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Eigenbedarf für eine GmbH möglich?

Handelt es sich bei einer Wohnung nicht um eine Eigentumswohnung des Nutzenden, so steht vielfach das Thema Eigenbedarf des Eigentümers im Raum und die damit verbundene Eigenbedarfskündigung des Vermieters.

Meistens handelt es sich um Privatpersonen, welche Eigenbedarf ankündigen, aber kann auch eine GmbH als juristische Person eine Eigenbedarfskündigung eines Mietverhältnisses aussprechen?

Diese Frage der möglichen Eigenbedarfskündigung durch eine GmbH soll im folgenden Artikel aufgezeigt und geklärt werden.

Grundlagen für Eigenbedarf in aller Kürze

Der Kündigungsgrund des Eigenbedarfs durch den Vermieter ist in § 573 BGB geregelt.

Darin heißt es, dass ein Vermieter eine Kündigung gegenüber dem Mieter aussprechen kann, wenn dafür ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Ein solches berechtigtes Interesse besteht u. a., wenn der Eigentümer die Wohnräume für sich, seine Familienangehörigen oder Haushaltsmitglieder benötigt, § 573 Abs.2, S.2 BGB.

Eigenbedarfskündigung einer GmbH

Wie aber verhält es sich, wenn der Eigentümer eine GmbH ist?

Der Mieter muss in einem solchen Fall nicht mit einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter rechnen (BGH NZM 2004, S. 25). Entscheidend ist dabei, dass eine GmbH als juristische Person das Mietobjekt nicht bewohnen kann (ZMR 2003, S. 904).

Eine Kündigung aufgrund Eigenbedarfs der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter oder Angestellten kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil diese nicht als privilegierte Personen anzusehen sind (LG Duisburg, WuM 2010, S. 94).

Fazit


Zusammenfassend kann man festhalten, dass eine GmbH keine Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf aussprechen kann. Eine Eigenbedarfskündigung ist durch das Gesetz nur für Privatpersonen möglich und nur unter strengen Voraussetzungen.

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