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Pünktlich Miete zahlen in 2019: Tabelle für Mieter

Ist die Miete zu spät bei dem Vermieter droht eine Abmahnung. Bei der Wiederholung kann es dann schon zur Kündigung durch den Vermieter kommen, denn mit der Rechtzeitigkeit der Miete ist nicht zu spaßen. Für Mieter ist es daher wichtig die Mietzahlung gut voraus zu planen. Dann ist es auch nicht schwer die monatliche Miete pünktlich zu zahlen. Doch wie stellt man das am besten an? Was heißt pünktlich und wann ist die Miete eigentlich noch pünktlich gezahlt? In Mietverträgen steht dazu oft, dass die Miete am 3. Werktag fällig ist. Reicht dann ein Dauerauftrag für jeden dritten Tag eines Monats? Was ist, wenn der Dritte auf einen Sonntag oder Feiertag fällt?

Der nachfolgende Artikel gibt Mietern eine Hilfe und zeigt an welchen Tagen die Miete im Jahr 2019 noch pünktlich ist und wann nicht. Hier bekommen Mieter eine Übersicht.

I. Was heißt pünktliche Miete nach dem Gesetz?

Im Mietrecht bestimmt § 556 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die sog. Fälligkeit der Miete. Fälligkeit meint dabei den Zeitpunkt, an dem die Miete zu zahlen ist. Zahlt man zur Fälligkeit, ist die Miete pünktlich.

Das Gesetz gibt damit den Zeitpunkt der pünktlichen Zahlung vor: Dort heißt es, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten ist, nach denen sie bemessen ist.

Das bedeutet z.B. für eine Mietwohnung, bei der die Miete monatlich zu zahlen ist, dass jeweils zum Monatsanfang, aber spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zu zahlen ist. Bei einer Mietwohnung bei der wöchentlich oder vierteljährlich Miete gezahlt wird, muss dann entsprechend zu Beginn dieser Zeitabschnitte gezahlt werden. Die Miete begleicht man also bereits nach dem Gesetz im Voraus bzw. zum Anfang der Mietzeit, damit sie als pünktlich gilt.

Bei der Zählung der Werktage sind hier nur die Tage Montag bis Freitag zu beachten! Im Gegensatz zu Kündigungsfristen, bei denen auch Samstage zu den Werktagen zählen, hat der BGH hier entschieden, dass diese bei der Berechnung der Frist für die Miete nicht mitzählen. Der Grund ist ganz einfach der, dass es sich bei Samstagen nicht um Bankarbeitstage handelt (BGH, Urteile v. 13.7.2010, Az.: VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09). Hintergrund ist, dass Samstage keine Bankarbeitstage sind. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen also nicht mit, wenn man berechnet was der dritte Werktag ist!

II. Da gilt für eine Überweisung der Miete

Damit die Miete auch pünktlich überwiesen wird, muss man wissen Folgendes wissen: Reicht es aus, wenn man die Überweisung bis zum dritten Werktag in Auftrag gibt oder muss das Geld zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Konto des Vermieters sein?

Die Antwort ist hier eindeutig: Der Überweisungsauftrag reicht aus, damit die Miete als pünktlich gezahlt gilt. Vorausgesetzt ist nur, dass das Konto des Mieters auch entsprechend gedeckt ist. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es daher nicht darauf an, ob die Miete nach dem dritten Werktag auf das Konto des Vermieters gebucht wird.

Verlangt der Vermieter den Zahlungseingang bis zum dritten Werktag ist das unwirksam. Selbst eine Vereinbarung im Formularmietvertrag, die für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung auf den Eingang der Miete beim Vermieter abstellt, ist unwirksam (BGH, Urteil v. 5.10.2016, Az.: VIII ZR 222/15).

Steht in dem Mietvertrag eine solche Klausel, stellt das nach Ansicht des BGH eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar.  Entgegen der gesetzlichen Regelung von § 556b Abs. 1 BGB, nach der es ausreicht, dass der Mieter den Überweisungsauftrag (rechtlich als sog. Leistungshandlung bezeichnet) vornimmt und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist, kehrt eine anderslautende Formularklausel das Risiko von Zahlungsverzögerungen im Überweisungsverkehr einfach um.  Kommt es nämlich in einem solchen Fall z.B. zur verspäteten Zahlung der Miete, die durch den Zahlungsdienstleister (also die Bank) verursacht wurde, wäre der Mieter dem Risiko einer Kündigung des Mietverhältnisses ausgesetzt, obwohl er die Verspätung nicht zu verantworten hat (vgl. BGH, Urteil v. 5.10.2016, Az.: VIII ZR 222/15).

III. Tage für die pünktliche Miete in 2019 als Tabelle

Für das Jahr 2019 haben wir für alle Mieter bei denen eine monatliche Miete im Mietvertrag vereinbart ist, den maßgeblichen dritten Werktag berechnet.

Das ist die Übersicht für die Tage bis zu denen Die Miete im Jahr 2019 gezahlt bzw. die Überweisung angewiesen sein muss, damit sie als pünktlich gilt.

Mietzahlung für…bis zum 3. Werktag, den …
Januar 201904.01.2019
Februar 201905.02.2019
März 201905.03.2019
April 201903.04.2019
Mai 201906.05.2019
Juni 201905.06.2019
Juli 201903.07. 2019
August 201905.08.2019
September 201904.09.2019
Oktober 201904.10.2019
November 201905.11.2019
Dezember 201904.12.2019

IV. Fazit

Kurz und knapp gesagt, reicht es für Mieter zu wissen, dass die Miete grds. bis zum dritten Werktag gezahlt bzw. angewiesen sein muss, damit sie auch in 2019 pünktlich Miete zahlen.

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