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Antrag auf Tierhaltung in der Mietwohnung: Tipps + Vorlage für Mieter

Einen Antrag auf Tierhaltung, in der Mietwohnung ist schneller gestellt als gedacht. Egal ob Hund, Katze oder ein anderes Haustier, unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung kann der Vermieter eine Tierhaltung individuell genehmigen. Entscheidend sind immer die Tierart, die Größe und die Haltungsart, die über den Anspruch des Mieters auf Tierhaltung entscheiden. Sobald Sie bei Ihrem Vermieter einen Antrag auf Tierhaltung stellen, um eine Erlaubnis zu erhalten, ist der Vermieter verpflichtet Ihren Anspruch zu prüfen und entsprechend zu entscheiden. In einigen Fällen ist eine Erlaubnis sogar obsolet und ein entsprechender Antrag auf Tierhaltung in den Mietwohnungen lediglich eine bessere Information.

Wie sie einen Antrag auf die Haltung eines Haustieres in der Mietwohnung am besten formulieren können wird Ihnen im nachfolgenden Artikel erklärt. Hier erhalten Sie als Mieter Tipps und eine beispielhafte Vorlage für den Antrag auf Tierhaltung in der Mietwohnung.

Lesen Sie auch diesen Artikel zur Tierhaltung in der Mietwohnung.

I. Grundsätzliches zur Tierhaltung in der Mietwohnung

In einer Mietwohnung ist die Tierhaltung soweit erlaubt, wie sie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zugerechnet werden kann. Eine Kleintierhaltung, wie zum Beispiel eines Fisches im Aquarium, eines Goldhamsters im Käfig oder eines Wellensittichs in der Aula ich regelmäßig dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzurechnen und bedarf daher keiner besonderen Erlaubnis. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Haltung gefährlicher Kleintiere oder einer größeren Anzahl an Kleintieren vorgesehen ist. Dann ist auch hier ein Antrag auf Vermieter Erlaubnis zur Tierhaltung unbedingt erforderlich.

II. Antrag und Erlaubnis zur Tierhaltung

Je nachdem welche Tierart Sie in Ihrer Mietwohnung halten möchten – Hund und Katze, Hamster, Fisch, Vogel oder Schlange – kann ein Antrag auf Tierhaltung unterschiedlich formuliert werden. Maßgeblich ist insbesondere, ob für Ihr Mietverhältnis bereits eine Regelung zur Tierhaltung besteht oder nicht.

1. Antrag auf Tierhaltung bei fehlender Regelung im Mietvertrag

Wenn in Ihrem Mietvertrag keine Klausel zur Haltung eines Haustieres zu finden ist, dann ist diese grundsätzlich gestattet, wenn sie zudem vertragsgemäß geschuldeten Mietgebrauch zu zählen ist (so die allgemeine Rechtsprechung wie etwa im Urteil des Bundesgerichtshofs BGH vom 14.11.2007, Az.: VIII ZR 340/06; AG Bremen Entscheidung vom 05.05.2006, Az.: 7 C 240/05). Wann eine Tierhaltung zum vertragsgemäß Mietgebrauch gehört ist immer eine Einzelfallentscheidung und im Rahmen einer Abwägung aller Interessen zu treffen.

Bei der Beurteilung können folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Tierart
  • Tieranzahl
  • Tiergröße
  • das Verhalten des Tieres (ruhig und nicht störend oder ständig bellend?)
  • Details zur Mietwohnung (Art der Mietwohnung: Mehrfamilienhaus oder Einfamilienhaus, Lage der Mietwohnung. Innenstadt oder Randbezirk? Stockwerk?)
  • Entgegenstehende Interessen von Mitbewohnern oder Nachbarn, die durch die Tierhaltung berührt sein können (etwa durch Allergie, Gebell etc.)
  • Handhabung des Vermieters in gleichgelagerten Fällen
  • Besonderes gesundheitliches Erfordernis der Tierhaltung für den Mieter (Blindenhund, Therapiehund o.ä.)

(vgl. hierzu Monschau in: jurisF-Miet+WEG-Recht-0045 m.w.N.: BGH Entscheidung vom 22.01.2013, Az.: VIII ZR 329/11; LG Köln v. 28.11.2013, Az.: 1 S 300/12).

Eine Haltung von Kampfhunden in der Mietwohnung ist auch bei fehlender Regelung im Mietvertrag verboten, da durch die von diesen ausgehenden Gefährdungen von Mitbewohnern und Nachbarn, kein bestimmungsgemäßer Mietgebrauch anzunehmen ist (Monschau in: jurisF-Miet+WEG-Recht-0045 m.w.N).

Beispiel: Antrag zur Hundehaltung in der Mietwohnung

Hier erhalten Sie ein Formulierungsbeispiel für einen Antrag auf Hundehaltung, der auch auf Katzenhaltung oder andere größere Haustierarten angepasst werden kann.

Absender

(…)

Ort, Datum

(…,…)

Anschrift des Vermieters

(…)

Antrag auf Tierhaltung

Sehr geehrte/r Frau/Herr (…),

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich beabsichtige mir ab dem (…) 

– Datum der beabsichtigten Anschaffung –

einen Hund, der Rasse (…), mit der Größe (…cm Schulterhöhe) und dem etwaigen Gewicht von (…kg)

– hier bitte Angaben machen zu der Tierart, der Rasse, der zu erwartenden Größe und dem vermutlichen Gewicht –

in meiner Mietwohnung zu halten.

Zwar handelt es sich bei dem Hund nicht um ein erlaubnisfreies Kleintier, jedoch ist in meinem Falle die Hundehaltung dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung zuzuordnen. Einer Erlaubniserteilung spricht nichts entgegen weil, (…) Hier sind Punkte zu nennen, warum der Hund nicht störend ist: sehr klein/ liebevolle ruhige Rasse, beeinträchtigt niemanden/ die Nachbarn haben nichts dagegen/Ihr Einverständnis gegeben/ man ist immer da/Tier nicht alleine/Auslauf in der Nachbarschaft etc. (…) .

(Darüber hinaus besteht auch ein besonderes persönliches Interesse an der Tierhaltung, da ich den Hund für mich/mein Kind etc. aus gesundheitlichen Gründen als Blindenhund/Therapiehund benötige.)

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen um eine schriftliche Erteilung der Erlaubnis zur Tierhaltung bis zum (…).

Mit freundlichen Grüßen

(…)

2. Antrag auf die Haltung eines Haustieres bei Tierhaltungsverbot

Findet sich in Ihrem Mietvertrag ein Tierhaltungsverbot bedeutet das allerdings noch lange nicht, dass Ihnen der Traum von einem Hund oder einer Katze in Ihrer Mietwohnung verwehrt ist. Bei Kleintieren, wie Hamstern, Kaninchen, Fischen oder Vögeln, greift ein solches Verbot ohnehin nicht.

Meist sind Tierverbotsklauseln, wie „Die Tierhaltung in der Mietwohnung ist verboten“ auch unwirksam, da sie absolut gestaltet sind und keine Ausnahme für kleine Haustiere zu lassen. Beinhaltet Ihr Vertrag solch ein Verbot, dann ist diese Klausel unwirksam und Sie können grundsätzlich von derselben Konstellation ausgehen, wie ohne vertragliche Regelung (s.o.).

Doch auch wenn Ihre Klausel differenziert, können Sie dennoch um Erlaubnis bitten, denn trotz vertraglicher Vereinbarung kann der Vermieter Ihnen die Tierhaltung, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zugerechnet werden kann (regelmäßig bei einem kleinen Hund oder einer Katze), nicht grundlos versagen. Auch hier ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen. Ein entsprechender Antrag wie oben unter II. 1. kann also auch hier gestellt werden.

III. Antragstipp: Weigerung

Nicht in seltenen Fällen kommt es vor, dass der Vermieter trotz einer Fristsetzung für die Erlaubniserteilung auf den Antrag nicht reagiert. Wenn Sie so eine Reaktion bei Ihrem Vermieter schon im Vorfeld vermuten, könnten Sie eine Passage in Ihren Antrag aufnehmen, in der Sie darauf hinweisen, dass Sie nach Fristablauf von einer Verweigerung ausgehen und versuchen werden Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert sich als Mieter bei einer Verweigerung anwaltlich beraten zulassen, denn in manchen Bundesländern muss in diesen Fällen einer gerichtlichen Prüfung immer ein Streitschlichtungsverfahren vorausgehen (vgl. Monschau in: jurisF-Miet+WEG-Recht-0045).

IV. Fazit

Die Einholung einer Erlaubnis zur Haltung eines Haustieres in der Mietwohnung erfolgt am sachlichsten immer durch einen Antrag und ist daher sehr empfehlenswert. Geben Sie Ihrem Vermieter die Möglichkeit sich mit Ihrem Wunsch nach einer Tierhaltung in der Mietwohnung auseinanderzusetzen. Wenn keine eklatanten Gründe entgegenstehen hat er eine Erlaubnis zu erteilen.

5 Antworten auf "Antrag auf Tierhaltung in der Mietwohnung: Tipps + Vorlage für Mieter"

  • Joachim
    08.01.2020 - 22:18 Antworten

    Hallo, was ist, wenn der Vermieter die Genehmigung hätte erteilen müssen, aber grundlos verweigert. Kann man dann einfach einen Hund holen und warten ob der Vermieter Schritte einleitet? Oder warum muss man dann klagen, wenn der Vermieter nicht im Recht ist auf Zustimmung?
    Nehmen wir ein eindeutiges Bespiel einer Blinden, die allein im Wald lebt. :) Hier würde eindeutig das Interesse der Mieterin überwiegen. Kann diese sich auch ohne das Einverständnis den Hund zulegen oder muss sie eine Klage auf Genehmigung führen?

  • Steidle
    17.04.2020 - 22:05 Antworten

    Die Genehmigung ist widerruflich erteilt.. Bei Nichteinhaltung der Auflagen ist das Tier unverzüglich abzugeben. Ist dieser Vertrag rechtens? Es ist ein Chihuahua.

  • Francis
    13.10.2020 - 09:38 Antworten

    Lieber Joachim, wir hatten gestern ein Gespräch mit einem Anwalt, weil wir auch vermuten, dass unser Vermieter den Antrag ablehnt.
    Unser Anwalt sagte es gäbe 2 Szenarien:
    Entweder man holt sich einfach einen Hund, läuft dann aber Gefahr fristlos gekündigt zu werden oder man geht mir der Ablehnung des Vermieters zum Anwalt und es kommt zu einer Feststellungsklage.

  • Jutta Kruse- Pastors
    06.02.2024 - 09:37 Antworten

    Guten Tag ,mein Vermieter hat mir auf einmal Hundehaltung verboten .Ich wohne seit 1988 in der Wohnung .Mein letzter Hund ist 17,5 Jahre geworden . Ich habe dann bis 2022 immer Hunde gehabt.Nach der Trauerphase möchte ich mir wieder einen Hund holen um wieder mehr rauszukommen da ich auch Depressionen hab.Mein Vermieter meinte man kann auch ohne Hund rausgehen und meine Hausnachbarin hätte Angst vor einem Hund .Da ich das wusste bin ich ihr immer aus dem Weg gegangen weil ich es wusste .Ich könnte ja ausziehen wenn es mir nicht passen würde bzw.mir eine andere Wohnung in Parterre suchen wenn er sehen würde wie wir die Treppen hoch und runter laufen .Die Frage musste ich ihm stellen weil meistens von der Tierhilfe eine Bescheinigung abgegeben werden muss ob Hundehaltung erlaubt ist .Ich bin jetzt sehr wütend und traurig darüber :Im Mietvertrag steht .das Hundehaltung nicht erlaubt ist nur nach Zustimmung .Aber ich habe die ganze Jahre nie gefragt u es wurde nie was gesagt .Kann mir jemand einen Rat geben ? Liebe Grüße

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