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WC Sitz erneuern – Mieter oder Vermieter? Wer zahlt den Toilettendeckel?

Ist der Toilettendeckel kaputt, überlegen Mieter meist nicht lange und kaufen einen neuen. Spätestens wenn Sie die Rechnung an den Vermieter schicken, stellt sich die Frage ob dieser die Kosten für den neuen WC-Sitz wirklich zu tragen hat. Die Antwort hängt davon ab, wer verpflichtet ist den Toilettendeckel zu erneuern, wenn er kaputt geht. Hier gilt grundsätzlich: Bei Verschleißschäden zahlt der Vermieter bei sonstiger Beschädigung zahlt der Mieter. Ausnahmsweise zahlt der Mieter auch Verschleißschäden, wenn der Toilettendeckel unter eine mietvertragliche Kleinreparaturklausel fällt. Welche Voraussetzungen dabei jeweils vorliegen müssen erklärt der nachfolgende Artikel.

Lesen Sie hier, wann der Mieter oder Vermieter den Toilettendeckel zahlt.

I. Gibt es eine Kleinreparaturklausel geht diese vor

Will man den WC Sitz erneuern, zahlt der Mieter immer dann dafür, wenn es sich bei dem Ersatz des Toilettendeckels um eine Kleinreparatur handelt und solche Kleinreparaturen auf den Mieter durch eine Klausel im Mietvertrag abgewälzt wurden.

Voraussetzung ist daher eine wirksame Kleinreparaturklausel. Ob die Klausel wirksam ist, kommt auf die Formulierung an: Die Kleinreparaturklausel darf sich nur auf Bagatellschäden beziehen und muss eine doppelt Kostenobergrenze haben — pro Reparatur und mit jährlichem Gesamtbetrag. Mehr dazu in dem Artikel: Kleinreparaturen im Mietrecht – Was Mieter und Vermieter wissen müssen

1. Erneuerung des WC Sitz muss Bagatellschaden sein

Grundsätzlich darf der Mieter zur eigenständigen Reparatur kleiner Bagatellschäden in der Mietwohnung verpflichtet werden. Nach § 28 Abs. 3 S. 2 der zweiten Berechnungsverordnung für preisgebundenen Wohnraum (II. BerechnungsVO) sollen solche kleinen Instandhaltungen aber nur das Beheben kleiner Schäden umfassen — also an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Es müssen demnach Einrichtungsgegenstände sein, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind und einen hohen Verschleiß haben, wie z.B. Lichtschalter, Türgriffe,  Armaturen usw.  (Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 07.06.1989  Az.: VIII ZR 91/88).  Bei dem  Toilettendeckel kann das bejaht werden, da er einem regelmäßigen Gebrauch des Mieters unterliegt.  Nicht mehr dazu zählt allerdings die Toilettenspülung (AG Wedding vom 28.10.2010, Az: 6a C 5/10):  Ist diese kaputt handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden. Warum, das erfahren Sie hier: Kleinreparatur: Toilettenspülung oder Schwimmerventil – Wer zahlt?

2. Kosten für Toilettendeckel müssen unter Kostenobergrenze der Kleinreparaturklausel liegen

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Kosten für die Erneuerung des WC Sitz im zulässigen Rahmen liegen.

Entscheidend ist dabei die Regelung im Mietvertrag über die max. Höhe der einzelnen Kleinreparatur und die max. jährliche Gesamthöhe aller vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen.

Im Regelfall ist bei Kleinreparaturklauseln für eine Einzelreparatur ein Betrag zwischen 75,00 Euro und EUR 110,00 festgesetzt. Das ist nach der Rechtsprechung auch zulässig (so z.B. Amtsgericht (AG) Braunschweig, Urteil vom 17.03.2005, Az.: 116 C 196/05; AG Bremen, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 21 C 269/05, AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010, Az.: 13 C 670/10). Die jährliche Kostenbelastung des Mieters darf üblicherweise nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ausmachen.

Ist die Erneuerung des Toilettendeckels noch in diesem Rahmen, dann sind die Kosten von dem Mieter zu tragen.

Wichtig ist insoweit, dass der neue WC Sitz gleichwertig sein sollte — zumindest im Zeitpunkt der Rückgabe. Das heißt, wenn ein Toilettendeckel in mittlerer Art und Qualität beim Einzug vorhanden war, kann der Mieter nicht einfach den günstigsten beim Auszug hinterlassen. Er schuldet eine vertragsgemäße Rückgabe und das bedeutet eben auch das der Toilettendeckel dem entsprechen sollte der Bei Einzug vorhanden war. Die Kostenobergrenze in der Kleinreparaturklausel ist insoweit allerdings der Maximalbetrag. Sonderanfertigungen, Designer Toilettendeckel und Co. sind daher nicht allein vom Mieter zu bezahlen.

II. Ohne Kleinreparaturklausel: Schadensursache entscheidet Kostenfrage

Gibt es keine Regelung im Mietvertrag, die dem Mieter die Kleinreparaturen für Bagatellschäden auferlegt, kommt es für die Frage wer den Toilettendeckel zahlt darauf an, um welche Art Schaden es sich handelt.

1. Verschleißschäden sind vom Vermieter zu beheben

Bei Verschleißschäden, die alterungsbedingt und/oder abnutzungsbedingt entstehen, greift die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 S. 2  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist es die Aufgabe des Vermieters, die Mietsache während der Mietdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Das bedeutet, der Vermieter ist verpflichtet, sämtliche Reparaturen zu veranlassen und die dabei entstehenden Kosten zu tragen. Reißt z.B. die Halterung am Toilettendeckel ein, da sie durch das wiederholte Öffnen  abgenutzt war, ist das ein typischer Verschleißschaden. Mieter sollten den kaputten WC Sitz dann umgehend dem Vermieter melden und ihn zu Schadensbeseitigung auffordern. Bestenfalls fordern Mieter den Vermieter unter Fristsetzung auf den Toilettendeckel zu erneuern. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, darf man als Mieter eine sog. Ersatzvornahme vornehmen und selbst einen neuen WC- Sitz anbringen (§ 536 a Abs 2 BGB).

2. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch zahlt der Mieter

Ist der Toilettendeckel eingerissen, gesprungen oder gebrochen, weil sich der Mieter darauf gestellt hat, dann liegt eine Beschädigung vor, die der Mieter auf eigene Kosten zu beseitigen hat. Denn der Schaden ist nicht bei einem üblichen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden. Weigert sich der Mieter dann den Toilettendeckel zu erneuern, kann der Vermieter den Kostenersatz für die Erneuerung des WC Sitz verlangen — meist im Rahmen des Auszugs bei der Wohnungsübergabe, sobald der Vermieter den beschädigten Toilettendeckel sieht.  Das gilt übrigens auch in dem Fall, dass Dritte, wie Besucher des Mieters den WC Sitz beschädigen.

Anders ist es, wenn Dritten den Toilettendeckel beschädigen, die vom Vermieter angestellt wurden, so z.B. Handwerker, Hausmeister oder Reinigungspersonal. Beschädigen diese den WC Sitz muss der Vermieter die Kosten der Erneuerung tragen.

Was im Übrigen zu beachten ist, wenn eine Kleinreparaturklausel fehlt, lesen Sie hier: Mietvertrag ohne Kleinreparaturklausel

III. Zusammenfassung

Ist der WC Sitz zu erneuern, entscheidet sowohl der Mietvertrag als auch die Schadensursache darüber, ob der Mieter oder Vermieter den neuen Toilettendeckel zahlt. Handelt es sich um einen Schaden der aufgrund der täglichen Abnutzung entstanden ist, haftet regelmäßig der Vermieter für den Ersatz wenn es keine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt. Existiert eine solche fällt die Erneuerung des WC Sitz unter den Begriff der Kleinreparaturen. Wurde der Toilettendeckel allerdings durch eine zweckentfremdete Nutzung beschädigt, zahlt der Schadensverursacher und das ist meistens der Mieter.

32 Antworten auf "WC Sitz erneuern – Mieter oder Vermieter? Wer zahlt den Toilettendeckel?"

  • Bernd
    14.08.2021 - 15:06 Antworten

    Ich finde es grundsätzlich immer eklig, in einer Mietwohnung den WC-Deckel von wer weiß wie vielen Vormietern zu benutzen. Daher kaufe ich mir in einer neuen Mietwohnung grundsätzlich immer einen eigenen und bezahle den auch selbst.
    Nur mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass ich bei Auszug wieder genau den alten einbaue, den ich vom Vermieter erhalten habe.
    Warum sollte ich ihm einen neuen spendieren und den bei Auszug drauf lassen …

    • Mietrecht.org
      14.08.2021 - 17:57 Antworten

      Hallo Bernd,

      sinnvolles Vorgehen, danke für’s Teilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Utz Umbeer
    03.12.2021 - 19:51 Antworten

    Hallo zusammen, bin im Grübeln….
    1000 Sitzungen gemacht, dann hat es krack gemacht ;-) Ohne optische oder sonstige Ankündigung brache die Brille einmal komplett durch.
    Ist das jetzt ein Verschleißschaden? Ja, und ich habe die Kleinreparatur Klausel bis 75 €.
    Auf Nachfrage ist der WC Sitz/Deckel und auch die Schüssel von meinen Vormietern eingebaut worden.
    Geht da nicht das Eigentum bei Auszug auf den Vermieter über und dann mit “0” auf mich? Sprich Verschleißschaden = Vermieterübernahme? Danke für ein Feedback.

    • Carina
      04.08.2022 - 10:44 Antworten

      Ist zwar schon eine ganze Weile her aber dennoch: Da es eine Kleinreparaturklausel (bis 75€) bei Ihnen gibt leider nicht. Der Toilettensitz ist etwas, das in so einem Fall eben über genau diese Regel vom Mieter zu zahlen ist.
      Ob der Vermieter selber oder die Vormieter den Toilettesitz gekauft und befestigt haben ist dabei vollkommen egal.

      Sollte der Vermieter einen Sitz installieren wollen, der teurer als 75€ ist muss er alles was darüber hinaus geht selber zahlen.
      Haben Sie bereits Kleinreparaturen bis zur Jahreshöchstgrenze der Klausel bezahlt muss auch der Vermieter zahlen. Ist allerdings noch etwas bis zum Jahreshöchstbetrag offen müssten Sie in dieser Höhe selber zahlen. (Beispiel: bis zum Jahreshöchstbetrag sind es noch 10€, der Sitz kostet aber 30€ – dann müssten Sie 10€ und der Vermieter 20€ zahlen.)

      Steht keine Jahreshöchstgrenze in der Klausel so ist diese ungültig und es muss auch der Vermieter zahlen.

      • Mietrecht.org
        04.08.2022 - 20:00 Antworten

        Hallo Carina,

        überschreitet die Reparatur (in Ihren Beispiel) die 75 Euro, muss der Vermieter den gesamten Betrag zahlen. Es gibt keine Beteiligung des Mieters.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Erik
    22.09.2022 - 15:36 Antworten

    Folgende Problemlage:
    Bei Abschluss des Mietvertrages war eine Standard-Toilette verbaut, ohne Deckel, den musste ich selbst kaufen, steht also auch nicht im Mietvertrag/Übergabeprotokoll o.ä., aber kein Problem.
    Nun wurde saniert und eine Marken-Toilette mit besonderer Form eingebaut, auf die Standard-Toilettendeckel nicht passen, sondern nur solche dieses Markenherstellers, wobei schon die billigste Variante (und die ist auch wirklich billig gamacht, da ist gar nichts dran) mehr als der Betrag in der Kleinreparaturklausel, die Variante aus dickerem Plastik mit wenigstens etwas Komfort kostet sogar das Doppelte der Kleinreparaturklausel.
    Ich habe also keinerlei Vorteil davon, selbst diesen Toilettendeckel zu besitzen, weder habe ich Auswahl noch brächte es mir etwas den Deckel mitzunehmen, wenn ich irgendwann ausziehen sollte, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass ich je wieder eine solche Toilette habe. Trotzdem soll ich das teure Ding kaufen.
    Einschätzungen dazu?

    • Mietrecht.org
      22.09.2022 - 19:29 Antworten

      Hallo Erik,

      schwierige individuelle Frage. Die Grundfrage ist, ob ein WC-Sitz zwingend zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt. Vermutlich eher nicht. Das Ganze ist also vermutlich einfach Lebensrisiko / Pech.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    13.11.2022 - 20:23 Antworten

    Hallo, wir wohnen seit über 6 Jahren in einer Mietwohnung und haben nun den Vermieter gebeten die WC-Sitze auszutauschen, da diese vergilbt sind und auch Risse haben. (sind auch über 8 Jahre alt). Überraschenderweise hat uns unser Vermieter einen Angebot über 330 € geschickt (Designer-WC) welches wir selbst bezahlen sollen. Da der Betrag die 100 € Kleinreparaturklausel übersteigt, würde ich meinen dies fällt unter: Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 S. 2 (BGB). Sehen sie das auch so?

    • Mietrecht.org
      14.11.2022 - 18:01 Antworten

      Hallo Jasmin,

      ich gehe davon aus, dass aufgrund einer farblichen Veränderung kein Anspruch ihrerseits auf Austausch mit Kostenübernahme besteht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    16.11.2022 - 20:23 Antworten

    Hallo Dennis,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Und im Fall der Risse im WC Deckel? Er ist noch gebrauchsfähig, aber fraglich wie lange.
    Viele Grüße, Jasmin

  • Antje Wulf
    22.02.2023 - 13:42 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit 7 Jahren in einer Mietwohnung. Ich habe nun in meinem WC Sitz, der von Villeroy & Boch ist einen Riss direkt im Sitz unterhalb. Dies ist aber nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden, sondern eher ein Materialfehler. Auf diesen Sitz gibt es 10 Jahre Garantie laut Aussage von Villeroy & Boch. Nachdem ich die Bilder an die Firma geschickt hatte wollen sie mir einen neuen Sitz senden. Dies hatte ich meiner Vermieterin geschrieben, dass sie bitte nur die Rechnung an Villeroy & Boch senden muss und ich dann Ersatz erhalte. Der Sitz kostet über 100 Euro und war bei Bezug in der Wohnung.
    In der Reparaturklausel steht ein Betrag von 100 Euro. Also würde dies auch den Betrag übersteigen. Da ich aber nicht verantwortlich bin für den Schaden, ist dies nun die Pflicht der Vermieterin den neuen Deckel zu besorgen. Richtig?
    Freue über eine Antwort.

    Viele Grüße,
    Antje

    • Mietrecht.org
      22.02.2023 - 15:27 Antworten

      Hallo Antje,

      an Ihre Stelle würde ich es nicht so kompliziert machen. Finden Sie am besten eine einvernehmliche Lösung. Im schlimmsten Fall beauftragt Ihre Vermieterin einen Handwerker, der Ihnen einen günstigeren WC Sitz montiert und sie tragen die Kosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra
    22.03.2023 - 11:09 Antworten

    Hallo,

    mein Mieter wohnt seit 2 Jahren in seiner Wohnung. Es ist ein Neubau.
    Nun ist die Absenkautomatik beim Toilettendeckel defekt. Er fragt nun, wie hier das weitere vorgehen ist.
    Eine Absenkautomatik geht ja bei sachgerechtem Umgang nicht einfach so kauputt. Bin ich hier richtig, dass der Mieter hier entweder es in Kauf nehmen muss, dass er den Deckel selbst schließt, oder sich einen neuen Aufsatz kauft?

    Viele Grüße

    Petra

    • Mietrecht.org
      22.03.2023 - 11:39 Antworten

      Hallo Petra,

      ich würde den Mieter darauf hinweisen, dass es sich um eine Kleinreparatur handelt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Petra
        22.03.2023 - 11:53 Antworten

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Auch wenn wir keine Kleinreparturpauschale im Mietvertrag haben? Ist ein Standartmietvertrag. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir eine solche Pauschale eingesetzt haben.

        Liebe Grüße

        • Mietrecht.org
          23.03.2023 - 07:00 Antworten

          Hallo Petra,

          ohne Kleinreparaturklausel wird das nichts. Prüfen Sie den Mietvertrag.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Philipp
    16.06.2023 - 11:26 Antworten

    Da unser Toilettendeckel einen Riss hatte, haben wir diesen in der Mietzeit ausgetauscht.

    Beim Auszug aus der Wohnung wurde bemängelt, dass es nicht der Originaldeckel ist. Nun wurde uns Kosten in Höhe von 86 EUR von der Kaution abgezogen, “Schadenersatz WC Sitz im Gäste WC” genannt.

    In unserem Mietvertrag ist eine Höhe für Bagatellschäden in Höhe von 100 EUR vom Mieter zutragen.

    Ist das aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

    • Mietrecht.org
      19.06.2023 - 12:30 Antworten

      Hallo Philipp,

      in meinen Augen kann der Vermieter so nur vorgehen, wenn der Toilettensitz nicht gleichwertig oder zum Beispiel nicht passend zum WC-Becken ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Philipp
        23.06.2023 - 20:04 Antworten

        Danke, für ihre Einschätzung.

  • Sascha Grundmann
    13.09.2023 - 21:56 Antworten

    Hallo.
    Ich habe vor 2 Jahren eine Mietwohnung bezogen, in der ein neues Bad nebst Designer WC verbaut wurde. Im Zuge meines Auszugs musste ich das Bad reinigen. Um die Toilette ordentlich zu reinigen, habe ich den Toilettendeckel abgenommen, welcher mir dann runter gefallen ist. Dabei wurde dieser beschädigt. Es sind am hinteren Teil 2 kleine Teile abgebrochen, welche ich wieder angeklebt habe. Die funktion ist nicht beeinträchtigt.
    Jetzt möchte mir der Vermieter 270€ von der Kaution, wegen dem besagten Deckel abziehen. (Deckel 230€ und 40€ Anbringung).
    Ist dies gerechtfertigt?
    Es gibt keine Kleinreperaturklausel im Vertrag.

    Oder muss ich zahlen, da der Schaden selbst verursacht wurde?

    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      14.09.2023 - 20:21 Antworten

      Hallo Sascha,

      mit dem Thema Kleinreparaturen hat der Schaden nichts zu tun. Wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen, dann haften Sie grundsätzlich entsprechend. Ob die Neuanschaffung vollständig gerechtfertigt ist, sollten Sie prüfen lassen. Recherchieren Sie zum Thema “Neu für Alt”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eveline Herrmann
    24.11.2023 - 23:24 Antworten

    Guten Abend
    Frage: wir geben nach 8 Jahren unsere Wohnung ab. Nun sind die WC-Brillen unten gelb verfärbt. Müssen wir die vor Wohnungsübergabe ersetzen oder geht das unter übliche Gebrauchsspuren und der Vermieter ersetzt die vor Neubezug? Sie sind noch einwandfrei nutzbar.
    Gleiche Frage Backofenblech: die Ecken sind abgesplittert aber sie sind noch einwandfrei nutzbar, mässen wir sie ersetzen?
    Besten Dank für die Rückmeldung im Voraus. Mit freundlichen Grüßen E.Herrmann

    • Mietrecht.org
      25.11.2023 - 15:19 Antworten

      Hallo Eveline,

      hier kann ich leider nicht klar mit Ja oder Nein antworten. Bei einem sehr peniblen Vermieter haben Sie mindestens Diskussionen. Vielleicht suchen Sie den Kompromiss und/oder vereinbarten eine Vorabnahme.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Chasman Jachjajeva
    24.01.2024 - 07:06 Antworten

    Hallo,

    bin neu eingezogen. habe erst nach Einzug starken Urinstein festgestellt, habe vieles versucht um es weg zu bekommen, der Sitz fest. es fängt an schnell zu stinken, müsste der Vermieter die Kloschüssel austauschen?

    lg

    • Mietrecht.org
      24.01.2024 - 08:59 Antworten

      Hallo Chasman,

      ich würde mit dem Vermieter sprechend und eventuell um einen Kompromiss bitten. Eine Pflicht zum Austausch sehe ich eher nicht, da der Mangel bei Anmietung sichtbar war und Mieter grundsätzlich kein Recht auf eine neuwertige Toilette haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michel Wickel
    08.02.2024 - 12:22 Antworten

    Wir ziehen nach 20 Jahren aus unserer Mietwohnung aus.
    Natürlich haben wir in 20 Jahren den WC Deckel gewechselt.
    Der jetzige ist noch in gutem Zustand.
    Kann der Vermieter uns wirklich einen neuen WC Deckel in Rechnung stellen, weil der der jetzt drauf ist nicht der gleiche ist wie der der vor 20 Jahren drauf war?
    (zudem kostet der jetzige mehr wie der von vor 20 Jahren)

    • Bee
      28.02.2024 - 11:45 Antworten

      Aus genau diesem Grund hebe ich im Keller den alten Sitz auf, wie alles, was ich bei Einzug austausche. Den Toilettensitz tausche ich sowieso grundsätzlich aus hygienischen Gründen aus. Aufbewahrt wird er im Keller und bei Auszug wird er er einfach wieder draufmontiert. Er ist dann in exakt dem Zustand wie bei Einzug. Warum sollte ich dem Vermieter dann meinen neu gekauften überlassen, selbst wenn der jetzt 20 Jahre drauf ist. Er bekommt sein altes Teil wieder montiert.

      • Mietrecht.org
        28.02.2024 - 14:45 Antworten

        Hallo Bee,

        eine gute Möglichkeit.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Adriano
    26.02.2024 - 16:09 Antworten

    Wenn ein Klositz defekt ist, fragt man sich doch zurecht, und zwar unabhängig von der Kostentragung, wer den Sitz anbringen muss. Das Gefriemel kann sehr anstrengend sein und etwas abzubauen, was ein anderer mal angebracht hat, ist (zumindest in meinem Fall) sehr kompliziert.

    Also die 1. Frage: Wer muss den Austausch des Defekten Toilettensitzes, der bereits in der Wohnung mitgemietet wurde, vornehmen – der Mieter oder der Vermieter?

    Außerdem 2.: Wenn ein neuer Sitz meinetwegen 30€-40€ kostet, der Einbau ca. 30 Minuten dauert, so dürfte dies bei einem Handwerksbetrieb zusammen mal schnell über die Bagatellgrenze steigen. Dann zahlt der Vermieter alles, richtig?

    Und 3.: Wenn ich einen neuen Sitz kaufe, der alte aber schon 5 Jahre “auf dem Buckel” hat, dann muss der Vermieter doch auch während der Mietzeit Neu für Alt leisten, oder? Nehmen wir an die Lebensdauer beträgt 5 Jahre – dann müsste ich am Ende doch gar nichts dafür zahlen, da die Lebensdauer des Sitzes bereits erschöpft war?

    Vielen Dank für den schönen Blog!

    • Mietrecht.org
      26.02.2024 - 19:34 Antworten

      Hallo Adriano,

      diese Gedanken können das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter m.E. ganz schon belasten. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich. Abgesehen von Kleinreparaturen oder z.B. von Mieter verursachte Schäden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hanna Stoeber
    29.02.2024 - 11:45 Antworten

    Was mich interessieren würde ist, wer für eine Klobrille aufkommen muss, wenn durch Putzmittel die Klobrille vergilbt ist und sonst aber vollständig intakt. Bei Auszug haben unsere Vermieter die Klobrille bemängelt. Die ist aber keine “billige”, sondern eine spezielle Sonderanfertigung. Im Mietvertrag wurde ich nicht fündig, dass eine Klobrille unter die Klausel der Schönheitsreparaturen fällt.

    Viele liebe Grüße
    Hanna Stoeber

    • Mietrecht.org
      29.02.2024 - 14:00 Antworten

      Hallo Hanna,

      wenn ein Mieter die Mietsache durch unsachgemäße Pflege beschäftigt, haftet er dafür.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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