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Frettchen als Haustier in Mietwohnung – erlaubt oder verboten?

Frettchen sind kleine, maderähnliche Nagetiere die als exotisches Haustier in der Mietwohnung immer beliebter werden. Ob die Frettchen frei oder im Käfig gehalten werden ist dabei oft Streitfrage zwischen den Tierhaltern, ob die Haltung an sich in einer Mietwohnung erlaubt oder verboten ist, wird kaum hinterfragt.

Denn trotz der Größe des Nagers ist ein Frettchen nach der gängigen Rechtsprechung nicht den erlaubnisfreien Kleintieren zuzuordnen. Woraus sich diese Einschätzung ergibt und was zu beachten ist, wenn ein Mieter ein Frettchen als Haustier in seiner Mietwohnung einziehen lassen will, wird im nachfolgenden Artikel erklärt.

I. Frettchen ist ein Kleintier aber nicht erlaubnisfrei

Den meisten Mietern ist bekannt, dass Kleintiere, wie Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen ohne eine besondere Erlaubnis in Mietwohnungen gehalten werden dürfen. Man spricht hier davon, dass die Tierhaltung dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zuzuordnen ist und es deshalb zu dem Recht eines Mieters gehört sich ein solches Haustier zu halten.

Entscheidend ist bei dieser Auslegung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aber, dass es hier auch die Grenze zu beachten gibt. So ist es nicht mehr im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs, wenn die Mietwohnung zur Tierhaltung zweckentfremdet wird, Beschädigungen der Mietsache oder Beeinträchtigungen anderer Haus- oder Mitbewohner zu befürchten sind. Bei allen Kleintieren die ungefährlich und ungiftig sind und in Käfigen oder Aquarien gehalten werden kann dies regelmäßig ausgeschlossen werden. Erlaubnisfreie Kleintiere können daher nur solche Tiere sein, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen (BGH Entscheidung vom 14.11.2007, Az.: VIII ZR 340/06).

Frettchen sind zwar nur ungefähr 42cm bis 80cm lang und erlangen maximal 2kg Körpergewicht, sind allerdings wegen Ihrer Haltungsart nicht erlaubnisfrei. Viele Tierhalter haben Frettchen nämlich nur zum Teil im Käfig und lassen die Tiere auch außerhalb dessen, wie Katzen oder Hunde frei herumlaufen. Da dabei die Gefahr besteht, dass das Tierchen Einrichtungsgegenstände oder Türen annagt und so die Mietwohnung beschädigen kann, muss vor Anschaffung eines Frettchens eine Erlaubnis beim Vermieter beantragt werden.

So urteilte beispielsweise das Amtsgericht Neukölln über einen Mieter, der ohne Erlaubnis drei Frettchen hielt, dass dies eine Vertragsverletzung des Mietvertrages darstellte, weil der Mieter nach dem Vertragsinhalt nur Kleintiere ohne Genehmigung des Vermieters halten durfte. Andere Tierhaltung war nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet. Da der Mieter die Tiere nur zu 90 % im Käfig hielt und die Frettchen ansonsten frei in der Mietwohnung herumlaufen konnten, bestand ein Zustimmungserfordernis des Vermieters (AG Neukölln, Urteil vom 15. Juni 2012, Az.: 2 C 340/11).

II. Wie bekommt man eine Erlaubnis für die Haltung eines Frettchens in der Mietwohnung?

Die Erlaubnis für die Haltung eines Frettchens erteilt der Vermieter. Als Mieter sollten Sie direkt bei ihm einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines Frettchens stellen. Insoweit finden Sie auch Formulierungshilfen in dem Beitrag: “Antrag auf Tierhaltung in der Mietwohnung: Tipps + Vorlage für Mieter“. Auf der Grundlage dieses Antrages hat der Vermieter eine Interessenabwägung vorzunehmen, wobei sich die Interessen an der Haltung eines Tieres mit denen der Verweigerung einer Tierhaltung gegenüberstehen. Für eine Verweigerung sprechen Gefährdungen, Störungen und Beeinträchtigungen der Nachbarn oder des Mietobjekts. Kann der Vermieter keinerlei stichhaltige Gründe vorbringen, die gegen die Haltung des Tieres sprechen, wird dem Mieter die Anschaffung eines Frettchens zu gewähren sein.

III. Was muss bei der Haltung eines Frettchens in der Mietwohnung beachtet werden?

Dürfen Sie ein Frettchen in der Wohnung halten, sollten sie die Mietwohnung entsprechend sichern und dafür Sorge tragen, dass weder Beschädigungen noch Geruchs- oder Lärmbelästigungen durch die Haltung des Tieres entstehen. Sollten sich nämlich im Laufe der Tierhaltung Gründe ergeben, die zeigen, dass die Frettchenhaltung störend oder belästigend für andere Hausbewohner ist, dann kann der Vermieter seine Erlaubnis auch widerrufen. In welchen Fällen ein solcher Widerruf in Betracht kommt erfahren Sie in dem Artikel: “Widerruf der Tierhaltung in Mietwohnung – Vorlage für Vermieter“.

11 Antworten auf "Frettchen als Haustier in Mietwohnung – erlaubt oder verboten?"

  • Michael
    27.07.2017 - 14:01 Antworten

    Frettchen nagen weder Einrichtungsgegenstände noch Kabel o.ä an da sie überhaupt nichts mit Nagetieren Zutun haben sie sind einzig und allein Raubtiere. Wenn man Frettchen artgerecht hält riechen sie auch nicht. Frettchen von guten Besitzern gehen auch auf eine Toilette, zudem ist es auch Tierquälerei diese 24/7 nur im käfig zulassen. Wenn ein/ eine Vermieter/in Hunde/Katzen erlaubt sollte er/sie auch Frettchen erlauben da diese weder Bellen noch sonstige lautstarke Geräusche von sich geben.

  • Tobias Jepp
    13.09.2017 - 09:59 Antworten

    Frettchen sind keine Nagetiere!!!

  • Tom
    08.12.2018 - 09:12 Antworten

    Was bitteschön soll an der Haltung eines Raubtieres in der Wohnung artgerecht sein? Frettchen stinken das ist Fakt.

    • Ria Seyer
      27.02.2021 - 17:00 Antworten

      Hast du schon mal an einem Frettchen gerochen, sie gehen genauso aufs Katzenklo wie Katzen. Katzen sowie Hunde sind im Grunde genommen auch Raubtiere, Frettchen sind schon zur Pharaonen Zeiten als Domestizierte Haustiere gehalten worden. Also wenn man keine Ahnung hat von Tieren hat ,soll man sich zurück halten ,mit dem was man sagt.

  • Maja
    24.05.2019 - 10:30 Antworten

    Was ist wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt und Frettchen in allen möglichen Räumen haelt? Darunter leiden dann Mitbewohner denn es riecht in den Gemeinschaftsräumen sehr und durch die vielen Tiere sind überall Tierhaare und Dreck zu finden.
    Wie kann man als Mieter vorgehen wenn der Vermieter selbst Frettchen pflegt aber in nicht mehr für eine Person übliche Anzahl an Tieren die zur Belastung des allergischen Asthma geplagten Mieters werden?

    • Mietrecht.org
      24.05.2019 - 18:42 Antworten

      Hallo Maja,

      wenn es zu einer Belästigung wird und damit ggf. ein Mangel vorliegt, sollten Sie über eine Mietminderung nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Black-B
    04.07.2020 - 22:35 Antworten

    Das Amtsgericht Augsburg (AZ: 6C5758/94) hat bereits 1995 entschieden, dass Frettchen als “Kleintiere im Sinne des Mietrechts” gelten und damit grundsätzlich nicht verboten werden können.

  • Viola
    31.12.2020 - 13:48 Antworten

    Zu Raubtieren zählen übrigens auch Hunde und Katzen. Soll die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnung auch “nicht artgerecht” sein? Ob Frettchen stinken oder nicht, ist wohl Geschmackssache! Ich persönlich finde den Geruch nicht störend. Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Frettchen sind KEINE Nagetiere!

    • Ria Seyer
      27.02.2021 - 17:07 Antworten

      Da hast du Recht ,Frettchen sind keine Nagetiere .Die Leute die keine Ahnung haben sollten sich erst mal Schlau lesen.

    • Red
      27.01.2022 - 02:35 Antworten

      Entschuldigung, aber seit wann sind Frettchen Nagetiere?
      Frettchen sind Marderartige. Kleine Raubtiere.
      Sie nagen keine Holztreppen oder Türrahmen an.
      Was das Nagen angeht sind Ratten und Kaninchen (übrigens auch keine Nagetiere) viel schlimmer. Selbst Vögel sind schlimmer.
      Und ich als jahrelange Kaninchenhalterin und Vogelhalterin weiß das aus Erfahrung. So ein Kaninchen oder Rosella macht mit der Tapete kurzen Prozess, wenn die sich langweilen.

      Zumal ein Kaninchenstall bei weitem mehr stinken kann als ein Frettchen. Frettchen riechen nicht nach Rosen, aber ich finde Kaninchenurin bei weitem unangenehmer.

  • Dann
    12.09.2023 - 11:34 Antworten

    Moin zusammen, wir haben Frettchen seit über 10 Jahren. Zweites Rudel zu 5-6

    Leute die keine Ahnung von Frettchen haben und auch keine besitzen sollten sich erst einmal schlau machen bevor sie dumme Aussagen machen.
    Und Einstreu für Frettchen? Wie dumm kann man denn sein?! Es sind keine Nagetiere.

    Jeder nasse Hund stinkt viel mehr. Unsere bekommen einen Harmon Ship und da ist der Geruch nicht mehr so wirklich da. Wir Shippen als Ersatz zur Kastration was bei Frettchen zu Nieren leiden führen kann. Und verhindern auch den Geruch. Katzen Klo wird von ihnen auch genutzt. Klappt nicht immer 😂 Faul
    Und sie zerstören auch keine Einrichtung oder Kabel. Wie Katzen und Hunde. Wir halten unsere Rackers im Haus und haben ein eigenes Zimmer für sich. Im Sommer fahren wir sogar Zelten mit ihnen.
    LG Danny

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