Ist der Toilettendeckel kaputt, überlegen Mieter meist nicht lange und kaufen einen neuen. Spätestens wenn Sie die Rechnung an den Vermieter schicken, stellt sich die Frage ob dieser die Kosten für den neuen WC-Sitz wirklich zu tragen hat. Die Antwort hängt davon ab, wer verpflichtet ist den Toilettendeckel zu erneuern, wenn er kaputt geht. Hier gilt grundsätzlich: Bei Verschleißschäden zahlt der Vermieter bei sonstiger Beschädigung zahlt der Mieter. Ausnahmsweise zahlt der Mieter auch Verschleißschäden, wenn der Toilettendeckel unter eine mietvertragliche Kleinreparaturklausel fällt. Welche Voraussetzungen dabei jeweils vorliegen müssen erklärt der nachfolgende Artikel.
Lesen Sie hier, wann der Mieter oder Vermieter den Toilettendeckel zahlt.
Inhalt: WC Sitz erneuern – Mieter oder Vermieter? Wer zahlt den Toilettendeckel?
I. Gibt es eine Kleinreparaturklausel geht diese vor
- Erneuerung des WC Sitz muss Bagatellschaden sein
- Kosten für Toilettendeckel müssen unter Kostenobergrenze der Kleinreparaturklausel liege
II. Ohne Kleinreparaturklausel entscheidet sich Kostenfrage nach Schadensursache
I. Gibt es eine Kleinreparaturklausel geht diese vor
Will man den WC Sitz erneuern, zahlt der Mieter immer dann dafür, wenn es sich bei dem Ersatz des Toilettendeckels um eine Kleinreparatur handelt und solche Kleinreparaturen auf den Mieter durch eine Klausel im Mietvertrag abgewälzt wurden.
Voraussetzung ist daher eine wirksame Kleinreparaturklausel. Ob die Klausel wirksam ist, kommt auf die Formulierung an: Die Kleinreparaturklausel darf sich nur auf Bagatellschäden beziehen und muss eine doppelt Kostenobergrenze haben — pro Reparatur und mit jährlichem Gesamtbetrag. Mehr dazu in dem Artikel: Kleinreparaturen im Mietrecht – Was Mieter und Vermieter wissen müssen
1. Erneuerung des WC Sitz muss Bagatellschaden sein
Grundsätzlich darf der Mieter zur eigenständigen Reparatur kleiner Bagatellschäden in der Mietwohnung verpflichtet werden. Nach § 28 Abs. 3 S. 2 der zweiten Berechnungsverordnung für preisgebundenen Wohnraum (II. BerechnungsVO) sollen solche kleinen Instandhaltungen aber nur das Beheben kleiner Schäden umfassen — also an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Es müssen demnach Einrichtungsgegenstände sein, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind und einen hohen Verschleiß haben, wie z.B. Lichtschalter, Türgriffe, Armaturen usw. (Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 07.06.1989 Az.: VIII ZR 91/88). Bei dem Toilettendeckel kann das bejaht werden, da er einem regelmäßigen Gebrauch des Mieters unterliegt. Nicht mehr dazu zählt allerdings die Toilettenspülung (AG Wedding vom 28.10.2010, Az: 6a C 5/10): Ist diese kaputt handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden. Warum, das erfahren Sie hier: Kleinreparatur: Toilettenspülung oder Schwimmerventil – Wer zahlt?
2. Kosten für Toilettendeckel müssen unter Kostenobergrenze der Kleinreparaturklausel liegen
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Kosten für die Erneuerung des WC Sitz im zulässigen Rahmen liegen.
Entscheidend ist dabei die Regelung im Mietvertrag über die max. Höhe der einzelnen Kleinreparatur und die max. jährliche Gesamthöhe aller vom Mieter zu tragenden Kleinreparaturen.
Im Regelfall ist bei Kleinreparaturklauseln für eine Einzelreparatur ein Betrag zwischen 75,00 Euro und EUR 110,00 festgesetzt. Das ist nach der Rechtsprechung auch zulässig (so z.B. Amtsgericht (AG) Braunschweig, Urteil vom 17.03.2005, Az.: 116 C 196/05; AG Bremen, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 21 C 269/05, AG Würzburg, Urteil vom 17.05.2010, Az.: 13 C 670/10). Die jährliche Kostenbelastung des Mieters darf üblicherweise nicht mehr als 8 % der Jahresmiete ausmachen.
Ist die Erneuerung des Toilettendeckels noch in diesem Rahmen, dann sind die Kosten von dem Mieter zu tragen.
Wichtig ist insoweit, dass der neue WC Sitz gleichwertig sein sollte — zumindest im Zeitpunkt der Rückgabe. Das heißt, wenn ein Toilettendeckel in mittlerer Art und Qualität beim Einzug vorhanden war, kann der Mieter nicht einfach den günstigsten beim Auszug hinterlassen. Er schuldet eine vertragsgemäße Rückgabe und das bedeutet eben auch das der Toilettendeckel dem entsprechen sollte der Bei Einzug vorhanden war. Die Kostenobergrenze in der Kleinreparaturklausel ist insoweit allerdings der Maximalbetrag. Sonderanfertigungen, Designer Toilettendeckel und Co. sind daher nicht allein vom Mieter zu bezahlen.
II. Ohne Kleinreparaturklausel: Schadensursache entscheidet Kostenfrage
Gibt es keine Regelung im Mietvertrag, die dem Mieter die Kleinreparaturen für Bagatellschäden auferlegt, kommt es für die Frage wer den Toilettendeckel zahlt darauf an, um welche Art Schaden es sich handelt.
1. Verschleißschäden sind vom Vermieter zu beheben
2. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch zahlt der Mieter
Ist der Toilettendeckel eingerissen, gesprungen oder gebrochen, weil sich der Mieter darauf gestellt hat, dann liegt eine Beschädigung vor, die der Mieter auf eigene Kosten zu beseitigen hat. Denn der Schaden ist nicht bei einem üblichen vertragsgemäßen Gebrauch entstanden. Weigert sich der Mieter dann den Toilettendeckel zu erneuern, kann der Vermieter den Kostenersatz für die Erneuerung des WC Sitz verlangen — meist im Rahmen des Auszugs bei der Wohnungsübergabe, sobald der Vermieter den beschädigten Toilettendeckel sieht. Das gilt übrigens auch in dem Fall, dass Dritte, wie Besucher des Mieters den WC Sitz beschädigen.
Anders ist es, wenn Dritten den Toilettendeckel beschädigen, die vom Vermieter angestellt wurden, so z.B. Handwerker, Hausmeister oder Reinigungspersonal. Beschädigen diese den WC Sitz muss der Vermieter die Kosten der Erneuerung tragen.
Was im Übrigen zu beachten ist, wenn eine Kleinreparaturklausel fehlt, lesen Sie hier: Mietvertrag ohne Kleinreparaturklausel
14.08.2021 - 15:06
Ich finde es grundsätzlich immer eklig, in einer Mietwohnung den WC-Deckel von wer weiß wie vielen Vormietern zu benutzen. Daher kaufe ich mir in einer neuen Mietwohnung grundsätzlich immer einen eigenen und bezahle den auch selbst.
Nur mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass ich bei Auszug wieder genau den alten einbaue, den ich vom Vermieter erhalten habe.
Warum sollte ich ihm einen neuen spendieren und den bei Auszug drauf lassen …
14.08.2021 - 17:57
Hallo Bernd,
sinnvolles Vorgehen, danke für’s Teilen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
03.12.2021 - 19:51
Hallo zusammen, bin im Grübeln….
1000 Sitzungen gemacht, dann hat es krack gemacht ;-) Ohne optische oder sonstige Ankündigung brache die Brille einmal komplett durch.
Ist das jetzt ein Verschleißschaden? Ja, und ich habe die Kleinreparatur Klausel bis 75 €.
Auf Nachfrage ist der WC Sitz/Deckel und auch die Schüssel von meinen Vormietern eingebaut worden.
Geht da nicht das Eigentum bei Auszug auf den Vermieter über und dann mit “0” auf mich? Sprich Verschleißschaden = Vermieterübernahme? Danke für ein Feedback.
04.08.2022 - 10:44
Ist zwar schon eine ganze Weile her aber dennoch: Da es eine Kleinreparaturklausel (bis 75€) bei Ihnen gibt leider nicht. Der Toilettensitz ist etwas, das in so einem Fall eben über genau diese Regel vom Mieter zu zahlen ist.
Ob der Vermieter selber oder die Vormieter den Toilettesitz gekauft und befestigt haben ist dabei vollkommen egal.
Sollte der Vermieter einen Sitz installieren wollen, der teurer als 75€ ist muss er alles was darüber hinaus geht selber zahlen.
Haben Sie bereits Kleinreparaturen bis zur Jahreshöchstgrenze der Klausel bezahlt muss auch der Vermieter zahlen. Ist allerdings noch etwas bis zum Jahreshöchstbetrag offen müssten Sie in dieser Höhe selber zahlen. (Beispiel: bis zum Jahreshöchstbetrag sind es noch 10€, der Sitz kostet aber 30€ – dann müssten Sie 10€ und der Vermieter 20€ zahlen.)
Steht keine Jahreshöchstgrenze in der Klausel so ist diese ungültig und es muss auch der Vermieter zahlen.
04.08.2022 - 20:00
Hallo Carina,
überschreitet die Reparatur (in Ihren Beispiel) die 75 Euro, muss der Vermieter den gesamten Betrag zahlen. Es gibt keine Beteiligung des Mieters.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22.09.2022 - 15:36
Folgende Problemlage:
Bei Abschluss des Mietvertrages war eine Standard-Toilette verbaut, ohne Deckel, den musste ich selbst kaufen, steht also auch nicht im Mietvertrag/Übergabeprotokoll o.ä., aber kein Problem.
Nun wurde saniert und eine Marken-Toilette mit besonderer Form eingebaut, auf die Standard-Toilettendeckel nicht passen, sondern nur solche dieses Markenherstellers, wobei schon die billigste Variante (und die ist auch wirklich billig gamacht, da ist gar nichts dran) mehr als der Betrag in der Kleinreparaturklausel, die Variante aus dickerem Plastik mit wenigstens etwas Komfort kostet sogar das Doppelte der Kleinreparaturklausel.
Ich habe also keinerlei Vorteil davon, selbst diesen Toilettendeckel zu besitzen, weder habe ich Auswahl noch brächte es mir etwas den Deckel mitzunehmen, wenn ich irgendwann ausziehen sollte, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass ich je wieder eine solche Toilette habe. Trotzdem soll ich das teure Ding kaufen.
Einschätzungen dazu?
22.09.2022 - 19:29
Hallo Erik,
schwierige individuelle Frage. Die Grundfrage ist, ob ein WC-Sitz zwingend zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt. Vermutlich eher nicht. Das Ganze ist also vermutlich einfach Lebensrisiko / Pech.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13.11.2022 - 20:23
Hallo, wir wohnen seit über 6 Jahren in einer Mietwohnung und haben nun den Vermieter gebeten die WC-Sitze auszutauschen, da diese vergilbt sind und auch Risse haben. (sind auch über 8 Jahre alt). Überraschenderweise hat uns unser Vermieter einen Angebot über 330 € geschickt (Designer-WC) welches wir selbst bezahlen sollen. Da der Betrag die 100 € Kleinreparaturklausel übersteigt, würde ich meinen dies fällt unter: Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 S. 2 (BGB). Sehen sie das auch so?
14.11.2022 - 18:01
Hallo Jasmin,
ich gehe davon aus, dass aufgrund einer farblichen Veränderung kein Anspruch ihrerseits auf Austausch mit Kostenübernahme besteht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16.11.2022 - 20:23
Hallo Dennis,
vielen Dank für Ihre Antwort. Und im Fall der Risse im WC Deckel? Er ist noch gebrauchsfähig, aber fraglich wie lange.
Viele Grüße, Jasmin
22.02.2023 - 13:42
Guten Tag,
ich wohne seit 7 Jahren in einer Mietwohnung. Ich habe nun in meinem WC Sitz, der von Villeroy & Boch ist einen Riss direkt im Sitz unterhalb. Dies ist aber nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden, sondern eher ein Materialfehler. Auf diesen Sitz gibt es 10 Jahre Garantie laut Aussage von Villeroy & Boch. Nachdem ich die Bilder an die Firma geschickt hatte wollen sie mir einen neuen Sitz senden. Dies hatte ich meiner Vermieterin geschrieben, dass sie bitte nur die Rechnung an Villeroy & Boch senden muss und ich dann Ersatz erhalte. Der Sitz kostet über 100 Euro und war bei Bezug in der Wohnung.
In der Reparaturklausel steht ein Betrag von 100 Euro. Also würde dies auch den Betrag übersteigen. Da ich aber nicht verantwortlich bin für den Schaden, ist dies nun die Pflicht der Vermieterin den neuen Deckel zu besorgen. Richtig?
Freue über eine Antwort.
Viele Grüße,
Antje
22.02.2023 - 15:27
Hallo Antje,
an Ihre Stelle würde ich es nicht so kompliziert machen. Finden Sie am besten eine einvernehmliche Lösung. Im schlimmsten Fall beauftragt Ihre Vermieterin einen Handwerker, der Ihnen einen günstigeren WC Sitz montiert und sie tragen die Kosten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22.03.2023 - 11:09
Hallo,
mein Mieter wohnt seit 2 Jahren in seiner Wohnung. Es ist ein Neubau.
Nun ist die Absenkautomatik beim Toilettendeckel defekt. Er fragt nun, wie hier das weitere vorgehen ist.
Eine Absenkautomatik geht ja bei sachgerechtem Umgang nicht einfach so kauputt. Bin ich hier richtig, dass der Mieter hier entweder es in Kauf nehmen muss, dass er den Deckel selbst schließt, oder sich einen neuen Aufsatz kauft?
Viele Grüße
Petra
22.03.2023 - 11:39
Hallo Petra,
ich würde den Mieter darauf hinweisen, dass es sich um eine Kleinreparatur handelt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22.03.2023 - 11:53
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Auch wenn wir keine Kleinreparturpauschale im Mietvertrag haben? Ist ein Standartmietvertrag. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir eine solche Pauschale eingesetzt haben.
Liebe Grüße
23.03.2023 - 07:00
Hallo Petra,
ohne Kleinreparaturklausel wird das nichts. Prüfen Sie den Mietvertrag.
Viele Grüße
Dennis Hundt