Katzen sind die Besten Haustiere. Ruhig und stubenrein verursachen Sie keine Störungen bei einer Haltung in der Mietwohnung. Ob mit einem Katzennetz oder doch einem Freigang im Garten, Katzen sind genügsam in Sachen Auslauf und kein Vermieter oder Nachbar kann etwas gegen ein solch verschmustes Haustier haben. Doch, stimmt das? Tatsächlich wird die Haltung einer Katze in einer ausreichend großen Mietwohnung als vertragsgemäßer Mietgebrauch gesehen, so dass nach einigen Gerichten keine Erlaubnis für die Tierhaltung einzuholen ist und andere Gerichte zumindest einen Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis gewähren.
Was ist aber mit den zahlreichen Fällen bei denen sich um die Haltung des Stubentigers, gestritten wird. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fälle zum Thema Katzenhaltung in der Mietwohnung.
Lesen Sie auch: Katze in der Mietwohnung – Was ist erlaubt und was nicht?
Inhalt: Urteile zur Katzenhaltung in der Mietwohnung
I. Katzenhaltung und Mietvertrag
II. Störungen durch Katzen als Haustier in der Mietwohnung
I. Katzenhaltung und Mietvertrag
Grundsätzlich ist die Kleintierhaltung von ungefährlichen und ungiftigen Tieren erlaubt und darf auch vertraglich nicht eingeschränkt werden. Abgestellt wird hier auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Danach ist die Tierhaltung ein Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und gehört zum Vertragsgemäßen Mietgebrauch, wenn dadurch die Interessen Dritter (andere Mieter, Nachbarn/ Vermieter) nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Bei Kleintieren, die in Terrarien, Käfigen oder Aquarien gehalten werden ist regelmäßig weder mit Störungen noch Beeinträchtigungen anderer zu rechnen, weshalb diese als generell erlaubt gelten. Weitere Einzelheiten dazu in dem Beitrag: “Tierhaltung in der Mietwohnung- Was müssen Mieter und Vermieter wissen?“.
Ob Katzen oder Hunde auch zu diesen erlaubnisfreien Kleintieren gehören wurde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06 geklärt:
Danach ist zwar die generelle Untersagung der Katzen- und Hundehaltung in einem Formularmietvertrag regelmäßig unwirksam, es kann aber ein Erlaubnisvorbehalt gestellt werden (bestätigend BGH, Urteil vom 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12).
Die Beantwortung der Frage, ob die Haltung von anderen Haustieren als Kleintieren, dann als vertragsgemäßer Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB anzusehen und eine Erlaubnis zu erteilen ist, erfordert, eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. „Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet“, zit. BGH, Urteil vom 14. November 2007, Az.: VIII ZR 340/06).
So entschieden die Gerichte der unteren Instanzen:
Erlaubnisfrei | Berlin KG, Urteil vom 18.11.2004 in WuM 2004, 721 | Haltung von ein bis zwei Katzen zum typischen, erlaubnisfreien Gebrauch, der allerdings unter einen vertraglichen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden darf |
AG Aachen, Urteil vom 13. März 1992, Az.: 81 C 459/9 | Halten von 2 Katzen seit 16 Jahren trotz vertraglichen Verbots zulässig | |
LG Mönchengladbach, Urteil vom 30.09. 19882, Az.: S 191/88 | Tritt durch die Katzenhaltung keine Störung der Mitbewohner ein, kann der Vermieter die Haltung nicht untersagen, auch wenn eine nach dem Mietvertrag erforderliche Zustimmung zur Tierhaltung nicht vorher eingeholt worden ist. | |
AG Köln, Urteil vom 09. August 2012 – 210 C 103/12 | Halten einer Katze in einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters stellt grundsätzlich keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, wenn die Wohnung aufgrund der Größe zur Katzenhaltung geeignet ist | |
Nicht Erlaubnisfrei – aber Anspruch auf Zustimmung | AG Hamburg WuM 1996, 613 | Halten von zwei Katzen; die mögliche Gefahr von Geruch von Katzenurin und Kratzspuren an den Wänden ist kein Versagungsgrund; |
AG Köln, Urteil vom 12. Februar 1988 – 219 C 565/87 | Genehmigungspflichtige Tierhaltung |
(Hinweis: Eine individuelle Abrede die gegen eine Katzenhaltung spricht kann mit einem Mieter ausgehandelt werden. Die Voraussetzungen eines solchen Individualvertrages sind allerdings sehr eng und jedenfalls nicht erfüllt, sobald der Vermieter die Bedingungen vorgibt!)
II. Störungen durch Katzen als Haustier
Verbot der Katze wegen Allergie des Nachbarn? |
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Katzennetz auf dem Balkon? |
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Sandkasten ist keine Katzentoilette |
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Kündigung wegen der Katzenhaltung |
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26.02.2017 - 15:15
Hallo Herr Dennis Hundt,
im Nachbarhaus eines benachbarten Grundstückes befindet sich ein Mieter, welcher drei Katzen besitzt. Bis dahin alles ok für mich. Seitdem urinieren und koten diese Katzen jedoch fast immer in unseren Sandkasten. Bereits einmal musste der komplette Sand von dieser massiven Verunreinigung ausgetauscht werden (Kosten trugen anteilige unsere Mieter).
Nun meine Fragen:
1. Ist dieser Katzenbesitzer dazu zu bringen, seine Tiere nur in der Wohnung zu halten, damit die Katzen nicht mehr den Sandkasten zur Darmentlehrung nutzen? Und wenn ja, wie?
2. Kann ich bei meinem Vermieter eine Mietminderung vornehmen? Wenn ja, in welcher Höhe (%)?
3.Kann ich den Vermieter des Nachbarhauses auf dieses Problem aufmerksam machen, damit dies bald endet? Wie kann ich dabei vorgehen?
SIE würden uns sehr helfen, wenn Sie uns meine Fragen beantworten.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichem Gruß
Nikola
28.02.2017 - 07:18
Hallo Nikola,
sprechen Sie zuerst mit Ihrem Vermieter und Ihrem Nachbarn. So würde ich beginnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
03.07.2017 - 09:45
Sehr geehrte Herr Hundt,
seit einigen Monaten ist in die Wohnung schräg unter mir eine Mieterin eingezogen, die zur Zeit 7 Katzen hat. Seit dieser Zeit gibt es eine penetrante Geruchsbelästigung im Hausflur und der Geruch steigt über geöffnete Fenster und Balkone auch in die Wohnung. Der Vermieter ist bereits informiert. Vergangenen Freitag ist der Freund eingezogen, der ebenfalls Katzen mitgebracht hat. Der Vermieter war schon vor Ort und hat die Mieterin gebeten Katzen bzw. die Kater, die nicht kastriert sind, abzugeben. Bis heute ist nichts passiert. Nach einem kurzen Gespräch mit der Mieterin, glaube ich nicht, dass eine Lösung in Sicht ist.
Die Miete wurde von einigen Mietern bereits gekürzt.
1. Was können wir als Mieter noch tun?
2. Gibt es gesetzlich eine Vorschrift, wieviel Katzen in einer Mietwohnung gehalten
werden dürfen?
3. Wie kann man das Problem lösen?
Meine Nerven und die der anderen Mieter liegen blank.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen beantworten könnten.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
U. Böhnhardt
04.07.2017 - 14:46
Hallo Ursula,
als Nachbarin bleibt Ihnen nur die Möglichkeit die Miete aufgrund eines Mangels zu mindern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23.08.2017 - 10:23
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir sind im Mai 2017 in unsere neue Wohnung gezogen.
Im Vertrag steht, dass jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögel und Zierfischen, der schriftlichen Einwillung des Vermieters bedarf.
Die Einwilligung kann bei Störung jederzeit wiederrufen werden.
Außerdem steht in der Hausordnung, welche Bestandteil des Vertrages ist: Tierhaltung kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber vom Vermieter genehmigungspflichtig. Die Genhmeigung kann erfolgen, solange hierdurch keine Belästigung durch Lärm, Schmutz oder Gefahren entstehen. Der Tierhalter ist verpflichtet, diese Belästigung nicht entstehen zu lassen. Jede Tierhalter haftet gegenüber Dritten für Schaden, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit seiner Tierhaltung stehen.
Demnach haben wir schriftlich nach der Erlaubnis von 2 Hauskatzen gefragt.
Daraufhin kam eine Absage mit der Erklärung:
Es wurden mehrfach schlechte Erfahrungen diesbezüglich gemacht, daher wird dies von vornherein ausgeschlossen. Im Besonderen auch deshalb, da es sich um eine generalsanierte Wohnung handelt. Sie erinnern sich bestimmt an unsere Wohnungsanzeige – hier hatten wir eine Tierhaltung bereits verneint.
Muss ich diese Absage so hinnehmen?
Vielen Dank im Voraus.
Romina Wetzel
23.08.2017 - 13:02
Hallo Romina,
ich kann die Begründung zumindest gut nachvollziehen – gerade mit dem Verweis auf die Anzeige (Ihr Einzug ist ja noch nicht lange her). Wenn Sie eine rechtssichere Einschätzung wünschen, sollten Sie am besten einen Anwalt einschalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12.09.2017 - 22:22
Guten Tag,
im Mai 2015 habe ich ein Doppelhaus vermietet. In einer Doppelhaushälfte habe ich dem Mieter gewährt 2 Katzen zu halten. Die Einschränkung auf 2 Katzen erfolgte leider nur mündlich. Heute, also gerade mal 2 Jahre später musste ich feststellen, dass die ganze Doppelhaushälfte nach Katzenurin stinkt. Auch der Bereich im Carport stinkt nach Katzenurin. Die Nachbarn haben sich bisher nicht beschwert. Ich habe feststellen müssen, dass inzwischen 9 Katzen in der Doppelhaushälfte gehalten werden. Kann ich irgendetwas Unternehmen um zu Kündigen, oder die Tierhaltung zu unterbinden?
13.09.2017 - 13:27
Hallo Holger,
ich würde erstmal in Ihrer Genehmigung nachsehen, was Sie genau genehmigt haben. Und dann sollten Sie den Mieter auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinweisen und ggf. mahnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15.11.2017 - 18:59
Guten Abend,
mein Freund und ich wollen uns gerne eine Hauskatze holen. Im Mietvertrag steht kurz gefasst, dass man nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters Tiere (ausgenommen Kleintiere) halten oder vorübergehend halten darf. Diese Zustimmung kann aus wichtigen Grund widerrufen werden. (z. B. Gefährdung / Belästigung)
Ich habe also meine Vermieterin angerufen und ihr unseren Wunsch mitgeteilt. Sie teilte mir mit, dass sie bzgl. dieses Anliegens jedoch erst mit der Hausverwaltung sprechen muss. Sie könne meine fast schon flehende Bitte, sich für uns stark zu machen, verstehen, da sie selber mal 2 Katzen hatte.
Am nächsten Tag kam unsere Vermieterin persönlich vorbei um mir mitzuteilen, dass wir uns keine Katze holen dürfen…
Die Begründung lautete wie folgt:
In einer Wohnungseigentümerversammlung wurde einmal beschlossen, dass die Mieter keine Hunde und Katzen halten dürfen.
Es gab mal einen Vorfall mit einem Nachbarn, der eine Katze hatte, wo es auch nur Ärger wegen dem Tier gab.
Außerdem der ganze anfallende Müll mit dem Katzenstreu und man würde die zwei Katzentoiletten in der Wohnung riechen.
Dies mussten wir erst einmal sacken lassen…
Dabei hatte ich extra betont, dass wir eine reine Hauskatze haben wollen. Eine Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn oder deren Garten/Balkone ist damit ausgeschlossen.
Vom Geruch der Katzenklos bekommen unsere Nachbarn ja auch nichts mit.
Und man könnte doch den anfallenden Katzenstreu-Müll gesondert entsorgen.
Was für Möglichkeiten haben wir, dass wir uns evtl. doch eine Hauskatze holen dürfen?
Hoffnungsvolle Grüße
Melanie Fischer
15.11.2017 - 19:11
Zusatz:
Die Vermieterin erwähnte auch noch, dass sie vor Unterzeichnung des Mietvertrages vergessen hätte die Zusatzklausel von der Wohnungseigentümerversammlung mit beizuhängen.
13.03.2018 - 15:43
Guten Tag,
kann mein Vermieter mir verbieten eine Katze zu halten, weil er Bedenken für mögliche Nachmieter äußert? Er behauptet Nachmieter mit einer Katzenhaarallergie könnten dort nicht einziehen.
Was sind theoretisch zulässige Gründe die Haltung einer Hauskatze zu verbieten?
12.03.2019 - 15:38
Hallo,
Darf der Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) den regelmäßigen Freigang meiner Katze verbieten? Sie ist tagsüber draußen, nachts ist sie in der Wohnung.
MfG
18.04.2019 - 18:42
Hallo,
ich habe zwei Katzen und einen Balkon. Mein Kater maunzt gerne, viel und auch durchaus laut, gerne auch auf dem Balkon, meistens hört er aber nach 10-15 Minuten damit auf. An manchen Tagen ist er allerdings durchaus ausdauernd, worüber sich einer von vier Nachbarn im Haus massiv beschwert (die anderen finden es niedlich und normal) und möchte, dass ich die Katzen gar nicht mehr auf den Balkon lasse, da es unerträglich sei. Alle Hausbewohner außer mir sind Rentner und den ganzen Tag zu Hause. Ich lasse die Katzen schon seit einem Jahr morgens nach dem Aufstehen nicht mehr raus, weil ich es nachvollziehen konnte, dass es blöd ist, von dem Gejaule geweckt zu werden, wenn man ausschlafen kann.
Unter der Woche bin ich normalerweise nicht vor 16:30 Uhr zu Hause und wenn ich nicht da bin, sind die Katzen drinnen. Ich bin ja der Meinung, die sollen sich nicht so anstellen, schließlich hören sie den ganzen Tag nichts und müssen es dann halt mal ertragen. Ich könnte ja auch ein stundenlang schreiendes Baby oder sich dauernd streitende Kinder haben. Oder mir als Hobby das Trompetespielen aneignen – das dürfte ich in der Woche bis zu drei Stunden am Tag… Aber wie sieht es rechtlich aus?