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Kaninchen und Hasen als Haustiere in Mietwohnung – erlaubt?

Kaninchen, Hasen, Zwergkaninchen, Hamster und Meerschweinchen gehören zu den beliebtesten Haustieren in deutschen Mietwohnungen. Aber, ist die Haltung auch erlaubnisfrei? Zwar gehören all diese kleinen Fellnasen, zu der Gattung Kleintiere, aber die unterschiedlichen Haltungstypen variieren von der Käfighaltung bis hin zu Kleingehegen mit Freilauf im Wohnzimmer. Immer öfter werden die kleinen Nager auch auf dem Balkon oder in einem Hasenstall im Gemeinschaftsgarten gehalten.

Ab wann der Vermieter um Erlaubnis zu fragen ist, wird daher in vielen Ratgebern sehr ungenau beantwortet, denn die Erlaubnisfreiheit richtet sich nach der Größe des Tieres. Entscheidend ist vielmehr die Art der Tierhaltung und daher kann auch für die Haltung eines Hasen oder Hamsters die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein. Hier erfahren Sie, wann ein Vermieter auch die Haltung eines Kaninchens oder Hasen verbieten kann.

I. Wann ist die Haltung von Hasen und Kaninchen erlaubnisfrei?

Wie eingangs angeführt, ist es ein Irrtum anzunehmen, dass die Haltung von Hasen und Kaninchen immer ohne die Zustimmung des Vermieters erfolgen kann.

Grundsätzlich gilt aber eine erlaubnisfreie Kleintierhaltung. Danach ist die Haltung kleiner Haustiere, wie Fische, Ziervögel, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Goldhamster, Zwergkaninchen, Schildkröten und ungefährlicher Schlangen, harmloser kleiner Echsen, in Aquarien, Terrarien oder Käfigen, sowie die Haltung von Chinchillas dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung zuzuordnen und bedarf daher keiner Erlaubnis des Vermieters (BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06; Emmerich/Sonnenschein in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. 2014, § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, Rn. 28). Das Zusammenleben mit Tieren gehört nämlich grundsätzlich zu dem Kernbereich der freien Entfaltungsmöglichkeit des Einzelnen und darf nur bei entgegenstehenden Interessen eines anderen eingeschränkt werden (AG Aachen, Urteil vom 24. Februar 1989, Az.: 6 C 500/88).

Diese Kleintiere sind daher generell erlaubt, weil Sie regelmäßig in einer Art und Weise gehalten werden, durch die Beeinträchtigungen ihrer näheren oder weiteren Umgebung ausgeschlossen sind. Das bedeutet, Nachbarn oder Mitbewohner werden nicht gestört und das Eigentum des Vermieters (die Mietwohnung) nicht beschädigt.

Wichtig ist bei der Frage der Erlaubnis der Tierhaltung daher einzig die Schwelle, wann durch das jeweilige Tier Belästigungen, Störungen oder Substanzbeeinträchtigungen beim Eigentum auftreten können.

Bei Kaninchen und Hasen gibt es nahezu keinerlei Geräusche, weshalb etwaige Belästigungen insoweit nicht anzunehmen sind. Etwas Anderes ist aber der Geruch. Der Urin der Nagetiere kann besonders intensiv sein und Nachbarn beeinträchtigen. Dies kommt dann in Betracht, wenn die Tiere beispielsweise auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten gehalten werden und keine täglichen Reinigungen durch den Tierhalter stattfinden. Ebenso kann die Anzahl der Tiere zu erhöhtem Geruch führen. Erlaubnisfrei ist daher regelmäßig die artgerechte Haltung der Tiere in Käfigen oder Gehegen in der Wohnung in einer normalen Anzahl. Sobald jemand eine kleine Hasen- oder Kaninchenzucht hält und die Mietwohnung insoweit zweckentfremdet ist dies nicht erlaubnisfrei (AG Menden, Urteil vom 05. Februar 2014, Az.: 4 C 286/13). Einer Zustimmung bedarf der Mieter auch bei der Errichtung eines Stalles oder Freigeheges auf gemeinschaftlich genutzten Flächen

In der Rechtsprechung zum Thema Hasen und Kaninchen als
Haustiere in der Mietwohnung haben zum Beispiel das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Ludwigsburg bereits wie folgt entschieden: „Die Haltung dreier Hasen und eines Meerschweinchens hält sich noch im Rahmen des sozial üblichen Bewohnens im Sinne des § 13 Abs. 1 WEG, sofern die Tiere in einem ordentlichen Stall im Zimmer gehalten werden. Die Haltung dieser Tiere kann daher nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden“ (zitiert LG Stuttgart, Beschluss vom 19. Dezember 2011, Az.: 2 S 21/11; AG Ludwigsburg, Urteil vom 16. März 2011, Az.: 20 C 2906/10).

Weitere Einzelheiten zum Thema Tierhaltung in der Mietwohnung finden Sie auch in den Beiträgen: “Tierhaltung in der Mietwohnung- Was müssen Mieter und Vermieter wissen?” und “Haustiere des Mieters: Ein Ratgeber für Mieter und Vermieter“.

II. Kann der Vermieter wegen der Hasen/ Kaninchen Zutritt zur Mietwohnung verlangen?

Meist beschweren sich die Nachbarn oder andere Hausbewohner über die Störungen durch die Kaninchen, Hasen oder sonstige Haustiere. Sobald wegen der Vermieter wegen einer – wenn auch nur vermeintlichen- Beeinträchtigung benachrichtigt wird, ist es seine Pflicht den Sachverhalt zu prüfen und bei positiver Feststellung Abhilfe zu schaffen, da ihm sonst Minderungsansprüche drohen können. Die Darlegungs- und Beweislast, ob von den streitigen Kaninchen oder Hasen tatsächlich Störungen ausgehen trägt der Vermieter. Der Mieter muss dem Vermieter daher eine Überprüfung Gestatten und dem Vermieter Zutritt gewähren. Nützlich ist es, wenn man sich als Mieter einen objektiven Dritten zu der Besichtigung hinzuzieht. Welche Grenzen gelten dabei für Ihren Vermieter? Lesen Sie hierzu “Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter – Was muss der Mieter dulden und was nicht?“.

III. Kündigung wegen der Haltung von Hase oder Kaninchen?

Die Androhung einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter Kaninchen oder Hasen in der Mietwohnung steht regelmäßig auf wackeligen Beinen, da die Haltung in der Regel ohne Zustimmung erfolgen kann (dazu unter I.). Auch kann keine sofortige Abschaffung der Tiere gefordert werden. Die (fristlose) Kündigung wegen Tierhaltung bedarf immer eines besonderen Grundes, wie Sie detailliert in dem Beitrag: “Kündigung wegen Tierhaltung in Mietwohnung möglich?” nachlesen können. Hat der Vermieter nachweisbar erhebliche Gründe, wie starke unzumutbare Geruchsbelästigung, Zerstörung und Verwahrlosung der Mietwohnung durch viele freilaufende Tiere oder gefährdende Allergiereaktionen eines Hausbewohners kann in einem Einzelfall ein Anspruch auf Entfernung der Tiere bestehen. Bei Hamstern oder Kaninchen, die in der Regel ohne Störungen erlaubnisfrei in der Mietwohnung gehalten werden können ist dies allerdings höchst unwahrscheinlich.

9 Antworten auf "Kaninchen und Hasen als Haustiere in Mietwohnung – erlaubt?"

  • Sascha Kazmierczak und Andrea Heyer
    20.04.2017 - 21:30 Antworten

    Vermieter will uns wegen 2 Zwergkaninchen die Wohnung kündigen – bitte um Unterstützung!
    Hallo, an alle Kaninchenfreunde. Wir haben uns vor knapp 2 Monaten endlichen den Wunsch nach 2 Zwergkaninchen ( Mike & Molly ) erfüllt. Um artgerecht und wohnungsschützend zu sein, habe ich in einem bislang leeren Zimmer in unserer Wohnung mit Trittschalldämmung und Laminat einen neuen Boden geschaffen, damit der originale Laminatboden nicht beschädigt wird. Wir haben dann einen 1m hohen Welpenzaun als Umrandung genommen, diesen zur Wand hin noch einmal mit einem Weidenzaun geschützt, damit auch die Tapete nichts abbekommt. Es sind knapp 6qm Fläche in unserer über 100 qm grossen Wohnung. Jetzt hat uns unser Vermieter erst verbal gekündigt. Das konnten wir noch ab, weil es einfach keine rechtliche Relevanz hat. Aber gestern haben wir von ihnen eine schriftliche Abmahnung erhalten mit der Aufforderung bis zum 30.4.2017 ‘die Entfernung der Kaninchen und des Großkäfigs’ vorzunehmen. Gründe: wir nutzen die Wohnung jetzt nicht mehr zum Wohnzweck und die Tierhaltung umfasst im Mietvertrag nur Zierfische und Vögel. Dies ist falsch, da eindeutig von ‘Kleintieren’ geschrieben steht. Wie können/müssen wir nun rechtlich korrekt antworten bzw. an wen müssen wir uns wenden, um einer fristlosen Kündigung am 30.04.2017 ( also nächste Woche Sonntag ) entgegenzuwirken? Wir habe keine Rechtschutzversicherung. Gibt es hier einen Anwalt, der uns unterstützen kann? Ich habe schon ein Schreiben verfasst, würde die gesamte Situation aber gern am Wochenende noch einmal abklären. Gern kann ich dazu als PN oder via E-Mail die entsprechenden Dokumente zukommen lassen. Ich hoffe, dass wir hier tatkräftige Unterstützung für unsere Zwergkaninchen Mike & Molly und uns ( Andrea & Sascha ) in dieser für uns doch sehr schwierigen Situation finden! Vielen Dank im Voraus!!!

  • Ganslmeier Günther
    01.02.2019 - 12:44 Antworten

    Sehr nett und verniedlicht beschrieben. Unberücksichtigt bleibt, dass ein Kaninchen als Nagetier mit nachwachsenden Zähnen an allen möglichen Gegenständen herumnagt, und frei laufend uriniert und kotet, und sein “Revier” markiert. Dies kann nicht geduldet werden und ist auch mit dem Haftungshinweis auf eventuell auftretende Schäden nicht aus der Welt. Der Mieter hat nämlich grundsätzlich dafür zu sorgen, dass schon keine Schäden verursacht werden. Der Haftungshinweis liegt also neben der Sache.
    Wenn der Mieter das Tier nicht in einem Käfig hält, und als Spielzeug für seine persönliche Entfaltung benötigt, bedarf es m.E. einer Zustimmung durch den Vermieter, der dann das Risiko kennt und auch in Kauf nimmt.
    Mitz freundlichen Grüßen
    G ü n t h e r

  • Ich
    15.04.2019 - 12:11 Antworten

    Unsere Mieterin hat das Esszimmer 5qm zu einem Hasenstall mit Vogelvoliere umgebaut. Die Wände sind zerkratzt, die Lampen und Heizkörper voll mit Hinterlassenschaften. In der Küche stehen degus und unerträglicher Geruch ist in der kompletten Wohnung.

    Muss komplett renoviert werden, alle Böden müssen raus. Fenster sind verkratzt und voll mit Vogelkot.

    Ohne Kommentar

    • M
      31.01.2021 - 01:14 Antworten

      So ein Blödsinn
      Kaninchen kann man zur Toilettenbenutzung erziehen.
      Revier markieren sie nur wenn sie noch nicht kastriert sind.
      Mit freundlichen Grüßen, jemand der sich mit Kaninchenhaltung auskennt

  • Volker Röttger
    29.05.2019 - 16:11 Antworten

    Ein Nachbar hält seit neuestem 2 Meter von meinem Balkon 4 Hasen und 2 Meerschweinchen in Ställen im Garten der Geruch bei warmen Wetter ist unerträglich. Ich habe nichts gegen die Tiere aber ich möchte im Sommer schon meinen Balkon nutzen und das ist bei dem Gestank nicht möglich auf Nachfrage ob die Ställe nicht öfter gereinigt werden könnten sagte er mir 1 mal in der Woche würde reichen. Wir aus dem Nachbarhaus haben unserem Vermieter mit Mietkürzung gedroht. Es ist eine Unverschämtheit was sich manche erlauben. Kann unsere Vermieter dem Mieter wenn er die Tiere nicht abschafft oder zuwennigstens anständig reinigt mit Kündigung der Wohnung drohen da der Mieter meint er kann hier machen was er will.

    • Mietrecht.org
      30.05.2019 - 05:35 Antworten

      Hallo Volker,

      die Belästigung kann eine Abmahnung nach sich ziehen und im schlimmsten Fall auch zur Kündigung führen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin Arndt
    01.05.2020 - 06:41 Antworten

    Werden Kaninchen ordentlich gehalten, entstehen so gut wie keine Gerüche. Vorausgesetzt, die “Toiletten” werden regelmäßig gereinigt. Kaninche sind nämlich von sich aus sehr reinliche Tiere, und wie Katzen benutzen auch sie regelmäßig ihre “Toiletten”. Natürlich kann auch mal was schief gehen, das heißt daneben landen (Bei uns passiert das in 1 Jahr etwa 2 oder 3 mal…) Aber wenn man das sofort aufwischt, riecht es auch nicht. Unser Wohnzimmer (wir haben freie Wohnungshaltung) riecht oft nach frischen Stroh und Heu, uns das ist eigentlich sehr angenehm, von “stinken” keine Spur. Das gleich gilt natürlich auch für die Haltung auf dem Balkon…

    Mit freundlichen Grüßen, Kerstin Arndt

  • Frank Kühn
    11.01.2021 - 18:06 Antworten

    Vermieter hat verlangt die Kaninchen abzuschaffen sind zirka 8 Meter vom Mietshaus in einem separaten Schuppen Artgerecht untergebracht.Mist würd regelmässig weggeschafft zum Beispiel in den Garten Zirka 500 Meter entfernt.Darf er verlangen das die Kaninchen abgeschafft werden müssen. Es hat sich kein anderer Mieter beschwert eher hängen sie noch Futter an die Tür.

    • Mietrecht.org
      12.01.2021 - 14:08 Antworten

      Hallo Frank,

      haben Sie als Mieter die Genehmigung der Tierhaltung und für die Nutzung des Schuppens? Hinterfragen Sie, warum die Tiere abgeschafft werden sollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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