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Aquarium in der Mietwohnung – Was müssen Mieter beachten?

Die Haltung von Fischen in einem Aquarium gilt grundsätzlich als erlaubnisfreie Tierhaltung in einer Mietwohnung. Wie alle ungefährlichen Kleintiere in Käfigen oder Terrarien, gilt auch das Halten von Zierfischen in einem Aquarium zu dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Tierhaltung zählt nämlich grundsätzlich zu dem Recht der Person seine Persönlichkeit zu entfalten und wen keinerlei Beeinträchtigungen oder Störungen für andere Hausbewohner, den Eigentümer oder Nachbarn zu befürchten sind, ist dies auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich. Vertragliche Einschränkungen – auch Erlaubnisvorbehalte – sind bei der Haltung von Fischen in Aquarien in der Mietwohnung unwirksam.

Natürlich gibt es wir überall auch bei der Anschaffung eines Aquariums in der Mietwohnung einige grundsätzliche Dinge zu beachten, damit die Tierhaltung auch für alle Beteiligten störungsfrei bleibt.

I. Wie groß darf ein Aquarium in der Mietwohnung sein?

Bereits bei der Anschaffung des Aquariums stellt sich die Frage nach der Größe. Hier ist besonders darauf zu achten, dass das Volumen und damit das Gewicht des Aquariums, nicht zu schwer ist und den Boden beziehungsweise den Estrich der Mietwohnung beschädigt. Bei einzelnen kleinen Aquarien in einem Raum oder in mehreren Räumen ist regelmäßig keine Beeinträchtigung zu befürchten. Die konkrete Belastung sollte sich im Rahmen des für übliche Wohnbedürfnisse ausgelegten Rahmens halten (LG Kaiserslautern, Urteil vom 20. Januar 1984, Az.: 2 S 189/83).

Da die Beschaffenheit jeder Mietwohnung aber unterschiedlich ist, ist es empfehlenswert, sich zu erkundigen:

  • Welche Art von Bodenuntergrund liegt vor? Stein, Holz, Stahl?
  • Gibt es eine Fußbodenheizung oder Leitungen die beschädigt werden können?

Bei dem Wunsch ein besonders großes Aquarium anzuschaffen, wie zum Beispiel einem mit 500l Volumen, dass auf ein Gesamtgewicht von 750kg kommen kann ist es zudem ratsam – und von vielen Haftpflichtversicherern verlangt- einen Statiker vor der Aufstellung zu einer Prüfung hinzuziehen. Schäden, die durch ein Aquarium in der Mietwohnung verursacht werden können, sind nämlich oft sehr kostspielig.

II. Darf ich mehr als ein Aquarium in der Mietwohnung haben?

Die Anzahl der Aquarien in einer Mietwohnung ist regelmäßig nicht auf ein einzelnes Aquarium beschränkt. Vielmehr ist das Aufstellen einiger Aquarien in der Mietwohnung vom vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erfasst, selbst wenn vier Aquarien mit je 60, 80 und 160 l aufgestellt werden (so Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl. 2015, § 535 BGB, Rn. 769AG Eschweiler, Urteil vom 26. September 1991, Az.: 5 C 769/91; LG Kaiserslautern, Urteil vom 20. Januar 1984, Az.: 2 S 189/83).

III. Exkurs: Fischzucht in der Mietwohnung

Ob eine Fischzucht in einer Mietwohnung erlaubnisfrei ist, lässt sich nur nach dem jeweiligen Einzelfall beurteilen. Bei einem Exzess der Tierhaltung ist regelmäßig nicht mehr von der Erlaubnisfreiheit auszugehen (AG Menden, Urteil vom 05. Februar 2014, Az.: 4 C 286/13). Das bedeutet, wenn in einem oder mehreren Aquarien Fische hobbymäßig gezüchtet werden und weder Störungen noch eine völlige Zweckentfremdung der Mietwohnung vorliegen, dann kann auch eine Fischzucht noch im vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung liegen.

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