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Schönheitsreparaturen bei Schimmel – Was ist zu beachten?

In der Mietwohnung „schimmelt“ es. Dies ist für jeden Mieter nicht nur ästhetisch unschön, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn der Schimmel nicht schnellstens fachgerecht beseitigt wird.

Wie aber ist eigentlich die Rechtslage, wenn man als Mieter aufgrund einer wirksamen Schönheitsreparaturklausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung verpflichtet ist?

Müssen Mieter dann trotz des Schimmelbefalls renovieren, oder sind sie gar zur Beseitigung der „Schimmelschäden“ verpflichtet?

Wie können Mieter in einem solchen Fall vorgehen?

Schönheitsreparaturen + Schimmel? Das sollten Mieter beachten

Die Beseitigung von Schimmelschäden und das damit zusammenhängende Streichen von Wänden sowie ggf. auch Entfernen von Tapeten gehört nicht mehr zu den Schönheitsreparaturen, die der Mieter übernehmen muss.

Schönheitsreparaturen umfassen nämlich grundsätzlich nur die Beseitigung von Abnutzungserscheinungen, die im Rahmen des normalen Gebrauchs der Mietsache entstehen. Das Entfernen von Schimmel gehört nicht mehr zu Abnutzungen durch den normalen Gebrauch der Mietsache, sondern zählt zu den Instandhaltungen die der Vermieter vornehmen muss.

Vorsicht! Wer schuld am Schimmel trägt, trägt auch die Kosten der Beseitigung!

Liegt die Ursache der Schimmelbildung in einem falschen Heiz-und Lüftungsverhalten des Mieters, kann der Vermieter von diesem Schadensersatz für die Beseitigung der Schimmelschäden in der Mietwohnung verlangen.

Wie sollte man sich als Mieter verhalten, wenn man Schimmelbildung in der Mietwohnung feststellt?

  • Als erstes muss der Schimmel dem Vermieter gegenüber zwingend angezeigt werden.
  • Gibt es zwischen Mieter und Vermieter Unstimmigkeiten darüber, ob der Schimmel bauseitig veranlasst ist, oder in einem falschen Heiz-und Lüftungsverhalten begründet liegt, kann dies im Rahmen eines sogenannten „selbständigen Beweisverfahrens“ geklärt werden. Hier erfolgt eine unabhängige Begutachtung durch einen gerichtlichen Sachverständigen.
  • Als Mieter sollte man dem Vermieter ferner eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schimmels setzen und ggf. auch die Miete mindern.
  • Kommt der Vermieter seiner Beseitigungspflicht nicht nach, kommt der Mieter solange auch nicht mit der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug ( so ein Urteil des LG Augsburg vom 16.06.1982, Az: 7 S 839/82 )

Der Vermieter hatte in dem zugrunde liegenden Fall in den Mieträumen erforderliche Reparaturarbeiten wegen Schimmel und Feuchtigkeit nicht durchgeführt, die aufgrund eines bauseitigen Mangels entstanden waren.

Die Mieter konnten deshalb die Vornahme der Schönheitsreparaturen nach Ansicht des Gerichts zurückbehalten.

Das Landgericht urteilte ferner, dass dieses mieterseitige Zurückbehaltungsrecht an der Vornahme der Schönheitsreparaturen auch für sämtliche Räume des Mietobjekts galt, da sich das Zurückbehaltungsrecht der Mieter auf die Schönheitsreparaturen insgesamt erstrecke und nicht nur auf einzelne Zimmer, weil das Mietverhältnis als einheitlich zu sehen sei.

Fazit:

Als Mieter sollte man sich bei Schimmel in den Mieträumen immer zuerst mit seinem Vermieter in Verbindung setzen und ggf. die Ursache klären.

Die Schimmelbeseitigung muss prinzipiell durch den Vermieter erfolgen, wobei dieser bei einer Verursachung durch den Mieter von diesem Schadensersatz verlangen kann.

Bis zur Ursachenklärung und Beseitigung des Schimmels sollten zumindest an den von Schimmel betroffenen Wandteilen keine Schönheitsreparaturen vorgenommen werden.

37 Antworten auf "Schönheitsreparaturen bei Schimmel – Was ist zu beachten?"

  • Christiph kanther
    30.03.2019 - 22:01 Antworten

    Kann die Mietminderung nach der Schimmelbeseitigung auch bis Ende der Tapezierung (2 Wochen) und darauffolgenden Streichens der Wände (weitere 2 Wochen) verlängert werden oder gilt die mietminderung nur bis zum entfernen des Schimmel?

    • Mietrecht.org
      01.04.2019 - 06:11 Antworten

      Hallo Christiph,

      die Mietminderung müsste dann entsprechend geringer ausfallen. Der Mangel ist ja entsprechend kleiner geworden (rein optischer Mangel).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Starke
    28.04.2019 - 18:24 Antworten

    Hallo, bei mir wurde der Schimmel im Badezimmer vom Vermieter fachgerecht entfernt. Ich soll aber selber das Stück Decke streichen. Ist das rechtens??

    • Mietrecht.org
      28.04.2019 - 18:27 Antworten

      Hallo,

      wenn der Mangel im Ursachenbereich des Vermieters lag, ist dieser auch für die vollständige Beseitigung des Mangels verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    18.02.2020 - 13:11 Antworten

    Hallo,

    ich habe beim aussortieren meiner Kleiderschränke Schimmel entdeckt im Schrank. Anschließend alles ausgeräumt und beide große Schränke hervor gezogen. Die ganze Wand (es ist eine Außenwand) komplett mit Schimmel belegt.
    Das Schlafzimmer ist dadurch nicht bewohnbar.
    Mein Wohnzimmer ist nun komplett vollgestellt mit meinen Klamotten.
    Meine Tochter hat Asthma.
    Kann bzw müssen wir jetzt ausziehen?
    Platz haben wir wirklich keinen. Wir leben zu dritt in einer 2 Raumwohnung und ein Zimmer davon ist jetzt nicht mehr bewohnbar.
    Vermieter weiß Bescheid über den Schimmel aber ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

    LG

    • Mietrecht.org
      19.02.2020 - 12:15 Antworten

      Hallo Sandra,

      besprechen Sie mit Ihrem Vermieter, wann der Schimmel entfernt wird und ob Sie während der Arbeiten in der Wohnung verblieben können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian Schmidt
    22.07.2020 - 22:59 Antworten

    Hallo,
    ich bin gerade dabei meine Möbel aus der alten in die neue Wohnung zu räumen. Im Abstellraum habe ich einen Schrank abgebaut und dahinter puntuell Schimmel an der Wand gefunden.

    Gelüftet habe ich morgens und abends.

    Wie ist die gesetztliche Lage ?

    Freundlicher Gruß

    Christian Schmidt

  • Daniela Schwarz
    04.09.2020 - 14:59 Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich ziehe zum Ende des Monats aus meiner Mietwohnung aus. Gründe hierfür sind: Schimmel im Bad (in Zusammenarbeit mit dem Mieterbund wurde der Vermieter mehrmals darüber informiert? Antwort: Ich habe falsch gelüftet), eine eingebaute Lampenkonstruktion im Flur in der Decke (war bei Einzug bereits eingebaut) ist seit November letzten Jahres defekt (wird auch nicht repariert) und die Tatsache das ich meine jährlichen Guthaben resultierend aus den Nebenkostenabrechnungen nie ausgezahlt bekomme. Ich musste diese immer mit vorheriger Ankündigung durch den Mieterbund von der Miete abziehen. Es kommen mehrer Dinge für meinen Auszug zusammen. Am schwerwiegendsten ist allerdings der Schimmelbefall im Bad.
    Jetzt meine Frage: Bin ich dennoch verpflichtet die Wohnung zu renovieren? Ich habe diese bei Einzug renoviert bekommen. Aber meine Hoffnung ist, das ich aufgrund der ganzen Vorkommnisse da irgendwie drum herum komme.
    Lg
    Daniela Schwarz

    • Mietrecht.org
      07.09.2020 - 09:57 Antworten

      Hallo Daniela,

      realistischer Weise sehe ich keine Möglichkeit bei wirksamer Schönheitsreparaturklausel und fälliger Renovierung die Renovierungspflicht zu umgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johanna
    05.10.2020 - 10:09 Antworten

    Hallo,

    wir sind gerade dabei eine neue Wohnung zu beziehen, die wir unrenoviert übernommen haben. Wir haben uns mit dem Vermieter geeignigt, dass wir die alte Rauhfasertapete abmachen dürfen. Jetzt haben wir an einer Decke/Wand im Schlafzimmer Schimmel hinter der Tapete entdeckt.

    Wer ist nun für die Beseitigung und wieder in Standsetzung zuständig?

    Viele Grüße
    Johanna

    • Mietrecht.org
      07.10.2020 - 13:33 Antworten

      Hallo Johanna,

      melden Sie den Mangel und bitten die den Vermieter und vordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anne
    30.11.2020 - 08:24 Antworten

    Hallo!
    Wir sind vor 3 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Seit Oktober haben wir festgestellt, dass in unserem Schlafzimmer die Luftfeuchtigkeit sehr hoch ist. Gelüftet haben wir regelmäßig, auch haben wir das Kondenswasser an den Scheiben immer entfernt (wobei hier regelrechte Wasserfälle entstanden sind…) Unser Kleiderschrank steht an der Außenwand, etwa 8 cm von der Wand entfernt. Seit 3 Wochen habe ich einen muffigen Geruch im Schrank wahrgenommen. Durch Zufall habe ich vor 3 Tagen weiße Stockflecken an der Rückwand im inneren des Schrankes entdeckt. Als ich die Rückwand berührte, gab diese auch gleich nach. Ich entferne die Rückwände komplett und diese waren großflächig mit grünem, weißem und gelben Schimmel bedeckt. Der Schrank ist damit nun reif für den Sperrmüll. An der Wand kommt großflächig auch der Schimmel durch. Aber dort sieht es noch nicht so schlimm aus.
    Wir haben von außen die Wand begutachtet und festgestellt, dass der Putz auch großflächig abfällt. Unsere Vermutung ist, dass die Wand nass ist. Ansonsten kann ich mir einen derartigen Schaden nach 3 Monaten in der Wohnung nicht erklären.
    Es ist nun ausgerechnet das Schlafzimmer und in 2 Wochen bekommen wir Nachwuchs, was das Ganze noch problematischer macht. Ich habe die Befürchtung, dass sich der Vermieter darauf beruft, dass das Problem durch falsches Lüften entstanden ist.
    Haben Sie einen Rat?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      03.12.2020 - 09:22 Antworten

      Hallo Anne,

      der Vermieter wird sich vermutlich zuerst auf Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten beziehen. Weisen Sie z.B. anhand des Heizungsverbrauchs nach, dass Sie ausreichend geheizt haben. Ein großflächiger Schrank an einer Außenwand sollte vermieden werden. Ggf. können Sie das Schlafzimmer einrichtungstechnisch verändern? Sollten Sie im EG wohnen, können Sie die Keller prüfen – steigt hier Feuchtigkeit auf? Wohnen Sie im DG? Wie alt ist das Dach, gibt es optische Mängel?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dan
    31.01.2022 - 13:20 Antworten

    Hallo, wir wollen in eine neue Wohnung ziehen. Baujahr 1890.
    Laut Vermieter ist dort das letzte mal gegen 1960/1970 innen Saniert.
    Jetzt haben wir beim Tapete abkratzen im Schlafzimmer großflächig Schimmel gefunden.

    zusätzlich hat das Haus noch weitere Mängel. Die Toilettenspülung läuft nur ganz ganz langsam hinterher und im Bad kommt Wasser aus der Therme mit Externer Gasflasche wenn man sich die Hände wäscht.

    Jetzt haben wir aber die 4 Lagen Tapete im Wohnzimmer auch schon runter und wollen eigentlich vom Mietvertrag zurück treten.

    Wer muss denn die Kosten für die Tapete übernehmen?

    Viele Grüße Dan

    • Mietrecht.org
      02.02.2022 - 07:30 Antworten

      Hallo Dan,

      einfach “zurücktreten” können Sie nicht. Finden Sie möglichst eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dan
    31.01.2022 - 13:21 Antworten

    Nachtrag : Der Vermieter hat ein Übergabeprotokoll bis jetzt verweigert.

  • Dominic
    28.04.2022 - 08:21 Antworten

    Moin,

    wir wollen aus einer Mietwohnung ausziehen, in der es an mehreren Stellen (Kältebrücken, Heizungslaibungen) trotz mehrfachem, täglichen Stoßlüften schimmelt. Damit wird die Klausel im Mietvertrag über Schönheitsrenovierungen (nach gültigen Rechtssprechungen) für das gesamte Mietobjekt ungültig. Wir haben aber noch eine Individualvereinbarung über das Entfernen aller Tapeten. Ist diese weiterhin gültig?

  • Anja Zech
    05.10.2022 - 12:35 Antworten

    Mein Gewerberaum ist mit unzähligen baulichen Mängeln übersät. es handelt sich um Salpeter an fast jeder Wand. ich möchte die Gewerberäume abgeben . streichen ist unter diesen Umständen unmöglich, ich denke das das Vermietersache ist um diese Mängel inkl. Renovierung zu erneuern. Die Tapete habe ich entfernen lassen jedoch ist mir die Wand durch den baulichenangel entgegen gekommen und hat Kratzer auf dem Fußboden hinterlassen. wer was muss ich also bei Auszug tatsächlich tun.

  • Marina
    18.01.2023 - 12:24 Antworten

    Hallo,

    sehr schnell entsteht Schimmel im Bad in den Fugen der Badewanne, oft weil nicht getrocknet wird nach dem Baden oder Duschen.

    Diese Fugen zu erneuern – gehört das zu den Schönheitsreparaturen oder ist der Vermieten auch in diesem Fall zu ständig?

  • Kerstin
    20.01.2023 - 14:02 Antworten

    Hallo,
    wir sind Vermieter und unsere Mieter haben einen Schimmelschaden durch nicht richtiges Lüften und heizen versucht ( Gutachten wurde von einem Sachverständigen erstellt ) . Da der Schimmel nur oberflächlich war ist dieser bereits (zumindest optisch ) entfernt . Die Mieter ziehen jedoch jetzt aus und wir würden gerne wissen ob sie für eine fachgerecht Renovierung aufkommen müssen da wir die Raufasertapete gerne entfernen würden um auszuschließen das sich unter der Tapete noch Schimmel befindet . Wer muss hier bezahlen ?

    Viele Grüße Kerstin

    • Mietrecht.org
      20.01.2023 - 15:01 Antworten

      Hallo Kerstin,

      wenn das Gutachten nur oberflächlichen Schimmel hervorbracht hat, würde ich die Idee verwerfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johanna
    12.05.2023 - 10:38 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei mir wird der Schimmel in der Wohnung nun vom Vermierter entfernt. Aber der Maler sagt er würde nur die Stellen streichen, die betroffen waren. Das heißt an der einen Wand waren nur die unteren 60 cm betroffen, also streicht er statt der ganzen Wand nur den unten betroffenen Streifen. Das sieht natürlich schrecklich aus. Ist das rechtens oder kann ich vom Vermieter verlangen, dass er dann wenigstens die ganze Wand streicht, damit es danach wieder einheitlich aussieht? (Auch so wird man die Unterschiede schon sehen, weil die Wand daneben ja natürlich nicht gestrichen wird, aber dann ist es wenigstens Wandweise und nicht so Flecken). Ich habe Verständnis, das es an der Decke so gemacht wird, dass nur das eine Stück gestrichen wird, weil ich da den großen Mehraufwand sehe. Aber bei einer Wand ist es für einen Maler ja kein sehr großer weiterer Aufwand.
    Bei mir wird der Schimmel, da er bauseitig entsteht, ca. alle 2 Jahre entfernt und die letzten 4 Male wurden dann auch immer die betroffenen Wände in Gänze gestrichen, daher bin ich jetzt überrrascht, dass es nur noch die kleinen Stellen sei sollen (Decke schon immer nur der kleine Teil).
    Wie ist da die Rechtslage? War das bisher immer Good-Will oder habe ich da einen Anspruch?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung und herzliche Grüße!

    • Mietrecht.org
      12.05.2023 - 12:12 Antworten

      Hallo Johanna,

      danke für Ihre Beitrag. Es geht um die Zumutbarkeit. Auch eine teilgestrichene Wand kann ein sehr unauffälligen Übergang haben. Gerade wenn es gut abgeklebt ist (und z.B. Altweiß verwendet wird). Ich würde offen mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und um den Anstrich der ganzen Wand bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    23.07.2023 - 09:24 Antworten

    Hallo,
    wir müssen nach 1 Jahr Mietdauer wieder ausziehen, da der Vermieter ein defektes Flachdach nicht repariert und es dadurch in die Wohnung regnet. Am Flurschacht und an der Schlafzimmerdecke haben wir Wasserschäden, abplatzende Wand und Schimmel. Der Vermieter hat seither nichts unternommen.
    Er hatte nach unserer Kündigung bereits aufgefordert, dass wir hinter Schränken streichen sollen.
    Meine Frage: Da wir unsere neue Einbauküche rausnehmen müssen, wird es dahinter entsprechend aussehen (Markierungen Hängeschränke, ggf leichte Beschädigungen der Tapete durch Abbau der Küchenrückwand etc)
    Müssen wir dadurch dass der Vermieter bisher nichts gegen den Schaden am Dach/ in der Wohnung unternommen hat, überhaupt Schönheitsreparaturen (in der Küche nach Abbau der Einbauküche streichen) durchführen ?
    Mit dem Vermieter zu reden bringt nichts. Nachdem wir damals Mietminderung geltend machen wollten aufgrund des Schadens, hatte er uns mit einer Eigenbedarfskündigung gedroht)

    Vielen Dank vorab und viele Grüße.

    • Mietrecht.org
      24.07.2023 - 09:14 Antworten

      Hallo Tanja,

      grundsätzlich können Sie die beiden Themen nicht miteinander aufwiegen. Sie sollten über eine Mietminderung nachdenken und gleichzeitig prüfen, ob Schönheitsreparaturen (vertraglich) notwendig sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tanja
        25.07.2023 - 18:49 Antworten

        Auf dieser Internetseite oben wurde Bezug genommen auf ein LG-Urteil.

        Demnach heißt es oben:
        Das Landgericht urteilte ferner, dass dieses mieterseitige Zurückbehaltungsrecht an der Vornahme der Schönheitsreparaturen auch für sämtliche Räume des Mietobjekts galt, da sich das Zurückbehaltungsrecht der Mieter auf die Schönheitsreparaturen insgesamt erstrecke und nicht nur auf einzelne Zimmer, weil das Mietverhältnis als einheitlich zu sehen sei.

        Daher meine Frage, ob wir überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen müssen, wenn der Vermieter seiner Mangelbeseitigungspflicht bisher nicht nachgekommen ist.
        Oder wir ist das Urteil des LG zu verstehen?

        • Mietrecht.org
          27.07.2023 - 10:38 Antworten

          Hallo Tanja,

          Ich würde empfehlen, dass sie Ihren individuellen Fall rechtlich beurteilen lassen. Ohne alle Details zu kennen, wird es schwierig.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Mathias
    03.08.2023 - 20:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Wir hatten in unserer Wohnung dieses Jahr Schimmelbefall an einigen Wänden. Unsere Vermieter haben uns die Schimmelsanierungsarbeiten (ihres eigenen Unternehmens) in Höhe von meheren Tausend Euro in Rechnung gestellt. Ihre Begründung hierfür ist, dass bei einem Sachverständigen-Gutachten aus dem Jahr 2022 festgestellt wurde, dass die Schäden “durch ein nicht an die baulichen Vorgaben angepasstes und wenig effektives Nutzverhalten zurückzuführen sind”. Zu diesem Zeitpunkt gab es anscheinend auch schon Schimmelprobleme in der Wohnung (drei von vier in der Wohnung lebenden Personen haben zu dem Zeitpunkt allerdings nicht hier gewohnt). Aufgrund des Schimmelbefalls in diesem Jahr wurde kein weiteres Gutachten erstellt.
    Wir haben im voraus keine Mitteilung erhalten, welche Sanierungsarbeiten getätigt werden, welche Kosten das bedeutet und dass wir dafür belangt werden würden. Unter anderem wurden Mineralfaserplatten zur Regulierung der Fechtigkeit an den Fensterleibungen eingebaut.
    Können Sie mir Informationen zu der Rechtslage in diesem Fall geben? Wie lange hält ein solches Gutachten?

    Liebe Grüße
    Mathias L.

    • Mietrecht.org
      04.08.2023 - 07:56 Antworten

      Hallo Mathias,

      wenn es am Nutzerverhalten liegen würde, hätte nichts baulich nachgebessert werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter mit dieser Vorgehensweise Erfolg hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Volker
    05.12.2023 - 17:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe in meiner noch aktuellen Wohnung Schimmel und auch aus diesem Grund ziehe ich nun aus. Nun möchte mein Vermieter dass ein professionelles Unternehmen (Maler) den Schimmel fachmännisch beseitigt und ich dafür trage, was ja auch ok ist. (ca 900 Euro netto) Meine Vermieterin möchte aber nun dass ich auch für die komplette fachmännische Streichen der Wohnung aufkomme. (ca 3100 Euro netto) Das Angebot des Malers beinhaltet beide Positionen. Hat sie denn eine Chance das alles auf mich abzuwälzen oder kann ich das nicht selber streichen?

    Im Vertrag steht fachgerechte und nicht fachmännische Schönheitsreparaturen. Der Maler entfernt den Schimmel für 900 Euro und ich streiche den Rest danach selbst in Eigenregie. Das ist 100 mal billiger als noch 2200 netto mehr zu zahlen für den Maler.

    Besten Dank im Voraus

    • Mietrecht.org
      06.12.2023 - 13:32 Antworten

      Hallo Volker,

      sofern Sie mietvertraglichen überhaupt wirksam zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Malerarbeiten selbst zu übernehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Barbara Westermann
    14.02.2024 - 21:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Wir haben ein ähnliches Problem wie unsere Vorrednerin. Unsere Vermieterin verlangt, dass der Schimmel beim Auszug von einem Meisterbetrieb entfernt wird. Ist dies zulässig? Oder reicht dafür ein Maler und Tapezierer?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Barbara

    • Mietrecht.org
      16.02.2024 - 07:24 Antworten

      Hallo Barbara,

      ich gehe davon aus, das es dem Vermieter um die fachmännischen Beseitig geht. Das ist nachvollziehbar. Ich würde den Kompromiss suchen und einen Meisterbetrieb (Maler) beauftragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tina Hauser
    29.11.2024 - 08:17 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    ich bin mit meinem Vermieter in einer Schimmelthematik.
    Ich weiß nun nicht, wie offen ich sein soll oder kann, ohne mir selbst Probleme zu machen.
    Ich wohne seit mehreren Jahren in der Wohnung. Bei Einzug ist Schimmel an einer Stelle festgestellt worden. Es wurde besprochen, dass ich diesen selbstständig beseitige und ihm die Rechnung zukommen lasse.
    Ich hatte nun jahrelang immer wieder an dieser Stelle leichten Schimmel, habe ihn aber immer wieder weggemacht, ohne nochmal etwas zu sagen.
    Nun hatte ich Schimmel in Schränken und mehreren sonstigen Stellen.
    Ich habe mich deswegen wieder gemeldet, aber noch nicht erwähnt, dass ich an der alten Stelle immer wieder Schimmel hatte.
    Ist es sinnvoll, dies zu erwähnen, zur Ursachenfindung? Und wenn ja, muss ich Angst vor Kosten haben, da ich den Mangel nicht regelmäßig gemeldet habe?
    Ich dachte, er weiß ja schon Bescheid über die Stelle, darum habe ich es nicht für nötig gehalten, ihn da jedes Mal damit zu nerven.
    Nun habe ich Angst, dass ich für den größeren Schaden verantwortlich gemacht werde, weil ich den Schimmel nicht regelmäßig gemeldet habe.

    (PS: Es war ein Prüfer da, der Mängel an Wand und Fenster festgestellt hat, also nicht meine Lüftungsschuld.)

    Vielen Dank

    lg Tina

    • Mietrecht.org
      29.11.2024 - 09:15 Antworten

      Hallo Tina,

      grundsätzlich müssen Sie Mängel/Schäden in der Wohnung melden. Ob sich bei Ihnen ein Risiko für Sie ableiten lässt, kann ich leider nicht sagen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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