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Tierhaltung in Mietwohnung verbieten – Möglichkeiten der Vermieter

Dürfen Vermieter Tierhaltung in der Mietwohnung verbieten? Kann ein Verbot der Tierhaltung im Mietvertag geregelt werden? Ist ein Verbot der Tierhaltung auch nachträglich möglich? Für Vermieter können die verschiedensten Gründe vorliegen, ein Verbot der Tierhaltung in Ihrer Mietwohnung anzustreben. Ob schlechte Erfahrungen mit Vormietern, Allergien der Nachbarn oder einfach um eventuellen Beschädigungen der Mietwohnung durch die Tierhaltung vorzubeugen. Wie ein Verbot der Tierhaltung allerdings vertraglich zu regeln ist, wird meist nur unzureichend berücksichtigt.

Ein absolutes Verbot der Tierhaltung in der Mietwohnung ist nämlich unwirksam. Deshalb ist es wichtig eine Regelung zu finden, die rechtssicher die Haltung bestimmter Haustiere in der Mietwohnung verbieten kann.

I. Kleintierhaltung kann nicht verboten werden

Die Haltung bestimmter Kleintiere kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, da sie zu dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu zählen ist. Dazu gehören, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Fische, Vögel und ähnliche Tiere, die entweder in Käfigen oder Aquarien gehalten werden.

Als Vermieter muss man aber nicht alles erlauben. Geht die Anzahl der Kleintiere über das Maß der Normalität hinaus, laufen die Tiere dauerhaft frei oder sind sogar gefährlich, kann man als Vermieter ein Verbot aussprechen.

Erhalten Sie als Vermieter zum Beispiel von Nachbarn der Tierhalter

  • Beschwerden, wegen Geruchs- oder Lärmbelästigungen
  • Hinweise auf giftige oder sonst gefährliche Tiere (wie etwa Spinnen, Skorpione oder Würgeschlangen)

dürfen Sie auch diese Tierhaltung verbieten. Eine Kleintierhaltung im Übermaß oder von Tieren besonderer Gefährlichkeit ist nämlich kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietwohnung und daher verboten. Einen Überblick zu den grundlegenden Regelungen der Tierhaltung in der Mietwohnung finden Sie insbesondere in dem Beitrag: Tierhaltung in der Mietwohnung- Was müssen Mieter und Vermieter wissen?

II. Zulässige Klauseln zum Verbot der Tierhaltung von Hund und Katze in der Mietwohnung

Im Mietvertrag kann grundsätzlich ein wirksames Tierhaltungsverbot vereinbart werden. Dazu müssen zwei Bedingungen beachtet werden:

  1. Wichtig ist, dabei, dass nach den erlaubnisfreien Tieren, namentlich den Kleintieren und den sonstigen Haustieren, wie Hund – von Chihuahua bis Dogge- und Katze unterschieden wird (BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12). Die Kleintierhaltung darf nicht untersagt werden.
  2. Das Verbot muss unter einem Erlaubnisvorbehalt stehen. Das bedeutet, die Tierverbotsklausel muss also die Ausnahme der Genehmigung der Tierhaltung durch den Vermieter zulassen. Hier sollten klare Entscheidungskriterien und Versagungsgründe genannt werden, wie etwa Einverständnis der Nachbarn/ keine Beeinträchtigung der Nachbarn/ bestimmte Rassen/ Wohnungsgröße oder ähnliches. Grundlos kann eine Erlaubnis nämlich nicht versagt werden.

So könnte beispielsweise (- kein Musterbeispiel, sondern Formulierungshilfe -) folgendes vereinbart werden:

„Die Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf einer Erlaubnis, soweit es sich nicht um ungefährliche Kleintiere in einer üblichen Anzahl handelt. Auf Antrag wird der Vermieter regelmäßig eine Erlaubnis erteilen, wenn

  • keinerlei Störungen für die Hausbewohner und Nachbarn entstehen und
  • die Mietsache oder das Grundstücks nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden.

Eine Verweigerung oder ein Widerruf der erteilten Erlaubnis kann nur aus einem wichtigem Grund erfolgen. Die Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere ist verboten. “

III. Tierhaltung nachträglich verbieten

Ein nachträgliches Verbot der Tierhaltung kann von dem Vermieter, selbst nach einer ausdrücklichen Erlaubniserteilung ausgesprochen werden.

In Betracht kommt hier besonders der Fall, bei dem durch die Tierhaltung Beeinträchtigungen anderer Mieter wie Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen oder sonstige Störungen des Mietgebrauchs hervorgerufen werden. Da man als Vermieter dann meist Mietminderungsansprüchen der betroffenen Mieter ausgesetzt ist, kann und muss man auch nachträglich die Möglichkeit haben die Tierhaltung im Härtefall sogar zu verbieten.

Zunächst ist bei Beschwerden der Tierhalter abzumahnen, wobei die Gründe seines störenden Verhaltens aufzuzeigen sind. Hilft der Tierhalter dem Problem -wie etwa dauerhaftem Hundegebell oder Hundekot im Treppenhaus- nicht ab, dann ist ein Haltungsverbot anzudrohen. Für Mietminderungen haftet der Tierhalter, der für die Beeinträchtigung der Nachbarn verantwortlich ist, dem betroffenen Vermieter auf Schadensersatz.

Ein weiterer Grund für ein nachträgliches Verbot der Tierhaltung kann sich aus Umständen ergeben, die erst nach der Erlaubniserteilung aufgetreten sind und die im Rahmen der Interessenabwägung, dazu geführt hätten, dass die Erlaubnis zu versagen gewesen wäre. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei anderen Hausbewohnern, schwere gesundheitlich beeinträchtigende Allergien auftreten. Weitere Einzelheiten zu den Möglichkeiten des nachträglichen Verbots der Tierhaltung erhalten Sie in dem Artikel: “Widerruf der Tierhaltung in Mietwohnung – Vorlage für Vermieter“.

IV. Fazit

Vermieter müssen nicht jede Art von Tierhaltung in der Mietwohnung dulden, sondern dürfen die Haltung bestimmter Haustiere verbieten. Ein absolutes Verbot, ohne Erlaubnisvorbehalt ist allerdings nicht zulässig.

15 Antworten auf "Tierhaltung in Mietwohnung verbieten – Möglichkeiten der Vermieter"

  • Angelika Safavi
    19.04.2018 - 08:32 Antworten

    Der Mieter hat ohne Erlaubnis des Vermieters Kaninchen angeschafft, die er im Frühjahr nach draußen auf den Rasen in einem Gehege abgestellt hat. Der Rasen ist voller Kot, wenn er gemäht werden muss. Dieser wird nicht von der Mieterrin entfernt. Der Rasen befindet sich vor dem Haus und nahe an der Straße, an der viele Menschen vorbei gehen. So sieht das nahe Umfeld der Wohnung draußen an der Wiese an der Terrassentür mit den hingestellten Holzkäfigen und anderem Zubehör unaufgeräumt aus. Die Mieterin findet nach mehrfachen Hinweisen, aufzuräumen, regelmäßig Ausflüchte, keine Zeit zu haben, weil sie 2 Kinder habe, u.ä., dass sie 2 Kinder habe, u.s.w., arbeiten gehen- obwohl sie Hartz 4 bezieht- deshalb mit Aufräumen und Ordnung schaffen, nicht hinterher komme.
    Was kann der Vermieter gegen die unerlaubte Haltung der Kaninchen tun? Wie es in der Wohnung läuft, wenn die Kaninchen dort gehalten werden, könnte noch nicht festgestellt werden.
    Die Mieterin reagierte bisher auf ruhige und angemessene Ansprache durch den Vermieter heftig und unkontrolliert.

    • Mietrecht.org
      19.04.2018 - 17:14 Antworten

      Hallo Angelika,

      ich würde als erste eine schriftliche Abmahnung empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Daniel
        09.08.2018 - 08:23 Antworten

        Hallo,
        Unsere Vermieterin trägt sich mit dem Gedanken unser Einfamilienhaus zu verkaufen und untersagt uns auf Grund dessen die Anschaffung von 2 Katzen, da potentielle Käufer allergisch sein könnten.

        Im Mietvertrag ist eine Absprache festgelegt, diese umfasst allerdings ALLE Haustiere die angeschafft werden sollen.

        Ist dies überhaupt zulässig?

  • Janina Fehrenbach
    21.08.2018 - 00:15 Antworten

    Guten Tag,

    Ich bin auf Wohnungssuche und habe 2 Kaninchen. In jeder Wohnung, die zur Besichtigung in Frage käme, steht dabei “keine Haustiere”. Bedeutet es, dass der Vermieter alle Tiere verbieten kann oder dürfen auch hier 2 Kleintiere gehalten werden? Muss ich das bei der Besichtigung ansprechen?

    Liebe Grüße

    Janina Fehrenbach

  • Matthias K.
    27.08.2018 - 12:01 Antworten

    Hallo zusammen.

    Ich habe ein ähnliches Problem. Ich wohne zur Miete bei einer Wohnungsgenossenschaft. In unserem Haus und den direkt anliegenden Häusern sind mehrere Hunde aller Größen vertreten. Die AGB besagen dass die Hunde und Katzenhaltung nur mit Zustimmung aller Wohnungsinhaber und nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand gestattet wird.

    Ich habe vor einigen Tagen bei der Genossenschaft angerufen und die Beabsichtigung einer Anschaffung eines Hundes angekündigt. Dort wurde mir dann gesagt ich solle einen 3 Zeiler aufsetzen für die Hausgemeinschaft mit Unterschriftenliste. Ich habe alle Unterschriften erhalten. Dies teilte ich dann der Genossenschaft telefonisch mit und es wurde mir gesagt “schicken sie es mir zu und dann geht das ganze zum Vorstand”. Gesagt, getan.

    Am vergangenen Samstag dann ab zum Briefkasten, Post der genossenschaft. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Es ist in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen dass die Miete zu spät gezahlt wurde. Daher stellen sie sich nicht als Vertrauenswürdiger Mieter da und wir müssen ihren Antrag auf Hundehaltung ablehnen.

    Jetzt nutze ich ja sehr oft und vertieft das Internet. Dort steht dass es im Falle einer Absage immer eine Begründung geben muss die sich auf das Tier selbst bezieht.

    Daher lautet meine Frage. Ist es zulässig dass der Vermieter wegen einem solchen Grund die Haltung bzw. Anschaffung untersagt?!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Matthias K.

    • Mietrecht.org
      27.08.2018 - 12:25 Antworten

      Hallo Matthias,

      ich kann die Begründung hier leider nicht rechtlich bewerten – befragen Sie dazu am besten einen Anwalt. Ein Mietverhältnis basiert großteils auf Vertrauen, daher kann ich die Entscheidung des Vermieters zumindest ein Stück weit nachvollziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Paul
    16.10.2018 - 19:27 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu folgener Situation:

    In meinem Mietrvertrag steht:
    “Tierhaltung, auch zeitweilige, in den Mieträumen ist ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere wie Zierfische, Wellensittiche oder Hamster im Rahmen der vertragsmäßigen Nutzung der Mietsache. Eine Einverständnis des Vermieters zur Tierhaltug kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.”

    Ich habe vor kurzem mein Interesse bekundet einen Hund (ausgewachsen ca. 40cm) anzuschaffen. Die Antwort des Vermieters war, dass er eine Hundehaltung grundsätzlich ablehnen würde.

    “Wenn wir Ihnen die Haltung eines Hundes gestatten würden, müsste ich dies gerechterweise auch anderen (auch zukünftigen) Mietern gestatten. In diesem Fall wäre nicht unbedingt gewährleistet, dass es sich um einen für diese Stadtwohnung „geeigneten“ Hund handeln würde (…) Derartige kontroverse Diskussionen mit den Mietern möchte ich mir ersparen.”

    Im Internet habe ich häufig gelesen, dass ein Vermieter nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung, die Haltung eines Hundes verbieten darf.

    Stimmt das?
    Kann das Argument des Vermieters dann gelten?

    Desweiteren schreibt der Vermieter:

    “Aus dem Bekanntenkreis kenne ich einen Fall, wo die Hundehaltung in einer Stadtwohnung zu massiven Konflikten innerhalb einer Hausgemeinschaft führte.”

    Ebenfalls habe ich gelesen, dass pauschale Erwägungen und Lebenserfahrung nicht als Begründung genügen würden. Der Vermieter müsse die konkreten Störfaktoren, die gegen eine Katzen- oder Hundehaltung sprechen, darlegen und begründen.

    Mit meinen Nachbarn hatte ich bereits gesprochen und abgeklärt, ob sie etwas gegen eine Hundehaltung im Haus hätten. Das dem nicht so ist, habe ich dem Vermieter ebenfalls mitgeteilt.

    Was kann ich noch tun?

  • Marc
    28.12.2020 - 18:37 Antworten

    Hallo,

    wir würden gerne eine Haus für 5 Jahre vermieten. Da wir für diese Zeit im Ausland sind.
    Da wir hochgradige Allergiker in der Familie haben die auf fast alle Tierhaare allergisch sind (Hund, Katze, Pferd, Kaninchen, Hamster, Meerschweinchern, Mäuse und Vögel sind sie nachgewiesen sehr allergisch) haben wir große Angst, dass ein Mieter solche Tiere in der Wohnung hält. Wie kann man die Tierhaltung von beharrten und befiederten Tieren komplett verbieten? Reptiliensind kein Problem, sie dürfen nur nicht mit Futterinsekten gefüttert werden, da auf Futterinsekten ebenfalls starke Unverträglichkeiten bestehen.
    Wegen den vielen Kontaktallergien ist die Wohnung mit bestimmten Materialien ausgestattet, Kalkputz, Kalkfarbe, unbehandeltes Holz. Kann man dem Mieter verbieten zum Streichen andere Materialien einzusetzen?

    Sicherlich denken sie, das ich übertreibe, leider ist dem nicht so, wir mussten das Haus extra für uns bauen, da in drei Wohnungen (1x Neubau 2x Älter sehr starke gesundheitliche Beschwerden auftraten) Im Haus wurden nur Materialien verwendet bei denen jeweils ein Test gemacht wurde ob sie von den Bewohnern vertragen werden.

    Finanziell bin ich leider auf die Miete angewiesen sonst würde ich das Haus lehr stehen lassen.

  • Petra Wehn
    21.08.2022 - 04:24 Antworten

    Hallo allerseits,
    ich wohne mit meinem Mann in einer behindertengerechten Terrassenwohnung über die Wohnungsbaugenossenschaft. Es wurde unser kleiner Mischling, der ruhig ist und von allen Mietern im Umfeld geliebt wird, genehmigt. Unser Hund Anton läuft nun ab und zu von der Terrasse auf die angrenzende Rasenfläche. Er kommt 4 x am Tag raus zum Spaziergang und macht nicht auf die Wohnrasenflächen. Ein Nachbar nebenan, der unseren Hund vom Balkon aus nur sieht, hat sich wegen ihm beschwert, weil er auf dem Rasen mit seinem Kuscheltier spielt. Der Nachbar kann uns nicht leiden. Jetzt wurden wir abgemahnt, obwohl Anton voll friedlich ist und keinem was tut. Wass soll ich tun? Anton hat mir über meine Depressionen geholfen, ich kann ihn nicht weggeben.

    • Mietrecht.org
      21.08.2022 - 11:52 Antworten

      Hallo Petra,

      es wird darauf hinauslaufen, dass Sie sich mit ihrem Vermieter verständigen müssen, ob der Hund frei im Garten laufen darf oder eben nicht. Die Frage um die ist du es schlussendlich geht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alicia Beck
    13.07.2023 - 11:56 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in unserem Mietvertrag steht unter Zusatzvereinbarung (gedruckt) „Tierhaltung jeglicher Art ist in der Mietwohnung verboten“. Unter einem anderen Paragrafen steht aber gleichzeitig das die Haltung von Kleintieren erlaubt sei, aber es bei allen anderen Tieren die Erlaubnis des Vermieters bedarf. Ich würde mir gerne eine Hündin, mittelgroß holen wegen meiner Angstzustände. Ich habe auch schon eine Unterschriftenliste erstellt, alle Haubewohner haben unterschrieben. Trotzdem hat er mir die Hundehaltung verweigert. Was sagen Sie dazu?

    LG Alicia

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