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Hundegebell in der Nachbarwohnung – Was tun als Mieter?

Vormittags, mittags und abends – ständiges Gebell aus der Nachbarwohnung. Ihr benachbarter Mieter gegenüber oder nebenan besitzt einen Hund der Ihnen den Schlaf raubt? Das Gebell des Nachbarhundes mach Sie verrückt? Ganz klar- gefallen lassen müssen Sie sich das nicht! Wenn das Gebell eines Hundes zu einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihres Mietgebrauchs führt, dann kann dies sogar zu einem Mietminderungsanspruch führen. Der Vermieter muss in solchen Fällen informiert werden, damit er Ihren Nachbarn darauf hinweisen kann, dass er das Gebell des Hundes einstellen muss. Ihr Nachbar ist gehalten dem dauerhaften Hundegebell Einhalt zu geben.

Sie sollten bei so einem Problem auf jeden Fall, nicht nur mit dem benachbarten Mieter, sondern insbesondere mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, um die Belästigung einzustellen. Nachfolgend wird Ihnen aufgezeigt, wie Sie Schritt für Schritt gegen Hundegebell aus der Nachbarwohnung vorgehen können.

I. Vorgehen bei Hundegebell in der Nachbarwohnung

Auch wenn man sich seine Nachbarn in dem Mietshaus nicht ausgesucht hat, ist das oberste Gebot doch gegenseitige Rücksichtnahme, um das Zusammenleben in einem Haus so angenehm wie möglich zu gestalten. Ein Hundebesitzer sollte daher, dafür sorgen das andere Hausbesitzer nicht durch andauerndes Gebell belästigt werden.

1. Schritt: Gehen Sie zu Ihrem Nachbarn und machen Sie Ihn auf die Belästigung durch das Hundegebell aufmerksam

Wenn Sie Hundegebell aus der Nachbarwohnung belästigt, dann führt der erste Schritt zur Wohnungstür des Nachbarn. Schildern Sie Ihr Anliegen möglichst sachlich und bitten Sie um Abhilfe. Ist Ihr Nachbar eher uneinsichtig und das Verhältnis zu den benachbarten Hundebesitzern angespannt, dann ist dieser erste Schritt nicht sehr empfehlenswert. Hier sollte direkt mit dem zweiten Schritt begonnen werden, der auch anonym erfolgen kann.

2. Schritt: Führen Sie ein Lärmprotokoll

Das Hundegebell aus der Nachbarwohnung sollte unbedingt protokolliert werden. Dies dient zum einen Nachweiszwecken und der Feststellung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung, den gelegentliches Bellen, wird gewöhnlich als hinnehmbar einzustufen sein. Ein solches Lärmprotokoll dient insbesondere gegenüber dem Vermieter zur Begründung der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs und sollte daher die Länge des Hundegebells und die Uhrzeit festhalten.

Hinweis: Wann gilt ein Hundegebell als Lärmbelästigung?

Ein dauerhaftes Bellen über einen Gesamtzeitraum von einer halben Stunde täglich, ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87). Dies gilt insbesondere zu den Ruhe- und Nachtzeiten von 21:00 bis 7:00 Uhr, sowie zur Mittagszeit als auch an Sonn- und Feiertagen (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89). Bellt der Hund dagegen nur kurz ist das außerhalb des Einflussbereichs des Hundebesitzers und daher zumutbar.

3. Schritt: Zeigen Sie bei Ihrem Vermieter die Belästigung an

Wenn Sie ein aussagekräftiges Lärmprotokoll (von mindestens 2 Wochen) erstellt haben, dann zeigen Sie Ihrem Vermieter die Lärmbelästigung, die aus der Nachbarwohnung kommt an und verlangen Sie unter Fristsetzung, dass er Abhilfe schafft. Dies ist Voraussetzung für einen möglichen Minderungsanspruch (vgl. Schritt 4).

Die Mängelanzeige wegen Hundegebell könnten Sie beispielsweise wie folgt formulieren:

Absender

(…)

Ort, Datum

(…,…)

Anschrift des Vermieters

(…)

Mängelanzeige. Hundegebell aus der Nachbarwohnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr (…),

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich durch ständigen Lärm durch Hundegebell aus der Nachbarwohnung des/der (…) belästigt werde. Der Nachbarhund bellt unzumutbar viel zu den Tageszeiten von (…) Uhr bis (…) und zu den Nachtzeiten von mindestens insgesamt ½ Stunde/1 Stunde/ mehrmals mindestens 10 min etc. am Tag.

– Hierzu auch das beigelegte Lärmprotokoll –

Mein Mietgebrauch ist daher sehr beeinträchtigt und ich bitte Sie bis zum (…)

– angemessener Zeitraum bis zu dem der Vermieter für Abhilfe sorgen soll-

dafür zu sorgen, dass das Hundegebell in der Nachbarwohnung bis zu einem zumutbaren Niveau eingestellt wird.

Falls dies nicht möglich ist, sehe ich mich gehalten die Miete entsprechend zu mindern.

Mit freundlichen Grüßen

(…)

4. Schritt: Mindern Sie die Miete bei erheblicher Beeinträchtigung und Ihr Vermieter wird handeln

Erst wenn Ihnen nach der Mängelanzeige mit Lärmprotokoll nicht durch den Vermieter geholfen wird, sind Sie berechtigt die Miete wegen Hundegebell aus der Nachbarwohnung zu mindern (BGH, Urteil vom 20. Juni 2012, Az.: VIII ZR 268/11). Die Minderungsquote entspricht dabei der Minderung wegen Ruhestörung von 5%-10%.

Hinweis: Anspruch des Vermieters bei Mietminderung wegen Hundegebell

Ihr Vermieter kann den Schaden, der Ihm durch Ihre Mietminderung entsteht, von dem Hundehalter der die Lärmbelästigung verursacht im Rahmen der Störerhaftung ersetzt verlangen (AG Köln, Entscheidung vom 04.04.2001, Az.: 130 C 275/00; AG Hamburg, Urteil vom 06.03.2005, Az.: 49 C 165/05). Zudem kann er als Druckmittel auf die Möglichkeit des Widerrufs der Tierhaltungserlaubnis bis hin zur Kündigungsmöglichkeit hinweisen, für den Fall, dass die Tierhaltung nicht störungsfrei verläuft. Lesen Sie hierzu auch: “Widerruf der Tierhaltung in Mietwohnung – Vorlage für Vermieter” und “Kündigung wegen Tierhaltung in Mietwohnung möglich?“.

II. Exkurs: Hundegebell als Lärmbelästigung bei Eigentumswohnungen

Wenn es Sich um ein Gebäude mit vermieteten Eigentumswohnung handelt, ist Ihr Anspruchsgegner

  • wenn Sie selbst Eigentümer Ihrer Wohnung sind, der Eigentümer der Nachbarwohnung, egal ob entweder als Vermieter oder als Bewohner.
  • wenn Sie Mieter einer Eigentumswohnung sind, Ihr Vermieter, wie unter I. .

Auch als Eigentümer der Wohnung ist es wichtig ein entsprechendes Lärmprotokoll zu erstellen. Bringen Sie Ihr Anliegen vor die Eigentümerversammlung.

Je nachdem ergeben sich für Sie Schadensersatzansprüche aufgrund der Vereinbarungen der Hausordnung oder der Gemeinschaftsordnung oder auch allgemein aus dem Eigentum. Nach § 1004 BGB haben Sie gegen Störer Ihres Eigentums wegen Lärmbelästigung einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Selbiges gilt für Hauseigentümer.

III. Zusammenfassung

Hundegebell in der Nachbarwohnung stellt eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung dar, die dem betroffenen Mieter einen Anspruch auf Mietminderung gewährt. Dauerndes Hundegebell ist eine erhebliche Ruhstörung.

12 Antworten auf "Hundegebell in der Nachbarwohnung – Was tun als Mieter?"

  • Thomas
    05.11.2020 - 15:08 Antworten

    Guten Tag,

    gilt dies auch wenn der Hund sich nicht direkt in der Nachbarwohnung befindet, sondern auf dem Hof?
    Wir sind hier alle Mieter in einer eher ländlichen Gegend.
    Daher darf vom Vermieter aus der Hund auch draussen auf dem Hof gehalten werden.
    Das Gelände umfasst 3 Wohnblocks mit jeweils 12 Parteien.
    Der störende, dauerbellende Hund befindet sich unmittelbar auf Luftlinie zu unserer Wohnung, innerhalb von 60 bis 80 m. Ist in einem kleinen Zwinger hinter den Garagen untergebracht. 2 Hunde befinden sich dort. Wer von den beiden bellt kann ich nicht sagen, habe ihn noch nicht direkt beim bellen gesehen. Zuzuordnen sind diese Hunde aber definitiv.
    Es ist ein lautes, helles, exzessives bellen. Zu jeder Tageszeit dringt dieses bellen in unserer Wohung. Gefühlt alle 5 bis 15 min. Protokoll wurde erstellt und wird demnächst dem Vermieter überreicht.
    Vorab meint der Vermieter zu mir, dass er nur etwas tun kann wenn der Hund sich in der Wohnung befindet und nicht draussen. Daher meine Frage.

    MfG. Thomas. :)

    • Mietrecht.org
      05.11.2020 - 18:11 Antworten

      Hallo Thomas,

      eine Lärmbelästigung bleibt eine Lärmbelästigung, egal woher der Lärm kommt. Suchen Sie nach passenden Urteilen und orientieren Sie sich an den entsprechenden Sätzen für Mietminderungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ahmed
        13.01.2023 - 11:07 Antworten

        Sehr geehrte Damen und Herren
        Leider hab ich dieses Problem seit Jahren, sobald die Leute die Wohnung verlassen, fängt das Tier an zu bellen und jaulen, vermieter(vonovia) seit Jahren bekanntes Problem bekannt, mehrere lärmprotokole an den Vermieter geschickt, mieterschutzbund beauftragt, außer Kosten hat der Mieter schutzbund auch keine Veränderung herbei geführt, die Leute haben ein persönliches Problem mit mir, deswegen lassen die Leute den Hund des öfteren extra bellen und jaulen, umziehen ist zzt leider nicht möglich, was kann ich tun bloß tun?
        Vielen Dank im voraus

        • Mietrecht.org
          13.01.2023 - 14:14 Antworten

          Hallo Ahmed,

          danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrungen. Ich würde den Empfehlungen der individuellen rechtlichen Beratung durch den Mieterschutzbund folgen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Enders
    24.06.2021 - 17:37 Antworten

    Bei unseren Nachbarn bellt jeden Morgen ab 4:30 Uhr der Hund weil er da alleine ist.das geht seit Wochen so die Mieter wurden von allen Bewohnern darauf hinweisen sind aber nicht einsichtig Abhilfe zu schaffen.Vielmehr wird die Schuld bei allen gesucht die sich beschweren. Was kann man noch tun?

    • Mietrecht.org
      24.06.2021 - 18:44 Antworten

      Hallo Enders,

      wenden Sie sich an den Vermieter – diese muss sich der Sache annehmen und den Mangel abstellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hallo
    22.03.2022 - 15:17 Antworten

    Hallo,

    der Hund in der Wohnung über uns wird jeden Tag mindestens 15 Min – manchmal aber auch 2-3 Stunden allein gelassen und bellt natürlich dementsprechend. Manchmal bellt er nicht am Stück, eher alle 3-4 Minuten, aber trotzdem…. Muss ich sowas dulden? Es ist NERVtötend. Was tut man da am Besten? Direkt zum Vermieter?

    • Mietrecht.org
      22.03.2022 - 16:33 Antworten

      Hallo,

      ja, Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina Rohlfing
    06.07.2022 - 19:34 Antworten

    Hi guten Tag,

    Ich wohne seit 4 Monaten im Haus meiner Vermieter und deren Hunde bellen manchmal, gerade wenn beide Halter außer Haus sind 1,2 manchmal 3 Stunden recht laut. Ich habe da schon ein paar Mal nachgefragt und dass einzige, was sie zu tun zu scheinen ist, so ein komisches Bellerziehungshalsband zu kaufen, was wohl einen Geruch versprühen soll, wenn der Hund bellt.
    Ich habe keine andere Schlafmöglichkeit in der Nähe und auch nicht das Gefühl, dass die Vermieter ihre Hunde unter Kontrolle bringen können. Ich weiß irgendwie echt nicht was ich machen soll. Da ich mich nicht mit Hundeerziehung auskenne, weiß ich auch nicht wie man dem Hund helfen könnte.
    Die Vermieter qegen Ruhestörung anzuzeigen oder zu sagen, dass ich die Miete vermindern werde, wenn sich dieser Zustand nicht endlich ändert würde das Mietverhältnis halt schon mehr anspannen und ich habe gerade noch keine Kraft und Zeit mir eine neue Wohnung zu suchen.
    Gerne jegliche Kommentare hier hinterlassen :) würde gerne mal Meinungen dazu hören.
    Viele Grüße

    • Mietrecht.org
      10.07.2022 - 11:08 Antworten

      Hallo Katharina,

      es wird m.E. nur über Gespräche, Kompromisse, Mietminderung und/oder Auszug gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus
    13.12.2022 - 10:36 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus und wohne selbst in der Wohnung. Meine Nachbarn (Wohnung gegenüber) sind ebenfalls Eigentümer und besitzen einen Hund.

    Die beiden arbeiten im Schichtdienst, was bedeutet, dass der Hund fast täglich zu variierenden Zeiten ca. 8 Stunden alleine ist. Von diesen 8 Stunden bellt der Hund ca. 5-6 Stunden täglich durch, meist über Stunden ohne Pause.

    Ein Gespräch mit den Nachbarn blieb mangels Einsicht erfolglos. Lediglich die Anzahl der Nachtschichten hat sich reduziert, aber ich arbeite täglich im Home Office, wodurch der Lärm unerträglich für mich ist.

    Welche Möglichkeiten bleiben mir jetzt? Warten bis zur nächsten Eigentümerversammlung um es dort vorzutragen oder eine Meldung beim Ordnungsamt?

    Viele Grüße
    Markus

    • Mietrecht.org
      13.12.2022 - 17:29 Antworten

      Hallo Markus,

      innerhalb der Gemeinschaft kommen Sie über eine Meldung an die WEG-Verwaltung und über das Einbringen des Themas in der kommenden Versammlung wieder. Holen Sie weitere Miteigentümer mit ins Boot.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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