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Mieter oder Vermieter unterschreibt Übergabeprotokoll nicht – Was tun?

Das Übergabeprotokoll ist im Mietrecht keine gesetzliche Pflicht, gehört aber bereits zum Standard bei den meisten Neuvermietungen. Wird die Mietwohnung an einen neuen Mieter übergeben, ist die Verwendung von einem Übergabeprotokoll als Bestandsaufnahme über den Zustand der Wohnung sehr wichtig: Es wird ein bestehender Mangel oder ein Schaden in der Wohnung festgehalten, der dann nicht als „neu entstanden“ geltend gemacht werden kann. Mieter können sich so vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen schützen und Vermieter können bestehende Mängel „akzeptieren“ lassen und bewahren sich so vor Minderungen der Miete.

Wenn das Übergabeprotokoll von einer Seite jedoch verweigert wird, stellt sich die Frage, was man als Mieter oder Vermieter in diesem Falle tun kann? Welche Folgen entstehen, wenn der Vermieter oder Mieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt und – kann man seine Ansprüche irgendwie anders sichern?

I. Zweck des Übergabeprotokolls

Das Übergabeprotokoll oder auch Abnahmeprotokoll gilt als „das“ Beweismittel für Schäden und Mängel die bereits bei Einzug bestanden haben. Will der Vermieter nämlich bei Auszug des Mieters einen Schadensersatzanspruch geltend machen, kann er das nur, wenn der Schaden durch den Mieter verursacht wurde und nicht bereits bei Einzug bestand. Ist daher bei Mietvertragsbeginn nichts vermerkt worden, ist es für den Mieter oft schwierig darzulegen, dass der Schaden bereits bei Einzug bestand.

Bei dem Auszug eines Mieters kann die Anfertigung eines Übergabeprotokolls ebenfalls Sinn machen, um alle Schäden und Mängel festzuhalten, die bei Auszug bestanden. Genauso kann auch eine kurze Niederschrift der Ordnungsgemäßheit des Wohnungszustands schriftlich niedergelegt werden. Für den Mieter hat das den Vorteil, dass der Vermieter sich nicht auf einen Schaden berufen kann, der dort gar nicht festgehalten wurde. Bestehen Streitigkeiten über einen Mangel/Schaden kann auch dies in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden.

Ob bei Einzug oder Auszug, das Protokoll über den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Übergabe, hilft dem Mieter und Vermieter als Beweismittel im Schadensfall. Wichtig ist bei der Anfertigung allerdings, dass alle Parteien des Mietvertrages unterschreiben.

II. Übergabeprotokoll unterschreiben: Kein Anspruch

Auf die Unterschrift des Gegenübers hat man allerdings weder als Mieter noch als Vermieter einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Zwar kann man alle Streitpunkte und jeden Mangel oder Schaden auch allein dokumentieren, ohne eine weitere Bestätigung des Zustands zum Übergabezeitpunkt durch einen Dritten oder Fotos, ist die Dokumentation allein allerdings kaum als Beweis geeignet.

Tipp:

Um einen Mangel oder Schaden bereits bei Übergabezeitpunkt (oder auch beim Auszug) ausreichend zu dokumentieren empfiehlt sich immer…

  • Fertigen Sie Fotos oder ein Video von jedem Mangel oder Schaden: dokumentieren Sie Zimmer für Zimmer und lassen Sie sich ruhig Zeit
  • Prüfen Sie alle Wasserhähne, Griffe, Abflüsse, Fenster, Türen und Nebenräume, wie z.B. Keller und Balkon
  • Nehmen Sie einen Zeugen mit der ihre schriftliche und bildliche Dokumentation später bezeugen kann: fertigt dieser Zeuge ebenfalls ein Protokoll an ist das gerade in späteren Gerichtsprozessen sehr hilfreich, da sich manch ein Zeuge Jahre später auch nicht mehr so genau erinnern kann.
  • Geben Sie Ihre „Beweismittel“ zur Sicherung des Zeitpunkts der Anfertigung bestenfalls zur Hinterlegung zusätzlich zu Ihrem Anwalt: das Argument einer zeitlich späteren Anfertigung kann gerade nach dem Ablauf einiger Jahre damit regelmäßig entkräftet werden.

III. Fazit: Beweissicherung bei Übergabe auch ohne Unterschrift

Festzuhalten ist, dass in den Fällen, in denen der Vermieter oder Mieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt, kein rechtliches Zwangsmittel existiert, um eine Unterschrift zu erzwingen. Die Konsequenz ist allerdings nicht, dass ein Übergabeprotokoll über den Zustand der Wohnung dann sinnlos ist: vielmehr erfordert es lediglich weitere Beweise, wie Fotos oder andere Personen die den Inhalt des Protokolls als richtig bezeugen.

44 Antworten auf "Mieter oder Vermieter unterschreibt Übergabeprotokoll nicht – Was tun?"

  • Nora
    30.05.2017 - 13:37 Antworten

    Hallo,

    auf unserem (Mieter) Übernahmeprotokoll fehlt die Unterschrift der vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung. Lediglich der Stempel der Hausverwaltung ist vorhanden.

    Ist ein solches Protokoll rechtskräftig?

    Ich frage weil nun noch nachträglich Mängel geltend gemacht werden, welche bei der Übernahme nicht festgestellt worden sind.

    Vielen Dank im Voraus

  • Denise
    11.12.2017 - 11:52 Antworten

    Der Garten wurde nicht im gleichen Zustand übergeben bei der Wohnungsabgabe. Die Tuhjas sind vertrocknet. Nun verweigert sich die ehemaligen Mieter, diese zu ersetzten/ diese zu zahlen. Ein Gärtner hat bereits bestätigt, dass diese vertrocknet sind. Wie müssen wir nun vorgehen? Im Mietvertrag stand, dass die Mieter für den Gartenunterhalt zuständig sind.

  • Veronika
    30.04.2018 - 18:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    danke für die tollen Infos im Text.
    Ich verstehe mich mit meinem Vermieter nicht so gut. Ich habe auch ordnungsgemäß mit Frist gekündigt und ziehe in zwei Monaten aus. Sie schreiben, das der Vermieter Fotos bzw. Videoaufnahmen von evt. Schäden machen soll sowie einen Zeugen mitbringen. Muss ich bei der Übergabe einen Zeugen mit reinlassen?

    Und was ich viel wichtiger finde: Darf der Vermieter überhaupt Fotos und Videos machen?

    Auf dem Wohnungsübergabeprotokoll habe ich unterschrieben, das alles in Ordnung war. Hinterher aber ein paar Sachen festgestellt, die ich nicht gemeldet habe weil ich dachte der Vermieter drückt mir die Kosten dann auf.

    Herzlichen Dank im voraus für die Antwort.

    Veronika

  • Karin S.
    03.07.2018 - 10:46 Antworten

    Hallo.

    ich wollte die Abnahme der Wohnung am 30.05. durchführen, mein Vermieter konnte aber erst am 01.06.
    Da ich es zeitl. aus berufl. Gründen nicht zum Termin geschafft, hat er mit meiner Nachmieterin die Wohnungsbegehung (inkl. Protokoll) alleine durchgeführt, im Anschluss kam ich dazu (allerdings nicht in meine Wohnung) und die Schlüsselübergabe erfolgte.

    Die Mängel wollte er mir noch nicht mitteilen, ich könnte sie im Protokoll nachlesen.

    Ich habe es aber bis heute nicht erhalten, und die Mietkaution auch nicht.
    Da ich ihm meine neue Adresse nicht mitteilen möchte, bat ich um Zusendung per Mail (das Protokoll war bei meinem Einzug auch nur per Mail gekommen). Da ich seine Adresse nicht habe und er mir sie auch nicht mitteilen möchte, habe ich ihm angeboten, das Protokoll doch an meine alte Adresse zusenden, die Post leitet es dann weiter. Er reagiert aber nicht auf meine Anfragen.

    Was kann ich denn tun???

    • Mietrecht.org
      03.07.2018 - 15:51 Antworten

      Hallo Karin,

      grundsätzlich ist es Ihre Pflicht als Mieterin, dem Vermieter Ihre neue Anschrift für Schriftverkehr (z.B. Nebenkostenabrechnung) mitzuteilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • braseljaner
    17.08.2018 - 14:54 Antworten

    Hallo,

    ich habe mein Vertrag gekündigt zum 30.09.2018 und die Wohnung heute schon dem Vermieter mit übergabeprotokoll für den Auszug gegeben und er hat es mir unterschrieben das die Wohnung ordnungsgemäß ist und auch die Schlüssel mit übergeben.

    Gilt mit der Unterschrieft des Vermieters auf dem Übergabe Protokoll für den Auszug als Beendigung des Mietverhältnisses mit dem heutigen Datum als beendet ?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    • Mietrecht.org
      17.08.2018 - 16:07 Antworten

      Hallo braseljaner,

      um das Mietverhältnis früher enden zu lassen, müssten Sie einen Mietaufhebungsvertrag abschließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • braseljaner
        17.08.2018 - 17:12 Antworten

        Hallo,

        Danke für die Antwort.

        Der Vermieter hat alle Schlüssel und er sagte das es für ihn nun erledigt ist.
        Er hat alles unterschrieben das Protokoll.

        Muss ich da noch was befürchten vom Vermieter aus ( privat Vermieter ) ?

        Mit freundlichen Grüßen

  • Klaus
    23.08.2018 - 13:09 Antworten

    Hallo,

    ich ziehe in eine WG in der immer nur Nachträge zum Mietvertrag gemsacht werden. Der Vermieter hat mich informiert, dass ich damit für alle Schäden haftbar bin, die seit Beginn des Mietverhältnisses bestehtn. Leider hat er mir das Protokoll nicht vorgelegt in dem dokumentiert ist, in welchem Zustand die Wohnung zu Mietvertragsbeginn gewesen ist. Ich möchte nun wenn ich den Nachtrag unterschreibe vermerken, dass mir das Protokoll nicht vorlag und dass ich erst ab Einzugsdatum haftbar gemacht werden kann. Schafft das dem Problem Abhilfe? Und muss ich da auf irgendeine besondere Formulierung achten?

    Danke und liebe Grüße, Klaus

    • Mietrecht.org
      24.08.2018 - 07:42 Antworten

      Hallo Klaus,

      wenn Sie in einen Vertrag eintreten, dann mit allen Rechten und Pflichten, das ist üblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    12.09.2018 - 12:14 Antworten

    Guten Tag,

    eine Frage und zwar,

    wie lange kann der Vermieter sich Zeit lassen mit der Rückzahlung der Kaution ?

    Über eine Rückantwort würde ich mich freuen.

    Gruß Jan

    • Marc
      25.09.2018 - 08:08 Antworten

      Hallo Jan,

      gleiches Thema gibt es in meiner Familie auch aktuell.
      Der Vermieter steht nach der Mietzeit eine “angemessene” Nachfrist zu, um zu prüfen, ob noch Mietschulden, Reparaturen oder Nebenkostenabrechnungen seitens des Mieters zu begleichen sind.
      Gesetzlich wird aber NICHT genau festgehalten, was “angemessen” bedeutet. Es gab bereits mehrere Urteile zu diesem Thema:

      – OLG Karlsruhe WuM 1987, 156 (6 Monate)
      – OLG Celle WuM 1986, 61 (auch 6 Monate)
      – LG Köln WuM 1984, 109 (3 Monate)
      – AG Dortmund WuM 1981, 235 (nur 2 Monate)

      D.h., dass wir die Kaution frühestens in spätestens 6 Monaten erhalten, ansonsten werden wir, aufgrund schlechtem Verhältnis zu den Vermietern, den Rechtsweg wählen.
      Du kannst natürlich bereits vorher den Rechtsweg über Anwalt und Gericht gehen; wie du siehst, besteht nach entsprechender Auslegung schon nach 2 Monaten ein Anspruch.
      Aber dafür müsste natürlich der Richter “entsprechend auslegen” , und wenn er 6 Monate für angemessen erachtet, dann hast unnötig Geld in einen Anwalt investiert.

      Viel Erfolg und Gruß
      Marc

  • Patricia Meredith
    04.12.2018 - 21:59 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe eine möblierte Wohnung auf Zeit für 4 Monate gemietet und eine Kaution bezahlt. Nach Beendigung des Mietvertrages, behauptet meine Vermieterin, dass sie keine Zeit hat eine detaillierte Übergabe über den Zustand und Inhalt der Wohnung mit mir zu machen und sie würde keine Übergabeprotokol unterschreiben. Sie möchte die Kaution ein Monat lang behalten da Schäden an Möbel und Geräte sich erst später herausstellen können. Es zieht aber sofort am Tag unseres Auszuges einen neuen Mieter ein. Erstens kann meine Vermieterin mir einfach etwas von später herausgefunden Schäden etwas vorlügen und Kaution zurückhalten, und zweitens, kann der Nachmieter einen Schaden machen und behaupten ich hätte etwas kaputt gemacht. Was sind meine Rechte in dieser Situation? Kann ich auf eine detaillierte Übergabeprotokol bestehen? Hat meine Vermieterin dass Recht die Kaution einen Monat zu behalten nachdem ich ausgezogen bin?

    Auf eine Rückantwort würde ich mich freuen
    Patricia

    • Mietrecht.org
      05.12.2018 - 08:52 Antworten

      Hallo Patricia,

      machen Sie Ihre eigene Übergabe mit einem Zeugen, Fotos und ggf. Videomaterial. Lassen Sie das Protokoll von Ihrem Zeugen unterschreiben. So sind Sie bestmöglich für eventuelle Konflikte vorbereitet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Naumann
    21.12.2018 - 13:56 Antworten

    Ich bin Vermieter eines Einfamilienhauses mit Grundstück. Meinem Mieter habe ich nach 18 Jahren Mietzeit wegen Eigenbedarf gekündigt. Daraufhin hat der Mieter selbst fristgemäß gekündigt und ist bereits 2 Monate vorher ausgezogen. Er verweigerte die jährliche Heizungswartung und will das Haus unrenoviert übergeben, obwohl er 18 Jahre nicht renoviert hat. Eine erst Besichtigung zeigte doch einen, auch nach neuer Rechtslage (den alten Mietvertrag hatte ich bereits angepasst), erheblichen Renovierungsbedarf, l dies im Mietvertrag und der Hausordnung auch vereinbart. Wenn er das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben will und einer Fristsetzung (14 Tage) zur Mängelbehebung nicht nachkommt was dann tun? Muß zum Termin des Auszuges eine Schlüsselübergabe trotz Fristsetzung zur Mängelbehebung erfolgen? Da ich dann nicht Neuvermieten kann fehlen diese Mieteinnahmen. Ist der Mieter verpflichtet die Miete bis zur Mängelbehebung zu zahlen? Wenn es zur Klage kommen muss, sind die Mietausfälle als Schaden bei Mieter einklagbar?

  • Sabine Kerber
    31.05.2019 - 13:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich hatte bis zum 31.03.2019 ein Mietverhältnis mit meiner Mitbewohnerin bei einem Privatvermieter.
    Ich selbst bin bereits zum 01.03.2019 in eine andere Wohnung gezogen.

    Bei der Wohnungsübergabe war nur ich allein anwesend. Mein Vermieter brachte ein vorgefertigtes Übergabeprotokoll mit,auf dem zwei Schäden aufegführt wurden.

    1. Aussenrolllade aus Führungsschiene gesprungen.Reparaturkosten ca.250,00 EUR.
    Den Schaden hatte ich bereits am 09.02.2019 mitgeteilt, ohne Reaktion des Vermieters.
    Der Rolladen ging bei normaler Benutzung beim Hochziehen an Hand des Gurtes defekt.
    2. Bei einer Vorabbesichtigung des Hauses am 25.03.2019 wurde festghestellt, dass das Ausdehnungs-
    gefäß der Gasheizung aus der Befestigung “gefallen” ist.
    Auf dem Protokoll hat der Vermieter auich diesen Schaden mit 100,00 EUR festgehalten.

    Der Vermieter möchte uns für die Schäden verantwortlich machen. Ich bin der Meinung, dass die Reparaturen eindeutig Vermietersache sind.

    Leider habe ich das Übergabeprotokoll so unterschrieben.

    Nunmehr hat der Vermieter die Kosten für das Ausdehnungsgefäß von der Kaution abgezogen.
    Das Gefäß wurde vollständig ausgetauscht und nicht nur wieder befestigt.

    Durch die Heizungsfirma wurde mir gesagt, dass es sich hier um Verschleiß der Wasserblase im Gerät
    handelt,wodurch der Behälter voll Wasser gelaufen ist und zu schwer war für die ältere Befestigung.

    Meine Frage: Habe ich mit meiner Unterschrift unter dem Protokoll die Reparaturkosten anerkannt und das diese von der Kaution einbehalten werden dürfen?

    Ich bedanke mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sabine Kerber

  • Mueller
    01.06.2019 - 20:25 Antworten

    Wie ist das Recht vom Hauptmieter zum Untermieter, wenn bei Auszug vom Untermieter, der die verkehrten Schlüssel abgibt und das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt trotz zeugen, es wurde vorher auf viele Mängel hingewiesen die nicht erledigt wurden, Recht der Auszahlung der Kaution?

    • Mietrecht.org
      03.06.2019 - 05:24 Antworten

      Hallo Herr / Frau Mueller,

      dem Untervermieter stehen die ganz normalen Rechte des Vermieters zu – siehe oben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • G. Kossielny
    28.06.2019 - 08:02 Antworten

    Übergabeprotokoll wurde erstellt und unterschrieben, jedoch stellten sich z.B. Schäden im Backofen später heraus. Der Back ofen und das Ceranfeld waren neu vor Mietbeginn des ausziehenden Mieters eingebaut worden. Kann man hier noch Schadensregulierung geltend machen?

  • Heusser
    19.02.2020 - 07:50 Antworten

    Eine Kollegin hat das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben, weil Schäden aufgelistet wurden, die nicht von ihr waren.
    Seit mehr als einem Jahr wartet sie nun auf die Mietkaution und sie hat noch nichts erhalten. Die Verwaltung ruft ihr auch nie zurück.
    Was kann sie machen?

  • Jonas Bischoff
    18.05.2020 - 09:35 Antworten

    Hallo,

    unser Vermieter zählt nicht gelistete Schäden auf und möchte diese auch geltend machen da nur ich (Ehemann) und nicht meine Frau das Übergabeprotokoll unterschreiben haben.

    Ist das Rechtens?

  • Ralf Sürig
    02.06.2020 - 19:36 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben am Wochenende unsere Mietwohnung an den Vermieter übergeben. Im Übergabeprotokoll sind bestimmte Inhalte vermerkt, wie bspw. “Flecken an den Wänden” (eine sehr subjektive Angabe, 2 oder 200 Flecken?). Bei der Übergabe versicherte man uns, dass keine Nachbesserungen notwendig seien und es sind auch keine Nachbesserungswünsche auf dem Protokoll vermerkt. Die Schlüssel wurden abgegeben und wir sind danach umgezogen.

    Jetzt im Nachhinein, nach der Unterschrift, Schlüsselübergabe und nach dem Auszug, wurde uns Tage später mitgeteilt, dass die Wohnung so nicht übernommen werden würde und nach Nachbesserungen, wie bspw. Streichen notwendig seien.

    Ist dies rechtens? Schließlich wurde bei der Übergabe die Wohnung gesichtet und man hätte uns auf Mängel hinweisen können – dann hätten wir diese natürlich beseitigt.

    Frage: Müssen wir nun für diese Leistung aufkommen, obwohl es keinen Vermerkt im Übergabeprotokoll auf Nachbesserungen gibt.

    Gruß

  • Patrick
    29.06.2020 - 22:11 Antworten

    Guten Tag

    Ich bezweifel das ich eine Antwort kriege, probiere es aber trotzdem.

    Ich habe für 3 Jahre in einer WG gelebt und habe nach 2 Jahren die Hauptmieterschaft übernommen. Bei der übernahme wurde keine Abnahmekontrolle durchgeführt.

    Mit der Zeit hat sich rausgestellt das seit Ca. 18 Jahren keine Abnahme durch den Vermieter durchgeführt wurde. Jetzt möchte er mir die Farbänderung der Wände sowie den fehlenden schlüssel (5stk bei 4 mieter + ersatz). Darf er dies verlangen wenn es sehr offensichtlich das in 18 Jahren nix an der Wohnung gemacht wurde?

    • Mietrecht.org
      06.07.2020 - 09:52 Antworten

      Hallo Patrick,

      wenn Sie in einen alten Mietvertrag eintreten, übernehmen Sie grundsätzlich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag – z.B. auch Renovierungspflichten oder die Pflicht zur Rückgabe alle Schlüssel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Doreen Zimmermann
    29.09.2020 - 23:46 Antworten

    Guten Abend, ich habe am 26.09. den Mietvertrag unterschrieben. Mit der Hausverwaltung wurde besprochen das obwohl im Mietvertrag steht die Wohnung wird renoviert übernommen und muss renoviert wieder abgegeben werden ich selbst streiche beim Einzug und ich dann bei Auszug nicht renovieren muss. Dies sollte dann abweichend vom Mietvertrag in das Übergabeprotokoll eingetragen werden. Heute bekam ich das Übergabeprotokoll und drin stand ich übernehme die Wohnung unrenoviert und muss sie renoviert wieder abgeben bei Auszug. Das geht ja garnicht. Habe dort angerufen und die gute Frau ist jetzt 14 Tage im Urlaub. Am 1.10. Wollte ich einziehen.wie soll ich mich nun verhalten?

  • Raphi
    28.02.2021 - 07:56 Antworten

    Hallo :)
    Ich habe bei meinem damaligen Wohnungseinzug ein Protokoll bezüglich der Mängel in der Wohnung unterschrieben. Als ich anfragte, ob ich ein Exemplar davon bekomme, hieß es, dass es nur bei der Hausverwaltung aufbewahrt und hinterlegt wird. Mir persönlich wurde es nie übergeben. Habe ich Anspruch darauf, dass mir dieses jetzt (ich ziehe in wenigen Monaten aus) noch nachträglich zukommen gelassen wird?

    • Mietrecht.org
      28.02.2021 - 13:54 Antworten

      Hallo Raphi,

      ein Exemplar hätten Sie sich zwingend aushändigen lassen müssen. Auf einem Exemplar könnten z.B. im Nachhinein Punkte verändert werden, ohne dass Sie beweisen können, dass sich die Dinge anders dargestellt haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Leparame
    09.05.2021 - 02:33 Antworten

    Hallo, ich bin VM und habe den M wegen Eigenbedarf gekündigt. Der M ist 15 Tage vorher ausgezogen und hat die letzte Monatsmiete nicht gezahlt. Außerdem hat er die Wohnung weder entleert noch sauber hinterlassen. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, da der Mieter nicht auf den VM warten wollte, sondern dem Hausmeister die Schlüssel übergeben hat. Dieser hat über den Zustand der Wohnung Kenntnis. Da der Mieter keine Adresse für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnug hinterlassen wollte, habe ich ein Schreiben aufgesetzt, dass die ausstehende Miete erlassen wird im Gegenzug der Mieter aber auf jegliche Forderungen verzichtet. Dieses ist von beiden Parteien unterschrieben. Nun habe ich ein Schreiben eines Anwalts bekommen, in dem ich aufgefordert werde die Kaution an den RA zu überweisen ansonsten werden rechtliche Schritte eingeleitet. Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten? Der Auszug erfolgte vor einem Monat. Danke im Voraus & VG

    • Mietrecht.org
      10.05.2021 - 09:58 Antworten

      Hallo Leparame,

      lassen Sie Ihren Vertrag prüfen – entscheidend wird sein, ob Sie den Einbehalten der Kaution vereinbart haben oder nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Enrico Neuhaus
    30.07.2021 - 16:41 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben ein Haus gekauft von einer Privat Person.
    Im Notarvertrag etc. wurden bereits bekannte Mängel aufgelistet und wer diese ausbessert.

    Wie soll ich bei der finalen Hausübergabe und Schlüsselübergabe vorgehen wenn weitere Schäden ( in der Zwischenzeit nach Unterschrift) entstanden sind bzw. vorher nicht ersichtlich waren und nicht im Kaufvertrag auftauchen.
    Inbes. wenn der Hauseigentümer die Unterschrift des Hausübergabeprotokolls (mit neuen Mängeln) oder die beidseitige Einigung ausschlägt und kein Entgegenkommen zu erwarten ist?

    Vielen Dank

    Gruß

    Enrico Neuhaus

    • Mietrecht.org
      30.07.2021 - 19:57 Antworten

      Hallo Enrico,

      hier auf Mietrecht.org geht es primär um das Mietrecht. Befragen Sie zu Ihrem Punkten am besten einen Anwalt (Immobilienrecht).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Utares
    01.08.2021 - 23:39 Antworten

    Hallo,

    wenn zwei Mieter eine Wohnung mieten, aber nur ein Mieter das Übernahmeprotokoll unterschreibt, ist das Protokoll wirksam?

    • Sven Klement
      14.12.2021 - 06:39 Antworten

      Hallo,
      das würde mich auch gerne interessieren weil ich gerade das gleiche Problem habe. Bitte um eine Antwort

  • liu
    19.10.2022 - 08:02 Antworten

    Guten Tage,
    Ich bin der Mieter, Ich will über Übergabeprotokoll informieren. der Übergabeprotokoll bei Auszug ist von mir unterschrieben, aber ich habe bei Übergabe übersehen, dass “Malerarbeit sind auf des Zustandes notwendig” auf Protokoll von Vermieter gedruckt und vorgebereitet wurde. Er hatte meine Kaution deswegen abgezogen. Ob seine Verhalten gegen deutsches Recht verstoßen hat? Wenn es im Gericht läuft, ob ich hoch Chance habe den Prozess zu verlieren?

    vielen Dank

    • Mietrecht.org
      19.10.2022 - 19:44 Antworten

      Hallo liu,

      das Übergabeprotokoll hat bindende Wirkung. Lassen Sie den Sachverhalt bei Bedarf rechtlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Müller
    23.11.2022 - 14:34 Antworten

    Hallo,
    ich bin Vermieter. Mein Mieter hat zum 30.11.2022 gekündigt.
    Wir haben von ca. zwei Wochen eine Vorbesichtigung zur Feststellung der Mängel gemacht. In der Termin verwies der Mieter darauf, dass er diese schriftlich haben möchte. Diese hab ich ihm per Mail und per Einschreiben zugeschickt.
    Auf mein Schreiben antwortet er nicht. Die hinterlegte Kaution denk die Kosten zur Mängelbeseitigung nicht ab.
    Ausgezogen ist der Mieter bereits vor einem Monat. Die Schlüsselübergabe hat noch nicht stattgefunden. Wie kann ich hier vorgehen?
    Danke.

    Viele Grüße

  • Anna
    31.03.2023 - 10:09 Antworten

    Guten Tag,
    Übergabe der Wohnung ist erfolgt. Bestätigung, dass Wohnung entsprechend des Mietvertrages von mir übergeben worden ist (sauber etc.), wurde durch Vermieterin unterzeichnet. Jedoch nicht vom Vermieter, der ebenfalls anwesend war. Gilt diese Bestätigung trotzdem (juristisch gesehen), wenn nur eine/r der beiden Vermieter unterzeichnet hat?

    Vielen Dank für die Unterstützung.
    Gruß

    • Mietrecht.org
      02.04.2023 - 19:18 Antworten

      Hallo Anna,

      Sie sollten zum Thema “personenmehrheit vermieter” recherchieren. Ich gehe nicht davon aus, dass die Situation nachteilig für Sie ist.
      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jens
    10.09.2023 - 13:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir waren bis zum 31.12.2023 Mieter einer Wohnung, in der wir 17 Jahre gewohnt haben. Die Wohnung wurde in einem ordentlichen und geputzte Zustand übergeben.

    Im Übergabe-Protokoll wurden aber Dinge vermerkt, die der Vermieter “mit der Lupe” gesucht hatte.

    So bemängelte er, dass die Terrassentüre nicht richtig schließen würde. Unsere Tochter mit 11 Jahre hat die Türe aber problemlos öffnen und schließen können, was wir auch mit einem Video festgehalten hatten.
    Zudem bemängelte er Dinge, wie Moos auf dem Fensterbrett, ein Wasserhahn, der nur wenig Wasser gibt, ein schlecht geputztes Fenster, einen Laminatfussboden, der nicht richtig sitzen und “schwimmen” würde (der Fussboden wurde bei Einzug vor 17 Jahren vom Vermieter auf dem Teppich verlegt), etwas Kalk am Rand der Duschkabine, nicht gut geputzte Fenster etc.
    Kurzum, nach dem Motto “wie fülle ich ein Übergabeprotokoll mit Dingen, die nicht zutreffen”.

    Zwei Dinge, die er ebenfalls notierte waren eine Türe, deren Folie im Laufe der Jahre begonnen hat sich zu wellen und “abzuschälen”, wie nach einem Wasserschaden.
    Was er auch so vermerkte. “Wasserschaden an Schlafzimmertüre”
    Woher an einer Schlafzimmertüre ein Wasserschaden herkommen soll ist uns unklar.

    Als nächstes hatten sich am Fliesenspiegel in der Küche Fliesen gelöst. Ein Handwerker des Vermieters bestätigte uns, dass sich großflächig der Fliesenkleber gelöst hat (nach 25-30 Jahren durchaus üblich) und nach der Demontage der Küche, die das ganze” zusammen gehalten hat”, es dann zur Ablösung gekommen sei. Die verbliebenen Fliesen erachtete er als “abgeschrieben” und so locker, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis diese abfallen würden.
    Hier vermerkte er, “Küche – Fließen fehlen”

    Wir baten den Vermieter direkt vor Ort, das Protokoll entsprechend anzupassen:
    “Küche, einzelne Fließen haben sich gelöst und sind abgefallen”
    “Schlafzimmer – “Türfolie löst sich ab”
    sowie die Bitte, die nicht zutreffen Dinge zu streichen. Dieses wollte er jedoch nicht tun weshalb wir das Protokoll so nicht akzeptierten und alle Dinge zusätzlich mit Foto dokumentiert hatten.

    Zudem wollte der Vermieter direkt in der ersten Januarwoche unseren Namen von Briefkasten und Türe entfernen.

    Seit dem 31.12. haben wir nun nichts mehr vom Vermieter gehört.
    Mittlerweile ist schon September. Die Kaution ist nicht zurück und auch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 wurde noch nicht erstellt. Zudem hatten wir in den letzten 5 Jahren immer eine Rückzahlung bei den Nebenkosten erhalten.

    Wir haben nun dem Vermieter eine Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution mit Frist gesetzt, die ohne Reaktion verstrichen ist.
    Zudem haben wir eine Frist für das Entfernen unserer Namen auf Briefkasten und Klingel gesetzt.
    Auch hier steht unser Name nach 9 Monaten immer noch auf Briefkasten und Klingel.

    Nun unsere Frage:
    1. ) Bis wann kann/muss der Vermieter die Kosten für mögliche Schäden anzeigen und geltend machen?
    2. ) Bis wann darf er die Mietkaution zzgl. Zinsen einbehalten?
    3. ) Bis wann muss eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden?
    4. ) Darf er die ganze Kaution einbehalten, obwohl es in den letzten Jahren immer eine Rückzahlung bei der Nebenkostenabrechnung gegeben hatte?
    5. ) Sind Mängel, in diesem Ausmaß und nach 17 Jahren Miete vom Vermieter zu akzeptieren?
    6. ) Welche Rechte haben wir, wenn der Name nicht entfernt wird, der Briefkasten mit möglicher Post für uns regelmäßig von ihm geleert wird und durch die Verwendung unserer Namen vorgetäuscht wird, dass die Wohnung nach wie vor bewohnt ist?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    Jens

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