Dem Vermieter ist es erlaubt einen Mietvertrag wegen unerlaubter Tierhaltung zu kündigen. Eine Haltung von Haustieren ist zwar in vielen Fällen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung zuzuordnen, aber eben nicht in allen Fällen. Die Erlaubnisfreiheit der Haltung von Kleintieren findet zum Beispiel Ihre Grenzen dann, wenn die Tiere außerhalb von Käfigen freilaufend gehalten werden. Ebenso, wenn die Kleintierhaltung in eine Zucht oder einen Zoo ausartet und zu viele kleine Tiere in der Mietwohnung gehalten werden. Daneben bedürfen alle Arten von gefährlichen oder giftigen Tieren einer besonderen Erlaubnis des Vermieters. Auch Katzen und Hunde dürfen nicht ohne Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung leben.
Eine Kündigung des Mietvertrages wegen der Tierhaltung kommt daher immer dann in Betracht, wenn der Mieter Haustiere ohne Einwilligung hält oder über die Grenzen des Erlaubten hinausgeht, weil andere Bewohner durch die Tierhaltung beeinträchtigt werden. In welchen Fällen eine Kündigung vom Vermieter ausgesprochen werden kann und welche Voraussetzungen vorliegen müssen können Sie in nachfolgendem Artikel lesen.
Inhalt: Ist die Kündigung bei unerlaubter Tierhaltung möglich?
I. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter gegenüber dem Mieter bei unerlaubter Tierhaltung?
I. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter gegenüber dem Mieter bei unerlaubter Tierhaltung?
Nach erfolgloser Abmahnung kann der Vermieter anstelle der weiteren Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs bezüglich der unerlaubten oder beeinträchtigenden/störenden Tierhaltung, das Mietverhältnis allerdings alternativ auch beenden. In Betracht kommen hier für Wohnraummietverhältnisse folgende Kündigungsarten:
- die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigen Grund nach § 543 Abs. 1 BGB (wie Störung des Hausfriedens nach § 569 Abs. 2 BGB) und
- die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einem berechtigten Interesse an der Vertragsbeendigung nach § 573 Abs. 1 BGB (wie nicht unerheblicher Vertragsverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
Hinweis: Grundvoraussetzung ist für alle Ansprüche, dass die Tierhaltung nicht vertragsgemäß ist!
Das bedeutet, dass ein Vermieter, sowohl vor einer Abmahnung, einer Unterlassungsaufforderung oder einer Kündigung immer abwägen sollte, was gegen und was für die Tierhaltung spricht. Nur dann, wenn sich überwiegende Interessen herausstellen lassen, die gegen die Tierhaltung sprechen – wie Belästigungen, Störungen, Allergien, Gefährlichkeit des Tieres, Übermaßhaltung etc.– kann der Vermieter die Erlaubnis versagen oder eine bereits erlaubte Tierhaltung widerrufen, weil sie dann nicht zum vertragsgemäßen Wohngebrauch gehört.
II. Abmahnung
Der Vermieter hat den Mieter regelmäßig bezüglich der unerlaubten Tierhaltung oder den Störungen die durch die Tierhaltung entstehen, abzumahnen. Dies kann in einem einfachen Schreiben erfolgen. Ein Beispiel finden Sie hier: “Abmahnung wegen Tierhaltung: Vorlage + Tipps für Vermieter“.
III. Voraussetzungen der Kündigung wegen Tierhaltung
Die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum setzt immer voraus, dass ein Kündigungsgrund vorliegt, die Schriftform eingehalten wurde und der Kündigungsgrund benannt wird. Bei der ordentlichen Kündigung muss zudem eine gewisse Kündigungsfrist gewahrt.
1. Schriftform der Kündigung
Wichtige Wirksamkeitsvoraussetzung ist, dass die Kündigung der Mietwohnung wegen Tierhaltung immer schriftlich erfolgen muss, § 568 BGB. Wenn Sie Ihrem Mieter gegenüber mündlich die Kündigung aussprechen, müssen Sie dies auch noch einmal schriftlich wiederholen. Anderenfalls ist die Kündigung unwirksam.
2. Kündigungsgrund
Die Tierhaltung eines Mieters stellt dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie entweder unerlaubt ist oder andere erheblich beeinträchtigt/stört. Nur dann ist die Tierhaltung nicht vertragsgemäß (Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 543 BGB).
Als (wichtiger) Kündigungsgrund bei der Tierhaltung kommen beispielsweise folgende Gründe in Betracht:
Kleintierhaltung im Übermaß /Zweckentfremdung der Mietwohnung
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Gefährliche oder Giftige Tiere |
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Nicht vertragsgemäße Tierhaltung
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ohne Erlaubnis (nach Verweigerung / trotz Widerruf der Erlaubnis) |
Wie Sie die Tierhaltung widerrufen können? “Widerruf der Tierhaltung in Mietwohnung – Vorlage für Vermieter”
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Erhebliche Störung/ Beeinträchtigung |
Dazu mehr in “Hundegebell in der Nachbarwohnung – Was tun als Mieter?”
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Hinweis: Beweislast trägt der Vermieter!
Liegt ein wirksamer Kündigungsgrund vor, ist es wichtig, sich entsprechende Nachweise zu sichern, denn der Vermieter muss einen Kündigungsgrund nicht nur darzulegen, sondern auch nachweisen können. So sollten Beweise für den zur Kündigung berechtigenden Sachverhalt, wie zum Beispiel die Beschwerdeschreiben anderer Mieter, Zeugenaussagen, ein Lärmprotokoll der Belästigungen, Fotos von Verschmutzungen und vorangegangene Abmahnschreiben unbedingt aufbewahrt werden, falls es zu Streitigkeiten kommt.
3. Kündigungsfrist
Bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung nach §§ 543, 569 BGB ist – wie der Name schon sagt – keine zeitliche Frist zu beachten, sondern das Mietverhältnis kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Bei der ordentlichen Kündigung sind die Fristen des § 573 c BGB zu beachten.
Hinweis: Räumungsfrist
Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist dem Mieter auch nach der fristlosen Kündigung noch ein gewisser Zeitraum zur Räumung der Mietwohnung einzuräumen. Eine sogenannte Räumungsfrist sollte 1 bis 2 Wochen ab Kündigungszugang bemessen. Erst ab diesem Zeitpunkt kommt der Mieter mit dem Verlassen der Mietwohnung in Verzug.
4. Zustellung der Kündigung
Warum sich der Unterschied zum Einwurfeinschreiben lohnt können Sie auch in dem Artikel: “Kündigung eines Mietvertrages: Einschreiben, normaler Brief oder Gerichtsvollzieher?” nachlesen.
IV. Zusammenfassung
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Vermieter ein Mietverhältnis auch wegen der Tierhaltung seines Mieters kündigen kann. Im Unterschied zu anderen Kündigungen einer Mietwohnung ist hier einzig zu beachten, dass die sich aus der Tierhaltung der wichtige Grund zur Kündigung ergeben muss.
07.09.2024 - 10:35
Kann der Vermieter kündigen, wenn 4 Wochen lang Hühnerküken (11) in der Wohnung sind und es eine Katze mehr als abgesprochen gibt? Es gibt keine Geruchs- oder Geräuschbelästigung
09.09.2024 - 09:40
Hallo Julia,
das ist sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung bei Gericht und ich kann mir gut vorstellen, dass vorher auf jeden Fall eine Abmahnung notwendig wäre.
Viele Grüße
Dennis Hundt