Geht dem Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses zu und wird diese mit Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Ziffer 2 BGB begründet, so sollte zunächst geprüft werden, ob der Kündigende Eigenbedarf überhaupt geltend machen kann und, ob die Person, für die der Eigenbedarf geltend gemacht wird, überhaupt zu dem privilegierten Personenkreis gehört. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen BGB: Eigenbedarf im BGB: Grundlagen zur Eigenbedarfskündigung im BGB Dieser Artikel soll einen groben …Artikel jetzt weiter lesen
Kein Vorkaufsrecht bei Verkauf eines Mietshauses vor Begründung von Wohnungseigentum
Das Gesetz gewährt dem Mieter einer Mietwohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) für den Fall, dass der derzeitige Vermieter und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses das Gebäude aufteilt und Wohnungseigentum begründet und danach die einzelnen Eigentumswohnungen an Dritte verkauft. Für diesen Fall schützt das Mietrecht den Mieter, der schließlich seinen Lebensmittelpunkt in der Mietwohnung begründet hat und dementsprechend aufgrund des von ihm betriebenen organisatorischen und finanziellen Aufwandes geschützt werden soll. Das …Artikel jetzt weiter lesen
Eigenbedarf: Vorkaufsrecht des Mieters
Der Mieter einer Mietwohnung begründet in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt. Der Einzug ist regelmäßig mit einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Müsste der Mieter damit rechnen, kurzfristig wieder gekündigt zu werden, wäre seine Situation unbefriedigend. Aus diesem Grunde ist das Mietrecht ein echtes Mieterschutzrecht und begründet in verschiedenen Vorschriften diverse Mieterschutzrechte. Eine problematische Situation entsteht für den Mieter oft dann, wenn er sich in ein Mehrfamilienhaus eingemietet hat und …Artikel jetzt weiter lesen
Eigenbedarf: Kündigungssperrfrist auch bei Hauskauf? (Einfamilienhaus)
Hat der Eigentümer ein ihm gehörendes Einfamilienhauses vermietet und verkauft das Haus an einen Dritten, muss der Mieter mit der Kündigung seines Mietverhältnisses rechnen. Der frühere Eigentümer kann als Vermieter in der Regel allein wegen des Verkaufs keine Kündigung aussprechen, da der anstehende Verkauf des Einfamilienhauses kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 BGB ist und somit keinen Kündigungsgrund darstellt. Insbesondere gilt beim Verkauf der Grundsatz „Kauf bricht nicht …Artikel jetzt weiter lesen
Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden (Eigenbedarf nach Wohnungskauf)
Beabsichtigen Sie, als Kaufinteressent eine Eigentumswohnung zu kaufen, dann Eigenbedarf anzumelden und selbst in die Wohnung einzuziehen, sind Sie gut beraten, vor dem Kauf zu überprüfen, ob und inwieweit eine Kündigungssperrfrist besteht. Besteht eine solche Sperrfrist, ist der Kauf allenfalls interessant, wenn Sie Kapitalanleger sind. Kaufen Sie, um selbst einzuziehen, macht der Kauf nur Sinn, wenn Sie erst später einziehen und Ihren Eigenbedarf erst nach Ablauf der Sperrfrist geltend machen …Artikel jetzt weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Sperrfrist beachten (Kündigungssperrfrist)
Das Gesetz bestimmt in § 577a BGB eine Kündigungssperrfrist. Sie beinhaltet eine Kündigungsbeschränkung für den Fall, dass der Vermieter als Eigentümer einer vermieteten Wohnung für diese Wohnung Wohnungseigentum begründet. Wird Wohnungseigentum begründet und die Wohnung danach an einen Dritten veräußert, ordnet das Gesetz eine Kündigungssperrfrist für mindestens 3 Jahre an. Dauert die Kündigungssperrfrist an, kann der Vermieter die Miete nicht kündigen. Eine Kündigung kommt erst nach Ablauf der Sperrfrist in …Artikel jetzt weiter lesen
Kündigung wegen Eigenbedarf bei einem 3-Familienhaus
Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, kommt es nicht darauf an, ob sich die vermietete Wohnung in einem 3-Familienhaus oder in einem Gebäude mit noch mehr Wohnungen befindet. In jedem Fall muss der Vermieter die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung beachten. Die Frage wird erst dann relevant, wenn in einem 3-Familienhaus unklar ist, wie viele Wohnungen es tatsächlich gibt oder wenn der Vermieter oder der Mieter 2 Wohnungen davon selbst bewohnen oder eine …Artikel jetzt weiter lesen
Eigenbedarfskündigung: Die Rechte der Mieter im Überblick
Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis und meldet Eigenbedarf an, stehen dem Mieter zwei Wege offen, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Die Verteidigungsstrategie des Mieters hängt von den Gegebenheiten ab. Die Abwehr einer Eigenbedarfskündigung durch den Mieter erscheint rechtlich etwas komplex, lässt sich aber bei Kenntnis der Zusammenhänge nachvollziehen. Notfalls geht es nicht ohne juristische Beratung und Vertretung. Auf diesem Mietrecht-Portal finden Sich viele Artikel zum Thema Eigenbedarf. …Artikel jetzt weiter lesen
Eigenbedarf für Tante oder Onkel anmelden
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis kündigen, wenn er als berechtigtes Interesse Eigenbedarf geltend macht (§ 573 II 2 BGB). Neben dem Vermieter selbst kommen als begünstigte Personen auch Familienangehörige in Betracht. Inwieweit ein Familienangehöriger des Vermieters zu dem vom Gesetz begünstigten Personenkreis gehört, richtet sich zum einen nach dem Grad der verwandtschaftlichen Beziehung und zum anderen nach der persönlichen Verbundenheit mit dem Vermieter. Lediglich bei besonders nahen verwandtschaftlichen Beziehungen (z.B. …Artikel jetzt weiter lesen
Eigenbedarf für Neffen oder Nichte: Ist die Eigenbedarfskündigung möglich?
Nach dem Gesetz kann der Vermieter ein Mietverhältnis kündigen, wenn er als berechtigtes Interesse Eigenbedarf geltend macht. Neben dem Vermieter selbst kommen als begünstigte Personen auch Familienangehörige in Betracht. Ob ein Familienangehöriger des Vermieters zu dem begünstigten Personenkreis gehört, richtet sich zum einen nach dem Grad der verwandtschaftlichen Beziehung und zum anderen nach der persönlichen Verbundenheit mit dem Vermieter. Lediglich bei einer besonders nahen verwandtschaftlichen Beziehung (z.B. Eltern – Kind …Artikel jetzt weiter lesen