gedroht…

    MfG
    Sophie

    • Mietrecht.org
      14.12.2018 - 17:08 Antworten

      Hallo Sophie,

      der Artikel oben erklärt die Rechtslage.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Günther Fass
    01.03.2019 - 12:05 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!
    Die Wohnungsübergabe unserer letzen Mietwohnung erfolgte schon vor einiger Zeit. In der Wohnung waren zwei sehr kleinere Schäden an Wand und Boden, bei welchen man bei der Wohnungsübergabe nicht eindeutig sagen konnte, ob es sich um natürliche Abnutzung handelt oder nicht.
    Der Vermieter unterzeichnete trotzdem (er sah die Schäden und bemängelte Sie nicht) das Wohnungsüberprotokoll mit allen darauf aufgeführten Punkten mit ok (Das Protokoll war sehr Mager, es beinhaltete nichteinmal das Wohnzimmer)! Einige Zeit später bekamen wir ein Email von unserem ehemaligem Vermierter, in welchem Stand, dass die Wohnung im “bedenklichen zustand sei” und er bereits ein Angebot über die Sanierungsmasnahmen geholt habe und dieses die Kosten der Katuion um einiges übersteigt. So will er auch nicht ausschließen uns um die darüber hinausgehenden Kosten um Schadenersatz zu klagen.
    Da bei unserer Übergabe keine Mängel beanstandet wurden und die Kaution sowie die BK- Abrechnung nicht rückgezahlt wurde setzten wir ihm eine Frist bis zur Rückzahlung der Kaution und klagen diese, da keine Zahlung einlangte, nun ein. Da ich ihren Artikel gelesen habe und daher weiß, dass das Übergabeprotokoll ein negatives Schuldanerkenntnis darstellt wundert mich, dass ich heute von einer Mietrechtsberaterin der Arbeiterkammmer informiert wurde, dass das Übergabeprotokoll im Streitfall keine so große Aussagekraft hat.
    Sie meinte, dass unser Vermieter trotzdem gute Chancen hat uns für Schäden in Verantowtung zu nehmen, trotz dem Übergabeprotokoll, in welchem nichts bemängelt wurde. Des weiteren Besitzen wir Fotos, die die Wohnung im Besenreinen, feinsäuberlichen Zustand zeigen. Wir verheimlichtem ihm keine Schäden so kann er uns auch nicht arglist vorwerfen.
    Ist es besser die Kalge trotzdem zurückzuziehen und eine Schlichtung zu beauftragen?
    Kann er uns, obwohl er zum Beispiel das Bad mit OK ankreuzte trotzdem, für von ihm nicht angeführte Schäden im Übergabeprotokoll zur Verantwortung ziehen wenn er diese im nachhinein z.B mit Lichtbildern Beweisen kann ?
    Kann ich mich vor Gericht auf das negative Schuldanerkenntnis durch das Übergabeprotokoll verlassen?

    Danke für die Antwort, Günther

    • Mietrecht.org
      02.03.2019 - 08:33 Antworten

      Hallo Günther,

      danke für Ihren Beitrag. Im Zweifel würde ich mich immer auf die individuelle Einschätzung eines Anwalts beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea S.
    04.03.2019 - 13:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    am 15.02.19 haben wir unsere Wohnungsübergabe mit Hausvrwaltung und neuem Mieter durchgeführt. Alle Mängel sind aufglistet und sämtliche Schlüssel dem neuen Mieter übergeben worden. Auch ist der neue Mieter durch die HVW aufgefordert worden, vor Unterzeichnung des Protokolls noch mals gründlich die Whg. zu besichtigen, um die Richtigkeit des Protokolls zu bestätigen. An der Balkonscheibe wurden Kratzer festgestellt, die wir nicht verursacht haben und die auch nur bei Sonneneinfall sichtbar sind (Nordseite, daher äußerst selten), scheinbar von den Vormietern verursacht (Altbau mit alten Holzfenstern). Die Hausverwaltung verlangt Ersatz der Scheibe, dem wir dann unter Druck und Unwissenheit zugestimmt haben. 2 Wochen nach dieser Übergabe hat der neue Mieter weitere “zerkratzte” Scheiben festgestellt und der HVW gemeldet. Angeblich konnte das erst so spät festgestellt werden, da bei Übergabe die Rollos(die der neue Mieter übernahm) ein Stück heruntergezogen waren, der neue Mieter wohnt aber bereits 20.02. in der Wohnung. Diese verlangt nun Klärung durch uns persönlich im Büro der HWV und das Protokoll vom 15.02. soll mitgebracht werden.
    Frage 1 – ist der geforderte Ersatz der Scheibe rechtens?
    Frage 2 – wie verhält man sich nach dieser Auffoderung zur nachträglichen Klärung?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      04.03.2019 - 15:36 Antworten

      Hallo Andrea,

      als ausziehender Mieter würde ich immer auf das Protokoll verweisen und abwarten, was die Gegenseite unternimmt. Ansonsten kann ich dem Artikel oben leider nichts mehr hinzufügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra B.
    08.03.2019 - 21:15 Antworten

    Schönen guten Abend.
    Wir haben vor 7 Jahren ein Mietshaus bezogen. Im Übergabeprotokoll wurde nur vermerkt, Wohnung in einem nicht sehr gepflegten Zustand übergeben.
    Das parkett war nicht versiegelt und hatte starke Abnutzungsspuren. Ebenso die dachfenster aus Holz wo Lack abblätterte.
    Dies fiel uns erst beim Einzug auf. Und wir haben es dem Vermieter telefonisch mitgeteilt. Man hat uns gesagt, es wird im System vermerkt, wir brauchen uns keine Gedanken machen. Darauf haben wir uns leider verlassen.
    Nun sind wir ausgezogen und der Vermieter verlangt nun, dass wir das komplette parkett und ebenso die Dachfenster fachmännisch erneuern lassen und in einen vermietbaren Zustand herrichten.

    Dabei waren ihm die Schäden ja bekannt.
    Das parkett wurde weder vor uns noch vor den Vormietern oder vor Vormietern neu versiegelt. Man sah sogar noch die Dellen der Pfennig Absätze der Vormieterin und wo ihr Sofa stand. All das haben wir angegeben, aber uns blauäugig nix schriftlich geben lassen.

    Die Schäden waren auch bei Übergabe vorhanden. Daher eben der Eintrag ins Protokoll :”Wohnung wurde in einem nicht sehr gepflegten Zustand übergeben. (offene Bohrlöcher, etc)”!
    Mit der Aussage Sie werden es detaillierter im System vermerken. Was wohl nun nie geschehen ist.

    Müssen wir nun wirklich alles auf unsere Kosten ausbessern? Wir wohnten dort 7 Jahre, die Vormieter mind. 3 und davor wohnte auch jemand darin. In der Zeit wurde das parkett nie erneuert bzw neu versiegelt. Laut Aussage der Nachbarn sogar nie. Da diese in einem gleichen Haus wohnen.

    Wie stehen unsere Chancen rechtlich?

  • Franziska Sum
    03.04.2019 - 17:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!

    Ich bin vor 2,5 Jahren als Erstbezieher in eine Wohnung gezogen. Vor 2 Monaten bin ich wieder ausgezogen. Beim Übernahmeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt. Bei der Malerei wurde in Ordnung angekreuzt und nur bei den Bemerkungen hingeschrieben das es Bohrlöcher gibt sowie im Bad wieder in Ordnung und bei den Bemerkungen Bohrrlöcher.
    Da ich im Zeitdruck war konnte ich einen Raum nicht mehr ausmalen (kleiner Raum in beige und da wo der Kasten stand ist es weiß). Jetzt habe ich mal nachgefragt was mit meiner Kaution ist ( fast 3500€) und da wurde mir mitgeteilt das die Malerei neu gemacht werden musste und die Bohrlöcher in den Fliesen ( waren 8 Stück) und ich somit nicht die ganze Kaution zurückbekomme. Ich hatte auch keine Chance mehr es nach der Übernahme zu richten da mir ja die Schlüssel abgenommen wurden und das Protokoll in Ordnung war .

    Was kann ich tun ?

    mit freundlichen Grüßen
    Franziska

  • Franzi
    27.04.2019 - 12:38 Antworten

    Vermieter verlangt das wir vor Auszug die Fliesen in der Küche neu streichen da sich die Farbe dort wie Gummi abziehen lässt (durchs kochen ect.) Das ist aber nicht unser verschulden uns ist auf aufgefallen das der Lack an der Tür und Küchenfliesen der gleiche ist! Ind wir sollen die kosten von 25€ für die Briefkasten Tür (wurde ein stück geklebt von der Hausverwaltung) zahlen,den schaden hat einer im.Haus verursacht und nicht wir! Darf er das? Sollten wir vor Auszug zum Anwalt gehen?

  • Massimo
    07.05.2019 - 15:41 Antworten

    Guten Tag,
    wenn ich ein Übergabeprotokoll meiner alten Mietwohnung habe ohne jegliche Mängel kann der Vermieter im nachhinein meine Kaution kürzen ? Das Übergabeprotokoll wurde von einem Markler der vom Vermieter beauftragt wurde erstellt. Jetzt sollen 333 € meiner Kaution abgezogen werden, wegen “Verkalkung , dreckige Fenster usw. ” abgezogen werden.
    Kann man dagegen angehen oder macht es keinen Sinn ?

    • Mietrecht.org
      13.05.2019 - 09:23 Antworten

      Hallo Massimo,

      wie Sie mit den Mängel umgehen die nicht protokoliert sind, lesen Sie oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vanessa Kuinke
    24.08.2019 - 09:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wollen demnächst umziehen, nun schickt uns unser Vermieter Sachen die er gerne behoben hätte. Das Problem ist unser damaliger Vermieter hat das Haus verkauft und in seinem Übergabe Protokoll an uns für die Wohnung stehen keine Mängel. So, im dritten Zimmer wurden aber vor unserem Einzug bauliche Maßnahmen vorgenommen an wand und Laminatboden. Im Boden fehlt ein Stück Laminat und auch an der Wand erkennt man, dass dort was gemacht wurde. Der neue Vermieter hat das Haus gekauft und hat sich vorab nicht eine Wohnung angeschaut. Als er unsere Kündigung erhalten hat, hat er sich ein Bild von der Wohnung gemacht. Darf er uns dann solche Anforderungen stellen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Vanessa

    • Mietrecht.org
      26.08.2019 - 09:37 Antworten

      Hallo Vanessa,

      der neue Eigentümer kann nur nach Aktenlage entscheiden. Weisen Sie am besten nach, dass die Schäden nicht von Ihnen, sondern durch die Bauarbeiten verursacht wurden und/oder bitten Sie um eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • R. Seidel
    04.09.2019 - 08:33 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe meine Wohnung am 07.07.2019 übergeben, am 08.07. zog schon der nächste ein. Wobei dies zwischen uns beiden mit Einvernehmen der Vermieterin beschlossen wurde. Offiziell war der Auszug am 31.07.19.

    Folgendes Problem:
    Ich wollte die Kaution wieder haben. Wir haben ein Übergabeprotokoll ohne aufweisende Mängel. Ich schrieb sie an, sie blockierte mich. Ich schrieb ihr ein Einschreiben. Sie antwortete, aber stellte mich in dem Schreiben als Lügnerin dar. ich habe angeblich Schäden verursacht sowie verschwiegen und nur dem Nachmieter erzählt. Dies stimmt nicht. Ich war wegen den Schäden 2 x bei ihr (leider persönlich ohne schrifliches festhalten, lediglich Nachrichten an Freunde existieren in denen ich mich aufrege, dass sie nichts tut). Zudem sind das Undichtigkeiten, die zu schweren Verletzungen führen können, wenn der Nachmieter verschlafen in einer Pfütze ausrutscht und sich den Kopf an der Treppe anschlägt. Auch sind Haare im Abfluss (ich bin eine Frau mit langen Haaren, habe Abflussreiniger immer mal wieder genutzt und es ist ein gezacktes Rohr, das nur nach Verstopfung schreit) die zusammen mit Farbresten (ich habe Malerpinsel ausgewaschen, wo ich dachte, das sei NICHT verboten) eine Verstopfung verursacht haben. Als letztes prangert sie mir an die Türzarge weiß gestrichen zu haben (Naturholzoptik eig.). Diese war vorher schon leicht weiß durch die Vormieter, aber es wurde nirgends notiert + ich bin Leihe und habe sogar mit Nitro versucht die Zage sauber zu kriegen.

    Ich habe nun Bammel, dass sie Schadensersatz fordert, da sie das im Schreiben quasi “angedroht” hat. Meine Frage ist: kann sie das für einen der angeprangerten Sachen und soll ich eine Richtigstellung schreiben oder es lassen? Eigentlich habe ich keine Lust mehr auf mehr Stress mit ihr…
    Sie möchte auch eine Betriebskostennachzahlung, die ich ihr einfach überweisen werden, da sie mir dann angeblich die Kaution wiedergibt. Die Nachzahlung setzt sich aber aus 2018 und einem im voraus einbehaltenen Betrag für 2019 zsm. Ist das richtig?

    Ich danke Ihnen jetzt schon für die Hilfe/Antwort.

    Liebe Grüße
    R. Seidel

    • Mietrecht.org
      06.09.2019 - 12:01 Antworten

      Hallo R. Seidel,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann hier leider nicht weit ausholen und daher nur auf den Artikel oben verweisen. Beziehen Sie sich auf das Übergabeprotokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michel
    28.10.2019 - 20:35 Antworten

    Hallo,

    wir haben ein Übergabeprotokol unterschreiben mit einem Mängel für eine Tür (Tür hat einen Schaden (leichter Kratzer)). Drin wurde noch geschrieben dass es von der Kaution abgezogen wird.
    Wir haben die Kaution ganz (Ohne Abzug der Reparatur) zurück bekommen.

    Ein Jahr später fragt sie nach Begleichung der Rechnung für die Reparatur in Höhe von 468 Euro, davon 240 euro Fahrtkosten.

    Haben wir das Recht es nicht zu bezahlen?
    1. haben wir die Kaution zurück bekommen, 2. Sie meldet sich ziemlich spät wieder, 3. Die Fahrkosten sind sehr Hoch wir hätten ein anderen Handwerker näher ausgesucht.

    Sie erwähnt dass die Gewährleistung des Neubau noch läuft und dass sie nur den Handwerker weit weg nehmen konnte.

    • Mietrecht.org
      29.10.2019 - 16:07 Antworten

      Hallo Michel,

      ich kann Ihnen nur den Tipp geben, dass Sie recherchieren sollten, wann Sie Forderung ggf. verjährt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patrick Lüthy
    03.12.2019 - 11:00 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich hatte letzte Woche die Wohungsübergabe, dabei wurde ein Mangel nicht festgestellt. Der Vormieter hat uns informiert das Sie das Geländer beim Balkon aufgetrennt haben. Diese haben nun alles wieder zurück gebaut, jedoch sieht man, dass das Geländer an einer Stelle aufgetrennt wurde. Dies wurde nicht erkannt vom Vermieter. Nun haben wir noch 10 Tage Zeit Mängel zu melden die nicht entdeckt wurden. Haftet der Vormieter wenn ich diesen Mangel jetzt trotzdem noch melde?

    Beste Grüsse
    Patrick

    • Mietrecht.org
      18.12.2019 - 14:46 Antworten

      Hallo Patrick,

      recherchieren Sie oben im Artikel nach “versteckten Mängeln”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Detlev
    24.12.2019 - 13:53 Antworten

    Sehr geehrter Hr. Hundt,
    meine Grossmutter ist dieses Jahr verstorben. Sie hat in ihrer Wohnung unter anderem eine bayerische Stube eingebaut. Bei ihrer Wohnungsauflösung wollte die Hausverwaltung, dass die Stube entfernt wird. Man hat sich mündlich geeinigt, dass die HV das umsetzt und dafür die Kaution verwendet wird. Dies wurde Im Juni umgesetzt. Im Wohnungsübergabeprotokoll wurden keine Schäden festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Nun hat die Hausverwaltung eine Handwerkerrechnung vom 27.07 am 23.12 an uns weitergeleitet mit dem Hinweis zur Überweisung! Das ist eine Frechheit insbesondere da man die Kaution einbehalten hat und es auch Absprachen bez. der Küchenübergabe gab (ebenfalls 500€). Wie sollte man da am Besten vorgehen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Detlev

    • Mietrecht.org
      31.12.2019 - 06:58 Antworten

      Hallo Detlev,

      verweisen Sie auf die Absprache bzw. erfragen Sie, wann nach der Zahlung der Rechnung mit der Auszahlung der Kaution zu rechnen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christopher Schweigel
    04.08.2020 - 09:13 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vorneweg: ich bin beeindruckt von Ihren Antworten auf die bisherigen Kommentare.
    Auch ich melde mich mit einer Anfrage zu einer Streitsituation mit meinem ehemaligen Vermieter, die ich nachfolgend schildern möchte.

    Ausgangssituation:
    Von August 2019 bis April 2020 habe ich eine Wohnung in Stuttgart angemietet.
    Die Wohnung habe ich zum 30. April 2020 gekündigt, aus “Kulanz” hat mich die Vermieterin aber bereits zum 19. April aus dem Vertrag gelassen, denn bereits zum 20.04. hat der Nachmieter die Wohnung übernommen und bezogen.
    Am 19.04. habe ich die Wohnung an die Vermieterin übergeben, anwesend dabei war neben der Vermieterin nur meine Freundin. Wir haben ein sehr umfangreiches Protokoll erstellt und zusätzlich eine detaillierte Inventarliste angefertigt. .
    Als einziger Mangel wurde ein dreckiger Duschvorhang notiert.

    Vorfall:
    Als die Vermieterin am 20.04. die Wohnung an den Nachmieter übergeben hat, hat sie festegestellt, dass am Backofen ein Plastikteil zum befestigen der Scheibe gebrochen ist. (Bei der Erstellung des Übergabeprotokolls wurden keine Mängel an der Küche festgestellt) Über diesen Mangel hat sie versucht mich zu informieren, Ihre E-Mail ist aber im Spam Ordner gelandet und ich habe erst 1 Monat später davon Kenntniss nehmen können.

    Jetzt ist es so, dass sie:
    1) Mir die Beschädigung vorwirft.
    2) Die Kosten dafür von meiner Kaution abziehen möchte
    3) Die Mietrückzahlung in Höhe von 426,7€ nicht durchführt
    4) Der Schaden nun aber bereits seit 4 Monaten besteht und sei mir noch immer keine konkreten Angaben zu Kosten etc. machen kann. Im Gegenteil sogar damit droht, eventuelle Mietminderungsansprüche des Nachmieters mit meiner Kaution zu verrechnen.

    Meine Fragen sind nun:
    1) Besteht überhaupt eine Rechtsgrundlage der Vermieterin, wonach sie mir die Kaution um den Mangel des beschädigten Backofens reduzieren kann, der bei der Übergabe von ihr nicht festgestellt und protokolliert wurden?
    2) Kann ich die sofortige Rückzahlung der Kaution einfordern (abzüglich des Vorhangs), sowie die der Mietrückzahlung? Wenn ja, auf welchen Paragraphen/Urteilsspruch kann ich mich dazu berufen?
    3) Welches Vorgehen bzw. welche Rechtsschritte kann ich in dieser Situation einleiten, um an die ausstehende Forderung zu kommen?

    Vielen Dank vorab,

    Christian Schweikl

  • Lady M.
    14.08.2020 - 15:24 Antworten

    Hallo ihr Lieben,

    uns möchte die Vermieterin einen defekten Dimmer berechnen, der während unserer Zeit noch funktioniert hat und auch nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt ist.

    Handelt es sich hierbei um einen Mangel, der bei der Übergabe nicht direkt ersichtlich war und deshalb uns zur Last fallen kann?

    Wenn nicht – wie verhalten wir uns richtig: Einerseits möchten wir klarstellen, dass dieser Mangel nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt ist und wir ihn deshalb auch nicht bezahlen werden. Andererseits brauchen wir dringend die Kaution zurück und fürchten, dass sie noch länger braucht als sowieso schon (5 Monate!).

    Danke für die Hilfe…
    Beste Grüße

    • Mietrecht.org
      15.08.2020 - 13:31 Antworten

      Hallo Lady,

      m.E. kann es sich nur um einen versteckten Mangel handeln, wenn die Lampe bei der Übergabe nicht getestet werden konnte – z.B. weil kein Leuchtmittel vorhanden war. Zudem ist der Vermieter ohnehin für die übliche Instandhaltung verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matti
    10.09.2020 - 15:44 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe eine Frage bezüglich einer im Übergabeprotokoll festgehaltenen Vereinbarung. Und zwar wurden bei Übergabe meiner alten Wohnung vom Vermieter die von mir als Mieter ausgeführten Malerarbeiten als nicht ausreichend beanstandet. Im Übergabeprotokoll wurde daraufhin vereinbart dass der Vermieter eine Malerfirma beauftragt um die Wohnung neu streichen zu lassen, und dass der Vermieter die Malerkosten übernimmt.

    Nun ist es allerdings dazu gekommen, dass der Vermieter die noch offene Kaution einbehalten hat um die Malerfirma zu bezahlen. Daher meine Frage, ob diese Vorgehensweise rechtens ist?

    Der dazugehörige Mietvertrag liegt mir nicht mehr vor. Ich meine mich aber zu erinnern, dass ich dort zu den entsprechenden fachgerechten Schönheitsreparaturen verpflichtet worden bin. Hat in dem Fall der Mietvertrag mehr Gewicht, was wohl die Einbehaltung der Kaution rechtfertigen würde, oder habe ich aufgrung der Vereinbarung im Übergabeprotokoll ein Anrecht auf die Auszahlung der Kaution?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      10.09.2020 - 16:52 Antworten

      Hallo Matti,

      ich kann die Details unbekannter Weise nicht beurteilen, aber wenn Sie die Zahlung des Malers durch den Vermieter vereinbaren, dann sehe ich keine Option mehr, den Mieter mit den Kosten zu belasten. Bitte lassen Sie die Dokumente im Zweifel rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael D
    21.09.2020 - 18:54 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hatte letzte Woche die Wohnungsübergabe als Mieter einer Studentenwohnung, zusammen mit dem Hausmeister und den Eigentümern.
    Im Protokoll sind kleine Mängel (Verbogener Schlüssel, verdreckte Filter) festgehalten. Für diese sehe ich mich auch verantwortlich. Das Übergabeprotokoll wurde vom Hausmeister und von mir gezeichnet.

    Ca. 15 Minuten nach der Übergabe erhielt ich einen Anruf vom Hausmeister und mit den Worten, er habe gerade noch einen 12cm langen Sprung im Ceran-Feld entdeckt. Von diesem wusste ich nicht und es wurde von keinem der anwesenden Personen bei Übergabe gesichtet.

    Daraufhin entwarf der Hausmeister einen handgeschriebenen Zettel ohne meine Anwesenheit, mit dem Vermerk über das gebrochene Ceran-Feld. Dieses wurde nur vom Hausmeister gezeichnet, nicht von mir! Als ich eine Kopie des Protokolls erhielt (2 Tage später per Mail), war der handgeschriebene Zettel an das Protokoll angehängt, mit dem Vermerk, ich solle es meiner Hausrat-Versicherung melden.

    Nun frage ich mich, ob ich für dieses Ceran-Feld aufkommen muss? Ich habe weder versucht, dieses zu vertuschen (weil ich nicht davon wusste), noch war es bei angeblich 12cm Länge ein versteckter Mangel.

    Ich hoffe auf eine Antwort und bedanke mich im Voraus!

    Beste Grüße

    Michael

    • Mietrecht.org
      22.09.2020 - 15:14 Antworten

      Hallo Michael,

      ich denke die Sachlage ist eindeutig und das Protokoll bindend. Wenn Sie für den Schaden nicht verantwortlich sind, weisen Sie die Forderung zurück und verweisen Sie auf das Protokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rina Sadiku
    26.09.2020 - 17:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem, vor ungefähr 2 Jahren habe ich eine unrenovierte Wohnung eines älteren Pärchen die seid 45 Jahren in der Wohnung gelebt haben übernommen. Mir wurden für eine Renovierung 1500€ von der Hausverwaltung bereitgestellt. Habe die ganze Wohnung neu tapeziert, neue Fliesen in der Küche usw. . Nun habe ich wieder eine neue Wohnung. Die Schlüssel sollte ich wegen Corona im Briefkasten der Wohnungsgesellschaft in einem Umschlag vorbeibringen. Nun war der der Hausmeister zur Abnahme ALLEINE in der Wohnung angeblich wegen Corona. Nun wurden viele Mängel auf dem Übergabeprotokoll notiert, die aber auch vor dem Einzug in der Wohnung vorhanden waren. Nun will mir die Hausverwaltung meine Kaution in Höhe von 1500€ nicht zurückgeben. Haben Sie eine Idee wie ich da vorgehen kann. Ich denke dass der Hausmeister rechtlich gesehen nicht alleine ohne den Mieter die Abnahme durchführen darf. Ich meine es gibt keinen zeigen somit kann ich auch behaupten dass diese Mängel nicht da gewesen sind bevor der Hausmeister die Wohnung betreten hat… es gibt ja keine Zeugen…

    Ich bin am überlegen diese Sache mit einem Anwalt anzugehen…

    Haben Sie eventuell einen besseren Tipp für mich?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rina

    • Mietrecht.org
      26.09.2020 - 19:10 Antworten

      Hallo Rina,

      wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und die Dinge nicht den Tatsachen entsprechen, sollten Sie sich tatsächlich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian Appolon
    30.09.2020 - 09:24 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    folgender Sachverhalt:
    Ich war Untermieter einer Wohnung und habe diese zum 31.08.2020 gekündigt. Meine Vermieterin (die Mieterin der Wohnung im folgenden mit A abgekürzt) hat ebenfalls zu diesem Termin die gesamte Wohnung in Richtung Hauptvermieter (im folgenden mit B abgekürzt) gekündigt.
    Am 31.08. habe ich (mit einer Zeugin) die Wohnung an eine von A beauftragte Person übergeben und ein Übergabeprotokoll angefertigt, auf dem steht, “dass die Wohnungsübergabe erfolgreich war und die volle Kaution innerhalb von 14 Tagen überwiesen wird”.

    Nach mehrmaligem Fragen hat A mir nun Auskunft gegeben, dass bei der Übergabe von A zu B von B Mängel festgestellt wurden, welche von B in Rechnung gestellt werden. A möchte diese nun anteilig auf mich umlegen und von meiner Kaution abziehen.

    Nach meinem Verständnis müsste ich meine Kaution vollständig zurückbekommen, da diese Schäden in meiner Übergabe nicht vermerkt wurden?

    Vielen Dank im Voraus!

    Florian Appolon

    • Mietrecht.org
      01.10.2020 - 21:38 Antworten

      Hallo Florian,

      genau, mit dem Hauptmietvertrag haben Sie nichts zu tun. Für Sie sind nur die Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrer Untervermieterin relevant.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J.Kitson
    19.10.2020 - 13:05 Antworten

    Hallo ich hätte eine Frage:

    Folgender Sachverhalt:
    Im März 2019 wurde meinem ehemaligen Vermieter mitgeteilt, das der tragende Balken über meinem Badezimmer durchgerostet sei. Er fragte mich taggleich ob ich denn irgendwas an der Badewanne gemacht hätte, was ich natürlich verneinte, da ich nichts, weder an Amatur noch an der Badewanne gemacht habe.
    Seit Oktober 2020 wohne ich nicht mehr in der Wohnung, im Übergabe Protokoll steht das alles in Ordnung sei. Ich habe ihm damals noch gesagt das er das bitte klären soll. Bis dato kam nichts seinerseits.
    Heute rief er mich an und sagte mir, dass dies passiert da der Dichtungsring der Duschamatur in der Wand undicht sei und dies durchgehend tropfte und deshalb zum Rosten des Stahlträgers führte.

    Er fragte mich ob ich eine Haftpflicht hätte, die dafür aufkommen würde und er mir deswegen meine Kaution noch nicht überwiesen hat, weil er noch nicht weiß ob er etwas als ”Sicherheit” behalten dürfe.

    Meine Frage(n):
    -Darf er nachträglich meine Kaution behalten?
    -Kann ich für etwas haften, worauf ich keinen Einfluss habe, sprich, undichter Ring in der Duschamatur IN der Wand?

    Vielen Dank im Vorraus
    J. Kitson

    • Mietrecht.org
      19.10.2020 - 21:11 Antworten

      Hallo J. Kitson,

      nicht zugängliche Dichtungen in der Wand, sind in keinem Fall Ihre “Baustelle” als Mieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carmen Stein
    13.11.2020 - 09:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hätte auch eine kurze Frage, ich habe zur Untermiete ein Jahr gewohnt und es gab auch von kein Übergabeprotokoll.
    Kurz vor dem Auszug hatte man schon gemerkt, dass es etwas Ärger geben könnte. Aber wie auch davor angekündigt, habe ich die Wohnung gereinigt und sauber wieder übergeben.
    Jetzt meinte sie, beim Bettkopfteil (welches aus Stoff besteht) Wasserflecken zu sehen seinen die davor nicht da waren, da dass Bett nur 6 Monate alt gewesen sei…dazu muss ich sagen dass es def nicht 6 Monate alt war es war einfach schon durchgelegen und die Beine musste man auch wieder fixieren und wer auch immer vor mir in der Wohnung war hatte den Fernseher gegenüber des Bettes stehen wovon ich ausgehen kann, dass jmd davor dort immer gesessen hat.
    Ich habe ihr gesagt dass ich mir sicher bin dass diese nicht von mir sind, weil ich auch nie im Bett gesessen bin sondern nur zum schlafen dort war.
    Sie möchte jetzt dass ich die Reinigung bezahle, was ich auch nicht einsehe…da ich leider auch das Gefühl habe, sie sucht nur nach irgendwelchen Gründen um ihre Wohnung erneuern zu können um sie weiter unterzuvermieten…

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Viele Grüße
    Carmen

  • Möckel Micha
    17.11.2020 - 13:25 Antworten

    Hallo, ich hätte eine Frage.
    Wir sind am 30.10.2020 aus unserer Wohnung ausgezogen.
    Die Nachmieterin wollte die Wohnung so übernehmen wie sie ist (also ohne Renovierung unserer Seite)
    Bei der Übergabe wurden Mängel am Laminatboden, sowie an der Türzarge entdeckt (aufgequollen).
    Der Vermieter meinte, das könnte ein Leitungswasserschaden gewesen sein.
    Im Übergabe Protokoll wurde dies aber nicht erwähnt und es wurde auch kein Vorbehalt gemacht.
    Im unterschrieben Protokoll wurde nur erwähnt, das wir die Mietwohnung unrenoviert übernehmen und die Nachmieterin die Verpflichtung der Renovierung nach Auszug übernimmt.

    Heute bekomme ich eine Mail vom Vermieter, das die besagten Schäden nicht auf ein Leitungswasser schaden zurück zu führen sind und nun Alles erneuert werden muss. Wir sollen nun erklären, wie der Schaden entstanden ist. Ich vermute, es wird darauf hin hinaus laufen, das wir für die Kosten nachträglich aufkommen sollen.

    Ist es möglich, das wir nachträglich dafür Haften müssen? Als Versteckte Mängel kann man diese Schäden ja auch nicht sehen, da sie offensichtlich waren und vom Vermieter angesprochen wurden bei Übergabe.

    • Mietrecht.org
      17.11.2020 - 19:09 Antworten

      Hallo Micha,

      Ihre Frage wird quasi im Artikel oben aufgegriffen, “Mängel trotz Übergabeprotokoll”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jonas Röll
    30.11.2020 - 11:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    erstmal finde ich es Klasse, dass Sie hier Fragen beantworten und weiterhelfen.

    Ich habe ein Problem, mit meinem ehemaligen Vermieter.

    Nach dem Auszug meiner Frau und mir haben wir die Fenster geputzt. Unser Vermieter (wir hatten vorher Fensterfolien angebracht) hat uns dann ermahnt die Fenster nochmals, aufgrund von Kleberesten nochmals zu putzen. Wir haben das leider mit Schwämmen getan. Somit sind Kratzer auf den Fensterscheiben entstanden. Auf den meisten Fenstern nur sehr geringe, auf dem Fenstergals einer Balkontüre wo die Spiegelfolie sehr schwer wegging enorm viele.

    Die Spiegelfolie oder teils diese hatten wir auf 6 der 12 Fenster, auf den anderen eine die komplett ohne Kleber und nur mit Wassser befestigt wurde. Diese hat keine Klebereste hinterlassen.

    Bei Übergabe haben wir ein Protokoll erstellt zum Auszug. Zähneknirschend habe ich das unterzeichnet, da ich der Meinung war ein Gutachter hätte bei einigen Fenstern so entschieden, dass dies kein Mangel ist. Dabei habe ich eine Richtliine zur Beurteilung im Internet gefunden, demnach man bei difussem Licht diese Kratzer in einem Meter grade davor stehend bewerten muss. Riskieren wollte ic es aufgrund meiner persönlichen Situation aber nicht, dass die sehr hohen Gutachterkostne bei für mich negativer Entscheidung von mir getragen werden müssen… Der Vermieter hat da natürlich finanziell andere Möglichkeiten und könnte das Riskio locker eingehen…

    Mein Vermieter hat jedoch in jedem Winkel (es war Anfang Oktober gegen 16:00 also bei Tageslicht aber bewölktem Himmel) und ganz genau jedes der 12 Fenster akribisch geprüft ich ebenso hinterher…

    Er hat bei 6 Fenstern Kratzer ins Übergabeprotokoll aufgenommen und eine Delle im Gang der Mietwohnung mit aufgenommen. Wie geschrieben haben wir beide unterzeichnet.

    Nun hat er aber eine Firma beauftragt bei 9 Fensterscheiben den Austausch vorzunehemn und mir die Rechnung gesendet. Die Kaution reicht nicht aus uns es sind demnach noch ca. 850 EUR von mir an Ihn zu bezahlen. Jedoch habe ich Ihn darauf hin angerufen und klar gesagt, dass das nícht so geht und
    es nur 6 Fenster sind.

    Daraufhin antworte er mir er habe keine Lust mehr mit mir zu telefonieren, das würde schon gehen, ich solle zu dem stehen was ich gemacht habe und er wird das am Montag (das Gespräch war am Samstag) also heute an seinen Rechtschutz geben.

    Außerdem hat er mir gesagt es wären sogar auf allen 12 Fensterscheiben Kratzer und trotzdem hätte er nur die 9 tauschen wollen. Die Firma hat die Fensterscheiben noch nicht ausgetauscht uns sicherlich wird das jetzt erstmal gestoppt.

    Eine Sache noch dazu, auf dem Übergabeprotokoll sind genau die Fenster festgehalten auf denen 6 die Spiegelfolie (hinterlassene Klebereste) ganz od. zumindset in Teilen befestigt war. Dementsprechend und auch aufgrund der Tatsache, dass wir beide alle Fenster ganz genau angeschaut haben kann ich mir nicht erklären wieso nun bei allen Scheiben Kratzer sein sollen. Was passiert ist in der Wohnung nachdem ich alle Schlüssel abgegeben hatte kann ich ja nicht wissen. Ob wir doch die Fenster alle verkratzt haben könnten, dass kann ich einfach nicht mehr sagen oder einschätzen… Ich glaube wir haben die restlichen nicht mit einem Schwamm schon gar nicht der “Schrubseite” geputzt.

    Können Sie mir hierzu bitte einen Rat geben und Ihre Einschätzung dazu?

    Ich werde jetzt noch schnell bei Getsafe eine Rechtschutzversicherung die ohne Wartezeit im privaten Mietbereich gilt abschließen. Ist das eine gute Entscheidung oder denken Sie das wäre auch ohne Rechtsschutz machbar?

    Herzlichen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    Jonas Röll

    • Mietrecht.org
      03.12.2020 - 09:18 Antworten

      Hallo Jonas,

      grundsätzlich müssen Sie die verursachten Schäden beseitigen. Maßgebend ist das Übergabeprotokoll (Ausnahme: versteckte Mängel). Sprechen Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung – das wäre mein bester Tipp.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christina
    03.01.2021 - 08:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich bin am 30.12.2020 aus einer Mietwohnung ausgezogen.

    Vor 1.5 Jahren waren plötzlich Risse in einer Fensterscheibe im Wintergarten, bei denen ich mir nicht erklären kann, woher sie kommen. Ich habe dies sofort meiner Vermieterin gemeldet. Nach 1.5 Jahren und nach meinen Ausug jetzt wird es wohl repariert.

    Neben der bereits kaputten Scheibe befindet sich eine weitere. Dort war 1.5 Jahre lang ein Rollo unten und mein Kleiderschrank stand davor. Meine Vermieterin hat am 2. Januar an dieser Scheibe ebenfalls einen Riss entdeckt, nachdem Sie den dortigen Rollo hochmachte (der wohlgemerkt eine Ewigkeit geschlossen war weil mein Schrank vor dieser Scheibe stand).

    Nach meinem Auszug am 30.12.2020 war am selben Tag der Nachmieter in der Wohnung, der seitdem täglich in der Wohnung arbeitete (bohren zum Beispiel, was mir meine ehemaligen Nachbarn mitteilten).

    Bei Auszug wurde ein Übergabeprotokoll gemacht. Bei der gemeinsamen Begehung hat meine Vermieterin den Rollo nicht hochgemacht. Ich habe auch nicht dran gedacht und auch nicht bewusst registriert, dass dieser geschlossen ist. Somit ist der Schaden an der Scheibe nicht im Protokoll enthalten.

    Sie will mich nun haftbar machen für den Schaden und einen Gutschter beauftragen, den ich bezahlen soll. Sie behauptet ich hätte den Rollo absichtlich unten gelassen um den Schaden zu verstecken.

    Meines Erachtens nach, kann die Scheibe aufgrund von Wärme-Kälte oder auch durch Verschulden des Nachmieters gerissen sein.

    Hat sie Chancen, mir dir Kosten für Reparatur und Gutachter in Rechnung zu stellen?

    Liebe Grüße und vielen Dank vorab.

    • Mietrecht.org
      04.01.2021 - 17:04 Antworten

      Hallo Christina,

      es steht und fällt mit dem Punkt, ob der Mangel versteckt war oder nicht. Diese Frage kann sicher in beiden Richtungen argumentiert werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra Sternheimer
    08.01.2021 - 17:25 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir haben bei Auszug unseres Mieters am 31.12.20 ein Übergabeprotokoll erstellt und bis auf eine fehlende Fußleiste keine weiteren Mängel feststellen können.

    Bei der Reinigung der Wohnung haben wir nun festgestellt, dass die Tür unter dem Aufkleber “Gäste-WC” gebrochen ist und der Mieter diese Stelle daher mit besagtem Aufkleber überklebt hat. Die Tür muss in jedem Fall ausgetauscht werden.

    Auf unsere Anfrage hin hat er uns nun mitgeteilt, dass das Übergabeprotokoll keinen Mangel hierzu enthielte und die Angelegenheit daher abgeschlossen sei.

    Wie sieht hier die Rechtslage aus?

    Herzlichen Dank und beste Grüße
    Sandra Sternheimer

    • Mietrecht.org
      08.01.2021 - 19:21 Antworten

      Hallo Sandra,

      schwierig, einiger Ansatz ist ein “versteckter Mangel”. Recherchieren Sie dazu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Müllerleile
    13.01.2021 - 13:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    beim Einzug in die Wohnung hat der Vermieter noch in das Wohnungsübergabeprotokoll geschrieben, dass mir (dem Mieter) das Fegen des Zuwegs zu meiner Wohnung sowie das Fegen des kompletten Hinterhofs obliegt.
    Blöderweise habe ich das unterschrieben.
    Im Mietvertrag steht hiervon nichts.
    Darf soetwas überhaupt in ein Übergabeprotokoll?
    Falls nein, wird das Übergabeprotokoll (mit protokollierten Schäden) dadurch in Teilen unwirksam?

    Viele Grüße
    Müllerleile

  • Tina
    06.02.2021 - 17:36 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt,

    ich habe im November letztes Jahr, meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigigt bekommen.
    Ich bin sogar ,der Vermieterin Ihrem Wunsch entgegen gekommen und bin früher wie es mir zustand ausgezogen.
    Bei der Übergabe der Wohnung, hat diese keine Mängel angesprochen oder ins Prodokoll geschreiben.
    Drei Wochen später bekomme ich eine e-mail von der Vermieterin, das die Wohnung in einem schrecklichen zustand ist.
    Was so nicht Stimmt!
    Somal Sie nichts bei der Übergabe gesagt hat und auch nichts im Prodokoll geschreiben hat.
    Auf eine Menschliche Weise finde ich dieses Verhalten sehr schlimm, da wir ja noch zusammen in der Wohnung waren und Sie keine Mängel genannt oder vermerkt hat.
    Rechtlich müsste ich mir eigentlich keine Sorgen machen oder?
    Der vermieterin traue ich, seit ich ausgezogen bin alles zu..

    Mit freundlichen Grüßen
    Tina

    • Mietrecht.org
      07.02.2021 - 10:07 Antworten

      Hallo Tina,

      mit mängelfreien Übergabeprotokoll sind Sie i.d.R. auf der sicheren Seite.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Franziska
    08.02.2021 - 10:05 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    am 30.01.21 habe ich meine Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Es gibt auch ein Protokoll, welches Mängel beinhaltet. Für die Beseitigung dieser hat er in das Protokoll 200 Euro geschrieben, die von der Kaution einbehalten werden. Dieses Protokoll habe ich per E-Mail von ihm erhalten. Wir haben beide darauf unterschrieben.
    Nun hat er mir heute eine weitere E-Mail gesendet, in der er für weitere Schäden und neuen Erkenntnissen was die Beseitigung der bekannten Schäden betrifft, weitere Beträge von meiner Kaution einbehält.
    Wie gehe ich hier am besten vor?
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung für Mietfälle.
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Franziska

    • Mietrecht.org
      08.02.2021 - 14:23 Antworten

      Hallo Franziska,

      beziehen sich sich auf das Übergabeprotokoll und die entsprechenden Vereinbarungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • René
    09.02.2021 - 23:24 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hoffe Sie können uns weiterhelfen…
    Kurz zum Sachverhalt:

    Wir haben am 30.12.2020 die alte Wohnung an unseren ehemaligen Vermieter mit Übergabeprotokoll übergeben.
    Im Übergabeprotokoll stehen kleinere Mängel die wir bereit sind zu beseitigen, dazu wollte sich der Vermieter nochmal melden.

    Nun bekommen wir am 18.01.2021 von unserem ehemaligen Vermieter eine Email wo viele weitere Mängel mit passendem Foto aufgelistet sind, die durch die jetzigen Nachmieter festgestellt wurden.

    Unteranderem die Mängel die bei uns im Übergabeprotokoll stehen (Diese sind wir auch bereit zu beseitigen)
    Der Vermieter wollte dazu eine Stellungnahme bis zum 02.02.2021
    – Wir haben Stellung dazu bezogen am 01.02.2021 und im Mitgeteilt das wir die durch uns im Übergabeprotokoll beschriebenen Mängel gern beseitigen und einen vergessen Kabelkanal natürlich auch entfernen (Dieser wurde von uns vergessen, Stand aber nicht im Übergabeprotokoll)
    -Dazu haben wir gebeten uns eine Frist zu geben bis wann wir die Mängel beseitigen können (Hat er dann auch gemacht) bis 23.02.2021 haben wir Zeit

    Nun ist es aber der Fall da die Nachmieter die Mängel in Eigenleistung beseitigt haben ohne das wir die Chance hatten dies selbst zu tun.
    Es geht um zwei Wände die nochmals weiß gestrichen werden sollten (Steht im Übergabeprotokoll von uns)

    Die Nachmieter wollen dafür 50€ von uns haben (Wir hatten keine Gelegenheit die Mängel selbst zu beseitigen)

    Was können wir in diesem Fall machen?

    Vielen Dank vorab

    Mit freundlichen Grüßen
    René

    • Mietrecht.org
      10.02.2021 - 07:19 Antworten

      Hallo René,

      aus der Praxis: zahlen Sie die fairen 59 Euro und lassen Sie die Sache auf sich beruhen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Björn L.
    26.02.2021 - 11:46 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir haben unsere Wohnung gekündigt und im Übergabe Protokoll würde festgestellt, dass ein Schaden an einer Tür (leider) bei unserem Einzug nicht festgehalten wurde.
    Wir haben uns direkt offen gezeigt diese Tür zu tauschen und dies wurde nun gestern erledigt.
    Die Nachmieterin hat uns auch unterschrieben, dass diese Tür geliefert und eingebaut worden ist und keine weiteren Mängel mehr vorliegen.
    Nun Heute meldet sich die Vermieterin, dass dir Tür einen langen sichtbaren Kratzer hat und weigert sich weiterhin uns den Rest der Kaution auszubezahlen.

    Aus meinem Verständnis wären wir doch raus ab dem Punkt wo uns unterschrieben worden war, dass dies erledigt sei? Die Vermieterin war auch vor Ort, während Ich die Tür eingebaut habe und hatte nichts bemängelt, ist aber nicht bis zum Ende geblieben.

    • Mietrecht.org
      26.02.2021 - 14:00 Antworten

      Hallo Björn,

      wer hat denn die Handwerkerleistung abgenommen?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Björn
        03.03.2021 - 11:20 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        die neue Mieterin.
        Die Vermieterin war kurz vor Ort, hatte nichts bemängelt, ich war aber mit dem Einbau noch nicht fertig, ich musste noch die “Verkleidung” anbringen.
        Der Kratzer ist so groß und hätte man gesehen. Dies wäre 100% direkt bemängelt worden und wir gehen davon aus, dass dies der neuen Mieterin mit dem Staubsauber oder beim Putzen passiert ist.

        Meine Mutter ist selber Vermieterin und meinte, durch den Fakt, dass unsere ehemalige Vermieterin gegangen ist, hat sie ihr Recht auf Wahrnehmung verwirkt, da diese nicht bis zum Ende geblieben ist. Daher nur die Unterschrift und Bestätigung der Nachmieterin.

  • Lina
    08.03.2021 - 09:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben unsere Mietwohnung übergeben und der Vermieter hat ein Übergabeprotokoll angefertigt. welches keinerlei Mängel beinhaltet.
    3 Stunden nach der Wohnungsübergabe bekamen wir einen Anruf, dass an der Duschwanne (GFK) ein 0,5mm großer “Krater” abgeplatzt sei. Die Vermieterin drohte uns direkt mit einbehalten der Kaution, wenn wir diesen Schaden nicht an unsere Privathaftpflichtversicherung melden würden.

    Daraufhin habe ich meine Privathaftpflichtversicherung kontaktiert und gefragt ob dieser Schaden von der Versicherung abgedeckt ist und übernommen wird. Die Versicherung bestätigte mir, dass ich mir keine Sorgen machen muss und der Schaden reguliert wird.

    Auf Zustimmung des Vermieters gab ich dessen Rufnummer an die Versicherung weiter, damit sich ein Sachverständiger die Duschwanne ansehen kann (wir hatten ja schon keinen Schlüssel mehr) und mit dem Vermieter den Termin abspricht.

    Nach 14 Tagen erkundigte ich mich bei der Versicherung nach dem Stand der Dinge und mir wurde schriftlich bestätigt, dass der Zeitwert der beschädigten Duschwanne an den Vermieter ausbezahlt wurde. Sollte der Vermieter eine Handwerkerrechnung vorlegen würde er die MwSt auf den Zeitwert der Duschwanne noch nachträglich ersetzt bekommen.

    Ich kontaktierte daraufhin den Vermieter, wann er mir meine Mietkaution zurückzahlt (es waren inzwischen 7 Wochen seit der Wohnungsübergabe vergangen) und dieser meinte, dass er kein Geld von der Versicherung möchte sondern eine Reparatur fordert. Bevor die Duschwanne nicht repariert sei bekomme ich keinen Cent meiner Mietkaution wieder und der Vermieter drohte mir auch sofort mit einem Rechtsanwalt.

    Wie ist hier der Rechtliche Stand? Wer ist im recht und wie sieht es mit meiner Mietkaution aus? Wann muss der Vermieter mir die Kaution ausbezahlen? Was kann ich noch tun?

    Viele Grüße und Danke!

    • Mietrecht.org
      08.03.2021 - 19:02 Antworten

      Hallo Lina,

      ich hatte mich an Ihrer Stelle auf das mangelfreie Übergabeprotokoll bezogen. Fertig. Lassen Sie sich zu Ihrer aktuellen Situation im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cobalt88
    11.03.2021 - 14:02 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe knapp 10 Jahre lang in einer Mietwohnung gelebt welche ich nachweislich unrenoviert übernommen habe.
    Mängel wurden außer der Beschreibung dass nicht renoviert übergeben wird, damals nicht aufgeführt.

    Seit ca. 3 Jahren haben wir einen neuen Vermieter/Hauseigentümer mit welchem ich vor kurzem die Wohnungsabnahme bei Auszug gemacht habe.

    Ich habe in der Wohnung geraucht, jedoch in einem normalen Maße mit offenen Türen und Fenstern, dennoch sind natürlich nach 10 Jahren überall im Wohnzimmer Nikotinspuren an den Tapeten.

    In der Abnahme mit dem neuen Vermieter wurde ins Protokoll eingetragen, dass die Wohnung durch das Rauchen Renovierungsbedürftig geschädigt sei.

    Nun die Frage in weit so etwas, sollte es zum Streitfall kommen, durch Beweise belegt werden muss. Wie kann der Vermieter beweisen, dass hier das Mauerwerk betroffen sei, wenn zum Zeitpunkt der Abnahme doch überall die Tapete an den Wänden war.

    Andersherum wie kann ich beweisen, dass nach 10 Jahren ohne Neu-Anstrich nun mal Nikotin-Spuren an allen Wänden im Wohnzimmer zurückbleiben.

    Die Wohnung war vorher schon eine Raucherwohnung, der Vermieter kam mir damals schon bei der Besichtigung rauchend entgegen und ich soll nun für diesen “Mangel” verantwortlich sein?

    Was wäre das beste was ich nun machen kann? Konkrete Forderungen des neuen Eigentümers gibt es noch nicht, lediglich das Protokoll ohne genaue Beschreibungen der Mängel, nur Pauschalisiert, sowie ohne Anweisungen was zu tun sei oder zu kompensieren sei.

    Danke für jede Hilfe

  • shasu
    18.04.2021 - 11:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir haben gestern nach einem dreiviertel Jahr einen Brief von unserem alten Vermieter bekommen, dass unsere Kaution im Nachhinein komplett einbehalten wird. Im Mietprotokoll wurden auf Fotos festgehalten, welche Wände noch von einer Firma der Vermieterseite gestrichen werden sollen und uns dafür 350 Euro der Kaution abgezogen werden. Es steht nicht im Protokoll, das falls die Kosten höher werden, die Kaution auch einbehalten werden kann. Nun sind die Kosten für den Vermieter höher geworden als er dachte und wollen die Kaution komplett einbehalten. Ist das rechtens?

    • Mietrecht.org
      19.04.2021 - 12:05 Antworten

      Hallo shasu,

      der Vermieter muss die Kosten nachweisen. Was genau haben Sie im Protokoll vereinbart? Wurden die Kosten gedeckelt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • shasu
        19.04.2021 - 13:09 Antworten

        Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Im Protokoll wurde vereinbart, das 350 Euro von der Kaution für Malerarbeiten abgezogen werden. Es ist steht nicht drin, das wenn es Falle mehr kosten sollte, mehr Geld beanstandet werden kann. Nun bekommen wir 8 Monate später einen Brief, das die Kaution komplett einbehalten werden soll. Des Weiteren, haben sie uns eine Rechnung vorgelegt für die Zeit der Malerarbeiten, da zu diesem Zeitpunkt die Wohnung nicht vermietet werden konnte. Auch diese Rechnung war nicht Schlüssig, da sie mehr Miete angegeben haben, was sie eigentlich war. Kaltmiete war 450 Euro, berechnet wurden uns 650 Euro Kaltmiete. Eine Rechnung der Arbeiten haben sie mitgeschickt. Dort ist auch nicht angegeben, das es sich um unsere Wohnung handelt. Die gestrichene Quadratmeterzahl ist für uns auch sehr kurios. Unsere Wohnung war 70 qm groß und es sollten 3 Räume (ca. 30-40 qm insgesamt) gestrichen werden. Gestrichen wurden jedoch ca. 260 qm. Die Kaltmiete würden sie uns aus “Kulanz” erlassen. Aber dafür behalten die sich die komplette Kaution ein.

  • shasu
    19.04.2021 - 13:14 Antworten

    Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das sie sich aufgrund einer schlechte Googlebewertung diesbezüglich gemeldet haben. Wo ich auf viele Missstände eingegangen bin, die in dem gesamten Mietzeitruam vorgefallen sind (es sind keine Namen genannt wurden). Diesbezüglich wollen die das nun so angehen.

    • Mietrecht.org
      19.04.2021 - 13:41 Antworten

      Hallo shasu,

      es geht also neben der Malerkosten (die ja auf 350 Euro festgelegt waren) auch um Schadenersatz (entgangene Miete). Ich kann Sie an dieser Stelle nur bitten rechtlich prüfen zu lassen, ob der Vermieter alle Anforderungen beachtet hat, um überhaupt Schadenersatz bei Ihnen einzufordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • shasu
    19.04.2021 - 13:57 Antworten

    Vielen Herzlichen Dank, für Ihre schnelle Antwort. Wir sind am Überlegen den Mieterschutzbund einzuschalten.

    Viele Grüße und Dank für Ihre Hilfe.

  • Stecklina
    23.04.2021 - 13:06 Antworten

    Hallo,

    mir wird vorgelegt nach abschließendem Übergabeprotokoll, das Waschbecken in der alten Wohnung beschädigt zu haben. Der alte Vermieter begründet es so, dass ich 40min zu spät zumÜbergabetermin gekommen sei. Aber an diesem Tag haben wir auch ein Übergabeprotokoll geschrieben und alle 3Parteien dafür unterschrieben. Also frage ich mich ob der Vermieter mir die Rechnung auf meine Kaution belasten kann, nur weil ich nicht pünktlich seien konnte. Ich arbeite derzeit auf einer Covid Station und konnte an diesem Tag einfach nicht pünktlich erscheinen, weil es sehr stressig war.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stecklina Amie

    • Mietrecht.org
      23.04.2021 - 13:32 Antworten

      Hallo Stecklina,

      wenn Sie ein mangelfreies Protokoll haben, dann beziehen Sie sich darauf. Ich wüsste nicht, was die Verspätung damit zu tun haben sollte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisabeth
    24.05.2021 - 10:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe eine Wohnung einwandfrei gestrichen übergeben, ein Abnahmeprotokoll wurde ohne Aufnahme etwaiger Mängel erstellt. Der Vermieter hat nur gesagt, dass er sauer ist, dass ich die Fenster nie geputzt habe (da war überall Moos).
    Ich habe Schimmel im Schlafzimmer an den Fugen verschwiegen und im Badezimmer am Fensterrahmen den Schimmel einfach nur mit Farbe übermalt. Hier hat mich der Vermieter nur gefragt wie ich den Schimmel beseitigt habe, weil er diesen bereits bei einer Wohnungsbesichtigung mit dem Nachmieter entdeckt hat.
    Kann er mich wegen des Schimmels an den Fenstern jetzt trotzdem belangen? Oder auch wegen dem Putzen der Fenster? Danke und Mit freundlichen Grüßen Elisabeth

    • Mietrecht.org
      24.05.2021 - 20:19 Antworten

      Hallo Elisabeth,

      danke für den Beitrag. Ich kann Ihre Frage leider nicht besser beantworten, als im Artikel oben beschrieben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Lilly
        05.08.2021 - 21:38 Antworten

        Guten Tsg Herr Hundt,

        Unsere Vermieterin hat uns ein Übernahmeprotokoll ausgefüllt, nachdem sie die Wohnung besichtigt hat. Im Kinderzimmer sind “ein paar Ecken am Boden abgeplatzt” , so hat sie es auf dem Protokoll vermerkt, hat aber gesagt, der Boden käme sowieso raus. Hälfte der Kaution wurde ausbezahlt. Nun kam die Nebenkostenabrechnung und wir würden nach Abzug noch 412 € bekommen (vom Boden wurde nichts erwähnt) so steht es in ihrer Aufstellung, allerdings will sie jetzt plötzlich, dass wir den Kühlschrank ersetzen weil die Oberfläche zerkratzt ist und wir ihr den Schaden vorsätzlich verschwiegen hätten
        (Der Kühlschrank wurde während der Mietdauer von ihr neu angeschafft.) Auf dem Übergabeprotokoll steht aber die Küche sei in Ordnung.
        Frage eins: muss ich den Kühlschrank ersetzen?
        Frage zwei: kann Sie uns wegen dem Boden noch Kaution abziehen?

        • Mietrecht.org
          07.08.2021 - 15:55 Antworten

          Hallo Lilly,

          die Vermieterin ist an das Protokoll gebunden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Lilly
            09.08.2021 - 13:02

            Danke für die Antwort, Herr Hundt. Das beantwortet aber nicht sie Frage, ob die Vermieterin noch für den Boden Kaution einbehalten kann?

          • Mietrecht.org
            09.08.2021 - 13:13

            Hallo Lilly,

            das steht und fällt damit, was Sie im Protokoll vereinbart haben.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

          • Lilly
            11.08.2021 - 18:20

            Danke für die schnelle Antwort.
            Im Übergabeprotokoll steht lediglich: “Kinderzimmer: ein paar Ecken am Boden abgeplatzt.” Aber sonst steht da überhaupt nichts.

  • Clemens Loos
    04.07.2021 - 05:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei Auszug habe ich mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll unterzeichnet. Unter “Gesamtzustand der Mieteinheit” ist vom Vermieter angekreuzt, dass die Wohneinheit sich in einem „einwandfreien und vertragsmäßigen Zustand“ befinde und “keine Mängel festgestellt wurden”. “Der detaillierte Zustand der Mieteinheit ist im folgenden dokumentiert”. Weiter unten wurde ein von mir aufgezeigter Schaden dokumentiert (dies aber nicht als Schaden oder Mangel bezeichnet, sondern nur beschrieben).

    Unter “Gesamtzustand der Mieteinheit” hätte es auch die Möglichkeit gegeben anzukreuzen” “Die Wohnung weist folgende detailliert bezeichnete Mängel auf…”, das wurde aber vom Vermieter nicht gemacht. Wie würden Sie diesen Widerspruch bewerten? Ich sehe das so, dass zwar ein Schaden dokumentiert, aber vom Vermieter als unerheblich erachtet wurde.

    Nach genau einem Jahr verlangt nun der Mieter von der Bank plötzlich die Überweisung der Kaution (die ich schon nach über sechs Monate nach Übergabe vergeblich eingefordert hatte) zur Behebung des Schadens von angeblich über EUR 1000.

    Nach meiner Ansicht ist der Anspruch gemäß §548 (1) 1 BGB verjährt. §215 BGB greift nicht, da die Aufrechnungslage erst nach der Verjährung von §548 (1) 1 BGB bestand, als uns nach 12 Monaten mitgeteilt wurde, für den Schaden aufkommen zu sollen. Würden Sie das genauso sehen?

    Viele Grüße,

    C.

    • Mietrecht.org
      09.07.2021 - 13:19 Antworten

      Hallo Clemens,

      es kommt wahrscheinlich auch auf den erfassten Schäden an. Sie als Mieter sind am Ball und müssen Ihren Kaution zurückfordern. Der Vermieter wird diese wohl kaum freiwillig auszahlen. Daher sollten Sie auf eine individuelle rechtliche Beratung setzen. Unabhängig davon muss der Vermieter nachweisen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind (Rechnungen).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandy
    31.07.2021 - 10:09 Antworten

    Hallo Hr Hundt,
    bin am 28.02.21 ausgezogen und am 28.07. habe ich ein Schreiben von meiner Vermieterin bekommen mit 5 anhängenden Rechnungen die ich zum Teil bezahlen soll weil es versteckte Mängel gegeben hat und ich bei Wohnungsübergabe gelogen haben soll. Ich soll noch gute 867 € nachzahlen, meine Kaution damals belief sich auf 1335,00 €. Im Abnahmeprotokoll stand alles in Ordnung ausser ein paar Sachen. Jetzt sehe ich gerade das im Abnahmeprotokoll steht : Der Mieter akzeptiert auch versteckte Mängel, die nachträglich gefunden wurden. Ist das Richtig.

    Hoffe Sie können mir da weiter helfen.

    • Mietrecht.org
      01.08.2021 - 09:45 Antworten

      Hallo Sandy,

      unten im Fazit lesen Sie die Antwort. Die Vermieterin hat sich die Beanstandung von verdeckten Mängeln vorbehalten. Ich denke es muss sich nun jeder Mangel im Detail angeschaut werden. Vor allem, ob es tatsächlich verdeckte Mängel sind und warum diese erst jetzt behoben wurden. Hat zwischenzeitlich schon jemand in der Wohnung gelebt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bettina Lirsch
    03.08.2021 - 19:44 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin Vermieter und habe eine Wohnung von meinen Exmietern abgenommen mit Protokoll. Es schien soweit alles in Ordnung zu sein, aber seit dem nun der neue Mieter drin ist tauchen “versteckte Fehler” auf.
    1. Eine Schiebetür der Duschkabine hat keinen Stopper mehr und entgleitet beim Öffnen bis zum Anschlag aus der Führung.
    2.Der Geschirrspüler ist undicht und ich musste einen neuen kaufen, obwohl der erste nur drei Jahre alt war.
    Bei der Abnahme habe ich natürlich nicht geduscht und leider auch nicht den Geschirrspüler einmal durchlaufen lassen.
    Bei dem Geschirrspüler geht es mir nicht um das Geld für den Neuen, sondern um die Fahrlässigkeit den Defekt nicht zu melden, der zu einem Wasserschaden geführt hat.
    Kann ich hier noch eine Forderung gültig machen, auch für die Reparatur der Schiebetür der Duschkabine? Ich habe nun die Nebenkostenabrechnung erstellt und es würde zu einer Erstattung kommen. Kann ich von dieser Erstattung zumindest die Kosten für die Reparatur der Tür abziehen?
    Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

    • Mietrecht.org
      03.08.2021 - 21:09 Antworten

      Hallo Bettina,

      ich würde mir an Ihrer Stelle nicht zu große Hoffnungen machen. Die Duschtür hatten Sie bei der Abnahme “testen” können und ein defekter Geschirrspüler ist (leider) ohnehin Sache des Vermieters.

      Zudem haben Sie nach dem Übergabeprotokoll schlicht ein Beweisproblem: Wer hat die Schäden verursacht, Mieter, Vermieter, Nachmieter?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Barbara
    06.08.2021 - 17:58 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    Wir haben unsere Wohnung gekündigt, eine Übergabe ist erfolgt am 28.7.21 Vermieterin bemängelte 2 Kratzer im Vinyl Laminat diesen wollte sie am 29.7.21 von Ihrem Hausmeister begutachten lassen. Ich habe 2 Fotos davon gemacht und gesagt ok sie solle dann direkt beischeid sagen damit wir den Schaden der Versicherung melden können. Schlüssel wurde übergeben. Gemeldet hat sie sich nicht auch nicht auf meine Anrufe, erst heute 6.8.21 bekam ich die Nachricht per Whatsapp das ihr Hausmeister noch in Urlaub ist und erst am Montag wieder kommt. In der zwischezeit waren aber schon Maler vor Ort. Ist das alles so Rechtens? Unsere Kaution haben wir ja auch noch nicht, wobei ich weiß das die Kaution eine gewisse Zeit einbehalten werden darf. Etwas schriftliches ist nicht erfolgt.

    Für eine Info wäre ich sehr dankbar
    Viele Grüße Barbara w.

    • Mietrecht.org
      07.08.2021 - 15:52 Antworten

      Hallo Barbara,

      das die Vermieterin ein bisschen Zeit zur Einschätzung des Schadens benötigt ist m.E. nichts besonderes.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias W.
    21.09.2021 - 17:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich hatte einen Büroraum ca. 1 Jahr gemietet und nach der Kündigung die Abnahme mit Protokoll erledigt.
    Zur Abnahme kam von Vermieterseite aber nicht die Verwalterin (die war im Urlaub), sondern der Sohn des Besitzers.
    Wir haben uns den Büroraum in Ruhe angesehen und abgesehen von einem Bleistiftstrich (2cm) auf der Wand war alles i.O.
    Genau so wurde es auf dem Protokoll dann auch geschrieben und unterzeichnet.

    Jetzt, 2 Monate später, habe ich die Verwalterin auf die noch nicht zurückgezahlte Kaution angesprochen.
    Die Antwort per Mail kam mit folgendem Text:
    BEGINN
    Guten Tag Herr W,

    die Kaution bekommen Sie bis Ende Oktober zurück.
    Herr M… hat mit Ihnen die Übergabe gemacht und mir mitgeteilt, dass die Löcher nicht fachgerecht verschlossen waren. Die Bilder haben wir an die Firma Willms GmbH gesendet und warten wir auf ein Angebot.

    Mit freundlichen Grüßen,
    ENDE

    Im Protokoll wurde nicht von den Bohrlöchern gesprochen und Bilder wurden auch nicht gemacht.
    Es wurde auch kein Hinweis mit der Bitte um Nachbesserung gemacht.
    Nach meiner Einschätzung ist das jetzt also ein Problem des Vermieters, oder nicht? Gibt es bei gewerblichen Räumen andere Maßstäbe?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Matthias W.

    • Mietrecht.org
      21.09.2021 - 19:36 Antworten

      Hallo Matthias,

      ja, verweisen Sie auf das verbindlichen und unterschriebene Protokoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • SGül
    22.10.2021 - 13:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe am 1.10.2021 ein Mietvertrag unterschrieben (Erstbezug) und war dann 2 Wochen im Urlaub. Als ich zurückkam fing ich an die Wohnung zu reinigen, dabei ist mir aufgefallen, dass die Kloschüssel einen Riss hat. Das hab ich gemeldet, jetzt will der Vermieter mir unterstellen, dass mir was draufgefallen ist, weil bei Übergabe einer solcher Mangel nicht zu sehen war.

    Wie ist denn hier die Rechtslage? Muss ich jetzt beweisen, dass ich es nicht war?

    • Mietrecht.org
      22.10.2021 - 14:47 Antworten

      Hallo SGül,

      das Protokoll ist m.E. bindend. Siehe auch das Fazit oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • SGül
        22.10.2021 - 17:27 Antworten

        Ich habe Ihre Antwort leider nicht verstanden.

        Im Übergabeprotokoll wurde der Riss in der Kloschüssel leider nicht vermerkt, da der ziemlich versteckt ist und ich den erst später bemerkt habe. Muss ich trotzdem dafür aufkommen?

        • Mietrecht.org
          22.10.2021 - 17:43 Antworten

          Hallo SGül,

          ja, Sie müssen m.E. davon ausgehen die Kosten zu tragen, weil der Mangel nicht im Protokoll erfasst wurde.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Saskia Prior
    10.11.2021 - 21:10 Antworten

    Hallo
    wir haben 1,5 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt. Nach Auszug hat die Vermieterin verlangt das ich alle Wände weiß streiche, alle Türen und Zargen lackieren lasse. Weil ich die Dame schon ewige Jahre kenne, hab ich es gemacht. Wir haben auf unsere Kosten einen Rollladen an den Balkon machen lassen. Sie sagte anfangs, das sie mir dafür 500 euro gibt, jetzt behauptet sie, dass sie die 500 Euro behält weil sie wegen uns die Wohnung nicht rechtzeitig vermieten konnte. Nun bin ich seit ca. 5 Wochen aus der Wohnung raus. Die im Übergabeprotokoll vermerkten Sachen wie Wände und Türen streichen sind erledigt. Meine Kaution wurde mir bereits ausgezahlt. Allerdings kommt die Vermieterin jetzt nach erneuten 3 Wochen das der Laminat im Kinderzimmer sich wölben würde und ich dies machen müsse.
    Die hat doch gar kein Recht mehr dazu. Oder?
    Sie will einen Schreiner beauftragen und mir in Rechnung stellen. Aber wer weiß was sie in dieser Zeit dort gemacht hat. Bei Übergabe war alles super sonst hätte sie uns ja die Kaution nicht ausgezahlt. Wie sehen sie das ganze?

    • Mietrecht.org
      11.11.2021 - 12:57 Antworten

      Hallo Saskia,

      das Protokoll ist für beide Seiten bindend. Mögliche Probleme mit dem Boden, hätte die Vermieterin also im Protokoll erfassen lassen müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alica S.
    02.12.2021 - 22:15 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben am 30.11. unsere Wohnung übergeben. Nachmieter und wir, sowie mein Vater (als neutrale Person) waren anwesend. Die Wohnungsverwaltung konnte aus persönlichen Gründen nicht erscheinen und der Vermieter war auch nicht anwesend.
    Ein Übergabeprotokoll wurde angefertigt und einige Mängel vermerkt. Unter anderem auch „diverse Dübellöcher“.
    Soweit alles in Ordnung, laut Nachmieter hieß es ursprünglich, wir bräuchten weder die Löcher beseitigen, noch die Wände (sind alle weiß) streichen. Dennoch haben wir einige Löcher notdürftig beseitigt.
    Nun rief unser ehemaliger Vermieter an, dass ihn die Nachmieter kontaktiert haben und meinten, es müsse alles neu gestrichen werden, weil das ja so schlimm aussehe.
    Und die Löcher von unseren Plissees in den Fenstern (wurden von uns zugemacht) wurden nun auch vom Vermieter angemahnt.
    Die Nachmieter möchten 380 € dafür, dass sie streichen inkl. deren berechneten Stundenlohn für sich selbst.
    Dazu haben wir uns mit dem Vermieter geeinigt, ihm unsere Plissees zu überlassen, um die Löcher zu verdecken.
    Die 380 € möchte er nun mit unserer Kaution verrechnen.

    Ist das Ganze rechtmäßig?

    • Mietrecht.org
      03.12.2021 - 09:42 Antworten

      Hallo Alica,

      das Grundproblem ist, dass sie die Wohnung nicht an den Vermieter zurückgegeben haben, sondern an einen Nachmieter übergeben haben. Das ist einfach nicht sehr elegant. Jetzt tauchen Probleme auf, weil der Nachmieter Dinge moniert. Ich würde mich ganz klar an das Übergabeprotokoll halten und auch nur die entsprechend vermerken Schäden ausgleichen. Sie haben oben gelesen, dass das Übergabeprotokoll eine bindende Wirkung hat. Lassen Sie sich bitte im Zweifel zu ihrer besonderen Situation rechtlich beraten. Ein Tipp wäre noch, die Schönheitsreparaturklausel selbst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis Günther
    17.12.2021 - 09:52 Antworten

    Schönen guten Tag,
    Wir sind vor 2 Monaten umgezogen und haben von unserer alten Wohnung mit der Machmieterin und dem Vermieter und einer nicht beteiligten Person eine Wohnungs Übergabe mit einem Übergabe Protokoll vollzogen.
    In diesem Protokoll stehen kleine Mängel, was auch voll nachvollziehbar ist das es von unserer Kaution abgehalten wird.
    Jetzt bekomme ich Nachrichten auf meinem Handy von der Nachmieterin, das von unserer Kaution nicht mehr viel übrig bleiben wird da im Nachhinein Mängel behoben wurden und gar komplette Waschbecken ausgetauscht wurden auf Wunsch der Nachmieterin die nicht beschädigt waren und einen Einwandfreien Zustand hatten.
    Im Nachhinein wird uns alles was nach dem Protokoll vermerkt ist und von allen Parteien unterzeichnet wurden ist von unserer Kaution abgehalten.
    Alle Mängel wurden von allen anwesenden gesehen und mit Unterschrift bestätigt auf dem Protokoll.
    Darf der Vermieter jetzt uns alles abhalten was er jetzt noch der Meinung ist auf Wunsch der Nachmieterin was ausgetauscht und verbessert werden soll abhalten, oder darf er nur das was im Protokoll steht auf unsere Kosten abhalten?

    • Mietrecht.org
      17.12.2021 - 14:30 Antworten

      Hallo Dennis,

      wie sie oben gelesen haben, ist das Protokoll für alle Parteien bindend. Lassen Sie ihren Einzelfall bitte bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Na.la
    31.01.2022 - 21:01 Antworten

    Guten Abend,

    ich habe folgende Situation: vor meinem Einzug in meine aktuelle Wohnung bestand in der Küchenwand ein großer Wasserschaden, der durch den Vormieter verursacht wurde. Der Vermieter versicherte mir vor meinem Einzug den Schaden zu reparieren. Aus diesem Grund wurde auch mein Einzugstermin immer wieder nach hinten verschoben. Am Tag der Schlüsselübergabe habe ich gesehen, dass der Schaden nicht repariert wurde. Man sagte mir, dass man sich noch drum kümmern wird. Der Schaden wurde im Übergabeprotokoll vermerkt. Bis heute hat sich nichts getan und der Schaden existiert noch. Nun möchte ich die Wohnung kündigen, habe aber Bedenken, dass man mir meine Kaution nicht vollständig zurückzahlt.
    Sollte ich vor meiner Kündigung auf den Schaden aufmerksam machen?

    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      02.02.2022 - 07:41 Antworten

      Hallo Na.la,

      das Übergabeprotokoll ist bindend und offensichtlich eindeutig. Ich sehe keinen Grund für spezielle Handlungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • HARLEY-
    20.02.2022 - 00:13 Antworten

    Hallo,
    Ich hatte letzten Monat meine Wohnungsübergabe mit den ganz neuen Vermietern(20.01.22) . Die haben alles kritisiert weil ich die Fenster nicht mehr geputzt habe… obwohl ich laut vertrag die Wohnung nur besenrein übergeben muss. Das Übergabeprotokoll habe ich mit zeuge zwar unterschreiben aber nicht extra bekommen… Jetzt sind die Nachmieter eingezogen und meine alten Vermieter haben mich angerufen und meinten in dem Ceranfeld in der Einbauküche wäre ein dicker und tiefer Kratzer… sodass ich entweder das Ceranfeld ersetzte oder die das auch wie die fehlende miete von meinem EX von der Kaution abziehen. ich meine die haben wirklich die Wohnung ganz genau unter die Lupe genommen, also hätten die, wenn der Kratzer wirklich von mir ist, den bei der Übergabe entdecken müssen…
    Also meine frage : dürfen die mir nachträglich den Mangel anrechnen ? den hätte ja jetzt jeder verursachen können…

    • Mietrecht.org
      20.02.2022 - 13:11 Antworten

      Hallo HARLEY,

      das Protokoll ist bindend. Schlecht ist aber, dass Sie keine Ausfertigung des Protokolls haben. Der Vermieter könnte nachträglich Mängel hinzufügen und Ihre Unterschrift steht unter dem Protokoll. Ungünstig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna Lena
    22.02.2022 - 14:15 Antworten

    Hallo,

    ich habe am 15.01.2022 meine alte Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter & der Nachmieterin übergeben. Das Protokoll ist beidseitig unterschrieben – ohne Mängel.
    Ich hatte den Wasserhahn in der Küche ausgetauscht gehabt. Der Wasserhahn hat schon immer getropft und ich habe daran nichts kaputt gemacht. Bei der Übergabe war wieder der alte Wasserhahn angeschraubt. Bei der Übergabe hat die neue Mieterin erwähnt, dass der Wasserhahn ein ganz kleines bisschen tropft. Ich erwähnte, dass dies schon immer so gewesen sei (auch vor der Vermietung). Thema war abgehackt & nichts im Protokoll vermerkt.

    Nun bekomme ich 1 1/2 Monate später einen Brief, dass ich anscheinend beim Auswechseln der Küchenmischbatterie die Schläuche verletzt habe und nun die Schläuche undicht sind und die Nacharbeiten binnen einer Woche fachlich instand setzen soll oder der Vermieter zeiht mir das von meiner Kaution ab. Irgendwie finde ich das alles sehr komisch.

    Können Sie mir da helfen? Hat mein Vermieter da Anspruch?

    Danke und viele Grüße,
    Anna Lena

    • Mietrecht.org
      22.02.2022 - 20:16 Antworten

      Hallo Anna Lena,

      ich würde den Vermieter darauf hinweisen, dass das Protokoll bindend ist und das Mangel ebenso nicht versteckt war, da alles sichtbar und das Wasserfluss ausprobiert wurde / werden konnte.

      Ob Sie der Aufforderungen des Vermieters folgen sollten, sollten Sie im Zweifel abschließend anwaltlich klären lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessy M.
    05.04.2022 - 09:32 Antworten

    Schönen guten Tag,

    ich war November 2021 aus der Mietwohnung ausgezogen, in der ich fast 10 Jahre lebte.
    Der Vermieter, meine Wenigkeit und mein Partner waren bei der Wohnungsabnahme anwesend. Das Übernahmeprotokoll wurde von beiden Seiten mangelfrei unterzeichnet.

    Nun hat mir mein Vermieter das Guthaben meiner Nebenkostenabrechnung um 120 € vermindert, wegen Kleinreparaturen (so laut Kontoauszug).

    Ist er berechtigt, das Guthaben ohne vorherige Ankündigung und ohne Nachweise zu vermindern?

    Ich danke Ihnen vorab für Ihre Mühe

    Viele Grüße
    Jessy M.

    • Mietrecht.org
      05.04.2022 - 11:26 Antworten

      Hallo Jessy,

      das Protokoll ist bindend. Fragen Sie nach, warum Geld einbehalten wurde. Verweisen Sie auf das unterzeichnete Protokoll und drängen Sie auf vollständige Auszahlung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Bruderhus
    07.04.2022 - 13:04 Antworten

    Hallo ,

    Ich bin zum 31.03 aus meiner Mietwohnung ausgezogen, an diesem Tag fand auch die Wohnungsübergabe statt, wir haben ein Protokoll geschrieben wo z.b stand das dass Büro nochmal nachgeweißt wird, dies habe ich am selbigen tag gemacht.
    2 Tage später bekam ich einen Anruf wegen 3 Angeblichen Rissen im Waschbecken, diese Risse sind kleinere Kratzer, nun soll ich meine Versicherung einschalten und Meine Kaution wird einerberhalten obwohl laut Übergabeprotokoll BAD : OK steht

    kann meine Kaution nun einfach einberhalten werden?
    und bin ich in der pflicht das meiner versicherung zu Melden?

    Viele Grüße
    Julia B.

    • Mietrecht.org
      07.04.2022 - 13:37 Antworten

      Hallo Julia,

      das Protokoll ist grundsätzlich bindend. Anders kann es vielleicht aussehen, wenn davon auszugehen ist, dass sie den Schaden bei ihren Nachbesserungsarbeiten verursacht haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefani Slischka
    11.05.2022 - 16:19 Antworten

    Hallo,

    wir haben die Wohnung meiner verstorbenen Mutter mit Übergabeprotokoll übergeben. Sie war Raucherin. Die Wände waren braun und es hat nach Rauch gerochen. Der Vermieter hat bei der Kündigung gesagt, wir müssen nichts machen, außer die Fenster vom Nikotin befreien. Wir haben ihn noch etwas Geld nach der Schlüsselübergabe angeboten, da er nicht sofort vermieten konnte. Dies hat er angenommen. Danach haben wir uns noch einmal mit ihm geeinigt, dass er noch 400 Euro bekommt mit Vereinbarung. Diese hat er unterschrieben, hat aber eine entsprechende Quittung nicht ausgestellt. Jetzt bekommen wir eine Aufforderung von seinem Anwalt, dass wir knapp 9.000 Euro bezahlen sollen. Malerarbeiten, neuer Fußboden, Türen kürzen, Fenster richten, Reinigung der Wohnung obwohl diese gut gereinigt wurde. Wir haben den ganzen Schriftverkehr und die Vereinbarung schriftlich. Aus meiner Sicht, müssen wir nichts bezahlen, wir haben das Übergabeprotokoll, wir haben eine Vereinbarung, wir haben keine Chance gehabt, seine angeblichen Mängel, die er bei Übergabe festgestellt hat (Geruch und Wände) zu entfernen, er hat die Firmen beauftrag. Im Übergabeprotokoll hat er keine Mängel vermerkt. Meine Mutter hat 20 Jahre in der Wohnung gewohnt und es wurde vom Vermieter nie etwas an der Wohnung renoviert oder investiert.

    • Mietrecht.org
      11.05.2022 - 17:56 Antworten

      Hallo Stefani,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Um sicher zu gehen, könnten Sie alle Unterlagen und den Schriftverkehr rechtlich prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hans
    25.05.2022 - 14:40 Antworten

    Guten Tag,

    zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage.
    Wir haben mit der Vermieterin bei Abgabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll erstellt und beide Parteien haben es unterschrieben + Datum. In diesem sind lediglich 2 kleine Mängel enthalten, die ich noch beseitigen werde. Nun hat mir die Vermieterin ein paar Stunden nach der Übergabe ein Foto von einem kleinen Fenster geschickt welches kaputt ist und behauptet das ich / meine Versicherung hierfür noch aufkommen müssen. Ich bin mir sehr sicher das dieses Fenster bei der Übergabe nicht beschädigt war.

    Muss ich denoch dafür aufkommen?
    In dem Übergabeprotokoll steht leider keine Uhrzeit. Aber Datum und die Unterschrift beider Parteien.

    • Mietrecht.org
      25.05.2022 - 20:15 Antworten

      Hallo Hans,

      Sie haben es oben gelesen, das Protokoll ist bindend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Erik M.
    25.05.2022 - 19:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe meine Mietwohnung am 14.11.21 übergeben, im Übergabeprotokoll wurde alles abgenickt, bis auf 1 Wand in einem Zimmer, dazu steht im Protokoll: Zimmer 1 : 1 Wand nicht gestrichen, Tapete (Raufaser) stellenweise kaputt. Wand ist ca. 2,20×3,00 m groß.
    Jetzt meine die Hausverwaltung nachträglich, ich hätte die Wohnung unrenoviert übergeben und haben bei der Kautionsrückerstattung 710 Euro von der Kaution abgezogen.
    Jetzt ist natürlich die Frage, ob sie den Einbehalt auf die eine Wand beziehen.
    Wären 710 Euro für eine 6,6 qm Wandfläche streichen / Tapete ausbessern im Rahmen oder ist das zu hoch, was die HV einbehält?

    Vielen Dank für die Hilfe und Ihren Rat im Voraus :)

    • Mietrecht.org
      25.05.2022 - 20:18 Antworten

      Hallo Erik,

      klingt für nicht ziemlich hoch. Lassen Sie sich die Belege für die Mangelbeseitigung zeigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hans-Dieter Bartl
    25.06.2022 - 09:40 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    am 24.04.2021 haben wir unsere angemietete Wohnung per Übergabeprotokoll übergeben. In diesem Protokoll bestätigen sowohl der Vermieter als auch der Mieter per Unterschrift, dass keine Mängel festgestellt wurden.

    In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 wird uns nun eine Reparatur für 2 defekte Keramikkartuschen in Höhe von 288€ in Rechnung gestellt. Diese Reparatur wurde am 30.04.2021, also 6 Tage nach Wohnungsübergabe durchgeführt. Diese Reparatur wurde von uns nicht beauftragt und ist im Übergabeprotokoll auch nicht beschrieben.

    Frage: Müssen wir die Rechnung begleichen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Bartl

    • Mietrecht.org
      26.06.2022 - 21:03 Antworten

      Hallo Hans-Dieter,

      Sie haben es oben gelesen, das Übergabeprotokoll hat bindende Wirkung für beide Parteien. Zudem haben diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung überhaupt nichts verloren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hans-Dieter Bartl
    27.06.2022 - 14:23 Antworten

    dachte ich mir schon.

    Danke für die Antwort.

    Freundliche Grüße
    Bartl

  • Sascha
    26.07.2022 - 13:33 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in unserem Übergabeprotokoll ist für ein Zimmer der Mangel “Beschädigte Fensterrahmen außen” vermerkt.
    Allerdings keine Frist o.ä., dass diese Schäden von uns zu beheben sind.

    Der Vermieter behauptet, die Schäden wären durch unsere beiden Kanichen entstanden, die wir (von ihm geduldet) freilaufend auf dem Balkon gehalten haben.

    Die Fensterrahmen sind aus Holz, mind. seit unserem Einzug vor 5 Jahren nicht mehr lackiert worden und weisen daher Feuchtigkeitsschäden und Absplitterungen auf.

    Um dem Vermieter entgegenzukommen und da wir nicht hundertprozentig ausschließen können, dass die ein oder andere Macke durch unsere Kaninchen enstanden ist (wir haben die Tiere ja nicht 24/7 beobachtet), haben wir die unteren Fensterrahmen (die Fenster sind bodentief) in Abstimmung mit Vermieter und Nachmieter abschleifen und neu lackieren lassen.

    Ein paar wenige tiefere Macken sind aber immer noch zu sehen. Müssen wir für deren Beseitigung auch noch aufkommen? Der Vermieter drohte auch schon damit, dass die Fensterrahmen auf unsere Kosten vollständig ausgetauscht werden müssten. Die Kaution haben wir bisher auch nicht zurückerhalten.

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.

    • Mietrecht.org
      26.07.2022 - 15:47 Antworten

      Hallo Sascha,

      es ist natürlich immer sinnvoll, wenn neben der Schadensaufnahme, auch der Umgang mit dem Schaden geregelt ist. D.h. aufgeführt ist, wer den Schaden zu beseitigen hat bzw. die Kosten trägt. Ich weiß nicht genau, warum der Fensterrahmen an den tiefen Macken nicht gespachtelt wurde (bevor lackiert wurde). Am Ende müssen Sie den verursachten Schaden beseitigen. Hierbei muss der Vermieter sicherlich Abstriche hinnehmen, denn ein lackiertes Fenster wird nie so aussehen wie nach der ErstLackierung in der Fabrik.

      Ich würde in so einem Fall immer versuchen einvernehmliche Lösungen zu finden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kanagaratnam
    29.10.2022 - 10:34 Antworten

    Guten Tag,

    Unser Vermieter hat im Übergabeprotokoll rein geschrieben, dass die Spülmaschine ausgerichtet werden muss. Nun nach mehreren Wochen, behauptet der Vermieter, dass da mehr ausgetauscht werden muss, als nur eine kleine Ausrichtung, da aus der Spülmaschine Wasser auslaufen würde. Ist er dazu berechtigt, wenn im Protokoll nur Übergabe steht?

    LG Praveen

  • Tanjá
    12.12.2022 - 08:41 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    unsere Mieterin hatte in dem ersten halben Jahr keine Kehrwoche durchgeführt (vertraglich aber festgehalten/alle 2 Wochen im Wechsel) und in dem letzten halben Jahr nur nach Erinnerung oder gar nicht (angeblich hat Sie es jedes mal vergessen). Nun ist meine Frage, ich habe dann als Vermieterin die Kehrwoche, Räumdienst (den hat Sie nicht einmal gemacht), sowie ihren Stellplatz immer sauber gehalten, kann ich diese Kosten für den Aufwand, jetzt nach Auszug noch in Rechnung stellen?

    Besten Dank im Voraus

    Mit freundliche Grüßen
    T.Maier

  • Chris
    27.01.2023 - 13:18 Antworten

    Guten Tag,

    wir sind zum 31.12.2022 aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Durch den Vermieter wurde ein Übergabeprotokoll ausgestellt, welches von beiden Parteien unterschrieben wurde. Nachträglich ist dem Vermieter ein etwa münzgroßer Lackabplatzer an der Badewanne aufgefallen. Dieser wurde zwar von uns verursacht, jedoch durch uns mit Speziallack repariert. Bei der Wohnungsübergabe hat sich der Vermieter gewissenhaft in der Wohnung umgesehen. Auf die Beschädigung haben wir ihn nicht aufmerksam gemacht, da dies unserer Meinung nach als nicht relevant erschien, da diese ja bereits repariert wurde. Der Vermieter unterstellt uns nun, wir hätten diesen Schaden bei der Wohnungsübergabe “kaschiert” und möchte uns die Kosten einer Fachfirma zur Behebung des Schadens von der Kaution einbehalten. Hat er hierzu das Recht, bzw. kann man uns eine “arglistige Täuschung” unterstellen?

    Freundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      27.01.2023 - 15:34 Antworten

      Hallo Chris,

      ich kann das Verhalten des Vermieters zu 100% nachvollziehen. Für eine rechtliche Einschätzung sollten Sie im Zweifel einen Anwalt befragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ben
    13.02.2023 - 12:40 Antworten

    Hallo,

    wir erhielten heute eine E-Mail, dass in unserer alten Wohnung ein Rollenset einer Duschtür ausgetauscht werden musste. (13.02.2023) Die Wohnungsübergabe am 31.08.2022 war Mangelfrei. Die Hausverwaltung möchte die 126€ mit der Kaution verrechnen, ist das rechtens?

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      13.02.2023 - 12:54 Antworten

      Hallo Ben,

      verweisen Sie auf die verbindliche Wirkung de Übergabeprotokolls.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wagner
    01.03.2023 - 18:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich hatte als Vermieterin eine Wohnungsübergabe und ein Protokoll erstellt, welches hauptsächlich Stockflecken beinhaltete. Da ich mich aufgrund der Mieter entschieden habe die Wohnung selbst zu nutzen, habe ich angefangen zu putzen und nun festgestellt, dass die zum Einzug der Mieter (05/2021) frisch eingebaute Dusche starke Schäden aufweist. Die Duschtasse ist stark verkratzt und die Glaswand hat einen Riss im Bereich der Silikonfuge. Beide Mängel waren bei Abnahme nicht offensichtlich erkennbar und die Mieter haben den Schafen auch nie angezeigt.
    Kann ich im Nachgang diesen Schaden noch geltend machen? Derartige Mängel bzw. Schäden hätte der Mieter ja auch anzeigen müssen.
    Die Abnahme ist nun 2 Tage her.

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      01.03.2023 - 19:57 Antworten

      Hallo Frau Wagner,

      danke für Ihren Beitrag. Schwierig, für mich sind das Schäden, die man vermutlich bei genauerer Betrachtung hätte erkennen können. Heute würden die Mieter vielleicht behaupten, dass Sie diese Schäden verursacht haben. Das Übergabeprotokoll hat bindende Wirkung. Gehen Sie mit den Mietern ins Gespräch, vielleicht finden Sie eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Wagner
        03.03.2023 - 23:05 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        vielen Dank für die Rückmeldung.
        Die Schäden wurden sichtbar, als ich auf „allen Vieren“ zum putzen in der Dusche kniete und lassen sich in dem Ausmaß nicht in so kurzer Zeit herbei führen.
        Ab wann gilt denn ein versteckter Mangel als solcher bzw. liegt eine Täuschung vor?
        Gespräche endeten bisher leider nur in unwahren Äußerungen der Mieter. Darüber hinaus haben diese auch bereits üble Nachrede betrieben.
        Beste Grüße

        • Mietrecht.org
          03.03.2023 - 23:21 Antworten

          Hallo Frau Wagner,

          sofern Sie den Mangel bei einer gründlichen Übergabe hätten sehen können, wird es meines Erachtens nach schwierig.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Melanie
    03.04.2023 - 22:22 Antworten

    Ich habe da mal ein paar Fragen, mein Sohn ist nachdem der WG Mitbewohner die Wohnung gekündigt (ohne Unterschrift von meinem Sohn) hat zum 31.12.22 ausgezogen. Der WG Mitbewohner selbst ist erst am 30.1.23 ausgezogen, obwohl die Kündigungsfrist 31.12.22 war.( mit Zustimmung vom Vermieter) Es gab einen Termin zur Abnahme mit meinem Sohn, es wurde an dem Tag nur eine Besichtigung (neue Mieter) aber keine Abnahme gemacht , auf die Frage warum nicht, kam ein ach vergessen, nehme ich erstmal so ab (schriftlich via WhatsApp). Jetzt bekommt er Post mit Mängel (erster Brief 28.2, zweiter Brief 25.3.23 obwohl oben bereits Handwerker sind seit 1.2.23 ( Küche raus, Wand weggelassen, und Kamin raus wie auch Laminat, Müll 270 kg usw. Fotos Videos als Beweis gesichert, weil er wusste es gibt Stress. Es wurde nichts protokolliert am Termin des Auszugs Dezember 22 . Schlüssel wurde am selben tag übergeben. Muss sagen das mein Sohn mehrmals sagte er sollte mal rum kommen und hier alles anschaue, aber war wohl nicht so interessant oder er nahm es nicht ernst . Alles via WhatsApp festgehalten. Bilder gemacht am letzten Tag und raus. Wie weit kann man nun da noch was gelten machen?

    Danke fürs lesen

    Grüße

    • Mietrecht.org
      04.04.2023 - 06:51 Antworten

      Hallo Melanie,

      was fordert der Vermieter?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Melanie
        04.04.2023 - 09:43 Antworten

        Guten Morgen,

        der alte Vermieter möchte für die Entsorgung nun Schadensersatz. der neue Vermieter ging gleich am tag danach in die Wohnung frei wurde rein und riss alles raus und es wurde wie gesagt alles entsorgt.

        Nun möchte der alte Vermieter eine Lösung.

        Die Lösung wäre doch die Abnahme gewesen mit Protokoll ,welches der alte Vermieter nicht wollte, und mit den worten “übernehme erstmal so” schriftlich tätigte.

        Was soll er nun machen?

        Verstecke Mängel können das ja schlecht gewesen sein, Küche, Laminat, Plissees zb.

        Auch das der WG Mitbewohner da noch verblieb mit Zustimmung vom alten Vermieter ist ja nicht die Schuld von meinem Sohn, finde ich.

        Grüße Melanie

        • Melanie
          08.04.2023 - 10:23 Antworten

          Guten Morgen, heute erfuhr ich das bereits neue Mieter die Tage einziehen.
          Haben sich nun bereits eine küche eingebaut.

          Mit dem ehemaligen wg Mitbewohner gibt es keinen Kontakt mehr.

          Grüße

  • Janine
    08.05.2023 - 09:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben unsere Wohnung zum 31.01.23 gekündigt und hatten am 31.01.2023 auch die Übergabe.

    Im Mietvertrag steht nichts drin, dass die Wände weiß gestrichen werden müssen.
    Daher haben wir eine Wand die wir schwarz tapeziert haben auch so belassen.

    Bei der Übergabe wurde auch nichts bemängelt.
    Es wurden Bilder gemacht und auf dem Protokoll festgehalten das es ein paar Bohrlöcher gibt die aber größtenteils vom Vormieter sind.
    Es haben beide Parteien unterschrieben und die Wochen gingen ins Land.

    Nun habe ich Mitte April nachgefragt wann wir mit Nebenkostenabrechnung und mit der Kaution rechnen können.
    Daraufhin hat sich der Vermieter bei uns mit einer Mängelliste gemeldet.
    z.B.
    – die schwarze Tapete
    – Balkongeländer platzt der Lack ab (aber auf der Außenseite)
    – auf dem Balkon wächst Unkraut

    Nun hatten wir am Samstag ein gemeinsames Treffen welches zuerst bei ihm privat sein sollte, wir aber drauf bestanden haben, es in die Wohnung zu verlegen, damit man sich die Mängel zusammen anschauen kann.
    In der Wohnung angekommen, konnte man leider keine Mängel mehr begutachten da die Maler schon fleißig waren.
    Nun verlangt der Vermieter von uns 2500€ zzgl. die Kaution.

    Frage: Darf er sich Monate später einfach melden und Geld verlangen obwohl es ein Übergabeprotokoll gibt (ohne Mängel) und ohne uns die Möglichkeit zu geben die schwarze Wand selber zu entfernen?

    Danke, viele Grüße

  • Melanie
    31.05.2023 - 13:28 Antworten

    Ich hab da mal eine Frage oder gg mehr 😉
    WG Mitbewohner kündigt die wohnung alleine, vermieter bestätigt das beide raus müssen. Mieter 1 zieht zum angegebenen Datum aus , Übergabe findet nicht satt ,es kommt nur über WA ” übernehme erstmal so” Mitbewohner 2 zieht einen monat später als angegeben aus und hinterlässt nen sauhaufen, wer haftet in dem fall ? Beide Hauptmieter.

    Grüße

  • Florian Ketterl
    26.07.2023 - 16:33 Antworten

    Hallo,
    eine Freundin hat Ihre Mietwohnung gekündigt. Es wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, Wohnung ohne Mängel. Alles neu/frisch renoviert/gemalert. Parketboden in Flur, Küche und Wohnzimmer mit geringfügigen Gebrauchsspuren. Anwesende Vermieter, Mieter und Nachmieter. Nach ca. 4 Wochen wurde eine Mängelliste des Nachmieters erstellt und verteilt.
    Nach Nachfrage, was mit der Kaution ist, wurde eine Rechnung aus Basis der Mängelliste des Nachmieters übersendet, ca. 1000€. Ist dies rechtens nach einem Mängelfreien Übergabeprotokoll.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Mietrecht.org
      27.07.2023 - 10:35 Antworten

      Hallo Florian,

      das Übergabeprotokoll ist bindend für alle Parteien.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabriele Siebert
    01.09.2023 - 14:36 Antworten

    Hallo guten Tag,
    wir haben vor Auszug aus der Wohnung zwei Zimmer komplett gestrichen, Küche, Flur und Abstellraum nur ausgebessert. Im Vertrag steht nichts zur Renovierung, außer dass eventuell bunt gestrichene Wände weiß übergeben werden müssen. Nun reklamiert die Vermieterin, dass nicht alles gestrichen wurde. Wie reagieren wir?
    Vielen herzlichen Dank und viele Grüße

  • Tina
    28.12.2023 - 16:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben unser Haus zum 15.11.2023 gekündigt und an diesem Tag fand die
    Wohnungsübergabe statt.
    Das Haus wurde vom neuen Eigentümer wieder vermietet.
    Nun stellt der Vermieter Forderungen an den Eigentümer und kommt auf uns zurück.
    Das Übergabeprotokoll wurde erstellt ohne Mängel.
    Heute,6 Wochen später wird eine Forderung von 200€ gestellt.
    Der Boden im Arbeitszimmer sei doch in einem Zustand, das dieser erneuert werden müsste.
    Die Zimmer waren besenrein und alle Böden ersichtlich.
    Die Kaution von 3000€ steht noch aus. Nun sollen die 200€ von der Kaution abgezogen werden.
    Ist das rechtlich zulässig?
    Mit freundlichen Grüßen
    Tina

    • Mietrecht.org
      29.12.2023 - 16:07 Antworten

      Hallo Tina,

      das Protokoll hat bindende Wirkung. Sofern der Mangel nicht versteckt war, sehe ich keine Handhabe des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura Kluge
    05.01.2024 - 15:59 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich habe meine Wohnung vorzeitig gekündigt und es wurde am 30.11.23 gemeinsam mit dem Nachmieter und zwei Mitarbeitern der Hausverwaltung die Abnahme durchgeführt.
    Die Abnahme wurde sehr gründlich ausgeführt und dauerte etwa 45 Minuten.

    Leider habe ich vergessen, in einem der Zimmer einen kleine weißen Plastik Stopper – für aufschlagende Türklinken, ca. 3-4 cm Durchmesser, zu entfernen. Dieser wird per Klebefläche an der Wand befestigt.

    Der Nachmieter wies darauf hin und gab an, dass er diesen nicht übernehmen möchte. Im Abnahmeprotokoll wurde wurde in diesem Zimmer unter dem Punkt Wände “gebraucht” angekreuzt und es wurde wörtlich daneben geschrieben: Stopper wird vom Mieter entfernt. Bei Rückständen Info an Mieterin.
    Die Mieterin bin in diesem Fall ich und nun hat sich der Nachmieter bei der Verwaltung gemeldet und Rückstände der Klebemasse gemeldet. Gleichzeigt hat der Nachmieter ein Angebot einer Handwerksfirma eingeholt, dieses beinhaltet das Steichen der gesamten Wand und schlägt mit 190 € zu Buche.
    Ich bin nun unsicher, ob ich das so akzeptieren und zahlen muss, oder ob ich nur für die eigentliche Schadenstelle (3-4cm) an der Wand aufkommen muss. Da ja nicht ich, sondern der Nachmieter den Schaden verursacht hat.
    Die Verwaltung macht nun ordentlich Druck, ich habe die Information und das Angebot gestern erhalten und um etwas Zeit gebeten, was nicht gewährt werden soll.
    M.E. kann man die Stelle ähnlich wie ein Bohrloch spachteln und punktuell überstreichen.
    Am Ende des Protokolls ist vermerkt, dass der Mieter die Mängel anerkennt und die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Aufgaben zu beauftragen und die Kosten nach Rechnungsstellung zu zahlen.

    Ich wäre für eine Einschätzung ihrerseits sehr dankbar.

    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      06.01.2024 - 09:21 Antworten

      Hallo Laura,

      ich möchte Ihnen mit einem Link und ein paar Gedanken helfen:

      1. https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-nachfrist-mieter/

      2. Es ist unglaublich, wie sehr man sich an solchen Kleinigkeiten aufhängen kann. Der Puffer macht an dr Stelle sicherlich Sinn.

      3. Wenn Sie den Mangel beseitigen sollten, dann müssen Sie dazu auch die Möglichkeit haben (siehe Link)

      4. Weisen Sie darauf hin, dass diese Pfuffer normalerweise fachgerecht rückstandsfrei entfernt werden können. Sie hätten diese Aufgabe entsprechend dem Protokoll übernommen.

      5. Bieten Sie einen Kompromiss der punktuellen Ausbesserung und der Kostenübernahme an (z.B. 50 Euro).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer Jareau
    02.02.2024 - 02:08 Antworten

    Ich habe meine Wohnung am letzten Tag des Monats abgegeben (Ende des Mietvertrages). Sie war nicht korrekt gereinigt, ich habe gewisse Sachen vergessen. Ich habe der Vermieterin gesagt, dass ich am nächsten Morgen nochmals reinigen kann und somit die Mängel beheben kann. Sie hat jedoch gesagt, dass sie es selbst macht und wir haben uns auf 70 Franken geeinigt, die ich ihr dafür bezahle. Wir haben dies beide unterschrieben. Heute morgen hat sie mich angerufen und gesagt, dass sie länger putzen musste als erwartet (3 Stunden insgesamt), da sie noch weitere, nicht genügend gereinigte sachen entdeckt hat und mir somit mehr verrechnen muss ( 200 Franken) Hätte ich das Recht auf eine Nachfrist (nächster Tag) gehabt? Oder nicht, da es bereits der letzte Tag des Mietvertrags gewesen ist? Die neue Mieterin ist am Nachmittag des folgenden Tages eingezogen. Und muss ich jetzt die 200 Franken bezahlen?

    • Mietrecht.org
      02.02.2024 - 11:26 Antworten

      Hallo Jennifer,

      im deutschen Mietrecht sind die Vereinbarungen im Protokoll bindend. Vermutlich auch in der Schweiz. Lassen Sie sich im Zweifel dazu beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tom
    06.03.2024 - 09:19 Antworten

    Hallo,
    unsere Mieterin hat die Wohnung und das Grundstück nicht sauber hinterlassen. Müll und Möbel wurden zurückgelassen. Es gab kein Übergabeprotokoll. Mündlich wurde eine Kürzung der Kaution besprochen. Nun beklagt die ehemaligen Mieterin die nicht vollständig zurückgezahlte Kaution und will sich rechtlich beraten lassen.
    Es liegen Fotos vom Zustand nach dem Auszug vor und der Zustand ist auch noch unverändert.
    Hat sie ein Recht auf die vollständige Kaution? Sollten wir ihr eine weitere Möglichkeit einräumen ihre Sachen zu entfernen, um einen Rechtsstreit zu umgehen oder ist unser Vorgehen so i. O.?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      06.03.2024 - 10:03 Antworten

      Hallo Tom,

      eine schriftliche Vereinbarung ist immer ratsam. Denken Sie an die Beweiskraft. Ich würde mich nicht so schnell einschüchtern lassen und würde die Mieterin man Ihrer Stelle erstmal zur Nachbesserung aufzufordern und damit klarstellen, warum die Kaution nicht vollständig ausbezahlt wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tom
        03.04.2024 - 11:31 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre 1. Rückmeldung.
        Mittlerweile hatten wir die Mieterin darüber informiert, dass sie ihre Möbel und den Müll entsorgen soll und ihr dafür nochmal einen Zeitraum eingeräumt. Dieser ist mittlerweile abgelaufen und es wurde nicht gehandelt.
        Nun hat sie uns ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie uns widerrum 10 Tage Zeit gibt, die Kaution zu überweisen. Sonst wird sie diese einklagen.
        Was schlagen Sie nun vor?

        Viele Grüße
        Tom

        • Mietrecht.org
          03.04.2024 - 16:10 Antworten

          Hallo Tom,

          wenn Sie sich im Recht fühlen, blieben Sie Standhaft. Wenn Sie keine Nerven für derartige Dinge haben, ist es vielleicht besser nachzugeben. Eine pauschale Einschätzung ist schwer.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Stef
    24.04.2024 - 09:24 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich bin im letzten Jahres ausgezogen, im Übergabeprotokoll wird nur angegeben das ich nicht fachgerecht weiss gestrichen habe. Es gibt auch keine Klausel im Übergabeprotokoll die auf nachträgliche Mängel hinweisen.
    Allgemein ist das Übergabeprotokoll sehr oberflächlich gewesen.
    Nachdem ich meine Vermieter mehrfach angeschrieben habe wo denn meine Kaution bleibt. Habe ich eine neue Mängelliste erhalten, die besagt das ich die”gesamte Wohnung deutlich über das normale Maß an “Abnutzungserscheinungen” hinaus verwohnt hätte.” Sie Stellen Mir jetzt im Nachhinein in Rechnung diese auch keine detaillierte Preise beinhalten sondern nur grobe aufgerundete wirkende Preise in Rechnung, ohne Firmen Quittungen. Einfach eine Liste mit meiner Meinung nach erhöhten Kosten.
    Leider habe ich nur ein Video in dem ich beweisen könnte das diese Unterstellung nicht korrekt ist. Und das Übergabeprotokoll das ich mit meinem Vermieter gemacht hatte.
    Wäre es sinnvoll dagegen vorzugehen bzw habe ich die Chance einen Teil meiner Kaution zurückzubekommen.
    Vielen Dank im vorraus.

    • Mietrecht.org
      24.04.2024 - 10:37 Antworten

      Hallo Stef,

      ich denke, Sie sollten Härte zeigen, darlegen, dass Sie den Zustand der Wohnung nachweisen können und auf das Protokoll verweisen. Die Kaution unter Fristsetzung einfordern und weitere Schritte androhen.

      Ich gehe davon aus, dass ihr Vermieter nur mit dem Säbel rasselt und tendenziell in der schwächeren Position ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Stef
        24.04.2024 - 15:33 Antworten

        ich hatte Ihnen schon eine Frist gesetzt und diese ist abgelaufen und als ich ihnen mitgeteilt habe das ich sonst rechtliche Schritte einleite, kam ja diese Mängelliste.Ich habe einfach bedenken das ich hinterher mehr kosten haben werde als das was sie jetzt angesetzt haben. Kann ich denn eine präzise Auflistung der Mängelliste mit Arbeitsstunden und Rechnungen der jeweiligen Firma die sie beauftragt haben verlangen. genauso wie es mit den Nebenkostenabrechnungen gehandhabt haben ich habe in den 7 Jahren eine einzige bekommen und erst nach monatelangen erfragen wo denn meine Nebenkostenabrechnungen bleiben da ich sie dringend brauchte, kamen alle gebündelt der letzten 6 Jahre.

        • Mietrecht.org
          24.04.2024 - 19:36 Antworten

          Hallo Stef,

          selbstverständlich muss der Vermieter seine Kosten belegen. Sich etwas Ausdenken genügt nicht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Georg Schranner
    31.07.2024 - 18:12 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind jetzt aus einem Neubau-Haus mit Garten ausgezogen in dem wir als Erstmieter 2 Jahre und 2 Monate gewohnt haben. Im Mietvertrag steht bei Auszug besenrein zu übergeben. Da wir ausgewandert sind, hat die Übergabe des Hauses eine Nachbarin übernommen. Wir haben einen Handwerker beauftragt, der alle Schönheitsreparaturen übernommen hat. Bohrlöcher schließen und streichen, auch die Garagenwände wurde von ihm an den Stellen wo Schmutz war ausgebessert. Meiner Meinung nach hätten wir dies nach so einer kurzen Mietzeit gar nicht machen müssen?!
    Jetzt beim Übergabeprotokoll wurde von der Vermieterin angemerkt dass die Garagenboden gereinigt werden muss, weil er Flecken aufweist. Dazu möchte sie auch die Terrasse gereinigt haben, weil dort ein Grünbelag festzustellen ist. Unsere Nachbarin hat das Protokoll so unterschrieben – Leider.
    Also nach meinem Verständnis kann doch der Garagenboden der durch die Frequentierung von Fahrzeugen zu unterschiedlichsten Jahreszeiten nicht in einem Neuzustand zurückgegeben werden? Dazu ist auf der Terrasse ein Terrassenboden (Steinfliesen) verlegt worden, der so porös ist, dass er extrem schnell verschmutzt. Sind wir denn hierbei für bauliche Mängel verantwortlich zu machen?
    Meine Frage jetzt, müssen wir den Garagenboden und die Terrasse reinigen lassen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Schranner

    • Mietrecht.org
      01.08.2024 - 15:58 Antworten

      Hallo Georg,

      ich wundere mich, dass sie das Haus nur besenrein übergeben müssen. Besenrein beinhaltet keine Schönheitsreparaturen. Für normale Gebrauchsspuren auf der Terrasse sind Sie als Mieter nicht verantwortlich. Aber das hängt vom Einzelfall ab. Ähnlich verhält es sich mit dem Garagenboden. Dieser kann oft nicht so gereinigt werden, dass er “wie neu” aussieht. Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer Schulz
    11.11.2024 - 19:25 Antworten

    Guten Abend,

    meine Eltern sind letzten Dienstag aus einer Wohnung ausgezogen. es wurde ein Übergabeprotokoll gemacht, dass alles in Ordnung sei.

    Jetzt, eine Woche später, sagt der Vermieter, dass ihm die Sauberkeit doch nicht passt und möchte 1400€ für eine Reinigungsfirma von der Kaution abziehen.

    Ist das rechtens?

    LG

    • Mietrecht.org
      12.11.2024 - 06:47 Antworten

      Hallo Jennifer,

      das wird m.E. nicht werden – das Protokoll ist bindend für beide Seiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Samuel
    18.11.2024 - 21:56 Antworten

    Guten Abend,
    Ich habe die Wohnung am 30. Juni 2021 übergeben und nach 11 Monaten habe ich die Rechnung für die Nebenkosten erhalten und diese wurde bezahlt. Im Protokoll wurden einige allgemeine Schadensersatzforderungen festgehalten. Bis heute wurde der Kaution nicht zurückerstattet. Habe ich noch Anspruch darauf?
    LG

    • Mietrecht.org
      19.11.2024 - 08:57 Antworten

      Hallo Samuel,

      erbitten Sie beim Vermieter eine detaillierte Abrechnung und fordern Sie zur Auszahlung der restlichen Kaution auf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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