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Pünktlich Miete zahlen in 2020 – Tabelle für Mieter

Wollen Mieter eine rechtzeitige Zahlung der Miete absichern, hilft es entweder einen Dauerauftrag für eine Banküberweisung einzurichten oder sich im Kalender die Stichtage für die pünktliche Miete zu vermerken. Klug ist beides, denn geht die Miete zu spät bei dem Vermieter ein, reagieren nicht wenige Vermieter mit Abmahnung und Kündigung. Fragt sich nur noch welcher Tag für einen Überweisungsauftrag eingerichtet werden soll: Muss die Miete am ersten eines Monats überwiesen werden, damit sie am dritten auf dem Konto des Vermieters ist oder reicht die Überweisung am dritten jeden Monats? Was ist, wenn die Bank am Stichtag zu hat?

Erfahren Sie hier, wann die Miete pünktlich gezahlt und wann sie verspätet ist. Der nachfolgende Artikel zeigt Mietern was genau gilt und an welchen Stichtagen die Miete im Jahr 2020 noch pünktlich ist und wann nicht.

I. Wann ist die Miete pünktlich gezahlt?

Die Miete ist dann pünktlich, wenn Sie rechtzeitig zu dem Zeitpunkt gezahlt wird, der im Mietvertrag oder Gesetz bestimmt ist. Da das in beiden Fällen meistens der dritte Werktag ist, muss hier keine große Unterscheidung gemacht werden. In den standardisierten Mietverträgen findet sich nämlich in aller Regel die gleiche Formulierung wie im Gesetz in § 556 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort steht, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten ist, nach denen sie bemessen ist. Das bedeutet, die Miete ist bei einer monatlich zu zahlenden Miete am 3. Werktag jeden Monats fällig bzw. zu zahlen. Ist bei der Mietwohnung eine wöchentliche oder vierteljährliche Mietzahlung vereinbart, muss dann entsprechend zu Beginn der Woche bzw. des Vierteljahres gezahlt werden.

Was bei der Regelung „spätestens zum dritten Werktag“ als Werktag gilt, ist durch die Rechtsprechung geklärt. Anders als bei den Kündigungsfristen, zählen Samstage bei der Zählung der Werktage hier nicht mit. Für die pünktliche Miete kommt es nur auf die Werktage von Montag bis Freitag an. Der Bundesgerichtshof erklärte den Unterschied damit, dass es bei der Mietzahlung für die Zählung der Werktage, nämlich nicht unerheblich auf die Bankarbeitstage ankommt und da Samstage eben keine Bankarbeitstage sind, muss der Samstag nicht mitgezählt werden (BGH, Urteile v. 13.7.2010, Az.: VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09).Sonntage und Feiertage sind ohnehin keine Werktage und so bleiben nur Montag bis Freitag für die Berechnung des dritten Werktages.

Mietzahlungen sind damit nach dem Gesetz als  Vorauszahlung vorgesehen und müssen daher immer zum Anfang der Mietzeit gezahlt werden, damit sie als pünktlich gelten!

Außerdem kommt es ausdrücklich auf die Zahlung durch den Mieter an und nicht auf den Erhalt des Geldes (dazu im Folgenden mehr).

II. So richten Sie den Überweisungsauftrag für die rechtzeitige Miete ein

Für die pünktliche Überweisung reicht es bei einer Monatsmiete, wenn der Überweisungsauftrag für jeden dritten des Monats erteilt ist. Es kommt nicht darauf an, wann der Vermieter die Miete auf seinem Konto hat, sondern nur darauf, ob der Mieter die Überweisung bis zum Stichtag, also dem dritten Werktag, in Auftrag gibt.

Das bedeutet, auch wenn die Miete nach dem Stichtag auf dem Konto des Vermieters gebucht wird, gilt sie trotzdem als pünktlich. Allerdings gibt es eine Voraussetzung und das ist die Kontodeckung beim Mieter: Gibt der Mieter nämlich eine Überweisung in Auftrag, obwohl sein Konto nicht gedeckt ist, reicht allein der Überweisungsauftrag nicht damit die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung angenommen werden kann. Die Buchung beim Vermieter ist dann zu spät und die nicht pünktlich.

Mieter sind also grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn sie für ihren Dauerauftrag die Miete am 3´. eines jeden Monats überweisen lassen.

Wichtig: 

Vermieter können vom Mieter nicht verlangen, dass der Zahlungseingang bei der Überweisung bis zum dritten Werktag erfolgt sein muss!

Eine entsprechende Vereinbarung im Formularmietvertrag, nach der es für die Rechtzeitigkeit der Miete, auf den Zahlungseingang beim Vermieter ankommt, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 222/15). Der Mieter wird nämlich bei einer solche Klausel unangemessen benachteiligt, da ihm das Risiko von Zahlungsverzögerungen im Überweisungsverkehr auferlegt wird. Nach dem Gesetz (§ 556 b Abs. 1 BGB) trägt das aber der Vermieter, denn für eine rechtzeitige Zahlung reicht es aus, dass der Mieter die Überweisung in Auftrag gibt und sein Konto ausreichend gedeckt ist. Dreht man das um und stellt auf den Zahlungseingang ab, kann es dazu kommen, dass der Mieter z.B. wegen einer verspäteten Zahlung der Miete eine Abmahnung oder Kündigung erhält, obwohl die Verspätung durch die Bank verursacht wurde. Das geht nach Ansicht des BGH nicht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016, Az.: VIII ZR 222/15).

III. Stichtage für die pünktliche Miete in 2020 als Tabelle

Damit Mieter im Jahr 2020 nicht mehr viel rechnen müssen, haben wir für alle Mietverträge mit Monatsmiete, den maßgeblichen Stichtag berechnet. Das ist die Übersicht für den monatlichen dritten Werktag, bis zu dem die Miete im Jahr 2020 gezahlt oder der Überweisungsauftrag aufgegeben sein muss:

Mietzahlung für…bis zum 3. Werktag, den …
Januar 202006.01.2020
Februar 202005.02.2020
März 202004.03.2020
April 202003.04.2020
Mai 202006.05.2020
Juni 202004.06.2020
Juli 202003.07.2020
August 202005.08.2020
September 202003.09.2020
Oktober 202005.10.2020
November 202004.11.2020
Dezember 202003.12.2020

IV. Fazit

Insgesamt genügt es also für Mieter auch im Jahr 2020, wenn Sie ihre Miete bis zum dritten Werktag zahlen. Wird die Miete überwiesen reicht der Überweisungsauftrag am dritten Werktag, wenn das Konto gedeckt ist.

4 Antworten auf "Pünktlich Miete zahlen in 2020 – Tabelle für Mieter"

  • Bernd
    30.04.2020 - 19:33 Antworten

    Kleine Korrektur für die Stichtage:

    Es muss heißen: November 2020 04.11.2020 anstatt 04.10.2020

    • Mietrecht.org
      04.05.2020 - 09:06 Antworten

      Hallo Bernd,

      danke für die Korrektur. Ich habe das Datum entsprechend angepasst.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rudi
    06.04.2021 - 09:20 Antworten

    Gibt es diese tolle Tabelle “Stichtage für die pünktliche Miete in 2020 als Tabelle” auch für 2021 ?

    • Mietrecht.org
      06.04.2021 - 10:47 Antworten

      Hallo Rudi,

      leider noch nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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