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Mieterhöhung: Zustimmungserklärung (Muster + Tipps)

Der Mieter muss dem Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters ausdrücklich zustimmen. Der Vermieter kann die gewünschte Mieterhöhung nicht von selbst in Kraft setzen. Allerdings hat der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 558 BGB einen Rechtsanspruch auf die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung.

Verweigert der Mieter seine Zustimmung oder reagiert er auf das Mieterhöhungsschreiben nicht, muss ihn der Vermieter verklagen. Erweist sich die Mieterhöhung als begründet, wird der Mieter im Gerichtsverfahren zur Erteilung seiner Zustimmung verurteilt und muss die Mieterhöhung akzeptieren.

Da der Vermieter bei Verweigerung der Zustimmung klagen muss, sollte der Mieter die Zustimmungserklärung spätestens nach Ablauf seiner Überlegungsfrist von zwei Monaten schriftlich gegenüber dem Vermieter erteilen. Im Idealfall hat der Vermieter die Zustimmungserklärung vorformuliert und zusammen mit dem Mieterhöhungsschreiben dem Mieter übersandt.

1. Muster für eine Zustimmungserklärung

Absender: Mieter

Empfänger: Vermieter

Datum

Betreff: Mieterhöhung für meine Wohnung 1. OG links, Augustusstraße 14, Regensburg

Sehr geehrter Vermieter,

ich beziehe mich auf Ihr Mieterhöhungsschreiben vom 2. Januar 2014. Ich stimme der Mieterhöhung für meine oben benannte Wohnung zu und erkläre mich bereit, die bisher bezahlte Kaltmiete von 500,00 Euro um 50,00 Euro auf nunmehr insgesamt 550,00 Euro ab dem 1. April 2014 zu entrichten. Die zusätzlich zur Kaltmiete vereinbarte Nebenkostenvorauszahlung entrichte ich in unveränderter Höhe.

Alternativ: (Teilzustimmung): Ich stimme der Mieterhöhung in Höhe von 30,00 € zu. Die restliche Mieterhöhung von 20,00 € lehne ich ab. Ihr Mieterhöhungsverlangen ist durch den Verweis auf den Mietspiegel nicht ausreichend begründet, weil Ihr Erhöhungsbetrag oberhalb der Mietpreisspanne liegt, … Sie sich auf Wohnungen gehobener Wohnqualität beziehen, während meine Wohnung nur einfache Wohnqualität aufweist (Gründe, weshalb das so ist) / alternativ: … ist mit dem Verweis auf drei Vergleichswohnungen nicht ausreichend begründet, da meine Wohnqualität (fehlende Zentralheizung, keine Isolierverglasung, Lage an der verkehrsreichen Bundesstraße B12, erheblich abweichende Wohnfläche) nicht vollumfänglich vergleichbar ist.

Max Mieter

Unterschrift

2. Hinweise und Tipps zur Zustimmungserklärung

Voraussetzungen

Voraussetzung jeglicher Mieterhöhung ist, dass die Miete seit 15 Monaten unverändert ist, der Vermieter frühestens 12 Monate nach einer letzten Mieterhöhung in nächste Mieterhöhung fordert und die Mieterhöhung die Kappungsgrenze von 20 bzw. 15 % in den letzten drei Jahren nicht übersteigt (§ 558 BGB). Ferner muss der Vermieter unter Hinweis auf einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder drei vergleichbare Wohnungen in derselben Gemeinde sein Mieterhöhungsverlangen begründet haben. Außerdem muss der Mieter die Mieterhöhung in Textform vorlegen.

Überlegungsfrist

Der Mieter hat eine Überlegungsfrist von zwei Monaten, nachdem er das Mieterhöhungsschreiben des Vermieters erhalten hat. Der Monat, indem er das Schreiben erhält, zählt zusätzlich (+ zwei Monate). Stimmt er am letzten Tag der Frist zu, muss er ab dem nächsten Tag die erhöhte Miete bezahlen (also ab dem dritten Monat nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens). Wichtig ist, dass die Zustimmungserklärung dem Vermieter vor Ablauf der Überlegungsfrist zugeht. Die Absendung der Post genügt selbst nicht zur Fristwahrung.

Teilzustimmung

Will der Mieter die Mieterhöhung nur teilweise akzeptieren, sollte er insoweit zustimmen und den Vermieter entsprechend informieren. Wegen des Restbetrages kann der Vermieter nachbessern oder den Mieter verklagen.

Teilinklusivmiete

Zahlt der Mieter eine Teilinklusivmiete (Kaltmiete einschließlich der Nebenkosten mit Ausnahme der mindestens zu 50 % gesondert abzurechnenden Energiekosten), darf der Vermieter die Miete auf der Grundlage der Teilinklusivmiete erhöhen.

Alle Mieter müssen zustimmen

Sind mehrere Personen Partei des Mietvertrages, müssen alle Personen die Zustimmungserklärung abgeben. Verweigert ein Mieter die Zustimmung, gilt die Zustimmung insgesamt als nicht erteilt. Dann kann der Vermieter die Zustimmung einklagen.

Schriftlichen Zustimmungserklärung

Verlangt der Vermieter, dass der Mieter die Zustimmungserklärung schriftlich erteilt, ist der Mieter zur schriftlichen Zustimmungserklärung verpflichtet. Nur dann hat der Vermieter die Rechtssicherheit, dass die Zustimmung des Mieters gewährleistet ist.

Vorbehaltlose Zustimmung

Der Mieter muss seine Zustimmungserklärung vorbehaltslos abgeben. Er darf sie nicht mit einer Bedingung verbinden, beispielsweise dergestalt, dass er der Mieterhöhung nur zustimmt, wenn der Vermieter im Gegenzug in den nächsten fünf Jahren auf eine Mieterhöhung verzichtet oder eine sonstige Gegenleistung erbringen soll.

5 Antworten auf "Mieterhöhung: Zustimmungserklärung (Muster + Tipps)"

  • Batu Dur
    10.12.2015 - 22:40 Antworten

    Vielen Dank für Ihre Informationen. Eine tolle Seite.

  • E. Taner
    12.01.2018 - 19:51 Antworten

    Danke! Ein Stück bin ich weiter und sicherer.

  • Ingrid Misslbeck
    27.02.2018 - 18:26 Antworten

    Meine Mieterin hat die Zustimmungserklärung mit folgender Begründung abgelehnt.: Sie bezahlt die neue Miete nur dann, wenn ich in den Mietvertrag den Lebenspartner ihrer Tochter mit einbeziehe. Zum 1.1.2018 wurde aber dennoch die erhöhte Miete überwiesen,um dann einige Tage später mitzuteilen,daß in Zukunft die alte Miete weiter bezahlt wird. Meine Frage: Ist die Zahlung bereis ein Einverständnis ?

    • Mietrecht.org
      28.02.2018 - 10:02 Antworten

      Hallo Ingrid,

      in jedem Fall würde eine mehrfache Zahlung als Zustimmung gewertet werden können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rolf
    07.10.2022 - 14:13 Antworten

    Die Zustimmungeserklärung habe ich meiner Wohnungsgesellschaft erteilt unter dem Einwand das ich rechtlich nicht geschult sei und daher nicht entscheiden könne das der vorgelegte Mietspiegel, bestehend nur aus Mietern dieser Gesellschaft, rechtlich einwandfrei sei. Jetzt verlangt der Vermieter eine erneute Bescheinigung mit der Maßgabe meine Zustimmung ohne jeden Einwand zu erklären. Wieso kann mir der Staat verbieten eine rechtlich einwandfreie Zusage zu geben wo mir der Weg es Einspruchs offen bleibt wenn der vorgelegte Mietspiegel rechtlich nicht einwandfei ist. Hier haben wieder Typen aus der Beamtenmafia ím Land zugeschlagen. Der Bürger soll und darf nichts begreifen was Beamte ersonnen haben.Wieso darf ich mir den Weg des Einspruchs nicht offen halten wenn ich zu Zeit nicht erkennen kann ob der Mietspiegel rechtens ist.Das geht eigentlich den Staat nichts mehr an. Denn Vertragspartner sind nur der Vermieter und ich.

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