Nicht selten kommt es bei der Rückzahlung der Kaution zu Verzögerungen und Problemen. Im Normalfall sollte der Mieter nach Ablauf einiger Monate, wenn das Mietverhältnis beendet und er aus der Wohnung ausgezogen ist, seine Kautionszahlung inklusive Zinsen vom Vermieter zurück erhalten, nachdem das Mietverhältnis beendet ist.
Wann und wie lange darf jedoch der Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, wie und ab welchem Zeitpunkt kann man als Mieter dagegen vorgehen? Diese und weitere Fragen erklären wir in diesem Fachartikel.
Hausverwaltung und Vermieter müssen nicht sofort zahlen
Oftmals hat der Vermieter noch ein Interesse daran, vor Rückzahlung der Kaution die Endabrechnung der Betriebskosten vorzunehmen oder mögliche Schäden an der Wohnung festzustellen, um im Nachhinein mit der Kaution gegen den Mieter aufzurechen.
Dem Vermieter steht eine „angemessene Überlegungsfrist“ zu, bis er die Kaution zurückzahlen muss. Innerhalb diesen Zeitraums muss er prüfen, ob er noch Forderungen gegen den Mieter hat oder ob Schäden an der Wohnung bestehen, die repariert und bezahlt werden müssen. Wie lange dieser angemessene Zeitraum ist, wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Die meisten Gerichte geben dem Vermieter drei bis sechs Monate Zeit um die Kaution zurückzuzahlen, manche sogar mehr.
In bestimmten Fällen darf der Vermieter einen Teilbetrag der Mietkaution einbehalten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mieter dem Vermieter noch einen Teil der Betriebskosten aus der Endabrechnung schuldet. Es entspricht auch der Vorstellung der Rechtsprechung, dass die Kaution somit auch als Sicherheit für noch nicht fällige, aber demnächst zu erwartende Ansprüche des Vermieters diene (BGH, Az.: VIII ZR/05).
Bestehen jedoch keine Forderungen mehr des Vermieters bzw. sind auch keine weiteren zu erwarten, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution sofort fällig. Sollten jedoch aus den vorherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets Guthabensbeträge für den Mieter resultieren, ist ein teilweiser Einbehalt der Kaution nur dann zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg, Urteil vom 26.09.2003, Az: 43 b C 133/03).
Endgültige Weigerung der Rückzahlung: So können Mieter vorgehen
Ist seitens des Mieters alles getan worden, was er in Bezug auf den Wohnungsauszug tun musste (Schönheitsreparaturen, Zahlung der Betriebskosten-Endabrechnung etc.), und sind bereits einige Monate vergangen in denen der Vermieter genug Zeit hatte, um den Zustand der Wohnung und evtl. noch ausstehende Zahlungen zu überprüfen und einzufordern, so hat der Mieter das Recht auf Rückzahlung der Kaution.
Mietertipp:
Weigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, so sollte der Mieter diesen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Rückzahlung der Kaution vorzunehmen. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen. Im demselben Schreiben sollte dem Vermieter verdeutlicht werden, dass für den Fall der Nichtzahlung die Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. die Einleitung rechtlicher Schritte vorgesehen ist. Weiterhin sollte der Vermieter dazu aufgefordert werden, die möglichen Gründe für die bislang nicht erfolgte Rückzahlung der Mietkaution zu benennen.
Nach Erhalt des Einschreibens ist der Vermieter entweder verpflichtet, dem Mieter genau darzulegen, warum es bis jetzt noch nicht zu einer Rückzahlung der Kaution gekommen ist. Oder aber er zahlt dem Mieter die Kaution innerhalb der Frist zurück. Kommt hingegen von dem Vermieter keine Reaktion, empfiehlt es sich für den Mieter, einen im Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser fordert den Vermieter dazu auf, die noch ausstehende Kaution an den Mieter zurückzuzahlen. Gegebenenfalls müsste der Rechtsanwalt den Anspruch des Mieters gerichtlich durchsetzen.
Ist für die Auszahlung der Kaution die Hausverwaltung zuständig, kann der Vermieter unmittelbar gegen diese vorgehen oder auch den Vermieter dazu verleiten, dass dieser gegenüber der Hausverwaltung die Zahlung anordnet.
19.03.2014 - 22:17
Hallo, ich habe folgendes Problem,
beim Auszug aus meiner Wohnung ist ein schwerer Gegenstand in die Wanne gefallen und verursachte einen kleinen Emaille-Schaden, den wir versuchten mit einem Reparatur- Set aus dem Baumarkt selbst zu beheben.Leider konnte man dies hinterher immer noch sehen. Der Vermieter lies einen Kostenvoranschlag machen, die Reparatur, einschließlich Wanne herausnehmen, neu fliesen, kostet über 650 Euro. Das Waschbecken hatte einen kleinen Riss, für ein Neues einschließlich Handwerker-Kosten sollen wir 350 Euro bezahlen. Die Rechnung für die Wanne habe ich an die Privathaftpflichtversicherung weiter gereicht, die haben jemanden vorbei geschickt,der den Schaden begutachtet hat und zahlten daraufhin 250 Euro. Ebenfalls teilten sie mit, das wir nicht verpflichtet wären die Differenz zum Neupreis zu bezahlen. Da es sich um die Beschädigung einer gebrauchten Sache handelt, wurde der Zeitwert ermittelt.Der Vermieter behält nun die Kaution mit der Begründung, der Schaden wäre ja so nicht beglichen. Kann ich mich auf die Zusage der Versicherung – nichts mehr zahlen zu müssen- verlassen? Vielen Dank für ihre Antwort!
20.03.2014 - 10:49
Hallo Marina,
leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob Sie sich auf die zusage der Versicherung verlassen können. Der Vermieter sitzt im ersten Moment ohnehin am längeren Hebel und behält die Kaution ein. Wenn Sie die Mietkaution zurückfordern wollen, müssen Sie sich ohnehin rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.03.2014 - 22:37
Vielen Dank!
05.06.2014 - 00:02
Hallo Herr Hundt,
muss der Mieter dem Vermieter nachweisen können, dass er die Kaution gezahlt hat (durch einen Kontoauszug oder eine Quittung o.ä.), wenn im Mietvertrag ein konkreter Betrag ausgewiesen ist?
Wir haben das Problem, dass wir innerhalb des Mietshauses in eine teurere Wohnung umgezogen sind, worauf eine neue, nun höhere Kaution im Vertrag festgesetzt wurde. Diese wurde mit der alten Kaution verrechnet, da es sich um dasselbe Kautionskonto handelte. Wir haben damals den Differenzbetrag bezahlt. Vor drei Monaten wurde das Mietverhältnis von uns beendet. Beim Rückfordern der Kaution teilte uns die Hausverwaltung mit, dass sich auf unserem Kautionskonto nur die (niedrigere) Kaution für die erste (günstigere) Wohnung befinde. Es handelt sich immerhin um einen Differenzbetrag von 850 Euro.
Unglücklicherweise können wir keinen Nachweis über die Höhe der Kaution vorlegen, außer dem Mietvertrag selbst.
Ist ein solcher zusätzlicher Nachweis überhaupt notwendig? Im Mietvertrag ist schließlich der Betrag ausgewiesen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Max Zimmermann
10.06.2014 - 14:39
Hallo Max,
der Mietvertrag ist sicherlich ein Indiz, aber kein Nachweis für die tatsächliche Zahlung. Wenn Sie 1.000 Euro Miete im Monat zahlen sollen (laut Mietvertrag) bedeutet das ja nicht automatisch, das Sie die Miete auch immer in der korrekten Höhe zahlen oder gezahlt haben.
Hier noch zwei Artikel für Sie:
Kaution: Quittung dient als Sicherheit
Mietkaution: Quittung verloren
Viele Grüße
Dennis Hundt
11.06.2014 - 23:43
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe leider auch große Proleme mit meiner ehemaligen Hausverwaltung aber meine Versicherung bzw. ein von der Versicherung beauftragter Anwalt kümmert sich um die Angelegenheit.
Meine Frage an Sie: Wohin kann man sich wenden, wenn eine Hausverwaltung anscheinend grundsätzlich Ihren ehemaligen Mietern die Kaution nicht zurück zahlt? Gibt es eine Behörde oder eine Institution, bei der man Beschwerde einreichen kann und die einem solchen Verdacht mal nachgeht?
Ich habe bereits von mehreren ehemaligen Mietern mitbekommen, dass die Hausverwaltung / der Vermieter mit den fadenscheinigsten Gründen die Kautionen komplett(!!!) einbehalten hat. Leider haben diese ehemaligen Mieter keinen Anwalt zu Rate gezogen, weil Sie die Anwaltskosten gefürchtet haben.
Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle lassen, dass die Hausverwaltung bei Forderungen immer gerne auch gleich ein Angebot von einer Reparatur-Firma parat hat, die einen Kostenvoranschlag in Höhe der vollen Kaution (+/- ein paar wenige €) beinhaltet. Die Adresse der Reparatur-Firma ist 1:1 die gleiche, wie die vom Vermieter und wenn mein Vermieter Herr Max Mustermann heißt, dann ist das Angebot der Reparatur-Firma von einer Frau M. Mustermann. Schon eigenartig, oder?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Bemühungen!
Mit besten Grüßen
Manuela Z.
12.06.2014 - 11:03
Hallo Manuela,
tatsächlich klingen die Dinge eigenartig. Ich denke jeder „geprellte“ Mieter muss allerdings selbst dafür sorgen, das er seine Kaution wiederbekommt und ggf. rechtlich gegen den Vermieter vorgehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.10.2014 - 11:56
Moinmoin Herr Hundt!
Schön, auf Ihre sehr informative Webseite gestoßen zu sein. Dafür herzlichen Dank!
In meinem Fall wurde das Mietverhältnis zum 31.3.2014 erfolgreich gekündigt, die Wohnungsabnahme erfolgte mit Ölheizungsablesung, Protokoll und ohne Beanstandungen am 1. April. Wir erwarten eine erhebliche Rückzahlung, da die Wohnung nur über 6 Monate gemietet war und nicht genutzt worden ist.
Allerdings gestaltet sich die Rückzahlung der Kaution als sehr schwierig. Erst musste ich daran erinnern, dann stellte man in Aussicht, einen Teilbetrag anzuweisen, dann fehlte die Kontoverbindung und nun heißt es, das Kautionskonto sei ja gerade erst gekündigt worden, ich müsse noch warten (ohne zu sagen wie lange und welche Summe dann gezahlt würde); der Vermieter werde das Geld anweisen wenn er darüber verfüge.
Ich werde mich nun schriftlich an den Vermieter wenden und auf a) sofortige Auszahlung des b) Gesamtbetrags Anspruch erheben. Welche Frist muss ich dazu dem Vermieter einräumen? Womit kann ich dem Vermieter noch Dampf unterm Popo machen?
Vielen Dank im Voraus!
23.10.2014 - 12:03
Hallo Herr Grünglas,
mach spricht immer von einer angemessenen Frist. Ich würde 2 bis 4 Wochen ansetzen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.10.2014 - 13:23
Ganz herzlichen Dank!
07.11.2014 - 13:26
Hallo,
ich habe ein großes Problem mit meinem Vermieter. Ich bin zum 1.9.2014 ausgezogen, Wohnung wurde abgenommen mit Protokoll, keine Schäden, nichts was ich machten musste, weil ich vor meinem Einzug in Oktober 2013 schon alles selbst gestrichen und renoviert habe. Nun zahlt der Vermieter meine Kaution nicht zurück und reagiert nicht mehr auf Anrufe und SMS. Seine Firma, im gleichen Haus ansässig, ist wohl pleite, von dem was ich mitbekommen habe.
Nun kommt das eigentlichen Problem: mein Vermieter, also der, der den Vertrag unterschrieben hat, ist nicht der Hauseigentümer. Das Haus gehört den Eltern, ob die Miete auch an die Eltern ging kann ich nicht sagen, bei der Kontoverbindung habe ich immer nur den Nachnamen angegeben. Wen muss ich jetzt auf die Zahlung verklagen?
09.11.2014 - 05:42
Hallo Anna,
die Situation scheint verfahren zu sein, Sie kommen alleine nicht mehr weiter. Ich würde mir an Ihrer Stelle Hilfe von einem Anwalt holen, dieser wird den Vertrag prüfen und die Kaution für Sie zurückfordern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15.01.2015 - 19:31
Guten Abend,
ich bin auf der Suche nach rechtlicher Info. Ich habe heute meine Wohnung gekündigt und ziehe dort in 3 Monaten aus. Aufgrund eines ungeklärten Erbstreites vor einem Jahr habe ich die Miete einbehalten, da ich nicht wusste, wem der Erben nun das Geld wirklich zusteht. Nun will ich aber den Mietrückstand in den nächsten Wochen zurückzahlen. Da ich allerdings von unseren Vormietern weiß, dass sie noch heute auf Ihre Kaution warten, möchte ich meine Kaution davon abziehen und einbehalten. Ich habe gelesen, dass man das nicht darf, aber aufgrund der Tatsache, dass der Vermieter (der sowieoso finanzielle Schwierigkeiten hat) den Vormietern nach 2 Jahren immer noch nicht die Kaution zurück gezahlt hat, ist das doch ein berechtiger Vorgang?
Wie sind meine Rechte in diesem Zusammenhang?
Liebe Grüße
Özlem
16.01.2015 - 10:52
Hallo Özlem,
ich kann Sie leider nur an einen Anwalt zur Einschätzung der Situation verweisen. Wie Sie wissen ist das Vorgehen rechtlich nicht korrekt. Wie sich die mögliche finanzielle Situation Ihres Vermieters auswirkt kann Ihnen ein Anwalt in einer individuellen Beratung schildern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26.04.2015 - 16:20
Guten Tag!
Wir (meine Tochter und ich-da ich den Mietvertrag für meine Tochter mit unterschreiben musste) bemühen uns nun schon seit über 2 Jahren die Kaution (knapp unter 1000 €) zurückzubekommen. Einschreiben wurden nicht entgegengenommen, bei Anrufen sofort aufgelegt, auf Emails nicht reagiert, auch auf Schreiben des Mieterschutzbundes wurde nie reagiert. Es wurden Nebenkostenabrechnungen (zum Teil verjährt und lt. Mieterschutzbund alle nicht korrekt abgerechnet) zugestellt mit der Zusage die Kaution nach Abzug der Forderungen zu überweisen. Dies ist bis heute nicht passiert. Zu keinem Zeitpunkt wurden irgendwelche Forderungen an uns geltend gemacht.
Im Rahmen eines Mahnverfahrens hat die Vermieterin einmal Widerspruch geltend gemacht doch als sie diesen begründen sollte hat sie wiederum nicht reagiert. Mittlerweile haben wir einen gerichtlichen Titel in der Hand. Man hat uns gesagt, das wir eine Kontopfändung beantragen sollen. Doch was tun wir, wenn das auch nicht funktioniert? Leider besteht für diese Wohnung kein Mietrechtschutz.
Bei der Dame handelt es sich um eine Unternehmerin, die noch dazu dem Kreistag ihrer Gemeinde gehört, da sollte man doch von einer gewissen Seriösität ausgehen.
Gabriela Maus
27.04.2015 - 09:19
Hallo Gabriela,
ich kann Ihnen leider nur empfehlen, den Ratschläge Ihrer rechtlichen Beratung (Mieterschutzbund) zu folgen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
07.05.2015 - 22:42
Hallo.
Ich bin im April 2014 aus einer Wohnung ausgezogen in der jetzt schon lange ein anderer Mieter wohnt. Ich warte aber bis zum heutigen Tag auf meine Kaution von über 600€ die vollständig zurück kommen müsste und alles wurde bestätigt, ect. Da in meiner Mietzeit aber die Hausverwaltung gewechselt hat bekomme ich jetzt immer nur das Argument, dass die alte Verwaltung das Geld noch habe und nicht schickt, deshalb müsse die neue auch noch warten. Ich habe jetzt bestimmt 5 Mal angerufen in den letzten 2 Monaten und immer noch kein Geld erhalten. Ich werde jetzt das mit dem Rückschreibkram versuchen, aber wenn ich am Ende vor Gericht muss, mit was für Dingen und Ausreden muss ich rechnen? Muss ich die alte oder die neue Verwaltung anklagen und wie lange kann so ein Prozess werden?
Mfg,
Eva Kling
04.08.2015 - 23:09
Hallo Herr Hundt,
mein alter Vermieter hat bei Rückzahlung der Kaution €500 zur Begleichung der noch offen Betriebskostenabrechnung für 2014 einbehalten. Nun kam die BKA und die Nachzahlung liegt bei nur €230, zudem war sie fehlerhaft und ich habe reklamiert mit Bitte um Korrektur sowie Verrechnung der einbehaltenen Summe und Auszahlung des dann noch bestehenden Restguthabens. Dies ist nun 4 Wochen her und leider kam bisher keine Reaktion vom Vermieter, auch keine korrigierte BKA.
Was kann ich tun, um etwas Druck zu machen. Fand es schon unprofessionell einfach ohne Vorankündigung eine Summe der Kaution einzubehalten und nun muss ich meinem tatsächlichen Guthaben auch noch hinterherlaufen…
Vielen Dank.
Chrissy
01.09.2015 - 13:57
Hallo,
ich habe gestern meine Wohnung einwandfrei übergeben. Mein Vermieter sagte mir, dass die Kaution noch bei der früheren Vermieterin sei. Er hat das Haus vor ca. 2 Jahren gekauft. Ich fragte ob ich mich darum kümmern müsse woraufhin er sie sofort in meinem Beisein anrief. Er sagte ihr klipp und klar das die Wohnung in Ordnung ist und sie mir die Kaution überweisen soll. Sie sagte sie habe die Wohnung bei meinem Einzug auf ihre Kosten gestrichen und ob ich die Wohnung denn gestrichen habe. Der jetzige Vermieter verneinte, sagte aber auch das das nicht nötig war weil der Nachmieter die Wohnung so übernommen hat.
Heute habe ich versucht meine frühere Vermieterin zu kontaktieren. Sie meldet sich jedoch nicht.
Wie mache ich jetzt am geschicktesten weiter??
Danke und liebe Grüße
01.09.2015 - 14:03
Hallo Hilli,
zu Ihrer Frage finden Sie hier auf Mietrecht.org bereits einen schönen Artikel, viel Spaß damit: Mietkaution beim Eigentümerwechsel bzw. Vermieterwechsel
Viele Grüße
Dennis Hundt
21.09.2015 - 08:21
Hallo!
Ich habe auch ein Problem.
Ich bin vor knapp 6 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Habe bei der Schlüssel Übergabe sogar Lichtschalter putzen und auf den Schränken wischen müssen vor den Augen der Vermieter aber ich wollte das alles ohne Probleme abläuft. Ich habe dort genau 1 Jahr gewohnt und die Vermieter wollten mir alles mögliche in Rechnung stellen.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten ich soll 250,- nachzahlen. Habe aber nichtmal meine Kaution zurück. Nach Aufforderung dies von der Kaution abzuziehen (dafür ist sie ja da) ist seit 2 Monaten wieder stille von Seiten meiner Vermieter. Mein nächster Schritt wäre ein Schreiben mit einer Frist um die Kaution zurück zu zahlen und die Abrechnung abzuziehen.
Ich vermute aber das dies auch genau wie die letzten Kontaktierungen scheitern wird.
Danke fürs helfen!
21.09.2015 - 09:43
Hallo Lisa,
hier ein Artikel für Sie: Kaution wird nicht zurückgezahlt: Mietkaution zurückfordern
Viele Grüße
Dennis Hundt
07.07.2016 - 11:01
Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter, er verlangt von mir einen Nachweis über die vor ca. 6 Jahren gezahlte Kaution, den ich aber nicht mehr finden kann. Es war mündlich schon alles geklärt und die Wohnung wurde auch abgenommen.
Bei der Hausverwaltung gab es Intern ein paar Problem, wobei ziemlich viele Unterlagen abhanden gekommen sind, dabei auch mein Mietvertrag mit dem Nachweis der gezahlten Kaution.
Hilft mir eine zweite Person, die dabei war und es bestätigen kann, das ich es damals gezahlt habe?
Vielen Dank
08.07.2016 - 08:11
Hallo Andre,
auch ein Zeuge kann die Zahlung bestätigen, ja. Ein Schriftlicher Nachweis wäre aber sicher besser.
Fordern Sie im Zweifel nochmals Ihre Kontoauszüge bei Ihrer Bank an.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.07.2016 - 17:07
Hallo,
Ich bin Student der Wirtschaftsinformatik und habe zum 1.10.2015 an meinem Studienort ein möbliertes Zimmer bezogen. Eins der Vertragspunkte des Mietvertrages war, dass pro Wohnung ein DSL- Anschluß zu Verfügung steht. Bis zum 22. Janur hatte ich kein Internet und dann bekam ich nur einen Repeater, wodurch die internetgeschwindigkeit teilw. nicht ausreichte, um diverse Dateien zu öffnen. Meine mehrmaligen Beschwerden wurden ignoriert und ich immer noch auf die Unterstützung meiner Kollegen angewiesen. Daraufhin wollte ich früher als nach einem Jahr kündigen (3 monatige Frist) das wäre der 30.5. 2016, was man mir verweigerte. Nachdem ich eine Zwischenbleibe zum 1.4. mit Internet! gefunden habe, habe ich fristlos gekündigt wg. Nichteinhaltung des Vertrages, da das Internet für mein Studium von
essentieller Wichtigkeit ist.
Wohnungsübergabeprotokoll habe ich mit 4 Zeugen angefertigt, und die Schlüssel bei der Wohnungsgesellschaft unter Beisein von Zeugen hinterlegt. (Zum 1.4.).
Muss ich mir jetzt einen Anwalt suchen und den auch bezahlen, weil der Vermieter meine Kündigung nicht akzeptiert und auch die Kaution (1050 euro) nicht zurückzahlen will?
Und das obwohl bei meinem Einzug noch nicht einmal ein Antrag auf DSLanschluss gestellt wurde und bis heute keine DSLleitung vorhanden ist? Es ist klar, dass ich das Zimmer gar nicht bezogen hätte, wenn man mir die Wahrheit gesagt hätte.
Liebe Grüße
Raphael
12.07.2016 - 17:12
Hallo Raphael,
danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18.08.2016 - 19:32
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank zunächst für Ihr Engagement, den Leuten helfen zu wollen.
Ich würde mich über Ihren Ratschlag freuen, da ich sehr verunsichert bin:
Nach ordnungsgemäßer Kündigung und Wohnungsübergabe an den Vermieter habe ich nach 6 Monaten immer noch nicht die Kaution erhalten. Das schlimmste ist jedoch, dass ich seit dem Auszugstag nie wieder in Kontakt mit dem Vermieter treten konnte. Weder Briefe, Emails noch Anrufe werden entgegengenommen.
Da ich Student bin und es sich bei der Kaution um einen für mich sehr hohen Betrag handelt (1000 Euro) bin ich sehr verunsichert, wie ich weiterverfahren soll. Zudem habe ich von meinen damaligen Mitbewohnern erfahren (wir waren eine WG), dass dessen Kautionen ebenfalls nicht zurückerstattet wurden.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße
Michael Volk
18.08.2016 - 19:59
Hallo Michael,
danke für Ihr Lob. Hier ein Artikel, der sich mit dem Problem beschäftigt: Kaution wird nicht zurückgezahlt: Mietkaution zurückfordern
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.01.2017 - 17:43
Guten Tag,
folgendes Problem.
Ich hatte im Juni letzten Jahres in meiner Wohnung einen Kanalisationsrückstau, der die Wohnung nahezu vollständig zerstörte. Da die Toilette nicht gegen Rückstau gesichert war, habe ich einen Rechtsanwalt damit beauftragt, Ansprüche gegen meine ehemalige Vermierterin zu prüfen und durchzusetzen.
Meine ehemalige Vermieterin weigert sich nun beharrlich, meine Kaution in Höhe von 1200 Euro zurück zu zahlen, es sei denn, ich unterschreibe ein Formular, in der ich auf alle Ansprüche gegen sie verzichte.
Schäden an der Wohnung können mir nicht zur Last gelegt werden, da diese komplett saniert werden muss und dieses auch durch die Versicherung meiner ehemaligen Vermieterin übernommen wurde.
Desweiteren habe ich auch noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten für die Zeit bis Juni/16 erhalten, was ungewöhnlich ist, da diese sonst immer im Oktober eines Jahres erledigt war.
Ab wann ist ein Vermieter verpflichtet, diese auszuhändigen und kann ich die Nebenkosten ebenfalls komplett zurückfordern?
Die installierten Heizungskörper wurden ebenfalls aus der Wohnung entfernt. Es ist also nicht mehr nachzuvollziehen, wieviel ich tatsächlich verbraucht habe. Da ich ein sparsamer Mensch bin und eher einen Pulli trage, anstatt die Heizung aufzudrehen, habe ich ebenfalls bedenken, das ich bei der Nebenkosteabbrechnung drauf zahlen darf, obwohl ich eigentlich Geld erhalten müsste ( war die Wintermonate beruflich mehrere Monate unterwegs und außer Haus).
Die Gerichtsverhandlung wurde bis dato mehrfach verschoben, die Kaution befindet sich aus Kostengründen jedoch nicht mit in der Klagesumme.
Was kann ich nun tun, um schnellstmöglich an die Kaution und die Nebenkostenabbrechnung zu kommen? Anwälte kosten viel Geld und wenn man innerhalb von 2 Jahren seine Existenz 2 mal verloren hat (Scheidung + Wasserschaden), dann wird das gerne mal knapp.
Solangsam beschleicht mich das Gefühl, das meine ehemalige Vermieterin mich ausbluten möchte, da ich mit Gerichtskosten etc. in Vorkasse gehen muss.
Was kann ich nun konkret tun, um an meine NK und die Kaution zu kommen?
05.02.2017 - 01:49
Guten Tag Herr Hundt,
wir haben in einem Haus zur Miete gewohnt. In dieser Zeit ist uns ein Riss im Granitspülbecken in der Küche entstanden. Wir haben den Vermieter informiert. Dieser machte Bilder zur Dokumentation. Es erfolgte keine Reparatur. Nun berechnet er uns 100,-€ wegen dem Schaden. Ist das rechtens? Immerhin hat er etwa ein Jahr mit dem kaputtem Spülbecken nicht unternommen. Jetzt zum Auszug möchte er Geld. Die Nachmieter berichteten uns, dass das Becken aber nicht repariert wird. Das bleibt so.
Handelt der Vermieter rechtmäßig?
Vielen Dank für Ihren Ratschlag.
07.02.2017 - 17:44
Hallo Zsolt,
ich würde vermuten, dass ein Austausch des Beckens wesentlich teurer wäre. Vielleicht ist diese Lösung also auch in Ihrem Sinne?
Viele Grüße
Dennis Hundt
02.03.2017 - 10:57
Hallo,
mein Vermieter zahlt trotz mehrerer Mahnungen und Anrufe die Kaution nicht zurück. Gründe gibt es keine. Er überweist einfach nicht.Bei Anrufen wird man stets nur vertröstet, er würde umgehend überweisen. Eine Woche später: immer noch nichts. Wenn ich jetzt einen Rechtsanwalt beauftrage, muss ich diesen bezahlen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe? Mein Vermieter ist doch eindeutig schuld… Oder soll ich gleich zur Polizei gehen?
VG
04.04.2017 - 06:53
Hallo!
Ich hatte meine Wohnung fristgerecht zum 28.2. gekündigt. Ausgezogen bin ich jedoch schon früher – die Schlüsselübergabe/Wohnungsabnahme fand bereits am 14.01. statt. Seither hatte ich also keinen Zugang mehr zu der Wohnung… Lt. Wohnungsabnahmeprotokoll wurde die Wohnung von mir auch korrekt und ohne Mängel übergeben.
Der Nachmieter ist zum 1.3. in die Wohnung eingezogen.
Die Nebenkostenabrechnung für das gesamte vergangene Jahr habe ich bereits bekommen und den Nachzahlungbetrag in Höhe von ca. 100 € auch bereits an den ehem. Vermieter überwiesen. Im Rahmen dessen habe ich bei dem Vermieter auch wegen der Rückgabe des Mietkautionssparbuchs (fast 1000€!) nachgefragt und leider keine Antwort erhalten. Sonst hat der Vermieter immer schnell geantwortet, aber wenn ich wg. der Kautionsrückgabe nachgefragt habe kam nie eine Antwort…
Bis wann hat der Vermieter denn nun Zeit um die Kaution zurückzahlen? Muss ich ihm wirklich noch Monate Zeit lassen oder kann ich sie nun umgehend zurückfordern? Denn lt. Protokoll wurde die Wohnung ja korrekt übergeben und die Nebenkosten bis einschließlich Dezember sind auch bereits abgerechnet worden. Es fehlen bzgl. der Nebenkosten ja „nur“ die ersten beiden Monate in diesem Jahr, aber die werden lt. Vermieter erst mit der NK-Abrechnung im nächsten Jahr abgerechnet… So lange muss ich doch nun nicht auf die gesamte Kaution warten, oder?!?
Viele Grüße
04.04.2017 - 14:14
Hallo Frauke,
danke für Ihren Beitrag, hier ein Link für Sie: Auszahlung der Kaution nach Auszug
Viele Grüße
Dennis Hundt
04.05.2017 - 16:33
Guten Tag Herr Hundt,
vor 8 Monaten bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei dem Vermieter ist eine Bankbürgschaftsurkunde hinterlegt, die er mir nicht zurückgeben will. Er behauptet ich hätte Schäden sowie die Wohnung nicht renoviert und da würde die Bürgschaft nicht ausreichen.
1. Es gibt kein Übergabe-Auszugsprotokoll und die Schlüsselübergabe fand mit der Nachmieterin statt ( er ist auf dem Standpunkt, seine Aussag: so einen Scheiß braucht er nicht. So habe ich die Wohnung in gegenwart von 2 Zeugen übergeben.
Er rief mich 3 Wochen nach Auszug an, um mir mitzuteilen, dass er eine Rechnung über 500,- für Wohnungsrenovierung bekäme und ausserdem noch edliche Schäden in der Wohnung wären…er hätte sie sich aber noch nicht persönlich angeschaut. Seitdem gehen „nette“ Briefe zwischen uns hin-und her.
2. Habe ihn schon 3. mal angemahnt mit Fristsetzung…das vorletzte Einschreiben/Rückschein hat er die Annahme verweigert und habe daraufhin per Einwurf/Einschreiben noch einmal geschickt, mit dem Resultat, dass er auf nichts reagiert.
Bis jetzt ist weder eine Auflistung noch sonstiges von ihm gekommen. Bis jetzt haben alle ausgezogenen Mieter in dieser Hinsicht Ärger mit ihm…
Meine Frage: bevor ich einen Anwalt einschalte, wollte ist es ratsam erst einmal selbst ein Urkundenmahnverfahren einzureichen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit besten Grüßen
05.05.2017 - 17:38
Hallo,
meine Kautionsrückzahlung ist nun über 6 Monate.
Gezahlt wurde sie an eine Hausverwaltung, diese redet sich seit jeher damit raus, dass es einen Eigentümerwechsel gab und keiner von beiden antwortet/sich zustädnig fühlt etc.
Gehe ich recht in der Annahme das ich meine schriftliche Forderung nach Kautionsauszahlung gegen die Hausverwaltung richten muss, da ich an diese die Kaution bezahlt habe?
Danke vorab.
06.05.2017 - 18:48
Hallo SN,
Ihr Ansprechpartner ist Ihr aktueller Vermieter, ggf. vertreten durch eine Hausverwaltung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13.06.2017 - 15:02
Guten Tag zusammen,
auch ich habe das gleiche Problem.
Ich habe 4,5 Jahre in einer 1 Zimmerwohnung gelebt, die von Schimmel befallen war. In der Zeit gab es auch einen Vermieterwechsel, da meine alte Vermieterin das Haus nicht mehr halten konnte. Beide wussten darüber Bescheid und mein neuer Vermieter hat mir sogar zugesichert was dagegen zu machen. War aber nie so und das habe ich auch nicht schriftlich.
Beim Auszug wurde mir unter Zeugen gesagt das ich meine Kaution spätestens Ende Januar 2017 erhalten werde. Sobald die Betriebskostenabrechnung da ist.
Schriftlich habe ich nur das mir 530€ überwiesen wurden. Ursprünglich waren es 560€ aber er wollte das ich den Schimmel überstreiche, es war sogar ein Gutachter da, der zwar ein Freund der Familie ist und nur zum schlichten da war. Aber auch er bestätigte das der Schimmel nicht meine Schuld war sondern das die Hauswand nicht genug gedämmt wurde.
So, nun Mitte Juni 2017 habe ich immer noch nichts. Meine alten Nachbarn erzählen mir, das er sich schön Zeit lässt und Ärger macht bei der Hausverwaltung wegen der Betriebskostenabrechnung – also das ganze zögert sich wegen ihm hinaus.
Im März hab ich ihm ein Brief per Einschreiben geschickt, mit der Aufforderung das er mir meine Kaution innerhalb 2 Wochen überweisen soll. Dann kam über Facebook das er paar Fragen offen habe, nach meiner Antwort das wir alles beim Auszug geklärt haben kam bisher nie wieder was.
Wie gehe ich nun vor? Wenn ich mir einen Anwalt hole, wer bleibt auf den Kosten sitzen?
Vielen Dank vorab schonmal für Ihre Mühe!
Bin Mittlerweile echt am Ende
14.06.2017 - 10:33
Hallo Mapa,
hier eine Hilfe für Sie: Kaution wird nicht zurückgezahlt: Mietkaution zurückfordern
Viele Grüße
Dennis Hundt
17.06.2017 - 11:41
Guten Tag Herr Hundt,
Ich (17 Jahre) habe zur Silvester eine Halle gemietet. Nach Abnahme der Halle und Rückerstattung der Kauiton erhielt ich 3 Monate später per WhatsApp vom Vermieter eine Nachricht das wir einige Schäden in der Halle verursacht hätten.
Wie soll ich vergehen? Ist der Vermieter noch in der Lage Schadensersatz einzufordern?
Danke vorab!
12.07.2017 - 09:00
Hallo Herr Hundt,
vielen können Sie helfen, vielleicht auch mir?
Ich bin ordnungsgemäß und ohne weitere Mängel am 19. März 2016 aus meiner Wohnung ausgezogen, die zum 31.05.2016 gekündigt war und ohne Beanstandung übergeben worden ist.
Nun ist mir nur ein Teil meiner Kaution zurück gezahlt worden, mit dem Hinweis, dass die Verwaltung 250 € einbehält um auf etwaige Kosten der Betriebskostenabrechnung zu reagieren. Nun ergab die Abrechnung aus 2015 ein Guthaben (dreistellig) für mich und das ist ebenfalls für 2016 zu erwarten. Ich warte nun seit letzten Jahres darauf, meine gesamte Kaution zurück zu bekommen und ggf. das Guthaben aus der BK 2016 ausgezahlt zu bekommen. Ist es zulässig von der Verwaltung so zu handeln? Auf Einschreiben wird nicht reagiert bzw. kommt die Aussage, das man von seinem Recht Gebrauch macht, Betriebskostenabrechnungen bis Ende des darauffolgenden Jahres auszustellen (das wäre bis Dezember 2017!!). Wie kann ich da weiter verfahren?
Liebe Grüße und vielen Dank vorab!
22.07.2017 - 14:04
Hallo Anne,
gerne helfe ich Ihnen, mit diesem Link: Mietkaution bis zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung einbehalten?
Viele Grüße
Dennis Hundt
16.08.2017 - 10:20
Hallo Herr Hundt,
nach einem Eigentümerwechsel, haben wir unseren Ex-Vermieter nicht aus der gesetzlichen Verpflichtung entlassen, was die Kaution angeht, was sich jetzt aber geändert hat. Nach Gespräch mit neuem Vermieter, haben wir der Kautionsweiterleitung zugestimmt. Da noch Betriebskosten beim alten Vermieter offen sind, denen wir allerdings widersprochen haben, aufgrund das Daten falsch sind und der Verbrauch in keinem Fall stimmen kann, will unser Ex-Vermieter die Forderung von der Kaution abziehen und den Restbetrag an den neuen Vermieter weiterleiten. Damit sind wir natürlich nicht einverstanden. Zumal die Abrechnung noch in Prüfung ist und der Ex-Vermieter seinen nicht nachzuvollziehenden Berechnungsweg noch nicht offen gelegt hat.
Unsere Frage ist nun, ob unser Ex-Vermieter das einfach so darf?! Schliesslich hat der neue Vermieter ja auch Anrecht auf die volle Kautionshöhe, so weit ich weiss!?
Danke vorab.
Viele Grüße
Sabine
24.08.2017 - 09:07
Hallo,
ich habe in einer Wohnung gewohnt die durch eine Hausverwaltung verwaltet wurde. Nun bin ich vor über 2 Jahre ausgezogen und die Kaution habe ich bisher nicht zurück. Lt. Hausverwaltung bestand noch eine Forderung von gut 2/3 des Betrages aus den Betriebs-/und Nebenkostenabrechnung, allerdings hat mich dies Abrechnung nie schriftlich auf dem Postweg erreicht, lediglich per Email auf Anfrage. Ich hatte dann um eine Einzelaufstellung und um eine Kopie der Heizkostenabrechnung gebeten, da mir diese viel zu hoch vorkam (für meinen eigenen Anteil). Das war dann der letzte Schriftverkehr. Auf Anrufe und Emails wird nicht mehr geantwortet.
Kann ich in diesem Fall den Gesamtbetrag zurück fordern? Und wie viel Zinsen wären angemessen?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung.
28.08.2017 - 14:25
Hallo Sarah,
der Vermieter kann eine Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung nur verrechnen, wenn die Nebenkostenabrechnung Ihnen auch rechtzeitig zugegangen ist. Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15.11.2017 - 15:50
Hallo Liebe Mietrecht.org Gemeinde!
Wir haben folgendes Problem!
Wir sind genau vor einem Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Nach der Abnahme der Wohnung, durch den Vermieter sind keine Mängel vorhanden gewesen (Das haben wir schriftlich) und eine Nebenkostenabrechnung war kurz vor Auszug gemacht.
Nun zum Problem.
Seitdem wir ausgezogen sind kann man den Vermieter weder schriftlich, noch telefonisch erreichen. Auch nicht via Einschreiben, meine Frau sagt, dass die 900€ Mietkaution futsch sind und ein Anwalt mehr koste als die Steitsumme. Was können wir hier machen?
Vorallem sind 4 Wochen nach unserem Auszug neue Mieter schon eingezogen.
Gruß Steffen S.
15.11.2017 - 17:44
Hallo Steffen,
kommen Ihre Briefe / Einschreiben zurück?
Viele Grüße
Dennis Hundt
16.01.2018 - 21:01
Guten Abend,
vor gut 2 Monaten bin aus meinem vorherigen Wohnhaus ausgezogen. Der Wohnblock wurde in der Zeit wo ich dort wohnte mehrfach verkauft.
Im Juli letzten Jahres hatte ich aufgrund von Sanierungs- und Umbauarbeiten einen Wasserschaden und musste innerhalb des Hauses eine andere Wohnung beziehen. Kurz vor dem Wasserschaden wurde meine Wohnung an eine Privatperson verkauft. Deswegen sollte ich bei der Bank mein Kautionskonto neu verpfänden. Das Konto wurde neu erstellt allerdings nicht vom neuen Eigentümer der Wohnung gegengezeichnet.
Anfang August bin ich aus dieser Wohnung ausgezogen (eine Neuverpfändung des Kontos hat nie stattgefunden).
Zum 01.12. bin ich dann komplett aus dem Haus ausgezogen. Und meine alte Wohnung wurde bereits im September neu vermietet und ich habe keine Beanstandungen seither gehört.
So nun das generelle Problem: Die Hausverwaltung fühlt sich nicht mehr zuständig, der Eigentümer der Wohnung sieht sich nicht in der Lage sich mit der Bank in Verbindung zu setzen und die Bank besteht, obwohl keine neue Verpfändung auf dem Konto vorliegt auf die Freigabe des Vermieters.
Welche Möglichkeiten habe ich um nun zeitnah an meine Kaution zu kommen? Ich bin für jeden Tip dankbar
21.02.2018 - 17:56
Guten Tag,
ich habe 3 Monate zur Untermiete in einem Zimmer in einem Haus gewohnt. Küche, Bad, Toilette und Flur wurden gemeinsam mit dem Vermieter, der dort auch wohnte genutzt. Ich habe 300€ warm gezahlt, Kaution waren 2 Monatskaltmieten (Kaltmiete war 250€).
Am 15.02.2018 war das Mietverhältnis beendet, es wurde eine Schlüssel-& Zimmerübergabe gemacht (schriftlich festgehalten und mit einem Zeugen). Es wurde seitens des Vermieters nichts beanstandet.
Er hatte mich nur gefragt, ob er die Kaution in Raten zurückzahlen kann (also dann 2×250€). Ich war damit nicht einverstanden, da ich schon eine neue Wohnung hatte und dort ebenfalls eine Kaution gezahlt habe. Ich bin Studentin, ich habe diesen riesigen Geldpuffer nicht.
Er sagte mir dann, dass eine andere Mieterin ihm 10.000€ schuldet und eine weitere Person auch mit den Nebenkosten im Verzug ist usw. So wollte er versuchen mich „weich“ zu kriegen, damit er mir die 500€ in Raten zahlen kann.
Jetzt ist meine eigentliche Frage:
Darf er die Kaution 3-6 Monate einbehalten?
Oder kann ich auf mein Geld bestehen?
Ich denke, dass ihm diese 500€ nicht so sehr weh tun, wenn er eigentlich schon 10.000€ vermisst und diesem Fall nicht nachgeht!
Mit freundlichen Grüßen
21.02.2018 - 18:36
Hallo Samantha,
hier wird Ihre Frage beantwortet: Mietkaution: Rückzahlung – Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Viele Grüße
Dennis Hundt
19.07.2018 - 19:40
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe meine alte Wohnung gekündigt und an einen Freund übergeben der sie als Nachmieter gleich übernommen hat in Absprache mit dem ehemaligen Vermieter (Immobiliengesellschaft) Soweit war alles abgeklärt wir gaben nur bekannt dass das Kochfeld in der Küche ausgetauscht werden muss da es einen Riss hat. Das war aber schon vor 2 Monaten und der Vermieter behält sich seitdem die Kaution ein und hat aber sonst auch noch nichts unternommen um die Reperatur durchzuführen. Nach mehrmaligen Nachfragen meinerseits und des neuen Mieters kam nie eine Antwort bzw. wird immer nur gesagt es wird bald bearbeitet blah blah
Langsam geht mir aber die Geduld aus. Was kann ich tun um die Sache zu beschleunigen?
19.07.2018 - 20:06
Hallo Sara,
Sie haben das Mietverhältnis sicher nicht (optimal) beendet. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Grundsätzlich hat der Vermieter sechs Monate Zeit über die Kaution abzurechnen, in Teilen sogar noch länger.
Viele Grüße
Dennis Hundt
09.10.2018 - 15:14
Hallo Herr Hundt,
Sie sollten Ihren Artikel ein wenig ändern. Einschreiben mit Rückschein ist veraltet bzw. eine schlechte Variante.
Zu empfehlen ist das Einwurfeinschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hensel