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Abmahnung wegen Gegenstände im Treppenhaus – Vorlage für Vermieter

Das Treppenhaus dient dazu, den Mietern und ihren Besuchern den Zugang zur angemieteten Wohnung zu ermöglichen und stellt im Brandfall einen der Hauptfluchtwege dar. Stellen Mieter im Treppenhaus Gegenstände, wie Schuhschränke, Blumentöpfe, Kinderwägen, Fahrräder oder sonstige sperrige Dinge ab, kann das andere Mieter beim Durchgang behindern und zu Streit oder Unfällen führen. Vermieter, die dagegen vorgehen wollen, sollten ein solches Verhalten frühzeitig abmahnen. Eine schriftliche Abmahnung wegen des Abstellens von Gegenständen im Treppenhaus ist auch insbesondere dann erforderlich, wenn ein Mieter deshalb später gekündigt werden soll.

Der nachfolgende Artikel gibt Vermietern ein Musterbeispiel an die Hand, wie Sie den Mieter wegen dem Abstellen von Gegenständen im Flur oder Treppenhaus abmahnen können.

I. Gegenstände im Treppenhaus sind keine vertragsgemäße Nutzung

Mieter dürfen aufgrund ihres Mietvertrages die Mietsache vertragsgemäß nutzen. Die Mietsache ist in erster Linie die Mietwohnung und alle ausdrücklich mitvermieteten Nebenräume, wie z.B. Keller, Dachboden, Garage etc.

Hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen, wie dem Treppenhaus, Hausflur, Hauseingangsbereich usw. haben alle Mieter generell nur ein Mitbenutzungsrecht, das sich auf den Zweck der Gemeinschaftsfläche beschränkt. So ist z.B. das Treppenhaus eben für den Durchgang der Mieter und ein Fahrradabstellplatz zum Abstellen der Fahrräder der Mieter. Das gilt zumindest soweit es keine andere einzelvertragliche Regelung gibt.

II. Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung

Hält sich ein Mieter nicht an die Hausordnung und stellt wiederholt Gegenstände im Treppenhaus ab oder „verschönert“ das Treppenhaus mit Blumentöpfen und Co. stellt das eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. So gab z.B. das Landgericht (LG) Köln in seiner Entscheidung vom 02.12.2016, Az.: 10 S 99/16 einer Vermieterin Recht, die einer Mieterin kündigte, weil sie wiederholt Gegenstände – wie ein Schuhregal und  zahlreiche ummantelte 5-Liter-Glasgefäße und Kartons im Treppenhaus abstellte. Die Mieterin zeigte sich gegenüber der Vermieterin uneinsichtig. Sie wurde immer wieder aufgefordert es zu unterlassen, Gegenstände im Treppenhaus abzustellen. Trotzdem beharrte Sie darauf das Recht zu haben, Gegenstände im Treppenhaus abstellen zu können. Das LG sah in dem Verhalten eine erhebliche Pflichtverletzung, die die Vermieterin zu einer ordentlichen Kündigung berechtigte.

Entscheidend für eine wirksame Kündigung wegen einer mietvertraglichen Pflichtverletzung ist allerdings, dass (mindestens!) eine fruchtlose Abmahnung vorausging. Aus Gründen der Beweissicherung sollte diese schriftlich erfolgen.

III. Vorlage für Vermieter: Muster Abmahnung wegen Gegenständen im Treppenhaus

Die Abmahnung des Mieters wegen dem Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus kann z.B. wie folgt formuliert werden:

Anmerkung: Die Muster Abmahnung ist von dem Vermieter auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen: Dazu sind die maßgeblichen Sachverhaltsangeben des Einzelfalls in die Platzhalter einzufügen. Formulierungsbeispiele und Ausfüllhilfen finden Sie in Klammern.

Weitere Beispiele für die Formulierung einer Abmahnung bei mietvertraglichen Verstößen bekommen Sie außerdem hier: Top 4 Gründe für die Abmahnung des Mieters

__________  (Absender: Anschrift des Vermieters)

__________  (Ort, Datum)

An

____________________

____________________

(Anschrift des betroffenen Mieters)

Abmahnung wegen Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus vor der Mietwohnung in _______________ (genaue Angaben zum Ort der Wohnung, ggf. mit Stockwerk usw.)

Sehr geehrter Herr / Frau _______________ (Mieter)

Wir/Ich habe/n Sie bereits mehrfach mündlich aufgefordert, den Schuhschrank und die Garderobe im Treppenhaus vor dem Eingang Ihrer Mietwohnung wegzuräumen, sowie es zu unterlassen, den Treppenaufgang mit Topfpflanzen (Keramikfiguren etc.) zu „verschönern“.

Laut § XX der Hausordnung ist es untersagt, Gegenstände im Treppenhaus abzustellen.

Sie behindern mit den im Treppenhaus abgestellten Gegenständen, den freien Durchgang der anderen Mieter im Haus. Es gehen deshalb auch wiederholt Beschwerden anderer Mieter ein.  

Sie verstoßen durch Ihr Verhalten zum einen gegen die Regelungen des Mietvertrags und der Hausordnung und zum anderen gegen die örtlichen Brandschutzbestimmungen, da sie da Treppenhaus als Hauptfluchtweg im Brandfall teilweise blockieren. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass andere Mieter über die aufgestellten Schränkchen (Keramikfiguren, Blumentöpfe etc.) stürzen und sich verletzen. 

Leider haben Sie bis zum heutigen Datum, nicht reagiert und es hat sich keine Besserung eingestellt.

Wir/Ich sehe/n uns/mich daher dazu gezwungen, Sie hiermit abzumahnen.

Wir/Ich fordern/e Sie dazu auf, den Schuhschrank und die Garderobe, sowie die Blumentöpfe  sofort zu beseitigen und den entsprechenden Bereich zu säubern

und

es zukünftig zu unterlassen, Gegenstände jeglicher Art im Treppenhaus abzustellen.

Sollten sie die Aufräum- und Reinigungsarbeiten nicht bis zum _______________ (kurze Frist z.B. drei Tage) erledigt haben, müssen Sie damit rechnen, dass wir/ich Ihnen fristlos — hilfsweise fristgemäß— kündige/n.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift des Vermieters)

5 Antworten auf "Abmahnung wegen Gegenstände im Treppenhaus – Vorlage für Vermieter"

  • Melanie
    11.10.2023 - 20:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich bewohne in einem 6-Familienhaus im obersten Geschoss eine kleine Wohnung mit meiner kleinen Tochter.
    Aufgrund kompletter Renovierungsarbeiten, musste ich meinen Herd im Hausflur neben meiner Wohnungstür abstellen, bis der Einbau erfolgen kann. Es besteht keine alternative Stellmöglichkeit, sonst hätte ich diese genutzt. Darüber habe ich meinen Vermieter in Kenntnis gesetzt, der damit einverstanden war.
    Dabei habe ich natürlich auch berücksichtigt, dass der Herd weder Fluchtwege versperrt oder Löscharbeiten behindert und auch dem Mieter in der Nachbarwohnung den Zugang zur seiner Wohnung nicht behindert oder stört (auch das habe ich nochmal persönlich erfragt aus Anstand)

    Nun hat mein Vermieter mir plötzlich mündlich mitgeteilt, dass der Herd nicht mehr da abgestellt sein darf und er diesen entsorgen wird, wenn ich dem nicht bis zum nächsten Tag nachgekommen bin.
    Dass keine alternative Stellmöglichkeit besteht weiß der Vermieter und das habe ich dann nochmal erwähnt und erklärt, dass ich noch Zeit benötige für den Aufbau der Schränke, Arbeitsplatten usw um den Herd dann einbauen zu können.

    Nun bin ich nach Hause gekommen und mein Herd wurde von meinem Vermieter einfach entsorgt.

    Was kann ich nun tun? War das Rechtens?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      11.10.2023 - 21:32 Antworten

      Hallo Mel,

      der Herd hat nichts im Flur zu suchen und darf auf der anderen Seite auch nicht einfach entsorgt werden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Herd nicht irgendwo zwischengelagert wurde. Sprechen Sie am besten nochmals mit Ihrem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Harald Groß
    14.10.2023 - 14:25 Antworten

    Ich wohne in einem 10 Familien Wohnhaus. irgend ein Mieter hat Möbel im Keller/Waschküche aufgestellt. Es erfolgte nun ein Schreiben a alle die Möbel innerhalb von 14 Tagen zu entfernen. Sollte das nicht geschehen werden die Möbel durch eine beauftragte Firma entsorgt werden. Die Kosten würden dann auf alle umgelegt werden.
    Dürfen die das?

    • Mietrecht.org
      20.10.2023 - 18:25 Antworten

      Hallo Harald,

      wenn der Sperrmüll niemanden zuzuordnen ist, ist die Entsorgung mit Umlage auf alle Mieter i.d.R. möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christine Kilian
    21.10.2023 - 12:24 Antworten

    Hallo und guten Tag,

    Ich bin Mieterin und wohne im Erdgeschoss. Meine Nachbarin (Eigentümerin in der WEG) lagert zum wiederholten Mal, private Gegenstände (Wäscheständer, Gartenauflagen, Gartentisch, Blumentöpfe) direkt unter meinem Küchenfenster auf einem Lichtschacht. In Folien eingepackt teilweise direkt an den Hauswänden. Darauf sammelt sich der Regen und ich habe Sorge, dass es dadurch auch zu Schimmelbildung kommen kann. Darf sie den Kellerlichtschacht als Abstellfläche direkt unter meinem Fenster benutzen?

    Mit freundlichem Gruß,

    Ch. Kilian

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