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Mietkaution: Quittung verloren

Sind Mieter gemäß dem geschlossenen Mietvertrag verpflichtet, eine Mietkaution zu leisten und verlangen sie diese Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück, so sind sie in der Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie die Kaution auch tatsächlich an den Vermieter gezahlt haben.

Bei der Barzahlung der Kaution an den Vermieter ist der häufigste Beweis für die Zahlung der Kaution die Vorlage einer Zahlungsquittung.

Wir erklären in diesem Artikel, was Mieter tun können, wenn die Quittung als Beleg für die Kautionszahlung verloren gegangen ist.

Was kann der Mieter tun, wenn diese Quittung verloren gegangen ist?

Problematisch wird die Geltendmachung des Kautionsrückzahlungsanspruchs erst dann, wenn der Vermieter die Zahlung der Kaution bestreitet. Ohne Quittung wird es dem Mieter dann nicht gelingen, seinen Rückzahlungsanspruch durchzusetzen. Die einzige Möglichkeit besteht nur noch dann, wenn bei der Zahlung der Kaution ein Zeuge dabei war und dieser sich noch genau an die Zahlung erinnern kann. Dabei reicht in der Regel nicht aus, dass der Zeuge die reine Zahlung bezeugen kann, sondern er muss auch die Begleitumstände wie den Tag, den Ort und die dabei anwesenden Personen bezeugen können.  Andernfalls könnte eine solche Aussage als wenig ergiebig angesehen werden und der diesbezügliche Beweis als nicht erbracht, mit der Folge, dass der Kautionsrückzahlungsanspruch nicht durchsetzbar ist.

Fazit

Sichern Sie Ihren Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bereits zu Beginn des Mietverhältnisses ab, in dem Sie bei einer Barzahlung mehrere Kopien der Zahlungsquittung machen und diese ggf. an verschiedenen Stellen aufbewahren oder hinterlegen.

11 Antworten auf "Mietkaution: Quittung verloren"

  • Mikko Hamburg
    03.02.2014 - 14:00 Antworten

    Was kann der Mieter tun, wenn diese Quittung verloren gegangen ist?

    Hallo,
    meine Frage zum o.g. Thema,
    vor ca. 33 Jahren wurde ein Mietvertrag mit Zahlung einer Mietkaution über DM 3.500,00 geschlossen und im Mietvertrag vermerkt. (Datiert mit Unterschriften Vermieter und Mieterin).
    Der Vermieter hat jetzt die Wohnung verkauft, will nun als Nachweis für den Käufer (neuer Vermieter) von der Mieterin die Unterlagen, (Quittung oder Überweisungsbeleg) der Mietkautionszahlung einsehen. Leider ist ein Zahlungs- bzw. Überweisungsbeleg oder Kontoauszug nicht mehr auffindbar und auch die Bank hat nach dieser langen Zeit keine Unterlagen mehr.
    Muss nach über 30 Jahren ein Nachweis in Form von Belegen vorhanden sein bzw. ab wann gelten in diesem Falle die Verjährungsfristen ?

    • Mietrecht.org
      03.02.2014 - 18:10 Antworten

      Hallo Mikko,

      wenn der neue Eigentümer keine Belege hat, Sie aber die Kaution einfordern wollen, müssen Sie wohl beweisen, dass vor 3 Jahrzehnten eine Kaution gezahlt wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisabeth Kumar
    20.09.2019 - 14:15 Antworten

    Hallo,

    ich habe vor 8 Jahren eine Mietkaution von 700€ bar bezahlt. Leider ist die Quittung nicht mehr auffindbar.
    Meine Vermieterin hat mir aber damals mitgeteilt, dass din Kaution auf meinen Namen, auf einem Kautionskonto angelegt wurde.
    Nach einem Gespräch mit der Bürgschaftsbank hat mir ein Mitarbeiter bestätigt dass dieses Konto auf meinen Namen angelegt wurde, er mir aber keine weiteren Auskünfte geben darf.
    Kann ich diesen Mitarbeiter der Bank als Zeugen angeben? Ich habe ihn davon in Kenntnis gesetzt dass dies eventuell notwendig wäre.

    Vielen Dank im voraus für Ihre Information.
    MfG Elli

    • Mietrecht.org
      08.10.2019 - 09:33 Antworten

      Hallo Elisabeth,

      bitten Sie den Vermieter um Auszahlung der Kaution und waren Sie erstmal die Reaktion ab. Im Anschluss können Sie ggf. weitere Pläne schmieden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Nicolai Weißmann
        31.05.2023 - 10:34 Antworten

        Hallo zusammen,
        wir haben die Kaution von 2.580 Euro vor Ort in dem Büro des VM bar bezahlt und der Vermieter verweigert jetzt die Rückzahlung, da kein Beleg vorhanden ist.
        Anwesend war meine Frau und die Angestellte hat das Geld entgegen genommen. Meine Mutter hat uns das Geld am selben Tag bar mitgegeben, da wir zu der Zeit das Geld nicht hatten. Besteht hier eine Chance das Geld einzufordern?

        • Mietrecht.org
          01.06.2023 - 00:01 Antworten

          Hallo Nicolai,

          lassen Sie sich bitte rechtlich beraten. Ohne Quittung wird es sicher nicht leicht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Kerstin Suchy
    18.12.2020 - 16:38 Antworten

    Hallo, ich habe vor 15 Jahren ein Kaution für eine Wohnung bar bezahlt, nach 10 Jahren wurde der Vertrag verlängert und die Kaution aufgestockt. Dies wurde im neuem Vertrag festgehalten. Quittung bzw. alten Mietvertrag habe ich nicht mehr.
    Jetzt möchte die Vermiterin eine Quittung für die alte Kaution sonst zahlt sie mit die ganze nicht aus.
    Ist das so legitime?

    Mfg Kerstin Suchy

  • Alexandra
    17.01.2023 - 14:04 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein problem.

    Ich kann meinen Mietvertrag und meinen Kautions Kontoauszug nicht mehr finden und

    brauche die Sachen aber für das Wohngeld.

    Was kann ich tun?

  • Marion Hüsken
    01.03.2023 - 17:52 Antworten

    Hallo. Vor Jahren bin ich in eine WG als Untermieterin zugezogen… Nach einiger Zeit hat sich die WG aufgelöst und ich habe den Mietvertrag als Haubtmieterin übernommen. Die Kaution der WG wurde damals bei der Verwaltung belassen und nach Rücksprache mit der damaligen Verwaltung habe ich die Kaution an die WG Mitglieder in Bar ausbezahlt (damit die Kaution auf dem Verwaltungskonto bleiben konnte). Nun bin ich aus der Wohnung ausgezogen und die neue Verwaltung kann die Kaution nicht finden. Ich habe Kontakt zu der “alten” Verwaltung aufgenommen, die zwar nicht mehr zuständig ist, da sie dämliche Unterlagen ja an die neue Verwaltung übergeben hat, aber sie sagt, das entsprechende Unterlagen erstellt und übergeben wurden… und das ein Einzug gar nicht möglich gewesen wäre, ohne Kautionszahlung. Meine ehemaligen WGler können sich natürlich kaum noch erinnern… Was kann ich tun?

    • Mietrecht.org
      01.03.2023 - 19:55 Antworten

      Hallo Marion,

      eine Verwaltung vertritt den Eigentümer. Ihr Vertragspartner ist der Eigentümer. Sollte der Übergang von einer Hausverwaltung zur anderen irgendwo haken, ist es das Problem des Eigentümers. Sie sollten sich auf die Faktenlage beziehen und alles schriftlich nachweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jana
    21.12.2023 - 18:51 Antworten

    Hallo,

    nachdem meine Großmutter verstorben ist und wir die Wohnung gekündigt haben, wollten wir nun auch das Kautionskonto auflösen. Uns liegt zwar das Formular ” Verpfändung von Sparguthaben zugunsten von Vermietern” vor, aber nur die Ausfertigung für den Verpfänder. Lt. Aussage der Bank kann das Kautionskonto aber nur mit dem Original ausgelöst werden. Die Wohnung wurde damals von der Wohnungsbaugesellschaft an eine Eigentümerin verkauft und das Mietverhältnis der Großmutter blieb bestehen. Bei der Eigentümerin haben wir bereits nachgefragt, aber sie dazu keine Unterlagen beim Kauf erhalten. Was können wir nun tun?

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