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Wohnungsschlüssel verloren – was tun als Mieter?

Jeder hat ihn mindestens einmal verzweifelt gesucht: Den Wohnungsschlüssel. Sehr klein und ständig dabei, verwundert es auch nicht, dass der Wohnungsschlüssel immer wieder unauffindbar ist. Doch was ist, wenn der Wohnungsschlüssel tatsächlich einmal verloren geht? Der Verlust vom Wohnungsschlüssel verwehrt einem nicht nur im ersten Moment den Zutritt zur eigenen Wohnung, sondern ist auch immer mit Kosten verbunden: Schlüsseldienst, Wohnungsschlüssel nachmachen oder sogar Schloss austauschen.

Klar, als Mieter trägt man die Kosten für den Verlust, doch gilt das auch wenn der Vermieter die ganze Schließanlage austauschen, will, weil Sie den Schlüssel verloren haben? Grundsätzlich kann der Vermieter das nämlich nur verlangen, wenn die Gefahr eines Missbrauchs besteht, das der Wohnungsschlüssel der verloren ist, zu einem Einbruch genutzt werden kann. Kann der Mieter dies nachweislich ausschließen, sind diese Kosten nicht zu ersetzen. Welche Ansprüche gegen Sie als Mieter bestehen können und welche nicht, kommt immer auf die Umstände des Schlüsselverlusts an.

Erfahren Sie nachfolgend, was zu beachten ist, wenn der Schlüssel der Mietwohnung verloren geht.

I. Wohnungsschlüssel verloren – erste Hilfe

Hat man bemerkt, das der Wohnungsschlüssel verloren wurde, beschleicht einen regelmäßig die Panik. Hat man dann nicht einen Ersatzschlüssel in der Obhut eines Dritten, wird der erste Schritt immer der Schlüsseldienst sein. Doch wie geht es weiter?

Der nächste Schritt sollte immer die Information des Vermieters über den Verlust des Wohnungsschlüssels sein. Denn durch den Schlüsselverlust ist das Eigentum des Vermieters verlorengegangen. Der Vermieter bleibt nämlich während des Mietvertrages auch Eigentümer der Schlüssel! Auch die umgehende Information der Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert (vgl. unter Punkt III.)

Dann ist zu entscheiden, ob ein Schlüssel nachgemacht werden soll oder ob ein Schlossaustausch erforderlich ist und wer tätig wird: der Mieter oder der Vermieter.

Das komplette Türschloss auszutauschen ist besonders sinnvoll aufgrund der Gefahr eines Einbruchsdiebstahls. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauchspotential besteht. Zum Beispiel beobachten manche Täter, wie jemand seinen Wohnungsschlüssel verliert oder irgendwo liegen lässt und folgen unbeobachtet bis zur Mietwohnung, um dann im passenden Moment einzubrechen. Wurde der Wohnungsschlüssel bei einer Bootstour im Wasser verloren, ist eine Missbrauchsgefahr nicht sehr lebensnah.

II. Wer trägt die Kosten für den Verlust der Wohnungsschlüssel?

Der Mieter muss auf die Sachen, die er vom Vermieter erhält aufpassen und versuchen alle Schäden davon fernzuhalten. Da die Wohnung und die Schlüssel immer noch dem Vermieter gehören ist jede Beschädigung oder jeder Verlust gegenüber dem Vermieter zu ersetzen. Ein solcher Schaden ist eben auch, dann gegeben, wenn der Wohnungsschlüssel verloren wird (vgl. Weidenkaff in Palandt, § 535 BGB Rd. 85, KG Berlin Urteil vom 11.02.2008, Az.: 8 U 151/07).

Das bedeutet, der Mieter trägt Kosten, die dadurch entstehen, dass der Wohnungsschlüssel verloren ist: Kosten Schlüsseldienst, Schlüssel nachmachen und Türschloss austauschen.

Die Höhe der Kosten ist auch nicht auf einen Maximalbetrag beschränkt, so dass im Einzelfall sogar der Austausch einer Schließanlage vom Mieter gezahlt werden muss:

Zum Beispiel steht dem Vermieter ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 535 Abs. 1, 546 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu, wenn der Mieter bei seinem Auszug nur einen von 2 überlassenen Zentral- Wohnungsschlüsseln zurückgibt und daher die vollständige Schließanlage einer Wohnungseigentumsanlage ausgetauscht werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 05. März 2014, Az.: VIII ZR 205/13). Eine fiktive Abrechnung kommt aber nicht in Betracht – das bedeutet, die Schließanlage muss auch tatsächlich ausgewechselt worden sein (LG Wiesbaden, 17. Dezember 1998, Az.: 1 S 146/97, NZM 1999, 308; AG Ludwigsburg, 13. April 2010, Az.: 8 C 3212/09, AG Rheinbach, 7. April 2005, Az.: 3 C 199/04, zit., von BGH, Urteil vom 05. März 2014, Az.: VIII ZR 205/13). Es kann hier nicht nur auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages Schadensersatz gewährt werden kann (AG Ludwigsburg, Urteil vom 13. April 2010, Az.: 8 C 3212/09)

Hat der Mieter keine Schuld daran, dass der Wohnungsschlüssel verloren ist, weil ein Diebstahl vorlag, hat er regelmäßig keine Pflichtverletzung gegenüber dem Vermieter begangen (AG Ahrensburg, Urteil vom 25. Juni 2010, Az.: 47 C 1171/09). Für einen Vorwurf müsste dem Mieter eine falsches Verhalten vorgeworfen werden können, das zu dem Diebstahl geführt hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).

III. Zahlt die Haftpflicht, wenn der Wohnungsschlüssel verloren ist?

Eine Übernahme der Kosten durch die private Haftpflichtversicherung, setzt meistens voraus, dass eine spezielle Schlüsselversicherung in der Police abgeschlossen wurde. Gerade bei einem Wohnungsschlüssel und Haustürschlüssel einer Schließanlage ist ein Abschluss empfehlenswert, da die Kosten im Schadensfallschnell im fünfstelligen Bereich liegen. Die „normale“ Haftpflicht deckt meist nur bei Diebstahl – und das auch nur von einfachen Wohnungsschlüsseln!

IV. Zusammenfassung

Insgesamt lässt sich festhalten, dass man als Mieter für den Verlust des Schlüssels in den meisten Fällen aufkommen muss. Neben der Pflicht, die Kosten für einen neuen Wohnungsschlüssel oder ein Türschloss zu tragen kommt auch noch dazu, dass der Vermieter über den Vorfall zu informieren ist.

Lesen Sie zu den Themen rund um den Wohnungsschlüssel die Artikel: “Türschloss bei Mietwohnung austauschen – Wer trägt die Kosten?” und “Wohnungsschlüssel nachmachen – Wer darf es und wer bezahlt?“.

7 Antworten auf "Wohnungsschlüssel verloren – was tun als Mieter?"

  • Luise
    25.10.2018 - 09:52 Antworten

    Ich lasse öfter meinen Schlüssel in der Wohnung liegen und musste hier öfter auf die Hilfe eines Schlüsseldienstes zurückgreifen. Inzwischen habe ich jedoch auch einen Ersatzschlüssel bei einer Nachbarin hinterlegt. Nachdem ich Ihren Artikel gelesen habe, werde ich auf jeden Fall eine neue Haftpflichtversicherung abschließen, um die Kosten bei tatsächlichem Schlüsselverlust ersetzt zu bekommen. Hoffentlich passiert mir das jedoch nie!

    • Mietrecht.org
      25.10.2018 - 10:14 Antworten

      Hallo Luise,

      schön, dass Ihnen der Artikel geholfen hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nina
    16.11.2018 - 12:37 Antworten

    Vor lauter Sorge, dass ich mal den Schlüssel verliere habe ich ihn doppelt in der Tasche gesichert. Einer Freundin ist es aber neulich tatsächlich passiert. Zum Glück hatte sie in der Tasche noch die Werbung des Schlüsseldienstes und konnte so gleich anrufen. Ihr Mieter hat sich damit zufrieden gegeben, da an ihrem Schlüssel kein Namensschild angebracht war.

  • Pierre
    21.11.2018 - 10:21 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe zum 30.10.2018 meine Wohnung gekündigt und habe kurz darauf hin mein Schlüssel verloren und den Vermieter darüber informiert dass dieser im Ausland verloren gegangen ist. Dadurch Konnte ich ausschließen dass ein Risiko besteht dass ein anderer in meine Wohnung gelangt. Mein Vermieter jedoch meldet sich diesbezüglich nach zweimaliger Fristsetzung nicht so dass ich das Gefühl habe dass er wartet bis ich aus der Wohnung raus bin und mir dann die Kosten aufzuerlegen. Was kann ich jetzt tun damit ich den Schlüssel vor meinem Auszug erneuern kann?

  • Judith Böddeling
    10.04.2020 - 18:56 Antworten

    Moin,
    guter Artikel. Kann mir jemand auch beantworten, was ist, wenn das eigene Kind (11 Jahre) den Haustür Schlüssel verloren hat?
    Ich bin bei der huk versichert und habe eine Schlüssel police, aber dort steht, dass du nur fremde Schlüssel versichert sind. Ist das aus Sicht des Kindes dann ein fremder Schlüssel (der der Eltern), oder ist es sogar das Eigentum des Vermieters und damit abgesichert? Oder kann man bei einem minderjährigen Kind evt davon ausgehen, dass es keine Schuld trägt, und somit haften die Erwachsenen nicht? Ich habe jetzt schon viel dazu recherchiert, aber darauf, was fremder Schlüssel bedeutet, nichts eindeutiges gefunden. Es handelt sich bei uns um eine große Genossenschaftswohnsnlage mit Sicherheitsschlüssel, daher könnte es sonst sehr teur werden. Ich hoffe, ich habe noch irgendwie Glück!!
    Danke schon mal für eine Antwort! LG Judith

    • Mietrecht.org
      11.04.2020 - 12:11 Antworten

      Hallo Judith,

      fragen Sie bei der Versicherung nach. Sie haben doch nichts zu verlieren. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass es ein fremder Schlüssel ist, der dem Vermieter gehört.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria
    11.02.2022 - 16:05 Antworten

    Wie beweise ich denn das der Schlüssel ins Wasser gefallen ist oder wie in meinem Fall in den Müll geworfen wurde und dementsprechend mit der Müllabfuhr in einer anderen Stadt verschollen ist?

    Reicht es wenn Zeugen ein „Formular“ unterschreiben?

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