Go to Top

Vermieter oder Hausverwaltung zahlt Kaution nicht zurück

Nicht selten kommt es bei der Rückzahlung der Kaution zu Verzögerungen und Problemen. Im Normalfall sollte der Mieter nach Ablauf einiger Monate, wenn das Mietverhältnis beendet und er aus der Wohnung ausgezogen ist, seine Kautionszahlung inklusive Zinsen vom Vermieter zurück erhalten, nachdem das Mietverhältnis beendet ist.

Wann und wie lange darf jedoch der Vermieter bzw. die Hausverwaltung die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, wie und ab welchem Zeitpunkt kann man als Mieter dagegen vorgehen? Diese und weitere Fragen erklären wir in diesem Fachartikel.

Hausverwaltung und Vermieter müssen nicht sofort zahlen

Oftmals hat der Vermieter noch ein Interesse daran, vor Rückzahlung der Kaution die Endabrechnung der Betriebskosten vorzunehmen oder mögliche Schäden an der Wohnung festzustellen, um im Nachhinein mit der Kaution gegen den Mieter aufzurechen.

Dem Vermieter steht eine “angemessene Überlegungsfrist” zu, bis er die Kaution zurückzahlen muss. Innerhalb diesen Zeitraums muss er prüfen, ob er noch Forderungen gegen den Mieter hat oder ob Schäden an der Wohnung bestehen, die repariert und bezahlt werden müssen. Wie lange dieser angemessene Zeitraum ist, wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Die meisten Gerichte geben dem Vermieter drei bis sechs Monate Zeit um die Kaution zurückzuzahlen, manche sogar mehr.

In bestimmten Fällen darf der Vermieter einen Teilbetrag der Mietkaution einbehalten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mieter dem Vermieter noch einen Teil der Betriebskosten aus der Endabrechnung schuldet. Es entspricht auch der Vorstellung der Rechtsprechung, dass die Kaution somit auch als Sicherheit für noch nicht fällige, aber demnächst zu erwartende Ansprüche des Vermieters diene (BGH, Az.: VIII ZR/05).

Hingegen darf der Vermieter die Kaution vollständig einbehalten, wenn die Nachzahlungen aus der letzten Jahresabrechnung so hoch waren wie die Kaution und zwischenzeitlich keine Anpassung der monatlichen Nebenkostenabrechnung erfolgte. In so einem Fall ist dann damit zu rechnen, dass die Nebenkostenkostenendabrechnung in ähnlicher Höhe ausfallen wird.

Bestehen jedoch keine Forderungen mehr des Vermieters bzw. sind auch keine weiteren zu erwarten, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution sofort fällig. Sollten jedoch aus den vorherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets Guthabensbeträge für den Mieter resultieren, ist ein teilweiser Einbehalt der Kaution nur dann zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg, Urteil vom 26.09.2003, Az: 43 b C 133/03).

Endgültige Weigerung der Rückzahlung: So können Mieter vorgehen

Ist seitens des Mieters alles getan worden, was er in Bezug auf den Wohnungsauszug tun musste (Schönheitsreparaturen, Zahlung der Betriebskosten-Endabrechnung etc.), und sind bereits einige Monate vergangen in denen der Vermieter genug Zeit hatte, um den Zustand der Wohnung und evtl. noch ausstehende Zahlungen zu überprüfen und einzufordern, so hat der Mieter das Recht auf Rückzahlung der Kaution.

Mietertipp:

Weigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution, so sollte der Mieter diesen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Rückzahlung der Kaution vorzunehmen. Hierfür ist dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen. Im demselben Schreiben sollte dem Vermieter verdeutlicht werden, dass für den Fall der Nichtzahlung die Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. die Einleitung rechtlicher Schritte vorgesehen ist. Weiterhin sollte der Vermieter dazu aufgefordert werden, die möglichen Gründe für die bislang nicht erfolgte Rückzahlung der Mietkaution zu benennen.



Nach Erhalt des Einschreibens ist der Vermieter entweder verpflichtet, dem Mieter genau darzulegen, warum es bis jetzt noch nicht zu einer Rückzahlung der Kaution gekommen ist. Oder aber er zahlt dem Mieter die Kaution innerhalb der Frist zurück. Kommt hingegen von dem Vermieter keine Reaktion, empfiehlt es sich für den Mieter, einen im Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser fordert den Vermieter dazu auf, die noch ausstehende Kaution an den Mieter zurückzuzahlen. Gegebenenfalls müsste der Rechtsanwalt den Anspruch des Mieters gerichtlich durchsetzen.

Ist für die Auszahlung der Kaution die Hausverwaltung zuständig, kann der Vermieter unmittelbar gegen diese vorgehen oder auch den Vermieter dazu verleiten, dass dieser gegenüber der Hausverwaltung die Zahlung anordnet.

139 Antworten auf "Vermieter oder Hausverwaltung zahlt Kaution nicht zurück"

  • Marina Beyer
    19.03.2014 - 22:17 Antworten

    Hallo, ich habe folgendes Problem,
    beim Auszug aus meiner Wohnung ist ein schwerer Gegenstand in die Wanne gefallen und verursachte einen kleinen Emaille-Schaden, den wir versuchten mit einem Reparatur- Set aus dem Baumarkt selbst zu beheben.Leider konnte man dies hinterher immer noch sehen. Der Vermieter lies einen Kostenvoranschlag machen, die Reparatur, einschließlich Wanne herausnehmen, neu fliesen, kostet über 650 Euro. Das Waschbecken hatte einen kleinen Riss, für ein Neues einschließlich Handwerker-Kosten sollen wir 350 Euro bezahlen. Die Rechnung für die Wanne habe ich an die Privathaftpflichtversicherung weiter gereicht, die haben jemanden vorbei geschickt,der den Schaden begutachtet hat und zahlten daraufhin 250 Euro. Ebenfalls teilten sie mit, das wir nicht verpflichtet wären die Differenz zum Neupreis zu bezahlen. Da es sich um die Beschädigung einer gebrauchten Sache handelt, wurde der Zeitwert ermittelt.Der Vermieter behält nun die Kaution mit der Begründung, der Schaden wäre ja so nicht beglichen. Kann ich mich auf die Zusage der Versicherung – nichts mehr zahlen zu müssen- verlassen? Vielen Dank für ihre Antwort!

    • Mietrecht.org
      20.03.2014 - 10:49 Antworten

      Hallo Marina,

      leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob Sie sich auf die zusage der Versicherung verlassen können. Der Vermieter sitzt im ersten Moment ohnehin am längeren Hebel und behält die Kaution ein. Wenn Sie die Mietkaution zurückfordern wollen, müssen Sie sich ohnehin rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marina Beyer
        21.03.2014 - 22:37 Antworten

        Vielen Dank!

      • Anne
        09.03.2021 - 20:02 Antworten

        Wir sind Ende November augezogen und haben im Dezember die BKA von 2019 erhalten. Jetzt haben wir März und weder die Gutschrift für die BKA erhalten noch die Kaution. Wenn wir den Vermieter darauf ansprechen wo das Geld bleibt kommen nur Ausreden wie “ich komme mit dem Papierkram nicht hinter her”oder “die alte Hausverwaltung hat mir nicht alle Unterlagen gegeben “. Wie sollen wir am besten vorgehen. Zwecks BKA würde es auch noch mehrere Mierer betreffen.

        • Uwe Litwischkin
          01.06.2022 - 15:48 Antworten

          Vermieter gibt die Kaution seit 4 Jahren nicht frei ,mehrere Gerichtsurteile belegen das der Vermieter keinen Anspruch hat.alle urteile zur Bank geschickt trotzdem zahlen sie die Kaution nicht an mich aus.der Vermieter gibt die Kaution nicht frei,was kann ich tun

      • Eli
        01.05.2021 - 18:38 Antworten

        Guten Tag. Wir sind Ende März aus der Wohnung ausgezogen und haben wie vertraglich ausgemacht die Wände weiß gestrichen und Löcher vom bohren zu gespachtelt.
        War alles soweit auch sauber ausser etwas kalk in der Dusche und in der Toilette.
        Jetzt bekomme ich eine Rechnung von den Vermietern von über 1800 € da haben sie meine Kaution schon abgezogen und ich soll noch über 500€ nachzahlen für eine komplett Reinigung der Wohnung die eine Firma gemacht hat.
        Wie kann ich handeln weil das ist ja nicht rechtlich was die Vermieter mit uns machen.
        Mfg eli

        • Mietrecht.org
          02.05.2021 - 14:54 Antworten

          Hallo Eli,

          beziehen Sie sich auf das mangelfreie Übergabeprotkoll.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Jen
            15.06.2021 - 09:56

            Guten Tag, ich bin am 15. 04 ausgezogeb und habe die Kaution immer noch nicht zurückbekommen. Übergabeprotokoll war ohne Befund, den habe ich sofort bekommen. Mietschulden gibt es nicht. Das habe ich auch der Hausverwaltung gesagt. Die meint, es fehle die Freigabe eines Technikers, was ich nicht verstehe, da keine Mängel festgestellt wurden. Ausser warten habe ich keine Möglichkeit, oder?
            Danke im Voraus!
            MfG, Jen

          • Mietrecht.org
            15.06.2021 - 13:47

            Hallo Jen,

            dem Vermieter stehen bis zu 6 Monate zu, um einen Großteil der Kaution auszuzahlen. Einen kleinerer Teil kann auch auch für eine mögliche Nebenkostennachzahlung einbehalten werden.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

        • Melanie Schmidt
          11.04.2023 - 13:21 Antworten

          Guten Tag, ich bin 31.01.2023 ausgezogen. Es wohnt schon eine neue Mieterin in der Wohnung. Der Vermieter zahlt mir einfach meine Kaution nicht zurück. Ich habe das Gefühl er hat das Geld ausgegeben. Er kommt ständig mit anderen ausreden, wie zum Beispiel die neue Mieterin hat noch keine Kaution bezahlt oder er hätte gerade sein Kind verloren und hat andere Sorgen…
          Was kann ich tun?
          Mfg Melanie

          • Mietrecht.org
            11.04.2023 - 20:28

            Hallo Melanie,

            die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter etwa 6 Monate Zeit für die Auszahlung der Kaution zu. Ein Teil kann sogar bis zur letzte Nebenkostenabrechnung einbehalten werden.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

    • Luke Ross Covill
      12.12.2019 - 12:44 Antworten

      Hallo Marina beyer,

      ich habe momentan ein ähnliches Problem. Meine Versicherung sagte mir, dass ich auch die Differenz nicht zahlen muss.

      Wie ist es bei ihnen ausgegangen?
      Ich warte seit 3 Monate auf meine Kaution, und ich bin momentan ratlos.

      Danke!

  • Max Zimmermann
    05.06.2014 - 00:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    muss der Mieter dem Vermieter nachweisen können, dass er die Kaution gezahlt hat (durch einen Kontoauszug oder eine Quittung o.ä.), wenn im Mietvertrag ein konkreter Betrag ausgewiesen ist?

    Wir haben das Problem, dass wir innerhalb des Mietshauses in eine teurere Wohnung umgezogen sind, worauf eine neue, nun höhere Kaution im Vertrag festgesetzt wurde. Diese wurde mit der alten Kaution verrechnet, da es sich um dasselbe Kautionskonto handelte. Wir haben damals den Differenzbetrag bezahlt. Vor drei Monaten wurde das Mietverhältnis von uns beendet. Beim Rückfordern der Kaution teilte uns die Hausverwaltung mit, dass sich auf unserem Kautionskonto nur die (niedrigere) Kaution für die erste (günstigere) Wohnung befinde. Es handelt sich immerhin um einen Differenzbetrag von 850 Euro.
    Unglücklicherweise können wir keinen Nachweis über die Höhe der Kaution vorlegen, außer dem Mietvertrag selbst.
    Ist ein solcher zusätzlicher Nachweis überhaupt notwendig? Im Mietvertrag ist schließlich der Betrag ausgewiesen.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße
    Max Zimmermann

    • Mietrecht.org
      10.06.2014 - 14:39 Antworten

      Hallo Max,

      der Mietvertrag ist sicherlich ein Indiz, aber kein Nachweis für die tatsächliche Zahlung. Wenn Sie 1.000 Euro Miete im Monat zahlen sollen (laut Mietvertrag) bedeutet das ja nicht automatisch, das Sie die Miete auch immer in der korrekten Höhe zahlen oder gezahlt haben.

      Hier noch zwei Artikel für Sie:

      Kaution: Quittung dient als Sicherheit

      Mietkaution: Quittung verloren

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuela Z.
    11.06.2014 - 23:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe leider auch große Proleme mit meiner ehemaligen Hausverwaltung aber meine Versicherung bzw. ein von der Versicherung beauftragter Anwalt kümmert sich um die Angelegenheit.

    Meine Frage an Sie: Wohin kann man sich wenden, wenn eine Hausverwaltung anscheinend grundsätzlich Ihren ehemaligen Mietern die Kaution nicht zurück zahlt? Gibt es eine Behörde oder eine Institution, bei der man Beschwerde einreichen kann und die einem solchen Verdacht mal nachgeht?
    Ich habe bereits von mehreren ehemaligen Mietern mitbekommen, dass die Hausverwaltung / der Vermieter mit den fadenscheinigsten Gründen die Kautionen komplett(!!!) einbehalten hat. Leider haben diese ehemaligen Mieter keinen Anwalt zu Rate gezogen, weil Sie die Anwaltskosten gefürchtet haben.

    Nicht unerwähnt möchte ich an dieser Stelle lassen, dass die Hausverwaltung bei Forderungen immer gerne auch gleich ein Angebot von einer Reparatur-Firma parat hat, die einen Kostenvoranschlag in Höhe der vollen Kaution (+/- ein paar wenige €) beinhaltet. Die Adresse der Reparatur-Firma ist 1:1 die gleiche, wie die vom Vermieter und wenn mein Vermieter Herr Max Mustermann heißt, dann ist das Angebot der Reparatur-Firma von einer Frau M. Mustermann. Schon eigenartig, oder?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Bemühungen!

    Mit besten Grüßen
    Manuela Z.

    • Mietrecht.org
      12.06.2014 - 11:03 Antworten

      Hallo Manuela,

      tatsächlich klingen die Dinge eigenartig. Ich denke jeder “geprellte” Mieter muss allerdings selbst dafür sorgen, das er seine Kaution wiederbekommt und ggf. rechtlich gegen den Vermieter vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Grünglas
    23.10.2014 - 11:56 Antworten

    Moinmoin Herr Hundt!

    Schön, auf Ihre sehr informative Webseite gestoßen zu sein. Dafür herzlichen Dank!
    In meinem Fall wurde das Mietverhältnis zum 31.3.2014 erfolgreich gekündigt, die Wohnungsabnahme erfolgte mit Ölheizungsablesung, Protokoll und ohne Beanstandungen am 1. April. Wir erwarten eine erhebliche Rückzahlung, da die Wohnung nur über 6 Monate gemietet war und nicht genutzt worden ist.
    Allerdings gestaltet sich die Rückzahlung der Kaution als sehr schwierig. Erst musste ich daran erinnern, dann stellte man in Aussicht, einen Teilbetrag anzuweisen, dann fehlte die Kontoverbindung und nun heißt es, das Kautionskonto sei ja gerade erst gekündigt worden, ich müsse noch warten (ohne zu sagen wie lange und welche Summe dann gezahlt würde); der Vermieter werde das Geld anweisen wenn er darüber verfüge.
    Ich werde mich nun schriftlich an den Vermieter wenden und auf a) sofortige Auszahlung des b) Gesamtbetrags Anspruch erheben. Welche Frist muss ich dazu dem Vermieter einräumen? Womit kann ich dem Vermieter noch Dampf unterm Popo machen?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietrecht.org
      23.10.2014 - 12:03 Antworten

      Hallo Herr Grünglas,

      mach spricht immer von einer angemessenen Frist. Ich würde 2 bis 4 Wochen ansetzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Grünglas
        23.10.2014 - 13:23 Antworten

        Ganz herzlichen Dank!

  • Anna
    07.11.2014 - 13:26 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein großes Problem mit meinem Vermieter. Ich bin zum 1.9.2014 ausgezogen, Wohnung wurde abgenommen mit Protokoll, keine Schäden, nichts was ich machten musste, weil ich vor meinem Einzug in Oktober 2013 schon alles selbst gestrichen und renoviert habe. Nun zahlt der Vermieter meine Kaution nicht zurück und reagiert nicht mehr auf Anrufe und SMS. Seine Firma, im gleichen Haus ansässig, ist wohl pleite, von dem was ich mitbekommen habe.

    Nun kommt das eigentlichen Problem: mein Vermieter, also der, der den Vertrag unterschrieben hat, ist nicht der Hauseigentümer. Das Haus gehört den Eltern, ob die Miete auch an die Eltern ging kann ich nicht sagen, bei der Kontoverbindung habe ich immer nur den Nachnamen angegeben. Wen muss ich jetzt auf die Zahlung verklagen?

    • Mietrecht.org
      09.11.2014 - 05:42 Antworten

      Hallo Anna,

      die Situation scheint verfahren zu sein, Sie kommen alleine nicht mehr weiter. Ich würde mir an Ihrer Stelle Hilfe von einem Anwalt holen, dieser wird den Vertrag prüfen und die Kaution für Sie zurückfordern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Beatrice Berner
        29.10.2022 - 18:56 Antworten

        Ich habe auch Probleme, das die Hausverwaltung mir meine Kaution nicht zurück zahlen tut.Ich bin seit 31.8.2022 aus meinen Mietvertrag raus,habe sogar eine Nachmieter gebracht,den sie auch genommen haben. Ich musste mir selber in der Wohnung mir einen Herd kaufen,den ich noch nicht mal bezahlt bekommen habe. Und noch nicht mal mitnehmen dùrfte wo ich ausgezogen bin. Sie haben in die ganzen 22 Jahren nichts gemacht.auser Betriebs kosten von 209 Euro jedes jahr zu kassieren. ich bekomme keine antwort, wann ich meine Kaution wieder bekommen tue. ob wohl ich einen Einschreiben mit Rùckschein geschickt hatte. ich weiss echt nicht mehr was ich noch machen soll. wùrde die Betriebs kosten von 49 euro bezahlen die sie jetzt am 1.11. haben wollen, oder soll ich sie nicht zahlen. Ich denke bei dieser Hausverwaltung, gibt es nur eins. sich einen Anwalt zu nehmen.

        • Mietrecht.org
          30.10.2022 - 10:10 Antworten

          Hallo Beatrice,

          für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter i.d.R. 6 Monate Zeit. Ein angemessener Teil der Kaution darf auch bis zur letzten Nebenkostenabrechnung eingehalten werden.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Özlem
    15.01.2015 - 19:31 Antworten

    Guten Abend,

    ich bin auf der Suche nach rechtlicher Info. Ich habe heute meine Wohnung gekündigt und ziehe dort in 3 Monaten aus. Aufgrund eines ungeklärten Erbstreites vor einem Jahr habe ich die Miete einbehalten, da ich nicht wusste, wem der Erben nun das Geld wirklich zusteht. Nun will ich aber den Mietrückstand in den nächsten Wochen zurückzahlen. Da ich allerdings von unseren Vormietern weiß, dass sie noch heute auf Ihre Kaution warten, möchte ich meine Kaution davon abziehen und einbehalten. Ich habe gelesen, dass man das nicht darf, aber aufgrund der Tatsache, dass der Vermieter (der sowieoso finanzielle Schwierigkeiten hat) den Vormietern nach 2 Jahren immer noch nicht die Kaution zurück gezahlt hat, ist das doch ein berechtiger Vorgang?

    Wie sind meine Rechte in diesem Zusammenhang?
    Liebe Grüße
    Özlem

    • Mietrecht.org
      16.01.2015 - 10:52 Antworten

      Hallo Özlem,

      ich kann Sie leider nur an einen Anwalt zur Einschätzung der Situation verweisen. Wie Sie wissen ist das Vorgehen rechtlich nicht korrekt. Wie sich die mögliche finanzielle Situation Ihres Vermieters auswirkt kann Ihnen ein Anwalt in einer individuellen Beratung schildern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabriela Maus
    26.04.2015 - 16:20 Antworten

    Guten Tag!
    Wir (meine Tochter und ich-da ich den Mietvertrag für meine Tochter mit unterschreiben musste) bemühen uns nun schon seit über 2 Jahren die Kaution (knapp unter 1000 €) zurückzubekommen. Einschreiben wurden nicht entgegengenommen, bei Anrufen sofort aufgelegt, auf Emails nicht reagiert, auch auf Schreiben des Mieterschutzbundes wurde nie reagiert. Es wurden Nebenkostenabrechnungen (zum Teil verjährt und lt. Mieterschutzbund alle nicht korrekt abgerechnet) zugestellt mit der Zusage die Kaution nach Abzug der Forderungen zu überweisen. Dies ist bis heute nicht passiert. Zu keinem Zeitpunkt wurden irgendwelche Forderungen an uns geltend gemacht.
    Im Rahmen eines Mahnverfahrens hat die Vermieterin einmal Widerspruch geltend gemacht doch als sie diesen begründen sollte hat sie wiederum nicht reagiert. Mittlerweile haben wir einen gerichtlichen Titel in der Hand. Man hat uns gesagt, das wir eine Kontopfändung beantragen sollen. Doch was tun wir, wenn das auch nicht funktioniert? Leider besteht für diese Wohnung kein Mietrechtschutz.
    Bei der Dame handelt es sich um eine Unternehmerin, die noch dazu dem Kreistag ihrer Gemeinde gehört, da sollte man doch von einer gewissen Seriösität ausgehen.

    Gabriela Maus

    • Mietrecht.org
      27.04.2015 - 09:19 Antworten

      Hallo Gabriela,

      ich kann Ihnen leider nur empfehlen, den Ratschläge Ihrer rechtlichen Beratung (Mieterschutzbund) zu folgen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eva Kling
    07.05.2015 - 22:42 Antworten

    Hallo.

    Ich bin im April 2014 aus einer Wohnung ausgezogen in der jetzt schon lange ein anderer Mieter wohnt. Ich warte aber bis zum heutigen Tag auf meine Kaution von über 600€ die vollständig zurück kommen müsste und alles wurde bestätigt, ect. Da in meiner Mietzeit aber die Hausverwaltung gewechselt hat bekomme ich jetzt immer nur das Argument, dass die alte Verwaltung das Geld noch habe und nicht schickt, deshalb müsse die neue auch noch warten. Ich habe jetzt bestimmt 5 Mal angerufen in den letzten 2 Monaten und immer noch kein Geld erhalten. Ich werde jetzt das mit dem Rückschreibkram versuchen, aber wenn ich am Ende vor Gericht muss, mit was für Dingen und Ausreden muss ich rechnen? Muss ich die alte oder die neue Verwaltung anklagen und wie lange kann so ein Prozess werden?

    Mfg,
    Eva Kling

  • Chrissy
    04.08.2015 - 23:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    mein alter Vermieter hat bei Rückzahlung der Kaution €500 zur Begleichung der noch offen Betriebskostenabrechnung für 2014 einbehalten. Nun kam die BKA und die Nachzahlung liegt bei nur €230, zudem war sie fehlerhaft und ich habe reklamiert mit Bitte um Korrektur sowie Verrechnung der einbehaltenen Summe und Auszahlung des dann noch bestehenden Restguthabens. Dies ist nun 4 Wochen her und leider kam bisher keine Reaktion vom Vermieter, auch keine korrigierte BKA.
    Was kann ich tun, um etwas Druck zu machen. Fand es schon unprofessionell einfach ohne Vorankündigung eine Summe der Kaution einzubehalten und nun muss ich meinem tatsächlichen Guthaben auch noch hinterherlaufen…

    Vielen Dank.
    Chrissy

  • Hilli
    01.09.2015 - 13:57 Antworten

    Hallo,
    ich habe gestern meine Wohnung einwandfrei übergeben. Mein Vermieter sagte mir, dass die Kaution noch bei der früheren Vermieterin sei. Er hat das Haus vor ca. 2 Jahren gekauft. Ich fragte ob ich mich darum kümmern müsse woraufhin er sie sofort in meinem Beisein anrief. Er sagte ihr klipp und klar das die Wohnung in Ordnung ist und sie mir die Kaution überweisen soll. Sie sagte sie habe die Wohnung bei meinem Einzug auf ihre Kosten gestrichen und ob ich die Wohnung denn gestrichen habe. Der jetzige Vermieter verneinte, sagte aber auch das das nicht nötig war weil der Nachmieter die Wohnung so übernommen hat.
    Heute habe ich versucht meine frühere Vermieterin zu kontaktieren. Sie meldet sich jedoch nicht.
    Wie mache ich jetzt am geschicktesten weiter??

    Danke und liebe Grüße

  • Lisa
    21.09.2015 - 08:21 Antworten

    Hallo!
    Ich habe auch ein Problem.
    Ich bin vor knapp 6 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Habe bei der Schlüssel Übergabe sogar Lichtschalter putzen und auf den Schränken wischen müssen vor den Augen der Vermieter aber ich wollte das alles ohne Probleme abläuft. Ich habe dort genau 1 Jahr gewohnt und die Vermieter wollten mir alles mögliche in Rechnung stellen.
    Nun habe ich ein Schreiben erhalten ich soll 250,- nachzahlen. Habe aber nichtmal meine Kaution zurück. Nach Aufforderung dies von der Kaution abzuziehen (dafür ist sie ja da) ist seit 2 Monaten wieder stille von Seiten meiner Vermieter. Mein nächster Schritt wäre ein Schreiben mit einer Frist um die Kaution zurück zu zahlen und die Abrechnung abzuziehen.
    Ich vermute aber das dies auch genau wie die letzten Kontaktierungen scheitern wird.
    Danke fürs helfen!

  • Andre
    07.07.2016 - 11:01 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit meinem Vermieter, er verlangt von mir einen Nachweis über die vor ca. 6 Jahren gezahlte Kaution, den ich aber nicht mehr finden kann. Es war mündlich schon alles geklärt und die Wohnung wurde auch abgenommen.
    Bei der Hausverwaltung gab es Intern ein paar Problem, wobei ziemlich viele Unterlagen abhanden gekommen sind, dabei auch mein Mietvertrag mit dem Nachweis der gezahlten Kaution.
    Hilft mir eine zweite Person, die dabei war und es bestätigen kann, das ich es damals gezahlt habe?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      08.07.2016 - 08:11 Antworten

      Hallo Andre,

      auch ein Zeuge kann die Zahlung bestätigen, ja. Ein Schriftlicher Nachweis wäre aber sicher besser.

      Fordern Sie im Zweifel nochmals Ihre Kontoauszüge bei Ihrer Bank an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Raphael Lussek
    12.07.2016 - 17:07 Antworten

    Hallo,
    Ich bin Student der Wirtschaftsinformatik und habe zum 1.10.2015 an meinem Studienort ein möbliertes Zimmer bezogen. Eins der Vertragspunkte des Mietvertrages war, dass pro Wohnung ein DSL- Anschluß zu Verfügung steht. Bis zum 22. Janur hatte ich kein Internet und dann bekam ich nur einen Repeater, wodurch die internetgeschwindigkeit teilw. nicht ausreichte, um diverse Dateien zu öffnen. Meine mehrmaligen Beschwerden wurden ignoriert und ich immer noch auf die Unterstützung meiner Kollegen angewiesen. Daraufhin wollte ich früher als nach einem Jahr kündigen (3 monatige Frist) das wäre der 30.5. 2016, was man mir verweigerte. Nachdem ich eine Zwischenbleibe zum 1.4. mit Internet! gefunden habe, habe ich fristlos gekündigt wg. Nichteinhaltung des Vertrages, da das Internet für mein Studium von
    essentieller Wichtigkeit ist.
    Wohnungsübergabeprotokoll habe ich mit 4 Zeugen angefertigt, und die Schlüssel bei der Wohnungsgesellschaft unter Beisein von Zeugen hinterlegt. (Zum 1.4.).
    Muss ich mir jetzt einen Anwalt suchen und den auch bezahlen, weil der Vermieter meine Kündigung nicht akzeptiert und auch die Kaution (1050 euro) nicht zurückzahlen will?
    Und das obwohl bei meinem Einzug noch nicht einmal ein Antrag auf DSLanschluss gestellt wurde und bis heute keine DSLleitung vorhanden ist? Es ist klar, dass ich das Zimmer gar nicht bezogen hätte, wenn man mir die Wahrheit gesagt hätte.
    Liebe Grüße
    Raphael

    • Mietrecht.org
      12.07.2016 - 17:12 Antworten

      Hallo Raphael,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bea Pichler
        02.06.2022 - 17:32 Antworten

        Hallo,

        ich habe das Mietverhältnis zum 31.5. Gekündigt, bin am 23.5. Ausgezogen. Da mein Vermieter nicht Vorort war, hat er bzw. Seine Frau, welche zu diesem Zeitpunkt auch noch corona hatte und dadurch verhindert war, seinen/ ihren Sohn zur Übergabe geschickt. Die Frau des Vermieters hat ebenfalls das anstandslose übergabeprotokoll unterschrieben. In den Jahren zur Miete hat sich immer eine ordentliche Erstattung aus den Nebenkosten ergeben. Renovieren musste ich meines Erachtens nicht, da unrenoviert angemietet, ich nur 4,5 Jahre dort gewohnt habe und die Wohnung augenscheinlich nicht abgewohnt ist. Der Vermieter hatte gerne eine Mieterhöhung gewünscht, auf Grund der Inflation, bereits im Dezember 21, dem widersprach ich, da kein Index Mietvertrag vorliegt. Den ortsüblichen Preisen entsprach die Miete bereits (Großraum München an der Oberkante der üblichen Mieten).

        Meine Frage, muss ich trotz allem 6 Monate auf die Rückforderung meiner Kaution warten? Er bezieht sich hauptsächlich auf die von mir nicht eingegange Mieterhöhung ohne jegliche rechtliche Grundlage.

        Vielen Dank vorab
        Pia

        • Mietrecht.org
          02.06.2022 - 18:07 Antworten

          Hallo Pia,

          wie Sie haben gelesen haben, geben die Gerichte den Vermietern bis zu 6 Monate Zeit. Das hat erstmal nichts mit den Nebenkosten zu tun. Für eine mögliche Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution auch länger einbehalten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Michael Volk
    18.08.2016 - 19:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank zunächst für Ihr Engagement, den Leuten helfen zu wollen.
    Ich würde mich über Ihren Ratschlag freuen, da ich sehr verunsichert bin:

    Nach ordnungsgemäßer Kündigung und Wohnungsübergabe an den Vermieter habe ich nach 6 Monaten immer noch nicht die Kaution erhalten. Das schlimmste ist jedoch, dass ich seit dem Auszugstag nie wieder in Kontakt mit dem Vermieter treten konnte. Weder Briefe, Emails noch Anrufe werden entgegengenommen.

    Da ich Student bin und es sich bei der Kaution um einen für mich sehr hohen Betrag handelt (1000 Euro) bin ich sehr verunsichert, wie ich weiterverfahren soll. Zudem habe ich von meinen damaligen Mitbewohnern erfahren (wir waren eine WG), dass dessen Kautionen ebenfalls nicht zurückerstattet wurden.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße
    Michael Volk

  • Adrian
    12.01.2017 - 17:43 Antworten

    Guten Tag,

    folgendes Problem.
    Ich hatte im Juni letzten Jahres in meiner Wohnung einen Kanalisationsrückstau, der die Wohnung nahezu vollständig zerstörte. Da die Toilette nicht gegen Rückstau gesichert war, habe ich einen Rechtsanwalt damit beauftragt, Ansprüche gegen meine ehemalige Vermierterin zu prüfen und durchzusetzen.
    Meine ehemalige Vermieterin weigert sich nun beharrlich, meine Kaution in Höhe von 1200 Euro zurück zu zahlen, es sei denn, ich unterschreibe ein Formular, in der ich auf alle Ansprüche gegen sie verzichte.
    Schäden an der Wohnung können mir nicht zur Last gelegt werden, da diese komplett saniert werden muss und dieses auch durch die Versicherung meiner ehemaligen Vermieterin übernommen wurde.
    Desweiteren habe ich auch noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten für die Zeit bis Juni/16 erhalten, was ungewöhnlich ist, da diese sonst immer im Oktober eines Jahres erledigt war.
    Ab wann ist ein Vermieter verpflichtet, diese auszuhändigen und kann ich die Nebenkosten ebenfalls komplett zurückfordern?
    Die installierten Heizungskörper wurden ebenfalls aus der Wohnung entfernt. Es ist also nicht mehr nachzuvollziehen, wieviel ich tatsächlich verbraucht habe. Da ich ein sparsamer Mensch bin und eher einen Pulli trage, anstatt die Heizung aufzudrehen, habe ich ebenfalls bedenken, das ich bei der Nebenkosteabbrechnung drauf zahlen darf, obwohl ich eigentlich Geld erhalten müsste ( war die Wintermonate beruflich mehrere Monate unterwegs und außer Haus).

    Die Gerichtsverhandlung wurde bis dato mehrfach verschoben, die Kaution befindet sich aus Kostengründen jedoch nicht mit in der Klagesumme.
    Was kann ich nun tun, um schnellstmöglich an die Kaution und die Nebenkostenabbrechnung zu kommen? Anwälte kosten viel Geld und wenn man innerhalb von 2 Jahren seine Existenz 2 mal verloren hat (Scheidung + Wasserschaden), dann wird das gerne mal knapp.
    Solangsam beschleicht mich das Gefühl, das meine ehemalige Vermieterin mich ausbluten möchte, da ich mit Gerichtskosten etc. in Vorkasse gehen muss.
    Was kann ich nun konkret tun, um an meine NK und die Kaution zu kommen?

  • Zsolt
    05.02.2017 - 01:49 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir haben in einem Haus zur Miete gewohnt. In dieser Zeit ist uns ein Riss im Granitspülbecken in der Küche entstanden. Wir haben den Vermieter informiert. Dieser machte Bilder zur Dokumentation. Es erfolgte keine Reparatur. Nun berechnet er uns 100,-€ wegen dem Schaden. Ist das rechtens? Immerhin hat er etwa ein Jahr mit dem kaputtem Spülbecken nicht unternommen. Jetzt zum Auszug möchte er Geld. Die Nachmieter berichteten uns, dass das Becken aber nicht repariert wird. Das bleibt so.
    Handelt der Vermieter rechtmäßig?

    Vielen Dank für Ihren Ratschlag.

    • Mietrecht.org
      07.02.2017 - 17:44 Antworten

      Hallo Zsolt,

      ich würde vermuten, dass ein Austausch des Beckens wesentlich teurer wäre. Vielleicht ist diese Lösung also auch in Ihrem Sinne?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Exmieter
    02.03.2017 - 10:57 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter zahlt trotz mehrerer Mahnungen und Anrufe die Kaution nicht zurück. Gründe gibt es keine. Er überweist einfach nicht.Bei Anrufen wird man stets nur vertröstet, er würde umgehend überweisen. Eine Woche später: immer noch nichts. Wenn ich jetzt einen Rechtsanwalt beauftrage, muss ich diesen bezahlen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe? Mein Vermieter ist doch eindeutig schuld… Oder soll ich gleich zur Polizei gehen?

    VG

  • Frauke
    04.04.2017 - 06:53 Antworten

    Hallo!

    Ich hatte meine Wohnung fristgerecht zum 28.2. gekündigt. Ausgezogen bin ich jedoch schon früher – die Schlüsselübergabe/Wohnungsabnahme fand bereits am 14.01. statt. Seither hatte ich also keinen Zugang mehr zu der Wohnung… Lt. Wohnungsabnahmeprotokoll wurde die Wohnung von mir auch korrekt und ohne Mängel übergeben.
    Der Nachmieter ist zum 1.3. in die Wohnung eingezogen.

    Die Nebenkostenabrechnung für das gesamte vergangene Jahr habe ich bereits bekommen und den Nachzahlungbetrag in Höhe von ca. 100 € auch bereits an den ehem. Vermieter überwiesen. Im Rahmen dessen habe ich bei dem Vermieter auch wegen der Rückgabe des Mietkautionssparbuchs (fast 1000€!) nachgefragt und leider keine Antwort erhalten. Sonst hat der Vermieter immer schnell geantwortet, aber wenn ich wg. der Kautionsrückgabe nachgefragt habe kam nie eine Antwort…

    Bis wann hat der Vermieter denn nun Zeit um die Kaution zurückzahlen? Muss ich ihm wirklich noch Monate Zeit lassen oder kann ich sie nun umgehend zurückfordern? Denn lt. Protokoll wurde die Wohnung ja korrekt übergeben und die Nebenkosten bis einschließlich Dezember sind auch bereits abgerechnet worden. Es fehlen bzgl. der Nebenkosten ja “nur” die ersten beiden Monate in diesem Jahr, aber die werden lt. Vermieter erst mit der NK-Abrechnung im nächsten Jahr abgerechnet… So lange muss ich doch nun nicht auf die gesamte Kaution warten, oder?!?

    Viele Grüße

  • Bettina Heilmann
    04.05.2017 - 16:33 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    vor 8 Monaten bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei dem Vermieter ist eine Bankbürgschaftsurkunde hinterlegt, die er mir nicht zurückgeben will. Er behauptet ich hätte Schäden sowie die Wohnung nicht renoviert und da würde die Bürgschaft nicht ausreichen.
    1. Es gibt kein Übergabe-Auszugsprotokoll und die Schlüsselübergabe fand mit der Nachmieterin statt ( er ist auf dem Standpunkt, seine Aussag: so einen Scheiß braucht er nicht. So habe ich die Wohnung in gegenwart von 2 Zeugen übergeben.
    Er rief mich 3 Wochen nach Auszug an, um mir mitzuteilen, dass er eine Rechnung über 500,- für Wohnungsrenovierung bekäme und ausserdem noch edliche Schäden in der Wohnung wären…er hätte sie sich aber noch nicht persönlich angeschaut. Seitdem gehen “nette” Briefe zwischen uns hin-und her.
    2. Habe ihn schon 3. mal angemahnt mit Fristsetzung…das vorletzte Einschreiben/Rückschein hat er die Annahme verweigert und habe daraufhin per Einwurf/Einschreiben noch einmal geschickt, mit dem Resultat, dass er auf nichts reagiert.
    Bis jetzt ist weder eine Auflistung noch sonstiges von ihm gekommen. Bis jetzt haben alle ausgezogenen Mieter in dieser Hinsicht Ärger mit ihm…
    Meine Frage: bevor ich einen Anwalt einschalte, wollte ist es ratsam erst einmal selbst ein Urkundenmahnverfahren einzureichen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Mit besten Grüßen

  • SN
    05.05.2017 - 17:38 Antworten

    Hallo,

    meine Kautionsrückzahlung ist nun über 6 Monate.
    Gezahlt wurde sie an eine Hausverwaltung, diese redet sich seit jeher damit raus, dass es einen Eigentümerwechsel gab und keiner von beiden antwortet/sich zustädnig fühlt etc.

    Gehe ich recht in der Annahme das ich meine schriftliche Forderung nach Kautionsauszahlung gegen die Hausverwaltung richten muss, da ich an diese die Kaution bezahlt habe?

    Danke vorab.

    • Mietrecht.org
      06.05.2017 - 18:48 Antworten

      Hallo SN,

      Ihr Ansprechpartner ist Ihr aktueller Vermieter, ggf. vertreten durch eine Hausverwaltung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mapa
    13.06.2017 - 15:02 Antworten

    Guten Tag zusammen,

    auch ich habe das gleiche Problem.

    Ich habe 4,5 Jahre in einer 1 Zimmerwohnung gelebt, die von Schimmel befallen war. In der Zeit gab es auch einen Vermieterwechsel, da meine alte Vermieterin das Haus nicht mehr halten konnte. Beide wussten darüber Bescheid und mein neuer Vermieter hat mir sogar zugesichert was dagegen zu machen. War aber nie so und das habe ich auch nicht schriftlich.

    Beim Auszug wurde mir unter Zeugen gesagt das ich meine Kaution spätestens Ende Januar 2017 erhalten werde. Sobald die Betriebskostenabrechnung da ist.
    Schriftlich habe ich nur das mir 530€ überwiesen wurden. Ursprünglich waren es 560€ aber er wollte das ich den Schimmel überstreiche, es war sogar ein Gutachter da, der zwar ein Freund der Familie ist und nur zum schlichten da war. Aber auch er bestätigte das der Schimmel nicht meine Schuld war sondern das die Hauswand nicht genug gedämmt wurde.

    So, nun Mitte Juni 2017 habe ich immer noch nichts. Meine alten Nachbarn erzählen mir, das er sich schön Zeit lässt und Ärger macht bei der Hausverwaltung wegen der Betriebskostenabrechnung – also das ganze zögert sich wegen ihm hinaus.

    Im März hab ich ihm ein Brief per Einschreiben geschickt, mit der Aufforderung das er mir meine Kaution innerhalb 2 Wochen überweisen soll. Dann kam über Facebook das er paar Fragen offen habe, nach meiner Antwort das wir alles beim Auszug geklärt haben kam bisher nie wieder was.

    Wie gehe ich nun vor? Wenn ich mir einen Anwalt hole, wer bleibt auf den Kosten sitzen?

    Vielen Dank vorab schonmal für Ihre Mühe!
    Bin Mittlerweile echt am Ende

  • Dominik Winkel
    17.06.2017 - 11:41 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Ich (17 Jahre) habe zur Silvester eine Halle gemietet. Nach Abnahme der Halle und Rückerstattung der Kauiton erhielt ich 3 Monate später per WhatsApp vom Vermieter eine Nachricht das wir einige Schäden in der Halle verursacht hätten.
    Wie soll ich vergehen? Ist der Vermieter noch in der Lage Schadensersatz einzufordern?

    Danke vorab!

  • Anne
    12.07.2017 - 09:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen können Sie helfen, vielleicht auch mir?
    Ich bin ordnungsgemäß und ohne weitere Mängel am 19. März 2016 aus meiner Wohnung ausgezogen, die zum 31.05.2016 gekündigt war und ohne Beanstandung übergeben worden ist.
    Nun ist mir nur ein Teil meiner Kaution zurück gezahlt worden, mit dem Hinweis, dass die Verwaltung 250 € einbehält um auf etwaige Kosten der Betriebskostenabrechnung zu reagieren. Nun ergab die Abrechnung aus 2015 ein Guthaben (dreistellig) für mich und das ist ebenfalls für 2016 zu erwarten. Ich warte nun seit letzten Jahres darauf, meine gesamte Kaution zurück zu bekommen und ggf. das Guthaben aus der BK 2016 ausgezahlt zu bekommen. Ist es zulässig von der Verwaltung so zu handeln? Auf Einschreiben wird nicht reagiert bzw. kommt die Aussage, das man von seinem Recht Gebrauch macht, Betriebskostenabrechnungen bis Ende des darauffolgenden Jahres auszustellen (das wäre bis Dezember 2017!!). Wie kann ich da weiter verfahren?
    Liebe Grüße und vielen Dank vorab!

  • Sabine
    16.08.2017 - 10:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    nach einem Eigentümerwechsel, haben wir unseren Ex-Vermieter nicht aus der gesetzlichen Verpflichtung entlassen, was die Kaution angeht, was sich jetzt aber geändert hat. Nach Gespräch mit neuem Vermieter, haben wir der Kautionsweiterleitung zugestimmt. Da noch Betriebskosten beim alten Vermieter offen sind, denen wir allerdings widersprochen haben, aufgrund das Daten falsch sind und der Verbrauch in keinem Fall stimmen kann, will unser Ex-Vermieter die Forderung von der Kaution abziehen und den Restbetrag an den neuen Vermieter weiterleiten. Damit sind wir natürlich nicht einverstanden. Zumal die Abrechnung noch in Prüfung ist und der Ex-Vermieter seinen nicht nachzuvollziehenden Berechnungsweg noch nicht offen gelegt hat.
    Unsere Frage ist nun, ob unser Ex-Vermieter das einfach so darf?! Schliesslich hat der neue Vermieter ja auch Anrecht auf die volle Kautionshöhe, so weit ich weiss!?

    Danke vorab.

    Viele Grüße
    Sabine

  • Sarah
    24.08.2017 - 09:07 Antworten

    Hallo,

    ich habe in einer Wohnung gewohnt die durch eine Hausverwaltung verwaltet wurde. Nun bin ich vor über 2 Jahre ausgezogen und die Kaution habe ich bisher nicht zurück. Lt. Hausverwaltung bestand noch eine Forderung von gut 2/3 des Betrages aus den Betriebs-/und Nebenkostenabrechnung, allerdings hat mich dies Abrechnung nie schriftlich auf dem Postweg erreicht, lediglich per Email auf Anfrage. Ich hatte dann um eine Einzelaufstellung und um eine Kopie der Heizkostenabrechnung gebeten, da mir diese viel zu hoch vorkam (für meinen eigenen Anteil). Das war dann der letzte Schriftverkehr. Auf Anrufe und Emails wird nicht mehr geantwortet.

    Kann ich in diesem Fall den Gesamtbetrag zurück fordern? Und wie viel Zinsen wären angemessen?

    Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

    • Mietrecht.org
      28.08.2017 - 14:25 Antworten

      Hallo Sarah,

      der Vermieter kann eine Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung nur verrechnen, wenn die Nebenkostenabrechnung Ihnen auch rechtzeitig zugegangen ist. Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffen Sölter
    15.11.2017 - 15:50 Antworten

    Hallo Liebe Mietrecht.org Gemeinde!

    Wir haben folgendes Problem!

    Wir sind genau vor einem Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Nach der Abnahme der Wohnung, durch den Vermieter sind keine Mängel vorhanden gewesen (Das haben wir schriftlich) und eine Nebenkostenabrechnung war kurz vor Auszug gemacht.

    Nun zum Problem.

    Seitdem wir ausgezogen sind kann man den Vermieter weder schriftlich, noch telefonisch erreichen. Auch nicht via Einschreiben, meine Frau sagt, dass die 900€ Mietkaution futsch sind und ein Anwalt mehr koste als die Steitsumme. Was können wir hier machen?

    Vorallem sind 4 Wochen nach unserem Auszug neue Mieter schon eingezogen.

    Gruß Steffen S.

    • Mietrecht.org
      15.11.2017 - 17:44 Antworten

      Hallo Steffen,

      kommen Ihre Briefe / Einschreiben zurück?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karin Garreis
    16.01.2018 - 21:01 Antworten

    Guten Abend,

    vor gut 2 Monaten bin aus meinem vorherigen Wohnhaus ausgezogen. Der Wohnblock wurde in der Zeit wo ich dort wohnte mehrfach verkauft.
    Im Juli letzten Jahres hatte ich aufgrund von Sanierungs- und Umbauarbeiten einen Wasserschaden und musste innerhalb des Hauses eine andere Wohnung beziehen. Kurz vor dem Wasserschaden wurde meine Wohnung an eine Privatperson verkauft. Deswegen sollte ich bei der Bank mein Kautionskonto neu verpfänden. Das Konto wurde neu erstellt allerdings nicht vom neuen Eigentümer der Wohnung gegengezeichnet.
    Anfang August bin ich aus dieser Wohnung ausgezogen (eine Neuverpfändung des Kontos hat nie stattgefunden).
    Zum 01.12. bin ich dann komplett aus dem Haus ausgezogen. Und meine alte Wohnung wurde bereits im September neu vermietet und ich habe keine Beanstandungen seither gehört.
    So nun das generelle Problem: Die Hausverwaltung fühlt sich nicht mehr zuständig, der Eigentümer der Wohnung sieht sich nicht in der Lage sich mit der Bank in Verbindung zu setzen und die Bank besteht, obwohl keine neue Verpfändung auf dem Konto vorliegt auf die Freigabe des Vermieters.

    Welche Möglichkeiten habe ich um nun zeitnah an meine Kaution zu kommen? Ich bin für jeden Tip dankbar

  • Samantha Becker
    21.02.2018 - 17:56 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe 3 Monate zur Untermiete in einem Zimmer in einem Haus gewohnt. Küche, Bad, Toilette und Flur wurden gemeinsam mit dem Vermieter, der dort auch wohnte genutzt. Ich habe 300€ warm gezahlt, Kaution waren 2 Monatskaltmieten (Kaltmiete war 250€).
    Am 15.02.2018 war das Mietverhältnis beendet, es wurde eine Schlüssel-& Zimmerübergabe gemacht (schriftlich festgehalten und mit einem Zeugen). Es wurde seitens des Vermieters nichts beanstandet.
    Er hatte mich nur gefragt, ob er die Kaution in Raten zurückzahlen kann (also dann 2×250€). Ich war damit nicht einverstanden, da ich schon eine neue Wohnung hatte und dort ebenfalls eine Kaution gezahlt habe. Ich bin Studentin, ich habe diesen riesigen Geldpuffer nicht.
    Er sagte mir dann, dass eine andere Mieterin ihm 10.000€ schuldet und eine weitere Person auch mit den Nebenkosten im Verzug ist usw. So wollte er versuchen mich “weich” zu kriegen, damit er mir die 500€ in Raten zahlen kann.

    Jetzt ist meine eigentliche Frage:
    Darf er die Kaution 3-6 Monate einbehalten?
    Oder kann ich auf mein Geld bestehen?

    Ich denke, dass ihm diese 500€ nicht so sehr weh tun, wenn er eigentlich schon 10.000€ vermisst und diesem Fall nicht nachgeht!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Sara
    19.07.2018 - 19:40 Antworten

    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Ich habe meine alte Wohnung gekündigt und an einen Freund übergeben der sie als Nachmieter gleich übernommen hat in Absprache mit dem ehemaligen Vermieter (Immobiliengesellschaft) Soweit war alles abgeklärt wir gaben nur bekannt dass das Kochfeld in der Küche ausgetauscht werden muss da es einen Riss hat. Das war aber schon vor 2 Monaten und der Vermieter behält sich seitdem die Kaution ein und hat aber sonst auch noch nichts unternommen um die Reperatur durchzuführen. Nach mehrmaligen Nachfragen meinerseits und des neuen Mieters kam nie eine Antwort bzw. wird immer nur gesagt es wird bald bearbeitet blah blah
    Langsam geht mir aber die Geduld aus. Was kann ich tun um die Sache zu beschleunigen?

    • Mietrecht.org
      19.07.2018 - 20:06 Antworten

      Hallo Sara,

      Sie haben das Mietverhältnis sicher nicht (optimal) beendet. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Grundsätzlich hat der Vermieter sechs Monate Zeit über die Kaution abzurechnen, in Teilen sogar noch länger.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralf Hensel
    09.10.2018 - 15:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Sie sollten Ihren Artikel ein wenig ändern. Einschreiben mit Rückschein ist veraltet bzw. eine schlechte Variante.

    Zu empfehlen ist das Einwurfeinschreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ralf Hensel

  • Becca
    09.01.2020 - 11:16 Antworten

    Kann mir jemand helfen?
    Meine Vermietrein ist verstorben und eine Hausverwaltung hat das Mietobjekt übernommen.
    Ich habe bei Einzug die Kaution in bar an meine Vormieterin gezahlt, da die Vermietrein das so wollte. Die Hausverwaltung sagt nun dass es keinen Zahlungsnachweis gebe und sie mir dadurch kein Geld zahlen können. Meine Vormieterin hat jedoch schriftlich bestätigt, dass sie die Kaution damals von mir erhalten hat. Owohl die Hausverwaltung erst meinte, dass dies ausreiche, stellt sie sich nun quer und antwortet nicht mal mehr auf Emails o. Briefe.
    Es ist nun fast ein Jahr seit meinem Auszug vergangen.
    Habe ich eine andere Möglichkeit als mir einen Anwalt zu besorgen?

    • Mietrecht.org
      09.01.2020 - 19:55 Antworten

      Hallo Becca,

      Sie sollten die Zahlungsfluss von Ihnen, zur Vermieterin, bis zur Vermieterin belegen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marén
    25.01.2020 - 20:45 Antworten

    Ich bin im Februar 2019 ausgezogen und die Wohnung wurde ohne Mängel, gestrichen wieder übergeben. Mein Vermieter allerdings reagiert nicht auf meine Aufforderung der Rückzahlung der mietkaution. Ich habe nun ein Mahnverfahren in die Wege geleitet und er hat Widerspruch eingelegt. Jetzt muss ich die Gerichtskosten vorstrecken und mir einen Anwalt nehmen, was mir, als wenig Verdiener etwas Sorge bereitet. Verstehen tue ich das ganze noch weniger.
    Was kann ich noch tun?
    LG M.

  • John
    24.03.2020 - 17:35 Antworten

    Vor-Vorverwaltung verschlampt Kaution eines Mieters:
    Guten Tag, ich hätte folgende Frage: Es gibt drei Hausverwaltungen A, B und C. Hausverwaltung C hat gerade die Verwaltung von B übernommen und heraus gefunden, dass die Kaution eines Mieters nicht mehr auf zu finden ist (nicht auf dem von B and C ausgekehrten Kautionskonto). Der Mieter ist kurz vor der Übergabe von B an C ausgezogen, dessen Kaution wurde natürlich nicht ausgezahlt. Auf Nachfrage hin meint B, dass auch diese die genannte Kaution von A nicht bekommen hätte, B hat jedoch Belege, dass die Kaution damals an A gezahlt wurde. Mir als Eigentümer ist bewusst, dass ich die Kaution an den Mieter aus zu bezahlen habe. Meine Frage lautet, kann ich mich an B schadlos halten, da diese eigentlich für die Kautionen zuständig war?
    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      25.03.2020 - 20:43 Antworten

      Hallo John,

      Sie als Vermieter schulden die Kaution. Wenden Sie sich an die Hausverwaltung, die die Kaution nicht weitergegeben hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ari
    28.10.2020 - 10:27 Antworten

    Guten Morgen,

    unser früherer Vermieter weigert sich seit inzwischen 7 Monaten uns die Kaution zurückzubezahlen, bzw. möchte uns nur einen Bruchteil der Kaution bezahlen weil er sagt es stehen noch Elektrogeräte (Wasch- und Spülmaschine) in der Wohnung die damit verrechnet werden sollen. Allerdings wollte er anfangs einen viel zu hohen Preis dafür, inzwischen wollen wir sie gar nicht mehr übernehmen. Darüber steht auch nichts im Mietvertrag. Leider wissen wir auch die neue Adresse des Vermieters nicht, somit können wir ihm keine Aufforderung per Post schicken (per Einschreiben/ Rückschein).
    Dazu sei noch gesagt dass er nur der Untervermieter war. Er hatte die Wohnung ohne wissen des Besitzers der Wohnung an uns vermietet, inzwischen haben wir einen Mietvertrag mit dem Besitzer der Wohnung.
    Danke im vorraus,
    Grüsse Ari

  • Johanna Greif
    26.01.2021 - 09:18 Antworten

    Hallo,

    unser Problem ist komplizierter und Geld für Rechtsberatung leider auch nicht da. Der Vermieter ist Untergetaucht und wir haben weder die Abschluß NK-Abrechnung (2018) noch die restliche Kaution zurück erhalten. Angeblich lebt der Vermieter in Trennung und jegliche zustellversuche des Anschreibens sind gescheitert. Seine noch Ehefrau will damit nichts zu tun haben und wir wissen einfach nicht weiter. Wir haben auch schon beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragt, leider kann dieser nicht zugestellt werden und die noch Ehefrau behauptet, Sie wüsste nicht wo ihr noch Ehemann wohnt… Was können wir noch machen?

  • Pia
    12.02.2021 - 03:13 Antworten

    Hallo,
    ich habe das Probleme das ich ausziehen will und mein neuer Vermieter mir meine Kaution nicht zurückzahlen will. Da der Alte Vermieter Insolvenz ist und dieser noch die Kaution haben soll.
    Wie kann ich mir jetzt meine Kaution zurück holen?

  • Michael Oldemölle
    22.02.2021 - 12:14 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe das Problem, dass mein ehem. Vermieter mir die Kautionsurkunde nicht zurücksendet.
    Die Versicherung erlischt erst nach der Zurücksendung und somit entstehen mir immer weiter Kosten.
    Der Auszug ist nun fast 6 Monate her.
    Eine schriftliche Fristsetzung (Rat der Kautionsfirma) hat der Vermieter verstreichen lassen.
    Was wäre hier der nächste Schritt den ich unternehmen kann?

    Viele Grüße
    M. Oldemölle

    • Mietrecht.org
      23.02.2021 - 07:49 Antworten

      Hallo Michael,

      für eine mögliche Nachzahlung aus den Nebenkosten kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution auch länger als sechs Monate einbehalten. Sechs Monate Zeit, gibt die Rechtsprechung dem Vermieter ohnehin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Michael Oldemölle
        12.03.2021 - 10:12 Antworten

        Hallo Dennis,

        naja angemessen ist es nicht wirklich, da es sich lediglich um eine Endabrechnung für den Flurstrum handelt. Ich gehe mal von maximal 10,- € aus. Von einer Verhältnismäßigkeit kann hier in keinem Fall die Rede sein. Ich habe den Vermieter jetzt eine letzte Frist gegeben und werde nach dem Verstreichen das an ein Anwalt geben.
        Besten Dank und viele Grüße
        Michael

        • Mietrecht.org
          12.03.2021 - 12:58 Antworten

          Hallo Michael,

          danke für Ihr Feedback. Viel Erfolg.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Khalil
    19.05.2021 - 22:52 Antworten

    Hallo. Ich bin im Oktober 2020 aus dem Studentenwohnheim ausgezogen. Ich habe bis heute Ende Mai 2021 meine Kaution nicht zurückerhalten. Auch auf zwei Emails von mir wurde nicht reagiert. Wie kann ich am besten dagegen vorgehen. Am liebsten möchte ich auf rechtliche Schritte verzichten. Können Sie mir da weiterhelfen? Mfg Khalil

    • Mietrecht.org
      20.05.2021 - 21:16 Antworten

      Hallo Khalil,

      das Vorgehen ist oben beschrieben. Suchen Sie den persönlichen Kontakt und fassen Sie nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Piotr Nowara
        25.06.2021 - 12:18 Antworten

        Hallo,

        Ich habe eine Frage.
        Meine Freundin und ich sind Mitte Februar ausgezogen und in einen Eigenheim umgezogen. Das Mietverhältnis ist am 28.02.21 beendet worden.
        Laut Vertrag sollte die Vermieterin die Kaution innerhalb 3 Monaten überweisen, und darf aber ein teil für die kommende Nebenkostenabrechnung behalten. Die Kaution sollte also bis Ende Mai zurückgezahlt werden, und bis jetzt ist leider noch nicht angekommen, auch nach dem ich eine Email an die Vermieterin Geschrieben habe und Sie aufgefordert habe die Kaution bis ende der Woche(27.05.21) zu überweisen.
        Was sollen wir jetzt machen? Darf die Vermieterin das überhaupt?? Können Sie uns helfen oder einen Rat geben?

          • Julia Husser
            30.06.2021 - 12:14

            Sehr geehrter Herr Hundt,

            wir sind im Mai 2020 aus der alten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat einen Teil der Kaution behalten. Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt.
            Jetzt warten wir schon seit über einen Jahr auf die Rückzahlung des fehlenden Betrags der Kaution. Jedes Mal wenn wir deshalb den alten Vermieter angerufen haben, kam er immer wieder mit anderen Ausreden, weshalb er uns den Betrag noch nicht auszahlen kann (zuerst wartete er noch auf die Müllabrechnung, dann war wohl der Backofen kaputt, wofür er uns die Schuld gab, obwohl schon neue Mieter in der Wohnung wohnten. Die letzte Aussage war, dass er noch die Nebenkosten- und/oder Betriebskostenabrechnung für 2020 machen muss und sich dann bei uns meldet, bzw. uns das Geld dann zurück überweist). Bisher ist allerdings nichts passiert und vom Vermieter haben wir bestimmt schon 4 Monate lang nichts mehr gehört. Wie können wir hier nun vorgehen, dass wir die Kaution endlich vollends zurück bekommen und damit endlich abschließen können? Oder ist der Vermieter immer noch im Recht, die Kaution einzubehalten nach so langer Zeit? Sollen wir einen Brief schreiben und ihm eine Frist setzten? Und wie lange sollte die Frist sein?
            Können Sie uns hier einen Rat geben?

            Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

            Julia Husser

          • Mietrecht.org
            09.07.2021 - 18:48

            Hallo Julia,

            einen angemessen Teil kann der Vermieter für eine mögliche Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung 2020 einbehalten. Angemessen -> das ist wichtig. Ansonsten hier eine Hilfe: Kaution wird nicht zurückgezahlt: Mietkaution zurückfordern

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Mustafa Eren ER
    13.07.2021 - 15:17 Antworten

    Hallo,

    ich habe ein Problem wie folgendes.
    Ich bin im Oktober 2020 aus der Wohnung ausgezogen und problemlos alles abgegeben mit einem Protokoll haben wir es auch protokoliert. Normallerweise mir wurde mitgeteilt the Kauition wird zeitlich zurückbezahlt aber bisher ist es nicht stattgefunden obwohl ich in der Zeit 2 mal per Email geschrieben habe und schon mehr als 5 mal angerufen habe und obwohl es mir beim Telefonat mitgeteilt dass die Arbeit für meine Kaution schnell erledigt wird. Wir haben schonmal Nebenkostenabrechnung für 2020 und ein teil von Kaution wird dafür beibehaltet aber große Teil sollte schon überwiesen werden. Weil ich nachdem Auszug ins Ausland umgezogen bin, würde ich fragen was wäre für mein Problem mögliche Weg zu folgen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Eren

  • Tatjana
    19.07.2021 - 11:43 Antworten

    Hallo,

    Wir haben ein „kleines“ Problem – unser Vorvermieter weigert sich, die Kaution zurückzubezahlen. Zuerst war es, als ob wir die Kaution vom „Sparbuch bei Sparkasse“ bezahlt hätten, dabei waren wir nie Kunden von der Sparkasse und besitzen dort auch kein Sparbuch. Die Kaution war von uns ganz normal von einem Giro Konto überwiesen. Jetzt fordert der Vorvermieter den Nachweis über die bezahlte Kaution, sprich die Bankkontoauszüge, an. Die Zahlung erfolgte in Jahren 2006-2007, die BKAs wurden von uns bereits entsorgt, und die Bank speichert Daten nur für die letzten 10 Jahren. Jetzt können wir nicht mal nachweisen, dass die Kaution tatsächlich gezahlt war. Einen RA können wir uns nicht leisten. Der gezahlte Betrag war ziemlich hoch, um das Ganze einfach so zu lassen.

    Wie wären unsere weiteren Schritte ? Was ist überhaupt machbar? Oder sieht schlecht für uns aus?

    Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
    Tatjana

  • Franziska
    04.08.2021 - 22:05 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wende mich nun auch an Sie in der Hoffnung einen Tipp zum weiteren Vorgehen zu bekommen.
    Ende April 2021 bin ich aus meiner damaligen 1-Zi. Wohnung ausgezogen. Bei Wohnungsübergabe wurde ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, allerdings mit Bleistift und es wurden lediglich Kreuze ohne jegliche Beschreibungen hinter den jeweiligen Punkten, wie zum Beispiel Backofen gemacht. Auf Nachfrage, was die Kreuze denn bedeuten, wurde beispielsweise genannt, dass der Backofen „kleben“ würde, was meiner Meinung nicht der Fall ist da ich alles gründlich und ordnungsgemäß geputzt habe. Weiterhin Antworten wie der Lüfter im Bad würde nicht richtig funktionieren würde, was ebenfalls nicht der Fall ist, er ist nur sehr laut. Allerdings wurde dies nicht dazu geschrieben sondern wie gesagt nur mit einem X mit Bleistift vermerkt. Ich habe auch gesagt dass ich so nicht unterschreiben würde, wurde daraufhin aber unter Druck gesetzt und bin letztendlich eingeknickt und habe doch unterschrieben. Hat das Protokoll denn so überhaupt eine rechtliche Relevanz?

    Weiterhin habe ich seit 3 Monaten immer noch nicht die Mietkaution sowie die vorab bezahlten Heizölkosten, welche ich nicht komplett genutzt habe, zurückgezahlt bekommen.
    Vor knapp 2 Wochen habe ich dem Vermieter einen freundlichen Brief zukommen lassen mit der Bitte um eine Info, wann ich mit den restlichen Zahlungen rechnen kann. Bis dato habe ich keinerlei Reaktion bekommen.
    Mir wurde bei Auszug gesagt, dass es etwas dauern kann bis ich die Zahlungen erhalte.
    Wie lange sollte ich Ihrer Meinung noch abwarten, bis ich wieder Kontakt aufnehme, da wie gesagt bisher keinerlei Reaktion auf meine Nachfrage kam.
    Ich bin Studentin und kann mir auch keinen Anwalt im Moment leisten.

    Über einen Ratschlag würde ich mich sehr freuen, da ich das Geld benötige.

    Freundliche Grüße
    Franziska

    • Mietrecht.org
      06.08.2021 - 12:03 Antworten

      Hallo Franziska,

      m.E. ist das Protokoll wirksam (warum auch nicht?). Ein Kreuz bei “Mangelhaft / nicht in Ordnung / defekt o.Ä.” ist natürlich sehr allgemein, aber im Zweifel eher nachteilig für Sie, weil nicht zwischen großen und kleinen Mangel unterschieden wird.

      Für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter i.d.R. sechs Monate Zeit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vincent Marcinkowski
    23.08.2021 - 20:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    am 31.07.2020 habe ich das Mietverhältnis beendet. Ein Teil ( 800€) der von mit gezahlten Kaution von 1215 € habe ich erst nach schriftlicher Aufforderung per Einschreiben mit Fristvorgabe am 04.07.2021 erhalten. Die Betriebskostenabrechnung die ich ebenfalls mit einer Frist gefordert habe, habe ich bis heute nicht erhalten. 200 € von der Kaution kann der Vermieter laut Vertag einbehalten, da ich das Mietverhältnis vor einer vorgegeben Frist beendet habe.
    Jedoch fehlen mir immer noch 215 € und die Betriebskostenabrechnung.
    Auf mein Schreiben hat er nicht geantwortet.
    Was kann ich noch tun, ohne einen Anwalt einzuschalten.

    • Mietrecht.org
      23.08.2021 - 20:37 Antworten

      Hallo Vincent,

      für die Nebenkostenabrechnung 2020 hat der Vermieter bis Ende 2021 Zeit. Sie brauchen also noch ein bisschen Geduld.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine Grabowski
    03.09.2021 - 15:52 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    am Montag d. 30.08.2021 hatte ich meine Wohnungsübergabe an die neue Mieterin mit den Vermietern.
    Die Wohnung habe ich statt mit einer Frist von 3 Monaten, mit einer Frist von 4 Wochen kündigen können, unter der Bedingung, dass ich mich um eine neue Mieterin kümmere.
    Der Bewerbungsprozess und die Mietersuche lief bis dahin auch völlig reibungslos und die Vermieter und ich haben uns schnell auf eine neue Mieterin geeinigt.

    Vereinbart war, über das Telefon, dass ich die Wohnung weiß streiche. Im Mietvertrag ist selbiges vermerkt.
    Übernommen habe ich die Wohnung gestrichen in türkis und gelb. Dies ist im Wohnungsübernahmeprotokoll anders vermerkt.
    Dass ich die Wohnung übernehmen konnte, musste ich unterschreiben, dass diese frisch renoviert ist, obwohl das nicht der Fall war.

    Die Wohnung habe ich, 10 Stunden lang am Sonntag d. 29.08.2021, so gut ich kann weiß gestrichen.
    Am Montag d. 30.08.2021 kam die neue Mieterin in die Wohnung und sagte zu mir, sie sei begeistert von den gestrichenen Wänden und ihr gefalle die Wohnung so gut.

    Als dann die Vermieter kamen und die gestrichenen Wände kritisierten, diese seien nicht perfekt und ich wäre in der Pflicht gewesen einen Maler anzustellen, sagte die neue Mieterin plötzlich ihr gefalle die Wohnung doch nicht so wie sie ist und ich solle Ihr als Entschädigung 100 € zahlen, sonst unterschreibe sie den Mietvertrag nicht und ich müsste dann länger Miete zahlen.
    Ich geriet daraufhin in Panik, weil die Vermieter und die neue Mieterin beide auf mich einredeten und sagte dies zu.

    Das Wohnungsübernahmeprotokoll ist unterschrieben und die neue Mieterin zieht heute d. 03.09.2021 ein und hat auch den Mietvertrag unterschrieben.
    Schriftlich ist von den 100 € nichts vermerkt.

    Ich fühle mich sehr unter Druck gesetzt, weil die neue Mieterin und die Vermieter mich dazu gedrängt haben, obwohl im Vorfeld alles in Ordnung war.
    Ich habe die Wohnung komplett weiß gestrichen und meiner Meinung nach, sieht diese auch zufriedenstellend aus.

    Natürlich sieht es nicht aus wie vom Maler, aber ich habe weder Fähigkeiten noch Mittel um so ein Ergebnis zu erreichen.
    Die neue Mieterin meldet sich alle paar Tage und verlangt vehement das Geld.
    Zudem meldet sich die Vermieterin nicht zurück auf die Frage ob und wann ich meine Kaution erhalte.

    Nun ist meine Frage, muss ich die 100 € zahlen? Bzw. hat die neue Mieterin Rechtsanspruch auf dieses Geld?
    Und kann mir die Vermieterin etwas von der Kaution abziehen, nur weil sie der Meinung ist, ich hätte einen Maler anstellen müssen?
    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

    Vielen Dank im Voraus
    mit freundlichen Grüßen
    Nadine Grabowski

  • Lisa Stadler
    22.09.2021 - 23:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei meinem Wohnungsauszug im September 2020 wurde ein Mängel (größerer Kratzer) an einem Schrank festgestellt. Dieser sollte über meine Kaution behoben werden. Meine ehemalige Vermieterin hat mir im Dezember 2020 mitgeteilt, dass sie einen Kostenvoranschlag zur Reparatur über 500€ vorliegen hat. Diesen fand sie allerdings selbst zu hoch und machte sich weiter auf die Suche. Bis zu unserem letzten Austausch im August 2021 hat sie keine weiteren Angebote mehr eingeholt.
    Meine Frage nun: Wie lange kann meine ehemalige Vermieterin damit weitermachen? Gibt es hier eine Frist, bis wann der Vermieter die Mängel beseitigt haben muss? Oder bin ich nach einem Jahr berechtigt die Mietkaution zurückzuverlangen?
    (Sie argumentiert mittlerweile, dass die Arbeitszeit, die sie in die Suche nach einem neuen Angebot gesteckt hat, bereits meine Mietkaution von 1500€ überschreitet…)

    Viele Grüße
    Lisa

    • Mietrecht.org
      23.09.2021 - 08:03 Antworten

      Hallo Lisa,

      einigen Sie sich auf einem Kompromiss, im Zweifel bitten Sie um Auszahlung der Restkaution, abzgl. der 500 Euro. Am besten geht es einvernehmlich.

      Bei den Fristen muss die Vermieterin immer angemessen handeln.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marti K.
    27.09.2021 - 14:44 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe die folgende Frage:
    Mein alter Mietvertrag wurde zum 31.07.21 fristgemäß gekündigt, ich bin ab dem 01.08.21 ausgezogen, habe die Schlüssel zurückgeben und die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Die Wohnung wurde von Vermieter besucht und kontrolliert. Ende September habe ich die letzte Nebenkostenabrechnung bekommen zusammen mit einem Schreiben vom Vermieter wo er bestätigte, dass ich die komplette Kaution und einen Guthaben ausgezahlt bekomme und dass ich die Wohnung ordentlich zurück gegeben habe (er hat keine Forderungen mehr). Jedoch zahlt er meine Kaution noch nicht zurück und das ohne Grund. Darf er meine Kaution weiter behalten? Ist das rechtens? Falls nicht, was kann ich tun um mein Geld zurück zu bekommen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Mietrecht.org
      27.09.2021 - 16:02 Antworten

      Hallo Marti,

      der Vermieter hat der Rechtsprechung nach bis zu 6 Monate Zeit, über die Kaution abzurechnen. Wenn Ihr Situation einfach gelagert ist, bitte Sie den Vermieter um Zeitnahe Auszahlung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena
    07.10.2021 - 13:20 Antworten

    Guten Tag,
    Also, ich bin seit eines Monats von meiner vorherigen Wohnung ausgezogen und hat nach 4 Tag ein E-Mail an meinem Vermieter geschickt, mit meiner Anmeldung bei der Bürgeramt. Sie haben überhaupt nicht geantwortet und wenn ich frage, wann ich es bekommen kann, wurde mir gesagt, dass sie sehr beschäftigt sind und so weiter. Was muss ich jetzt tun?
    VG

    • Mietrecht.org
      07.10.2021 - 22:30 Antworten

      Hallo Lena,

      Vermieter haben in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, über die Kaution abzurechnen. Druck machen bringt (noch) nichts.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zafiro Ulcik
    19.10.2021 - 10:02 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben die Wohnung meiner Mama kündigen müssen, weil sie im Februar 2021 verstorben ist. Der Vermieter hat uns das Angebot gemacht, dass wir die Kündigungsfrist abkürzen, da er sofort jemanden als Nachfolger für die Wohnung hatte. Also haben wir die Wohnung meiner Mama im März noch ausgeräumt.
    Ende März 2021 war die Übergabe der Wohnung mit Protokoll. Anwesend waren wir die Kinder, der Vermieter und einer aus der Hausverwaltung.
    Bis jetzt ist die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden. Ich habe dem Vermieter am 5.10. per e-mail geschrieben aber keine Antwort erhalten. Daher habe ich gestern eine Erinnerungsmail hinterher geschickt!
    Wie lange kann sich der Vermieter Zeit lassen? Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Z. Ulcik

    • Mietrecht.org
      19.10.2021 - 13:00 Antworten

      Hallo Zafiro,

      die Rechtsprechung geht von 6 Monaten aus. Ein kleiner Teil der Kaution könnte für die Nebenkostenabrechnung 2021 auch noch länger einbehalten werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • I. Grueva
    22.10.2021 - 07:24 Antworten

    Ich bin in März umgezogen und habe mein Kaution immer noch nicht bekommen . Mein Vermieter antwortet mir nicht mehr. Es war alles in Ordnung mit der Wohnung.

    • Mietrecht.org
      22.10.2021 - 09:20 Antworten

      Hallo I. Grueva,

      jetzt, nach sechs Monaten, ist es an der Zeit die Kaution zurückzuzahlen. Ein kleiner Teil der Kaution kann sich länger für eine mögliche Nebenkostennachzahlung einbehalten werden. Gehen Sie wie oben im Artikel beschrieben vor.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • W.B.
    24.10.2021 - 13:54 Antworten

    Sehr geehrter Hr. Hundt

    ich bin zum 03.09.2021 aus der Wohnung ausgezogen. Drei Wochen vor der Schlüsselübergabe war ich noch einmal persönlich beim Vermieter und habe ihn explizit zu der Abnahme befragt. Daraufhin bekam ich die Antwort, wenn ich mit der Wohnung fertig sei, soll ich einfach zu ihm kommen und ihm den Schlüssel abgeben. Dies tat ich dann auch am Tag der Übergabe, dem 30.09.2021. Er sagte dann, er würde sich die Wohnung in ein paar Tagen anschauen (was ich bereits seltsam fand, weil ich ihm eine gemeinsame Abnahme zuvor angeboten hatte) und wenn “das Waschbecken nicht von der Wand hängen würde, zahlt er mir die Kaution zurück”. Der Vermieter macht keine Nebenkostenabrechnung, die Miete war pauschal. Zwei Wochen später fragte ich ihn deshalb, wann er denn vor hat mir die Kaution zurückzuzahlen. Er schrieb: “sorry vergessen mach ich heute noch LG”. Einige Stunden später sagte er plötzlich, dass er jetzt (!) die Wohnung angeschaut hätte und die wäre in einem schlechten Zustand: die Wände bunt, der Teppich defekt und das Warmwasser würde nicht gehen.
    Im Mietvertrag steht soweit nichts drin was Schönheitsreparaturen betrifft, nur, dass der Teppich gereinigt sein soll. Ich hatte keine persönliche Wohnungsübergabe mit dem Vermieter, sowohl nicht bei dem Einzug als auch beim Auszug. Weiterhin wurde kein Übergabeprotokoll angefertigt. So berief ich mich darauf, eine unrenovierte Wohnung erhalten zu haben und diese ihm auch genauso wiederzugeben, da ich keine rechtlichen Verpflichtungen (nicht im Mietvertrag, nicht im nicht vorhandenen Protokoll) sehe. Seitdem antwortet er mir nicht mehr.
    Was soll ich tun?

    Ich danke Ihnen herzlich für die Antwort!

  • J.Fu
    02.11.2021 - 21:17 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wollte mal generell fragen ob ich in diesem Falle die Mietkaution wieder zurück bekommen könnte.

    Ich bin zum Ende Februar 2021 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, in der ich nur 6 Monate lang gewohnt hatte. Das Problem war, im Mietvertrag steht eine Kündigungsverzicht von 2 Jahren. Um aus dem Mietverhältnis auszutreten habe ich mit dem Vermieter abgesprochen, dass ich einen Nachmieter für die Wohnung finden musste. Und den habe ich erfolgreich gefunden und er ist auch nach meinem Auszug in die Wohnung eingezogen.

    Jetzt wollte ich meine Kaution zurück haben, da es schon mehr als ein halbes Jahr vorbei ist nach dem Auszug und alle Kosten bzgl. Strom, Wasser usw. schon abgerechnet werden. Aber der Vermieter meinte, dass ich Schaden in der Wohnung verursacht hatte und er zum Schluss mehr für die Reparatur bezahlen musste als die Kaution selbst. Das Ding ist, die Wohnung wurde damals nicht renoviert an mich übergeben und die Schaden waren schon da gewesen als ich eingezogen bin. Die Übergabe und Abnahme wurden vom Hausmeister durchgeführt, der aber jetzt schon nicht mehr da arbeitet. Der Vermieter war beide Male nicht da und es gab kein Übergabeprotokoll. Momentan antwortet der Vermieter einfach nicht mehr auf meine Nachricht und ich gehe davon aus, dass er die Kaution nicht zurück zahlen möchte. Was soll ich in dem Fall tun, bzw. habe ich trotz der Kündigungsverzicht noch das Recht, die Rückzahlung meiner Kaution auffordern zu können?

    Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    J.Fu

  • A. Wächtler
    06.12.2021 - 16:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich warte bereits seit über eineinhalb Jahren auf die Rückzahlung meiner Kaution, was der Zeit meines Auszugs entspricht.

    Der Vermieter und Eigentümer weigert sich die Kaution bis zum Auszug des letzten Mieters aus der WG zurückzuzahlen. Ich und eine andere Person warten somit auf die Rückerstattung der Kaution, da immernoch ein ehemaliger Mitbewohner in besagtem Haus wohnt.
    Meines wissens müsste der verbliebene Mieter die Kaution entrichten, die stattdessen vom Vermiter von mir (+1) einbehalten wird.

    Die Sache ist etwas unklar. Ich selbst hatte einen Untermietvertrag, die Kaution aber direkt an den Hauseigentümer gezahlt und dies auch schriftlich vom Vermieter mit Unterschrift bestätigt bekommen. Nun stellt sich mir die Frage ob es Rechtswirksam ist gegen den Vermieter vorzugehen, oder ob ich auf rechtlichem Wege die Kaution vom Mieter der mir den Untermietvertrag ausgestellt hat verlangen müsste. Beide Fälle wären durch die direktzahlung an den Eigentümer denkbar.

    Vielleicht können Sie weiterhelfen.

    Vielen Dank & eine schöne Adventszeit,
    A. Wächtler

    • Mietrecht.org
      06.12.2021 - 18:49 Antworten

      Hallo A. Wächtler,

      wenn ein Hauptmieter eine Wohnung verlässt, dann wird in der Regel in der Entlassungsvereinbarung festgelegt, dass die Kaution auf den verbleibenden Mieter übergeht, und dieser im Innenverhältnis die Kaution den ausziehenden Mietern auszahlt. Ihre Situation mit einem Untermietverhältnis und der Direktzahlung der Kaution an den Vermieter kann ich leider nicht ein ordnen. Lassen Sie sich im Zweifel bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pozhegu
    07.12.2021 - 14:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    nachdem ich die Kündigung dem Vermieter vor 3 Monaten geschickt hatte, wie es mit dem Vertrag war, dann rief er mich an und sagte mir dass er hat Makler eine Zahlung geleistet, als ich diese Wohnung betreten habe, aber er sagt mir jetzt, dass ich diesen Betrag zahlen muss und er dieses Geld auf Kaution bekommen kann.

    Ich werde noch 2 Monate in dieser Wohnung bleiben und habe die Chance, die Miete für diese 2 Monate nicht zu zahlen und im 2. Monat nur die Differenz zu zahlen.

    Was schlagen Sie vor? Regelmäßig die Miete zu zahlen und dann einen Anwalt zu beauftragen, die Kaution zurückzuziehen, oder die Miete für die nächsten 2 Monate nicht zu zahlen.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Getoar Pozhegu

  • Bönte
    08.12.2021 - 14:41 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben eine Wohnung zum Ende des Monats Oktober im Jahr 2021 fristgerecht gekündigt.
    Allerdings wollte der Vermieter, dass wir bereits am 10. Oktober ausziehen sollen, damit die Nachmieter schon einziehen können. Das haben wir dann auch so getan. Dementsprechend müssten wir die Differenz der Miete von Oktober zurückbekommen, des Weiteren haben die Nachmieter unsere Küche übernommen, die wir beim Einzug ebenfalls vom Vormieter übernommen haben. Unser Vermieter hat dies geregelt und sollte uns das Geld mit der ungefähr halben Miete von Oktober, sowie die Kaution zurückzahlen.
    Allerdings ignoriert er seit knapp 2 Monaten unsere Nachrichten. In 2 Wochen Abständen kommt dann mal eine Nachricht aber keine wirkliche Aufklärung was jetzt Sache ist. Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen. Er behält all das Geld ein, was ihm gar nicht zusteht!

    • Mietrecht.org
      08.12.2021 - 16:11 Antworten

      Hallo Bönte,

      verweisen Sie auf Ihre schriftlich Vereinbarung, Setzen Sie Fristen und drohen Sie rechtlichen Konsequenzen an. Diese sollten Sie dann auch einleiten, wenn der Vermieter nicht reagiert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max Koepke
    03.02.2022 - 12:31 Antworten

    Schönen Guten Tag,

    wir sind seit nun knapp einem Jahr und drei Monaten aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Es wurde ein Übergabeprotokoll angefertigt, welches kleinere Abnutzungserscheinungen aufgewiesen hat (Verfärbungen am Türrahmen vom Staubsaugerkabel beispielsweise). Alles keine großen Dinge, mit einem Eimer Farbe, wäre alles wieder “wie neu” gewesen. Die Kaution beträgt 700€. Der Vermieter ignoriert bis her jeglichen Anruf oder Nachrichten Versuch.
    Laut Internet, soll ich dem Vermieter per Einschreiben dazu auffordern, die Kaution innerhalb einer gewissen Frist zurückzuzahlen. Allerdings kann ich ihm nicht sagen “zahlen Sie mir bitte die 700€ bis Datum x zurück”, da es noch die Mängel gegeben hat.

    Haben Sie eine Idee, wie ich ohne einen Anwalt einzuschalten, mich rechtlich korrekt heir verhalten kann/sollte?

    LG,
    Max K

    • Mietrecht.org
      03.02.2022 - 15:47 Antworten

      Hallo Max,

      bitten Sie um Rückzahlung der Kaution. Sie müssen doch keinen genauen Eurobetrag benennen. Spielen Sie den Ball zurück zum Vermieter und fordern Sie diesen zum Handeln auf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • CFu
    05.02.2022 - 07:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unser Mietvertrag endete im Juni 21, die Wohnung wurde anstandslos übergeben und die BKA 2020 wurde im Dezember 21 beglichen. Ich habe per Mail, per Telefon (Sekretariat) und per E/R um die Auszahlung gebeten. Zuletzt per Post mit E+R und Frist bis zum 01.02.2022.

    Zählt die BKA 2021, welche erst Ende 2022 kommen wird, noch als ausstehende Zahlung?

    Vielen Dank im Voraus

    C. Fuchs

    • Mietrecht.org
      06.02.2022 - 12:46 Antworten

      Hallo C. Fuchs,

      natürlich kann der Vermieter einen anmessenden Teil der Kaution für das Abrechnungsjahr 2021 zurückhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simeon K.
    17.02.2022 - 16:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Vermieter hat mir vorletztes Jahr als eine Art Weihnachtsgeschenk die Kaltmiete für Januar 2021 erlassen. Die Nebenkosten für den Monat wurden von mir jedoch gezahlt. Die Vereinbarung darüber erfolgte mündlich. Nach meinem Auszug Anfang dieses Jahres, hat sich der Vermieter umentschieden und die Kaltmiete für den Monat, in dem er mir dieselbe erlassen hatte, von der Kaution abgezogen.
    Darf der Vermieter das machen?

    • Mietrecht.org
      17.02.2022 - 20:03 Antworten

      Hallo Simeon,

      die Frage ist, können Sie die Vereinbarung nachweisen? Gibt es ein Schriftstück?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • D. Werner-Pogodzik
    24.02.2022 - 05:39 Antworten

    Guten Tag,
    Mein Mietvertrag ist am 31.12.2021 ausgelaufen, eine Übergabe fand statt und der Vermieter hat keine Mängel festgestellt. Zum 1.1.2022 wurde die Wohnung bereits nahtlos neu vermietet, die neue Mieterin hat auf Nachfragen auch keine Mängel mehr festgestellt.

    Nun 2 Monate nach Beendigung meines Mietvertrags, sind (angeblich) doch gravierende Schäden aufgefallen, weshalb der Vermieter sich weigert, meine Kaution zu zahlen.

    Ist dies rechtens? Falls nein, wie kann ich dagegen vorgehen?

    Liebe Grüße und vielen Dank

  • Marie
    28.03.2022 - 10:05 Antworten

    Guten Tag,
    auch nach fünf Monaten habe ich leider noch keinen Cent meiner Mietkaution in Höhe von 1410€ zurückerhalten.
    Allerdings müsste ich dazu auch einmal ausholen: Mein Vermieter und ich hatten ursprünglich ein gutes Verhältnis. Mein Vermieter wohnte direkt neben mir und war privat, aber es funktionierte auch fast 2 Jahre gut. Dann wollte mein Vermieter eine Rückzahlung der Betriebskostenabrechnung für das vorherige Jahre über 1100€, wobei bereits in den Unterlagen ersichtlich war, dass vieles nicht stimmte und er versuchte die Kosten seines direkt angrenzenden Bungalows und seines Büros über mich laufen zu lassen. Ein Anwalt nahm dabei die Nebenkostenabrechnung auseinander, die identische Abrechnung für das darauffolgende Jahr ebenfalls mit verweis darauf, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, welche Inhalte fehlerhaft sind, welche Nachweise gefordert werden usw. die mein Vermieter natürlich nicht erbringen konnte und nachgeben musste. Er drängte uns auch nicht, die Wohnung zu lassen, wir fühlten uns allerdings nicht mehr wohl mit der Situation, von unserem Vermieter ziemlich “abgezogen” zu werden. Nachbarn erzählten von ähnlichen Problemen, die die Vormieterin bereits hatte. Als es dann um die Wohnungsübergabe ging (wir haben uns an die Voraussetzungen im Mietvertrag und an die rechtlichen Gegebenheiten gehalten), war er weder bereit uns ein Übergabeprotokoll, noch eine Unterschrift auszuhändigen. Er wollte sich alles noch genauer ansehen (wir haben auch alles genaustens mit Bildern, Zeugen, schriftlich dokumentiert) und meinte schließlich, dass wir die Kaution sowieso nicht zurück bekommen, weil wir den Boden nicht entfernt haben und dies sei so vereinbart gewesen. Der Boden war bereits in der Wohnung drin und es gab auch keine weitere Vereinbarung zu dem Thema. Alles was er in den Monaten immer wieder meinte war, dass wir von seinem Anwalt hören würden, dass er die Kaution wegen dem Boden nicht zurückzahlen würde usw. Die Frage ist, darf er das so? Eine andere Sorge ist, dass er einfach wieder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erstellt und wir erneut nicht unsere Kaution zurückerhalten bzw. erst wieder über einen Anwalt gehen müssen? Welche Möglichkeiten haben wir noch und worauf müssen wir achten?

    • Mietrecht.org
      28.03.2022 - 10:37 Antworten

      Hallo Marie,

      einen angemessenen Teil der Kaution kann der Vermieter bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung 2021 einbehalten. Das Sie den Boden entfernen müssen, muss sich auf dem Vertrag ergeben. Das wäre z.B. der Fall, falls der Boden vom Vermieter in Ihr Eigentum übergegangen wäre.

      Ansonsten sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt kurzschließen und ggf. Klage auf Auszahlung der Kaution einreichen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    31.03.2022 - 19:00 Antworten

    Hallo,
    nach unserem Auszug wurde auf dem Übergabeprotokoll alles notiert. Es wurden hierbei KEINE Schäden gefunden.
    Die Kaution sollte unser Vermieter auf mein Konto überweisen. Dies geschah auch nach 3 Wochen. Dennoch wurde nur 70% der Kaution zurückgezahlt, obwohl keine Schäden vorzufinden waren, was kann ich tun?

    Vielen Dank schonmal

    • Mietrecht.org
      31.03.2022 - 19:56 Antworten

      Hallo Christian,

      ein angemessener Teil der Kaution kann auch länger einbehalten werden, nämlich bis zur Abrechnung der Nebenkosten. Für den Fall dass es zu einer Nachzahlung kommt. Fragen Sie nach, warum nur 70 % ausgezahlt wurden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K. Lange
    14.06.2022 - 11:32 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich bin 2020 in eine zweier-WG eingezogen und habe die Hauptmiete übernommen. Dieses Jahr bin ich ausgezogen und warte auf die Kautionsrückzahlung, die mir auch gewährt werden sollte. Heute habe ich dort angerufen, um nachzufragen, wo die Kaution bleibt. Die Kaution von etwa 2500 Euro wurde an die Vormieterin überwiesen, nachdem Vormieterin und Hausverwaltung einer Kautionsübertragung von mir an die Vormieterin zugestimmt hatten. Es wurde von Hausverwaltung und Vormieterin ein Dokument zur Zustimmung der Kautionsübertragung aufgesetzt, dass unterschrieben wurde.

    Jetzt verweigert die Hausverwaltung die Rückzahlung der Kaution mit der Begründung, dass diese Kaution angeblich nie von der Vormieterin gezahlt wurde und nicht auf dem Konto des Eigentümers ist. Ich sagte dem Ansprechpartner der Hausverwaltung, dass es in seiner Verantwortung lag zu prüfen, ob sich das Geld auf dem Konto des Eigentümers befindet, bevor er der Übertragung der Kaution durch mich an die Vormieterin zustimmt. Er sagte, das einzige was er sich zu Schulden kommen lassen kann, ist, dass er das nicht geprüft hat aber er nichts machen kann und ich nicht der Hausverwaltung die Schuld geben kann.

    Ich habe von der Vormieterin noch keine Stellungnahme erhalten, würde ihr aber noch kein böswilliges Handeln unterstellen wollen, der Hausverwaltung aber unsauberes Arbeiten. Es gab scheinbar weitere Vormieter:innen, wo ggf. ähnliches (Übertragung der Mietkaution) passiert ist.

    Meine Frage ist jetzt, was ich tun kann, damit ich die Kaution doch zurück erhalte? Hat hier jemand etwas Ähnliches erfahren?

    • Mietrecht.org
      14.06.2022 - 19:51 Antworten

      Hallo K. Lange,

      ich sehe den Fehler bei der Hausverwaltung und ggf. eine Täuschung dich die Vermieterin. Sie sollten sich in diesem Fall rechtlich beraten lassen und so die Rückzahlung der Kaution an Sie fordern. Ich kann Ihnen hier per Kommentar leider nicht wirklich helfen.

      Die Hausverwaltung möchte die Schuld von sich weisen, da hier Ärger mit dem Eigentümer droht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Harald Höppner
    30.06.2022 - 21:33 Antworten

    Hallo,

    bei der Wohnungsauflösung meiner verstorbenen Eltern, behauptet der Vermieter keine Unterlagen (Sparbuch) zur Kaution zu besitzen und verweigert die Rückzahlung. Auch ich habe im Nachlass kein Sparbuch gefunden.
    Im Mietvertrag ist die Kautionshöhe aber erwähnt.
    Ich könnte eine Kontensuchanfrage bei der damaligen Bank meiner Eltern starten, aber evtl. hat ja auch der Vermieter das Konto angelegt.

    Muss ich die Zahlung, die 35 Jahre zurückliegt nachweisen können, um erfolgreich die Kautionsrückzahlung zu erzwingen, oder reicht der Mietvertrag?

    Viele Grüße

  • Stephan krüger
    16.02.2023 - 20:36 Antworten

    Hallo,
    Mein Bekannter ist in folgender Situation:
    Damals beim Einzug in die Wohnung kam es zu einer Barkaution, leider ohne Quittung oder Bestätigung, heute, nach dem Auszug, kam die Nebenkostenabrechnung.
    der Vermieter behauptet er hätte nie was erhalten, es steht quasi Aussage gegen Aussage, soll er einfach den restlichen Betrag abzüglich der Kosten begleichen oder sich einen Anwalt besorgen ?
    mfg

  • Linda Meier
    23.05.2023 - 09:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Freund und ich sind vor 7 Monaten aus einer Wohnung ausgezogen & hatten dem Vermieter bei Auszug einen Münzgroßen Schaden am Boden gemeldet. Seitdem wurde uns die Kaution nicht zurücküberwiesen und nun möchte der Vermieter auch Schadensersatz, da er den gesamten Boden ausgetauscht hat und unsere Versicherung ihm nur den Schaden beglichen hat und nicht die gesamte Renovierung. Kann er von uns einen Schadensersatz verlangen und die Kaution einbehalten?

    Über eine Antwort wären wir wirklich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    • Mietrecht.org
      23.05.2023 - 13:40 Antworten

      Hallo Linda,

      grundsätzlich denke ich, dass die Zahlung der Versicherung nichts mit der Höhe des Schadens zu tun haben muss. Sie könnten einfach unterversichert sein, eine Versicherung zahlt gar oder Sie sind schlichtweg nicht versichert. Recherchieren Sie nach “neu für alt”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Il mak
    14.11.2023 - 16:38 Antworten

    Hallo, bin Ende August 2023 ausgezogen.Beim Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass Fliesen beschädigt sind. Das stimmt soweit, wobei es sich um zwei Stück handelt. Nach zwei Monaten hat sich die Vermieterin nochmals gemeldet, dass ich den Laminat in der Küche beschädigt hätte, obwohl dort kein Laminat verlegt ist. Damit ich die Kaution nun erhalte, fordert meine ehemalige Vermieterin, dass ich den Schaden repariere und dann die Kaution erhalte. Die Reparatur, ungefähr 400-600 Euro, soll ich selber bezahlen, nach der Beseitigung der Schäden (2 kaputte Fliesen), würde ich die Kaution erhalten, ich habe ihr daraufhin gesagt, dass ich nichts bezahlen werde, die Kosten für die Reparatur soll sie von der Kaution abziehen, was sie jedoch ablehnt. Lohnt es sich nun einen Anwalt einzuschalten, um die Kaution zu erhalten, da ein Anwalt ja auch kostet, bzw. wie sehen die rechtlichen Erfolgschancen aus? Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      15.11.2023 - 07:19 Antworten

      Hallo Il mak,

      ich würde auch so wie sie vorgehen. Die Kaution geht erst mal nicht verloren. Sie können auch noch in einem Jahr die Kaution mit einem Anwalt anfordern. Die Vermieterin müsste denn darlegen, welchen Teil der Kaution sie wofür einbehalten hat. Das Übergabeprotokoll hat bindende Wirkung, d.h. Schäden, die später auffallen können in der Regel nicht mehr zu ihren Lasten gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vladyslav Pikalov
    19.02.2024 - 16:52 Antworten

    Hallo,
    wir haben eine folgende Situation:
    Wir haben erfahren dass unsere Vermieterin unsere alte Mietwohnung verkaufen will. Da es zur Zeit sehr schwer ist eine passende Wohnung zu finden, haben wir sofort angefangen eine neue Wohnung zu suchen. Dies war im Zeitraum von Juli-November der Fall. Im November 2023 haben wir eine neue Wohnung finden können. Aus oben genannten Gründen hatten wir leider keine 3 Monate Zeit (wie üblich beim Umzug) auszuziehen. Aus diesem Grund mussten wir unserer “alten” Vermieterin mitteilen, 3 Wochen vor dem Auszug, dass wir ausziehen werden. Sie war natürlich nicht begeistert, aber wie gesagt der Markt spielt zur Zeit total verrückt. Am 01.12.23 sind wir dann umgezogen. Am 01.02.24 haben wir dann erfahren, dass sie (alte Vermieterin) die Wohnung verkauft hat. Die Frage ist jetzt, wie lange hat sie Zeit um uns die Kaution zurück zu zahlen?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort

    • Mietrecht.org
      19.02.2024 - 17:19 Antworten

      Hallo Vladyslav,

      m.E. gibt der Gesetzgeber dem Vermieter unabhängig vom Verkauf bis zu sechs Monate Zeit, über die Kaution abzurechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert