Go to Top

Gestank nach Katzenurin in Mietwohnung – Was tun als Vermieter?

Wenn die Katzen der Mieter zu Geruchsbelästigungen im Mietshaus führen, kann das für Vermieter schnell zum Problem werden: Denn oft sind Beschwerden und Forderungen nach Mietminderung wegen dem Gestank nach Katzenurin die Folge. Doch was haben Vermieter tatsächlich zu befürchten und was kann man machen, wenn die Mietwohnung des Mieters nach Katzenurin stinkt? Darf man die Haltung der Katzen in der Mietwohnung dann verbieten? Kann man dem Mieter wegen der Katzen kündigen, wenn dadurch andere Mieter belästigt werden? Darf man die Wohnung des Mieters kontrollieren?

Vermieter bekommen hier Ihre Antworten.

I. Katzenuringeruch innerhalb der Wohnung ist zu dulden

Das sagt zumindest das Amtsgericht Hamburg. Solange es sich um Katzenuringeruch innerhalb einer Wohnung handelt, der nach dem Auszug der Mieter automatisch wieder verschwindet, kann der Vermieter die Katzenhaltung nicht verbieten (AG Hamburg, Urteil vom 24. April 1996, Az.: 40a C 402/95). In dem Fall des Amtsgerichts lag die Sache nämlich so: Ein Vermieter verweigerte die Erlaubnis zur Haltung zweier Katzen und gab als Grund für die Verweigerung an, dass die Mietwohnung dann nach Katzenurin stinkt. Das Amtsgericht sagt dazu, dass so etwas die Verweigerung der Erlaubnis nicht rechtfertigt. Die Haltung von Katzen in der Mietwohnung gehört zum Lebensbereich Wohnen und bei einer artgerechten Haltung sind keine Nachteile für den Vermieter oder die anderen Mieter zu befürchten (AG Hamburg, Urteil vom 24. April 1996, Az.: 40a C 402/95).

Das bedeutet, für Vermieter, dass wegen eines „normalen Gestanks“ nach Katzenurin in der Mietwohnung nichts unternommen werden kann. Schließlich riecht es meist bereits, weil die Katzen in der Regel eine in der Wohnung befindliche Katzentoilette benutzen.

Machen sich Vermieter darüber Sorgen, was nach dem Auszug passiert, wenn die Wohnung weiterhin nach Katzenurin stinkt, gibt zumindest die Entscheidung des Amtsgerichts Bremen etwas Trost: Riecht die Mietwohnung nach Auszug des Mieters nämlich erheblich nach Katzenurin, ist das eindeutig eine Beschädigung der Mietwohnung, für deren Beseitigung der Mieter nicht nur aus dem Mietvertrag, sondern auch als Tierhalter nach § 833 Satz 1 BGB aufkommen muss (AG Bremen, Urteil vom 22. Dezember 2014, Az.: 19 C 479/13). Mehr dazu können Sie hier nachlesen: Katze verursacht Schäden in der Mietwohnung – Ratgeber für Vermieter und Mieter.

II. Keine Duldung bei Gestank nach Katzenurin im Treppenhaus

Dringt der Gestank nach Katzenurin aus der Mietwohnung heraus und führt zur Belästigung anderer Mieter, geht das über die normale, artgerechte Haltung von Katzen hinaus. Vermieter haben dann das Recht den Mieter abzumahnen und zu verpflichten, die Tierhaltung so zu gestalten, dass keine Geruchsbelästigungen mehr entstehen. Im äußersten Fall, kann das sogar einen Kündigungsgrund geben.

So beschwerten sich zum Beispiel in Berlin, Mieter über einen bestialischen Gestank im Treppenhaus nach Katzenurin, der mit dem Geruch vor dem Raubtierhaus im Zoo zu vergleichen sei. Sie minderten deswegen ihre Miete und die Vermieterin mahnte die verantwortliche Mieterin ab. Sie gab ihr eine Woche Zeit die Katzenhaltung so zu verändern, dass es nicht mehr stinkt. Die Mieterin reagierte aber nicht und wurde daraufhin fristlos gekündigt. Der Fall kam vor das Landgericht Berlin. Das Gericht gab der Vermieterin Recht. Der unerträgliche Gestank nach Katzenurin, der von der Wohnung aufgrund der Art und Weise der Tierhaltung ausging, war nach Ansicht des Gerichts eine erhebliche Störung des Hausfriedens. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses war der Vermietern nicht mehr zuzumuten, nachdem sie bereits ohne Erfolg die Geruchsbelästigung abgemahnt hat. Die fristlose Kündigung wegen dem Gestank nach Katzenurin war in diesem Fall völlig gerechtfertigt (Landgericht Berlin, Urteil vom 30. September 1996, Az.: 67 S 46/96).

Das bedeutet für Vermieter, dass man jedenfalls dann die Katzenhaltung nicht mehr ohne weiters dulden muss, wenn der Gestank nach Katzenurin nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Wohnung auftritt und sich andere Mieter dadurch belästigt fühlen. Gehen berechtigte Beschwerden der Nachbarn ein oder wird sogar die Miete gemindert, können Vermieter den verantwortlichen Mieter abmahnen und die Tierhaltung. Eine kostenlose Vorlage finden Sie hier: Widerruf der Tierhaltung in Mietwohnung – Vorlage für Vermieter.

Eine fristlose Kündigung wegen einer Geruchsbelästigung kommt allgemein immer dann in Frage, wenn ein Mieter seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand bringt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und damit die anderen Mieter belästigt (AG Münster, Urteil vom 08. März 2011, Az.: 3 C 4334/10). Bei der Tierhaltung kann der Vermieter immer dann kündigen sobald die Art und Weise, nicht mehr zur erlaubten Tierhaltung zählt:
Kündigung wegen (unerlaubter) Tierhaltung in Mietwohnung möglich?

Übrigens dürfen Vermieter auch von Mietern fordern die Tierhaltung einzuschränken und einige Tiere abzuschaffen, wenn vor allem die Anzahl der Katzen für den Gestank nach Katzenurin verantwortlich ist. Hat ein Mieter also z.B. sieben Katzen in einer Dreizimmerwohnung muss das kein Vermieter dulden (vgl. Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 31. Juli 1996, Az.: 8 C 185/96).

III. Vermieter darf Wohnung kontrollieren

Wie bei allen anderen befürchteten oder gewissen Beschädigungen in der Mietwohnung hat der Vermieter auch bei anzunehmenden Schäden durch Katzen ein Kontrollrecht. Das bedeutet, der Vermieter darf in die Mietwohnung, um gewisse Schäden oder bevorstehende Schäden in der begutachten. Auf was Vermieter dabei achten müssen erfahren Sie hier: Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter – Was muss der Mieter dulden und was nicht?und Besichtigungsrecht des Vermieters: Anlass, Dauer und Zeiten (umfassender Ratgeber).

IV. Fazit

Stinkt es in der Wohnung der Mieter nach Katzenurin haben Vermieter das Recht den Mieter abzumahnen, wenn der Gestank über das normale Maß hinausgeht und zur Belästigung anderer Mieter führt. Vermieter müssen unzumutbare Gerüche der Haustiere Ihrer Mieter nicht dulden. In vielen Fällen kann man sogar fristlos kündigen, wenn die Mieter sich nicht einsichtig zeigen und nicht dafür sorgen, dass der Gestank nach Katzenurin aufhört.

9 Antworten auf "Gestank nach Katzenurin in Mietwohnung – Was tun als Vermieter?"

  • Munzinger
    29.09.2019 - 18:07 Antworten

    Mein Mieter hat drei Katzen Der ganze Garten Treppenahus stingt schon nach Katzendreck. Die Katzen Sch—- in das Treppenhaus. Ich habe nden Mieter angeschrieben der behauptet das wären nicht seine Katzen Es hat aber auser ihm keiner Katzen. Eine Familie hat wegen des unerträglichen Geruchs gekündigt. Was kann ich als Vermieterin tun?

    • Mietrecht.org
      08.10.2019 - 08:22 Antworten

      Hallo Frau Munzinger,

      sammeln Sie beweise (z.B. Protokolle der anderen Mieter). Ansonsten kann Sie sich auf den Artikel oben verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Margit Müller
    24.07.2020 - 10:40 Antworten

    Meine Tochter hat 2 Katzen, seit 5 Wochen erscheint jeden Freitag ein Verantwortlicher der Wohnungsgesellschaft weil es angeblich stark nach katzenurin riecht. Auch wurde jemand geschickt der irgend ein Zeug in der Wohnung versprüht hat, er meinte es riecht normal nach Katze, da er auch zwei Katzen hat. Heute war der verantwortliche der Wohnungsgesellschaft wieder da mit dem Veterinäramt im Schlepptau, auch sie meinte es ist ein normaler Katzengeruch. Meine Tochter hat schon 2 Abmahnungen bekommen, jetzt meinte dieser Typ doch ,da das katzennetz noch nicht dran ist, wird das Konsequenzen haben.

  • Ursula
    02.08.2020 - 17:12 Antworten

    Sorry, ich bin der Meinung, das Katzenbesitzer grundsätzlich nicht riechen , wenn es aus der Wohnung stinkt. Das ist wie wenn man bei einem Arzt arbeitet dann riecht man auch diesen typischen Arzt Geruch nicht mehr. Ich sage immer Katzenbesitzer sind Nasenamputiert. Ich habe selber unter mir zwei Katzen und es stinkt sobald die Besitzer Fenster und Türen aufmachen bestialisch und das aus jedem Zimmer, egal ob Schlafzimmer , Badezimmer oder Wohnzimmer, da die Katzen offensichtlich überall markieren. Und je heißer es im Sommer wird umso bestialischer der Gestank. Ein Lüften meine Wohnung ist dann unmöglich. Leider unternimmt mein Vermieter überhaupt nichts, da zu konfliktscheu und faul so dass ich jetzt die Wohnung kündige, da ich sehr eingeschränkt in dieser nur leben und meinen Balkon nur bedingt nutzen kann. Dafür zahle ich keine Miete.
    In oben genannten Fall bin ich allerdings der Meinung , dass man nach so kurzer Zeit noch keinen Uringestank haben kann, vorausgesetzt man macht täglich das Katzenklo sauber. Unbedingt darauf achten dass man Kater kastriert.

    • Mietrecht.org
      02.08.2020 - 20:41 Antworten

      Hallo Ursula,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Joan
    13.04.2023 - 15:58 Antworten

    Hallo alle zusammen,

    Mein Partner hat eine neue Wohnung gemietet. In der Wohnung wohnten früher 2 Katzen. Bei der Wohnungsbesichtigung waren die Fenster auf, also Katzen riechen könnte man schon, aber es war kein starkes Gestank. Bei der Wohnung Abnahme war es dagegen frisch gestrichen, also roch grundsätzlich komisch. Man könnte es nicht direkt zuordnen, wir dachten, es reicht zu lüften. Leider ist es nicht der Fall. Die Wohnung stinkt, nach Tiere/Amoniak/was noch immer. Vermieter ignoriert, meint, dass es vielleicht Umzugskarton sind/ waren (die schon längst weg sind). Was kann man in so einem Fall tun? Die Wohnung stinkt (und ich bin da nicht besonders empfindlich). Geruch ist aber so eine Sache, einer riecht, der andere nicht (Vormieter riecht natürlich nicht). Wir haben vorgeschlagen die Wohnung mit Ozon zu behandeln, aber beide Parteien (Vormieter und Vermieter) sehen da kein Problem, keiner wird die Kosten übernehmen. Es stinken aber schon alle Klamotten und das neue Sofa. Was tun? Vielen Dank. Joan.

    • Mietrecht.org
      13.04.2023 - 19:36 Antworten

      Hallo Joan,

      auch Geruch kann ein Mangel sein, der zur Mietminderung berechtigt. Ich würde verschiedene Meinungen einholen und protokollieren. Schlussendlich würde es auf ein Sachverständigen-Gutachten hinauslaufen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas Lang
    10.04.2024 - 00:17 Antworten

    Meine Mieter beschweren sich über den Gestank aus einer Nachbarwohnung. Die Eigentümerin der Wohnung züchtet Katzen in der Wohnung. Was macht man bei Eigentümern, die die benachbarten Mieter so belästigen?

    • Mietrecht.org
      10.04.2024 - 07:50 Antworten

      Hallo Andreas,

      auch als Eigentümerin ist die Nachbarin an die Hausordnung und an ein gemeinsames und friedliches Miteinander gebunden. Sprechen Sie mit Ihrer WEG-Verwaltung und bitten Sie um Hilfe / Moderation.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert