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Änderung Mietvertrag bei Trennung: Vorlage zur Entlassung eines Mieters

Sie haben Sich getrennt und wollen die gemeinsame Wohnung verlassen?Auch wenn man nach einer Trennung schnell aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will, sollte man sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Der Austritt aus dem Mietvertrag muss unbedingt schriftlich und in einer Vereinbarungen zwischen Ihnen, Ihrem Ex und dem Vermieter geschehen, wenn Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben. Anderenfalls laufen sie Gefahr, dass der Vermieter irgendwann mit mietrechtlichen Ansprüchen auf Sie zu kommt, obwohl Sie vielleicht schon seit Jahren aus der ehemals gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind.

Der nachfolgende Artikel erklärt für Mieter und Vermieter, was zu beachten ist, wenn sich die Mieter trennen. Außerdem bekommen Sie hier eine Vorlage dazu, wie man die erforderliche Änderung zum Mietvertrag bei einer Trennung der Mieter formulieren kann.

I. Trennung der Mieter: Das sind die Änderungen im Mietvertrag

Trennen sich die Mieter hat das rechtlich erstmal keinerlei Konsequenzen auf den gemeinsamen Mietvertrag. Soll der oder die Ex allein in der ehemals gemeinsamen Mietwohnung bleiben, ist daher der Mietvertrag zu ändern. Der Vermieter muss dafür einen Mieter aus dem Mietervertrag entlassen und der oder die Ex muss die Verantwortung für die Mietwohnung zukünftig allein übernehmen. Dazu muss ein Vertrag zwischen den bisherigen Mietern und dem Vermieter geschlossen werden, der den Mietvertrag ergänzt. Wichtig zu wissen: Die Mieter sind auf den Gutes Willen des Vermieters angewiesen.

Aus rechtlicher Sicht sind somit zwei Änderungen zu Bedenken sind: Die Entlassung desjenigen aus dem Mietvertrag, der auszieht und die alleinige Übernahme des Vertrages durch denjenigen der in der Wohnung verbleibt.

1. Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag

Mit der Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag wird das Mietverhältnis zwischen diesem und dem Vermieter beendet. Rechtlich gesehen handelt es sich also um nichts anderes als eine Aufhebungsvereinbarung zum Mietvertrag anstelle einer Kündigung.

2. Übernahme des verbleibenden Mieters

Die Entlassung eines Mieters hat außerdem zur Folge, dass der verbleibende Mieter nun allein alle die Rechtsverpflichtungen des Mietvertrages trägt! Er oder Sie übernimmt also den Teil des/der Ex mit. Das ist aber z.B. nicht nur die Verpflichtung allein für Miete und Co. aufzukommen, sondern auch Ausbau und Rückbau sowie Schönheitsreparaturen bei Auszug usw. sind dann allein zu tragen. Genauso Beschädigungen, die in der Wohnung während der gemeinsamen Mietzeit entstanden sind, hat meist derjenige zu tragen der bei Mietvertragsende der Mieter ist.

Die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag ist also zugleich auch immer eine Übernahmevereinbarung mit dem verbleibenden Mieter.

II. Vorüberlegungen zur Änderung des Mietvertrages bei Trennung

Alle Mietvertragsparteien sollten sich vor Abschluss einer entsprechenden Änderung die rechtlichen Konsequenzen vor Augen halten und entsprechende Regelungen treffen.

So sollten z.B. folgende Punkte im Rahmen der mietvertraglichen Änderung bedacht werden:

  • Haftung für bestehende Forderungen gegen den Mieter der entlassen werden soll, z.B. für Schäden, Einbau- und Rückbauverpflichtungen, Mietrückstände etc.
  • Ab wann soll die Entlassung aus dem Mietvertrag gelten?
  • Was geschieht beim Mieterwechsel rechtlich und zu welchem Zeitpunkt soll der Wechsel stattfinden?
  • Übernimmt der verbleibende Mieter alle Schönheitsreparaturen dann allein oder soll der Mieter, der aus dem Mietverhältnis entlassen wird, etwas abgelten?
  • Was passiert mit Betriebskostennachzahlungen oder Guthaben?
  • Wird die Kaution teilweise an den zu entlassenden Mieter ausgezahlt und dann von dem verbleibenden Mieter wieder aufgestockt oder klären das die Mieter im Innenverhältnis?

Lesen Sie dazu auch mehr in dem Ratgeber: In Mietvertrag eintreten /Mietvertrag übernehmen.

III. Vorlage zur Änderung beim Mietvertrag: Entlassung eines Mieters bei Trennung

Die Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag nach einer Trennung ist zwischen den bisherigen Mietern und dem Vermieter durch eine Vertragsänderung als Ergänzung des Mietvertrages zu vereinbaren.

Das kann z.B. wie folgt formuliert werden:

Hinweise:

  • Je nach Ihrem Einzelfall und den Regelungen, die Sie für die Zeit nach Entlassung eines Mieters treffen wollen, ist diese beispielhafte Vorlage dann anzupassen!
  • Die Angaben in Klammern sind ebenfalls einzelfallabhängig zu ergänzen!
  • Liegen Nachträge oder spätere Vereinbarungen zum Mietvertrag vor sind diese in dieser Ergänzung zum Mietvertrag unter § 1 abschließend anzuführen und als Anlage anzuheften!
  • Die folgende Änderung zum Mietvertrag muss zusammen mit dem Mietvertrag und sonstige Anlagen in dreifacher Ausführung vorhanden sein, damit jeder ein Exemplar erhält!

Ergänzung zum Mietvertrag vom ______________________

 Entlassung eines Mieters und Übernahmevereinbarung

 

Zwischen

________________________________________

(Vor- und Nachname des Vermieters, Straße, Hausnr., PLZ, Ort)

– im Folgenden Vermieter genannt –

und

________________________________________

(Vor- und Nachname des Mieters, Straße, Hausnr., PLZ, Ort)

– im Folgenden Mieter 1 genannt –

und

________________________________________

(Vor- und Nachname des Nachmieters, Straße, Hausnr., PLZ, Ort)

– im Folgenden Mieter 2 genannt (hier derjenige der entlassen wird) – 

über die Mietsache: Mietwohnung/Mietshaus in ________________________________________

(Straße, Hausnr., PLZ, Ort). 

§ 1 Bestehendes Mietverhältnis

Der Vermieter und die Mieter stehen bezüglich der genannten Mietsache in einem ungekündigten Mietverhältnis. Der Mietvertrag ist als Anlage 1 angeheftet.

Der Mietvertrag wurde am _________ (Datum des Mietvertrages) geschlossen.

In diesem Mietvertrag sind abschließend alle Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses geregelt. Zusatzvereinbarungen bestehen nicht.

 (oder alternativ:  Es bestehen folgende zusätzliche Vereinbarungen: _________ als Anlage 2; _________ als Anlage 3; etc.)

§ 2 Entlassung des Mieters 2

Die Parteien vereinbaren, dass der Mieter 2 am  _________ (Datum der Entlassung) aus dem Mietvertrag ausscheidet. Einer Beendigungskündigung bedarf es nicht.

Der bestehende Mietvertrag wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung des Mieters 2, allein mit dem Mieter 1 fortgesetzt. 

§ 3 Übernahme von Rechten und Pflichten

Der Vermieter erteilt seine Zustimmung, dass der Mieter 1 alle Rechte und Pflichten des Mieters 2 aus dem Mietvertrag übernimmt und das Mietverhältnis allein mit dem Mieter 1 fortgesetzt wird.  

Der Mieter 2 wird ab dem Zeitpunkt seines Austritts von allen mietvertraglichen Pflichten, aus dem Mietvertrag vom _________ (Datum des Mietvertrages) frei. 

§ 4 Mietkaution und Betriebskosten

Die Parteien sind sich einig, dass alle Ansprüche und Verpflichtungen insbesondere aus dem Anteil der vom Mieter 2 geleisteten Mietkaution und den Betriebskosten auf den Mieter 1 übergehen.

Der Mieter 2 verzichtet auf die Erstattung etwaiger Betriebskostenguthaben und seinem Anteil an der Mietkaution in Höhe von _________ € durch den Vermieter. Der Mieter 2 ist berechtigt, diese Ansprüche direkt mit dem Mieter 1 zu verrechnen.  

§ 5 Einrichtung, bauliche Veränderungen und Einbauten

Die Parteien sind einverstanden, dass die Vereinbarungen zur Übernahme von Einrichtungsgegenständen, Einbauten und baulichen Veränderungen, wie auch die Übernahme von Rückbauverpflichtungen, in einer selbstständigen Vereinbarung zwischen den beiden Mietern geregelt werden.   

§ 6 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sind, beziehungsweise später nichtig und/oder unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

Auf den Inhalt des anliegenden Mietvertrages im Anhang I (und der etwaigen Nebenvereinbarungen in den Anlagen _________) wird Bezug genommen. Die Parteien haben diesen Vertrag zur Kenntnis genommen und erhalten eine Abschrift.

IV. Zusammenfassung

Mieter und Vermieter sollten bei einer Trennung zwischen den Mietern zusammenkommen und eine rechtliche Reglung für den weiteren Verlauf des Mietvertrages treffen. Sind beide Mieter der Wohnung sollte einer aus dem Mietvertrag entlassen werden. Ist nur einer Mieter und will derjenige die Wohnung behalten, der eigentlich nicht im Mietvertrag steht ist außerdem eine extra Regelung zum Eintritt in den Mietvertrag zu treffen (dazu lesen Sie hier mehr: Mieterwechsel, Eintritt Nachmieter).

73 Antworten auf "Änderung Mietvertrag bei Trennung: Vorlage zur Entlassung eines Mieters"

  • Gabriele Yedek
    27.12.2020 - 23:18 Antworten

    das Formular ist sehr nützlich und einfach zu handhaben

    • Mietrecht.org
      28.12.2020 - 17:17 Antworten

      Hallo Gabriele,

      freut mich, danke für das Lob.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Nadja
      23.03.2021 - 20:21 Antworten

      Sehr geehrter Herr Hundt,

      mein Noch-Mann ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen das ich weiter mieten werde. Um ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen verlangen meine Vermieter jetzt einen Bürgen, ansonsten würde der Mietvertrag nicht auf mich geändert werden.
      Ist das rechtlich zulässig?

      Mit freundlichem Gruß
      Nadja

        • Lena
          14.09.2023 - 15:28 Antworten

          Sehr geehrter Herr Hundt,

          müssen beide Mieter den Aufhebungsvertrag unterschreiben? Mein Mann, der nach der Trennung darauf besteht, im Haus wohnen zu bleiben, aber nicht in der Lage ist, für die Miete aufzukommen, wird dem nämlich nicht zustimmen.

          Freundliche Grüße!

          • Mietrecht.org
            14.09.2023 - 20:19

            Hallo Lena,

            ja, alle Mieter und alle Vermieter.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Daniel
    19.01.2021 - 11:18 Antworten

    Hallo.

    Ich wohne mit meiner (Ex-)Freundin in einer Wohnung, der Mietvertrag läuft auf mich. Wir haben uns getrennt und ich möchte ausziehen. Meine Freundin will in der Wohnung bleiben und wir haben den Vermieter gefragt, ob wir den Mietvertrag auf sie umschreiben können.
    Er will die Wohnung aber sanieren und sagt, wenn ich gehe, müssen wir beide gehen, so dass er in Ruhe sanieren kann. Ist das rechtens oder kann sie bleiben?

    Gruß
    Daniel

    • Mietrecht.org
      19.01.2021 - 12:07 Antworten

      Hallo Daniel,

      wenn Sie kündigen, müssen Sie beide die Wohnung räumen. Ohne Zustimmung des Vermieter kann Ihre Ex-Freundin den bestehenden Vertrag nicht übernehmen und hat auch keinen Anspruch auf einen neuen Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Elisabeth
        13.04.2021 - 05:49 Antworten

        Ich und mein Ehemann haben gemeinsam eine Wohnung, wie sind beide im Mietvertrag.
        Ich möchte mich Treffen und ausziehen und er möchte die Wohnung behalten.
        Ich habe unseren Vermieter gefragt ob ich aus dem Mietvertrag raus kann, und das er im Mietvertrag allein bleiben könnte.
        Aber der Vermieter hat nein gesagt es geht nicht.
        Was können wir tun?

        • Mietrecht.org
          13.04.2021 - 09:51 Antworten

          Hallo Elisabeth,

          Sie brauchen in dieser Konstellation den Vermieter. Finden Sie eine einvernehmliche Lösung – ansonsten bleibt nur die gemeinsame Kündigung aller Mieter oder Sie bleiben mit im Vertrag.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • GB
    25.01.2021 - 22:39 Antworten

    Hallo,
    mein Ex-Freund und ich haben uns vor ein paar Monate getrennt, und ich habe für ein paar Monate eine Wohnung in Untermiete gefunden, mein Ex-Partner ist in die alte Wohnung geblieben. Wir haben bisher unseren gemeinsam Mietvertrag nicht ändern lassen.

    Jetzt möchte ich eine eigene Wohnung mieten, und den Vertrag auf mein Ex-Freund umschreiben lassen.
    Wir sind geeinigt darüber, und würden die finanzielle Aspekte zwischen uns regeln (Depot, etc.).

    Ich möchte aber nicht dass der Vermieter plötzlich mit meinem Ex-Freund Probleme hat, weil er nun einzeln die Miete zahlen soll (er kann es sich wohl leisten, aber die Verwaltung ist manchmal komisch…).
    Soll man zuerst mit der Verwaltung die Änderung telefonisch mitteilen, oder ist es eine gute Idee, einen von wir beiden unterschriebenen Brief zu schicken?

    Danke und Gruss
    GB

    • Mietrecht.org
      26.01.2021 - 21:05 Antworten

      Hallo GB,

      egal wie Sie auf den Hausverwaltung zu gehen, der Eigentümer / die Hausverwaltung muss zustimmen, damit Ihr Ex-Mann den Vertrag alleine fortführen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian Wachter
    05.02.2021 - 11:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Exfreundin ist im Juli 2020 aus der Wohnung ausgezogen (gemeinsamer Mietvertrag) und zahlt seit Oktober auch keinen Mietanteil mehr. Weigert sich aber einer Änderung zuzustimmen um aus dem Mietvertrag auszuscheiden. Die Zustimmung des Vermieters liegt vor. In der Wohnung befindet sich fast noch Ihr gesamtes Hab und Gut plus Mobiliar. Ich würde gerne nachdem ich auch die Miete komplett bezahle, die Wohnung im vollem Umfang nutzen. Wie kann ich meine Ex dazu bewegen, die Entlassungsvereinbarung aus dem Mietvertrag zu unterschreiben? MfG. Christian

    • Mietrecht.org
      05.02.2021 - 19:22 Antworten

      Hallo Christian,

      schwierig, mir fällt spontan keine Möglichkeit ein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Kiara
        07.02.2021 - 10:08 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Ich und meine Ex Partner haben entschieden getrennte Wege zu gehen.
        Der Mietvertrag läuft mit beide unsere Namen.
        Mein ex Freund hat entschieden in der Wohnung zu bleiben, aber er möchte, dass ich trotzdem halbe Miete weiter zahle. Deswegen werde ich eine Entlassung von Mietvertrag anfordern (Vermieter ist einverstanden).
        Das Problem ist, dass ich die komplette Kaution gezahlt habe, aber da ich nicht mehr in der Wohnung bleibe, möchte ich nicht wegen eventuelle Schaden verantwortlich sein.
        Der Vermieter hat schon unsere Wohnung Besichtigt, und bestätigt, dass die Objekt in Ordnung und ohne schade ist.
        Existiert ein Formular, wo die Kaution nicht mehr von meiner Konto genommen werden kann sonst, von der Konto meinen Ex Freund?
        Oder wo er mir die Kaution zahlen soll und dann der Vermieter am ihm zurückzahlen kann?

        Vielen Dank im Voraus

      • Madeleine
        25.01.2022 - 11:25 Antworten

        Lieber Herr Hundt – Das heisst, er müsste vor Gericht um dies zu regeln? Wenn die Exfrendin keine Miete mehr zahlt (obwohl sie auch im Mietvertrag ist) hat er das Recht nur die Hälfe von der Miete an dem Vermieter zu zahlen?

      • Chantal Müller
        18.02.2024 - 21:11 Antworten

        Guten Tag!

        Seit Ende 2022 wohne ich nun schon nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung mit meinem Ex. Ein Änderungsvertrag wurde von allen Parteien unterschrieben. Mein Ex hat nun mit den Vermietern einem Streit angefangen und diese behaupten nun, dass ich niemals aus dem Mietvertrag ausgeschieden bin, da sie ihre Ausfertigung angeblich nicht zurück gesendet bekommen haben.

        Müssen Sie ebenfalls eine Ausfertigung zurückbekommen, damit diese gültig ist?

        • Mietrecht.org
          18.02.2024 - 21:21 Antworten

          Hallo Chantal,

          für Sie ist entscheidend, dass Sie Ihr Exemplar haben, das von Ihrem Ex-Partner und vom Vermieter unterschrieben wurde. Stellen Sie sich vor, Sie unterschreiben einen Mietvertrag. Nur weil der Vermieter sein Exemplar des Mietvertrages verliert, wird dieser nicht unwirksam.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Chantal Müller
            18.02.2024 - 23:04

            Das gleiche habe ich mir auch gedacht. Mein Exfreund möchte nun ebenfalls aus der Wohnung raus. Die Vermieter meinen aber, dass die Kündigung nicht wirksam ist, da sie nur von meinem Exfreund unterschrieben wurde.

            Mein Exfreund möchte nun, dass ich eine Kündigung ebenfalls unterschreibe, damit er auf der sicheren Seite ist. Jedoch habe ich die Befürchtung dann ebenfalls in Anspruch genommen werden zu können.

    • Peter Schulz
      19.09.2021 - 14:15 Antworten

      Hallo Herr Wachter,

      Ich habe bezüglich Ihres Problems genau das selbe wie Sie.

      Gemeinsamer Mietvertrag, ex Partner ist ausgezogen, Vermieter stimmt zu das ich alleiniger Mieter bleiben kann, Mobiliar von ihr noch in der Wohnung. Keine zustimmt der entlassungsvereinbarung.

      Wenn ich fragen darf wie haben sie weiter agiert damit es zu einer Lösung des Problem kommt.

  • -
    05.02.2021 - 14:32 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe ein ähnliches “Problem” wie GB. Auch ich bin aufgrund von Trennung vor einem Jahr aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag läuft auf meinen Ex-Freund und mich. Ich habe nach mehreren Zwischemieten nun eine neue Wohnung gefunden, der alte Mietvertrag wurde jedoch bis dato noch nicht geändert. Dies u.a., da mein Ex-Freund Angst hat, dass der Vermieter ihm dann auch kündigt bzw. den Vertrag mit nur einer Person im Mietvertrag nicht weiterlaufen lassen möchte.
    Könnte dies möglich sein? Mein Ex-Freund kommt der Mietzahlung alleine sehr gut nach, eigentlich gäbe es also keinen Grund ihm zu kündigen.
    Wie ist hier die Rechtslage? Darf ein Vermieter ohne offensichtlichen Grund (Mietrückstände o.ä.) überhaupt einem Mieter die alleinige Anmietung der Wohnung verwehren? Könnte es Probleme für meinen Ex-Freund geben?
    Letzteres möchte ich gerne vermeiden – jedoch möchte ich auch ungern weiter im Vertrag bleiben und somit mit haften.

    Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
    Beste Grüße

    • Mietrecht.org
      05.02.2021 - 19:20 Antworten

      Hallo,

      zwei Mieter bedeuten für einen Vermieter doppelte Sicherheit. Meines Erachtens haben Sie und Ihr Freund keinen Anspruch den Vertrag gegen den Willen des Vermieters zu ändern. Sprechen Sie den Vermieter einfach darauf an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manidsche Rafi
    14.02.2021 - 15:39 Antworten

    Hallo,

    mein Partner und ich haben uns getrennt und stehen beide im Mietvertrag. Jetzt war ich vorübergehend in eine andere Wohnung gezogen ohne bei dem Vermiete zu kündigen. Will aber wegen der Kinder in die alte Wohnung zurück. Kann ich das?
    Ich steh nach wie vor im Mietvertrag.

    Danke

    • Mietrecht.org
      15.02.2021 - 07:35 Antworten

      Hallo Manidsche,

      als Mieterin haben Sie natürlich die Möglichkeit Ihre Wohnung zu nutzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine
    28.02.2021 - 20:50 Antworten

    Hallo,

    ich wohne derzeit mit meinem Freund in einer 3,5 82qm Zimmer Neubau WBS Wohnung.. diese haben wir nur bekommen, mit dem Hintergrund Kinder zu bekommen.. jetzt trennen wir uns..

    Ich möchte allerdings hier wohnen bleiben.

    Kann die Vermieterin mich rausschmeißen, da die Wohnung für mich alleine zu groß ist und der wbs „ungültig“ wird ?

    Danke für die Hilfe !

  • Diana Köhnemann
    18.03.2021 - 07:46 Antworten

    Moin Herr Hundt,
    ich bin seit letztem jahr von meinem Mann geschieden und wohne bereits seit April letzten Jahres in einer anderen Stadt. ich heirate im Sommer.

    Ich stehe allerdings immer noch im mietvertrag der alten Wohnung, in der mein Exmann noch wohnt. Der vermieter lässt sich nicht darauf ein, den Mietvertrag zu ändern und mich daraus zu entlassen.

    Gibt es trotz Scheidung keine Möglichkeit, dass ich aus dem mietvertrag heraus komme ?

    Danke für die Info.

    Gruß Diana Köhnemann

  • Monika
    13.04.2021 - 23:20 Antworten

    Hallo!
    Ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

    Mein Partner und ich haben uns getrennt. Wir stehen beide im Mietvertrag. Wenn ich die Wohnung jetzt weiter übernehme und er auszieht, kann der Vermieter dann die Miete erhöhen oder läuft der Vertrag einfach weiter nur mit dem Zusatz der Aufhebungsvereinbarung für meinen Partner.

    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      14.04.2021 - 07:24 Antworten

      Hallo Monika,

      beides wäre möglich, im Aufhebungsvertrag kann durchaus auch eine einvernehmliche Mieterhöhung vereinbart werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Monika
        18.04.2021 - 19:38 Antworten

        Guten Abend Herr Hundt,
        vielen Dank für Ihre Antwort. Dazu habe ich noch eine Frage. Was meinen Sie mit einvernehmlich? Ich bin ja nicht dafür, dass die Miete erhöht wird!?
        Ich habe einfach Bedenken, wenn ich es melde, dass die Miete eben erhöht wird. Doch kann der Auszug eines Mieterteiles (also mein Ex) tatsächlich ein Grund für eine Mieterhöhung sein? Warum das denn, ich meine mit welcher (rechtlichen) Grundlage?

        Schöne Grüße, Monika Rannert

        • Mietrecht.org
          19.04.2021 - 11:58 Antworten

          Hallo Monika,

          der Vermieter könnte die Aufhebung / Entlassung von einer Anpassung der Miete abhängig machen. Wenn Sie gemeinsam kündigen, kann der Vermieter neu vermieten und die Miete i.d.R. anheben. Das ist der Hintergrund.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Monika
            21.04.2021 - 10:04

            Okay danke! Einen schönen Tag Ihnen!

  • Julia
    04.05.2021 - 20:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Meine Mitbewohnerin und ich haben gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben, ich möchte jetzt aber aus dem Mietverhältnis raus, Sie aber noch nicht.

    Alleine kündigen kann ich ja nicht, kann man aber den Mietvertrag auf Sie alleine umschreiben lassen und bekomm ich dafür eine Bestätigung oder muss ich dafür was unterzeichnen?

    Info: Mietewohnung in der Schweiz

    Liebe Grüsse

    • Mietrecht.org
      04.05.2021 - 20:34 Antworten

      Hallo Julia,

      bei einem Mietverhältnis in Deutschland müssten der Entlassung beide Mieter und der Vermieter zustimmen. Der Vermieter könnte seine Zustimmung verweigern oder diese z.B. von einer Mieterhöhung abhängig machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Julia
        04.05.2021 - 20:37 Antworten

        Ich meine aber in der Schweiz?

        Wenn ich und meine Mitbewohnerin einverstanden sind dass wir den Vertrag nur noch auf eine Person umschreiben wollen, geht das mit dem Einverständnis von der Vermietung?

        • Mietrecht.org
          04.05.2021 - 20:54 Antworten

          Hallo Julia,

          es würde mich wundern, wenn Sie einen Mietvertrag in der Schweiz nicht einvernehmlich mit allen Parteien ändern könnten und es würde mich ebenso wundern, wenn Sie die Änderung ohne Vermieter durchsetzen könnten. Fragen Sie bitte einen Anwalt, der im Schweizer Mietrecht zuhause ist.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Julia
            04.05.2021 - 21:24

            Ich danke Ihnen!

  • Rima
    11.07.2021 - 18:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Meine noch Ehefrau möchte aus dem Mietvertrag nicht austreten. Ich möchte mich trennen und wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Allerdings bezahle ich der Miete und die Kaution haben ich alleine bezahlt. Sie kann den Mietvertrag nicht alleine übernehmen, da sie die Miete überhaupt nicht bezahlen kann. Ich kann alleine nicht kündigen und sie möchte weder die Kündigung noch Änderung des Mietvertrags unterschreiben.
    Was kann ich tun, damit ich entweder alleine den Mietvertrag übernehmen oder mich aus dem Vertrag austreten?

    Danke und beste Grüße!
    Rima

  • Stefan Bartsch
    12.11.2021 - 10:44 Antworten

    Ich habe mich von meiner Partnerin getrennt und habe Ihr die Wahl gelassen, ob sie sich eine neue Wohnung sucht oder ich. Sie wollte in der Wohnung bleiben, worauf ich mich auf Wohnungssuche gemacht habe. Nun habe ich dem Vermieter die Entlassungsvereinbarung hingelegt und er meinte sobald meine Ex-Partnerin unterschreibt unterschreibt er auch. Jetzt stellt sich aber meine Ex quer und unterschreibt nicht. Wie komme ich jetzt aus dem Mietverhältnis raus auch ohne ihre Zustimmung sodass ich die neue Wohnung beziehen kann ohne noch nebenbei die Hälfte der alten Wohnung bezahlen zu müssen ? Oder muss ich jetzt den Weg über einen Anwalt gehen und mich rausklagen ? MfG

    • Mietrecht.org
      12.11.2021 - 14:49 Antworten

      Hallo Stefan,

      Sie können nur einvernehmlich mit der verbleibenden Mieterin und dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Uwe Schmidt
    04.01.2022 - 17:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Meine Partnerin und ich haben uns getrennt. In der gemeinsamen Wohnung stehen wir beide im Mietvertrag.
    Ich möchte ausziehen und für mich eine eigene Wohnung mieten.
    Der Hausverwalter sagte mir, dass eine Entlassung von mir aus dem Vertrag nur mit einem Nachtrag zum Mietvertrag möglich wäre. Diese ist aber wohl nur mit Zustimmung des Wohnungseigentümer möglich welcher aber für die ex Partnerin völlig neue Konditionen (Mieterhöhung) bedeuten könnte.
    Um das zu vermeiden hab ich vor den gemeinsamen Vertrag so zu lassen wie er jetzt ist und stattdessen mit der Ex eine private Vereinbarung zu treffen dass sie die finanziellen und sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag alleine erfüllt.
    Kann ich dann ohne weiteres eine andere Wohnung für mich anmieten ? Oder muss die alte dann als zweitwohnung angemeldet werden?

    Vielen Dank im voraus.
    U. Schmidt

    • Mietrecht.org
      04.01.2022 - 20:17 Antworten

      Hallo Uwe,

      gegenüber dem Vermieter stehen Sie weiterhin in der Pflicht. Das nur am Rande.

      Bei Ihren Fragen zur Ummeldung und zum Wohnsitz kann ich Ihnen leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karen Peschel
    04.01.2022 - 17:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Lebenspartner und ich wohnen seit 08/2012 in einer Mietwohnung in Leipzig. Wir sind beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen. Diese Mietwohnung wird von einer Hausverwaltung im Namen des Eigentümers verwaltet.

    Mit Schreiben vom 19.11.2021 erhielten wir eine Mietzinserhöhung (nach 9 Jahren) zum 01.02.2022.
    Folgender Passung wurde erwähnt: “Mit unserer Bitte um Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Nettomiete überschreiten wir den Höchstwert sowie die Kappungsgrenze gemäß Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Kappungsgrenzen-Verordnung vom 23.01.2019 von 15% nicht”

    Da mein Lebenspartner und ich uns nun trennen, haben wir mit der Hausverwaltung gesprochen und wollten mit einem entsprechendem Schreiben “Entlassung eines Mieters und Übernahmevereinbarung” meinen Lebenspartner aus dem Mietverhältnis herausnehmen lassen.
    Die Antwort der Hausverwaltung war allerdings ernüchtern. Mein Partner soll eine Mail an die Hausverwaltung Schreiben zu welchem Termin er aus dem Mietverhältnis möchte. Die Hausverwaltung informiert den Eigentümer, der wiederum einen neuen Mietvertrag für mich aufsetzt und es dadurch zu einer erneuten Mieterhöhung kommen kann. Seit 2012 wir die Miete per Lastschrift von meinem Konto gezahlt, ebenso alle anfallenden Nebenkosten.
    Ist es Rechtens, dass nun der Eigentümer eine erneute Mieterhöhung auf Grund des neuen Mietvertragens mit mir als alleinige Mieterin, erheben kann?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietrecht.org
      04.01.2022 - 20:20 Antworten

      Hallo Karen,

      Sie können nur gemeinsam als Mieter kündigen oder den Vermieter um die Entlassung / Aufhebung oder einen neuen Vertrag bitten. Ich gehe davon aus, dass Sie gegen den Vorschlag nichts unternehmen können, außer gemeinsam zu kündigen. Dieses Vorgehen des Vermieters ist auch nicht unbedingt ungewöhnlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathrin
    21.01.2022 - 04:11 Antworten

    Guten Tag
    Mein Mann und ich haben uns getrennt, haben beide einen Mietvertrag unterschrieben. Er ist ausgezogen, auch laut Einwohnermeldeamt ist er nicht mehr unter meiner Adresse gemeldet. Kann die Vermieterin jetzt einen neuen Mietvertrag machen nur auf mich

    • Mietrecht.org
      21.01.2022 - 11:26 Antworten

      Hallo Kathrin,

      Sie uns Ihrer Vermieterin können zu zweit nichts unternehmen. Sie können nur mit Ihrem Mann gemeinsam kündigen oder eine Entlassungsvereinbarung zu dritt schließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Madeleine
    25.01.2022 - 11:33 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    Bei einer Trennung, wenn sich ein Partner weigert aus dem gemeinsamen Mietvertrag zu steigen (obwohl er bereits ausgezogen ist) ist der einizge Weg dies zu regeln vor Gericht zu gehen?

    Was ist wenn die zurückgebliebene Person ab sofort nur die hälfe der Miete bezahlt an den Vermieter?

    Wird die zweite Person somit haftbar?

    Herzlichen Dank!

    • Mietrecht.org
      25.01.2022 - 19:33 Antworten

      Hallo Madeleine,

      beide Mieter haften dem Vermieter gegenüber für die gesamte Mietzahlung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dorothea Renner
    05.02.2022 - 21:29 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    auch bei mir steht die Trennung von meinem Freund an und wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Ich habe bereits eine Wohnung gefunden und die Unterzeichnung des neuen Meitvertrags steht bevor. Mein Freund und der Vermieter sind mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden,
    Die Problematik, die sich mir stellt ist folgende: Mein Freund kann die aktuelle Wohnung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Ich hatte bislang die komplette Miete bezahlt und mein Freund die Heiz- und Stromkosten. Er ist Rentner und muss bei meinem Auszug wieder aufstockende Leistungen benatragen. Die Wohnung ist jedoch für Sozialhilfeempfänger deutlich zu groß und zu teuer.
    Übernimmt das Sozialamt die Gesamtmiete vorübergehend, bis mein Freund eine angemessene Wohnung gefunden hat?

    Freiundliche Grüße

    • Mietrecht.org
      06.02.2022 - 12:34 Antworten

      Hallo Dorothea,

      danke für Ihren Beitrag. Das müssen Sie beim Sozialamt erfragen. Ich kann Ihnen leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Paul
    06.04.2022 - 12:05 Antworten

    Hallo Dennis,

    Erstmal vielen Dank, eine super Vorlage, dich ich so nutzen werde!
    Muss diese nicht von allen Beteiligten noch unterschrieben werden? Und falls ja, reicht es, wenn die Unterschriften einfach unter das Dokument gesetzt werden (gibt ja keine Unterschriftenfelder)?

    Viele Grüße
    Paul

    • Mietrecht.org
      06.04.2022 - 12:12 Antworten

      Hallo Paul,

      danke für das Lob. Alle Vertragspartner müssen das Dokument am Ende unterschreiben. Datum, Name, Unterschrift.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Danjel
    11.06.2022 - 17:50 Antworten

    Hallo Dennis,

    Meine Freundin und ich haben uns getrennt. Wir beide wohnen gemeinsam in einer Wohnung und stehen auch beide im Mietvertrag. Problem ist, dass wir beide in der Wohnung bleiben wollen. Kann der Vermieter einen von uns einfach so aus dem Mietvertrag ‘entlassen’? Oder ist hierbei die Zustimmung eines Mieters notwendig? Was für Möglichkeiten gibt es das zu verhindern?

    • Mietrecht.org
      11.06.2022 - 19:29 Antworten

      Hallo Danjel,

      ein Mieter kann nur mit Zustimmung beider Mieter und des Vermieters entlassen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Bremer
    19.04.2023 - 18:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich bin vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Mein Ex wohnt in der alten Wohnung. Im Innenverhältnis haben wir eine Abmachung, dass ich für nichts aufkommen muss und er alles allein tragen muss. Nun wollen wir endlich um meine Entlassung aus den Vertrag den Vermieter bitten. Ich habe in der Zwischenzeit jemand anderes geheiratet und einen neuen Namen. Bin ich verpflichtet meinen neuen Namen und meine Adresse dem Vermieter mitzuteilen? Gemeldet bin ich auch seit 3 Jahren nicht mehr dort.
    Vielen Dank!

    • Mietrecht.org
      20.04.2023 - 16:36 Antworten

      Hallo Julia,

      die Mittelung der neuen Adresse und des neuen Namens gehört zum guten Ton. Unabhängig davon stehen Sie weiterhin in der mietvertraglichen Pflicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Hansen
    27.04.2023 - 06:09 Antworten

    Ich und meine Frau stehen beide im Mietvertrag, haben uns jetzt getrennt, und Sie ist aus der Wohnung ausgezogen.

    Jetzt wird Sie aus dem Mietvertrag rausgenommen, aber gleichzeitig will der Vermieter eine 15% Mieterhöhung machen.

    Kann der Vermieter das machen, es ist im bestehenden Mietvertrag keine Staffelmiete aufgeführt.

    • Mietrecht.org
      27.04.2023 - 09:38 Antworten

      Hallo Frank,

      die Alternative ist die gemeinsame Kündigung oder der gemeinsame Verbleib im Mietvertrag. An eine große Änderung des Mietvertrages eine Mieterhöhung zu knüpfen, ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich und rechtlich in Ordnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christina
    18.07.2023 - 13:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Mein Partner und ich haben uns getrennt. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und seit Anfang des Jahres in ein anderes Bundesland umgezogen. Ich versuche schon seit Monaten aus dem gemeinsamen Mietverhältnis zu gelangen, jedoch stimmt der Ex-Partner dem nicht zu. Dieser lässt keinen Kontakt mehr zu. Dieser ignoriert Mahnungen, Anrufe und Mails. So habe ich keinerlei Möglichkeit diesen überhaupt zu erreichen. Der Vermieter hat kein Verständnis für meine derzeitige Situation und kommt natürlich auf mich zurück, im dem Falle eines Mietrückstands. Wie ist die Rechtslage? Komme ich irgendwie aus dem Vertrag? Muss ich für die Mietschulden aufkommen, wenn keine Kommunikation mit der anderen Partei möglich ist?

    • Mietrecht.org
      18.07.2023 - 14:54 Antworten

      Hallo Christina,

      schwierig. Sie haften leider für alle Belange Ihres gemeinsamen Mietvertrages.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jackie
    08.08.2023 - 00:54 Antworten

    Hallo, kann man eine Entlassung innerhalb 14Tage widerrufen?

  • Toto Neufend
    28.08.2023 - 12:43 Antworten

    Hallo, meine Stieftochter bewohnt seid der Trennung von ihrem Partner die 3 Zimmer Wohnung mit Kind seid nunmehr 4 Jahren alleine. Der Mietvertrag wurde bis dato nicht geändert. Sie möchte jetzt den Mietvertrag änder und der Vermieter sagte das würde dann geprüft nach einreichen der Änderung, ob sie die Wohnung weiter alleine bewohnen darf. Sie hat keinerlei Mietrückstände und die Miete wird immer pünktlich gezahlt. Kann sie eventuell gekündigt werden ? Danke

    • Mietrecht.org
      28.08.2023 - 13:11 Antworten

      Hallo Toto,

      es besteht zumindest kein Recht, dass die Wohnung alleine gemietet werden kann bzw. das ein Mieter aus dem Vertrag entlassen wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Toto Neufend
        28.08.2023 - 13:14 Antworten

        Soll heißen sie hat nix zu befürchten?

  • Patrick Winter
    18.12.2023 - 08:01 Antworten

    Hallo, ich bin vor ein paar Monaten aus der gemeinsamen Wohnung mit meiner Ex-Partnerin ausgezogen. Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Der Vermieter und meine Ex-Partnerin haben mich jetzt aus dem Mietvertrag gestrichen und mir Bilder davon geschickt.
    Bin ich da jetzt rechtlich gesehen aus dem Schneider und habe keine Verpflichtungen mehr dem Vermieter gegenüber?

    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick

    • Mietrecht.org
      19.12.2023 - 16:25 Antworten

      Hallo Patrick,

      die Beiden können Sie nicht aus dem Vertrag streichen. Sie müssten dieser Änderung zustimmen. Solche eine Vereinbarung funktioniert nur, wenn alle Mieter und alle Vermieter zustimmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Patrick Winter
        21.12.2023 - 18:15 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        sie haben ja meine Zustimmung. Bin ich dann gegenüber dem Vermieter aus dem Schneider wenn es um den Vertrag geht? Ist das ähnlich anzusehen wie ein Aufhebungsvertrag?

        Mfg
        Patrick Winter

        • Mietrecht.org
          22.12.2023 - 08:55 Antworten

          Hallo Patrick,

          eine Kündigung / Entlassung müsste schriftlich erfolgen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Cindy
    27.12.2023 - 11:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vielleicht können Sie uns weiterhelfen. In meiner Familie liegt eine Trennung vor. Die Mindestmietdauer ist noch bis 8/24. Beide Parteien sind als Mieter eingetragen. Aktuell gibt es schon böses Blut und Vorwürfe der HGW. Welche Möglichkeiten hat man um schneller aus dem Mietvertrag raus zu kommen? VG Cindy 👋

    • Mietrecht.org
      28.12.2023 - 14:46 Antworten

      Hallo Cindy,

      Sie können den Vertrag nur einvernehmlich mit dem Vermieter aufheben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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