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Kaution wird nicht zurückgezahlt: Mietkaution zurückfordern

Auch wenn während der Dauer des Mietverhältnisses Einigkeit zwischen Vermieter und Mieter herrschte, endet diese oftmals dann, wenn es um die geleistete Kaution geht.

Während das Interesse des Mieters darauf gerichtet ist, möglichst schnell wieder über das entsprechende Geld verfügen zu können, möchte der Vermieter seine (eventuell) gegen den Mieter bestehenden Ansprüche gesichert wissen.

Wir zeigen in diesem Fachartikel, bis wann die Mietkaution regulär zurück gezahlt werden müsste und was Mieter unternehmen können um die Mietkaution zurück zu fordern. Hier finden Sie eine Vorlage zur Rückforderung der Mietkaution.

Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs

Der Rückzahlungsanspruch des Mieters wird nicht bereits mit der Beendigung des Mietverhältnisses fällig. Vielmehr wird dem Vermieter eine gewisse Frist eingeräumt, um etwaige Ansprüche gegen den Mieter zu überprüfen. Wie lang diese sogenannte Überlegungsfrist sein darf, ist gesetzlich nicht geregelt und bestimmt sich grundsätzlich nach dem Einzelfall. Da jedoch die Verjährungsfrist des
§ 548 Abs. 1 BGB nicht ausgehöhlt werden darf, können dem Vermieter hierfür regelmäßig nicht mehr als sechs Monate zugestanden werden.

(Rück-)Zahlungsaufforderung durch den Mieter

Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter die Mietkaution zurückfordern. Hierzu sollte der Mieter den Vermieter bestimmt und eindeutig unter Fristsetzung zur (Rück-)Zahlung auffordern.

Aus Gründen der Beweissicherheit empfiehlt es sich, den Rückzahlungsanspruch dem Vermieter gegenüber schriftlich (idealerweise mittels Einschreiben) geltend zu machen.

Merke: Bei der Rückforderung der Mietkaution sollte stets darauf geachtet werden, dass auch die zwischenzeitlich angefallenen Zinsen angefordert werden.

Sofern sich der Vermieter bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu etwaigen ihm zustehenden Ansprüchen geäußert hat, sollte er zeitgleich um entsprechende Auskunft gebeten werden.

Gegenansprüche des Vermieters

Das weitere Vorgehen hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Vermieter berechtigterweise Gegenansprüche gegen den Mieter geltend macht.

Sofern dies der Fall ist, hat der Mieter grundsätzlich nur einen entsprechend reduzierten Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter.

Immer zu beachten ist an dieser Stelle, dass dem Sinn und Zweck der Kaution entsprechend, auch eine Zurückhaltung stets nur in der Höhe in Betracht kommt, für die auch ein (voraussichtliches) Sicherungsbedürfnis besteht.

Sofern der Vermieter lediglich auf eine noch nicht erfolgte Endabrechnung der Betriebskosten verweist, kann daher zwar im Einzelfall die o.g. Überlegungsfrist auch mehr als sechs Monate betragen, aber im Gegenzug darf nicht die volle Kautionssumme einbehalten werden, sondern lediglich der Teilbetrag, der der erwarteten Nachforderung entspricht, vgl. OLG Hamburg – Urteil vom 06.01.1988 4 U 36/87.

Folgen der unberechtigten Weigerung der Rückzahlung

Leistet der Vermieter trotz Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs des Mieters nicht, kommt er mit der Leistung in Verzug und muss in Folge dessen grundsätzlich auch die Kosten eines vom Mieter mit der Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs beauftragten Rechtsanwalts ersetzen.

Sofern der Vermieter sich beharrlich weigert, die Kaution samt Zinsen auszuzahlen, kann der Mieter entsprechende Zahlungsklage erheben.

Praxistipp: Der Rückzahlungsanspruch kann auch im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden – wodurch der Mieter grundsätzlich deutlich zügiger als bei einem „normalen“ Zivilprozess zu einem vollstreckbaren Titel gelangt.

142 Antworten auf "Kaution wird nicht zurückgezahlt: Mietkaution zurückfordern"

  • Bayerl
    09.11.2013 - 14:45 Antworten

    Nach der ohne Beanstandungen übergebenen Wohnung (Abnahmeprotokoll) bat ich meinen Vermieter zur Freigabe der Kaution (Unterschrift auf Kontoauszug) welche bei der Volksbank hinterlegt ist..

    Ich habe Ihn bereits 3 mal angeschrieben – in höflicher Form- keine Reaktion.
    Da es sich um einen hohen Betrag(3 Monatsmieten) handelt, würde ich gerne über die hinterlegte Kaution verfügen!.
    Was kann tun damit sich der Vermieter bewegt?

    • Mietrecht.org
      09.11.2013 - 14:52 Antworten

      Hallo Herr Bayern,

      hier finden Sie einen Artikel zur Rückzahlung der Mietkaution. Für Sie ist ja vor allem interessant zu wissen, wie lange der Vermieter Zeit hat die Mietkaution zurückzuzahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias R.
    19.11.2013 - 18:24 Antworten

    Hallo,

    vor 6 Monaten habe ich eine Wohnung mit einer Beanstandung übergeben. Wir waren uns über die Beanstandung nicht einig, aber im Endeffekt habe ich das Protokoll mit Beanstandung unterschrieben.
    Es handelt sich um eine lt. Vermieter ” übermäßige Beanspruchung des Kochfeldes”.

    Abgemacht wurde, dass der Vermieter mir die Rechnung über den Austausch/die Reperatur zukommen lässt. Das ist bis heute nicht passiert. Ich weiß, dass die Wohnung wurde bereits neu vermietet und der Schaden wurde nicht behoben.

    Ich habe den Vermieter jetzt 2 mal aufgefordert die offene Kaution zu überweisen und mir die Nebenkostenabrechnung 11/12 zukommen zu lassen. Bisher habe ich keine Rückantwort erhalten.

    Nach meinen Rescherchen im Internet bin ich der Meinung, dass die gegebene Frist von 6 Monaten ausreichend ist.

    Meine Fragen:

    Muss der Vermieter die Reperatur/ den Austausch der Beanstandung durch eine Rechnung belegen?

    Habe ich nach den 6 Monaten, in meinem Fall, Recht auf volle Rückzahlung der Kaution?

    Was machen, wenn der Vermieter nicht reagiert?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

  • Mirena R.
    06.07.2014 - 21:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe eine Frage bezüglich weiterer Herangehensweise zu: Mietkaution wird nicht zurück geleistet.

    Die 6Monate Frist ist seit nun 5 Monaten überschritten (ich habe zu Ende August gekündigt). Ich erkundigte mich sehr häufig und wurde ständig auf “in 2 Wochen wird gezahlt” vertröstet. Nun soll ich einen Sicherheitsbetrag in Höhe von 100 Euro für evt. anfallende Betriebskosten leisten, um den Prozess zu beschleunigen. Ich habe diese 100 Euro nicht und fragte, ob es nicht möglich sei einen Teilbetrag der Kaution einzubehalten. Antwort des Vermieters:” schon, doch das dauere dann 3 Monate Konto Kündigungszeit. Wie kann es sein, dass es nochmals 3 Monate dauern kann und ist dieses rechtlich legitim?
    Ich würde mich sehr über einen Rat freuen und Danke im Voraus.

    • Mietrecht.org
      10.07.2014 - 08:36 Antworten

      Hallo Mirena,

      wenn der Vermieter Sie immer wieder vertröstet, würde ich mich einer rechtlichen Beratung drohen oder – noch besser – Sie sollten sich tatsächlich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    31.08.2014 - 21:42 Antworten

    Hallo, sehr geehrtes Mietrecht.org Team!

    Wir sind nach ca. 10 Jahren in Miete am 15. Mai ausgezogen! Bei der Schlüsselübergabe wurden kleine Mängel aufgewiesen. Der Vermieter fragte uns ob wir die Rechnung Bar oder per Bank zahlen wollen, wenn es soweit ist. Daraufhin wiesen wir den Vermieter auf die von uns gezahlte Kaution in höhe von 2 Monatsmieten hin. Überrascht sagte der Vermieter “Ja stimmt”. Inzwischen sind zwar erst 3 Monate vergangen aber unsere Kaution ist nochnicht da. Zwar hat er ja noch 3 Monate Zeit aber ich glaube nicht daran das der Vermieter diese überhaupt zahlt. Auch habe ich schon gehört das nach 7 Jahren Mängel nichtmehr mit der Kaution verrechnet werden, da es als Altermängel gesehen wird und als Normal gesehen wird nach sovielen Jahren. Stimmt das?

    Und muss ich jetzt noch 3 Monate warten bis ich den Vermieter schriftlich darauf hinweisen kann das die Zahlung der Kaution + Zinsen noch aussteht?? Zusätzlich habe ich auch den Verdacht das die Kaution niemals angelegt geworden ist und eher privat genutzt wurde. Sodass man die Kaution auch garnicht zurück zahlen kann. Wir reden hier von über 1.000 Euro!

    Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Marcel

    • Mietrecht.org
      01.09.2014 - 08:19 Antworten

      Hallo Marcel,

      ich würden den Vermieter an Ihrer Stelle rechtzeitig auf die Auszahlung der Kaution hinweisen. Wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird, sollten Sie diese mit Nachdruck einfordern oder besser einen Anwalt mit einem ersten Schreiben beauftragen. Für eine erste Beratung können Sie auch die o.g. telefonische Beratung durch einen Anwalt nutzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kevin
    01.10.2014 - 14:46 Antworten

    Hallo,

    ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.

    Das Mietverhältniss wurde zum 30.8. beendet und die Übergabe fand 2 Wochen später statt. Meine Freundin und ich haben extra die ganze Wohnung vorher gründlich geputzt. Bei der Übergabe war der Vermieter zwar mit 1-2 Kleinigkeiten unzufrieden (Schmutz hinter der Nachtspeicherheizung usw.) hat mir aber versichert die Kaution nachdem er die Nebenkostenabrechnung gemacht hat, zurück zuzahlen. Wir mussten auch nichts unterschreiben.

    Heute hab ich von den 990€ Kaution 390€ zurück bekommen. Als ich den Vermieter anrief um mich zu erkundigen was mit den restlichen 600€ sei meinte er sie hätten ja eine Putz-Firma beauftragen müssen weil die Wohnung ja so dreckig gewesen sei.

    Darüber hatte er uns nicht informiert sonnst hatten wir die Mängel selbst bereinigt.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • Kevin Hofer
    07.10.2014 - 07:46 Antworten

    Vielen dank Mietrecht.org

    Ich hab jetzt dem Vermieter ein Brief wie das Muster “Vorlage um richtig Mitkaution zurückfordern” mit einer Frist von 2 Wochen geschickt. Wenn er sich querstellt muss ein Anwalt ein Brief schicken. Ich weiß ja jetzt das ich im Recht bin da er mir keine Nachfrist gesetzt hat.

    MfG. Kevin

  • Paul
    12.12.2014 - 15:10 Antworten

    Hallo
    Ich habe vor 2 Monaten meine Mietwohnung abgegeben, die Schäden die entstanden sind, habe ich der Versicherung zugestellt. Bis heute sind die Schäden noch nicht abgerechnet, obwohl ich die Zusage zur Reparaturausführung habe. Darf der Vermieter die Kaution zurückbehalten bis die Schadenssache erledigt ist?

    Besten Dank für Ihre Bemühungen
    MfG. Paul

    • Mietrecht.org
      12.12.2014 - 15:12 Antworten

      Hallo Paul,

      der Vermieter wird die Kaution als Sicherheit nicht aufgeben, bevor der Schaden reguliert ist. Mit Ihrer Versicherung hat der Vermieter nichts zu tun und kann derber auch nicht auf die Regulierung vertrauen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia Stöckert
    22.01.2015 - 19:24 Antworten

    Hallo,

    Wir sind im März 2014 ausgezogen ohne Beanstandungen. Es wurde uns mitgeteilt, dass die Kaution bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung einbehalten wird. Diese haben wir am 28.12.2014 erhalten. Auf meine Bitte um Verrechnung wurde mir telefonisch eine Zusage gegeben. Heute haben wir eine schriftliche Erklärung erhalten, dass die Kaution bis zur nächsten Abrechnung im Dezember 2015 einbehalten wird. Ist dies rechtens? Kann der Vermieter jetzt in Verzug gesetzt werden?
    2/3 der Kaution wurde bereits zeitnah nach Auszug gezahlt. bei der noch fälligen Kaution handelt es sich um den Rest von 200 Euro.
    Danke.

    • Mietrecht.org
      23.01.2015 - 09:20 Antworten

      Hallo Claudia,

      wenn mit einer Nachzahlung aus den Nebenkosten für 2014 zu rechnen ist, kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zu dieser Abrechnung einbehalten. Da Sie in 2014 nur in den teurer (Heizkosten) Wintermonaten in der Wohnung gelebt haben, kann es durchaus zu einer Nachzahlung kommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elena
    27.03.2015 - 17:02 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe folgendes Problem. Am 30.09.2014 ausgezogen bisher nur ein Teil der Kaution erhalten. Es fehlt noch die Abrechnung und der Rest Betrag der Kaution.
    Habe der Vermieterin geschrieben sie hätte bis zum 1.04.2015 Zeit da dann die 6 Monate rum sind. Brief wurde per Einschreiben und Rückschein Versand. Leider liegt der Brief seid dem 17.3 bei der Post.
    Es könnte sein, da sie schon älter ist und immer mal wieder im Krankenhaus ist aktuell auch dort ist.
    Aber was passiert mit meinem Geld? Ich benötige es langsam dringend was kann ich noch tun um an mein Geld zu kommen?
    Sie müsste doch dafür sorgen das sich jemand um ihre Sachen kümmert

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort

  • Andreas G.
    29.04.2015 - 13:52 Antworten

    Hallo liebes mietrecht.org-Team,

    folgender Sachverhalt:

    Ich bin zum 28.02.2015 aus meiner Wohnung ausgezogen. Bin mit meiner damaligen Vermieterin durch jeden Raum gelaufen um Ihr dann ohne ersichtliche Mängel die Wohnung zu übergeben, leider haben wir kein Übergabeprotokoll oder ähnliches ausgefüllt. Gestern habe ich Ihr aus Interesse eine SMS geschrieben um zu fragen, wann ich denn circa mit der Auszahlung der Kaution rechnen könne. Als Antwort erhielt ich nur, dass dies noch einige Zeit dauern könne, da angeblich einige Mängel aufgetaucht seien, die ich verheimlicht hätte.

    Wie gehe ich hier vor? Habe dann erst mal nicht mehr geantwortet, wollte mich erstmal schlau machen.

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.

    • Mietrecht.org
      29.04.2015 - 14:08 Antworten

      Hallo Andreas,

      fragen Sie nach Einzelheiten, was genau nicht so ist, wie es sein sollte. Die Vermieterin muss Sie auch zur Nachbesserung auffordern, recherchieren Sie dazu am besten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • jenniferf
    19.05.2015 - 08:59 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe mich von meinem Partner getrennt, mit dem ich in einer Wohnung gewohnt habe. Nun bin ich seit einem halben Jahr aus der gemeinsamen Wohnung raus, welche er übernommen hat. Ich hatte Fristgerecht gekündingt und er hat einen neuen Mietvertrag abgeschlossen.
    Weder mein Ex-Freund noch meine ehemalige Vermieterin möchte mir meinen Kautionsanteil in Höhe von 150€ (220€ hatte mein Ex-Freund übernommen) auszahlen.

    Was kann ich außer erneut ein nettes Schreiben aufzusetzten, noch tun?

    Danke im Voraus.

  • Julia
    29.07.2015 - 16:48 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem.
    Ich bin jetzt gerade aktuell umgezogen und hatte in der letzten Wohnung 580,- Euro Kaution gezahlt.
    400,- Euro in bar, als ich die Wohnung übernommen habe bzw. die Schlüssel erhalten habe und dann 180,- Euro später mit der Miete überwiesen. Da dies nun über 4 Jahre her ist, habe ich die Kontoauszüge leider nicht mehr.
    Auf meinem Mietvertrag habe ich unter der Gesamtkaution damals vermerkt, das ich die 180,- Euro noch überweisen muss.
    Eigentlich war mein Vermieter immer ein sehr netter Herr und hat mir dann letzte Woche auch direkt von sich aus gesagt, das er die Kaution dann jetzt sofort zurück überweisen musst.
    Seit gestern behauptet er jetzt, das er die 400,- Euro bar nie bekommen hätte und ich ja auch keine Zeugen hätte. Da er damals nicht auf meinem Mietvertrag unterschrieben habe, könnte ich ihm ja jetzt auch nichts.
    Was mache ich denn nun?!
    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      30.07.2015 - 11:08 Antworten

      Hallo Julia,

      schade, ich kann Ihnen nur als Tipp geben, dass Sie sich immer eine Quittung für eine Barzahlung ausstellen lassen.

      Ansonsten verweisen Sie den Vermieter im ersten Schritt am besten auf die vereinbarte Kaution im Mietvertrag und darauf, dass er sich wohl gemeldet hätte, wenn Sie nur 180 statt 580 Euro gezahlt hätten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kevin K.
    30.07.2015 - 21:26 Antworten

    Hallo,

    am 26.06.15 fand meine Wohnungsübergabe samt beiderseitig unterschriebenen Übergabeprotokoll statt. Dieses beinhaltet keine Mängel. Jetzt hat mein ehemaliger Vermieter einen Riss in der Badewanne gefunden und will mich dafür zur Kasse bitten (1.068 €). Von dem Schaden weiß ich allerdings nichts.
    Ich hatte meinem Vermieter bereits geschrieben, dass er die Kaution (2.500€) bis 01.08.15 ausbezahlen soll, da etwaige Sicherungsleistungen anhand des Übergabeprotokolls ausgeschlossen seien und ebenfalls aufgrund der letzten Jahre keine hohe Nachzahlung der Nebenkosten zu erwarten sei.
    Habe ich nunmehr Anspruch auf die Kaution abzüglich der Reperatursumme oder muss ich mich weitere 5 Monate gedulden um die Kaution einzufordern?

    • Mietrecht.org
      01.08.2015 - 10:36 Antworten

      Hallo Kevin,

      der Vermieter kann für eine mögliche Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung nur einen angemessenen Teil zurückbehalten. Auf der anderen Seite geht die Rechtsprechung von einem Zeitraum von etwa 6 Monaten für die Abrechnung der Kaution aus.

      Mehr zu dem Schaden: Mängel trotz Übergabeprotokoll – Wer trägt die Kosten?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia S.
    24.08.2015 - 16:14 Antworten

    Moin,

    am 08.06.2015 habe ich meinem Vermieter ein Anschreiben mit Rückschein geschickt, da er meine Kaution von 500 Euro nicht gezahlt hat:

    [… Ich habe meine Pflichten als Mieter aus dem Mietvertrag erfüllt und erwarte die Rückzahlung der von mir zu Mietbeginn an Sie gezahlten Mietkaution in Höhe von 500,00 Euro, wie zwischen Ihnen und meinem Lebensgefährten am 29.04.2015 mündlich vereinbart. Nach der Endabrechnung der Betriebskosten Rückzahlung der Restkaution bis spätestens zum 15.08.2015.

    Gleichzeitig vordere ich Sie auf mir eine Bankbestätigung über die Anlage der von mir gezahlten Mietkaution (mit Name der Bank, Kto.-Nr. und Name auf den die Mietkaution angelegt ist) bis zum 25.06.2015 schriftlich vorzulegen. Andernfalls werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen…]

    Daraufhin hat er am 26.06.15 einen Betrag genannt “Kautionrückzahlung Teil 1” von 350 Euro rückgezahlt. Leider ist der zweite Teil der Kaution bis heute nicht auf mein Konto überwiesen worden. Auch habe ich die Bankbestätigung nicht erhalten.
    Soll ich ihm ein zweites Schreiben schicken oder lieber rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen?

    Liebe Grüße,
    Julia S.

    • Mietrecht.org
      24.08.2015 - 16:41 Antworten

      Hallo Julia,

      es kommt darauf an was Sie vorhaben. Grundsätzlich kann der Vermieter einen Teil der Kaution auch für eine zu erwartende Nebenkostennachzahlung länger als 6 Monate einbehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie August
    27.08.2015 - 20:00 Antworten

    Hallo,
    am 20.06.2014 sind wir ausgezogen und haben bis heute noch kein Geld der Kaution zurück bekommen. Was tun? Laut Übergabeprotokoll alles in Ordnung. Habe ich Anspruch auf die volle Kaution und vor allem – jetzt sofort?
    LG Melanie August

  • Melanie August
    31.08.2015 - 00:08 Antworten

    Hallo,
    am 20.06.2014 sind wir ausgezogen und haben bis heute noch kein Geld der Kaution zurück bekommen. Was tun? Laut Übergabeprotokoll alles in Ordnung. Habe ich Anspruch auf die volle Kaution und vor allem – jetzt sofort?
    LG Melanie August

    • Mietrecht.org
      31.08.2015 - 09:20 Antworten

      Hallo Melanie,

      wie im Artikel beschrieben, würde ich den Vermieter als ersten schriftlich zur Auszahlung auffordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melanie August
    31.08.2015 - 21:28 Antworten

    Natürlich haben wir das längst getan.
    Wir wissen nicht mehr weiter. Wir werden hingehalten mit der Begründung, dass noch Abrechnungen fehlen von den Nebenkosten, dass wurde an eine Verwaltung abgegeben usw. Aber wir sind dort 20.06.2014 !!!! ausgezogen. Können da jetzt noch Forderungen kommen?

  • Paul
    02.09.2015 - 16:08 Antworten

    Hallo! In meinem Fall war der Vermieter (ein Verein für Volkswohnungen) ganz schon hinterlistig, er war in der Wohnung schon einmal, um die Wohnung einigen Interessenten zu zeigen und dann nochmal anlässlich einer Vorabnahme, wo er festgestellt hat, dass die Wohnung gestrichen werden sollte und einige Stellen mit Schimmel ungestrichen bleiben sollte. Zwei Monate später erfolgte die Übergabe, wo er über viele Kleinigkeiten sprach und nur am Ende ein an den Angeln eingerosteten Festteil der Fenster und einen z.T. eingerosteten Heizkörper erwähnte. Ahnungslos habe ich das Protokoll unterzeichnet und jetzt kommt eine Rechnung von 2.000 Euro. Er war die ganze Zeit auf dieses vorbereitet und hat mich bis zur letzten Minute der Abnahme absichtlich im Ungewissen gelassen: sollte er mich nicht vorher über diese Probleme in Kenntnis setzen, damit ich die Mängel selber und günstiger beseitigen konnte? Zumal ich früher sehr oft Schäden der Fenster immer rechtzeitig hatte beheben lassen. Wie soll ich vorgehen? Er will die Kaution i.H. von 2.200 nicht zurückzahlen, weil er meint, dass ich die Rechnungen seiner Handwerker begleichen muss. War seine Vorgehensweise korrekt? Danke!

  • Robert
    07.09.2015 - 12:39 Antworten

    Hi.
    Bin Juni 2012 ausgezogen aus meiner Wohnung. Mein Vermieter hat damals schon meine Kündigung vergessen, weshalb die Schlüsselübergabe am 6.6.2012 statt fand.
    Nach mehrmaligen Anrufen und einem Brief kam keine Reaktion zurück.
    Wegen meiner Ausbildung und persönlichen Problemen, hab ich irgendwann den ganzen Ärger vergessen und nun macht mir mein Vater die Hölle heiß, dass ich mich nicht drum gekümmert habe. Kann ich die Kaution nach 3Jahren noch einfordern?

    Danke schon mal im Vorraus für eine Antwort.

  • Michael
    23.10.2015 - 23:40 Antworten

    Hallo Dennis,
    ich bin im Juni 2015 nach knapp 4 Jahren Mietdauer aus meiner Wohnung ausgezogen. Im März hatte ich einen Parkettschaden im Wohnzimmer, den ich bei meiner Haftpflichtversicherung gemeldet hatte. Diese wollte den Schaden an dem 25 Jahren alten Parkett übernehmen, allerdings hat die Mitarbeiterin meiner damaligen Hausverwaltung mit dem Vermieter gesprochen, der dann den Schaden selbst tragen wollte und das Parkett durch einen Vinylboden im April hat austauschen lassen. Da derselbe Parkettboden ebenfalls im Schlafzimmer verlegt war und dieser altersbedingt einen ähnlichen Zustand (okay, aber nicht mehr versiegelt) hatte, sollte dieser geschliffen und neu versiegelt werden. Ich erklärte mich bereit, dass dies während meines Mietverhältnisses geschehen kann, allerdings zu einem anderen Termin als des Bodenaustausch im Wohnzimmer. Nun kam es Mitte Mai zu meiner Erkenntnis, dass diese 2-Zimmer-Wohnung zukünftig nicht mehr genügend Kapazitäten aufweisen würde. Somit kündigte ich Ende Mai zum 01. September und gab ab, dass der Termin zum Aufbereiten des Parketts im Schlafzimmer erst zum Ende meiner Mietzeit geschehen könne, da es sich für mich umständlich gewesen wäre, mein Schlafzimmer dafür auszuräumen, danach einzuräumen um es drei Monate später wieder auszuräumen. Viel Informationen, die aber tatsächlich mit meinem Problem hinsichtlich der Einbehaltung eines Teils (800€) meiner Kaution zu tun haben.
    Beim Auszug stellte sich heraus, dass lediglich die Wasserarmatur in der Küche undicht sei. Dies wurde im Übergabeprotokoll so vermerkt. Die Maklerin, die die Wohnungsabnahme machte, versicherte mir im Beisein einer Zeugin, dass das Beheben des Verschleißteils Sache des Vermieters sei. Nun rief mich zwei Wochen nach Übergabe die o.g. Mitarbeiterin meiner damaligen Hausverwaltung an, dass ich 80€ für den Austausch der Wasserarmatur zahlen solle. Ich teilte ich mit, dass ich dies nicht als meine Verpflichtung ansehe, zumal es ein Austausch (keine Reperatur) gewesen, es sich um ein Verschleiß (ich habe keinen Einfluss auf den Kalkgehalt des Wassers) sei und es ein eindeutiges Urteil (Az.: 40 M C 125/08, AG Gießen 30.4.2008) hierzu gäbe, dass dies Sache des Vermieters ist. Nach einigem Hin und Her bekam ich schließlich die Drohung, dass alternativ auch der Parkettschaden zu meinen Lasten gehen könne, würde ich den Austausch der Wasserarmatur nicht zahlen. Da ich antwortete, dass ich zuerst wissen wollen würde, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mitarbeiterin meiner damaligen Hausverwaltung Ihre Aussage begründet, dass ich für die Wasserarmatur aufkommen solle, wenn gleich ein Amtsgericht ganz klar und unmissverständlich das Gegenteil feststellt, bekam ich keine weitere Antwort mehr. Ein paar Tage später sah ich, dass mir die Kaution zurückgezahlt wurde, allerdings wurden 200€ als Nebenkostenvorrauszahlung und 800€ für den Parkettschaden abgezogen. Somit wurde die Drohnung in die Tat umgesetzt. Ich habe unverzüglich (vor drei Wochen) meine Haftpflichtversicherung darüber in Kenntnis gesetzt, welche dann erneut die Schadensaufnahme an die Hausverwaltung schickte; allerdings hat diese von der Hausverwaltung weder eine Antwort noch eine Rechnung über den Parkettschaden bekommen; genauso wenig wie ich. Ich habe nur den Hinweis (800€ für Parkettschaden) im Überweisungträger der Kaution, aber nie eine Rechnung oder Aufstellung zu diesem Betrag gesehen.

    Abgesehen davon, dass dies jenseits meiner subjektiven Sicht sehr wahrscheinlich grob strafbar ist, was die Mitarbeiterin meiner damaligen Hausverwaltung da gemacht hat, wäre das überhaupt von der Mietkaution einzubehalten (eine “Schönheits”reparatur in dem Sinne war die Parkettreparatur ja nun nicht, oder?) Wie genau sollte ich jetzt vorgehen?

  • Matthias
    05.11.2015 - 16:05 Antworten

    Hallo,
    seit nun 11 Monaten wird meine Kaution der alten Mietwohnung (Auszug 01.01.2015) einbehalten. Nebenkostenabrechnung wurde schon im Mai diesen Jahres gemacht. Das Problem bei der Auszahlung liegt nun daran, dass der Kautionskotoinhaber (nicht der direkte Vermieter) im Februar einen Schlaganfal erlitt und nun nicht entscheidungsfähig ist.
    Meine Vermieterin ist nun seit Juni in Klärung mit dem zuständigen Amtsgericht, zur Auflösung des Kontos. Beim Amt direkt will man mir keine Auskunft geben warum diese “Formalie” nun seit gut 6 Monaten nicht voran geht.

    Kann man hier diesen Prozess beschleunigen? Welche Möglichkeiten ergeben sich spätestens nach 12 Monaten Einbehaltung?

    Viele Grüße Matthias R.

    • Mietrecht.org
      08.11.2015 - 10:36 Antworten

      Hallo Matthias,

      ich kann Ihnen bei diesem speziellen Fall leider nur den Tipp geben, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zi Yango
    20.12.2015 - 16:33 Antworten

    Hallo,
    ich habe Ende 2012 meinen Mietvertrag über ein gewerbliches Objekt beendet und die Schlüssel übergeben. Eine Kaution in vierstelliger Höhe hatte ich damals gezahlt. Nun habe ich den Eigentümer 2-mal um die NK-Abrechnung und Rückzahlung der Kaution angeschrieben, ohne Erfolg, es kommt keine Antwort. Verfallen meine Ansprüche? Sollte ich sofort einen Mahnbescheid noch in diesem Jahr erlassen?

    Viele Grüße und danke für feedback.
    Zi Yango

    • Mietrecht.org
      20.12.2015 - 17:08 Antworten

      Hallo Zi Tango,

      wir richten uns hier auf Mietrecht.org vorwiegend an Wohnungsmieter. Ich kann Sie zu Ihrem spiegelten Fall daher leider nur an einen Anwalt Ihrer Wahl verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis
    05.01.2016 - 19:00 Antworten

    Hallo,

    beim Auszug aus der Wohnung wurden einige Schäden festgestellt und im Übergabeprotokoll vermerkt. Abgesprochen war, dass mir der Vermieter einen Kostenvoranschlag zuschickt, damit ich den Schaden über die Versicherung regulieren kann. Statt dessen kam nach 5 Monaten die Abrechnung der Mietkaution aus welcher hervorgeht, dass die gesammte Kaution für die Reparaturarbeiten verwendet wurde (die Rechnungen betrugen zusammen den genauen Kautionsbetrag, bis auf die wenigen Cent Zinsen, welche mir dann überwiesen wurden).
    Unabhängig davon, dass die Kosten nicht im Verhältnis zu den Schäden stehen, habe ich mich darauf berufen, dass mir damit die Chance zur eigen Schadensregulierung genommen wurde. Für diese hätte mir eine Frist gesetzt werden müssen, was jedoch nicht erfolgte.
    So habe ich den Kautionsbetrag zurückgefordert und mittlerweile auch schon die zweite Mahnung rausgeschickt. Falls, wie ich mal vermute, kein Zahlungseingang kommt, wohin wende ich mich? Direkt an das Amtsgericht mit einem Vollstreckungsersuchen oder muss ich vorher zu einem Anwalt? Was ist, wenn ich mir diesen nicht wirklich leisten kann?

    • Mietrecht.org
      06.01.2016 - 12:10 Antworten

      Hallo Dennis,

      ich würde mich an Ihre Stelle direkt an einen Anwalt wenden. Schon ein einfacher Brief kann Wunder bewirken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cookie
    17.03.2016 - 17:32 Antworten

    Hallo,

    ich bitte Sie um Hilfe.

    Ich bin zum 31.August 2015 aus einer Wohnung ausgezogen. Die Wohnung wurde ohne Mängel übergeben und auch angenommen. Bei der Schlüsselübergabe wurde mir gesagt : “Sie bekommen die Kaution mit der Nebenabrechnung zurück überwiesen”.
    Am 28.12.2015 habe ich einen Betrag von ca 350 € überwiesen bekommen mit dem Verwendungszweck “Gutschrift Nebenkosten 2014.

    Nun möchte ich zum 01. Mai eine neue Wohnung beziehen und habe mich darauf verlassen, dass ich das Geld bis Ende Februar bekomme. ( 6 Monate ). Leider ist es aber nicht so.
    Am 26.02.2016 schrieb ich der Vermieterin eine E-mail:

    “Hallo Frau ******

    wann kann ich mit der Nebenkostenabrechnung für 2015 und der Kaution rechnen?

    Vielen Dank im Voraus !

    Freundliche Grüße”

    Auf diese E-mail wurde nicht geantwortet.
    Daraufhin schrieb ich gestern eine weitere E-mail:

    “Hallo Frau*****,

    Leider habe ich bis heute noch keine Antwort bekommen und muss sie daher nochmal fragen: wann kann ich mit der Nebenkostenabrechnung für 2015 und der Kaution rechnen?

    Ich benötige das Geld ganz ganz dringend!

    Um eine kurze Info bitte ich Sie.

    Freundliche Grüße”

    Darauf auch keine Antwort. Gestern habe ich sie auch versucht telefonisch zu erreichen. Mir wurde gesagt ich soll es heute nochmal versuchen. Heute habe ich Sie erreichen können und mir folgendes anhören können:

    “Frau *** es geht im Moment nicht, ich habe alle Hände voll zutun. Am Mittwoch habe ich eine OP und komme dann dazu gar nicht mehr. ”

    Auf meine Frage, ob Sie mir evtl schon die Hälfte überweisen könnte, weil ich mir zu 100% sicher bin, dass ich keine Nachzahlungen haben werde oder das evtl ihr Mann übernehmen kann ( Er steht als Vermieter im Vertrag), war die Antwort: NEIN! Die Kaution kommt mit der Abrechnung und er könnte es nicht machen, weil er das nicht kann. Ich soll mit der Kaution irgendwann im Sommer rechnen.

    Leider weiß ich echt nicht wo ich das Geld für die neue Kaution nehmen soll. Wenn ich die bis Ende April nicht habe, kann ich die Wohnung vergessen und weiß nicht wohin. ( Es gab viele andere Bewerber für die Wohnung)

    Ich habe ihr echt mega viel Zeit gelassen. Es sind jetzt schon 7 Monate vergangen und bin auch nicht böse deswegen. Aber wenn ich jetzt höre, dass ich mit dem Geld erst im Sommer rechnen kann, dann dann dann.. ich weiß nicht mehr weiter.

    Kann mir jemand helfen? – Was soll ich tun?

  • K.
    20.04.2016 - 21:58 Antworten

    Hallo,

    ich habe in einer 4-er WG 6 Monate lang gewohnt – von Februar bis Juli 2014. Nachdem ich ausgezogen bin, hat der Vermieter einen Teil meiner Kaution einbehalten, mit der Begründung, dass die Nebenkostenabrechnung Ende des Jahres 2015 fertig gemacht wird. Ich habe zugestimmt. Von einer ehemaligen Mitbewohner habe ich im März 2016 erfahren, dass der Vermieter im November 2015 von der aktuellen WG eine Nachzahlung der gesamten Nebenkosten für 2014 eingefordert hat.

    1. Im März 2016 habe ich den Vermieter kontaktiert, mit der Bitte mir die Nebenkostenabrechnung von 2014 zu schicken und den Gesamtbetrag von 200 EUR inkl. Zinsen zu überweisen.

    2. Der Vermieter hat mir die Abrechnung geschickt, meinen zu bezahlenden Teil der Nebenkostenabrechnung einbehalten und mir den Rest zurücküberwiesen.

    3. Mit der Begründung, dass die Nachzahlungsforderungen für die Nebenkostenabrechnung unwirksam sind, da die gesetzliche Abrechnungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten wurde, habe ich danach die vollständige Rückzahlung gefordert.

    4. Die Antwort des Vermieters: “Sie sind damals in den Gesamtmietvertrag eingestiegen und nicht in einen Einzelmietvertrag. Die Nebenkostenabrechnung ging der Mietpartei als Ganzes form- und fristgerecht zu. Für die interne Kommunikation, Information und Kostenverteilung innerhalb der Mietpartei sind wir nicht zuständig und Ihnen war vorher schon klar und deutlich kommuniziert, dass es zu einer Verrechnung der Kaution mit der anteilig ausstehenden Nebenkostenabrechnung 2014 kommen wird. […]”

    Meine Frage: Hat der Vermieter das Recht meinen Nebenkostenanteil einzubehalten oder nicht? Mein Verständnis ist so: Wenn der Vermieter die Kaution einbehält, muss er mir die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zukommen lassen, nicht nur meiner ehemaligen WG. Das war aber nicht der Fall.

    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      21.04.2016 - 05:15 Antworten

      Hallo K.,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Ich kann Ihnen hier leider keine ausführliche Antwort schreiben, da ich die Einzelheiten (Wer war Hauptmieter, was wurde im Mietvertrag vereinbart… usw.) nicht kenne. Ich würde eine Prüfung durch einen Anwalt empfehlen, das geht Sie z.B. hier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andre S
    21.06.2016 - 22:51 Antworten

    Hallo,

    Nachdem ich vor ca einem Monat aus meiner alten Mietwohnung ausgezogen bin hat mir meine Ex Vermieterin jetzt dir Kautionsabrechnung zugesendet. Allerdings werden da einige “Mängel” bzw Punkte unrechtens von der Kaution Abgezogen z.b. das Streichen der Tühren und Fensterkästen nach der Quotenklausel (30% da ich 3 Jahre in der Wohnung gelebt habe und für diese Schönheitsreparaturen waren 10 Jahre angesetzt) desweiteren wurden Ausbesserungsarbeiten eines Handwerker im Bad vorgenommen ohne mir eine Frist zu setzen dies selbst zu erledigen.
    Meine Frage ist jetzt, wie lange habe ich Zeit Wiederspruch gegen die Kationsabrechnung einzulegen?

    Gruß Andre

  • Altmoster
    22.06.2016 - 16:28 Antworten

    Hallo,

    ich habe im Aug. 2008 eine Wohnung bezogen. Im schriftl. Mietvertrag wurde keine Kaution vereinbart. Auf mündl. Verlangen des Vermieters habe ich aber dann 2 Monatsmieten als Kaution bezahlt.

    Nun wurde das Haus verkauft u. der Eigentümerwechsel steht kurz bevor.

    Gerne hätte ich nun die Kaution vom Alteigentümer zurück verlangt.

    Meine Frage : Wie sehen Sie meine Chancen u. wie könnte ich eine Rückforderung rechtssicher begründen ?

    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort !

    • Mietrecht.org
      22.06.2016 - 18:09 Antworten

      Hallo Altmoster,

      egal ob neuer oder alter Vermieter – Sie sollten die Zahlung und Vereinbarung einer Kaution beweisen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Altmoster
    23.06.2016 - 11:22 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort !

    Zur Klarstellung : Ich kann die Zahlung beweisen. Eine Kopie über die Eröffnung eines Kautionskontos liegt mir vor. Ich wohne weiterhin in der Wohnung.

    Im Mietvertrag wurde keine Kaution vereinbart. Auf das mündliche Verlangen des Vermieters hin, habe ich diese Zahlung geleistet, weil ich das gute ” Klima ” zw. uns nicht auf´s Spiel wollte wollte.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir nochmals antworten würden !

    • Mietrecht.org
      23.06.2016 - 13:14 Antworten

      Hallo Altmoster,

      ich würde versuchen, den neuen Vermieter darzulegen, dass Sie eine Kaution gezahlt haben und er darauf achten muss, dass die Kaution an Ihn übergeht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Altmoster
        25.06.2016 - 09:44 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        bzgl. des Umstandes, dass die Kautionszahlung nicht schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde und ich nur auf mündliches Verlangen hin die Kautionszahlung geleistet habe, ist meine Frage noch offen, ob ich einen rechtlich zu begründeten Auszahlungsanspruch gegenüber dem Alteigentümer, bei Eigentumsübergang, habe.
        Für Ihre geschätzte Antwort bedanke ich mich schon im Voraus, wie ich mich auch für Ihre bisherige Aufmerksamkeit und Antworten recht herzlich bedanke !

        Mit freundlichen Grüßen

        Altmoster

        • Mietrecht.org
          25.06.2016 - 10:57 Antworten

          Hallo Altmoster,

          ich kann ganz allgemein antworten: ein Nachtrag zu einem Mietvertrag sollte immer – muss aber nicht zwingend – schriftlich erfolgen. Wenn die Kautionszahlung Teil des Mietvertrages geworden ist, dann geht diese auf den neuen Eigentümer über. Für Ihren Einzelfall sollten Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • behesta
    28.06.2016 - 16:14 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor 5 Monaten aus meiner Wohnung raus. Der Vermieter behält meine komplette Kaution bis zur Betriebskostenabrechnung ein. Ich habe ihm 1 Monat später per MAIL geschrieben, dass er einen Teil behalten kann und ich aber den Rest überwiesen haben möchte auf mein Konto mit den Kontodaten. Er schrieb 1 Monat später nur, dass er das Geld bis zur Betriebskostenabrechnung behalten will. Dann habe ich wieder per Mail geantwortet, dass er einen angemessenen Teil (3 Monats Vorrauszahlungen) behalten kann und ich den Rest aber sofort möchte. Er meldet sich seit 3 Monaten nicht und ich habe auch kein Geld auf meinem Konto.

    Reicht die Zahlungsaufforderung per Mail? Und falls ich einen Anwalt einschalte muss er die Kosten tragen?

    Unser Übergabeprotokoll war sauber.

  • Janine
    02.08.2016 - 16:47 Antworten

    Guten Tag,
    Ich wohne seit knapp 2 Jahren in einer 1-Zimmer-Wohnung. Außer mir sind/ waren noch 2 weitere Mieter in dem Haus. Der Vermieter wohnt angeblich mit seiner Schwester im ersten Stock, dieser ist jedoch nie zu sehen. Die Eltern des Vermieters sind die eigentlichen Personen die ärger machen. Sie sind beide nicht in diesem Haus gemeldet, wohnen aber dort. Der Vater ist noch dazu Anwalt und die Eltern sind aller Wahrscheinlichkeit nach untergetaucht (im Ausland gemeldet). Von Anfang an hatte ich keinen eigenen Briefkasten, mir wurde meine Post immer aufs Fensterbrett im Treppenhaus gelegt (Briefgeheimnis?), außerdem kann ich meine Heizung nicht selber regeln, da sich die Bedienung im abgeschlossenen Nachbarraum befindet, zu dem ich keinen Schlüssel habe. Ich musste also ständig den Eltern des Vermieters sagen, dass sie die Heizung hoch- bzw. runterregeln sollen. Dann ging es mit dem Schimmel los…
    Ich habe gleich gemeldet, dass eine Wand in meinem Zimmer bräunlich verfärbt sei und sofort die Kündigung eingereicht, sodass das Mietverhältnis nun Ende dieses Monats beendet ist. Habe es auch schriftlich, dass ich die braune Wand gemeldet habe und die Kündigung ist ebenfalls per Unterschrift bestätigt. Die Mutter des Vermieters hat daraufhin gesagt „Möbel wegrücken, Schimmel mit Schimmelentferner beseitigen, Wand trocknen und drüberstreichen. Ich meinte verbal zu Ihr, dass das meiner Meinung nach nichts bringe, da der Schimmel unter der Tapete sitzt. Dabei war mein Nachbar Zeuge als ich dies sagte und auch bei der Erwiderung der Mutter des Vermieters, dass das schon mit streichen gehen würde. Außerdem hatten die Vermieter ein paar Wochen zuvor einen Wasserschaden und die Tatsache, dass ich die Heizung nicht selber bedienen kann, ist hoffentlich genug, um mich nicht wegen z.B. „unsachgemäßem Lüften“ zu belangen.
    Leider war ich so blöd und habe den Anweisungen der Mutter des Vermieters Folge geleistet mit dem Gedanken, dass ich Hauptsache die Wohnung heil übergeben kann. Nun kommt der Schimmel allerdings nach mehrmaligem Streichen wieder durch und ist sichtbar. Noch dazu ist der Schimmel auch hinter der gesamten Küchenzeile manifestiert.
    Meine Frage lautet nun, ob der Vermieter mir das bei der Übergabe ankreiden und von der Kaution abziehen kann?
    Des Weiteren sind alle Nebenkostenabrechnungen, v.a. die Heizkosten viel zu hoch (200€ Nachzahlung, wobei ich nicht mal regelmäßig in der Wohnung war). Aber wie kann ich nachweisen, dass die Kosten zu hoch sind und wie bekomme ich sie zurück?
    Die Eltern des Vermieters arbeiten nicht und scheinen von den Mieten zu leben, noch dazu besteht die Vermutung, dass der Vater insolvent ist und deshalb auch alles über den Sohn läuft.
    Meine schriftliche Aufforderung einen Übergabetermin zu vereinbaren wurde bisher nicht beantwortet. Was mache ich, wenn keine Übergabe zustande kommt? Dann habe ich kein Übergabeprotokoll und ich kann die Wohnungsschlüssel sicher nicht einfach in den Briefkasten werfen?
    Ich wäre über eine baldige Antwort sehr dankbar. Bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll.

    • Mietrecht.org
      02.08.2016 - 17:47 Antworten

      Hallo Janine,

      danke für Ihren Beitrag. Ihr Kommentar ist sehr umfassend und leider kann ich Ihnen nicht ebenso umfassend auf die vielen Punkte antworten. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich im Zweifel rechtlichen Rat holen sollten. Ggf. auch erst nach der Übergabe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christoph Müller-Holtz
    08.08.2016 - 20:48 Antworten

    Wer ist Kautionsschuldner?

    Hallo Herr Hund,

    Wohnung durch Zwangsversteigerung erworben. Mieter vermietet Wohnung fortlaufend ohne Einverständnis des neuen Eigentümers entgegen § XY Mietvertrag weiter. Wegen dieser Untervermietung sowie wegen Zahlungsverzug Kündigung durch Eigentümer mit anschließender Räumgsklage. Klage bezüglich Untervermietung abgewiesen (Voreigentümer gab an, dem Mieter mündlich Untervermieterlaubnis erteilt zu haben), bezüglich Zahlungsverzug stattgegeben. Mieter räumte daher die Wohnung, so dass dessen Mieter nun der Mieters des neuen Eigentümers wurde.

    Mieter kündigt/wird gekündigt. Wer schuldet ihm die Kaution? Sein damaliger Vermieter, der die Kaution kassierte? Oder sein jetziger Vermieter, der sie weder übernahm noch sie von seinem damaligen Mieter verlangte und auch nicht eingeklagte?

    – Übrigens hätten ich und wohl viele andere Ver-Mieter weniger Stress, wäre Ihre Seite ‘Mietrecht.org’ allgemein bekannt. Knapp, klar, kompetent – Kompliment!

    Mit freundlichen Grüßen
    Chrstoph Müller-Holtz

  • Nanny
    19.10.2016 - 13:09 Antworten

    Ich habe nun das Abnahmeprotokoll, welches eine abolute Mängelfreiheit bestätigt zurück erhalten. Des weiteren erfolgte ein Avis auf dessen die Kaution inkl. Zinsen abgerechnet ist und als Guthaben Kaution deklariert wird. Es wird in dem anhängenden Schreiben darauf verwiesen das sobald der Eigentümer den Betrag frei gibt die Auszahlung statt finden wird. Nun zu der eigentlichen Frage, muss die Kaution bis zum Tag der eigentlichen Auszahlung verrechnet und verzinst werden, oder nur bis zu dem Tag an dessen der Mietvertrag endet? Da die Verzögerung der Auszahlung nicht durch den Mieter sondern Vermieter verursacht wird, stehen dem Mieter doch Zinsen bis zum tatsächlichen Tag der Auszahlung zu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nanny

    • Mietrecht.org
      19.10.2016 - 18:56 Antworten

      Hallo Nanny,

      auch wenn ich Ihre Frage nachvollziehen kann, es wird nur um wenige Cents gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Nanny
        20.10.2016 - 10:20 Antworten

        das stimmt, es geht auch nicht allein das Geld bzw die paar Cent, sondern die Frage ob die Abrechnung erst kurz vor der Auszahlung zu erfolgen ist, oder direkt per Mietende und ob diese nach der Brechnung/ Abrechnung auch direkt auszuzahlen ist, oder trotz dessen bis zu 6 Monate zurück gehalten werden kann mit der Abrechnung von vor Monaten?

  • Katja Schrader
    25.10.2016 - 07:15 Antworten

    Hallo,
    verzweifelt wende ich mich an Sie. Ich bin am 29.09.2015 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Das ist also über ein Jahr her und ich kriege die Kaution nicht zurück, d.h. ich brauche eine Freigabe auf das, auf mein Konto hinterlegte Geld mit Zinsen. Ich habe bereits mehrfach an den Vermieter geschrieben. Nach wochenlangem Schweigen erhielt ich folgende Antwort: “Nach Durchsicht unserer Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass eine Kaution bei uns nicht vorliegt.Bitte senden Sie uns ggf. einen Nachweis, wann und an wen Sie welchen Betrag überwiesen haben”. Ich habe daraufhin den Vertrag, den ich mit der Sparkasse beim Einzug gemacht habe, zum Vermieter geschickt und nochmals angerufen. Dort reagierte man sehr unfreundlich und sagte, es laufe alles nur schriftlich, mündlich gebe man mir dort keine Auskunft. Das ist jetzt wieder zwei Monate her. Vor einer Woche setzte ich noch einmal eine Frist von einer Woche und drohte damit, mir einen Anwalt zu nehmen. Keine Reaktion! Was soll ich tun? Ich bin sehr verzweifelt und würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      25.10.2016 - 08:39 Antworten

      Hallo Katja,

      mehr können Sie im Moment nicht tun. Ich kann dem Artikel oben leider nicht mehr hinzufügen. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, sollten Sie sich rechtlich vertraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hofer
    06.11.2016 - 18:36 Antworten

    Hallo,
    ich bin vor etwa 2 Jahre aus einer Wohnung ohne Beanstandung des Vermieters ausgezogen. Ich habe da über 20 Jahre gewohnt. Zwischendurch hat mehrmals der Eigentümer gewechselt. Nachdem ich vom letzten Eigentümer meine vor über 20 Jahre geleistete Kaution zurück haben wollte, sagte er, er wäre da nicht für zuständig. Ich habe Ihn mehrmals angeschrieben, aber der Brief kam mit dem Hinweis: unbekannt verzogen zurück. Mitlerweile habe ich die neue Adresse herausgefunden. Obwohl ich weiß, das er da wohnt, kommt die Post auch wieder zurück weil nirgends ein Namenschild dransteht. Im ganzen Haus nicht. Nun kann die Post logischerweise nicht zugestellt werden. Ich bekomme Ihn einfach nicht zu fassen. Wie soll/kann ich mich jetzt verhalten?!
    vielen Dank
    Frank Hofer

  • Maya
    22.11.2016 - 08:31 Antworten

    Hallo, wir haben einen speziellen Fall. Seit 5 Jahren wohnen wir in einem gemieteten Reihenhaus (aus 70ern), haben bei der Übergabe kein Übergabeprotokoll ausgefüllt, die Mängel wurden nur von den Vermietern gesehen. Manche wurden behoben, andere blieben (z.B. gesprungene Fliesen in der Küche). Nächstes Jahr möchten wir ausziehen und fürchten, dass wir unsere Kaution nicht bekommen, da wir ja kein Mängelprotokoll haben- nur unsere Fotos, die dokumentieren wie es aussah und was wir am Haus gemacht haben (z.B. Terassenfliesen wieder befestigt). Der Zustand hat sich durch uns nur verbessert.;) Haben wir eine Chance zu klagen wenn sie die Kaution nicht zurückzahlen oder können wir vorher die Miete mindern um dadurch unser Geld zu bekommen oder machen wir uns damit strafbar? Vielen Dank!

  • Laura
    26.11.2016 - 02:29 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    in der Hoffnung, dass Sie mir helfen können, bitte ich um Rat:

    Ich habe im Juli 2016 ein Zimmer für 2 Monate gemietet (zur Zwischenmiete). Ich habe wie gewohnt eine Kaution (100 euro) + Miete für den ersten Monat sofort beim Einziehen bezahlt. Am. 10 Juli schrieb mir die Vermieterin, dass sie die Miete für den August gern schnell hätte, weil sie es sehr dringend brauchte. Ich habe ihr dann überwiesen, obwohl es im Vertrag stand, dass die Miete erst bis zum 25. einen jeden Monats auf dem Konto eingehen müsste. Einige Tage später wurde der Strom in der Wohnung gesperrt. Sie meinte, das Problem wäre “ganz schnell” gelöst, aber im Gegenteil – am 21.07 wurde auch das Gas vom Gerichtsvollzieher zugedreht. Er erzählte mir, dass die Frau total Pleite war. Ich fühlte mich ausgenutzt und bin am nächsten Tag ausgezogen (auch weil ich da ohne Strom nicht leben konnte).
    Die Vermieterin zeigte sich verständnisvoll und hat mir einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Laut diesem sollte sie mir folgendes zurückerstatten: die Kaution (100 euro) + Miete August (430 euro), weil ich ja da im August nicht gewohnt habe.
    Dies aber ist NIE passiert.
    Ich habe ihr schon eine Zahlungserinnerung und zwei Mahnungen geschickt. Sie hat alles ignoriert. Ich habe immer noch eine Quittung für die Kaution, ein Überweisungsbeleg, ihr Haus- und Wohnungsschlüssel.

    Was kann ich machen?
    Kommt ein Mahnverfahren überhaupt in Frage?

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      28.11.2016 - 12:06 Antworten

      Hallo Laura,

      ich denke “auf eigene Faust” können Sie hier viele Fehler machen. Ih würde an Ihrer Stelle einen Anwalt mit dem Sache beauftragen. Sie sehen ja selbst, mit Ihren Mahnungen sind Sie aktuell noch nicht weiter gekommen und ein Mahnbescheid bietet viel Raum für Fehler.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sören
    20.03.2017 - 10:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    auch ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können, da der Fall letwas kompliziert ist. Ich schreibe hier als Mieter:

    Zum 28.02. bin ich aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen. Ein Mangel, Kratzer auf dem Parkettboden (Parkettboden wurde erst vor 10-15 Jahren neu versiegelt) lief über meine Haftpflichtversicherung. Diese hat hier meines Wissens nicht bezahlt, da der Boden zu alt ist (Alt gegen Neu).

    Wärend des Auszuges ist mir aber ein weiteres Malleur passiert: Beim Entleeren meines Aquariums ist Wasser auf den Boden getropft, was mir aber nicht aufgefallen ist. Bei der Übergabe (ein paar Tage vorher habe ich das bereits festgestellt und sofort meine Vermieterin kontaktiert. Ich habe meine Haftpflichtversicherung kontaktiert und eine kostenlose Messung bei einer Fachfirma erwirkt, um eventuell einen Trocknungsauftrag zu erteilen, dies sollte allerdings durch meine Ex-Vermieterin geschehen. Nach der Messung am 03. März wurde meiner ehem. Vermieterin ein Kostenvoranschlag von 300€ gestellt. Wir haben uns dann geeinigt, dass ich 200€ der Kaution zurückbekomme und 300€ einbehalten werden, bis die Bezahlung des Trockenlegens des Parkettbodens sichergestellt ist. Da ich hierfür verständniss habe, bin ich darauf eingegangen, mit der Bitte, mich auf dem Laufenden zu halten.

    Seit dem antwortet meine Vermieterin weder auf SMS noch auf Anrufe ec. Zwischenzeitlich habe ich von der Trocknungsfirma erfahren, dass kein Trocknungsauftrag erteilt wurde. Am 17.03. rief mich meine Nachmieterin an um mich in anderer Sache etwas zu fragen. Diese Gelegenheit habe ich genutzt um selber nachzufragen, ob sich das mit dem Trocknen des Parkettbodens erledigt hat. Diese gab mir die Aussage, dass man etwas an der Heizung repariert hat und danach wohl alles in ordnung sei.

    Ich weiß nun nicht wie ich weiter vorgehen soll, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und mein Vermögen, welchen ein wenig über der Einkommensgrenze liegt um Gerichtskostenbeihilfe zu bekommen, zu gering ist, hier einen Anwalt einzuschalten.

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

    • Mietrecht.org
      20.03.2017 - 13:19 Antworten

      Hallo Sören,

      als Vermieter hätte ich den Einbehalt der Kaution ohne Pflicht zur Schadensbehebung vereinbart. Das scheint bei Ihnen nicht das Fall zu sein. Ich kann daher auf den Artikel oben verweisen – fordern Sie die Mietkaution zurück. Der Vermieter ist dann am Zug – wenn er nicht reagiert, bleibt tatsächlich nur der Druck durch einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Koh
    21.03.2017 - 10:26 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    ich habe auch ein Problem bei der Rückzahlung der Kaution. Da ich aber in einer komplizierteren Situation bin, erläutere ich lieber hier meinen Fall.

    Die Wohndauer in meiner vorherigen Wohnung war 1.10.2012-31.7.2014 und ich bin längst umgezogen.

    Nach dem Auszug habe ich zwei male die Nebenkosten nachgezahlt (Die Briefe kamen jährlich ein mal an.) und gehofft, dass ich letztes Jahr 2016 dann endlich mal die Kaution zurück bekommen würde.

    Ich habe aber danach keinen Brief mehr von der Hausverwaltung bekommen und dann selber versucht sie zu kontaktieren. Dabei ist es mir bekannt geworden, dass die Verwaltungsfirma inzwischen gewechselt hat. Ich habe dann die neue Firma gefordert, mir die Kaution zurückzuzahlen. Aber das ging nicht, weil Sie keinen Nachweis über die Zahlung der Kaution von mir finden konnten. Sie haben mich gefragt, ob ich Ihnen den Nachweis schicken könnte. Das Problem ist aber, dass ich beim Einzug die Kaution nicht überwiesen habe sondern einfach dem Vormieter direkt bar bezahlt habe. Der Vormieter meinte, das geht einfacher (anscheinend nur für ihn) und er habe der Firma es schon mitgeteilt und eine mündliche Bestätigung bekommen. Er hat dafür eine Übergabebestätigung erstellt, in der bestätigt und von ihm unterschrieben ist, dass er die Kaution von mir bekommen hat. Ich habe Ihnen den Unterlagen geschickt, das genüge aber nicht. Sie konnten auch keine Unterlagen zum Einzug des Vormieters finden. Und ich habe auch keine Kontaktdaten zu ihm mehr..

    Ich meine aber, sollten Sie nicht die alle Unterlagen dabei haben, auch wenn Sie später die Verwaltung übernommen haben? Sie sollten auch eigentlich selber die Kontaktdaten zu ihm haben. Wie könnte man in diesem Fall das Problem lösen? Sollte ich selber irgendwie den Vormieter kontaktieren? Ich bin gerade ahnungslos… Ich wäre dankbar für jede Hilfe.

    • Mietrecht.org
      21.03.2017 - 15:18 Antworten

      Hallo Koh,

      Sie haben die Kaution leider nicht an den Vermieter gezahlt – sondern quasi an Irgendjemanden. Das ist natürlich nicht gut. Ich würde versuchen mich an den Vormieter zu wenden. Die Unterlagen sollten beim Vermieter oder bei der aktuellen Hausverwaltung sein, genau. Vielleicht schon archiviert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias Loeper
    29.03.2017 - 17:16 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem: ich bin aus meiner damaligen Mietwohnung am 01.03.2015 ausgezogen, es wurde alles abgenommen, unterschrieben und per Protokoll keine Schäden festgestellt. Es besteht keine restliche Betriebskostenabrechnung mehr. Der Kontakt mit der Vermieterin bestand immer per SMS. Nach Verstreichen der Überlegungsfrist nach dem Umzug von 6 Monaten, vertröstete die Vermieterin immer wieder auf die Rückzahlung der Kaution. Nun sind es 2 Jahre und nach rechtlichen “Drohungen” meldet Sie sich seit einem Monat gar nicht mehr. Wie kann man nun vorgehen? Wie errechnen sich die Zinsen, die nach der längst überfälligen Zahlung angefallen sind?

    Viele Grüße
    Tobias Loeper

    • Mietrecht.org
      30.03.2017 - 11:42 Antworten

      Hallo Tobias,

      danke für Ihren Beitrag. Mit genau dieser Frage befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie am besten nochmals im Abschnitt “Folgen der unberechtigten Weigerung der Rückzahlung” nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Felix Hapuk
    04.04.2017 - 23:36 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich bin vor fast genau einem Jahr aus meiner alten Wohnung ausgezogen,

    Vor ca 2 Wochen erhielt ich die Abrechnung plus einem Zettel, dass 130€ von der Kaution noch abgezogen werden. 100€ für die Küchenreinigung und 30€ für Leuchtmittel.
    Die Wohnung wurde ohne mängel von dem Vermieter übergeben, Übernahme Protokoll und zeugen sind vorhanden. Darf er mir trotzdem eine Küchenreinigung in Rechnung stellen?
    Die Leuchtmittel haben nie zum Inventar der Wohnung gehört, meine Vormieterin hat diese zwar drin gelassen, aber ich habe neue Energiesparlampen gekauft die ich Natürlich auch mit genommen habe.
    Muss eine Wohnung mit Leuchtmitteln übergeben werden? Auch dies wurde bei der Wohnungsübergabe nicht bemängelt.

    Ich setze gerade das einschreiben mit einer wwei Wochen Frist auf, und drohe mit einem Anwalt, auch wenn sich ein Anwalt kaum lohnen würde bei 130€.
    Könnte ich dies auch einfach bei der Polizei zur Anzeige bringen, ohne Antwalt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Felix Hapuk

  • Rebecca Maurer
    05.05.2017 - 12:44 Antworten

    Hallo Zusammen,

    wir sind zum 01.11.2016 aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben nun zwei Probleme mit unserer Kautionsrückzahlung:
    1. Da wir einen sehr schweren Tisch für den Sperrmüll übrig hatten, hat meine Mutter, die in dem gleichen Mietshaus (2-Parteienhaus) wohnt angeboten, dass wir den Tisch dort im Hof lassen können, beim nächsten Sperrmüll wollte sie ihn dann abholen lassen (sie ist nach wie vor Mieterin dort).
    Heute haben wir unsere Kaution und eine Aufstellung der Abzüge erhalten.
    Unsere ehemaligen Vermieter haben 5×10 “Standmiete” für den Tisch einbehalten (wurde NIE vereinbart, wir wurden auch nicht aufgefordert ihn zu entfernen).

    2. Nach Auszug wurde laut Vermieterin ein Haarriss in einer der Türen festgestellt, daraufhin forderte sie uns auf, diese zu ersetzen. Es gibt zwar keine Übergabeprotokolle (weder Ein- noch Auszug) und uns ist der Haarriss weder beim Einzug noch beim Auszug aufgefallen aber trotzdem haben wir ihr mitgeteilt, dass sie die 35€ für diese Tür von der Kaution abziehen darf (Mein Freund arbeitet im Baumarkt in der Holzabteilung und verkauft diese Türen jeden Tag – er weiß somit ganz sicher was diese Tür kostet).
    Auf der besagten Aufstellung der Kautionsabzüge findet sich nun auch ein Punkt “Ersatz Badezimmertür” wieder, der mit 50€ zu buche schlägt. Dazu ist zu erwähnen, dass wir bei unserem letzten Besuch bei meiner Mutter durch das Fenster gesehen haben, dass die alten Türen allesamt durch neue, höherwertige Türen ersetzt wurden.
    “Müssen” wir jetzt überhaupt für die Tür aufkommen wenn nachweislich sowieso alle Türen entsorgt wurden und dürfen sie uns den Preis der höheren Tür tatsächlich berechnen?

    Vielen vielen Dank für die Hilfe!

  • Sabrina Rump
    13.06.2017 - 13:47 Antworten

    Sehr geehrtes Mietrecht.org-Team,

    wir sind am 31.01.2017 aus unserer Wohnung gezogen und unsere Nachmieter sind sofort eingezogen. Im Übergabeprotokoll hat die Vermieterin eingetragen, dass an 2 Türen 3-4 abgeplatzte Stellen dazugekommen sind. Im Februar hatten wir einen 2. Termin (der Keller musste noch ausgeräumt werden) und zu diesem Termin wollte sie Einzug- und Auszugprotokoll mitbringen. Das hat sie nicht gemacht und uns dann gesagt, dass der Vorgang dann jetzt erledigt sei. In der Zwischenzeit haben wir sie nicht erreichen können, haben sie aber mehrfach angerufen, da die Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde.

    Erst am 15.05.17 hat sie uns dann mitgeteilt, dass wir die Mängel an den Türen (abgeplatzte Stellen) entfernen sollen und gab uns dafür eine Woche. Wir haben ihr per Einschreiben mitgeteilt, dass der Zeitraum dafür etwas knapp sei, wir aber einen Termin vereinbaren könnten. Dazu hat sie sich tagelang nicht gemeldet. Auch telefonisch war sie nicht zu erreichen, obwohl sie extra in ihrem Anschreiben formuliert hat, das wir den Termin telefonisch abstimmen können. In einem weiteren Anschreiben haben wir sie darauf hingewiesen, dass sie uns den Grünton des Türrahmens (dieser ist nicht Standardweiß, sondern im moosgrün) nennen soll, einen Vorabtermin mit uns machen soll, damit wir gemeinsam die Wohnung nochmal angucken können (die Mieter wohnen da ja immerhin schon mehrere Monate drinnen) und grundsätzlich zur Terminvereinbarung Kontakt aufnehmen soll.

    Auch darauf ist nichts passiert. Telefonisch habe ich sie dann am 29. Mai mit einer fremden Telefonnummer (bei meiner Nummer geht sie nicht mehr ran…) erreicht und da sagte sie mir, sie schickt mir die Termine schriftlich zu – auch das ist bis heute den 13.06. nicht geschehen.

    Wie kann ich mich nun verhalten? Was muss ich beachten und kann ich sie nun in Frist setzen?

    Danke für Ihre Antwort.

  • Bettina N.
    21.09.2017 - 12:47 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    ich bin in der merkwürdigen Situation, dass mein Vermieter kein Interesse an der Rücknahme der Wohnung zu haben scheint, der er bereits drei vereinbarte Termine zur Wohnungsrückgabe hat verstreichen lassen (bzw. einmal sehr kurzfristig abgesagt hat), und sich seit der dritten Absage nicht mehr gemeldet hat. (Vielleicht weil er in einer anderen Stadt wohnt und das Geld nicht braucht). Nun ist ein gutes halbes Jahr seit Beendigung des Mietverhältnisses vergangen und ich habe noch nichts weiter von ihm gehört.Inzwischen wohne ich selbst in einer anderen am anderen Ende Deutschlands:

    Kann ich trotz fehlender Wohnungsübergabe die Mietkaution einfordern? Kann ich für Schäden, die seit Ende des Mietverhältnisses in der unbewohnten Wohnung entstanden sind, haftbar gemacht werden? (Wie mensch hört, ist der unbewohnte Zustand ja nicht unbedingt der beste für eine Wohnung) Und inwieweit ist es zumutbar, dass ich zur Wohnungsübergabe erscheine, statt dem Vermieter die Schlüssel zuzusenden?

    Vielen lieben Dank und freundliche Grüße
    Bettina N.

    • Bettina N.
      21.09.2017 - 12:48 Antworten

      Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass ich den Zustand der Wohnung bei Auszug dokumentiert habe.

    • Mietrecht.org
      21.09.2017 - 16:05 Antworten

      Hallo Bettina,

      ich hätte dem Vermieter nach der letzten Abnahmemöglichkeit die Schlüssel zugesendet und den Zustand + Zählerstände in einem Protokoll und mit Fotos und Zeugen festgehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • N.Reich
    25.09.2017 - 20:28 Antworten

    Hallo,
    ich habe ebenfalls das Problem, das die Mietkaution nicht zurück gezahlt wird.
    Ich habe die Wohnung zum 31. August gekündigt. Daraufhin habe ich eine Liste mit den Mängeln zugeschickt bekommen. Ich habe diese Mängel alle beseitigt, was auch abgenommen wurde. Daraufhin bekam ich allerdings eine zweite Mail mit neuen aufgelisteten Mängeln, also machte ich mich wieder auf in diese Wohnung um diese zu beseitigen, auch wenn die Mängel zum größten Teil schon vorhanden waren beim Einzug. Auch dies wurde abgenommen und ich bekam zum dritten Mal eine Liste mit NEUEN Punkten zum ausbessern, diesmal mit Mängeln die von den vielen Vermietern stammten.
    Hinzu kommt noch das ich die Wohnung beim ersten mal komplett geeinigt habe, auch mit Fenstern. Nun sind nach der ersten Abnahme ein Monat vergangenen und man führt den Punkt, dass das Fenster dreckig wäre auf. Das macht mich schon sauer, da ich nicht deren Reinigungskraft bin. Das ist doch klar, dass nach einem Monat wo kein Mieter mehr drin ist das Fenster nach dem Regen usw. dreckig wird, da sich die Wohnung zur Hälfte im Keller befindet und das Fenster quasi im Bodentiefe ist. Dürfen die neue Mängel aufführen, nachdem ich nach dem ersten Mal alles beseitigt habe?
    LG N.

    • Mietrecht.org
      27.09.2017 - 09:10 Antworten

      Hallo N.Reich,

      ich bin nicht sicher,ob es sich nicht um reine Schikane handelt und der Vermieter immer wieder Mängel finden wird. Ich würde zurückschreiben, dass Sie keine Mieterin mehr sind und die Fenster bei Übergabe sauber waren. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan K.
    23.10.2017 - 08:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind aus unserer Wohnung zum 31.07.2017 ausgezogen. Bei der Übernahme, wurde leider kein Protokoll verfasst, aber es wurde ein kleiner Schaden in der Holzdecke (furnierte Feuchtraumpaneelen) festgestellt.
    Wir haben ein Babymobile mit Hilfe eines Tesa Power Stripes Haken befestigt, beim Lösen des Haken hat sich das Furnier bei einem Bereich von ca. 5 cm Durchmesser auf drei Seiten gelöst. Dieses haben wir wieder angeklebt.
    Allerdings haben sich durch die Feuchtigkeit im Bad kleine Blasen um den Bereich gebildet. Bei der Übernahme wurde mündlich vereinbart, dass wir den Schaden unsere Haftpflichtversicherung melden und wir solange unsere Kaution auch nicht bekommen.
    Unsere Haftpflichtversicherung hat den Schaden begutachtet und gesagt, dass hier kein Anspruch auf Schadensersatz besteht, weil die Holzdecke bereits mindestens 20 Jahre alt ist und somit keinen nennenswerten Restwert mehr hat.
    Deswegen hat der Vermieter auch gegenüber uns keinen Anspruch auf Ersatz, weil dies ein “erweiterter” Verschleiß ist und somit bereits durch die Miete abgedeckt ist.
    Unser Vermieter möchte aber, dass der Schaden repariert wird und wir die Kosten übernehmen, wobei hier die einzige Möglichkeit eigentlich wäre, die Hälfte der Holzdecke ab zu montieren und das entsprechende Brett auszutauschen.

    Wir schätzen sie den Fall ein, hat der Vermieter das Recht auf eine Erstattung der Reparaturkosten oder nicht weil der Restwert der alten Decke schon so gering anzusetzen ist?

    Vielen Dank und freundliche Grüßen
    Stefan K.

    • Mietrecht.org
      23.10.2017 - 12:55 Antworten

      Hallo Stefan,

      danke für den interessanten Fall. Ich vermag die Sachlage leider nicht einzuschätzen. Vielleicht können Sie sich mit dem Vermieter auf einen kleinen Betrag X einigen, dieser wird die Decke möglicherweise ohnehin nicht reparieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Felix Sauer
    08.11.2017 - 18:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind vor vier Monaten aus einem privaten Studentenwohnheim ausgezogen.
    Mehrere ehemalige Bewohner berichten, dass sie auch nach einem Jahr noch keine Rückzahlung der Kaution erhalten haben.
    Da die Miete “All inklusive” war , müssen wir auf keine Nebenkostenabrechnung warten und das Auszugsprotokoll wurde ohne Mängel unterschrieben.
    Die 1-Zimmerwohnung wurde auch direkt weitervermietet.
    Hat der Vermieter dann überhaupt das Recht, eine Kaution so lange einzubehalten, wenn keine Forderungen mehr anfallen können?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Felix S.

    • Mietrecht.org
      08.11.2017 - 19:52 Antworten

      Hallo Felix,

      Sie haben gelesen, die Rechtsprechung geht von etwas 6 Monaten für die Rückzahlung der Kaution aus. Solang sollten Sie m.E. abwarten und dann entsprechend reagieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Klaus
    30.01.2018 - 13:37 Antworten

    Hallo,
    ich habe meine Wohnung zum 30.04.2017 gekündigt. Die Wohnungsübergabe erfolgte ohne Mängel. Ein Teil der Kaution wurde mit ausgezahlt und ein weiterer Teil bezüglich der Nebenkosten für 2016 und 2017 einbehalten. Ende 2017 bekam ich die Nebenkostenabrechnung für 2016 mit einem Guthaben von 205 EURO. Die 205 Euro wurden mir überwiesen. Die noch einbehaltenen 200 Euro der Restkaution wird weiterhin einbehalten weil die Nebenkostenabrechnung für Januar-April 2017 noch nicht vorliegt.
    Nun würde ich gerne wissen ob dies so rechtens ist, da die Restliche Kaution meiner Meinung nach ziemlich Hoch ist dafür das ich bereits aus 2016 205 Euro der Nebenkosten zurück bekommen habe.
    Ich habe meinem Vermieter bereits 2 mal geschrieben ohne jegliche Antwort.

    Was soll ich in diesem Fall tuen?

    MfG Julia Klaus

    • Mietrecht.org
      30.01.2018 - 16:29 Antworten

      Hallo Julia,

      wenn Sie eine Wohnung in einem Jahr nur von Januar bis April (also überwiegend in der kalten Jahreszeit bewohnen), kommt es regelmäßig zu höheren Nachzahlungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sophia
    11.02.2018 - 22:24 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    ich habe letztes Jahr für ein Jahr mit einem Freund in einer auf 3 Jahre befristeten Wohnung gewohnt. Weil nach einem Jahr die Miete um einiges erhöht wurde (stand so im Vertrag, den wir aber sowieso erst ein paar Monate nach Einzug bekamen). Bei der Übergabe wurden keine Schäden festgestellt.
    Nun mussten wir aufgrund der Mieterhöhung ein Jahr später wieder ausziehen.

    Der Vermieter verweigert jetzt eine Rückzahlung der Miete aufgrund meiner von ihm benannten “Mietzahlungsverpflichtung” für Jahr 2 und 3. Weiters behauptet er, dass er der Kündigung nur mit der Abmachung des Einbehalts der Kaution zugestimmt habe, was nicht stimmt.

    Eine weitere Kommunikation will er nur mehr über Anwälte laufen lassen.

    Was sind hier meine Rechte? Kann es passieren, dass dieser recht wohlhabende Vermieter mit guten Beziehungen es tatsächlich schafft, im Recht zu bleiben?

    Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

    Sophia

    • Mietrecht.org
      12.02.2018 - 10:32 Antworten

      Hallo Sophia,

      eigentlich würde ich jetzt auf diesen Artikel hier verweisen: https://www.mietrecht.org/mieterhoehung/sonderkuendigungsrecht/. Aber die Erhöhung war eine im Vertrag fixiert.

      Ich hätte einen Mietaufhebungsvertrag immer schriftlich verfasst. Wie hat den der Vermieter auf Ihre schriftliche Kündigung reagiert?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sophia
        12.02.2018 - 13:02 Antworten

        Hallo, danke für die schnelle Antwort. Er hat gar nicht reagiert. Das Verhältnis war sehr persönlich (sie haben direkt daneben gewohnt) und es war von Anfang an klar, dass wir uns eine Mieterhöhung nicht leisten können und ausziehen müssen. Wir haben dann noch einmal zusammen Wein getrunken und alles besprochen… ich habe auch keine Kopie von der Kündigung und befürchte, dass er dazu fähig ist diese auch zu verleugnen :(

        Macht es hier Sinn zu kämpfen?

  • Nadine
    23.02.2018 - 08:10 Antworten

    Hallo,
    wir sind vor kurzen aus unserer Wohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgehalten. 3 Wochen später kam eine Aufforderung vom Vermieter noch einmal Malerarbeiten und Putzarbeiten zu leisten. Die zu putzenden Stellen wurden uns auf Detailfotos mitgeteilt. In der angegeben Frist haben wir alle Mängel beseitigt. Anschließend haben wir noch eine Mail bekommen, dass unsere Kaution demnächst ausbezahlt wird. Nun kam die Kautionsauflösung samt einer Malerrechnung für 2 Räume (etwas über 500 Euro) ins Haus geflattert.
    In unserem Mietvertrag stand, dass wir 30 Euro weniger Miete bezahlen, wenn wir bei Auszug alle Renovierungsarbeiten selber durchführen. Uns wurde nun genau der Betrag, den wir insgesamt weniger Miete bezahlt haben in Rechnung gestellt.
    Wir fragen uns, ob das Rechtens ist, da wir alle Mängel beseitigt haben und der Vermieter uns nicht nochmal informierte?

    Leider finde ich in den Artikeln keine passende Antwort.
    Sollten wir uns von einem Anwalt beraten lassen?

    Freundliche Grüße,
    Nadine

  • J.
    15.03.2018 - 07:57 Antworten

    Hallo,

    ich bin bereits Sep 2016 aus einer 4er WG ausgezogen, hierbei standen alle 4 Mitbewohner gemeinsam in einem Mietvertrag drauf, d.h. wir haben ihr die volle Kaution anteilig in einer Summe überwiesen. Die Vermieterin hat die volle Teilkaution 658€ (mein Anteil) bis dato einbehalten, die Nebenkostenabrechnung haben die damaligen Mitbewohner und ich untereinander anteilig geteilt und beglichen. Es stand noch eine Rechnung für die Schimmelbeseitigungskosten (ca.218 Euro) meines ehemaligen Zimmers offen.
    Jetzt habe ich nach erneuter schriftlicher Aufforderung zur Verrechnung der Teilkaution mit den Schimmelbeseitigungskosten, bis jetzt immer noch keine Kaution von meiner Vermieterin erhalten. Ich habe ihr zwar die Frist zur Überweisung bis 16.03.2018 gegeben, allerdings bezweifle ich es, dass diese Rückzahlung rechtzeitig erfolgt.

    Wie sollte ich vorgehen, falls die Frist nicht eingehalten wird? Ist es möglich einen anteiligen Betrag der Kaution mithilfe rechtlicher Schritte zurückzufordern?

    Danke schon im Voraus!
    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      15.03.2018 - 08:23 Antworten

      Hallo J.,

      es kommt darauf an, wie Sie den Vertrag verlassen haben. Fand ein Wechsel zwischen Ihnen und einem neuen Hauptmieter statt, wäre eine interne Verrechnung der Kaution zwischen den Mietern üblich. Ein Vermieter kann in solchen Fällen schlecht die Kaution in Teilen an einzelne, ausziehende Mieter auszahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S.D.
    26.03.2018 - 16:14 Antworten

    Guten Tag,

    folgender Zustand:

    – Ich bin letztes Jahr März in eine 2er WG eingezogen (Untermietervertrag)
    – Bei Einzug habe ich eine Kaution von 1500 Euro bezahlt (Beleg vorhanden)
    – Bei Einzug gab es keine Zustandsübergabe/Protokoll für das Zimmer
    – Die Mitbewohnerin hat mir dann zum 30.09.17 gekündigt
    – Ich bin aber bereits Anfang September ausgezogen (aufgrund persönlicher Differenzen)
    – Miete für September wurde trotzdem meinerseits gezahlt
    – Die Vermieterin bemängelte am Auszugstag (Anfang September), dass das Zimmer nicht gestrichen sei (laut Mietvertrag wäre das notwendig)
    – Ich habe ihr angeboten, dass Zimmer zeitnah zu streichen, dazu müsste ich aber nochmal in die Wohnung
    – Zu diesem Zeitpunkt war ich wohlgemerkt offiziell noch Untermieter; Kündigung war erst um 30.09.17 wirksam
    – Das wollte die Vermieterin nicht und unterschrieb das Übergabeprotokoll für Schlüssel mit dem Kommentar “Zimmer ist in Ordnung” (Zeuge und Beleg dafür sind vorhanden)
    – Ein Übergabeprotokoll für den Zustand des Zimmers bei Auszug war nicht vorhanden
    – Das Übergabeprotokoll für die Schlüssel wurde am Auszugstag (Anfang September) auch unterschrieben; von Vermieter und mir

    – Laut Mietvertrag wird die Kaution 6 Monate nach Kündigung zur Rückzahlung fällig
    – Nun will die Vermieterin die Kaution nicht zurückzahlen
    – Sie sagt ich habe nicht gestrichen und angeblich sei der Dielenboden von mir beschädigt worden
    – Sie hat angeblich gleich nach meinem Auszug Fotos von irgendwelchen Schäden gemacht

    Wie gehe ich nun am besten vor?

    Vielen Dank und beste Grüße

    • Mietrecht.org
      26.03.2018 - 18:44 Antworten

      Hallo S.D.,

      verweisen Sie auf das Protokoll und setzen Sie eine Frist zur Auszahlung der Kaution. Wenn die nicht erfolgt, würde ich an Ihrer Stelle einen Anwalt mit einem Schreiben beauftragen. Das sollte bei so einer klaren Sachlage genügen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • R.G
    27.03.2018 - 14:07 Antworten

    Guten Tag,
    ich war bis zum 1.3.2018 Hauptmieterin einer WG. Das eine Zimmer hatte ich vom 1.3.-1.10.2017 an einen Studenten vermietet. Er hat zu Beginn 270€ Kaution an mich gezahlt. Im Untermietvertrag stand eine Frist von 6 Monaten, in denen ich ihm die Kaution zurück erstatten muss.
    Nun ist jedoch bei der Besichtigung des Vermieters bei meinem Auszug am 1.3. ein Mangel in seinem Zimmer aufgefallen, der am 14.3. behoben wurde. Die Rechnung des Elektrikers steht noch aus. Auch die Nebenkostenabrechnung für 2017 steht noch auf.
    Kann/Darf ich die Kaution einbehalten bis die Rechnungen vorliegen? Und wenn ja wie gehe ich vor und was kann von Seiten des alten Mieters auf mich zukommen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Marius B.
    12.04.2018 - 14:00 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich habe auch eine kleine Nachfrage zur Kaution.

    Ende Februar bin ich fristgerecht aus der Wohnung ausgezogen.
    Eine Nebenkostenabrechnung gibt es nicht, da alle Nebenkosten in der Warmmiete inklusive waren. Mängel wurden bei der Übergabe auch nicht festgestellt. Somit existieren, nach meiner Auffassung, keine Gegenansprüche seitens des Vermieters.

    Wie lange muss ich dem Vermieter Zeit für die Überlegungsfrist einräumen? Welche Frist kann ich ihm setzten?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    • Mietrecht.org
      12.04.2018 - 19:45 Antworten

      Hallo Marius,

      die Rechtsprechung gibt dem Vermieter in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, über die Mietkaution abzurechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marius
        21.04.2018 - 10:46 Antworten

        Lieber Dennis,

        vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

        Viele Grüße,
        Marius B.

  • Nina
    25.04.2018 - 19:50 Antworten

    Hallo Dennis,

    vielen Dank für die informative Seite. Ich muss dich in meiner Verzweiflung etwas fragen. Ich bin in einer WG sehr spontan eingezogen weil ich eine Notlösung brauchte und habe die Miete und Kaution dem Mitbewohner ohne einen Vertrag überwiesen.

    Wir waren auch für die Zeit befreundet, sodass ich mich bedenkenlos fristgerecht verabschiedet habe.

    Ich warte seit Januar auf die Kaution. Er ist erreichbar aber nicht zu erreichen. Ich habe nämlich ein Beweis im Form von Whatsapp Nachricht wieviel er angefordert hat und die Überweisung von mir. Könnte ich damit etwas anfangen? Ich wollte zur Mietschutzverein gehen aber ich weiss gar nicht ob es sich lohnt. Ich denke dass er das ständig (als Geschäft) mit den Leute macht. Ich habe es mir überlegt ihn bei der Polizei zu melden…

    Was würdest du sagen?

    Vielen Dank im Voraus..

    Liebe Grüße
    Nina

    • Mietrecht.org
      26.04.2018 - 14:46 Antworten

      Hallo Nina,

      in der Regel hat ein Vermieter bis zu sechs Monate Zeit über die Mietkaution abzurechnen. Wenn Sie mit einer schriftlichen Fristsetzung nicht weiterkommen, würde ich an Ihrer Stelle einen Anwalt einschalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • nina
        27.04.2018 - 06:14 Antworten

        Hallo Dennis,

        Vielen vieelen Dank. Ich kann es kaum glauben dass du so schnell geantwortet hast.
        Liebe grüße
        Nina

  • Bert
    02.05.2018 - 06:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Wohnungsübergabe ist mittlerweile mehr als 6 Monate her und der Vermieter weigert sich noch immer, die Kaution zurückzugeben. Nach der Übergabe durch den Makler bekam ich ein mangelfreies Übergabeprotokoll. Die NK-Abrechnung erfolgte im Februar.
    Jetzt habe ich den Vermieter per Einschreiben aufgefordert, die Kaution innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
    Wenn die Frist abgelaufen ist, würde ich das gerichtliche Mahnverfahren wählen.
    Die Mietkaution ist allerdings in Form eines Kautionssparbuches beim VM hinterlegt bzw. verpfändet. Kann ich dieses Sparbuch auch im Mahnverfahren einfordern oder sollte ich besser einen Anwalt beauftragen?

    Grüße
    Bert

    • Mietrecht.org
      02.05.2018 - 13:33 Antworten

      Hallo Bert,

      danke für Ihren Kommentar. Richten Sie diese spezielle Frage am besten an einen Anwalt Ihrer Wahl.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas
    17.05.2018 - 19:08 Antworten

    Hallo,

    Wird der Rückzahlungsanspruch nach 6 Monaten von alleine fällig oder bedarf es einer ausdrücklichen Anmahnung meinerseits ?

    Wenn ich kurz vor Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist über einen Mahnbescheid die Kautionsauszahlung erreichen will,
    muss ich dann vorher zwingend den Vermieter schon mal zur Abrechnung über die Kaution aufgefordert haben ?

    MfG

    Andreas

    • Mietrecht.org
      18.05.2018 - 07:39 Antworten

      Hallo Andreas,

      ich würde den Vermieter immer nochmals auf die Auszahlung der Kaution hinweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lyn
    03.06.2018 - 21:52 Antworten

    Guten Tag,

    Ich zog am 30.11.2017 aus meiner 2 Raum Wohnung aus. Der Vermieter stelle bei der Übergabe fest, dass sich an einer Tür ein Schaden befindete. Darauf hin notierte er sich das und meinte er würde sich melden, da er den Betrag der Reparatur (ca. 100€) von der damals gezahlten Kaution (250€) abziehen würde. Ich las im Internet dass der Vermieter verpflichtet ist, die Kaution innerhalb 6 Monaten zurück zu zahlen. Nun hat sich bis heute niemand gemeldet wegen dem Schaden bzw. der übrig geblieben Kaution.. Wie soll ich verfahren? Kann ich denn die volle Kaution verlangen, da das halbe Jahr um ist und er sich wegen dem Schaden nicht gemeldet hat?

    Mit freundlichen Grüßen!

    • Mietrecht.org
      04.06.2018 - 08:01 Antworten

      Hallo Lyn,

      bitten Sie um Auszahlung und warten Sie die Reaktion des Vermieters ab.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fredulan
    22.06.2018 - 15:58 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor etwa 7-8 Monaten aus einer Wohnung ausgezogen, bei der ich zur Untermiete war.
    Nun warte ich seitdem auf meine Kaution in Höhe von 1000€.

    Der ZwischenVermieter zahlt diese nicht, weil er selbst noch auf seine Kaution wartet. Mit meinem Auszug, hat auch er den Hauptmietvertrag aufgelöst und die Wohnung abgegeben.

    In einigen Kommentaren hatte ich gelesen, dass seine Kaution nichts mit meiner zu tun haben darf. Kann das jemand bestätigen?

    • Mietrecht.org
      24.06.2018 - 13:02 Antworten

      Hallo Fredulan,

      es handelt sich um zwei vollkommen verschiedene Vertragsverhältnisse. Die Auszahlung Ihrer Kaution hängt nicht mit der Kaution des Hauptmieters zusammen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marion K.
    22.06.2018 - 17:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich bin zum 31.07.2017 aus meiner Wohnung ausgezogen und im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel aufgenommen. Im Januar dieses Jahres habe ich nachgefragt, wann ich meine Kaution erhalte.
    Mit wurde mitgetielt, dass man Ende Februar 2018 die Abrechnung der Betriebskosten für 2016 erwarte und danach die Kaution ausgezahlt wird. Im April wurde mir mitegteilt, dass ich 2/3 meiner Kaution erhalten sollte, der Rest soll für die Abrechnung der BK 2017 einbehalten werden, kein Problem.
    Im Mai hatte ich aber noch keine Zahlung, nach meiner Nachfrage wurde mir zugesichter, dass meine Kaution ausgezahlt wurde, was aber nicht bis heute nicht erfolgte. Daraufhin habe ich eine nochmalige Frist gesetzt, aber wieder wurde ich vertröstet, angeblich ein Fehler in der Buchhaltung. Aber Geld ist bist heut nicht in Sicht.
    Meine Vermutung besteht nun darin, dass sie abwarten wollen, ob ich die Nachzahlung der BK von 2016 vornehme und wenn nicht, dann werden sie sicher diese verrechnen wollen.
    Aber die Nachzahlung 2016 ist verfristet bei mir eingegangen ohne voherige Begründung einer Verspätung, so dass ich nicht verpflichtet bin, diese Kosten noch zu übernehmen.
    Was soll ich tun?

    • Mietrecht.org
      24.06.2018 - 12:59 Antworten

      Hallo Marion,

      verweisen Sie auf die nicht eingehaltene Abrechnungsfrist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • B. Hinz
    19.07.2018 - 09:05 Antworten

    Hallo,

    wir haben eine Wohnung besichtigt und im Anschluss daran die komplette Kaution (518€) in Bar bezahlt (Quittung ist vorhanden).
    Durch familiäre Umstände unserer seits ist aber kein Mietvertrag zustande gekommen.
    Wir warten nun schon mehrere Wochen auf die Rückerstattung der Kaution.
    Nun wurde uns noch mitgeteilt das nur ein Teil der Kaution rückerstattet wird.
    Im Raum stand irgendwas von abzüglich 100€. Ist das rechtens?

    • Mietrecht.org
      19.07.2018 - 10:06 Antworten

      Hallo B. Hinz,

      Sie sollten prüfen ob ein konkludenter Vertrag zustande gekommen ist. Ansonsten wüsste ich nicht, warum der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten sollte.

      Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine Melcher
    01.08.2018 - 13:09 Antworten

    Hallo,

    Ich bin am Wochenende aus der Wohnung, in der ich 4 Jahre wohnte ausgezogen. Den Mietvertrag hatte ich beim Vermieter unterschrieben, der aber ein Jahr später verstarb. Daraufhin wurde die Wohnung einem Verwalter übergeben. Bei meinem Auszug wurde mir die Rückzahlung der Mietkaution und der Kaution für Geräte (Waschmaschine, Trockner, Küchengeräte etc.) verweigert, mit der Argumentation, das der Unterzeichner des Mietvertrages verstorben sei. Der Betrag beläuft sich immerhin auf 1800 €. Ist so etwas rechtens?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nadine Melcher

    • Mietrecht.org
      01.08.2018 - 15:23 Antworten

      Hallo Nadine,

      wer ist denn jetzt Ihr Vermieter? Vermutlich ein Erbe. Dieser Erbe tritt nahtlos als Vermieter in den Vertag ein, mit allen Rechten und Pflichten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chloe
    06.08.2018 - 10:42 Antworten

    Hallo,

    Ich bin zum 31.03 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Die Übergabe erfolgte bereits einige Tage vorher, beanstanded wurde damals nichts, an ein Übergabeprotokoll habe ich leider nicht dran gedacht, da ich eigentlich nie Probleme mit der Vermieterin hatte und sie mir selbst sagte, dass sie sich in einigen Wochen per Mail oder Telefon zwecks Kautionsrückzahlung melden würde.

    Nachdem dies bis Mitte Mai nicht geschehen ist, habe ich versucht mich telefonisch bei ihr zu erkundigen. Sowohl die Vermieterin, als auch auch ihre Tochter (die im gleichen Haus, ein Stock höher wohnt und sich wohl um alles kümmert) war wochenlang nicht erreichbar bis ich die Tochter ende Mai endlich erwischt habe. Sie sagte mir daraufhin, dass sie noch die Betriebskostenabrechnung in Juni abwarten wolle und ich spätestens dann meine Kaution zurückerhalte. Es kam mir damals schon komisch vor, weil ich in den 3 Jahren keine einzige Betriebskostenabrechnung erhalten und die Nebenkosten in der Monatsmiete stets als Pauschale verstanden habe – und doch habe ich eingewilligt zu warten.

    Seit einer Woche versuche ich nun wieder vergeblich Vermieterin oder Tochter zu erreichen, gestern wurde mein Anruf sogar angenommen und gleich weggedrückt. Kann ich nun gleich ein Anwalt einschalten oder muss ich bis Ende September warten, bis ich rechtliche Schritte einleiten kann?

    Liebe Grüße
    Chloe

    • Mietrecht.org
      07.08.2018 - 10:09 Antworten

      Hallo Chloe,

      für die Nebenkostenabrechnung 2018 hat die Vermieterin bis Ende 2019 Zeit. Ein Teil der Kaution könnte also durchaus länger als die üblichen 6 Monate einbehalten werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bert
    16.08.2018 - 10:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    nach monatelangem Streit, einer Zahlungsaufforderung und Mahnung an den Ex-Vermieter, hat dieser nun endlich einen Teil der Kaution zurückgezahlt. Die Nebenkostenabrechnung ist auch erfolgt. Lediglich 200,-€ hat er einfach einbehalten. Dass ich ein mängelfreies Übergabeprotokoll bei Auszug erhalten habe, ignoriert er einfach.
    Lohnt sich auch wegen 200,-€ eine Klage oder fressen die Prozesskosten/Anwaltskosten dies wieder auf?

    MfG
    Bert

    • Mietrecht.org
      16.08.2018 - 14:49 Antworten

      Hallo Bert,

      ich würde einen Anwalt bitten, die Forderung für Sie durchzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass ein einfacher Brief genügt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • markus
    02.10.2018 - 08:12 Antworten

    Hallo,

    gestern habe ich die Wohnung meiner Mutter an die Vermieter übergeben; von der Vermieterin bekam ich ein Schriftstück ausgehändigt, in dem die mängelfrei übergebene Wohnung, Übergabe sämtlicher Schlüssel und Erlöschung aller Ansprüche aus dem Mietvertrag bestätigt wird.

    Da ich bereits öfter mit der Verschlagenheit der Vermieterin konfrontiert wurde, störe ich mich an der Passage “Jegliche Ansprüche der Wohnung und des Wohnmietvertrages sind somit erloschen”.

    Kann die Vermieterin somit die Einbehaltung der Kaution begründen?

    Hintergrundinfo:
    Einzug Mieter in 2011 (Mietvertrag besagt 3MM als Kaution und werden geleistet), Eigentümerwechsel in 2013 (aktuelle Vermieterin). Im neuen Mietvertrag wurde nichts bzgl. Kaution festgehalten.

    • Mietrecht.org
      04.10.2018 - 15:48 Antworten

      Hallo Markus,

      ein neuer Eigentümer tritt in den alten Mietvertrag ein, es braucht hier keinen neuen Vertrag. Ihre Klausel kann sicher weit ausgelegt werden, ob damit der Einbehalt der Kaution begründet werden kann, bezweifle ich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ina
    05.11.2018 - 02:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Schwester ist aus ihrer Wg ausgezogen, hat ihr Zimmer und die Wohnung ordentlich hinterlassen. Der Vermieter hat sich beschwert, dass die Wohnung unordentlich sei, als er diese betrat, doch meine Schwester kann da schließlich nichts für, wenn durch die restlichen Wg Mitglieder (ich glaube das sind 5 Jungs) die Wohnung in der Zwischenzeit wieder unordentlich war. Außerdem hat er von meiner Schwester verlangt, dass sie einen Nachmieter finden sollte, obwohl die 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten wurde. Kann der Vermieter das tatsächlich verlangen? Meine Schwester hatte sogar jemanden gefunden, der die Wohnung nehmen wollte, doch der Vermieter lehnte diesen ab, da er wohl zu dem Zeitpunkt im Urlaub war und den potentiellen Mieter persönlich kennenlernen wollte. Naja jedenfalls hat er nun gedroht aus den genannten Gründen die Kaution nicht zurück zu bezahlen, was in meinen Augen komplett ungerechtfertigt ist. Können wir dagegen vorgehen?

    Liebe Grüße, Ina

    • Mietrecht.org
      05.11.2018 - 10:34 Antworten

      Hallo Ina,

      Unordnung in einer bewohnten Wohnung ist sicher kein Grund die Kaution einzubehalten. Es kommt m.E. viel mehr auf den Zustand des Zimmers an (Mietgegenstand?). Wenn eine Mieterin zum Ende der Kündigungsfrist auszieht, besteht kein Grund einen eigenen Nachmieter zu suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Spanowsky
    13.12.2018 - 19:10 Antworten

    Hallo Herr Huber,

    Ich bin Mitte April ausgezogen, meine Mietkaution habe ich nicht zurück bekommen. Mein Vermieter und ich werden uns nicht einig. Er behauptet, dass er eine neue Küche kaufen musste und die Türen lackieren musste. Ich habe 6 Jahre dort gewohnt und die Küche und auch die Türen sahen vorher schon so aus wie auch beim Auszug. Wie groß sind meine Chancen die Kaution zurück zu bekommen? Ich habe die Wohnung bei Einzug auch komplett neu renoviert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lisa

  • Schmidt Gabriele
    08.01.2019 - 13:28 Antworten

    Liebes Team,
    wir sind am 1.9.2018 ausgezogen! Von unserem Vermieter haben wir die halbe Kaution erhalten den Rest haben wir gemeinsam zum 31.12.2018 datiert.
    Zum 20.12.2018 haben wir dann eine Abrechnung erhalten mit einer Gutschrift und der restlichen Kaution. Wir hatten dann gedacht alles ist gut dem war aber nicht so! Angeblich sollen wir ihm noch etwas Zeit geben und er müsste in unserer alten Wohnung noch mal die Zähler überprüfen vorher gibts kein Geld !!Auch von Zinsen für die Kaution will er nichts hören. Was können wir tun?
    Vielen Dank im voraus
    Fam. Schmidt

    • Mietrecht.org
      09.01.2019 - 10:06 Antworten

      Hallo Frau Schmidt,

      wenn keine möglichen offenen Forderungen mehr bestehen, muss der Vermieter über die Kaution abrechnen und diese auszahlen. Beachten Sie, dass dem Vermieter in der Rechtsprechung bis zu 6 Monate Zeit für die Abrechnung der Mietkaution eingeräumt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis
    12.12.2019 - 18:48 Antworten

    Hallo :-)

    Eventuell können Sie hier auch einen Tipp geben:
    Wir sind im Februar 2017! aus einer Wohnung ausgezogen und bis heute Dezember 2019 wurde die Mietkaution in Höhe von 1500 EUR noch nicht wieder zurückgezahlt.

    Jetzt habe ich langsam Sorge, weil die Forderung der Kaution ja auch bald verjährt…

    Wie geht man da am besten vor?

    • Mietrecht.org
      18.12.2019 - 12:26 Antworten

      Hallo Dennis,

      lesen Sie am besten nochmals den Artikel oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Aret
    03.01.2020 - 13:18 Antworten

    Liebes Mietrecht-Team,

    ich habe zusammen mit meiner Ehefrau und unserem kleinen Sohn zwischen September und Dezember 2019 in einer vollmoeblierten Wohnung gewohnt. Alle Kosten, wie Gas, Wasser, Strom, Internet waren im Mietpreis inklusive. Da aber die Wohnung nicht richtig warm wurde und wir auch aufgrund des installierten Systems, das sich an der Aussentemperatur orientiert, die Temperatur erhoehen konnten, sah wir uns dazu gezwungen, pro Tag 3-4 Stunden einen E-Heizer zu verwenden. Diesbezueglich gab es mit dem Vermieter eine Meinungsverschiedenheit, da er der Ueberzeugung war, dass die Wohnung warm genug war, da sich das System eben an der Aussentemperatur orientiert.

    Jetzt, nach dem wir ausgezogen sind, will er pro Monat 200 Euro von der Kaution einbehalten, da seiner Meinung nach die 3-4 stuendige Nutzung des E-Heizers solche Kosten verursacht haben. Von Extra-Kosten bei Nutzung eines E-Heizers war niemals die Rede und eine Rechnung, die beweisen wuerde, dass der E-Heizer tatsaechlich diese Kosten verursacht haben soll, liefert er auch nicht.

    Wie kann ich vorgehen um die volle Kaution zurueckzubekommen?
    Danke uim Voraus!
    Aret

    • Mietrecht.org
      03.01.2020 - 13:49 Antworten

      Hallo Aret,

      der Vermieter muss die Kosten nachweisen. Sie müssen sich mit den Themen Mietminderung, Zimmertemperaturen, vertragsgemäßen Gebrauch befassen. Ich kann hier leider nicht ins Details gehen und würde Ihnen eine anwaltliche Beratung empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sara
    18.02.2020 - 13:05 Antworten

    Unser Vermieter hat etwas mehr als ein Jahr Auszug/Übergabe eine erweitere Nebenkosten mit Kosten für eine nicht nachgewiesene Schimmelbeseitigung angemeldet. weitere 6 Wochen später hat der Vermieter diesen Betrag vom Kautionskonto gepfändet. Das Vorgehen hat uns doch sehr überrascht. Es kann doch nicht sein, dass ein ehemaliger sich erst monatelang gar nicht bewegt und dann einen Phantasiebetrag vom Kautionskonto entnimmt. Können wir uns dagegen wehren? Vermutlich läufts nach einer Rechtsberatung auf eine Zahlungsklage hinaus sofern es eine Möglichkeit gibt, dass wir hier einen Rückzahlungsanspruch haben, richtig? Viele Grüße, Sara

    • Mietrecht.org
      19.02.2020 - 12:17 Antworten

      Hallo Sara,

      ist der Mangel im Übergabeprotokoll vermerkt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Babara
    10.07.2020 - 19:41 Antworten

    Hallo, ich habe gerade folgenden Fall…beim Auszug habe ich versucht eine Tür aus zu hängen, diese war aber im Schanier festgeschraubt, somit hat das Türblatt nun einen Riss um das Schanier herum. Natürlich habe ich es gleich der Versicherung gemeldet. Diese hat einige Zeit gebraucht, aber nun haben Sie sich bereit erklärt 900 Euro für den Schaden zu bezahlen. Habe Knöpfe an den Hähnen ausgetauscht, neuen Duschschlauch dran gemacht, Halterung für den Duschschlauch ersetzt, alles gestrichen. Mündliche Abnahme alles ok bis auf den Schaden den die Versicherung mit den 900 Euro reguliert. Die Ex Vermieterin schreibt mir nun das so eine Tür aber 2500 Euro kostet und ich Widerspruch bei der Versicherung einlegen soll. Hab ich versucht, diese sagt mir aber das sich die Vermieterin selbst an die Versicherung melden soll, dies hab ich ihr geschrieben. Sie meinte das sie die Kaution einbehält bis sie quasi mehr bekommt. Darf sie das`? Der Schaden wurde mit 900 Euro ja bereits reguliert

    • Mietrecht.org
      12.07.2020 - 13:49 Antworten

      Hallo Babara,

      für den Vermieter ist die Höhe des tatsächlichen Schadens entscheidend, weniger wieviel Ihre Versicherung zahlt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcin Szewczyk
    19.07.2020 - 04:06 Antworten

    Ich heiße Marcin, ich bin vor 1,5 Jahre umgezogen. Meine Kaution liegt auf einem Mietkautionskonto. Mein Vermieter hat November letztes Jahr eine Freigabeerklärung an meine Bank geschickt. Die Bank hat festgestellt, dass die Unterschriften, die von der Freigabeerklärung und die, die bei der Kontoerstellung durch meinen Vermieter abgelegt wurde, nicht übereinstimmten. Seitdem versuche ich mit E-Mails ihn dazu zwingen, dass er etwas macht. Ich habe auch in April dieses Jahr ein Formular von meiner Bank an ihn weitergeleitet, so dass er nur es unterschreiben musste und an meine Bank schicken sollte. Als ich mich dann bei der Bank danach erkundigte, wurde mir gesagt, dass es seit November 2019 keinen neuen Brief von meinem Vermieter gab. Der Vermieter behauptete, dass er einen Brief in April 2020 an meine Bank geschickt hatte. Als ich ihn danach gefragt habe, dass er etwas in diese Situation machen sollte, antwortete er, dass er alles gemacht hat, was er konnte. Jetzt antwortet er auf meine Nachrichten nicht mehr und mein Geld ist weiterhin gesperrt. Was sollte ich jetzt machen?

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