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Antrag auf Mieterwechsel im Mietvertrag – Vorlage für Mieter

Ein WG-Bewohner will ausziehen: Wenn die Mitglieder einer Wohngemeinschaft einen gemeinsamen Mietvertrag haben und unterschiedliche Wege gehen wollen, gibt es meist nur zwei Möglichkeiten, entweder alle ziehen aus oder ein WG-Bewohner zieht aus und ein neuer WG-Bewohner zieht ein. Für die zweite Variante ist dann ein sog. mietvertraglicher Mieterwechsel erforderlich, der die Zustimmung des Vermieters und aller verbleibenden Mieter des gemeinsamen Mietvertrages bedarf.

Wie Sie einen Mieterwechsel im Mietvertrag bei Ihrem Vermieter beantragen können, zeigt der nachfolgende Artikel.

I. Mieterwechsel im Mietvertrag: Wichtiges auf einen Blick

Ganz allgemein gibt es den Mieterwechsel im Mietvertrag vorrangig in zwei Varianten. Die eine ist, dass ein Mieter, der allein wohnt, aus dem Mietvertrag entlassen werden will und an dessen Stelle ein neuer Nachmieter treten soll, der den Mietvertrag fortführt. In einem solchen Fall empfiehlt sich ein Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag und der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Vermieter der ggf. mit einer Übernahmevereinbarung für den Nachmieter verbunden ist.

Wie das geht, erklären folgende Beiträge: Mietaufhebungsvertrag: umfangreicher Ratgeber + Muster und Mieter-Nachmieter-Vereinbarung – Ratgeber und Muster.

Die andere Variante ist die –wie eingangs angesprochen—, dass nur einer von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis ausscheidet und dafür ein neuer Mieter eintritt.  Dieser Mieterwechsel bedarf der Mitwirkung aller Mitmieter und des Vermieters. Unter bestimmten Voraussetzungen haben WG-Bewohner sogar einen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag.

Wichtig ist, dass der Antrag auf den Mietwechsel allein nicht reicht, um den Mieterwechsel im Mietvertrag wirksam zu machen. Es bedarf weiterer Vereinbarungen, wie z.B. einen Nachtrag zum Mietvertrag beim Mieterwechsel. In dem Beitrag Ratgeber: In Mietvertrag eintreten /Mietvertrag übernehmen erfahren Sie auf was bei dem Mieterwechsel zu achten ist und bekommen eine Vorlage

II. Vorlage: Antrag auf Mieterwechsel

Um den Mieterwechsel beim Vermieter zu beantragen, reicht ein einfacher Schriftsatz. Aus rechtlicher Sicht gibt es keine formellen Anforderungen, so dass auch ein telefonische Anfrage genügt. Allerdings ist es aus beweisrechtlicher Sicht immer empfehlenswert Anfragen beim Vermieter schriftlich zu stellen.

Wichtig ist, wie gesagt, dass alle Mieter bei den späteren Vereinbarungen zum Mieterwechsel mitwirken müssen, die in dem gemeinsamen Mietvertrag als Mitmieter genannt sind. Bestenfalls geben alle daher bereits bei dem Antrag eine schriftliche Einverständniserklärung zum Mieterwechsel ab.

Die nachfolgende Vorlage ist dem Einzelfall anzupassen. Je nachdem, wie viele Mieter ein /bzw. ausziehen sollen und was der Grund für den Mieterwechsel ist, ist der Inhalt entsprechend anzupassen. Leerstellen sind gemäß den Hinweisen in Klammern auszufüllen. In der Vorlage wird von einer WG mit drei Mitgliedern ausgegangen, bei der ein Bewohner wegen Studienabschlusses auszieht.

Absender

________________ (Vorname, Name des/der Mieter/s 1)

________________ (Vorname, Name des/der Mieter/s 2)

________________ (Vorname, Name des/der Mieter/s 1)

________________ (Straße, Hausnummer)

________________ (PLZ, Ort) 

_________________ (Datum) 

An Herrn / Frau

________________ (Vorname, Name des Vermieters)

________________ (Straße, Hausnummer)

________________ (PLZ, Ort) 

Betreff: Mieterwechsel und Austritt des Mieters _____________ (Name, Vorname des austretenden Mieters) aus dem Mietvertrag

Sehr geehrte/r Frau/ Herr _______________(Vermieter),

Wir sind Ihre Mieter der Wohnung in der _________________ (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). Der Mietvertrag wurde am ________________ (Datum des Mietvertragsabschlusses) geschlossen.

Der Mieter ____________________ (Name /Vorname des austretenden Mieters) hat sein Studium vor Ort beendet und eine Arbeitsstelle in _________________ (Ort des neuen Arbeitsplatzes) erhalten. Daher möchte er zum _______________ (Datum des gewünschten Austritts) aus dem gemeinsamen Mietvertrag austreten und bittet hiermit um Entlassung aus dem Mietvertrag (Grund für den Wunsch des Mietwechsels ist anzugeben: wie z.B. Studienortwechsel/ Einkommensverlust/ Krankheit etc.).

Wir haben für dessen Zimmer bereits einen geeigneten Nachmieter, den /die Herrn/Frau _________________________ (Name, Vorname des gewünschten Nachmieters) gefunden. Diese/r kann direkt im Anschluss an den Austritt des Mieters ______________ (Name /Vorname des austretenden Mieters)  zum _________________ (Datum des gewünschten Eintritts) in den Mietvertrag eintreten.

Wir, die verbleibenden Mieter __________________________________ (Name / Vorname aller verbleibenden Mieter) erklären unser Einverständnis zum Austritts des Mieters _____________________ (Name / Vorname des austretenden Mieters). Das Mietverhältnis wird mit uns und dem eintretenden Nachmieter _________________________ (Name, Vorname des gewünschten Nachmieters) fortgesetzt.

Wir bitten Sie höflichst uns bis zum _______________ (Datum z.B. eine Woche nach Absendedatum) mitzuteilen, ob Sie Ihre Zustimmung erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________

(Unterschrift des ausscheidenden Mieters)

________________________________

(Ort, Datum)

_______________________________

Unterschriften der verbleibenden Mieter

________________________________

(Ort, Datum)

11 Antworten auf "Antrag auf Mieterwechsel im Mietvertrag – Vorlage für Mieter"

  • S. Schröder
    11.05.2020 - 13:19 Antworten

    Hallo,

    unsere WG (Brandenburg) plant zum 1. Juni einen Mieterwechsel. Wir haben die nötigen Unterlagen für die beiden Nachfolger schon im März(!) eingereicht, aber aber bisher noch keinerlei Rückmeldung zu diesen erhalten. Wir haben mehrmals bei der Verwaltung angefragt, und wurden immer wieder vertröstet, dass der Eigentümer noch nicht erreicht werden konnte.
    Auf dem “Merkblatt für Mieterwechsel” das wir erhalten haben steht, dass jeder neue Mieter das Dreifache der Gesamtmiete(!) als Einkommensnachweis bieten soll. Unsere Warmmiete für die gesamte Wohnung liegt bei 1200€. Zusammen würden wir auf das Dreifache dessens kommen, für jeden Einzelnen ist es mehr als unrealistisch (was machen z.B. Paare?).
    Der Mitarbeiter der Verwaltung sagte, er würde dies mit dem Eigentümer absprechen.
    Nun sind 2 Monate vergangen, und der Einzugstermin für die zwei Neulinge rückt näher. Natürlich wollen wir nicht, dass die beiden auf der Straße sitzen. Da wir davon ausgingen, dass noch rechtzeitig die Rückmeldung kommt, war natürlich auch nicht die Frage ob die beiden sich anderweitig eine Wohnung suchen (in der aktuellen Zeit auch fast unmöglich), und ich als einzig verbleibender Mieter könnte nie alleine für die Gesamtsumme aufkommen.

    Was sollen wir tun?

    • Mietrecht.org
      12.05.2020 - 12:03 Antworten

      Hallo S. Schröder,

      die grundsätzliche Frage ist, ob Sie laut Mietvertrag ein Recht auf einen Nachmieter haben oder tatsächlich auf den guten Willen des Vermieters angewiesen sind. Im zweiten Fall brauchen Sie den Vermieter und können ansonsten i.d.R. nur kündigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lukas Michel
    29.04.2021 - 22:16 Antworten

    Hallo,

    Ich bin physisch bereits aus meiner WG ausgezogen und eine Mieterwechsel wurde dem Vermieter vor 2 Monaten auch schon telefonisch mitgeteilt. Der Vermieter hat dazu auch sein Einverständnis gegeben. Aktuell ist die Situation so, dass kein neuer Nachmieter gefunden wurde. Die Gründe hier für sind unterschiedlich. Auf der einen Seite möchte ich meinen (noch) Mitbewohner die Freiheit lassen jemanden zu finden der für sie in die WG passt, auf der anderen möchte ich nicht mehr die Mehrkosten einer Wohnung tragen, die ich nicht mehr Nutze. In wie weit bin ich verpflichtet diese Kosten weiter zu tragen sollte sich kein passender Nachmieter finden und was für Möglichkeit habe ich? Es handelt sich um einer 4er WG in der jede Partei im Mietvertrag aufgeführt ist.

    Freu mich über jede Information oder. jeden Ratschlag.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

    • Mietrecht.org
      30.04.2021 - 13:19 Antworten

      Hallo Lukas,

      Sie stehen so lange ist der Pflicht, bis ein Nachmieter in den Vertag aufgenommen wurde. Das können das Prozedere nur einvernehmlich lösen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Henriette Schubert
    31.05.2022 - 10:03 Antworten

    Hallo,

    auf Grund meines Studienabschlusses und dem Eintritt ins Berufsleben steht für mich ein Wohnortwechsel an. Leider haben wir als WG in einer studentischen Stadt (wir sind zu viert) einen gemeinsamen Vertrag unterschrieben und der Vermieter verwehrt mir nun den Auszug. Er sagt, entweder gehen alle oder keiner. Ich habe mich nun schon auf vielen Seiten informiert und bin dabei auf die Information gestoßen, dass es bei Wohngemeinschaften Sonderregelungen gibt. Im Vertrag steht nirgendwo wörtlich “Wohngemeinschaft”, aber wir sind mehr als zwei Mieter/innen. Erfüllt dies den “Tatbestand”, dass es für mich doch einen Weg gibt, aus dem Vertrag zu kommen? Selbstverständlich kümmern wir uns um eine/n würdige/n Nachmieter/in, die/der auch plant, länger hier zu bleiben und nicht nach wenigen Monaten wieder auszieht. Meine derzeitigen Mitbewohner/innen sind mit dieser Regelung einverstanden, einen entsprechenden Antrag auf Mieterwechsel haben wir gestellt. Der Vermieter spielt etwas auf Zeit und es wäre für mich gut zu wissen, inwieweit ich hier rechtlich gesehen eine stabile Grundlage haben.

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Henriette Schubert

    • Mietrecht.org
      31.05.2022 - 12:54 Antworten

      Hallo Henriette,

      schwierig, gerade wenn der Vertrag schon mehrere Jahre alt ist, ist das Mietniveau vermutlich unter dem Markt. Daher möchte der Vermieter lieber neuvermietet und nicht den alten Vertrag endlos verlängert. Ohne Nachmieterklausel wird es m.E. nicht gehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Henriette Schubert
        31.05.2022 - 13:39 Antworten

        Hallo und vielen Dank für die Antwort. Die Miete wurde erst im Februar erhöht, eine Nachmieterklausel gibt es nicht, bzw erfordert das Einverständnis des Vermieters. Das bedeutet also, ich bin auf seinen guten Willen angewiesen?

        Viele Grüße,
        Henriette

        • Mietrecht.org
          31.05.2022 - 15:23 Antworten

          Ja. So ist es wohl. Eine Mieterhöhung von z.B. 7,00 auf 8,50 Euro ist in vielen Großstädten immer noch weit entfernt von der aktuellen Marktmiete von z.B. 12 Euro. Nur am Rande und zum Verständnis.

  • Dominic Walter
    20.10.2022 - 20:10 Antworten

    HALLO,

    Ich habe den Mieterwechsel beantragt und er wurde genehmigt. Ich habe einen Mietvertrag mit einem Kollegen ( Solidarhafter, anderer Wohnort) .
    Da wir beide also er und ich je CHF 3000.- Mietkaution bezahlt haben wird die Mietkaution auf den neuen Hauptmieter übernommen.

    Die Vertragsüberschreibung sollte per 1. Oktober zustande kommen. Am ca 2/3 Oktober wurde ich von meinem Kollegen genötigt auszuziehen damit sein Kollege einziehen kann und der neue Hauptmieter werden kann.

    Mein Mietdepot habe ich weder von dem neuen Mieter noch von dem Kollegen zurück erhalten. Auch nach mehreren Anläufen mit physischen treffen Geld gegen Unterschrift und der Vorlage der Ergänzung zum Mieterwechsel ist er nicht darauf eingegangen.

    Der Vertrag mit der Übernahme ist noch nicht unterschrieben und ich bin noch immer haftbar und als Hauptmieter im Vertrag.
    Aus sicherer Quelle weiss ich er betreibt ein Business mit der Wohnung und hat alle 3 Zimmer vermietet obwohl nur 2 Personen im Haushalt zugelassen sind as per Verwaltung auch werden Untermieter gehalten bei denen die Verwaltung nicht informiert wurde.
    Die Verwaltung ist informiert dass ich seit 1. Oktober nicht mehr in der Wohnung bin und auch keine Miete mehr zahle.
    Die Person die mich ersetzen sollte ist zurzeit nicht in der Wohnung.
    Als ich noch da gewohnt habe hat er mit einem der Zimmer Airbnb gemacht und viel Geld damit gemacht wobei er für diese Wohnung weder Miete zahlt noch da wohnt.

    Hast du eine Idee oder einen Vorschlag was ich in dieser Situation tun kann?

    • Mietrecht.org
      21.10.2022 - 07:48 Antworten

      Hallo Dominic,

      konzentrieren Sie sich darauf, was Sie mit wem schriftlich vereinbart haben und setzen Sie Ihre Rechte durch. Im Zweifel mit Hilfe eines Anwalts.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Abhi
    08.08.2023 - 22:04 Antworten

    Ist die Anmeldung bei der Stadt (Aufenthaltnis) nur mit diesem Schreiben und dem WGB möglich? Denn normalerweise werden die Namen sowohl im Vertrag als auch in der WGB überprüft.

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