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Musizieren in Mietwohnung – Was dürfen Mieter und was nicht?

Die meisten Menschen hören gerne Musik. Lernt der Nachbar aber gerade Trompete, Klavier oder Flöte ist man meist wenig begeistert. Sich immer wieder wiederholende Tonleitern und falsche Töne können dann schnell zum störenden Krach werden. Doch, wie hat man sich als aufstrebender Hobbymusiker in den eigenen vier Wänden am Besten zu verhalten? Ganz verboten werden kann das eigene Musizieren ja schließlich nicht. Für Mieter hilft bei solchen Fragen immer der Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung, denn grundsätzlich gilt, das Musizieren außerhalb der Ruhzeiten in einem gewissen Rahmen erlaubt ist.

Welche Grenzen steckt das Mietrecht für das Musizieren in der Mietwohnung? Gibt es Unterschiede bei den Instrumenten oder wenn der Mieter hauptberuflich Musiker ist?

I. Musizieren außerhalb der Ruhezeiten

Macht man selber gerne Musik, darf das in den eigenen vier Wänden genauso wenig verboten werden, wie wenn man Musik hört. Spielt man auf einem Instrument gehört das zum sozial üblichen Verhalten und ist Teil des akzeptablen Wohnverhaltens. Geht die Geräuschkulisse nicht über Zimmerlautstärke hinaus, gibt es für das Musizieren in der Mietwohnung keine Einschränkungen.

Jede Art von Musik einschließlich der selbst gespielten, die über Zimmerlautstärke hinaus geht ist erlaubt, wenn man außerhalb der Ruhzeiten und nicht unzumutbar Musik macht.

1. Ruhezeiten

Während der Ruhezeiten gilt jede Art von Lärm, der die Zimmerlautstärke übersteigt als Störung. Das gilt für das Hören von Musik, das Musizieren und das Singen.

Spielt man auf seinem Instrument muss man die Ruhzeiten des Hauses beachten. Bei Mietwohnung gelten neben der allgemeinen ganztägigen Sonntags- und Feiertagsruhe, die Ruhezeiten, die in der Hausordnung oder im Mietvertrag selbst angeordnet sind. Meist regelt die Hausordnung eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr vor. Teilweise gibt es auch samstags Ruhezeiten.

2. Begrenzung auf maximal drei Stunden

Hält man sich an die Ruhezeit erhält man aber trotzdem keinen Freifahrtschein bei lauteren Instrumenten. So darf man zum Beispiel auch nicht unbegrenzt und ganztägig auf seinem Instrument spielen. Man muss sich vielmehr im Rahmen des Zumutbaren halten. Spielt man zu lange, kann die dauerhafte Musik für andere Mieter zur unzumutbaren Lärmbelästigung werden.

Einen einheitlichen Zeitrahmen dafür, wie lange man musizieren darf, gibt es nicht. Die Gerichte urteilen je nach Instrument und Mietshaus unterschiedlich: Je nachdem, ob es sich um ein Wohnhaus mit vielen Senioren oder eher junge Leute handelt und was gespielt wird – Schlagzeug, Trompete, Klavier oder Flöte – kann ein die zulässige Spielzeit kürzer oder länger sein (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.09.1991, Az.: 13 S 5296/90; BGH, Beschluss vom 10.09.1998, Az.: V ZB 11/98).

Im Durchschnitt gilt ein Musizieren von 2-3 Stunden am Stück aber regelmäßig als zumutbar (OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.1980, Az.: 15 W 122/80; LG Frankfurt, Urteil vom 12. 10. 1989, Az.: 2/25 O 359/89).

II. Musizieren während der Ruhezeiten

Während der Ruhezeiten, wie zum Beispiel sonntags darf man nur in Zimmerlautstärke musizieren. Ist das aufgrund der Art des Instruments nicht möglich, bleibt nur die Möglichkeit das Musikzimmer mit entsprechenden Schallschutzeinrichtungen auszubauen oder Kopfhörer zu verwenden. Anderenfalls ist während der Ruhezeiten auf das Musikmachen zu verzichten. Jede Störung während der Ruhzeiten kann zu einer mietrechtlichen Abmahnung führen, wie in diesem Beitrag gezeigt wird: Ruhezeiten in der Mietwohnung? Was tun bei Ruhestörungen (z.B. Musik oder Partys).

Hält man sich nicht an die Ruhzeiten und übt regelmäßig auch an Sonntagen auf seinem Instrument kann das im äußersten Fall zu einer Kündigung führen.

III. Haben Berufsmusiker besondere Rechte beim Üben in der Mietwohnung

Ist man Berufsmusiker oder Musikstudent will beziehungsweise muss man selbstverständlich mehr mit seinem Instrument über als ein Hobbymusiker. Nichts desto trotz hat man aber in der eigenen Mietwohnung keine besonderen Rechte für länger Übungszeiten. Es gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Mieter auch. Das bedeutet, bei jeder Art des Musizierens, dass über die Zimmerlautstärke hinausgeht, sind die Ruhezeiten und eine angemessene Dauer zu beachten.

Selbst wenn man Musikunterricht in den eigenen vier Wänden geben will, ändert das nichts. Hier ist sogar zu beachten, dass das ohne Erlaubnis des Vermieters als eine unzulässige Gewerbeausübung gilt. Die Mietwohnung ist nämlich in erster Linie Wohnraum und kein Gewerberaum in dem ohne Einschränkung einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden kann. Will man als Musiklehrer Unterricht in einer Mietwohnung geben, braucht man die Genehmigung des Vermieters. Daneben empfiehlt sich in dem Mietvertrag eine besondere Vereinbarung zu treffen, wann und wie lange musiziert werden darf, damit der rechtliche Rahmen für das erlaubte Musizieren klar ist.

IV. Zusammenfassung

Das Musizieren in Zimmerlautstärke ist unproblematisch. Bei Musik und Instrumenten die lauter sind, hat man sich als Mieter an die Ruhezeiten zu halten. Eine maximale Spielzeit von mehr als drei Stunden am Stück sollte dabei nicht überschritten werden. Ausnahmen für Berufsmusiker oder Musiklehrer gibt es nicht. Will man häufiger und länger musizieren, muss das in dem Mietvertrag vom Vermieter erlaubt sein.

15 Antworten auf "Musizieren in Mietwohnung – Was dürfen Mieter und was nicht?"

  • Kerstin Riedel
    16.02.2019 - 23:10 Antworten

    Wie ist es denn, wenn man mehrere Kinder hat, die ein Instrument üben müssen (Klavier, Geige, Horn). Dürften sie dann jeder 2-3 Stunden üben? Oder ist es allgemein 2-3 Stunden für eine Wohnung gehalten.
    Freundliche Grüße
    Frau Riedel

  • Gerald Gust
    05.05.2019 - 10:44 Antworten

    Was ist, wenn die Hausordnung keine Einschränkungen für das Musizieren am Sonntag & Feiertag enthält?

  • Lauer
    17.07.2020 - 12:08 Antworten

    Ist “musizieren” mit einer Tuba bei geöffneten Fenstern zulässig? Irgendwo habe ich gelesen, dass Musiker verpflichtet sind, die Fenster zu schließen; aber wo, weiß ich nicht mehr.

  • Genervte Mieterin
    12.12.2020 - 15:24 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in dem Mietshaus, in dem ich wohne, gibt es eine Familie mit 3 Kindern. Das Paar schreit sich stundenlang, auch nach 22 Uhr, oder schon ab 5 Uhr morgens an. Wir anderen Mieter werden davon wach, oder haben nachts erst spät Ruhe. Die Streitereien gehen häufig über mehrere Stunden, manchmal den ganzen Tag. Am Wochenende geht das Anschreien stundenlang. Die Kinder weinen täglich. Es wurden handwerkliche Arbeiten nach 22 Uhr und sogar einmal kurz vor Mitternacht ausgeführt.
    Der Vermieter interessiert sich nicht dafür.
    Die Mülltonnen müssen zur Straße zum Leerungstermin vorgebracht werden. Eine Mietpartei hat das meistens erledigt. Ich selbst bin älter und kann die Tonnen nicht mehr schieben. Die anderen Parteien machen nichts.
    Da die Mietpartei, die die Tonnen zur Leerung gebracht haben, wollen jetzt nicht mehr. So wird der Müll sich auftürmen. Ich habe im Hausflur ein Schreiben aufgehängt wegen des Krachs und der Leerung der Tonnen.
    Was kann man noch tun, damit die Ordnung eingehalten wird? Die Hausordnung hängt bereits im Haus. Ich selbst habe keinen Einfluss auf den Vermieter. Er hat wegen Eigenbedarf gekündigt, da die 3-fach geforderte Mieterhöhung nicht akzeptiert wurde.

    Viele Grüße und vielen Dank schon mal!

    Die genervte Mieterin aus einem rücksichtslosen Haus

    PS: Ihre Informationen finde ich sehr nützlich.

    • Mietrecht.org
      13.12.2020 - 13:01 Antworten

      Hallo Genervte Mieterin,

      ich kann Ihnen hier zwei Strichpunkt geben:

      – führen Sie ein Lärmprotokoll und schliefen Sie sich mit Nachbarn zusammen
      – erhöhen Sie den Druck auf den Vermieter und denken Sie über eine Mietminderung nach

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ertl Sabine
    12.04.2021 - 18:02 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    Leider finde ich nirgends wie sich diese Musikstunden zusammensetzen. Unser Nachbar im Eigenheim Reihenhaus und leider geistig Behindert spielt ca 6 bis 7 Mal am Tag verteilt 10 bis 25 Minuten Tuba. Anfangs mit offenen Fenster nach mehrmaligen Hinweisen macht er es zu. Sonntags und Feiertags unterscheidet er nicht. Zusätzlich schreit und schimpft er in der Nacht oder schon um 6 Uhr in der früh. Sogar meine halb Erwachsene Kinder werden davon wach. Das geht an die Substanz. Wenn man ihn ansprechen will droht er mit einem Anwalt. Mir ist vollkommen klar das die Tuba ein Ventil für ihn ist und er braucht einen Ausgleich da er alleine wohnt und keine Arbeit oder sonstiges hat. Mir tut er auch total leid aber das wird alles zu viel. Als Klavierspielerin ist mir auch bewusst wie wichtig ein Instrument spielen ist. Wir haben auch nichts dagegen wenn er durchgehend eine Zeitlang spielt aber den ganzen Tag immer wieder und das gleiche ist hart. Ich sitze gerne im Garten und hab ständig entweder seine Tuba oder sein geschimpfe im Ohr. Haben wir da irgendeine Möglichkeit was zu regeln?
    Vielen Dank

    • Mietrecht.org
      13.04.2021 - 09:57 Antworten

      Hallo Sabine,

      ich denke es geht hier nicht so sehr um das Musizieren (von der Rechtsprechung zugesprochene Zeit können m.E. nicht über den ganzen Tag ausgedehnt werden), sondern um Ruhestörungen von behinderten Personen. Setzen Sie hier an und recherchieren Sie hier Ihre Möglichkeiten. Das “Eigenheim” macht es ungleich schwerer, weil die Option der Mietminderung entfällt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • C.
    14.09.2022 - 17:58 Antworten

    Hallo, mich würde auch interessieren, ob sich die durchschnittlich angegebenen 2-3 Std. pro Tag auf alle Mitbewohner zusammen beziehen oder ob jeder einzelne Bewohner 2-3 Std. pro Tag musizieren darf? Danke im Voraus. VG

    • Mietrecht.org
      15.09.2022 - 13:47 Antworten

      Hallo C.,

      in einer WG ist die Wohnung ausschlaggebend. In einem Wohnhaus hat jede Mietpartei das Recht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • C.
        29.10.2022 - 07:02 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,

        Sie meinen damit, dass meine Nachbarin 3 Std. täglich spielen darf und ihr Kind darf zusätzlich nochmal 3 Std. tägl. Musizieren, sodass insgesamt täglich 6 Std. gespielt werden darf, obwohl die Instrumente die Zimmerlautstärke überschreiten? (Altbau, es klingt, als würde jemand in meiner Whg. spielen) Danke und mfG.

  • Dirk Janßen
    01.12.2022 - 23:01 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    was macht man in dem Falle, wenn man in einem Mietshaus wohnt, welches derart schlecht isoliert ist, dass es praktisch keine Zimmerlautstärke gibt und selbst normale Gespräche oder alltägliche Lebensgewohnheiten (kochen, duschen, Toilettengänge) bereits eine Lärmbelästigung darstellen und sich entsprechend die Nachbarn regelmäßig über mein Cello-Üben beschweren? Kann ich die Beschwerden einfach ignorieren, da ja gesetzlich das Musizieren außerhalb der Ruhezeiten gestattet ist? Mir ist es auch nicht wichtig, ein gutes Verhältnis mit den anderen Hausbewohnern zu haben, da hier wegen der katastrophalen Schallisolierung sowieso jeder jeden hasst ;-). Ich darf aber in jedem Fall mindestens 2 Stunden am Tag üben?

    • Dirk Janßen
      01.12.2022 - 23:05 Antworten

      Ich muss mich da meiner Vorposterin anschließen….Mein Üben hört sich für die Nachbarn aufgrund der dünnen Wände/Decken und Schallbrücken so laut an, als würde ich in deren Wohnung spielen. Es ist aber trotzdem erlaubt?

    • Mietrecht.org
      02.12.2022 - 09:29 Antworten

      Hallo Dirk,

      ich würde im Mehrfamilienhaus immer gegenseitige Rücksichtnahme empfehlen. Ich bin nicht sicher, ob die Rechtsprechung zwischen gut und schlecht schallisolierten Häusern unterscheidet. Sie können ja mal nach Rechtsprechung suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. K.
    06.01.2023 - 12:05 Antworten

    Wir wohnen in einer Mietwohnung am Land und ich hatte in der Vergangenheit sehr oft “Sehnsucht” nach einem eigenen Haus mit Garten, vor allem, wo unsere Kinder noch kleiner waren. Mittlerweile sind unsere Kinder in einem Alter, wo es mich nicht mehr so sehr stört, in einer Mietwohnung zu wohnen. Aber leider ist jetzt das Thema “Musikinstrumente” bei uns aufgekommen, so dass mir nun doch wieder die Nachteile einer Mietwohnung vor Augen geführt werden. Ich bin vor ca. einem Jahr mehr durch Zufall auf das Klavierspielen gekommen, was mir sehr großen Spaß macht und was mir auch sehr gut liegt. Allerdings war von Anfang an klar, dass die Anschaffung eines richtigen (also akustischen) Klaviers in unserer jetzigen Wohnung indiskutabel ist – nicht nur wegen der Lautstärke, sondern auch, weil wir im 2. Stock wohnen und der Tag kommen wird, wo wir das Klavier siedeln müssten und das würde ich mir echt nicht antun wollen. Darum gibt’s für mich bis auf Weiteres nur ein E-Piano. Meine Kinder wollen nun auch ein Musikinstrument lernen – allerdings habe ich den Großteil der Instrumente von Vornherein ausgeschlossen, da sie einfach zu laut sind, so dass am Ende nur Gitarre und Blockflöte übrig geblieben sind. Da wir sehr liebe Nachbarn haben, möchte ich sie ehrlich gesagt nicht mit zu lauten Instrumenten belästigen (auch wenn das Üben auf einem lauteren Instrument gesetzlich sogar erlaubt wäre). Auch das Klavier habe ich bei meinen Kindern ausgeschlossen, da ein E-Piano nur bedingt ein Ersatz für ein akustisches Klavier ist und Kinder wohl besser auf einem akustischen Klavier üben sollten, damit sie es richtig lernen. Gerade wenn sich die Kinder als talentiert erweisen und vielleicht sogar beruflich was damit machen möchten, ist es wohl ein großes Handicap, wenn sie lange Zeit nur auf einem E-Piano üben können. Aber es macht mich natürlich traurig, dass unsere Kinder von manchen Dingen von Vornherein so sehr ausgeschlossen sind, nur weil wir es nicht ins Eigenheim mit Garten geschafft haben. Auch ich selbst bedauere es sehr, dass ich bis auf Weiteres keine Möglichkeit habe, auf einem akustischen Klavier zu spielen, da ich so nicht mal einen Vergleich habe und nur das Spielen am E-Piano kenne. Es ist halt ein komischer Gedanke, zwar Klavier spielen zu können, aber noch nie (bzw. das letzte Mal vor 20 Jahren) an einem akustischen Klavier gesessen zu sein. Kommt mir so vor, als würde man reiten lernen ohne je auf einem Pferd zu sitzen, um es überspitzt auszudrücken.

    • Mietrecht.org
      07.01.2023 - 14:56 Antworten

      Hallo S. K.,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen / Gedanken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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