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Mietvertrag übernehmen: Vorlage für Vermieter, Mieter und Nachmieter

Will man als Mieter schnell aus einer Mietwohnung, ohne die Kündigungsfrist abzuwarten, ist ein Nachmieter der den Mietvertrag übernimmt die Beste Option. Im Gegensatz zu der Aufhebung des alten Mietvertrages und dem Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem Nachmieter spart sich der Vermieter einen Schritt bei der direkten Vertragsübernahme: Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter gehen auch nicht unbedingt verloren, sondern werden von dem Nachmieter übernommen oder direkt abgegolten. Hier kommt es auf die Gestaltung des Vertrages an.

Um den Mietvertrag zu übernehmen muss lediglich ein Vertrag zwischen Mieter, Vermieter und Nachmieter geschlossen werden. Im nachfolgenden Artikel erhalten Sie dazu eine beispielhafte Vorlage.

I. Mietvertrag übernehmen? Das müssen Sie wissen

Bevor man die Übernahmevereinbarung aufsetzt sollten sich alle Beteiligten, Vermieter, Mieter und Nachmieter darüber einig sein welche Folgen sich aus der Vereinbarung ergeben sollen. Entscheidend sind daher Fragen wie:

  • Was geschieht beim Mieterwechsel rechtlich und zu welchem Zeitpunkt soll der Wechsel stattfinden?
  • Welche offenen Forderungen bestehen gegenüber dem Mieter und was soll damit geschehen? Abrechnung zum Austrittszeitpunkt oder Übernahme durch Nachmieter?
  • Wie soll mit der Schönheitsreparaturverpflichtung, der Mietkaution und der Betriebskostennachzahlung verfahren werden?

Besonders hilfreich ist hier unser übersichtlicher Ratgeber: In Mietvertrag eintreten /Mietvertrag übernehmen, darin erfahren Sie alles Wichtige zum Thema.

II. Beispiel – Vorlage: Übernahmevereinbarung bei Mieterwechsel

Eine Übernahmevereinbarung für den Mieterwechsel zwischen Mieter, Nachmieter und Vermieter kann zum Beispiel wie folgt durch eine Vertragsänderung in einer Ergänzung des Mietvertrages vereinbart werden:

Ergänzung zum Mietvertrag vom (…):

Übernahmevereinbarung

Zwischen

________________________________________________________________________________

(Vor- und Nachname des Vermieters, Straße, Hausnr., PLZ, Ort)

– im Folgenden Vermieter genannt –

und

________________________________________________________________________________

(Vor- und Nachname des Mieters, Straße, Hausnr., PLZ, Ort)

– im Folgenden Mieter genannt –

und

________________________________________________________________________________

(Vor- und Nachname des Nachmieters, Straße, Hausnr., PLZ, Ort)

– im Folgenden Nachmieter genannt –

über die Mietsache: Mietwohnung/Mietshaus in ________________________________________

(Straße, Hausnr., PLZ, Ort).

§ 1 Bestehendes Mietverhältnis

Der Vermieter und der Mieter stehen bezüglich der genannten Mietsache in einem ungekündigten Mietverhältnis. Der Mietvertrag ist als Anlage 1 angeheftet.

Der Mietvertragsabschluss erfolgte am _________ (Datum des Mietvertrages). In diesem Mietvertrag sind abschließend alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses geregelt. Zusatzvereinbarungen bestehen nicht/ bestehen wie folgt:

·       ________________ als Anlage 2

·       ________________ als Anlage 3

·       …

(WICHTIG: Liegen Nachträge oder spätere Vereinbarungen/Abmachungen zum Mietvertrag vor sind diese hier abschließend anzuführen und als Anlage anzuheften).

§ 2 Austritt des Mieters

Die Parteien vereinbaren, dass der Mieter am__________ (Datum des Austritts) aus dem Mietvertrag ausscheidet. Einer Beendigungskündigung bedarf es nicht.

§ 3 Eintritt des Nachmieters

Der Nachmieter tritt zum Zeitpunkt des Austrittes des Mieters, am __________ (Datum des Eintritts) mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag vom ______________ (Datum des Mietvertrages) ein.

Der bestehende Mietvertrag wird ab dem Zeitpunkt des Eintritts allein mit dem Nachmieter fortgesetzt.

§ 4 Übernahme von Rechten und Pflichten, Zustimmung des Vermieters

Der Vermieter erteilt seine Zustimmung, dass der Nachmieter ab dem Eintrittszeitpunkt alle Rechte und Pflichten des Mieters aus dem Mietvertrag übernimmt und das Mietverhältnis ab diesem Zeitpunkt allein mit dem Nachmieter fortgesetzt wird.

Der Mieter wird ab dem Zeitpunkt seines Austritts von allen mietvertraglichen Pflichten, aus dem Mietvertrag vom ______________ (Datum des Mietvertrages) bestehen frei.

(Alternativ kann die Haftung des Nachmieters auch in der Form beschränkt werden, dass der nur die Pflichten des Mieters übernimmt, ab Eintrittszeit entstehen. Bei einer unbegrenzten Haftung übernimmt er nämlich auch alten Schulden des Mieters aus Beschädigungen und nicht geleisteten Mietzahlungen. Zur Sicherheit kann die Haftung des Nachmieters daher eingeschränkt werden und eine direkte Abrechnung zum Austrittszeitpunkt zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden)

§ 5 Mietkaution und Betriebskosten

Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen insbesondere aus der vom Mieter geleisteten Kaution und den Betriebskosten auf den Nachmieter übergehen.

Der Mieter verzichtet auf die Erstattung etwaiger Betriebskostenguthaben und der Mietkaution in Höhe von _______€ durch den Vermieter. Der Mieter ist berechtigt, diese Ansprüche direkt mit dem Nachmieter zu verrechnen.

§ 6 Einrichtung, bauliche Veränderungen Einbauten

Die Parteien sind einverstanden, dass die Vereinbarungen zur Übernahme von Einrichtungsgegenständen, Einbauten und baulichen Veränderungen in einer selbstständigenMieter–Nachmieter-Vereinbarung geregelt werden.

(Alternativ können diese Vereinbarungen auch direkt in diese Vertragsergänzung mit einbezogen werden:

Die Verpflichtung der Räumung, Beseitigung und des Rückbaus aller Einrichtungsgegenstände, den vorgenommenen Einbauten und Umbauten wird vom Mieter bis zum Austrittszeitpunkt erfüllt.

Der Nachmieter übernimmt insoweit folgende Einrichtungsgegenstände: ___________________. Eine Abfindung für die Gegenstände ist nicht / in Höhe von ________ € zu zahlen.)

§ 7 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sind, beziehungsweise später nichtig und/oder unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Auf den Inhalt des anliegenden Mietvertrages im Anhang I (und der etwaigen Nebenvereinbarungen in den Anlagen ____) wird Bezug genommen. Die Parteien haben diesen Vertrag zur Kenntnis genommen und erhalten eine Abschrift.

(Ort, Datum), Unterschrift Mieter

(Ort, Datum), Unterschrift Nachmieter

(Ort, Datum), Unterschrift Vermieter


WICHTIG: Mietvertrag und sonstige Anlagen bei allen Exemplaren anheften: einmal für den Vermieter, einmal für den Mieter und einmal für den Nachmieter!)

 

18 Antworten auf "Mietvertrag übernehmen: Vorlage für Vermieter, Mieter und Nachmieter"

  • Nico
    31.03.2020 - 02:42 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ihr Fachbeitrag war für mich sehr Hilfreich und Informativ. Dennoch muss ich fragen wie ich die Vertragsübernahme schreibe, wenn noch ein zweiter Mieter im Mietvertrag steht. Dieser zweite Mieter soll allerdings im Vertrag bestehen bleiben. Muss der zweite Mieter dann auch in der Vertragsübernahme erwähnt werden, bzw muss dann auch Seine Zustimmung aufgeführt werden? Oder reicht es wenn ich zum Beispiel bei § 4 folgendes schreibe: “Der Vermieter erteilt seine Zustimmung, dass der Nachmieter ab dem Eintrittszeitpunkt alle Rechte und Pflichten des Mieters aus dem Mietvertrag übernimmt und das Mietverhältnis ab diesem Zeitpunkt mit dem Nachmieter und dem zweiten bestehenden Mieter fortgesetzt wird.”?
    Ich bitte um eine schnelle Antwort und Bedanke mich Herzlich im Vorraus.
    Liebe Grüße Nico

    • Mietrecht.org
      31.03.2020 - 06:49 Antworten

      Hallo Nico,

      auch der verbleibende Mieter muss zustimmen und unterschreiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathi
    13.05.2020 - 20:46 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie verhält es sich, wenn ich beim Einzug in die WG eine Übernahmevereinbarung unterzeichnet habe und nun ausziehen will.
    Gilt trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist oder komme ich nur aus dem Mietverhältnis hinaus, wenn ich einen Nachmieter finde, der auch eine Übernahmevereinbarung unterzeichnet?

    Vielen Dank im Voraus!
    Kathi

    • Mietrecht.org
      14.05.2020 - 14:21 Antworten

      Hallo Kathi,

      wenn es mehrere Hauptmieter gibt, können diese den Vertrag nur gemeinsam kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias
    17.06.2020 - 21:19 Antworten

    Guten Tag,
    Wir haben bei einem Hauptmieterwechsel den Mietvertrag übernommen. Die WG besteht seit längerer Zeit und hat schon ein paar Hauptmieterwechsel gesehen. Teil des Übernahmevertrags war eine Anmerkung, dass das ursprüngliche Übergabeprotokoll auch übernommen wird. Allerdings wurde dieses dem Vertrag nicht beigelegt. Wie verhält sich das nun rechtlich? Bleibt das Protokoll Teil des Mietvertrags? Haben Absprachen zwischen damaligem Vormieter und Nachmieter über getätigte bauliche Veränderungen, die im Protokoll aufgeführt werden, immer noch Bestand?
    MfG Matthias

  • Serge
    04.08.2020 - 14:58 Antworten

    Was ist wenn der Eigentümer wechselt (nach Wohnungverkauf)?
    bzw. wo ist die Vorlage dazu?

    Wird die Passage “– im Folgenden Nachmieter genannt –” dann mit
    “– im Folgenden Nachbesitzer genannt –” umformuliert?

    Was geschieht mit dem Vertragspapier? Hat der Verkäufer (Vorbesitzer) nicht das Recht das Originalpapier zu behalten, z.B. aus Datenschutzgründen oder darf/muss es dem Käufer/Nachbesitzer ausgehändigt werden?

    Wäre es dann nicht einfacher einfach einen neuen Mietvertrag sauber aufzusetzen mit dem gleichen Inhalt (außer Änderung des Besitzernamensl)?

    • Mietrecht.org
      05.08.2020 - 14:35 Antworten

      Hallo Serge,

      der Mietvertrag geht auf den neuen Eigentümer über. Es gibt keinen Handlungsdruck auf Seiten des Mieters / alten oder neuen Eigentümers.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathi
    10.07.2021 - 15:23 Antworten

    Wie verhält es sich mit einem bestehendem Untermietvertrag? Muss der oder die Untermieter oder Untermieterin der Vertragsübernahme zustimmen (weil ja dann sein Vermieter, nämlich der Hauptmieter wechselt)?

    • Mietrecht.org
      12.07.2021 - 11:52 Antworten

      Hallo Kathi,

      die Vertragsgrundlage entfällt (der Hauptmieter kann keine Wohnung mehr untervermieten). Die beiden Hauptmieter, der Untermieter und der Vermieter sollten eine entsprechende Vereinbarung treffen. Alternativ kann der Untermieter mit dem neuen Hauptmieter einen neuen Vertrag schließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nagel Peter
    09.08.2022 - 21:24 Antworten

    Guten Abend,

    habe einen Nachmieter gefunden, der meinen Mietvertrag weiterführen möchte (habe aktuell eine echte Nachmieterklausel im Vertrag. Eine Frage zur Kaution: ich habe meine Kaution per Verpfändungserklärung entrichtet. Kann man bei der Übernahme des Vertrags durch den neuen Mieter, diese auch, nach Abstimmung mit meinem Vermieter auflösen, was die Rückzahlung meiner Kaution an mich zur Folge hätte? Der neue Mieter wählt dann eine gleiche Variante oder zahlt die Kaution bar an die Vermieter?
    Oder übernimmt er durch die Übernahme des Mietvertrags auch meine Kaution? Aber das ist ja eine Urkunde? Wie verhält sich das Ganze? Muss das dann auch in der Übernahmevereinbarung stehen, oder?
    Herzlichen Dank und beste Grüße
    P. Nagel

    • Mietrecht.org
      10.08.2022 - 08:28 Antworten

      Hallo Peter,

      mit der Übernahme des Vertrages würde ich eine zusätzlich Vereinbarung treffen, in der die Neuzahlung der Kaution und die Auflösung Ihres Kaution geregelt wird. Auf keinen Fall würde ich die Verpfändungserklärung auf den neuen Mieter übergehen lassen (sofern das überhaupt rechtlich möglich wäre).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vetter
    09.10.2022 - 21:49 Antworten

    Guten Abend und vielen Dank für den hilfreichen Fachbeitrag!

    Meine Mutter lebt in einer Wohnung und möchte sie an uns als Kleinfamilie weitergeben.
    Ist es dem Vermieter möglich unseren Antrag auf Übernahme abzulehnen oder sind wir rechtlich auf der sicheren Seite, dass sobald meine Mutter sich dort meldet um die Übernahmevereinbarung für uns erbittet, dass wir eine Zusage bekommen werden und den Mietvertrag zu ihren Konditionen übernehmen können?

    Freuen uns sehr über eine hilfreiche Rückmeldung!

    Julia

    • Mietrecht.org
      10.10.2022 - 10:47 Antworten

      Hallo Julia,

      Sie haben leider keine rechtliche Handhabe die Übergabe zu erzwingen. Das geht nur einvernehmlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Leander
    15.08.2023 - 07:41 Antworten

    Hallo,

    ich lebe derzeit mit meiner Oma in einer alten Wohnung in Berlin. Gerne möchten wir, dass nach dem Tod meiner Oma der Mietvertrag auf mich übergeht – was meinem Kenntnisstand her möglich ist. Allerdings möchten wir den Zwischenschritt vermeiden, dass ihre Kinder das Erbe ausschlagen müssen und möchten gerne testamentarisch festlegen, das ich bei Tod in das Mietverhältnis einsteige.
    Leider finde ich nirgendwo entsprechende Formulierungshinweise, geschweige denn eine Vorlage.
    Nun bin ich auf der Suche nach einer Formulierung für das Testament. Ist eine Formulierung der folgenden Art gültig?

    Hiermit vererbe ich, Person XY, Wohnhaft XY, das am XX geschlossene Mietverhältnis über das Objekt XY, meinem Enkel XY, Wohnhaft in der selbigen Wohnung XY.

    Oder muss ich noch mehr beachten?

    Vielen Dank im Voraus,
    Leander

  • Julia
    07.09.2023 - 21:11 Antworten

    Hallo,
    ich hab da mal eine kleine Frage.
    Undzwar leben mein Vater und ich seit 18 Jahren in einer Miet Wohnung zusammen mit meiner kleinen Schwester, ich bin quasi in dieser Wohnung aufgewachsen.
    Mein Vater aber möchte in nächster Zeit mit meiner kleinen Schwester ausziehen und sich eine kleinere Wohnung suchen.
    Meine Frage wäre ob es möglich ist das ich den Mietvertrag übernehmen könnte und die Wohnung dann mit meinem Freund zusammen beziehen kann.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit Freundlichen Grüßen,
    Julia

    • Mietrecht.org
      08.09.2023 - 08:16 Antworten

      Hallo Julia,

      das geht natürlich, aber m.E. nur einvernehmlich mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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